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Document 52011DC0500

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Haushalt für "Europe 2020"

/* KOM/2011/0500 endgültig */

52011DC0500

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Haushalt für "Europe 2020" /* KOM/2011/0500 endgültig */


Vorwort

Die Europäische Union wirkt Tag für Tag im Dienste unserer 500 Millionen Mitbürger. Ich bin der festen Überzeugung, dass sie ein Motor für die wirtschaftliche Erneuerung in Europa und der Welt sein kann. Aber dafür brauchen wir einen innovativen Haushalt. Einen Haushalt für die neuen Realitäten der Globalisierung. Einen Haushalt, der auf die Herausforderungen von heute antwortet und Chancen für morgen eröffnet.

Dies ist ein innovativer Haushalt. Ich fordere Sie auf, nicht nur bei den einzelnen Titeln zu verharren, sondern darauf zu achten, wie der gesamte Haushalt darauf angelegt ist, die gemeinsam definierten Ziele von „Europa 2020“ zu erreichen. Wir gehen weg vom Anspruchsdenken. Behörden können nicht länger erwarten, dass sie die ihnen zugesprochenen Mittel nach eigenem Gutdünken ausgeben können. Jeder Förderantrag muss jetzt eine eindeutige Verbindung zu den gemeinsam vereinbarten Zielen und Prioritäten aufweisen. Damit wird jeder einzelne ausgegebene Euro zu einem Mehrzweck-Instrument. Ein Euro kann gleichzeitig den Zusammenhalt stärken, die Energieeffizienz fördern, die Bewältigung des Klimawandels erleichtern und soziale Ziele verfolgen. Er kann eine Hebelwirkung in vielen Bereichen entfalten.

Überall in Europa achten Regierungen, Unternehmen und Familien sehr sorgfältig darauf, wofür sie ihr Geld ausgeben. In Zeiten wie diesen muss sehr sorgsam darüber nachgedacht werden, wo Mittel gekürzt werden und wo Investitionen in die Zukunft getätigt werden sollten. Wir müssen sparsam sein, brauchen aber auch Investitionen für mehr Wachstum in Europa.

Die Europäische Union muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen, gleichzeitig aber auch in die Zukunft investieren. Unser Haushalt ist – gemessen an seinem Anteil am Bruttonationaleinkommen der Europäer von 1 % – gering. Das ist nur ein Fünfzigstel von dem, was die Mitgliedstaaten ausgeben. Aber wir müssen mit diesem Haushalt eine große Wirkung erzielen und jeden einzelnen Euro optimal einsetzen.

Heute treffen wir unsere Entscheidungen für den Zeitraum von 2014 bis 2020.

Der Haushalt, den wir vorschlagen, wird die Steuerzahler nicht mehr kosten als bisher. Sie werden aber mehr dafür zurückbekommen. Wir modernisieren den EU-Haushalt, indem wir an einigen Stellen sparen, damit wir an anderer Stelle, nämlich da, wo es wirklich darauf ankommt, mehr ausgeben können. Der von mir vorgeschlagene Haushalt ist dort ehrgeizig, wo Europa den Unterschied ausmachen kann. Es ist ein Haushalt, der auf gesamteuropäischem Denken fußt und dort Schwerpunkte setzt, wo wir durch die Bündelung von Mitteln Synergien schaffen und Maßnahmen finanzieren können, die uns teurer zu stehen kämen, wenn jeder Mitgliedstaat sie separat schultern müsste.

Der neue Haushalt wird einfacher, transparenter und fairer. Wir schlagen einen Haushalt vor, der privates Kapital mobilisieren kann. Und wir schlagen vor, seine Finanzierung auf neue Grundlagen zu stellen und die alten, nach dem Bruttonationaleinkommen berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten zumindest teilweise durch neue Einnahmequellen zu ersetzen. Wir sind überzeugt, dass dies für alle günstiger ist - Familien wie Staaten. Der Haushalt wird damit zu einem wahrhaft europäischen Haushalt. Zu einem Haushalt für Integration. Zu einem Haushalt, der unnötige Doppelausgaben durch die Mitgliedstaaten vermeiden hilft und einen Mehrwert schafft, indem wir Maßnahmen bündeln, die wir gemeinsam auf europäischer Ebene beschließen und die ohne diese europäische Perspektive gar nicht durchgeführt werden könnten.

Ein Großteil dieses Haushalts ist auf die Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ausgerichtet und soll Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum schaffen. Die Fazilität „Connecting Europe“ beispielsweise soll die fehlenden Schnittstellen von Energie-, Verkehrs- und Kommunikationsnetzen finanzieren und damit den Binnenmarkt stärken, Ost, West, Nord und Süd miteinander verbinden und so den territorialen Zusammenhalt zum Nutzen aller fördern. Die EU wird auch in Wissen und Knowhow investieren und die Mittel für die allgemeine und berufliche Bildung wie für Forschung und Investition aufstocken. Das ist für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidend, damit wir zukunftsträchtige Arbeitsplätze und Konzepte entwickeln können. Wenn Europa im Wettbewerb mit anderen Blöcken bestehen will, muss es die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen bündeln. Nur so können wir eine hochgradig wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft verwirklichen, mit der wir die Ziele unserer Strategie „Europa 2020“ erreichen. Unsere Wirtschaften sind mehr denn je miteinander verflochten. Deswegen liegt es in unser aller Interesse, die wirtschaftliche Erholung in jedem einzelnen unserer Mitgliedstaaten zu konsolidieren.

Auch die Mittel für die Landwirtschaft sind Ausdruck einer genuin gemeinsamen europäischen Politik von strategischer Bedeutung. 70 % der Agrarmittel werden nicht länger von den Mitgliedstaaten aufgebracht, und die Finanzierung durch die EU ist billiger als 27 nationale Agrarpolitiken. Die Gemeinsame Agrarpolitik wird modernisiert: sie soll sichere und gesunde Nahrungsmittel bereitstellen, zum Umweltschutz beitragen und kleinen Landwirten mehr Vorteile bringen. An einem Beispiel wie diesem wird deutlich, wie ein Euro gleichzeitig mehreren Zielen dienen kann und muss.

Die Welt rückt enger zusammen. Angesichts wechselnder Konstellationen und neuer aufstrebender Mächte muss Europa mehr tun, um seiner Stimme Gehör zu verschaffen. Die Mittel, die Europa dabei helfen sollen, sich in der Welt einzubringen, werden aufgestockt. Wir werden mehr Geld in unsere Nachbarschaftspolitik und für die Erfüllung unserer Versprechungen einsetzen, den Ärmsten in der Welt zu helfen. Für sie sind die heutigen Zeiten noch viel härter als für uns.

Der Leitgedanke der Solidarität zieht sich durch den gesamten Vorschlag – Solidarität mit den ärmsten Mitgliedstaaten und Regionen, Solidarität beim gemeinsamen Umgang mit der Migrationsproblematik, Solidarität in der Energieversorgung und Solidarität mit den Menschen in Drittländern.

Das allgemeine Vorurteil, dass Europa sein Geld zum Großteil für Beamte und Gebäude ausgibt, ist unzutreffend. Dafür wenden wir lediglich 6 Prozent unseres Haushalts auf. Aber ich glaube, dass auch die europäischen Organe in einer Zeit rigoroser Sparprogramme und höchster Effizienzanforderungen auf allen Ebenen Solidarität mit den europäischen Bürgern zeigen sollten. Deswegen werden die Verwaltungsausgaben nicht steigen, und die Mittel für Personal über die nächsten sieben Jahre um 5 % gekürzt.

Unsere Vorschläge sind ambitioniert, aber verantwortungsvoll. Wir kürzen in einigen Bereichen und erhöhen die Mittel in den prioritären Bereichen. Wir haben der Versuchung widerstanden, lediglich geringfügige Anpassungen vorzunehmen, die den Haushalt weitgehend unverändert gelassen hätten. Vor allem aber bieten wir den Bürgern Europas für sein Geld einen Gegenwert.

Das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen nun über diese Vorschläge zu einer Einigung gelangen. Ich rechne mit vielen schwierigen Gesprächen in den kommenden Monaten, die aber auf allen Seiten von echtem europäischem Geist geprägt sein werden. Ich bin überzeugt, dass wir uns auf einen ambitionierten und innovativen Haushalt einigen können, der sich auf den Alltag aller Bürger positiv auswirken wird.

Jose Manuel Durão Barroso

Präsident der Europäischen Kommission

1. Kontext

Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für den künftigen Haushalt der Europäischen Union sah sich die Kommission vor die Herausforderung gestellt, die Finanzierung einer wachsenden Anzahl von Politikbereichen, in denen die EU durch gemeinsames Handeln auf EU-Ebene mehr erreichen kann, vor dem Hintergrund nationaler Sparprogramme und Konsolidierungspolitik zu gewährleisten. Deswegen folgt ihr Vorschlag einer starken genuin europäischen Logik und ist dazu konzipiert, die Wachstumsstrategie Europa 2020 voranzubringen. Dieser Vorschlag ist innovativ – sowohl was die Ausgabenqualität als auch was die künftige Finanzierung des EU-Haushalts anbelangt. Er würde die direkten Folgen für die einzelstaatlichen Haushalte lindern und den EU-Haushalt zu einem wahrhaft europäischen Haushalt machen.

Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Europäische Union erhebliche Anstrengungen unternommen, um durch eine bessere wirtschaftspolitische Koordinierung die konjunkturelle Erholung zu konsolidieren. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben die Vorteile eines geordneten Vorgehens angesichts der gegenseitigen wirtschaftlichen Verflechtung im Rahmen des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik anerkannt. Der kommende Finanzrahmen ist zur Unterstützung dieses Prozesses konzipiert. Er bietet eine langfristige Vision der europäischen Wirtschaft über die aktuellen Haushaltsschwierigkeiten einiger Mitgliedstaaten hinaus. Der EU-Haushalt ist kein Haushalt für „Brüssel“ – es ist en Haushalt für die Bürger der EU. Er ist von moderatem Umfang, und seine Mittel sollen in den Mitgliedstaaten investiert werden - zum Wohle der Europäischen Union und ihrer Bürger. Er dient der Verwirklichung der EU-Strategie für ein nachhaltiges Wachstum und wird eine starke Katalysatorwirkung entfalten, insbesondere wenn er auf die Ziele der Strategie Europa 2020 ausgerichtet wird.

Der Leitgedanke dieses Vorschlags ist ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. So schlägt die Kommission vor, die Mittel für Forschung und Innovation, für Bildung und zur KMU-Förderung aufzustocken. Sie möchte zu einer stärkeren Entfaltung des Binnenmarktpotenzials beitragen. Deswegen soll der Binnenmarkt die Infrastruktur erhalten, die er für das 21. Jahrhundert benötigt. Außerdem soll die Gemeinsame Agrarpolitik ressourceneffizienter werden, damit sie nicht nur hochwertige Nahrungsmittel liefert, sondern auch zum Umweltschutz und zum Kampf gegen den Klimawandel beiträgt. Ein weiterer Leitgedanke dieses Vorschlags ist jener der Solidarität – Solidarität mit den ärmsten Mitgliedstaaten und Regionen durch eine weitgehende Konzentration der Kohäsionsausgaben auf ihre Bedürfnisse, Solidarität durch eine gemeinsame Bewältigung der Migrationsherausforderungen und von Katastrophen, Solidarität bei der Sicherung der Energieversorgung und Solidarität mit den Menschen in Drittländern, die zur Deckung ihres unmittelbaren humanitären Bedarfs und für ihre langfristige Entwicklung auf unsere Unterstützung angewiesen sind.

Die Kommission teilt die Sorge des Europäischen Parlaments[1], „dass die Art und Weise der Entwicklung des Systems der Eigenmittel [...] einen unverhältnismäßigen Schwerpunkt auf die Nettosalden zwischen den Mitgliedstaaten legt und damit dem Grundsatz der Solidarität der EU widerspricht, das gemeinsame europäische Interesse verwässert und den europäischen Zusatznutzen weitgehend ignoriert“. Mit ihren Vorschlägen möchte die Kommission die Finanzen der EU neugestalten – weg von der Dominanz der nettoeinkommensbezogenen Beiträge hin zu einem Haushalt mit einem guten Anteil an genuin „eigenen Mitteln“, was eher den Bestimmungen des Vertrags entspricht, wonach der Haushalt zur Gänze aus Eigenmitteln finanziert werden soll.

Bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen hat die Kommission die Wirkung der aktuellen Ausgabeninstrumente und –programme geprüft, alle Betroffenen umfassend konsultiert[2] und die verschiedenen Optionen für die künftige Form der Instrumente und Programme im nächsten Mehrjahres-Finanzrahmen analysiert[3].

2. Der vorgeschlagene mehrjährige Finanzrahmen

Bei der Festsetzung des vorgeschlagenen Gesamtvolumens für den kommenden Finanzrahmen hat die Kommission der Auffassung des Europäischen Parlaments Rechnung getragen, „dass ein Einfrieren des nächsten MFR auf dem Stand des Jahres 2013 ... keine gangbare Option ist … [und dass] … für den nächsten MFR ein Anstieg der Mittel um wenigstens 5 % erforderlich ist“[4]. Sie hat auch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates[5] berücksichtigt, wonach es „von entscheidender Bedeutung ist, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union und der nächste mehrjährige Finanzrahmen die Konsolidierungsbemühungen widerspiegeln, die die Mitgliedstaaten unternehmen, um Defizite und Schulden auf einen nachhaltigeren Pfad zu führen. Unter Achtung der Rolle der verschiedenen Organe und der Notwendigkeit, Europas Ziele zu erfüllen, [muss sichergestellt werden], dass mit der Ausgabenpolitik auf europäischer Ebene angemessen zu diesen Anstrengungen beigetragen wird“.

Die Kommission ist vom Mehrwert der auf EU-Ebene getätigten Ausgaben überzeugt. Das Finanzvolumen des aktuellen Finanzrahmens macht lediglich etwas mehr als 1 % des BNE der EU aus und ist im Verhältnis zu den regelmäßig im Europäischen Parlament und im Rat identifizierten europäischen Bedürfnissen gering. Die Kommission schlägt einen Finanzrahmen in Höhe von 1,05 % des BNE als Mittel für Verpflichtungen vor, was 1 % des BNE als Mittel für Zahlungen aus dem EU-Haushalt entspricht. Weiteren 0,02 BNE-% in Form von möglichen Ausgaben außerhalb des Finanzrahmens und 0,04 % außerhalb des Haushalts würde das Gesamtvolumen auf 1,1 % des BNE bringen. Darin enthalten sind Mittel für Krisen und Notfälle (wie humanitäre Interventionen, die nicht vorhersehbar sind) und Ausgaben, zu denen die Mitgliedstaaten Ad-hoc-Beiträge leisten (wie der EEF, dessen Beitragsschlüssel sich von dem des EU-Haushalts unterscheidet.). Mit diesem Vorschlag hat die Kommission versucht, Ehrgeiz und Realismus angesichts der Zeitumstände, unter denen die Haushaltsverhandlungen stattfinden, in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen.

Im Einklang mit der üblichen Praxis für mehrjährige Finanzrahmen legt die Kommission ihre Vorschläge in Form künftiger Mittel für Verpflichtungen vor. Darüber hinaus legt sie im Interesse einer in Zeiten der Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden strengen Kontrolle des Ausgabenniveaus zu Beginn des nächsten Zeitraums besonders gebotenen größeren Berechenbarkeit detailliert dar, wie die Zahlungen voraussichtlich gestaffelt werden.

Die Kommission schlägt für den Zeitraum 2014-2020 den folgenden mehrjährigen Finanzrahmen vor:

·

3. Finanzierung des EU-Haushalts

Die Notwendigkeit einer Modernisierung des Finanzrahmens gilt nicht nur für die Ausgabenprioritäten und ihre Gestaltung, sondern auch für die Finanzierung des EU-Haushalts, das in den letzten Jahren zunehmend in Frage gestellt wurde. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die ursprüngliche Intention bekräftigt, dass der EU-Haushalt zur Gänze aus Eigenmitteln finanziert werden soll. Tatsächlich werden derzeit jedoch mehr als 85 % der EU-Finanzierung aufgrund statistischer Aggregate auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) und der Mehrwertsteuer (MwSt) berechnet. Diese werden weithin als nationale Beiträge betrachtet, die die Mitgliedstaaten möglichst gering halten sollten. Dies hat zu einem wachsenden Unmut der Nettozahler geführt und bringt den EU-Haushalt und den Solidaritätsgedanken der Union unter Rechtfertigungsdruck. Außerdem sind Nettozahlungen und –bilanzen zu stark in den Mittelpunkt geraten und haben verhindert, dass der EU-Haushalt bei der Heranbildung eines Mehrwerts für die EU als Ganzes die ihm zugedachte Rolle voll wahrnehmen kann.

Die Zeit ist jetzt reif für eine Anpassung der Finanzierung der EU an die Grundsätze der Autonomie, Transparenz und Ausgewogenheit. Und sie muss finanziell so ausgestattet werden, dass die vereinbarten Politikziele erreicht werden. Zweck dieses Vorschlags neuer Eigenmittel ist nicht etwa eine Aufstockung des Gesamthaushalts der EU, sondern eine Abkehr von der Nettozahlerdebatte und eine verbesserte Systemtransparenz. Auch geht es nicht etwa darum, der EU Steuerkompetenzen zu übertragen, sondern zu Finanzierungsmechanismen zurückzukehren, die sich stärker an die ursprünglichen Intentionen der Verträge anlehnen. Daher würde der Vorschlag der Kommission dazu führen, dass die Direktbeiträge aus den Haushalten der Mitgliedstaaten zurückgehen.

In ihrer Haushaltsüberprüfung[6] hat die Kommission eine nicht erschöpfende Liste möglicher Finanzierungsmethoden aufgeführt, die die Beiträge der Mitgliedstaaten schrittweise ersetzen und so die Belastung der nationalen Haushalte verringern könnten. Sie hat auch dargelegt, nach welchen Kriterien diese Methoden beurteilt werden sollten. Sie hat die verschiedenen Optionen ausführlich analysiert[7] und daraufhin für ein Eigenmittelsystem auf der Grundlage einer Finanztransaktionssteuer und einer neuen Mehrwertsteuer plädiert. Diese neuen Eigenmittel könnten den EU-Haushalt teilweise finanzieren und sowohl die bestehenden komplexen MwSt.-Eigenmittel, deren Abschaffung die Kommission vorschlägt, vollständig ersetzen als auch zu einer Reduzierung des BNE-basierten Beitrags führen. Der ausführliche Kommissionsvorschlag für einen Ratsbeschluss über neue Eigenmittel ist als Gesetzgebungsentwurf Teil dieses Pakets[8]. Die Kommission unterstützt in diesem Zusammenhang den Aufruf des Europäischen Parlaments zu einer interparlamentarischen Konferenz mit den nationalen Parlamenten zu diesem Thema.

Ferner schlägt sie aus den oben dargelegten Gründen vor, das System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge beträchtlich zu vereinfachen. Versuche zur Einebnung der Unterschiede zwischen den Beiträgen der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt und den Einnahmen aus den jeweiligen Ausgabenprogrammen der EU gefährden das Haushaltsgleichgewicht und beeinträchtigen die Fähigkeit des Haushalts, den bezweckten Mehrwert zu erzielen. Deswegen schlägt die Kommission vor, im Einklang mit den Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat 1984 in Fontainebleau gezogen hatte, die Beiträge jener Mitgliedstaaten zu deckeln, die ansonsten eine im Verhältnis zu ihrem relativen Wohlstand übermäßige Haushaltslast zu schultern hätten.

4. Grundsätze für den EU-Haushalt

Der EU-Haushalt ist einem nationalen Haushalt nicht vergleichbar. Die EU muss weder für Gesundheit noch für Bildung aufkommen. Anders als die nationalen Haushalte finanziert sie auch weder Polizei- noch Streitkräfte. Der EU-Haushalt folgt einer gesamteuropäischen und nicht einer nationalen Logik. Sein vergleichsweise geringes Volumen erlaubt eine Konzentration auf Bereiche mit einem hohen EU-Mehrwert[9]. Der EU-Haushalt ist nicht dazu gedacht, Maßnahmen zu finanzieren, die die Mitgliedstaaten aus eigenen Kräften schultern können. Es gibt ihn, weil bestimmte Maßnahmen für das Funktionieren der EU erforderlich sind oder weil sie wirtschaftlicher oder wirksamer mittels einer gemeinsamen Finanzierung aus dem EU-Haushalt durchgeführt werden können. Es gibt ihn aus den nachstehenden Gründen:

(a) Er soll Politikbereiche finanzieren, die die Mitgliedstaaten im gemeinsamen Einvernehmen der EU-Ebene übertragen haben (wie die Gemeinsame Agrarpolitik).

(b) Er ist Ausdruck der Solidarität zwischen allen Mitgliedstaaten und Regionen, unterstützt die Entwicklung der schwächsten Gebiete und trägt (z.B. durch die Kohäsionspolitik) dazu bei, dass die EU ein echter einheitlicher Wirtschaftsraum ist.

(c) Aus ihm werden Interventionen zur Vervollständigung des Binnenmarktes finanziert, sie selbst die wohlhabendsten Mitgliedstaaten nicht alleine schultern könnten. Er ermöglicht Maßnahmen, die mehr aus gesamteuropäischer als aus rein nationaler Sicht sinnvoll erscheinen (z.B. durch die Finanzierung von europaweiten Infrastrukturinvestitionen). Darüber hinaus hilft er teure Überschneidungen zwischen unterschiedlichen nationalen Programmen mit zum Teil gleichen Zielen zu vermeiden,

(d) und er gewährleistet Synergien und Skaleneinsparungen durch Förderung der Zusammenarbeit und gemeinsamer Lösungen für Probleme, wo Mitgliedstaaten alleine an Grenzen stoßen (z.B. Spitzenforschung und Innovation, Zusammenarbeit in inneren Angelegenheiten, Migrationsfragen oder Justiz).

(e) Er dient der Bewältigung bestehender und neuer Herausforderungen, die ein gemeinsames, europaweites Handeln erfordern (wie Umweltschutz, Klimawandel, humanitäre Hilfe, demographischer Wandel und Kultur).

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission bei der Ausarbeitung des kommenden Finanzrahmens die in ihrer Haushaltsüberprüfung von 2010 genannten Grundsätze angewandt:

· Konzentration auf wichtige politische Prioritäten

· Konzentration auf EU-Mehrwert

· Konzentration auf Auswirkungen und Ergebnisse

· Gegenseitiger Nutzen

Im EU-Haushalt schlägt sich die Politik in Zahlen nieder. Deswegen muss sich die Finanzierung an den rechtlichen Rahmenbedingungen und den politischen Prioritäten im jeweiligen Politikbereich ausrichten. Sie muss zu den erwarteten Ergebnissen führen – die Behörden haben keinen Anspruch auf zweckungebundene Mittel, die sie nach eigenem Gutdünken ausgeben können, sondern erhalten EU-Mittel, die ihnen bei der Verwirklichung gemeinsam vereinbarter EU-Ziele helfen sollen. Deshalb wurden die Programme und Instrumente in diesem Finanzrahmen-Vorschlag so umkonzipiert, dass sie Ergebnisse liefern, die die EU bei ihren politischen Prioritäten voranbringen. Wichtige Merkmale der Finanzierungsprogramme und –instrumente der nächsten Generation werden ihre Ergebnisorientierung, der vermehrte Rückgriff auf den Grundsatz der Konditionalität und eine vereinfachte Abwicklung sein.

· Ergebnisse sollen vor allem der Durchführung der Strategie „Europa 2020“ und der Verwirklichung ihrer Ziele dienen. Deswegen werden die Programme auf eine begrenzte Zahl besonders symbolträchtiger Prioritäten und Maßnahmen konzentriert, mit denen eine kritische Masse erreicht werden kann. Fragmentierung und unkoordinierte Maßnahmen sind unbedingt zu vermeiden. Wo immer dies möglich ist, werden bestehende Programme zusammengelegt (z.B. in Bereichen wie Inneres, Bildung und Kultur) und/oder neukonzipiert (wie Forschung, oder Kohäsion), um eine integrierte Programmierung und einheitliche Umsetzungs-, Berichts- und Kontrollmechanismen zu gewährleisten.

· Vereinfachung: Die aktuellen Finanzierungsvorschriften sind nicht nur eine Antwort auf die notwendige Rechenschaftspflicht bei der Verwendung öffentlicher Mittel, sondern auch auf festgestellte Probleme. Dadurch sind sie so divers und komplex geworden, dass sie als schwer umsetz- und kontrollierbar gelten. Die Komplexität zwingt den Empfängern, aber auch der Kommission und den Mitgliedstaaten eine beträchtliche Verwaltungslast auf, die zur unerwünschten Folge haben kann, dass potenzielle Empfänger abgeschreckt werden und bei der Durchführung Verzögerungen auftreten. Deswegen wird gerade an einer Vereinfachung sowohl der allgemeinen Regeln (Haushaltsordnung) als auch der sektorspezifischen Bestimmungen gearbeitet.

· Konditionalität: Um den Blick mehr auf die gewünschten Ergebnisse als auf die aufgewandten Beträge zu lenken, wird der Grundsatz der Konditionalität in die Programme und Instrumente Eingang finden. Das gilt insbesondere für die ausgabenträchtigen Bereiche der Kohäsionspolitik und der Landwirtschaft, wo die Mitgliedstaaten und die Empfänger künftig nachweisen müssen, dass die erhaltenen Mittel der Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU dienen. Generell wird die Kommission gewährleisten, dass die Wirtschaftspolitik der EU und der EU-Haushalt miteinander in Einklang stehen, um zu vermeiden, dass die Wirkung der EU-Förderung durch eine unsolide Makro-Fiskalpolitik unterminiert wird.

· Anreiz für private Investitionen: Durch eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor bei innovativen Finanzierungsinstrumenten kann die Wirkung des EU-Haushalts optimiert werden, um eine größere Zahl strategischer Investitionen zu verwirklichen und damit das Wachstumspotenzial der EU zu stärken. Die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit vor allem mit der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe) sowie anderen nationalen und internationalen öffentlichen Finanzinstituten waren positiv und werden mit dem nächsten Finanzrahmen weitergeführt. Dank Bürgschaften und Risikoteilung kann der Finanzsektor innovativen Unternehmen oder Infrastrukturvorhaben mehr Eigenkapital und Kredite zur Verfügung stellen. Auf diese Weise können solche Finanzinstrumente auch zur Entwicklung der Finanzmärkte nach der Krise beitragen.

5. Die wichtigsten neuen Elemente

Die Kommission möchte, dass das Geld im nächsten EU-Haushalt anders ausgegeben wird, mit einer größeren Betonung auf Ergebnissen und Wirkung und einer stärkeren Konzentration auf die Verwirklichung der Strategie Europa 2020. Deswegen werden der Grundsatz der Konditionalität in die Kohäsionspolitik eingeführt und die Direktzahlungen an Landwirte am Umweltzielen ausgerichtet. Im nächsten Haushalt sollten Ressourcen auf prioritäre Bereiche wie europaweite Infrastruktur, Forschung und Innovation, Bildung und Kultur, Sicherung der Außengrenzen und außenpolitische Prioritäten wie die Nachbarschaftspolitik umgelenkt werden. Bereichsübergreifende Prioritäten wie Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels werden integraler Bestandteil aller wichtigsten Instrumente und Maßnahmen sein. Was das für die einzelnen Politikbereiche heißt, wird im beigefügten Teil II dieser Mitteilung ausführlich dargelegt. Nachstehend werden die wichtigsten Veränderungen in den großen Ausgabenbereichen beschrieben.

5.1. Horizont 2020: Ein gemeinsamer strategischer Rahmen für Forschung, Innovation und technologische Entwicklung

Die EU weist einen beträchtlichen Innovationsrückstand auf[10], den es aufzuholen gilt, wenn die EU mit anderen Industrieländern oder Schwellenländern konkurrieren will. Die EU als ganzes hinkt bei einer Reihe wichtiger Indikatoren wie der Zahl der eingetragenen Patente, den Ausfuhren von Erzeugnissen mit mittlerem bis hohem und hohem Technologieniveau und dem BIP-Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung Japan und den USA hinterher.

Forschung und Innovation tragen zu Beschäftigung, Wohlstand und Lebensqualität bei. Obwohl die EU bei vielen Technologien weltweit führend ist, wird es durch die traditionellen Wettbewerber und durch Schwellenländer zunehmend herausgefordert. Gemeinsame Programme bündeln die Forschungsanstrengungen und führen damit Ergebnisse herbei, die einzelne Mitgliedstaaten auf sich gestellt nicht erzielen könnten.

Deswegen müssen in der gesamten EU verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung gefördert werden, damit das Kernziel der Strategie Europa 2020, 3 % des BIP in FuE zu investieren, erreicht wird. Darüber hinaus muss die EU erfolgreicher dabei werden, Wissen in Patente und Produkte nicht nur für Hochtechnologiebranchen, sondern mehr noch für traditionelle Sektoren umzuwandeln. Dazu bedarf es gemeinsamer Bemühungen der Behörden, der Privatwirtschaft und des Forschungssektors. Die Kommission hat mit einer gründlichen Überarbeitung des Aufbaus ihrer Forschungspolitik begonnen und den Europäischen Forschungsrat eingerichtet, der inzwischen erste positive Ergebnisse aufweisen kann. Die Kommission geht noch einen Schritt weiter und schlägt eine Reorganisation und Zusammenlegung der gegenwärtigen FuI-Finanzierungsinstrumente (d.h. der Forschungs-Rahmenprogramme und des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) vor, um eine stärkere Anknüpfung an definierte Politikziele zu erwirken und die Durchführungsverfahren zu vereinfachen. Dadurch reduzieren sich auch die Verwaltungslasten für die Empfänger.

Die Kommission schlägt vor, die Finanzierung von Forschung und Innovation auf drei in der Strategie Europa 2020 fest verankerten Säulen aufzubauen:

· Exzellenz in der Wissenschaftsbasis,

· Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen;

· Marktführerschaft und Wettbewerbsfähigkeit.

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen („Horizont 2020“) wird eine Fragmentierung verhindern und mehr Kohärenz, auch mit den nationalen Forschungsprogrammen, gewährleisten. Er wird eng mit wichtigen sektoralen politischen Prioritäten wie Gesundheit, Ernährungssicherheit und Biowirtschaft sowie Energie und Klimawandel verzahnt. Das Europäische Technologieinstitut wird als Teil des Programms „Horizont 2020“ eine wichtige Rolle bei der Verknüpfung der drei Seiten des Wissensdreiecks – Bildung, Innovation und Forschung – durch seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften spielen. Ein Merkmal dieses neuen Konzepts der Forschungsförderung wird die verstärkte Inanspruchnahme innovativer Finanzierungsinstrumente entsprechend dem erfolgreichen Beispiel der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis sein.

Die Kommission schlägt vor, für den gemeinsamen strategischen Rahmen für Forschung und Innovation im Zeitraum 2014-2020 80 Mrd. EUR bereitzustellen. Diese Finanzierung wird durch erhebliche Strukturfondsmittel für Forschung und Innovation ergänzt. So wurden beispielsweise im Zeitraum 2007-2013 rund 60 Mrd. EUR für Forschung und Innovation in den Regionen Europas aufgebracht, und für die Zukunft ist mit einem ähnlich hohen Mitteleinsatz zu rechnen.

5.2. Solidarität und Investitionen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

Die Kohäsionspolitik ist ein wichtiger Ausdruck der Solidarität mit den ärmeren und schwächsten Regionen der EU – aber sie ist noch weit mehr. Einer der größten Erfolge der EU war, dass sie es vermocht hat, den Lebensstandard aller Bürger anzuheben. Dazu hat nicht nur die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung ärmerer Mitgliedstaaten und Regionen beigetragen, sondern auch seine Rolle bei der Zusammenführung des Binnenmarkts, der allen Gebieten der EU, ob reich oder arm, groß oder klein Märkte und Größenvorteile eröffnet. Die Auswertung der bisherigen Kohäsionsausgaben durch die Kommission hat viele Beispiele für wachstums- und arbeitsplatzschaffende Investitionen ergeben, die ohne die Unterstützung des EU-Haushalts nicht zustande gekommen wären. Die Zahlen lassen jedoch auch eine gewisse Streuung und mangelnde Prioritätensetzung erkennen. In Zeiten knapper öffentlicher Gelder und steigenden Bedarfs an wachstumsfördernden Investitionen schlägt die Kommission vor, die Kohäsionspolitik tiefgreifend zu verändern.

Auch bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 kommt der Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle zu. Die Kommission möchte die Kohäsionsausgaben durch eine systematischere Verknüpfung mit den Zielen von Europa 2020 stärker an Ergebnissen und Wirkung ausrichten. Zudem schlägt die Kommission die Einführung einer neuen Kategorie – der „Übergangsgebiete“ – vor, um das aktuelle System des An- und Auslaufens von Kohäsionshilfen zu ersetzen. Unter diese Kategorie würden sämtliche Gebiete fallen, deren Pro-Kopf-BIP zwischen 75 % und 90 % des EU27-Durchschnitts liegt.

Die Arbeitslosigkeit und anhaltend hohe Armutsquoten verlangen nach Maßnahmen auf der EU- und der nationalen Ebene. Angesichts des wachsenden Mangels an qualifizierten Arbeitskräften, der Unzulänglichkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Bildungssysteme, der gesellschaftlichen Ausgrenzung und der geringen Arbeitskräftemobilität sind sowohl politische Initiativen als auch konkrete Unterstützungsmaßnahmen gefragt. Viele dieser Herausforderungen wurden durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, die demographischen Trends, die Migrationsproblematik und den raschen technologischen Wandel noch verschärft. Solange keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sind der soziale Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit stark gefährdet. Wachstumsfördernde Investitionen in Infrastruktur, regionale Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmensentwicklung müssen deshalb unbedingt von Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Bildung, Ausbildung, Integration, Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern und Verwaltungskapazität flankiert werden.

In diesem Zusammenhang kommt dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine Schlüsselrolle zu. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden darzulegen, wie die verschiedenen Finanzierungsinstrumente zu den Kernzielen der Strategie Europa 2020 beitragen würden. Dabei sollten auch ESF-Mindestanteile der Strukturfonds-Unterstützung für jede Gebietskategorie festgelegt werden (25 % für Konvergenzgebiete, 40 % für Übergangsgebiete, 52 % für Wettbewerbsgebiete, wobei der Kohäsionsfonds weiterhin ein Drittel der Zuweisungen an beihilfefähige Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik (unter Ausschluss der territorialen Kooperation) ausmacht). Die Anwendung dieser Anteile würde dazu führen, dass die ESF-Mittel mindestens 25 % der Kohäsionsmittel ausmachen, d.h. 84 Mrd. EUR. Die beschäftigungspolitische Komponente des ESF soll durch eine Reihe direkt von der Kommission verwalteter Instrumente wie PROGRESS und das EURES-Netz ergänzt werden.

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist ein flexibler Fonds außerhalb des Finanzrahmens, aus dem Erwerbstätige, die ihren Arbeitsplatz infolge der Globalisierung verloren haben, bei der raschen beruflichen Wiedereingliederung unterstützt werden können. Da der Mittelbedarf von Jahr zu Jahr erheblich schwankt, schlägt die Kommission vor, den EGF außerhalb des Finanzrahmens zu verwalten. Der EGF kann auch im Landwirtschaftssektor eingesetzt werden, um jenen zu helfen, deren Einkommen durch die Globalisierung beeinträchtigt werden könnte.

Um die Wirksamkeit der EU-Ausgaben im Einklang mit dem territorialen Ansatz des Lissabon-Vertrags zu erhöhen, schlägt die Kommission einen gemeinsamen strategischen Rahmen für sämtliche Strukturfonds vor, in dem die Ziele von Europa 2020 als Investitionsprioritäten vorgegeben werden. Damit soll das Kohäsionsziel des Vertrages von Lissabon mit Leben erfüllt werden. Konkret schlägt die Kommission vor, mit jedem Mitgliedstaat ein Partnerschaftsabkommen zu schließen. Darin verpflichten sich die Partner auf nationaler und regionaler Ebene, die zugewiesenen Mittel in nachprüfbarer Form für die Durchführung der Strategie Europa 2020 zu verwenden.

Diese Partnerschaften sollten eng an die nationalen Reformprogramme und die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten sowie die länderspezifischen Empfehlungen des Rates anknüpfen. Um zu vermeiden, dass die Wirkung der Kohäsionsausgaben durch eine unsolide Makro-Fiskalpolitik unterminiert wird, werden die sektorspezifischen „Ex ante“-Konditionalitäten dieser Partnerschaften um eine Konditionalität in Bezug auf eine nachhaltige Wirtschafts- und Finanzpolitik ergänzt.

Die Partnerschaftsabkommen werden klare Ziele und Indikatoren vorgeben und eine begrenzte Anzahl von Konditionalitäten (sowohl im Vorfeld als auch in Bezug auf die Ergebnisse, damit diese überprüfbar sind) sowie eine Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung über die Fortschritte in den jährlichen Berichten zur Kohäsionspolitik enthalten. Die Förderung wird auf eine begrenzte Anzahl von Prioritäten ausgerichtet: Wettbewerbs- und Übergangsgebiete würden ihre gesamte Mittelzuweisung – außer den ESF-Mitteln – primär für Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Innovation einsetzen, wohingegen Konvergenzgebiete mehrere Prioritäten verfolgen könnten (erforderlichenfalls auch den Aufbau institutioneller Kapazitäten).

Um eine bessere Wirkung des Mitteleinsatzes und eine Fokussierung auf Ergebnisse zu gewährleisten und Anreize für die Mitgliedstaaten zu schaffen, die Kohäsionspolitik für eine Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 einzusetzen, werden neue Konditionalitäten eingeführt. Gedacht ist sowohl an „Ex ante“-Bedingungen, die schon vor der Mittelauszahlung erfüllt sein müssen, und „Ex post“-Bedingungen, von denen erfolgsabhängig die Auszahlung weiterer Mittel abhängig gemacht wird. Bleiben die Fortschritte bei der Erfüllung der Konditionalitäten aus, werden Zahlungen ausgesetzt oder gestrichen.

Zu den Konditionalitäten zählen Ergebnisse und gegebenenfalls die Durchführung der für die Gewährleistung einer wirksamen Mittelverwendung erforderlichen Reformen. Um die Kohäsionsausgaben stärker an Ergebnissen und an den Zielen von Europa 2020 auszurichten, sollen 5 % der Kohäsionsmittel zurückbehalten und nach einer Halbzeitüberprüfung jenen Mitgliedstaaten und Regionen zugewiesen werden, deren Programme ihre an die Ziele von Europa 2020 angelehnten Vorgaben erreicht haben. Diese Vorgaben werden entsprechend den einschlägigen Verordnungen auf dem Feld der Kohäsionspolitik festgelegt.

Die Erfahrungen mit dem aktuellen Finanzrahmen zeigen, dass viele Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, ein hohes Volumen an EU-Mitteln innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu verarbeiten. Verzögerungen bei der Ausarbeitung von Projekten, der Mittelbindung und der Auszahlung haben dazu geführt, dass zum Ende des Finanzierungszeitraums viele zugewiesene Mittel noch nicht abgerufen wurden. Darüber hinaus hat es die Haushaltslage einigen Mitgliedstaaten erschwert, den erforderlichen Eigenbeitrag für Kofinanzierungsmaßnahmen aufzubringen. Um den Mittelabfluss zu verbessern, schlägt die Kommission eine Reihe von Schritten vor:

· Festsetzung der Obergrenze für die Zuweisung von Kohäsionsfondsmitteln auf 2,5 % des BNE,

· Möglichkeit einer befristeten Heraufsetzung des Kofinanzierungsanteils um fünf bis zehn Prozentpunkte, wenn ein Mitgliedstaat Finanzhilfen gemäß Artikel 136 oder Artikel 143 AEUV erhält, um im Konsolidierungsprozess befindliche nationale Haushalte zu entlasten und gleichzeitig die Gesamthöhe der EU-Förderung beizubehalten,

· in den Partnerschaftsabkommen bestimmte Bedingungen im Hinblick auf die Verbesserung der Verwaltungskapazität zu verankern.

