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Document 52011DC0653

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Zwischenevaluierung der Abkommen zur externen Kooperation mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit Kanada in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend

/* KOM/2011/0653 endgültig */

52011DC0653

/* KOM/2011/0653 endgültig */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Zwischenevaluierung der Abkommen zur externen Kooperation mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit Kanada in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

über die Zwischenevaluierung der Abkommen zur externen Kooperation mit den Vereinigten Staaten von Amerika und mit Kanada in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend

Einführung

Dieser Bericht wurde gemäß Artikel 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika, unterzeichnet am 4. Dezember 2006,[1] und des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Kanadas, unterzeichnet am 18. Dezember 2006,[2] in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung (in der Zusammenfassung der Zwischenbewertung: „Ausbildung“) und Jugend[3] erstellt. Er erläutert die Position der Kommission zu den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Zwischenevaluierung dieser beiden Abkommen. Diese Evaluierung ist unter der folgenden Adresse verfügbar:

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm.

Sowohl die amerikanischen als auch die kanadischen Behörden erkennen die Ergebnisse der Evaluierung an, haben jedoch leider aufgrund von Haushaltsengpässen beschlossen, alle aktuellen und künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für bilaterale Projekte ab sofort bis zum Jahr 2013 zu annullieren; 2013 laufen beide Abkommen aus. In ihren Anmerkungen zu den Empfehlungen des Evaluierungsteams im Abschnitt 5 berücksichtigt die Kommission diese unerwartete Entwicklung gebührend.

Kooperationsabkommen

Ziele

Beide Abkommen verfolgen Ziele in den Bereichen Bildung, direkte Kontakte zwischen den Menschen und öffentliche Diplomatie. Sie tragen durch die Förderung der Kooperation mit den Vereinigten Staaten und mit Kanada zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union bei. Mit den Abkommen sollen Ziele in zwei Bereichen verwirklicht werden:

1. Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses; und

2. Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten, die in einer wissensbasierten Wirtschaft von Bedeutung sind.

Interventionsinstrumente

Die wichtigsten Aktionen, die im Rahmen der Abkommen durchgeführt werden, sind institutsübergreifende und grenzüberschreitende Partnerschaften,

- an denen Hochschulen und/oder Berufsbildungseinrichtungen in Nordamerika und in der EU beteiligt sind;

- in denen gemeinsame Studienpläne für Bachelor-/Master-Studiengänge erarbeitet werden, einschließlich gemeinsamer Abschlüsse oder Doppelabschlüsse; und

- die die transatlantische Mobilität von Studierenden und akademischem Personal fördern.

Die folgenden Aktionen werden im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den Vereinigten Staaten durchgeführt:

3. das Programm ATLANTIS mit drei Teilaktionen: (i) Transatlantische Studiengänge, (ii) Exzellenzprojekte zur Mobilität und (iii) strategieorientierte Maßnahmen;

4. das Schuman-Fulbright-Stipendienprogramm;

5. der Alumni-Verband OCEANS[4] und

6. Maßnahmen zur technischen Unterstützung, einschließlich jährlicher politischer Foren und Studien.

Die folgenden Aktionen werden im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und Kanada durchgeführt:

7. das EU-Kanada-Programm, das Hochschul- und Berufsbildungsaktionen umfasst, insbesondere die Partnerschaften für den transatlantischen Austausch ( Transatlantic Exchange Partnerships ) und Partnerschaften für transatlantische Studiengänge ( Transatlantic Degree Partnerships );

8. Jugendaktionen, insbesondere Jugend-Rundtischgespräche; und

9. ergänzende Aktionen, insbesondere die Studienreise und Praktikumsprogramme ( Study Tour and Internship Programmes ) und der Alumni-Verband OCEANS.

Weitere Einzelheiten zu diesen Instrumenten sowie Hintergrunddokumente sind auf den Websites der Kommission[5] zu finden.

Finanzierung und Ergebnisse

Generell gewährt die Europäische Union Finanzhilfen für die direkte Verwendung durch EU-Einrichtungen, Akademiker/innen und Studierende, während die Vereinigten Staaten von Amerika und die Regierung Kanadas Finanzhilfen für die direkte Verwendung durch Einrichtungen, Akademiker/innen und Studierende ihres Landes bereitstellen.

Die zugewiesenen Haushaltsmittel der Europäischen Union für das Programm ATLANTIS betrugen 23,2 Mio. EUR für den Zeitraum 2006-2010 und für das EU-Kanada-Programm 5,1 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2010[6]. Die Programmfinanzierung erfolgt auf Grundlage der bilateralen Finanzierung durch die Parteien des jeweiligen Abkommens; die EU-Haushaltsmittel werden somit letztlich durch Beträge in gleicher Höhe von den amerikanischen bzw. kanadischen Behörden verdoppelt.

Das Programm ATLANTIS hat bisher insgesamt 5034 Personen und 317 Einrichtungen die Teilnahme an 67 Mobilitätsprojekten ermöglicht.

