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Document 52011DC0695

    BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT ÜBER DAS STRUKTURPOLITISCHE INSTRUMENT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN BEITRITT (ISPA) 2010

    /* KOM/2011/0695 endgültig */

    52011DC0695

    /* KOM/2011/0695 endgültig */ BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT ÜBER DAS STRUKTURPOLITISCHE INSTRUMENT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN BEITRITT (ISPA) 2010


    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Einleitung 2

    2. ISPA-Haushalt 2

    3. Neue ISPA-Projekte 3

    4. Neue Mittelbindungen 3

    5. Im Zeitraum 2005-2010 finanzierte Projekte 3

    6. Zahlungen 4

    7. Übersichtstabellen 4

    8. Arten und Erbringung technischer Hilfe 5

    9. Technische Hilfe auf Initiative des Empfängerlandes 6

    10. Technische Hilfe auf Initiative der Kommission 7

    11. Durchführung 7

    12. Projektbegleitung 7

    13. Finanzielle Abwicklung und Finanzkontrolle, einschliesslich EDIS 8

    14. Risikobewertung 8

    15. Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs 9

    16. Kofinanzierungspartner – EIB und EBWE 9

    17. Öffentliches Auftragswesen 10

    18. Wettbewerbspolitik 10

    19. Umweltpolitik 10

    20. Verkehrspolitik 10

    21. Koordinierung mit dem Instrument für Heranführungshilfe 11

    22. Publizitätsmassnahmen 11

    EINLEITUNG

    Kroatien wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel im Juni 2004 zum Kandidatenland ernannt und erhält daher seit dem 1. Januar 2005 Unterstützung aus dem ISPA. Das Land trat somit die Nachfolge der ehemaligen Empfängerländer an, die seit der Einführung des Instruments im Jahr 2000 ISPA-Unterstützung erhielten. Nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 wurden Bulgarien und Rumänien keine finanziellen Heranführungshilfen mehr ausgezahlt; darunter fällt auch das ISPA. Nach dem Beitritt dieser beiden Länder ist Kroatien nun das einzige Empfängerland von Unterstützung aus dem ISPA.

    Der vorliegende Bericht behandelt somit nur ISPA-Tätigkeiten in Kroatien.

    2010 war der erfolgreiche Abschluss der konkreten Durchführung der ersten zwei ISPA-Projekte zu verzeichnen. Verzögerungen bei vier ISPA-Maßnahmen machten es notwendig, das Schlussdatum für die Zuschussfähigkeit dieser Maßnahmen um ein Jahr auf Ende 2011 zu verschieben. Da die Vertragspreise niedriger waren als erwartet, konnten vier Maßnahmen dahingehend geändert werden, dass der Umfang der durch ISPA-Mittel finanzierten Arbeiten und/oder die Kofinanzierungsrate erhöht wurde.

    2010 konzentrierten sich die nationalen Behörden auf die konkrete Durchführung sowie auf Projektmanagement, Überwachung und Zahlungen.

    Die Durchführung des ISPA 2010 lief parallel zur Durchführung operationeller Programme unter dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und zu den umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für die künftige Kohäsionspolitik (Beitrittsverhandlungen zu Kapitel 22: Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente ). Diese drei parallel laufenden Prozesse erforderten erhebliche Beiträge seitens der nationalen Behörden.

    ISPA-HAUSHALT

    In Übereinstimmung mit dem tätigkeitsbasierten Rechnungsführungssystem der Kommission wurde die ISPA-Mittel über zwei Haushaltslinien bereitgestellt: die Verwaltungshaushaltslinie B13 01 04 02 und die operative Haushaltslinie 13 05 01 01. Die erste Haushaltslinie umfasst die Mittel für die Verwaltungsausgaben im Rahmen der technischen Hilfe hauptsächlich zur Unterstützung der Delegation der Europäischen Union in der Republik Kroatien. Diese lief 2006 aus. Die zweite Haushaltslinie umfasst die Mittel für Zahlungen für die effektive Durchführung und Anwendung des ISPA in Kroatien.

