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Document 52011DC0743
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS The Global Approach to Migration and Mobility
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Gesamtansatz für Migration und Mobilität
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Gesamtansatz für Migration und Mobilität
/* KOM/2011/0743 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Gesamtansatz für Migration und Mobilität /* KOM/2011/0743 endgültig */
Einleitung Die Globalisierung und der
demografische und gesellschaftliche Wandel bleiben für die Europäische Union,
ihre Mitgliedstaaten und die Länder in der ganzen Welt nicht ohne Folgen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen gibt
es weltweit 214 Millionen internationale Migranten und weitere
740 Millionen Binnenmigranten. 44 Millionen
Menschen wurden vertrieben. Schätzungsweise
50 Millionen Menschen leben und arbeiten ohne legalen
Aufenthaltsstatus im Ausland.[1]
Durch einen Dialog auf globaler Ebene können
einige der gemeinsamen Herausforderungen und Anliegen angegangen werden.
Von den Chancen der Migration und der Mobilität
profitieren die Menschen und Akteure jedoch individuell auf regionaler,
nationaler und lokaler Ebene. Das Thema Migration steht mittlerweile
ganz weit oben auf der politischen Agenda der Europäischen Union. Der Arabische Frühling und die Ereignisse im
südlichen Mittelmeerraum im Jahr 2011 haben die Notwendigkeit einer kohärenten
und umfassenden Migrationspolitik der EU zusätzlich deutlich gemacht.
Die Kommission hat in ihren Mitteilungen vom
4. und 24. Mai 2011 bereits eine Reihe politischer Vorschläge und
konkreter Maßnahmen zu den Themen Migration, Mobilität, Integration und
internationaler Schutz dargelegt.[2]
Diesen Vorschlägen hat der Europäische Rat im Juni
dieses Jahres ohne Einschränkungen zugestimmt.[3]
Daraufhin hat die EU direkt gehandelt und Anfang Oktober mit Tunesien
und Marokko Dialoge über Migration, Mobilität und Sicherheit eingeleitet
und die erforderlichen Vorbereitungen für die Aufnahme eines Dialogs mit Ägypten
getroffen. Ähnliche Dialoge mit anderen
Ländern im südlichen Mittelmeerraum werden folgen, insbesondere mit Libyen,
sobald die politische Situation es zulässt. Die
Dialoge erlauben es der EU und den Partnerländern, sich ausführlich über alle
Aspekte ihrer potenziellen Zusammenarbeit bei der Steuerung der
Migrationsströme und des Personenverkehrs im Hinblick auf die Gründung von Mobilitätspartnerschaften
auszutauschen. Die Kommission hat in
ihrer Mitteilung vom 4. Mai betont, dass die EU ihre auswärtige
Migrationspolitik durch Gründung von Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern stärken
muss, wobei Fragen im Zusammenhang mit Migration und Mobilität so anzugehen
sind, dass die Zusammenarbeit beiden Seiten nützt. In diesem Sinne hat der Europäische Rat die Kommission vor
dem Hintergrund des Stockholmer Programms und des dazugehörigen Aktionsplans[4] in seinen
Schlussfolgerungen vom Juni ersucht, eine Evaluierung des Gesamtansatzes zur
Migrationsfrage vorzulegen und einen Weg zu einem einheitlicheren,
systematischeren und stärker strategisch ausgerichteten politischen Rahmen für
die Beziehungen der EU zu den betreffenden Nicht-EU-Ländern aufzuzeigen und
auch konkrete Vorschläge für den Ausbau der wichtigsten Partnerschaften der
Union zu unterbreiten, wobei der Nachbarschaft der Union insgesamt Priorität
einzuräumen sei. In Europa herrscht trotz
der gegenwärtigen Wirtschaftskrise und der aktuellen Arbeitslosenquoten in
manchen Branchen Arbeitskräftemangel und viele freie Stellen können nicht mit
einheimischem Personal besetzt werden; dies gilt zum Beispiel für den
Gesundheitssektor sowie den Bereich Wissenschaft und Technik. In den nächsten fünfzig Jahren dürfte die
Alterung der Bevölkerung in Europa dazu führen, dass sich die Anzahl der
Personen im erwerbsfähigen Alter (20-64) im Verhältnis zu den über 65-Jährigen
halbieren wird. Die Migration ist für die EU
bereits ein wichtiger Faktor: 2010 wuchs die Bevölkerung durch Nettomigration
insgesamt um 0,9 Millionen Menschen bzw. 62 %. Alle Indikatoren deuten darauf hin, dass bestimmte
zusätzliche Spezialkenntnisse, die künftig benötigt werden, nur außerhalb der
EU zu finden sein könnten.[5] Dies
ist der Kontext, in dem sich der Gesamtansatz der EU zur Migrationsfrage seit
seiner Annahme im Jahr 2005 weiterentwickelt hat. Er sollte alle relevanten Aspekte der Migration in ausgewogener
und umfassender Weise in Partnerschaft mit Nicht-EU-Ländern angehen.
Die Evaluierung des Gesamtansatzes erfolgte im ersten
Halbjahr 2011. Zu diesem Zweck wurde eine öffentliche Online-Konsultation
eingeleitet[6]
und es fanden mehrere Konsultationstreffen statt. Die Konsultationen haben bestätigt, dass mit dem
Gesamtansatz ein zusätzlicher Nutzen und wertvolle Ergebnisse erzielt worden
sind. Außerdem wurde die Notwendigkeit einer
größeren Kohärenz dieses Politikbereichs mit anderen Bereichen der EU-Politik
sowie einer besseren thematischen und geografischen Ausgewogenheit
festgestellt. Der Gesamtansatz sollte daher den
strategischen Zielen der Union stärker Rechnung tragen und zu konkreten
Vorschlägen für den Dialog und die Zusammenarbeit insbesondere mit den
südlichen und den östlichen Nachbarländern, Afrika, den Erweiterungsländern und
mit anderen strategischen Partnern führen. Die EU wird ihren Politikrahmen anpassen müssen, damit die
Chancen einer gut gesteuerten Migration genutzt werden können und auf
Veränderungen bei den Migrationstrends reagiert werden kann. Daher wird in dieser Mitteilung ein neuer
Gesamtansatz für Migration und Mobilität (GAMM) vorgeschlagen.
1.
Wichtigste Ziele
Der Gesamtansatz muss strategischer und effizienter
gestaltet werden und eine engere Verzahnung zwischen den relevanten
EU-Politikbereichen und zwischen der externen und der internen Dimension
der Politik in diesen Bereichen ermöglichen. In
dieser Hinsicht ist die Mobilität von Drittstaatsangehörigen über die
EU-Außengrenzen hinweg ein Thema von strategischer Bedeutung. Sie betrifft zahlreiche Personengruppen wie
Kurzbesucher, Touristen, Studierende, Forscher, Geschäftsleute oder Familienmitglieder
auf Besuch und ist damit ein wesentlich weiter gefasstes Konzept als Migration.
Mobilität und Visumpolitik hängen miteinander
zusammen. 2009 wurden von den Mitgliedstaaten, die Schengen-Visa erteilen, rund
11 Millionen Visa ausgestellt. Wie in der
Mitteilung der Kommission vom 4. Mai 2011 festgestellt wurde, ist die
Visumpolitik ein einflussreiches Instrument für eine vorausschauende
Mobilitätspolitik.[7]
Daher müssen die Zusammenhänge zwischen der
gemeinsamen EU-Visumpolitik für Kurzaufenthalte, der einzelstaatlichen Politik
der Mitgliedstaaten für Langzeitaufenthalte und dem Gesamtansatz zur
Migrationsfrage in vollem Umfang berücksichtigt werden. Aus diesem wichtigen Grund wird der Politikrahmen auf den
Bereich Mobilität ausgedehnt und wird demnach zum Gesamtansatz für Migration
und Mobilität (GAMM). Die bereits laufenden (und etwaigen künftigen) Visumdialoge
der EU sollten daher in dem weiter gefassten Rahmen des GAMM umfassend
geprüft werden. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Partnerländer vor der Lockerung oder Aufhebung
der Visumpflicht bestimmte Kriterien erfüllen, auch in Bereichen wie Asyl,
Grenzmanagement und irreguläre Migration. Auf
diese Weise lässt sich eine Mobilität unter sicheren Rahmenbedingungen
gewährleisten. Der Gesamtansatz sollte noch stärker mit der auswärtigen
Politik der EU verzahnt werden. Als übergeordneter Rahmen der auswärtigen
Migrationspolitik der EU ist er möglichst weit zu fassen und sollte zu
anderen, umfassenderen Zielen der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit
der EU komplementär sein.[8]
In dieser Hinsicht wurden seit 2005 größere
Fortschritte erzielt, doch muss noch mehr unternommen werden, um alle
potenziellen Synergien zwischen diesen Politikbereichen sowie mit der
Handelspolitik voll auszuschöpfen. Die EU und
ihre Mitgliedstaaten sollten Strategien und Programme entwickeln, um die Fragen
Migration und Mobilität, Außenpolitik und entwicklungspolitische Ziele in
kohärenter und integrierter Weise anzugehen. Die
Schaffung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) dürfte die kohärente
Nutzung der verschiedenen Strategien und Instrumente, auf die die EU
zurückgreifen kann, erleichtern. Der Dialog über
Migration und Mobilität ist das Steuerelement des GAMM und sollte daher so
weit wie möglich standardisiert werden. Er ist eingebettet in die allgemeineren bilateralen
Beziehungen und den umfassenderen Dialog (z. B. strategische
Partnerschaften, Assoziierungsabkommen oder Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen, Kooperationsräte oder JLS-Unterausschüsse). Der Dialog muss sowohl auf regionaler als auch auf bilateraler/nationaler
Ebene mit wichtigen Partnerländern geführt werden. Gegebenenfalls fällt er unter die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik. Treffen auf der Ebene
hochrangiger Politiker und Beamter, Aktionspläne, Kooperationsinstrumente und
gegebenenfalls Monitoring-Mechanismen liefern systematische politische
Vorgaben für den Dialog. Außerdem sollte
der Dialog über Migration und Mobilität auch auf lokaler Ebene von den EU-Delegationen
geführt werden, insbesondere im Rahmen des Politikdialogs bzw. des politischen
Dialogs. Im Kontext der Strategie
Europa 2020 sollen Migration und Mobilität die EU
wettbewerbsfähiger und dynamischer machen. Für Europa besteht eine strategische Priorität darin
sicherzustellen, dass flexible Arbeitskräfte mit den benötigten Qualifikationen
zur Verfügung stehen, mit denen die Folgen des demografischen Wandels und der
wirtschaftlichen Entwicklung erfolgreich bewältigt werden können. Außerdem ist es dringend erforderlich, die Politik zur Eingliederung
der Migranten in den Arbeitsmarkt wirksamer zu gestalten. Die bisherigen Konzepte müssen überdacht und ausgebaut
werden, denn die Union steht vor drängenden Arbeitsmarktproblemen, insbesondere
vor einem Mangel an qualifiziertem Personal und einer großen Diskrepanz
zwischen Arbeitskräfteangebot und ‑nachfrage. Die Arbeitsmarktstrategien zur Deckung des Bedarfs und zur
Förderung der Eingliederung legaler Migranten sollten mit den Mitgliedstaaten
erörtert werden und sich im Dialog mit Partnerländern, für die dies ebenfalls
von Interesse sein könnte, widerspiegeln. Außerdem
bedarf es eines Dialogs mit dem Privatsektor und Arbeitgebern, um die
Ursachen für die Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen zu ergründen
und das Potenzial für eine stärker nachfrageorientierte Politik im Bereich der
legalen Zuwanderung auszuloten. Die Übertragbarkeit
von Sozialversicherungs- und Rentenansprüchen könnte ebenfalls die
Mobilität und zirkuläre Migration fördern und der irregulären Beschäftigung
entgegenwirken, weshalb hier Verbesserungsbedarf besteht. Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
hinsichtlich der Koordinierung mit Nicht-EU-Ländern im Bereich der
Sozialversicherung wird zu Fortschritten in diesem Bereich beitragen. Die Kommission will 2012 ein Grünbuch darüber vorlegen, wie
der Aspekt der Wirtschaftsmigration effektiv in die strategischen Überlegungen
der EU zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum einbezogen werden kann.
