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Document 52011DC0500
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A Budget for Europe 2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Haushalt für "Europe 2020"
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Haushalt für "Europe 2020"
/* KOM/2011/0500 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein Haushalt für "Europe 2020" /* KOM/2011/0500 endgültig */
Vorwort Die Europäische
Union wirkt Tag für Tag im Dienste unserer 500 Millionen Mitbürger. Ich bin der
festen Überzeugung, dass sie ein Motor für die wirtschaftliche Erneuerung in
Europa und der Welt sein kann. Aber dafür brauchen wir einen innovativen
Haushalt. Einen Haushalt für die neuen Realitäten der Globalisierung. Einen
Haushalt, der auf die Herausforderungen von heute antwortet und Chancen für
morgen eröffnet. Dies ist ein
innovativer Haushalt. Ich fordere Sie auf, nicht nur bei den einzelnen Titeln
zu verharren, sondern darauf zu achten, wie der gesamte Haushalt darauf
angelegt ist, die gemeinsam definierten Ziele von „Europa 2020“ zu erreichen.
Wir gehen weg vom Anspruchsdenken. Behörden können nicht länger erwarten, dass
sie die ihnen zugesprochenen Mittel nach eigenem Gutdünken ausgeben können.
Jeder Förderantrag muss jetzt eine eindeutige Verbindung zu den gemeinsam
vereinbarten Zielen und Prioritäten aufweisen. Damit wird jeder einzelne
ausgegebene Euro zu einem Mehrzweck-Instrument. Ein Euro kann gleichzeitig den
Zusammenhalt stärken, die Energieeffizienz fördern, die Bewältigung des
Klimawandels erleichtern und soziale Ziele verfolgen. Er kann eine Hebelwirkung
in vielen Bereichen entfalten. Überall in Europa
achten Regierungen, Unternehmen und Familien sehr sorgfältig darauf, wofür sie
ihr Geld ausgeben. In Zeiten wie diesen muss sehr sorgsam darüber nachgedacht
werden, wo Mittel gekürzt werden und wo Investitionen in die Zukunft getätigt
werden sollten. Wir müssen sparsam sein, brauchen aber auch Investitionen für
mehr Wachstum in Europa. Die Europäische
Union muss mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen, gleichzeitig
aber auch in die Zukunft investieren. Unser Haushalt ist – gemessen an seinem
Anteil am Bruttonationaleinkommen der Europäer von 1 % – gering. Das ist
nur ein Fünfzigstel von dem, was die Mitgliedstaaten ausgeben. Aber wir müssen
mit diesem Haushalt eine große Wirkung erzielen und jeden einzelnen Euro
optimal einsetzen. Heute treffen wir
unsere Entscheidungen für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Der Haushalt, den
wir vorschlagen, wird die Steuerzahler nicht mehr kosten als bisher. Sie werden
aber mehr dafür zurückbekommen. Wir modernisieren den EU-Haushalt, indem wir an
einigen Stellen sparen, damit wir an anderer Stelle, nämlich da, wo es wirklich
darauf ankommt, mehr ausgeben können. Der von mir vorgeschlagene Haushalt ist
dort ehrgeizig, wo Europa den Unterschied ausmachen kann. Es ist ein Haushalt,
der auf gesamteuropäischem Denken fußt und dort Schwerpunkte setzt, wo wir
durch die Bündelung von Mitteln Synergien schaffen und Maßnahmen finanzieren
können, die uns teurer zu stehen kämen, wenn jeder Mitgliedstaat sie separat
schultern müsste. Der neue Haushalt
wird einfacher, transparenter und fairer. Wir schlagen einen Haushalt vor, der
privates Kapital mobilisieren kann. Und wir schlagen vor, seine Finanzierung
auf neue Grundlagen zu stellen und die alten, nach dem Bruttonationaleinkommen
berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten zumindest teilweise durch neue Einnahmequellen
zu ersetzen. Wir sind überzeugt, dass dies für alle günstiger ist - Familien
wie Staaten. Der Haushalt wird damit zu einem wahrhaft europäischen Haushalt.
Zu einem Haushalt für Integration. Zu einem Haushalt, der unnötige
Doppelausgaben durch die Mitgliedstaaten vermeiden hilft und einen Mehrwert
schafft, indem wir Maßnahmen bündeln, die wir gemeinsam auf europäischer Ebene
beschließen und die ohne diese europäische Perspektive gar nicht durchgeführt
werden könnten. Ein Großteil
dieses Haushalts ist auf die Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum ausgerichtet und soll Arbeitsplätze und
Wirtschaftswachstum schaffen. Die Fazilität „Connecting Europe“ beispielsweise
soll die fehlenden Schnittstellen von Energie-, Verkehrs- und
Kommunikationsnetzen finanzieren und damit den Binnenmarkt stärken, Ost, West,
Nord und Süd miteinander verbinden und so den territorialen Zusammenhalt zum
Nutzen aller fördern. Die EU wird auch in Wissen und Knowhow investieren und
die Mittel für die allgemeine und berufliche Bildung wie für Forschung und
Investition aufstocken. Das ist für die weltweite Wettbewerbsfähigkeit Europas
entscheidend, damit wir zukunftsträchtige Arbeitsplätze und Konzepte entwickeln
können. Wenn Europa im Wettbewerb mit anderen Blöcken bestehen will, muss es
die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen bündeln. Nur so können wir eine
hochgradig wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft verwirklichen, mit der wir
die Ziele unserer Strategie „Europa 2020“ erreichen. Unsere Wirtschaften sind
mehr denn je miteinander verflochten. Deswegen liegt es in unser aller
Interesse, die wirtschaftliche Erholung in jedem einzelnen unserer
Mitgliedstaaten zu konsolidieren. Auch die Mittel
für die Landwirtschaft sind Ausdruck einer genuin gemeinsamen europäischen
Politik von strategischer Bedeutung. 70 % der Agrarmittel werden nicht
länger von den Mitgliedstaaten aufgebracht, und die Finanzierung durch die EU
ist billiger als 27 nationale Agrarpolitiken. Die Gemeinsame Agrarpolitik wird
modernisiert: sie soll sichere und gesunde Nahrungsmittel bereitstellen, zum
Umweltschutz beitragen und kleinen Landwirten mehr Vorteile bringen. An einem
Beispiel wie diesem wird deutlich, wie ein Euro gleichzeitig mehreren Zielen
dienen kann und muss. Die Welt rückt
enger zusammen. Angesichts wechselnder Konstellationen und neuer aufstrebender
Mächte muss Europa mehr tun, um seiner Stimme Gehör zu verschaffen. Die Mittel,
die Europa dabei helfen sollen, sich in der Welt einzubringen, werden
aufgestockt. Wir werden mehr Geld in unsere Nachbarschaftspolitik und für die
Erfüllung unserer Versprechungen einsetzen, den Ärmsten in der Welt zu helfen.
Für sie sind die heutigen Zeiten noch viel härter als für uns. Der Leitgedanke
der Solidarität zieht sich durch den gesamten Vorschlag – Solidarität mit den
ärmsten Mitgliedstaaten und Regionen, Solidarität beim gemeinsamen Umgang mit
der Migrationsproblematik, Solidarität in der Energieversorgung und Solidarität
mit den Menschen in Drittländern. Das allgemeine
Vorurteil, dass Europa sein Geld zum Großteil für Beamte und Gebäude ausgibt,
ist unzutreffend. Dafür wenden wir lediglich 6 Prozent unseres Haushalts auf.
Aber ich glaube, dass auch die europäischen Organe in einer Zeit rigoroser
Sparprogramme und höchster Effizienzanforderungen auf allen Ebenen Solidarität
mit den europäischen Bürgern zeigen sollten. Deswegen werden die
Verwaltungsausgaben nicht steigen, und die Mittel für Personal über die
nächsten sieben Jahre um 5 % gekürzt. Unsere Vorschläge
sind ambitioniert, aber verantwortungsvoll. Wir kürzen in einigen Bereichen und
erhöhen die Mittel in den prioritären Bereichen. Wir haben der Versuchung
widerstanden, lediglich geringfügige Anpassungen vorzunehmen, die den Haushalt
weitgehend unverändert gelassen hätten. Vor allem aber bieten wir den Bürgern
Europas für sein Geld einen Gegenwert. Das Europäische
Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen nun über diese
Vorschläge zu einer Einigung gelangen. Ich rechne mit vielen schwierigen
Gesprächen in den kommenden Monaten, die aber auf allen Seiten von echtem
europäischem Geist geprägt sein werden. Ich bin überzeugt, dass wir uns auf
einen ambitionierten und innovativen Haushalt einigen können, der sich auf den
Alltag aller Bürger positiv auswirken wird. Jose Manuel Durão Barroso Präsident der Europäischen Kommission
1.
Kontext
Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für den
künftigen Haushalt der Europäischen Union sah sich die Kommission vor die
Herausforderung gestellt, die Finanzierung einer wachsenden Anzahl von
Politikbereichen, in denen die EU durch gemeinsames Handeln auf EU-Ebene mehr
erreichen kann, vor dem Hintergrund nationaler Sparprogramme und
Konsolidierungspolitik zu gewährleisten. Deswegen folgt ihr Vorschlag einer
starken genuin europäischen Logik und ist dazu konzipiert, die
Wachstumsstrategie Europa 2020 voranzubringen. Dieser Vorschlag ist innovativ –
sowohl was die Ausgabenqualität als auch was die künftige Finanzierung des
EU-Haushalts anbelangt. Er würde die direkten Folgen für die einzelstaatlichen
Haushalte lindern und den EU-Haushalt zu einem wahrhaft europäischen Haushalt
machen. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise hat
die Europäische Union erhebliche Anstrengungen unternommen, um durch eine
bessere wirtschaftspolitische Koordinierung die konjunkturelle Erholung zu
konsolidieren. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben die
Vorteile eines geordneten Vorgehens angesichts der gegenseitigen
wirtschaftlichen Verflechtung im Rahmen des Europäischen Semesters für die
Koordinierung der Wirtschaftspolitik anerkannt. Der kommende Finanzrahmen ist
zur Unterstützung dieses Prozesses konzipiert. Er bietet eine langfristige
Vision der europäischen Wirtschaft über die aktuellen Haushaltsschwierigkeiten
einiger Mitgliedstaaten hinaus. Der EU-Haushalt ist kein Haushalt für „Brüssel“
– es ist en Haushalt für die Bürger der EU. Er ist von moderatem Umfang, und
seine Mittel sollen in den Mitgliedstaaten investiert werden - zum Wohle der
Europäischen Union und ihrer Bürger. Er dient der Verwirklichung der
EU-Strategie für ein nachhaltiges Wachstum und wird eine starke
Katalysatorwirkung entfalten, insbesondere wenn er auf die Ziele der Strategie
Europa 2020 ausgerichtet wird. Der Leitgedanke dieses Vorschlags ist ein intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum. So schlägt die Kommission vor, die
Mittel für Forschung und Innovation, für Bildung und zur KMU-Förderung
aufzustocken. Sie möchte zu einer stärkeren Entfaltung des
Binnenmarktpotenzials beitragen. Deswegen soll der Binnenmarkt die
Infrastruktur erhalten, die er für das 21. Jahrhundert benötigt. Außerdem soll
die Gemeinsame Agrarpolitik ressourceneffizienter werden, damit sie nicht nur
hochwertige Nahrungsmittel liefert, sondern auch zum Umweltschutz und zum Kampf
gegen den Klimawandel beiträgt. Ein weiterer Leitgedanke dieses Vorschlags ist
jener der Solidarität – Solidarität mit den ärmsten Mitgliedstaaten und
Regionen durch eine weitgehende Konzentration der Kohäsionsausgaben auf ihre
Bedürfnisse, Solidarität durch eine gemeinsame Bewältigung der
Migrationsherausforderungen und von Katastrophen, Solidarität bei der Sicherung
der Energieversorgung und Solidarität mit den Menschen in Drittländern, die zur
Deckung ihres unmittelbaren humanitären Bedarfs und für ihre langfristige
Entwicklung auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Die Kommission teilt die Sorge des Europäischen Parlaments[1], „dass die Art und Weise der
Entwicklung des Systems der Eigenmittel [...] einen unverhältnismäßigen
Schwerpunkt auf die Nettosalden zwischen den Mitgliedstaaten legt und damit dem
Grundsatz der Solidarität der EU widerspricht, das gemeinsame europäische
Interesse verwässert und den europäischen Zusatznutzen weitgehend ignoriert“.
Mit ihren Vorschlägen möchte die Kommission die Finanzen der EU neugestalten –
weg von der Dominanz der nettoeinkommensbezogenen Beiträge hin zu einem
Haushalt mit einem guten Anteil an genuin „eigenen Mitteln“, was eher den
Bestimmungen des Vertrags entspricht, wonach der Haushalt zur Gänze aus
Eigenmitteln finanziert werden soll. Bei der
Ausarbeitung dieses Vorschlags für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen hat
die Kommission die Wirkung der aktuellen Ausgabeninstrumente und –programme
geprüft, alle Betroffenen umfassend konsultiert[2]
und die verschiedenen Optionen für die künftige Form der Instrumente und
Programme im nächsten Mehrjahres-Finanzrahmen analysiert[3].
2.
Der vorgeschlagene mehrjährige Finanzrahmen
Bei der Festsetzung des vorgeschlagenen
Gesamtvolumens für den kommenden Finanzrahmen hat die Kommission der Auffassung
des Europäischen Parlaments Rechnung getragen, „dass ein Einfrieren des
nächsten MFR auf dem Stand des Jahres 2013 ... keine gangbare Option ist … [und
dass] … für den nächsten MFR ein Anstieg der Mittel um wenigstens 5 % erforderlich
ist“[4]. Sie hat auch die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates[5]
berücksichtigt, wonach es „von entscheidender Bedeutung ist, dass der
Haushaltsplan der Europäischen Union und der nächste mehrjährige Finanzrahmen
die Konsolidierungsbemühungen widerspiegeln, die die Mitgliedstaaten
unternehmen, um Defizite und Schulden auf einen nachhaltigeren Pfad zu führen.
Unter Achtung der Rolle der verschiedenen Organe und der Notwendigkeit, Europas
Ziele zu erfüllen, [muss sichergestellt werden], dass mit der Ausgabenpolitik
auf europäischer Ebene angemessen zu diesen Anstrengungen beigetragen wird“. Die Kommission ist vom Mehrwert der auf
EU-Ebene getätigten Ausgaben überzeugt. Das Finanzvolumen des aktuellen
Finanzrahmens macht lediglich etwas mehr als 1 % des BNE der EU aus und
ist im Verhältnis zu den regelmäßig im Europäischen Parlament und im Rat
identifizierten europäischen Bedürfnissen gering. Die Kommission schlägt einen
Finanzrahmen in Höhe von 1,05 % des BNE als Mittel für Verpflichtungen
vor, was 1 % des BNE als Mittel für Zahlungen aus dem EU-Haushalt
entspricht. Weiteren 0,02 BNE-% in Form von möglichen Ausgaben außerhalb des
Finanzrahmens und 0,04 % außerhalb des Haushalts würde das Gesamtvolumen
auf 1,1 % des BNE bringen. Darin enthalten sind Mittel für Krisen und
Notfälle (wie humanitäre Interventionen, die nicht vorhersehbar sind) und
Ausgaben, zu denen die Mitgliedstaaten Ad-hoc-Beiträge leisten (wie der EEF,
dessen Beitragsschlüssel sich von dem des EU-Haushalts unterscheidet.). Mit diesem
Vorschlag hat die Kommission versucht, Ehrgeiz und Realismus angesichts der
Zeitumstände, unter denen die Haushaltsverhandlungen stattfinden, in ein
ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Im Einklang mit der üblichen Praxis für
mehrjährige Finanzrahmen legt die Kommission ihre Vorschläge in Form künftiger
Mittel für Verpflichtungen vor. Darüber hinaus legt sie im Interesse einer in
Zeiten der Haushaltskonsolidierung und der damit einhergehenden strengen
Kontrolle des Ausgabenniveaus zu Beginn des nächsten Zeitraums besonders
gebotenen größeren Berechenbarkeit detailliert dar, wie die Zahlungen
voraussichtlich gestaffelt werden. Die Kommission schlägt für den Zeitraum
2014-2020 den folgenden mehrjährigen Finanzrahmen vor: ·
3.
Finanzierung des EU-Haushalts
Die Notwendigkeit einer Modernisierung des
Finanzrahmens gilt nicht nur für die Ausgabenprioritäten und ihre Gestaltung,
sondern auch für die Finanzierung des EU-Haushalts, das in den letzten Jahren
zunehmend in Frage gestellt wurde. Im Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union wird die ursprüngliche Intention bekräftigt, dass der
EU-Haushalt zur Gänze aus Eigenmitteln finanziert werden soll. Tatsächlich
werden derzeit jedoch mehr als 85 % der EU-Finanzierung aufgrund
statistischer Aggregate auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE)
und der Mehrwertsteuer (MwSt) berechnet. Diese werden weithin als nationale
Beiträge betrachtet, die die Mitgliedstaaten möglichst gering halten sollten.
Dies hat zu einem wachsenden Unmut der Nettozahler geführt und bringt den
EU-Haushalt und den Solidaritätsgedanken der Union unter Rechtfertigungsdruck.
Außerdem sind Nettozahlungen und –bilanzen zu stark in den Mittelpunkt geraten
und haben verhindert, dass der EU-Haushalt bei der Heranbildung eines Mehrwerts
für die EU als Ganzes die ihm zugedachte Rolle voll wahrnehmen kann. Die Zeit ist jetzt reif für eine Anpassung der
Finanzierung der EU an die Grundsätze der Autonomie, Transparenz und
Ausgewogenheit. Und sie muss finanziell so ausgestattet werden, dass die
vereinbarten Politikziele erreicht werden. Zweck dieses Vorschlags neuer
Eigenmittel ist nicht etwa eine Aufstockung des Gesamthaushalts der EU, sondern
eine Abkehr von der Nettozahlerdebatte und eine verbesserte Systemtransparenz.
Auch geht es nicht etwa darum, der EU Steuerkompetenzen zu übertragen, sondern
zu Finanzierungsmechanismen zurückzukehren, die sich stärker an die
ursprünglichen Intentionen der Verträge anlehnen. Daher würde der Vorschlag der
Kommission dazu führen, dass die Direktbeiträge aus den Haushalten der
Mitgliedstaaten zurückgehen. In ihrer Haushaltsüberprüfung[6] hat die Kommission eine nicht
erschöpfende Liste möglicher Finanzierungsmethoden aufgeführt, die die Beiträge
der Mitgliedstaaten schrittweise ersetzen und so die Belastung der nationalen
Haushalte verringern könnten. Sie hat auch dargelegt, nach welchen Kriterien
diese Methoden beurteilt werden sollten. Sie hat die verschiedenen Optionen
ausführlich analysiert[7]
und daraufhin für ein Eigenmittelsystem auf der Grundlage einer
Finanztransaktionssteuer und einer neuen Mehrwertsteuer plädiert. Diese neuen
Eigenmittel könnten den EU-Haushalt teilweise finanzieren und sowohl die
bestehenden komplexen MwSt.-Eigenmittel, deren Abschaffung die Kommission
vorschlägt, vollständig ersetzen als auch zu einer Reduzierung des
BNE-basierten Beitrags führen. Der ausführliche Kommissionsvorschlag für einen
Ratsbeschluss über neue Eigenmittel ist als Gesetzgebungsentwurf Teil dieses
Pakets[8].
Die Kommission unterstützt in diesem Zusammenhang den Aufruf des Europäischen
Parlaments zu einer interparlamentarischen Konferenz mit den nationalen
Parlamenten zu diesem Thema. Ferner schlägt sie aus den oben dargelegten Gründen vor, das System der
Beitragskürzungen und Korrekturbeträge beträchtlich zu vereinfachen. Versuche
zur Einebnung der Unterschiede zwischen den Beiträgen der Mitgliedstaaten zum
EU-Haushalt und den Einnahmen aus den jeweiligen Ausgabenprogrammen der EU
gefährden das Haushaltsgleichgewicht und beeinträchtigen die Fähigkeit des Haushalts,
den bezweckten Mehrwert zu erzielen. Deswegen schlägt die Kommission vor, im
Einklang mit den Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat 1984 in
Fontainebleau gezogen hatte, die Beiträge jener Mitgliedstaaten zu deckeln, die
ansonsten eine im Verhältnis zu ihrem relativen Wohlstand übermäßige
Haushaltslast zu schultern hätten.
4.
Grundsätze für den EU-Haushalt
Der EU-Haushalt ist einem nationalen Haushalt
nicht vergleichbar. Die EU muss weder für Gesundheit noch für Bildung
aufkommen. Anders als die nationalen Haushalte finanziert sie auch weder
Polizei- noch Streitkräfte. Der EU-Haushalt folgt einer gesamteuropäischen und
nicht einer nationalen Logik. Sein vergleichsweise geringes Volumen erlaubt
eine Konzentration auf Bereiche mit einem hohen EU-Mehrwert[9]. Der EU-Haushalt ist nicht dazu
gedacht, Maßnahmen zu finanzieren, die die Mitgliedstaaten aus eigenen Kräften
schultern können. Es gibt ihn, weil bestimmte Maßnahmen für das Funktionieren
der EU erforderlich sind oder weil sie wirtschaftlicher oder wirksamer mittels
einer gemeinsamen Finanzierung aus dem EU-Haushalt durchgeführt werden können.
Es gibt ihn aus den nachstehenden Gründen: (a)
Er soll Politikbereiche finanzieren, die die
Mitgliedstaaten im gemeinsamen Einvernehmen der EU-Ebene übertragen haben (wie
die Gemeinsame Agrarpolitik). (b)
Er ist Ausdruck der Solidarität zwischen allen
Mitgliedstaaten und Regionen, unterstützt die Entwicklung der schwächsten
Gebiete und trägt (z.B. durch die Kohäsionspolitik) dazu bei, dass die EU ein
echter einheitlicher Wirtschaftsraum ist. (c)
Aus ihm werden Interventionen zur Vervollständigung
des Binnenmarktes finanziert, sie selbst die wohlhabendsten Mitgliedstaaten
nicht alleine schultern könnten. Er ermöglicht Maßnahmen, die mehr aus
gesamteuropäischer als aus rein nationaler Sicht sinnvoll erscheinen (z.B.
durch die Finanzierung von europaweiten Infrastrukturinvestitionen). Darüber
hinaus hilft er teure Überschneidungen zwischen unterschiedlichen nationalen
Programmen mit zum Teil gleichen Zielen zu vermeiden, (d)
und er gewährleistet Synergien und
Skaleneinsparungen durch Förderung der Zusammenarbeit und gemeinsamer Lösungen
für Probleme, wo Mitgliedstaaten alleine an Grenzen stoßen (z.B.
Spitzenforschung und Innovation, Zusammenarbeit in inneren Angelegenheiten, Migrationsfragen
oder Justiz). (e)
Er dient der Bewältigung bestehender und neuer
Herausforderungen, die ein gemeinsames, europaweites Handeln erfordern (wie
Umweltschutz, Klimawandel, humanitäre Hilfe, demographischer Wandel und
Kultur). Vor diesem Hintergrund hat die Kommission bei
der Ausarbeitung des kommenden Finanzrahmens die in ihrer Haushaltsüberprüfung
von 2010 genannten Grundsätze angewandt: ·
Konzentration auf wichtige politische Prioritäten ·
Konzentration auf EU-Mehrwert ·
Konzentration auf Auswirkungen und Ergebnisse ·
Gegenseitiger Nutzen Im EU-Haushalt schlägt sich die Politik in
Zahlen nieder. Deswegen muss sich die Finanzierung an den rechtlichen
Rahmenbedingungen und den politischen Prioritäten im jeweiligen Politikbereich
ausrichten. Sie muss zu den erwarteten Ergebnissen führen – die Behörden haben
keinen Anspruch auf zweckungebundene Mittel, die sie nach eigenem Gutdünken
ausgeben können, sondern erhalten EU-Mittel, die ihnen bei der Verwirklichung
gemeinsam vereinbarter EU-Ziele helfen sollen. Deshalb wurden die Programme und
Instrumente in diesem Finanzrahmen-Vorschlag so umkonzipiert, dass sie
Ergebnisse liefern, die die EU bei ihren politischen Prioritäten voranbringen.
Wichtige Merkmale der Finanzierungsprogramme und –instrumente der nächsten Generation
werden ihre Ergebnisorientierung, der vermehrte Rückgriff auf den Grundsatz der
Konditionalität und eine vereinfachte Abwicklung sein. ·
Ergebnisse sollen vor
allem der Durchführung der Strategie „Europa 2020“ und der Verwirklichung ihrer
Ziele dienen. Deswegen werden die Programme auf eine begrenzte Zahl besonders
symbolträchtiger Prioritäten und Maßnahmen konzentriert, mit denen eine
kritische Masse erreicht werden kann. Fragmentierung und unkoordinierte
Maßnahmen sind unbedingt zu vermeiden. Wo immer dies möglich ist, werden
bestehende Programme zusammengelegt (z.B. in Bereichen wie Inneres, Bildung und
Kultur) und/oder neukonzipiert (wie Forschung, oder Kohäsion), um eine
integrierte Programmierung und einheitliche Umsetzungs-, Berichts- und Kontrollmechanismen
zu gewährleisten. ·
Vereinfachung: Die
aktuellen Finanzierungsvorschriften sind nicht nur eine Antwort auf die
notwendige Rechenschaftspflicht bei der Verwendung öffentlicher Mittel, sondern
auch auf festgestellte Probleme. Dadurch sind sie so divers und komplex
geworden, dass sie als schwer umsetz- und kontrollierbar gelten. Die
Komplexität zwingt den Empfängern, aber auch der Kommission und den
Mitgliedstaaten eine beträchtliche Verwaltungslast auf, die zur unerwünschten
Folge haben kann, dass potenzielle Empfänger abgeschreckt werden und bei der
Durchführung Verzögerungen auftreten. Deswegen wird gerade an einer
Vereinfachung sowohl der allgemeinen Regeln (Haushaltsordnung) als auch der
sektorspezifischen Bestimmungen gearbeitet. ·
Konditionalität: Um den
Blick mehr auf die gewünschten Ergebnisse als auf die aufgewandten Beträge zu
lenken, wird der Grundsatz der Konditionalität in die Programme und Instrumente
Eingang finden. Das gilt insbesondere für die ausgabenträchtigen Bereiche der
Kohäsionspolitik und der Landwirtschaft, wo die Mitgliedstaaten und die
Empfänger künftig nachweisen müssen, dass die erhaltenen Mittel der
Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU dienen. Generell wird die
Kommission gewährleisten, dass die Wirtschaftspolitik der EU und der
EU-Haushalt miteinander in Einklang stehen, um zu vermeiden, dass die Wirkung
der EU-Förderung durch eine unsolide Makro-Fiskalpolitik unterminiert wird. ·
Anreiz für private Investitionen: Durch eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor bei innovativen
Finanzierungsinstrumenten kann die Wirkung des EU-Haushalts optimiert werden,
um eine größere Zahl strategischer Investitionen zu verwirklichen und damit das
Wachstumspotenzial der EU zu stärken. Die Erfahrungen mit der Zusammenarbeit
vor allem mit der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe) sowie anderen
nationalen und internationalen öffentlichen Finanzinstituten waren positiv und
werden mit dem nächsten Finanzrahmen weitergeführt. Dank Bürgschaften und
Risikoteilung kann der Finanzsektor innovativen Unternehmen oder
Infrastrukturvorhaben mehr Eigenkapital und Kredite zur Verfügung stellen. Auf
diese Weise können solche Finanzinstrumente auch zur Entwicklung der
Finanzmärkte nach der Krise beitragen.
5.
Die wichtigsten neuen Elemente
Die Kommission möchte, dass das Geld im
nächsten EU-Haushalt anders ausgegeben wird, mit einer größeren Betonung auf
Ergebnissen und Wirkung und einer stärkeren Konzentration auf die
Verwirklichung der Strategie Europa 2020. Deswegen werden der Grundsatz der
Konditionalität in die Kohäsionspolitik eingeführt und die Direktzahlungen an
Landwirte am Umweltzielen ausgerichtet. Im nächsten Haushalt sollten Ressourcen
auf prioritäre Bereiche wie europaweite Infrastruktur, Forschung und
Innovation, Bildung und Kultur, Sicherung der Außengrenzen und außenpolitische
Prioritäten wie die Nachbarschaftspolitik umgelenkt werden.
Bereichsübergreifende Prioritäten wie Umweltschutz und Bekämpfung des
Klimawandels werden integraler Bestandteil aller wichtigsten Instrumente und
Maßnahmen sein. Was das für die einzelnen Politikbereiche heißt, wird im
beigefügten Teil II dieser Mitteilung ausführlich dargelegt. Nachstehend werden
die wichtigsten Veränderungen in den großen Ausgabenbereichen beschrieben.
5.1.
Horizont 2020: Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
für Forschung, Innovation und technologische Entwicklung
Die EU weist einen beträchtlichen
Innovationsrückstand auf[10],
den es aufzuholen gilt, wenn die EU mit anderen Industrieländern oder
Schwellenländern konkurrieren will. Die EU als ganzes hinkt bei einer Reihe
wichtiger Indikatoren wie der Zahl der eingetragenen Patente, den Ausfuhren von
Erzeugnissen mit mittlerem bis hohem und hohem Technologieniveau und dem
BIP-Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung Japan und den USA hinterher. Forschung und Innovation tragen zu
Beschäftigung, Wohlstand und Lebensqualität bei. Obwohl die EU bei vielen
Technologien weltweit führend ist, wird es durch die traditionellen
Wettbewerber und durch Schwellenländer zunehmend herausgefordert. Gemeinsame
Programme bündeln die Forschungsanstrengungen und führen damit Ergebnisse
herbei, die einzelne Mitgliedstaaten auf sich gestellt nicht erzielen könnten. Deswegen müssen in der gesamten EU verstärkte
Investitionen in Forschung und Entwicklung gefördert werden, damit das Kernziel
der Strategie Europa 2020, 3 % des BIP in FuE zu investieren, erreicht
wird. Darüber hinaus muss die EU erfolgreicher dabei werden, Wissen in Patente
und Produkte nicht nur für Hochtechnologiebranchen, sondern mehr noch für traditionelle
Sektoren umzuwandeln. Dazu bedarf es gemeinsamer Bemühungen der Behörden, der
Privatwirtschaft und des Forschungssektors. Die Kommission hat mit einer
gründlichen Überarbeitung des Aufbaus ihrer Forschungspolitik begonnen und den
Europäischen Forschungsrat eingerichtet, der inzwischen erste positive
Ergebnisse aufweisen kann. Die Kommission geht noch einen Schritt weiter und
schlägt eine Reorganisation und Zusammenlegung der gegenwärtigen
FuI-Finanzierungsinstrumente (d.h. der Forschungs-Rahmenprogramme und des
Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) vor, um eine stärkere
Anknüpfung an definierte Politikziele zu erwirken und die
Durchführungsverfahren zu vereinfachen. Dadurch reduzieren sich auch die
Verwaltungslasten für die Empfänger. Die Kommission schlägt vor, die Finanzierung
von Forschung und Innovation auf drei in der Strategie Europa 2020 fest
verankerten Säulen aufzubauen: ·
Exzellenz in der Wissenschaftsbasis, ·
Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen; ·
Marktführerschaft und Wettbewerbsfähigkeit. Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
(„Horizont 2020“) wird eine Fragmentierung verhindern und mehr Kohärenz, auch
mit den nationalen Forschungsprogrammen, gewährleisten. Er wird eng mit
wichtigen sektoralen politischen Prioritäten wie Gesundheit,
Ernährungssicherheit und Biowirtschaft sowie Energie und Klimawandel verzahnt.
Das Europäische Technologieinstitut wird als Teil des Programms „Horizont 2020“
eine wichtige Rolle bei der Verknüpfung der drei Seiten des Wissensdreiecks – Bildung,
Innovation und Forschung – durch seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften
spielen. Ein Merkmal dieses neuen Konzepts der Forschungsförderung wird die
verstärkte Inanspruchnahme innovativer Finanzierungsinstrumente entsprechend
dem erfolgreichen Beispiel der Fazilität für Finanzierungen auf
Risikoteilungsbasis sein. Die Kommission schlägt vor, für den gemeinsamen strategischen Rahmen für Forschung und Innovation im Zeitraum 2014-2020 80 Mrd. EUR bereitzustellen. Diese Finanzierung wird durch erhebliche Strukturfondsmittel für Forschung und Innovation ergänzt. So wurden beispielsweise im Zeitraum 2007-2013 rund 60 Mrd. EUR für Forschung und Innovation in den Regionen Europas aufgebracht, und für die Zukunft ist mit einem ähnlich hohen Mitteleinsatz zu rechnen.
5.2.
Solidarität und Investitionen für nachhaltiges
Wachstum und Beschäftigung
Die Kohäsionspolitik ist ein wichtiger
Ausdruck der Solidarität mit den ärmeren und schwächsten Regionen der EU – aber
sie ist noch weit mehr. Einer der größten Erfolge der EU war, dass sie es
vermocht hat, den Lebensstandard aller Bürger anzuheben. Dazu hat nicht nur die
Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung ärmerer Mitgliedstaaten und
Regionen beigetragen, sondern auch seine Rolle bei der Zusammenführung des
Binnenmarkts, der allen Gebieten der EU, ob reich oder arm, groß oder klein
Märkte und Größenvorteile eröffnet. Die Auswertung der bisherigen
Kohäsionsausgaben durch die Kommission hat viele Beispiele für wachstums- und
arbeitsplatzschaffende Investitionen ergeben, die ohne die Unterstützung des
EU-Haushalts nicht zustande gekommen wären. Die Zahlen lassen jedoch auch eine
gewisse Streuung und mangelnde Prioritätensetzung erkennen. In Zeiten knapper
öffentlicher Gelder und steigenden Bedarfs an wachstumsfördernden Investitionen
schlägt die Kommission vor, die Kohäsionspolitik tiefgreifend zu verändern. Auch bei der Verwirklichung der Ziele der
Strategie Europa 2020 kommt der Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle zu. Die
Kommission möchte die Kohäsionsausgaben durch eine systematischere Verknüpfung
mit den Zielen von Europa 2020 stärker an Ergebnissen und Wirkung ausrichten.
Zudem schlägt die Kommission die Einführung einer neuen Kategorie – der
„Übergangsgebiete“ – vor, um das aktuelle System des An- und Auslaufens von
Kohäsionshilfen zu ersetzen. Unter diese Kategorie würden sämtliche Gebiete
fallen, deren Pro-Kopf-BIP zwischen 75 % und 90 % des
EU27-Durchschnitts liegt. Die Arbeitslosigkeit und anhaltend hohe
Armutsquoten verlangen nach Maßnahmen auf der EU- und der nationalen Ebene.
Angesichts des wachsenden Mangels an qualifizierten Arbeitskräften, der
Unzulänglichkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Bildungssysteme, der
gesellschaftlichen Ausgrenzung und der geringen Arbeitskräftemobilität sind sowohl
politische Initiativen als auch konkrete Unterstützungsmaßnahmen gefragt. Viele
dieser Herausforderungen wurden durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, die
demographischen Trends, die Migrationsproblematik und den raschen
technologischen Wandel noch verschärft. Solange keine wirksamen Gegenmaßnahmen
ergriffen werden, sind der soziale Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit
stark gefährdet. Wachstumsfördernde Investitionen in Infrastruktur, regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmensentwicklung müssen deshalb unbedingt von
Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Bildung, Ausbildung,
Integration, Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern, Unternehmen und
Unternehmern und Verwaltungskapazität flankiert werden. In diesem Zusammenhang kommt dem Europäischen
Sozialfonds (ESF) eine Schlüsselrolle zu. Die Mitgliedstaaten sollten
verpflichtet werden darzulegen, wie die verschiedenen Finanzierungsinstrumente
zu den Kernzielen der Strategie Europa 2020 beitragen würden. Dabei sollten
auch ESF-Mindestanteile der Strukturfonds-Unterstützung für jede
Gebietskategorie festgelegt werden (25 % für Konvergenzgebiete, 40 %
für Übergangsgebiete, 52 % für Wettbewerbsgebiete, wobei der
Kohäsionsfonds weiterhin ein Drittel der Zuweisungen an beihilfefähige
Mitgliedstaaten im Rahmen der Kohäsionspolitik (unter Ausschluss der
territorialen Kooperation) ausmacht). Die Anwendung dieser Anteile würde dazu
führen, dass die ESF-Mittel mindestens 25 % der Kohäsionsmittel ausmachen,
d.h. 84 Mrd. EUR. Die beschäftigungspolitische Komponente des ESF soll durch
eine Reihe direkt von der Kommission verwalteter Instrumente wie PROGRESS und
das EURES-Netz ergänzt werden. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) ist ein flexibler Fonds außerhalb des Finanzrahmens, aus
dem Erwerbstätige, die ihren Arbeitsplatz infolge der Globalisierung verloren
haben, bei der raschen beruflichen Wiedereingliederung unterstützt werden
können. Da der Mittelbedarf von Jahr zu Jahr erheblich schwankt, schlägt die
Kommission vor, den EGF außerhalb des Finanzrahmens zu verwalten. Der EGF kann
auch im Landwirtschaftssektor eingesetzt werden, um jenen zu helfen, deren
Einkommen durch die Globalisierung beeinträchtigt werden könnte. Um die Wirksamkeit der EU-Ausgaben im Einklang
mit dem territorialen Ansatz des Lissabon-Vertrags zu erhöhen, schlägt die
Kommission einen gemeinsamen strategischen Rahmen für sämtliche Strukturfonds
vor, in dem die Ziele von Europa 2020 als Investitionsprioritäten vorgegeben
werden. Damit soll das Kohäsionsziel des Vertrages von Lissabon mit Leben
erfüllt werden. Konkret schlägt die Kommission vor, mit jedem Mitgliedstaat ein
Partnerschaftsabkommen zu schließen. Darin verpflichten sich die Partner auf
nationaler und regionaler Ebene, die zugewiesenen Mittel in nachprüfbarer Form
für die Durchführung der Strategie Europa 2020 zu verwenden. Diese Partnerschaften sollten eng an die
nationalen Reformprogramme und die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der
Mitgliedstaaten sowie die länderspezifischen Empfehlungen des Rates anknüpfen.