    Die Haushaltslinie 13 05 01 01 deckt alle Ausgaben für die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten (Maßnahmen) ab. Insgesamt wurde im Jahr 2010 ein Betrag von 14 659 692,82 EUR aus dieser Haushaltslinie bezahlt.

    Tabelle 1: ISPA-Haushalt im Jahr 2010 (in Euro)

    Haushaltslinie | Geleistete Zahlungen |

    Verwaltungshaushaltslinie B13 01 04 02 (2006 ausgelaufen) | 0 |

    Operative Haushaltslinie 13.05.01.01 | 14 659 692,82 |

    Insgesamt | 14 659 692,82 |

    Projektfinanzierung

    NEUE ISPA-PROJEKTE

    Im Jahr 2010 wurden keine neuen Projekte genehmigt.

    NEUE MITTELBINDUNGEN

    Im Jahr 2010 wurden keine neuen Mittelbindungen für Projekte in den Bereichen Umwelt oder Verkehr eingegangen, da das ISPA 2006 ausgelaufen ist.

    IM ZEITRAUM 2005-2010 FINANZIERTE PROJEKTE

    Von 2005 bis 2006 hat die Kommission auf der Grundlage der von Kroatien eingereichten Vorschläge insgesamt sechs Projekte bewilligt. Davon betreffen drei den Umweltsektor, zwei den Verkehrssektor und eines horizontale Maßnahmen für technische Hilfe (für die Organisation der vorgeschriebenen Begleitausschüsse und zur Unterstützung der ISPA-Durchführungsstellen). Die zuschussfähigen Investitionskosten für diese Projekte belaufen sich auf 107 474 736 EUR, von denen 59 Mio. EUR (54,8 %) ISPA-Zuschüsse darstellen. Bis Ende 2006 hatte die Kommission 100 % der ISPA-Mittel, die für Kroatien für den Zeitraum 2005-2006 bestimmt waren, gebunden; die Mittelbindungen waren dabei ausgewogen zwischen den Bereichen Umwelt und Verkehr aufgeteilt.

    Tabelle 2: Im Zeitraum 2005-2006 in Kroatien genehmigte Projekte[1] (in Euro)

    Verkehr | 2 | 60 924 700 | 29 271 310 | 48 | 29 271 310 |

    Technische Hilfe (horizontal) | 1 | 262 335 | 262 335 | 100 | 262 335 |

    Umwelt | 7 877 349,62 | 4 001 450,43 | 11 878 800,05 |

    Verkehr | 12 758 806,09 | 10 658 242,39 | 23 417 048,00 |

    Technische Hilfe | 209 868,00 | 0 | 209 868,00 |

    Insgesamt | 20 846 023,71 | 14 659 692,82 | 35 505 716,05 |

    ÜBERSICHTSTABELLEN

    Die nachstehende Tabelle 4 bietet einen Überblick über die ISPA-Maßnahmen für das Jahr 2010 und für den Zeitraum 2005-2010.

    Tabelle 4: Im Zeitraum 2005-2010 in Kroatien beschlossene Projekte (in Euro)

    Teilbereich | Anzahl Projekte | Zuschussfähige Kosten | ISPA Beitrag | 2010 | 2005 – 2010 |

    Wasser | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

    Wasser und Abwasser einschl. Behandlung | 1 | 36 000 000 | 22 500 000 | 0 | 2 950 858,49 | 22 500 000 | 9 668 557,17 |

    Abwasserbehandlungsanlage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

    Feste Abfälle | 1 | 8 823 601 | 6 000 049 | 0 | 837 193,08 | 6 000 049 | 1 437 198,08 |

    Luftqualität | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

    Horizontal | 1 | 1 464 100 | 966 306 | 0 | 213 398,86 | 966 306 | 773 044,80 |

    Sektor gesamt | 3 | 46 287 701 | 29 466 355 | 0 | 4 001 450,43 | 29 466 355 | 11 878 800,05 |

    Verkehr |

    Straße | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

    Schiene | 1 | 60 182 962 | 28 789 180 | 0 | 10 465 390,39 | 28 789 180 | 23 031 344,00 |