Die allgemeine und die berufliche Bildung spielen eine entscheidende Rolle bei der
erfolgreichen Eingliederung von Migranten in die Gesellschaft und den
Arbeitsmarkt. Daher sollte dem
Konzept des lebenslangen Lernens im Kontext von Migration und Mobilität stärker
Rechnung getragen werden. Empfehlungen ·
Der Gesamtansatz für
Migration und Mobilität (GAMM) sollte als übergeordneter Rahmen der auswärtigen
Migrationspolitik der EU angesehen und gefördert werden. Er sollte auf
einer echten Partnerschaft mit Nicht-EU-Ländern basieren und Fragen der
Migration und Mobilität umfassend und ausgewogen angehen. Der GAMM sollte Antworten auf die Chancen
und Herausforderungen für die EU-Migrationspolitik liefern und gleichzeitig die
Partner dabei unterstützen, ihre eigenen Prioritäten im Bereich Migration
und Mobilität im jeweiligen regionalen Kontext und unter den gegebenen
Rahmenbedingungen anzugehen. ·
Der GAMM sollte einen
umfassenden Rahmen bilden, der es ermöglicht, Migration und Mobilität durch
einen Politikdialog und eine enge praktische Zusammenarbeit mit den
Partnerländern in kohärenter Weise und zum gegenseitigen Nutzen zu steuern. Er sollte fester Bestandteil des allgemeinen
außenpolitischen Rahmens der EU sein, der auch die Entwicklungszusammenarbeit
umfasst, und gut mit den innenpolitischen Prioritäten der EU abgestimmt
sein. ·
Als Steuerelement des GAMM
dient der „Dialog über Migration und Mobilität“. In ihm konkretisiert sich die externe Dimension der
Migrationspolitik der EU. Ziel ist dabei der
Informationsaustausch, die Ermittlung gemeinsamer Interessen und der Aufbau von
Vertrauen und Engagement als Grundlage für eine operative Zusammenarbeit, die
der EU und ihren Partnern gleichermaßen nutzt. ·
Der GAMM sollte von der
Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, einschließlich der
EU-Delegationen, sowie den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam – im Einklang mit den
jeweiligen institutionellen Zuständigkeiten – umgesetzt werden.
2.
Thematische Prioritäten
Persönliche Kontakte durch
Bildungsaustausch, Handel und Wirtschaft, kulturellen Austausch, Tourismus oder
Besuche von Familienangehörigen im Ausland spielen in der heutigen Welt eine
wichtige Rolle. Die „Good
Governance“, ein „gutes Regieren“, im Bereich der Migration und Mobilität
von Drittstaatsangehörigen kann täglich für Millionen Menschen zur Entwicklung
beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern und für die europäischen
Gesellschaften eine Bereicherung darstellen. Dies
macht den Gesamtansatz zu einem zentralen strategischen Interesse der EU und
ihrer Mitgliedstaaten. Angesichts der
zunehmenden Globalisierung des Arbeitsmarktes für Hochqualifizierte ist bereits
ein starker Wettbewerb um Talente im Gange. Im
Rahmen des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern sollte bei der
Behandlung des Themas Migration und Mobilität berücksichtigt werden, dass
geordnete Migrationsbewegungen unabdinglich sind. Ohne gut funktionierende Grenzkontrollen, ohne Eindämmung
der irregulären Migration und ohne wirksame Rückkehrpolitik wird die EU
die Möglichkeiten für die legale Migration und die Mobilität nicht ausbauen
können. Darauf stützt sich die Legitimität
jedes Politikrahmens. Das Wohlergehen der
Migranten und deren erfolgreiche Integration hängen maßgeblich davon ab.
So wird die EU ihre Anstrengungen zur Prävention und
Bekämpfung des Menschenhandels verstärken. Sie
wird das Grenzmanagement an ihren Außengrenzen auf der Grundlage von
gemeinsamer Verantwortung, Solidarität und verstärkter praktischer
Zusammenarbeit noch wirksamer gestalten. Sie
wird ferner ihre operative Zusammenarbeit mit den Partnerländern zum Aufbau von
Kapazitäten stärken. Außerdem sollten die EU
und ihre Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR, anderen
einschlägigen Stellen und Nicht-EU-Ländern bei der Förderung der globalen
Verantwortungsteilung auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention eine
Vorreiterrolle einnehmen. Die EU
ist zwar bereits aktiv an der Förderung des internationalen Schutzes
beteiligt, doch muss der externen Dimension der Asylpolitik in
Abstimmung mit ihren Partnern mehr Sichtbarkeit verliehen werden. Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen darauf
hingewiesen, dass die externe Dimension der EU-Asylpolitik verstärkt werden
soll, und hob die Bedeutung hervor, die in diesem Zusammenhang regionalen
Schutzprogrammen zukommt.[9] Auch ein „gutes Regieren“
im Bereich der Migration wird sich sehr vorteilhaft auf die Entwicklung
auswirken. Erwiesenermaßen
können Migrantenhaushalte ihren Lebensstandard erhöhen, wenn die Migranten im
Ausland neue Kompetenzen und Arbeitserfahrungen erwerben können. Migration und Mobilität können auch dazu beitragen, dass
mehr ausländische Direktinvestitionen getätigt werden und neue
Handelsbeziehungen entstehen, wobei auch den Diaspora-Gemeinschaften eine
wichtige Rolle zukommt. Es liegt daher im
Interesse der Herkunfts- und der Zielländer der Migranten, dass sie
zusammenarbeiten, um einen größtmöglichen Nutzen der Heimatüberweisungen sowie
des Transfers von Know-how und Innovationen für die Entwicklung zu
gewährleisten. Zum einen sollte das Potenzial
der Migranten, zur Entwicklung ihres Herkunftslandes beizutragen, in vollem
Umfang anerkannt werden; zu diesem Zweck sollten breitgefächerte Maßnahmen
ergriffen werden. Zum anderen ist der Abwanderung von Fachkräften
(„Brain-Drain“) und der Verschwendung von Fähigkeiten („Brain-Waste“) durch
Beschäftigung unterhalb des Qualifikationsniveaus entgegenzuwirken und die
Mobilität von Fachkräften („Brain-Circulation“) zu fördern. Diese vier Themen –
legale Migration und Mobilität, irreguläre Migration und Menschenhandel, internationaler
Schutz und Asylpolitik sowie Maximierung der Auswirkungen von Migration und
Mobilität auf die Entwicklung – sollten die vier Säulen des GAMM bilden. Wenn die EU die Erleichterung und Steuerung
der Migration und Mobilität systematischer angehen will, so sollte der
Aspekt der Mobilität bei den Säulen, die die legale Migration und die
Zusammenhänge zwischen Migration und Entwicklung betreffen, deutlich gemacht
werden. Da die Bekämpfung des
Menschenhandels von zentraler Bedeutung ist, sollte sie ebenfalls eine klar
erkennbare Dimension der Säule über irreguläre Migration sein. Mit dem GAMM soll ein umfassendes Konzept auf den Weg
gebracht werden; deshalb ist eine verstärkte Hervorhebung des Aspekts internationaler
Schutz und Asyl als eine der Säulen gerechtfertigt. Der GAMM sollte auch
migrantenorientiert sein. Bei
der Migrationsgovernance geht es nicht um Migrantenströme, ‑zahlen und
–routen, sondern um Menschen. Eine
sachdienliche, wirksame und nachhaltige Politik muss den Hoffnungen und
Problemen der betroffenen Menschen Rechnung tragen. Die Stellung der Migranten sollte daher gestärkt werden,
indem ihnen der Zugang zu allen benötigten Informationen über ihre
Möglichkeiten, Rechte und Pflichten eröffnet wird. So hat die Kommission das EU-Zuwanderungsportal
eingerichtet, das derartige Informationen und andere Hinweise enthält. Die Menschenrechte der
Migranten sind ein Querschnittsaspekt, der für alle vier Säulen des GAMM
relevant ist. Besondere
Aufmerksamkeit sollte in dieser Hinsicht dem Schutz und der Stärkung von besonders
gefährdeten Migranten wie unbegleiteten Minderjährigen, Asylbewerbern,
Staatenlosen und Opfern von Menschenhandel gewidmet werden. Dies ist auch häufig eine Priorität der Herkunftsländer.
Die Achtung der Charta der Grundrechte der EU ist
eine Schlüsselkomponente der EU-Migrationspolitik. Die Auswirkungen von Initiativen, die im GAMM-Kontext
ergriffen werden, auf die Grundrechte sollten sorgfältig geprüft werden.
Ferner muss mehr dafür getan werden, um den
EU-Partnern und Migranten den EU-Rechtsrahmen, einschließlich der neuen
Richtlinie für eine einzige Aufenthalts‑/Arbeitserlaubnis
(„Single-Permit-Richtlinie“), zu erläutern. Der migrantenorientierte
Ansatz sollte im Wege eines verstärkten Dialogs mit Diaspora-Gemeinschaften,
Migrantengruppen und einschlägigen Organisationen zum Ausdruck kommen und
umgesetzt werden. Dieser Dialog
sollte sich auch auf Fragen der Menschenrechte von Migranten in der EU und
insbesondere in Nicht-EU-Ländern erstrecken. Gegebenenfalls
sollte die Zusammenarbeit in diesem Bereich mit dem Dialog und der
Zusammenarbeit im Rahmen aller vier GAMM-Säulen abgestimmt werden. Schließlich wurde im
Stockholmer Programm der Klimawandel als globales Problem anerkannt, das
zunehmend zu Abwanderung und Migration führt, und die Kommission wurde
aufgefordert, eine Analyse dieses Phänomens vorzulegen, die über seine
möglichen Auswirkungen auf die Zuwanderung in die Europäische Union hinausgeht. Das Thema Umweltmigration, einschließlich
der Maßnahmen zur Anpassung an die negativen Auswirkungen des
Klimawandels, sollte im Gesamtansatz berücksichtigt werden. Empfehlungen ·
Der GAMM sollte sich auf vier
gleichermaßen wichtige Säulen stützen: (1) Organisation und Erleichterung der legalen Migration und
Mobilität (2) Verhinderung und Eindämmung der irregulären Migration
und des Menschenhandels (3) Förderung des internationalen Schutzes und der
externen Dimension der Asylpolitik (4) Maximierung der Auswirkungen von Migration und
Mobilität auf die Entwicklung ·
Der GAMM sollte migrantenorientiert
sein. Grundsätzlich müssen im
Mittelpunkt aller Überlegungen und Maßnahmen die Migranten stehen, denen Zugang
zu einer sicheren Mobilität verschafft werden muss. ·
Die Menschenrechte von
Migranten sind ein Querschnittsthema des GAMM, denn diese Dimension
betrifft alle vier Säulen. Durch
den GAMM sollte die Achtung der Grund- und Menschenrechte von Migranten in den
Herkunfts-, Transit- und Zielländern gleichermaßen gestärkt werden.
3.
Geografische Prioritäten
Der Gesamtansatz sollte
keinen geografischen Beschränkungen unterliegen. Es handelt sich um einen allgemeinen Ansatz und eine
Methode. Der Unterschied zwischen den
einzelnen Regionen besteht in der Intensität und dem Ausmaß der Umsetzung des
GAMM und in der Kombination der verwendeten Instrumente. Die EU sollte beim Einsatz dieser Instrumente für ein
kohärentes Vorgehen sorgen, das mit ihren Zielen und ihrem allgemeinen
politischen Dialog mit Nicht-EU-Ländern im Einklang steht. Gemäß dem Grundsatz der Differenzierung strebt die
EU eine engere Zusammenarbeit mit denjenigen Partnern an, die die gleichen
Interessen wie sie verfolgen und bereit sind, mit der EU und ihren
Mitgliedstaaten gegenseitige Verpflichtungen einzugehen. Neue Initiativen werden vor dem Hintergrund der aktuellen
regionalen und bilateralen Prioritäten der EU bewertet. Regionale Dialoge Im Laufe der Zeit sind
zahlreiche regionale und subregionale Dialog- und
Kooperationsprozesse ins Leben gerufen worden. Einige davon sind ohne direkten EU-Bezug entstanden, haben
aber nach und nach eine EU-Dimension erhalten. In
anderen Fällen sind nur einige wenige EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Bei einigen dieser Prozesse gibt es Überschneidungen.