Das EU-Kanada-Programm hat bisher insgesamt 2804 Personen und 195 Einrichtungen die Teilnahme an 37 Mobilitätsprojekten ermöglicht.

Das Schuman-Fulbright-Stipendienprogramm wird von der EU mit einem Betrag von 320 000 EUR pro Jahr[7] kofinanziert; bisher gab es insgesamt 83 Teilnehmer/innen.

EVALUIERUNG

DAS UNTERNEHMEN ECOTEC/ECORYS ERHIELT IM MÄRZ 2010 DEN VERTRAG FÜR DIE ZWISCHEN evaluierung der Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten bzw. Kanada. Die Evaluierung wurde von März 2010 bis Januar 2011 durchgeführt. Die Kommission erhielt den abschließenden Bericht am 15. Juni 2011.

Das Evaluierungsteam setzte die folgenden Methoden zur Erfassung von Daten für ihre Beurteilung ein: Gespräche mit nordamerikanischen Akteuren in Washington und Ottawa; Gespräche mit Beamtinnen/Beamten der Europäischen Kommission und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) sowie der belgisch-luxemburgischen Fulbright-Kommission in Brüssel; eingehende Befragungen von 95 Projektpartnern und ­koordinatoren (sowie Studierenden) von 20 Themenprojekten, einschließlich Besuchen der entsprechenden Projekte; Online-Befragung der Projektpartner und ­koordinatoren (Befragung von 209 Personen); Online-Befragungen von Studierenden und Schuman-Fulbright-Stipendiaten (Befragung von 53 bzw. 57 Personen); telefonische Befragung von fünf abgewiesenen Bewerbern; Durchsicht relevanter Unterlagen.

Ergebnisse der EVALUIERUNG

DIE ERGEBNISSE DER Evaluierung sind generell sehr positiv; sie beruhen auf einer Analyse der folgenden Aspekte: Relevanz der Abkommen in Bezug auf die Bedürfnisse; Ausmaß der Überschneidung mit bzw. der Ergänzung von oder Widersprüche zu anderen Maßnahmen und Strategien; Effektivität der Abkommen in Bezug auf das Erreichen der gesteckten Ziele und Effekte, sowie ihr Mehrwert; Effizienz und Kostenwirksamkeit der Abkommen sowie Wirksamkeit von Managementmaßnahmen und anderen operativen Aspekten (z. B. Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse); Ausmaß der Nachhaltigkeit der geförderten Aktivitäten.

Relevanz in Bezug auf die Bedürfnisse

Das Evaluierungsteam kommt zu dem Schluss, dass die Abkommen im Hinblick auf eine Reihe wesentlicher und an Bedeutung weiter zunehmender Bedürfnisse von außerordentlicher Relevanz sind. Bei diesen Bedürfnissen bzw. Anforderungen handelt es sich um die Globalisierung und den gleichzeitigen Prozess der Internationalisierung des Bildungswesens. Die Ziele der Abkommen werden wie folgt beurteilt:

- Sie sind breit gefächert und flexibel und ermöglichen den Regierungen die Verfolgung verschiedener politischer und wirtschaftlicher Ziele.

- Sie bieten in einer Zeit wachsender Komplexität und Konkurrenz eine ständige Diskussionsplattform zum Schutz von Aktivitäten mit erfahrungsgemäß schwacher Stellung.

- Sie bieten neuen Akteuren Zugangsmöglichkeiten zum internationalen Bildungswesen.

- Sie ermöglichen Einrichtungen, die höchsten und fortschrittlichsten Formen der internationalen Partnerschaftsarbeit anzugehen: institutsübergreifende Kooperation und gemeinsame Abschlüsse bzw. Doppelabschlüsse.

Komplementarität mit anderen Strategien und Maßnahmen

Bei der Evaluierung wurde festgestellt, dass Überschneidungen der Programme mit den zahlreichen EU-Initiativen in den Bereichen internationale Kooperation, Mobilität und allgemeine und berufliche Bildung, die den Abkommen in gewissen Punkten ähneln, nicht gegeben sind und dass die Programme nicht im Widerspruch zu den genannten EU-Initiativen stehen. Vielmehr sind die Abkommen in vielerlei Hinsicht einzigartig, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es sich um internationale bilaterale Abkommen handelt; diese Form der institutionalisierten Zusammenarbeit ist nämlich mit bestimmten völkerrechtlichen Vorteilen verbunden. Gemessen an der routinemäßigen internationalen Kooperation in diesem Bereich zwischen der EU, den Vereinigten Staaten und Kanada ist der Umfang der im Rahmen der Abkommen unterstützten Aktivitäten zwar gering; die Aktivitäten bieten jedoch vielfältige Möglichkeiten. Nur im Bereich Jugend (ausschließlich Kanada) wurde bei der Evaluierung eine unzureichende Umsetzung festgestellt, die eine Beurteilung der Komplementarität erschwerte.