Um zu vermeiden, dass die Wirkung der Kohäsionsausgaben durch eine unsolide
Makro-Fiskalpolitik unterminiert wird, werden die sektorspezifischen „Ex
ante“-Konditionalitäten dieser Partnerschaften um eine Konditionalität in Bezug
auf eine nachhaltige Wirtschafts- und Finanzpolitik ergänzt. Die Partnerschaftsabkommen werden klare Ziele
und Indikatoren vorgeben und eine begrenzte Anzahl von Konditionalitäten
(sowohl im Vorfeld als auch in Bezug auf die Ergebnisse, damit diese überprüfbar
sind) sowie eine Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung über die
Fortschritte in den jährlichen Berichten zur Kohäsionspolitik enthalten. Die
Förderung wird auf eine begrenzte Anzahl von Prioritäten ausgerichtet:
Wettbewerbs- und Übergangsgebiete würden ihre gesamte Mittelzuweisung – außer
den ESF-Mitteln – primär für Energieeffizienz, erneuerbare Energien,
Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Innovation einsetzen, wohingegen
Konvergenzgebiete mehrere Prioritäten verfolgen könnten (erforderlichenfalls
auch den Aufbau institutioneller Kapazitäten). Um eine bessere
Wirkung des Mitteleinsatzes und eine Fokussierung auf Ergebnisse zu
gewährleisten und Anreize für die Mitgliedstaaten zu schaffen, die
Kohäsionspolitik für eine Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 einzusetzen,
werden neue Konditionalitäten eingeführt. Gedacht ist sowohl an „Ex
ante“-Bedingungen, die schon vor der Mittelauszahlung erfüllt sein müssen, und
„Ex post“-Bedingungen, von denen erfolgsabhängig die Auszahlung weiterer Mittel
abhängig gemacht wird. Bleiben die Fortschritte bei der Erfüllung der
Konditionalitäten aus, werden Zahlungen ausgesetzt oder gestrichen. Zu den
Konditionalitäten zählen Ergebnisse und gegebenenfalls die Durchführung der für
die Gewährleistung einer wirksamen Mittelverwendung erforderlichen Reformen. Um
die Kohäsionsausgaben stärker an Ergebnissen und an den Zielen von Europa 2020
auszurichten, sollen 5 % der Kohäsionsmittel zurückbehalten und nach einer
Halbzeitüberprüfung jenen Mitgliedstaaten und Regionen zugewiesen werden, deren
Programme ihre an die Ziele von Europa 2020 angelehnten Vorgaben erreicht
haben. Diese Vorgaben werden entsprechend den einschlägigen Verordnungen auf
dem Feld der Kohäsionspolitik festgelegt. Die Erfahrungen mit dem aktuellen Finanzrahmen
zeigen, dass viele Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, ein hohes Volumen an
EU-Mitteln innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu verarbeiten. Verzögerungen
bei der Ausarbeitung von Projekten, der Mittelbindung und der Auszahlung haben
dazu geführt, dass zum Ende des Finanzierungszeitraums viele zugewiesene Mittel
noch nicht abgerufen wurden. Darüber hinaus hat es die Haushaltslage einigen
Mitgliedstaaten erschwert, den erforderlichen Eigenbeitrag für
Kofinanzierungsmaßnahmen aufzubringen. Um den Mittelabfluss zu verbessern,
schlägt die Kommission eine Reihe von Schritten vor: ·
Festsetzung der Obergrenze für die Zuweisung von
Kohäsionsfondsmitteln auf 2,5 % des BNE, ·
Möglichkeit einer befristeten Heraufsetzung des
Kofinanzierungsanteils um fünf bis zehn Prozentpunkte, wenn ein Mitgliedstaat
Finanzhilfen gemäß Artikel 136 oder Artikel 143 AEUV erhält, um im
Konsolidierungsprozess befindliche nationale Haushalte zu entlasten und
gleichzeitig die Gesamthöhe der EU-Förderung beizubehalten, ·
in den Partnerschaftsabkommen bestimmte Bedingungen
im Hinblick auf die Verbesserung der Verwaltungskapazität zu verankern. Die Kommission
schlägt vor, den Großteil der Kohäsionsmittel im kommenden MFF auf die ärmsten
Regionen und Mitgliedstaaten zu konzentrieren, aber auch jene Regionen zu
unterstützen, die den Status eines „Konvergenzgebiets“ hinter sich lassen,
indem die bei einem normalen sofortigen Übergang zum Status eines
„Wettbewerbsgebiets“ anfallende Reduzierung der Beihilfeintensität begrenzt
wird. Diese Gebiete sollten weiter Anspruch auf zwei Drittel der Zuweisungen
haben, die sie im vorherigen Finanzrahmen erhalten hatten; sie würden gemeinsam
mit anderen Gebieten mit einen vergleichbaren BIP-Niveau (zwischen 75 %
und 90 % des EU-BIP) die neue Kategorie der „Übergangsgebiete“ bilden. Die Kommission schlägt vor, für die Instrumente der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 376 Mrd. EUR bereitzustellen Dieser Betrag umfasst: · 162,6 Mrd. EUR für Konvergenzgebiete, · 38,9 Mrd. EUR für Übergangsgebiete, · 53,1 Mrd. EUR für Wettbewerbsgebiete, · 11,7 Mrd. EUR für territoriale Zusammenarbeit, · 68,7 Mrd. EUR für den Kohäsionsfonds · und 40 Mrd. EUR für die Fazilität „Connecting Europe" (siehe Punkt 5.3). Der Europäische Sozialfonds (basierend auf der Formel 25/40/52 nach Gebietekategorie) wird ohne die Fazilität „Connecting Europe“ mindestens 25 % der Kohäsionsmittel ausmachen, d.h. 84 Mrd. EUR. Außerhalb des Finanzrahmens: · 3 Mrd. EUR für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung · 7 Mrd. EUR für den Europäischen Solidaritätsfond
5.3.
Die Fazilität „Connecting Europe"
Ein einheitlicher Binnenmarkt braucht, um voll
funktionieren zu können, moderne und leistungsstarke Infrastrukturen, die
Europa insbesondere in den Bereichen Verkehr, Energie und Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) miteinander verbinden. Für die Fertigstellung der transeuropäischen
Energienetze werden schätzungsweise 200 Mrd. EUR benötigt,
und im Zeitraum 2014-2020 müssen rund 540 Mrd. EUR in das transeuropäische
Verkehrsnetz und über 250 Mrd. EUR in IKT investiert werden. Zwar kann und sollte der Markt den überwiegenden Teil der notwendigen
Investitionen bewerkstelligen, aber es besteht die Notwendigkeit, dem
Marktversagen entgegenzuwirken, d.h. es müssen bestehende Mängel und Engpässe
beseitigt und ausreichende grenzüberschreitende Verbindungen sichergestellt
werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Mitgliedstaaten in ihren
Haushaltsplänen niemals hinreichendes Gewicht auf grenzübergreifende, mehrere
Länder betreffende Investitionen legen werden, durch die der Einheitliche
Binnenmarkt mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet werden könnte. Dies ist
ein weiteres Beispiel für den zusätzlichen Nutzen, den der EU-Haushalt bewirken
kann. Auf diese Weise können EU-weite Projekte finanziert werden, die die
Zentren mit den Randgebieten zum Wohle aller verbinden. Die Kommission schlägt daher die Schaffung
einer Fazilität „Connecting Europe" vor, durch die der von der EU
benötigte Infrastrukturausbau beschleunigt werden könnte. Die wachstumsfördernden
Verbindungen würden einen besseren Zugang zum Binnenmarkt ermöglichen und der
Isolation bestimmter „Wirtschaftsinseln" ein Ende bereiten. EU-Gebiete,
die noch nicht an die Hauptstrom- und Energienetze angeschlossen sind, hängen,
was ihre Energieversorgung anbelangt, beispielsweise von Investitionen in
anderen Mitgliedstaaten ab. Mit der Fazilität „Connecting Europe" könnte
ein EU-weiter Zugang zu unterschiedlichen Quellen und Anbietern in und
außerhalb der EU geschaffen und so ein wichtiger Beitrag zur Energieversorgung
geleistet werden. Auch könnte sie zur Umsetzung des neuen, mit dem Vertrag von
Lissabon eingeführten Konzepts des territorialen Zusammenhalts genutzt werden.
Die europaweite Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeitsnetzen und Dienstleistungen
auf dem Gebiet der IKT würde zudem der bestehenden Fragmentierung des
Einheitlichen Binnenmarkts entgegenwirken und den KMU die Suche nach
Wachstumsmöglichkeiten außerhalb ihres Heimatmarktes erleichtern. Aus der Fazilität „Connecting Europe" könnten
vorab ermittelte Verkehrs-, Energie- und IKT-Infrastrukturen von EU-Interesse
sowie physische und IT-Infrastrukturen nach Maßgabe der Kriterien für eine
nachhaltige Entwicklung finanziert werden. Diesem Vorschlag liegt eine Liste in
Frage kommender Infrastrukturen (d.h. fehlender Verbindungen) bei. Die Fazilität „Connecting Europe" würde
zentral verwaltet; ausgestattet würde sie mit Haushaltsmitteln aus einem
speziell dafür geschaffenen Budget sowie mit speziellen Mitteln für
Verkehrsprojekte im Rahmen des Kohäsionsfonds. Bei Investitionen in
„Konvergenz-Regionen" könnte der Kofinanzierungsanteil höher als bei
„Wettbewerbsgebieten" sein. Örtliche und regionale Infrastrukturen würden
mit den vorrangigen EU-Infrastrukturen verknüpft, durch die sämtliche EU-Bürger
miteinander verbunden werden sollen, und könnten mit strukturpolitischen
Mitteln (ko)finanziert werden, je nach Lage des betreffenden Mitgliedstaats
oder der betreffenden Region aus dem Kohäsionsfonds und/oder aus dem EFRE.
Angesichts des Infrastrukturdefizits der neuen Mitgliedstaaten schlägt die
Kommission vor, die Mittelzuweisung für den Kohäsionsfonds relativ unverändert
zu lassen. Auf diese Weise sollen die Investitionen in den Verkehrssektor in
den förderungswürdigen Regionen gesteigert und die Verbindungen zwischen diesen
Regionen und dem Rest der EU unterstützt werden. Die Fazilität „Connecting Europe"
ermöglicht den Rückgriff auf innovative Finanzinstrumente für raschere und
umfangreichere Investitionen als es mit öffentlichen Finanzierungen allein
möglich wäre. Die Kommission wird eng mit der EIB und anderen öffentlichen
Anlagebanken zusammenarbeiten, um die betreffenden Projektfinanzierungen
miteinander zu kombinieren. Insbesondere wird die Kommission für die Verwendung
von EU-Projektanleihen[11]
als Mittel zur Umsetzung dieser wichtigen Projekte werben. Einige Infrastrukturprojekte von EU-Interesse
werden durch Nachbarschafts- bzw. Heranführungsländer verlaufen müssen. Die
Kommission wird vereinfachte Mittel für die Anbindung dieser Projekte und ihre
Finanzierung durch die neue Fazilität vorschlagen, um die Kohärenz zwischen den
internen und den externen Instrumenten zu wahren. Voraussetzung dafür wären
allerdings integrierte Vorschriften, auf deren Grundlage die Finanzierung der
betreffenden Projekte aus unterschiedlichen Rubriken des EU-Haushalts
vorgenommen werden könnte. Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 40 Mrd. EUR für die Fazilität „Connecting Europe" zuzuweisen, die durch weitere 10 Mrd. EUR an speziellen Kohäsionsfondsmitteln für damit verbundene Investitionen im Verkehrsbereich zu ergänzen wären. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 9,1 Mrd. EUR für den Energiesektor, 31,6 Mrd. EUR für den Verkehrssektor (darunter 10 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds) und 9,1 Mrd. EUR für den IKT-Sektor.
5.4.
Eine ressourceneffiziente Gemeinsame Agrarpolitik
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist eines
der wenigen wirklich gemeinsamen Politikfelder der EU. Sie dient zur Schaffung
eines nachhaltigen Agrarsektors in Europa durch Verbesserung seiner
Wettbewerbsfähigkeit, durch Sicherstellung einer ausreichenden und sicheren
Nahrungsmittelversorgung und durch Erhaltung der Umwelt bei gleichzeitiger
Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für die landwirtschaftliche
Bevölkerung. Sie ersetzt die von Land zu Land unterschiedliche Agrarpolitik der
27 Mitgliedstaaten der EU und ermöglicht den nationalen Haushalten insofern
Einsparungen, als die Landwirte direkt und ohne nationalen
Kofinanzierungsanteil aus dem EU-Haushalt unterstützt werden. Die Kommission möchte die GAP durch die von
ihr vorgeschlagenen Änderungen an der Finanzierung der GAP unter Wahrung eines
stabilen Einkommensniveaus der Landwirte in der EU stärker in die Strategie
„Europa 2020" integrieren. Das Landwirtschaftsbudget soll künftig nicht
nur dafür verwendet werden, die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern,
der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu
garantieren, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung und angemessene Verbraucherpreise
sicherzustellen, sondern es soll auch für die Förderung einer nachhaltigen
Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, für Klimamaßnahmen und zur
Erhaltung der räumlichen Ausgewogenheit in ganz Europa eingesetzt werden. Ziel
ist die Integration des Hauptanliegens der Strategie „Europa 2020"
(intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) in die nächste
Entwicklungsphase der GAP. Die von der Kommission vorgeschlagenen
Änderungen sollen eine gerechter verteilte und ausgewogenere Unterstützung in
der EU ermöglichen, Agrar- und Umweltpolitik zum Wohle einer nachhaltigen
Landschaftspflege miteinander verbinden und sicherstellen, dass die
Landwirtschaft auch weiterhin zu einer dynamischen Wirtschaft im ländlichen
Raum beiträgt. Im Laufe der Jahre wurden im Rahmen der GAP zahlreiche
Verpflichtungen eingeführt, die eigentlich in andere Politikbereiche gehören.
Die Kommission möchte die Einführung des neuen MFR für eine Neuausrichtung der
GAP auf ihre Kerntätigkeiten und eine Reihe neuer Tätigkeiten nutzen. So sollen
beispielsweise die Mittel für die Nahrungsmittelsicherheit in Rubrik 3 des
Haushaltsplans verschoben werden, und die Nahrungsmittelhilfe für besonders
benachteiligte Bevölkerungsgruppen soll künftig im Rahmen der Rubrik 1
finanziert werden, da sie besser zu dem in der Strategie „Europa 2020"
verankerten Ziel der Armutsbeseitigung passt. Die Kommission wird vorschlagen,
den Geltungsbereich des Europäischen Globalisierungsfonds auf Landwirte
auszudehnen, deren Lebensgrundlage durch die Globalisierung beeinträchtigt
werden könnte. Die bisherige Zweisäulenstruktur der GAP wird
beibehalten werden. Im Wesentlichen schlägt die Kommission folgende Änderungen
vor: „Ökologisierung“ der Direktzahlungen: Um sicherzustellen, dass die GAP zur Verwirklichung der umwelt- und
klimapolitischen Ziele der EU beiträgt, sollen über die
Cross-Compliance-Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften hinaus 30 % der
direkten Unterstützung von einer „Ökologisierung" abhängig gemacht werden.
Dies heißt, dass alle Landwirte der Umwelt zugute kommende Praktiken aufnehmen
sollen, die im Einzelnen in den Rechtsvorschriften festgelegt und überprüfbar
sein werden. Auf diese Weise soll die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft
beträchtlich verbessert werden, indem Landwirte Zahlungen für die Herstellung
öffentlicher Güter für ihre Mitbürger erhalten. Konvergenz der Zahlungen: Um sowohl für eine ausgewogenere Verteilung der direkten
Unterstützung zu sorgen als auch den noch bestehenden Unterschieden bei den
Löhnen und den Vorleistungskosten Rechnung zu tragen, wird die
Direktunterstützung pro Hektar schrittweise angepasst. Dabei soll wie folgt
vorgegangen werden: Alle Mitgliedstaaten, die Direktzahlungen von weniger als
90 % des Durchschnittsbetrags erhalten, decken ein Drittel der Differenz
zwischen dem aktuellen Betrag und diesem Betrag ab. Die Konvergenz wird
anteilsmäßig von den Mitgliedstaaten finanziert, die über dem EU-Durchschnitt
liegende Direktzahlungen erhalten. Außerdem wird die Zuteilung der Mittel für
die ländliche Entwicklung nach Maßgabe objektiverer Kriterien angepasst und
besser auf die politischen Ziele ausgerichtet. Dadurch soll eine gerechtere
Behandlung von Landwirten, die ein- und dieselbe Tätigkeit ausüben, erreicht
werden. Damit im Rahmen der GAP auf die mit den wirtschaftlichen, sozialen,
ökologischen und geografischen Eigenheiten der europäischen Landwirtschaft des
21. Jahrhunderts verbundenen Herausforderungen reagiert und ein effizienter
Beitrag zur Verwirklichung der in der Strategie „Europa 2020„ festgelegten
Ziele geleistet werden kann, wird die Kommission Vorschläge vorlegen, durch die
die Flexibilität im Zusammenspiel der beiden GAP-Säulen vergrößert werden soll. Deckelung der Zahlungen: Die grundlegende Schicht der Direkteinkommensunterstützung, die großen
Landwirtschaftsbetrieben gewährt werden kann, soll unter Berücksichtigung der
Größenvorteile derartiger Großstrukturen und der von diesen geschaffenen
direkten Beschäftigung nach oben begrenzt werden. Die Kommission schlägt vor,
die betreffenden Einsparungen den Mitteln für die Förderung der ländlichen
Entwicklung bzw. den nationalen Mittelzuweisungen für die Mitgliedstaaten, in
denen die Einsparungen vorgenommenen werden, zuzuschlagen. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese
neuen Elemente in die bestehende Zweisäulenstruktur der GAP integriert werden
können. Die künftige GAP wird mithin eine ökologischere erste Säule mit einer
ausgewogeneren Verteilung und eine zweite Säule mit einer stärkeren Ausrichtung
auf die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen, den Klimawandel und die Umwelt
umfassen. Durch eine verbesserte politische Ausrichtung müsste eine
effizientere Verwendung der verfügbaren finanziellen Ressourcen erreicht
werden. Im Rahmen der zweiten Säule der GAP, die ja die ländliche Entwicklung
abdeckt, wird weiterhin unter Berücksichtigung der vorrangigen Ziele der EU zur
Erfüllung besonderer nationaler und/oder regionaler Bedürfnisse beigetragen
werden, wobei die gleichen leistungsbasierten Konditionalitätsbestimmungen aus
der Strategie „Europa 2020" gelten werden wie bei den anderen
Strukturfonds. In der Zeit nach 2013 wird der Europäische Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in den gemeinsamen
strategischen Rahmen für sämtliche Strukturfonds sowie in die geplanten
Abkommen mit sämtlichen Mitgliedstaaten einbezogen werden. Die Hervorhebung der
territorialen Aspekte der sozioökonomischen Entwicklung und die Zuweisung
sämtlicher verfügbaren EU-Mittel durch nur noch einen Vertrag werden dazu
beitragen, dass die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Gebiete in der
gesamten EU künftig besser unterstützt wird. Ferner schlägt die Kommission eine
Umstrukturierung der Marktmaßnahmen vor, die gegenwärtig im Rahmen der ersten
GAP-Säule angesiedelt sind. Die Landwirtschaft in Europa steht vor zahlreichen
Herausforderungen und muss insbesondere auf unvorhersehbare Ereignisse
reagieren können und die Anpassungen, die infolge internationaler
Handelsabkommen notwendig werden, leichter machen. Aus diesem Grund schlägt die
Kommission vor, außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens zwei neue Instrumente
zu schaffen, für die das gleiche Schnellverfahren gelten soll wie für die
Soforthilfereserve: einen Notfallmechanismus für die schnelle Reaktion auf
Krisensituationen (beispielsweise bei der Nahrungsmittelsicherheit) und einen
zusätzlichen Anwendungsbereich für den Europäischen Globalisierungsfonds. Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 281,8 Mrd. EUR für die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik und 89,9 Mrd. EUR für die ländliche Entwicklung zuzuweisen. Diese Mittel würden durch 15,2 Mrd. EUR ergänzt, die sich wie folgt zusammensetzen: · 4,5 Mrd. EUR für Forschungsmaßnahmen und Innovationen auf dem Gebiet der Nahrungsmittelsicherheit, für die Bio-Wirtschaft und für eine nachhaltige Landwirtschaft (gemeinsame Rahmenstrategie für Forschung und Innovation) · 2,2 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelsicherheit (Rubrik 3) · 2,5 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelunterstützung für besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen (Rubrik 1) · 3,5 Mrd. EUR für eine neue Reserve für Krisen im Agrarsektor · Bis zu 2,5 Mrd. EUR für den Europäischen Globalisierungsfonds
5.5.
Investitionen in Humankapital
Ohne größere Investitionen in Humankapital
werden sich die Kernziele, die in der Strategie „Europa 2020" im Hinblick
auf den Ausbau des tertiären Bildungsbereichs und die Senkung der
Schulabbrecherquote vorgesehen sind, nicht verwirklichen lassen. Der größte
finanzielle Beitrag aus dem EU-Haushalt zur Investition in Humankapital wird im
Rahmen des Europäischen Sozialfonds geleistet. Zusätzlich zu den Tätigkeiten in
diesem Beeich besteht noch Spielraum für weitere Unterstützungsmaßnahmen der EU
auf sämtlichen Ebenen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung (Schul-,
Hochschul-, Berufsschul- und Erwachsenenbildung) sowie bei der nicht formaler
und der informellen allgemeinen und beruflichen Bildung. Einer der Haupterfolge
des laufenden Programms zum lebenslangen Lernen, des Programms „Erasmus
Mundus" und der bestehenden Jugendprogramme ist die Tatsache, dass die
grenzüberschreitende Lernmobilität zugenommen hat. Um die Fertigkeiten zu
verbessern und gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in zahlreichen
Mitgliedstaaten vorzugehen, werden im nächsten MFR die Maßnahmen verstärkt, die
gegenwärtig im Rahmen des Programms „Leonardo" unterstützt werden, um
Menschen Gelegenheit zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in anderen
Mitgliedstaaten (beispielsweise auf dem Gebiet der Berufsausbildung) zu geben
und um die Entwicklung innovativer Konzepte und deren Weitergabe an andere
Mitgliedstaaten zu fördern. Gegenwärtig steht nur geringe Fördermittel für
Personen zur Verfügung, die in einem anderen Mitgliedstaaten einen
Master-Studiengang absolvieren möchten. Die Kommission wird daher vorschlagen,
unter Einbindung der EIB ein innovatives Programm auszuarbeiten, das mobilen
Studenten von Master-Studiengängen bestimmte Sicherheiten bietet. Die
Gemeinschaftsprogramme für allgemeine und berufliche Bildung sollten
dementsprechend ausgeweitet und die Mittel für diese Tätigkeiten entsprechend
aufgestockt werden. Die EU-Mittel für Kultur- und
Medientätigkeiten dienen zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes der
EU-Bürger und sollen zudem einen stärkeren Umlauf europäischer Schaffenswerke
in und außerhalb der EU bewirken. Die laufenden Programme tragen auf
einzigartige Weise zur Ausweitung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, zur
Förderung von Peer-learning-Maßnahmen und zur Professionalisierung der
betreffenden Sektoren bei. Die wachsende wirtschaftliche Bedeutung der Kultur
und der Kreativwirtschaft steht weitgehend im Einklang mit den Zielen der
Strategie „Europa 2020". Die bestehende Architektur dieser Programme
und Instrumente ist gleichwohl fragmentiert. Es gibt übermäßig viele
Kleinprojekte, und einige dieser Projekte haben nicht genügend kritische Masse,
um Langzeitwirkung entfalten zu können. Auch überschneiden sich manche
Maßnahmen, was zu erhöhten Verwaltungskosten geführt und bei potenziellen
Antragstellern Verwirrung ausgelöst hat. Daher schlägt die Kommission vor, die
bestehende Struktur rationeller und einfacher zu gestalten, indem ein
Gesamtprogramm für die Bereiche Aus- und Fortbildung sowie Jugend aufgelegt
wird, dessen Schwerpunkte die Entwicklung von Fähigkeiten und die Verbesserung
der Mobilität von Humankapital sein werden. Aus dem gleichen Grund sollen in
die kulturbezogenen Programme Synergieeffekte eingebracht werden. Die Anwendungsverfahren sowie die
Projektüberwachung und –auswertung werden vereinfacht, u.a. indem die
Projektverwaltung an nationale Stellen übertragen wird. Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 15,2 Mrd. EUR für den Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie 1,6 Mrd. EUR für den Kulturbereich zuzuweisen. Diese Mittel werden durch eine umfangreiche Unterstützung für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Strukturfonds ergänzt werden. Beispielsweise wurden für den Zeitraum 2007-2013 ca. 72,5 Mrd. EUR für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den EU-Regionen vorgesehen, und für die Zukunft ist mit Ausgaben in ähnlicher Höhe zu rechnen.
5.6.
Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsproblematik
Die Bedeutung der innenpolitischen Strategien
für die Bereiche Sicherheit, Migration und Verwaltung der Außengrenzen nimmt
seit Jahren zu. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden zudem wichtige
innenpolitische Neuerungen eingeführt, deren Bedeutung im Stockholmer Programm[12] und im Aktionsplan zur
Umsetzung des Stockholmer Programms[13]
hervorgehoben wurde. Der angestrebte Raum ohne Binnengrenzen, in
dem EU-Bürger und Drittstaatangehörige mit einem gültigen Einreise- und
Aufenthaltstitel von ihrer Reisefreiheit Gebrauch machen, wohnen und arbeiten
dürfen und sich dabei gewiss sein können, dass ihre Rechte und ihre Sicherheit
vollauf gewahrt werden, ist ein absolut vorrangiges Ziel. Gleichwohl nimmt die
Besorgnis der Öffentlichkeit über die illegale Einwanderung und die
Integrationspolitik immer mehr zu. Eine zukunftsorientierte Politik für legale
Einwanderung und Integration ist eine wesentliche Voraussetzung für die
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und den sozialen Zusammenhalt in
Europa. Für die Gesellschaft Europas ist dies eine Bereicherung, die Chancen
für jedermann eröffnet. Ein größere Sicherheit und Effizienz bietendes
gemeinsames europäisches Asylsystem, das all unseren Werten Rechnung trägt,
bleibt ein vorrangiges Ziel. Hierbei handelt es sich um einen Bereich, in dem
die Mobilisierung von Haushaltsmitteln der EU ganz offensichtlich einen
zusätzlichen Nutzen bewirkt. Für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen schlägt
die Kommission vor, die Struktur der Ausgabeninstrumente zu vereinfachen, indem
die Zahl der Programme vermindert und eine Zweisäulenstruktur eingeführt wird,
für die ein Migrations- und Asylfonds sowie ein Fonds für die innere Sicherheit
geschaffen wird. Beide Fonds hätten auch eine externe Dimension, durch die die
Finanzierungskontinuität (Anfang in der EU und Fortsetzung in den Drittländern)
gewährleistet wäre, beispielsweise bei Programmen zur Neuansiedlung oder zur
Rückübernahme von Flüchtlingen oder bei regionalen Schutzprogrammen. Die
Kommission plant zudem einen Umstieg von der jährlichen Programmierung auf eine
mehrjährige Programmierung, was zu einem geringen Verwaltungsaufwand für die
Kommission, die Mitgliedstaaten und die Endempfänger führen würde. Nach dem Vertrag von Lissabon sind die
Mitgliedstaaten zu einer EU-weiten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
krimineller Netze, des Menschenhandels und des Drogen- und Waffenschmuggels
verpflichtet und müssen auf dem Gebiet des Zivilschutzes kooperieren, um die
EU-Bürger und die Umwelt bei großen Naturkatastrophen und vom Menschen
verursachten Katastrophen besser zu schützen. Die Zunahme an die EU-Bürger
betreffenden Katastrophen macht ein systematischeres Vorgehen auf EU-Ebene
erforderlich. Daher möchte die Kommission die Effizienz, die Kohärenz und
Sichtbarkeit der Reaktionsfähigkeit der EU im Katastrophenfall verbessern. Die Kommission schlägt vor, im Zeitraum 2014-2020 8,2 Mrd. EUR für den Bereich Inneres sowie 455 Mio. EUR für den Zivilschutz und die Verstärkung der europäischen Katastrophenabwehrkapazität zuzuweisen.
5.7.
Die EU als weltweit führender Akteur
Alle außerhalb der EU-Grenzen stattfindenden
Ereignisse können und werden unmittelbare Folgen für den Wohlstand und die
Sicherheit der EU-Bürger haben. Daher liegt es im Interesse der EU, sich aktiv
an der Gestaltung der über die EU-Grenzen hinausgehenden Welt zu beteiligen,
beispielsweise mittels Finanzinstrumenten. Der Vertrag von Lissabon markiert einen neuen
Ansatz für die Beziehungen der EU zum Rest der Welt. Die Berufung eines Hohen
Vertreters, der zugleich Vizepräsident der Kommission ist und eine mächtige
Koordinierungsrolle hat, entspringt dem Wunsch nach einem gemeinsamen und
wirksamen Handeln mit unseren internationalen Partnern nach Maßgabe der
Grundprinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte,
der Grundfreiheiten, der Menschenwürde, der Gleichheit, der Solidarität sowie
der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Die EU wird sich auch
künftig für die Förderung und die Verteidigung der Menschenrechte, der
Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit außerhalb der EU einsetzen. Dies ist ein
zentraler Aspekt der von der EU ergriffenen externen Maßnahmen zur Verteidigung
ihrer eigenen Werte. Ein vorrangiges Ziel dabei ist die Einhaltung
der von der EU eingegangenen förmlichen Verpflichtung, bis spätestens 2015 zu
erreichen, dass 0,7 % ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) unter Beibehaltung des
derzeitigen Anteils aus dem EU-Haushalt im Rahmen der gemeinsamen Anstrengungen
der EU als Ganzen für die Entwicklungshilfe aufgewendet werden, was ein
entscheidender Schritt zur Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele ist. Zur Umsetzung der gemeinsamen afrikanisch-europäischen
Strategie wird im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit ein
panafrikanisches Instrument geschaffen werden, durch das der Nutzen
regionenübergreifender und kontinentweiter Tätigkeiten verstärkt werden soll.
Das Instrument soll so flexibel sein, dass darin sowohl Mittel der EU-Mitgliedstaaten
als auch Beiträge der afrikanischen Länder, der Finanzeinrichtungen und des
Privatsektors einfließen können. Zusätzlich wird das Instrument für
Entwicklungszusammenarbeit schwerpunktmäßig auf die Beseitigung der
Armut und die Verwirklichung der Milleniumsziele in den betreffenden
Weltregionen ausgerichtet werden. Das künftige Vorgehen der EU muss auf die
jeweiligen Umstände zugeschnitten sein. Die Partner der EU reichen von den
Entwicklungsländern bis hin zu den am wenigsten entwickelten Ländern, die
besondere Unterstützung benötigen. Wie in der unlängst veröffentlichten
Mitteilung über die Europäische Nachbarschaftspolitik[14] ausgeführt wurde, möchte die
EU auf lange Sicht in ihrer Nachbarschaft einen von Stabilität, Wachstum und
Demokratie geprägten Raum schaffen. Zudem machen es die historischen
Entwicklungen in der arabischen Welt erforderlich, nachhaltig in die
Unterstützung dieses Wandels zu investieren, der ja eindeutig sowohl im
Interesse der dortigen Bevölkerung als auch im Interesse der EU liegt. Auch
wird die EU ihre Krisenvorsorgemaßnahmen im Hinblick auf die Wahrung des
Friedens und die Verbesserung der internationalen Sicherheit verstärken. Die Instrumente der EU können auch das
Engagement der EU in Drittländern in Fragen von globaler Bedeutung
(Klimawandel, Umweltschutz, illegale Einwanderung, regionale Instabilitäten
usw.) vereinfachen und die EU in die Lage versetzen, auf Naturkatastrophen und
vom Menschen verursachte Katastrophen in der ganzen Welt rasch und effizient zu
reagieren. Die EU ist entschlossen, mit finanziellen Mitteln zur Erfüllung
ihrer internationalen Verpflichtungen in den Bereichen Klimawandel und
Biodiversität beizutragen. Im Jahr 2003 wurde eine umfassende Verschlankung der
vorhandenen Instrumente durchgeführt, die bereits wirksamere Ergebnisse
ermöglicht hat. Die Kommission ist der Auffassung, dass im nächsten MFR keine
weiteren umfangreichen Änderungen der legislativen Architektur erforderlich
sind, schlägt gleichwohl einige Verbesserungen und eine Aufstockung der Investitionen
insgesamt vor. Um der aktuellen internationalen Entwicklung
Rechnung zu tragen, schlägt die Kommission vor, die Finanzierung von Programmen
in Industrieländern und in Schwellenländern neu auszurichten und stattdessen
ein neues Partnerschaftsinstrument einzuführen, durch das die wirtschaftlichen
Interessen der EU im Rest der Welt gefördert werden. Durch entsprechende
Maßnahmen zur Förderung des Handels und einheitlicher Regeln in Fällen, in
denen die weltweiten Wirtschaftsbeziehungen der EU durch die Finanzierung
gestärkt werden können, könnten zusätzliche Chancen für EU-Unternehmen
geschaffen werden. Letztere könnten auf diese Weise von dem wirtschaftlichen
Wandel, der sich zurzeit in vielen Teilen der Welt vollzieht und noch nie
dagewesene Möglichkeiten, aber auch einen sehr intensiven Wettbewerb mit sich
bringt, profitieren. Die humanitäre Hilfe der EU wird im Vertrag
von Lissabon als eigenständige Politik auf dem Gebiet der externen Maßnahmen
der EU anerkannt und dadurch erheblich aufgewertet. Durch einen kohärenten,
komplementären und koordinierten EU-Ansatz für die humanitäre Hilfe wird
sichergestellt, dass die vorhandenen knappen Ressourcen auf effiziente Weise
dazu verwendet werden, die ermittelten Bedürfnisse abzudecken und die Anstrengungen
für eine wirksamere internationale humanitäre Reaktion unterstützt werden
können. Die Zunahme der Naturkatastrophen wie auch der vom Menschen
verursachten Katastrophen und deren wirtschaftlichen Folgen machen ein
systematisches Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich, um die Abwehrbereitschaft zu
verbessern und die Katastrophenabwehrkapazität in und außerhalb der EU zu
steigern. Die Kommission schlägt daher vor, das Instrument für humanitäre Hilfe
für Maßnahmen zur Krisenvorsorge, -bewältigung und –reaktion zu nutzen und zur
Bewältigung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen,
deren Zahl aufgrund der künftigen klimatischen Veränderungen ja nicht
zurückgehen wird, zudem auf den Zivilschutzmechanismus zurückzugreifen. Nach dem Dafürhalten der Kommission sollten
die Finanzierungsinstrumente bestimmter interner Politikbereiche (wie Bildung
und Migration) angesichts der Vorteile, die sich aus der Verschlankung und
Vereinfachung des Ansatzes ergeben, auch zur Unterstützung von Maßnahmen in Drittländern
verwendet werden. Die Kommission schlägt vor, für den Zeitraum 2014-2020 70 Mrd. EUR für traditionelle externe Instrumente zuzuweisen. Außerhalb des MFR kämen folgende Beträge hinzu: · Europäischer Entwicklungsfonds (AKP-Länder):30 Mrd. EUR · Europäischer Entwicklungsfonds (Überseeländer und -gebiete): 321 Mio. EUR · Weltklima- und Biodiversitätsfonds · Soforthilfereserve: 2,5 Mrd. EUR
5.8.
Besondere Ausgabenposten
Tätigkeiten, die im Namen der EU oder im
Rahmen der EU-Politik ausgeführt werden, können auf unterschiedliche Art und
Weise finanziert werden. Aus verschiedenen Gründen werden manche Tätigkeiten im
Rahmen anderer Haushaltsposten oder nur von bestimmten Mitgliedstaaten
finanziert. Die Kommission verweist diesbezüglich auf folgende besondere Ausgabenposten.
5.8.1.
Europäischer Entwicklungsfonds
Aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
wird die Entwicklungshilfe für die mit der EU durch eine Partnerschaft
verbundenen Entwicklungsländer finanziert. Diese Finanzierung erfolgt
traditionell außerhalb des EU-Haushalts, um den besonderen historischen
Beziehungen Rechnung zu tragen, die bestimmte Mitgliedstaaten mit einigen
Teilen der Welt pflegen. Die Kommission ist angesichts der derzeitigen
Situation und der Tatsache, dass das Cotonou-Abkommen (auf dessen Grundlage den
AKP-Ländern Unterstützung aus dem EEF gewährt wird) voraussichtlich im Jahr
2020 auslaufen wird, der Auffassung, dass die Bedingungen für eine vollständige
Integration des EEF in den EU-Haushalt noch nicht erfüllt sind. Um jedoch eine
Perspektive für eine künftige Integration zu schaffen, wird die Kommission
vorschlagen, den Schlüssel für die EEF-Beiträge näher an den Schlüssel für die
Haushaltsbeiträge heranzuführen. Auf diese Weise sollen auch dafür gesorgt
werden, dass die im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe genannten absoluten
Beträge leichter durchschaubar werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die
demokratische Überprüfung des EEF zu verbessern, indem dieser an das Instrument
für Entwicklungszusammenarbeit angepasst wird, wobei dessen Besonderheiten zu
berücksichtigen wären.
5.8.2.
Großprojekte
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Großprojekte,
die von Interesse für die EU sind, unverhältnismäßig teuer für den kleinen
EU-Haushalt sind. Da ihre Kosten aufgrund ihres Wesens oftmals über die
ursprünglichen Kostenschätzungen hinausgehen, entsteht in der Folge die
Notwendigkeit, zusätzliche Mittel zu finden, was dann darauf hinausläuft, dass
Mittel mobilisiert werden müssen, die eigentlich für andere Zwecke vorgesehen
sind. Dies ist keine zukunftsfähige Lösung. Die Kommission möchte daher
Alternativmöglichkeiten für die künftige Finanzierung von wissenschaftlichen
Großprojekten vorschlagen, wobei allerdings zwischen „Galileo"-Projekten
und anderen Projekten unterschieden werden soll. Für „Galileo"-Projekte ist die Kommission
allein verantwortlich. Für deren künftigen Bedarf werden im Rahmen dieses
Pakets ausreichend Mittel vorgesehen. Um die Kosten einzudämmen, werden
kontinuierliche Anstrengungen erforderlich sein. Durch die Verordnung zur
Festlegung des MFR wird dafür Sorge getragen. Mit Beginn des nächsten
Finanzrahmens dürfte die Phase der vollständigen Umsetzung sowie der operativen
Phase des Projekts erreicht werden; zu diesem Zeitpunkt sollten dann neue,
langfristige Regelungen für die Leitung des Projekts in Erwägung gezogen
werden. Für Projekte wie ITER und GMES, bei denen die
Kosten und/oder die Kostenüberschreitungen zu umfangreich sind, um mit Mitteln
aus dem EU-Haushalt allein aufgefangen zu werden, schlägt die Kommission vor,
für die Zeit nach 2013 eine Finanzierung außerhalb des MFR vorzusehen. Dadurch
wäre die Kommission in der Lage, ihren internationalen Verpflichtungen auch
künftig in vollem Umfang nachzukommen.
6.
Instrumente und Durchführung
6.1.
Vereinfachung im Hinblick auf eine bessere Leistung
Die Verfahren für die Durchführung der
EU-Programme und die Anforderungen an deren Kontrolle müssen einerseits die
Rechenschaftspflicht gewährleisten und andererseits kosteneffizient sein. Im
Laufe der Jahre haben Veränderungen zu einem System geführt, das inzwischen
weithin als zu kompliziert gilt und häufig von einer Teilnahme an den
Programmen abschreckt bzw. deren Durchführung verzögert. Vor diesem Hintergrund
hat die Kommission beschlossen, eine radikale Vereinfachung in allen Bereichen
des künftigen MFR vorzuschlagen. Daher ist es wichtig, dass die künftigen
Rechtsgrundlagen aller sektoralen Programme den politischen Zielen, den Mitteln
für deren Verwirklichung und den Verwaltungs- und Kontrollkosten in
ausgewogenem Maße Rechnung tragen. Insbesondere sollen die Bedingungen für die
Verwirklichung der politischen Ziele kosteneffizient festgelegt werden;
gleichzeitig sollen eindeutige Förderkriterien, die Rechenschaftspflicht und
ein angemessenes Maß an Kontrolle festgeschrieben werden, damit sich das Fehlerrisiko
und die Betrugsanfälligkeit in Grenzen halten und keine unangemessen hohen
Kosten verursachen. Jede bedeutende Vereinfachung der Verwendung
von EU-Mitteln wird vereinte Anstrengungen aller Organe bei der Überprüfung der
allgemeinen Bestimmungen der Haushaltsordnung und der derzeit ausgearbeiteten
sektorspezifischen Bestimmungen erfordern. Die Vereinfachungsanstrengungen auf
EU-Ebene werden jedoch nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn keine
entsprechenden Begleitmaßnahmen auf nationaler Ebene, beispielsweise im Bereich
der gemeinsamen Mittelverwaltung, getroffen werden. Die Kommission wird Ende
2011, wenn sie alle sektorspezifischen Vorschläge unterbreitet hat, eine
Mitteilung vorlegen, die sich speziell mit dem Thema Vereinfachung befassen
wird.
6.1.1.
Verringerung der Anzahl der Programme
Eine erste Möglichkeit, dieses Ziel zu
erreichen, besteht darin, die Anzahl der separaten Programme und Instrumente zu
reduzieren; mehrere politische Ziele lassen sich erreichen, ohne dass die
Anzahl der zu ihrer Verwirklichung vorgesehenen Instrumente erhöht wird und
ohne dass die Verwaltungsregeln für die einzelnen Programme erheblich
voneinander abweichen. Komplexe Programme, die nicht erfolgreich waren, werden
entweder in vereinfachter und effizienterer Form neu aufgelegt oder
eingestellt. Dieser Ansatz wird für einige Bereiche – maritime Angelegenheiten
und Fischerei, Justiz und Grundrechte, Inneres sowie Bildung und Kultur –
vorgeschlagen.
6.1.2.
Schaffung eines einzigen Rahmens für verschiedene
Instrumente
Eine weitere Möglichkeit, die Verwaltung der
Programme zu vereinfachen, besteht darin, diese unter einem einzigen Rahmen mit
gemeinsamen Regeln zusammenzufassen und Ausnahmen oder Besonderheiten auf ein
Mindestmaß zu beschränken. Zum Beispiel: ·
Die Kommission schlägt vor, die drei wichtigsten
Finanzierungsquellen im Bereich Forschung und Innovation (das derzeitige Siebte
Rahmenprogramm, den derzeitigen Teil Innovation des Programms für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie das Europäische Innovations- und
Technologieinstitut (EIT)) in einem einzigen gemeinsamen strategischen Rahmen
für Forschung und Innovation zusammenzufassen. ·
Für nach dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung
bewirtschaftete Mittel - EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und künftiger
Europäischer Fonds für maritime Angelegenheiten und Fischerei - wird ein
gemeinsamer strategischer Rahmen das derzeitige Konzept ablösen, wonach
gesonderte strategische Leitlinien für die verschiedenen Instrumente festgelegt
werden.
6.1.3.
Externalisierung
Die Kommission schlägt außerdem vor, stärker
auf die bestehenden Exekutivagenturen zurückzugreifen. Wie vom Rechnungshof
bestätigt, erbringen diese Agenturen bessere Dienste und erhöhen die
Sichtbarkeit der EU. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem für die
Fortführung der bestehenden kleineren Programme an, die noch nicht
externalisiert worden sind und die einen maßgeblichen Anteil homogener oder
standardisierter Maßnahmen umfassen, so dass Größenvorteile erzielt werden
können. Dies bedeutet nicht, dass neue Exekutivagenturen errichtet, sondern
dass die Mandate der vorhandenen Agenturen erforderlichenfalls überprüft werden
sollen. Dieser Ansatz wird beispielsweise bei den Vorschlägen für die Programme
im Bereich Bildung und Kultur verfolgt.