Dies ist aus politischen, finanziellen und
personellen Gründen langfristig nicht tragbar. Daher
müssen die geografischen Prioritäten vor dem Hintergrund der allgemeinen
Außenpolitik der EU und der effektiven Trends der Zuwanderung in die EU und
ihre Mitgliedstaaten genauer definiert werden. Die erste Priorität sollte
die EU-Nachbarschaft sein, namentlich der südliche Mittelmeerraum[10] und die
Region der Östlichen Partnerschaft (EaP)[11], wo die Aspekte
Migration und Mobilität eng mit der allgemeineren politischen,
wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit
verflochten sind und Dialoge sowohl im regionalen Kontext als auch auf
bilateraler Ebene stattfinden. Ziel
sollte der systematische Aufbau starker, enger Partnerschaften sein, die
sich auf gegenseitiges Vertrauen und gemeinsame Interessen gründen und den Weg
für die weitere regionale Integration ebnen. An zweiter Stelle sollte
im Hinblick auf gezieltere Migrationsdialoge mit größerer geografischer
Reichweite der Schwerpunkt südlich der EU auf die Strategische
EU-Afrika-Partnerschaft für Migration, Mobilität und Beschäftigung[12] gelegt
werden. Im Osten sollte dem Prager
Prozess[13]
oberste Priorität eingeräumt werden. Diese
beiden Prozesse müssen als wichtigste regionale Rahmen des GAMM-Dialogs
weiter konsolidiert werden. Zu diesem Zweck
sollten geeignete Unterstützungsprogramme angeboten werden. Drittens werden diese
regionalen Prozesse durch bereits existierende spezifische subregionale
Prozesse ergänzt, die so weit wie möglich an die übergreifenden Rahmen
angepasst werden sollten. Im
Süden betrifft dies den Rabat-Prozess (Westafrika)[14] und einen etwaigen
zusätzlichen subregionalen Rahmen für das Horn von Afrika/Ostafrika
(eine Option, die weiter geprüft werden sollte). Im Osten sind die Überschneidungen zwischen dem Prager und dem Budapester
Prozess[15]
anzugehen, bei denen für eine größere geografische Komplementarität zu
sorgen ist. Der Budapester Prozess hat für die
EU infolge der Initiative des türkischen Vorsitzes aus dem Jahr 2010, die
Länder der Seidenstraße einzubeziehen, als einzige Plattform für einen
informellen Dialog mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern weiter an
Bedeutung gewonnen. Nun wäre es an der Zeit,
diesen gesamten Prozess unter Berücksichtigung der Länder der Seidenstraße und
möglicherweise anderer asiatischer Länder gründlich zu überdenken und neu
auszurichten. Außerdem soll der
Migrationsdialog zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im
karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (EU-AKP-Dialog) intensiviert
werden, wobei die operativen Aspekte der Anwendung von Artikel 13 des
Partnerschaftsabkommens von Cotonou stärker in den Mittelpunkt gerückt werden
sollen. Der Migrationsdialog
zwischen der EU und Lateinamerika und dem karibischen Raum (EU-LAC-Dialog)
ist ein jüngerer Prozess, der fortgesetzt werden muss, um dieser zunehmend
wichtigen Region Rechnung zu tragen. Außerdem
sollten die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Forums in Brüssel sondiert
werden, um die Wirksamkeit und den Umfang des Migrationsdialogs zwischen der EU
und einschlägigen asiatischen Ländern zu vergrößern, denn der Dialog mit
Asien über Migrationsfragen dürfte zunehmend wichtig werden. Bilaterale Dialoge Gesondert zu betrachten
ist die EU-Erweiterung, bei der die Kandidatenländer und potenziellen
Kandidatenländer nach einem festen Schema dabei unterstützt werden, ihre
Politik und ihre Rechtsrahmen an den EU-Besitzstand anzugleichen. Die Türkei und die westlichen
Balkanstaaten entwickeln mit der EU enge Partnerschaften und eine enge
Zusammenarbeit im Bereich Migration und Mobilität. Mit diesen Ländern werden bereits intensive Dialoge über
Migration und Mobilität geführt, die bis zum Beitritt fortgesetzt werden
sollen. Russland ist ein wichtiger Partner für die EU. In jüngster
Zeit wurden im Bereich Migration und Mobilität sehr gute Fortschritte durch
Einleitung des Migrationsdialogs zwischen der EU und Russland und Ermittlung
gemeinsamer Schritte im Rahmen des Dialogs über die Visaliberalisierung
erzielt. Die Kommission schlägt
vor, den Dialog über Migration und Mobilität und die operative Zusammenarbeit
mit globalen/regionalen Wirtschaftsmächten im Osten (Indien und China)
und im Süden (Nigeria und Südafrika) sowie – falls dies für
machbar gehalten wird – mit anderen Entwicklungsländern auszubauen, die ebenso
wie die EU diesbezügliche Interessen haben. Der Dialog mit
Industrieländern wie USA, Kanada und Australien wird sich weiterhin auf
den Austausch von Informationen über gemeinsame Prioritäten und Strategien für
eine „Global Governance“ im Bereich Migration und Mobilität konzentrieren. Außerdem sollte der
Gesamtansatz geografisch umfassender und zweckmäßiger gestaltet werden. So sollte es nicht nur um die Zuwanderung in
die EU gehen, sondern gegebenenfalls auch um die inter- und die
intraregionale Migration und Mobilität in anderen Teilen der Welt. Zwar hat diese Dimension nicht notwendigerweise direkte
Auswirkungen auf die EU, könnte aber für einige EU-Partner und damit für den
gesamten politischen Dialog und die generelle Zusammenarbeit der EU mit diesen
Ländern sehr relevant sein. Der Gesamtansatz liefert
auch eine geeignete Grundlage für die Rolle der EU bei der „Global Governance“
im Bereich Migration und Mobilität. Er ermöglicht der EU, auf der internationalen Bühne in
Fragen der Migration und Mobilität mit einer Stimme zu sprechen, insbesondere
im Globalen Forum für Migration und Entwicklung (Global Forum on Migration and
Development – GFMD). Gleichzeitig kann die EU damit beginnen, im Hinblick auf
den hochrangigen UN-Dialog 2013 und die Zeit danach starke Allianzen zu
schmieden. Empfehlungen ·
Der GAMM sollte wirklich
global ausgerichtet sein. Der
Dialog und die Zusammenarbeit in Migrationsfragen sollten weltweit mit allen
interessierten und relevanten Partnern nach Maßgabe ihrer Prioritäten und
der EU-Prioritäten stattfinden. ·
Der GAMM sollte seine klare
Ausrichtung auf regionale Dialogprozesse beibehalten, die auf die Verbesserung des Dialogs und der
Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern abzielen und alle
Fragen und Themen von gegenseitigem Interesse im Bereich Migration und
Mobilität betreffen. Zwar kommt der EU-Nachbarschaft
weiterhin besondere Priorität zu, doch sollte in Richtung Süden die Afrika-EU-Partnerschaft
der übergreifende regionale Rahmen sein. In
Richtung Osten sollte dies der Prager Prozess sein. Andere subregionale Prozesse sollten entsprechend angepasst
und effizienter gestaltet werden. ·
Auf bilateraler Ebene sollte
sich der GAMM auf eine relativ kleine Zahl von Schlüsselpartnern konzentrieren. Diese bilateralen Dialoge ergänzen
die regionalen Prozesse und sollten nach Möglichkeit an Abkommen geknüpft
werden, die das gesamte Spektrum der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem
betreffenden Land abdecken. ·
Der GAMM bietet auch die
Möglichkeit der Behandlung von Fragen der intraregionalen Migration und
Mobilität in anderen Teilen der Welt, falls sich im Dialog herausstellt,
dass dies für die Erreichung der festgesetzten Ziele relevant ist. Außerdem soll der GAMM es der EU
erleichtern, eine aktivere Rolle bei der „Global Governance“ im Bereich
Migration zu übernehmen.
4.
Umsetzungsmechanismen
Seit
2005 wurden in Nicht-EU-Ländern im Rahmen verschiedener thematischer und
geografischer Finanzierungsinstrumente der Europäischen Kommission rund
300 migrationsbezogene Projekte mit einem Volumen von
800 Mio. EUR finanziert. Dazu zählen die großen gemeinsamen Initiativen der Europäischen
Kommission und der Einrichtungen der Vereinten Nationen, der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) oder des Internationalen Zentrums für
Migrationspolitikentwicklung (International Centre for Migration Policy
Development – ICMPD), die ein breites Themenspektrum im Bereich der
internationalen Migration zum Gegenstand haben. Beispiele
sind die Dienstleistungs- und Ressourcenzentren für Migranten in den westlichen
Balkanländern und Asien, die AKP-Beobachtungsstelle für Migrationsfragen, die
regionalen Schutzprogramme in Afrika und Osteuropa sowie zahlreiche Projekte
zur Unterstützung der Durchführung von Mobilitätspartnerschaften in Osteuropa
(Moldau und Georgien) und Afrika (Kap Verde). Bisher konzentrierte sich
der Gesamtansatz auf einige wenige spezifische Instrumente: a) Migrationsprofile, die heute in mehr als
70 Ländern der Welt Anwendung finden, b) Migrationsmissionen –
17 Nicht-EU-Länder wurden besucht, c) Kooperationsplattformen – in
Äthiopien wurde eine solche Plattform für begrenzte Zeit eingerichtet, und d)
Mobilitätspartnerschaften, wie sie mit Moldau, Kap Verde, Georgien und zuletzt
mit Armenien auf den Weg gebracht wurden. Diese
Instrumente wurden nach und nach ausgebaut, doch sind sie von unterschiedlicher
Relevanz und Bedeutung und logisch nicht klar miteinander verknüpft. Jedoch
baut die auswärtige Migrationspolitik der EU auch auf dem Recht und den Rechtsinstrumenten
der EU auf (bisher neun Visaerleichterungsabkommen, dreizehn
EU-Rückübernahmeabkommen und sieben Richtlinien über die legale und die
irreguläre Migration) sowie auf politischen Instrumenten (zahlreiche
Politikdialoge, häufig unterlegt mit Aktionsplänen), auf operativer
Unterstützung und Kapazitätsaufbau (einschließlich durch
EU-Einrichtungen wie Frontex, EASO und ETF und durch Fazilitäten für technische
Hilfe wie MIEUX und TAIEX[16])
sowie auf einer große Bandbreite von Programm- und Projekthilfe für
zahlreiche Akteure wie Zivilgesellschaft, Migrantenverbände und internationale
Organisationen. Der GAMM basiert auf diesem gesamten Instrumentarium, das strukturiert und systematisch eingesetzt
werden sollte. Zu diesem Zweck
sollten zwischen der EU und den einzelnen prioritären Ländern maßgeschneiderte
bilaterale Partnerschaftsrahmen ausgehandelt werden. Der erste dieser Rahmen
ist die Mobilitätspartnerschaft (MP). Die Pilotphase ist bereits abgeschlossen. Nun sollte die MP
zum Hauptrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Partnern im
Bereich Migration und Mobilität – mit besonderem Augenmerk auf den Ländern in
der EU-Nachbarschaft – gemacht und als solcher gefördert werden. Der Vorschlag zur Aushandlung einer MP sollte vorgelegt
werden, wenn im Dialog über Migration und Mobilität ein gewisser Stand erreicht
wurde, wobei auch der allgemeinere wirtschaftliche, politische und
sicherheitspolitische Kontext zu beachten ist. Die MP liefert einen umfassenden Rahmen, um einen gut
gesteuerten Personenverkehr zwischen der EU und einzelnen Partnerländern
sicherzustellen. Die MP umfasst
alle Maßnahmen, mit denen gewährleistet werden kann, dass die Migration und die
Mobilität, einschließlich der Möglichkeiten für eine größere
Arbeitskräftemobilität, sowohl der EU als auch ihren Partnern von Nutzen sind. Die MP ist auf die gemeinsamen Interessen und Anliegen des
Partnerlandes und der Beteiligten auf EU-Seite zugeschnitten. Die neue Form der MP ermöglicht
Visaerleichterungen auf der Grundlage eines gleichzeitig ausgehandelten
Rückübernahmeabkommens. Es sollte weiterhin
ein leistungsbezogener Ansatz („more for more“) mit Konditionalitätselement
angewandt werden, um die Transparenz zu erhöhen und die Fortschritte im
Hinblick auf den Abschluss dieser Abkommen zu beschleunigen. Zur Förderung des Kapazitätsaufbaus, des
Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit in allen Bereichen von
gemeinsamem Interesse sollte von der EU und – auf freiwilliger Basis – von
Mitgliedstaaten ein Unterstützungspaket angemessenen Umfangs angeboten werden. Die MP wird zur Schaffung der Voraussetzungen für eine gut
gesteuerte Migration und eine Mobilität unter sicheren Rahmenbedingungen
beitragen. Wenn die
Rechtsinstrumente (Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen) und die
politischen Instrumente (Politikdialog und Aktionspläne) wirksam eingesetzt
werden, könnte die EU für einzelne Partnerländer unter Berücksichtigung der
gesamten Beziehungen zu dem betreffenden Land eine schrittweise, an Auflagen
geknüpfte Visaliberalisierung in Erwägung ziehen. Ein zweiter, alternativer
Rahmen wäre die Gemeinsame Agenda für Migration und Mobilität (Common
Agenda on Migration and Mobility – CAMM). Die CAMM ist eine Option für Partnerländer und für die EU
und ihre Mitgliedstaaten, wenn beide Seiten verstärkt zusammenarbeiten wollen,
aber eine Seite nicht bereit ist, sich auf das Gesamtpaket der Verpflichtungen
und Zusagen einzulassen. Wie die MP sollte die
CAMM verschiedene gemeinsame Empfehlungen, Zielsetzungen und Verpflichtungen
für den Dialog und die Zusammenarbeit enthalten und ein Paket spezifischer
Unterstützungsmaßnahmen der EU und interessierter Mitgliedstaaten umfassen.