Wirksamkeit

Bei der Evaluierung wurde festgestellt, dass die Abkommen zum Erreichen all ihrer gesetzten Ziele beigetragen haben; in Bezug auf die Schaffung von Möglichkeiten zu politischem Dialog und Austausch sowie im Falle Kanadas im Hinblick auf den Bereich Jugend waren jedoch geringere Fortschritte zu verzeichnen als erwartet. Für die teilnehmenden Studierenden waren die Abkommen in Bezug auf ihre persönliche und berufliche Entwicklung (soziale Kompetenzen, Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen sowie Kompetenzen, die auf dem Weltarbeitsmarkt oder in internationalen Arbeitsumfeldern vorteilhaft sind) von beträchtlichem Nutzen. Auch die an den Projekten beteiligten Mitarbeiter/innen und Fachkräfte sowie die Einrichtungen haben erheblich von den Abkommen profitiert, insbesondere in Bezug auf den Aufbau und die Aufrechterhaltung internationaler Netze, die Erhöhung der Bekanntheit und des Ansehens der Einrichtungen, die Verstärkung der internationalen Ausrichtung und die Verbreitung der positiven Auswirkungen in der gesamten Einrichtung mit Hilfe so genannter „ Change Agents “.

Mehrwert

Die Evaluierung kommt zu dem Schluss, dass die bilaterale Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der Abkommen auf strategischer Ebene einen beträchtlichen Mehrwert bietet und dass die Abkommen eine deutliche Marktlücke bei der Finanzierung der internationalen Kooperation zwischen der EU und den USA bzw. Kanada füllen. Die meisten Partner und Koordinatoren bewerten ihre Projekte im Vergleich zu anderen bestehenden internationalen Kooperationsprogrammen als qualitativ besser, nützlicher und lohnender. Es wurde festgestellt, dass die Abkommen als Vorbild für andere Industrieländer dienten, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen war, dass sie eine höhere Mobilität von Studierenden unterstützen, die Anwendung innovativer Ansätze zur Studienplanentwicklung, Transparenz und Übertragbarkeit fördern und ein Mittel zur Gestaltung der internationalen Kooperation bieten.

Effizienz

Es wurde festgestellt, dass zwar mehr Daten für eine vollständige Bewertung der Effizienz der Programme erforderlich sind; das durchschnittliche Budget der EU je Austauschstudent/in ist aufgrund der bilateralen Finanzierung im Vergleich beispielsweise mit dem Programm Erasmus Mundus bei den Abkommen jedoch bedeutend kleiner; dies spricht für die Kosteneffizienz der Abkommen. Im Falle des Abkommens zwischen der EU und Kanada hat sich das verfügbare äußerst kleine Budget allerdings als wesentliches Hindernis für die Verwirklichung aller Ziele des Abkommens erwiesen.

Nachhaltigkeit

Bei der Evaluierung wurde festgestellt, dass die im Rahmen der Abkommen geschlossenen Partnerschaften in großem Umfang fortgesetzt werden: Die Hälfte der Projektpartner und ­koordinatoren pflegt die Kontakte auch nach Beendigung ihrer Projekte weiter, und drei Viertel der Schuman-Fulbright-Stipendiaten setzen die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen ihrer Gasteinrichtung fort, gewöhnlich im Rahmen von Forschungsaktivitäten. Auf Projektebene gehen die Koordinatoren – motiviert durch ihr beträchtliches in das Projekt investiertes persönliches Engagement – zwar von einer fortgesetzten Kooperation aus, aufgrund der derzeitigen Ressourcenknappheit der Einrichtungen werden die Aktivitäten jedoch nach Projektabschluss selten vollständig weiterverfolgt; eine Finanzierung über Unternehmen erfolgt bisher nur selten, vor allem bei Teilnehmenden aus der EU.

Werbung, Verbreitung und Nutzung

In der Evaluierung wird deutlich darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die Auswirkungen der Maßnahmen über die direkten Projekte hinausgehen. Es wurden jedoch gewisse Hindernisse für die Erreichung dieses Ziels ermittelt, insbesondere in Bezug auf eine angenommene mangelnde Öffentlichkeitswirkung und/oder Bekanntheit der Programme (mit Ausnahme des Schuman-Fulbright-Stipendienprogramms) sowie das Fehlen eines Markennamens (nur Kanada). Des Weiteren kommt die Evaluierung zu dem Schluss, dass die Werbemaßnahmen für die Abkommen und die Verbreitung der Ergebnisse verbesserungsfähig sind. Außerdem wird festgestellt, dass die jährlich stattfindende Projektleiterkonferenz als wichtiges Forum zur wechselseitigen Befruchtung zwischen den einzelnen Projekten und Einrichtungen fortgesetzt werden sollte. Die vertikale Übermittlung der Ergebnisse der strategieorientierten Maßnahmen an die Akteure sollte verbessert werden. Das Bewertungsteam betont die potenziellen Vorteile des Alumni-Verbands OCEANS in Bezug auf die Werbung und Verbreitung. Das Potenzial zur Nutzung der Ergebnisse innerhalb der Einrichtungen wurde als hoch eingeschätzt; dabei wurde der hohe Grad der Nutzung zwischen verschiedenen Einrichtungen bereits berücksichtigt.