6.1.4.
Einbeziehung der Prioritäten in alle
Politikbereiche
In einigen Politikbereichen – darunter
Klimaschutzmaßnahmen, Umwelt, Verbraucherpolitik Gesundheit und Grundrechte –
hängt die optimale Erreichung der Ziele davon ab, ob die Prioritäten in eine
Reihe von Instrumenten anderer Politikbereiche einbezogen werden.
Beispielsweise müssen sich die Ziele von Klimaschutz- und Umweltmaßnahmen in
verschiedenen Instrumenten widerspiegeln, um sicherzustellen, dass diese
Maßnahmen zum Aufbau einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten und
klimaresistenten Wirtschaft beitragen, die Europas Wettbewerbsfähigkeit
fördert, zur Schaffung neuer und „grünerer“ Arbeitsplätze führt, die
Energiesicherheit stärkt und gesundheitlichen Nutzen bringt. Im Bereich
Entwicklungszusammenarbeit werden Klima- und Umweltschutz, insbesondere die
Biodiversität, in alle maßgeblichen Programme einbezogen. Infolge einer wirksamen Einbeziehung der
entsprechenden Prioritäten in alle wichtigen Politikbereiche der EU (wie
Kohäsion, Forschung und Innovation, Landwirtschaft und externe Zusammenarbeit)
wird sich daher der betreffende Anteil am EU-Haushalt erhöhen. Da mit ein und
derselben Maßnahme verschiedene Ziele gleichzeitig verfolgt werden können und
sollten, wird ein solches Mainstreaming Synergien bei der Verwendung von
Mitteln für mehrere Prioritäten fördern und zu mehr Kohärenz und
Kosteneffizienz bei den Ausgaben führen.
6.1.5.
Effizientere Verwaltung
Die Verwaltungsausgaben belaufen sich
gegenwärtig auf 5,7 % der derzeitigen Ausgaben. Aus dem EU-Haushalt werden
alle Organe der Europäischen Union – das Europäische Parlament (20 %), der
Europäische Rat und der Rat (7 %), die Kommission (40 %) und die
kleineren Institutionen und Einrichtungen (15 %) – finanziert. Die
Kommission ihrerseits hat in den letzten zehn Jahren erhebliche Anstrengungen
unternommen, um die Verwaltung ihrer Human- und Finanzressourcen zu reformieren
und sicherzustellen, dass diese effizienter eingesetzt werden. Allein aufgrund
der Reform von 2004 konnten seit 2004 3 Mrd. EUR eingespart werden,
und im weiteren Verlauf des Reformprozesses werden sich bis 2020 zusätzliche
Einsparungen von 5 Mrd. EUR erzielen lassen. Seit 2007 verfolgt die
Kommission im Zuge ihres fortwährenden Engagements, die Kosten für die
Verwaltung der EU-Politiken zu begrenzen, eine Politik des „Nullwachstums“ bei
den Humanressourcen. Die Kommission schlägt vor, die Verwaltung der
Organe, Agenturen und Einrichtungen der EU weiter zu vereinfachen und zu
rationalisieren, um die EU im Einklang mit den Zielen von Europa 2020 in eine
moderne, effiziente und dynamische Organisation umzuwandeln. In Anbetracht des
Drucks auf die Haushalte der Mitgliedstaaten und der Kürzungen bei den
nationalen Ausgaben für die öffentliche Verwaltung hat die Kommission die
Verwaltungsausgaben in allen Organen überprüft, um zu ermitteln, wo noch
Potenzial für ein effizienteres Vorgehen und für eine Kostenreduzierung
vorhanden ist. Sie hat beschlossen, im Zuge des nächsten MFR einen 5%igen Abbau
des Personalbestands jedes Organs und jeder Dienststelle, Agentur und sonstigen
Einrichtung vorzuschlagen. Zusammen mit anderen Maßnahmen zur
Effizienzsteigerung wird dies den Anteil der Verwaltungskosten am nächsten MFR
auf ein Mindestmaß beschränken. Im Vorgriff auf das Jahr 2014, also den Beginn
des nächsten MFR, hat die Kommission beschlossen, eine Reihe von Änderungen an
dem für die Bediensteten der EU-Organe geltenden Statut vorzuschlagen, darunter
eine neue Methode zur Berechnung der Anpassung der Gehälter, eine Erhöhung der
wöchentlichen Arbeitsstunden (von 37,5 auf 40 Stunden) ohne Gehaltsausgleich,
eine Anhebung des Ruhestandseintrittsalters und die Modernisierung einiger
veralteter Bedingungen im Einklang mit ähnlichen Bestrebungen in den
Verwaltungen der Mitgliedstaaten. Die Kommission arbeitet derzeit den Entwurf
einer Verordnung aus, der zunächst im Rahmen des üblichen sozialen Dialogs mit
den Personalvertretern erörtert und dann so bald wie möglich dem Europäischen
Parlament und dem Rat förmlich zur Annahme vorgelegt wird.
7.
Dauer, Struktur und Flexibilität des mehrjährigen
Finanzrahmens
Unter Berücksichtigung des Standpunkts des
Europäischen Parlaments hat die Kommission beschlossen, für den nächsten MFR
einen Zeitrahmen von sieben Jahren vorzuschlagen. Damit wird der MFR zeitlich
stärker an die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 gekoppelt.
Die Kommission wird 2016 eine Bewertung der Umsetzung des Finanzrahmens –
erforderlichenfalls zusammen mit entsprechenden Vorschlägen – vorlegen.
Sie schlägt vor, die in dem Rahmen für 2007-2013 verwendeten Rubriken
angesichts der Ziele der Strategie Europa 2020 umzuformulieren. Die Kommission teilt die Ansicht des
Europäischen Parlaments, dass es mehr Flexibilität innerhalb der
Haushaltsrubriken und zwischen diesen bedarf, damit die Europäische Union für
neue Herausforderungen gewappnet ist und um die Entscheidungsfindung innerhalb
der Organe zu erleichtern. Daher schlägt die Kommission fünf Instrumente
außerhalb des Finanzrahmens vor (die Soforthilfereserve, das
Flexibilitätsinstrument, den Solidaritätsfonds, den Fonds für die Anpassung an
die Globalisierung und ein neues Instrument für die Reaktion auf
Krisensituationen in der Landwirtschaft) sowie weitere Änderungen, die in den
beigefügten Vorschlägen für die MFR-Verordnung und die neue
interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich
und die wirtschaftliche Haushaltsführung dargelegt werden. Außerdem wird in den
künftigen Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Instrumente die umfassende
Verwendung delegierter Rechtsakte vorgeschlagen, um im Finanzierungszeitraum
mehr Flexibilität bei der Abwicklung der Maßnahmen zu ermöglichen und
gleichzeitig die Befugnisse der beiden Mitgesetzgeber zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss bei der Verwaltung der
Programme dem Bedarf an einer rigoroseren Planung künftiger Ausgaben besser
Rechnung getragen und vermieden werden, dass sich der Rückstand bei künftigen
Zahlungen zu sehr erhöht. Die Kommission wird daher Maßnahmen vorschlagen, die
strengere Regeln für die Finanzplanung und ‑verwaltung der von der EU –
insbesondere im Rahmen der Strukturfonds – finanzierten Programme sicherstellen
sollen, und dabei auch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten bei der
Verwaltung dieser Fonds berücksichtigen.
8.
Fazit
Die Kommission schlägt in den beigefügten
Rechtstexten eine Verordnung zur Festlegung eines neuen mehrjährigen
Finanzrahmens, eine interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit
im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung und einen
Beschluss über Eigenmittel (mit entsprechenden Durchführungsvorschriften) vor. In den Monaten vor Ablauf des Jahres 2011 wird
der in dieser Mitteilung skizzierte Ansatz in den Legislativvorschlägen für die
Ausgabenprogramme und –instrumente in den einzelnen Politikbereichen
detailliert dargelegt. Das Europäische Parlament und der Rat werden
ersucht, die in dieser Mitteilung erläuterten Leitlinien zu billigen und im
Zuge der Verhandlungen die erforderlichen Schritte einzuleiten, um
sicherzustellen, dass die entsprechenden Rechtsakte, einschließlich der
sektoralen Ausgabenprogramme und –instrumente, so rechtzeitig angenommen
werden, dass der neue mehrjährige Finanzrahmen ab dem 1. Januar 2014
ordnungsgemäß umgesetzt werden kann. Die Kommission wird die erforderlichen
Anpassungen dieses Rahmens vorschlagen, wenn die Republik Kroatien, wie
erwartet wird, vor Inkrafttreten des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens der
Europäischen Union beitritt. [1] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger
Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives
Europa. [2] Zu den Einzelheiten des Konsultationsverfahrens vor
Annahme der Haushaltsüberprüfung siehe http://ec.europa.eu/budget/reform/issues/read_de.htm. [3] Einzelheiten zur Bewertung der Ausgaben unter dem
Finanzrahmen 2007-2013 und zur Folgenanalyse der jetzigen Vorschläge können dem
beigefügten Arbeitspapier SEK(2011) 868 entnommen werden. [4] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger
Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives
Europa. [5] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29.
Oktober 2010. [6] KOM(2010) 700. [7] Einzelheiten siehe Arbeitspapier SEK(2011) 876. [8] KOM(2011) 510. [9] Beispiele für den Mehrwert von EU-Ausgaben können dem
beigefügten Arbeitspapier SEK(2011) 867 entnommen werden. [10] Siehe den Innovation Union Competitiveness Report 2011,
SEK(2011) 739. [11] Nähere Einzelheiten sind dem beiliegenden Arbeitsdokument
der Kommissionsdienstsellen SEK (2011) 868 zu entnehmen. [12] Ratsdokument 17024/09. [13] KOM (2010) 171. [14] KOM (2011) 303. INHALTSVERZEICHNIS Landwirtschaft und ländliche Entwicklung...................................................................................... 3 Bürger.......................................................................................................................................... 8 Katastrophenschutz..................................................................................................................... 10 Klimapolitik................................................................................................................................ 14 Wettbewerbsfähigkeit und KMU................................................................................................. 19 Steuern und Zollunion.................................................................................................................. 24 Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer
Zusammenhalt............................................................... 27 Bildung und Kultur...................................................................................................................... 32 Beschäftigung und Soziales.......................................................................................................... 36 Umwelt....................................................................................................................................... 41 Auswärtiges Handeln.................................................................................................................. 46 Betrugsbekämpfung.................................................................................................................... 52 Gesundheit und Verbraucher....................................................................................................... 54 Inneres....................................................................................................................................... 57 Infrastruktur – Fazilität „Connecting Europe“............................................................................... 60 Innovative Finanzinstrumente....................................................................................................... 82 Justiz.......................................................................................................................................... 85 Meeres- und Fischereipolitik....................................................................................................... 87 Forschung und Innovation........................................................................................................... 90 Verwaltung................................................................................................................................. 95 Landwirtschaft
und ländliche Entwicklung
1.
Politische Ziele
Landwirtschaft und Forsten bedecken den
größten Teil unseres Grundgebiets und spielen eine Schlüsselrolle für den
Fortbestand der ländlichen Wirtschaft und die Unversehrtheit der Landschaften.
Landwirte erfüllen viele verschiedene Funktionen, von der Erzeugung von
Lebensmitteln und nicht zur Ernährung bestimmten landwirtschaftlichen
Erzeugnissen bis hin zur Landschaftspflege und Erhaltung natürlicher
Lebensräume und zum Fremdenverkehr. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) soll dazu
dienen, einen modernen, nachhaltigen und effizienten Agrarsektor in Europa zu
schaffen. Sie hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern,
eine angemessene und gesicherte Lebensmittelversorgung zu gewährleisten, die
Umwelt und die Landschaft zu erhalten und gleichzeitig der landwirtschaftlichen
Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die GAP ist eine wirklich europäische Politik.
Die Mitgliedstaaten führen keine 27 Agrarpolitiken mit 27 getrennten Haushalten
durch, sondern sie bündeln ihre Ressourcen, um ein einzige europäische Politik
mit einem einzigen europäischen Haushalt durchzuführen. Dies bedeutet
natürlich, dass ein erheblicher Teil der EU-Haushaltsmittel auf die GAP
entfällt. Dieses Vorgehen ist jedoch sowohl effizienter als auch sparsamer als
ein nicht abgestimmtes einzelstaatliches Vorgehen. Die europäische Landwirtschaft sieht sich
heute unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber. In
den letzten Jahren sind die Agrarpreise zwar um 50 % gestiegen, die
Energie- und Düngemittelpreise jedoch um 200 % bzw. 150 %. Dies
führte zu einem drastischen langfristigen Einbruch des Agrareinkommens. Der
Sektor muss auch den Herausforderungen des Klimawandels und der
Umweltzerstörung sowie dringenden Problemen in Bezug auf die
Ernährungssicherheit, das räumliche Gleichgewicht und die Förderung des
nachhaltigen Wachstums begegnen. Angesichts dieser Herausforderungen hat die
GAP in den letzten Jahren umfassende Veränderungen erfahren. Die bevorstehende Reform wird diesen Prozess fortsetzen und eine
modernere, grünere Politik zur Folge haben, mit der durch eine Entfaltung des
Wirtschaftspotenzials des ländlichen Raums, die Entwicklung von Absatzmärkten
und Beschäftigung vor Ort, die Begleitung der Umstrukturierung der
Landwirtschaft und die Unterstützung der Landwirte bei der Aufrechterhaltung eines
tragfähigen Landwirtschaftssektors in Europa aktiv zu den Zielen der Strategie Europa 2020 beigetragen werden kann. Die reformierte GAP wird ein intelligentes,
nachhaltiges und umfassendes Wachstum vorantreiben, wobei die
Ressourceneffizienz gefördert wird, um die Produktionsgrundlage für
Nahrungsmittel, Futtermittel und die erneuerbare Energie in der gesamten EU zu
erhalten; es werden Anreize geschaffen für Maßnahmen zur Begrenzung der
Auswirkungen des Klimawandels und zur Anpassung an die Klimaveränderungen, zum
Schutz der Ökosysteme und zur Bekämpfung des Verlustes an biologischer
Vielfalt, und es wird die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit in
ländlichen Gebieten gefördert, um eine ausgewogene räumliche Entwicklung ganz
Europas zu erreichen.
2.
Instrumente
Die Kommission schlägt vor, die derzeitige, in
zwei Säulen gegliederte Struktur der GAP beizubehalten: · Säule I wird weiterhin Direktbeihilfen an
Landwirte vorsehen und marktbezogene Maßnahmen unterstützen. Die
Direktbeihilfen und die marktbezogenen Maßnahmen werden vollständig aus dem
EU-Haushalt finanziert, um die Anwendung einer gemeinsamen Politik im gesamten
Binnenmarkt zu gewährleisten und ein integriertes Verwaltungs- und
Kontrollsystem vorzusehen. · Säule II der GAP wird weiterhin besondere
umweltfreundliche öffentliche Güter bereitstellen, die Wettbewerbsfähigkeit
der Agrar- und Forstsektoren verbessern sowie die Diversifizierung der
Wirtschaftstätigkeit und die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten fördern.
Die Mitgliedstaaten verfügen über Spielraum bei der Gestaltung der Maßnahmen,
die sich auf besondere nationale und regionale Bedürfnisse gründen, aber den Prioritäten der EU gerecht werden müssen. Die
Maßnahmen der Säule II werden von den Mitgliedstaaten kofinanziert,
wodurch gewährleistet wird, dass die grundlegenden Ziele erreicht werden, und
die Hebelwirkung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums verstärkt
wird. Anhand höherer Konfinanzierungssätze für die ärmeren EU-Regionen trägt
Säule II auch zu den Kohäsionszielen der EU bei. Im Rahmen der Zwei-Säulen-Struktur wird die
Gestaltung der Politik umfassend modernisiert und vereinfacht, so dass eine
fairere, grünere Politik im Einklang mit den Zielen von Europa 2020 erreicht
wird. Die wichtigsten Elemente der Reform umfassen
Folgendes: · Eine gerechtere Aufteilung der direkten Einkommensbeihilfen Aus historischen Gründen ist die Höhe der
direkten Hektarbeihilfe für die Landwirte in der EU sehr unterschiedlich. So
beläuft sich zum Beispiel die durchschnittliche Direktzahlung je Hektar
beihilfefähige Fläche und Begünstigten für das Jahr 2013 auf 94,7 EUR in
Lettland und 457,5 EUR in den Niederlanden. Der EU-27-Durchschnitt beträgt
269,1 EUR. Die reformierte GAP wird ein
„Konvergenzsystem“ umfassen, um diese Unterschiede zu verringern und für eine
gerechtere Verteilung der Beihilfe zu sorgen. Diese Neugewichtung der Beihilfe
ist ein Hauptbestandteil der Reform mit dem Ziel einer wirksameren Verwendung
der Haushaltsmittel durch ausgewogenere und besser ausgerichtete Direktzahlungen
sowie eine größere Übereinstimmung zwischen der künftigen Verteilung der
Beihilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Zielen der Politik.
Dies geschieht folgendermaßen: alle Mitgliedstaaten, deren Direktzahlungen
weniger als 90 % des EU-27-Durchschnitts betragen, schließen über Zeit ein
Drittel der Lücke zwischen ihrem derzeitigen Zahlungsniveau und 90 % der
durchschnittlichen EU-Direktzahlungen. Die Zuteilung der Beihilfe für die Entwicklung
des ländlichen Raums wird auch modernisiert, indem Anteile auf der Grundlage
einer Reihe objektiver räumlicher und wirtschaftlicher Kriterien festgelegt
werden, die die künftigen Ziele der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen
und räumlichen Politik widerspiegeln. · „Ökologisierung“ der Direktzahlungen Die obligatorische „Ökologisierung“ der
Direktzahlungen ist ein Grundpfeiler der Reform. Sie wird die
Umweltverträglichkeit des Sektors verstärken und zeigt deutlich auf, wie die
reformierte GAP zu einer breiteren Spanne der Unionsprioritäten beitragen wird. Insbesondere erfolgen künftig 30 % der
Direktzahlungen abhängig von der Einhaltung einer Reihe umweltverträglicher
Praktiken, die über die Cross-Compliance hinausgehen. · Beihilfe für aktive Landwirte Um die wirksame Verwendung der
GAP-Finanzmittel zu gewährleisten, werden die Direktbeihilfen den aktiven
Landwirten vorbehalten. Landeigentümer, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit
ausüben, werden von den Direktbeihilfen ausgeschlossen. · Begrenzung der Höhe der Direktzahlungen für die größten Landwirte Derzeit erhalten große landwirtschaftliche
Betriebe einen unverhältnismäßig hohen Anteil der direkten Einkommensstützung
aus der GAP. Mit der reformierten GAP wird eine gemäßigte und schrittweise
Begrenzung der Höhe der direkten Einkommensstützung für die größten Betriebe
eingeführt, wobei den Größenvorteilen größerer Strukturen und den durch sie
geschaffenen Arbeitsplätzen angemessen Rechnung getragen wird. · Eine ergebnisorientierte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums Um die Synergien zwischen der Politik zur
Entwicklung des ländlichen Raums und den anderen EU-Fonds zur räumlichen
Entwicklung zu maximieren, wird der Europäische Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) an den Vereinbarungen über
Partnerschaftsabkommen zwischen der Kommission und jedem Mitgliedstaat
beteiligt. Diese Vereinbarungen werden sich auf die Ziele der Strategie Europa
2020 und die nationalen Reformprogramme beziehen. Sie werden eine integrierte
Strategie für die räumliche Entwicklung enthalten, die von allen einschlägigen
EU-Strukturfonds, einschließlich des ELER, unterstützt wird. Ferner werden sie
Ziele auf der Grundlage vereinbarter Indikatoren, strategische Investitionen
und eine Reihe von Auflagen umfassen. · Vereinfachte Regelung für Kleinlandwirte Zahlreiche der Direktbeihilfeempfänger sind
Kleinlandwirte; durch einen vereinfachten Mechanismus für die Zuteilung ihrer
Beihilfe wird die Verwaltungslast für die Mitgliedstaaten erheblich verringert,
während diese Maßnahme für den EU-Haushalt neutral ist. · Marktbezogene Ausgaben und Krisenmechanismen Die europäische Landwirtschaft sieht sich
heute unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber, insbesondere der
Notwendigkeit, auf unvorhersehbare Umstände zu reagieren, die sich plötzlich
auf die Agrareinkommen auswirken, oder der Notwendigkeit,
die infolge internationaler Handelsabkommen erforderlichen
Anpassungen/Übergänge zu vereinfachen. Deshalb wird vorgeschlagen, die derzeit in
Säule I zusammengefassten marktbezogenen Maßnahmen umzustrukturieren und
zwei Instrumente außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens zu schaffen und
auszudehnen. Es wird ein Dringlichkeitsmechanismus geschaffen, um auf
Krisensituationen (die sich aus einem Problem der Lebensmittelsicherheit oder
plötzlichen Marktentwicklungen ergeben könnten) zu reagieren, so dass die
Landwirte anhand eines beschleunigten Verfahrens eine unverzügliche
Unterstützung erhalten. Das Verfahren für die Abrufung von Mitteln aus diesem
Fonds wird dem Verfahren für die Nothilfereserve angeglichen. Außerdem wird vorgeschlagen, den Bereich der
Interventionen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
auszudehnen, um den Landwirten eine vorübergehende Unterstützung dafür zu
gewähren, sich an eine durch mittelbare Globalisierungsfolgen entstandene neue
Marktlage anzupassen. Des Weiteren schlägt die Kommission vor, die Finanzierung
der Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige in das Kapitel I zu übernehmen, um die
Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung zusammenzufassen, und die
Finanzierung der Lebensmittelsicherheit zusammen mit Maßnahmen betreffend die
öffentliche Gesundheit zu übertragen.
3.
Durchführung
Mit der Schaffung
des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) ist die Rechtsgrundlage der GAP umstrukturiert worden, um die beiden
Säulen der GAP anzugleichen. Für den Zeitraum nach 2013 wird vorgeschlagen, die
Angleichung der beiden Fonds so weit wie möglich beizubehalten. Der Vorschlag für
einen neuen Artikel der Haushaltsordnung über die geteilte Verwaltung
entspricht den derzeit für den EGFL und den ELER angewendeten Verwaltungs- und
Kontrollsystemen. Mit der
einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation (GMO, Verordnung (EG) Nr. 1234/2007),
mit der die vorher für verschiedene sektorielle GMO geltenden Bestimmungen in
einer einzigen Verordnung zusammengefasst wurden, ist auch eine erhebliche
Straffung der EU-Rechtsvorschriften über die Organisation der Agrarmärkte
erfolgt. Für den Zeitraum
nach 2013 werden alle Rechtsgrundlagen der GAP überprüft, um sicherzustellen,
dass sie weiterhin vereinfacht werden, wenn dies erforderlich und möglich ist.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung
(Alle Zahlen in konstanten Preisen 2011) Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-20 insgesamt davon Säule I – Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben · Säule II – Entwicklung des ländlichen Raums · Lebensmittelsicherheit · Bedürftige · Reserve für Krisen im Agrarsektor · Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung · Forschung und Innovation zu Ernährungssicherheit, Biowirtschaft und nachhaltiger Landwirtschaft (im gemeinsamen strategischen Rahmen für die Finanzierung der Forschung und Innovation) || 386,9 Mrd. EUR 281,8 Mrd. EUR 89,9 Mrd. EUR 2,2 Mrd. EUR 2,5 Mrd. EUR 3,5 Mrd. EUR bis zu 2,5 Mrd. EUR 4,5 Mrd. EUR Bürger
1.
Ziele
Der Vertrag von Lissabon ermöglicht es Bürgern
und Bürgervereinigungen, sich in vollem Umfang am demokratischen Leben der EU
zu beteiligen. Das Programm „Europa für Bürgerinnen und
Bürger” unterstützt länderübergreifende Projekte zur Bürgerbeteiligung und
europäischen Identität. Während in verschiedenen Politikbereichen spezifische
Maßnahmen bestehen, ist das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ das
einzige Werkzeug, das die Beteiligung von Bürgern an allgemeinen europäischen
Fragen ermöglicht, seien diese institutioneller Art – z. B. die
EU-Verträge oder die Wahlen zum Europäischen Parlament betreffend – oder
bereichsübergreifend. Durch Kommunikation, d.h. die Unterrichtung
der allgemeinen Öffentlichkeit über die EU-Politik, lässt sich das Interesse
der Bürger für europäische Belange und ihre Rechte steigern. Kommunikation
trägt somit zu einer stärkeren Sensibilisierung für die politischen Prioritäten
der EU und zu deren Unterstützung bei.
2.
Instrumente
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und
Bürger” fördert insbesondere länderübergreifende Städtepartnerschaften. Es
bietet zudem strukturelle Unterstützung für Dachorganisationen und Denkfabriken
der Zivilgesellschaft, die auf EU-Ebene tätig sind. Dank dieser strategischen
Partnerschaften können europäische Organisationen im öffentlichen Interesse
zunehmend EU-weite Debatten beeinflussen. Dies führt dazu, dass sich
Zivilgesellschaft und EU-Bürger immer mehr mit den Prioritäten der EU
identifizieren, und fördert eine Kultur ziviler Partizipation zum Vorteil der
EU und der Mitgliedstaaten. Das Programm trägt überdies durch die Förderung von
Erinnerungsprojekten zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen
Geschichtsverständnisses bei (insbesondere im Hinblick auf den Holocaust und
Stalinismus). ·
Seit 2007 haben rund eine Million europäische
Bürger unmittelbar an Aktionen teilgenommen, die durch das Programm gefördert
wurden. ·
Zwischen 2007 und 2010 gab es rund 800
Zivilgesellschafts- und Erinnerungsprojekte sowie über 4 000
Städtepartnerschaftsprojekte. ·
Das Programm unterstützt EU-weit auch über 50
bedeutende Denkfabriken, Dachorganisationen und Netzwerke, die wichtige
Ansprechpartner der EU-Organe und Multiplikatoren sind. Über dieses konkrete Programm hinaus bedarf es
einer effizienteren Kommunikation mit der breiten Öffentlichkeit und stärkerer
Synergien zwischen den Kommunikationstätigkeiten der Kommission, um eine
wirksame Kommunikation über die politischen Prioritären der EU zu
gewährleisten. Deshalb wird im Rahmen der Rechtsinstrumente der neuen
Generation 2014-2020 in jeder Rechtsgrundlage eine Bestimmung über
Kommunikation (einschließlich der Kommunikation durch die Organe) enthalten
sein.
3.
Umsetzung
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und
Bürger” wird zentral von der Kommission in Zusammenarbeit mit der
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet. Ein aus
Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten bestehender Programmausschuss
unterstützt sie bei ihrer Arbeit. In den meisten teilnehmenden Ländern wurden
Kontaktstellen eingerichtet, um auf nationaler Ebene Leistungsempfänger zu
unterstützen und der Europäischen Kommission Rückmeldung zur Umsetzung des
Programms zu geben. Im Rahmen des Programms wird ein regelmäßiger Dialog mit
Interessengruppen organisiert. Synergien und
Zusammenfassung der Ressourcen aus den verschiedenen Rechtsgrundlagen für
Kommunikation werden zu mehr Kohärenz, Größenvorteilen und einer besseren
Verwendung von Ressourcen für Kommunikationsmaßnahmen führen, die sich an die
breite Öffentlichkeit richten.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 insgesamt: || 203 Mio. EUR Katastrophenschutz
1.
Ziele
Mit der Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
auf EU-Ebene werden als übergeordnete Ziele ein besserer Schutz der
Bevölkerung, der Umwelt, des Eigentums und des kulturellen Erbes im Falle
großer natürlicher, technologischer und vom Menschen verursachter Katastrophen
verfolgt. Naturkatastrophen und von Menschenhand
verursachte Katastrophen mit den damit einhergehenden ökonomischen Auswirkungen
treten immer häufiger und mit immer größerer Intensität auf. Um dem entgegenzuwirken, müssen die Bereitschafts- und
Reaktionskapazitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU systematisch
ausgebaut werden. Dank der europäischen Zusammenarbeit und Solidarität ist
die EU als Ganzes in der Lage, sich kollektiv auf größere
Katastrophen vorzubereiten, und können ihre Mitgliedstaaten und andere
Teilnehmerstaaten (Norwegen, Liechtenstein, Island und Kroatien) ihre
Ressourcen bündeln und mittels gemeinsamer Anstrengungen den Katastrophenschutz
maximieren und die Verluste an Menschenleben und Vermögensschäden minimieren.
Bei Katastrophen innerhalb der EU oder in Drittstaaten können die betroffenen
Länder über den EU-Katastrophenschutzmechanismus sofortige, konkrete
Hilfe erhalten. Mit der europäischen Zusammenarbeit im Bereich
des Katastrophenschutzes soll Folgendes erreicht werden: –
Erleichterung einer raschen, effizienten Reaktion
im Krisenfall, –
Sicherstellung einer ausreichenden Vorbereitung
der am Katastrophenschutz beteiligten Akteure und –
Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung von
Katastrophen. Die EU hat ein Gesamtkonzept für den
Katastrophenschutz erarbeitet, das die Aspekte Verhütung, Vorbereitung und
Abwehr umfasst. Hierzu hat die Kommission 2010 eine Mitteilung mit dem Titel
„Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr“[1]
angenommen, die vom Rat gebilligt worden ist. Vorrangiges Ziel ist es, die
Wirkung, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU-Reaktion zu verbessern. Dabei sollen
die Erfahrungen mit Naturkatastrophen herangezogen werden, die sich 2010
innerhalb und außerhalb Europas ereignet haben (z. B. Orkan Xynthia,
Überschwemmungen in Osteuropa, Waldbrände in Südeuropa, Rotschlamm-Lawine in
Ungarn, Erdbeben in Haiti, Überschwemmungen in Pakistan). Die Europäische Notfallabwehrkapazität wird
sich in erster Linie auf vorhandene Kapazitäten der Mitgliedstaaten stützen, so
dass zusätzliche Kosten vermieden werden. Die Einrichtung des Europäischen
Notfallabwehrzentrums mit erweiterten Planungs- und Koordinierungsfunktionen
auf EU-Ebene wird für die ganze EU von Vorteil sein, da damit Einsparungen auf
Ebene der Mitgliedstaaten verbunden sein werden, die höher sein dürften als die
Ausgaben für den EU-Haushalt, wenngleich sich die Vorteile einer raschen,
effizienten Katastrophenabwehr für die Rettung von Menschenleben
selbstverständlich nicht allein in Geld ausdrücken lassen. Die Verhütung von Katastrophen und die
Katastrophenabwehr umfassen entsprechend den Mitteilungen der Kommission und
Schlussfolgerungen des Rates[2] die Förderung von
Schulungen und Übungen, den Austausch von Experten sowie Kooperationsprojekte,
bei denen neue Konzepte zur Verringerung des Katastrophenrisikos getestet
werden. Unabhängigen Studien zufolge, die von Organisationen wie der Weltbank
in Auftrag gegeben wurden, beträgt die Rendite von Investitionen in die
Katastrophenvorsorge zwischen 400 % und 700 %.
2.
Instrumente
Die Kommission schlägt vor, das Finanzierungsinstrument
für den Katastrophenschutz neu aufzulegen, um Maßnahmen finanziell zu
unterstützen, die auf die verschiedenen Aspekte des
Katastrophenmanagement-Zyklus ausgerichtet sind, wie kohärentere und stärker
integrierte Reaktion in Notfällen, bessere Katastrophenabwehr und innovative
Maßnahmen zur Senkung des Katastrophenrisikos. Das
Finanzierungsinstrument soll auch für die Europäische Notfallabwehrkapazität
eingesetzt werden, die auf einer freiwilligen Zusammenlegung der
Katastrophenschutzkapazitäten der Mitgliedstaaten beruht und durch die
koordinierte Vorhaltung solcher Kapazitäten eine höhere Kostenwirksamkeit
bewirkt. Das überarbeitete Finanzierungsinstrument wird
das Katastrophenschutzmanagement der EU durch die Umstellung auf eine
kalkulierbare, vorausschauende Planung weiter stärken und verbessern. Dies soll
im Wege einer breiteren Erhebung von Echtzeit-Informationen über Katastrophen,
einer besseren Erfassung der Katastrophenschutzkapazitäten der Mitgliedstaaten
und eines koordinierten Vorgehens zur schnelleren Entsendung von
Rettungskräften und Hilfsgütern in das Krisengebiet geschehen. Unterstützt
werden auch Maßnahmen im Rahmen der Katastrophenvorsorge, die auf eine bessere
Qualität und ein breiteres Spektrum der Schulungen durch die Einbeziehung von
Präventionsaspekten und die Kombination theoretischer und praktischer
Ausbildungsmodule abzielen. Darüber hinaus erhalten die Mitgliedstaaten
Unterstützung bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung ihrer
Risikomanagementplanung sowie bei der Entwicklung innovativer
Finanzierungsmechanismen (z. B. Bildung von Versicherungspools auf
regionaler Ebene).
3.
Umsetzung
Bei der Überarbeitung des
Finanzierungsinstruments werden die Ergebnisse der Evaluierung und die
Vorschläge der Katastrophenschutzakteure zur Vereinfachung der Verfahren und
Finanzierungsmechanismen sowie die Erfahrungen mit Pilotprojekten und
Vorbereitungsmaßnahmen für Kriseneinsätze berücksichtigt. Die von den zuständigen Stellen der
Mitgliedstaaten durchgeführten Katastrophenschutzmaßnahmen werden durch
Maßnahmen auf EU-Ebene, einschließlich durch Hilfe bei der Koordination,
unterstützt und ergänzt. Dies geschieht u. a. durch freiwillige
Zusammenlegung von Ressourcen, Schulungen und Übernahme der Kosten für den
Transport von Gütern ins Katastrophengebiet. Auf diese Weise werden die auf der Grundlage
des derzeitigen Finanzierungsinstruments angewandten Verfahren vereinfacht und
die Verwaltungsverfahren, insbesondere im Bereich der Finanzhilfen, unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Transparenz und der Gleichbehandlung
vereinheitlicht. Die Optionen, die zurzeit geprüft werden, beziehen sich auf
die Art der Fördermaßnahmen – Ausbildung, Einsatzübungen, logistische
Unterstützung für Mitgliedstaaten im Krisenfall, Kooperationsprojekte in den
Bereichen Katastrophenverhütung und Katastrophenvorsorge.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011 Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 für den Katastrophenschutz, davon: || 455 Mio. EUR Katastrophenschutz – intern || 245 Mio. EUR Katastrophenschutz – extern – und Europäische Notfallabwehrkapazität || 210 Mio. EUR Klimapolitik
1.
Ziele
Der Klimawandel ist eine der großen
Herausforderungen, denen sich die EU und ihre globalen Partner stellen müssen.
Der dringende Handlungsbedarf findet in der Strategie Europa 2020 und in den
ehrgeizigen 20/20/20-Zielen der EU seinen Niederschlag, die wie folgt lauten: –
Verminderung des Treibhausgasausstoßes um 20 %
(bzw. sogar 30 %, falls die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind), –
Verringerung des Energieverbrauchs um 20 %
durch bessere Energieeffizienz, –
Deckung von 20 % des Energiebedarfs durch
erneuerbare Energieträger. Eine CO2-arme und klimaresistente
Wirtschaft macht Europa konkurrenzfähiger, schafft neue, „grünere“
Arbeitsplätze, stärkt die Energieversorgungssicherheit und wirkt sich — wegen
der geringeren Luftverschmutzung — positiv auf die Gesundheit der Menschen aus.
Die für 2020 und danach geltenden klima- und
energiepolitischen Ziele können nur durch dauerhaften Einsatz und umfangreiche
Investitionen erreicht werden. Die EU hat bei der Überwachung und Verfolgung
dieser Ziele eine wesentliche Rolle übernommen. So muss beispielsweise deutlich
mehr getan werden, um die angestrebten Energieeinsparungen von 20 % zu
erreichen, da diese nach den derzeitigen Schätzungen weniger als 10 %
betragen werden. Auf diese Weise können die Treibhausgasemissionen um 25 %
gesenkt werden. Die Kommission hat die Maßnahmen vorgezeichnet, mit denen die
EU bis 2050 möglicherweise eine Senkung des Treibhausgasausstoßes um
80-95 % erreichen kann[3]. Dem EU-Haushalt fällt eine wichtige Rolle bei
der Förderung des Klimaschutzes in allen Zweigen der europäischen Wirtschaft
und bei der Mobilisierung der entsprechenden Investitionen zu, die erforderlich
sind, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Klimaresistenz der EU
sicherzustellen. Diese Investitionen betreffen ein breites Spektrum von
Technologien zur Verbesserung der Energieeffizienz, erneuerbare Energieträger
und die damit zusammenhängende Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Anpassung an
den Klimawandel. Die Kosten dieser Investitionen zur
Abschwächung der Folgen des Klimawandels werden für den Zeitraum 2014-2020 mit
125 Mrd. EUR jährlich[4] veranschlagt und sollten
in erster Linie von privaten Investoren getragen werden, der EU-Haushalt kann
jedoch Impulse für die Finanzierung seitens der Mitgliedstaaten geben und
privaten Investoren langfristige Prognostizierbarkeit bieten. Die
meistversprechenden Bereiche sind Gebäuderenovierung, Innovationen im
Verkehrswesen und der Einsatz neuer Technologien wie intelligente Netze und
erneuerbare Energien. Solche Investitionen bieten ein enormes
Potenzial für die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der
ganzen EU. Mit dem EU-Haushalt lässt sich ein besonders hoher EU-Mehrwert
erzielen, indem Investitionen in den Mitgliedstaaten erleichtert werden, die
zwar über ein hohes Potenzial für kostenwirksame Emissionssenkungen, aber nur
über eine relativ geringe Investitionskapazität verfügen. Investitionen in die
Energieeffizienz in allen Mitgliedstaaten steigern außerdem die
Gesamtproduktivität und tragen dazu bei, Probleme wie
Energieversorgungssicherheit und Energiearmut zu lösen. Indem solche
Investitionen aus dem EU-Haushalt gefördert werden, können die Gesamtkosten der
Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Ziele der EU beträchtlich
gesenkt werden.
2.
Instrumente
2.1.
Einbindung der Klimapolitik in alle Politikbereiche
Die Klimapolitik ist derzeit in viele
Politikbereiche integriert und wird mithilfe eines breiten Instrumentariums
durchgeführt, das zahlreiche EU-Ziele, wie Biodiversität und Abschwächung der
Folgen des Klimawandels, fördert. Bereits heute wird ein Teil des EU-Haushalts
dafür eingesetzt, die Klimapolitik in andere Politikbereiche einzubinden und so
den Übergang Europas zu einer emissionsarmen und klimagerechten Gesellschaft zu
fördern. Die Kommission hegt die Absicht, die Ausgaben mit klimapolitischer
Komponente über die Politikbereiche hinweg vorbehaltlich der Ergebnisse der
Folgenabschätzung auf mindestens 2 0% anzuheben. Um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu
verwirklichen und anderen Teilen der Welt zu helfen, ihre Klimaschutzmaßnahmen
auszubauen, muss der klimaschutzbezogene Anteil des künftigen EU-Haushalts
beträchtlich angehoben werden; dies umfasst auch Mittel für Projekte, die nicht
ausschließlich klimaschutzbezogen sind, aber eine wichtige
Klimaschutzkomponente enthalten. Für diesen Zweck müssen Abschwächungs- und
Anpassungsmaßnahmen in alle größeren EU-Programme eingebracht werden. · Kohäsions-, Energie- und Verkehrspolitik sind
wichtige klimarelevante Bereiche. Was die Kohäsionspolitik anbelangt, so sollte
das Schwergewicht auf Ergebnisse und eine verstärkte Konditionalität gelegt
werden, damit gewährleistet ist, dass Projekte, die mit EU-Mitteln gefördert
werden, aktiv zur Verwirklichung der klimapolitischen Ziele der EU beitragen.