Wenn beide Seiten einverstanden sind, kann die
Gemeinsame Agenda später zu einer Mobilitätspartnerschaft ausgebaut werden. Beide Rahmen werden durch
eine gemeinsame politische Erklärung der EU und der interessierten
Mitgliedstaaten einerseits und des Partnerlandes andererseits begründet. Sie basieren beide auf gegenseitigen
Zusagen, die jedoch formal nicht bindend sind. Empfehlungen ·
Zur Unterstützung des GAMM
sollten ein vielfältiges Instrumentarium und zwei Partnerschaftsrahmen zur
Verfügung stehen, die in Abhängigkeit vom allgemeinen politischen Dialog
zwischen der EU und dem betreffenden Nicht-EU-Land und je nach EU-Interessen
und Interessen und Bedürfnissen des Partners flexibel und maßgeschneidert
eingesetzt werden können. ·
Die Mobilitätspartnerschaft
(MP) sollte sich gleichmäßig auf alle vier Säulen des GAMM erstrecken und
insbesondere Zusagen in den Bereichen Mobilität und Visaerleichterungs- und
Rückübernahmeabkommen umfassen. Sie
kann gegebenenfalls auch auf allgemeinere Sicherheitsfragen ausgedehnt werden.
Die Zusammenarbeit wird von einem Unterstützungspaket
flankiert, das den Kapazitätsaufbau und die Zusammenarbeit in allen Bereichen
von gemeinsamem Interesse betrifft. ·
Die Gemeinsame Agenda für
Migration und Mobilität (CAMM) sollte als alternativer Rahmen dienen, der
es ermöglicht, im Bereich jeder der vier thematischen Säulen des GAMM mit
Partnern gemeinsame Empfehlungen, Zielsetzungen und Verpflichtungen zu
vereinbaren. Der grundlegende
Unterschied gegenüber der Mobilitätspartnerschaft besteht darin, dass die
Gemeinsame Agenda nicht notwendigerweise die Aushandlung von
Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen voraussetzt. Wenn beide Seiten einverstanden sind, kann die Gemeinsame
Agenda später zu einer Mobilitätspartnerschaft ausgebaut werden. ·
Die folgenden Instrumente
können in den verschiedenen Stadien des Dialogs und der operativen
Zusammenarbeit mit EU-Partnern angewandt werden und werden ihren Platz im
Rahmen der Mobilitätspartnerschaft bzw. Gemeinsamen Agenda finden: (1) Wissensinstrumente,
z. B. Migrationsprofile, Mapping-Instrumente, Studien, Statistiken,
Folgenabschätzungen und Erkundungsmissionen; (2) Dialoginstrumente,
z. B. Migrationsmissionen, Seminare und Konferenzen; (3) Kooperationsinstrumente,
z. B. Kapazitätsaufbau, Kooperationsplattformen, Expertenaustausch,
Partnerschaften (Twinning), operative Zusammenarbeit, gezielte Projekte und
Programme.
5.
Operative Prioritäten
Der Dialog und die
Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Nicht-EU-Ländern sollte auf die
Durchführung einer Reihe prioritärer Maßnahmen im Rahmen der vier Säulen des
GAMM abzielen. Jede einzelne
operative Maßnahme sollte mit den geografischen Prioritäten der EU im Einklang
stehen und gegebenenfalls den wichtigsten Partnerländern der EU Vorrang einräumen. Erste Säule: Organisation
und Erleichterung der legalen Migration und Mobilität Die europäische Politik
zur Organisation und Erleichterung der legalen Migration und Mobilität im
Rahmen des GAMM beruht auf der Prämisse, dass die Möglichkeiten der Arbeitgeber
erweitert werden sollen, auf dem globalen Arbeitsmarkt die am besten geeigneten
Personen für die Besetzung freier Stellen zu finden. Umgekehrt sollen
talentierten Personen aus aller Welt neue Beschäftigungsmöglichkeiten in Europa
geboten werden, ohne dabei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre
Arbeitsmärkte in irgendeiner Weise einzuschränken. Beim Dialog und bei der
Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Nicht-EU-Ländern sollte den
Entwicklungen des EU-Rechts im Bereich der legalen Migration Rechnung getragen
und der Zugang von Migranten zu Informationen über ihre Rechte und
Möglichkeiten verbessert werden. Die
Sichtweisen und Anliegen der Partnerländer sollten berücksichtigt und
gemeinsame Interessen ermittelt werden. Die
Nachfrage in der EU nach qualifizierten Arbeitskräften ist ein Bereich, in dem
weiter sondiert werden könnte, wo sich die Bedürfnisse der EU und prioritärer
Partnerländer möglicherweise ergänzen. Mit den EU-Rechtsvorschriften
zu langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen,
Familienzusammenführung, Studierenden, Forschern und hochqualifizierten
Personen wurden die Zulassungsbedingungen und die Rechte von Migranten in
einigen Schlüsselbereichen harmonisiert, wobei die Mitgliedstaaten weiterhin
befugt sind, über die Zahl der Migranten zu entscheiden, die sie zu
Arbeitszwecken zulassen. Die Richtlinie
über die Blaue Karte der EU ist die erste direkte Antwort der EU auf den
Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften. Derzeit verhandeln der Rat
und das Europäische Parlament über eine Richtlinie für Saisonarbeitnehmer
und eine Richtlinie über konzernintern entsandte Arbeitnehmer, die beide
von direkter arbeitsmarktpolitischer Bedeutung sind. Mit ihnen soll ein gemeinsames, vereinfachtes und kürzeres
Verfahren eingeführt werden. Der Vorschlag,
der die Saisonarbeitnehmer betrifft, sieht auch den Schutz vor Ausbeutung vor
und ist für viele Partnerländer relevant, insbesondere in den Bereichen
Landwirtschaft und Tourismus. Der zweite
Vorschlag zielt darauf ab, Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU unter
bestimmten Bedingungen zu erlauben, vorübergehend Führungskräfte, Fachkräfte
und Trainees aus Nicht-EU-Ländern in ihre Niederlassungen und mit ihnen
verbundene Unternehmen in den Mitgliedstaaten zu entsenden. Die Richtlinie über
eine einzige Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis („Single-Permit-Richtlinie“),
die in Kürze vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden soll,
wird durch Einführung eines einzigen Verfahrens und einer einzigen Erlaubnis
eine Vereinfachung bringen. In
der Richtlinie werden die Bereiche aufgelistet, in denen legal arbeitende
Nicht-EU-Staatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt ungeachtet des
ursprünglichen Grundes für ihre Zulassung wie eigene Staatsangehörige zu
behandeln sind. Im Falle einer Überarbeitung
der Richtlinien über Forscher und Studierende könnten Zulassung,
Aufenthalt und EU-interne Mobilität dieser Gruppen, die maßgeblich zur
Erhaltung der künftigen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen,
weiter erleichtert werden. Die EU wird ihre Partner
im Wege des Dialogs über diesen Rechtsrahmen informieren, damit er leichter
angewandt werden kann. Darüber
hinaus wurde das EU-Zuwanderungsportal als Online-Instrument für
Nicht-EU-Staatsangehörige lanciert, die sich über die Möglichkeiten, in die EU
einzuwandern, und die hierfür vorgeschriebenen Verfahren informieren wollen
oder die sich bereits in der EU aufhalten und gerne in einen anderen
Mitgliedstaat ziehen würden. Diese
Informationsquelle sollte gegebenenfalls mit Maßnahmen zur Vorbereitung der
Migration kombiniert werden, die schwerpunktmäßig dem Erwerb weiterer
Kompetenzen und dem Erlernen von EU-Sprachen dienen. Eine echte Integration,
insbesondere in den Arbeitsmarkt, ist entscheidend, damit sowohl die
Migranten als auch die Aufnahmegesellschaften vom Potenzial der Migration
profitieren können, u. a. durch Stärkung von Diaspora-Gemeinschaften und
zugewanderten Unternehmern. In
der Mitteilung über die Europäische Agenda für die Integration von
Drittstaatsangehörigen[17]
werden neue Ansätze und Aktionsbereiche vorgeschlagen. Im Dialog mit den EU-Partnern sollte weiter geprüft werden,
welche Rolle Diaspora-Gemeinschaften und transnationalen Netzen in dieser
Hinsicht, d. h. bei der besseren Vorbereitung von Migranten auf einen Aufenthalt
in den Mitgliedstaaten, zukommt. In der Strategie Europa
2020 wird hervorgehoben, dass angesichts des globalen Wettbewerbs um Talente
besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, um hochqualifizierte
Migranten in die EU zu holen, und dass die Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund in die europäischen Gesellschaften gefördert werden muss. In den beschäftigungspolitischen
Leitlinien, die als Rahmen für den Informationsaustausch und die
Koordinierung der Beschäftigungspolitik dienen, werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, der Eingliederung von Migranten in den EU-Arbeitsmarkt gebührend
Rechnung zu tragen. Das EURES-Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen liefert
nicht nur Informationen über freie Stellen, sondern spielt auch eine wichtige
Rolle bei der Erleichterung des Zugangs von mobilen Arbeitnehmern und
Wanderarbeitnehmern zur Beschäftigung. Aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) werden
Finanzmittel und Unterstützung zur Verbesserung der Teilhabe von Migranten am
Arbeitsmarkt bereitgestellt. Darüber hinaus gilt
besondere Aufmerksamkeit der Stärkung der Fähigkeit der Union zur Früherkennung
von Arbeitsmarkterfordernissen und Qualifikationsbedarf. Der Europäische Monitor für offene Stellen
wird 2012 durch das EU-Kompetenzpanorama ergänzt, das aktualisierte
Vorhersagen des Qualifikationsangebots und der Arbeitsmarktbedürfnisse bis 2020
liefern wird. Im Bereich der Anerkennung
von Bildungsabschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen in der EU ist die
Richtlinie über Berufsqualifikationen, die auch für außerhalb der EU erworbene
Diplome gilt, ein Schlüsselinstrument für die Mobilität innerhalb der EU.