Empfehlungen

Nachfolgend sind die Empfehlungen des Bewertungsteams (in Kursivschrift ) mit den Anmerkungen der Kommission dargestellt.

Relevanz

10. Die Abkommen sind nach wie vor äußerst relevant für die Bedürfnisse im Bereich der Hochschulbildung, und die Annahme von gemeinsamen Abschlüssen bzw. Doppelabschlüssen im Jahr 2006 zeigt, dass die Abkommen mit den neuesten Entwicklungen Schritt halten können. Da entsprechende Aktivitäten im Falle des Abkommens zwischen der EU und Kanada bislang nicht erfolgt sind, wird das volle Potenzial dieses Abkommens noch nicht genutzt. Im verbleibenden Zeitraum bis 2013 sollte die Umsetzung dieser Punkte des Abkommens daher an oberster Stelle stehen.

Die Kommission und die zuständigen kanadischen Stellen haben im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für bilaterale Projekte 2010 die erforderlichen Schritte zur Förderung und Durchführung von Projekten für gemeinsame Abschlüsse bzw. Doppelabschlüsse ergriffen. Infolgedessen wurde eine Finanzhilfe für einen transatlantischen Studiengang im Bereich Forstwirtschaft gewährt.

11. Die Abkommen sind gut auf die Bedürfnisse des Hochschulwesens abgestimmt, aber nicht so gut auf die Bedürfnisse der Berufsbildung. Die Frage, wie die Abkommen besser an die Bedürfnisse des Berufsbildungsbereichs angepasst werden können, erfordert eine größere Aufmerksamkeit; verstärkte Werbemaßnahmen für die Abkommen im Berufsbildungsbereich werden für sich genommen nicht ein größeres Interesse und eine verstärkte Umsetzung bewirken.

Die Kommission hat mit den zuständigen transatlantischen Stellen wiederholt die Möglichkeiten erörtert, durch die die Bedürfnisse des Berufsbildungsbereichs im Rahmen der jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen besser berücksichtigt werden können. Diese Diskussionen haben dazu geführt, dass die Programmvoraussetzungen für Berufsbildungseinrichtungen teilweise gelockert wurden.

12. Qualität wird von Teilnehmern und Programmorganisatoren als selbstverständlich vorausgesetzt. Das Programm Erasmus Mundus hat Bemühungen unternommen, die Qualität als Bestandteil des von den Teilnehmern selbst geschaffenen und sichergestellten „Markenwerts“ des Programms zu verbessern; ein ähnlicher Ansatz wird für die Projekte im Rahmen der Abkommen empfohlen, insbesondere in Bezug auf gemeinsame Abschlüsse und auf Doppelabschlüsse.

Die Kommission stimmt den Hauptaussagen dieser Empfehlung zu, betont jedoch, dass die Empfehlung auf einer relativ kleinen und daher nicht vollständig repräsentativen Stichprobe von Rückmeldungen der Studierenden basiert. Die Qualität der Projekte und ihrer Ergebnisse ist generell sehr hoch. Die Kommission wird jedoch die Möglichkeiten für eine weitere Qualitätsverbesserung der im Rahmen beider Abkommen durchgeführten Projekte weiter untersuchen. Als ersten Schritt wird sie über die EACEA sicherstellen, dass alle an bilateralen Projekten beteiligten Partner das Qualitätssicherungshandbuch und das Selbstevaluierungsinstrument von Erasmus Mundus kennen und nutzen.[8]

Wirksamkeit

13. In Kanada gibt es keine Plattform für regelmäßige Diskussionen und den regelmäßigen Erfahrungsaustausch über grundsätzliche Fragen. Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Regierungsbehörden auf Bundes- und Provinzebene kann die Einrichtung eines dem Mechanismus in den Vereinigten Staaten vergleichbaren Mechanismus erschweren; es sollten jedoch erneute Anstrengungen zur Umsetzung des Ziels regelmäßiger Veranstaltungen über Fragen von gemeinsamem Interesse unternommen werden.

Die Kommission nimmt diese Empfehlung zur Kenntnis. Die Kommission hat auf verschiedenen Wegen die Möglichkeiten für die Eröffnung eines sinnvollen und für beide Seiten vorteilhaften Dialogs mit Kanada über grundsätzliche Fragen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend untersucht. Diese Bemühungen waren bislang auf der Ebene der gesamtkanadischen Verbände in den Bereichen Hochschulbildung, Berufsbildung und internationale Bildung erfolgreich. Die Kommission wird ihre Bemühungen insbesondere auf der Bundes- und Provinzebene in Kanada fortsetzen.