Die Fortschritte von Investitionen, die zur Verwirklichung der 20/20/20-Ziele
beitragen, werden im Rahmen der mit den Mitgliedstaaten geschlossenen
Partnerschaftsverträge gefördert und überwacht werden. Die Einbindung der
Klimapolitik in alle Politikbereiche sollte die „Klimasicherung“ von
Investitionen zum Ziel haben. Die Kohäsionspolitik kann mit ihren
operationellen Programmen in der gesamten EU wesentlich dazu beitragen, die
Anstrengungen zur Verwirklichung des Ziels von 20 % weniger
Energieverbrauch zu verstärken. · Forschung und Innovation: Der Klimaschutz wird
ein tragendes Element der künftigen gemeinsamen Strategie für Forschung und
Innovation sein, die in Bereichen wie Verkehr, Energie, Werkstoffforschung und
nachhaltige Biowirtschaft Maßnahmen fördern wird, die sich direkt oder indirekt
günstig auf das Klima auswirken. Im Strategieplan für Energietechnologie wird
veranschlagt, dass im Zeitraum 2010-2020 für die Technologieentwicklung zwecks
Klimaschutz, Sicherung der Energieversorgung der EU und Erhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit 50 Mrd. EUR benötigt werden. Ein wesentlicher Teil
dieser Mittel sollte über Finanzinstrumente (Fremd- und Eigenkapital)
investiert werden, um die Marktdurchdringung mit innovativen CO2-armen
Technologien und Anpassungstechnologien zu fördern[5]. · Die Ökologisierung von Direktzahlungen an Landwirte wird einer
der wichtigsten Aspekte der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
sein. Zusätzlich zu den derzeitigen Cross-Compliance-Anforderungen
werden 30 % der Zahlungen an Landwirte an die Beachtung einer Reihe
umweltgerechter Verfahren gebunden werden, die zu einer klimafreundlicheren
Landwirtschaft beitragen werden. So wird die neue GAP sowohl bei der
Abschwächung des Klimawandels (z. B. Vermehrung der organischen Substanzen
im Boden, weniger Emissionen aus dem Einsatz von Kunst- und Naturdünger) als
auch bei der Anpassung daran (z. B. stärkere Resistenz gegen Schädlinge,
Anpassung an ein geringeres Wasserangebot) einen wichtigen Beitrag zur
Verwirklichung der klimapolitischen Ziele der EU leisten. · Darüber hinaus wird die Politik der ländlichen Entwicklung
zunehmend an Klimaschutzmaßnahmen gekoppelt werden. Die Einbeziehung von Klima
und Umwelt schafft starke Anreize für die Landwirte, europäische Kollektivgüter
bereitzustellen und effiziente Technologien für einen ökologischeren, klimafreundlicheren
und klimaresistenteren Agrarsektor zu übernehmen.
2.2.
Programm LIFE+
Zusätzlich zur Einbeziehung von klima- und
umweltpolitischen Zielen in alle Politikbereiche schlägt die Kommission vor,
das Programm LIFE+ weiterzuführen und enger an die Ziele der Strategie
Europa 2020 anzulehnen, unter anderem, indem klimapolitische Maßnahmen einen
breiteren Raum erhalten. LIFE+ wird weiterhin als Plattform für den Austausch
bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und als Katalysator für
wirksamere Investitionen fungieren. Das Programm trägt zur Verwirklichung von
„Bottom-up“-Klimaschutzmaßnahmen bei, bei denen Projekte für den
Kapazitätsaufbau auf lokaler bzw. regionaler Ebene erarbeitet und private
Akteure, besonders KMU, bei der Erprobung von kleinmaßstäblichen CO2-armen
und Anpassungstechnologien unterstützt werden. Sowohl für Anpassungs- als auch für
Abschwächungs-Pilotprojekte ist Startkapital erforderlich, um für Lernprozesse
bei der Politikgestaltung und für die weitere Aufstellung politischer Maßnahmen
für diese neuen EU-Prioritäten zu sorgen. Bei klimapolitischen Teilprogrammen
stehen Pilotprojekte und kleinmaßstäbliche Demonstrationsprojekte im
Mittelpunkt. Außerdem werden integrierte Projekte dafür genutzt, in
hochwassergefährdeten Gebieten grenzüberschreitende Anpassungsstrategien zu
fördern. Mit klimapolitischen Teilprogrammen werden vor
allem Anstrengungen unterstützt, die zu folgenden Zielen beitragen: (1)
Abschwächung des Klimawandels: Förderung der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Maßnahmen zur
Einführung von Pilotprojekten, mit denen innovative Konzepte auch durch
Unterstützung von KMU erprobt, die Wissensbasis erweitert und die Durchführung
der Rechtsvorschriften im Klimabereich erleichtert werden können. (2)
Anpassung an den Klimawandel: Unterstützung von Anstrengungen, die zu einer höheren Resistenz
gegenüber dem Klimawandel führen. Maßnahmen zur Förderung der Erarbeitung oder
Durchführung von nationalen, regionalen bzw. lokalen Anpassungsstrategien.
Maßnahmen, die es Entscheidungsträgern ermöglichen, insbesondere bei der
anpassungsorientierten Planung Kenntnisse und Daten über die Auswirkungen des
Klimawandels wirksam zu nutzen. (3)
Governance und Sensibilisierung: Unterstützung von Anstrengungen, um das Bewusstsein für Abschwächungs-
und Anpassungsmaßnahmen zu stärken und zu erreichen, dass bei solchen Maßnahmen
mehr kommuniziert und enger zusammengearbeitet wird und diese stärker
verbreitet werden. Maßnahmen für die Sensibilisierung von EU-Bürgern und
Interessenträger, einschließlich zur Änderung von Verhaltensweisen.
2.3.
Die globale Dimension
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der
Klimaschutz auf internationaler Ebene ein besonderes Ziel der EU. Da die EU
weltweit am meisten Entwicklungshilfe und bei marktbasierten Instrumenten
Pionierarbeit leistet, kann sie mit einem einmaligen Erfahrungsschatz
aufwarten. Durch Finanzbeiträge und die Teilnahme in den leitenden Organen der
internationalen Instrumente und Fonds sorgt die EU dafür, dass sie auch künftig
wesentlich an der Gestaltung der künftigen internationalen Klimapolitik
mitwirkt. Die EU ist entschlossen, ihren internationalen finanziellen
Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes nachzukommen. Die Klimapolitik wird verstärkt in die
Instrumente für EU-externe Aktionen für bestimmte geografische Gebiete
einbezogen, wobei die Mittel für klimabezogene Maßnahmen im Rahmen der
Haushaltslinie für EU-externe Aktionen deutlich aufgestockt werden sollen. Im
Rahmen der thematischen DCI-Instrumente sollte die EU bestrebt sein, mindestens
25 % der Mittel des Programms „Globale Kollektivgüter“ für Klima- und
Umweltschutzziele aufzuwenden. Der EU-Haushalt wird auch zu den im Rahmen der
UNFCCC-Verhandlungen vorgesehenen internationalen Mittel für den Klimaschutz in
Entwicklungsländern (100 Mrd. USD jährlich) beitragen. Zusätzlich zur Einbindung der Klimapolitik in
die Mittel für EU-externe Aktionen prüft die Kommission die Schaffung eines
Mechanismus bzw. Fonds außerhalb des Haushaltsplans, um darin Beiträge aus den
Mitgliedstaaten und aus dem EU-Haushalt zusammenzuführen.
3.
Umsetzung
3.1.
Einbindung in alle Politikbereiche
Die Einbindung der Klimapolitik in alle
Politikbereiche maximiert die Synergien zwischen klimapolitischen Maßnahmen und
anderen Bereichen, muss aber sichtbar vollzogen werden und solide verankert
sein. Sie geht mit der klaren allgemeingültigen Verpflichtung einher,
diejenigen Programme auszuweisen, die Klimaschutz oder Energieeffizienz
fördern, damit die EU eindeutig darlegen kann, welcher Anteil ihrer Ausgaben
auf den Klimaschutz entfällt. Es wird vorgeschlagen, für alle einschlägigen
EU-Politikinstrumente klare Eckwerte sowie Vorschriften für die Überwachung und
Berichterstattung festzulegen. Der Rahmen sollte einfach und pragmatisch sein
und auf zwei Komponenten aufbauen: 1) gemeinsame Verfahren für die Verfolgung
klimabezogener Ausgaben sowie 2) Festlegung von Zielvorgaben in allen
einschlägigen Politikbereichen und Überwachung der Ergebnisse. Die Verfolgung klimabezogener Ausgaben wird in
das bestehende Verfahren für Leistungsmessung integriert, das auf EU-Programme
angewandt wird. Sämtliche relevanten Instrumente schließen ein
klimaspezifisches Ziel mit einem Ergebnisindikator ein. Sämtliche Ausgaben
werden in eine von drei Kategorien eingestuft: ausschließlich klimabezogen
(100 %), stark klimabezogen (40 %), nicht klimabezogen (0 %).
Dies stützt sich auf eine bewährte OECD-Methode („Rio-Marker“), schließt aber
nicht aus, dass in den Politikbereichen, in denen genauere Methoden zur
Verfügung stehen, diese auch eingesetzt werden. Die Überwachung der Fortschritte
gewährleistet, dass die Klimapolitik im nächsten Haushaltszyklus wirksam in
alle Politikbereiche einbezogen wird. Dies trägt außerdem dazu bei, die
Wirksamkeit verschiedener Ausgabenprogramme und der an sie gekoppelten
Konditionalitäten zu ermitteln.
3.2.
LIFE+
Das derzeitige Programm Life+ wird von
der Kommission direkt zentral verwaltet. Die Kommission ist der Auffassung,
dass das künftige Programm ebenfalls zentral verwaltet werden sollte, dass
jedoch Verwaltungsaufgaben weitgehend an eine bestehende Exekutivagentur
delegiert werden könnten. Die Auflagen und Bedingungen der Delegation müssen
der Tatsache Rechnung tragen, dass die Kommission bei integrierten Projekten
starke politische Bezüge aufrechterhalten muss.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014 - 2020
Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Ohne
Mittel für die Einbindung der Klimapolitik, die in den Haushaltsmitteln für
sektorale Finanzierungsinstrumente enthalten sind. Programm LIFE+ (Klimateil) || 800 Mio. EUR Wettbewerbsfähigkeit
und KMU
1.
Ziele
Die Strategie „Europa 2020“ zielt darauf ab,
die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft – insbesondere
der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – und die Anpassung der
Produktions- und Dienstleistungsprozesse an eine CO2-arme,
klimaresistente und ressourceneffiziente Wirtschaft zu fördern. Die EU will die
Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und die Entwicklung einer starken
und vielfältigen industriellen Basis, die weltweit wettbewerbsfähig ist,
unterstützen. Im Mittelpunkt hierbei stehen die KMU, auf die
mehr als 67 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und über 58 %
des Gesamtumsatzes innerhalb der EU entfallen. Sie sind für das Wachstum der
Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU unverzichtbar. Die
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für KMU ist Teil der EU-Strategie für
Wachstum und Beschäftigung, die in der Mitteilung zur Leitinitiative
„Industriepolitik“[6] der Strategie „Europa
2020“ dargelegt wird. Die EU spielt für die Freisetzung des Wachstumspotenzials
der KMU eine zentrale Rolle, nicht zuletzt durch den gezielten Einsatz von
EU-Mitteln. Sie will in erster Linie die zentralen Schwachstellen des Marktes
beseitigen, die das Wachstum der KMU, etwa beim Zugang zu Finanzmitteln,
beschränken. Ferner will die EU sicherzustellen, dass die KMU das enorme
Potenzial des europäischen Binnenmarktes in vollem Umfang ausschöpfen können. Um diese Vorhaben verwirklichen zu können,
müssen die EU-Mittel gezielt und innovativ eingesetzt werden. Sie werden für
die Bereitstellung von dringend notwendigem Eigen- und Fremdkapital im Rahmen
innovativer Finanzinstrumente verwendet und dienen der Förderung von KMU auf
europäischer Ebene. Von diesen Maßnahmen verspricht sich die Kommission einen
deutlichen Schub für die KMU.
2.
Instrumente
Mit Hilfe der EU-Strategie für industrielle
Wettbewerbsfähigkeit und KMU sollen in allen EU-Politikbereichen und
Ausgabenprogrammen KMU-freundliche Maßnahmen gefördert werden. Ferner sollen
gezielte Unterstützungsmaßnahmen und Dienstleistungen angeboten werden, die den
Besonderheiten der KMU auf europäischer Ebene Rechnung tragen.
2.1.
Förderung von industrieller Wettbewerbsfähigkeit
und von KMU
Die besonderen Interessen und Bedürfnisse der
KMU sind bei der Ausarbeitung sämtlicher EU-Maßnahmen und Förderprogramme
unbedingt zu berücksichtigen. Der künftige Finanzrahmen ist daher so
konzipiert, dass kleinen Unternehmen die Teilnahme an Förderprogrammen
erleichtert wird, beispielsweise durch vereinfachte Vorschriften, geringere
Teilnahmekosten, beschleunigte Vergabeverfahren für Finanzhilfen sowie durch
die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für die Empfänger von
EU-Finanzhilfen.
2.2.
Ein spezielles Programm für industrielle
Wettbewerbsfähigkeit und KMU
EU-Mittel sollen nicht nur für KMU-Interessen
und besser koordinierte und vereinfachte Förderprogramme, sondern auch gezielt
zur finanziellen Unterstützung der KMU eingesetzt werden. Die Kommission regt
ein spezielles „Programm für Wettbewerbsfähigkeit und KMU“ als
Nachfolgeprogramm für den Teil des laufenden „Rahmenprogramms für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (CIP) an, der nicht den Bereich Innovation
betrifft. Alle KMU-Fördermaßnahmen für Forschung und Innovation, wozu auch die
Innovationsförderung im Rahmen des CIP zählt, werden in die Gemeinsame
Strategie für Forschung und Innovation integriert. Mit dem „Programm für
Wettbewerbsfähigkeit und KMU“ sollen in erster Linie die wirtschaftliche
Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU auf internationaler Ebene
gefördert werden. Die Maßnahmen gliedern sich wie folgt:
2.2.1.
Zugang zu Finanzmitteln: Finanzinstrumente für
Wachstum
Finanzinstrumente für Wachstum erleichtern den
KMU den Zugang zu Finanzmitteln durch innovative Finanzinstrumente. So sollen
die Möglichkeiten der neuen Eigen- bzw. Fremdkapital-Plattformen optimal
genutzt werden, um sowohl Eigenkapital- als auch Bürgschaftsfazilitäten
bereitzustellen. Auch in der Gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation
sollen Fnanzinstrumente für Erst- und Folgeinvestitionen und für Wagniskapital
für innovative und KMU bereitgestellt werden. Konkret geht es um Folgendes: (4)
Eine Eigenkapital-Fazilität für
Investitionen in der Wachstumsphase, in deren Rahmen Finanzmittler KMU auf
kommerzielle Ziele ausgerichtetes, rückzahlbares Beteiligungskapital – zumeist
in Form von Risikokapital – bereitstellen. Geplant sind zwei
Maßnahmen: –
Investitionen in Risikokapitalfonds, die innerhalb
der EU grenzübergreifend tätig sind und vorwiegend in wachstumsorientierte
Unternehmen investieren, so dass die Entwicklung eines EU-weiten
Risikokapitalmarkts gefördert wird. –
Einrichtung eines „Dachfonds“ („Europäischer
Fonds“), der grenzübergreifend in Risikokapitalfonds investiert, die dann
wiederum insbesondere in Unternehmen in der internationalen Expansionsphase
investieren. (5)
Eine Kreditfazilität, in deren Rahmen
Kredite für KMU durch direkte oder andere Risikoteilungsvereinbarungen mit
Finanzmittlern abgesichert sind. Neben der starken Hebelwirkung, die hierdurch
erzielt würde, könnten Kredite grenzübergreifend oder von Gebern aus mehreren
Ländern bereitgestellt werden, was im Rahmen nationaler Fazilitäten nicht so
einfach möglich wäre. Um Komplementarität sicherzustellen, werden
diese Maßnahmen eng auf die verschiedenen kohäsionspolitischen Maßnahmen im
Rahmen der geteilten Mittelverwaltung abgestimmt.
2.2.2.
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit der europäischen Industrie
Dieser Teil des Programms für
Wettbewerbsfähigkeit und KMU deckt u.a. folgende Maßnahmen ab: ·
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas: Einschlägige EU-Maßnahmen sollen die Kohärenz und Kontinuität bei der
Umsetzung garantieren und sachkundige politische Entscheidungen auf
europäischer Ebene fördern. Hierbei soll insbesondere das wirtschafts- und
ordnungspolitische Umfeld durch Benchmarking, den Austausch bewährter Verfahren
sowie sektorspezifische Maßnahmen verbessert werden. ·
Gestaltung der KMU-Politik und Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der KMU im Sinne der Initiative für kleine und mittlere
Unternehmen in Europa: Die Maßnahmen der EU
zielen u.a. darauf ab, dass bei politischen Entscheidungen auf EU- bzw.
nationaler Ebene der Grundsatz „Think Small First“ („zuerst an kleine Betriebe
denken“) stärker zur Anwendung kommt. Ferner sollen bewährte Verfahren erkannt
und weitervermittelt werden, um die Umsetzung der Initiative für kleine und
mittlere Unternehmen zu fördern. Die zentrale Beratungsstelle zu
EU-Fragen – das KMU-Portal – soll ebenso weitergeführt
werden wie die KMU-Förderung zur Ausschöpfung des Binnenmarkt-Potenzials. ·
Fremdenverkehr: EU-Maßnahmen
im Tourismusbereich zielen darauf ab, zuverlässige Angaben zu Trends der
touristischen Nachfrage auf europäischer Ebene zu erhalten. Ferner sollen die
Wettbewerbsfähigkeit der Fremdenverkehrsindustrie ausgebaut und die Nutzung von
IKT durch Tourismusunternehmen gefördert werden. Es wird angestrebt, den
Saisoncharakter des Tourismus auszugleichen und nachhaltige Tourismusprodukte
und Reiseziele zu fördern. Des Weiteren sollen Qualifikationen- und
Kompetenzenstandards für Beschäftigte und Arbeitgeber in der Tourismusbranche
festgelegt, der Austausch über bewährte Verfahren gefördert und Partnerschaften
unterstützt werden. Entsprechend den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon
soll mit Hilfe einschlägiger EU-Maßnahmen die Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten gefördert werden. Es wird angestrebt, das grenzübergreifende
Tourismusangebot zu erweitern, die nationalen Bemühungen im Hinblick auf eine
Stärkung der Rolle der EU in Drittländern zu koordinieren und gemeinsam
ungewöhnliche, neue Reiseziele in Europa zu fördern. ·
Neue Unternehmenskonzepte für nachhaltige,
benutzerorientierte Designprodukte: Diese Maßnahme
fördert die kommerzielle Nutzung einschlägiger Konzepte und Ideen in der
Textil-, Schuhbekleidungs- und Sportbranche sowie in anderen Bereichen der
Verbrauchsgüterbranche.
2.2.3.
Zugang zu Märkten
Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen: ·
Wachstumsfördernde, unternehmensnahe
Dienstleistungen im Rahmen des „Enterprise Europe
Network“: Als zentrale Anlaufstelle für KMU wird das „Enterprise Europe Network“
mit 600 Partnerorganisationen in 49 Ländern weiterhin umfassende und
integrierte Dienstleistungen anbieten. Konkret geht es hierbei um Folgendes: –
Information und Beratung zu EU-Fragen –
Unterstützung grenzübergreifender Partnerschaften
in Form einer Datenbank für Unternehmenszusammenarbeit mit
13 000 aktiven Anfragen und Angeboten –
Internationalisierungsdienste innerhalb der EU mit
jährlich 2 500 Abkommen über Unternehmenskooperationen,
Technologiepartnerschaften und Partnerschaften im Bereich Forschung und
Entwicklung –
Unterrichtung der KMU über EU-Rechtsvorschriften
sowie Bekanntmachung von EU-Förderprogrammen einschließlich der Gemeinsamen
Strategie für Forschung und Innovation –
Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den KMU und
der Kommission, die von 10 000 KMU genutzt werden –
Erweiterung der Fachkenntnisse von KMU im
Finanzbereich und –
Zugriff der KMU auf Fachwissen in den Bereichen
Energieeffizienz, Klimaschutz und Umwelt ·
Förderung der Tätigkeit von KMU auf
außereuropäischen Märkten: Damit KMU auf den Märkten
außerhalb der EU erfolgreich tätig sein können, müssen sie die
Rechtsvorschriften des Drittlandes kennen und anwenden können. Im Rahmen der
angestrebten Maßnahmen soll die Nachfrage nach Dienstleistungen mit dem
derzeitigen Angebot an Dienstleistungen abgeglichen werden. Ferner ist die
Einrichtung eines Online-Portals vorgesehen und gegebenenfalls die Einrichtung
und/oder weitere Unterstützung von EU-Beratungszentren für europäische KMU in
Zusammenarbeit mit europäischen bzw. nationalen Wirtschaftsverbänden auf
lokaler Ebene. Die EU-Beratungszentren für europäische KMU werden die auf
außereuropäischen Märkten tätigen KMU umfassend unterstützen. ·
Internationale industrielle Zusammenarbeit: Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Unterschiede im Regulierungs- und
Wirtschaftsumfeld zwischen der EU, ihren wichtigsten Handelspartnern und den
Ländern in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft durch einen Dialog über
Regulierungsfragen auf Regierungsebene und in Form „direkter Maßnahmen“ wie
Workshops und Konferenzen mit Drittländern abzubauen.
2.2.4.
Förderung des Unternehmertums
Konkret sollen nicht nur Verwaltungsverfahren
vereinfacht, sondern auch unternehmerische Fertigkeiten und Einstellungen
gefördert werden, insbesondere bei Jungunternehmern, jungen Menschen und Frauen.
Sämtliche Maßnahmen sind stark europäisch ausgerichtet. Das Austauschprogramm „Erasmus für
Unternehmer“ bietet Jungunternehmern bzw. angehenden Unternehmern die
Möglichkeit, maximal sechs Monate bei einem erfahrenen Unternehmer in einem
anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten. Dieses EU-Mobilitätsprogramm fördert das
Unternehmertum, unterstützt die Internationalisierung und erhöht die
Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Kleinstunternehmen in der EU.
3.
Umsetzung
Die Verwaltung des neuen Programms für Wettbewerbsfähigkeit
und KMU wird größtenteils externen Stellen übertragen. Hierzu gehören die
EIB-Gruppe für den Bereich „Finanzierungsinstrumente für Wachstum“ und die
Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI) – oder
eine mögliche Nachfolgeeinrichtung dieser Stelle – für andere
Maßnahmen im Zusammenhang mit KMU.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Programm für Wettbewerbsfähigkeit und KMU || 2,4 Mrd. EUR Steuern und
Zollunion
1.
Ziele
Ein Eckpfeiler des Binnenmarktes ist die
Zollunion. Nur mit einer Zollunion kann ein Binnenmarkt ohne Grenzen
funktionieren. Die Zollunion stellt sicher, dass Waren mit Ursprung in
Drittländern bei Eingang oder Inverkehrbringen die vereinbarten Vorschriften erfüllen
und damit im Binnenmarkt frei verkehren können. Zudem ist die Zollunion der
operative Arm der gemeinsamen Handelspolitik. Sie setzt bilaterale und
multilaterale Handelsabkommen um und stellt die Erhebung von Abgaben und die
Anwendung von Handelsmaßnahmen (wie Ursprungsregeln), Embargos oder sonstigen
Beschränkungen sicher. Zudem kommen der Zollunion zunehmend
Schutzfunktionen zu. Sie trägt etwa zur Sicherheit der Lieferkette, zur
Bekämpfung des Terrorismus und des internationalen Verbrechens (z. B. Geldwäsche,
Drogenausgangsstoffe, illegaler Waffenhandel) und zur Durchsetzung der Rechte
geistigen Eigentums an den Grenzen bei. Sie sorgt für gleiche
Wettbewerbsbedingungen, indem sie sicherstellt, dass eingeführte Waren in den
Bereichen Technik, Gesundheit und Sicherheit denselben Anforderungen
entsprechen wie EU-eigene Waren. Der internationale Handel wächst laufend, und
effiziente Einfuhr- und Ausfuhrverfahren sind für die Wettbewerbsfähigkeit der
EU-Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Zugleich nehmen die Sicherheitsrisiken
zu. Die EU steht daher einer doppelten Herausforderung gegenüber, die ihre
Prioritäten für die Zukunft prägt: sie hat für die rechtschaffenen
Wirtschaftsbeteiligten den Warenverkehr zu erleichtern und zugleich die
Bürgerinnen und Bürger vor Sicherheitsrisiken zu schützen. Für das tägliche reibungslose Funktionieren
der Zollunion sind die Zollbeamten der Einzelstaaten zuständig. Daher muss
zwischen den Zollverwaltungen ein leistungsfähiges Netzwerk mit hochmodernen
IT-Infrastrukturen und -Systemen bestehen, damit sie als einheitliche
Verwaltung von Weltformat handeln können. Es ist wirtschaftlich sinnvoll,
bestimmte Maßnahmen statt aus getrennten einzelstaatlichen Programmen aus
EU-Mitteln zu finanzieren. Daher unterstützt ein EU-finanziertes Programm – das
Zollkooperationsprogramm – verschiedene Formen der Vernetzung und
Zusammenarbeit. Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, die in
der EU grenzüberschreitenden Tätigkeiten nachgehen, sehen sich einer Reihe von
steuerlichen Hindernissen gegenüber. Diese Hindernisse ergeben sich aus der
Zersplitterung und Uneinheitlichkeit der Behandlung der gleichen Umsätze in den
verschiedenen Mitgliedstaaten. Daher zählen die Aufhebung dieser Schranken und
weitere Fortschritte bei der Koordinierung der Mitgliedstaaten auf steuerlichem
Gebiet – bei voller Anerkennung ihrer Zuständigkeiten in diesem Bereich – zu
den Prioritäten für eine Stärkung und Vertiefung des Binnenmarktes. Steuerbetrug ist nach wie vor eine ernste
Herausforderung für die EU und die Mitgliedstaaten – insbesondere in Zeiten, da
Haushaltsdisziplin von höchster Bedeutung ist. Die Bekämpfung des Steuerbetrugs
im Binnenmarkt steht daher weit oben auf der Agenda der EU-Steuerpolitik. Die
Betrugsbekämpfung im Binnenmarkt, weitreichende Vereinbarungen über eine
Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und der
effiziente Austausch von Informationen über Umsätze, Unternehmen und
Betrugsmuster sind unerlässlich. So wird etwa die Bekämpfung des
Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerbetrugs durch Systeme, die den Verwaltungen
einen raschen Informationsaustausch ermöglichen, erheblich erleichtert. Die EU ist hier insofern unverzichtbar, als
sie die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der nötigen Systeme und Verfahren
für eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt. Das Fiscalis-Kooperationsprogramm
spielt bei der Förderung dieser Zusammenarbeit eine besondere Rolle und
steigert damit den Nutzen der Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf diesem
Gebiet.
2.
Instrumente
Die Kommission schlägt eine neue Generation
der Zoll- und Steuerprogramme („Zoll 2020“ und „Fiscalis 2020“) vor. Beide Programme werden im nächsten Jahrzehnt
entscheidend zur Unterstützung und Stärkung des Binnenmarktes beitragen. Dies
kommt allen Beteiligten zugute. Die Rahmenbedingungen für Unternehmen werden
effizienter und sicherer, für Bürgerinnen und Bürger wird es ein Mehr an
Sicherheit und Zuverlässigkeit geben, und bei der Umsetzung staatlicher
Maßnahmen steigen Effizienz und Wirkungsgrad. Die Programme werden mit Unterstützung
moderner und effizienter Informationsaustauschsysteme zu einer effizienteren
Zusammenarbeit der Steuer- und Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten bei der
Erleichterung des rechtmäßigen Handels und der Bekämpfung betrügerischer
Tätigkeiten beitragen. Solche paneuropäischen Hilfsmittel lassen sich in
effizientester und wirtschaftlichster Form auf EU-Ebene bereitstellen. So
ermöglicht ein sicheres transeuropäisches Computernetzwerk für Zoll- und
Steuerverwaltungen in ganz Europa den Mitgliedstaaten jährliche Einsparungen in
Höhe von 35 Millionen EUR, während es auf zentraler EU-Ebene nur elf Millionen
EUR kostet. Die Programme
werden die folgenden Maßnahmen unterstützen: ·
Transeuropäische IT-Systeme – Austausch von Daten und Verfahren zwischen den nationalen Zoll- und
Steuerverwaltungen durch interoperable IT-Anwendungen, über die die
Verwaltungen zusammenarbeiten und als „Einheit“ tätig werden können und die
elektronische Verwaltung für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger weiter
ausgebaut wird; ·
Förderung des Aufbaus von Humannetzwerken und
-kompetenzen – Förderung der praktischen
Zusammenarbeit und des Wissensaustausches zwischen den nationalen Zoll- und
Steuerbeamten und den Vertretern der Wirtschaft einschließlich der Feststellung
und Verbreitung bewährter Verfahren und Fortbildungen; ·
Aufbau der Kapazitäten der Infrastruktur – Kofinanzierung des Erwerbs der zur Wahrnehmung von Zollkontroll- und
-überwachungsaufgaben an den Außengrenzen der EU im Interesse aller
Mitgliedstaaten erforderlichen besonderen Ausrüstung.
3.
Umsetzung
Das Zollprogramm und das Fiscalis-Programm
werden prioritätsorientiert umgesetzt. Zusammen mit den interessierten Kreisen
werden Arbeitsprogramme mit Prioritäten für einen bestimmten Zeitraum
ausgearbeitet. Die Rechtsgrundlage dieser Programme wird geändert werden, damit
es statt jährlichen mehrjährige Arbeitsprogramme gibt und die derzeitigen
Regelungen vereinfacht werden. Die derzeitige direkte zentrale Art der
Programmverwaltung wird beibehalten. Sie wird für beide Programme optimiert, um
für die tägliche Unterstützung der Verwaltung auf der Ebene der Kommission und
der nationalen Ebene ein Höchstmaß an Effizienz zu gewährleisten und bei allen
interessierten Kreisen für ein besseres Verständnis der Regeln der Umsetzung zu
sorgen. Die Auftragsvergabe – für die der
größte Teil der Mittel der Programme aufgewendet wird – wird in erster Linie
von der Kommission gemäß den Vorschriften der EU unter Anlage allgemein
anerkannter Qualitätssicherungsmaßstäbe ausgeführt. Beide Programme sind so konzipiert, dass die
EU in Situationen rapiden Wandels angemessen und schnell handeln kann.
Indem die Programme über maßgeschneiderte Instrumente und ein flexibles
Verfahren zur Vorlage von Vorschlägen verfügen, wird eine effiziente Umsetzung
der Programmaktivitäten ermöglicht. Es gibt gute Gründe dafür, zur Deckung der
Teilnahme- und Veranstaltungskosten verstärkt auf alternative
Finanzierungsmethoden zurückzugreifen. Die Kommission wird die derzeitige
Erstattung der tatsächlichen Kosten (zumindest teilweise) durch
Pauschalzahlungen ersetzen.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Für Zoll 2020 und Fiscalis 2020 insgesamt vorgeschlagene Mittel (2014-2020): || 690 Mio. EUR Wirtschaftlicher,
sozialer und territorialer Zusammenhalt
1.
Politische Ziele
Ziel der Kohäsionspolitik der EU ist es, die
nach wie vor bestehenden erheblichen wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Unterschiede zwischen Europas Regionen zu verringern. Würde nichts
gegen diese Unterschiede getan, hätte dies negative Folgen für die Eckpfeiler
der EU, unter anderem für den Binnenmarkt und seine Währung, den Euro. Die Kohäsionspolitik spielt auch eine
Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 in der
gesamten EU. Die gezielte Finanzierung von Kohäsionsmaßnahmen kann einen echten
Mehrwert darstellen, weil sie Wachstum und Beschäftigung in Europas Regionen
fördert. In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Fünften
Kohäsionsberichts[7] schlägt die Kommission
vor, die Kohäsionspolitik noch ergebnisorientierter zu gestalten und ihren
europäischen Mehrwert durch eine noch engere Verknüpfung mit den Zielen der
Strategie Europa 2020 zu erhöhen. Geplant sind vor allem grundlegende Änderungen
in der Art und Weise, wie die Kohäsionspolitik konzipiert und umgesetzt wird.
Die verfügbaren Ressourcen sollen auf eine kleinere Anzahl von Prioritäten
konzentriert, die Fortschritte bei der Erreichung der vereinbarten Ziele
genauer überwacht und die Partnerschaftsvereinbarungen mit den Mitgliedstaaten
an strengere Bedingungen geknüpft werden. Auf diese Weise kann die
Kohäsionspolitik der EU einen größtmöglichen Beitrag zum wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur Erzeugung von Wachstum und
Arbeitsplätzen leisten.
2.
Instrumente
2.1.
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Die Kommission
schlägt vor, für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den
Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds eine Art Überbau in Form eines gemeinsamen
strategischen Rahmens zu entwickeln, der sich auch auf den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den
Europäischen Fischereifonds erstrecken soll. Auf diese Weise soll eine engere
Verknüpfung der Finanzierungsquellen und eine stärkere Konzentration auf die
Ziele der Strategie Europa 2020 gewährleistet werden.
2.2.
Stärkere Fokussierung auf die Ziele von Europa 2020
Um die
Fördermittel des Kohäsionsfonds künftig noch besser einzusetzen, sollen sie auf
einige wenige Ziele konzentriert werden, die eng mit den Prioritäten der
Strategie Europa 2020 verknüpft sind. Die Mittel des
Kohäsionsfonds werden weiterhin vorrangig den Regionen und Mitgliedstaaten
mit einem Entwicklungsrückstand zugute kommen. Aufgrund der Probleme, die die
Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme der Mittel aus den Strukturfonds und
der Aufbringung des erforderlichen Eigenanteils an der Finanzierung hatten,
wird die Mittelzuweisung auf 2,5 % des BNE begrenzt. Es wird eine neue
Kategorie von Regionen eingeführt – die sogenannten Übergangsgebiete,
die das gegenwärtige Phasing-out- und Phasing-in-System ablösen. Unter dieser
Kategorie fallen alle Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP zwischen 75 % und
90 % des EU-27-Durchschnitts, insbesondere ·
die Regionen, die derzeit unter das Ziel
„Konvergenz“ fallen, deren Pro-Kopf-BIP jedoch auf über 75 % des
EU-27-Durchschnitts gestiegen ist – diese Regionen behalten als Sicherheitsnetz
zwei Drittel ihrer derzeitigen Mittelzuweisung bei– sowie ·
die Regionen, die, obwohl sie derzeit nicht unter
das Ziel „Konvergenz“ fallen, ein Pro-Kopf-BIP zwischen 75% und 90 % des
EU-27-Durchschnitts aufweisen. Die Förderintensität wird nach der Höhe des BIP
bemessen, so dass Regionen mit einem BIP nahe der 90 %-Marke Fördermittel in
ähnlicher Höhe wie die besser entwickelten Regionen erhalten. Die Wettbewerbsgebiete
mit einem BIP von über 90 % des EU-Durchschnitts werden auch künftig
für eine begrenzte Anzahl von Prioritäten Unterstützung aus Kohäsionsmitteln
erhalten. Übergangsgebiete
und Wettbewerbsgebiete müssten die gesamten ihnen aus dem Kohäsionsfonds
bereitgestellten Mittel (mit Ausnahme der Mittel aus dem ESF) primär für
Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie die Förderung der
Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Innovation aufwenden. In diesen Gebieten
müssen die Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien
mindestens 20 % ausmachen. Konvergenzregionen werden ihre gesamten Mittel
aufgrund ihrer breiter gefächerten Entwicklungsbedürfnisse stärker streuen
können. Schließlich wird
auch die territoriale Zusammenarbeit ihren Teil dazu beitragen, dass an
Binnen- oder Außengrenzen gelegene Regionen ihre Standortnachteile ausgleichen
können und dass gemeinsame grenzüberschreitende und länderübergreifende
Herausforderungen angegangen werden; darüber hinaus wird sie einen Beitrag zu
einer ehrgeizigen Nachbarschaftspolitik leisten. Die
Kohäsionsinstrumente werden zur Verwirklichung unterschiedlicher Ziele
eingesetzt, die einander jedoch ergänzen. ·
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den
Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken. Er unterstützt die Entwicklung
in den Regionen und Gemeinden durch die Beteiligung an Investitionen in den
Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovationen, Klimawandel und Umwelt, KMU,
Gemeinwirtschaft, Telekommunikation, Energie- und Verkehrsinfrastruktur,
Gesundheit, Bildung und soziale Einrichtungen sowie nachhaltige Stadtentwicklung.
All diese Investitionen sollen künftig anders
als bisher nicht nur durch die Bereitstellung von Finanzhilfen, sondern auch
durch spezielle Finanzinstrumente (Risikokapitalfonds, örtliche
Entwicklungsfonds usw.) gefördert werden. ·
Europäischer Sozialfonds Der Europäische Sozialfonds soll durch die
Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen im
Bereich der allgemeinen Bildung und des lebenslangen Lernens, der sozialen
Eingliederung und der Armutsbekämpfung sowie Maßnahmen zum Aufbau von
Kapazitäten und zur Verbesserung der Effizienz öffentlicher Verwaltungen den
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken. Jede Kategorie
von Regionen erhält einen bestimmten Mindestanteil am Europäischen Sozialfonds
(25 % für Konvergenzregionen, 40 % für Übergangsgebiete und 52 %
für Wettbewerbsgebiete); außerdem kann der Europäische Sozialfonds künftig auch
für Materialausgaben im Zusammenhang mit Investitionen in Sozial- und
Humankapital in Anspruch genommen werden. · Kohäsionsfonds Der
Kohäsionsfonds hilft Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-BNE weniger als 90 %
des EU-27-Durchschnitts beträgt, bei Investitionsvorhaben in den Bereichen
Verkehr (TEN-V) und Umwelt. Ein Teil der Kohäsionsmittel
(10 Mrd. EUR) wird für die Finanzierung von wichtigen
Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“
abgesondert (siehe Beschreibung im entsprechenden Abschnitt). Mit Mitteln des
Kohäsionsfonds können auch Projekte im Energiebereich gefördert werden, solange
sie einen Nutzen für die Umwelt bringen, z.B. Projekte zur Förderung von
Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern.
3.
Umsetzung
3.1.
Geteilte Mittelverwaltung
Die Kohäsionsmittel unterliegen (mit Ausnahme
der Fazilität „Connecting Europe“, die zentral verwaltet wird) auch weiterhin
einer geteilten Mittelverwaltung durch die Europäische Kommission und die
Mitgliedstaaten, die einen Eigenbeitrag zur Finanzierung leisten müssen.
Länder, die finanzielle Unterstützung im Sinne der Artikel 136 oder
143 AEUV erhalten, können mit einem höheren Kofinanzierungssatz gefördert
werden.
3.2.
Partnerschaftsabkommen
In
Partnerschaftsabkommen zwischen der Kommission und den einzelnen
Mitgliedstaaten sind die Verpflichtungen der zentralstaatlichen und nationalen
Partner auf der einen sowie der Kommission auf der anderen Seite festgelegt.
Die Vereinbarungen werden direkt an die Ziele der Strategie Europa 2020 und die
nationalen Reformprogramme anknüpfen. Sie werden eine integrierte Strategie der
territorialen Entwicklung beinhalten, die durch sämtliche einschlägigen
EU-Strukturfonds gestützt wird, sowie Ziele, die auf gemeinsam erarbeiteten
Indikatoren, strategischen Investitionen und einer Reihe von Konditionalitäten
beruhen. Ferner wird festgeschrieben, dass in den jährlichen Berichten zur
Kohäsionspolitik und in anderen öffentlichen Berichten über die Fortschritte
berichtet wird.
3.3.
Integrierte Programmplanung
Die
Mitgliedstaaten sollen künftig dazu angehalten werden, stärker auf Multifonds-Programme
zurückzugreifen, bei denen die Vorbereitung, Aushandlung, Verwaltung und
Durchführung im Verbund erfolgt. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn verstärkt
Bedarf an einer Koordinierung des Humankapitals und der
Infrastrukturinvestitionen besteht. Gegebenenfalls
wird ein „federführender Fonds“ bestimmt, der einen Bezug zu dem politischen
Schwerpunktthema des Programms aufweist. Die Interventionen des federführenden
Fonds würden durch Interventionen anderer Strukturfonds ergänzt, um eine
kohärente Unterstützung für die verschiedenen thematischen Ziele im Rahmen der
Kohäsionspolitik zu gewährleisten.
3.4.
Konditionalität
Es werden neue
Konditionalitätsvorschriften eingeführt, um sicherzugehen, dass die EU-Mittel
ergebnisorientiert eingesetzt werden und die Mitgliedstaaten einen starken
Anreiz erhalten, die Europa 2020-Ziele durch Kohäsionsmaßnahmen wirksam
umsetzen. Damit die Wirkung der Kohäsionsausgaben nicht durch eine unsolide
Finanzpolitik zunichte gemacht wird, werden die in jeder Vereinbarung
ausgeführten sektorspezifischen Ex-ante-Konditionalitäten durch eine Konditionalität
mit Bezug zur neuen wirtschaftspolitischen Steuerung ergänzt. Es gibt
Ex-ante-Konditionen, die bereits vor Auszahlung der Fondsmittel feststehen, und
Ex-post-Konditionen, bei denen die Freigabe weiterer Mittel von der Erfüllung
zuvor festgelegter Ergebnisse abhängig gemacht wird. Erleichtert werden soll
dieses Verfahren durch die Festlegung klarer Zielvorgaben und eine rigorose
Überwachung der Fortschritte durch jährliche Berichtspflichten. Bleiben die
Fortschritte aus, würden die Zahlungen ausgesetzt oder gestrichen.
3.5.