Heutzutage sind nicht aus der EU stammende
Wanderarbeitnehmer sehr häufig dem großen Problem des „Brain-Waste“, der
Beschäftigung unterhalb ihres Qualifikationsniveaus, ausgesetzt, gegen das
weiter vorgegangen werden muss. Was die Übertragbarkeit
von Sozialversicherungsansprüchen betrifft, so werden für EU-Bürger, die
innerhalb der EU den Wohnort wechseln, durch die Regeln zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit die Nachteile beseitigt und die erworbenen
Rechte geschützt. Dies gilt in Fällen mit grenzüberschreitender Dimension auch
für alle Drittstaatsangehörigen, die sich legal in der EU aufhalten. Der Rat nahm im Oktober 2010 sechs
Beschlüsse über den Standpunkt der EU im Hinblick auf die Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit mit Algerien, Marokko, Tunesien, Kroatien, der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bzw. Israel an. Nach der förmlichen Annahme dieser Beschlüsse durch die
Assoziationsräte wird die EU über eine Regelung für eine begrenzte externe
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verfügen, die sowohl für
EU-Staatsangehörige als auch für Staatsangehörige dieser sechs Länder gilt, die
in die EU ziehen bzw. aus der EU wegziehen. Außerdem
wird mit der Annahme der „Single-Permit-Richtlinie“ sichergestellt, dass alle
unter deren Geltungsbereich fallenden Wanderarbeitnehmer ihre erworbenen
Rentenansprüche bei Umzug in ein Nicht-EU-Land zu denselben Bedingungen und in
derselben Höhe wie Staatsangehörige der betreffenden Mitgliedstaaten übertragen
lassen können. Da die Mobilität von Drittstaatsangehörigen
mit der gemeinsamen EU-Visumpolitik für Kurzaufenthalte eng
zusammenhängt, sollten alle Möglichkeiten im Rahmen des Visakodexes
ausgeschöpft werden, um die Verfahren zu vereinfachen und die Transparenz zu
erhöhen. Die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort und eine bessere konsularische
Präsenz in Nicht-EU-Ländern dürften die Qualität des Leistungsangebots
verbessern. Künftige Neuausrichtungen der EU-Visumpolitik sollten den im Rahmen
der EU-Dialoge erzielten greifbaren Fortschritten Rechnung tragen. Außerdem
sollte intensiver darauf hingewirkt werden, die Vergabe von
Forschungsbeihilfen, Stipendien- und Praktikantenprogramme sowie die Erteilung
der benötigten Visa und/oder Aufenthaltstitel für die betreffenden Forscher
stärker zu koordinieren. Der Austausch praktischer Informationen
in Bezug auf die Einstellung, Anerkennung außerhalb der EU erworbener Qualifikationen,
bessere Ausrichtung des Profils der Arbeitskräfte auf die
Arbeitsmarkterfordernisse und die Arbeitsvermittlung sollte erleichtert werden,
indem die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen
in den Mitgliedstaaten verstärkt und die Zusammenarbeit zwischen diesen
Verwaltungen und anderen Arbeitsvermittlungsstellen wie privaten Agenturen und
Branchenorganisationen in den EU-Mitgliedstaaten gefördert wird. Dabei sollten
die Anstrengungen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen berücksichtigt
werden, die unter der Federführung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung
(ETF) und des ENIC-NARIC-Netzes im Hinblick auf die Durchführung des
Lissabonner Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen bereits
unternommen wurden. Eine größere Mobilität von Studierenden und
Forschern aus Drittländern könnte auch eine vielversprechende Option
darstellen, den Arbeitsmarkterfordernissen in Europa gerecht zu werden, wenn
einem Teil der Studierenden nach Abschluss ihres Studiums die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit ermöglicht würde. Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten
der Mitgliedstaaten und ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung der Abwanderung von
Fachkräften, zum Beispiel durch zirkuläre Migration, könnte diese Möglichkeit
weiter geprüft werden. So könnten insbesondere die bestehenden
Mobilitätspartnerschaften zur Förderung und Erleichterung von
Austauschmaßnahmen, die aktuellen internationalen Mobilitätsprogramme und ab
2014 das künftige Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und
Jugend und „Horizont 2020“ (das künftige Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation) besser genutzt werden. Die Einrichtung von institutionellen
Netzen und Partnerschaften zwischen Hochschulen in EU-Mitgliedstaaten und
prioritären Partnerländern sollte gefördert werden, damit die Lehrpläne und
Zulassungsverfahren besser auf die Arbeitsmarkterfordernisse in der EU und
den Partnerländern abgestimmt werden. Die EU sollte die Mitgliedstaaten dabei
unterstützen, weitere bilaterale Abkommen zur Förderung der Jugendmobilität
zu schließen und solche Abkommen auch den Ländern in Aussicht zu stellen, mit
denen eine Mobilitätspartnerschaft besteht. Im Rahmen von Mobilitätspartnerschaften und
Gemeinsamen Agenden sollten spezielle Migrations- und Mobilitäts-Ressourcenzentren
(Migration and Mobility Resource Centres – MMRC) in den Partnerländern
eingerichtet werden. Ausgehend von den Erfahrungen mit der
Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Moldau und dem CIGEM in Mali
sollten diese Zentren bei den entsprechenden nationalen Behörden oder
Arbeitsvermittlungsstellen angesiedelt werden.[18]
Die Zentren sollten sich auf die Bedürfnisse der Migranten konzentrieren und
(1) als zentrale Anlaufstelle für Personen dienen, die hinsichtlich der
Anerkennung ihrer Qualifikationen, des Erwerbs weiterer Kompetenzen und der auf
nationaler oder regionaler Ebene oder in der EU erforderlichen Kompetenzen
Informationen und Unterstützung benötigen, und (2) Maßnahmen zur
Vorbereitung der Migration, der Rückkehr und der Wiedereingliederung anbieten.
Das EU-Zuwanderungsportal könnte dabei ebenfalls eine nützliche
Informationsquelle darstellen. Die MMRC sollten den einschlägigen Behörden in
den Partnerländern und den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der öffentlichen
Arbeitsverwaltungen, dabei helfen, das Profil der Arbeitskräfte besser auf die
Arbeitsmarkterfordernisse auszurichten und positive Entwicklungen zu
unterstützen. Mittelfristig sollten diese Zentren auch mit den gemeinsamen
Visumantragstellen und den EU-Delegationen vernetzt werden, um die
Visumverfahren für bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen zu verbessern
und zu vereinfachen. Das Netz von Verbindungsbeamten für
Einwanderungsfragen sollte durch Migrationsexperten erweitert werden,
darunter von den Mitgliedstaaten in die EU-Delegationen abgeordnete nationale
Sachverständige, die Migrationsangelegenheiten aus einem breiteren,
umfassenderen politischen Blickwinkel heraus verfolgen können als dies
normalerweise bei Konsularstellen der Fall ist. Jede Möglichkeit zur
Beteiligung von EU-Einrichtungen an einem solchen Informationsaustausch und an
einer engeren Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern sollte ergriffen werden. Empfehlungen Im Rahmen der ersten Säule sollte der GAMM schwerpunktmäßig auf
folgende Prioritäten ausgerichtet sein: ·
Gezielte Mobilitätsangebote für junge Menschen,
Studierende, Künstler und Kulturschaffende, Forscher und Akademiker in Form von
zusätzlichen Stipendien, Stipendien- und Praktikantenprogrammen und
Abkommen zur Förderung der Jugendmobilität. Verpflichtung zur
vollständigen Anwendung und gegebenenfalls zur Änderung der Richtlinien über
Forscher und Studierende. ·
Vollständige Anwendung und eventuell Änderung des Visakodexes,
um die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern und – gegebenenfalls
durch Einrichtung gemeinsamer Visumantragstellen – die konsularische
Präsenz zu verstärken. ·
Partnerschaften
zwischen Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen zur Förderung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und grenzüberschreitender Austauschmaßnahmen
zur Angleichung von Lehrplänen, Befähigungsnachweisen und Qualifikationen
und Gewährleistung ihrer effizienten Anerkennung (durch wirksame
Qualitätssicherung, vergleichbare und konsequente Nutzung von
Transparenzinstrumenten der EU und Verknüpfung der Qualifikationen mit dem
Europäischen Qualifikationsrahmen) im Hinblick auf die langfristige
Verbesserung der Komplementarität der Arbeitsmärkte. ·
Auf EU-Ebene Ermutigung der öffentlichen
Arbeitsverwaltungen, die Einstellungsverfahren zu kontrollieren und bewährte
Verfahren zur Schaffung eines Ausgleichs zwischen Arbeitskräfteangebot und
–nachfrage zwischen den Mitgliedstaaten, entsprechenden Stellen in
Partnerländern und anderen Akteuren auszutauschen. ·
Im Rahmen von Mobilitätspartnerschaften und
Gemeinsamen Agenden Einrichtung spezieller Migrations- und
Mobilitäts-Ressourcenzentren in den Partnerländern. Auf der Grundlage der
über das EU-Zuwanderungsportal verfügbaren Informationen Erleichterung von
Maßnahmen zur Vorbereitung der Migration, die schwerpunktmäßig einer besseren
Ausrichtung des Profils der Arbeitskräfte auf die Arbeitsmarkterfordernisse,
dem Erwerb weiterer Kompetenzen und dem Erlernen von EU-Sprachen dienen, in
Zusammenarbeit mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen, EU-Einrichtungen und
sonstigen Akteuren. Zweite Säule:
Verhinderung und Eindämmung der irregulären Migration und des Menschenhandels Die Legitimität jedes Rahmens für Migration
und Mobilität hängt von einem wirksamen Vorgehen gegen die irreguläre Migration
ab. Eine sichere Migration wird von denjenigen untergraben, die außerhalb des
Rechtsrahmens agieren. Die Zusammenarbeit innerhalb der EU ist von
entscheidender Bedeutung; daher sollten die Partnerschaften mit
Nicht-EU-Ländern verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die Mobilität und
die Migration in geordneten Bahnen verlaufen. Die Migration und die Mobilität sind in den
allgemeineren politischen, wirtschaftlichen, sozialen und
sicherheitspolitischen Kontext eingebettet. Ein umfassendes
Sicherheitsverständnis bedeutet, dass die irreguläre Migration auch in
Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und einem Mangel an
Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit sowie als Folgeerscheinung von Korruption
und unzureichenden Regelungen zu betrachten ist. Die EU sollte dem Transfer von Know-how,
Kapazitäten und Ressourcen an ihre Partner weiterhin Vorrang einräumen, um
Menschenhandel, Menschenschmuggel und irreguläre Migration zu verhindern und zu
bekämpfen; des Weiteren sollte auch künftig der Ausbau des integrierten
Grenzmanagements auf der Prioritätenliste der EU stehen. Innerhalb der EU
sollte für die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie und der Richtlinie
über Sanktionen gegen Arbeitgeber gesorgt werden; gleichzeitig sollten in
engerer Abstimmung mit Partnern außerhalb der EU flankierende Maßnahmen
getroffen werden. Der Schutz der Menschenrechte aller Migranten
während des gesamten Migrationsprozesses sollte zum Gegenstand des Dialogs und
der Zusammenarbeit mit den Partnern gemacht werden. So sollte gegen skrupellose
Arbeitgeber vorgegangen und es sollten Maßnahmen getroffen werden, um
Straftaten und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Migranten zu verhindern und
zu verfolgen. Es sollte dafür Sorge getragen werden, dass Migranten in den
Auffanglagern menschenwürdige Lebensbedingungen vorfinden und es nicht zu
willkürlichen oder unbefristeten Ingewahrsamnahmen kommt. Im Zusammenhang mit
der Unsetzung des Aktionsplans von 2010 sollte ein besonderes Augenmerk auf
unbegleiteten Minderjährigen liegen. Die Möglichkeit einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit der Agentur Frontex mit Nicht-EU-Behörden sollte voll
ausgeschöpft werden. Die Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen sollten den
Informationsaustausch mit entsprechenden Stellen auf weitere Partnerländer
ausdehnen. Es bedarf einer engeren Zusammenarbeit der einschlägigen
EU-Einrichtungen[19],
die einen besseren Informationsaustausch über Migration und organisierte
Kriminalität ermöglichen wird. Zunehmend zeigt sich, dass Dokumentensicherheit
und Identitätsdiebstahl Themen sind, bei denen eine engere Zusammenarbeit
von gegenseitigem Nutzen sein könnte. Vielreisenden (Geschäftsleuten,
Regierungsbeamten, Studierenden und Forschern) aus Nicht-EU-Partnerländern, die
biometrische Reisedokumente eingeführt und die Dokumentensicherheit erhöht haben,
könnte ein leichterer Zugang zur EU angeboten werden. Die in Kürze erwarteten
Kommissionsvorschläge zu intelligenten Grenzen, einschließlich eines Einreise‑/Ausreisesystems
und eines Registrierungsprogramms für Reisende, dürften solchen Entwicklungen den
Weg ebnen. Wenn Rückübernahmeabkommen und Visaerleichterungsabkommen
im Rahmen der auswärtigen Migrationspolitik der EU miteinander verknüpft
werden, kann dies Nicht-EU-Ländern insofern zugutekommen, als sich ihrer
Bevölkerung Mobilitätschancen bieten, während gleichzeitig die Sicherheit
gewährleistet ist und die Risiken irregulärer Migration eingedämmt werden.
Rückübernahme und Rückführung sollten fest in dem weiter gefassten Gesamtansatz
verankert werden. Die Kommission wird länderspezifische Initiativen zur
Überwachung von Rückführungen fördern. Die EU-Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels
basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz, bei dem Prävention, Strafverfolgung
und Opferschutz im Mittelpunkt stehen. Diese integrierte Sichtweise schlägt
sich in einer auf die Menschenrechte und die Lage der Opfer ausgerichteten
Vorgehensweise nieder, die auch der Geschlechterperspektive Rechnung trägt.