    Straße und Schiene | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

    Binnenwasserstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

    Flughäfen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |

    Horizontal | 1 | 741 738 | 482 130 | 0 | 192 852,00 | 482 130 | 385 704,00 |

    Sektor gesamt | 2 | 60 924 700 | 29 271 310 | 0 | 10 658 242,39 | 29 271 310 | 23 417 048 |

    Horizontal |

    Technische Hilfe | 1 | 262 335 | 262 335 | 0 | 0 | 262 335 | 209 868 |

    Sektor gesamt | 1 | 1 464 100 | 966 306 | 0 | 213 398,86 | 966 306 | 773 044,80 |

    Verkehr |

    Sektor gesamt | 1 | 741 738 | 482 130 | 0 | 192 852,00 | 482 130 | 385 704,00 |

    Technische Hilfe (horizontal) |

    Sektor gesamt | 1 | 262 335 | 262 335 | 0 | 0 | 262 335 | 209 868,00 |

    INSGESAMT | 3 | 2 468 173 | 1 710 771 | 0 |406 250,86 | 1 710 771 | 1 368 616,80 | | TECHNISCHE HILFE AUF INITIATIVE DER KOMMISSION

    Seit der Einführung des ISPA haben sich die auf Initiative oder im Namen der Kommission durchgeführten Maßnahmen der technischen Hilfe darauf konzentriert, der Delegation der EU zu ermöglichen, ihre Ex-ante-Kontrollen (einschließlich Projektbewertung) entsprechend den für die Verwaltung der EU-Mittel erforderlichen Standards vorzunehmen. Seit 2006 wurde keine technische Hilfe dieser Art aus dem ISPA finanziert. Sämtliche derartigen Maßnahmen werden seither aus dem Instrument für Heranführungshilfe finanziert.

    Verwaltung und Durchführung

    DURCHFÜHRUNG

    Die ersten beiden ISPA-Projekte in Kroatien wurden im Dezember 2005 genehmigt, vier weitere im Juli bzw. September 2006. Bis Ende 2010 war die konkrete Durchführung bei allen sechs ISPA-Projekten angelaufen. Zwei ISPA-Maßnahmen sind abgeschlossen, für die verbleibenden vier wurde die Frist für die Zuschussfähigkeit bis zum 31. Dezember 2011 verlängert[2]. Die vertraglich vereinbarten Beträge Ende 2010 machten 95,8 % der bereitgestellten Mittel aus.

    Ende 2010 waren zwei Verträge in der Auswertungsphase (Bauleistungen und Lieferungen). Drei Verträge befinden sich noch im Vergabeverfahren. Es handelte sich um: einen Liefervertrag, einen Rahmenvertrag und einen Bauvertrag. Im letztgenannten Fall besteht die Gefahr, dass die Durchführung über das Enddatum für die Zuschussfähigkeit hinausgeht.

    Für die meisten ISPA-Projekte beginnt jetzt die Endphase der Durchführung. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt jetzt stärker darauf, die Maßnahmen innerhalb der Fristen abzuschließen und sicherzustellen, dass die ISPA-Maßnahme im Hinblick auf ihre Ziele hundertprozentig operationell und konform ist.

    PROJEKTBEGLEITUNG

    Die allgemeine Begleitung und Bewertung der Fortschritte und der Effektivität der Durchführung des ISPA wird durch regelmäßige Treffen in den Büros der Delegation der EU, Begleitberichte der Durchführungsstellen, Ortsbesichtigungen der Kommissionsmitarbeiter und offizielle Begleitung durch zweimal jährlich stattfindende Treffen des ISPA-Begleitausschusses in Kroatien sowie durch die jährlichen Berichte der Durchführungsstelle für die einzelnen ISPA-Projekte gewährleistet.

    2010 tagte der ISPA-Begleitausschuss in Kroatien zweimal – im Juni und im Dezember. Schwerpunktmäßig wurden Verzögerungen bei Umweltprojekten behandelt. Auch die Verlängerung der Zuschussfähigkeitsfristen für vier ISPA-Maßnahmen wurde ausführlich erörtert.