Leistungsgebundene Reserve
Um den Fokus
stärker auf den Aspekt der Ergebnisorientiertheit und die Erfüllung der Europa
2020-Ziele zu richten, werden 5 % der Gesamtmittel des Kohäsionsfonds
zurückbehalten und nach einer Halbzeitüberprüfung jenen Mitgliedstaaten und
Regionen zugewiesen, dessen Programme die Zielvorgaben im Hinblick auf die
Erfüllung der Europa 2020-Ziele erreicht haben. Die Zielvorgaben werden gemäß
den für die Kohäsionspolitik geltenden Vorschriften festgelegt.
3.6.
Innovative Finanzinstrumente
Neben der
Finanzierung durch Finanzhilfen wird vorgeschlagen, dass die Förderung von
gewinnträchtigen Unternehmen und Projekten im Rahmen der Kohäsionspolitik in
erster Linie mittels innovativer Finanzinstrumente erfolgt. (Siehe Abschnitt
„Innovative Finanzinstrumente“).
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Vorgeschlagene Gesamtmittelausstattung 2014-2020, davon || 376 Mrd. EUR · Konvergenzgebiete · Übergangsgebiete · Wettbewerbsgebiete · Territoriale Zusammenarbeit · Kohäsionsfonds · Extra-Zuweisungen für Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen || 162,6 Mrd. EUR 39 Mrd. EUR 53,1 Mrd EUR 11,7 Mrd. EUR 68,7 Mrd. EUR 926 Mio. EUR · Fazilität „Connecting Europe“ für die Bereiche Verkehr, Energie und IKT || 40 Mrd. EUR plus 10 Mrd. EUR, die aus dem Kohäsionsfonds abgesondert werden Bildung und
Kultur
1.
Ziele
Die allgemeine und berufliche Bildung
ist entscheidend für die Entwicklung und das Wachstum der europäischen
Wirtschaft und spielt eine wichtige Rolle bei der gemeinsamen Verfolgung der
Ziele von Europa 2020. Zusätzliche Investitionen in die Entwicklung des
Humankapitals sowie die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und
beruflichen Bildung tragen dazu bei, die EU in eine intelligente, nachhaltige
und integrative Wirtschaft zu verwandeln. Ein Großteil dieser Investitionen erfolgt auf
nationaler Ebene. Da sich jedoch immer mehr europäische Bürger außerhalb ihrer
nationalen Grenzen um allgemeine und berufliche Bildungsmöglichkeiten bemühen,
hat die EU die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Chancen des
Binnenmarktes allen zugute kommen. Die EU fördert die allgemeine und berufliche
Bildung auf vielfältige Weise. Programme zur Förderung der grenzübergreifenden
Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken wie Erasmus haben sich als großer
Erfolg erwiesen, und helfen den Menschen dabei, die neuen Qualifikationen zu
erwerben, die für die Arbeitsplätze von morgen benötigt werden. Eine stärkere
Mobilität kann ebenfalls zur Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen
Bildung beitragen, da hierdurch die Verbreitung von Ideen und bewährten
Verfahren über nationale Grenzen hinweg verbessert wird. Durch die Kombination
zielgerichteter Förderprogramme mit anderen Finanzierungsquellen wie den
Strukturfonds kann der EU-Haushalt einen wirklichen Mehrwert bewirken, indem
die Mobilität gefördert, die Kooperation und der Austausch bewährter Verfahren
verbessert und die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer allgemeinen und
beruflichen Bildungssysteme unterstützt werden. Die kulturelle Vielfalt Europas gehört zu unseren größten Stärken. Sie bereichert und inspiriert die
Bürger und führt zu tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteilen. Die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Kultur‑ und
Kreativwirtschaft nimmt immer mehr zu. Auf sie entfielen 2008 4,5% des
gesamteuropäischen BIP und 3,8 % der Arbeitsplätze. Die EU arbeitet in
diesem Bereich eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um das Potenzial des
Binnenmarktes auszuschöpfen und günstige Voraussetzungen für ein Gedeihen der
Kultur‑ und Kreativwirtschaft zu schaffen. Die nächste Generation der durch den
EU-Haushalt geförderten Programme befasst sich mit der Beseitigung der
Schwächen, die das Wachstumspotenzial dieses Sektors begrenzen. Zu diesem Zweck
sollen die Marktzersplitterung beseitigt, die Wettbewerbsfähigkeit in den
Bereichen Kultur und audiovisuelle Medien gestärkt und die Maßnahmen auf
Kapazitätsaufbau und Förderung der Verbreitung kultureller Werke konzentriert
werden.
2.
Instrumente
Die Kommission schlägt vor, dass der
EU-Haushalt die Bildungs‑ und Kulturpolitik durch zwei Hauptinstrumente
unterstützt:
2.1.
Ein Programm für allgemeine und berufliche Bildung
sowie Jugend „Bildung Europa“
Dieses Programm vereint die gegenwärtig getrennten
Unterprogramme des Programms für lebenslanges Lernen, die internationalen
Aspekte der Hochschulbildung, einschließlich Erasmus Mundus, und des Programms
„Jugend in Aktion“. Hierdurch sollen eine größere Effizienz, eine stärkere
strategische Ausrichtung und Synergieeffekte zwischen den verschiedenen
Aspekten des Programms erreicht werden. Obwohl sie die wirksamsten Bildungsabschlüsse
für innovative Arbeitsplätze und die Forschung bieten, sind die EU‑Mobilitätsinstrumente
nicht auf Master‑Studenten ausgerichtet. Die kosteneffizienteste Weise,
um diese Studentenkategorie zu erreichen, ist die Nutzung des EU‑Haushalts,
damit private Mittel, hauptsächlich von privaten Banken, eingesetzt werden, um
die Übertragbarkeit von Darlehen und Stipendien für Studenten zu gewährleisten. Im Rahmen der Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit wird das Leonardo‑Programm ausgeweitet und die
Kommission arbeitet mit der EIB an der Bereitstellung von Garantien für
Darlehen an Master‑Studenten, die ihren Master in einem anderen
Mitgliedstaat erwerben wollen. Das neue Programm konzentriert sich auf: –
die Bereitstellung zielgerichteter transnationaler
Lernmöglichkeiten, –
die Anpassung der Qualifikationen an den Bedarf des
Arbeitsmarktes, um die Beschäftigungsfähigkeit, den Unternehmergeist und die
Beteiligung junger Menschen zu fördern, –
Freiwilligentätigkeit sowie außerschulische und
informelle Bildung und –
die Förderung weitreichender Reformen und die
Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in ganz Europa
und darüber hinaus. Konkret beinhaltet das Programm drei
Schwerpunktbereiche: (1)
Transnationale Mobilitätsmaßnahmen zu Lernzwecken –
hierdurch könnte die Mobilität von fast 800 000 EU-Bürgern jährlich,
vor allem von Studenten, gefördert werden. (2)
Kooperationsmaßnahmen zwischen
Bildungseinrichtungen und der Arbeitswelt werden unterstützt, um die
Modernisierung der Ausbildung, der Innovation und des Unternehmertums zu
fördern. (3)
Gewährt wird eine politische Unterstützung, um
Daten über die Wirksamkeit der Bildungsinvestitionen zu sammeln und den
Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wirksamer Maßnahmen zu helfen. Strenge Qualitätsanforderungen an die
Mobilität, die Konzentration auf wichtige politische Ziele, bei denen eine
kritische Masse erreicht werden kann, und die Komplementarität mit anderen
EU-Programmen tragen zur Gewährleistung eines sehr hohen europäischen Mehrwerts
bei. Das Programm „Bildung Europa“ umfasst die
bestehenden internationalen Programme wie Erasmus Mundus, Tempus, Alfa und
Edulink sowie Kooperationsprogramme mit den Industrieländern im Rahmen
desselben Instruments und verfolgt unterschiedliche Ziele (Attraktivität des
Europäischen Hochschulraums, Fachkompetenz, Solidarität und Gerechtigkeit). Dieses Vorgehen
beendet die gegenwärtigen Zersplitterung der EU-Instrumente zur Förderung der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung, durch die es
für Studenten und Universitäten schwierig war, Zugang zu Informationen über die
Möglichkeiten im europäischen Hochschulwesen zu erhalten, und die Sichtbarkeit
des Hochschulwesens der EU auf internationaler Ebene herauszustellen.
2.2.
Sport
Im Rahmen des Programms „Bildung Europa“
konzentriert sich das vorgeschlagene Unterprogramm Sport auf: ·
die Inangriffnahme länderübergreifender Bedrohungen
des Sports wie Doping, Gewalt, Rassismus und Intoleranz bzw. Fragen im
Zusammenhang mit der Ehrlichkeit der Wettbewerbe und Sportler, ·
die Entwicklung einer europäischen Zusammenarbeit
im Sport, beispielsweise durch Leitlinien zur Förderung der beruflichen Laufbahn
von Sportlern oder Richtwerte für die verantwortungsvolle Verwaltung von
Sportorganisationen, sowie ·
die Unterstützung von Organisationen im Bereich des
Breitensports, die eine Rolle bei der Bewältigung umfassenderer
sozioökonomischer Herausforderungen wie der sozialen Eingliederung spielen
können. Dieses Programm verleiht
Fragen, die sich aus der besonderen Art des Sports ergeben, einen EU-Mehrwert,
mobilisiert eine private Finanzierung von Akteuren im Bereich des Sports und
unterstützt Organisationen, die sich an der Basis der Sportpyramide, und nicht
auf der höchsten professionellen Ebene befinden.
2.3.
Ein Programm für Kultur und die audiovisuelle
Industrie „Kreatives Europa“
Dieses Programm vereinigt die gegenwärtigen
Programme Kultur, MEDIA und MEDIA Mundus zur Verwirklichung der Ziele von
Europa 2020 und zur Freisetzung des Potenzials des Kultur‑ und
Kreativbereichs für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Programm ergänzt
andere EU-Programme, indem insbesondere auf den Bedarf des Kultur‑ und
Kreativbereichs eingegangen wird, auch jenseits der nationalen Grenzen tätig zu
werden, wobei insbesondere die kulturelle und sprachliche Vielfalt gefördert
werden soll. Den Besonderheiten der einzelnen Bereiche wird durch eine
zweckbestimmte Zuweisung aus dem Haushalt Rechnung getragen und ein drittes
Maßnahmenpaket bietet der Kreativ‑ und Kulturindustrie horizontale
Unterstützung durch die Nutzung innovativer Finanzinstrumente.
3.
Umsetzung
Die Umsetzung der neuen Programme wird stark
vereinfacht. Das neue Programm Bildung Europa führt
zu einer wesentlichen Vereinfachung der Maßnahmen und Vorschriften durch die
Beseitigung von Unterprogrammen, eine Verringerung der Gesamtzahl der
Tätigkeiten und die zunehmende Verwendung von Pauschalbeträgen. Das Programm Kreatives Europa wird, wie
dies gegenwärtig sowohl bei Kultur als auch MEDIA der Fall ist, zentral von der
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet. Eine
geringe Zahl von Maßnahmen wird direkt von der Kommission verwaltet (z.B.
Kulturhauptstädte Europas, EU-Kulturpreise, gemeinsame Maßnahmen mit
internationalen Einrichtungen). Die Maßnahmenpakete Kultur und MEDIA des Programms „Kreatives Europa“ werden
vervollständigt durch ein von der EIB-Gruppe verwaltetes innovatives
Finanzinstrument, um Fremd‑ und Beteiligungskapital für die Kultur‑
und Kreativindustrie (CCI) zu beschaffen. Hierdurch soll eines der
Haupthindernisse für die Entwicklung von kulturellen und kreativen Inhalten,
d.h. der Zugang zu Finanzierungen, beseitigt werden und es sollen Kultur‑
und Kreativindustrien unterstützt werden, die nicht durch andere EU-Programme
gefördert werden.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011 Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 davon || 16,8 Mrd. EUR · Bildung Europa || 15,2 Mrd. EUR · Kreatives Europa || 1,6 Mrd. EUR Beschäftigung
und Soziales
1.
Ziele
Die Europäische Union ist mit beträchtlichen
Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales konfrontiert.
Fast 23 Millionen Menschen sind heute arbeitslos, und schätzungsweise über
113 Millionen Menschen sind von Armut und Ausgrenzung bedroht[8].
Die Themen Soziales und Beschäftigung stehen im Zentrum des Interesses der
europäischen Bürger und bilden einen Bereich, in dem mehr von der Europäischen
Union erwartet wird. Trotz neuerdings besserer Wirtschaftsprognosen bleiben die
Beschäftigungsaussichten mittelfristig uneinheitlich, was u.a. zurückzuführen
ist auf die unterschiedliche Lage in den Mitgliedstaaten und den von der
Weltwirtschaft erwarteten Druck in Richtung auf wirtschaftliche
Umstrukturierungen. Arbeitslosigkeit und eine beständig hohe
Armutsquote machen umfassende Maßnahmen erforderlich. Die bereits eingeführten
Maßnahmen müssen aktualisiert und gestrafft werden, da die Union mit großen
Problemen konfrontiert ist: Qualifikationsmangel, zu wenig leistungsfähige
aktive Arbeitsmarktpolitiken und Bildungssysteme, soziale Ausgrenzung von
Randgruppen und geringe Mobilität der Arbeitskräfte. Viele dieser Probleme
wurden durch die Finanz- und Wirtschaftskrise, die Bevölkerungs- und
Migrationsentwicklung und den unaufhaltsam raschen technologischen Wandel noch
verschärft. Wenn diese Aufgaben nicht wirkungsvoll in Angriff genommen werden,
stellen sie eine erhebliche Bedrohung für den sozialen Zusammenhalt und die
Wettbewerbsfähigkeit dar. Die Hauptverantwortung für die Modernisierung
des Arbeitsmarktes und der Sozialschutzsysteme tragen die Mitgliedstaaten. Die
EU unterstützt deren Bemühungen allerdings, indem sie als Katalysator Reformen
fördert und erleichtert, vor allem mittels des Europäischen Sozialfonds Mittel
bereitstellt und Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft und
sonstige Interessenträger, die bei der Reform entscheidend mitzureden haben, in
ihrer Rolle unterstützt.
2.
Instrumente
Durch eine gemeinsame Aktion in den Bereichen
Bildung und Berufsbildung, Beschäftigung und Integration wird eine europäische
Initiative für Beschäftigung und soziale Eingliederung auf den Weg gebracht.
Die dafür erforderlichen Mittel werden im Wesentlichen durch drei Instrumente
verfügbar gemacht. Diese werden mit den Zielen der Strategie Europa 2020
abgestimmt und durch eine verstärkte Komplementarität mit anderen Instrumenten
sowie die Vereinfachung der einschlägigen Verfahren in ihrer Wirkung gesteigert.
2.1.
Europäischer Sozialfonds
Der Europäische
Sozialfonds (ESF) wird Mittel für strukturelle Maßnahmen für den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bereitstellen. Im
Mittelpunkt stehen dabei die Hauptprioritäten der Strategie Europa 2020,
insbesondere vier „Investitionsfenster“: –
Förderung der Beschäftigung –
Investition in Qualifikation, Bildung und
lebenslanges Lernen –
Soziale Eingliederung und Bekämpfung der Armut –
Steigerung der administrativen Leistungsfähigkeit
und gute öffentliche Verwaltung Innerhalb dieser Fenster wird der ESF auch zu
anderen Zielen beitragen, darunter zur Erleichterung des Übergangs zu einer
ressourcenschonenden Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß, zur Förderung von
Forschung und Innovation, insbesondere im sozialen Bereich, zur Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung der Diskriminierung. Es wird
vorgeschlagen, die - insbesondere auf die soziale Eingliederung zielenden -
Maßnahmen zusammenzuführen und die Nahrungsmittelhilfe für die am meisten
benachteiligten Bevölkerungsteile auf den ESF zu übertragen. Im Zeitraum nach 2013 gilt für den ESF der
gemeinsame strategische Rahmen für die Strukturfonds[9].
Die Finanzierung wird nach Maßgabe der mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten
Partnerschaftsabkommen erfolgen. Die vereinbarten Ziele werden mit den
nationalen Reformprogrammen abgestimmt und in Investitionsbeschlüsse umgesetzt. Im Sinne einer verstärkten Ausrichtung auf
Ergebnisse wird ein auf einer umfassenden Reihe vordefinierter Anforderungen
beruhender Konditionalitätsmechanismus eingeführt, so dass mit den EU-Mitteln
eine möglichst große Wirkung erzielt wird und in den Mitgliedstaaten die
notwendigen Reformen veranlasst und unterstützt werden. Damit der ESF einen spürbaren Beitrag zur
Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten kann, bedarf es auf
EU-Ebene und auf Ebene der operationellen Programme einer kritischen Masse von
Finanzmitteln. Die dem ESF zugeteilten kohäsionspolitischen
Mindestinvestitionen werden auf die verschiedenen Kategorien von Regionen
zugeschnitten, und zwar entsprechend ihren unterschiedlichen
Beihilfeintensitäten und besonderen Probleme: Es werden ESF-Mindestanteile bei
den Mitteln der Strukturfonds für jede Kategorie von Regionen festgelegt
(25 % für Konvergenzregionen, 40 % für Übergangsgebiete und 52 %
für Wettbewerbsgebiete, wobei der Kohäsionsfonds weiterhin für ein Drittel der
Mittel für die Kohäsionspolitik in den förderfähigen Mitgliedstaten aufkommt
und die Mittel für die territoriale Zusammenarbeit ausgenommen werden). Die
Umsetzung dieses Konzepts führt dazu, dass der Mindestanteil des ESF an den
Gesamtmitteln für die Kohäsionspolitik 25 % beträgt.
2.2.
Integriertes Programm für Beschäftigung,
Sozialpolitik und Integration
Das
integrierte Programm für Beschäftigung, Sozialpolitik und Integration trägt durch die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung eines hohen
Beschäftigungsniveaus und angemessenen Sozialschutzes, zur Bekämpfung sozialer
Ausgrenzung und Armut und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Erfolg
der Strategie Europa 2020 und zum Erreichen der sich gegenseitig verstärkenden
Kernziele bei. Das Programm wirkt als Motor für Veränderungen in den
Mitgliedstaaten und umfasst folgende Elemente: ·
eine europaweite Plattform für Prozesse des
gegenseitigen Lernens, um die Gestaltung und Durchführung von Reformen auf
die Grundlage gesicherter Fakten zu stellen und die Einbeziehung von
Interessenträgern in die Ausrichtung der Maßnahmen zu fördern, die Übernahme
von Verantwortung für die Ziele der Union im Bereich Beschäftigung,
Sozialpolitik und Integration zu stärken und auf die erfolgreichen Erfahrungen
mit dem Progress-Programm aufzubauen ·
die Förderung wissensbasierter sozialer
Innovation, mit der die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bei der
Modernisierung ihrer sozialen und beschäftigungspolitischen Systeme durch den
Rückgriff auf bewährte Methoden für die Planung, Umsetzung und Evaluierung von
Innovation und eine bessere Informationsverbreitung unterstützt werden ·
Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte und
des Zugangs zur Beschäftigung innerhalb der EU vor allem für junge Leute,
gestützt auf die Tätigkeit des EURES-Netzwerks ·
Unterstützung des Unternehmergeistes und des
Einstiegs in eine selbständige Tätigkeit als Mittel zur Schaffung von
Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung des sozialen Ausschlusses, indem dank der
Progress-Mikrofinanzierungsfazilität Kleinstkredite für gefährdete Gruppen,
Mikro-Unternehmen und die Sozialwirtschaft verfügbarer und zugänglicher gemacht
werden.
2.3.
Europäischer Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung bietet zielgerichtete Unterstützung für Arbeitnehmer, die
infolge des tiefgreifenden strukturellen Wandels entlassen wurden. Die EU wird die Mitgliedstaaten über den EGF
weiterhin dabei unterstützen, maßgeschneiderte Hilfestellung für Arbeitnehmer
zu leisten, die infolge des durch die zunehmende Globalisierung von Produktion
und Handelsströmen ausgelösten tiefgreifenden strukturellen Wandels ihren
Arbeitsplatz verloren haben. Zudem geht der EGF das Problem der
Massenentlassungen infolge schwerwiegender wirtschaftlicher Störungen auf
lokaler, regionaler und nationaler Ebene an, die aufgrund einer plötzlichen und
unvorhergesehenen Krise aufgetreten sind. Der EGF hat sich zum Ziel gesetzt,
dass 50 % der unterstützten Arbeitnehmer nach 12 Monaten eine neue und
stabile Anstellung finden.[10] Die Kommission wird eine Ausweitung der
Unterstützung durch den EGF auf andere Bereiche vorschlagen, um in einigen
Fällen bestimmte landwirtschaftliche Sektoren für die Folgen der Globalisierung
zu entschädigen.
2.4.
Autonome Haushaltslinien
Ergänzend zu diesen Instrumenten und gemäß den
ihr durch den Vertrag übertragen Befugnissen wird die Kommission bei der
Ausführung der autonomen Haushaltslinien[11] damit
fortfahren, –
den europäischen sozialen Dialog zu fördern, der
ein wesentlicher Bestandteil des europäischen sozialen Modells ist; –
die wichtigsten Trends in den nationalen
Rechtsvorschriften über den freien Personenverkehr zu analysieren und bewerten
sowie die Koordinierung nationaler Sozialversicherungssysteme zu fördern; und –
die soziale Situation und die Auswirkungen des
demografischen Wandels zu analysieren.
3.
Umsetzung
Die Reduzierung der Zahl der Finanzinstrumente
und Haushaltslinien sowie die Bündelung der Verwaltungs- und
Durchführungsverfahren und -systeme werden für eine bessere Integration
zwischen den Instrumenten sorgen und erhebliche Erleichterungen insbesondere
für die Leistungsempfänger mit sich bringen.
3.1.
Der Europäische Sozialfonds
Die Durchführung der ESF-Programme soll über
die Eingliederung des ESF in den gemeinsamen strategischen Rahmen für alle
Instrumente, die einer geteilten Mittelverwaltung unterliegen, stärker
ergebnisorientiert sein und gleichzeitig den mit den Mitgliedstaaten
verhandelten Partnerschaftsverträge Rechnung tragen. Auch wird die Durchführung vereinfacht.
Insbesondere für kleine Projekte kommen zunehmend vereinfachte Kostenoptionen
zum Tragen, wodurch der Verwaltungsaufwand für Mitgliedstaaten und Regionen
abnimmt und lokalen Initiativen der Zugang zu Mitteln erleichtert wird. Auf der
Grundlage gemeinsamer Aktionspläne werden zudem Zahlungen stärker an das
Erreichen von in den Partnerschaftsverträgen vorgegebenen Zielen geknüpft. Schließlich werden ergebnisorientierte
Anreizmechanismen eingeführt, um erfolgreiche Programme und Maßnahmen zu
belohnen und Änderungen anzuregen, wo die Ergebnisse unter den Erwartungen
bleiben.
3.2.
Integriertes Programm (Direktverwaltung) für
Beschäftigung, Sozialpolitik und Eingliederung
Das neue integrierte Programm für
Beschäftigung und soziale Eingliederung wird von der Kommission direkt
verwaltet. Die wichtigsten Verfahren umfassen Ausschreibungen, Aufforderungen
zur Einreichung von Vorschlägen und gemeinsame Leitung – insbesondere für die
Durchführung des Mikrofinanzierungsinstruments in Zusammenarbeit mit dem
Europäischen Investitionsfonds (EIF). Den Schwerpunkt des neuen Programms
bilden Großprojekte mit einem eindeutigen Mehrwert für die EU, damit die
kritische Masse erreicht und der Verwaltungsaufwand abgebaut wird. Es werden
harmonisierte und vereinfachte Regeln und Verfahren eingeführt, um insbesondere
kleinen Unternehmen den Zugang zum Programm zu erleichtern. Überdies wird eine mehrjährige Programmplanung
eingeführt, um langfristige Ziele sowie die jährliche Mittelausstattung
festzulegen und so zu gewährleisten, dass das Programm ein politikgesteuertes
Finanzinstrument ist. Für die Durchführung des Programms gilt das Konzept der
ergebnisorientierten Verwaltung auf der Grundlage regelmäßiger
Fortschrittsüberwachung anhand eindeutiger Indikatoren.
3.3.
Unterstützung für entlassene Arbeitnehmer
Die Inanspruchnahme des EGF ist nach wie vor
von einer Entscheidung der Haushaltsbehörde abhängig. Die Kommission bemüht
sich sicherzustellen, dass die Tätigkeit des EGF unkomplizierter wird und dem
wirtschaftlichen Wandel stärker Rechnung trägt.
3.4.
Autonome Haushaltslinien
Die Ausführung der autonomen Haushaltslinien
erfolgt in vollständiger Koordination mit beiden Instrumenten, um
Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu steigern. Ihre Zahl wird gesenkt
und Großprojekte erhalten den Vorzug, damit die kritische Masse erreicht und
der Verwaltungsaufwand abgebaut wird.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Sämtliche Zahlen in konstanten Preisen von
2011. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020: Davon: || 88,3 Mrd. EUR · Europäischer Sozialfonds (25 % des Gesamtbetrags der Kohäsionsmittel mit Ausnahme der Fazilität „Connecting Europe“) || 84 Mrd. EUR · Integriertes Programm für Beschäftigung, Sozialpolitik und Eingliederung || 850 Mio. EUR · Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (außerhalb des Gesamthaushaltsplans) || 3 Mrd. EUR · Autonome Haushaltslinien || 400 Mio. EUR Umwelt
1.
Ziele
Die Umweltpolitik
der Europäischen Union trägt zu den Zielen von Europa 2020 für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum bei. Investitionen in den
Umweltschutz sind Investitionen in die Modernisierung unserer Gesellschaften
und werden helfen, Europa in einen wissensbasierten, ressourceneffizienten
Wirtschaftsraum umzuwandeln. Sie sind für den
Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung ihrer Qualität unerlässlich. Zur Ökologisierung der Wirtschaft müssen die
Umweltkosten durch eine effizientere Nutzung der Ressourcen gesenkt werden,
wodurch gleichzeitig Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von
Arbeitsplätzen gefördert werden. Der Schutz der biologischen Vielfalt, die
unser natürliches Kapital darstellt, und die Stärkung der Widerstandfähigkeit
der Ökosysteme leisten einen wichtigen Beitrag zu unseren Zielen für
nachhaltiges Wachstum. Ökosysteme bieten Nahrung, Frischwasser, Rohstoffe und
viele andere Vorteile und steuern dadurch ebenso zur Produktivität wie zur
Lebensqualität bei und senken die öffentlichen Ausgaben für die Gesundheit. Die
Wiederherstellung der Ökosysteme und der Leistungen, die sie erbringen, trägt
durch neue Fertigkeiten, Beschäftigungs- und Geschäftsmöglichkeiten, die
Förderung von Innovationen und einen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels
zu einer ökologischen Wirtschaft bei. Der Mehrwert der Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene, um unsere gemeinsamen Umweltziele zu erreichen, wird
allgemein anerkannt, da Umweltprobleme nicht an nationalen Grenzen Halt machen.
Die enge Zusammenarbeit mit den Nachbarn der EU sowie mit Schwellenländern ist
eine Voraussetzung für ein „grüneres“ Europa. Außerdem ist die ökologische
Nachhaltigkeit eines der Milleniumsentwicklungsziele, denen sich die EU
verpflichtet hat. Zusätzlich zu den Vorteilen der europäischen
Umweltgesetzgebung kann der EU-Haushalt sowohl durch die Förderung spezieller
Programme einen Beitrag zu unseren Umweltzielen leisten als auch, indem die
Umweltziele durch den Haushalt fest in alle Aktivitäten der EU eingebunden
werden.
2.
Instrumente
2.1.
Einbindung in alle Bereiche
Umweltpolitische Prioritäten werden in alle
wichtigen Finanzierungsinstrumente der EU eingebunden, einschließlich
der Fonds für Kohäsion, Landwirtschaft, maritime Angelegenheiten und Fischerei,
Wissenschaft und Forschung sowie Außenhilfeprogramme. Diese Vorgehensweise wird
Synergien zwischen der Umweltpolitik und anderen Bereichen maximieren, da sie
auf der Erkenntnis beruht, dass mit den gleichen Maßnahmen eine Vielzahl von
sich gegenseitig ergänzenden Zielen verfolgt werden kann und sollte. Dieser
Ansatz wird außerdem dazu beitragen, eine zu hohe Anzahl unterschiedlicher
Programme zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand zu verringern. ·
Landwirtschaft. Ein
wesentliches Ziel der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die
Förderung der Umweltziele durch die Begrünung der Direktzahlungen an die
Landwirte. 30 % der Direktzahlungen werden davon abhängig gemacht, dass
zusätzlich zu der Einhaltung bestehender anderweitiger Verpflichtungen eine
Reihe bewährter Verfahren aus dem Umweltbereich befolgt werden. Darüber hinaus
wird die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP weiter auf
die Bereitstellung öffentlicher Güter ausgerichtet, unter anderem durch
Agrarumweltmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, dass die
Nachhaltigkeit des EU-Agrarsektors und seine Stellung als wichtiger Lieferant
von öffentlichen Umweltgütern wie sauberem Wasser, biologischer Vielfalt,
Bodenschutz, sauberer Luft und Landschaftsschutz gewährleistet sind. Darüber
hinaus werden sie einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
und ihrer Bewältigung leisten. ·
Meeres- und Fischereipolitik. Die Umweltverträglichkeit wird in den Mittelpunkt der künftigen
Meeres- und Fischereipolitik rücken. Diese wird u. a. durch den Abbau von
Überfischung und Überkapazitäten sowie durch die Verringerung unmittelbarer
Auswirkungen (z. B. durch Beifänge oder Auswirkungen auf den Meeresboden)
und die Förderung von Meeresschutzgebieten erreicht. Durch die integrierte
Meerespolitik werden die Grenzen der Nachhaltigkeit des menschlichen Handelns,
das Auswirkungen auf die Meeresumwelt hat, im Rahmen der Umsetzung der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie weiter bestimmt. ·
Kohäsionspolitik. Die
Kohäsionspolitik wird stärker auf die Prioritäten von Europa 2020 ausgerichtet,
einschließlich des Übergangs der EU zu einem ressourcenschonenderen, „grünen“
und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsraum. Dies wird durch einen starken Fokus auf
Ergebnisse und Auflagen, auch in Bezug auf umweltpolitische Ziele erreicht.
Diese Ziele umfassen die Förderung der Durchführung des umweltrechtlichen
Besitzstandes (Wasser, Abfall, Meere, Nitrate, Richtlinie über
Industrieemissionen, Luftqualität, Rechtsvorschriften zum Hochwasserschutz) und
die Finanzierung der damit verbundenen Infrastruktur im Umweltsektor, den
Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und
Ökosystemleistungen, auch durch die Entwicklung „grüner“ Infrastrukturen und
die Verminderung von und Vorbeugung gegen die Wüstenbildung. Umweltprüfungen
werden als Teil der Kohäsionspolitik gestärkt. ·
Forschung und Innovation. Der neue gemeinsame strategische Rahmen für die Finanzierung der
Forschung und Innovation wird dazu beitragen, die wissenschaftlichen und
technologischen Durchbrüche zu katalysieren, die für den Übergang zu einer
ressourcenschonenden Wirtschaft erforderlich sind. Außerdem wird die
fortlaufende finanzielle Unterstützung für Ökoinnovationen im weiteren
Sinne zur Verwirklichung eines intelligenten und nachhaltigen Wachstums
beisteuern. Innovationspartnerschaften werden einen direkten Einfluss auf die
Ressourceneffizienz, z. B. auf Wasser, Ökosysteme, Rohstoffe und „Smart
Cities“ haben. ·
In der Außenpolitik wird das
Heranführungsinstrument Beitrittskandidaten dabei unterstützen, die für den
EU-Besitzstand erforderlichen Infrastrukturen im Umweltsektor und den Aufbau
von Kapazitäten zu finanzieren. Durch den politischen Dialog auf regionaler und
nationaler Ebene wird die Kommission die Unterstützung für die Umwelt im Rahmen
des Europäischen Nachbarschaftsinstruments weiter bündeln. Der Umweltschutz
sollte auch stärker in Hilfsprogramme für Entwicklungsländer eingebunden
werden. Die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sind wichtige globale
öffentliche Güter und werden Teil des geplanten thematischen Programms für
globale öffentliche Güter und Herausforderungen sein. Durch den Vertrag von
Lissabon erhält die EU eine stärkere Rolle in multilateralen Umweltabkommen und
der Weltordnungspolitik im Umweltbereich, was sich in einer Aufstockung der
Finanzmittel niederschlagen wird.
2.2.
Ein spezielles Instrument für Umwelt- und
Klimapolitik
Neben der Einbindung in andere Bereiche
schlägt die Kommission vor, das LIFE+-Programm fortzusetzen und es enger
an den Zielen von Europa 2020 auszurichten. Wie auch im aktuellen
Programmplanungszeitraum wird das neue Instrument eine Vielzahl von Maßnahmen
in den Bereichen Umwelt- und Klimapolitik innerhalb eines Programms abdecken. Im
Rahmen des Teilprogramms Umwelt[12] wird der Schwerpunkt des Instruments auf zwei Arten von Projekten
liegen: auf neuen integrierten Projekten, deren Zahl und finanzieller Anteil an
den Mitteln sich schrittweise über die Laufzeit des Programms erhöhen wird und
auf „traditionellen“, kleineren Projekten. Die Kommission ist der Ansicht, dass
integrierte Projekte als Katalysator eine wesentliche Rolle bei der
Verwirklichung von Zielen wie dem Schutz und der Wiederherstellung der
biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, der effizienten Verwaltung des
Natura-2000-Netzes, der Förderung des Umweltmanagements, der Abfall- und
Wasserbewirtschaftung sowie bei der wirksamen Mobilisierung anderer Mittel für
diese Zwecke spielen können. Die Projekte werden weiterhin mit Blick auf ihren
EU-Mehrwert und ihr Potenzial für den Transfer von Know-how ausgewählt. Integrierte
Projekte im Rahmen von LIFE sollen die nachhaltige
Umsetzung von Umweltaktionsplänen[13] im Zusammenhang mit
wichtigen EU-Richtlinien im Umweltbereich, wie z. B. der
Habitat-Richtlinie oder der Wasser-Rahmenrichtlinie demonstrieren. Mit den
integrierten Projekten werden eine Reihe von spezifischen Aktivitäten und
Maßnahmen unterstützt. Zusätzliche Gelder für diese Projekte werden aus anderen
EU-Förderprogrammen sowie aus nationalen, regionalen und privaten Mitteln
fließen und in ihrer Gesamtheit den umweltpolitischen Zielen dienen. Auf diesem
Wege würden die LIFE-Mittel zu einem Katalysator, mit dem Kohärenz, ein
strategischer Fokus auf die Umwelt und die volle Nutzung von Synergien
gewährleistet sowie durch den gemeinsamen strategischen Rahmen eine
strukturiertere Zusammenarbeit mit anderen EU-Fonds aufgebaut wird. Das Teilprogramm Umwelt wird nach den
folgenden Prioritäten organisiert: (a)
Während der Schwerpunkt weiterhin auf Natura 2000
und auf der Entwicklung und dem Austausch bewährter Verfahren liegt, wird LIFE
„Biologische Vielfalt“ im Einklang mit der
Europa-2020-Biodiversitätsstrategie auch den Herausforderungen in Bezug auf die
biologische Vielfalt im weiteren Sinne gewidmet sein und auf die Erhaltung und
Wiederherstellung der Ökosysteme und Ökosystemleistungen abzielen. (b)
Bei LIFE „Umwelt“ wird der Schwerpunkt
darauf liegen, die Umsetzung der EU-Umweltpolitik durch den öffentlichen und
privaten Sektor und insbesondere die Umsetzung der Umweltrechtsvorschriften,
die für die Ziele von Europa 2020 im Bereich der effizienten Ressourcennutzung
maßgeblich sind (wie z. B. die Wasser-Rahmenrichtlinie oder die
Abfallrahmenrichtlinie), zu fördern. (c)
Unter LIFE „Verwaltungspraxis“ wird die
Schaffung von Plattformen für den Austausch bewährter Verfahren zur besseren
Einhaltung von umweltpolitischen Prioritäten der EU und deren Durchsetzung
sowie der Entwicklung politischer Strategien und der wissensbasierten
Entscheidungsfindung (z. B. durch eine weite Verbreitung von
Projektergebnissen) unterstützt, wobei die verantwortungsvolle Verwaltung im
Vordergrund steht. In diesem Aktionsbereich werden auch NRO aus dem
Umweltbereich, die Sensibilisierung für und die Verbreitung von
Umweltinformationen gefördert, da diese untrennbar mit der verantwortungsvollen
Verwaltung und der vollständigen Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften
verbunden sind.
2.3.
Finanzierung der biologischen Vielfalt
Für die Finanzierung der EU-Biodiversitätsstrategie
bis 2020[14] ist die Einbindung
der biologische Vielfalt in den gesamten EU-Haushalt sowohl über die
Hauptfinanzierungsinstrumente als auch über Mittel für Maßnahmen im
Außenbereich erforderlich. Zur Steigerung der Effizienz der EU-Ausgaben ist es
außerdem wichtig, durch die Finanzierung von Projekten zur
ökosystemorientierten Anpassung und Abschwächung, die innerhalb und außerhalb
der EU zusätzlich eine breitere Palette von Ökosystemleistungen bieten,
Synergien mit der Klimaschutzfinanzierung zu maximieren. Die wirkungsvolle Bewirtschaftung und
Wiederherstellung von Natura-2000-Schutzgebieten ist von zentraler Bedeutung
für die Verwirklichung der im Jahr 2010 durch den Rat festgelegten Ziele von
Europa 2020, den Rückgang der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren.
Auf EU-Ebene wird ein verstärkter integrierten Ansatz, in dessen Rahmen die
verschiedenen sektoralen EU-Fonds zusammen mit einem verbesserten
LIFE-Teilbereich für die biologische Vielfalt genutzt werden und durch den
gewährleistet wird, dass die Prioritäten der Natura-2000-Aktionsrahmen
eingehalten werden, eine solide Basis für die neue
Natura-2000-Finanzierungsstrategie bilden. Nach außen hat sich die EU zusammen mit
anderen Beteiligten auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD COP 10) im
Oktober 2010 in Nagoya verpflichtet, die Mobilisierung von Finanzmitteln
für die biologische Vielfalt weltweit bis 2020 erheblich zu steigern.
Finanzmittel aus dem EU-Haushalt werden über die geografischen und regionalen
Zuweisungen aus den Programmen im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU sowie
aus dem Programm für globale öffentliche Güter fließen. Über die Einbindung der Artenvielfalt in den
Außenhaushalt hinaus schlägt die Kommission die Einrichtung eines
Mechanismus/Fonds außerhalb des Haushalts vor, um die Beiträge der
Mitgliedstaaten und aus dem EU-Haushalt zu bündeln.
3.
Umsetzung
3.1.
Einbindung in alle Bereiche
Die Einbindung wird über die Strukturen und
Instrumente, die in den Beschreibungen der anderen Politikbereiche erläutert
sind, erfolgen. Um sicherzustellen, dass Ergebnisse erzielt werden, werden für
alle maßgeblichen Instrumente der EU-Politik klare Benchmarks sowie
Vorschriften für die Überwachung und Berichterstattung, einschließlich
angemessener Indikatoren, festgelegt. Zur Maximierung von Synergien zwischen
unterschiedlichen politischen Zielen könnte ein Verfahren für die
Nachverfolgung von umweltbezogenen Ausgaben ähnlich dem, das für Ausgaben im
Zusammenhang mit dem Klimaschutz vorgeschlagen wurde, ins Auge gefasst werden. Die von der OECD eingeführten „Rio-Marker“,
die von der Kommission bereits für externe Instrumente genutzt werden, werden
in die bestehende Methodik für die Erfolgsmessung von EU-Programmen integriert.
Sie werden auch dazu beitragen, die positiven Nebeneffekte der Ausgaben für
Klimaschutz und biologische Vielfalt aufzuzeigen und die Vorteile der
Klimaschutzausgaben für Maßnahmen im Rahmen von REDD+ (Reduktion von Emissionen
aus Entwaldung und Waldschädigung in Entwicklungsländern) für die biologische
Vielfalt hervorzuheben.
3.2.
Ein spezielles Instrument für Umwelt- und
Klimapolitik
Das derzeitige LIFE+-Programm wird durch die
Kommission über die direkte zentrale Mittelverwaltung verwaltet. Die Kommission
ist der Ansicht, dass das künftige Programm weiterhin zentral verwaltet werden
sollte, aber Verwaltungsaufgaben zum großen Teil an eine bestehende
Exekutivagentur übertragen werden könnten. Bei dem Umfang der Übertragung sowie
ihren Voraussetzungen und Bedingungen muss berücksichtigt werden, dass die
Kommission im Hinblick auf integrierte Projekte starke Verknüpfungen mit den
Politikbereichen aufrecht erhalten muss.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011.
Ohne Mittel für die Einbindung, die in den Mittelzuweisungen für die sektoralen
Finanzierungsinstrumente enthalten sind. LIFE+-Programm (Umweltteil) || 2,4 Mrd. EUR Auswärtiges
Handeln
1.