Die Kommission schlägt vor, den Großteil der Kohäsionsmittel im kommenden MFF auf die ärmsten Regionen und Mitgliedstaaten zu konzentrieren, aber auch jene Regionen zu unterstützen, die den Status eines „Konvergenzgebiets“ hinter sich lassen, indem die bei einem normalen sofortigen Übergang zum Status eines „Wettbewerbsgebiets“ anfallende Reduzierung der Beihilfeintensität begrenzt wird. Diese Gebiete sollten weiter Anspruch auf zwei Drittel der Zuweisungen haben, die sie im vorherigen Finanzrahmen erhalten hatten; sie würden gemeinsam mit anderen Gebieten mit einen vergleichbaren BIP-Niveau (zwischen 75 % und 90 % des EU-BIP) die neue Kategorie der „Übergangsgebiete“ bilden.

Die Kommission schlägt vor, für die Instrumente der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 376 Mrd. EUR bereitzustellen Dieser Betrag umfasst: · 162,6 Mrd. EUR für Konvergenzgebiete, · 38,9 Mrd. EUR für Übergangsgebiete, · 53,1 Mrd. EUR für Wettbewerbsgebiete, · 11,7 Mrd. EUR für territoriale Zusammenarbeit, · 68,7 Mrd. EUR für den Kohäsionsfonds · und 40 Mrd. EUR für die Fazilität „Connecting Europe" (siehe Punkt 5.3). Der Europäische Sozialfonds (basierend auf der Formel 25/40/52 nach Gebietekategorie) wird ohne die Fazilität „Connecting Europe“ mindestens 25 % der Kohäsionsmittel ausmachen, d.h. 84 Mrd. EUR. Außerhalb des Finanzrahmens: · 3 Mrd. EUR für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung · 7 Mrd. EUR für den Europäischen Solidaritätsfond

5.3. Die Fazilität „Connecting Europe"

Ein einheitlicher Binnenmarkt braucht, um voll funktionieren zu können, moderne und leistungsstarke Infrastrukturen, die Europa insbesondere in den Bereichen Verkehr, Energie und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) miteinander verbinden.

Für die Fertigstellung der transeuropäischen Energienetze werden schätzungsweise 200 Mrd. EUR benötigt, und im Zeitraum 2014-2020 müssen rund 540 Mrd. EUR in das transeuropäische Verkehrsnetz und über 250 Mrd. EUR in IKT investiert werden. Zwar kann und sollte der Markt den überwiegenden Teil der notwendigen Investitionen bewerkstelligen, aber es besteht die Notwendigkeit, dem Marktversagen entgegenzuwirken, d.h. es müssen bestehende Mängel und Engpässe beseitigt und ausreichende grenzüberschreitende Verbindungen sichergestellt werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Mitgliedstaaten in ihren Haushaltsplänen niemals hinreichendes Gewicht auf grenzübergreifende, mehrere Länder betreffende Investitionen legen werden, durch die der Einheitliche Binnenmarkt mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet werden könnte. Dies ist ein weiteres Beispiel für den zusätzlichen Nutzen, den der EU-Haushalt bewirken kann. Auf diese Weise können EU-weite Projekte finanziert werden, die die Zentren mit den Randgebieten zum Wohle aller verbinden.

Die Kommission schlägt daher die Schaffung einer Fazilität „Connecting Europe" vor, durch die der von der EU benötigte Infrastrukturausbau beschleunigt werden könnte. Die wachstumsfördernden Verbindungen würden einen besseren Zugang zum Binnenmarkt ermöglichen und der Isolation bestimmter „Wirtschaftsinseln" ein Ende bereiten. EU-Gebiete, die noch nicht an die Hauptstrom- und Energienetze angeschlossen sind, hängen, was ihre Energieversorgung anbelangt, beispielsweise von Investitionen in anderen Mitgliedstaaten ab. Mit der Fazilität „Connecting Europe" könnte ein EU-weiter Zugang zu unterschiedlichen Quellen und Anbietern in und außerhalb der EU geschaffen und so ein wichtiger Beitrag zur Energieversorgung geleistet werden. Auch könnte sie zur Umsetzung des neuen, mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Konzepts des territorialen Zusammenhalts genutzt werden. Die europaweite Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen und Dienstleistungen auf dem Gebiet der IKT würde zudem der bestehenden Fragmentierung des Einheitlichen Binnenmarkts entgegenwirken und den KMU die Suche nach Wachstumsmöglichkeiten außerhalb ihres Heimatmarktes erleichtern.

Aus der Fazilität „Connecting Europe" könnten vorab ermittelte Verkehrs-, Energie- und IKT-Infrastrukturen von EU-Interesse sowie physische und IT-Infrastrukturen nach Maßgabe der Kriterien für eine nachhaltige Entwicklung finanziert werden. Diesem Vorschlag liegt eine Liste in Frage kommender Infrastrukturen (d.h. fehlender Verbindungen) bei.

Die Fazilität „Connecting Europe" würde zentral verwaltet; ausgestattet würde sie mit Haushaltsmitteln aus einem speziell dafür geschaffenen Budget sowie mit speziellen Mitteln für Verkehrsprojekte im Rahmen des Kohäsionsfonds. Bei Investitionen in „Konvergenz-Regionen" könnte der Kofinanzierungsanteil höher als bei „Wettbewerbsgebieten" sein. Örtliche und regionale Infrastrukturen würden mit den vorrangigen EU-Infrastrukturen verknüpft, durch die sämtliche EU-Bürger miteinander verbunden werden sollen, und könnten mit strukturpolitischen Mitteln (ko)finanziert werden, je nach Lage des betreffenden Mitgliedstaats oder der betreffenden Region aus dem Kohäsionsfonds und/oder aus dem EFRE. Angesichts des Infrastrukturdefizits der neuen Mitgliedstaaten schlägt die Kommission vor, die Mittelzuweisung für den Kohäsionsfonds relativ unverändert zu lassen. Auf diese Weise sollen die Investitionen in den Verkehrssektor in den förderungswürdigen Regionen gesteigert und die Verbindungen zwischen diesen Regionen und dem Rest der EU unterstützt werden.

Die Fazilität „Connecting Europe" ermöglicht den Rückgriff auf innovative Finanzinstrumente für raschere und umfangreichere Investitionen als es mit öffentlichen Finanzierungen allein möglich wäre. Die Kommission wird eng mit der EIB und anderen öffentlichen Anlagebanken zusammenarbeiten, um die betreffenden Projektfinanzierungen miteinander zu kombinieren. Insbesondere wird die Kommission für die Verwendung von EU-Projektanleihen[11] als Mittel zur Umsetzung dieser wichtigen Projekte werben.

Einige Infrastrukturprojekte von EU-Interesse werden durch Nachbarschafts- bzw. Heranführungsländer verlaufen müssen. Die Kommission wird vereinfachte Mittel für die Anbindung dieser Projekte und ihre Finanzierung durch die neue Fazilität vorschlagen, um die Kohärenz zwischen den internen und den externen Instrumenten zu wahren. Voraussetzung dafür wären allerdings integrierte Vorschriften, auf deren Grundlage die Finanzierung der betreffenden Projekte aus unterschiedlichen Rubriken des EU-Haushalts vorgenommen werden könnte.

Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 40 Mrd. EUR für die Fazilität „Connecting Europe" zuzuweisen, die durch weitere 10 Mrd. EUR an speziellen Kohäsionsfondsmitteln für damit verbundene Investitionen im Verkehrsbereich zu ergänzen wären. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 9,1 Mrd. EUR für den Energiesektor, 31,6 Mrd. EUR für den Verkehrssektor (darunter 10 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds) und 9,1 Mrd. EUR für den IKT-Sektor.

5.4. Eine ressourceneffiziente Gemeinsame Agrarpolitik

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist eines der wenigen wirklich gemeinsamen Politikfelder der EU. Sie dient zur Schaffung eines nachhaltigen Agrarsektors in Europa durch Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit, durch Sicherstellung einer ausreichenden und sicheren Nahrungsmittelversorgung und durch Erhaltung der Umwelt bei gleichzeitiger Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für die landwirtschaftliche Bevölkerung. Sie ersetzt die von Land zu Land unterschiedliche Agrarpolitik der 27 Mitgliedstaaten der EU und ermöglicht den nationalen Haushalten insofern Einsparungen, als die Landwirte direkt und ohne nationalen Kofinanzierungsanteil aus dem EU-Haushalt unterstützt werden.

Die Kommission möchte die GAP durch die von ihr vorgeschlagenen Änderungen an der Finanzierung der GAP unter Wahrung eines stabilen Einkommensniveaus der Landwirte in der EU stärker in die Strategie „Europa 2020" integrieren. Das Landwirtschaftsbudget soll künftig nicht nur dafür verwendet werden, die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern, der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu garantieren, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung und angemessene Verbraucherpreise sicherzustellen, sondern es soll auch für die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, für Klimamaßnahmen und zur Erhaltung der räumlichen Ausgewogenheit in ganz Europa eingesetzt werden. Ziel ist die Integration des Hauptanliegens der Strategie „Europa 2020" (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) in die nächste Entwicklungsphase der GAP.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen sollen eine gerechter verteilte und ausgewogenere Unterstützung in der EU ermöglichen, Agrar- und Umweltpolitik zum Wohle einer nachhaltigen Landschaftspflege miteinander verbinden und sicherstellen, dass die Landwirtschaft auch weiterhin zu einer dynamischen Wirtschaft im ländlichen Raum beiträgt. Im Laufe der Jahre wurden im Rahmen der GAP zahlreiche Verpflichtungen eingeführt, die eigentlich in andere Politikbereiche gehören. Die Kommission möchte die Einführung des neuen MFR für eine Neuausrichtung der GAP auf ihre Kerntätigkeiten und eine Reihe neuer Tätigkeiten nutzen. So sollen beispielsweise die Mittel für die Nahrungsmittelsicherheit in Rubrik 3 des Haushaltsplans verschoben werden, und die Nahrungsmittelhilfe für besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen soll künftig im Rahmen der Rubrik 1 finanziert werden, da sie besser zu dem in der Strategie „Europa 2020" verankerten Ziel der Armutsbeseitigung passt. Die Kommission wird vorschlagen, den Geltungsbereich des Europäischen Globalisierungsfonds auf Landwirte auszudehnen, deren Lebensgrundlage durch die Globalisierung beeinträchtigt werden könnte.

Die bisherige Zweisäulenstruktur der GAP wird beibehalten werden. Im Wesentlichen schlägt die Kommission folgende Änderungen vor:

„Ökologisierung“ der Direktzahlungen: Um sicherzustellen, dass die GAP zur Verwirklichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele der EU beiträgt, sollen über die Cross-Compliance-Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften hinaus 30 % der direkten Unterstützung von einer „Ökologisierung" abhängig gemacht werden. Dies heißt, dass alle Landwirte der Umwelt zugute kommende Praktiken aufnehmen sollen, die im Einzelnen in den Rechtsvorschriften festgelegt und überprüfbar sein werden. Auf diese Weise soll die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft beträchtlich verbessert werden, indem Landwirte Zahlungen für die Herstellung öffentlicher Güter für ihre Mitbürger erhalten.

Konvergenz der Zahlungen: Um sowohl für eine ausgewogenere Verteilung der direkten Unterstützung zu sorgen als auch den noch bestehenden Unterschieden bei den Löhnen und den Vorleistungskosten Rechnung zu tragen, wird die Direktunterstützung pro Hektar schrittweise angepasst. Dabei soll wie folgt vorgegangen werden: Alle Mitgliedstaaten, die Direktzahlungen von weniger als 90 % des Durchschnittsbetrags erhalten, decken ein Drittel der Differenz zwischen dem aktuellen Betrag und diesem Betrag ab. Die Konvergenz wird anteilsmäßig von den Mitgliedstaaten finanziert, die über dem EU-Durchschnitt liegende Direktzahlungen erhalten. Außerdem wird die Zuteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung nach Maßgabe objektiverer Kriterien angepasst und besser auf die politischen Ziele ausgerichtet. Dadurch soll eine gerechtere Behandlung von Landwirten, die ein- und dieselbe Tätigkeit ausüben, erreicht werden. Damit im Rahmen der GAP auf die mit den wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und geografischen Eigenheiten der europäischen Landwirtschaft des 21. Jahrhunderts verbundenen Herausforderungen reagiert und ein effizienter Beitrag zur Verwirklichung der in der Strategie „Europa 2020„ festgelegten Ziele geleistet werden kann, wird die Kommission Vorschläge vorlegen, durch die die Flexibilität im Zusammenspiel der beiden GAP-Säulen vergrößert werden soll.

Deckelung der Zahlungen: Die grundlegende Schicht der Direkteinkommensunterstützung, die großen Landwirtschaftsbetrieben gewährt werden kann, soll unter Berücksichtigung der Größenvorteile derartiger Großstrukturen und der von diesen geschaffenen direkten Beschäftigung nach oben begrenzt werden. Die Kommission schlägt vor, die betreffenden Einsparungen den Mitteln für die Förderung der ländlichen Entwicklung bzw. den nationalen Mittelzuweisungen für die Mitgliedstaaten, in denen die Einsparungen vorgenommenen werden, zuzuschlagen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass diese neuen Elemente in die bestehende Zweisäulenstruktur der GAP integriert werden können. Die künftige GAP wird mithin eine ökologischere erste Säule mit einer ausgewogeneren Verteilung und eine zweite Säule mit einer stärkeren Ausrichtung auf die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen, den Klimawandel und die Umwelt umfassen. Durch eine verbesserte politische Ausrichtung müsste eine effizientere Verwendung der verfügbaren finanziellen Ressourcen erreicht werden. Im Rahmen der zweiten Säule der GAP, die ja die ländliche Entwicklung abdeckt, wird weiterhin unter Berücksichtigung der vorrangigen Ziele der EU zur Erfüllung besonderer nationaler und/oder regionaler Bedürfnisse beigetragen werden, wobei die gleichen leistungsbasierten Konditionalitätsbestimmungen aus der Strategie „Europa 2020" gelten werden wie bei den anderen Strukturfonds. In der Zeit nach 2013 wird der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in den gemeinsamen strategischen Rahmen für sämtliche Strukturfonds sowie in die geplanten Abkommen mit sämtlichen Mitgliedstaaten einbezogen werden. Die Hervorhebung der territorialen Aspekte der sozioökonomischen Entwicklung und die Zuweisung sämtlicher verfügbaren EU-Mittel durch nur noch einen Vertrag werden dazu beitragen, dass die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Gebiete in der gesamten EU künftig besser unterstützt wird.

Ferner schlägt die Kommission eine Umstrukturierung der Marktmaßnahmen vor, die gegenwärtig im Rahmen der ersten GAP-Säule angesiedelt sind. Die Landwirtschaft in Europa steht vor zahlreichen Herausforderungen und muss insbesondere auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren können und die Anpassungen, die infolge internationaler Handelsabkommen notwendig werden, leichter machen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens zwei neue Instrumente zu schaffen, für die das gleiche Schnellverfahren gelten soll wie für die Soforthilfereserve: einen Notfallmechanismus für die schnelle Reaktion auf Krisensituationen (beispielsweise bei der Nahrungsmittelsicherheit) und einen zusätzlichen Anwendungsbereich für den Europäischen Globalisierungsfonds.

Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 281,8 Mrd. EUR für die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik und 89,9 Mrd. EUR für die ländliche Entwicklung zuzuweisen. Diese Mittel würden durch 15,2 Mrd. EUR ergänzt, die sich wie folgt zusammensetzen: · 4,5 Mrd. EUR für Forschungsmaßnahmen und Innovationen auf dem Gebiet der Nahrungsmittelsicherheit, für die Bio-Wirtschaft und für eine nachhaltige Landwirtschaft (gemeinsame Rahmenstrategie für Forschung und Innovation) · 2,2 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelsicherheit (Rubrik 3) · 2,5 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelunterstützung für besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen (Rubrik 1) · 3,5 Mrd. EUR für eine neue Reserve für Krisen im Agrarsektor · Bis zu 2,5 Mrd. EUR für den Europäischen Globalisierungsfonds

5.5. Investitionen in Humankapital

Ohne größere Investitionen in Humankapital werden sich die Kernziele, die in der Strategie „Europa 2020" im Hinblick auf den Ausbau des tertiären Bildungsbereichs und die Senkung der Schulabbrecherquote vorgesehen sind, nicht verwirklichen lassen. Der größte finanzielle Beitrag aus dem EU-Haushalt zur Investition in Humankapital wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds geleistet. Zusätzlich zu den Tätigkeiten in diesem Beeich besteht noch Spielraum für weitere Unterstützungsmaßnahmen der EU auf sämtlichen Ebenen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung (Schul-, Hochschul-, Berufsschul- und Erwachsenenbildung) sowie bei der nicht formaler und der informellen allgemeinen und beruflichen Bildung. Einer der Haupterfolge des laufenden Programms zum lebenslangen Lernen, des Programms „Erasmus Mundus" und der bestehenden Jugendprogramme ist die Tatsache, dass die grenzüberschreitende Lernmobilität zugenommen hat. Um die Fertigkeiten zu verbessern und gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in zahlreichen Mitgliedstaaten vorzugehen, werden im nächsten MFR die Maßnahmen verstärkt, die gegenwärtig im Rahmen des Programms „Leonardo" unterstützt werden, um Menschen Gelegenheit zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in anderen Mitgliedstaaten (beispielsweise auf dem Gebiet der Berufsausbildung) zu geben und um die Entwicklung innovativer Konzepte und deren Weitergabe an andere Mitgliedstaaten zu fördern. Gegenwärtig steht nur geringe Fördermittel für Personen zur Verfügung, die in einem anderen Mitgliedstaaten einen Master-Studiengang absolvieren möchten. Die Kommission wird daher vorschlagen, unter Einbindung der EIB ein innovatives Programm auszuarbeiten, das mobilen Studenten von Master-Studiengängen bestimmte Sicherheiten bietet. Die Gemeinschaftsprogramme für allgemeine und berufliche Bildung sollten dementsprechend ausgeweitet und die Mittel für diese Tätigkeiten entsprechend aufgestockt werden.

Die EU-Mittel für Kultur- und Medientätigkeiten dienen zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes der EU-Bürger und sollen zudem einen stärkeren Umlauf europäischer Schaffenswerke in und außerhalb der EU bewirken. Die laufenden Programme tragen auf einzigartige Weise zur Ausweitung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, zur Förderung von Peer-learning-Maßnahmen und zur Professionalisierung der betreffenden Sektoren bei. Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung der Kultur und der Kreativwirtschaft steht weitgehend im Einklang mit den Zielen der Strategie „Europa 2020".

Die bestehende Architektur dieser Programme und Instrumente ist gleichwohl fragmentiert. Es gibt übermäßig viele Kleinprojekte, und einige dieser Projekte haben nicht genügend kritische Masse, um Langzeitwirkung entfalten zu können. Auch überschneiden sich manche Maßnahmen, was zu erhöhten Verwaltungskosten geführt und bei potenziellen Antragstellern Verwirrung ausgelöst hat.

Daher schlägt die Kommission vor, die bestehende Struktur rationeller und einfacher zu gestalten, indem ein Gesamtprogramm für die Bereiche Aus- und Fortbildung sowie Jugend aufgelegt wird, dessen Schwerpunkte die Entwicklung von Fähigkeiten und die Verbesserung der Mobilität von Humankapital sein werden. Aus dem gleichen Grund sollen in die kulturbezogenen Programme Synergieeffekte eingebracht werden.

Die Anwendungsverfahren sowie die Projektüberwachung und –auswertung werden vereinfacht, u.a. indem die Projektverwaltung an nationale Stellen übertragen wird.

Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 15,2 Mrd. EUR für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie 1,6 Mrd. EUR für den Kulturbereich zuzuweisen. Diese Mittel werden durch eine umfangreiche Unterstützung für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Strukturfonds ergänzt werden. Beispielsweise wurden für den Zeitraum 2007-2013 ca. 72,5 Mrd. EUR für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den EU-Regionen vorgesehen, und für die Zukunft ist mit Ausgaben in ähnlicher Höhe zu rechnen.

5.6. Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsproblematik

Die Bedeutung der innenpolitischen Strategien für die Bereiche Sicherheit, Migration und Verwaltung der Außengrenzen nimmt seit Jahren zu. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden zudem wichtige innenpolitische Neuerungen eingeführt, deren Bedeutung im Stockholmer Programm[12] und im Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms[13] hervorgehoben wurde.

Der angestrebte Raum ohne Binnengrenzen, in dem EU-Bürger und Drittstaatangehörige mit einem gültigen Einreise- und Aufenthaltstitel von ihrer Reisefreiheit Gebrauch machen, wohnen und arbeiten dürfen und sich dabei gewiss sein können, dass ihre Rechte und ihre Sicherheit vollauf gewahrt werden, ist ein absolut vorrangiges Ziel. Gleichwohl nimmt die Besorgnis der Öffentlichkeit über die illegale Einwanderung und die Integrationspolitik immer mehr zu. Eine zukunftsorientierte Politik für legale Einwanderung und Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und den sozialen Zusammenhalt in Europa. Für die Gesellschaft Europas ist dies eine Bereicherung, die Chancen für jedermann eröffnet. Ein größere Sicherheit und Effizienz bietendes gemeinsames europäisches Asylsystem, das all unseren Werten Rechnung trägt, bleibt ein vorrangiges Ziel. Hierbei handelt es sich um einen Bereich, in dem die Mobilisierung von Haushaltsmitteln der EU ganz offensichtlich einen zusätzlichen Nutzen bewirkt.

Für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen schlägt die Kommission vor, die Struktur der Ausgabeninstrumente zu vereinfachen, indem die Zahl der Programme vermindert und eine Zweisäulenstruktur eingeführt wird, für die ein Migrations- und Asylfonds sowie ein Fonds für die innere Sicherheit geschaffen wird. Beide Fonds hätten auch eine externe Dimension, durch die die Finanzierungskontinuität (Anfang in der EU und Fortsetzung in den Drittländern) gewährleistet wäre, beispielsweise bei Programmen zur Neuansiedlung oder zur Rückübernahme von Flüchtlingen oder bei regionalen Schutzprogrammen. Die Kommission plant zudem einen Umstieg von der jährlichen Programmierung auf eine mehrjährige Programmierung, was zu einem geringen Verwaltungsaufwand für die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Endempfänger führen würde.

Nach dem Vertrag von Lissabon sind die Mitgliedstaaten zu einer EU-weiten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung krimineller Netze, des Menschenhandels und des Drogen- und Waffenschmuggels verpflichtet und müssen auf dem Gebiet des Zivilschutzes kooperieren, um die EU-Bürger und die Umwelt bei großen Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen besser zu schützen. Die Zunahme an die EU-Bürger betreffenden Katastrophen macht ein systematischeres Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich. Daher möchte die Kommission die Effizienz, die Kohärenz und Sichtbarkeit der Reaktionsfähigkeit der EU im Katastrophenfall verbessern.

Die Kommission schlägt vor, im Zeitraum 2014-2020 8,2 Mrd. EUR für den Bereich Inneres sowie 455 Mio. EUR für den Zivilschutz und die Verstärkung der europäischen Katastrophenabwehrkapazität zuzuweisen.

5.7. Die EU als weltweit führender Akteur

Alle außerhalb der EU-Grenzen stattfindenden Ereignisse können und werden unmittelbare Folgen für den Wohlstand und die Sicherheit der EU-Bürger haben. Daher liegt es im Interesse der EU, sich aktiv an der Gestaltung der über die EU-Grenzen hinausgehenden Welt zu beteiligen, beispielsweise mittels Finanzinstrumenten.

Der Vertrag von Lissabon markiert einen neuen Ansatz für die Beziehungen der EU zum Rest der Welt. Die Berufung eines Hohen Vertreters, der zugleich Vizepräsident der Kommission ist und eine mächtige Koordinierungsrolle hat, entspringt dem Wunsch nach einem gemeinsamen und wirksamen Handeln mit unseren internationalen Partnern nach Maßgabe der Grundprinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Menschenwürde, der Gleichheit, der Solidarität sowie der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Die EU wird sich auch künftig für die Förderung und die Verteidigung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit außerhalb der EU einsetzen. Dies ist ein zentraler Aspekt der von der EU ergriffenen externen Maßnahmen zur Verteidigung ihrer eigenen Werte.

Ein vorrangiges Ziel dabei ist die Einhaltung der von der EU eingegangenen förmlichen Verpflichtung, bis spätestens 2015 zu erreichen, dass 0,7 % ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) unter Beibehaltung des derzeitigen Anteils aus dem EU-Haushalt im Rahmen der gemeinsamen Anstrengungen der EU als Ganzen für die Entwicklungshilfe aufgewendet werden, was ein entscheidender Schritt zur Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele ist. Zur Umsetzung der gemeinsamen afrikanisch-europäischen Strategie wird im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit ein panafrikanisches Instrument geschaffen werden, durch das der Nutzen regionenübergreifender und kontinentweiter Tätigkeiten verstärkt werden soll. Das Instrument soll so flexibel sein, dass darin sowohl Mittel der EU-Mitgliedstaaten als auch Beiträge der afrikanischen Länder, der Finanzeinrichtungen und des Privatsektors einfließen können. Zusätzlich wird das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit schwerpunktmäßig auf die Beseitigung der Armut und die Verwirklichung der Milleniumsziele in den betreffenden Weltregionen ausgerichtet werden.

Das künftige Vorgehen der EU muss auf die jeweiligen Umstände zugeschnitten sein. Die Partner der EU reichen von den Entwicklungsländern bis hin zu den am wenigsten entwickelten Ländern, die besondere Unterstützung benötigen. Wie in der unlängst veröffentlichten Mitteilung über die Europäische Nachbarschaftspolitik[14] ausgeführt wurde, möchte die EU auf lange Sicht in ihrer Nachbarschaft einen von Stabilität, Wachstum und Demokratie geprägten Raum schaffen. Zudem machen es die historischen Entwicklungen in der arabischen Welt erforderlich, nachhaltig in die Unterstützung dieses Wandels zu investieren, der ja eindeutig sowohl im Interesse der dortigen Bevölkerung als auch im Interesse der EU liegt. Auch wird die EU ihre Krisenvorsorgemaßnahmen im Hinblick auf die Wahrung des Friedens und die Verbesserung der internationalen Sicherheit verstärken.

Die Instrumente der EU können auch das Engagement der EU in Drittländern in Fragen von globaler Bedeutung (Klimawandel, Umweltschutz, illegale Einwanderung, regionale Instabilitäten usw.) vereinfachen und die EU in die Lage versetzen, auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen in der ganzen Welt rasch und effizient zu reagieren. Die EU ist entschlossen, mit finanziellen Mitteln zur Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Klimawandel und Biodiversität beizutragen. Im Jahr 2003 wurde eine umfassende Verschlankung der vorhandenen Instrumente durchgeführt, die bereits wirksamere Ergebnisse ermöglicht hat. Die Kommission ist der Auffassung, dass im nächsten MFR keine weiteren umfangreichen Änderungen der legislativen Architektur erforderlich sind, schlägt gleichwohl einige Verbesserungen und eine Aufstockung der Investitionen insgesamt vor.

Um der aktuellen internationalen Entwicklung Rechnung zu tragen, schlägt die Kommission vor, die Finanzierung von Programmen in Industrieländern und in Schwellenländern neu auszurichten und stattdessen ein neues Partnerschaftsinstrument einzuführen, durch das die wirtschaftlichen Interessen der EU im Rest der Welt gefördert werden. Durch entsprechende Maßnahmen zur Förderung des Handels und einheitlicher Regeln in Fällen, in denen die weltweiten Wirtschaftsbeziehungen der EU durch die Finanzierung gestärkt werden können, könnten zusätzliche Chancen für EU-Unternehmen geschaffen werden. Letztere könnten auf diese Weise von dem wirtschaftlichen Wandel, der sich zurzeit in vielen Teilen der Welt vollzieht und noch nie dagewesene Möglichkeiten, aber auch einen sehr intensiven Wettbewerb mit sich bringt, profitieren.

Die humanitäre Hilfe der EU wird im Vertrag von Lissabon als eigenständige Politik auf dem Gebiet der externen Maßnahmen der EU anerkannt und dadurch erheblich aufgewertet. Durch einen kohärenten, komplementären und koordinierten EU-Ansatz für die humanitäre Hilfe wird sichergestellt, dass die vorhandenen knappen Ressourcen auf effiziente Weise dazu verwendet werden, die ermittelten Bedürfnisse abzudecken und die Anstrengungen für eine wirksamere internationale humanitäre Reaktion unterstützt werden können. Die Zunahme der Naturkatastrophen wie auch der vom Menschen verursachten Katastrophen und deren wirtschaftlichen Folgen machen ein systematisches Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich, um die Abwehrbereitschaft zu verbessern und die Katastrophenabwehrkapazität in und außerhalb der EU zu steigern. Die Kommission schlägt daher vor, das Instrument für humanitäre Hilfe für Maßnahmen zur Krisenvorsorge, -bewältigung und –reaktion zu nutzen und zur Bewältigung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen, deren Zahl aufgrund der künftigen klimatischen Veränderungen ja nicht zurückgehen wird, zudem auf den Zivilschutzmechanismus zurückzugreifen.

Nach dem Dafürhalten der Kommission sollten die Finanzierungsinstrumente bestimmter interner Politikbereiche (wie Bildung und Migration) angesichts der Vorteile, die sich aus der Verschlankung und Vereinfachung des Ansatzes ergeben, auch zur Unterstützung von Maßnahmen in Drittländern verwendet werden.

Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 70 Mrd. EUR für traditionelle externe Instrumente zuzuweisen. Außerhalb des MFR kämen folgende Beträge hinzu: · Europäischer Entwicklungsfonds (AKP-Länder):30 Mrd. EUR · Europäischer Entwicklungsfonds (Überseeländer und -gebiete): 321 Mio. EUR · Weltklima- und Biodiversitätsfonds · Soforthilfereserve: 2,5 Mrd. EUR

5.8. Besondere Ausgabenposten

Tätigkeiten, die im Namen der EU oder im Rahmen der EU-Politik ausgeführt werden, können auf unterschiedliche Art und Weise finanziert werden. Aus verschiedenen Gründen werden manche Tätigkeiten im Rahmen anderer Haushaltsposten oder nur von bestimmten Mitgliedstaaten finanziert. Die Kommission verweist diesbezüglich auf folgende besondere Ausgabenposten.

5.8.1. Europäischer Entwicklungsfonds

Aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird die Entwicklungshilfe für die mit der EU durch eine Partnerschaft verbundenen Entwicklungsländer finanziert. Diese Finanzierung erfolgt traditionell außerhalb des EU-Haushalts, um den besonderen historischen Beziehungen Rechnung zu tragen, die bestimmte Mitgliedstaaten mit einigen Teilen der Welt pflegen. Die Kommission ist angesichts der derzeitigen Situation und der Tatsache, dass das Cotonou-Abkommen (auf dessen Grundlage den AKP-Ländern Unterstützung aus dem EEF gewährt wird) voraussichtlich im Jahr 2020 auslaufen wird, der Auffassung, dass die Bedingungen für eine vollständige Integration des EEF in den EU-Haushalt noch nicht erfüllt sind. Um jedoch eine Perspektive für eine künftige Integration zu schaffen, wird die Kommission vorschlagen, den Schlüssel für die EEF-Beiträge näher an den Schlüssel für die Haushaltsbeiträge heranzuführen. Auf diese Weise sollen auch dafür gesorgt werden, dass die im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe genannten absoluten Beträge leichter durchschaubar werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die demokratische Überprüfung des EEF zu verbessern, indem dieser an das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit angepasst wird, wobei dessen Besonderheiten zu berücksichtigen wären.

5.8.2. Großprojekte

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Großprojekte, die von Interesse für die EU sind, unverhältnismäßig teuer für den kleinen EU-Haushalt sind. Da ihre Kosten aufgrund ihres Wesens oftmals über die ursprünglichen Kostenschätzungen hinausgehen, entsteht in der Folge die Notwendigkeit, zusätzliche Mittel zu finden, was dann darauf hinausläuft, dass Mittel mobilisiert werden müssen, die eigentlich für andere Zwecke vorgesehen sind. Dies ist keine zukunftsfähige Lösung. Die Kommission möchte daher Alternativmöglichkeiten für die künftige Finanzierung von wissenschaftlichen Großprojekten vorschlagen, wobei allerdings zwischen „Galileo"-Projekten und anderen Projekten unterschieden werden soll.

Für „Galileo"-Projekte ist die Kommission allein verantwortlich. Für deren künftigen Bedarf werden im Rahmen dieses Pakets ausreichend Mittel vorgesehen. Um die Kosten einzudämmen, werden kontinuierliche Anstrengungen erforderlich sein. Durch die Verordnung zur Festlegung des MFR wird dafür Sorge getragen. Mit Beginn des nächsten Finanzrahmens dürfte die Phase der vollständigen Umsetzung sowie der operativen Phase des Projekts erreicht werden; zu diesem Zeitpunkt sollten dann neue, langfristige Regelungen für die Leitung des Projekts in Erwägung gezogen werden.

Für Projekte wie ITER und GMES, bei denen die Kosten und/oder die Kostenüberschreitungen zu umfangreich sind, um mit Mitteln aus dem EU-Haushalt allein aufgefangen zu werden, schlägt die Kommission vor, für die Zeit nach 2013 eine Finanzierung außerhalb des MFR vorzusehen. Dadurch wäre die Kommission in der Lage, ihren internationalen Verpflichtungen auch künftig in vollem Umfang nachzukommen.

6. Instrumente und Durchführung 6.1. Vereinfachung im Hinblick auf eine bessere Leistung

Die Verfahren für die Durchführung der EU-Programme und die Anforderungen an deren Kontrolle müssen einerseits die Rechenschaftspflicht gewährleisten und andererseits kosteneffizient sein. Im Laufe der Jahre haben Veränderungen zu einem System geführt, das inzwischen weithin als zu kompliziert gilt und häufig von einer Teilnahme an den Programmen abschreckt bzw. deren Durchführung verzögert. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission beschlossen, eine radikale Vereinfachung in allen Bereichen des künftigen MFR vorzuschlagen. Daher ist es wichtig, dass die künftigen Rechtsgrundlagen aller sektoralen Programme den politischen Zielen, den Mitteln für deren Verwirklichung und den Verwaltungs- und Kontrollkosten in ausgewogenem Maße Rechnung tragen. Insbesondere sollen die Bedingungen für die Verwirklichung der politischen Ziele kosteneffizient festgelegt werden; gleichzeitig sollen eindeutige Förderkriterien, die Rechenschaftspflicht und ein angemessenes Maß an Kontrolle festgeschrieben werden, damit sich das Fehlerrisiko und die Betrugsanfälligkeit in Grenzen halten und keine unangemessen hohen Kosten verursachen.

Jede bedeutende Vereinfachung der Verwendung von EU-Mitteln wird vereinte Anstrengungen aller Organe bei der Überprüfung der allgemeinen Bestimmungen der Haushaltsordnung und der derzeit ausgearbeiteten sektorspezifischen Bestimmungen erfordern. Die Vereinfachungsanstrengungen auf EU-Ebene werden jedoch nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn keine entsprechenden Begleitmaßnahmen auf nationaler Ebene, beispielsweise im Bereich der gemeinsamen Mittelverwaltung, getroffen werden. Die Kommission wird Ende 2011, wenn sie alle sektorspezifischen Vorschläge unterbreitet hat, eine Mitteilung vorlegen, die sich speziell mit dem Thema Vereinfachung befassen wird.

6.1.1. Verringerung der Anzahl der Programme

Eine erste Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, besteht darin, die Anzahl der separaten Programme und Instrumente zu reduzieren; mehrere politische Ziele lassen sich erreichen, ohne dass die Anzahl der zu ihrer Verwirklichung vorgesehenen Instrumente erhöht wird und ohne dass die Verwaltungsregeln für die einzelnen Programme erheblich voneinander abweichen. Komplexe Programme, die nicht erfolgreich waren, werden entweder in vereinfachter und effizienterer Form neu aufgelegt oder eingestellt. Dieser Ansatz wird für einige Bereiche – maritime Angelegenheiten und Fischerei, Justiz und Grundrechte, Inneres sowie Bildung und Kultur – vorgeschlagen.

6.1.2. Schaffung eines einzigen Rahmens für verschiedene Instrumente

Eine weitere Möglichkeit, die Verwaltung der Programme zu vereinfachen, besteht darin, diese unter einem einzigen Rahmen mit gemeinsamen Regeln zusammenzufassen und Ausnahmen oder Besonderheiten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Zum Beispiel:

· Die Kommission schlägt vor, die drei wichtigsten Finanzierungsquellen im Bereich Forschung und Innovation (das derzeitige Siebte Rahmenprogramm, den derzeitigen Teil Innovation des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT)) in einem einzigen gemeinsamen strategischen Rahmen für Forschung und Innovation zusammenzufassen.

· Für nach dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung bewirtschaftete Mittel - EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und künftiger Europäischer Fonds für maritime Angelegenheiten und Fischerei - wird ein gemeinsamer strategischer Rahmen das derzeitige Konzept ablösen, wonach gesonderte strategische Leitlinien für die verschiedenen Instrumente festgelegt werden.

6.1.3. Externalisierung

Die Kommission schlägt außerdem vor, stärker auf die bestehenden Exekutivagenturen zurückzugreifen. Wie vom Rechnungshof bestätigt, erbringen diese Agenturen bessere Dienste und erhöhen die Sichtbarkeit der EU. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem für die Fortführung der bestehenden kleineren Programme an, die noch nicht externalisiert worden sind und die einen maßgeblichen Anteil homogener oder standardisierter Maßnahmen umfassen, so dass Größenvorteile erzielt werden können. Dies bedeutet nicht, dass neue Exekutivagenturen errichtet, sondern dass die Mandate der vorhandenen Agenturen erforderlichenfalls überprüft werden sollen. Dieser Ansatz wird beispielsweise bei den Vorschlägen für die Programme im Bereich Bildung und Kultur verfolgt.

6.1.4. Einbeziehung der Prioritäten in alle Politikbereiche

In einigen Politikbereichen – darunter Klimaschutzmaßnahmen, Umwelt, Verbraucherpolitik Gesundheit und Grundrechte – hängt die optimale Erreichung der Ziele davon ab, ob die Prioritäten in eine Reihe von Instrumenten anderer Politikbereiche einbezogen werden. Beispielsweise müssen sich die Ziele von Klimaschutz- und Umweltmaßnahmen in verschiedenen Instrumenten widerspiegeln, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen zum Aufbau einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten und klimaresistenten Wirtschaft beitragen, die Europas Wettbewerbsfähigkeit fördert, zur Schaffung neuer und „grünerer“ Arbeitsplätze führt, die Energiesicherheit stärkt und gesundheitlichen Nutzen bringt. Im Bereich Entwicklungszusammenarbeit werden Klima- und Umweltschutz, insbesondere die Biodiversität, in alle maßgeblichen Programme einbezogen.