    FINANZIELLE ABWICKLUNG UND FINANZKONTROLLE, EINSCHLIESSLICH EDIS

    Für die finanzielle Abwicklung und die Finanzkontrolle sowie für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten sind im Wesentlichen die Bedingungen maßgeblich, die in der ISPA-Verordnung[3] und in Anhang III aufgrund des Systems der Ex-ante-Kontrolle der Kommission gültigen Finanzierungsvereinbarungen festgelegt sind. Dabei geht es in erster Linie um die Einrichtung interner Finanzkontrollsysteme und -verfahren zur Gewährleistung transparenter und nicht diskriminierender Vergabeverfahren, um die Richtigkeit der gemeldeten Ausgaben, um angemessene interne Prüfkapazitäten und ausreichende Prüfpfade sowie um den richtigen Umgang mit Unregelmäßigkeiten.

    Die Delegation der EU in Zagreb war nach wie vor die wichtigste Stelle für die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und Kontrolle. Die Ablehnungsquote für ISPA-Dokumente war weiterhin hoch, was als eindeutiges Signal zu werten ist, dass weitere Anstrengungen der kroatischen Behörden erforderlich sind, bevor auf ihre Fähigkeit zu einer unabhängigen und korrekten Verwaltung der ISPA-Mittel vertraut werden kann.

    DIS

    Die Anforderung für die DIS-Akkreditierung (dezentrales Durchführungssystem) der ISPA-Durchführungsstelle in Kroatien, der Zentralen Finanzierungs- und Vergabeagentur, entspricht den Vorgaben in Artikel 164 der Haushaltsordnung[4]. Die Kommission hat der DIS-Akkreditierung am 13. Februar 2006 zugestimmt.

    EDIS

    Da das ISPA im Jahr 2006 mit der Einführung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) ausgelaufen ist, hat sich der Zweck der Umstellung vom ISPA zu EDIS (dem erweiterten dezentralen Durchführungssystem, das nur Ex-post-Kontrollen durch die Kommission vorsieht) erübrigt. Die jüngsten Bemühungen der kroatischen Behörden konzentrierten sich daher auf die Vorbereitung der Strukturen des Instruments für Heranführungshilfe auf die Umstellung zur dezentralisierten Verwaltung ohne Ex-ante-Kontrollen, da diese Strukturen auch nach dem Beitritt bestehen bleiben. Vorläufig wird die Delegation der EU in Kroatien weiterhin eine wichtige Rolle bei der Überwachung der täglichen Verwaltung, Durchführung und Begleitung der ISPA-Maßnahmen spielen.

    RISIKOBEWERTUNG

    Die für 2010 geplante Prüfstrategie basierte auf den Ergebnissen der Statusanalyse der ISPA-Durchführung und der damit verbundenen Ziele der Direktion „Audit“ der Generaldirektion Regionalpolitik. Die Prüfstrategie gibt Ziele vor, die von der höheren Führungsebene der GD Regionalpolitik gesetzt werden. Festgelegt werden sie auf der Grundlage detaillierter Diskussionen mit den operativen Direktionen, in denen Informationen zu potenziellen Risiken ausgetauscht werden. Anschließend werden in der Prüfstrategie die Maßnahmen festgelegt, mit denen die Ziele erreicht werden sollen; die ermittelten Risiken werden dabei berücksichtigt. Im Allgemeinen wird das Risiko mithilfe dieser Strategie minimiert. Ein Audit des ISPA in Kroatien wurde 2010 durchgeführt.

    Im März 2010 nahm das Auditreferat der GD Regionalpolitik eine Überprüfung der ISPA-Maßnahme Bahnstreckenwiederaufbau Vinkovci – Tovarnik – Staatsgrenze vor. Bei dem Audit wurden die Durchführungsagentur (CFCA), der Finanzhilfeempfänger (Kroatische Eisenbahn) und der nationale Anweisungsbefugte für die ausgewählte Maßnahme überprüft. Dabei wurden 1. Verzögerungen bei der Durchführung des Vertrags über Signalanlagen, 2. Verzögerungen zwischen den Sitzungen des Bewertungsausschusses und der Vertragsunterzeichnung in drei Fällen, und 3. eine nach wie vor hohe Rate der Ablehnungen seitens der EU-Delegation im Rahmen der Ex-ante-Kontrollen festgestellt.