Ziele
Die Europäische Union ist aufgrund ihrer
Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft ein globaler Akteur. Ihre Einwohnerzahl
beträgt 500 Millionen Menschen; 25 % des weltweiten
Bruttoinlandsprodukts und ein Fünftel des Welthandels entfallen auf die EU. Die
Europäische Union tritt aber auch als politischer Akteur mit regionalen
(insbesondere in Bezug auf ihre Nachbarländer) und globalen
Sicherheitsinteressen und Pflichten auf. Dabei beweist sie insbesondere ihre
internationale Solidarität, indem sie mehr als die Hälfte der gesamten
internationalen Entwicklungshilfe bereitstellt und weltweit mehr humanitäre
Hilfe leistet als jeder andere Geber. Die EU beteiligt sich aktiv am Schutz der
Menschenrechte, an der Förderung menschenwürdiger Arbeit und weiterer
universeller Werte sowie an der Unterstützung der Einhaltung internationaler
Übereinkommen in den Bereichen Umweltschutz und Soziales. Sie wird zunehmend bei der Konfliktverhütung,
Krisenbewältigung und Friedenskonsolidierung aktiv. Sie führt
Krisenbewältigungsmissionen durch und setzt dabei eigene Instrumente zur
Krisenreaktion und Stabilisierung ein. Außerdem unterstützt die EU
Friedensmissionen der UN und der Afrikanischen Union in fragilen oder von Krieg
zerrütteten Ländern. Sie setzt sich ferner für die Reform des multilateralen
Systems, die multilateralen Handelsverhandlungen der Doha-Runde, die
Verhandlungen über das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen, das Artenvielfalts-Übereinkommen und weitere multilaterale
Übereinkünfte, die Reform der G-8 und der G-20 und für die
Global-Governance-Agenda ein. Das auswärtige Handeln ist also ein wichtiger
Politikbereich der EU, der im neuen institutionellen Rahmen des Lissabonner
Vertrages einen noch breiteren Raum einnimmt. Die EU setzt Finanzierungsinstrumente für die
Außenbeziehungen zur Umsetzung ihrer auswärtigen Politik ein. Dabei werden
folgende Schwerpunkte gesetzt: (1)
Förderung und Verteidigung der Werte der EU im
Ausland. Da bei den jüngsten Ereignissen in
verschiedenen Teilen der Welt Menschenrechte, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit im Zentrum standen, ist eine Überarbeitung der
EU-Unterstützung für Übergangs- und Demokratisierungsprozesse und für die
Zivilgesellschaft notwendig. (2)
Die Aufklärung über die Politik der EU zur
Unterstützung der Bewältigung globaler
Herausforderungen, z. B. bei der Bekämpfung des Klimawandels, der Umkehr
des Trends zur Verlust der Artenvielfalt, und beim Schutz globaler öffentlicher
Güter und Ressourcen, sollte weiter verstärkt werden. Die Kommission schlägt
vor, mit den Drittstaaten und insbesondere mit den strategischen Partnern einen
proaktiven Zeitplan über EU-spezifische und gegenseitige Interessen zu
entwickeln. (3)
Wirkungsverbesserung der EU-Entwicklungszusammenarbeit mit dem vorrangigen Ziel der Armutsbeseitigung. Die EU wird ihre Hilfe
auf jene Bereiche konzentrieren, in denen sie besondere Expertise hat. Dabei
soll zwischen Partnerländern und Regionen differenziert werden, um
sicherzustellen, dass die Hilfsmaßnahmen dem jeweiligen Bedarf, den
Kapazitäten, Interessen und Verpflichtungen entsprechen. Ferner wird sie die
Koordinierung der Hilfe und die politische Kohärenz im Interesse der
Entwicklung verbessern und für eine angemessene Finanzierung sorgen. Es soll
ein Pan-Afrikanisches Instrument zur Unterstützung der gemeinsamen
EU-Afrika-Strategie geschaffen werden, das seinen Schwerpunkt auf den
eindeutigen Mehrwert regionsübergreifender und kontinentübergreifender
Aktivitäten legen wird. Es soll flexibel genug sein, um Beiträge der
EU-Mitgliedstaaten, der afrikanischen Staaten, Finanzinstitutionen und dem
privaten Sektor aufzunehmen. (4)
Stärkung des langfristigen Wohlstandes und der
Stabilität in den Nachbarregionen. Das Ziel der
Errichtung eines Raums der Stabilität, des Wohlstandes und der Demokratie soll
sowohl durch die Vorbereitung (potenzieller) Kandidatenländer auf den Beitritt
als auch durch eine neue Nachbarschaftspolitik verfolgt werden. Die EU wird
demokratische Werte und Grundsätze in ihrer Nachbarschaft aktiv unterstützen
und auf eine gerechtere Verteilung des Nutzens des Wachstums durch stärkere
politische Zusammenarbeit und engere Wirtschaftsbeziehungen mit den südlichen
und östlichen Nachbarn achten. (5)
Verstärkung der europäischen Solidarität nach
natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen. Unter Beachtung der international gültigen Grundsätze des humanitären
Völkerrechts und durch den Kapazitätsausbau bei der humanitären Hilfe und beim
Katastrophenschutz sollen aus dem EU-Haushalt Maßnahmen unterstützt werden, die
auf die Katastrophenvorhersage, -vorbereitung, -vermeidung sowie auf die
schnellere Reaktion auf Katastrophen abzielen und flexibler beim Wiederaufbau
nach Krisen und bei der Entwicklung zukünftiger Widerstandsfähigkeit eingesetzt
werden können. (6)
Verbesserung der Krisenprävention und der
Krisenbewältigung. Die EU-Maßnahmen für
Krisenprävention und Krisenbewältigung, Friedenserhaltung und Stärkung der
internationalen Sicherheit, einschließlich der Stärkung der EU-Kapazitäten für
die Krisenbereitschaft, sollen verstärkt werden. Ein offenes Europa innerhalb eines auf Regeln
gegründeten internationalen Rahmens ist der beste Weg, die Globalisierung für
mehr Wachstum und Beschäftigung zu nutzen.
2.
Instrumente
Die Kommission schlägt für die zukünftigen
Instrumente des auswärtigen Handelns der EU folgende Struktur vor:
2.1.
Entwicklungszusammenarbeit
Die Kommission schlägt vor, auf dem
gegenwärtigen Finanzierungsinstrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)
hinsichtlich seines geografischen und thematischen Umfangs aufzubauen. Die
Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), der die Zusammenarbeit mit den
AKP (afrikanische, karibische und pazifische Staaten) und ÜLG (Überseeische
Länder und Gebiete) umfasst, sollen in das Budget des DCI für die Laufzeit des
nächsten MFR nicht einfließen.
2.2.
Instrument für Beitrittsländer
Als finanzielle Säule der Erweiterungsstrategie
wird ein einziges integriertes Instrument zur Beitrittsvorbereitung
vorgeschlagen, das alle Dimensionen der internen Politiken und Themen umfassen
soll. Es soll gewährleisten, dass die Bewerberländer und die potenziellen
Bewerberländer vollständig auf einen eventuellen Beitritt vorbereitet sind. Der
Schwerpunkt soll auf die sozioökonomische Entwicklung, regionale
Zusammenarbeit, auf die Übernahme und die Umsetzung des gemeinschaftlichen
Besitzstandes und auf die Vorbereitung der Verwaltung der internen Politiken ab
dem Zeitpunkt des Beitritts gelegt werden. Es soll durch mit den Empfängern
vereinbarte nationale bzw. Mehrländerprogramme umgesetzt werden und auch den
Strukturfonds, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – einschließlich deren neuerlicher
Ausrichtung auf die Bereitstellung öffentlicher Güter – entsprechen. Zusätzlich
sollen politische und finanzielle Krisenbewältigungsinstrumente
(Makrofinanzhilfe, Instrument für die Sicherheit) für Beitrittsländer bei
Bedarf weiterhin zur Verfügung stehen.
2.3.
Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI)
Durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument
soll eine stärkere politische Zusammenarbeit und eine tiefgreifendere
wirtschaftliche Integration zwischen der EU und ihren Nachbarländern sowie
deren wirksamer und dauerhafter Übergang zur Demokratie unterstützt werden. Die
Zusammenarbeit der EU mit ihren Nachbarländern wird sich gemäß den
Schlussfolgerungen der Mitteilung der Kommission „Eine neue Antwort auf eine
Nachbarschaft im Wandel“ auf den leistungsbasierten Ansatz („more for more“)
stützen. Der Großteil der finanziellen Unterstützung für
die Nachbarländer soll über das Europäische Nachbarschaftsinstrument
bereitgestellt und bei Bedarf durch andere Instrumente im Bereich der
Außenbeziehungen ergänzt werden[15].
2.4.
Partnerschaftsinstrument
Mit diesem neuen Programm soll Ad-hoc-Unterstützung
für die Zusammenarbeit mit allen Drittstaaten (Entwicklungsländer und andere) –
besonders mit den strategischen Partnern/Schwellenländern – geleistet werden.
Durch bilaterale Zusammenarbeit und gemeinsame Strategien zur Bewältigung von
Herausforderungen, durch Wirtschaftspartnerschaften und wirtschaftliche
Zusammenarbeit, durch Maßnahmen und Netzwerke im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit und durch Projekte zur Förderung des direkten Kontakts
(„people to people links“), sollen Aktivitäten zur Unterstützung der Erklärung
von EU-Maßnahmen im Ausland, die Durchführung von politischen Gesprächen und
gemeinsamen Aktivitäten mit einzelnen Partnerländern und die Förderung von
Handel, Investitionen und der Annäherung der Rechtsvorschriften finanziert werden.
2.5.
Weltweite Förderung der Menschenrechte
Durch ein stärkeres Europäisches Instrument für
Menschenrechte und Demokratie sollen vor allem folgende zwei Aktivitäten
unterstützt werden: erstens die Entwicklung dynamischer Zivilgesellschaften und
ihrer entscheidenden Rolle beim Übergang zu mehr Demokratie und zum Schutz der
Menschenrechte. Dadurch soll die EU besser in der Lage sein, schnell auf
Menschenrechtskrisen zu reagieren sowie internationale und regionale
Menschrenrechtsbeobachtungsmechanismen stärker zu unterstützen. Zweitens sollen
Wahlbeobachtungsmissionen und die Verbesserung von Wahlverfahren unterstützt
werden.
2.6.
Solidarität und Hilfe für Länder, die von
natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz sollen
gestärkt werden und weiterhin bedarfs- und grundsatzorientiert sein. –
Das Instrument für humanitäre Hilfe soll auf
der Grundlage des humanitären Völkerrechts bei natürlichen und vom Menschen
verursachten Katastrophen zum Einsatz kommen, wobei auf spezialisierte
Organisationen zurückgegriffen wird. –
Das Katastrophenschutzverfahren soll durch
die Koordinierung der Katastrophenschutzagenturen der EU-Mitgliedstaaten bei
natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen in Drittstaaten zum
Einsatz kommen.
2.7.
Krisenprävention und Krisenbewältigung
In diesem Bereich gibt es mehrere Aktionsfelder,
in denen die EU tätig wird: ·
Reaktion auf Krisen, einschließlich
Naturkatastrophen, im Rahmen des Instruments für Stabilität (IfS), das vor
allem auf Konfliktprävention, Friedenskonsolidierung und Staatsaufbau
ausgerichtet ist. Seine langfristigen Maßnahmen sind auf globale und
überregionale Bedrohungen wie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,
Terrorismus und organisierte Kriminalität, Schmuggel usw. ausgerichtet. ·
Reaktion auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf in
bestimmten Ländern vorbehaltlich der Durchführung von Stabilisierungs- und
Anpassungsprogrammen durch die Makrofinanzhilfe (MFH). ·
Förderung der nuklearen Sicherheit durch die
Unterstützung internationaler Regelungen im Rahmen des Instruments für
Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC). Ziel des
Instruments ist die Förderung hoher Standards in den Bereichen nukleare
Sicherheit und Strahlenschutz sowie die Anwendung effizienter und wirksamer
Sicherungsmaßnahmen für Kernmaterial in Drittländern. ·
Ferner sollen Maßnahmen ohne militärische und
verteidigungsbezogene Aspekte aus Mitteln der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik unterstützt werden.
3.
Umsetzung
Die Umsetzung der neuen Programme soll weiter vereinfacht
werden, vor allem, um die Wirksamkeit der Hilfe zu gewährleisten. Die neuen
Instrumente sollen gegebenenfalls eine wechselseitige Rechenschaftspflicht
bei der Zuweisung und Auszahlung von Mitteln enthalten. Es soll auf eine
Erhöhung der Synergien bei der Verwendung der externen Mittel für die
politischen Ziele der EU auf mehreren Ebenen geachtet werden – z. B. bei
der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen zur Verringerung der Armut,
zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erhalt der Artenvielfalt. Außerdem wird eine erhöhte Flexibilität vorgeschlagen.
Die Haushaltsmechanismen außerhalb des Finanzrahmens zur Bewältigung großer
unvorhergesehener Ereignisse (Soforthilfereserve, Flexibilitätsinstrument)
sollen verstärkt werden. Eine Vereinfachung soll durch die
klarere Abgrenzung und die Verringerung von Überschneidungen zwischen den
einzelnen Instrumenten erreicht werden, damit sie genau definierten politischen
Zielen zugeordnet werden können. Außerdem wird eine Vereinfachung der
Vorschriften und Verfahren für die Bereitstellung von EU-Unterstützung
vorgeschlagen, damit die Programmplanung zu den gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen passt. Die stärkere Verwendung von innovativen
Finanzinstrumenten wird im Rahmen aller Instrumente vorgeschlagen
(insbesondere im Rahmen von regionalen Investitionsfazilitäten). Dies sollte
eine stärkere Kombination von Zuschüssen mit Darlehen ermöglichen, womit
zusätzliche Mittel für den Investitionsbedarf in den Partnerländern verfügbar
gemacht werden können. Schließlich muss auch die demokratische
Kontrolle der Außenhilfe verbessert werden. Dies könnte für einzelne
Aspekte der Programme mithilfe von delegierten Rechtsakten (gemäß
Artikel 290 des Vertrags) erreicht werden, womit die Mitgesetzgeber nicht
nur gleichgestellt werden, sondern auch eine größere Flexibilität in der
Programmplanung möglich wird. Für den EEF wird vorgeschlagen, die Kontrolle an
jene des DCI anzugleichen, wobei auf die Besonderheiten dieses Instruments
Rücksicht genommen wird.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011 in
EUR Vorgeschlagene Mittel insgesamt (2014-2020), davon: || 70 Mrd. EUR · Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit || 20,6 Mrd. EUR · Instrument zur Beitrittsvorbereitung || 12,5 Mrd. EUR · Europäisches Nachbarschaftsinstrument || 16,1 Mrd. EUR · Partnerschaftsinstrument || 1 Mrd. EUR · Instrument für Stabilität || 2,5 Mrd. EUR · Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte || 1,4 Mrd. EUR · Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik || 2,5 Mrd. EUR · Instrument für humanitäre Hilfe || 6,4 Mrd. EUR · Katastrophenschutz und Notfallabwehrkapazität || 0,2 Mrd. EUR · Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe || 0,2 Mrd. EUR · Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit || 0,56 Mrd. EUR · Makrofinanzhilfe || 0,6 Mrd. EUR · Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich || 1,26 Mrd. EUR Soforthilfereserve || 2,45 Mrd. EUR Vorgeschlagene Mittel im Rahmen des 11. EEF insgesamt || 30,3 Mrd. EUR Betrugsbekämpfung
1.
Ziele
Aufgabe der Betrugsbekämpfungspolitik der EU
ist es, durch Vorbeugungs-, Abschreckungs- und Untersuchungsmaßnahmen sowie
durch die strafrechtliche Verfolgung von Betrug zu Lasten des EU-Haushalts die
finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen. Für die
Durchführung dieser Politik ist das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung
(OLAF) verantwortlich, das zwar der Kommission angegliedert ist, bei
Ermittlungen jedoch vollkommen unabhängig vorgeht. Als Kommissionsdienststelle verwaltet das OLAF
die unten stehenden Programme zur Unterstützung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
der EU. Ein besonderer und für die Funktionsweise der Einheitswährung
wesentlicher Bereich der Betrugsbekämpfung ist der Schutz des Euro gegen
Fälschungen von Banknoten und Münzen.
2.
Instrumente
Drei Programme dienen im Einklang mit der
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur engen, regelmäßigen Zusammenarbeit gemäß
Artikel 325 AEUV der Koordinierung der Bekämpfung von Betrügereien, die
sich gegen das finanzielle Interesse der EU richten: ·
Das Programm „Hercule II” setzt
folgende Schwerpunkte: Förderung der Betrugsbekämpfung durch verbesserte
länder- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit, Schulung, juristische
Studien, Einrichtung weiterer auf Betrugsbekämpfung spezialisierter
Dienststellen bei nationalen Behörden mit Zuständigkeiten in diesem Bereich
(Polizei und Zoll, Staatsanwaltschaft usw.), Verstärkung der Netzwerke für den
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und
den Bewerberländern sowie Bereitstellung technischer Unterstützung für die
Mitgliedstaaten. Dem Programm kommt besondere Bedeutung bei der Bekämpfung des
Zigarettenschmuggels zu. ·
Das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS)
bietet eine sichere Infrastruktur für den Austausch von einschlägigen
Informationen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und
der Kommission. Diese Infrastruktur ermöglicht auch das gemeinsame Vorgehen der
Zollbehörden von Mitgliedstaaten und Drittstaaten und somit die Koordinierung
der Ressourcen verschiedener Dienststellen zur Bekämpfung gemeinsamer
Bedrohungen. ·
Das Programm „Pericles” ist dem Schutz des
Euro gegen Fälschung gewidmet und sieht Maßnahmen zu Personalaustausch,
Unterstützung und Schulung vor. Der Erfolg im Kampf gegen Euro-Fälschungen
resultiert aus einem kohärenten Maßnahmenpaket, dessen Schwerpunkte auf einer
engen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten auf nationaler und europäischer
Ebene sowie auf Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen liegen. Über das spezifische Ausgabenprogramm für
Betrugsbekämpfung hinaus wird eine größere Kohärenz zwischen den
Betrugsbekämpfungsbestimmungen sämtlicher Ausgabenprogramme dazu beitragen,
dass die Entschlossenheit der EU zur Betrugsbekämpfung effektiv umgesetzt wird.
Deshalb werden in jeder Rechtsgrundlage für die neue Generation von Programmen
2014-2020 Bestimmungen über Betrugsbekämpfung enthalten sein.
3.
Umsetzung
Aus der Bewertung des vorangegangenen
Programms „Hercule“ geht hervor, dass erhebliche Verbesserungen bei der
von den Mitgliedstaaten eingesetzten technischen Ausrüstung, der Erleichterung
der grenzüberschreitenden Operationen und der Qualität der Beweismittel erzielt
wurden. Die Kontakte zwischen spezialisierten Vollzugsbeamten wurden verstärkt.
Juristische Studien, die auf Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden
Betrugsbekämpfungsoperationen eingingen, haben die Grundlage für die
Zusammenarbeit gefestigt. Die Verwendung des AFIS in den
Mitgliedstaaten hat nach der Einführung von technischen Neuerungen im Jahr 2010
erheblich zugenommen. Weitere Verbesserungen insbesondere im Bereich der
Risikoanalyse sind geplant. Die Kapazität für die Durchführung gemeinsamer
Operationen der Zollbehörden wird aufgestockt. Das Programm „Pericles” hat dazu
beigetragen, dass relativ wenig Euro-Banknoten und ‑Münzen gefälscht
werden und Fälschungen häufig gar nicht erst in Umlauf gebracht werden können.
Mit etwa 110 Aktionen und fast 6 000 geschulten Beamten leistet „Pericles“
einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Euro gegen Fälschung. Die Durchführung dieser Programme erfolgt über
Finanzhilfen und öffentliche Ausschreibungen. Für alle drei Programme wird vorgeschlagen,
das derzeitige Konzept in Übereinstimmung mit der Betrugsbekämpfungsstrategie
der Kommission anhand der Erfahrungen zu verbessern und die Ausgaben auf einem
angemessenen Niveau zu halten.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 für HERCULE, PERICLES und AFIS: || 150 Mio. EUR Gesundheit und
Verbraucher
1.
Ziele
Die Gesundheits‑ und Verbraucherpolitik
der Europäischen Union konzentriert sich auf Themen, die von zentraler
Bedeutung für alle europäischen Bürger sind: ihre Gesundheit und Sicherheit
sowie ein großes Angebot von Nahrungsmitteln und Konsumgütern in einem
wirksamen und sicheren Binnenmarkt. Die EU-Politik in diesem Bereich soll die
europäischen Verbraucher stärken, die Gesundheit der europäischen Bürger
schützen und verbessern, für sichere und gesunde Nahrungsmittel sorgen und die
Gesundheit der Pflanzen sowie das Wohlergehen und die Gesundheit der Tiere
schützen. Die Kommission fühlt sich besonders
verantwortlich, den Gesundheitsstatus von Tieren in der Gemeinschaft und
insbesondere von zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren zu schützen und zu
verbessern und außerdem dafür zu
sorgen, dass der innergemeinschaftliche Handel und die Einfuhren von Tieren und
tierischen Erzeugnissen im Einklang mit den in Frage kommenden
Gesundheitsnormen und internationalen Verpflichtungen erleichtert werden. Die
EU überwacht den Vertrieb und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und legt
Normen für die Überwachung und Kontrolle von Rückständen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln fest. Sie führt Präventivmaßnahmen gegen die Einschleppung
und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
innerhalb der EU durch. Zudem legt sie die Qualitätsbedingungen für den Verkauf
von Saatgut und Vermehrungsmaterial in der EU fest. Diese Aufgabe wird
effizienter und wirtschaftlicher durch den EU-Haushalt als durch 27
verschiedene nationale Haushalte durchgeführt. Die Förderung der Gesundheit gehört zu den
Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes und integratives Wachstum.
Wenn die Menschen länger gesund und aktiv bleiben, hat dies positive
Auswirkungen auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Innovationen im
Gesundheitswesen tragen dazu bei, die Herausforderung der Nachhaltigkeit in
diesem Bereich im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel anzugehen. Ebenso trägt die Verbraucherpolitik erheblich
zur Effizienz der europäischen Wirtschaft bei, indem die Bürger das Recht
erhalten, in vollem Umfang am Binnenmarkt teilzunehmen, und es
selbstverständlich wird, dass Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend,
insbesondere im Internet, gekauft werden. Da 56 % des BIP der EU auf
Verbraucherausgaben entfallen, trägt eine wirksame Verbraucherpolitik aktiv zur
Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 bei. Die im Rahmen der Gesundheits‑ und
Verbraucherpolitik der EU finanzierten Programme tragen zum Wohlbefinden der
europäischen Bürger bei. Der Mehrwert der EU‑Gesundheits‑ und
Verbraucherpolitik besteht in ihrer Fähigkeit, Herausforderungen anzugehen, die
von den Mitgliedstaaten allein nicht so wirksam bewältigt werden könnten.
Beispielsweise verlangen Maßnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden
Einkaufens oder die Reaktion auf große Herausforderungen, Krankheiten oder
Pandemien, von denen mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind, ein koordiniertes
und einheitliches Vorgehen. Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten machen
ebenfalls nicht an den Grenzen halt. Ein einheitliches und hohes Maß an
Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit in der gesamten EU ist Voraussetzung
für den freien Verkehr von lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen
Ursprungs, der entscheidend ist für das Funktionieren des Binnenmarktes, den
Verbrauchern aufgrund einer größeren Auswahl und einem stärkeren Wettbewerb
zugute kommt und es den europäischen Nahrungsmittelerzeugern ermöglicht, Größenvorteile
zu nutzen.
2.
Instrumente
Die Kommission schlägt die folgenden Programme
zur Unterstützung einer wirksamen EU-Gesundheits‑ und Verbraucherpolitik
vor.
2.1.
Gesundheit
2.1.1.
Programm "Gesundheit für Wachstum"
Das neue Programm "Gesundheit für
Wachstum" ist entsprechend den Zielen von Europa 2020 und den neuen
rechtlichen Verpflichtungen auf Maßnahmen mit eindeutigem EU‑Mehrwert
ausgerichtet. Hauptziel ist die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die
Bürger vor grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen zu schützen, die
Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens und die Gesundheit der Bevölkerung zu
verbessern und gleichzeitig Innovationen im Gesundheitswesen zu fördern.
Beispielsweise unterstützt das Programm die Gesundheitspolitik, indem bewährte
Verfahren und Leitlinien für die Diagnose und Behandlung seltener Krankheiten
entwickelt, europäische Referenznetze für Krankheiten unterstützt, bewährte
Verfahren und Leitlinien für die Krebsvorsorge sowie ein gemeinsames EU‑Konzept
für Gesundheitstechnologiebewertungen und elektronische Gesundheitsdienste
entwickelt werden. Forschungs‑ und Innovationsmaßnahmen im
Gesundheitsbereich werden durch die Gemeinsame Strategie für Forschung und
Innovation unterstützt.
2.1.2.
Tier‑ und Pflanzengesundheit sowie
Lebensmittelsicherheit
Das Programm im Bereich Tier‑ und
Pflanzengesundheit sowie Lebensmittelsicherheit konzentriert sich auf die
Ausrottung von Tierseuchen, den Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich
und verbundene Maßnahmen wie die Finanzierung der EU-Referenzlaboratorien,
Ausbildungsprogramme und die Impfstoffbanken. Das künftige Programm setzt diese
Tätigkeiten fort, wobei der Schwerpunkt stärker auf den Ergebnissen liegt.
Durch das Programm werden ebenfalls zusätzliche und dringend benötigte
Maßnahmen zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und Krankheiten, die sich
zunehmend in der EU ausbreiten, finanziert.
2.2.
Verbraucher
Verbraucherprogramm Das Verbraucherprogramm fördert eine Stärkung
der Verbraucher als Schlüsselelement, um ein hohes Schutzniveau im Binnenmarkt
zu erreichen. Das Programm konzentriert sich auf die Verbesserung des
Informationsflusses zum Verbraucher und die Vertretung der
Verbraucherinteressen. Es unterstützt die wirksame Anwendung der
Verbraucherschutzbestimmungen vor allem durch Zusammenarbeit zwischen den
Behörden und den für die Durchführung der Verbrauchergesetzgebung, Information,
Fortbildung und Schlichtung von Verbraucherbeschwerden zuständigen Stellen. Das
neue Programm stützt sich auf die positiven Ergebnisse des laufenden Programms,
wobei eine gewisse Neuausrichtung auf wichtige neue Prioritäten erfolgt.
Insbesondere schlägt die Kommission vor, die Ressourcen für alternative
Streitbeilegungsverfahren zu verbessern und Kapazitäten zur Beratung der
Verbraucher beim grenzüberschreitenden Einkauf auszubauen.
3.
Umsetzung
Die Umsetzung des Haushalts für Gesundheit und
Verbraucher erfolgt durch eine direkte und indirekte zentrale Verwaltung. Der
Großteil des Haushalts für Nahrungsmittel und Futtermittel wird durch eine
zentralisierte direkte Verwaltung umgesetzt, insbesondere durch Finanzhilfen,
die an die Behörden der Mitgliedstaaten gezahlt werden. 2004 gründete die Kommission eine
Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zur Verwaltung des Programms im
Bereich der Öffentlichen Gesundheit. Das Mandat der Agentur wurde 2008 im
Hinblick auf die Umsetzung des Verbraucherprogramms und von durch den Haushalt
für Nahrungsmittel und Futtermittel finanzierten Schulungsmaßnahmen im Bereich
Lebensmittelsicherheit ausgeweitet. In diesem Bereich sind eine Reihe weiterer
Regulierungsbehörden tätig: das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO), das Europäische
Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische
Arzneimittelagentur (EMA). Die CPVO finanziert sich ausschließlich durch
Gebühren. Die ECDC und die EFSA werden durch einen jährlichen Zuschuss aus dem
Haushaltsplan finanziert. Die EMA erhält einen Haushaltszuschuss sowie Gebühren
aus dem Privatsektor. Diese Einrichtungen setzen die neuen Programme in ihren
Fachbereichen um.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020, davon || 2,75 Mrd. EUR · Lebensmittelsicherheit || 2,2 Mrd. EUR · Programm "Gesundheit für Wachstum" || 396 Mio. EUR · Verbraucherprogramm || 175 Mio. EUR Inneres
1.
Ziele
Die Politik der Europäischen Union im Bereich
Inneres zielt darauf ab, einen Raum ohne Binnengrenzen zu schaffen, in den die
Menschen uneingeschränkt einreisen, in dem sie sich frei bewegen und in dem sie
ungehindert leben und arbeiten sowie darauf vertrauen können, dass ihre Rechte
vollständig gewahrt sind und ihre Sicherheit gewährleistet ist. Der EU kommt bei der Auseinandersetzung mit
den Bedrohungen durch schwere und organisierte Kriminalität,
Computerkriminalität und Terrorismus eine entscheidende Rolle zu. Sie muss die
effiziente Verwaltung der EU-Außengrenzen sicherstellen und rasch auf sich
anbahnende, natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen reagieren. Im
Zeitalter der Globalisierung, in dem Bedrohungen zunehmen und eine immer
stärkere grenzüberschreitende Dimension aufweisen, kann kein Mitgliedstaat
allein wirksam reagieren. Eine kohärente, umfassende europäische Antwort ist
erforderlich, um zu gewährleisten, dass Strafverfolgungsbehörden über Grenzen
und Zuständigkeiten hinweg handlungsfähig sind. Zusammenarbeit und Solidarität auf EU-Ebene
haben auf dem Weg zu einem offeneren und sichereren Europa bereits
substantielle Fortschritte ermöglicht. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit einer
alternden Bevölkerung und dem Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen stellen sich
der EU weiterhin große Herausforderungen. Eine vorausschauende Politik der
legalen Immigration und Integration ist von entscheidender Bedeutung, wenn es
darum geht, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt der EU zu stärken,
den Wohlstand unserer Gesellschaften zu fördern und Möglichkeiten für Alle zu
schaffen. Wir müssen auf illegale Einwanderung reagieren, Menschenhandel und
andere Formen moderner Sklaverei bekämpfen. Gleichzeitig muss die EU weiterhin
Solidarität mit den Personen unter Beweis stellen, die internationalen Schutz
benötigen. Die Verwirklichung eines sichereren, wirksamen gemeinsamen
europäischen Asylsystems, das unseren Werten entspricht, ist noch immer ein
vorrangiges Ziel. Die Unterstützung mit Mitteln aus dem
EU-Haushalt kann dabei einen echten zusätzlichen Nutzen bieten. EU-Finanzierung
ist ein deutlicher Beweis für Solidarität und geteilte Verantwortung, die bei
der Reaktion auf die gemeinsamen Herausforderungen unerlässlich sind. So ist
beispielsweise die Kontrolle der Außengrenzen der EU, die durch einige
Mitgliedstaaten im Interesse und im Namen der gesamten EU erfolgt, eine
Voraussetzung für die Freizügigkeit. Wenn sich ein Mitgliedstaat an seinen
Grenzen außergewöhnlichem Druck ausgesetzt sieht, sollte die EU geeignete
Unterstützung leisten können. Desgleichen sollten die Mitgliedstaaten, die
wegen ihrer geographischen Lage aufgrund der Migrationsströme unverhältnismäßig
hohe Kosten zu tragen haben, angemessene Unterstützung aus dem EU-Haushalt
erhalten. EU-Finanzierung kann über die Bündelung von
Ressourcen und die Stärkung der grenzüberschreitenden praktischen
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitglied- und
Drittstaaten auch zu mehr Effizienz beitragen. Dies ist insbesondere im Bereich
der inneren Sicherheit von Bedeutung, in dem finanzielle Unterstützung für
gemeinsame Projekte wie gemeinsame Ermittlungsgruppen die Zusammenarbeit
zwischen Polizei, Zoll, Grenzschutz und Justizbehörden fördert. Neben dem Beitrag für die internen Aspekte der
Politik im Bereich Inneres sollte ausreichende EU-Finanzierung auch für die
Stärkung der externen Dimension dieser Politik in vollständiger Übereinstimmung
mit den Außenmaßnahmen der EU zur Verfügung stehen, d.h. beispielsweise durch
Unterstützung für die Umsetzung der Rückübernahmeabkommen und
Mobilitätspartnerschaften, durch die Hilfe für Drittstaaten bei der dem Ausbau
ihrer Grenzüberwachungskapazitäten oder durch die Bereitstellung von Mitteln
für die Bekämpfung von internationalen kriminellen Netzwerken, von
Menschenhandel und Waffen- und Drogenschmuggel.
2.
Instrumente
Die Kommission
schlägt vor, die Struktur der EU-Finanzierung in diesem Bereich durch die
Reduzierung auf zwei Finanzprogramme zu vereinfachen: –
Der Migrations- und Asylfonds wird Maßnahmen
in Verbindung mit Asyl und Migration, der Integration von
Drittstaatsangehörigen und deren Rückkehr unterstützen. –
Der Fonds für innere Sicherheit wird Initiativen
in den Bereichen Außengrenzen und innere Sicherheit unterstützen. Die beiden Fonds sollten eine beträchtliche
externe Dimension aufweisen, um sicherzustellen, dass die EU ihre
politischen Prioritäten im Bereich Inneres in den Beziehungen zu Drittstaaten
fortsetzen und die Interessen der EU wahrnehmen kann. Um die territoriale
Kontinuität der Finanzierung zu gewährleisten, die in der EU beginnt und in
Drittstaaten weiterläuft, wird finanzielle Unterstützung beispielsweise im
Zusammenhang mit der Neuansiedlung von Flüchtlingen, Rückübernahmeabkommen,
regionalen Schutzprogrammen, der Bekämpfung illegaler Migration sowie der
verstärkten Zusammenarbeit von Grenzschutz und Polizei mit den jeweiligen
Nachbarstaaten bereitgestellt. Die genannten Fonds werden auch für eine
prompte Reaktion in Notfällen sorgen, so dass die EU in sich schnell ändernden
Situationen angemessen handeln kann.
3.
Umsetzung
Die Reduzierung
der Zahl der Programme und ihrer jeweiligen Durchführungsbestimmungen führt zu
einer Straffung der Verfahren und erleichtert allen Beteiligten das Verständnis
der Regeln. Wo dies möglich ist, wird der Übergang zu
einem geteilten Management anstelle einer direkten Verwaltung unnötige
bürokratische Hürden abbauen. Die direkte Verwaltung wird für spezifische
transnationale oder besonders innovative Projekte, zur Unterstützung
nichtstaatlicher Akteure und zur Förderung von Veranstaltungen und Studien
sowie für das flexible Notfallsystem und die externe Dimension beibehalten. Für die unter die geteilte Verwaltung
fallenden Mittel wird vorgeschlagen, anstelle der Jahresprogramme zu einem
System ergebnisorientierter Mehrjahresprogramme überzugehen. Damit werden Ziele
und Ergebnisse mehr in den Mittelpunkt gerückt, die Arbeitsbelastung aller
Beteiligten wird verringert und die für die Annahme der nationalen Programme
erforderliche Zeit gespart, was die Mittelfreigabe beschleunigt. Eine Reihe von Agenturen unterstützt die
Arbeit der EU in diesem Bereich, darunter Frontex, die Europäische
Unterstützungsagentur im Bereich Asyl, die Europäische Polizeiakademie, die
Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und die IT-Agentur.
Synergie und Kohärenz zwischen den Tätigkeiten der Kommission und ihren
Agenturen können und müssen verbessert werden, um sicherzustellen, dass die
Agenturen die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten effizient
unterstützen. Ein bedeutender Teil der Haushaltsmittel
fließt in diesem Bereich in IT-Großsysteme (wie SIS II und VIS), die der EU
einen hohen zusätzlichen Nutzen bringen. Diese Systeme werden derzeit von der
Kommission verwaltet, aber ihre Verwaltung wird schrittweise der künftigen
IT-Agentur übertragen, die 2012 die Arbeit aufnehmen wird. Diese Agentur wird
auch für die Entwicklung und Verwaltung weiterer einschlägiger IT-Systeme
zuständig sein.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 insgesamt davon || 8,23 Mrd. EUR · Migrations- und Asylfonds || 3,4 Mrd. EUR · Fonds für innere Sicherheit || 4,1 Mrd. EUR · IT-Systeme || 730 Mio. EUR Infrastruktur –
Fazilität „Connecting Europe“
1.
Politische Ziele
Europa braucht für seine wirtschaftliche
Zukunft intelligente, nachhaltige und lückenlose Verkehrs- und Energienetze und
digitale Netze. Sie sind eine Voraussetzung für die Vollendung des europäischen
Binnenmarkts. Sie werden außerdem zur Verwirklichung der in der Strategie
Europa 2020 festgeschriebenen Ziele der EU für ein nachhaltiges Wachstum und
der ehrgeizigen 20-20-20-Ziele der EU im Bereich der Energie- und der
Klimapolitik[16] beitragen. Zwar dürfte der Markt bei der Schaffung der
benötigten Infrastrukturen durch entsprechende Investitionen und
Preisbildungsmechanismen eine bedeutende Rolle spielen, doch dürften ohne
Beteiligung der öffentlichen Hand (einschließlich des EU-Haushalts) einige
Infrastrukturinvestitionen nicht zustande kommen oder sich weit über das
anvisierte Jahr 2020 hinaus verzögern. Im Energiesektor hat die Kommission
2010 vorrangige EU-Korridore für den Transport von Strom (vier Korridore), Gas
(drei Korridore) und Öl bestimmt. Für Erdgasleitungen und Stromnetze beläuft
sich der Investitionsbedarf auf schätzungsweise 200 Mrd. EUR. 100 Mrd. EUR davon dürfte der Markt alleine
aufbringen können. Hingegen dürfte, was die anderen 100 Mrd. EUR betrifft,
eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zur Mobilisierung des benötigten
Privatkapitals erforderlich sein. Im Verkehrssektor müssen die
Infrastrukturen so geplant werden, dass die positiven Auswirkungen auf das
Wirtschaftswachstum maximiert und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt
minimiert werden. Die Verkehrsinfrastruktur im östlichen und im westlichen Teil
der EU, die zusammengeführt werden müssen, ist ungleichmäßig entwickelt. Europa
braucht ein gesamteuropäisches „Kernnetz“ mit Korridoren, das sich durch
einen Güter- und Personenverkehr mit hoher Effizienz und niedrigen Emissionen,
eine extensive Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, die Schließung
bestehender Lücken, die Beseitigung von Engpässen und den Einsatz effizienterer
Verkehrsträger in multimodaler Kombination auszeichnet. Dieses Kernnetz soll
Unterstützung aus der Fazilität „Connecting Europe“ erhalten und durch ein
umfassendes Netz nationaler Infrastrukturen ergänzt werden (für die wiederum
Strukturfondsmittel der EU bereitgestellt werden können). Das Kernnetz wird im
gesamteuropäischen Rahmen geplant. Dieses umfassende Netz soll sich – über die
bisherigen Strukturen hinaus – auf das gegenwärtige TEN-V stützen und die
bestehenden und geplanten Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten einbeziehen. Die Kosten für
den verkehrsbedarfsgerechten Ausbau der EU-Infrastruktur wurden für den
Zeitraum 2010 bis 2030 mit über 1,5 Bio. EUR veranschlagt. Die Vollendung
des TEN-V-Netzes erfordert bis 2020 rund 500 Mrd. EUR, wovon rund
250 Mrd. EUR für die Beseitigung der Hauptengpässe benötigt werden. Digitale Netze –
ob physische oder durch Dienstleister verknüpfte Netze – sind Schlüsselfaktoren
für ein intelligentes Wachstum. Die Digitale Agenda
sieht vor, dass alle Europäer bis 2013 Zugang zu grundlegenden
Breitbanddiensten und bis 2020 zu schnellen oder ultraschnellen
Breitbanddiensten erhalten sollen. Im September 2010 legte die
Kommission dar, welche Schritte sie und die Mitgliedstaaten unternehmen können,
um zur Mobilisierung der Investitionen von 180 bis 279 Mrd. EUR
beizutragen, die für eine Versorgung aller Haushalte mit einem schnellen
Breitbandanschluss bis 2020 erforderlich sind. Es bedarf eines gezielten
öffentlichen Eingreifens, um dort Privatinvestitionen zu fördern, wo der Markt
versagt. Im Zuge der Modernisierung Europas werden gemeinsame Netzarchitekturen
für die digitalen Dienste die zunehmend mobilen Bürger unterstützen, die
Entstehung des digitalen Binnenmarktes ermöglichen, die Zunahme der
grenzüberschreitenden Dienstleistungen fördern und die Transaktionskosten für
die Unternehmen reduzieren, insbesondere für KMU auf der Suche nach
Wachstumsmöglichkeiten über ihre Heimatmärkte hinaus.
2.