14. Die Abkommen haben in wichtigen Bereichen zum Erreichen der von der EU gesetzten Ziele beigetragen, haben jedoch in Bezug auf die Schaffung von Möglichkeiten zu politischem Dialog und Austausch sowie im Falle Kanadas in Bezug auf den Bereich Jugend weniger Fortschritte als erwartet erzielt. Diese beiden Bereiche sollten in der zweiten Hälfte der Laufzeit der Abkommen zu einer strategischen Priorität erklärt werden. In Kanada sollte rasch eine Entscheidung dahingehend getroffen werden, inwieweit der Bereich Jugend als strategische Priorität zu betrachten ist, die in den letzten Jahren der Laufzeit des derzeitigen Abkommens umgesetzt werden sollte. Falls in diesem Bereich weiterhin keine Aktivitäten durchgeführt werden, sollten die für diesen Bereich vorgesehenen EU-Haushaltsmittel anderen Programmteilen zugeordnet werden, um eine Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden.

Während Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen über grundsätzliche Fragen in der Zusammenarbeit mit Kanada noch nicht sehr weit entwickelt sind (siehe Anmerkungen zu Empfehlung (11) ), haben die Kommission und das amerikanische Bildungsministerium bereits zwei bildungspolitische Foren veranstaltet: im Jahr 2009 über Reformen der Hochschulbildung und Kooperation zwischen Universitäten und Wirtschaft und im Jahr 2010 über Qualität in der Hochschulbildung, Entwicklung von Einrichtungen und Lehrkräften und Fähigkeiten für morgen. Für 2011 ist ein weiteres Forum über die Themen Studierende des 21. Jahrhunderts, Qualifikationsrahmen und Lernverhalten von Studierenden geplant.

Die Kommission und ihre kanadischen Gesprächspartner haben im Bereich Jugend Schritte zur Durchführung einer Reihe von Aktionen unternommen. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Entwicklung erscheint eine Neuzuordnung von Haushaltsmitteln nicht mehr erforderlich.

15. Es sollte untersucht werden, wie die im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den USA eingeführten politischen Foren und strategieorientierten Maßnahmen systematischer verbunden werden können, um ihr Synergiepotenzial besser zur Entfaltung bringen zu können und um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der strategieorientierten Maßnahmen auf EU-Ebene bzw. auf nationaler Ebene berücksichtigt werden.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und untersucht konkrete Wege zur Verstärkung von Synergieeffekten zwischen politischen Foren und strategieorientierten Maßnahmen und zur weiter reichenden Verbreitung der Ergebnisse von politischen Foren und strategieorientierten Maßnahmen.

16. Die mit einer Teilnahme verbundenen Vorteile müssen unter den weniger erfahrenen und den kleineren Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Berufsbildung, weiter verbreitet werden. Verstärkte Werbemaßnahmen sollten gezielt auf diese Einrichtungen ausgerichtet werden, beispielsweise durch die Erarbeitung eines auf den Berufsbildungsbereich ausgerichteten Leitfadens für bewährte Verfahren. Es sollte erwogen werden, ein System zur Unterstützung unerfahrener Projektkoordinatoren bei der Bewältigung der Projektentwicklungsphase einzurichten. Außerdem sollten unterrepräsentierte Einrichtungen bei den jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bevorzugt berücksichtigt werden, und es sollte versucht werden, erfolgreiche frühere Teilnehmer von unterrepräsentierten Einrichtungen zu identifizieren und dabei zu unterstützen, eine vordergründige Rolle beim Werben für mehr Teilnehmer in ihrem jeweiligen Sektor zu spielen. Im Bereich der Berufsbildung sollte man die Herausgabe einer Broschüre über erfolgreiche Projekte erwägen, um speziell diesen Sektor zu erreichen.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung teilweise zu. In früheren jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen wurden bereits Anstrengungen zur Erleichterung des Zugangs von Berufsbildungseinrichtungen unternommen (siehe Anmerkungen zu Empfehlung (2) ): In diesen Aufforderungen war die Unterstützung eines breiten Spektrums von Einrichtungen bzw. die bevorzugte Auswahl von neuen und/oder noch nicht ausreichend finanzierten Einrichtungen vorgesehen.

Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass alle Bewerber/innen gleich behandelt werden müssen, was bedeutet, dass Unterstützungssysteme nicht nur auf eine Art von Bewerbern ausgerichtet sein dürfen. Die EACEA hat mehrere Unterstützungssysteme für potenzielle Bewerber eingerichtet, insbesondere Handbücher für mehrjährige Programme, häufig gestellte Fragen (FAQ), Projektkompendien und funktionale E­Mail-Adressen für Fragen, die während der Bewerbungsphase aufkommen können. Außerdem hat die Kommission die Einrichtung von EVE[9] initiiert; diese zentrale Informationsstelle für Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur und Jugend in Europa dient der Präsentation von Tausenden von Projekten und deren Ergebnissen, darunter insbesondere auch Projekte, die im Rahmen der beiden Abkommen durchgeführt werden. Dieses Instrument zur Verbreitung und Nutzung von Projektergebnissen steht der allgemeinen Öffentlichkeit offen und könnte von weniger erfahrenen oder kleineren Einrichtungen als Inspirationsquelle genutzt werden.