    Bei der Ex-ante-Genehmigung ist vor allem von Bedeutung, dass ausreichende Kontrollverfahren für die Projektdurchführung und die Zahlungen gewährleistet sind. Die Verwaltung der Heranführungshilfen birgt jedoch ein Risiko, da die Mittel von unterschiedlichen Organisationen und aus verschiedenen Systemen stammen. Die Zuschussfähigkeit der Ausgaben wird anhand von Regelungen und Bedingungen auf EU- und nationaler Ebene festgestellt; Komplexität und mögliche Falschauslegung können die Folgen sein.

    FESTSTELLUNGEN DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS

    Der Europäische Rechnungshof veranlasste im Frühjahr 2010 eine Leistungsprüfung der Heranführungshilfe für Kroatien. Dabei wurden alle Arten von Heranführungsinstrumenten einschließlich des ISPA erfasst. Der zweiwöchige Auditbesuch in Kroatien fand im Oktober 2010 statt. Der Prüfbericht liegt noch nicht in seiner endgültigen Fassung vor[5].

    KOFINANZIERUNGSPARTNER – EIB UND EBWE

    Angesichts des Fachwissens dieser darlehensgebenden Finanzinstitute bei der Projektvorbereitung und -durchführung unterhält die Kommission regelmäßigen Kontakt mit ihnen, sowohl auf horizontaler Ebene zur Konzept- und Methodikkoordination im Hinblick auf die Programmplanung und Durchführung als auch auf nationaler Ebene. Die Europäische Investitionsbank ist jedoch an keinem ISPA-Projekt in Kroatien beteiligt.

    Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) ist das einzige internationale Finanzinstitut, das aktiv an einem ISPA-Projekt in Kroatien mitwirkt. Sie hat ein Darlehen in Höhe von 10 Mio. EUR für ein 2005 genehmigtes Umweltprojekt (Wasser- und Abwasserbehandlungsprogramm Karlovac) gewährt. Vertreter der EBWE nahmen daher an beiden Sitzungen der ISPA-Begleitausschüsse in Kroatien im Jahr 2010 teil.

    Beitrag zu den Politikfeldern der Europäischen Union

    ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN

    Die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an ein solides, faires und transparentes öffentliches Auftragswesen, wie sie im PRAG-Leitfaden beschrieben sind, stellen bei der Durchführung von ISPA-Projekten eine große Herausforderung dar. Probleme bei der Einhaltung des PRAG-Leitfadens führten zu Verzögerungen bei der Durchführung von ISPA-Projekten. Die EU-Delegation in Zagreb war weiter aktiv beteiligt, um sicherzustellen, dass Verfahren korrekt angewandt und Fehler korrigiert werden.

    Die Ex-ante-Genehmigung der Kommission, die für die Ausschreibung und Auftragsvergabe bei ISPA-Projekten gilt, ist somit weiterhin voll und ganz gerechtfertigt, da der Plan zur Umstellung auf EDIS jetzt aufgegeben wurde (siehe Nummer 15). Gemäß dem derzeitigen System der Ex-ante-Genehmigung und im Einklang mit der DIS-Entscheidung für die Übertragung der Verwaltung übernimmt nur die Zentrale Finanzierungs- und Vergabeagentur die Funktion der Vergabebehörde, die für die Projektdurchführung zuständig ist; die Kommission billigt jeden Schritt des Vergabeverfahrens. Daraus folgt, dass die Kommission, obwohl sie kein Vertragspartner ist, die Verantwortung für den korrekten Ablauf der Vergabeverfahren mitträgt (ohne die Zustimmung der Kommission sind Verträge zwischen den Begünstigten und den Vertragsnehmern nicht gültig).