Ziel ist es, den Menschenhandel zu verhindern und Menschen, die in
sklavereiähnliche Verhältnisse geraten sind, die Chance zu geben, aus dieser
Lage herauszukommen und wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rates[20] wird die Bekämpfung des
Menschenhandels auch künftig systematisch in einschlägige EU-Abkommen und
strategische Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern und darüber hinaus in jeden
politischen Dialog über Migration und Mobilität aufgenommen. Es wird wichtig
sein, Akteure aller einschlägigen Politikbereiche einzubeziehen
(Multi-Stakeholder-Ansatz). Der Kapazitätsaufbau wird von zentraler Bedeutung
sein; dies gilt auch für die Einhaltung einschlägiger internationaler Standards
und insbesondere für die Ratifizierung und Durchführung des UN-Übereinkommens
gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und der zugehörigen
Protokolle gegen den Menschenhandel und die Schleusung von Migranten. Die (für
2012 geplante) neue integrierte Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels
wird eine stärkere Koordinierung und ein kohärenteres Vorgehen der Beteiligten
ermöglichen. Empfehlungen Im Rahmen der zweiten Säule sollte der GAMM schwerpunktmäßig auf
folgende Prioritäten ausgerichtet sein: ·
Transfer von Know-how, Kapazitäten und
Ressourcen an Partner zur Prävention und Bekämpfung
von Menschenhandel, Menschenschmuggel und irregulärer Migration, zur
Sicherstellung der Rückkehr und der Rückübernahme sowie zum Ausbau des integrierten
Grenzmanagements. ·
Zusammenarbeit im Bereich Dokumentensicherheit
im Hinblick auf Visaerleichterungen für Vielreisende aus prioritären Partnerländern. ·
Initiativen zum besseren Schutz und zur Stärkung
der Stellung von Opfern des Menschenhandels. ·
In enger Zusammenarbeit mit den Partnern
sorgfältige Überwachung der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie und der
Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber durch die EU-Mitgliedstaaten. ·
Strategische Nutzung der neuen Aktionsmöglichkeiten
der Agentur Frontex und umfassenderer themenbezogener Informationsaustausch
zwischen den EU-Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen und
entsprechenden Stellen in weiteren Partnerländern. Dritte Säule:
Förderung des internationalen Schutzes und der externen Dimension der
Asylpolitik Die EU muss sich solidarischer mit Flüchtlingen und Vertriebenen
zeigen; die entsprechenden Anstrengungen sollten fester Bestandteil des GAMM
sein. Die EU sollte die Zusammenarbeit mit den betreffenden Nicht-EU-Ländern
intensivieren, um deren Asylsysteme und innerstaatlichen Asylvorschriften zu
stärken und die Einhaltung internationaler Standards zu gewährleisten.
Damit könnten diese Länder in die Lage versetzt werden, Asylsuchenden und
Vertriebenen, die in einem Konfliktgebiet oder einer Region, in der sie
verfolgt werden könnten, bleiben, einen besseren internationalen Schutz zu
bieten. Die EU sollte ihre Partnerländer ermutigen, diesen Aspekt bei Bedarf in
ihre nationalen Armutsbekämpfungsstrategien einzubeziehen. Im Einklang mit dem
Stockholmer Programm von 2009, wonach die externe Dimension des Asyls gefördert
werden muss, um wirksamer zur Lösung lang andauernder Flüchtlingssituationen
beizutragen, sollten diese Strategien gegebenenfalls auch den Beziehungen
zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen und der örtlichen Bevölkerung Rechnung
tragen. Außerdem sollte die EU Nicht-EU-Länder
ermutigen, sich mit der Problematik der Staatenlosen, die eine besonders
schutzbedürftige Gruppe darstellen, auseinanderzusetzen und etwas gegen die
Staatenlosigkeit zu unternehmen. Sie sollte die Entwicklung eines
internationalen Rechtsrahmens für Binnenvertriebene, eine weitere besonders
schutzbedürftige Gruppe, stärker vorantreiben. Die EU sollte in der Zusammenarbeit mit ihren Partnern darauf
hinwirken, dass internationaler Schutz und Entwicklung besser miteinander
verknüpft werden. Ferner sollten die Konzepte und Instrumente im Hinblick auf
einen besseren Übergang von humanitärer Hilfe zu Entwicklungshilfe
weiterentwickelt werden. Die asylpolitischen Rahmenbedingungen und die Schutzkapazitäten in
Nicht-EU-Ländern müssen verbessert werden. Dies ist durch eine weitergehende
Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern, unter anderem im Rahmen der regionalen
Schutzprogramme (RPP), zu erreichen. Das RPP in Nordafrika, das Ägypten,
Tunesien und Libyen einbezieht, sei hierfür beispielhaft genannt. Das EASO sollte schrittweise stärker in den Aufbau von
Asylkapazitäten in Nicht-EU-Ländern eingebunden werden; unter anderem sollte es
bei Neuansiedlungsmaßnahmen Unterstützung leisten. Die RPP sollten als Schlüsselinstrument dieser neuen Säule gefördert
werden, da sie bislang nicht ausreichend genutzt wurden. Die vorhandenen RPP
sollten gestärkt und es sollten gegebenenfalls weitere RPP vorgeschlagen
werden, unter anderem im Rahmen der EU-Migrationsdialoge mit den betreffenden
Regionen und Ländern. Die RPP sollten weiterhin schwerpunktmäßig auf den Aufbau
der Schutzkapazitäten und Asylsysteme in Partnerländern und –regionen
abstellen. Die Entwicklungsprogramme für Flüchtlinge und Binnenvertriebene
sowie die Programme zur Minderung des Katastrophenrisikos in den betreffenden
Regionen sollten fortgeführt und erforderlichenfalls im Einklang mit den RPP
sowie ergänzend zu ihnen erweitert werden. Jedes RPP sollte durch eine
stärkere Neuansiedlungskomponente als Zeichen der internationalen Solidarität
und als Schlüsselinstrument zur Verbesserung des Zugangs zu dauerhaften
Lösungen in der EU ergänzt werden. Für viele besonders schutzbedürftige
Flüchtlinge bleibt die Neuansiedlung die einzige praktikable dauerhafte Lösung.
Vor diesem Hintergrund hat die EU ein „Gemeinsames Neuansiedlungsprogramm der
EU“ ausgearbeitet, das darauf abzielt, die Neuansiedlung in Europa unter
stärkerer Berücksichtigung strategischer Gesichtspunkte voranzutreiben.
In der EU sollten mehr Neuansiedlungsplätze angeboten und Verfahrensgarantien
für die Bearbeitung von mehr Neuansiedlungsfällen in den Erstasylländern festgelegt
werden. Dies setzt die Bereitstellung weiterer Finanzmittel, die Bestimmung der
Verfahren und bessere logistische und technische Kapazitäten voraus. Empfehlungen Im Rahmen der
dritten Säule sollte der GAMM schwerpunktmäßig auf folgende Prioritäten
ausgerichtet sein: ·
Regionale Schutzprogramme (RPP) zur Stärkung der Schutzkapazitäten und Asylsysteme der Partnerländer
und –regionen. ·
Unterstützung durch das EASO beim Aufbau von
Asylkapazitäten in Nicht-EU-Ländern, beispielsweise in Form von Unterstützung
für Neuansiedlungsmaßnahmen. ·
Mehr Neuansiedlungen in der EU in
Zusammenarbeit mit den Partnern. ·
Verstärkte Anstrengungen zur Lösung lang
andauernder Flüchtlingssituationen, einschließlich gezielter Hilfe für
Vertriebene. Vierte Säule:
Maximierung der Auswirkungen von Migration und Mobilität auf die Entwicklung Die EU und die Völkergemeinschaft haben
beträchtliche Anstrengungen unternommen, um den vorteilhaften Einfluss der
Migration auf die Entwicklung zu verstärken. Bei der Förderung der positiven
Auswirkungen von Heimatüberweisungen und freiwilligen Initiativen der Diaspora
wurden große Fortschritte erzielt. Allerdings müssen die negativen Folgen
wie die Abwanderung von Fachkräften, die sozialen Kosten und die Abhängigkeit
von ausländischen Arbeitsmärkten ebenfalls in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit angegangen werden. Die Verfahren für die Inanspruchnahme der nur
begrenzten Möglichkeiten zur legalen Migration sind häufig nicht transparent
und zu bürokratisch. Daher suchen viele Migranten ihre Zuflucht bei
inoffiziellen Vermittlern, die oftmals Verbindungen zur organisierten
Kriminalität haben. Diese Migranten sind zum einen mehr Risiken ausgesetzt und
laufen Gefahr, missbraucht und ausgebeutet zu werden, zum anderen bleibt ihnen
weniger Geld, um Ersparnisse zu bilden. Die inter- und die intraregionale Migration
in Entwicklungsregionen übersteigt bei Weitem die Migration in die EU. Diese
„Süd-Süd-Migration“ bietet den Migranten oftmals Vorteile in Form von besseren
Arbeitsmöglichkeiten und höheren Einkommen als in ihrer Heimat. Doch auch hier
sehen sich viele Migranten mit Ausbeutung, Missbrauch und Betrug konfrontiert.
Wenn sie nicht hinreichend informiert sind, geraten sie leicht in die Fänge von
unlauteren Anwerbern, Vermittlern, Arbeitgebern oder von Netzwerken der
organisierten Kriminalität. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass
Informationen und Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz der Rechte von Migranten
bereitgestellt werden. Die EU kann Migranten dabei helfen, vorschriftsgemäß zu
migrieren und die Ressourcen und Kompetenzen, die in ihren Herkunftsländern
häufig dringend benötigt werden, dorthin mit zurückzubringen.[21] Die EU und ihre Partnerländer sind einen
großen Schritt in Richtung billigere, transparentere, wettbewerbsfähigere und
zuverlässigere Geldtransferdienstleistungen vorangekommen. Die
Halbjahresberichte zur Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung haben dazu
beigetragen, ein alle Bereiche einbeziehendes Handeln der EU zu fördern. Diaspora-Verbänden
wurde die Beteiligung an der Entwicklung ihres Herkunftslandes erleichtert. So
wurde kürzlich die Einrichtung einer EU-weiten Diaspora-Plattform unterstützt.
Ein stärkeres Engagement von Diaspora- und Migrantengruppen kann auch
zur Verwirklichung des Ziels des neuen Gesamtansatzes beitragen, die
Migrantenrechte systematischer anzugehen und die Stellung der Migranten
zu stärken. Aufgrund der Unterstützung des
WHO-Verhaltenskodexes für die grenzüberschreitende Anwerbung von
Gesundheitsfachkräften sind die Anstrengungen, mit denen der Abwanderung von
Fachkräften („Brain-Drain“) Einhalt geboten werden soll, vorangekommen. Die
EU sollte die Bestrebungen der Mitgliedstaaten zur Erleichterung der zirkulären
Migration von Gesundheitspersonal fördern, damit Fähigkeiten und Kenntnisse
erworben werden können, die sowohl den Herkunfts- als auch den Zielländern
zugutekommen. Gleichzeitig wird den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie über die
Blaue Karte der EU ein Instrument an die Hand gegeben, um bei der Anwerbung
ethische Gesichtspunkte zu berücksichtigen und Anträge gegebenenfalls
abzulehnen. Außerdem kann die Kommission die Anwendung der Richtlinie daraufhin
überwachen, dass der „Brain-Drain“ eingedämmt wird. Die EU sollte die Partnerländer stärker beim Kapazitätsaufbau
unterstützen. Bei den nationalen migrations- und entwicklungspolitischen
Maßnahmen sollte für eine bessere Abstimmung und Kohärenz gesorgt werden. Zudem
sollten diese Maßnahmen stärker an die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie an
die Bildungs-, Gesundheits- und Wohnungspolitik gekoppelt werden. Die mitunter
zu optimistische Debatte über das Win-Win-Potenzial muss ausgewogener geführt
werden, indem die negativen Folgen der Migration, insbesondere deren soziale
Kosten und die Gefahr, dass Haushalte zunehmend auf Einnahmen aus Heimatüberweisungen
angewiesen sind, ernst genommen werden. Die Partnerregierungen könnten von der
EU – unter angemessener Berücksichtigung der einschlägigen Befugnisse der
Mitgliedstaaten – bei der Festlegung nationaler Rahmenbedingungen für den
Transfer und die Übertragbarkeit ausländischer Rentenansprüche unterstützt
werden. Eine erfolgreiche Einbeziehung der
Migrationsfrage in das Entwicklungsdenken setzt voraus, dass sie zu einem
festen Bestandteil einer ganzen Reihe von Politikbereichen (Landwirtschaft,
Gesundheit, Bildung usw.) gemacht wird. Gleichzeitig sollten gezielte
migrationsbezogene Initiativen gefördert werden. Sowohl in der EU als auch in
den Partnerländern sollten die einschlägigen Akteure stärker für die Bedeutung
von Migrationsaspekten für die Entwicklung sensibilisiert werden. So sollten
die Herausforderungen der intraregionalen Migration in den GAMM einbezogen
werden, damit die möglicherweise positive Wirkung der Migration im Rahmen der
regionalen Zusammenarbeit und Entwicklung richtig ermittelt und gefördert
werden kann. Die Partnerländer sollten ebenfalls besser darüber informiert
werden, inwieweit im Rahmen der Nationalen Richtprogramme, in denen ihre
Entwicklungszusammenarbeit mit der EU festgelegt wird,
Entwicklungshilfe-Finanzmittel für migrationsbezogene Initiativen vorgesehen
werden können. Im Rahmen der Entwicklungspolitik sollten diese Zusammenhänge
weiter vertieft werden. Eine
positive Wirkung auf die Politikkohärenz haben auch erweiterte
Migrationsprofile, von denen zunehmend Gebrauch gemacht wird, um eine
bessere und nachhaltigere Beweisgrundlage für die Zusammenhänge zwischen
Migration und Entwicklung zu schaffen. Unter Einbeziehung aller an einem
länderspezifischen Prozess beteiligten Akteure sollen Datenlücken und ‑erfordernisse
in Bezug auf folgende Aspekte ermittelt und geschlossen werden: aktuelle
Migrationsmuster, Arbeitsmarkttrends, Rechtsvorschriften und politische
Vorgaben, Informationen zu Überweisungsströmen und Diaspora-Gemeinschaften
sowie andere entwicklungsbezogene Daten. Die Verantwortung hierfür sollte bei
dem jeweiligen Partnerland liegen und die Nachhaltigkeit sollte durch einen
angemessenen Kapazitätsaufbau gewährleistet werden. Empfehlungen Im Rahmen der
vierten Säule sollte der GAMM schwerpunktmäßig auf folgende Prioritäten
ausgerichtet sein: ·
Förderung des WHO-Verhaltenskodexes für die
grenzüberschreitende Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und Überwachung der
Anwendung der Richtlinie über die Blaue Karte der EU, um der Abwanderung von
Fachkräften Einhalt zu gebieten. ·
Prüfung der Möglichkeiten zur Schaffung von Diaspora-Anlageinstrumenten,
die die freiwilligen Beiträge der Diaspora kanalisieren könnten, und
Bereitstellung weiterer EU-Ressourcen, um entwicklungsorientierte Initiativen
und Investitionen in prioritären Ländern, zum Beispiel im südlichen
Mittelmeerraum, zu fördern. ·
Öffentlich-private Partnerschaften zur Einbeziehung zugewanderter Unternehmer und von Migranten
betriebener KMU in den Handel, die Investitionstätigkeit und den
Know-how-Transfer zwischen EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern. ·
Prüfung der Zweckmäßigkeit eines jährlichen
Forums für Heimatüberweisungen und Abgabe von Empfehlungen bis Ende 2012
auf der Grundlage einer Studie über die Realisierbarkeit eines gemeinsamen
EU-Portals für Heimatüberweisungen. ·
Unterstützung der Partnerländer bei der Ermittlung
und Kontrolle von Bona-fide-Personalvermittlern zur Stärkung der
Stellung der Migranten insbesondere im Hinblick auf die Erleichterung der
zirkulären Migration.