Infolge einer wirksamen Einbeziehung der entsprechenden Prioritäten in alle wichtigen Politikbereiche der EU (wie Kohäsion, Forschung und Innovation, Landwirtschaft und externe Zusammenarbeit) wird sich daher der betreffende Anteil am EU-Haushalt erhöhen. Da mit ein und derselben Maßnahme verschiedene Ziele gleichzeitig verfolgt werden können und sollten, wird ein solches Mainstreaming Synergien bei der Verwendung von Mitteln für mehrere Prioritäten fördern und zu mehr Kohärenz und Kosteneffizienz bei den Ausgaben führen.

6.1.5. Effizientere Verwaltung

Die Verwaltungsausgaben belaufen sich gegenwärtig auf 5,7 % der derzeitigen Ausgaben. Aus dem EU-Haushalt werden alle Organe der Europäischen Union – das Europäische Parlament (20 %), der Europäische Rat und der Rat (7 %), die Kommission (40 %) und die kleineren Institutionen und Einrichtungen (15 %) – finanziert. Die Kommission ihrerseits hat in den letzten zehn Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Verwaltung ihrer Human- und Finanzressourcen zu reformieren und sicherzustellen, dass diese effizienter eingesetzt werden. Allein aufgrund der Reform von 2004 konnten seit 2004 3 Mrd. EUR eingespart werden, und im weiteren Verlauf des Reformprozesses werden sich bis 2020 zusätzliche Einsparungen von 5 Mrd. EUR erzielen lassen. Seit 2007 verfolgt die Kommission im Zuge ihres fortwährenden Engagements, die Kosten für die Verwaltung der EU-Politiken zu begrenzen, eine Politik des „Nullwachstums“ bei den Humanressourcen.

Die Kommission schlägt vor, die Verwaltung der Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU weiter zu vereinfachen und zu rationalisieren, um die EU im Einklang mit den Zielen von Europa 2020 in eine moderne, effiziente und dynamische Organisation umzuwandeln. In Anbetracht des Drucks auf die Haushalte der Mitgliedstaaten und der Kürzungen bei den nationalen Ausgaben für die öffentliche Verwaltung hat die Kommission die Verwaltungsausgaben in allen Organen überprüft, um zu ermitteln, wo noch Potenzial für ein effizienteres Vorgehen und für eine Kostenreduzierung vorhanden ist. Sie hat beschlossen, im Zuge des nächsten MFR einen 5%igen Abbau des Personalbestands jedes Organs und jeder Dienststelle, Agentur und sonstigen Einrichtung vorzuschlagen. Zusammen mit anderen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wird dies den Anteil der Verwaltungskosten am nächsten MFR auf ein Mindestmaß beschränken.

Im Vorgriff auf das Jahr 2014, also den Beginn des nächsten MFR, hat die Kommission beschlossen, eine Reihe von Änderungen an dem für die Bediensteten der EU-Organe geltenden Statut vorzuschlagen, darunter eine neue Methode zur Berechnung der Anpassung der Gehälter, eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitsstunden (von 37,5 auf 40 Stunden) ohne Gehaltsausgleich, eine Anhebung des Ruhestandseintrittsalters und die Modernisierung einiger veralteter Bedingungen im Einklang mit ähnlichen Bestrebungen in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Die Kommission arbeitet derzeit den Entwurf einer Verordnung aus, der zunächst im Rahmen des üblichen sozialen Dialogs mit den Personalvertretern erörtert und dann so bald wie möglich dem Europäischen Parlament und dem Rat förmlich zur Annahme vorgelegt wird.

7. Dauer, Struktur und Flexibilität des mehrjährigen Finanzrahmens

Unter Berücksichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments hat die Kommission beschlossen, für den nächsten MFR einen Zeitrahmen von sieben Jahren vorzuschlagen. Damit wird der MFR zeitlich stärker an die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 gekoppelt. Die Kommission wird 2016 eine Bewertung der Umsetzung des Finanzrahmens – erforderlichenfalls zusammen mit entsprechenden Vorschlägen – vorlegen. Sie schlägt vor, die in dem Rahmen für 2007-2013 verwendeten Rubriken angesichts der Ziele der Strategie Europa 2020 umzuformulieren.

Die Kommission teilt die Ansicht des Europäischen Parlaments, dass es mehr Flexibilität innerhalb der Haushaltsrubriken und zwischen diesen bedarf, damit die Europäische Union für neue Herausforderungen gewappnet ist und um die Entscheidungsfindung innerhalb der Organe zu erleichtern. Daher schlägt die Kommission fünf Instrumente außerhalb des Finanzrahmens vor (die Soforthilfereserve, das Flexibilitätsinstrument, den Solidaritätsfonds, den Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und ein neues Instrument für die Reaktion auf Krisensituationen in der Landwirtschaft) sowie weitere Änderungen, die in den beigefügten Vorschlägen für die MFR-Verordnung und die neue interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung dargelegt werden. Außerdem wird in den künftigen Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Instrumente die umfassende Verwendung delegierter Rechtsakte vorgeschlagen, um im Finanzierungszeitraum mehr Flexibilität bei der Abwicklung der Maßnahmen zu ermöglichen und gleichzeitig die Befugnisse der beiden Mitgesetzgeber zu berücksichtigen.

Darüber hinaus muss bei der Verwaltung der Programme dem Bedarf an einer rigoroseren Planung künftiger Ausgaben besser Rechnung getragen und vermieden werden, dass sich der Rückstand bei künftigen Zahlungen zu sehr erhöht. Die Kommission wird daher Maßnahmen vorschlagen, die strengere Regeln für die Finanzplanung und ‑verwaltung der von der EU – insbesondere im Rahmen der Strukturfonds – finanzierten Programme sicherstellen sollen, und dabei auch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bei der Verwaltung dieser Fonds berücksichtigen.

8. Fazit

Die Kommission schlägt in den beigefügten Rechtstexten eine Verordnung zur Festlegung eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens, eine interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung und einen Beschluss über Eigenmittel (mit entsprechenden Durchführungsvorschriften) vor.

In den Monaten vor Ablauf des Jahres 2011 wird der in dieser Mitteilung skizzierte Ansatz in den Legislativvorschlägen für die Ausgabenprogramme und –instrumente in den einzelnen Politikbereichen detailliert dargelegt.

Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, die in dieser Mitteilung erläuterten Leitlinien zu billigen und im Zuge der Verhandlungen die erforderlichen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Rechtsakte, einschließlich der sektoralen Ausgabenprogramme und –instrumente, so rechtzeitig angenommen werden, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen ab dem 1. Januar 2014 ordnungsgemäß umgesetzt werden kann. Die Kommission wird die erforderlichen Anpassungen dieses Rahmens vorschlagen, wenn die Republik Kroatien, wie erwartet wird, vor Inkrafttreten des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union beitritt.

[1]               Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa.

[2]               Zu den Einzelheiten des Konsultationsverfahrens vor Annahme der Haushaltsüberprüfung siehe http://ec.europa.eu/budget/reform/issues/read_de.htm.

[3]               Einzelheiten zur Bewertung der Ausgaben unter dem Finanzrahmen 2007-2013 und zur Folgenanalyse der jetzigen Vorschläge können dem beigefügten Arbeitspapier SEK(2011) 868 entnommen werden.

[4]               Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa.

[5]               Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010.

[6]               KOM(2010) 700.

[7]               Einzelheiten siehe Arbeitspapier SEK(2011) 876.

[8]               KOM(2011) 510.

[9]               Beispiele für den Mehrwert von EU-Ausgaben können dem beigefügten Arbeitspapier SEK(2011) 867 entnommen werden.

[10]             Siehe den Innovation Union Competitiveness Report 2011, SEK(2011) 739.

[11]             Nähere Einzelheiten sind dem beiliegenden Arbeitsdokument der Kommissionsdienstsellen SEK (2011) 868 zu entnehmen.

[12]             Ratsdokument 17024/09.

[13]             KOM (2010) 171.

[14]             KOM (2011) 303.

INHALTSVERZEICHNIS

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung...................................................................................... 3

Bürger.......................................................................................................................................... 8

Katastrophenschutz..................................................................................................................... 10

Klimapolitik................................................................................................................................ 14

Wettbewerbsfähigkeit und KMU................................................................................................. 19

Steuern und Zollunion.................................................................................................................. 24

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt............................................................... 27

Bildung und Kultur...................................................................................................................... 32

Beschäftigung und Soziales.......................................................................................................... 36

Umwelt....................................................................................................................................... 41

Auswärtiges Handeln.................................................................................................................. 46

Betrugsbekämpfung.................................................................................................................... 52

Gesundheit und Verbraucher....................................................................................................... 54

Inneres....................................................................................................................................... 57

Infrastruktur – Fazilität „Connecting Europe“............................................................................... 60

Innovative Finanzinstrumente....................................................................................................... 82

Justiz.......................................................................................................................................... 85

Meeres- und Fischereipolitik....................................................................................................... 87

Forschung und Innovation........................................................................................................... 90

Verwaltung................................................................................................................................. 95

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

1. Politische Ziele

Landwirtschaft und Forsten bedecken den größten Teil unseres Grundgebiets und spielen eine Schlüsselrolle für den Fortbestand der ländlichen Wirtschaft und die Unversehrtheit der Landschaften. Landwirte erfüllen viele verschiedene Funktionen, von der Erzeugung von Lebensmitteln und nicht zur Ernährung bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen bis hin zur Landschaftspflege und Erhaltung natürlicher Lebensräume und zum Fremdenverkehr.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) soll dazu dienen, einen modernen, nachhaltigen und effizienten Agrarsektor in Europa zu schaffen. Sie hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern, eine angemessene und gesicherte Lebensmittelversorgung zu gewährleisten, die Umwelt und die Landschaft zu erhalten und gleichzeitig der landwirtschaftlichen Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.

Die GAP ist eine wirklich europäische Politik. Die Mitgliedstaaten führen keine 27 Agrarpolitiken mit 27 getrennten Haushalten durch, sondern sie bündeln ihre Ressourcen, um ein einzige europäische Politik mit einem einzigen europäischen Haushalt durchzuführen. Dies bedeutet natürlich, dass ein erheblicher Teil der EU-Haushaltsmittel auf die GAP entfällt. Dieses Vorgehen ist jedoch sowohl effizienter als auch sparsamer als ein nicht abgestimmtes einzelstaatliches Vorgehen.

Die europäische Landwirtschaft sieht sich heute unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber. In den letzten Jahren sind die Agrarpreise zwar um 50 % gestiegen, die Energie- und Düngemittelpreise jedoch um 200 % bzw. 150 %. Dies führte zu einem drastischen langfristigen Einbruch des Agrareinkommens. Der Sektor muss auch den Herausforderungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung sowie dringenden Problemen in Bezug auf die Ernährungssicherheit, das räumliche Gleichgewicht und die Förderung des nachhaltigen Wachstums begegnen.

Angesichts dieser Herausforderungen hat die GAP in den letzten Jahren umfassende Veränderungen erfahren. Die bevorstehende Reform wird diesen Prozess fortsetzen und eine modernere, grünere Politik zur Folge haben, mit der durch eine Entfaltung des Wirtschaftspotenzials des ländlichen Raums, die Entwicklung von Absatzmärkten und Beschäftigung vor Ort, die Begleitung der Umstrukturierung der Landwirtschaft und die Unterstützung der Landwirte bei der Aufrechterhaltung eines tragfähigen Landwirtschaftssektors in Europa aktiv zu den Zielen der Strategie Europa 2020 beigetragen werden kann.

Die reformierte GAP wird ein intelligentes, nachhaltiges und umfassendes Wachstum vorantreiben, wobei die Ressourceneffizienz gefördert wird, um die Produktionsgrundlage für Nahrungsmittel, Futtermittel und die erneuerbare Energie in der gesamten EU zu erhalten; es werden Anreize geschaffen für Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels und zur Anpassung an die Klimaveränderungen, zum Schutz der Ökosysteme und zur Bekämpfung des Verlustes an biologischer Vielfalt, und es wird die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit in ländlichen Gebieten gefördert, um eine ausgewogene räumliche Entwicklung ganz Europas zu erreichen.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt vor, die derzeitige, in zwei Säulen gegliederte Struktur der GAP beizubehalten:

· Säule I wird weiterhin Direktbeihilfen an Landwirte vorsehen und marktbezogene Maßnahmen unterstützen. Die Direktbeihilfen und die marktbezogenen Maßnahmen werden vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert, um die Anwendung einer gemeinsamen Politik im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten und ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem vorzusehen.

· Säule II der GAP wird weiterhin besondere umweltfreundliche öffentliche Güter bereit­stellen, die Wettbewerbsfähigkeit der Agrar- und Forstsektoren verbessern sowie die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit und die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten fördern. Die Mitgliedstaaten verfügen über Spielraum bei der Gestaltung der Maßnahmen, die sich auf besondere nationale und regionale Bedürfnisse gründen, aber den Prioritäten der EU gerecht werden müssen. Die Maßnahmen der Säule II werden von den Mitgliedstaaten kofinanziert, wodurch gewährleistet wird, dass die grundlegenden Ziele erreicht werden, und die Hebelwirkung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums verstärkt wird. Anhand höherer Konfinanzierungssätze für die ärmeren EU-Regionen trägt Säule II auch zu den Kohäsionszielen der EU bei.

Im Rahmen der Zwei-Säulen-Struktur wird die Gestaltung der Politik umfassend modernisiert und vereinfacht, so dass eine fairere, grünere Politik im Einklang mit den Zielen von Europa 2020 erreicht wird.

Die wichtigsten Elemente der Reform umfassen Folgendes:

· Eine gerechtere Aufteilung der direkten Einkommensbeihilfen

Aus historischen Gründen ist die Höhe der direkten Hektarbeihilfe für die Landwirte in der EU sehr unterschiedlich. So beläuft sich zum Beispiel die durchschnittliche Direktzahlung je Hektar beihilfefähige Fläche und Begünstigten für das Jahr 2013 auf 94,7 EUR in Lettland und 457,5 EUR in den Niederlanden. Der EU-27-Durchschnitt beträgt 269,1 EUR.

Die reformierte GAP wird ein „Konvergenzsystem“ umfassen, um diese Unterschiede zu verringern und für eine gerechtere Verteilung der Beihilfe zu sorgen. Diese Neugewichtung der Beihilfe ist ein Hauptbestandteil der Reform mit dem Ziel einer wirksameren Verwendung der Haushaltsmittel durch ausgewogenere und besser ausgerichtete Direktzahlungen sowie eine größere Übereinstimmung zwischen der künftigen Verteilung der Beihilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Zielen der Politik. Dies geschieht folgendermaßen: alle Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen weniger als 90 % des EU-27-Durchschnitts betragen, schließen über Zeit ein Drittel der Lücke zwischen ihrem derzeitigen Zahlungsniveau und 90 % der durchschnittlichen EU-Direktzahlungen.

Die Zuteilung der Beihilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums wird auch modernisiert, indem Anteile auf der Grundlage einer Reihe objektiver räumlicher und wirtschaftlicher Kriterien festgelegt werden, die die künftigen Ziele der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und räumlichen Politik widerspiegeln.

· „Ökologisierung“ der Direktzahlungen

Die obligatorische „Ökologisierung“ der Direktzahlungen ist ein Grundpfeiler der Reform. Sie wird die Umweltverträglichkeit des Sektors verstärken und zeigt deutlich auf, wie die reformierte GAP zu einer breiteren Spanne der Unionsprioritäten beitragen wird.

Insbesondere erfolgen künftig 30 % der Direktzahlungen abhängig von der Einhaltung einer Reihe umweltverträglicher Praktiken, die über die Cross-Compliance hinausgehen.

· Beihilfe für aktive Landwirte

Um die wirksame Verwendung der GAP-Finanzmittel zu gewährleisten, werden die Direktbeihilfen den aktiven Landwirten vorbehalten. Landeigentümer, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, werden von den Direktbeihilfen ausgeschlossen.

· Begrenzung der Höhe der Direktzahlungen für die größten Landwirte

Derzeit erhalten große landwirtschaftliche Betriebe einen unverhältnismäßig hohen Anteil der direkten Einkommensstützung aus der GAP. Mit der reformierten GAP wird eine gemäßigte und schrittweise Begrenzung der Höhe der direkten Einkommensstützung für die größten Betriebe eingeführt, wobei den Größenvorteilen größerer Strukturen und den durch sie geschaffenen Arbeitsplätzen angemessen Rechnung getragen wird.

· Eine ergebnisorientierte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

Um die Synergien zwischen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und den anderen EU-Fonds zur räumlichen Entwicklung zu maximieren, wird der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) an den Vereinbarungen über Partnerschaftsabkommen zwischen der Kommission und jedem Mitgliedstaat beteiligt. Diese Vereinbarungen werden sich auf die Ziele der Strategie Europa 2020 und die nationalen Reformprogramme beziehen. Sie werden eine integrierte Strategie für die räumliche Entwicklung enthalten, die von allen einschlägigen EU-Strukturfonds, einschließlich des ELER, unterstützt wird. Ferner werden sie Ziele auf der Grundlage vereinbarter Indikatoren, strategische Investitionen und eine Reihe von Auflagen umfassen.

· Vereinfachte Regelung für Kleinlandwirte

Zahlreiche der Direktbeihilfeempfänger sind Kleinlandwirte; durch einen vereinfachten Mechanismus für die Zuteilung ihrer Beihilfe wird die Verwaltungslast für die Mitgliedstaaten erheblich verringert, während diese Maßnahme für den EU-Haushalt neutral ist.

· Marktbezogene Ausgaben und Krisenmechanismen

Die europäische Landwirtschaft sieht sich heute unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber, insbesondere der Notwendigkeit, auf unvorhersehbare Umstände zu reagieren, die sich plötzlich auf die Agrareinkommen auswirken, oder der Notwendigkeit, die infolge internationaler Handelsabkommen erforderlichen Anpassungen/Übergänge zu vereinfachen.

Deshalb wird vorgeschlagen, die derzeit in Säule I zusammengefassten marktbezogenen Maßnahmen umzustrukturieren und zwei Instrumente außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens zu schaffen und auszudehnen. Es wird ein Dringlichkeitsmechanismus geschaffen, um auf Krisensituationen (die sich aus einem Problem der Lebensmittelsicherheit oder plötzlichen Marktentwicklungen ergeben könnten) zu reagieren, so dass die Landwirte anhand eines beschleunigten Verfahrens eine unverzügliche Unterstützung erhalten. Das Verfahren für die Abrufung von Mitteln aus diesem Fonds wird dem Verfahren für die Nothilfereserve angeglichen.

Außerdem wird vorgeschlagen, den Bereich der Interventionen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung auszudehnen, um den Landwirten eine vorübergehende Unterstützung dafür zu gewähren, sich an eine durch mittelbare Globalisierungsfolgen entstandene neue Marktlage anzupassen. Des Weiteren schlägt die Kommission vor, die Finanzierung der Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige in das Kapitel I zu übernehmen, um die Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung zusammenzufassen, und die Finanzierung der Lebensmittelsicherheit zusammen mit Maßnahmen betreffend die öffentliche Gesundheit zu übertragen.

3. Durchführung

Mit der Schaffung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist die Rechtsgrundlage der GAP umstrukturiert worden, um die beiden Säulen der GAP anzugleichen. Für den Zeitraum nach 2013 wird vorgeschlagen, die Angleichung der beiden Fonds so weit wie möglich beizubehalten.

Der Vorschlag für einen neuen Artikel der Haushaltsordnung über die geteilte Verwaltung entspricht den derzeit für den EGFL und den ELER angewendeten Verwaltungs- und Kontrollsystemen.

Mit der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation (GMO, Verordnung (EG) Nr. 1234/2007), mit der die vorher für verschiedene sektorielle GMO geltenden Bestimmungen in einer einzigen Verordnung zusammengefasst wurden, ist auch eine erhebliche Straffung der EU-Rechtsvorschriften über die Organisation der Agrarmärkte erfolgt.

Für den Zeitraum nach 2013 werden alle Rechtsgrundlagen der GAP überprüft, um sicherzustellen, dass sie weiterhin vereinfacht werden, wenn dies erforderlich und möglich ist.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung

(Alle Zahlen in konstanten Preisen 2011)

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-20 insgesamt davon Säule I – Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben · Säule II – Entwicklung des ländlichen Raums · Lebensmittelsicherheit · Bedürftige · Reserve für Krisen im Agrarsektor · Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung · Forschung und Innovation zu Ernährungssicherheit, Biowirtschaft und nachhaltiger Landwirtschaft (im gemeinsamen strategischen Rahmen für die Finanzierung der Forschung und Innovation) || 386,9 Mrd. EUR 281,8 Mrd. EUR          89,9 Mrd. EUR 2,2 Mrd. EUR 2,5 Mrd. EUR  3,5 Mrd. EUR bis zu 2,5 Mrd. EUR    4,5 Mrd. EUR

Bürger

1. Ziele

Der Vertrag von Lissabon ermöglicht es Bürgern und Bürgervereinigungen, sich in vollem Umfang am demokratischen Leben der EU zu beteiligen.

Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger” unterstützt länderübergreifende Projekte zur Bürgerbeteiligung und europäischen Identität. Während in verschiedenen Politikbereichen spezifische Maßnahmen bestehen, ist das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ das einzige Werkzeug, das die Beteiligung von Bürgern an allgemeinen europäischen Fragen ermöglicht, seien diese institutioneller Art – z. B. die EU-Verträge oder die Wahlen zum Europäischen Parlament betreffend – oder bereichsübergreifend.

Durch Kommunikation, d.h. die Unterrichtung der allgemeinen Öffentlichkeit über die EU-Politik, lässt sich das Interesse der Bürger für europäische Belange und ihre Rechte steigern. Kommunikation trägt somit zu einer stärkeren Sensibilisierung für die politischen Prioritäten der EU und zu deren Unterstützung bei.

2. Instrumente

Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger” fördert insbesondere länderübergreifende Städtepartnerschaften. Es bietet zudem strukturelle Unterstützung für Dachorganisationen und Denkfabriken der Zivilgesellschaft, die auf EU-Ebene tätig sind. Dank dieser strategischen Partnerschaften können europäische Organisationen im öffentlichen Interesse zunehmend EU-weite Debatten beeinflussen. Dies führt dazu, dass sich Zivilgesellschaft und EU-Bürger immer mehr mit den Prioritäten der EU identifizieren, und fördert eine Kultur ziviler Partizipation zum Vorteil der EU und der Mitgliedstaaten. Das Programm trägt überdies durch die Förderung von Erinnerungsprojekten zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Geschichtsverständnisses bei (insbesondere im Hinblick auf den Holocaust und Stalinismus).

· Seit 2007 haben rund eine Million europäische Bürger unmittelbar an Aktionen teilgenommen, die durch das Programm gefördert wurden.

· Zwischen 2007 und 2010 gab es rund 800 Zivilgesellschafts- und Erinnerungsprojekte sowie über 4 000 Städtepartnerschaftsprojekte.

· Das Programm unterstützt EU-weit auch über 50 bedeutende Denkfabriken, Dachorganisationen und Netzwerke, die wichtige Ansprechpartner der EU-Organe und Multiplikatoren sind.

Über dieses konkrete Programm hinaus bedarf es einer effizienteren Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit und stärkerer Synergien zwischen den Kommunikationstätigkeiten der Kommission, um eine wirksame Kommunikation über die politischen Prioritären der EU zu gewährleisten. Deshalb wird im Rahmen der Rechtsinstrumente der neuen Generation 2014-2020 in jeder Rechtsgrundlage eine Bestimmung über Kommunikation (einschließlich der Kommunikation durch die Organe) enthalten sein.

3. Umsetzung

Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger” wird zentral von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet. Ein aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten bestehender Programmausschuss unterstützt sie bei ihrer Arbeit. In den meisten teilnehmenden Ländern wurden Kontaktstellen eingerichtet, um auf nationaler Ebene Leistungsempfänger zu unterstützen und der Europäischen Kommission Rückmeldung zur Umsetzung des Programms zu geben. Im Rahmen des Programms wird ein regelmäßiger Dialog mit Interessengruppen organisiert.

Synergien und Zusammenfassung der Ressourcen aus den verschiedenen Rechtsgrundlagen für Kommunikation werden zu mehr Kohärenz, Größenvorteilen und einer besseren Verwendung von Ressourcen für Kommunikationsmaßnahmen führen, die sich an die breite Öffentlichkeit richten.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 insgesamt: || 203 Mio. EUR

Katastrophenschutz

1. Ziele

Mit der Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz auf EU-Ebene werden als übergeordnete Ziele ein besserer Schutz der Bevölkerung, der Umwelt, des Eigentums und des kulturellen Erbes im Falle großer natürlicher, technologischer und vom Menschen verursachter Katastrophen verfolgt.

Naturkatastrophen und von Menschenhand verursachte Katastrophen mit den damit einhergehenden ökonomischen Auswirkungen treten immer häufiger und mit immer größerer Intensität auf. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Bereitschafts- und Reaktionskapazitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU systematisch ausgebaut werden. Dank der europäischen Zusammenarbeit und Solidarität ist die EU als Ganzes in der Lage, sich kollektiv auf größere Katastrophen vorzubereiten, und können ihre Mitgliedstaaten und andere Teilnehmerstaaten (Norwegen, Liechtenstein, Island und Kroatien) ihre Ressourcen bündeln und mittels gemeinsamer Anstrengungen den Katastrophenschutz maximieren und die Verluste an Menschenleben und Vermögensschäden minimieren. Bei Katastrophen innerhalb der EU oder in Drittstaaten können die betroffenen Länder über den EU-Katastrophenschutzmechanismus sofortige, konkrete Hilfe erhalten.

Mit der europäischen Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes soll Folgendes erreicht werden:

– Erleichterung einer raschen, effizienten Reaktion im Krisenfall,

– Sicherstellung einer ausreichenden Vorbereitung der am Katastrophenschutz beteiligten Akteure und

– Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung von Katastrophen.

Die EU hat ein Gesamtkonzept für den Katastrophenschutz erarbeitet, das die Aspekte Verhütung, Vorbereitung und Abwehr umfasst. Hierzu hat die Kommission 2010 eine Mitteilung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr“[1] angenommen, die vom Rat gebilligt worden ist. Vorrangiges Ziel ist es, die Wirkung, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU-Reaktion zu verbessern. Dabei sollen die Erfahrungen mit Naturkatastrophen herangezogen werden, die sich 2010 innerhalb und außerhalb Europas ereignet haben (z. B. Orkan Xynthia, Überschwemmungen in Osteuropa, Waldbrände in Südeuropa, Rotschlamm-Lawine in Ungarn, Erdbeben in Haiti, Überschwemmungen in Pakistan).

Die Europäische Notfallabwehrkapazität wird sich in erster Linie auf vorhandene Kapazitäten der Mitgliedstaaten stützen, so dass zusätzliche Kosten vermieden werden. Die Einrichtung des Europäischen Notfallabwehrzentrums mit erweiterten Planungs- und Koordinierungsfunktionen auf EU-Ebene wird für die ganze EU von Vorteil sein, da damit Einsparungen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbunden sein werden, die höher sein dürften als die Ausgaben für den EU-Haushalt, wenngleich sich die Vorteile einer raschen, effizienten Katastrophenabwehr für die Rettung von Menschenleben selbstverständlich nicht allein in Geld ausdrücken lassen.

Die Verhütung von Katastrophen und die Katastrophenabwehr umfassen entsprechend den Mitteilungen der Kommission und Schlussfolgerungen des Rates[2] die Förderung von Schulungen und Übungen, den Austausch von Experten sowie Kooperationsprojekte, bei denen neue Konzepte zur Verringerung des Katastrophenrisikos getestet werden. Unabhängigen Studien zufolge, die von Organisationen wie der Weltbank in Auftrag gegeben wurden, beträgt die Rendite von Investitionen in die Katastrophenvorsorge zwischen 400 % und 700 %.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt vor, das Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz neu aufzulegen, um Maßnahmen finanziell zu unterstützen, die auf die verschiedenen Aspekte des Katastrophenmanagement-Zyklus ausgerichtet sind, wie kohärentere und stärker integrierte Reaktion in Notfällen, bessere Katastrophenabwehr und innovative Maßnahmen zur Senkung des Katastrophenrisikos. Das Finanzierungsinstrument soll auch für die Europäische Notfallabwehrkapazität eingesetzt werden, die auf einer freiwilligen Zusammenlegung der Katastrophenschutzkapazitäten der Mitgliedstaaten beruht und durch die koordinierte Vorhaltung solcher Kapazitäten eine höhere Kostenwirksamkeit bewirkt.

Das überarbeitete Finanzierungsinstrument wird das Katastrophenschutzmanagement der EU durch die Umstellung auf eine kalkulierbare, vorausschauende Planung weiter stärken und verbessern. Dies soll im Wege einer breiteren Erhebung von Echtzeit-Informationen über Katastrophen, einer besseren Erfassung der Katastrophenschutzkapazitäten der Mitgliedstaaten und eines koordinierten Vorgehens zur schnelleren Entsendung von Rettungskräften und Hilfsgütern in das Krisengebiet geschehen. Unterstützt werden auch Maßnahmen im Rahmen der Katastrophenvorsorge, die auf eine bessere Qualität und ein breiteres Spektrum der Schulungen durch die Einbeziehung von Präventionsaspekten und die Kombination theoretischer und praktischer Ausbildungsmodule abzielen. Darüber hinaus erhalten die Mitgliedstaaten Unterstützung bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung ihrer Risikomanagementplanung sowie bei der Entwicklung innovativer Finanzierungsmechanismen (z. B. Bildung von Versicherungspools auf regionaler Ebene).

3. Umsetzung

Bei der Überarbeitung des Finanzierungsinstruments werden die Ergebnisse der Evaluierung und die Vorschläge der Katastrophenschutzakteure zur Vereinfachung der Verfahren und Finanzierungsmechanismen sowie die Erfahrungen mit Pilotprojekten und Vorbereitungsmaßnahmen für Kriseneinsätze berücksichtigt.

Die von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten durchgeführten Katastrophenschutzmaßnahmen werden durch Maßnahmen auf EU-Ebene, einschließlich durch Hilfe bei der Koordination, unterstützt und ergänzt. Dies geschieht u. a. durch freiwillige Zusammenlegung von Ressourcen, Schulungen und Übernahme der Kosten für den Transport von Gütern ins Katastrophengebiet.

Auf diese Weise werden die auf der Grundlage des derzeitigen Finanzierungsinstruments angewandten Verfahren vereinfacht und die Verwaltungsverfahren, insbesondere im Bereich der Finanzhilfen, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Transparenz und der Gleichbehandlung vereinheitlicht. Die Optionen, die zurzeit geprüft werden, beziehen sich auf die Art der Fördermaßnahmen – Ausbildung, Einsatzübungen, logistische Unterstützung für Mitgliedstaaten im Krisenfall, Kooperationsprojekte in den Bereichen Katastrophenverhütung und Katastrophenvorsorge.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 für den Katastrophenschutz, davon: || 455 Mio. EUR

Katastrophenschutz – intern || 245 Mio. EUR

Katastrophenschutz – extern – und Europäische Notfallabwehrkapazität || 210 Mio. EUR

Klimapolitik

1. Ziele

Der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen, denen sich die EU und ihre globalen Partner stellen müssen. Der dringende Handlungsbedarf findet in der Strategie Europa 2020 und in den ehrgeizigen 20/20/20-Zielen der EU seinen Niederschlag, die wie folgt lauten:

– Verminderung des Treibhausgasausstoßes um 20 % (bzw. sogar 30 %, falls die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind),

– Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % durch bessere Energieeffizienz,

– Deckung von 20 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energieträger.

Eine CO2-arme und klimaresistente Wirtschaft macht Europa konkurrenzfähiger, schafft neue, „grünere“ Arbeitsplätze, stärkt die Energieversorgungssicherheit und wirkt sich — wegen der geringeren Luftverschmutzung — positiv auf die Gesundheit der Menschen aus.

Die für 2020 und danach geltenden klima- und energiepolitischen Ziele können nur durch dauerhaften Einsatz und umfangreiche Investitionen erreicht werden. Die EU hat bei der Überwachung und Verfolgung dieser Ziele eine wesentliche Rolle übernommen. So muss beispielsweise deutlich mehr getan werden, um die angestrebten Energieeinsparungen von 20 % zu erreichen, da diese nach den derzeitigen Schätzungen weniger als 10 % betragen werden. Auf diese Weise können die Treibhausgasemissionen um 25 % gesenkt werden. Die Kommission hat die Maßnahmen vorgezeichnet, mit denen die EU bis 2050 möglicherweise eine Senkung des Treibhausgasausstoßes um 80-95 % erreichen kann[3].

Dem EU-Haushalt fällt eine wichtige Rolle bei der Förderung des Klimaschutzes in allen Zweigen der europäischen Wirtschaft und bei der Mobilisierung der entsprechenden Investitionen zu, die erforderlich sind, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Klimaresistenz der EU sicherzustellen. Diese Investitionen betreffen ein breites Spektrum von Technologien zur Verbesserung der Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger und die damit zusammenhängende Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Die Kosten dieser Investitionen zur Abschwächung der Folgen des Klimawandels werden für den Zeitraum 2014-2020 mit 125 Mrd. EUR jährlich[4] veranschlagt und sollten in erster Linie von privaten Investoren getragen werden, der EU-Haushalt kann jedoch Impulse für die Finanzierung seitens der Mitgliedstaaten geben und privaten Investoren langfristige Prognostizierbarkeit bieten. Die meistversprechenden Bereiche sind Gebäuderenovierung, Innovationen im Verkehrswesen und der Einsatz neuer Technologien wie intelligente Netze und erneuerbare Energien.

Solche Investitionen bieten ein enormes Potenzial für die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der ganzen EU. Mit dem EU-Haushalt lässt sich ein besonders hoher EU-Mehrwert erzielen, indem Investitionen in den Mitgliedstaaten erleichtert werden, die zwar über ein hohes Potenzial für kostenwirksame Emissionssenkungen, aber nur über eine relativ geringe Investitionskapazität verfügen. Investitionen in die Energieeffizienz in allen Mitgliedstaaten steigern außerdem die Gesamtproduktivität und tragen dazu bei, Probleme wie Energieversorgungssicherheit und Energiearmut zu lösen. Indem solche Investitionen aus dem EU-Haushalt gefördert werden, können die Gesamtkosten der Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Ziele der EU beträchtlich gesenkt werden.

2. Instrumente 2.1. Einbindung der Klimapolitik in alle Politikbereiche

Die Klimapolitik ist derzeit in viele Politikbereiche integriert und wird mithilfe eines breiten Instrumentariums durchgeführt, das zahlreiche EU-Ziele, wie Biodiversität und Abschwächung der Folgen des Klimawandels, fördert. Bereits heute wird ein Teil des EU-Haushalts dafür eingesetzt, die Klimapolitik in andere Politikbereiche einzubinden und so den Übergang Europas zu einer emissionsarmen und klimagerechten Gesellschaft zu fördern. Die Kommission hegt die Absicht, die Ausgaben mit klimapolitischer Komponente über die Politikbereiche hinweg vorbehaltlich der Ergebnisse der Folgenabschätzung auf mindestens 2 0% anzuheben.

Um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und anderen Teilen der Welt zu helfen, ihre Klimaschutzmaßnahmen auszubauen, muss der klimaschutzbezogene Anteil des künftigen EU-Haushalts beträchtlich angehoben werden; dies umfasst auch Mittel für Projekte, die nicht ausschließlich klimaschutzbezogen sind, aber eine wichtige Klimaschutzkomponente enthalten.

Für diesen Zweck müssen Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen in alle größeren EU-Programme eingebracht werden.

· Kohäsions-, Energie- und Verkehrspolitik sind wichtige klimarelevante Bereiche. Was die Kohäsionspolitik anbelangt, so sollte das Schwergewicht auf Ergebnisse und eine verstärkte Konditionalität gelegt werden, damit gewährleistet ist, dass Projekte, die mit EU-Mitteln gefördert werden, aktiv zur Verwirklichung der klimapolitischen Ziele der EU beitragen. Die Fortschritte von Investitionen, die zur Verwirklichung der 20/20/20-Ziele beitragen, werden im Rahmen der mit den Mitgliedstaaten geschlossenen Partnerschaftsverträge gefördert und überwacht werden. Die Einbindung der Klimapolitik in alle Politikbereiche sollte die „Klimasicherung“ von Investitionen zum Ziel haben. Die Kohäsionspolitik kann mit ihren operationellen Programmen in der gesamten EU wesentlich dazu beitragen, die Anstrengungen zur Verwirklichung des Ziels von 20 % weniger Energieverbrauch zu verstärken.

· Forschung und Innovation: Der Klimaschutz wird ein tragendes Element der künftigen gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation sein, die in Bereichen wie Verkehr, Energie, Werkstoffforschung und nachhaltige Biowirtschaft Maßnahmen fördern wird, die sich direkt oder indirekt günstig auf das Klima auswirken. Im Strategieplan für Energietechnologie wird veranschlagt, dass im Zeitraum 2010-2020 für die Technologieentwicklung zwecks Klimaschutz, Sicherung der Energieversorgung der EU und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit 50 Mrd. EUR benötigt werden. Ein wesentlicher Teil dieser Mittel sollte über Finanzinstrumente (Fremd- und Eigenkapital) investiert werden, um die Marktdurchdringung mit innovativen CO2-armen Technologien und Anpassungstechnologien zu fördern[5].

· Die Ökologisierung von Direktzahlungen an Landwirte wird einer der wichtigsten Aspekte der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sein. Zusätzlich zu den derzeitigen Cross-Compliance-Anforderungen werden 30 % der Zahlungen an Landwirte an die Beachtung einer Reihe umweltgerechter Verfahren gebunden werden, die zu einer klimafreundlicheren Landwirtschaft beitragen werden. So wird die neue GAP sowohl bei der Abschwächung des Klimawandels (z. B. Vermehrung der organischen Substanzen im Boden, weniger Emissionen aus dem Einsatz von Kunst- und Naturdünger) als auch bei der Anpassung daran (z. B. stärkere Resistenz gegen Schädlinge, Anpassung an ein geringeres Wasserangebot) einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der klimapolitischen Ziele der EU leisten.

· Darüber hinaus wird die Politik der ländlichen Entwicklung zunehmend an Klimaschutzmaßnahmen gekoppelt werden. Die Einbeziehung von Klima und Umwelt schafft starke Anreize für die Landwirte, europäische Kollektivgüter bereitzustellen und effiziente Technologien für einen ökologischeren, klimafreundlicheren und klimaresistenteren Agrarsektor zu übernehmen.

2.2. Programm LIFE+

Zusätzlich zur Einbeziehung von klima- und umweltpolitischen Zielen in alle Politikbereiche schlägt die Kommission vor, das Programm LIFE+ weiterzuführen und enger an die Ziele der Strategie Europa 2020 anzulehnen, unter anderem, indem klimapolitische Maßnahmen einen breiteren Raum erhalten. LIFE+ wird weiterhin als Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und als Katalysator für wirksamere Investitionen fungieren. Das Programm trägt zur Verwirklichung von „Bottom-up“-Klimaschutzmaßnahmen bei, bei denen Projekte für den Kapazitätsaufbau auf lokaler bzw. regionaler Ebene erarbeitet und private Akteure, besonders KMU, bei der Erprobung von kleinmaßstäblichen CO2-armen und Anpassungstechnologien unterstützt werden.