    WETTBEWERBSPOLITIK

    Da die ISPA-Unterstützung in erster Linie die öffentlichen Ausgaben – oder Ähnliches – für Versorgungsprojekte deckt, stellt sich hiermit im Allgemeinen nicht das Problem der Unvereinbarkeit mit den Wettbewerbsregelungen der Union. Sofern nicht gegen die Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen verstoßen wird und solange alle Betreiber, die die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, freien Zugang zu einer solchen Infrastruktur haben, bietet eine derartige Unterstützung keine besonderen Vorteile für bestimmte Firmen.

    UMWELTPOLITIK

    Durch die direkte Unterstützung prioritärer Umweltprojekte trägt das ISPA zur Durchführung der Umweltpolitik und der Einhaltung der EU-Standards in Kroatien bei. Dank der Erfahrungen aus der Projektentwicklung und -durchführung können Verwaltungskapazitäten im Umweltbereich ausgebaut werden. ISPA-Umweltprojekte und –Erfahrungen führten dazu, dass heute eine größere Zahl von Umweltprojekten im Rahmen des IPA finanziert werden.

    VERKEHRSPOLITIK

    Die gemäß TINA (Transport Infrastructure Needs Assessment – Bewertung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs) und REBIS (Regional Balkans Infrastruktur Study) vereinbarten Verkehrsnetze in Kroatien orientierten sich an den gesamteuropäischen Korridoren. Einige davon führen durch kroatisches Staatsgebiet, darunter die Korridore VII (Donau), X (Salzburg – Ljubljana – Zagreb – Belgrad – Nis – Skopje – Veles – Thessaloniki, auch Strecke Xa) sowie Korridor V, der in Kroatien über zwei Streckenführungen verfügt (Vb – Budapest, Zagreb, Rijeka sowie Vc – Budapest, Sarajewo, Ploče). Diese Netze wurden als Planungsgrundlage für die nationale Verkehrsstrategie des ISPA herangezogen. Somit ist das einzige ISPA-Verkehrsprojekt (Eisenbahn) Teil der TINA- und REBIS-Netze, d. h. es betrifft den Bau bzw. die Instandsetzung eines Abschnitts oder eines Knotenpunkts der Netze bzw. den Anschluss an diese. Die TEN-V-Netze für Kroatien basieren auf den Empfehlungen der SEETO (Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa).

    Koordinierung der Heranführungsinstrumente

    KOORDINIERUNG MIT DEM INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE

    Die Verwaltung der ISPA-Maßnahmen und IPA-Programme im Rahmen der Regionalentwicklungskomponente durch dieselben Kommissionsdienststellen sorgt für eine enge Koordinierung der Aktivitäten, die Komplementarität der geförderten Aktionen und politische Kontinuität.

    Publizität

    PUBLIZITÄTSMASSNAHMEN

    Der ISPA-Überwachungsausschuss tagte im Juni 2010 in Karlovac, wo Investitionen im Wasser- und Abwassersektor durch die ISPA unterstützt werden. Am Rande der Ausschusssitzung fand eine Pressekonferenz statt, gefolgt von einer Besichtigung vor Ort. Außerdem wird die EU-Förderung bei allen Investitionen durch Informationstafeln und Anzeigen in den Medien bekannt gemacht.

    [1] Seit 2006 wurden keine Projekte genehmigt, da das ISPA-Programm in diesem Jahr ausgelaufen ist.

    [2] Nach der Änderung der Leitlinien für den Abschluss von Kohäsionsfonds- und Ex-ISPA-Projekten 2000-2006, womit die Frist für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben bis zum 31. Dezember 2011 verlängert wurde, wurden ähnliche Bestimmungen für die derzeit in Kroatien laufenden ISPA-Projekte eingeführt. In Kroatien wurde für vier ISPA-Maßnahmen eine Verlängerung um ein Jahr gewährt.

    [3] Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über ein strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt [ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73].

    [4] Die Vorschrift wurde allerdings zum 1. Mai 2007 durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 [ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1] aufgehoben.

    [5] Zum Zeitpunkt der Abfassung des vorliegenden Berichts lag die Erklärung über die vorläufigen Ergebnisse den Kommissionsdienststellen vor.

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