6.
Finanzierung und Monitoring
Der Gesamtansatz kann nur erfolgreich
umgesetzt werden, wenn ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Die geografischen und die thematischen Finanzierungsinstrumente
sind nach wie vor von grundlegender Bedeutung für die auswärtige Zusammenarbeit
und müssen auf der Grundlage der Erkenntnisse aus beispielsweise dem
thematischen Programm zu Migration und Asyl (2007-2013) umfassend und kohärent
eingesetzt werden. Die Programmierungs- und Mittelzuweisungsmodalitäten der
EU-Außenhilfeinstrumente sollten weiterhin bei der Verfolgung der
übergeordneten Ziele dieser Instrumente nach den für sie geltenden Bestimmungen
auch den Zielsetzungen des Gesamtansatzes Rechnung tragen. Im Einklang mit den Grundsätzen der
Subsidiarität und der Komplementarität sollten nicht nur aus diesen
Außenhilfeinstrumenten, sondern auch aus dem künftigen Asyl- und
Migrationsfonds der EU und dem Fonds für die innere Sicherheit
(insbesondere im Bereich Grenzmanagement) Finanzmittel für den GAMM
bereitgestellt werden können. Besondere Bedeutung kommt diesen Mitteln bei
Aktivitäten zu, die vor allem im EU-Interesse liegen, aber in einem
Nicht-EU-Land durchgeführt werden. Um Überschneidungen zu vermeiden, sollen sie
daher im Einklang mit außenpolitischen Erwägungen und/oder
entwicklungspolitischen Zwecken für spezifische Aktivitäten verwendet werden,
die die durch geografische oder sonstige Instrumente finanzierten Maßnahmen
ergänzen. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin
direkte Beiträge zur Finanzierung des Gesamtansatzes leisten, beispielsweise wenn
sie den Gesamtansatz in ihrer bilateralen Zusammenarbeit anwenden, wenn sie
sich im Rahmen regionaler Prozesse engagieren und wenn sie sich an
Mobilitätspartnerschaften und Gemeinsamen Agenden mit prioritären Partnern
beteiligen. Auch wenn die Beziehungen zwischen der EU und den
Partnerregierungen das Kernstück des GAMM bilden, trägt die Zivilgesellschaft
ebenfalls maßgeblich zur Umsetzung spezifischer Initiativen bei. Ihre Rolle
sollte sich daher in den finanziellen und vertraglichen Vereinbarungen widerspiegeln. Im Übrigen muss der GAMM wirksam umgesetzt
werden und sollte ein Monitoring-Verfahren umfassen. Ab Juni 2013 sollte alle
zwei Jahre ein GAMM-Bericht angenommen werden, der sich auf Angaben der
Mitgliedstaaten, der EU-Delegationen, der EU-Einrichtungen und der
Partnerländer stützt und für dessen Vorlage die Kommission gemeinsam mit dem
EAD die Verantwortung trägt. In dem Bericht soll geprüft werden, inwieweit
die in dieser Mitteilung dargelegten politischen Ziele erreicht worden sind.
Gegenstand des Berichts werden alle wichtigen Dialog- und Kooperationsprozesse
der EU sein. Bewertet werden die bei den vier Säulen des GAMM und den
eingesetzten Instrumenten erzielten Fortschritte. Dazu wird eine vergleichende
Bewertungsmethode angewandt, mit der sich die im Laufe der Zeit eingetretenen
Veränderungen aufzeigen lassen. Der Bericht wird Auskunft darüber geben, ob und
inwieweit die Ziele erreicht worden sind, und Empfehlungen enthalten. Zu den
Fortschritten bei den verschiedenen Dialogen, Mobilitätspartnerschaften und
Gemeinsamen Agenden sollten systematisch Informationen erhoben und verbreitet
werden, unter anderem auf einer eigens dazu eingerichteten GAMM-Website
(mit einer öffentlichen und einer EU-internen Schnittstelle, wobei auch die
Schaffung eines Netzes von EU-Anlaufstellen ins Auge gefasst werden sollte). Zu
diesem Zweck könnte ein spezielles GAMM-Unterstützungsprojekt ins Leben
gerufen werden. Empfehlungen ·
Der GAMM sollte weiterhin durch eine Kombination
sich gegenseitig ergänzender Finanzierungsinstrumente unterstützt werden,
die sowohl von der EU als auch von ihren Mitgliedstaaten
bereitgestellt werden. ·
Auf EU-Ebene sollten diese Instrumente die geografischen
und thematischen Außenhilfeinstrumente, den künftigen Asyl- und
Migrationsfonds und den künftigen Fonds für die innere Sicherheit
umfassen. ·
Zur Gewährleistung der Transparenz und im Hinblick
auf eine bessere Umsetzung sollten die Ergebnisse des GAMM in einem alle zwei
Jahre vorzulegenden Fortschrittsbericht aufgezeigt und über eine eigens
dazu eingerichtete Website weiterverbreitet werden. Schlussfolgerungen Die EU sieht sich im Bereich Migration und
Mobilität einer Vielzahl von Herausforderungen und Chancen gegenüber.
Damit in der EU der Wohlstand wächst, muss sie ihre Wettbewerbsfähigkeit
steigern, Talente anlocken und Investitionsanreize schaffen. Damit die
Mobilität unter sicheren Rahmenbedingungen stattfinden kann, muss die EU den
Dialog und die Zusammenarbeit mit als prioritär eingestuften Partnerländern in
der EU-Nachbarschaft und in weiterer Entfernung fortsetzen. Um
Schutzbedürftigen internationalen Schutz zu bieten und die Auswirkungen der
Migration und der Mobilität auf die Entwicklung der Partnerländer zu
verbessern, muss die EU in Bezug auf die „Global Governance“ eine Führungsrolle
übernehmen. Die Kommission ist zuversichtlich, dass die in
dieser Mitteilung erläuterten politischen Vorschläge und konkreten Maßnahmen es
der EU und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen werden, diese Herausforderungen in
Angriff zu nehmen. Ausgehend von dem umfassenden Politik- und
Rechtsrahmen für Migration und Mobilität, den die Kommission in ihren
Mitteilungen vom 4. und 24. Mai 2011 dargelegt hatte, und der
sechsjährigen Erfahrung mit der Umsetzung des vorherigen Ansatzes sollte die EU
nach Ansicht der Kommission nun Überlegungen dazu anstellen, wie dieser Ansatz
als übergeordneter Rahmen für die auswärtige Migrationspolitik der EU
konsolidiert werden kann. In diesem Sinne sollte der Gesamtansatz zu einem
festen Bestandteil der allgemeinen Außenpolitik der EU, einschließlich
der Entwicklungszusammenarbeit, gemacht und besser auf die internen
politischen Prioritäten der EU abgestimmt werden. Wie im Vertrag von Lissabon
vorgesehen muss die EU mit einer Stimme sprechen, auch im Bereich der
auswärtigen Migrationspolitik. Zur Strukturierung und Erleichterung dieses
Prozesses benötigt die EU einen einvernehmlich festgelegten strategischen
Rahmen, der klar, kohärent und leicht vermittelbar ist. Die EU wird nur dann
für die Migrationsgovernance in Europa und der Welt gerüstet sein, wenn sie den
Dialog und die Zusammenarbeit mit den Partnerländern weiter ausbaut. Nach Auffassung der Kommission stellt der neue
EU-Gesamtansatz für Migration und Mobilität (GAMM) den strategischen Rahmen
dar, der benötigt wird, um einen zusätzlichen Nutzen für die Maßnahmen
der EU und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu bewirken. Mit diesem Ansatz
lassen sich die Anliegen und Ziele der EU im Bereich Migration und Mobilität
wirksamer und effizienter angehen als durch das alleinige Handeln der einzelnen
Mitgliedstaaten. Er liefert wertvolle Unterstützung und Impulse für die
einschlägigen bilateralen und nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Die
Kommission, der EAD und die Mitgliedstaaten müssen eng zusammenarbeiten, um ein
kohärentes Vorgehen innerhalb dieses gemeinsamen EU-Rahmens zu
gewährleisten. ANHANG Schlussfolgerungen der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen zu Migration und Entwicklung Eine der wichtigsten Prioritäten des GAMM wird
auch künftig darin bestehen, die positiven Auswirkungen der Migration
auf die Entwicklung der Partnerländer (sowohl der Herkunfts- als auch der
Zielländer) zu optimieren und gleichzeitig ihre negativen Folgen zu
begrenzen. Ein stärker auf die Migranten ausgerichteter Ansatz soll verfolgt
werden, wobei die Verantwortung der Partnerländer für die Ausarbeitung
geeigneter Maßnahmen nicht unterzubewerten ist. In Bezug auf die herkömmliche
Agenda für Migration und Entwicklung wurden bislang zwar beachtliche Ergebnisse
erzielt, es bleiben aber weitere Herausforderungen, die angegangen werden
müssen. Die Migration ist inzwischen fester
Bestandteil einer Reihe nationaler und regionaler Entwicklungsstrategien.
Mehrere Partnerländer und –regionen wurden bei der Entwicklung und Umsetzung
eigener Migrationsstrategien, der Erhebung und Auswertung von Migrationsdaten
sowie dem Aufbau der Kapazitäten einschlägiger Institutionen unterstützt. Die
EU wird diese Anstrengungen zur Steuerung der Migration in einem kohärenten
Entwicklungsrahmen unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und
Prioritäten weiterhin unterstützen. Die entwicklungspolitischen Ziele finden in
der Migrationspolitik der EU und ihrer Partnerländer immer stärker
Berücksichtigung. Gleichzeitig tragen die Entwicklungsstrategien der migrationspolitischen
Dimension zunehmend Rechnung. Die EU wird die Agenda für Politikkohärenz im
Interesse der Entwicklung mit dem Ziel weiter fördern, etwaige Diskrepanzen
in den Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu
ermitteln und zu beseitigen und die einschlägigen Kapazitäten und Mechanismen
in Nicht-EU-Ländern zu verstärken. Die EU als weithin anerkannter führender
Akteur auf der internationalen Bühne setzt sich für die Schaffung
kostengünstigerer und sichererer Wege für Heimatüberweisungen von
Privatpersonen in die Entwicklungsländer ein und verstärkt so die damit
verbundenen positiven Auswirkungen auf die Entwicklung. Die Europäische
Kommission hat eine Studie eingeleitet, um Erkenntnisse für neue Empfehlungen
sowie über die Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit eines gemeinsamen EU-Portals
für Heimatüberweisungen zu gewinnen. Weitere Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau
sollten unternommen werden, um die interessierten Partnerländer bei der
Gestaltung ihrer Regelungsrahmen zu unterstützen; darüber hinaus sollten das
Finanzwissen, neue Technologien und der Zugang zu Darlehen gefördert werden, um
produktive Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln. Ein
(formelles oder informelles) jährliches Forum für Heimatüberweisungen könnte in
Erwägung gezogen werden. In jedem Fall wäre ein intensiverer
Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission über die Projekte in Bezug auf Heimatüberweisungen erforderlich, um
Doppelarbeit zu vermeiden und bewährte Praktiken zu ermitteln. Die EU bemüht sich verstärkt darum, Diaspora-Gruppen
in Europa, die sich an Entwicklungsprojekten in ihren Herkunftsländern
beteiligen möchten, zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Ähnliche
Anstrengungen von Partnerländern trägt sie ebenfalls in zunehmendem Maße mit.