Instrumente
Die Kommission schlägt vor, in der Rubrik mit
allen Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen
Zusammenhalts die Fazilität „Connecting Europe“ einzurichten, mit der die
Vollendung des „Verkehrskernnetzes“, der „vorrangigen Energiekorridore“ und der
digitalen Infrastruktur unterstützt werden soll, die die EU benötigt, um
langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Gefördert werden sollen
Infrastrukturen mit Relevanz für den europäischen Binnenmarkt, indem die EU
gezielt vorrangige Netze unterstützt, die bis 2020 verwirklicht sein müssen und
bei denen ein Tätigwerden Europas am meisten gerechtfertigt ist. Angesichts der
zunehmenden Komplexität der Netze ist eine wirksame Koordinierung, die die
Kosten für alle Bürger minimiert, nur auf europäischer Ebene möglich. Darüber hinaus gilt es, ein Umfeld zu schaffen,
das Privatinvestitionen begünstigt, und Instrumente zu entwickeln, die
spezialisierte Infrastrukturinvestoren anlocken. Die Mitgliedstaaten und die
Europäische Union müssen die Bedingungen für die Förderung von
Privatinvestitionen festlegen und trotz bzw. gerade wegen der derzeitigen
Probleme aller öffentlichen Haushalte auch ihre eigenen Anstrengungen
verstärken. Damit diese Instrumente möglichst wirksam sind, müssen sie sektor-
und länderübergreifend konzipiert sein, so dass eine möglichst starke Diversifizierung
erzielt wird und so das Risiko reduziert wird. Dies lässt sich nur auf
europäischer Ebene und anhand genau festgelegter Korridore und Zielgebiete für
Investitionen erreichen. Wenn es gelingt, Ersparnisse in langfristige,
wachstumsfördernde Investitionen zu lenken, so wird dies die Wirtschaft
ankurbeln, Arbeitsplätze schaffen, den Verbrauch steigern und zur
Verwirklichung der Ziele beitragen, auf die sich alle im Rahmen der Strategie
Europa 2020 geeinigt haben. Die Fazilität „Connecting Europe“ wird
gesamteuropäische Projekte fördern, wo ein koordiniertes und optimiertes
Vorgehen die kollektiven Kosten reduziert oder zur Lösung des Problems der
ungleichen Rendite beiträgt. Darüber hinaus wird sie es durch die gemeinsam
geschaffenen Finanzinstrumente ermöglichen, private Mittel sowohl innerhalb als
auch außerhalb der EU zu mobilisieren. Dabei wird durch die Finanzierung von
Projekten die Verwendung der EU-Mittel ergänzt und optimiert. Die Fazilität
„Connecting Europe“ wird bei der materiellen Infrastruktur auch Synergieeffekte
(beispielsweise durch gemeinsame Errichtung großer, grenzübergreifender
Verkehrs- und Energieverbindungen) nutzen.
3.
Umsetzung
Die Infrastrukturfazilität wird für den
Zeitraum 2014-2020 mit insgesamt XX Mrd. EUR ausgestattet. Von dieser
Gesamtsumme sind spezifische Mittelzuweisungen für die Energienetze, die
Verkehrsnetze und die digitalen Netze vorgesehen. Die Fazilität wird von der
Kommission mit Unterstützung einer Exekutivagentur (wie beispielsweise der
derzeitigen TEN-V-Exekutivagentur) und Finanzintermediären zentral verwaltet.
Die effektive technische Durchführung der Projekte vor Ort (z. B.
Beschaffung und Ausschreibung) ist Sache der Projektträger. Die Fazilität wird
ergänzt um ein Budget von 10 Mrd. EUR, das im Kohäsionsfonds für Investitionen
in Verkehrsinfrastrukturen gebunden wird. Je nach Sektor, geografischem Standort und
Projektart gilt ein anderer Kofinanzierungssatz, wobei der Notwendigkeit,
einerseits eine möglichst große Hebelwirkung und andererseits eine möglichst
rasche Projektdurchführung zu erreichen, in möglichst ausgewogener Weise
Rechnung getragen wird. Auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse eines
jeden Projekts, der verfügbaren Haushaltsmittel und der angestrebten möglichst
großen Hebelwirkung der EU-Mittel werden die Kofinanzierungsanteile so hoch wie
möglich angesetzt. Bei den drei Sektoren hängt es stark vom wirtschaftlichen
Stand bzw. dem Entwicklungsstand der betreffenden Länder ab, wie sich ein
bestimmter Kofinanzierungsanteil auswirkt[17]. Speziell im
Energiebereich hat das Europäische Konjunkturprogramm auch gezeigt, dass ein
höherer Kofinanzierungsanteil nötig war, um Projekte zur Verbesserung der
Versorgungssicherheit auf den Weg zu bringen[18]. Die Fazilität „Connecting Europe“ wird marktgestützte
Instrumente und direkte EU-Unterstützung kombinieren, um die mit der
Finanzierung erzielte Wirkung zu optimieren. Die starke Hebelwirkung
innovativer Finanzinstrumente (bei projektbezogenen Anleihen könnte
beispielsweise ein Verhältnis von bis zu 1:25 erzielt werden) und die
erfolgreiche Absorption der direkten EU-Unterstützung (wie beim
Konjunkturprogramm oder dem Programm TEN-V) werden erheblich zur Minderung der
Risiken und zur Erleichterung des Zugangs zu dem angesichts des enormen
Investitionsbedarfs benötigten Kapital beitragen. Die Kommission hat in den überarbeiteten
TEN-V-Leitlinien (die im September 2011 angenommen werden sollen), im
Energieinfrastruktur-Paket (KOM(2010) 677) und in der Digitalen Agenda für
Europa (KOM(2010) 245) den wichtigsten Bedarf an vorrangigen Netzen für
ganz Europa ermittelt. Der Anhang enthält eine Liste der
Verbindungen, deren Finanzierung vorgeschlagen wird.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011 Fazilität „Connecting Europe“, davon: || 40 Mrd. EUR · Energie || 9,1 Mrd. EUR · Verkehr || 21,7 Mrd. EUR · IKT/Digital || 9,2 Mrd. EUR · Für Verkehrsinfrastrukturen vorgemerkte Kohäsionsfondsmittel || 10 Mrd. EUR · Insgesamt || 50 Mrd. EUR Vorläufige
Liste der Europäischen Mobilitätskorridore und Verkehrskernnetz-Projekte Horizontale Prioritäten Innovatives Management & Dienste || Einheitlicher europäischer Luftraum - SESAR Innovatives Management & Dienste || Verkehrsmanagementsysteme für Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen (ITS, ERTMS und RIS) Innovatives Management & Dienste || Häfen und Flughäfen des Verkehrskernnetzes || || || Europäische Korridore Projekt Pipeline in den TEN-T-Kernnetzkorridoren || Bis 2020 zu finanzierende Abschnitte || Verkehrsart || Wichtigste Termine 1. Korridor Ostsee - Adria - Helsinki – Tallinn – Riga – Kaunas – Warszawa – Katowice - Gdynia – Katowice - Katowice – Ostrava – Brno- Wien - Katowice – Žilina – Bratislava – Wien - Wien – Graz – Udine (einschließlich Koralm) – Venezia - Graz – Maribor – Ljubljana – Trieste / Koper – Venezia - Venezia – Bologna - Ravenna || || || || Tallinn - Riga - Kaunas - Warszawa || Multimodal || Durchführbarkeitsstudie abgeschlossen, Modernisierung der bestehenden Verbindung bis 2015, Beginn der Arbeiten für neue Verbindung vor 2020 Multimodale Verbindung Gdynia - Katowice || Multimodal || Modernisierung für 160 kmh noch nicht abgeschlossen Katowice - Ostrava - Brno & Katowice - Žilina - Bratislava || Schiene || Modernisierung noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Bratislava - Flughafen Wien - Wien || Schiene || Verbindung zwischen Flughäfen im Bau Schienenverbindung Wien - Graz - Klagenfurt (Semmering, Koralm) || Schiene || Detaillierte Studien für Semmering noch nicht abgeschlossen, Bau für Koralm bis 2024 Schienenverbindung Klagenfurt - Udine (Pontebbana) || Schiene || Einführung von Verkehrsmanagementsystemen Schienenverbindung Graz - Maribor || Schiene || Abzuschließen nach 2020 Schienenverbindung Maribor - Ljubljana - Trieste || Schiene || Studien und Teilmodernisierung noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Koper || Schiene || Modernisierung noch nicht abgeschlossen Venezia – Bologna - Ravenna || Schiene || Einführung von Verkehrsmanagementsystemen, Modernisierung der modalen Verbindung || || || 2. Korridor Warszawa – Berlin – Amsterdam - Amsterdam (Rotterdam) – Hannover – Berlin – Poznań – Warzsawa || || || || Multimodale Verbindung Warszawa - Poznań – Grenze DE || Multimodal || Modernisierung von Straße und Schiene noch nicht abgeschlossen, Studien für Hochgeschwindigkeitsbahn noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Grenze PL - Berlin - Hannover - Amsterdam || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen, Einführung von Verkehrsmanagementsystemen Schleuse Amsterdam || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen || || || 3. Mittelmeerkorridor - Algeciras – Madrid – Tarragona - Valencia – Tarragona - Tarragona – Barcelona – Perpignan – Lyon – Torino – Milano - Milano – Venice - Ljubljana – Budapest – Grenze UA || || || || Schienenverbindung Algeciras - Madrid || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen, Beginn der Arbeiten vor 2015, abzuschließen bis 2020 Schienenverbindung Valencia - Taragona - Barcelona || Schiene || Bau 2014 - 2020 Barcelona - Perpignan || Schiene || Arbeiten bis Ende 2015 abzuschließen Perpignan - Montpellier direkte Bahnverbindung || Schiene || Umgehung Nîmes - Montpellier Inbetriebnahme 2017, Montpellier - Perpignan 2020 Schienenverbindung Lyon - Torino || Schiene || Abschluss der Arbeiten 2025 Milano - Brescia || Schiene || Modernisierung noch nicht abgeschlossen Brescia - Venezia - Trieste || Schiene || Beginn der Arbeiten an verschiedenen Abschnitten vor 2014 Trieste - Divača || Schiene || Studien und Teilmodernisierung noch nicht abgeschlossen Maribor - Budapest – Záhony || Schiene || Arbeiten noch nicht abgeschlossen || || || 4. Korridor Hamburg – Rostock – Constanta – Burgas – Piraeus – Lefkosia - Hamburg – Berlin - Rostock – Berlin - Berlin – Praha – Brno – Bratislava – Budapest - Arad - Arad – Bucureşti – Constanţa - Arad – Timişoara – Sofia – Burgas - Sofia – Thessaloniki – Piraeus – Lefkosia || || || || Hamburg - Berlin & Rostock – Berlin - Dresden || || Einführung von Verkehrsmanagementsystemen Dresden - Praha || || Einführung von Verkehrsmanagementsystemen, Studien für Hochgeschwindigkeitsbahn noch nicht abgeschlossen Schleuse Děčín || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen Multimodale Verbindung Bratislava - Budapest (einschließlich Ring Budapest) || Multimodal || Arbeiten noch nicht abgeschlossen Multimodale Verbindung Budapest - Bucureşti – Constanţa, Arad - Timişoara - Calafat || Multimodal || Modernisierung in HU fast abgeschlossen, in RO noch nicht abgeschlossen Multimodale Verbindung Calafat - Sofia - Burgas Sofia - Thessaloniki || Multimodal || Studien Calafat - Sofia- Thessaloniki noch nicht abgeschlossen, Modernisierung Sofia - Burgas noch nicht abgeschlossen Investitionen Häfen & multimodale Verbindungen in CY || Multimodal || Einführung von Verkehrsmanagementsystemen, Modernisierung der modalen Verbindung || || || 5. Korridor Helsinki – Valletta - Helsinki – Turku – Stockholm – Malmö – København – Hamburg (einschließlich Fehmarn) - Hamburg – Hannover – Nürnberg – München – Verona (einschließlich Brenner-Basistunnel) – Bologna – Roma – Napoli – Bari – Valletta || || || || Helsinki - Turku || Multimodal || Arbeiten noch nicht abgeschlossen Stockholm - Malmö (Nordisches Dreieck) || Multimodal || Arbeiten noch nicht abgeschlossen Nur Fehmarn || Multimodal || Studien noch nicht abgeschlossen, Bauarbeiten Fehmarn zwischen 2014 und 2020 Multimodale Verbindung København - Hamburg via Fehmarn: Anschlüsse || Multimodal || Anschlüsse DK bis 2020 abzuschließen, Anschlüsse DE in zwei Phasen abzuschließen (2020 - 2027) Bahnengpässe zwischen Hamburg und München || Schiene || Abschluss voraussichtlich etwa 2017 München - Wörgl: Zugang zum Brenner-Basistunnel und grenzübergreifender Abschnitt || Schiene || Studien eingeleitet Brenner-Basistunnel || Schiene || Arbeiten am Haupttunnel 2010-2024 Brenner-Basistunnel Anschluss nach Verona || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Verona - Bologna - Roma - Napoli || Schiene || Modernisierung der modalen Verbindung Napoli - Bari - Valletta || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Investitionen Häfen & multimodale Verbindungen in MT || Multimodal || Einführung von Verkehrsmanagementsystemen, Modernisierung der modalen Verbindung || || || 6. Korridor Genova – Rotterdam - Genova – Milano/Novara – Basel – Mannheim – Köln - Köln– Düsseldorf – Rotterdam - Köln– Liège – Bruxelles/Brussel– Zeebrugge || || || || Terzovalico - Milano/Novara - Genova || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Karlsruhe - Basel || Schiene || Arbeiten bis Ende 2020 abzuschließen Schienenverbindung Frankfurt - Mannheim || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Rotterdam - Oberhausen || Schiene || Arbeiten bis 2017 abzuschließen Seeschleusen in Zeebrugge || Seeverkehr || Studien noch nicht abgeschlossen || || || 7. Atlantikkorridor - Sines / Lisboa – Madrid - Valladolid - Lisboa - Aveiro - Oporto - Aveiro – Valladolid – Vitoria – Bordeaux – Paris || || || || Hochgeschwindigkeitsbahn Sines/Lisboa - Madrid || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen, Modernisierung der modalen Verbindung Hochgeschwindigkeitsbahn Porto - Lisboa || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Aveiro - ES || Schiene || Grenzübergreifende Arbeiten noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Bergara - San Sebastián - Bayonne || Schiene || Abschluss in ES voraussichtlich 2016, in FR 2020 Bayonne - Bordeaux || Schiene || Öffentliche Anhörung noch nicht abgeschlossen || || || 8. Korridor Dublin – London – Paris – Brussel/Bruxelles - Belfast – Dublin - Dublin – Holyhead - Holyhead – Birmingham – London – Lille – Brussel/Bruxelles - Lille – Paris (einschließlich Kanal Seine – Schelde) || || || || Schienenverbindung Dublin - Belfast || Schiene || Arbeiten bis 2018 Multimodale Verbindungen in England (einschließlich Hochgeschwindigkeitslinie 2) || Multimodal || Abzuschließen bis 2025 Kanal Seine - Schelde || IWW || Entwurf beendet, Wettbewerbsdialog eingeleitet, Abschluss 2018 Modernisierung Wasserstraßen in Wallonien || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen || || || 9. Korridor Antwerpen – Lyon – Basel - Rotterdam – Antwerpen – Brussel/Bruxelles – Luxembourg - Luxembourg – Dijon – Lyon - Luxembourg – Strasbourg – Basel || || || || Modernisierung der Maas || IWW || Abzuschließen bis 2015 Modernisierung der Schleuse in Terneuzen || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen Seeschleuse in Antwerpen || Seeverkehr || Studien noch nicht abgeschlossen Eurocaprail || Schiene || Arbeiten noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Luxembourg Dijon Lyon (TGV Rhin - Rhône) || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Kanal Saône - Moselle || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen Strasbourg - Mulhouse - Basel || Multimodal || Studien und Modernisierung noch nicht abgeschlossen || || || 10. Korridor Seine – Donau - Le Havre – Paris – Strasbourg – Stuttgart – München – Wien || || || || Hochgeschwindigkeitsverbindung Le Havre - Paris || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung - Paris Strasbourg: 2. Phase LGV Ost || Schiene || Abzuschließen 2016 Schienenverbindung Strasbourg - Kehl Appenweier || Schiene || Abzuschließen 2016 Karlsruhe - Stuttgart - München || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung München - Salzburg || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen Schienenverbindung Wels - Wien || Schiene || Abschluss voraussichtlich 2017 Modernisierung Donau || IWW || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen || || || Andere Abschnitte des Kernnetzes || || || Grenzübergreifend || Schienenverbindung Sofia - Plovdiv - Istanbul || Schiene || Modernisierung noch nicht abgeschlossen Grenzübergreifend || Straßenverbindung Sofia - Bucureşti via Ruse || Straße || Studien noch nicht abgeschlossen Grenzübergreifend || Straßen- und Schienenverbindung Sofia - Skopje || Multimodal || Studien noch nicht abgeschlossen Grenzübergreifend || Straßen- und Schienenverbindung Timişoara - Belgrade || Multimodal || Studien noch nicht abgeschlossen Grenzübergreifend || Schienenverbindung Nürnberg - Praha || Schiene || Studien und Arbeiten noch nicht abgeschlossen Grenzübergreifend || Straßen- und Schienenverbindung Wrocław - Dresden || Multimodal || Modernisierung noch nicht abgeschlossen Grenzübergreifend || Multimodale Verbindung Nürnberg - Linz || Multimodal || Arbeiten noch nicht abgeschlossen Engpass || Eisenbahnnetz Nordwest-Spanien und Portugal || Schiene || Arbeiten noch nicht abgeschlossen Engpass || Schienenverbindung Frankfurt - Fulda - Erfurt - Berlin || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Engpass || Halle - Leipzig - Nürnberg || Schiene || Arbeiten noch nicht abgeschlossen, Abschluss 2017 Engpass || HSL Provence - Côte d'Azur || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Engpass || Schiene Egnathia (EL) || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Engpass || Binnenwasserstraße Dunkerque - Lille || IWW || Studien noch nicht abgeschlossen Engpass || Parallele HSR-Verbindung Paris- Lyon || Schiene || Vorstudien noch nicht abgeschlossen Kernnetz - Sonstiges || Kernnetz HS-Verbindungen Zaragoza - Pamplona - Logrono, Valladolid - La Coruña || Schiene || Teilarbeiten noch nicht abgeschlossen Kernnetz - Sonstiges || Schienenverbindung Shannon - Cork - Dublin || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Kernnetz - Sonstiges || Schienenverbesserung und HS-Verbindung wichtiger Städte in PL (einschließlich Warszawa, Łódź, Wrocław, Poznań, Kraków) || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Kernnetz - Sonstiges || Bahnverbindung nach Wilhelmshaven und Bremerhaven || Schiene || Studien noch nicht abgeschlossen Vorläufige
Liste der prioritären Energiekorridore Horizontale Prioritäten Realisierung intelligenter Netze || Investitionen in Großprojekte für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage unter Verwendung von Lösungen mit intelligenten Netzen für Hoch- und Mittelspannungselektrizität in großen grenzübergreifenden Regionen mit deutlichen Stromerzeugungsschwankungen || || || Europäische Korridore für elektrische Energie || Bis 2020 zu erreichendes Ziel || Betroffene Länder || Wichtigste kurzfristige Engpässe 1. Offshore-Stromnetz in der Nordsee || Integriertes Offshore-Netz in der Nordsee, mit dem die geplanten 40 GW erneuerbarer Energiequellen mit den Hauptverbrauchszentren verbunden werden || BE, DE, DK, FR, IE, LU, NL, SE, UK (NO) || - Optimale Netzlösungen unter Verwendung radialer oder Hub- Unterwasserverbindungen an die Küste und T-Verbindungen zu Verbindungsleitungen in der Nordsee, der irischen See und der Kanalregion – - Stärkung von Onshore-Netzen, damit Strom in die Hauptverbrauchszentren in den Nordsee-Anrainerstaaten befördert werden kann – - verstärkter Zugang zu Pump- und anderen Speicheranlagen für Reserve und Ausgleich || || || 2. Stromverbundnetze in Südwesteuropa || Verbundnetze in der südwestlichen Region zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern im Mittelmeerraum || ES, FR, IT, MT, PT (CH, nordafrikanische Länder) || - Verbundnetze zwischen der iberischen Halbinsel und Frankreich - Verbindungen nach Mitteleuropa - Verbundnetze zwischen Italien/Spanien und nordafrikanischen Ländern mit Blick auf deren längerfristiges Potential im Bereich erneuerbarer Energien - angemessene Verbindung von Malta mit Italien || || || 3. Stromnetze in Mittel- und Südosteuropa || Stärkere regionale Stromnetze in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung, um den Binnenmarkt zu vollenden und erneuerbare Energien durch Verbindungs- und interne Leitungen zu integrieren. || AT, BG, CZ, DE, GR, HU, IT, PL, RO, SI, SK (AL, BA, FYROM, HR, ME, SP) || - Ausbau der internen Netze in Polen, der Tschechischen Republik, Rumänien, Slowakei, Kroatien und Bulgarien sowie Österreich und Deutschland in Nord-Süd-Richtung - neue Verbindungen zwischen Deutschland und Polen, der Slowakei und Ungarn - Steigerung der Übertragungskapazitäten zwischen Rumänien, Bulgarien und Griechenland einschließlich der Länder der Energiegemeinschaft - Verbindungen zwischen Italien und den Ländern der Energiegemeinschaft (vor allem Montenegro, aber auch Albanien und Kroatien) || || || 4. Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP) || Beendigung der Isolation der drei baltischen Staaten und Stärkung ihrer Unabhängigkeit vom russischen Stromnetz. Längerfristig synchronisierte Anbindung an das kontinentaleuropäische System im Rahmen von ENTSO-E || DE, DK, EE, FI, LT, LV, PL, SE (NO) || - Stromverbindungen von den drei baltischen Staaten nach Schweden, Finnland und Polen - Entsprechende Stärkung des internen Netzes der baltischen Staaten, vor allem in Lettland - Ausbau der Verbindung zwischen Lettland und Estland zum Zweck größerer Unabhängigkeit ihrer Systeme - Ausbau des polnischen Netzes im Nordosten sowie zusätzliche grenzübergreifende Kapazitäten zwischen Polen und Litauen in Vorbereitung der synchronisierten Anbindung Europäische Gaskorridore 5. Südlicher Gaskorridor || Öffnung eines vierten Gaskorridors in die EU, mit dem Europa mit Gas aus dem Kaspischen Meer und dem Nahen Osten versorgt werden kann (90,6 Billionen Kubikmeter an bekannten Vorkommen) || Direkt: IT, EL, BG, RO, AT, HU Indirekt: DE, CZ, PL, FR (AL, BA, FYROM, HR, ME, SP; Georgien, Irak, Türkei, Länder der Region um das Kaspische Meer) || - Pipelines zur Schaffung einer direkten Verbindung zwischen dem Gebiet der EU und den Gasfeldern am Kaspischen Meer und im Nahen Osten - Es werden verschiedene Optionen und Pipeline-Formen in Betracht gezogen, auch eine Pipeline über türkisches Gebiet und Unterwasser-Pipelines auf dem Grund des Kaspischen und des Schwarzen Meeres (Turkmenistan-Aserbaidschan und Georgien-EU) || || || 6. Nord-Süd-Gaskorridor in Westeuropa || Neue Verbindungen in Westeuropa auf der Nord-Süd-Achse für eine bessere Anbindung der Mittelmeerregion an die Gasregion im Nordwesten, dadurch weitere Diversifizierung von Italien und Spanien und Wettbewerb in der ganzen Region; Zugang zu Vorkommen in Afrika, Norwegen und Russland und gesteigerte Flexibilität des gesamten EU-Gasnetzes || BE, CY, DE, ES, FR, IE, IT, LU, MT, NL, PT, UK (Nordafrikanische Länder) || - weitere Verbundkapazitäten zwischen der iberischen Halbinsel und Frankreich und Entfernung von internen Engpässen - weitere Verbundkapazitäten im Norden Italiens mit Österreich und im Süden mit Nordafrika - angemessene LNG/CNG/ Pipeline-Lösungen in Zypern und Malta - weitere Infrastrukturen, um die Kapazitäten im VK und in Irland zu erhöhen (z.B. Speicherung/LNG) || || || 7. Nord-Süd-Gasverbindungen in Mittel- und Südosteuropa || Gasverbindungen zwischen der Ostseeregion und Adria und Ägäis sowie zum Schwarzen Meer, um die Versorgungssicherheit und die Diversifizierung der Versorgungsquellen in der Region zu verbessern. In einer zweiten Phase wird dieser Integrationsprozess durch geeignete Verbundkapazitäten auf die Mitgliedstaaten der Energiegemeinschaft ausgedehnt. || BG, HU, CZ, PL, RO, SK, AT, GR, SI (HR, Länder der Energiegemeinschaft) || - Nord-Süd-Verbindungen in und zwischen den Ländern, insbesondere Modernisierungen oder neue Pipelines in Polen, Bulgarien und Rumänien, Verbindungen zwischen Polen und der Slowakei sowie der Slowakei und Ungarn - verstärkte grenzübergreifende Kapazitäten für bidirektionalen Austausch zwischen Polen und der Tschechischen Republik, Polen und Deutschland sowie Rumänien und Ungarn - neue Infrastrukturen für Gasimporte aus neuen Quellen und deren Anbindung an die regionalen Gasnetze im Norden und Süden durch neue Pipelines und LNG-Terminals in Polen, Kroatien und Rumänien, die der ganzen Region zugute kommen. || || || 8. Verbundplan für den baltischen Energiemarkt – Gas (BEMIP) || Beendigung der Isolierung der drei baltischen Staaten und Finnlands, ihrer Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten und Erhöhung der Versorgungssicherheit in der gesamten Ostsee-Region durch verstärkte Diversifizierung der Versorgungsquellen aus Norwegen || DK, EE, FI, LT, LV, PL, SE, DE (NO) || - Verbindungsleitungen zwischen Finnland und Estland, Polen und Litauen und regionales LNG-Terminal in der östlichen Ostsee - interne System-Modernisierungen, um ausreichende Kapazitäten zu erreichen, mit denen Gas in alle Richtungen befördert werden kann - für die westliche Ostseeregion weitere Verbundmöglichkeiten zwischen dem norwegischen und dänischen System, Verbund zwischen Polen und Dänemark und Ausbau der bidirektionalen Kapazitäten zwischen Deutschland und Dänemark Vorläufige
Liste von Breitband-Zielgebieten und digitalen Infrastruktur-Korridoren Horizontale Prioritäten Innovatives Management & Dienstleistungen || Die Kartierung der europaweiten Breitband-Infrastruktur soll die laufende detaillierte Bestandsaufnahme einschlägiger Infrastruktur, die Analyse von Nutzungsrechten, die Bewertung des Aufrüstungspotenzials usw. ermöglichen. Innovatives Management & Dienstleistungen || Maßnahmen der technischen Unterstützung einschl. Projekt- und Investitionsplanung und Durchführbarkeitsstudien, in Ergänzung zu Investitionsmaßnahmen und Finanzinstrumenten. || || || Breitband-Zielgebiete Pipeline-Projekt: prioritäre Breitband-Zielgebiete || Beschreibung der bis 2020 zu finanzierenden Zielgebiete || Bedeutung/wichtigste Daten 1. Entwicklung einer räumlich diversifizierten Palette von Breitband-Projekten, die zu den Zielen der digitalen Agenda für Europa beitragen || Räumlich diversifizierte Palette von Breitband-Projekten in den Breitband-Zielgebieten, d.h. vor allem Vorstädte, wo etwaige Empfänger von speziellen Finanzinstrumenten profitieren sollen, die aus EU-Mitteln (1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt) eine Anschubfinanzierung oder Kreditfazilität erhalten. Durch diesen Finanzbeitrag sollen weitere öffentliche und private Mittel mobilisiert werden, die die Höhe der Breitband-Investitionen auf 6 bis 15 Mrd. EUR anheben könnten, abhängig vom Finanzierungsbedarf und dem Risikoprofil der betreffenden Investitionen. In der ersten Projektphase werden voraussichtlich vor allem die alteingesessenen Telekom-Anbieter in Gebiete mit starkem Konkurrenzdruck durch Kabelanbieter investieren. Andere Versorger (Wasser, Abwasser, Strom) dürften alleine oder als Partner von Betreibern in passive Breitbandnetze investieren. Mehrere (Festnetz- und Mobilfunk-) Betreiber können gemeinsam Infrastruktur der neuen Generation bereitstellen. Partnerschaften sind eine risikoreichere Anlage als Alleinschuldner. || Schnellere Breitbandverbindungen sind mit massivem wirtschaftlichem und sozialem Nutzen verbunden. Aufbau und Betrieb von Breitbandnetzen entfalten eine unmittelbare Beschäftigungswirkung. Mittelfristiger direkter Nutzen durch Kosteneffizienz von IKT-Dienstleistungen (intelligente Netze, e-Verwaltung, Gesundheitsleistungen). Laut einer OECD-Studie führt eine Anhebung der Breitband-Penetration um 5 Prozentpunkte zu einer um 0,07 Prozentpunkte höheren Produktivitäts-Wachstumsrate. Deswegen sind langfristige Auswirkungen auf das BIP zu erwarten. || || || Europäische Korridore für digitale Infrastruktur Pipeline-Projekt: prioritäre Infrastrukturen || Beschreibung der bis 2020 zu finanzierenden Infrastruktur für Dienstleistungen || Bedeutung/wichtigste Daten 1. Schaffung von Zugang zu den digitalen Beständen des europäischen Kulturerbes (Europeana) || Infrastruktur für den Zugang zu den digitalen Ressourcen von Museen, Bibliotheken, Archiven und audiovisuellen Sammlungen. Zweck ist die Bereitstellung eines benutzerfreundlichen einheitlichen Online-Zugangs zum europäischen Kulturangebot als einer tragfähigen Säule der digitalen Wirtschaft, in Verbindung mit Infrastruktur für spezifische Zugriffsrechte und als Plattform für Kreativbranchen und die innovative Wiederverwendung von Kulturgut. Sie baut auf Europeana auf und erschließt bisher ungenutzte Sammlungen in allen Mitgliedstaaten. || Europeana fördert den Zugang zu Wissen, kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten und soll die Digitalisierung und Verbreitung kultureller Werke fördern. Eine bessere Ausstattung von Europeana hatte der Rat im Mai 2010 vereinbart. Die Kultur- und die Kreativbranche gehören zu den dynamischsten Wirtschaftszweigen Europas, mit 3,3 % Anteil am EU-BIP und 3 % an der Beschäftigung. Das reiche kulturelle Erbe bietet eine gesunde Grundlage für den Inhaltesektor. Alle der öffentlichen Domäne zuzurechnenden Meisterwerke sollen ab 2016 zugänglich sein. Dann Ausweitung der Inhalte- und Dienstepalette. || || || 2. Interoperable sichere elektronische Identifizierung und Authentifizierung in ganz Europa || Infrastruktur zur grenzüberschreitenden Nutzung elektron. Identifikations- und Authentifizierungstechnik (eID), für Bürger und Unternehmen in ganz Europa. Ausweitung von eID und Authentifizierung auf alle Mitgliedstaaten, die sich an dieser Infrastruktur und anderen höherwertigen Diensten (elektronisches Beschaffungswesen, Unternehmensmobilität, elektronischer Informationsaustausch von Justizbehörden) beteiligen. || Mehrere weitere Infrastrukturen wären auf grenzüberschreitende eID angewiesen, wie die Anlaufstelle der Dienstleistungsrichtlinie, der Austausch von Strafregisterdaten oder Patientendaten u.a.m. Testlauf von begrenztem Umfang bis 2014. Anschließend Vollbetrieb. || || || 3. Interoperables grenzüberschreitendes Beschaffungswesen || Infrastruktur, mittels derer sich Unternehmen europaweit an öffentlichen Aufträgen beteiligen können, einschl. vor- und nachgelagerter Leistungen. Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten und Einbeziehung von Diensten wie Unternehmensakte (Virtual Company Dossier), e-Kataloge, e-Bestellungen und -Rechnungen. || Das elektronische öffentl. Auftragswesen erweitert den Markt für Unternehmen wie Behörden und schafft mehr Wettbewerb, mit einem Sparpotenzial von 1-2 % des Beschaffungsmarktes, der EU-weit im Jahr 2000 Mrd. EUR beträgt. Ab 2014 Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten, entsprechend dem Weißbuch über die Vernetzung des Beschaffungswesens im Binnenmarkt. || || || 4. Elektronische Verfahren für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit im Ausland (im Kontext der Dienstleistungsrichtlinie) || Infrastruktur für Unternehmen und Freiberufler, die Dienstleistungen im Ausland anbieten wollen. Schaffung elektronischer Verfahren für die Verwaltungsverfahren in Verbindung mit der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit im EU-Ausland bei der einzigen Anlaufstelle gemäß der Dienstleistungsrichtlinie || Interoperable Infrastruktur auf der Grundlage der Dienstleistungsrichtlinie. Beseitigung der administrativen Hindernisse für eine Geschäftstätigkeit im Ausland, begrenzter Testlauf bis 2014, dann Vollbetrieb und Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten || || || 5. Interoperable elektronische Unterstützung für Gesundheitsleistungen in der ganzen EU || Infrastruktur zur Verbindung von Gesundheitseinrichtungen und Überwindung von Sprach-, Verwaltungs- und technischen Hindernissen für e-Health-Dienstleistungen. Zu den Leistungen würden der Austausch von Patientendateien und elektronische Verschreibungen europaweit zählen. Außerdem würden grenzüberschreitende Fernmedizin-Leistungen unterstützt. || Die Infrastruktur wird Teil des Durchführungsmechanismus gemäß Art. 14 der Richtlinie über Patientenrechte bei grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen durch gemeinsame Normen für Dateien und Verfahren sein. Testlauf von begrenztem Umfang bis 2015. Vollbetrieb ab 2015. || || || 6. Data.eu || Infrastruktur zur Zusammenführung des elektronischen Datenbestands kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer öffentlicher Einrichtungen bei einer einzigen Anlaufstelle für eine anwendungsübergreifende Verwendung und Wiederverwendung. Ein data.eu-Portal bietet Such- und Abfragefunktionen, Datenzugang und Visualisierung in sämtlichen Amtssprachen der Mitgliedstaaten. Die Daten können frei ausgewertet oder heruntergeladen und für neue kommerzielle Tätigkeiten verwendet werden. || Informationen des öffentlichen Sektors sind nicht nur eine erstrangige Datenquelle, sondern auch ein wichtiges Mittel zur Konzeption innovativer Dienstleistungen (auf Standortdaten gestützte Dienste, Finanzdienstleistungen, Marketing, Umweltüberwachung). Der Teilmarkt der geographischen Informationen wurde 2009 weltweit auf 5,3 Mrd. USD geschätzt. Pilot-Portal von begrenztem Umfang. Schrittweiser Aufbau einer europaweiten Dateninfrastruktur und Ausweitung auf alle öffentlichen Einrichtungen der EU ab 2014. || || || 7. Sicheres Internet für Kinder || Infrastruktur zum besseren Schutz junger Online-User. Sie wird eine EU-weite Plattform für die Bereitstellung von Informations-Systemen und Software bieten. Miteinander vernetzte „Safer Internet“-Zentren werden erzieherische Inhalte, Online-Sicherheitsinformationen, Sensibilisierungsmaterial, Zugangskontroll-Software für Eltern analog einschlägigen Industrienormen für altersgerechten Zugriff (z.B. für Videospiele), innovative Inhalteentwicklung und interoperable Positivlisten für ein sicheres Internet-Umfeld für Kinder mit altersgerechten, qualitativ hochwertigen Inhalten bieten. || Diese Infrastruktur soll die Kommission bei der Verwirklichung ihrer in der Digitalen Agenda vorgegebenen Ziele in Bezug auf den Kinderschutz unterstützen. Aufbau der Plattform und Einführung der Software für die verschiedenen Komponenten ab 2014. Zusammenfügung und Ausbau ab 2018. || || || 8 Sprachendienstleistungen || Infrastruktur, um im elektronischen Geschäftsverkehr tätigen Unternehmen unbegrenzten Zugang zu wiederverwendbaren sprachorientierten Leistungsbausteinen zu eröffnen, u.a. Online-Übersetzung, interaktive sprachenbasierte Dienste, mehrsprachige Inhalte-Abfrage. Die Infrastruktur bietet Datenmaterial für EU-Sprachen (z.B. übersetzte Texte, mehrsprachige Corpora, Lexika und Terminologie-Datenbanken), zugehörige Metadaten, Software und Normen, die frei zugänglich sein sollen. Sie ermöglicht das Zusammenführen und die gemeinsame Nutzung von und den Handel mit Ressourcen (Dateien und Software) öffentlichen wie privaten Ursprungs. || Die Überwindung der Sprachbarrieren erleichtert die Heranbildung eines digitalen Binnenmarktes. Nach einer Studie aus dem Jahr 2009 betrug die Wertschöpfung der EU-Sprachenindustrien 2008 8,4 Mrd. EUR (Übersetzen, Dolmetschen, Lokalisierung, Entwicklung von Sprachtechnologie, Beratung und Unterricht), und dieser Wirtschaftszweig dürfte in den kommenden Jahren um mindestens 10 % jährlich wachsen. Eingangs würden bestehende Initiativen (z.B. TAUS, ELRA, LDC, EU-Netze wie META-NET) miteinander verbunden und ausgeweitet und ab 2016 weiterentwickelt. || || || 9. Transeuropäisches Grundnetz für die Vernetzung der Forschung || Infrastruktur zur Verbindung wichtiger öffentlicher Dienste mit einem europaweiten Hochgeschwindigkeits-Grundnetz, über das andere höherwertige Dienste dargeboten und europaweite öffentliche Dienstleistungen gebündelt werden könnten, um eine kritische Masse für eine kostengünstige und rasche Bereitstellung der Dienstleistungen zu schaffen. || Die wichtigsten Akteure sind Behörden, deren Leistungsangebot von einem Hochgeschwindigkeitsnetz profitieren würde (Gesundheitsbehörden, Register, statistische Ämter, Umweltkontroll-Behörden, Zivilschutzbehörden, kulturelle Einrichtungen). Ausgehend vom Jahr 2014 könnte ein solcher europaweiter Dienst in 2-4 Jahren eine ausreichende Dichte erreichen. Dann könnten in einer zweiten Phase spezifische räumliche oder thematische Lücken geschlossen werden. Ausgangspunkt für den Aufbau dieser Infrastruktur ist sTesta. Innovative
Finanzinstrumente
1.
Ziele
Innovative Finanzinstrumente sind eine Alternative zu den herkömmlichen Finanzhilfen aus dem
EU-Haushalt und ermöglichen wichtige neue Finanzierungsströme für strategische
Investitionen. Ein wesentlicher Vorteil innovativer Finanzinstrumente ist die
Tatsache, dass sie weitere öffentliche und private Finanzierungen von Projekten
von EU-Interesse erleichtern bzw. Anreize dafür schaffen und so einen
Multiplikatoreffekt für den EU-Haushalt bewirken. Für die Finanzierung von Projekten mit
kommerziellem Potenzial können EU-Mittel in Partnerschaft mit dem Privat- und
dem Bankensektor insbesondere über die Europäische Investitionsbank (EIB)
gewährt werden, um marktbedingte Mängel bei der Projektfinanzierung und
Tätigkeiten, die von strategischem Interesse für die EU und ihre Bürger sind,
beseitigen zu helfen. Es besteht Potenzial für eine umfangreichere
Nutzung derartiger Instrumente zur Unterstützung einer breiten Palette von
Politikbereichen. Schon seit mehr als zehn Jahren werden im Rahmen des
EU-Haushalts Finanzinstrumente wie Bürgschaften für bzw. Beteiligungen an KMU
verwendet. Im aktuellen Finanzrahmen wurde in Zusammenarbeit mit der EIB eine
neue Generation von Finanzinstrumenten eingeführt, darunter die EU-Fazilität
für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (im Rahmen des 7. Rahmenprogramms
für Forschung und Entwicklung) und das EU-Kreditgarantieinstrument für
TEN-Verkehrsprojekte. Für Tätigkeiten außerhalb der EU wurde der globale
Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien eingerichtet, über den
Eigenkapitalinvestitionen in Entwicklungsländern ermöglicht werden sollen. Im
Strukturfondsbereich wurden Finanzinstrumente zur Unterstützung der
Unternehmen, der Stadtentwicklung und der Energieeffizienz durch revolvierende
Fonds geschaffen. Diese Instrumente haben sich als nützlich
erweisen, wurden jedoch allesamt auf experimentelle Art und Weise entwickelt.
Daher schlägt die Kommission vor, mit dem künftigen Finanzrahmen ein
einheitlicheres, standardisiertes Konzept für den Rückgriff auf innovative
Finanzinstrumente einzuführen, durch das dafür Sorge getragen wird, dass die
Finanzmittel für die Unterstützung der EU-Politik optimal verwendet werden.
2.