Sowohl für Anpassungs- als auch für Abschwächungs-Pilotprojekte ist Startkapital erforderlich, um für Lernprozesse bei der Politikgestaltung und für die weitere Aufstellung politischer Maßnahmen für diese neuen EU-Prioritäten zu sorgen. Bei klimapolitischen Teilprogrammen stehen Pilotprojekte und kleinmaßstäbliche Demonstrationsprojekte im Mittelpunkt. Außerdem werden integrierte Projekte dafür genutzt, in hochwassergefährdeten Gebieten grenzüberschreitende Anpassungsstrategien zu fördern.

Mit klimapolitischen Teilprogrammen werden vor allem Anstrengungen unterstützt, die zu folgenden Zielen beitragen:

(1) Abschwächung des Klimawandels: Förderung der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Maßnahmen zur Einführung von Pilotprojekten, mit denen innovative Konzepte auch durch Unterstützung von KMU erprobt, die Wissensbasis erweitert und die Durchführung der Rechtsvorschriften im Klimabereich erleichtert werden können.

(2) Anpassung an den Klimawandel: Unterstützung von Anstrengungen, die zu einer höheren Resistenz gegenüber dem Klimawandel führen. Maßnahmen zur Förderung der Erarbeitung oder Durchführung von nationalen, regionalen bzw. lokalen Anpassungsstrategien. Maßnahmen, die es Entscheidungsträgern ermöglichen, insbesondere bei der anpassungsorientierten Planung Kenntnisse und Daten über die Auswirkungen des Klimawandels wirksam zu nutzen.

(3) Governance und Sensibilisierung: Unterstützung von Anstrengungen, um das Bewusstsein für Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen zu stärken und zu erreichen, dass bei solchen Maßnahmen mehr kommuniziert und enger zusammengearbeitet wird und diese stärker verbreitet werden. Maßnahmen für die Sensibilisierung von EU-Bürgern und Interessenträger, einschließlich zur Änderung von Verhaltensweisen.

2.3. Die globale Dimension

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Klimaschutz auf internationaler Ebene ein besonderes Ziel der EU. Da die EU weltweit am meisten Entwicklungshilfe und bei marktbasierten Instrumenten Pionierarbeit leistet, kann sie mit einem einmaligen Erfahrungsschatz aufwarten. Durch Finanzbeiträge und die Teilnahme in den leitenden Organen der internationalen Instrumente und Fonds sorgt die EU dafür, dass sie auch künftig wesentlich an der Gestaltung der künftigen internationalen Klimapolitik mitwirkt. Die EU ist entschlossen, ihren internationalen finanziellen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes nachzukommen.

Die Klimapolitik wird verstärkt in die Instrumente für EU-externe Aktionen für bestimmte geografische Gebiete einbezogen, wobei die Mittel für klimabezogene Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslinie für EU-externe Aktionen deutlich aufgestockt werden sollen. Im Rahmen der thematischen DCI-Instrumente sollte die EU bestrebt sein, mindestens 25 % der Mittel des Programms „Globale Kollektivgüter“ für Klima- und Umweltschutzziele aufzuwenden. Der EU-Haushalt wird auch zu den im Rahmen der UNFCCC-Verhandlungen vorgesehenen internationalen Mittel für den Klimaschutz in Entwicklungsländern (100 Mrd. USD jährlich) beitragen.

Zusätzlich zur Einbindung der Klimapolitik in die Mittel für EU-externe Aktionen prüft die Kommission die Schaffung eines Mechanismus bzw. Fonds außerhalb des Haushaltsplans, um darin Beiträge aus den Mitgliedstaaten und aus dem EU-Haushalt zusammenzuführen.

3. Umsetzung 3.1. Einbindung in alle Politikbereiche

Die Einbindung der Klimapolitik in alle Politikbereiche maximiert die Synergien zwischen klimapolitischen Maßnahmen und anderen Bereichen, muss aber sichtbar vollzogen werden und solide verankert sein. Sie geht mit der klaren allgemeingültigen Verpflichtung einher, diejenigen Programme auszuweisen, die Klimaschutz oder Energieeffizienz fördern, damit die EU eindeutig darlegen kann, welcher Anteil ihrer Ausgaben auf den Klimaschutz entfällt.

Es wird vorgeschlagen, für alle einschlägigen EU-Politikinstrumente klare Eckwerte sowie Vorschriften für die Überwachung und Berichterstattung festzulegen. Der Rahmen sollte einfach und pragmatisch sein und auf zwei Komponenten aufbauen: 1) gemeinsame Verfahren für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben sowie 2) Festlegung von Zielvorgaben in allen einschlägigen Politikbereichen und Überwachung der Ergebnisse.

Die Verfolgung klimabezogener Ausgaben wird in das bestehende Verfahren für Leistungsmessung integriert, das auf EU-Programme angewandt wird. Sämtliche relevanten Instrumente schließen ein klimaspezifisches Ziel mit einem Ergebnisindikator ein.

Sämtliche Ausgaben werden in eine von drei Kategorien eingestuft: ausschließlich klimabezogen (100 %), stark klimabezogen (40 %), nicht klimabezogen (0 %). Dies stützt sich auf eine bewährte OECD-Methode („Rio-Marker“), schließt aber nicht aus, dass in den Politikbereichen, in denen genauere Methoden zur Verfügung stehen, diese auch eingesetzt werden.

Die Überwachung der Fortschritte gewährleistet, dass die Klimapolitik im nächsten Haushaltszyklus wirksam in alle Politikbereiche einbezogen wird. Dies trägt außerdem dazu bei, die Wirksamkeit verschiedener Ausgabenprogramme und der an sie gekoppelten Konditionalitäten zu ermitteln.

3.2. LIFE+

Das derzeitige Programm Life+ wird von der Kommission direkt zentral verwaltet. Die Kommission ist der Auffassung, dass das künftige Programm ebenfalls zentral verwaltet werden sollte, dass jedoch Verwaltungsaufgaben weitgehend an eine bestehende Exekutivagentur delegiert werden könnten. Die Auflagen und Bedingungen der Delegation müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass die Kommission bei integrierten Projekten starke politische Bezüge aufrechterhalten muss.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014 - 2020

Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Ohne Mittel für die Einbindung der Klimapolitik, die in den Haushaltsmitteln für sektorale Finanzierungsinstrumente enthalten sind.

Programm LIFE+ (Klimateil) || 800 Mio. EUR

Wettbewerbsfähigkeit und KMU

1. Ziele

Die Strategie „Europa 2020“ zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – und die Anpassung der Produktions- und Dienstleistungsprozesse an eine CO2-arme, klimaresistente und ressourceneffiziente Wirtschaft zu fördern. Die EU will die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und die Entwicklung einer starken und vielfältigen industriellen Basis, die weltweit wettbewerbsfähig ist, unterstützen.

Im Mittelpunkt hierbei stehen die KMU, auf die mehr als 67 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und über 58 % des Gesamtumsatzes innerhalb der EU entfallen. Sie sind für das Wachstum der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU unverzichtbar. Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für KMU ist Teil der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die in der Mitteilung zur Leitinitiative „Industriepolitik“[6] der Strategie „Europa 2020“ dargelegt wird.

Die EU spielt für die Freisetzung des Wachstumspotenzials der KMU eine zentrale Rolle, nicht zuletzt durch den gezielten Einsatz von EU-Mitteln. Sie will in erster Linie die zentralen Schwachstellen des Marktes beseitigen, die das Wachstum der KMU, etwa beim Zugang zu Finanzmitteln, beschränken. Ferner will die EU sicherzustellen, dass die KMU das enorme Potenzial des europäischen Binnenmarktes in vollem Umfang ausschöpfen können.

Um diese Vorhaben verwirklichen zu können, müssen die EU-Mittel gezielt und innovativ eingesetzt werden. Sie werden für die Bereitstellung von dringend notwendigem Eigen- und Fremdkapital im Rahmen innovativer Finanzinstrumente verwendet und dienen der Förderung von KMU auf europäischer Ebene. Von diesen Maßnahmen verspricht sich die Kommission einen deutlichen Schub für die KMU.

2. Instrumente

Mit Hilfe der EU-Strategie für industrielle Wettbewerbsfähigkeit und KMU sollen in allen EU-Politikbereichen und Ausgabenprogrammen KMU-freundliche Maßnahmen gefördert werden. Ferner sollen gezielte Unterstützungsmaßnahmen und Dienstleistungen angeboten werden, die den Besonderheiten der KMU auf europäischer Ebene Rechnung tragen.

2.1. Förderung von industrieller Wettbewerbsfähigkeit und von KMU

Die besonderen Interessen und Bedürfnisse der KMU sind bei der Ausarbeitung sämtlicher EU-Maßnahmen und Förderprogramme unbedingt zu berücksichtigen.

Der künftige Finanzrahmen ist daher so konzipiert, dass kleinen Unternehmen die Teilnahme an Förderprogrammen erleichtert wird, beispielsweise durch vereinfachte Vorschriften, geringere Teilnahmekosten, beschleunigte Vergabeverfahren für Finanzhilfen sowie durch die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für die Empfänger von EU-Finanzhilfen.

2.2. Ein spezielles Programm für industrielle Wettbewerbsfähigkeit und KMU

EU-Mittel sollen nicht nur für KMU-Interessen und besser koordinierte und vereinfachte Förderprogramme, sondern auch gezielt zur finanziellen Unterstützung der KMU eingesetzt werden. Die Kommission regt ein spezielles „Programm für Wettbewerbsfähigkeit und KMU“ als Nachfolgeprogramm für den Teil des laufenden „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP) an, der nicht den Bereich Innovation betrifft. Alle KMU-Fördermaßnahmen für Forschung und Innovation, wozu auch die Innovationsförderung im Rahmen des CIP zählt, werden in die Gemeinsame Strategie für Forschung und Innovation integriert. Mit dem „Programm für Wettbewerbsfähigkeit und KMU“ sollen in erster Linie die wirtschaftliche Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU auf internationaler Ebene gefördert werden. Die Maßnahmen gliedern sich wie folgt:

2.2.1. Zugang zu Finanzmitteln: Finanzinstrumente für Wachstum

Finanzinstrumente für Wachstum erleichtern den KMU den Zugang zu Finanzmitteln durch innovative Finanzinstrumente. So sollen die Möglichkeiten der neuen Eigen- bzw. Fremdkapital-Plattformen optimal genutzt werden, um sowohl Eigenkapital- als auch Bürgschaftsfazilitäten bereitzustellen. Auch in der Gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation sollen Fnanzinstrumente für Erst- und Folgeinvestitionen und für Wagniskapital für innovative und KMU bereitgestellt werden. Konkret geht es um Folgendes:

(4) Eine Eigenkapital-Fazilität für Investitionen in der Wachstumsphase, in deren Rahmen Finanzmittler KMU auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes, rückzahlbares Beteiligungskapital – zumeist in Form von Risikokapital – bereitstellen. Geplant sind zwei Maßnahmen:

– Investitionen in Risikokapitalfonds, die innerhalb der EU grenzübergreifend tätig sind und vorwiegend in wachstumsorientierte Unternehmen investieren, so dass die Entwicklung eines EU-weiten Risikokapitalmarkts gefördert wird.

– Einrichtung eines „Dachfonds“ („Europäischer Fonds“), der grenzübergreifend in Risikokapitalfonds investiert, die dann wiederum insbesondere in Unternehmen in der internationalen Expansionsphase investieren.

(5) Eine Kreditfazilität, in deren Rahmen Kredite für KMU durch direkte oder andere Risikoteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern abgesichert sind. Neben der starken Hebelwirkung, die hierdurch erzielt würde, könnten Kredite grenzübergreifend oder von Gebern aus mehreren Ländern bereitgestellt werden, was im Rahmen nationaler Fazilitäten nicht so einfach möglich wäre.

Um Komplementarität sicherzustellen, werden diese Maßnahmen eng auf die verschiedenen kohäsionspolitischen Maßnahmen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung abgestimmt.

2.2.2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Industrie

Dieser Teil des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und KMU deckt u.a. folgende Maßnahmen ab:

· Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas: Einschlägige EU-Maßnahmen sollen die Kohärenz und Kontinuität bei der Umsetzung garantieren und sachkundige politische Entscheidungen auf europäischer Ebene fördern. Hierbei soll insbesondere das wirtschafts- und ordnungspolitische Umfeld durch Benchmarking, den Austausch bewährter Verfahren sowie sektorspezifische Maßnahmen verbessert werden.

· Gestaltung der KMU-Politik und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU im Sinne der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa: Die Maßnahmen der EU zielen u.a. darauf ab, dass bei politischen Entscheidungen auf EU- bzw. nationaler Ebene der Grundsatz „Think Small First“ („zuerst an kleine Betriebe denken“) stärker zur Anwendung kommt. Ferner sollen bewährte Verfahren erkannt und weitervermittelt werden, um die Umsetzung der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen zu fördern. Die zentrale Beratungsstelle zu EU-Fragen – das KMU-Portal – soll ebenso weitergeführt werden wie die KMU-Förderung zur Ausschöpfung des Binnenmarkt-Potenzials.

· Fremdenverkehr: EU-Maßnahmen im Tourismusbereich zielen darauf ab, zuverlässige Angaben zu Trends der touristischen Nachfrage auf europäischer Ebene zu erhalten. Ferner sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Fremdenverkehrsindustrie ausgebaut und die Nutzung von IKT durch Tourismusunternehmen gefördert werden. Es wird angestrebt, den Saisoncharakter des Tourismus auszugleichen und nachhaltige Tourismusprodukte und Reiseziele zu fördern. Des Weiteren sollen Qualifikationen- und Kompetenzenstandards für Beschäftigte und Arbeitgeber in der Tourismusbranche festgelegt, der Austausch über bewährte Verfahren gefördert und Partnerschaften unterstützt werden. Entsprechend den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon soll mit Hilfe einschlägiger EU-Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden. Es wird angestrebt, das grenzübergreifende Tourismusangebot zu erweitern, die nationalen Bemühungen im Hinblick auf eine Stärkung der Rolle der EU in Drittländern zu koordinieren und gemeinsam ungewöhnliche, neue Reiseziele in Europa zu fördern.

· Neue Unternehmenskonzepte für nachhaltige, benutzerorientierte Designprodukte: Diese Maßnahme fördert die kommerzielle Nutzung einschlägiger Konzepte und Ideen in der Textil-, Schuhbekleidungs- und Sportbranche sowie in anderen Bereichen der Verbrauchsgüterbranche.

2.2.3. Zugang zu Märkten

Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

· Wachstumsfördernde, unternehmensnahe Dienstleistungen im Rahmen des „Enterprise Europe Network“: Als zentrale Anlaufstelle für KMU wird das „Enterprise Europe Network“ mit 600 Partnerorganisationen in 49 Ländern weiterhin umfassende und integrierte Dienstleistungen anbieten. Konkret geht es hierbei um Folgendes:

– Information und Beratung zu EU-Fragen

– Unterstützung grenzübergreifender Partnerschaften in Form einer Datenbank für Unternehmenszusammenarbeit mit 13 000 aktiven Anfragen und Angeboten

– Internationalisierungsdienste innerhalb der EU mit jährlich 2 500 Abkommen über Unternehmenskooperationen, Technologiepartnerschaften und Partnerschaften im Bereich Forschung und Entwicklung

– Unterrichtung der KMU über EU-Rechtsvorschriften sowie Bekanntmachung von EU-Förderprogrammen einschließlich der Gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation

– Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den KMU und der Kommission, die von 10 000 KMU genutzt werden

– Erweiterung der Fachkenntnisse von KMU im Finanzbereich und

– Zugriff der KMU auf Fachwissen in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Umwelt

· Förderung der Tätigkeit von KMU auf außereuropäischen Märkten: Damit KMU auf den Märkten außerhalb der EU erfolgreich tätig sein können, müssen sie die Rechtsvorschriften des Drittlandes kennen und anwenden können. Im Rahmen der angestrebten Maßnahmen soll die Nachfrage nach Dienstleistungen mit dem derzeitigen Angebot an Dienstleistungen abgeglichen werden. Ferner ist die Einrichtung eines Online-Portals vorgesehen und gegebenenfalls die Einrichtung und/oder weitere Unterstützung von EU-Beratungszentren für europäische KMU in Zusammenarbeit mit europäischen bzw. nationalen Wirtschaftsverbänden auf lokaler Ebene. Die EU-Beratungszentren für europäische KMU werden die auf außereuropäischen Märkten tätigen KMU umfassend unterstützen.

· Internationale industrielle Zusammenarbeit: Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Unterschiede im Regulierungs- und Wirtschaftsumfeld zwischen der EU, ihren wichtigsten Handelspartnern und den Ländern in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft durch einen Dialog über Regulierungsfragen auf Regierungsebene und in Form „direkter Maßnahmen“ wie Workshops und Konferenzen mit Drittländern abzubauen.

2.2.4. Förderung des Unternehmertums

Konkret sollen nicht nur Verwaltungsverfahren vereinfacht, sondern auch unternehmerische Fertigkeiten und Einstellungen gefördert werden, insbesondere bei Jungunternehmern, jungen Menschen und Frauen. Sämtliche Maßnahmen sind stark europäisch ausgerichtet.

Das Austauschprogramm „Erasmus für Unternehmer“ bietet Jungunternehmern bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, maximal sechs Monate bei einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten. Dieses EU-Mobilitätsprogramm fördert das Unternehmertum, unterstützt die Internationalisierung und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Kleinstunternehmen in der EU.

3. Umsetzung

Die Verwaltung des neuen Programms für Wettbewerbsfähigkeit und KMU wird größtenteils externen Stellen übertragen. Hierzu gehören die EIB-Gruppe für den Bereich „Finanzierungsinstrumente für Wachstum“ und die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) – oder eine mögliche Nachfolgeeinrichtung dieser Stelle – für andere Maßnahmen im Zusammenhang mit KMU.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Programm für Wettbewerbsfähigkeit und KMU || 2,4 Mrd. EUR

Steuern und Zollunion

1. Ziele

Ein Eckpfeiler des Binnenmarktes ist die Zollunion. Nur mit einer Zollunion kann ein Binnenmarkt ohne Grenzen funktionieren. Die Zollunion stellt sicher, dass Waren mit Ursprung in Drittländern bei Eingang oder Inverkehrbringen die vereinbarten Vorschriften erfüllen und damit im Binnenmarkt frei verkehren können. Zudem ist die Zollunion der operative Arm der gemeinsamen Handelspolitik. Sie setzt bilaterale und multilaterale Handelsabkommen um und stellt die Erhebung von Abgaben und die Anwendung von Handelsmaßnahmen (wie Ursprungsregeln), Embargos oder sonstigen Beschränkungen sicher.

Zudem kommen der Zollunion zunehmend Schutzfunktionen zu. Sie trägt etwa zur Sicherheit der Lieferkette, zur Bekämpfung des Terrorismus und des internationalen Verbrechens (z. B. Geldwäsche, Drogenausgangsstoffe, illegaler Waffenhandel) und zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums an den Grenzen bei. Sie sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen, indem sie sicherstellt, dass eingeführte Waren in den Bereichen Technik, Gesundheit und Sicherheit denselben Anforderungen entsprechen wie EU-eigene Waren.

Der internationale Handel wächst laufend, und effiziente Einfuhr- und Ausfuhrverfahren sind für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Zugleich nehmen die Sicherheitsrisiken zu. Die EU steht daher einer doppelten Herausforderung gegenüber, die ihre Prioritäten für die Zukunft prägt: sie hat für die rechtschaffenen Wirtschaftsbeteiligten den Warenverkehr zu erleichtern und zugleich die Bürgerinnen und Bürger vor Sicherheitsrisiken zu schützen.

Für das tägliche reibungslose Funktionieren der Zollunion sind die Zollbeamten der Einzelstaaten zuständig. Daher muss zwischen den Zollverwaltungen ein leistungsfähiges Netzwerk mit hochmodernen IT-Infrastrukturen und -Systemen bestehen, damit sie als einheitliche Verwaltung von Weltformat handeln können. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, bestimmte Maßnahmen statt aus getrennten einzelstaatlichen Programmen aus EU-Mitteln zu finanzieren. Daher unterstützt ein EU-finanziertes Programm – das Zollkooperationsprogramm – verschiedene Formen der Vernetzung und Zusammenarbeit.

Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, die in der EU grenzüberschreitenden Tätigkeiten nachgehen, sehen sich einer Reihe von steuerlichen Hindernissen gegenüber. Diese Hindernisse ergeben sich aus der Zersplitterung und Uneinheitlichkeit der Behandlung der gleichen Umsätze in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Daher zählen die Aufhebung dieser Schranken und weitere Fortschritte bei der Koordinierung der Mitgliedstaaten auf steuerlichem Gebiet – bei voller Anerkennung ihrer Zuständigkeiten in diesem Bereich – zu den Prioritäten für eine Stärkung und Vertiefung des Binnenmarktes.

Steuerbetrug ist nach wie vor eine ernste Herausforderung für die EU und die Mitgliedstaaten – insbesondere in Zeiten, da Haushaltsdisziplin von höchster Bedeutung ist. Die Bekämpfung des Steuerbetrugs im Binnenmarkt steht daher weit oben auf der Agenda der EU-Steuerpolitik. Die Betrugsbekämpfung im Binnenmarkt, weitreichende Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und der effiziente Austausch von Informationen über Umsätze, Unternehmen und Betrugsmuster sind unerlässlich. So wird etwa die Bekämpfung des Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerbetrugs durch Systeme, die den Verwaltungen einen raschen Informationsaustausch ermöglichen, erheblich erleichtert.

Die EU ist hier insofern unverzichtbar, als sie die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der nötigen Systeme und Verfahren für eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt. Das Fiscalis-Kooperationsprogramm spielt bei der Förderung dieser Zusammenarbeit eine besondere Rolle und steigert damit den Nutzen der Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt eine neue Generation der Zoll- und Steuerprogramme („Zoll 2020“ und „Fiscalis 2020“) vor.

Beide Programme werden im nächsten Jahrzehnt entscheidend zur Unterstützung und Stärkung des Binnenmarktes beitragen. Dies kommt allen Beteiligten zugute. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen werden effizienter und sicherer, für Bürgerinnen und Bürger wird es ein Mehr an Sicherheit und Zuverlässigkeit geben, und bei der Umsetzung staatlicher Maßnahmen steigen Effizienz und Wirkungsgrad.

Die Programme werden mit Unterstützung moderner und effizienter Informationsaustauschsysteme zu einer effizienteren Zusammenarbeit der Steuer- und Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten bei der Erleichterung des rechtmäßigen Handels und der Bekämpfung betrügerischer Tätigkeiten beitragen. Solche paneuropäischen Hilfsmittel lassen sich in effizientester und wirtschaftlichster Form auf EU-Ebene bereitstellen. So ermöglicht ein sicheres transeuropäisches Computernetzwerk für Zoll- und Steuerverwaltungen in ganz Europa den Mitgliedstaaten jährliche Einsparungen in Höhe von 35 Millionen EUR, während es auf zentraler EU-Ebene nur elf Millionen EUR kostet.

Die Programme werden die folgenden Maßnahmen unterstützen:

· Transeuropäische IT-Systeme – Austausch von Daten und Verfahren zwischen den nationalen Zoll- und Steuerverwaltungen durch interoperable IT-Anwendungen, über die die Verwaltungen zusammenarbeiten und als „Einheit“ tätig werden können und die elektronische Verwaltung für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut wird;

· Förderung des Aufbaus von Humannetzwerken und -kompetenzen – Förderung der praktischen Zusammenarbeit und des Wissensaustausches zwischen den nationalen Zoll- und Steuerbeamten und den Vertretern der Wirtschaft einschließlich der Feststellung und Verbreitung bewährter Verfahren und Fortbildungen;

· Aufbau der Kapazitäten der Infrastruktur – Kofinanzierung des Erwerbs der zur Wahrnehmung von Zollkontroll- und -überwachungsaufgaben an den Außengrenzen der EU im Interesse aller Mitgliedstaaten erforderlichen besonderen Ausrüstung.

3. Umsetzung

Das Zollprogramm und das Fiscalis-Programm werden prioritätsorientiert umgesetzt. Zusammen mit den interessierten Kreisen werden Arbeitsprogramme mit Prioritäten für einen bestimmten Zeitraum ausgearbeitet. Die Rechtsgrundlage dieser Programme wird geändert werden, damit es statt jährlichen mehrjährige Arbeitsprogramme gibt und die derzeitigen Regelungen vereinfacht werden.

Die derzeitige direkte zentrale Art der Programmverwaltung wird beibehalten. Sie wird für beide Programme optimiert, um für die tägliche Unterstützung der Verwaltung auf der Ebene der Kommission und der nationalen Ebene ein Höchstmaß an Effizienz zu gewährleisten und bei allen interessierten Kreisen für ein besseres Verständnis der Regeln der Umsetzung zu sorgen.

Die Auftragsvergabe – für die der größte Teil der Mittel der Programme aufgewendet wird – wird in erster Linie von der Kommission gemäß den Vorschriften der EU unter Anlage allgemein anerkannter Qualitätssicherungsmaßstäbe ausgeführt.

Beide Programme sind so konzipiert, dass die EU in Situationen rapiden Wandels angemessen und schnell handeln kann. Indem die Programme über maßgeschneiderte Instrumente und ein flexibles Verfahren zur Vorlage von Vorschlägen verfügen, wird eine effiziente Umsetzung der Programmaktivitäten ermöglicht.

Es gibt gute Gründe dafür, zur Deckung der Teilnahme- und Veranstaltungskosten verstärkt auf alternative Finanzierungsmethoden zurückzugreifen. Die Kommission wird die derzeitige Erstattung der tatsächlichen Kosten (zumindest teilweise) durch Pauschalzahlungen ersetzen.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Für Zoll 2020 und Fiscalis 2020 insgesamt vorgeschlagene Mittel (2014-2020): || 690 Mio. EUR

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

1. Politische Ziele

Ziel der Kohäsionspolitik der EU ist es, die nach wie vor bestehenden erheblichen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede zwischen Europas Regionen zu verringern. Würde nichts gegen diese Unterschiede getan, hätte dies negative Folgen für die Eckpfeiler der EU, unter anderem für den Binnenmarkt und seine Währung, den Euro.

Die Kohäsionspolitik spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 in der gesamten EU. Die gezielte Finanzierung von Kohäsionsmaßnahmen kann einen echten Mehrwert darstellen, weil sie Wachstum und Beschäftigung in Europas Regionen fördert. In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Fünften Kohäsionsberichts[7] schlägt die Kommission vor, die Kohäsionspolitik noch ergebnisorientierter zu gestalten und ihren europäischen Mehrwert durch eine noch engere Verknüpfung mit den Zielen der Strategie Europa 2020 zu erhöhen.

Geplant sind vor allem grundlegende Änderungen in der Art und Weise, wie die Kohäsionspolitik konzipiert und umgesetzt wird. Die verfügbaren Ressourcen sollen auf eine kleinere Anzahl von Prioritäten konzentriert, die Fortschritte bei der Erreichung der vereinbarten Ziele genauer überwacht und die Partnerschaftsvereinbarungen mit den Mitgliedstaaten an strengere Bedingungen geknüpft werden. Auf diese Weise kann die Kohäsionspolitik der EU einen größtmöglichen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur Erzeugung von Wachstum und Arbeitsplätzen leisten.

2. Instrumente 2.1. Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Die Kommission schlägt vor, für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds eine Art Überbau in Form eines gemeinsamen strategischen Rahmens zu entwickeln, der sich auch auf den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Fischereifonds erstrecken soll. Auf diese Weise soll eine engere Verknüpfung der Finanzierungsquellen und eine stärkere Konzentration auf die Ziele der Strategie Europa 2020 gewährleistet werden.

2.2. Stärkere Fokussierung auf die Ziele von Europa 2020

Um die Fördermittel des Kohäsionsfonds künftig noch besser einzusetzen, sollen sie auf einige wenige Ziele konzentriert werden, die eng mit den Prioritäten der Strategie Europa 2020 verknüpft sind.

Die Mittel des Kohäsionsfonds werden weiterhin vorrangig den Regionen und Mitgliedstaaten mit einem Entwicklungsrückstand zugute kommen. Aufgrund der Probleme, die die Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme der Mittel aus den Strukturfonds und der Aufbringung des erforderlichen Eigenanteils an der Finanzierung hatten, wird die Mittelzuweisung auf 2,5 % des BNE begrenzt.

Es wird eine neue Kategorie von Regionen eingeführt – die sogenannten Übergangsgebiete, die das gegenwärtige Phasing-out- und Phasing-in-System ablösen. Unter dieser Kategorie fallen alle Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP zwischen 75 % und 90 % des EU-27-Durchschnitts, insbesondere

· die Regionen, die derzeit unter das Ziel „Konvergenz“ fallen, deren Pro-Kopf-BIP jedoch auf über 75 % des EU-27-Durchschnitts gestiegen ist – diese Regionen behalten als Sicherheitsnetz zwei Drittel ihrer derzeitigen Mittelzuweisung bei– sowie

· die Regionen, die, obwohl sie derzeit nicht unter das Ziel „Konvergenz“ fallen, ein Pro-Kopf-BIP zwischen 75% und 90 % des EU-27-Durchschnitts aufweisen. Die Förderintensität wird nach der Höhe des BIP bemessen, so dass Regionen mit einem BIP nahe der 90 %-Marke Fördermittel in ähnlicher Höhe wie die besser entwickelten Regionen erhalten.

Die Wettbewerbsgebiete mit einem BIP von über 90 % des EU-Durchschnitts werden auch künftig für eine begrenzte Anzahl von Prioritäten Unterstützung aus Kohäsionsmitteln erhalten.

Übergangsgebiete und Wettbewerbsgebiete müssten die gesamten ihnen aus dem Kohäsionsfonds bereitgestellten Mittel (mit Ausnahme der Mittel aus dem ESF) primär für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Innovation aufwenden. In diesen Gebieten müssen die Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien mindestens 20 % ausmachen. Konvergenzregionen werden ihre gesamten Mittel aufgrund ihrer breiter gefächerten Entwicklungsbedürfnisse stärker streuen können.

Schließlich wird auch die territoriale Zusammenarbeit ihren Teil dazu beitragen, dass an Binnen- oder Außengrenzen gelegene Regionen ihre Standortnachteile ausgleichen können und dass gemeinsame grenzüberschreitende und länderübergreifende Herausforderungen angegangen werden; darüber hinaus wird sie einen Beitrag zu einer ehrgeizigen Nachbarschaftspolitik leisten.

Die Kohäsionsinstrumente werden zur Verwirklichung unterschiedlicher Ziele eingesetzt, die einander jedoch ergänzen.

· Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken. Er unterstützt die Entwicklung in den Regionen und Gemeinden durch die Beteiligung an Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovationen, Klimawandel und Umwelt, KMU, Gemeinwirtschaft, Telekommunikation, Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Gesundheit, Bildung und soziale Einrichtungen sowie nachhaltige Stadtentwicklung.

All diese Investitionen sollen künftig anders als bisher nicht nur durch die Bereitstellung von Finanzhilfen, sondern auch durch spezielle Finanzinstrumente (Risikokapitalfonds, örtliche Entwicklungsfonds usw.) gefördert werden.

· Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds soll durch die Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Bildung und des lebenslangen Lernens, der sozialen Eingliederung und der Armutsbekämpfung sowie Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten und zur Verbesserung der Effizienz öffentlicher Verwaltungen den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken.

Jede Kategorie von Regionen erhält einen bestimmten Mindestanteil am Europäischen Sozialfonds (25 % für Konvergenzregionen, 40 % für Übergangsgebiete und 52 % für Wettbewerbsgebiete); außerdem kann der Europäische Sozialfonds künftig auch für Materialausgaben im Zusammenhang mit Investitionen in Sozial- und Humankapital in Anspruch genommen werden.

· Kohäsionsfonds

Der Kohäsionsfonds hilft Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-BNE weniger als 90 % des EU-27-Durchschnitts beträgt, bei Investitionsvorhaben in den Bereichen Verkehr (TEN-V) und Umwelt. Ein Teil der Kohäsionsmittel (10 Mrd. EUR) wird für die Finanzierung von wichtigen Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ abgesondert (siehe Beschreibung im entsprechenden Abschnitt). Mit Mitteln des Kohäsionsfonds können auch Projekte im Energiebereich gefördert werden, solange sie einen Nutzen für die Umwelt bringen, z.B. Projekte zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern.

3. Umsetzung 3.1. Geteilte Mittelverwaltung

Die Kohäsionsmittel unterliegen (mit Ausnahme der Fazilität „Connecting Europe“, die zentral verwaltet wird) auch weiterhin einer geteilten Mittelverwaltung durch die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die einen Eigenbeitrag zur Finanzierung leisten müssen. Länder, die finanzielle Unterstützung im Sinne der Artikel 136 oder 143 AEUV erhalten, können mit einem höheren Kofinanzierungssatz gefördert werden.

3.2. Partnerschaftsabkommen

In Partnerschaftsabkommen zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Verpflichtungen der zentralstaatlichen und nationalen Partner auf der einen sowie der Kommission auf der anderen Seite festgelegt. Die Vereinbarungen werden direkt an die Ziele der Strategie Europa 2020 und die nationalen Reformprogramme anknüpfen. Sie werden eine integrierte Strategie der territorialen Entwicklung beinhalten, die durch sämtliche einschlägigen EU-Strukturfonds gestützt wird, sowie Ziele, die auf gemeinsam erarbeiteten Indikatoren, strategischen Investitionen und einer Reihe von Konditionalitäten beruhen. Ferner wird festgeschrieben, dass in den jährlichen Berichten zur Kohäsionspolitik und in anderen öffentlichen Berichten über die Fortschritte berichtet wird.

3.3. Integrierte Programmplanung

Die Mitgliedstaaten sollen künftig dazu angehalten werden, stärker auf Multifonds-Programme zurückzugreifen, bei denen die Vorbereitung, Aushandlung, Verwaltung und Durchführung im Verbund erfolgt. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn verstärkt Bedarf an einer Koordinierung des Humankapitals und der Infrastrukturinvestitionen besteht.

Gegebenenfalls wird ein „federführender Fonds“ bestimmt, der einen Bezug zu dem politischen Schwerpunktthema des Programms aufweist. Die Interventionen des federführenden Fonds würden durch Interventionen anderer Strukturfonds ergänzt, um eine kohärente Unterstützung für die verschiedenen thematischen Ziele im Rahmen der Kohäsionspolitik zu gewährleisten.

3.4. Konditionalität

Es werden neue Konditionalitätsvorschriften eingeführt, um sicherzugehen, dass die EU-Mittel ergebnisorientiert eingesetzt werden und die Mitgliedstaaten einen starken Anreiz erhalten, die Europa 2020-Ziele durch Kohäsionsmaßnahmen wirksam umsetzen. Damit die Wirkung der Kohäsionsausgaben nicht durch eine unsolide Finanzpolitik zunichte gemacht wird, werden die in jeder Vereinbarung ausgeführten sektorspezifischen Ex-ante-Konditionalitäten durch eine Konditionalität mit Bezug zur neuen wirtschaftspolitischen Steuerung ergänzt.

Es gibt Ex-ante-Konditionen, die bereits vor Auszahlung der Fondsmittel feststehen, und Ex-post-Konditionen, bei denen die Freigabe weiterer Mittel von der Erfüllung zuvor festgelegter Ergebnisse abhängig gemacht wird. Erleichtert werden soll dieses Verfahren durch die Festlegung klarer Zielvorgaben und eine rigorose Überwachung der Fortschritte durch jährliche Berichtspflichten. Bleiben die Fortschritte aus, würden die Zahlungen ausgesetzt oder gestrichen.

3.5. Leistungsgebundene Reserve

Um den Fokus stärker auf den Aspekt der Ergebnisorientiertheit und die Erfüllung der Europa 2020-Ziele zu richten, werden 5 % der Gesamtmittel des Kohäsionsfonds zurückbehalten und nach einer Halbzeitüberprüfung jenen Mitgliedstaaten und Regionen zugewiesen, dessen Programme die Zielvorgaben im Hinblick auf die Erfüllung der Europa 2020-Ziele erreicht haben. Die Zielvorgaben werden gemäß den für die Kohäsionspolitik geltenden Vorschriften festgelegt.

3.6. Innovative Finanzinstrumente

Neben der Finanzierung durch Finanzhilfen wird vorgeschlagen, dass die Förderung von gewinnträchtigen Unternehmen und Projekten im Rahmen der Kohäsionspolitik in erster Linie mittels innovativer Finanzinstrumente erfolgt. (Siehe Abschnitt „Innovative Finanzinstrumente“).

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Vorgeschlagene Gesamtmittelausstattung 2014-2020, davon || 376 Mrd. EUR

· Konvergenzgebiete · Übergangsgebiete · Wettbewerbsgebiete · Territoriale Zusammenarbeit · Kohäsionsfonds · Extra-Zuweisungen für Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen || 162,6 Mrd. EUR 39 Mrd. EUR 53,1 Mrd EUR 11,7 Mrd. EUR 68,7 Mrd. EUR 926 Mio. EUR

· Fazilität „Connecting Europe“ für die Bereiche Verkehr, Energie und IKT || 40 Mrd. EUR plus 10 Mrd. EUR, die aus dem Kohäsionsfonds abgesondert werden

Bildung und Kultur

1. Ziele

Die allgemeine und berufliche Bildung ist entscheidend für die Entwicklung und das Wachstum der europäischen Wirtschaft und spielt eine wichtige Rolle bei der gemeinsamen Verfolgung der Ziele von Europa 2020. Zusätzliche Investitionen in die Entwicklung des Humankapitals sowie die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung tragen dazu bei, die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu verwandeln.

Ein Großteil dieser Investitionen erfolgt auf nationaler Ebene. Da sich jedoch immer mehr europäische Bürger außerhalb ihrer nationalen Grenzen um allgemeine und berufliche Bildungsmöglichkeiten bemühen, hat die EU die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Chancen des Binnenmarktes allen zugute kommen.

Die EU fördert die allgemeine und berufliche Bildung auf vielfältige Weise. Programme zur Förderung der grenzübergreifenden Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken wie Erasmus haben sich als großer Erfolg erwiesen, und helfen den Menschen dabei, die neuen Qualifikationen zu erwerben, die für die Arbeitsplätze von morgen benötigt werden. Eine stärkere Mobilität kann ebenfalls zur Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen, da hierdurch die Verbreitung von Ideen und bewährten Verfahren über nationale Grenzen hinweg verbessert wird. Durch die Kombination zielgerichteter Förderprogramme mit anderen Finanzierungsquellen wie den Strukturfonds kann der EU-Haushalt einen wirklichen Mehrwert bewirken, indem die Mobilität gefördert, die Kooperation und der Austausch bewährter Verfahren verbessert und die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme unterstützt werden.

Die kulturelle Vielfalt Europas gehört zu unseren größten Stärken. Sie bereichert und inspiriert die Bürger und führt zu tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteilen. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Kultur‑ und Kreativwirtschaft nimmt immer mehr zu. Auf sie entfielen 2008 4,5% des gesamteuropäischen BIP und 3,8 % der Arbeitsplätze. Die EU arbeitet in diesem Bereich eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um das Potenzial des Binnenmarktes auszuschöpfen und günstige Voraussetzungen für ein Gedeihen der Kultur‑ und Kreativwirtschaft zu schaffen.