17. Vier Jahre nach Beginn des verlängerten Abkommens [mit Kanada] sind im Bereich Jugend nur sehr wenige konkrete Ergebnisse und nur sehr geringe Entwicklungen zu verzeichnen. Die Maßnahmen in diesem Bereich müssen eine höhere Priorität erhalten, damit eine Umsetzung in die Praxis erfolgen kann.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung nur teilweise zu. Nach einem langsamen Beginn sind im Bereich Jugend seit 2009 umfassendere Entwicklungen vorzuweisen. Siehe Anmerkungen zu Empfehlung (5) .

Effizienz

18. Es sollte strukturierter über die Informationsbedürfnisse und die Überwachung kommuniziert werden, beispielsweise indem die dienststellenübergreifenden Sitzungen der Europäischen Kommission und der EACEA besser genutzt werden.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und wird die Möglichkeit regelmäßigerer dienststellenübergreifender Sitzungen mit der EACEA prüfen.

19. Zur Erhöhung der Effizienz sollten für die Projektpartner und ­koordinatoren sowie bei der Informations- bzw. Datensammlung durch die EACEA vermehrt aktuelle Berichtsinstrumente oder zumindest standardisierte Formate genutzt werden. Es wird empfohlen, ein Standardformat für die Registrierung von Studierenden und potenziellen Alumni zum Zeitpunkt der Auswahl einzurichten.

Die EACEA hat bereits mit einer Überprüfung ihrer Berichtsinstrumente begonnen. Insbesondere sollte Anfang 2012 eine neue webbasierte Mobilitätsdatenbank zur Einführung bereit sein. Es wird erwartet, dass dieses neue Instrument besonders die Nachverfolgung von Studierenden und Alumni verbessern wird.

20. Es sollten regelmäßige Treffen zwischen der Europäischen Kommission (GD EAC) und der belgisch-luxemburgischen Fulbright-Kommission stattfinden, damit wertvolle Informationen zum Schuman-Fulbright-Stipendienprogramm und zur (möglichen) Synergiewirkung mit den anderen Aktionen im Rahmen des Abkommens mit den USA ausgetauscht werden können. Insbesondere sollte die Europäische Kommission regelmäßig qualitative Daten über die Stipendienempfänger erhalten (z. B. über ihre geografische Verteilung und über Studienthemen).

Außerdem sollte ein Format für die Lieferung von quantitativen Informationen zu den Stipendienempfängern an die GD EAC erarbeitet und festgelegt werden.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu. Es werden konkrete Maßnahmen für eine strukturierte und regelmäßige Erfassung qualitativer Daten über das Schuman-Fulbright-Stipendienprogramm initiiert, um Synergieeffekte mit anderen im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der EU durchgeführten Aktionen zu schaffen.

21. Es sollte eine pragmatische und praktikable Methode zur Überwachung der (tatsächlichen) Aufwendungen und Ergebnisse der Projekte entwickelt werden, um die Kostenwirksamkeit sichtbar zu machen; außerdem sollte eine Reihe einfacher Kriterien für eine qualitativere Beurteilung der Kostenwirksamkeit formuliert werden.

Die Kommission nimmt diese Empfehlung zu Kenntnis, unterstreicht jedoch auch die Feststellung des Evaluierungsteams, dass „ ein guter Prima-facie-Fall [dafür vorliegt], dass die Abkommen bezüglich der Kostenwirksamkeit keinen Anlass zur Besorgnis geben “. In Anbetracht der relativ kleinen Budgets, die den beiden Abkommen und den einzelnen Projekten zugeordnet sind, könnte es vielmehr kostenwirksamer sein, eine solche pragmatische und praktikable Methode im Rahmen eines größeren EU-Programms zu entwickeln und dann entsprechend auf bilaterale Projekte anzuwenden. Es ist zu beachten dass die EACEA ein System der Überwachung durch die Verwaltung und vor Ort eingeführt hat, um die Projektdurchführung anhand der in den vereinbarten Arbeitsprogrammen beschriebenen Pläne zu bewerten.

22. Es sollte ein Verzeichnis der üblichsten (rechtlichen) Hindernisse und der angewandten Lösungen erstellt und an alle neuen Bewerber verteilt werden.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung weitgehend zu, weist jedoch darauf hin, dass sie bereits im Jahr 2008 einen Leitfaden für bewährte Verfahren mit praktischen Tipps für die Gestaltung und Durchführung eines erfolgreichen bilateralen Projekts[10] veröffentlicht hat. Außerdem wurde 2007 im Rahmen eines strategieorientierten Maßnahmenprojekts mit der Bezeichnung „ Transatlantic Degree Programs (TDP) Inventory project “ (Projektverzeichnis der transatlantischen Studiengänge)[11] eine Veröffentlichung erarbeitet, die insbesondere die Herausforderungen und Chancen der Entwicklung von Programmen für gemeinsame Abschlüsse und Doppelabschlüsse erläuterte. Diese Veröffentlichung wurde im Oktober 2010 auf der Konferenz der Projektleiter/innen in Berlin kostenlos an alle Projektförderer und Partner verteilt. Die Kommission wird untersuchen, auf welche Weise die verfügbaren Informationen am besten ergänzt und konsolidiert werden können, und wird diese unter den interessierten Parteien möglichst breit verteilen.