Die EU wird weiterhin daran arbeiten, eine Datenbank zur Erfassung der
Diaspora-Organisationen in den verschiedenen Mitgliedstaaten aufzubauen, um
diese Organisationen umfassender in den Politikdialog einzubinden und
Informationen zu verbreiten. Sie wird auch künftig ihren Beitrag zur
Entwicklung zusätzlich untermauern und wird eine bessere Nutzung des
Fachwissens und Know-hows ihrer Partner, vor allem zur Unterstützung von
Unternehmern und KMU, anstreben. Des Weiteren wird die EU bewerten, wie sie
besser zur Aufwertung der Fähigkeiten und Kenntnisse von Migranten in ihren
Herkunftsländern beitragen kann und ob sie freiwillige Diaspora-Tätigkeiten und
von Partnerländern eingerichtete Diaspora-Fonds unterstützen sollte. Einige Fortschritte wurden bei der Bekämpfung
der Abwanderung von Fachkräften („Brain-Drain“) – insbesondere im
Gesundheitssektor – erzielt, doch ist die Unterstützung der Partnerländer in
den Bereichen Arbeitsmarktpolitik und menschenwürdige Arbeit eine wichtige
Strategie, um die Attraktivität dieser Länder für hochqualifizierte Kräfte zu
steigern. Die EU wird weiterhin Fälle analysieren, in denen es gelungen ist,
Hochqualifizierte ins Land zu holen („Brain-Gain“); sie wird prüfen, wie
erfolgreiche Beispiele Schule machen können und wie gegen die systematische
Beschäftigung unterhalb des Qualifikationsniveaus („Brain-Waste“) vorgegangen
werden kann. Die Thematisierung von Strategien, mit denen qualifizierte Kräfte
im Land gehalten werden sollen, in den mit den Partnerländern geführten
politischen Dialogen über Migration könnte eine der erwägenswerten Optionen
sein. Die zirkuläre Mobilität wurde durch
verschiedene rechtliche Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene und durch
spezifische Projekte gefördert. Eine bessere Übertragbarkeit von
Sozialversicherungsansprüchen sollte als Schlüsselanreiz für die zirkuläre
Migration und generell für die legale Arbeitskräftemobilität gefördert werden.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten weitere rechtliche Rahmenbedingungen
festlegen, die Mehrfacheinreisegenehmigungen und Zeiten der Abwesenheit vom
Land des vorübergehenden Aufenthalts vorsehen, so dass die Migration den
Migranten, Herkunftsländern und Zielländern gleichermaßen einen maximalen
Nutzen bringt. Die EU will einen umfassenderen, über die
traditionellen Maßnahmen hinausgehenden Rahmen zur Begleitung und zum Schutz
der Migranten entlang ihrer Migrationsroute schaffen, wobei auch den sozialen
Konsequenzen der Migration Rechnung zu tragen ist. So sollen etwa die Folgen der Abwanderung aus
bestimmten Herkunftsländern angegangen werden, insbesondere durch Verbesserung
des Wissens über die negativen Auswirkungen für die zurückgelassenen Kinder
und Familien, durch Reduzierung dieser Auswirkungen sowie durch
Berücksichtigung der potenziellen negativen sozialen Folgen von
Heimatüberweisungen für die Familien und Gemeinschaften. Die EU unterstützt
auch zusätzliche Anstrengungen zur Förderung einer dauerhaften Rückkehr,
einschließlich der Sicherung von Existenzgrundlagen und der Wiedereingliederung
in den Arbeitmarkt der betreffenden Länder. Dieser Ansatz beinhaltet den Schutz der Menschenrechte
aller Transitmigranten, wobei der Schwerpunkt auf folgenden Maßnahmen
liegt: Schutz besonders gefährdeter Migranten (unbegleitete
Minderjährige, Asylbewerber, Opfer des Menschenhandels, „gestrandete“ Migranten
usw.) und Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen; Unterstützung
bei der Steigerung der Leistungsfähigkeit von Vollzugsbehörden und Stellen, die
im weiteren Verlauf für die Migranten zuständig sind; Unterstützung beim Schutz
von regulären wie auch irregulären Migranten vor Straftaten und
Menschenrechtsverletzungen und bei der Prävention und Verfolgung solcher Akte
und Gewährleistung menschenwürdiger Lebensbedingungen für Migranten in den
Auffanglagern in Nicht-EU-Ländern. Eine Schlüsselkomponente dieses Ansatzes
besteht darin, die Anstrengungen zur besseren Integration der Migranten
in den Zielländern zu verstärken, wobei Diaspora-Netze, Handel, Qualifikationen
und Investitionen wichtige Faktoren sind. Das Wissen und die Maßnahmen in den
Bereichen soziale Integration und Anpassung der Sozialpolitik (insbesondere der
Gesundheits- und Bildungspolitik), Wirtschafts- und Arbeitsintegration sowie
Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und sozialer Ausgrenzung müssen verbessert
werden. In dieser Hinsicht sollten die besonderen Bedürfnisse von
Zwangsmigranten im Rahmen der Entwicklungspolitik von Nicht-EU-Ländern generell
berücksichtigt werden. Um die operative Zusammenarbeit effizienter zu
gestalten und diese Ziele zu erreichen, werden Anstrengungen zur Unterstützung
der EU-Delegationen unternommen, unter anderem Durchführung spezifischer
Schulungen und Wissens- und Erfahrungsaustausch über Migration sowie bessere
Koordinierung und Mobilisierung der verfügbaren Finanzierungsinstrumente der
EU, einschließlich eines intensiveren Austauschs mit den Mitgliedstaaten über
deren eigene Migrations- und Entwicklungsprojekte. Die von der Kommission in letzter Zeit
durchgeführten Konsultationen haben bestätigt, dass die Partnerländer
hinsichtlich der Zusammenhänge zwischen Entwicklung und Migration mit einer
wesentlich komplexeren Realität und mit viel größeren Herausforderungen
konfrontiert sind als dies bisher in der Politik berücksichtigt wurde. Die Migration hat erhebliche Auswirkungen auf
die Entwicklung von Nicht-EU-Ländern. Manche Regierungen haben ihr Modell für
die wirtschaftliche Entwicklung zum Teil auf die Zu- oder Abwanderung gestützt,
ohne die wirtschaftlichen und sozialen Kosten und Konsequenzen oder den
voraussichtlichen Beitrag zu Wachstum und nachhaltiger Entwicklung zu
berücksichtigen. Zahlreiche Nicht-EU-Länder sind mit Migrationsströmen
konfrontiert, die ihre Wirtschaft grundlegend beeinflussen, haben jedoch kein
strukturiertes, zielorientiertes politisches Konzept. Häufig mangelt es an
Bewusstsein für die Synergien und Interdependenzen zwischen der
Migrationspolitik und der Politik in anderen Bereichen wie der heimischen
Beschäftigungspolitik oder in Bezug auf Handelsabkommen. Häufig wird außer Acht
gelassen, inwieweit sich manche staatliche Maßnahmen auf die Migrationsmuster
auswirken. Im Falle von Krisen oder Konflikten sind Schwankungen der
Migrationsströme schwer zu bewältigen und könnten Volkswirtschaften
destabilisieren und den sozialen Zusammenhalt schwächen. Das Vorherrschen des
informellen Sektors in vielen Entwicklungsländern trägt zur Beschäftigung von
Personen ohne geregelten Status bei, woraus Probleme wie Ausbeutung, Menschenhandel
und Menschenschmuggel resultieren und wodurch es zu sozialen Konsequenzen (wie
„Sozialdumping“) kommt. Es wird immer wichtiger, dass die Migrationsgovernance
auf allen Ebenen in den Entwicklungskontext gestellt und ein besseres
Verständnis der Zusammenhänge zwischen Entwicklung und Migration entwickelt
wird; dies betrifft sowohl regierungspolitische Maßnahmen im Bereich Migration
und Asyl als auch andere Bereiche, die sich auf die Migration auswirken oder
von ihr beeinflusst werden könnten. Die Überlegungen über diese Aspekte sollten
im Einklang mit dem Arbeitsprogramm für Politikkohärenz im Interesse der
Entwicklung stehen sowie den sich wandelnden Bedürfnissen der Partnerländer
Rechnung tragen. [1] UNDP (2009): Barrieren
überwinden: Migration und menschliche Entwicklung, Bericht über die
menschliche Entwicklung; UNHCR (2011): Global Trends 2010. [2] Mitteilung „Ein Dialog mit den
Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“
(KOM(2011) 292/3). [3] Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates vom 23. und 24. Juni 2011. [4] Das Stockholmer Programm:
Ratsdokument 17024/09 – Annahme durch den
Europäischen Rat am 1./2 Dezember 2009. http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/intro/policies_intro_en.htm.
Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms: KOM(2010) 171 endg.
vom 20. April 2010. http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/intro/policies_intro_en.htm. [5] Europäisches
Migrationsnetzwerk (2011): Key EU Migratory Statistics; Eurostat (2011):
Population and social conditions, 38/2011, 34/2011. [6] http://ec.europa.eu/home-affairs/news/consulting_public/0021/consulting_0021_de.htm. [7] KOM(2011) 292/3. [8] Siehe z. B. die
Mitteilung der Europäischen Kommission „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit
größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ (KOM(2011) 637). [9] Rat der Europäischen Union,
Schlussfolgerungen des Rates zu Grenzen, Migration und Asyl vom 9. und
10. Juni 2011. [10] Marokko, Algerien, Tunesien,
Libyen und Ägypten. [11] Ukraine, Belarus, Moldau,
Georgien, Armenien und Aserbaidschan. [12] Partnerschaft zwischen der EU
und allen 53 afrikanischen Staaten. [13] In den Prozess eingebunden sind
die EU und 19 Länder im Osten (Westbalkan, Osteuropa, Russland,
Zentralasien, Südkaukasus und die Türkei). [14] Prozess, an dem sich die EU und
27 Länder in West-, Nord- und Zentralafrika beteiligen. [15] Beratungsforum von über
50 Ländern (darunter China, Bangladesch, Pakistan, Afghanistan, Iran,
Irak, Syrien, die Türkei und die Länder Zentralasiens) und
10 internationalen Organisationen. [16] Frontex ist die Europäische
Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, EASO das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und
ETF die Europäische Stiftung für Berufsbildung.
TAIEX ist das von der Europäischen Kommission
verwaltete Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch. MIEUX (Migration EU Expertise) ist eine gemeinsame
Initiative der Europäischen Kommission und des ICMPD, mit der die Fähigkeit der
Partnerländer zur Steuerung der Migration verbessert werden soll. [17] KOM(2011) 455 endg. [18] Bei den beiden hier genannten Beispielen handelt es sich
um das Projekt zur Stärkung der Kapazitäten Moldaus für die Steuerung der
Arbeitsmigration und der Rückwanderung im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft
mit der EU und das Zentrum für Information und Migrationssteuerung (Centre
d'Information et de Gestion des Migrations – CIGEM) in Mali. [19] Frontex, Europol, Eurojust, Europäische Polizeiakademie,
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen, Agentur für Grundrechte und
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen. [20] Europäischer Rat: Erster Bericht über die Umsetzung des
„Maßnahmenorientierten Papiers zur Stärkung der externen Dimension der EU in
Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels“. [21] Wie in der Mitteilung der Kommission „Für eine
EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“
(KOM(2011) 637) dargelegt, unterstützt die EU die Entwicklungsländer
dabei, ihre Strategien, Kapazitäten und Aktivitäten im Kontext der regionalen
und der globalen Mobilität der Menschen zu erweitern. Sie befürwortet die
Agenda für menschenwürdige Arbeit und den sozialen Schutz und fördert Maßnahmen
zur Erleichterung der regionalen Arbeitskräftemobilität. Außerdem wird sie
gezielte Bemühungen um die vollständige Nutzung der Wechselwirkungen zwischen
Migration, Mobilität und Beschäftigung unterstützen.