Die nächste Generation der durch den EU-Haushalt geförderten Programme befasst sich mit der Beseitigung der Schwächen, die das Wachstumspotenzial dieses Sektors begrenzen. Zu diesem Zweck sollen die Marktzersplitterung beseitigt, die Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Kultur und audiovisuelle Medien gestärkt und die Maßnahmen auf Kapazitätsaufbau und Förderung der Verbreitung kultureller Werke konzentriert werden.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt vor, dass der EU-Haushalt die Bildungs‑ und Kulturpolitik durch zwei Hauptinstrumente unterstützt:

2.1. Ein Programm für allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend „Bildung Europa“

Dieses Programm vereint die gegenwärtig getrennten Unterprogramme des Programms für lebenslanges Lernen, die internationalen Aspekte der Hochschulbildung, einschließlich Erasmus Mundus, und des Programms „Jugend in Aktion“. Hierdurch sollen eine größere Effizienz, eine stärkere strategische Ausrichtung und Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Aspekten des Programms erreicht werden.

Obwohl sie die wirksamsten Bildungsabschlüsse für innovative Arbeitsplätze und die Forschung bieten, sind die EU‑Mobilitätsinstrumente nicht auf Master‑Studenten ausgerichtet. Die kosteneffizienteste Weise, um diese Studentenkategorie zu erreichen, ist die Nutzung des EU‑Haushalts, damit private Mittel, hauptsächlich von privaten Banken, eingesetzt werden, um die Übertragbarkeit von Darlehen und Stipendien für Studenten zu gewährleisten.

Im Rahmen der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wird das Leonardo‑Programm ausgeweitet und die Kommission arbeitet mit der EIB an der Bereitstellung von Garantien für Darlehen an Master‑Studenten, die ihren Master in einem anderen Mitgliedstaat erwerben wollen.

Das neue Programm konzentriert sich auf:

– die Bereitstellung zielgerichteter transnationaler Lernmöglichkeiten,

– die Anpassung der Qualifikationen an den Bedarf des Arbeitsmarktes, um die Beschäftigungsfähigkeit, den Unternehmergeist und die Beteiligung junger Menschen zu fördern,

– Freiwilligentätigkeit sowie außerschulische und informelle Bildung und

– die Förderung weitreichender Reformen und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in ganz Europa und darüber hinaus.

Konkret beinhaltet das Programm drei Schwerpunktbereiche:

(1) Transnationale Mobilitätsmaßnahmen zu Lernzwecken – hierdurch könnte die Mobilität von fast 800 000 EU-Bürgern jährlich, vor allem von Studenten, gefördert werden.

(2) Kooperationsmaßnahmen zwischen Bildungseinrichtungen und der Arbeitswelt werden unterstützt, um die Modernisierung der Ausbildung, der Innovation und des Unternehmertums zu fördern.

(3) Gewährt wird eine politische Unterstützung, um Daten über die Wirksamkeit der Bildungsinvestitionen zu sammeln und den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wirksamer Maßnahmen zu helfen.

Strenge Qualitätsanforderungen an die Mobilität, die Konzentration auf wichtige politische Ziele, bei denen eine kritische Masse erreicht werden kann, und die Komplementarität mit anderen EU-Programmen tragen zur Gewährleistung eines sehr hohen europäischen Mehrwerts bei.

Das Programm „Bildung Europa“ umfasst die bestehenden internationalen Programme wie Erasmus Mundus, Tempus, Alfa und Edulink sowie Kooperationsprogramme mit den Industrieländern im Rahmen desselben Instruments und verfolgt unterschiedliche Ziele (Attraktivität des Europäischen Hochschulraums, Fachkompetenz, Solidarität und Gerechtigkeit).

Dieses Vorgehen beendet die gegenwärtigen Zersplitterung der EU-Instrumente zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung, durch die es für Studenten und Universitäten schwierig war, Zugang zu Informationen über die Möglichkeiten im europäischen Hochschulwesen zu erhalten, und die Sichtbarkeit des Hochschulwesens der EU auf internationaler Ebene herauszustellen.

2.2. Sport

Im Rahmen des Programms „Bildung Europa“ konzentriert sich das vorgeschlagene Unterprogramm Sport auf:

· die Inangriffnahme länderübergreifender Bedrohungen des Sports wie Doping, Gewalt, Rassismus und Intoleranz bzw. Fragen im Zusammenhang mit der Ehrlichkeit der Wettbewerbe und Sportler,

· die Entwicklung einer europäischen Zusammenarbeit im Sport, beispielsweise durch Leitlinien zur Förderung der beruflichen Laufbahn von Sportlern oder Richtwerte für die verantwortungsvolle Verwaltung von Sportorganisationen, sowie

· die Unterstützung von Organisationen im Bereich des Breitensports, die eine Rolle bei der Bewältigung umfassenderer sozioökonomischer Herausforderungen wie der sozialen Eingliederung spielen können.

Dieses Programm verleiht Fragen, die sich aus der besonderen Art des Sports ergeben, einen EU-Mehrwert, mobilisiert eine private Finanzierung von Akteuren im Bereich des Sports und unterstützt Organisationen, die sich an der Basis der Sportpyramide, und nicht auf der höchsten professionellen Ebene befinden.

2.3. Ein Programm für Kultur und die audiovisuelle Industrie „Kreatives Europa“

Dieses Programm vereinigt die gegenwärtigen Programme Kultur, MEDIA und MEDIA Mundus zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 und zur Freisetzung des Potenzials des Kultur‑ und Kreativbereichs für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Programm ergänzt andere EU-Programme, indem insbesondere auf den Bedarf des Kultur‑ und Kreativbereichs eingegangen wird, auch jenseits der nationalen Grenzen tätig zu werden, wobei insbesondere die kulturelle und sprachliche Vielfalt gefördert werden soll. Den Besonderheiten der einzelnen Bereiche wird durch eine zweckbestimmte Zuweisung aus dem Haushalt Rechnung getragen und ein drittes Maßnahmenpaket bietet der Kreativ‑ und Kulturindustrie horizontale Unterstützung durch die Nutzung innovativer Finanzinstrumente.

3. Umsetzung

Die Umsetzung der neuen Programme wird stark vereinfacht.

Das neue Programm Bildung Europa führt zu einer wesentlichen Vereinfachung der Maßnahmen und Vorschriften durch die Beseitigung von Unterprogrammen, eine Verringerung der Gesamtzahl der Tätigkeiten und die zunehmende Verwendung von Pauschalbeträgen.

Das Programm Kreatives Europa wird, wie dies gegenwärtig sowohl bei Kultur als auch MEDIA der Fall ist, zentral von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet. Eine geringe Zahl von Maßnahmen wird direkt von der Kommission verwaltet (z.B. Kulturhauptstädte Europas, EU-Kulturpreise, gemeinsame Maßnahmen mit internationalen Einrichtungen).

Die Maßnahmenpakete Kultur und MEDIA des Programms „Kreatives Europa“ werden vervollständigt durch ein von der EIB-Gruppe verwaltetes innovatives Finanzinstrument, um Fremd‑ und Beteiligungskapital für die Kultur‑ und Kreativindustrie (CCI) zu beschaffen. Hierdurch soll eines der Haupthindernisse für die Entwicklung von kulturellen und kreativen Inhalten, d.h. der Zugang zu Finanzierungen, beseitigt werden und es sollen Kultur‑ und Kreativindustrien unterstützt werden, die nicht durch andere EU-Programme gefördert werden.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 davon || 16,8 Mrd. EUR

· Bildung Europa || 15,2 Mrd. EUR

· Kreatives Europa || 1,6 Mrd. EUR

Beschäftigung und Soziales

1. Ziele

Die Europäische Union ist mit beträchtlichen Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales konfrontiert. Fast 23 Millionen Menschen sind heute arbeitslos, und schätzungsweise über 113 Millionen Menschen sind von Armut und Ausgrenzung bedroht[8]. Die Themen Soziales und Beschäftigung stehen im Zentrum des Interesses der europäischen Bürger und bilden einen Bereich, in dem mehr von der Europäischen Union erwartet wird. Trotz neuerdings besserer Wirtschaftsprognosen bleiben die Beschäftigungsaussichten mittelfristig uneinheitlich, was u.a. zurückzuführen ist auf die unterschiedliche Lage in den Mitgliedstaaten und den von der Weltwirtschaft erwarteten Druck in Richtung auf wirtschaftliche Umstrukturierungen.

Arbeitslosigkeit und eine beständig hohe Armutsquote machen umfassende Maßnahmen erforderlich. Die bereits eingeführten Maßnahmen müssen aktualisiert und gestrafft werden, da die Union mit großen Problemen konfrontiert ist: Qualifikationsmangel, zu wenig leistungsfähige aktive Arbeitsmarktpolitiken und Bildungssysteme, soziale Ausgrenzung von Randgruppen und geringe Mobilität der Arbeitskräfte. Viele dieser Probleme wurden durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, die Bevölkerungs- und Migrationsentwicklung und den unaufhaltsam raschen technologischen Wandel noch verschärft. Wenn diese Aufgaben nicht wirkungsvoll in Angriff genommen werden, stellen sie eine erhebliche Bedrohung für den sozialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit dar.

Die Hauptverantwortung für die Modernisierung des Arbeitsmarktes und der Sozialschutzsysteme tragen die Mitgliedstaaten. Die EU unterstützt deren Bemühungen allerdings, indem sie als Katalysator Reformen fördert und erleichtert, vor allem mittels des Europäischen Sozialfonds Mittel bereitstellt und Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft und sonstige Interessenträger, die bei der Reform entscheidend mitzureden haben, in ihrer Rolle unterstützt.

2. Instrumente

Durch eine gemeinsame Aktion in den Bereichen Bildung und Berufsbildung, Beschäftigung und Integration wird eine europäische Initiative für Beschäftigung und soziale Eingliederung auf den Weg gebracht. Die dafür erforderlichen Mittel werden im Wesentlichen durch drei Instrumente verfügbar gemacht. Diese werden mit den Zielen der Strategie Europa 2020 abgestimmt und durch eine verstärkte Komplementarität mit anderen Instrumenten sowie die Vereinfachung der einschlägigen Verfahren in ihrer Wirkung gesteigert.

2.1. Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird Mittel für strukturelle Maßnahmen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bereitstellen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Hauptprioritäten der Strategie Europa 2020, insbesondere vier „Investitionsfenster“:

– Förderung der Beschäftigung

– Investition in Qualifikation, Bildung und lebenslanges Lernen

– Soziale Eingliederung und Bekämpfung der Armut

– Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit und gute öffentliche Verwaltung

Innerhalb dieser Fenster wird der ESF auch zu anderen Zielen beitragen, darunter zur Erleichterung des Übergangs zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß, zur Förderung von Forschung und Innovation, insbesondere im sozialen Bereich, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung der Diskriminierung. Es wird vorgeschlagen, die - insbesondere auf die soziale Eingliederung zielenden - Maßnahmen zusammenzuführen und die Nahrungsmittelhilfe für die am meisten benachteiligten Bevölkerungsteile auf den ESF zu übertragen.

Im Zeitraum nach 2013 gilt für den ESF der gemeinsame strategische Rahmen für die Strukturfonds[9]. Die Finanzierung wird nach Maßgabe der mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Partnerschaftsabkommen erfolgen. Die vereinbarten Ziele werden mit den nationalen Reformprogrammen abgestimmt und in Investitionsbeschlüsse umgesetzt.

Im Sinne einer verstärkten Ausrichtung auf Ergebnisse wird ein auf einer umfassenden Reihe vordefinierter Anforderungen beruhender Konditionalitätsmechanismus eingeführt, so dass mit den EU-Mitteln eine möglichst große Wirkung erzielt wird und in den Mitgliedstaaten die notwendigen Reformen veranlasst und unterstützt werden.

Damit der ESF einen spürbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten kann, bedarf es auf EU-Ebene und auf Ebene der operationellen Programme einer kritischen Masse von Finanzmitteln. Die dem ESF zugeteilten kohäsionspolitischen Mindestinvestitionen werden auf die verschiedenen Kategorien von Regionen zugeschnitten, und zwar entsprechend ihren unterschiedlichen Beihilfeintensitäten und besonderen Probleme: Es werden ESF-Mindestanteile bei den Mitteln der Strukturfonds für jede Kategorie von Regionen festgelegt (25 % für Konvergenzregionen, 40 % für Übergangsgebiete und 52 % für Wettbewerbsgebiete, wobei der Kohäsionsfonds weiterhin für ein Drittel der Mittel für die Kohäsionspolitik in den förderfähigen Mitgliedstaten aufkommt und die Mittel für die territoriale Zusammenarbeit ausgenommen werden). Die Umsetzung dieses Konzepts führt dazu, dass der Mindestanteil des ESF an den Gesamtmitteln für die Kohäsionspolitik 25 % beträgt.

2.2. Integriertes Programm für Beschäftigung, Sozialpolitik und Integration

Das integrierte Programm für Beschäftigung, Sozialpolitik und Integration trägt durch die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus und angemessenen Sozialschutzes, zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Armut und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Erfolg der Strategie Europa 2020 und zum Erreichen der sich gegenseitig verstärkenden Kernziele bei. Das Programm wirkt als Motor für Veränderungen in den Mitgliedstaaten und umfasst folgende Elemente:

· eine europaweite Plattform für Prozesse des gegenseitigen Lernens, um die Gestaltung und Durchführung von Reformen auf die Grundlage gesicherter Fakten zu stellen und die Einbeziehung von Interessenträgern in die Ausrichtung der Maßnahmen zu fördern, die Übernahme von Verantwortung für die Ziele der Union im Bereich Beschäftigung, Sozialpolitik und Integration zu stärken und auf die erfolgreichen Erfahrungen mit dem Progress-Programm aufzubauen

· die Förderung wissensbasierter sozialer Innovation, mit der die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer sozialen und beschäftigungspolitischen Systeme durch den Rückgriff auf bewährte Methoden für die Planung, Umsetzung und Evaluierung von Innovation und eine bessere Informationsverbreitung unterstützt werden

· Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte und des Zugangs zur Beschäftigung innerhalb der EU vor allem für junge Leute, gestützt auf die Tätigkeit des EURES-Netzwerks

· Unterstützung des Unternehmergeistes und des Einstiegs in eine selbständige Tätigkeit als Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung des sozialen Ausschlusses, indem dank der Progress-Mikrofinanzierungsfazilität Kleinstkredite für gefährdete Gruppen, Mikro-Unternehmen und die Sozialwirtschaft verfügbarer und zugänglicher gemacht werden.

2.3. Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bietet zielgerichtete Unterstützung für Arbeitnehmer, die infolge des tiefgreifenden strukturellen Wandels entlassen wurden.

Die EU wird die Mitgliedstaaten über den EGF weiterhin dabei unterstützen, maßgeschneiderte Hilfestellung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge des durch die zunehmende Globalisierung von Produktion und Handelsströmen ausgelösten tiefgreifenden strukturellen Wandels ihren Arbeitsplatz verloren haben. Zudem geht der EGF das Problem der Massenentlassungen infolge schwerwiegender wirtschaftlicher Störungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene an, die aufgrund einer plötzlichen und unvorhergesehenen Krise aufgetreten sind. Der EGF hat sich zum Ziel gesetzt, dass 50 % der unterstützten Arbeitnehmer nach 12 Monaten eine neue und stabile Anstellung finden.[10]

Die Kommission wird eine Ausweitung der Unterstützung durch den EGF auf andere Bereiche vorschlagen, um in einigen Fällen bestimmte landwirtschaftliche Sektoren für die Folgen der Globalisierung zu entschädigen.

2.4. Autonome Haushaltslinien

Ergänzend zu diesen Instrumenten und gemäß den ihr durch den Vertrag übertragen Befugnissen wird die Kommission bei der Ausführung der autonomen Haushaltslinien[11] damit fortfahren,

– den europäischen sozialen Dialog zu fördern, der ein wesentlicher Bestandteil des europäischen sozialen Modells ist;

– die wichtigsten Trends in den nationalen Rechtsvorschriften über den freien Personenverkehr zu analysieren und bewerten sowie die Koordinierung nationaler Sozialversicherungssysteme zu fördern; und

– die soziale Situation und die Auswirkungen des demografischen Wandels zu analysieren.

3. Umsetzung

Die Reduzierung der Zahl der Finanzinstrumente und Haushaltslinien sowie die Bündelung der Verwaltungs- und Durchführungsverfahren und -systeme werden für eine bessere Integration zwischen den Instrumenten sorgen und erhebliche Erleichterungen insbesondere für die Leistungsempfänger mit sich bringen.

3.1. Der Europäische Sozialfonds

Die Durchführung der ESF-Programme soll über die Eingliederung des ESF in den gemeinsamen strategischen Rahmen für alle Instrumente, die einer geteilten Mittelverwaltung unterliegen, stärker ergebnisorientiert sein und gleichzeitig den mit den Mitgliedstaaten verhandelten Partnerschaftsverträge Rechnung tragen.

Auch wird die Durchführung vereinfacht. Insbesondere für kleine Projekte kommen zunehmend vereinfachte Kostenoptionen zum Tragen, wodurch der Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten und Regionen abnimmt und lokalen Initiativen der Zugang zu Mitteln erleichtert wird. Auf der Grundlage gemeinsamer Aktionspläne werden zudem Zahlungen stärker an das Erreichen von in den Partnerschaftsverträgen vorgegebenen Zielen geknüpft.

Schließlich werden ergebnisorientierte Anreizmechanismen eingeführt, um erfolgreiche Programme und Maßnahmen zu belohnen und Änderungen anzuregen, wo die Ergebnisse unter den Erwartungen bleiben.

3.2. Integriertes Programm (Direktverwaltung) für Beschäftigung, Sozialpolitik und Eingliederung

Das neue integrierte Programm für Beschäftigung und soziale Eingliederung wird von der Kommission direkt verwaltet. Die wichtigsten Verfahren umfassen Ausschreibungen, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und gemeinsame Leitung – insbesondere für die Durchführung des Mikrofinanzierungsinstruments in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Den Schwerpunkt des neuen Programms bilden Großprojekte mit einem eindeutigen Mehrwert für die EU, damit die kritische Masse erreicht und der Verwaltungsaufwand abgebaut wird. Es werden harmonisierte und vereinfachte Regeln und Verfahren eingeführt, um insbesondere kleinen Unternehmen den Zugang zum Programm zu erleichtern.

Überdies wird eine mehrjährige Programmplanung eingeführt, um langfristige Ziele sowie die jährliche Mittelausstattung festzulegen und so zu gewährleisten, dass das Programm ein politikgesteuertes Finanzinstrument ist. Für die Durchführung des Programms gilt das Konzept der ergebnisorientierten Verwaltung auf der Grundlage regelmäßiger Fortschrittsüberwachung anhand eindeutiger Indikatoren.

3.3. Unterstützung für entlassene Arbeitnehmer

Die Inanspruchnahme des EGF ist nach wie vor von einer Entscheidung der Haushaltsbehörde abhängig. Die Kommission bemüht sich sicherzustellen, dass die Tätigkeit des EGF unkomplizierter wird und dem wirtschaftlichen Wandel stärker Rechnung trägt.

3.4. Autonome Haushaltslinien

Die Ausführung der autonomen Haushaltslinien erfolgt in vollständiger Koordination mit beiden Instrumenten, um Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu steigern. Ihre Zahl wird gesenkt und Großprojekte erhalten den Vorzug, damit die kritische Masse erreicht und der Verwaltungsaufwand abgebaut wird.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Sämtliche Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020: Davon: || 88,3 Mrd. EUR

· Europäischer Sozialfonds (25 % des Gesamtbetrags der Kohäsionsmittel mit Ausnahme der Fazilität „Connecting Europe“) || 84 Mrd. EUR

· Integriertes Programm für Beschäftigung, Sozialpolitik und Eingliederung || 850 Mio. EUR

· Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (außerhalb des Gesamthaushaltsplans) || 3 Mrd. EUR

· Autonome Haushaltslinien || 400 Mio. EUR

Umwelt

1. Ziele

Die Umweltpolitik der Europäischen Union trägt zu den Zielen von Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum bei. Investitionen in den Umweltschutz sind Investitionen in die Modernisierung unserer Gesellschaften und werden helfen, Europa in einen wissensbasierten, ressourceneffizienten Wirtschaftsraum umzuwandeln. Sie sind für den Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung ihrer Qualität unerlässlich.

Zur Ökologisierung der Wirtschaft müssen die Umweltkosten durch eine effizientere Nutzung der Ressourcen gesenkt werden, wodurch gleichzeitig Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden. Der Schutz der biologischen Vielfalt, die unser natürliches Kapital darstellt, und die Stärkung der Widerstandfähigkeit der Ökosysteme leisten einen wichtigen Beitrag zu unseren Zielen für nachhaltiges Wachstum. Ökosysteme bieten Nahrung, Frischwasser, Rohstoffe und viele andere Vorteile und steuern dadurch ebenso zur Produktivität wie zur Lebensqualität bei und senken die öffentlichen Ausgaben für die Gesundheit. Die Wiederherstellung der Ökosysteme und der Leistungen, die sie erbringen, trägt durch neue Fertigkeiten, Beschäftigungs- und Geschäftsmöglichkeiten, die Förderung von Innovationen und einen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels zu einer ökologischen Wirtschaft bei.

Der Mehrwert der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, um unsere gemeinsamen Umweltziele zu erreichen, wird allgemein anerkannt, da Umweltprobleme nicht an nationalen Grenzen Halt machen. Die enge Zusammenarbeit mit den Nachbarn der EU sowie mit Schwellenländern ist eine Voraussetzung für ein „grüneres“ Europa. Außerdem ist die ökologische Nachhaltigkeit eines der Milleniumsentwicklungsziele, denen sich die EU verpflichtet hat.

Zusätzlich zu den Vorteilen der europäischen Umweltgesetzgebung kann der EU-Haushalt sowohl durch die Förderung spezieller Programme einen Beitrag zu unseren Umweltzielen leisten als auch, indem die Umweltziele durch den Haushalt fest in alle Aktivitäten der EU eingebunden werden.

2. Instrumente 2.1. Einbindung in alle Bereiche

Umweltpolitische Prioritäten werden in alle wichtigen Finanzierungsinstrumente der EU eingebunden, einschließlich der Fonds für Kohäsion, Landwirtschaft, maritime Angelegenheiten und Fischerei, Wissenschaft und Forschung sowie Außenhilfeprogramme. Diese Vorgehensweise wird Synergien zwischen der Umweltpolitik und anderen Bereichen maximieren, da sie auf der Erkenntnis beruht, dass mit den gleichen Maßnahmen eine Vielzahl von sich gegenseitig ergänzenden Zielen verfolgt werden kann und sollte. Dieser Ansatz wird außerdem dazu beitragen, eine zu hohe Anzahl unterschiedlicher Programme zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

· Landwirtschaft. Ein wesentliches Ziel der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Förderung der Umweltziele durch die Begrünung der Direktzahlungen an die Landwirte. 30 % der Direktzahlungen werden davon abhängig gemacht, dass zusätzlich zu der Einhaltung bestehender anderweitiger Verpflichtungen eine Reihe bewährter Verfahren aus dem Umweltbereich befolgt werden. Darüber hinaus wird die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP weiter auf die Bereitstellung öffentlicher Güter ausgerichtet, unter anderem durch Agrarumweltmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die Nachhaltigkeit des EU-Agrarsektors und seine Stellung als wichtiger Lieferant von öffentlichen Umweltgütern wie sauberem Wasser, biologischer Vielfalt, Bodenschutz, sauberer Luft und Landschaftsschutz gewährleistet sind. Darüber hinaus werden sie einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und ihrer Bewältigung leisten.

· Meeres- und Fischereipolitik. Die Umweltverträglichkeit wird in den Mittelpunkt der künftigen Meeres- und Fischereipolitik rücken. Diese wird u. a. durch den Abbau von Überfischung und Überkapazitäten sowie durch die Verringerung unmittelbarer Auswirkungen (z. B. durch Beifänge oder Auswirkungen auf den Meeresboden) und die Förderung von Meeresschutzgebieten erreicht. Durch die integrierte Meerespolitik werden die Grenzen der Nachhaltigkeit des menschlichen Handelns, das Auswirkungen auf die Meeresumwelt hat, im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie weiter bestimmt.

· Kohäsionspolitik. Die Kohäsionspolitik wird stärker auf die Prioritäten von Europa 2020 ausgerichtet, einschließlich des Übergangs der EU zu einem ressourcenschonenderen, „grünen“ und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum. Dies wird durch einen starken Fokus auf Ergebnisse und Auflagen, auch in Bezug auf umweltpolitische Ziele erreicht. Diese Ziele umfassen die Förderung der Durchführung des umweltrechtlichen Besitzstandes (Wasser, Abfall, Meere, Nitrate, Richtlinie über Industrieemissionen, Luftqualität, Rechtsvorschriften zum Hochwasserschutz) und die Finanzierung der damit verbundenen Infrastruktur im Umweltsektor, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen, auch durch die Entwicklung „grüner“ Infrastrukturen und die Verminderung von und Vorbeugung gegen die Wüstenbildung. Umweltprüfungen werden als Teil der Kohäsionspolitik gestärkt.

· Forschung und Innovation. Der neue gemeinsame strategische Rahmen für die Finanzierung der Forschung und Innovation wird dazu beitragen, die wissenschaftlichen und technologischen Durchbrüche zu katalysieren, die für den Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft erforderlich sind. Außerdem wird die fortlaufende finanzielle Unterstützung für Ökoinnovationen im weiteren Sinne zur Verwirklichung eines intelligenten und nachhaltigen Wachstums beisteuern. Innovationspartnerschaften werden einen direkten Einfluss auf die Ressourceneffizienz, z. B. auf Wasser, Ökosysteme, Rohstoffe und „Smart Cities“ haben.

· In der Außenpolitik wird das Heranführungsinstrument Beitrittskandidaten dabei unterstützen, die für den EU-Besitzstand erforderlichen Infrastrukturen im Umweltsektor und den Aufbau von Kapazitäten zu finanzieren. Durch den politischen Dialog auf regionaler und nationaler Ebene wird die Kommission die Unterstützung für die Umwelt im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments weiter bündeln. Der Umweltschutz sollte auch stärker in Hilfsprogramme für Entwicklungsländer eingebunden werden. Die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sind wichtige globale öffentliche Güter und werden Teil des geplanten thematischen Programms für globale öffentliche Güter und Herausforderungen sein. Durch den Vertrag von Lissabon erhält die EU eine stärkere Rolle in multilateralen Umweltabkommen und der Weltordnungspolitik im Umweltbereich, was sich in einer Aufstockung der Finanzmittel niederschlagen wird.

2.2. Ein spezielles Instrument für Umwelt- und Klimapolitik

Neben der Einbindung in andere Bereiche schlägt die Kommission vor, das LIFE+-Programm fortzusetzen und es enger an den Zielen von Europa 2020 auszurichten. Wie auch im aktuellen Programmplanungszeitraum wird das neue Instrument eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Umwelt- und Klimapolitik innerhalb eines Programms abdecken.

Im Rahmen des Teilprogramms Umwelt[12] wird der Schwerpunkt des Instruments auf zwei Arten von Projekten liegen: auf neuen integrierten Projekten, deren Zahl und finanzieller Anteil an den Mitteln sich schrittweise über die Laufzeit des Programms erhöhen wird und auf „traditionellen“, kleineren Projekten. Die Kommission ist der Ansicht, dass integrierte Projekte als Katalysator eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung von Zielen wie dem Schutz und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, der effizienten Verwaltung des Natura-2000-Netzes, der Förderung des Umweltmanagements, der Abfall- und Wasserbewirtschaftung sowie bei der wirksamen Mobilisierung anderer Mittel für diese Zwecke spielen können. Die Projekte werden weiterhin mit Blick auf ihren EU-Mehrwert und ihr Potenzial für den Transfer von Know-how ausgewählt.

Integrierte Projekte im Rahmen von LIFE sollen die nachhaltige Umsetzung von Umweltaktionsplänen[13] im Zusammenhang mit wichtigen EU-Richtlinien im Umweltbereich, wie z. B. der Habitat-Richtlinie oder der Wasser-Rahmenrichtlinie demonstrieren. Mit den integrierten Projekten werden eine Reihe von spezifischen Aktivitäten und Maßnahmen unterstützt. Zusätzliche Gelder für diese Projekte werden aus anderen EU-Förderprogrammen sowie aus nationalen, regionalen und privaten Mitteln fließen und in ihrer Gesamtheit den umweltpolitischen Zielen dienen. Auf diesem Wege würden die LIFE-Mittel zu einem Katalysator, mit dem Kohärenz, ein strategischer Fokus auf die Umwelt und die volle Nutzung von Synergien gewährleistet sowie durch den gemeinsamen strategischen Rahmen eine strukturiertere Zusammenarbeit mit anderen EU-Fonds aufgebaut wird.

Das Teilprogramm Umwelt wird nach den folgenden Prioritäten organisiert:

(a) Während der Schwerpunkt weiterhin auf Natura 2000 und auf der Entwicklung und dem Austausch bewährter Verfahren liegt, wird LIFE „Biologische Vielfalt“ im Einklang mit der Europa-2020-Biodiversitätsstrategie auch den Herausforderungen in Bezug auf die biologische Vielfalt im weiteren Sinne gewidmet sein und auf die Erhaltung und Wiederherstellung der Ökosysteme und Ökosystemleistungen abzielen.

(b) Bei LIFE „Umwelt“ wird der Schwerpunkt darauf liegen, die Umsetzung der EU-Umweltpolitik durch den öffentlichen und privaten Sektor und insbesondere die Umsetzung der Umweltrechtsvorschriften, die für die Ziele von Europa 2020 im Bereich der effizienten Ressourcennutzung maßgeblich sind (wie z. B. die Wasser-Rahmenrichtlinie oder die Abfallrahmenrichtlinie), zu fördern.

(c) Unter LIFE „Verwaltungspraxis“ wird die Schaffung von Plattformen für den Austausch bewährter Verfahren zur besseren Einhaltung von umweltpolitischen Prioritäten der EU und deren Durchsetzung sowie der Entwicklung politischer Strategien und der wissensbasierten Entscheidungsfindung (z. B. durch eine weite Verbreitung von Projektergebnissen) unterstützt, wobei die verantwortungsvolle Verwaltung im Vordergrund steht. In diesem Aktionsbereich werden auch NRO aus dem Umweltbereich, die Sensibilisierung für und die Verbreitung von Umweltinformationen gefördert, da diese untrennbar mit der verantwortungsvollen Verwaltung und der vollständigen Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften verbunden sind.

2.3. Finanzierung der biologischen Vielfalt

Für die Finanzierung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020[14] ist die Einbindung der biologische Vielfalt in den gesamten EU-Haushalt sowohl über die Hauptfinanzierungsinstrumente als auch über Mittel für Maßnahmen im Außenbereich erforderlich. Zur Steigerung der Effizienz der EU-Ausgaben ist es außerdem wichtig, durch die Finanzierung von Projekten zur ökosystemorientierten Anpassung und Abschwächung, die innerhalb und außerhalb der EU zusätzlich eine breitere Palette von Ökosystemleistungen bieten, Synergien mit der Klimaschutzfinanzierung zu maximieren.

Die wirkungsvolle Bewirtschaftung und Wiederherstellung von Natura-2000-Schutzgebieten ist von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der im Jahr 2010 durch den Rat festgelegten Ziele von Europa 2020, den Rückgang der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren. Auf EU-Ebene wird ein verstärkter integrierten Ansatz, in dessen Rahmen die verschiedenen sektoralen EU-Fonds zusammen mit einem verbesserten LIFE-Teilbereich für die biologische Vielfalt genutzt werden und durch den gewährleistet wird, dass die Prioritäten der Natura-2000-Aktionsrahmen eingehalten werden, eine solide Basis für die neue Natura-2000-Finanzierungsstrategie bilden.

Nach außen hat sich die EU zusammen mit anderen Beteiligten auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD COP 10) im Oktober 2010 in Nagoya verpflichtet, die Mobilisierung von Finanzmitteln für die biologische Vielfalt weltweit bis 2020 erheblich zu steigern. Finanzmittel aus dem EU-Haushalt werden über die geografischen und regionalen Zuweisungen aus den Programmen im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU sowie aus dem Programm für globale öffentliche Güter fließen.

Über die Einbindung der Artenvielfalt in den Außenhaushalt hinaus schlägt die Kommission die Einrichtung eines Mechanismus/Fonds außerhalb des Haushalts vor, um die Beiträge der Mitgliedstaaten und aus dem EU-Haushalt zu bündeln.

3. Umsetzung 3.1. Einbindung in alle Bereiche

Die Einbindung wird über die Strukturen und Instrumente, die in den Beschreibungen der anderen Politikbereiche erläutert sind, erfolgen. Um sicherzustellen, dass Ergebnisse erzielt werden, werden für alle maßgeblichen Instrumente der EU-Politik klare Benchmarks sowie Vorschriften für die Überwachung und Berichterstattung, einschließlich angemessener Indikatoren, festgelegt.

Zur Maximierung von Synergien zwischen unterschiedlichen politischen Zielen könnte ein Verfahren für die Nachverfolgung von umweltbezogenen Ausgaben ähnlich dem, das für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Klimaschutz vorgeschlagen wurde, ins Auge gefasst werden.

Die von der OECD eingeführten „Rio-Marker“, die von der Kommission bereits für externe Instrumente genutzt werden, werden in die bestehende Methodik für die Erfolgsmessung von EU-Programmen integriert. Sie werden auch dazu beitragen, die positiven Nebeneffekte der Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt aufzuzeigen und die Vorteile der Klimaschutzausgaben für Maßnahmen im Rahmen von REDD+ (Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung in Entwicklungsländern) für die biologische Vielfalt hervorzuheben.

3.2. Ein spezielles Instrument für Umwelt- und Klimapolitik

Das derzeitige LIFE+-Programm wird durch die Kommission über die direkte zentrale Mittelverwaltung verwaltet. Die Kommission ist der Ansicht, dass das künftige Programm weiterhin zentral verwaltet werden sollte, aber Verwaltungsaufgaben zum großen Teil an eine bestehende Exekutivagentur übertragen werden könnten. Bei dem Umfang der Übertragung sowie ihren Voraussetzungen und Bedingungen muss berücksichtigt werden, dass die Kommission im Hinblick auf integrierte Projekte starke Verknüpfungen mit den Politikbereichen aufrecht erhalten muss.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Ohne Mittel für die Einbindung, die in den Mittelzuweisungen für die sektoralen Finanzierungsinstrumente enthalten sind.

LIFE+-Programm (Umweltteil) || 2,4 Mrd. EUR

Auswärtiges Handeln

1. Ziele

Die Europäische Union ist aufgrund ihrer Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft ein globaler Akteur. Ihre Einwohnerzahl beträgt 500 Millionen Menschen; 25 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und ein Fünftel des Welthandels entfallen auf die EU. Die Europäische Union tritt aber auch als politischer Akteur mit regionalen (insbesondere in Bezug auf ihre Nachbarländer) und globalen Sicherheitsinteressen und Pflichten auf. Dabei beweist sie insbesondere ihre internationale Solidarität, indem sie mehr als die Hälfte der gesamten internationalen Entwicklungshilfe bereitstellt und weltweit mehr humanitäre Hilfe leistet als jeder andere Geber. Die EU beteiligt sich aktiv am Schutz der Menschenrechte, an der Förderung menschenwürdiger Arbeit und weiterer universeller Werte sowie an der Unterstützung der Einhaltung internationaler Übereinkommen in den Bereichen Umweltschutz und Soziales.

Sie wird zunehmend bei der Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Friedenskonsolidierung aktiv. Sie führt Krisenbewältigungsmissionen durch und setzt dabei eigene Instrumente zur Krisenreaktion und Stabilisierung ein. Außerdem unterstützt die EU Friedensmissionen der UN und der Afrikanischen Union in fragilen oder von Krieg zerrütteten Ländern. Sie setzt sich ferner für die Reform des multilateralen Systems, die multilateralen Handelsverhandlungen der Doha-Runde, die Verhandlungen über das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das Artenvielfalts-Übereinkommen und weitere multilaterale Übereinkünfte, die Reform der G-8 und der G-20 und für die Global-Governance-Agenda ein.

Das auswärtige Handeln ist also ein wichtiger Politikbereich der EU, der im neuen institutionellen Rahmen des Lissabonner Vertrages einen noch breiteren Raum einnimmt.

Die EU setzt Finanzierungsinstrumente für die Außenbeziehungen zur Umsetzung ihrer auswärtigen Politik ein. Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

(1) Förderung und Verteidigung der Werte der EU im Ausland. Da bei den jüngsten Ereignissen in verschiedenen Teilen der Welt Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Zentrum standen, ist eine Überarbeitung der EU-Unterstützung für Übergangs- und Demokratisierungsprozesse und für die Zivilgesellschaft notwendig.

(2) Die Aufklärung über die Politik der EU zur Unterstützung der Bewältigung globaler Herausforderungen, z. B. bei der Bekämpfung des Klimawandels, der Umkehr des Trends zur Verlust der Artenvielfalt, und beim Schutz globaler öffentlicher Güter und Ressourcen, sollte weiter verstärkt werden. Die Kommission schlägt vor, mit den Drittstaaten und insbesondere mit den strategischen Partnern einen proaktiven Zeitplan über EU-spezifische und gegenseitige Interessen zu entwickeln.

(3) Wirkungsverbesserung der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit dem vorrangigen Ziel der Armutsbeseitigung. Die EU wird ihre Hilfe auf jene Bereiche konzentrieren, in denen sie besondere Expertise hat. Dabei soll zwischen Partnerländern und Regionen differenziert werden, um sicherzustellen, dass die Hilfsmaßnahmen dem jeweiligen Bedarf, den Kapazitäten, Interessen und Verpflichtungen entsprechen. Ferner wird sie die Koordinierung der Hilfe und die politische Kohärenz im Interesse der Entwicklung verbessern und für eine angemessene Finanzierung sorgen. Es soll ein Pan-Afrikanisches Instrument zur Unterstützung der gemeinsamen EU-Afrika-Strategie geschaffen werden, das seinen Schwerpunkt auf den eindeutigen Mehrwert regionsübergreifender und kontinentübergreifender Aktivitäten legen wird. Es soll flexibel genug sein, um Beiträge der EU-Mitgliedstaaten, der afrikanischen Staaten, Finanzinstitutionen und dem privaten Sektor aufzunehmen.

(4) Stärkung des langfristigen Wohlstandes und der Stabilität in den Nachbarregionen. Das Ziel der Errichtung eines Raums der Stabilität, des Wohlstandes und der Demokratie soll sowohl durch die Vorbereitung (potenzieller) Kandidatenländer auf den Beitritt als auch durch eine neue Nachbarschaftspolitik verfolgt werden. Die EU wird demokratische Werte und Grundsätze in ihrer Nachbarschaft aktiv unterstützen und auf eine gerechtere Verteilung des Nutzens des Wachstums durch stärkere politische Zusammenarbeit und engere Wirtschaftsbeziehungen mit den südlichen und östlichen Nachbarn achten.

(5) Verstärkung der europäischen Solidarität nach natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen. Unter Beachtung der international gültigen Grundsätze des humanitären Völkerrechts und durch den Kapazitätsausbau bei der humanitären Hilfe und beim Katastrophenschutz sollen aus dem EU-Haushalt Maßnahmen unterstützt werden, die auf die Katastrophenvorhersage, -vorbereitung, -vermeidung sowie auf die schnellere Reaktion auf Katastrophen abzielen und flexibler beim Wiederaufbau nach Krisen und bei der Entwicklung zukünftiger Widerstandsfähigkeit eingesetzt werden können.