Nachhaltigkeit

23. Das Prinzip, dass sich die Bildungsinstitute stark für die Finanzierung einsetzen, sollte beibehalten werden, um das Engagement der beteiligten Parteien während und nach dem Finanzierungszeitraum sicherzustellen..

Die Kommission beabsichtigt nicht, diesen Grundsatz zu ändern.

24. Beteiligung und Investitionsbereitschaft von Partnern außerhalb des Bildungswesens sollten stärker stimuliert werden.

Um die Beziehungen zwischen allgemein- und berufsbildenden Organisationen und der Arbeitswelt zu verbessern, hat die Kommission seit Einführung der Programme Konsortien dazu ermutigt, Organisationen wie z. B. Unternehmen, Gewerkschaften, Industrie- und Wirtschaftsverbände, NGO, Verlage, Regierungsbehörden, Handelskammern und Forschungsinstitute in Projekte einzubinden. Solche Organisationen können beispielsweise Praktika anbieten, professionelle Beratung und Fachwissen bereitstellen und dazu beitragen, dass ein Projekt die nationale und internationale Öffentlichkeitswirkung erreicht, die für den Erfolg des Projekts nach Ablauf des Finanzierungszeitraums benötigt wird.

25. Es sollte über die Aktion „ Exzellenz für Mobilität “ hinausgehend eine Möglichkeit für innovative „Anschluss“-Bewerbungen geschaffen werden, die der Anforderung der Einbeziehung neuer Partner – vorzugsweise aus in den Abkommen weniger stark vertretenen Ländern – unterliegen.

Die Kommission nimmt diese Empfehlung zur Kenntnis, wird ihr jedoch nicht folgen, da die amerikanischen und kanadischen Behörden die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für bilaterale Projekte annulliert haben.

Werbung, Verbreitung und Nutzung

26. Der Status der Abkommen sollte in der EU gestärkt werden, um eine vergleichbare Marke zu schaffen wie ATLANTIS in den Vereinigten Staaten. Die Kommission sollte entsprechende Werbemaßnahmen für die im Rahmen der Abkommen durchgeführten Aktivitäten fördern, beispielsweise durch die Unterstützung der Einladungen von Projektkoordinatoren an wichtige Stakeholder zur Teilnahme an ihren Aktivitäten.

Von mehr Bekanntheit würde das EU-Kanada-Programm profitieren, um die Reichweite des Programms und das Potenzial zur Realisierung weiterreichender Auswirkungen zu vergrößern. Um dies zu erreichen, müssen mehr innovative Aktionen durchgeführt werden, und es wird empfohlen, einen Namen für das Programm festzulegen (wie „ATLANTIS“): Beispiele wären „MAPLE“ (Mobility for transatlantic Promotion of Learning Exchanges – Mobilität für transatlantische Förderung von Lernaustauschprogrammen) oder „CHAMPLAIN“ ( Collaboration for Higher transatlantic Mobility Promotion, Learning And International Networks – Zusammenarbeit für Förderung einer höheren transatlantischen Mobilität, Lernen und internationale Netzwerke). Es wird ebenfalls empfohlen, das OCEANS-Netzwerk nach Meinungen zu einem möglichen Namen zu befragen, eventuell in Form eines Mini-Wettbewerbs.

Die Kommission erkennt die Notwendigkeit für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für die Abkommen in der EU an, wird dieser Empfehlung jedoch nicht folgen, da die amerikanischen und kanadischen Behörden die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für bilaterale Projekte annulliert haben.

27. Ein Entwurf des Verbreitungsplans sollte in den Zwischenbericht der Projektkoordinatoren aufgenommen werden. Bei strategieorientierten Maßnahmenprojekten sollte zu Beginn des Projekts ein Kommunikationsplan unter Nutzung von Pressemitteilungen erstellt werden. Adressaten für die Verbreitung sollten unter anderem Regierungsbeamte und andere Projekte sein. Die Anforderung, einen Plan für die Verbreitung oder Bekanntmachung aufzustellen, könnte bereits in die Bewerbungsunterlagen aufgenommen werden.

Gemeinsam mit der EACEA wird die Kommission die Möglichkeiten für die optimale Handhabung der an relevante Akteure gerichteten Kommunikation, Verbreitung und Öffentlichkeitswirkung von Projekten und ihren Ergebnisse bzw. durch Projekte untersuchen.

28. Akteure auf mittleren und höheren Ebenen (nationale Organisationen im Hochschulbereich und im Bereich der Berufsbildung in den beteiligten Ländern/Bundesstaaten, internationale Organisationen, Ministerien und andere relevante Akteure) sollten stärker in strategieorientierte Maßnahmen einbezogen werden und zumindest über den Beginn, die Fortschritte und die Ergebnisse dieser Projekte informiert werden.

Neben obligatorischen Strategien für Nachhaltigkeit und Verbreitung hat die Kommission die Förderer strategieorientierter Maßnahmen bereits dazu ermutigt, relevante Akteure als Projektpartner einzubeziehen, und sie dazu aufgefordert, die Projektergebnisse systematisch diesen Organisationen und Gremien zukommen zu lassen.

29. Das OCEANS-Netzwerk ist in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zur Werbung und Verbreitung der Abkommen beizutragen. Es sollte diesbezüglich von der Europäischen Kommission und den amerikanischen und kanadischen Behörden aktiv angeregt und unterstützt werden.

Die Kommission nimmt diese Empfehlung zur Kenntnis.

30. Die Projektleiterkonferenz ist für die Teilnehmergruppen die einzige bedeutende Gelegenheit, sich zu treffen und Meinungen auszutauschen, und sollte daher fortgesetzt werden.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung vollinhaltlich zu. Da jedoch in absehbarer Zeit keine neuen bilateralen Projekte ausgewählt werden, hat die Notwendigkeit für eine solche Konferenz an Bedeutung verloren.

31. Durch das Anbieten eines Online-Instruments für Fragen und Antworten zur institutsübergreifenden Kooperation sollte eine effektivere Nutzung der Ergebnisse zwischen Bildungseinrichtungen angeregt werden. Mit Hilfe eines solchen Instruments könnten interessierte Parteien und „neue“ Bewerber von den Erfahrungen ihrer Vorgänger bei der Durchführung und Umsetzung von Projekten lernen, und die Verbreitung der Projektergebnisse würde unterstützt.

Siehe Anmerkungen zu den Empfehlungen (2) und (13) .

Schlussfolgerungen

Die Kommission stimmt mit der allgemeinen Beurteilung des Evaluierungsteams überein, dass die Abkommen eine hohe Relevanz aufweisen und ihre allgemeineren und spezifischeren Ziele erfüllen, insbesondere im Kontext der Weiterentwicklung der allgemeinen Rolle der EU in der Welt sowie im Kontext der Ziele der Artikel 165 und 166 AEUV.

Die Abkommen weisen keine wesentlichen Überschneidungen mit oder Widersprüchlichkeiten zu den zahlreichen relevanten EU-Initiativen auf und bieten beträchtliche und greifbare Vorteile für Studierende, akademisches Personal und Einrichtungen. Das Interesse der Akteure an den Abkommen wächst ständig, und die Zahl der Bewerbungen nahm in den Jahren 2009 und 2010 kontinuierlich zu. Die meisten Aktivitäten wären ohne die Finanzierung durch die EU sowie die Vereinigten Staaten bzw. Kanada nicht durchgeführt worden.

Da die Abkommen aufgrund der bilateralen Finanzierung (die einen beträchtlichen Mehrwert auf strategischer Ebene bedeutet) vergleichsweise kostenwirksam sind, dienen sie als Vorbild für andere Industrieländer und Länder mit hohem Einkommen.

In Anbetracht der genannten Aspekte bedauert die Kommission das plötzliche Ende der wichtigsten Kooperationsaktivitäten im Rahmen der beiden Abkommen.

Die Evaluierung enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung bestimmter Aspekte der Programme; es wurden jedoch keine schwerwiegenden Mängel festgestellt. Die Kommission hat bezüglich einiger Vorschläge bereits Maßnahmen ergriffen und wird weitere Vorschläge entsprechend den vorstehenden Erläuterungen berücksichtigen.

[1] Beschluss Nr. 2006/910/EG des Rates (ABl. L 346 vom 9. Dezember 2006, S. 33 ) .

[2] Beschluss Nr. 2006/964/EG des Rates (ABl. L 397 vom 30. Dezember 2006, S. 14 ) .

[3] Jugend = nur Abkommen zwischen der EU und Kanada.

[4] www.oceans-network.eu.

[5] Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten: http://ec.europa.eu/education/eu-usa/doc1901_en.htm.

Abkommen zwischen der EU und Kanada: http://ec.europa.eu/education/eu-canada/doc1688_en.htm.

[6] Aufgrund der späten Annahme des Abkommens zwischen der EU und Kanada wurde im Jahr 2006 keine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.

[7] Außer im Jahr 2006, in dem die EU-Kofinanzierung 260 000 EUR betrug.

[8] Kostenlos verfügbar unter http://www.emqa.eu.

[9] http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/eve/index_de.htm.

[10] http://ec.europa.eu/education/external-relation-programmes/doc1949_en.htm.

[11] http://www.tdp-project.de.

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