(6) Verbesserung der Krisenprävention und der Krisenbewältigung. Die EU-Maßnahmen für Krisenprävention und Krisenbewältigung, Friedenserhaltung und Stärkung der internationalen Sicherheit, einschließlich der Stärkung der EU-Kapazitäten für die Krisenbereitschaft, sollen verstärkt werden.

Ein offenes Europa innerhalb eines auf Regeln gegründeten internationalen Rahmens ist der beste Weg, die Globalisierung für mehr Wachstum und Beschäftigung zu nutzen.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt für die zukünftigen Instrumente des auswärtigen Handelns der EU folgende Struktur vor:

2.1. Entwicklungszusammenarbeit

Die Kommission schlägt vor, auf dem gegenwärtigen Finanzierungsinstrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) hinsichtlich seines geografischen und thematischen Umfangs aufzubauen. Die Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), der die Zusammenarbeit mit den AKP (afrikanische, karibische und pazifische Staaten) und ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) umfasst, sollen in das Budget des DCI für die Laufzeit des nächsten MFR nicht einfließen.

2.2. Instrument für Beitrittsländer

Als finanzielle Säule der Erweiterungsstrategie wird ein einziges integriertes Instrument zur Beitrittsvorbereitung vorgeschlagen, das alle Dimensionen der internen Politiken und Themen umfassen soll. Es soll gewährleisten, dass die Bewerberländer und die potenziellen Bewerberländer vollständig auf einen eventuellen Beitritt vorbereitet sind. Der Schwerpunkt soll auf die sozioökonomische Entwicklung, regionale Zusammenarbeit, auf die Übernahme und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und auf die Vorbereitung der Verwaltung der internen Politiken ab dem Zeitpunkt des Beitritts gelegt werden. Es soll durch mit den Empfängern vereinbarte nationale bzw. Mehrländerprogramme umgesetzt werden und auch den Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – einschließlich deren neuerlicher Ausrichtung auf die Bereitstellung öffentlicher Güter – entsprechen. Zusätzlich sollen politische und finanzielle Krisenbewältigungsinstrumente (Makrofinanzhilfe, Instrument für die Sicherheit) für Beitrittsländer bei Bedarf weiterhin zur Verfügung stehen.

2.3. Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI)

Durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument soll eine stärkere politische Zusammenarbeit und eine tiefgreifendere wirtschaftliche Integration zwischen der EU und ihren Nachbarländern sowie deren wirksamer und dauerhafter Übergang zur Demokratie unterstützt werden. Die Zusammenarbeit der EU mit ihren Nachbarländern wird sich gemäß den Schlussfolgerungen der Mitteilung der Kommission „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ auf den leistungsbasierten Ansatz („more for more“) stützen. Der Großteil der finanziellen Unterstützung für die Nachbarländer soll über das Europäische Nachbarschaftsinstrument bereitgestellt und bei Bedarf durch andere Instrumente im Bereich der Außenbeziehungen ergänzt werden[15].

2.4. Partnerschaftsinstrument

Mit diesem neuen Programm soll Ad-hoc-Unterstützung für die Zusammenarbeit mit allen Drittstaaten (Entwicklungsländer und andere) – besonders mit den strategischen Partnern/Schwellenländern – geleistet werden. Durch bilaterale Zusammenarbeit und gemeinsame Strategien zur Bewältigung von Herausforderungen, durch Wirtschaftspartnerschaften und wirtschaftliche Zusammenarbeit, durch Maßnahmen und Netzwerke im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und durch Projekte zur Förderung des direkten Kontakts („people to people links“), sollen Aktivitäten zur Unterstützung der Erklärung von EU-Maßnahmen im Ausland, die Durchführung von politischen Gesprächen und gemeinsamen Aktivitäten mit einzelnen Partnerländern und die Förderung von Handel, Investitionen und der Annäherung der Rechtsvorschriften finanziert werden.

2.5. Weltweite Förderung der Menschenrechte

Durch ein stärkeres Europäisches Instrument für Menschenrechte und Demokratie sollen vor allem folgende zwei Aktivitäten unterstützt werden: erstens die Entwicklung dynamischer Zivilgesellschaften und ihrer entscheidenden Rolle beim Übergang zu mehr Demokratie und zum Schutz der Menschenrechte. Dadurch soll die EU besser in der Lage sein, schnell auf Menschenrechtskrisen zu reagieren sowie internationale und regionale Menschrenrechtsbeobachtungsmechanismen stärker zu unterstützen. Zweitens sollen Wahlbeobachtungsmissionen und die Verbesserung von Wahlverfahren unterstützt werden.

2.6. Solidarität und Hilfe für Länder, die von natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind

Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz sollen gestärkt werden und weiterhin bedarfs- und grundsatzorientiert sein.

– Das Instrument für humanitäre Hilfe soll auf der Grundlage des humanitären Völkerrechts bei natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen zum Einsatz kommen, wobei auf spezialisierte Organisationen zurückgegriffen wird.

– Das Katastrophenschutzverfahren soll durch die Koordinierung der Katastrophenschutzagenturen der EU-Mitgliedstaaten bei natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen in Drittstaaten zum Einsatz kommen.

2.7. Krisenprävention und Krisenbewältigung

In diesem Bereich gibt es mehrere Aktionsfelder, in denen die EU tätig wird:

· Reaktion auf Krisen, einschließlich Naturkatastrophen, im Rahmen des Instruments für Stabilität (IfS), das vor allem auf Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und Staatsaufbau ausgerichtet ist. Seine langfristigen Maßnahmen sind auf globale und überregionale Bedrohungen wie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Terrorismus und organisierte Kriminalität, Schmuggel usw. ausgerichtet.

· Reaktion auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf in bestimmten Ländern vorbehaltlich der Durchführung von Stabilisierungs- und Anpassungsprogrammen durch die Makrofinanzhilfe (MFH).

· Förderung der nuklearen Sicherheit durch die Unterstützung internationaler Regelungen im Rahmen des Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC). Ziel des Instruments ist die Förderung hoher Standards in den Bereichen nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sowie die Anwendung effizienter und wirksamer Sicherungsmaßnahmen für Kernmaterial in Drittländern.

· Ferner sollen Maßnahmen ohne militärische und verteidigungsbezogene Aspekte aus Mitteln der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unterstützt werden.

3. Umsetzung

Die Umsetzung der neuen Programme soll weiter vereinfacht werden, vor allem, um die Wirksamkeit der Hilfe zu gewährleisten. Die neuen Instrumente sollen gegebenenfalls eine wechselseitige Rechenschaftspflicht bei der Zuweisung und Auszahlung von Mitteln enthalten. Es soll auf eine Erhöhung der Synergien bei der Verwendung der externen Mittel für die politischen Ziele der EU auf mehreren Ebenen geachtet werden – z. B. bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen zur Verringerung der Armut, zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erhalt der Artenvielfalt.

Außerdem wird eine erhöhte Flexibilität vorgeschlagen. Die Haushaltsmechanismen außerhalb des Finanzrahmens zur Bewältigung großer unvorhergesehener Ereignisse (Soforthilfereserve, Flexibilitätsinstrument) sollen verstärkt werden.

Eine Vereinfachung soll durch die klarere Abgrenzung und die Verringerung von Überschneidungen zwischen den einzelnen Instrumenten erreicht werden, damit sie genau definierten politischen Zielen zugeordnet werden können. Außerdem wird eine Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren für die Bereitstellung von EU-Unterstützung vorgeschlagen, damit die Programmplanung zu den gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen passt.

Die stärkere Verwendung von innovativen Finanzinstrumenten wird im Rahmen aller Instrumente vorgeschlagen (insbesondere im Rahmen von regionalen Investitionsfazilitäten). Dies sollte eine stärkere Kombination von Zuschüssen mit Darlehen ermöglichen, womit zusätzliche Mittel für den Investitionsbedarf in den Partnerländern verfügbar gemacht werden können.

Schließlich muss auch die demokratische Kontrolle der Außenhilfe verbessert werden. Dies könnte für einzelne Aspekte der Programme mithilfe von delegierten Rechtsakten (gemäß Artikel 290 des Vertrags) erreicht werden, womit die Mitgesetzgeber nicht nur gleichgestellt werden, sondern auch eine größere Flexibilität in der Programmplanung möglich wird. Für den EEF wird vorgeschlagen, die Kontrolle an jene des DCI anzugleichen, wobei auf die Besonderheiten dieses Instruments Rücksicht genommen wird.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011 in EUR

Vorgeschlagene Mittel insgesamt (2014-2020), davon: || 70 Mrd. EUR

· Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit || 20,6 Mrd. EUR

· Instrument zur Beitrittsvorbereitung || 12,5 Mrd. EUR

· Europäisches Nachbarschaftsinstrument || 16,1 Mrd. EUR

· Partnerschaftsinstrument || 1 Mrd. EUR

· Instrument für Stabilität || 2,5 Mrd. EUR

· Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte || 1,4 Mrd. EUR

· Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik || 2,5 Mrd. EUR

· Instrument für humanitäre Hilfe || 6,4 Mrd. EUR

· Katastrophenschutz und Notfallabwehrkapazität || 0,2 Mrd. EUR

· Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe || 0,2 Mrd. EUR

· Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit || 0,56 Mrd. EUR

· Makrofinanzhilfe || 0,6 Mrd. EUR

· Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich || 1,26 Mrd. EUR

Soforthilfereserve || 2,45 Mrd. EUR

Vorgeschlagene Mittel im Rahmen des 11. EEF insgesamt || 30,3 Mrd. EUR

Betrugsbekämpfung

1. Ziele

Aufgabe der Betrugsbekämpfungspolitik der EU ist es, durch Vorbeugungs-, Abschreckungs- und Untersuchungsmaßnahmen sowie durch die strafrechtliche Verfolgung von Betrug zu Lasten des EU-Haushalts die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen. Für die Durchführung dieser Politik ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) verantwortlich, das zwar der Kommission angegliedert ist, bei Ermittlungen jedoch vollkommen unabhängig vorgeht.

Als Kommissionsdienststelle verwaltet das OLAF die unten stehenden Programme zur Unterstützung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der EU. Ein besonderer und für die Funktionsweise der Einheitswährung wesentlicher Bereich der Betrugsbekämpfung ist der Schutz des Euro gegen Fälschungen von Banknoten und Münzen.

2. Instrumente

Drei Programme dienen im Einklang mit der Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur engen, regelmäßigen Zusammenarbeit gemäß Artikel 325 AEUV der Koordinierung der Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen das finanzielle Interesse der EU richten:

· Das Programm „Hercule II” setzt folgende Schwerpunkte: Förderung der Betrugsbekämpfung durch verbesserte länder- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit, Schulung, juristische Studien, Einrichtung weiterer auf Betrugsbekämpfung spezialisierter Dienststellen bei nationalen Behörden mit Zuständigkeiten in diesem Bereich (Polizei und Zoll, Staatsanwaltschaft usw.), Verstärkung der Netzwerke für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Bewerberländern sowie Bereitstellung technischer Unterstützung für die Mitgliedstaaten. Dem Programm kommt besondere Bedeutung bei der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels zu.

· Das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS) bietet eine sichere Infrastruktur für den Austausch von einschlägigen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission. Diese Infrastruktur ermöglicht auch das gemeinsame Vorgehen der Zollbehörden von Mitgliedstaaten und Drittstaaten und somit die Koordinierung der Ressourcen verschiedener Dienststellen zur Bekämpfung gemeinsamer Bedrohungen.

· Das Programm „Pericles” ist dem Schutz des Euro gegen Fälschung gewidmet und sieht Maßnahmen zu Personalaustausch, Unterstützung und Schulung vor. Der Erfolg im Kampf gegen Euro-Fälschungen resultiert aus einem kohärenten Maßnahmenpaket, dessen Schwerpunkte auf einer engen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten auf nationaler und europäischer Ebene sowie auf Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen liegen.

Über das spezifische Ausgabenprogramm für Betrugsbekämpfung hinaus wird eine größere Kohärenz zwischen den Betrugsbekämpfungsbestimmungen sämtlicher Ausgabenprogramme dazu beitragen, dass die Entschlossenheit der EU zur Betrugsbekämpfung effektiv umgesetzt wird. Deshalb werden in jeder Rechtsgrundlage für die neue Generation von Programmen 2014-2020 Bestimmungen über Betrugsbekämpfung enthalten sein.

3. Umsetzung

Aus der Bewertung des vorangegangenen Programms „Hercule“ geht hervor, dass erhebliche Verbesserungen bei der von den Mitgliedstaaten eingesetzten technischen Ausrüstung, der Erleichterung der grenzüberschreitenden Operationen und der Qualität der Beweismittel erzielt wurden. Die Kontakte zwischen spezialisierten Vollzugsbeamten wurden verstärkt. Juristische Studien, die auf Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Betrugsbekämpfungsoperationen eingingen, haben die Grundlage für die Zusammenarbeit gefestigt.

Die Verwendung des AFIS in den Mitgliedstaaten hat nach der Einführung von technischen Neuerungen im Jahr 2010 erheblich zugenommen. Weitere Verbesserungen insbesondere im Bereich der Risikoanalyse sind geplant. Die Kapazität für die Durchführung gemeinsamer Operationen der Zollbehörden wird aufgestockt.

Das Programm „Pericles” hat dazu beigetragen, dass relativ wenig Euro-Banknoten und ‑Münzen gefälscht werden und Fälschungen häufig gar nicht erst in Umlauf gebracht werden können. Mit etwa 110 Aktionen und fast 6 000 geschulten Beamten leistet „Pericles“ einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Euro gegen Fälschung.

Die Durchführung dieser Programme erfolgt über Finanzhilfen und öffentliche Ausschreibungen.

Für alle drei Programme wird vorgeschlagen, das derzeitige Konzept in Übereinstimmung mit der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission anhand der Erfahrungen zu verbessern und die Ausgaben auf einem angemessenen Niveau zu halten.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 für HERCULE, PERICLES und AFIS: || 150 Mio. EUR

Gesundheit und Verbraucher

1. Ziele

Die Gesundheits‑ und Verbraucherpolitik der Europäischen Union konzentriert sich auf Themen, die von zentraler Bedeutung für alle europäischen Bürger sind: ihre Gesundheit und Sicherheit sowie ein großes Angebot von Nahrungsmitteln und Konsumgütern in einem wirksamen und sicheren Binnenmarkt. Die EU-Politik in diesem Bereich soll die europäischen Verbraucher stärken, die Gesundheit der europäischen Bürger schützen und verbessern, für sichere und gesunde Nahrungsmittel sorgen und die Gesundheit der Pflanzen sowie das Wohlergehen und die Gesundheit der Tiere schützen.

Die Kommission fühlt sich besonders verantwortlich, den Gesundheitsstatus von Tieren in der Gemeinschaft und insbesondere von zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren zu schützen und zu verbessern und außerdem dafür zu sorgen, dass der innergemeinschaftliche Handel und die Einfuhren von Tieren und tierischen Erzeugnissen im Einklang mit den in Frage kommenden Gesundheitsnormen und internationalen Verpflichtungen erleichtert werden. Die EU überwacht den Vertrieb und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und legt Normen für die Überwachung und Kontrolle von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln fest. Sie führt Präventivmaßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse innerhalb der EU durch. Zudem legt sie die Qualitätsbedingungen für den Verkauf von Saatgut und Vermehrungsmaterial in der EU fest. Diese Aufgabe wird effizienter und wirtschaftlicher durch den EU-Haushalt als durch 27 verschiedene nationale Haushalte durchgeführt.

Die Förderung der Gesundheit gehört zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes und integratives Wachstum. Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben, hat dies positive Auswirkungen auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Innovationen im Gesundheitswesen tragen dazu bei, die Herausforderung der Nachhaltigkeit in diesem Bereich im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel anzugehen.

Ebenso trägt die Verbraucherpolitik erheblich zur Effizienz der europäischen Wirtschaft bei, indem die Bürger das Recht erhalten, in vollem Umfang am Binnenmarkt teilzunehmen, und es selbstverständlich wird, dass Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend, insbesondere im Internet, gekauft werden. Da 56 % des BIP der EU auf Verbraucherausgaben entfallen, trägt eine wirksame Verbraucherpolitik aktiv zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 bei.

Die im Rahmen der Gesundheits‑ und Verbraucherpolitik der EU finanzierten Programme tragen zum Wohlbefinden der europäischen Bürger bei. Der Mehrwert der EU‑Gesundheits‑ und Verbraucherpolitik besteht in ihrer Fähigkeit, Herausforderungen anzugehen, die von den Mitgliedstaaten allein nicht so wirksam bewältigt werden könnten. Beispielsweise verlangen Maßnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Einkaufens oder die Reaktion auf große Herausforderungen, Krankheiten oder Pandemien, von denen mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind, ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen. Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten machen ebenfalls nicht an den Grenzen halt. Ein einheitliches und hohes Maß an Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit in der gesamten EU ist Voraussetzung für den freien Verkehr von lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, der entscheidend ist für das Funktionieren des Binnenmarktes, den Verbrauchern aufgrund einer größeren Auswahl und einem stärkeren Wettbewerb zugute kommt und es den europäischen Nahrungsmittelerzeugern ermöglicht, Größenvorteile zu nutzen.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt die folgenden Programme zur Unterstützung einer wirksamen EU-Gesundheits‑ und Verbraucherpolitik vor.

2.1. Gesundheit 2.1.1. Programm "Gesundheit für Wachstum"

Das neue Programm "Gesundheit für Wachstum" ist entsprechend den Zielen von Europa 2020 und den neuen rechtlichen Verpflichtungen auf Maßnahmen mit eindeutigem EU‑Mehrwert ausgerichtet. Hauptziel ist die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die Bürger vor grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen zu schützen, die Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und gleichzeitig Innovationen im Gesundheitswesen zu fördern. Beispielsweise unterstützt das Programm die Gesundheitspolitik, indem bewährte Verfahren und Leitlinien für die Diagnose und Behandlung seltener Krankheiten entwickelt, europäische Referenznetze für Krankheiten unterstützt, bewährte Verfahren und Leitlinien für die Krebsvorsorge sowie ein gemeinsames EU‑Konzept für Gesundheitstechnologiebewertungen und elektronische Gesundheitsdienste entwickelt werden. Forschungs‑ und Innovationsmaßnahmen im Gesundheitsbereich werden durch die Gemeinsame Strategie für Forschung und Innovation unterstützt.

2.1.2. Tier‑ und Pflanzengesundheit sowie Lebensmittelsicherheit

Das Programm im Bereich Tier‑ und Pflanzengesundheit sowie Lebensmittelsicherheit konzentriert sich auf die Ausrottung von Tierseuchen, den Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich und verbundene Maßnahmen wie die Finanzierung der EU-Referenzlaboratorien, Ausbildungsprogramme und die Impfstoffbanken. Das künftige Programm setzt diese Tätigkeiten fort, wobei der Schwerpunkt stärker auf den Ergebnissen liegt. Durch das Programm werden ebenfalls zusätzliche und dringend benötigte Maßnahmen zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und Krankheiten, die sich zunehmend in der EU ausbreiten, finanziert.

2.2. Verbraucher

Verbraucherprogramm

Das Verbraucherprogramm fördert eine Stärkung der Verbraucher als Schlüsselelement, um ein hohes Schutzniveau im Binnenmarkt zu erreichen. Das Programm konzentriert sich auf die Verbesserung des Informationsflusses zum Verbraucher und die Vertretung der Verbraucherinteressen. Es unterstützt die wirksame Anwendung der Verbraucherschutzbestimmungen vor allem durch Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den für die Durchführung der Verbrauchergesetzgebung, Information, Fortbildung und Schlichtung von Verbraucherbeschwerden zuständigen Stellen. Das neue Programm stützt sich auf die positiven Ergebnisse des laufenden Programms, wobei eine gewisse Neuausrichtung auf wichtige neue Prioritäten erfolgt. Insbesondere schlägt die Kommission vor, die Ressourcen für alternative Streitbeilegungsverfahren zu verbessern und Kapazitäten zur Beratung der Verbraucher beim grenzüberschreitenden Einkauf auszubauen.

3. Umsetzung

Die Umsetzung des Haushalts für Gesundheit und Verbraucher erfolgt durch eine direkte und indirekte zentrale Verwaltung. Der Großteil des Haushalts für Nahrungsmittel und Futtermittel wird durch eine zentralisierte direkte Verwaltung umgesetzt, insbesondere durch Finanzhilfen, die an die Behörden der Mitgliedstaaten gezahlt werden.

2004 gründete die Kommission eine Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zur Verwaltung des Programms im Bereich der Öffentlichen Gesundheit. Das Mandat der Agentur wurde 2008 im Hinblick auf die Umsetzung des Verbraucherprogramms und von durch den Haushalt für Nahrungsmittel und Futtermittel finanzierten Schulungsmaßnahmen im Bereich Lebensmittelsicherheit ausgeweitet. In diesem Bereich sind eine Reihe weiterer Regulierungsbehörden tätig: das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO), das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Die CPVO finanziert sich ausschließlich durch Gebühren. Die ECDC und die EFSA werden durch einen jährlichen Zuschuss aus dem Haushaltsplan finanziert. Die EMA erhält einen Haushaltszuschuss sowie Gebühren aus dem Privatsektor. Diese Einrichtungen setzen die neuen Programme in ihren Fachbereichen um.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020, davon || 2,75 Mrd. EUR

· Lebensmittelsicherheit || 2,2 Mrd. EUR

· Programm "Gesundheit für Wachstum" || 396 Mio. EUR

· Verbraucherprogramm || 175 Mio. EUR

Inneres

1. Ziele

Die Politik der Europäischen Union im Bereich Inneres zielt darauf ab, einen Raum ohne Binnengrenzen zu schaffen, in den die Menschen uneingeschränkt einreisen, in dem sie sich frei bewegen und in dem sie ungehindert leben und arbeiten sowie darauf vertrauen können, dass ihre Rechte vollständig gewahrt sind und ihre Sicherheit gewährleistet ist.

Der EU kommt bei der Auseinandersetzung mit den Bedrohungen durch schwere und organisierte Kriminalität, Computerkriminalität und Terrorismus eine entscheidende Rolle zu. Sie muss die effiziente Verwaltung der EU-Außengrenzen sicherstellen und rasch auf sich anbahnende, natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen reagieren. Im Zeitalter der Globalisierung, in dem Bedrohungen zunehmen und eine immer stärkere grenzüberschreitende Dimension aufweisen, kann kein Mitgliedstaat allein wirksam reagieren. Eine kohärente, umfassende europäische Antwort ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass Strafverfolgungsbehörden über Grenzen und Zuständigkeiten hinweg handlungsfähig sind.

Zusammenarbeit und Solidarität auf EU-Ebene haben auf dem Weg zu einem offeneren und sichereren Europa bereits substantielle Fortschritte ermöglicht. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit einer alternden Bevölkerung und dem Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen stellen sich der EU weiterhin große Herausforderungen. Eine vorausschauende Politik der legalen Immigration und Integration ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt der EU zu stärken, den Wohlstand unserer Gesellschaften zu fördern und Möglichkeiten für Alle zu schaffen. Wir müssen auf illegale Einwanderung reagieren, Menschenhandel und andere Formen moderner Sklaverei bekämpfen. Gleichzeitig muss die EU weiterhin Solidarität mit den Personen unter Beweis stellen, die internationalen Schutz benötigen. Die Verwirklichung eines sichereren, wirksamen gemeinsamen europäischen Asylsystems, das unseren Werten entspricht, ist noch immer ein vorrangiges Ziel.

Die Unterstützung mit Mitteln aus dem EU-Haushalt kann dabei einen echten zusätzlichen Nutzen bieten. EU-Finanzierung ist ein deutlicher Beweis für Solidarität und geteilte Verantwortung, die bei der Reaktion auf die gemeinsamen Herausforderungen unerlässlich sind. So ist beispielsweise die Kontrolle der Außengrenzen der EU, die durch einige Mitgliedstaaten im Interesse und im Namen der gesamten EU erfolgt, eine Voraussetzung für die Freizügigkeit. Wenn sich ein Mitgliedstaat an seinen Grenzen außergewöhnlichem Druck ausgesetzt sieht, sollte die EU geeignete Unterstützung leisten können. Desgleichen sollten die Mitgliedstaaten, die wegen ihrer geographischen Lage aufgrund der Migrationsströme unverhältnismäßig hohe Kosten zu tragen haben, angemessene Unterstützung aus dem EU-Haushalt erhalten.

EU-Finanzierung kann über die Bündelung von Ressourcen und die Stärkung der grenzüberschreitenden praktischen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitglied- und Drittstaaten auch zu mehr Effizienz beitragen. Dies ist insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit von Bedeutung, in dem finanzielle Unterstützung für gemeinsame Projekte wie gemeinsame Ermittlungsgruppen die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll, Grenzschutz und Justizbehörden fördert.

Neben dem Beitrag für die internen Aspekte der Politik im Bereich Inneres sollte ausreichende EU-Finanzierung auch für die Stärkung der externen Dimension dieser Politik in vollständiger Übereinstimmung mit den Außenmaßnahmen der EU zur Verfügung stehen, d.h. beispielsweise durch Unterstützung für die Umsetzung der Rückübernahmeabkommen und Mobilitätspartnerschaften, durch die Hilfe für Drittstaaten bei der dem Ausbau ihrer Grenzüberwachungskapazitäten oder durch die Bereitstellung von Mitteln für die Bekämpfung von internationalen kriminellen Netzwerken, von Menschenhandel und Waffen- und Drogenschmuggel.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt vor, die Struktur der EU-Finanzierung in diesem Bereich durch die Reduzierung auf zwei Finanzprogramme zu vereinfachen:

– Der Migrations- und Asylfonds wird Maßnahmen in Verbindung mit Asyl und Migration, der Integration von Drittstaatsangehörigen und deren Rückkehr unterstützen.

– Der Fonds für innere Sicherheit wird Initiativen in den Bereichen Außengrenzen und innere Sicherheit unterstützen.

Die beiden Fonds sollten eine beträchtliche externe Dimension aufweisen, um sicherzustellen, dass die EU ihre politischen Prioritäten im Bereich Inneres in den Beziehungen zu Drittstaaten fortsetzen und die Interessen der EU wahrnehmen kann. Um die territoriale Kontinuität der Finanzierung zu gewährleisten, die in der EU beginnt und in Drittstaaten weiterläuft, wird finanzielle Unterstützung beispielsweise im Zusammenhang mit der Neuansiedlung von Flüchtlingen, Rückübernahmeabkommen, regionalen Schutzprogrammen, der Bekämpfung illegaler Migration sowie der verstärkten Zusammenarbeit von Grenzschutz und Polizei mit den jeweiligen Nachbarstaaten bereitgestellt.

Die genannten Fonds werden auch für eine prompte Reaktion in Notfällen sorgen, so dass die EU in sich schnell ändernden Situationen angemessen handeln kann.

3. Umsetzung

Die Reduzierung der Zahl der Programme und ihrer jeweiligen Durchführungsbestimmungen führt zu einer Straffung der Verfahren und erleichtert allen Beteiligten das Verständnis der Regeln.

Wo dies möglich ist, wird der Übergang zu einem geteilten Management anstelle einer direkten Verwaltung unnötige bürokratische Hürden abbauen. Die direkte Verwaltung wird für spezifische transnationale oder besonders innovative Projekte, zur Unterstützung nichtstaatlicher Akteure und zur Förderung von Veranstaltungen und Studien sowie für das flexible Notfallsystem und die externe Dimension beibehalten.

Für die unter die geteilte Verwaltung fallenden Mittel wird vorgeschlagen, anstelle der Jahresprogramme zu einem System ergebnisorientierter Mehrjahresprogramme überzugehen. Damit werden Ziele und Ergebnisse mehr in den Mittelpunkt gerückt, die Arbeitsbelastung aller Beteiligten wird verringert und die für die Annahme der nationalen Programme erforderliche Zeit gespart, was die Mittelfreigabe beschleunigt.

Eine Reihe von Agenturen unterstützt die Arbeit der EU in diesem Bereich, darunter Frontex, die Europäische Unterstützungsagentur im Bereich Asyl, die Europäische Polizeiakademie, die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und die IT-Agentur. Synergie und Kohärenz zwischen den Tätigkeiten der Kommission und ihren Agenturen können und müssen verbessert werden, um sicherzustellen, dass die Agenturen die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten effizient unterstützen.

Ein bedeutender Teil der Haushaltsmittel fließt in diesem Bereich in IT-Großsysteme (wie SIS II und VIS), die der EU einen hohen zusätzlichen Nutzen bringen. Diese Systeme werden derzeit von der Kommission verwaltet, aber ihre Verwaltung wird schrittweise der künftigen IT-Agentur übertragen, die 2012 die Arbeit aufnehmen wird. Diese Agentur wird auch für die Entwicklung und Verwaltung weiterer einschlägiger IT-Systeme zuständig sein.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 insgesamt davon || 8,23 Mrd. EUR

· Migrations- und Asylfonds || 3,4 Mrd. EUR

· Fonds für innere Sicherheit || 4,1 Mrd. EUR

· IT-Systeme || 730 Mio. EUR

Infrastruktur – Fazilität „Connecting Europe“

1. Politische Ziele

Europa braucht für seine wirtschaftliche Zukunft intelligente, nachhaltige und lückenlose Verkehrs- und Energienetze und digitale Netze. Sie sind eine Voraussetzung für die Vollendung des europäischen Binnenmarkts. Sie werden außerdem zur Verwirklichung der in der Strategie Europa 2020 festgeschriebenen Ziele der EU für ein nachhaltiges Wachstum und der ehrgeizigen 20-20-20-Ziele der EU im Bereich der Energie- und der Klimapolitik[16] beitragen.

Zwar dürfte der Markt bei der Schaffung der benötigten Infrastrukturen durch entsprechende Investitionen und Preisbildungsmechanismen eine bedeutende Rolle spielen, doch dürften ohne Beteiligung der öffentlichen Hand (einschließlich des EU-Haushalts) einige Infrastrukturinvestitionen nicht zustande kommen oder sich weit über das anvisierte Jahr 2020 hinaus verzögern.

Im Energiesektor hat die Kommission 2010 vorrangige EU-Korridore für den Transport von Strom (vier Korridore), Gas (drei Korridore) und Öl bestimmt. Für Erdgasleitungen und Stromnetze beläuft sich der Investitionsbedarf auf schätzungsweise 200 Mrd. EUR. 100 Mrd. EUR davon dürfte der Markt alleine aufbringen können. Hingegen dürfte, was die anderen 100 Mrd. EUR betrifft, eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zur Mobilisierung des benötigten Privatkapitals erforderlich sein.

Im Verkehrssektor müssen die Infrastrukturen so geplant werden, dass die positiven Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum maximiert und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden. Die Verkehrsinfrastruktur im östlichen und im westlichen Teil der EU, die zusammengeführt werden müssen, ist ungleichmäßig entwickelt. Europa braucht ein gesamteuropäisches „Kernnetz“ mit Korridoren, das sich durch einen Güter- und Personenverkehr mit hoher Effizienz und niedrigen Emissionen, eine extensive Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, die Schließung bestehender Lücken, die Beseitigung von Engpässen und den Einsatz effizienterer Verkehrsträger in multimodaler Kombination auszeichnet. Dieses Kernnetz soll Unterstützung aus der Fazilität „Connecting Europe“ erhalten und durch ein umfassendes Netz nationaler Infrastrukturen ergänzt werden (für die wiederum Strukturfondsmittel der EU bereitgestellt werden können). Das Kernnetz wird im gesamteuropäischen Rahmen geplant. Dieses umfassende Netz soll sich – über die bisherigen Strukturen hinaus – auf das gegenwärtige TEN-V stützen und die bestehenden und geplanten Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten einbeziehen. Die Kosten für den verkehrsbedarfsgerechten Ausbau der EU-Infrastruktur wurden für den Zeitraum 2010 bis 2030 mit über 1,5 Bio. EUR veranschlagt. Die Vollendung des TEN-V-Netzes erfordert bis 2020 rund 500 Mrd. EUR, wovon rund 250 Mrd. EUR für die Beseitigung der Hauptengpässe benötigt werden.

Digitale Netze – ob physische oder durch Dienstleister verknüpfte Netze – sind Schlüsselfaktoren für ein intelligentes Wachstum. Die Digitale Agenda sieht vor, dass alle Europäer bis 2013 Zugang zu grundlegenden Breitbanddiensten und bis 2020 zu schnellen oder ultraschnellen Breitbanddiensten erhalten sollen. Im September 2010 legte die Kommission dar, welche Schritte sie und die Mitgliedstaaten unternehmen können, um zur Mobilisierung der Investitionen von 180 bis 279 Mrd. EUR beizutragen, die für eine Versorgung aller Haushalte mit einem schnellen Breitbandanschluss bis 2020 erforderlich sind. Es bedarf eines gezielten öffentlichen Eingreifens, um dort Privatinvestitionen zu fördern, wo der Markt versagt. Im Zuge der Modernisierung Europas werden gemeinsame Netzarchitekturen für die digitalen Dienste die zunehmend mobilen Bürger unterstützen, die Entstehung des digitalen Binnenmarktes ermöglichen, die Zunahme der grenzüberschreitenden Dienstleistungen fördern und die Transaktionskosten für die Unternehmen reduzieren, insbesondere für KMU auf der Suche nach Wachstumsmöglichkeiten über ihre Heimatmärkte hinaus.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt vor, in der Rubrik mit allen Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts die Fazilität „Connecting Europe“ einzurichten, mit der die Vollendung des „Verkehrskernnetzes“, der „vorrangigen Energiekorridore“ und der digitalen Infrastruktur unterstützt werden soll, die die EU benötigt, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Gefördert werden sollen Infrastrukturen mit Relevanz für den europäischen Binnenmarkt, indem die EU gezielt vorrangige Netze unterstützt, die bis 2020 verwirklicht sein müssen und bei denen ein Tätigwerden Europas am meisten gerechtfertigt ist. Angesichts der zunehmenden Komplexität der Netze ist eine wirksame Koordinierung, die die Kosten für alle Bürger minimiert, nur auf europäischer Ebene möglich.

Darüber hinaus gilt es, ein Umfeld zu schaffen, das Privatinvestitionen begünstigt, und Instrumente zu entwickeln, die spezialisierte Infrastrukturinvestoren anlocken. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Union müssen die Bedingungen für die Förderung von Privatinvestitionen festlegen und trotz bzw. gerade wegen der derzeitigen Probleme aller öffentlichen Haushalte auch ihre eigenen Anstrengungen verstärken. Damit diese Instrumente möglichst wirksam sind, müssen sie sektor- und länderübergreifend konzipiert sein, so dass eine möglichst starke Diversifizierung erzielt wird und so das Risiko reduziert wird. Dies lässt sich nur auf europäischer Ebene und anhand genau festgelegter Korridore und Zielgebiete für Investitionen erreichen. Wenn es gelingt, Ersparnisse in langfristige, wachstumsfördernde Investitionen zu lenken, so wird dies die Wirtschaft ankurbeln, Arbeitsplätze schaffen, den Verbrauch steigern und zur Verwirklichung der Ziele beitragen, auf die sich alle im Rahmen der Strategie Europa 2020 geeinigt haben.

Die Fazilität „Connecting Europe“ wird gesamteuropäische Projekte fördern, wo ein koordiniertes und optimiertes Vorgehen die kollektiven Kosten reduziert oder zur Lösung des Problems der ungleichen Rendite beiträgt. Darüber hinaus wird sie es durch die gemeinsam geschaffenen Finanzinstrumente ermöglichen, private Mittel sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu mobilisieren. Dabei wird durch die Finanzierung von Projekten die Verwendung der EU-Mittel ergänzt und optimiert. Die Fazilität „Connecting Europe“ wird bei der materiellen Infrastruktur auch Synergieeffekte (beispielsweise durch gemeinsame Errichtung großer, grenzübergreifender Verkehrs- und Energieverbindungen) nutzen.

3. Umsetzung

Die Infrastrukturfazilität wird für den Zeitraum 2014-2020 mit insgesamt XX Mrd. EUR ausgestattet. Von dieser Gesamtsumme sind spezifische Mittelzuweisungen für die Energienetze, die Verkehrsnetze und die digitalen Netze vorgesehen. Die Fazilität wird von der Kommission mit Unterstützung einer Exekutivagentur (wie beispielsweise der derzeitigen TEN-V-Exekutivagentur) und Finanzintermediären zentral verwaltet. Die effektive technische Durchführung der Projekte vor Ort (z. B. Beschaffung und Ausschreibung) ist Sache der Projektträger. Die Fazilität wird ergänzt um ein Budget von 10 Mrd. EUR, das im Kohäsionsfonds für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen gebunden wird.

Je nach Sektor, geografischem Standort und Projektart gilt ein anderer Kofinanzierungssatz, wobei der Notwendigkeit, einerseits eine möglichst große Hebelwirkung und andererseits eine möglichst rasche Projektdurchführung zu erreichen, in möglichst ausgewogener Weise Rechnung getragen wird. Auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse eines jeden Projekts, der verfügbaren Haushaltsmittel und der angestrebten möglichst großen Hebelwirkung der EU-Mittel werden die Kofinanzierungsanteile so hoch wie möglich angesetzt. Bei den drei Sektoren hängt es stark vom wirtschaftlichen Stand bzw. dem Entwicklungsstand der betreffenden Länder ab, wie sich ein bestimmter Kofinanzierungsanteil auswirkt[17]. Speziell im Energiebereich hat das Europäische Konjunkturprogramm auch gezeigt, dass ein höherer Kofinanzierungsanteil nötig war, um Projekte zur Verbesserung der Versorgungssicherheit auf den Weg zu bringen[18].

Die Fazilität „Connecting Europe“ wird marktgestützte Instrumente und direkte EU-Unterstützung kombinieren, um die mit der Finanzierung erzielte Wirkung zu optimieren. Die starke Hebelwirkung innovativer Finanzinstrumente (bei projektbezogenen Anleihen könnte beispielsweise ein Verhältnis von bis zu 1:25 erzielt werden) und die erfolgreiche Absorption der direkten EU-Unterstützung (wie beim Konjunkturprogramm oder dem Programm TEN-V) werden erheblich zur Minderung der Risiken und zur Erleichterung des Zugangs zu dem angesichts des enormen Investitionsbedarfs benötigten Kapital beitragen.

Die Kommission hat in den überarbeiteten TEN-V-Leitlinien (die im September 2011 angenommen werden sollen), im Energieinfrastruktur-Paket (KOM(2010) 677) und in der Digitalen Agenda für Europa (KOM(2010) 245) den wichtigsten Bedarf an vorrangigen Netzen für ganz Europa ermittelt.

Der Anhang enthält eine Liste der Verbindungen, deren Finanzierung vorgeschlagen wird.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011

Fazilität „Connecting Europe“, davon: || 40 Mrd. EUR

· Energie || 9,1 Mrd. EUR

· Verkehr || 21,7 Mrd. EUR

· IKT/Digital || 9,2 Mrd. EUR

· Für Verkehrsinfrastrukturen vorgemerkte Kohäsionsfondsmittel || 10 Mrd. EUR

· Insgesamt || 50 Mrd. EUR

Vorläufige Liste der Europäischen Mobilitätskorridore und Verkehrskernnetz-Projekte

Horizontale Prioritäten

Innovatives Management & Dienste || Einheitlicher europäischer Luftraum - SESAR

Innovatives Management & Dienste || Verkehrsmanagementsysteme für Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen (ITS, ERTMS und RIS)

Innovatives Management & Dienste || Häfen und Flughäfen des Verkehrskernnetzes

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Europäische Korridore

Projekt Pipeline in den TEN-T-Kernnetzkorridoren || Bis 2020 zu finanzierende Abschnitte || Verkehrsart || Wichtigste Termine

1. Korridor Ostsee - Adria - Helsinki – Tallinn – Riga – Kaunas – Warszawa – Katowice - Gdynia – Katowice - Katowice – Ostrava – Brno- Wien - Katowice – Žilina – Bratislava – Wien - Wien – Graz – Udine (einschließlich Koralm) – Venezia - Graz – Maribor – Ljubljana – Trieste / Koper – Venezia - Venezia – Bologna - Ravenna || || ||

|| Tallinn - Riga - Kaunas - Warszawa || Multimodal || Durchführbarkeitsstudie abge­schlossen, Modernisierung der bestehenden Verbindung bis 2015, Beginn der Arbeiten für neue Verbindung vor 2020

Multimodale Verbindung Gdynia - Katowice || Multimodal || Modernisierung für 160 kmh noch nicht abgeschlossen

Katowice - Ostrava - Brno & Katowice - Žilina - Bratislava || Schiene || Modernisierung noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Bratislava - Flughafen Wien - Wien || Schiene || Verbindung zwischen Flug­häfen im Bau

Schienenverbindung Wien - Graz - Klagenfurt (Semmering, Koralm) || Schiene || Detaillierte Studien für Semmering noch nicht abgeschlossen, Bau für Koralm bis 2024

Schienenverbindung Klagenfurt - Udine (Pontebbana) || Schiene || Einführung von Verkehrsmanagementsystemen

Schienenverbindung Graz - Maribor || Schiene || Abzuschließen nach 2020

Schienenverbindung Maribor - Ljubljana - Trieste || Schiene || Studien und Teilmodernisie­rung noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Koper || Schiene || Modernisierung noch nicht abgeschlossen

Venezia – Bologna - Ravenna || Schiene || Einführung von Verkehrs­managementsystemen, Modernisierung der modalen Verbindung

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2. Korridor Warszawa – Berlin – Amsterdam - Amsterdam (Rotterdam) – Hannover – Berlin – Poznań – Warzsawa || || ||

|| Multimodale Verbindung Warszawa - Poznań – Grenze DE || Multimodal || Modernisierung von Straße und Schiene noch nicht abgeschlossen, Studien für Hochgeschwindigkeitsbahn noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Grenze PL - Berlin - Hannover - Amsterdam || Schiene || Studien noch nicht abge­schlossen, Einführung von Verkehrsmanagementsystemen

Schleuse Amsterdam || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen

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3. Mittelmeerkorridor - Algeciras – Madrid – Tarragona - Valencia – Tarragona - Tarragona – Barcelona – Perpignan – Lyon – Torino – Milano - Milano – Venice - Ljubljana – Budapest – Grenze UA || || ||

|| Schienenverbindung Algeciras - Madrid || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen, Beginn der Arbeiten vor 2015, abzu­schließen bis 2020

Schienenverbindung Valencia - Taragona - Barcelona || Schiene || Bau 2014 - 2020

Barcelona - Perpignan || Schiene || Arbeiten bis Ende 2015 abzuschließen

Perpignan - Montpellier direkte Bahnverbindung || Schiene || Umgehung Nîmes - Montpellier Inbetriebnahme 2017, Montpellier - Perpignan 2020

Schienenverbindung Lyon - Torino || Schiene || Abschluss der Arbeiten 2025

Milano - Brescia || Schiene || Modernisierung noch nicht abgeschlossen

Brescia - Venezia - Trieste || Schiene || Beginn der Arbeiten an verschiedenen Abschnitten vor 2014

Trieste - Divača || Schiene || Studien und Teil­modernisierung noch nicht abgeschlossen

Maribor - Budapest – Záhony || Schiene || Arbeiten noch nicht abgeschlossen

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4. Korridor Hamburg – Rostock – Constanta – Burgas – Piraeus – Lefkosia - Hamburg – Berlin - Rostock – Berlin - Berlin – Praha – Brno – Bratislava – Budapest - Arad - Arad – Bucureşti – Constanţa - Arad – Timişoara – Sofia – Burgas - Sofia – Thessaloniki – Piraeus – Lefkosia || || ||

|| Hamburg - Berlin & Rostock – Berlin - Dresden || || Einführung von Verkehrs­managementsystemen

Dresden - Praha || || Einführung von Verkehrs­managementsystemen, Studien für Hochgeschwindigkeits­bahn noch nicht abgeschlossen

Schleuse Děčín || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen

Multimodale Verbindung Bratislava - Budapest (einschließlich Ring Budapest) || Multimodal || Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Multimodale Verbindung Budapest - Bucureşti – Constanţa, Arad - Timişoara - Calafat || Multimodal || Modernisierung in HU fast abgeschlossen, in RO noch nicht abgeschlossen

Multimodale Verbindung Calafat - Sofia - Burgas Sofia - Thessaloniki || Multimodal || Studien Calafat - Sofia- Thessaloniki noch nicht abgeschlossen, Modernisierung Sofia - Burgas noch nicht abgeschlossen

Investitionen Häfen & multimodale Verbindungen in CY || Multimodal || Einführung von Verkehrs­managementsystemen, Modernisierung der modalen Verbindung

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5. Korridor Helsinki – Valletta - Helsinki – Turku – Stockholm – Malmö – København – Hamburg (einschließlich Fehmarn) - Hamburg – Hannover – Nürnberg – München – Verona (einschließlich Brenner-Basis­tunnel) – Bologna – Roma – Napoli – Bari – Valletta || || ||

|| Helsinki - Turku || Multimodal || Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Stockholm - Malmö (Nordisches Dreieck) || Multimodal || Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Nur Fehmarn || Multimodal || Studien noch nicht abgeschlossen, Bauarbeiten Fehmarn zwischen 2014 und 2020

Multimodale Verbindung København - Hamburg via Fehmarn: Anschlüsse || Multimodal || Anschlüsse DK bis 2020 abzuschließen, Anschlüsse DE in zwei Phasen abzuschließen (2020 - 2027)

Bahnengpässe zwischen Hamburg und München || Schiene || Abschluss voraussichtlich etwa 2017

München - Wörgl: Zugang zum Brenner-Basistunnel und grenzübergreifender Abschnitt || Schiene || Studien eingeleitet

Brenner-Basistunnel || Schiene || Arbeiten am Haupttunnel 2010-2024

Brenner-Basistunnel Anschluss nach Verona || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Verona - Bologna - Roma - Napoli || Schiene || Modernisierung der modalen Verbindung

Napoli - Bari - Valletta || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Investitionen Häfen & multimodale Verbindungen in MT || Multimodal || Einführung von Verkehrs­managementsystemen, Modernisierung der modalen Verbindung

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6. Korridor Genova – Rotterdam - Genova – Milano/Novara – Basel – Mannheim – Köln - Köln– Düsseldorf – Rotterdam - Köln– Liège – Bruxelles/Brussel– Zeebrugge || || ||

|| Terzovalico - Milano/Novara - Genova || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Karlsruhe - Basel || Schiene || Arbeiten bis Ende 2020 abzuschließen

Schienenverbindung Frankfurt - Mannheim || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Rotterdam - Oberhausen || Schiene || Arbeiten bis 2017 abzuschließen

Seeschleusen in Zeebrugge || Seeverkehr || Studien noch nicht abgeschlossen

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7. Atlantikkorridor - Sines / Lisboa – Madrid - Valladolid - Lisboa - Aveiro - Oporto - Aveiro – Valladolid – Vitoria – Bordeaux – Paris || || ||

|| Hochgeschwindigkeitsbahn Sines/Lisboa - Madrid || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen, Moderni­sierung der modalen Verbindung

Hochgeschwindigkeitsbahn Porto - Lisboa || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Aveiro - ES || Schiene || Grenzübergreifende Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Bergara - San Sebastián - Bayonne || Schiene || Abschluss in ES voraussichtlich 2016, in FR 2020

Bayonne - Bordeaux || Schiene || Öffentliche Anhörung noch nicht abgeschlossen

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8. Korridor Dublin – London – Paris – Brussel/Bruxelles - Belfast – Dublin - Dublin – Holyhead - Holyhead – Birmingham – London – Lille – Brussel/Bruxelles - Lille – Paris (einschließlich Kanal Seine – Schelde) || || ||

|| Schienenverbindung Dublin - Belfast || Schiene || Arbeiten bis 2018

Multimodale Verbindungen in England (einschließlich Hochgeschwindigkeitslinie 2) || Multimodal || Abzuschließen bis 2025

Kanal Seine - Schelde || IWW || Entwurf beendet, Wett­bewerbsdialog eingeleitet, Abschluss 2018

Modernisierung Wasserstraßen in Wallonien || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen

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9. Korridor Antwerpen – Lyon – Basel - Rotterdam – Antwerpen – Brussel/Bruxelles – Luxembourg - Luxembourg – Dijon – Lyon - Luxembourg – Strasbourg – Basel || || ||

|| Modernisierung der Maas || IWW || Abzuschließen bis 2015

Modernisierung der Schleuse in Terneuzen || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen

Seeschleuse in Antwerpen || Seeverkehr || Studien noch nicht abgeschlossen

Eurocaprail || Schiene || Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Luxembourg Dijon Lyon (TGV Rhin - Rhône) || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Kanal Saône - Moselle || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen

Strasbourg - Mulhouse - Basel || Multimodal || Studien und Modernisierung noch nicht abgeschlossen

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10. Korridor Seine – Donau - Le Havre – Paris – Strasbourg – Stuttgart – München – Wien || || ||

|| Hochgeschwindigkeits­verbindung Le Havre - Paris || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung - Paris Strasbourg: 2. Phase LGV Ost || Schiene || Abzuschließen 2016

Schienenverbindung Strasbourg - Kehl Appenweier || Schiene || Abzuschließen 2016

Karlsruhe - Stuttgart - München || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung München - Salzburg || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Schienenverbindung Wels - Wien || Schiene || Abschluss voraussichtlich 2017

Modernisierung Donau || IWW || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen

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Andere Abschnitte des Kernnetzes

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Grenzübergreifend || Schienenverbindung Sofia - Plovdiv - Istanbul || Schiene || Modernisierung noch nicht abgeschlossen

Grenzübergreifend || Straßenverbindung Sofia - Bucureşti via Ruse || Straße || Studien noch nicht abgeschlossen

Grenzübergreifend || Straßen- und Schienen­verbindung Sofia - Skopje || Multimodal || Studien noch nicht abgeschlossen

Grenzübergreifend || Straßen- und Schienen­verbindung Timişoara - Belgrade || Multimodal || Studien noch nicht abgeschlossen

Grenzübergreifend || Schienenverbindung Nürnberg - Praha || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Grenzübergreifend || Straßen- und Schienen­verbindung Wrocław - Dresden || Multimodal || Modernisierung noch nicht abgeschlossen

Grenzübergreifend || Multimodale Verbindung Nürnberg - Linz || Multimodal || Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Engpass || Eisenbahnnetz Nordwest-Spanien und Portugal || Schiene || Arbeiten noch nicht abgeschlossen

Engpass || Schienenverbindung Frankfurt - Fulda - Erfurt - Berlin || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Engpass || Halle - Leipzig - Nürnberg || Schiene || Arbeiten noch nicht abgeschlossen, Abschluss 2017

Engpass || HSL Provence - Côte d'Azur || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Engpass || Schiene Egnathia (EL) || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Engpass || Binnenwasserstraße Dunkerque - Lille || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen

Engpass || Parallele HSR-Verbindung Paris- Lyon || Schiene || Vorstudien noch nicht abgeschlossen

Kernnetz - Sonstiges || Kernnetz HS-Verbindungen Zaragoza - Pamplona - Logrono, Valladolid - La Coruña || Schiene || Teilarbeiten noch nicht abgeschlossen

Kernnetz - Sonstiges || Schienenverbindung Shannon - Cork - Dublin || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Kernnetz - Sonstiges || Schienenverbesserung und HS-Verbindung wichtiger Städte in PL (einschließlich Warszawa, Łódź, Wrocław, Poznań, Kraków) || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Kernnetz - Sonstiges || Bahnverbindung nach Wilhelmshaven und Bremerhaven || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen

Vorläufige Liste der prioritären Energiekorridore

Horizontale Prioritäten

Realisierung intelligenter Netze || Investitionen in Großprojekte für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage unter Verwendung von Lösungen mit intelligenten Netzen für Hoch- und Mittelspannungselektrizität in großen grenzübergreifenden Regionen mit deutlichen Stromerzeugungsschwankungen

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Europäische Korridore für elektrische Energie

|| Bis 2020 zu erreichendes Ziel || Betroffene Länder || Wichtigste kurzfristige Engpässe

1. Offshore-Stromnetz in der Nordsee || Integriertes Offshore-Netz in der Nordsee, mit dem die geplanten 40 GW erneuerbarer Energiequellen mit den Hauptverbrauchszentren verbunden werden || BE, DE, DK, FR, IE, LU, NL, SE, UK (NO) || - Optimale Netzlösungen unter Verwendung radialer oder Hub- Unterwasserverbin­dungen an die Küste und T-Verbindungen zu Ver­bindungsleitungen in der Nordsee, der irischen See und der Kanalregion

– - Stärkung von Onshore-Netzen, damit Strom in die Hauptverbrauchszentren in den Nordsee-Anrainerstaaten befördert werden kann

– - verstärkter Zugang zu Pump- und anderen Speicher­anlagen für Reserve und Ausgleich

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2. Stromverbundnetze in Südwesteuropa || Verbundnetze in der südwestlichen Region zwischen EU-Mitglied­staaten und Drittländern im Mittelmeerraum || ES, FR, IT, MT, PT (CH, nordafrikanische Länder) || - Verbundnetze zwischen der iberischen Halbinsel und Frankreich

- Verbindungen nach Mitteleuropa

- Verbundnetze zwischen Italien/Spanien und nord­afrikanischen Ländern mit Blick auf deren längerfristiges Potential im Bereich erneuerbarer Energien

- angemessene Verbindung von Malta mit Italien

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3. Stromnetze in Mittel- und Südosteuropa || Stärkere regionale Stromnetze in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung, um den Binnenmarkt zu vollenden und erneuer­bare Energien durch Verbindungs- und interne Leitungen zu integrieren. || AT, BG, CZ, DE, GR, HU, IT, PL, RO, SI, SK (AL, BA, FYROM, HR, ME, SP) || - Ausbau der internen Netze in Polen, der Tschechischen Republik, Rumänien, Slowakei, Kroatien und Bulgarien sowie Österreich und Deutschland in Nord-Süd-Richtung

- neue Verbindungen zwischen Deutschland und Polen, der Slowakei und Ungarn

- Steigerung der Über­tragungskapazitäten zwischen Rumänien, Bulgarien und Griechenland einschließ­lich der Länder der Energie­gemeinschaft

- Verbindungen zwischen Italien und den Ländern der Energiegemeinschaft (vor allem Montenegro, aber auch Albanien und Kroatien)

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4. Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP) || Beendigung der Isolation der drei baltischen Staaten und Stärkung ihrer Unabhängigkeit vom russischen Strom­netz. Längerfristig synchronisierte Anbindung an das kontinentaleuropäische System im Rahmen von ENTSO-E || DE, DK, EE, FI, LT, LV, PL, SE (NO) || - Stromverbindungen von den drei baltischen Staaten nach Schweden, Finnland und Polen

- Entsprechende Stärkung des internen Netzes der baltischen Staaten, vor allem in Lettland

- Ausbau der Verbindung zwischen Lettland und Estland zum Zweck größerer Unabhängigkeit ihrer Systeme

- Ausbau des polnischen Netzes im Nordosten sowie zusätzliche grenzübergreifende Kapazitäten zwischen Polen und Litauen in Vorbereitung der synchronisierten Anbindung

Europäische Gaskorridore

5. Südlicher Gaskorridor || Öffnung eines vierten Gaskorridors in die EU, mit dem Europa mit Gas aus dem Kaspischen Meer und dem Nahen Osten versorgt werden kann (90,6 Billionen Kubikmeter an bekann­ten Vorkommen) || Direkt: IT, EL, BG, RO, AT, HU Indirekt: DE, CZ, PL, FR (AL, BA, FYROM, HR, ME, SP; Georgien, Irak, Türkei, Länder der Region um das Kaspische Meer) || - Pipelines zur Schaffung einer direkten Verbindung zwischen dem Gebiet der EU und den Gasfeldern am Kaspischen Meer und im Nahen Osten

- Es werden verschiedene Optionen und Pipeline-Formen in Betracht gezogen, auch eine Pipeline über türkisches Gebiet und Unterwasser-Pipelines auf dem Grund des Kaspischen und des Schwarzen Meeres (Turkmenistan-Aserbaidschan und Georgien-EU)

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6. Nord-Süd-Gaskorridor in Westeuropa || Neue Verbindungen in Westeuropa auf der Nord-Süd-Achse für eine bessere Anbindung der Mittelmeerregion an die Gasregion im Nord­westen, dadurch weitere Diversifizierung von Italien und Spanien und Wettbewerb in der ganzen Region; Zugang zu Vorkommen in Afrika, Norwegen und Russland und gesteigerte Flexibilität des gesamten EU-Gasnetzes || BE, CY, DE, ES, FR, IE, IT, LU, MT, NL, PT, UK (Nordafrika­nische Länder) || - weitere Verbundkapazitäten zwischen der iberischen Halbinsel und Frankreich und Entfernung von internen Engpässen

- weitere Verbundkapazitäten im Norden Italiens mit Österreich und im Süden mit Nordafrika

- angemessene LNG/CNG/ Pipeline-Lösungen in Zypern und Malta

- weitere Infrastrukturen, um die Kapazitäten im VK und in Irland zu erhöhen (z.B. Speicherung/LNG)

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7. Nord-Süd-Gasverbindungen in Mittel- und Südosteuropa || Gasverbindungen zwischen der Ostsee­region und Adria und Ägäis sowie zum Schwarzen Meer, um die Versorgungs­sicherheit und die Diversifizierung der Versorgungsquellen in der Region zu verbessern. In einer zweiten Phase wird dieser Integrations­prozess durch geeignete Verbundkapazitäten auf die Mitgliedstaaten der Energiegemeinschaft ausgedehnt. || BG, HU, CZ, PL, RO, SK, AT, GR, SI (HR, Länder der Energie­gemeinschaft) || - Nord-Süd-Verbindungen in und zwischen den Ländern, insbesondere Modernisierungen oder neue Pipelines in Polen, Bulgarien und Rumänien, Verbindungen zwischen Polen und der Slowakei sowie der Slowakei und Ungarn

- verstärkte grenzübergreifende Kapazitäten für bidirektionalen Austausch zwischen Polen und der Tschechischen Republik, Polen und Deutschland sowie Rumänien und Ungarn

- neue Infrastrukturen für Gasimporte aus neuen Quellen und deren Anbindung an die regionalen Gasnetze im Norden und Süden durch neue Pipelines und LNG-Terminals in Polen, Kroatien und Rumänien, die der ganzen Region zugute kommen.

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8. Verbundplan für den baltischen Energiemarkt – Gas (BEMIP) || Beendigung der Iso­lierung der drei baltischen Staaten und Finnlands, ihrer Ab­hängigkeit von einem einzigen Lieferanten und Erhöhung der Ver­sorgungssicherheit in der gesamten Ostsee-Region durch verstärkte Diversi­fizierung der Versor­gungsquellen aus Norwegen || DK, EE, FI, LT, LV, PL, SE, DE (NO) || - Verbindungsleitungen zwischen Finnland und Estland, Polen und Litauen und regionales LNG-Terminal in der östlichen Ostsee

- interne System-Modernisierungen, um ausreichende Kapazitäten zu erreichen, mit denen Gas in alle Richtungen befördert werden kann

- für die westliche Ostseeregion weitere Ver­bundmöglichkeiten zwischen dem norwegischen und dänischen System, Verbund zwischen Polen und Dänemark und Ausbau der bidirektionalen Kapazitäten zwischen Deutsch­land und Dänemark

Vorläufige Liste von Breitband-Zielgebieten und digitalen Infrastruktur-Korridoren

Horizontale Prioritäten

Innovatives Management & Dienstleistungen || Die Kartierung der europaweiten Breitband-Infrastruktur soll die laufende detaillierte Bestandsaufnahme einschlägiger Infrastruktur, die Analyse von Nutzungsrechten, die Bewertung des Aufrüstungspotenzials usw. ermöglichen.

Innovatives Management & Dienstleistungen || Maßnahmen der technischen Unterstützung einschl. Projekt- und Investitionsplanung und Durchführbarkeitsstudien, in Ergänzung zu Investitionsmaßnahmen und Finanzinstrumenten.

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                                                      Breitband-Zielgebiete

Pipeline-Projekt: prioritäre Breitband-Zielgebiete || Beschreibung der bis 2020 zu finanzierenden Zielgebiete || Bedeutung/wichtigste Daten

1. Entwicklung einer räumlich diversifizierten Palette von Breitband-Projekten, die zu den Zielen der digitalen Agenda für Europa beitragen || Räumlich diversifizierte Palette von Breitband-Projekten in den Breitband-Zielgebieten, d.h. vor allem Vorstädte, wo etwaige Empfänger von speziellen Finanzinstrumenten profitieren sollen, die aus EU-Mitteln (1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt) eine Anschubfinanzierung oder Kreditfazilität erhalten. Durch diesen Finanzbeitrag sollen weitere öffentliche und private Mittel mobilisiert werden, die die Höhe der Breitband-Investitionen auf 6 bis 15 Mrd. EUR anheben könnten, abhängig vom Finanzierungsbedarf und dem Risikoprofil der betreffenden Investitionen. In der ersten Projektphase werden voraussichtlich vor allem die alteingesessenen Telekom-Anbieter in Gebiete mit starkem Konkurrenzdruck durch Kabelanbieter investieren. Andere Versorger (Wasser, Abwasser, Strom) dürften alleine oder als Partner von Betreibern in passive Breitbandnetze investieren. Mehrere (Festnetz- und Mobilfunk-) Betreiber können gemeinsam Infrastruktur der neuen Generation bereitstellen. Partnerschaften sind eine risikoreichere Anlage als Alleinschuldner. || Schnellere Breitbandverbindungen sind mit massivem wirtschaftlichem und sozialem Nutzen verbunden. Aufbau und Betrieb von Breitbandnetzen entfalten eine unmittelbare Beschäftigungswirkung. Mittelfristiger direkter Nutzen durch Kosteneffizienz von IKT-Dienstleistungen (intelligente Netze, e-Verwaltung, Gesundheitsleistungen). Laut einer OECD-Studie führt eine Anhebung der Breitband-Penetration um 5 Prozentpunkte zu einer um 0,07 Prozentpunkte höheren Produktivitäts-Wachstumsrate. Deswegen sind langfristige Auswirkungen auf das BIP zu erwarten.

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                                Europäische Korridore für digitale Infrastruktur

Pipeline-Projekt: prioritäre Infrastrukturen || Beschreibung der bis 2020 zu finanzierenden Infrastruktur für Dienstleistungen || Bedeutung/wichtigste Daten

1. Schaffung von Zugang zu den digitalen Beständen des europäischen Kulturerbes (Europeana) || Infrastruktur für den Zugang zu den digitalen Ressourcen von Museen, Bibliotheken, Archiven und audiovisuellen Sammlungen. Zweck ist die Bereitstellung eines benutzerfreundlichen einheitlichen Online-Zugangs zum europäischen Kulturangebot als einer tragfähigen Säule der digitalen Wirtschaft, in Verbindung mit Infrastruktur für spezifische Zugriffsrechte und als Plattform für Kreativbranchen und die innovative Wiederverwendung von Kulturgut. Sie baut auf Europeana auf und erschließt bisher ungenutzte Sammlungen in allen Mitgliedstaaten. || Europeana fördert den Zugang zu Wissen, kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten und soll die Digitalisierung und Verbreitung kultureller Werke fördern. Eine bessere Ausstattung von Europeana hatte der Rat im Mai 2010 vereinbart. Die Kultur- und die Kreativbranche gehören zu den dynamischsten Wirtschaftszweigen Europas, mit 3,3 % Anteil am EU-BIP und 3 % an der Beschäftigung. Das reiche kulturelle Erbe bietet eine gesunde Grundlage für den Inhaltesektor. Alle der öffentlichen Domäne zuzurechnenden Meisterwerke sollen ab 2016 zugänglich sein. Dann Ausweitung der Inhalte- und Dienstepalette.

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2. Interoperable sichere elektronische Identifizierung und Authentifizierung in ganz Europa || Infrastruktur zur grenzüberschreitenden Nutzung elektron. Identifikations- und Authentifizierungstechnik (eID), für Bürger und Unternehmen in ganz Europa. Ausweitung von eID und Authentifizierung auf alle Mitgliedstaaten, die sich an dieser Infrastruktur und anderen höherwertigen Diensten (elektronisches Beschaffungswesen, Unternehmensmobilität, elektronischer Informationsaustausch von Justizbehörden) beteiligen. || Mehrere weitere Infrastrukturen wären auf grenzüberschreitende eID angewiesen, wie die Anlaufstelle der Dienstleistungsrichtlinie, der Austausch von Strafregisterdaten oder Patientendaten u.a.m. Testlauf von begrenztem Umfang bis 2014. Anschließend Vollbetrieb.

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3. Interoperables grenzüberschreitendes Beschaffungswesen || Infrastruktur, mittels derer sich Unternehmen europaweit an öffentlichen Aufträgen beteiligen können, einschl. vor- und nachgelagerter Leistungen. Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten und Einbeziehung von Diensten wie Unternehmensakte (Virtual Company Dossier), e-Kataloge, e-Bestellungen und -Rechnungen. || Das elektronische öffentl. Auftragswesen erweitert den Markt für Unternehmen wie Behörden und schafft mehr Wettbewerb, mit einem Sparpotenzial von 1-2 % des Beschaffungsmarktes, der EU-weit im Jahr 2000 Mrd. EUR beträgt. Ab 2014 Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten, entsprechend dem Weißbuch über die Vernetzung des Beschaffungswesens im Binnenmarkt.

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4. Elektronische Verfahren für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit im Ausland (im Kontext der Dienstleistungsrichtlinie) || Infrastruktur für Unternehmen und Freiberufler, die Dienstleistungen im Ausland anbieten wollen. Schaffung elektronischer Verfahren für die Verwaltungsverfahren in Verbindung mit der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit im EU-Ausland bei der einzigen Anlaufstelle gemäß der Dienstleistungsrichtlinie || Interoperable Infrastruktur auf der Grundlage der Dienstleistungsrichtlinie. Beseitigung der administrativen Hindernisse für eine Geschäftstätigkeit im Ausland, begrenzter Testlauf bis 2014, dann Vollbetrieb und Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten

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5. Interoperable elektronische Unterstützung für Gesundheitsleistungen in der ganzen EU || Infrastruktur zur Verbindung von Gesundheitseinrichtungen und Überwindung von Sprach-, Verwaltungs- und technischen Hindernissen für e-Health-Dienstleistungen. Zu den Leistungen würden der Austausch von Patientendateien und elektronische Verschreibungen europaweit zählen. Außerdem würden grenzüberschreitende Fernmedizin-Leistungen unterstützt. || Die Infrastruktur wird Teil des Durchführungsmechanismus gemäß Art. 14 der Richtlinie über Patientenrechte bei grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen durch gemeinsame Normen für Dateien und Verfahren sein. Testlauf von begrenztem Umfang bis 2015. Vollbetrieb ab 2015.

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6. Data.eu || Infrastruktur zur Zusammenführung des elektronischen Datenbestands kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer öffentlicher Einrichtungen bei einer einzigen Anlaufstelle für eine anwendungsübergreifende Verwendung und Wiederverwendung. Ein data.eu-Portal bietet Such- und Abfragefunktionen, Datenzugang und Visualisierung in sämtlichen Amtssprachen der Mitgliedstaaten. Die Daten können frei ausgewertet oder heruntergeladen und für neue kommerzielle Tätigkeiten verwendet werden. || Informationen des öffentlichen Sektors sind nicht nur eine erstrangige Datenquelle, sondern auch ein wichtiges Mittel zur Konzeption innovativer Dienstleistungen (auf Standortdaten gestützte Dienste, Finanzdienstleistungen, Marketing, Umweltüberwachung). Der Teilmarkt der geographischen Informationen wurde 2009 weltweit auf 5,3 Mrd. USD geschätzt. Pilot-Portal von begrenztem Umfang. Schrittweiser Aufbau einer europaweiten Dateninfrastruktur und Ausweitung auf alle öffentlichen Einrichtungen der EU ab 2014.

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7. Sicheres Internet für Kinder || Infrastruktur zum besseren Schutz junger Online-User. Sie wird eine EU-weite Plattform für die Bereitstellung von Informations-Systemen und Software bieten. Miteinander vernetzte „Safer Internet“-Zentren werden erzieherische Inhalte, Online-Sicherheitsinformationen, Sensibilisierungsmaterial, Zugangskontroll-Software für Eltern analog einschlägigen Industrienormen für altersgerechten Zugriff (z.B. für Videospiele), innovative Inhalteentwicklung und interoperable Positivlisten für ein sicheres Internet-Umfeld für Kinder mit altersgerechten, qualitativ hochwertigen Inhalten bieten. || Diese Infrastruktur soll die Kommission bei der Verwirklichung ihrer in der Digitalen Agenda vorgegebenen Ziele in Bezug auf den Kinderschutz unterstützen. Aufbau der Plattform und Einführung der Software für die verschiedenen Komponenten ab 2014. Zusammenfügung und Ausbau ab 2018.

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8 Sprachendienstleistungen || Infrastruktur, um im elektronischen Geschäftsverkehr tätigen Unternehmen unbegrenzten Zugang zu wiederverwendbaren sprachorientierten Leistungsbausteinen zu eröffnen, u.a. Online-Übersetzung, interaktive sprachenbasierte Dienste, mehrsprachige Inhalte-Abfrage. Die Infrastruktur bietet Datenmaterial für EU-Sprachen (z.B. übersetzte Texte, mehrsprachige Corpora, Lexika und Terminologie-Datenbanken), zugehörige Metadaten, Software und Normen, die frei zugänglich sein sollen. Sie ermöglicht das Zusammenführen und die gemeinsame Nutzung von und den Handel mit Ressourcen (Dateien und Software) öffentlichen wie privaten Ursprungs. || Die Überwindung der Sprachbarrieren erleichtert die Heranbildung eines digitalen Binnenmarktes. Nach einer Studie aus dem Jahr 2009 betrug die Wertschöpfung der EU-Sprachenindustrien 2008 8,4 Mrd. EUR (Übersetzen, Dolmetschen, Lokalisierung, Entwicklung von Sprachtechnologie, Beratung und Unterricht), und dieser Wirtschaftszweig dürfte in den kommenden Jahren um mindestens 10 % jährlich wachsen. Eingangs würden bestehende Initiativen (z.B. TAUS, ELRA, LDC, EU-Netze wie META-NET) miteinander verbunden und ausgeweitet und ab 2016 weiterentwickelt.

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9. Transeuropäisches Grundnetz für die Vernetzung der Forschung || Infrastruktur zur Verbindung wichtiger öffentlicher Dienste mit einem europaweiten Hochgeschwindigkeits-Grundnetz, über das andere höherwertige Dienste dargeboten und europaweite öffentliche Dienstleistungen gebündelt werden könnten, um eine kritische Masse für eine kostengünstige und rasche Bereitstellung der Dienstleistungen zu schaffen. || Die wichtigsten Akteure sind Behörden, deren Leistungsangebot von einem Hochgeschwindigkeitsnetz profitieren würde (Gesundheitsbehörden, Register, statistische Ämter, Umweltkontroll-Behörden, Zivilschutzbehörden, kulturelle Einrichtungen). Ausgehend vom Jahr 2014 könnte ein solcher europaweiter Dienst in 2-4 Jahren eine ausreichende Dichte erreichen. Dann könnten in einer zweiten Phase spezifische räumliche oder thematische Lücken geschlossen werden. Ausgangspunkt für den Aufbau dieser Infrastruktur ist sTesta.

Innovative Finanzinstrumente

1. Ziele

Innovative Finanzinstrumente sind eine Alternative zu den herkömmlichen Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt und ermöglichen wichtige neue Finanzierungsströme für strategische Investitionen. Ein wesentlicher Vorteil innovativer Finanzinstrumente ist die Tatsache, dass sie weitere öffentliche und private Finanzierungen von Projekten von EU-Interesse erleichtern bzw. Anreize dafür schaffen und so einen Multiplikatoreffekt für den EU-Haushalt bewirken.

Für die Finanzierung von Projekten mit kommerziellem Potenzial können EU-Mittel in Partnerschaft mit dem Privat- und dem Bankensektor insbesondere über die Europäische Investitionsbank (EIB) gewährt werden, um marktbedingte Mängel bei der Projektfinanzierung und Tätigkeiten, die von strategischem Interesse für die EU und ihre Bürger sind, beseitigen zu helfen.

Es besteht Potenzial für eine umfangreichere Nutzung derartiger Instrumente zur Unterstützung einer breiten Palette von Politikbereichen. Schon seit mehr als zehn Jahren werden im Rahmen des EU-Haushalts Finanzinstrumente wie Bürgschaften für bzw. Beteiligungen an KMU verwendet. Im aktuellen Finanzrahmen wurde in Zusammenarbeit mit der EIB eine neue Generation von Finanzinstrumenten eingeführt, darunter die EU-Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (im Rahmen des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung) und das EU-Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte. Für Tätigkeiten außerhalb der EU wurde der globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien eingerichtet, über den Eigenkapitalinvestitionen in Entwicklungsländern ermöglicht werden sollen. Im Strukturfondsbereich wurden Finanzinstrumente zur Unterstützung der Unternehmen, der Stadtentwicklung und der Energieeffizienz durch revolvierende Fonds geschaffen.

Diese Instrumente haben sich als nützlich erweisen, wurden jedoch allesamt auf experimentelle Art und Weise entwickelt. Daher schlägt die Kommission vor, mit dem künftigen Finanzrahmen ein einheitlicheres, standardisiertes Konzept für den Rückgriff auf innovative Finanzinstrumente einzuführen, durch das dafür Sorge getragen wird, dass die Finanzmittel für die Unterstützung der EU-Politik optimal verwendet werden.

2. Instrumente

Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Finanzinstrumente zu verschlanken, indem gemeinsame Regeln für Eigenkapital- und Schuldeninstrumente festgelegt werden, um einen Gesamtüberblick über die Finanzinstrumente auf EU- und auf nationaler bzw. regionaler Ebene zu ermöglichen. Die Beziehungen zu den Finanzpartnern (u.a. EIB und internationale Finanzeinrichtungen) werden dadurch vereinfacht. Zudem wird deutlicher ersichtlich werden, wie die EU mit Eigenkapital- und Schuldeninstrumenten auf den Märkten eingreift, so dass die Transparenz der EU-Interventionen verbessert wird.

Die Kommission schlägt als neues Instrument eine EU-Initiative für projektbezogene Anleihen vor, die als Mittel zur Sicherstellung von Investitionsmitteln für Infrastrukturprojekte, die von strategischem Interesse für die EU sind, dienen soll. Ein Beitrag aus dem EU-Haushalt wird dazu verwendet werden, die Kreditwürdigkeit von Projekten zu verbessern und auf diese Weise Finanzierungen von Seiten der EIB, anderer Finanzeinrichtungen und privater Kapitalmarktanleger anzuziehen. Finanzinstrumente bergen keine größeren Risiken als Finanzhilfen, da das Risiko für den EU-Haushalt in allen Fällen strikt auf den Mittelbeitrag begrenzt ist. Der EU-Haushalt kann niemals defizitär sein.

Für das Gebiet der externen Maßnahmen wird zurzeit eine spezifische EU-Plattform für externe Zusammenarbeit und Entwicklung entwickelt, die die Stärken der Kommission, der Mitgliedstaaten und der auf dem Gebiet der externen Zusammenarbeit und Entwicklung tätigen bilateralen und multilateralen Finanzeinrichtungen in sich vereinen soll. Die Plattform soll zur Verbesserung der EU-weiten Kohärenz, der Effizienz, der Wirksamkeit und der Sichtbarkeit externer Finanzierungen beitragen und dabei den Eigenheiten der externen Partner der EU Rechnung tragen.

3. Umsetzung

Finanzinstrumente werden in einer ganzen Reihe von Politikbereichen Bestandteil von Haushaltsinterventionen der EU sein, insbesondere in den Bereichen, die auf folgende Ziele abstellen:

(1) Verbesserung der Möglichkeiten des privaten Sektors zur Schaffung von Wachstum, Arbeitsplätzen und/oder Innovationen: Unterstützung von Unternehmensgründungen, KMU, mittelständischen Unternehmen, Mikrounternehmen, Wissensweitergaben und Investitionen in geistiges Eigentum;

(2) Aufbau von Infrastrukturen im Rahmen von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit im Verkehrs-, Energie- und IKT-Sektor;

(3) Unterstützung von Mechanismen zur Mobilisierung privater Investitionen in öffentliche Güter (z.B. Klima- und Umweltschutz) in anderen Bereichen.

Die Auslegung der Instrumente wird nach folgenden Grundsätzen erfolgen:

· solide Governance-Regelungen: Die Schulden- und die Eigenkapitalplattform werden von robusten Governance-Regelungen begleitet sein, durch die sichergestellt wird, dass die EU eine wirksame Kontrolle über die Finanzvorgänge, die Investitionen und die Verwirklichung der politischen Ziele hat;

· Finanzierung aus unterschiedlichen Haushaltslinien: Es wird keinen spezifischen Finanzrahmen für derartige Instrumente geben; stattdessen werden die Finanzinstrumente aus Haushaltslinien der betreffenden Politikbereiche finanziert und mit geeigneten Schulden- oder Eigenkapitalinstrumenten kombiniert werden;

· Verankerung in der Haushaltsordnung: Die Hauptgrundsätze der beiden Plattformen werden in der Haushaltsordnung verankert werden, die zurzeit im Rat und im Europäischen Parlament überprüft wird. Dies wird erheblich zur Vereinfachung und zur Vereinheitlichung beitragen;

· obligatorische Verwendung gemeinsamer Regeln: Für sämtliche Schulden- und Eigenkapitalinstrumente sollen in den internen Politikbereichen einheitliche, verbindlich einzuhaltende horizontale Regeln gelten. Die bestehenden innovativen Finanzinstrumente werden an diese Regeln angepasst. Auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik wird der Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten eingehalten, d.h. die EU-Modelle werden als optionale bewährte Praktiken angeboten und mit starken Anreizen verbunden werden, die die Mitgliedstaaten dazu bewegen sollen, den EU-Ansatz zu übernehmen. Auf dem Gebiet der externen Maßnahmen werden mehr Finanzhilfen der EU (gegebenenfalls über regionale Anlagefazilitäten) mit Darlehen kombiniert oder im Rahmen von Beteiligungsfinanzierungen und anderen innovativen Instrumenten der Risikoteilung verwendet werden. Auf diese Weise sollen zusätzliche Mittel – auch des privaten Sektors – mobilisiert, die vorrangigen Ziele der EU unterstützt und Beiträge zur Deckung des Investitionsbedarfs unserer Partnerländer geleistet werden. Durch das Inkrafttreten der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen der Haushaltsordnung über Finanzinstrumente und durch die Einführung von für die Rahmenbedingungen für externe Maßnahmen hinreichend einheitlichen gemeinsamen Grundsätzen für derartige Instrumente werden diese Maßnahmen vereinfacht werden.

· Verwaltung durch Finanzeinrichtungen: Die Verwaltung und Umsetzung der Finanzinstrumente würde generell an die EIB-Gruppe, an andere internationale Finanzeinrichtungen oder an staatliche Finanzeinrichtungen, an denen mindestens ein Mitgliedstaat beteiligt ist, delegiert. Die Verwaltung könnte zudem über eine nach einzelstaatlichem Recht geschaffene Anlageinstrumentenstruktur erfolgen, in der Ressourcen aus unterschiedlichen öffentlichen und privaten Quellen zusammenfließen. Auch wäre eine Weiterdelegierung an Akteure des privaten Finanzsektors denkbar.

Justiz

1. Ziele

Die Politik der EU im Bereich Justiz, Grundrechte, Unionsbürgerschaft und Gleichstellung gründet auf grundlegenden Werten und Prinzipien der EU wie Demokratie, Freiheit, Toleranz, Nichtdiskriminierung und Rechtsstaatlichkeit. Ziel ist die Schaffung eines europaweiten Raums des Rechts und der Justiz, der allen EU-Bürgern zugute kommt.

Millionen Bürger sind heute in Europa im Rahmen ihrer Arbeit oder Ausbildung, als Verbraucher oder privat über die Grenzen ihres Landes hinaus aktiv. Die Kommission will Bürgern wie Unternehmen praktische Lösungen für die damit verbundenen Probleme bieten: Bürger, die in einen anderen Mitgliedstaat reisen, dort arbeiten oder leben wollen, sollen dies leichten Herzens tun können im Vertrauen darauf, dass ihre Rechte überall in der EU – wo immer sie sich gerade befinden – geschützt sind; in gleicher Weise sollen Unternehmen die Chancen, die ihnen der EU-Binnenmarkt bietet, voll ausschöpfen können.

Rechtsvorschriften sind die tragenden Pfeiler des europäischen Rechtsraums. Die Kommission verfolgt deshalb ein ambitioniertes Programm zur Einführung EU-weit geltender Normen, damit die Bürger sich überall in Europa darauf verlassen können, dass ihnen – beispielsweise wenn sie Opfer einer Straftat werden – ein Sockel an gleichen Rechten zusteht und sie gleichbehandelt werden. Der Vertrag von Lissabon bietet neue Möglichkeiten für eine justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und trägt der EU auf, den Zugang zum Recht in der EU zu erleichtern. Er trägt darüber hinaus in allen Politikbereichen und bei allen Tätigkeiten der EU für die Gleichstellung der Geschlechter Sorge und verbietet jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

Damit Rechte und Rechtsvorschriften ihre Wirkung entfalten können, müssen sie korrekt umgesetzt und angewandt werden, und Bürger wie Fachleute müssen sie kennen und handhaben können. Die Kommission hat eine Reihe von Finanzprogrammen aufgelegt, die eigens auf die Förderung dieses Bereichs ausgerichtet sind mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Fragestellungen, die sich nur durch ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene adäquat lösen lassen.

2. Instrumente

Die Kommission schlägt vor, die Programme in diesem Bereich in einem Programm „Justiz“ und einem Programm „Unionsbürgerschaft und Rechte“ zusammenzuführen. Auf diese Weise lässt sich eine Vereinfachung der Finanzierungsmodalitäten sowie eine kohärentere, konsistentere Handhabung aller Förderaktivitäten erreichen. Die integrierten Programme werden sich auf prioritäre Themenschwerpunkte und die Finanzierung von Tätigkeiten konzentrieren, die einen eindeutigen EU-Mehrwert bieten, wie:

· Juristenfortbildung (z. B. für Richter und Staatsanwälte), um diesen Personenkreis zu befähigen, EU-Rechten und –Rechtsvorschriften Geltung zu verleihen und Vertrauen zu schaffen, eine Grundvoraussetzung für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

· Stärkung der Netzwerke, d. h. der EU-weit tätigen Organisationen, die an künftigen Initiativen in diesem Bereich mitarbeiten und sich anschließend dafür einsetzen, dass sie in der EU einheitlich umgesetzt werden

· grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, z. B. Einrichtung von Meldesystemen für vermisste Kinder, Koordinierung grenzübergreifender Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung

· Informations- und Sensibilisierungskampagnen, einschließlich Unterstützung nationaler und europäischer Kampagnen, um die Bürger über die Rechte aufzuklären, die ihnen die EU garantiert, sowie über die Geltendmachung dieser Rechte in der Praxis.

Soweit möglich, sollen sich auch Kandidatenländer und andere Drittstaaten an den Programmen beteiligen können.

3. Umsetzung

Die Verringerung der Zahl der Förderprogramme und die Zusammenführung aller Finanzierungsprioritäten ermöglicht einheitliche Verfahren und eine einheitliche Regelung für alle Bereiche.

Hieraus ergeben sich Effizienzgewinne sowohl für die Kommission als auch für die Empfänger der EU-Finanzhilfen. Die Reduzierung der Rechtsgrundlagen und Haushaltslinien ermöglicht ein höheres Maß an Flexibilität und damit eine konzentriertere Ausrichtung auf die politischen Prioritäten der EU und einen effizienteren Haushaltsvollzug.

Die Kommission schlägt vor, die vorhandenen Agenturen im Bereich Justiz und Grundrechte weiter finanziell zu unterstützen, da alle einen erheblichen Mehrwert für die Entwicklung und Umsetzung der Politik in diesem Bereich beisteuern. Zu diesen Agenturen zählen EUROJUST, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020, davon: Programm „Justiz“ Programm „Unionsbürgerschaft und Rechte“ || 802 Mio. EUR 416 Mio. EUR 387 Mio. EUR

Meeres- und Fischereipolitik

1. Ziele

Eine gesunde Meeresumwelt ist eine wichtige Quelle biologischer Vielfalt, die eine Vielzahl wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Vorteile bietet. Außerdem ist sie Quelle nahrhafter und sicherer Speisen aus Meeresprodukten, die wir Europäer als wichtigen Teil unserer Ernährung schätzen. Küstengemeinden, in denen Fischerei eine wichtige Rolle spielt, mit ihrer besonderen Lebensart, Kultur, Tradition und ihrem gesammelten Wissen, sind auf Arbeitsplätze im Fischereisektor angewiesen, sei es in der Fangflotte, der Aquakultur, der Lebensmittelverarbeitung oder in Fischereihäfen. Fischerei- und Küstengebiete sind außerdem sehr durch die Folgen des Klimawandels wie Überschwemmungen, Küstenerosion und steigenden Meeresspiegel gefährdet.

Die EU hat sich zu einer nachhaltigen, ökosystembasierten Fischereiwirtschaft verpflichtet. Nach einer umfassenden Überprüfung wird die Kommission in Kürze eine radikale Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vorschlagen, durch die sich die Art der Fischereibewirtschaftung grundlegend ändern wird. Dies soll die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und die Zukunft der Fischerei in Europa sichern. Diese Reform wird mit einer Neuorientierung der Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik und der integrierten Meerespolitik (IMP) einhergehen, die Folgendes vorsieht:

· Ineffiziente direkte Flottenbeihilfen werden in Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 umgeschichtet, wobei Anreize für die Fischereiwirtschaft geschaffen werden, Reformen durchzuführen, zu innovieren und nachhaltig zu fischen;

· der Innovationsrückstand, den die Fischerei gegenüber anderen Wirtschaftszweigen aufweist, wird aufgeholt, und die EU-Fischereiflotten werden rentabler und wettbewerbsfähiger und tragen zu Wachstum und Beschäftigung in den von der Fischerei abhängigen Gemeinden bei;

· der Übergang zu einer umweltverträglichen Fischerei mit Beendigung der Rückwürfe und nur noch geringen Auswirkungen auf die Meeresökosysteme wird erleichtert;

· es wird zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Meeresökosystemen und den von der Aquakultur abhängigen Ökosystemen beigetragen;

· die Unterstützung genossenschaftlicher Maßnahmen, einschließlich Vertrieb und Produktion, wird verstärk und den Erzeugerorganisationen eine tragende Rolle zugewiesen;

· es wird mehr Gewicht auf die Lebensfähigkeit der von der Fischerei abhängigen Gemeinden an der Küste und im Binnenland gelegt, der Mehrwert von fischereibezogene Tätigkeiten gesteigert und die Diversifizierung in andere Sektoren der maritimen Wirtschaft gefördert;

· eine wettbewerbsfähige, nachhaltige Aquakultur versorgt die EU-Verbraucher mit gesunden, nahrhaften Produkten;

· Fischereiaufsicht und Datenerhebung werden verbessert, damit für eine bessere Einhaltung der Rechtsvorschriften und eine ausgereifte wissensbasierte Politik gesorgt ist;

· die integrierte Meerespolitik konzentriert sich auf die Förderung nachhaltigen Wachstums in meeresbezogenen Sektoren und Regionen.

2. Instrumente

Im Mittelpunkt der neuen Meeres- und Fischereipolitik steht ein neuer Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF), der vier Säulen umfasst:

· Intelligente, umweltverträgliche Fischerei (gemeinsame Verwaltung): Unterstützt wird der Übergang zu nachhaltigem Fischfang, bei dem es keine Rückwürfe mehr gibt, der die Meeresökosysteme weniger schädigt, auf diese Weise zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresökosysteme beiträgt sowie gezielt Innovation und Mehrwert fördert, so dass der Fischereisektor wirtschaftlich lebensfähig und widerstandsfähig gegen Schocks von außen und die Konkurrenz von Drittländern wird.

· Intelligente, umweltverträgliche Aquakultur (gemeinsame Verwaltung): Die Aquakultur soll wirtschaftlich lebensfähig, wettbewerbsfähig und umweltverträglich werden, sich der Konkurrenz auf dem Weltmarkt stellen können und den EU-Verbrauchern nahrhafte Qualitätsprodukte liefern.

· Nachhaltige und integrative Raumordnung (gemeinsame Verwaltung): Der wirtschaftliche Niedergang vieler von der Fischerei abhängiger Gemeinden an der Küste und im Binnenland soll aufgehalten werden, indem die Wertschöpfung im Fischfang und den mit der Fischerei zusammenhängenden Tätigkeiten gesteigert und die Diversifizierung in andere Zweige der maritimen Wirtschaft gefördert wird.

· Integrierte Meerespolitik (zentrale Direktverwaltung): Die übergreifenden Prioritäten, die ein echtes Potenzial für Einsparungen und Wachstum haben, aber von den Mitgliedstaaten nicht allein verfolgt werden können (wie Wissen über die Meere, maritime Raumplanung, integriertes Küstenmanagement und integrierte Meeresüberwachung und Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Küstengebiete), sollen gefördert werden.

Neben diesen vier Säulen schließt der EMFF flankierende Maßnahmen in den Bereichen Datenerhebung und wissenschaftliche Gutachten, Fischereiaufsicht, Entscheidungsfindung, Fischereimärkte (einschließlich Regionen in äußerster Randlage), freiwillige Zahlungen an regionale Fischereiorganisationen (RFO) und technische Hilfe ein. Die Grundlage bilden fischerei- und meerespolitische Maßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation gefördert werden.

Die Politik wird durch zwei internationale Instrumente ergänzt:

· Partnerschaftliche Fischereiabkommen, die den rechtlichen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Rahmen für Fangtätigkeiten von EU-Schiffen in den Gewässern von Drittländern bilden, die ihre Fischbestände nicht vollständig auf nachhaltige Weise selber nutzen.

· Regionale Fischereiorganisationen als internationale Gremien, denen Staaten, Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration (die EU) und Rechtsträger im Fischereisektor angehören und die eingerichtet wurden, um die Erhaltung und Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen auf Hoher See zu gewährleisten.

3. Umsetzung

Die Architektur der Rechtsakte, auf denen die Programme beruhen, wird erheblich vereinfacht. Es wird ein einziger EMFF geschaffen, der alle bestehenden Fischerei- und Meeresinstrumente in einem Rahmen zusammenfasst, mit Ausnahme der internationalen Fischereiabkommen und der EU-Mitgliedschaft in RFO. Dieses Konzept bietet den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Programmplanung, Verwaltung, Begleitung und Bewertung mehr Möglichkeiten für Synergien und Bürokratieabbau.

Ferner soll der gemeinsame strategische Rahmen für alle Strukturfonds auch die Programmierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Meeres- und Fischereipolitik in anderen Fonds erlauben.

Die Zahl der Ausgabenbereiche wird bei der gemeinsamen Verwaltung steigen, was den Mitgliedstaaten größere Flexibilität und eine längerfristige strategische Perspektive bietet. Der EMFF ist Teil des gemeinsamen strategischen Rahmens und der Partnerschaftsvereinbarungen, die für alle gemeinsam verwalteten EU-Mittel gelten.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014 - 2020

Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und internationale Fischereiabkommen / RFO || 6,1 Mrd. EUR

Forschung und Innovation

1. Ziele

Europa braucht Spitzenforschung und Innovation, die über die Ländergrenzen hinausgehen, verschiedene wissenschaftliche Disziplinen, Technologien und unternehmerische Kompetenzen miteinander verbinden und Talente aus der ganzen Welt anziehen. Forschung und Innovation sind von grundlegender Bedeutung, um die Position der EU auf den sich rasch verändernden globalisierten Märkten von heute zu festigen und die Herausforderungen von morgen zu meistern. Investitionen in Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in Europa schaffen neue Arbeitsplätze und sichern Europa langfristiges nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Wissenschaftlicher Fortschritt, neue Technologien und Innovationen sind ebenfalls notwendig, um drängende gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel, Bevölkerungsalterung und Ressourcenknappheit anzugehen. Hierbei handelt es sich um enorme Herausforderungen, für die entscheidende Fortschritte in Forschung und Innovation notwendig sind, und von denen einige nur koordiniert auf EU-Ebene angegangen werden können. In der Vergangenheit kam im Rahmen EU-finanzierter Forschungsvorhaben beispielsweise Fachwissen aus führenden Forschungszentren ganz Europas zusammen, was zu innovativen Formen der Entdeckung und Behandlung von Alzheimer führte. Solche Durchbrüche werden das Leben der Menschen in der EU tiefgreifend beeinflussen, da die Gesundheitsversorgung qualitativ besser wird, neue Formen des Miteinanders von Berufs- und Privatleben entstehen und der Lebensunterhalt besser gesichert wird. Erfolgreiche Innovationen zur Bewältigung dieser Herausforderungen werden Unternehmen gute Gelegenheiten bieten, zu wachsen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Trotz ihrer grundsätzlichen Bedeutung hinkt Europas Leistung in Forschung und Innovation derjenigen der USA und Japans hinterher. China, Brasilien und Indien holen rasch auf. Um den gegenwärtigen Trend umzukehren, wird in der Strategie „Europa 2020“ bis 2020 eine Erhöhung des FuE-Anteils auf 3 % des BIP angestrebt. Von besonderer Priorität ist die Intensivierung der wirtschaftsorientierten Forschung und Innovation, beispielsweise durch den Einsatz öffentlicher Mittel als Anreiz für private Investitionen.

In Verbindung mit staatlichen und privaten Mitteln kann der EU-Haushalt wesentlich zur Verwirklichung dieser Ziele sowie zur Steigerung der Leistung Europas in Forschung und Innovation beitragen.

2. Instrumente

Voraussetzung für die Modernisierung der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme ist die Bündelung der drei derzeit wichtigsten Finanzierungsinitiativen und ‑möglichkeiten im Rahmen einer Gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation (GSFI):

– das Siebte Rahmenprogramm (RP7);

– der Innovation betreffende Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP); und

– das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT).

In der GSFI werden die strategischen Ziele für alle EU-Fördermaßnahmen im Bereich Forschung und Innovation festgelegt. Sie ist straffer gestaltet als die aktuellen Sonderregelungen und wird in Form harmonisierter Vorschriften und Verfahren umgesetzt. Auf diese Weise werden Forschungs- und Innovationsmaßnahmen kohärent miteinander gekoppelt, wodurch die Wirksamkeit von EU-Mitteln erhöht wird. Die GSFI führt zu einem Mehrwert der EU-Interventionen, da sie die kritische Masse an Ressourcen, Sachverstand und herausragenden Leistungen im Bereich Forschung und Innovation möglich macht, die auf nationaler Ebene nicht erreicht werden kann.

Dadurch, dass sie die EU-Forschungsförderung einfacher und kohärenter gestaltet, ist die GSFI auch KMU-freundlicher und offen für neue Teilnehmer. Sie wird die Verbreitung von für Innovationen notwendigem Know-how und die politische Willensbildung verbessern. Sie wird es der Gemeinsamen Forschungsstelle ermöglichen, effektiver zur Politikgestaltung beizutragen. Sie wird der internationalen Zusammenarbeit eine stärker strategische Ausrichtung geben und den Europäischen Forschungsraum vorantreiben.

Innerhalb dieses Gesamtrahmens umfasst die GSFI die direkte und indirekte Forschung, die sich entsprechend den „Europa 2020“-Prioritäten jeweils in drei verschiedene, einander allerdings verstärkende Blöcke gliedern:

(1) Eine hervorragende wissenschaftliche Basis. Durch die Ausbildung von Talenten innerhalb Europas und die Bindung führender Forscher an Europa wird dieser Block das Weltspitzenniveau der EU in den Naturwissenschaften stärken. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer stärkeren Unterstützung der Pionierforschung (durch den Europäischen Forschungsrat), künftigen und sich abzeichnenden Technologien, Aus- und Weiterbildung sowie Aufstiegsmöglichkeiten für Forscher (Marie-Curie-Maßnahmen) sowie auf der Vernetzung von, dem Zugang zu und der Entwicklung von vorrangigen Forschungsinfrastrukturen (einschließlich elektronischer Infrastrukturen).

(2) Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Um unmittelbar auf die in der Strategie „Europa 2020“ festgelegten Herausforderungen reagieren zu können, unterstützt dieser Block Maßnahmen, die das gesamte Spektrum von der Forschung bis zur Vermarktung abdecken. Einbezogen werden Innovationsmaßnahmen (Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Versuchskonfigurationen, Unterstützung des öffentlichen Auftragswesens und Markteinführung von Innovationen), fachübergreifende Ansätze sowie sozioökonomische und geisteswissenschaftliche Forschung. Hierbei stehen folgende Aspekte im Vordergrund: Gesundheit, Bevölkerungsentwicklung und Wohlergehen, Ernährungssicherheit und die bio-basierte Wirtschaft, sichere, saubere und effiziente Energie, intelligente, umweltverträgliche und integrierte Verkehrssysteme, Rohstoffversorgung, Ressourceneffizienz und Klimapolitik sowie integrative, innovative und sichere Gesellschaften (einschließlich Cyber-Sicherheit und mehr Sicherheit im Internet). Das EIT wird in Form seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften mit einem deutlich aufgestockten Haushalt einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten.

(3) Führungsrolle der Industrie und wettbewerbsorientierte Rahmen. Zur Unterstützung und Förderung von Unternehmensforschung und -innovationen in Schlüsseltechnologien, Dienstleistungen und aufstrebenden Wirtschaftszweigen, deren Schwerpunkt auf der Mobilisierung privater Investitionen in FuE liegt, sowie zur Bewältigung KMU-spezifischer Probleme. Im Mittelpunkt hierbei stehen: stärkere strategische Investitionen sowie eine führende Rolle in derzeitigen und künftigen Schüssel- und Industrietechnologien und –dienstleistungen bei ausdrücklicher Unterstützung von IKT (einschl.) Mikro- und Nanoelektronik und Photonik), Nanotechnologie, fortschrittliche Werkstoffe und Fertigungssysteme, industrielle Biotechnologie, Raumfahrtforschung und –innovation sowie CO2-arme Techniken und Anpassungstechnologien mit besonderer Betonung auf einem integrierten Konzept für Schlüsseltechnologien. Erleichterung des Zugangs zu Risikofinanzierungen und Risikokapital (aufbauend auf die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis des RP7 und die Finanzinstrumente des CIP) sowie Bereitstellung von EU-weiter Unterstützung für Innovationen in KMU mit hohem Wachstumspotential.

Dieses Konzept beinhaltet sowohl Planforschung als auch mehr Freiräume für Bewerber mit innovativen Projekten und bahnbrechenden Lösungen.

3. Umsetzung

Entsprechend dem Konzept einer GSFI wird die Umsetzung vereinfacht und standardisiert. Die Vereinfachung betrifft sowohl die Formen der Förderung als auch die Verwaltungsvorschriften für die Teilnahme und die Verbreitung von Ergebnissen. Das neue einheitliche Regelwerk gilt für die drei Blöcke der GSFI, wobei den Besonderheiten des EIT (und seinem Bedarf an einer gewissen Flexibilität in Regulierungsfragen) und von KMU Rechnung getragen wird. Die wichtigsten operativen Merkmale der GSFI:

· Im Rahmen der GSFI kommen gestraffte Finanzierungsformen und Instrumente zur Anwendung, wobei diejenigen, die sich bewährt haben, weitergeführt, solche mit ähnlichen Zielen zusammengeführt und solche, die nicht länger zweckdienlich sind, beendet werden. Zuschüsse und innovative Finanzinstrumente werden verstärkt zum Einsatz kommen. Berücksichtigt werden auch die vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Preise.

· Ein einziges Regelwerk gilt einheitlich für Förderfähigkeit, Rechnungswesen, Berichterstattung und Buchprüfung. Es soll ein neues Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle einerseits und zwischen Risikobereitschaft und Risikovermeidung andererseits gefunden werden. Um den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten (Zuschussempfänger) zu verringern, wird ein radikal vereinfachtes Kostenerstattungssystem eingeführt, bei dem die üblichen Rechnungslegungs- und Verwaltungsverfahren der Begünstigten möglichst weitgehend akzeptiert werden, und verstärkt auf Pauschalbeträge und -sätze zurückgegriffen wird. Die Begünstigten werden gebeten, die Ergebnisse einer gemeinsamen Nutzung zuzuführen oder sie über entsprechende Kommunikationsmittel öffentlich zugänglich zu machen.

· Die Vorhaben können früher anlaufen, weil die Auswahl- und Post-Evaluierungsphase in Zukunft viel kürzer sein wird. Über ein gemeinsames IT-Portal erhalten Antragsteller und Teilnehmer einfachere Orientierung und Beratung. Darüber hinaus werden die Förderstrukturen in den Mitgliedstaaten gestrafft, um für alle GSFI-Maßnahmen eine zentrale Anlaufstelle in der Landessprache anbieten zu können. Es werden gezielte Maßnahmen eingeführt, um talentierte Forscher und Erfinder, denen es an Erfahrung mit EU-Fördermöglichkeiten fehlt, zu unterstützen. Innerhalb der GSFI gilt ein einheitliches Auditkonzept.

· Qualität, Effizienz und Kohärenz bei der Durchführung der GSFI werden, aufbauend auf die guten Erfahrungen bei laufenden Programmen, durch eine stärkere Externalisierung erhöht. Die im Rahmen der derzeitigen Programme eingerichteten Exekutivagenturen werden ausgebaut, um Größenvorteile zu erzielen. Stärker zum Einsatz kommen öffentlich-private Partnerschaften mit der Industrie und öffentlich-öffentliche Partnerschaften mit Programmen der Mitgliedstaaten, wobei auch neue Möglichkeiten im Rahmen der geänderten Haushaltsordnung genutzt werden sollen. Diese Partnerschaften beruhen auf der Bereitschaft aller Seiten, die Ressourcen zu bündeln, um Investitionen in strategischen Bereichen zu fördern und Einzelaktionen zu überwinden.

· Die strategische Ausrichtung der EU-, nationalen und regionalen Ressourcen in Form einer gemeinsamen Planung mit den Mitgliedstaaten wird den Zusatznutzen und die Auswirkungen der Gesamtinvestitionen erhöhen.

· Der verstärkte Einsatz innovativer Finanzinstrumente wird auf Privatinvestitionen in Forschung und Innovation einschließlich Wagniskapital für innovative Hochtechnologie-Unternehmen (gerade auch KMU) eine Hebelwirkung ausüben. Extern verwaltet werden sie von der EIB-Gruppe oder anderen internationalen Finanzinstituten bzw. privaten Finanzinstituten, an denen, entsprechend den gemeinsamen Bestimmungen für Fremd- und Eigenkapital, mindestens ein Mitgliedstaat beteiligt ist.

Somit wird davon ausgegangen, dass rund zwei Drittel des GSFI-Budgets extern umgesetzt werden könnten (derzeit etwa die Hälfte), verteilt auf die verschiedenen Fördermechanismen. Umfang und Form der Externalisierung sollten unter anderem von den Auswirkungen auf die Effizienz und dem zur Verfügung stehenden Gesamtbudget abhängen und können eine weitere Vereinfachung der Regeln für eine ausgelagerte Verwaltung beinhalten. Gleichwohl werden die direkten Leitungsfunktionen weiterhin von der Kommission ausgeübt, vor allem in Bereichen, in denen es um zentrale politische Zuständigkeiten geht.

Komplementarität und Synergien mit Forschungs- und Innovationsförderung im Rahmen der Kohäsionspolitik werden dadurch gewährleistet, dass zwischen den Zielen und den Unterstützungsmaßnahmen klar unterschieden wird. Forschung und Innovation sind zentrale Voraussetzungen für Wohlstand und Wohlergehen aller EU-Regionen. Deshalb ist es im Interesse aller Mitgliedstaaten, qualitativ hochwertige, starke und effiziente Forschungs- und Innovationssysteme aufzubauen. GSFI-Maßnahmen werden hierzu durch Mittelzuweisungen aufgrund von Spitzenleistungen in Forschung und Innovation unabhängig vom geografischen Standort beitragen. Kohäsionspolitische Maßnahmen werden als wichtigstes Instrument zur Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazität auf regionaler Ebene intensiviert. Hierzu gehört auch der Ausbau der Forschungsinfrastruktur durch Mittelzuweisungen auf der Grundlage vorher festgelegter Mittelbindungen für förderfähige Regionen. Die mit den Mitgliedstaaten geschlossenen Partnerschaftsabkommen unterstützen gemeinsam mit der GSFI Strategien für eine intelligente Spezialisierung zur Verwirklichung von in der GSFI festgelegten und auf einer Einschätzung der regionalen/lokalen Situation beruhenden Prioritäten. Dies dürfte ein Weg zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz sein und mit der Zeit zu einer höheren Anzahl von Spitzenforschern und Erfindern aus den Regionen (insbesondere den „Konvergenzregionen“) führen, die in der Lage sind, Programme zu erstellen, die voll und ganz auf die GSFI ausgerichtet sind, und die Fähigkeit aller Regionen zu stärken, ihr Innovationspotenzial in vollem Umfang auszuschöpfen. Eine entsprechende Schnittstelle wird ebenfalls mit der GAP eingerichtet, um Forschung und Innovation in der Landwirtschaft zu fördern. Hierzu gehören einschlägige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie andere EU-Programme, auch zum Thema „Sicherheit“.

4. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Gemeinsame Strategie für Forschung und Innovation || 80 Mrd. EUR

Verwaltung

Unter der Haushaltlinie Verwaltung des EU-Haushalts werden die Tätigkeiten aller EU-Organe – darunter das Europäische Parlament (etwa 20 %, der Europäische Rat und der Rat (7 %), die Kommission (40 %) und die anderen Organe wie der Gerichtshof, der Europäische Auswärtige Dienst oder der Europäische Bürgerbeauftragte (15 %) - sowie Ruhegehälter (16 %) und die Europäischen Schulen (2 %) finanziert.

Ein relativ kleiner Teil des EU-Haushalts – 5,8 % des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens – fließt in die Verwaltung. Trotz der beispiellosen Erweiterung der EU, der zunehmenden Anzahl von in der gesamten EU angesiedelten Organen und Einrichtungen und der zusätzlichen Aufgaben, die naturgemäß zu Personalzuwachs und später zu mehr Ruhegehaltsempfängern führen, hat sich dieser Teil nicht signifikant verändert. Der Verwaltungshaushalt dient der Zahlung von Gehältern und Ruhegehältern sowie laufenden Kosten bspw. für Gebäude, Sitzungen von Sachverständigen, Geschäftsreisen, IT-Systeme und sonstige, damit verbundene Ausgaben. Er deckt die Betriebskosten einer Union mit 23 Sprachen für die Zwecke von Übersetzung und Dolmetschen. Aus diesem Haushaltsteil erfolgt auch die Zahlung für das System der Europäischen Schulen mit Schulen in verschiedenen Mitgliedstaaten.

Da die Ausgaben für Ruhegehälter und für die Europäischen Schulen spezifischer Art sind und durch langfristige Trends beeinflusst werden, schlägt die Kommission in ihrem mittelfristigen Finanzrahmen die für den Betrieb der EU-Organe erforderlichen Ausgaben gesondert als Teilrubrik unter der Haushaltslinie V (ohne Versorgungsbezüge und Europäische Schulen) vor.

Nach Ansicht der Kommission stellt die Begrenzung des Wachstums der Verwaltungskosten (Haushaltslinie V) während des nächsten Planungszeitraums eine Herausforderung dar, die aber auf der Grundlage der Obergrenzen für 2013 machbar ist. Unbeschadet zusätzlicher Kosten infolge künftiger Erweiterungen hieße das für den Zeitraum 2014-2020, dass die Verwaltungsausgaben nicht ansteigen.

2004 hat die Europäische Union ihren öffentlichen Dienst vollständig reformiert und eins der modernsten Statute seiner Zeit eingeführt. Eine neue, leistungsorientierte Laufbahnstruktur, ein neuer Vertragsstatus für Bedienstete, die keine Kernaufgaben wahrnehmen, eine Reform des Versorgungssystems, neue Arbeitsmethoden und familienfreundliche Arbeitsbedingungen waren nur einige der zahlreichen Änderungen, die mit der umfassendsten Reform des Statuts der europäischen Beamten seit 1968 eingeführt wurden. Diese Reform fand nicht nur auf die Organe, sondern auch auf die Einrichtungen und Agenturen der EU Anwendung, die in nahezu allen Mitgliedstaaten ansässig sind. Mit dieser Reform konnte die EU bisher fast 3 Mrd. EUR einsparen. Bis 2020 wird sie für den EU-Haushalt für weitere Einsparungen von etwa 5 Mrd. EUR sorgen.

Die jüngsten Entwicklungen in der globalen Wirtschaft sowie die daraus folgende Notwendigkeit, die öffentlichen Finanzen zu stabilisieren, erfordern von jeder öffentlichen Verwaltung und deren Personal besondere Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz und zur Anpassung an den sich verändernden wirtschaftlichen und sozialen Kontext. Dieser Kontext gilt auch für den europäischen öffentlichen Dienst und die Verwaltungen der europäischen Organe. Als Verwaltung ist die Kommission dieser Verantwortung in den vergangenen Jahren mit ihrer Politik des Nullwachstums des Personals, der Realisierung neuer politischer Prioritäten mittels interner Personalumsetzungen, der Einführung von Werkzeugen und Verfahren zur Verbesserung ihrer internen Organisation und Effizienz sowie, in jüngster Zeit, durch ihren Vorschlag nachgekommen, ihre Verwaltungsausgaben für das Jahr 2012 einzufrieren.

Über diese administrativen Maßnahmen hinaus hat die Kommission beschlossen, Veränderungen des geltenden Statuts vorzuschlagen, die allen Organen, Einrichtungen und Agenturen weitere Effizienzsteigerungen und Einsparungen ermöglichen und gleichzeitig einen attraktiven europäischen öffentlichen Dienst garantieren, der sich aus Bürgern aller Mitgliedstaaten zusammensetzt und den höchsten Standards entspricht.

Nach Auffassung der Kommission sind in allen Organen, Einrichtungen und Agenturen weitere Einsparungen erforderlich und möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission beschlossen, vorzuschlagen, dass der Personalbestand aller Organe, Einrichtungen und Agenturen um 5 % reduziert wird. Das wird einer der wichtigsten Aspekte bei der Erreichung von Einsparungen sein und ist Teil eines globalen Anreizes zur Effizienzsteigerung für alle Organe. Dieser Personalabbau sollte durch eine Erhöhung der Arbeitszeit der Bediensteten ohne Gehaltsausgleich kompensiert werden.

Die Herausforderung der Begrenzung des Wachstums der Verwaltungsausgaben wird allerdings weitere Änderungen der statutären Bestimmungen für die EU-Bediensteten erforderlich machen. Die Kommission beabsichtigt insbesondere Folgendes:

· Änderung der Methode für die Anpassung der Gehälter und Verlängerung der von allen Beamten gezahlten derzeitigen "Sonderabgabe" in Höhe des geltenden Höchstsatzes von 5,5 %.

· Entsprechend der demographischen Entwicklung in Europa Anhebung des Renteneintrittsalters von 63 auf 65 Jahre und des Vorruhestandsalters von 55 auf 58 Jahre, während gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass die Möglichkeit, bis zum Alter von 67 Jahren weiter zu arbeiten, attraktiv wird.

Die Methodologie für die Berechnung des Pensionsbeitragssatzes wird ebenfalls an internationale Standards angepasst. Mit einer solchen Änderungen wird darauf abgezielt, die Organe und die Mitgliedstaaten mit stabileren Rentenbeitragssätze zu versehen, die durch kurzfristige Schwankungen der Zinssätze weniger gefährdet werden und damit krisensicherer sind.

· Schaffung einer klaren Verbindung zwischen Verantwortung und Besoldungsgruppe: die Laufbahn der Funktionsgruppe AST wird dahingehend umstrukturiert, dass die beiden höchsten Besoldungsgruppen (AST 10 und 11) Bediensteten vorbehalten werden, die in dieser Laufbahngruppe höchste Verantwortung für Personal, Finanzen oder Koordinierungstätigkeiten tragen;

· Einstellung von Büro- und Sekretariatskräften als Vertragsbedienstete mit unbefristetem Vertrag anstelle von lebenslanger Einstellung als Beamte. Zur Vermeidung ständiger Überschneidungen zwischen Vertragsbediensteten und Beamten, die dieselben Aufgaben wahrnehmen, werden die Tätigkeiten der Bürokräfte für Beamte schrittweise abgeschafft.

· Anhebung der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden, Beibehaltung der Höchstarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche. Diese Anhebung der Arbeitszeit wird dazu beitragen, die 5 %ige Personalkürzung auszugleichen.

· Anpassung der Berechnung des Reisekostenzuschusses.

Im Hinblick auf die Agenturen möchte die Kommission ebenfalls einige Änderungen der das Personal betreffenden Bestimmungen vorschlagen, die den Besonderheiten der Agenturen besser Rechnung tragen, und damit eine kohärentere, reibungslosere Umsetzung des Statuts ermöglichen. Entsprechend den Schlussfolgerungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe "Agenturen" könnten in Zukunft zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen werden, die zu weiteren Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben der Agenturen führen könnten und in der entsprechenden EU-Haushaltslinie zu berücksichtigen wären.

Die Kommission wird vorschlagen, dass diese Maßnahmen ab 2013, d.h. vor dem Planungszeitraum 2014-2020, umgesetzt werden.

Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020

Zahlen in konstanten Preisen von 2011.

Verwaltung davon || 62,6 Mrd. EUR

· Rentenausgaben und Europäische Schulen || 12,2 Mrd. EUR

· Verwaltungsausgaben der Organe || 50,45 Mrd. EUR

[1]               KOM(2010) 600 endg. – 26. Oktober 2010.

[2]               KOM(2009) 82 endg., Schlussfolgerungen des Rates vom 30.11.2009 zu einem Gemeinschaftsrahmen für die Katastrophenverhütung in der EU und Schlussfolgerungen des Rates vom 14.11.2008 zu europäischen Schulungsmaßnahmen im Bereich der Katastrophenbewältigung.

[3]               KOM(2011) 112 endg.: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 vom 8. März 2011.

[4]               Auf der Grundlage der Folgenabschätzung zum Fahrplan bis 2050.

[5]               Ausgehend von den Erfahrungen des „NER-300-Programms“, das im Zeitraum 2011-2015 voraussichtlich etwa 10 Mrd. EUR (davon 4-5 Mrd. EUR aus Einkünften aus der Versteigerung von Zertifikaten) für die Förderung der CO2-Abscheidung und –Speicherung und von Demonstrationsprojekten erneuerbarer Energien mobilisieren wird.

[6]               KOM(2010) 614.

[7]               KOM (2010) 642.

[8]               Eurostat-Bericht über Arbeitlosigkeit vom 10. Mai 2011 und Eurostat-Angaben zu den Indikatoren für Europa 2020 vom 20. Mai 2011.

[9]               Der gemeinsame strategische Rahmen bezieht den ESF, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, den Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen See- und Fischereifonds ein.

[10]             Die bisherigen Erfahrungen lassen vermuten, dass die Reintegrationsrate nach 12 Monaten bei etwa 40 % liegen wird und sich über einen längeren Zeitraum weitere positive Auswirkungen beobachten lassen.

[11]             Gemäß der Haushaltsordnung bedürfen diese Maßnahmen keines besonderen Rechtsaktes für ihre Durchführung. Die jährliche Mittelausstattung wird von der Haushaltsbehörde festgelegt.

[12]             Zu den vorgeschlagenen Merkmalen des Teilprogramms Klimapolitik siehe gesonderte Beschreibung der Klimapolitik.

[13]             Umweltaktionspläne sind Pläne oder Programme für die Durchführung spezieller umweltpolitischer Vorschriften gemäß den EU-Umweltrichtlinien (z. B. ein prioritärer Aktionsrahmen unter der Habitat-Richtlinie, ein Bewirtschaftungsplan für Flusseinzugsgebiete unter der Wasser-Rahmenrichtlinie, ein Plan zur Abfallminimierung unter der Abfallrahmenrichtlinie, ein Plan zur Verminderung der Luftverschmutzung zur Erfüllung der Anforderungen des Programms „Saubere Luft für Europa“ usw.) bzw. von den Behörden gemäß den EU-Empfehlungen entwickelte Pläne oder Programme (z. B. ein Plan für eine nachhaltige Stadtentwicklung, Pläne für das integrierte Küstenzonenmanagement usw.).

[14]             KOM(2011) 244.

[15]             Russland wird weiterhin von der Unterstützung im Rahmen der grenzübergreifenden und der regionalen Zusammenarbeit des ENI profitieren.

[16]             20 % Treibhausgasminderung, 20 %-Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in der EU und 20 %–ige Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020.

[17]             Im Falle von Verkehrsprojekten werden die Kofinanzierungsanteile bei den einzelnen Verkehrsträgern von der Verfügbarkeit von Projektmitteln abhängen. Bei grenzübergreifenden Projekten werden höhere Kofinanzierungsanteile angestrebt. In Konvergenz-Regionen richten sich die Kofinanzierungsanteile nach den Kofinanzierungsanteilen für Investitionen auf der Grundlage der neuen Verordnungen für den Kohäsionsfonds und die Strukturfonds.

[18]             Ausgehend von den Erfahrungen mit dem Europäischen Konjunkturprogramm dürfte in der Regel ein Kofinanzierungsanteil von bis zu 30 % erforderlich sein, um letztlich eine Investitionsentscheidung herbeizuführen und die schwierigen grenzübergreifenden Projekte auf den Weg zu bringen. Wenn ein Projekt wirtschaftlich nicht rentabel ist, aber dazu dient, die Versorgungssicherheit zu verbessern oder bestimmten Mitgliedstaaten aus der Isolation zu verhelfen, könnte der erforderliche Kofinanzierungsanteil sogar noch höher sein (bis zu 80 %).

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