Instrumente
Es wird vorgeschlagen, die bestehenden
Finanzinstrumente zu verschlanken, indem gemeinsame Regeln für Eigenkapital-
und Schuldeninstrumente festgelegt werden, um einen Gesamtüberblick über die
Finanzinstrumente auf EU- und auf nationaler bzw. regionaler Ebene zu
ermöglichen. Die Beziehungen zu den Finanzpartnern (u.a. EIB und internationale
Finanzeinrichtungen) werden dadurch vereinfacht. Zudem wird deutlicher
ersichtlich werden, wie die EU mit Eigenkapital- und Schuldeninstrumenten auf
den Märkten eingreift, so dass die Transparenz der EU-Interventionen verbessert
wird. Die Kommission schlägt als neues Instrument
eine EU-Initiative für projektbezogene Anleihen vor, die als Mittel zur
Sicherstellung von Investitionsmitteln für Infrastrukturprojekte, die von
strategischem Interesse für die EU sind, dienen soll. Ein Beitrag aus dem
EU-Haushalt wird dazu verwendet werden, die Kreditwürdigkeit von Projekten zu
verbessern und auf diese Weise Finanzierungen von Seiten der EIB, anderer
Finanzeinrichtungen und privater Kapitalmarktanleger anzuziehen.
Finanzinstrumente bergen keine größeren Risiken als Finanzhilfen, da das Risiko
für den EU-Haushalt in allen Fällen strikt auf den Mittelbeitrag begrenzt ist.
Der EU-Haushalt kann niemals defizitär sein. Für das Gebiet der externen Maßnahmen wird
zurzeit eine spezifische EU-Plattform für externe Zusammenarbeit und
Entwicklung entwickelt, die die Stärken der Kommission, der Mitgliedstaaten und
der auf dem Gebiet der externen Zusammenarbeit und Entwicklung tätigen
bilateralen und multilateralen Finanzeinrichtungen in sich vereinen soll. Die
Plattform soll zur Verbesserung der EU-weiten Kohärenz, der Effizienz, der
Wirksamkeit und der Sichtbarkeit externer Finanzierungen beitragen und dabei
den Eigenheiten der externen Partner der EU Rechnung tragen.
3.
Umsetzung
Finanzinstrumente werden in einer ganzen Reihe
von Politikbereichen Bestandteil von Haushaltsinterventionen der EU sein,
insbesondere in den Bereichen, die auf folgende Ziele abstellen: (1)
Verbesserung der Möglichkeiten des privaten
Sektors zur Schaffung von Wachstum, Arbeitsplätzen
und/oder Innovationen: Unterstützung von Unternehmensgründungen, KMU,
mittelständischen Unternehmen, Mikrounternehmen, Wissensweitergaben und
Investitionen in geistiges Eigentum; (2)
Aufbau von Infrastrukturen im Rahmen von
Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit im Verkehrs-,
Energie- und IKT-Sektor; (3)
Unterstützung von Mechanismen zur Mobilisierung
privater Investitionen in öffentliche Güter (z.B. Klima- und Umweltschutz)
in anderen Bereichen. Die Auslegung der Instrumente wird nach
folgenden Grundsätzen erfolgen: ·
solide Governance-Regelungen: Die Schulden- und die Eigenkapitalplattform werden von robusten
Governance-Regelungen begleitet sein, durch die sichergestellt wird, dass die
EU eine wirksame Kontrolle über die Finanzvorgänge, die Investitionen und die
Verwirklichung der politischen Ziele hat; ·
Finanzierung aus unterschiedlichen
Haushaltslinien: Es wird keinen spezifischen
Finanzrahmen für derartige Instrumente geben; stattdessen werden die
Finanzinstrumente aus Haushaltslinien der betreffenden Politikbereiche
finanziert und mit geeigneten Schulden- oder Eigenkapitalinstrumenten
kombiniert werden; ·
Verankerung in der Haushaltsordnung: Die Hauptgrundsätze der beiden Plattformen werden in der
Haushaltsordnung verankert werden, die zurzeit im Rat und im Europäischen
Parlament überprüft wird. Dies wird erheblich zur Vereinfachung und zur
Vereinheitlichung beitragen; ·
obligatorische Verwendung gemeinsamer Regeln: Für sämtliche Schulden- und Eigenkapitalinstrumente sollen in den internen
Politikbereichen einheitliche, verbindlich einzuhaltende horizontale Regeln
gelten. Die bestehenden innovativen Finanzinstrumente werden an diese Regeln
angepasst. Auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik wird der Grundsatz der
geteilten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten eingehalten, d.h. die
EU-Modelle werden als optionale bewährte Praktiken angeboten und mit starken
Anreizen verbunden werden, die die Mitgliedstaaten dazu bewegen sollen, den
EU-Ansatz zu übernehmen. Auf dem Gebiet der externen Maßnahmen werden
mehr Finanzhilfen der EU (gegebenenfalls über regionale Anlagefazilitäten) mit
Darlehen kombiniert oder im Rahmen von Beteiligungsfinanzierungen und anderen
innovativen Instrumenten der Risikoteilung verwendet werden. Auf diese Weise
sollen zusätzliche Mittel – auch des privaten Sektors – mobilisiert, die
vorrangigen Ziele der EU unterstützt und Beiträge zur Deckung des
Investitionsbedarfs unserer Partnerländer geleistet werden. Durch das
Inkrafttreten der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen der Haushaltsordnung über
Finanzinstrumente und durch die Einführung von für die Rahmenbedingungen für externe
Maßnahmen hinreichend einheitlichen gemeinsamen Grundsätzen für derartige
Instrumente werden diese Maßnahmen vereinfacht werden. ·
Verwaltung durch Finanzeinrichtungen: Die Verwaltung und Umsetzung der Finanzinstrumente würde generell an
die EIB-Gruppe, an andere internationale Finanzeinrichtungen oder an staatliche
Finanzeinrichtungen, an denen mindestens ein Mitgliedstaat beteiligt ist,
delegiert. Die Verwaltung könnte zudem über eine nach einzelstaatlichem Recht
geschaffene Anlageinstrumentenstruktur erfolgen, in der Ressourcen aus
unterschiedlichen öffentlichen und privaten Quellen zusammenfließen. Auch wäre
eine Weiterdelegierung an Akteure des privaten Finanzsektors denkbar. Justiz
1.
Ziele
Die Politik der EU im Bereich Justiz,
Grundrechte, Unionsbürgerschaft und Gleichstellung gründet auf grundlegenden
Werten und Prinzipien der EU wie Demokratie, Freiheit, Toleranz,
Nichtdiskriminierung und Rechtsstaatlichkeit. Ziel ist die Schaffung eines
europaweiten Raums des Rechts und der Justiz, der allen EU-Bürgern zugute
kommt. Millionen Bürger sind heute in Europa im
Rahmen ihrer Arbeit oder Ausbildung, als Verbraucher oder privat über die
Grenzen ihres Landes hinaus aktiv. Die Kommission will Bürgern wie Unternehmen
praktische Lösungen für die damit verbundenen Probleme bieten: Bürger, die in
einen anderen Mitgliedstaat reisen, dort arbeiten oder leben wollen, sollen
dies leichten Herzens tun können im Vertrauen darauf, dass ihre Rechte überall
in der EU – wo immer sie sich gerade befinden – geschützt sind; in gleicher
Weise sollen Unternehmen die Chancen, die ihnen der EU-Binnenmarkt bietet, voll
ausschöpfen können. Rechtsvorschriften sind die tragenden Pfeiler
des europäischen Rechtsraums. Die Kommission verfolgt deshalb ein
ambitioniertes Programm zur Einführung EU-weit geltender Normen, damit die
Bürger sich überall in Europa darauf verlassen können, dass ihnen –
beispielsweise wenn sie Opfer einer Straftat werden – ein Sockel an gleichen
Rechten zusteht und sie gleichbehandelt werden. Der Vertrag von Lissabon bietet
neue Möglichkeiten für eine justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und
Strafsachen und trägt der EU auf, den Zugang zum Recht in der EU zu
erleichtern. Er trägt darüber hinaus in allen Politikbereichen und bei allen
Tätigkeiten der EU für die Gleichstellung der Geschlechter Sorge und verbietet
jegliche Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der
Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Ausrichtung. Damit Rechte und Rechtsvorschriften ihre
Wirkung entfalten können, müssen sie korrekt umgesetzt und angewandt werden,
und Bürger wie Fachleute müssen sie kennen und handhaben können. Die Kommission
hat eine Reihe von Finanzprogrammen aufgelegt, die eigens auf die Förderung
dieses Bereichs ausgerichtet sind mit Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden
Fragestellungen, die sich nur durch ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene
adäquat lösen lassen.
2.
Instrumente
Die Kommission
schlägt vor, die Programme in diesem Bereich in einem Programm „Justiz“ und
einem Programm „Unionsbürgerschaft und Rechte“ zusammenzuführen. Auf diese
Weise lässt sich eine Vereinfachung der Finanzierungsmodalitäten sowie eine
kohärentere, konsistentere Handhabung aller Förderaktivitäten erreichen. Die
integrierten Programme werden sich auf prioritäre Themenschwerpunkte und die
Finanzierung von Tätigkeiten konzentrieren, die einen eindeutigen EU-Mehrwert
bieten, wie: ·
Juristenfortbildung
(z. B. für Richter und Staatsanwälte), um diesen Personenkreis zu
befähigen, EU-Rechten und –Rechtsvorschriften Geltung zu verleihen und
Vertrauen zu schaffen, eine Grundvoraussetzung für den Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts ·
Stärkung der Netzwerke,
d. h. der EU-weit tätigen Organisationen, die an künftigen Initiativen in
diesem Bereich mitarbeiten und sich anschließend dafür einsetzen, dass sie in
der EU einheitlich umgesetzt werden ·
grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der
Strafverfolgung, z. B. Einrichtung von
Meldesystemen für vermisste Kinder, Koordinierung grenzübergreifender
Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung ·
Informations- und Sensibilisierungskampagnen, einschließlich Unterstützung nationaler und europäischer Kampagnen,
um die Bürger über die Rechte aufzuklären, die ihnen die EU garantiert, sowie
über die Geltendmachung dieser Rechte in der Praxis. Soweit möglich,
sollen sich auch Kandidatenländer und andere Drittstaaten an den Programmen
beteiligen können.
3.
Umsetzung
Die Verringerung der Zahl der Förderprogramme
und die Zusammenführung aller Finanzierungsprioritäten ermöglicht einheitliche
Verfahren und eine einheitliche Regelung für alle Bereiche. Hieraus ergeben sich Effizienzgewinne sowohl
für die Kommission als auch für die Empfänger der EU-Finanzhilfen. Die
Reduzierung der Rechtsgrundlagen und Haushaltslinien ermöglicht ein höheres Maß
an Flexibilität und damit eine konzentriertere Ausrichtung auf die politischen
Prioritäten der EU und einen effizienteren Haushaltsvollzug. Die Kommission schlägt vor, die vorhandenen
Agenturen im Bereich Justiz und Grundrechte weiter finanziell zu unterstützen,
da alle einen erheblichen Mehrwert für die Entwicklung und Umsetzung der
Politik in diesem Bereich beisteuern. Zu diesen Agenturen zählen EUROJUST, das
Europäische Institut für Gleichstellungsfragen und die Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011 Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020, davon: Programm „Justiz“ Programm „Unionsbürgerschaft und Rechte“ || 802 Mio. EUR 416 Mio. EUR 387 Mio. EUR Meeres- und
Fischereipolitik
1.
Ziele
Eine gesunde Meeresumwelt ist eine wichtige
Quelle biologischer Vielfalt, die eine Vielzahl wirtschaftlicher, sozialer und
ökologischer Vorteile bietet. Außerdem ist sie Quelle nahrhafter und sicherer
Speisen aus Meeresprodukten, die wir Europäer als wichtigen Teil unserer
Ernährung schätzen. Küstengemeinden, in denen Fischerei eine wichtige Rolle
spielt, mit ihrer besonderen Lebensart, Kultur, Tradition und ihrem gesammelten
Wissen, sind auf Arbeitsplätze im Fischereisektor angewiesen, sei es in der
Fangflotte, der Aquakultur, der Lebensmittelverarbeitung oder in
Fischereihäfen. Fischerei- und Küstengebiete sind außerdem sehr durch die
Folgen des Klimawandels wie Überschwemmungen, Küstenerosion und steigenden
Meeresspiegel gefährdet. Die EU hat sich zu einer nachhaltigen,
ökosystembasierten Fischereiwirtschaft verpflichtet. Nach einer umfassenden
Überprüfung wird die Kommission in Kürze eine radikale Reform der Gemeinsamen
Fischereipolitik (GFP) vorschlagen, durch die sich die Art der
Fischereibewirtschaftung grundlegend ändern wird. Dies soll die nachhaltige
Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und die Zukunft der Fischerei in Europa
sichern. Diese Reform wird mit einer Neuorientierung der Finanzierung der
Gemeinsamen Fischereipolitik und der integrierten Meerespolitik (IMP)
einhergehen, die Folgendes vorsieht: ·
Ineffiziente direkte Flottenbeihilfen werden in
Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 umgeschichtet, wobei
Anreize für die Fischereiwirtschaft geschaffen werden, Reformen durchzuführen,
zu innovieren und nachhaltig zu fischen; ·
der Innovationsrückstand, den die Fischerei
gegenüber anderen Wirtschaftszweigen aufweist, wird aufgeholt, und die
EU-Fischereiflotten werden rentabler und wettbewerbsfähiger und tragen zu
Wachstum und Beschäftigung in den von der Fischerei abhängigen Gemeinden bei; ·
der Übergang zu einer umweltverträglichen Fischerei
mit Beendigung der Rückwürfe und nur noch geringen Auswirkungen auf die
Meeresökosysteme wird erleichtert; ·
es wird zur nachhaltigen Bewirtschaftung von
Meeresökosystemen und den von der Aquakultur abhängigen Ökosystemen
beigetragen; ·
die Unterstützung genossenschaftlicher Maßnahmen,
einschließlich Vertrieb und Produktion, wird verstärk und den Erzeugerorganisationen
eine tragende Rolle zugewiesen; ·
es wird mehr Gewicht auf die Lebensfähigkeit der
von der Fischerei abhängigen Gemeinden an der Küste und im Binnenland gelegt,
der Mehrwert von fischereibezogene Tätigkeiten gesteigert und die
Diversifizierung in andere Sektoren der maritimen Wirtschaft gefördert; ·
eine wettbewerbsfähige, nachhaltige Aquakultur
versorgt die EU-Verbraucher mit gesunden, nahrhaften Produkten; ·
Fischereiaufsicht und Datenerhebung werden
verbessert, damit für eine bessere Einhaltung der Rechtsvorschriften und eine
ausgereifte wissensbasierte Politik gesorgt ist; ·
die integrierte Meerespolitik konzentriert sich auf
die Förderung nachhaltigen Wachstums in meeresbezogenen Sektoren und Regionen.
2.
Instrumente
Im Mittelpunkt der neuen Meeres- und Fischereipolitik
steht ein neuer Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF), der vier Säulen
umfasst: ·
Intelligente, umweltverträgliche Fischerei (gemeinsame Verwaltung): Unterstützt wird der Übergang zu nachhaltigem
Fischfang, bei dem es keine Rückwürfe mehr gibt, der die Meeresökosysteme
weniger schädigt, auf diese Weise zur nachhaltigen Bewirtschaftung der
Meeresökosysteme beiträgt sowie gezielt Innovation und Mehrwert fördert, so
dass der Fischereisektor wirtschaftlich lebensfähig und widerstandsfähig gegen
Schocks von außen und die Konkurrenz von Drittländern wird. ·
Intelligente, umweltverträgliche Aquakultur (gemeinsame Verwaltung): Die Aquakultur soll wirtschaftlich
lebensfähig, wettbewerbsfähig und umweltverträglich werden, sich der Konkurrenz
auf dem Weltmarkt stellen können und den EU-Verbrauchern nahrhafte
Qualitätsprodukte liefern. ·
Nachhaltige und integrative Raumordnung (gemeinsame Verwaltung): Der wirtschaftliche Niedergang vieler von der
Fischerei abhängiger Gemeinden an der Küste und im Binnenland soll aufgehalten
werden, indem die Wertschöpfung im Fischfang und den mit der Fischerei
zusammenhängenden Tätigkeiten gesteigert und die Diversifizierung in andere
Zweige der maritimen Wirtschaft gefördert wird. ·
Integrierte Meerespolitik (zentrale Direktverwaltung): Die übergreifenden Prioritäten, die ein
echtes Potenzial für Einsparungen und Wachstum haben, aber von den
Mitgliedstaaten nicht allein verfolgt werden können (wie Wissen über die Meere,
maritime Raumplanung, integriertes Küstenmanagement und integrierte
Meeresüberwachung und Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels
auf Küstengebiete), sollen gefördert werden. Neben diesen vier Säulen schließt der EMFF
flankierende Maßnahmen in den Bereichen Datenerhebung und wissenschaftliche
Gutachten, Fischereiaufsicht, Entscheidungsfindung, Fischereimärkte
(einschließlich Regionen in äußerster Randlage), freiwillige Zahlungen an
regionale Fischereiorganisationen (RFO) und technische Hilfe ein. Die Grundlage
bilden fischerei- und meerespolitische Maßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen
Strategie für Forschung und Innovation gefördert werden. Die Politik wird durch zwei internationale
Instrumente ergänzt: ·
Partnerschaftliche Fischereiabkommen, die den rechtlichen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Rahmen für
Fangtätigkeiten von EU-Schiffen in den Gewässern von Drittländern bilden, die
ihre Fischbestände nicht vollständig auf nachhaltige Weise selber nutzen. ·
Regionale Fischereiorganisationen als internationale Gremien, denen Staaten, Organisationen der
regionalen Wirtschaftsintegration (die EU) und Rechtsträger im Fischereisektor
angehören und die eingerichtet wurden, um die Erhaltung und Nachhaltigkeit der
Fischereiressourcen auf Hoher See zu gewährleisten.
3.
Umsetzung
Die Architektur der Rechtsakte, auf denen die
Programme beruhen, wird erheblich vereinfacht. Es wird ein einziger EMFF
geschaffen, der alle bestehenden Fischerei- und Meeresinstrumente in einem
Rahmen zusammenfasst, mit Ausnahme der internationalen Fischereiabkommen und der
EU-Mitgliedschaft in RFO. Dieses Konzept bietet den Mitgliedstaaten und der
Kommission bei der Programmplanung, Verwaltung, Begleitung und Bewertung mehr
Möglichkeiten für Synergien und Bürokratieabbau. Ferner soll der gemeinsame strategische Rahmen
für alle Strukturfonds auch die Programmierung von Maßnahmen zur Unterstützung
der Meeres- und Fischereipolitik in anderen Fonds erlauben. Die Zahl der Ausgabenbereiche wird bei der
gemeinsamen Verwaltung steigen, was den Mitgliedstaaten größere Flexibilität
und eine längerfristige strategische Perspektive bietet. Der EMFF ist Teil des
gemeinsamen strategischen Rahmens und der Partnerschaftsvereinbarungen, die für
alle gemeinsam verwalteten EU-Mittel gelten.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014 - 2020
Alle Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und internationale Fischereiabkommen / RFO || 6,1 Mrd. EUR Forschung und
Innovation
1.
Ziele
Europa braucht Spitzenforschung und
Innovation, die über die Ländergrenzen hinausgehen, verschiedene
wissenschaftliche Disziplinen, Technologien und unternehmerische Kompetenzen
miteinander verbinden und Talente aus der ganzen Welt anziehen. Forschung und
Innovation sind von grundlegender Bedeutung, um die Position der EU auf den
sich rasch verändernden globalisierten Märkten von heute zu festigen und die
Herausforderungen von morgen zu meistern. Investitionen in Forschungs- und
Innovationsmaßnahmen in Europa schaffen neue Arbeitsplätze und sichern Europa
langfristiges nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Wissenschaftlicher Fortschritt, neue
Technologien und Innovationen sind ebenfalls notwendig, um drängende
gesellschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel, Bevölkerungsalterung und
Ressourcenknappheit anzugehen. Hierbei handelt es sich um enorme
Herausforderungen, für die entscheidende Fortschritte in Forschung und
Innovation notwendig sind, und von denen einige nur koordiniert auf EU-Ebene
angegangen werden können. In der Vergangenheit kam im Rahmen EU-finanzierter
Forschungsvorhaben beispielsweise Fachwissen aus führenden Forschungszentren
ganz Europas zusammen, was zu innovativen Formen der Entdeckung und Behandlung
von Alzheimer führte. Solche Durchbrüche werden das Leben der Menschen in der
EU tiefgreifend beeinflussen, da die Gesundheitsversorgung qualitativ besser
wird, neue Formen des Miteinanders von Berufs- und Privatleben entstehen und
der Lebensunterhalt besser gesichert wird. Erfolgreiche Innovationen zur
Bewältigung dieser Herausforderungen werden Unternehmen gute Gelegenheiten
bieten, zu wachsen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Trotz ihrer grundsätzlichen Bedeutung hinkt
Europas Leistung in Forschung und Innovation derjenigen der USA und Japans
hinterher. China, Brasilien und Indien holen rasch auf. Um den gegenwärtigen
Trend umzukehren, wird in der Strategie „Europa 2020“ bis 2020 eine
Erhöhung des FuE-Anteils auf 3 % des BIP angestrebt. Von besonderer
Priorität ist die Intensivierung der wirtschaftsorientierten Forschung und
Innovation, beispielsweise durch den Einsatz öffentlicher Mittel als Anreiz für
private Investitionen. In Verbindung mit staatlichen und privaten
Mitteln kann der EU-Haushalt wesentlich zur Verwirklichung dieser Ziele sowie
zur Steigerung der Leistung Europas in Forschung und Innovation beitragen.
2.
Instrumente
Voraussetzung für die Modernisierung der
EU-Forschungs- und Innovationsprogramme ist die Bündelung der drei derzeit
wichtigsten Finanzierungsinitiativen und ‑möglichkeiten im Rahmen einer
Gemeinsamen Strategie für Forschung und Innovation (GSFI): –
das Siebte Rahmenprogramm (RP7); –
der Innovation betreffende Teil des Rahmenprogramms
für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP); und –
das Europäische Innovations- und
Technologieinstitut (EIT). In der GSFI werden die strategischen Ziele für
alle EU-Fördermaßnahmen im Bereich Forschung und Innovation festgelegt. Sie ist
straffer gestaltet als die aktuellen Sonderregelungen und wird in Form
harmonisierter Vorschriften und Verfahren umgesetzt. Auf diese Weise werden
Forschungs- und Innovationsmaßnahmen kohärent miteinander gekoppelt, wodurch
die Wirksamkeit von EU-Mitteln erhöht wird. Die GSFI führt zu einem Mehrwert
der EU-Interventionen, da sie die kritische Masse an Ressourcen, Sachverstand
und herausragenden Leistungen im Bereich Forschung und Innovation möglich
macht, die auf nationaler Ebene nicht erreicht werden kann. Dadurch, dass sie die EU-Forschungsförderung
einfacher und kohärenter gestaltet, ist die GSFI auch KMU-freundlicher und
offen für neue Teilnehmer. Sie wird die Verbreitung von für Innovationen
notwendigem Know-how und die politische Willensbildung verbessern. Sie wird es
der Gemeinsamen Forschungsstelle ermöglichen, effektiver zur Politikgestaltung
beizutragen. Sie wird der internationalen Zusammenarbeit eine stärker strategische
Ausrichtung geben und den Europäischen Forschungsraum vorantreiben. Innerhalb dieses Gesamtrahmens umfasst die
GSFI die direkte und indirekte Forschung, die sich entsprechend den „Europa
2020“-Prioritäten jeweils in drei verschiedene, einander allerdings
verstärkende Blöcke gliedern: (1)
Eine hervorragende wissenschaftliche Basis. Durch die Ausbildung von Talenten innerhalb Europas und die Bindung
führender Forscher an Europa wird dieser Block das Weltspitzenniveau der EU in
den Naturwissenschaften stärken. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer
stärkeren Unterstützung der Pionierforschung (durch den Europäischen
Forschungsrat), künftigen und sich abzeichnenden Technologien, Aus- und
Weiterbildung sowie Aufstiegsmöglichkeiten für Forscher (Marie-Curie-Maßnahmen)
sowie auf der Vernetzung von, dem Zugang zu und der Entwicklung von vorrangigen
Forschungsinfrastrukturen (einschließlich elektronischer Infrastrukturen). (2)
Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Um unmittelbar auf die in der Strategie „Europa 2020“
festgelegten Herausforderungen reagieren zu können, unterstützt dieser Block
Maßnahmen, die das gesamte Spektrum von der Forschung bis zur Vermarktung
abdecken. Einbezogen werden Innovationsmaßnahmen (Pilot- und
Demonstrationsvorhaben, Versuchskonfigurationen, Unterstützung des öffentlichen
Auftragswesens und Markteinführung von Innovationen), fachübergreifende Ansätze
sowie sozioökonomische und geisteswissenschaftliche Forschung. Hierbei stehen
folgende Aspekte im Vordergrund: Gesundheit, Bevölkerungsentwicklung und
Wohlergehen, Ernährungssicherheit und die bio-basierte Wirtschaft, sichere,
saubere und effiziente Energie, intelligente, umweltverträgliche und
integrierte Verkehrssysteme, Rohstoffversorgung, Ressourceneffizienz und
Klimapolitik sowie integrative, innovative und sichere Gesellschaften
(einschließlich Cyber-Sicherheit und mehr Sicherheit im Internet). Das EIT wird
in Form seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften mit einem deutlich
aufgestockten Haushalt einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser
Herausforderungen leisten. (3)
Führungsrolle der Industrie und
wettbewerbsorientierte Rahmen. Zur Unterstützung und
Förderung von Unternehmensforschung und -innovationen in Schlüsseltechnologien,
Dienstleistungen und aufstrebenden Wirtschaftszweigen, deren Schwerpunkt auf
der Mobilisierung privater Investitionen in FuE liegt, sowie zur Bewältigung
KMU-spezifischer Probleme. Im Mittelpunkt hierbei stehen: stärkere strategische
Investitionen sowie eine führende Rolle in derzeitigen und künftigen Schüssel-
und Industrietechnologien und –dienstleistungen bei ausdrücklicher
Unterstützung von IKT (einschl.) Mikro- und Nanoelektronik und Photonik),
Nanotechnologie, fortschrittliche Werkstoffe und Fertigungssysteme,
industrielle Biotechnologie, Raumfahrtforschung und –innovation sowie CO2-arme
Techniken und Anpassungstechnologien mit besonderer Betonung auf einem
integrierten Konzept für Schlüsseltechnologien. Erleichterung des Zugangs zu
Risikofinanzierungen und Risikokapital (aufbauend auf die Fazilität für
Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis des RP7 und die Finanzinstrumente des
CIP) sowie Bereitstellung von EU-weiter Unterstützung für Innovationen in KMU
mit hohem Wachstumspotential. Dieses Konzept beinhaltet sowohl Planforschung
als auch mehr Freiräume für Bewerber mit innovativen Projekten und
bahnbrechenden Lösungen.
3.
Umsetzung
Entsprechend dem Konzept einer GSFI wird die
Umsetzung vereinfacht und standardisiert. Die Vereinfachung betrifft
sowohl die Formen der Förderung als auch die Verwaltungsvorschriften für die
Teilnahme und die Verbreitung von Ergebnissen. Das neue einheitliche Regelwerk
gilt für die drei Blöcke der GSFI, wobei den Besonderheiten des EIT (und seinem
Bedarf an einer gewissen Flexibilität in Regulierungsfragen) und von KMU Rechnung
getragen wird. Die wichtigsten operativen Merkmale der GSFI: ·
Im Rahmen der GSFI kommen gestraffte
Finanzierungsformen und Instrumente zur Anwendung, wobei diejenigen, die
sich bewährt haben, weitergeführt, solche mit ähnlichen Zielen zusammengeführt
und solche, die nicht länger zweckdienlich sind, beendet werden. Zuschüsse und
innovative Finanzinstrumente werden verstärkt zum Einsatz kommen.
Berücksichtigt werden auch die vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Preise. ·
Ein einziges Regelwerk gilt einheitlich für
Förderfähigkeit, Rechnungswesen, Berichterstattung und Buchprüfung. Es soll ein
neues Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle einerseits und zwischen
Risikobereitschaft und Risikovermeidung andererseits gefunden werden. Um den
Verwaltungsaufwand für die Begünstigten (Zuschussempfänger) zu verringern, wird
ein radikal vereinfachtes Kostenerstattungssystem eingeführt, bei dem die
üblichen Rechnungslegungs- und Verwaltungsverfahren der Begünstigten möglichst
weitgehend akzeptiert werden, und verstärkt auf Pauschalbeträge und -sätze
zurückgegriffen wird. Die Begünstigten werden gebeten, die Ergebnisse einer
gemeinsamen Nutzung zuzuführen oder sie über entsprechende Kommunikationsmittel
öffentlich zugänglich zu machen. ·
Die Vorhaben können früher anlaufen, weil
die Auswahl- und Post-Evaluierungsphase in Zukunft viel kürzer sein wird. Über
ein gemeinsames IT-Portal erhalten Antragsteller und Teilnehmer einfachere
Orientierung und Beratung. Darüber hinaus werden die Förderstrukturen in den
Mitgliedstaaten gestrafft, um für alle GSFI-Maßnahmen eine zentrale
Anlaufstelle in der Landessprache anbieten zu können. Es werden gezielte
Maßnahmen eingeführt, um talentierte Forscher und Erfinder, denen es an
Erfahrung mit EU-Fördermöglichkeiten fehlt, zu unterstützen. Innerhalb der GSFI
gilt ein einheitliches Auditkonzept. ·
Qualität, Effizienz und Kohärenz bei der
Durchführung der GSFI werden, aufbauend auf die guten Erfahrungen bei laufenden
Programmen, durch eine stärkere Externalisierung erhöht. Die im
Rahmen der derzeitigen Programme eingerichteten Exekutivagenturen werden
ausgebaut, um Größenvorteile zu erzielen. Stärker zum Einsatz kommen
öffentlich-private Partnerschaften mit der Industrie und öffentlich-öffentliche
Partnerschaften mit Programmen der Mitgliedstaaten, wobei auch neue
Möglichkeiten im Rahmen der geänderten Haushaltsordnung genutzt werden sollen.
Diese Partnerschaften beruhen auf der Bereitschaft aller Seiten, die Ressourcen
zu bündeln, um Investitionen in strategischen Bereichen zu fördern und
Einzelaktionen zu überwinden. ·
Die strategische Ausrichtung der EU-, nationalen
und regionalen Ressourcen in Form einer gemeinsamen Planung mit den
Mitgliedstaaten wird den Zusatznutzen und die Auswirkungen der
Gesamtinvestitionen erhöhen. ·
Der verstärkte Einsatz innovativer
Finanzinstrumente wird auf Privatinvestitionen in Forschung und Innovation
einschließlich Wagniskapital für innovative Hochtechnologie-Unternehmen (gerade
auch KMU) eine Hebelwirkung ausüben. Extern verwaltet werden sie von der EIB-Gruppe
oder anderen internationalen Finanzinstituten bzw. privaten Finanzinstituten,
an denen, entsprechend den gemeinsamen Bestimmungen für Fremd- und
Eigenkapital, mindestens ein Mitgliedstaat beteiligt ist. Somit wird davon ausgegangen, dass rund zwei
Drittel des GSFI-Budgets extern umgesetzt werden könnten (derzeit etwa die
Hälfte), verteilt auf die verschiedenen Fördermechanismen. Umfang und Form der
Externalisierung sollten unter anderem von den Auswirkungen auf die Effizienz
und dem zur Verfügung stehenden Gesamtbudget abhängen und können eine weitere
Vereinfachung der Regeln für eine ausgelagerte Verwaltung beinhalten.
Gleichwohl werden die direkten Leitungsfunktionen weiterhin von der Kommission
ausgeübt, vor allem in Bereichen, in denen es um zentrale politische
Zuständigkeiten geht. Komplementarität und Synergien mit Forschungs- und Innovationsförderung im Rahmen der Kohäsionspolitik
werden dadurch gewährleistet, dass zwischen den Zielen und den
Unterstützungsmaßnahmen klar unterschieden wird. Forschung und Innovation sind
zentrale Voraussetzungen für Wohlstand und Wohlergehen aller EU-Regionen.
Deshalb ist es im Interesse aller Mitgliedstaaten, qualitativ hochwertige,
starke und effiziente Forschungs- und Innovationssysteme aufzubauen. GSFI-Maßnahmen
werden hierzu durch Mittelzuweisungen aufgrund von Spitzenleistungen in
Forschung und Innovation unabhängig vom geografischen Standort beitragen.
Kohäsionspolitische Maßnahmen werden als wichtigstes Instrument zur Stärkung
der Forschungs- und Innovationskapazität auf regionaler Ebene intensiviert.
Hierzu gehört auch der Ausbau der Forschungsinfrastruktur durch
Mittelzuweisungen auf der Grundlage vorher festgelegter Mittelbindungen für
förderfähige Regionen. Die mit den Mitgliedstaaten geschlossenen Partnerschaftsabkommen
unterstützen gemeinsam mit der GSFI Strategien für eine intelligente
Spezialisierung zur Verwirklichung von in der GSFI festgelegten und auf einer
Einschätzung der regionalen/lokalen Situation beruhenden Prioritäten. Dies
dürfte ein Weg zur Verwirklichung von Forschungsexzellenz sein und mit der Zeit
zu einer höheren Anzahl von Spitzenforschern und Erfindern aus den Regionen
(insbesondere den „Konvergenzregionen“) führen, die in der Lage sind, Programme
zu erstellen, die voll und ganz auf die GSFI ausgerichtet sind, und die
Fähigkeit aller Regionen zu stärken, ihr Innovationspotenzial in vollem Umfang
auszuschöpfen. Eine entsprechende Schnittstelle wird ebenfalls mit der GAP
eingerichtet, um Forschung und Innovation in der Landwirtschaft zu fördern.
Hierzu gehören einschlägige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie andere
EU-Programme, auch zum Thema „Sicherheit“.
4.
Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020
Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Gemeinsame Strategie für Forschung und Innovation || 80 Mrd. EUR Verwaltung Unter der Haushaltlinie Verwaltung des
EU-Haushalts werden die Tätigkeiten aller EU-Organe – darunter das Europäische
Parlament (etwa 20 %, der Europäische Rat und der Rat (7 %), die
Kommission (40 %) und die anderen Organe wie der Gerichtshof, der
Europäische Auswärtige Dienst oder der Europäische Bürgerbeauftragte
(15 %) - sowie Ruhegehälter (16 %) und die Europäischen Schulen
(2 %) finanziert. Ein relativ kleiner Teil des EU-Haushalts –
5,8 % des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens – fließt in die
Verwaltung. Trotz der beispiellosen Erweiterung der EU, der zunehmenden Anzahl
von in der gesamten EU angesiedelten Organen und Einrichtungen und der
zusätzlichen Aufgaben, die naturgemäß zu Personalzuwachs und später zu mehr Ruhegehaltsempfängern
führen, hat sich dieser Teil nicht signifikant verändert. Der
Verwaltungshaushalt dient der Zahlung von Gehältern und Ruhegehältern sowie
laufenden Kosten bspw. für Gebäude, Sitzungen von Sachverständigen,
Geschäftsreisen, IT-Systeme und sonstige, damit verbundene Ausgaben. Er deckt
die Betriebskosten einer Union mit 23 Sprachen für die Zwecke von
Übersetzung und Dolmetschen. Aus diesem Haushaltsteil erfolgt auch die Zahlung
für das System der Europäischen Schulen mit Schulen in verschiedenen
Mitgliedstaaten. Da die Ausgaben für Ruhegehälter und für die
Europäischen Schulen spezifischer Art sind und durch langfristige Trends
beeinflusst werden, schlägt die Kommission in ihrem mittelfristigen
Finanzrahmen die für den Betrieb der EU-Organe erforderlichen Ausgaben
gesondert als Teilrubrik unter der Haushaltslinie V (ohne Versorgungsbezüge und
Europäische Schulen) vor. Nach Ansicht der Kommission stellt die
Begrenzung des Wachstums der Verwaltungskosten (Haushaltslinie V) während
des nächsten Planungszeitraums eine Herausforderung dar, die aber auf der
Grundlage der Obergrenzen für 2013 machbar ist. Unbeschadet zusätzlicher Kosten
infolge künftiger Erweiterungen hieße das für den Zeitraum 2014-2020, dass die
Verwaltungsausgaben nicht ansteigen. 2004 hat die Europäische Union ihren
öffentlichen Dienst vollständig reformiert und eins der modernsten Statute
seiner Zeit eingeführt. Eine neue, leistungsorientierte Laufbahnstruktur, ein
neuer Vertragsstatus für Bedienstete, die keine Kernaufgaben wahrnehmen, eine
Reform des Versorgungssystems, neue Arbeitsmethoden und familienfreundliche
Arbeitsbedingungen waren nur einige der zahlreichen Änderungen, die mit der
umfassendsten Reform des Statuts der europäischen Beamten seit 1968 eingeführt
wurden. Diese Reform fand nicht nur auf die Organe, sondern auch auf die
Einrichtungen und Agenturen der EU Anwendung, die in nahezu allen
Mitgliedstaaten ansässig sind. Mit dieser Reform konnte die EU bisher fast 3
Mrd. EUR einsparen. Bis 2020 wird sie für den EU-Haushalt für weitere
Einsparungen von etwa 5 Mrd. EUR sorgen. Die jüngsten Entwicklungen in der globalen
Wirtschaft sowie die daraus folgende Notwendigkeit, die öffentlichen Finanzen
zu stabilisieren, erfordern von jeder öffentlichen Verwaltung und deren Personal
besondere Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz und zur Anpassung an den
sich verändernden wirtschaftlichen und sozialen Kontext. Dieser Kontext gilt
auch für den europäischen öffentlichen Dienst und die Verwaltungen der
europäischen Organe. Als Verwaltung ist die Kommission dieser Verantwortung in
den vergangenen Jahren mit ihrer Politik des Nullwachstums des Personals, der
Realisierung neuer politischer Prioritäten mittels interner
Personalumsetzungen, der Einführung von Werkzeugen und Verfahren zur
Verbesserung ihrer internen Organisation und Effizienz sowie, in jüngster Zeit,
durch ihren Vorschlag nachgekommen, ihre Verwaltungsausgaben für das Jahr 2012
einzufrieren. Über diese administrativen Maßnahmen hinaus hat
die Kommission beschlossen, Veränderungen des geltenden Statuts vorzuschlagen,
die allen Organen, Einrichtungen und Agenturen weitere Effizienzsteigerungen
und Einsparungen ermöglichen und gleichzeitig einen attraktiven europäischen
öffentlichen Dienst garantieren, der sich aus Bürgern aller Mitgliedstaaten
zusammensetzt und den höchsten Standards entspricht. Nach Auffassung der Kommission sind in allen
Organen, Einrichtungen und Agenturen weitere Einsparungen erforderlich und
möglich. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission beschlossen,
vorzuschlagen, dass der Personalbestand aller Organe, Einrichtungen und
Agenturen um 5 % reduziert wird. Das wird einer der wichtigsten Aspekte
bei der Erreichung von Einsparungen sein und ist Teil eines globalen Anreizes
zur Effizienzsteigerung für alle Organe. Dieser Personalabbau sollte durch eine
Erhöhung der Arbeitszeit der Bediensteten ohne Gehaltsausgleich kompensiert
werden. Die Herausforderung der Begrenzung des Wachstums
der Verwaltungsausgaben wird allerdings weitere Änderungen der statutären
Bestimmungen für die EU-Bediensteten erforderlich machen. Die Kommission
beabsichtigt insbesondere Folgendes: ·
Änderung der Methode für die Anpassung der Gehälter
und Verlängerung der von allen Beamten gezahlten derzeitigen
"Sonderabgabe" in Höhe des geltenden Höchstsatzes von 5,5 %. ·
Entsprechend der demographischen Entwicklung in
Europa Anhebung des Renteneintrittsalters von 63 auf 65 Jahre und des
Vorruhestandsalters von 55 auf 58 Jahre, während gleichzeitig dafür gesorgt
wird, dass die Möglichkeit, bis zum Alter von 67 Jahren weiter zu arbeiten,
attraktiv wird. Die Methodologie für die Berechnung des
Pensionsbeitragssatzes wird ebenfalls an internationale Standards angepasst.
Mit einer solchen Änderungen wird darauf abgezielt, die Organe und die
Mitgliedstaaten mit stabileren Rentenbeitragssätze zu versehen, die durch
kurzfristige Schwankungen der Zinssätze weniger gefährdet werden und damit
krisensicherer sind. ·
Schaffung einer klaren Verbindung zwischen
Verantwortung und Besoldungsgruppe: die Laufbahn der Funktionsgruppe AST wird
dahingehend umstrukturiert, dass die beiden höchsten Besoldungsgruppen
(AST 10 und 11) Bediensteten vorbehalten werden, die in dieser
Laufbahngruppe höchste Verantwortung für Personal, Finanzen oder Koordinierungstätigkeiten
tragen; ·
Einstellung von Büro- und Sekretariatskräften als
Vertragsbedienstete mit unbefristetem Vertrag anstelle von lebenslanger
Einstellung als Beamte. Zur Vermeidung ständiger Überschneidungen zwischen
Vertragsbediensteten und Beamten, die dieselben Aufgaben wahrnehmen, werden die
Tätigkeiten der Bürokräfte für Beamte schrittweise abgeschafft. ·
Anhebung der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von
37,5 auf 40 Stunden, Beibehaltung der Höchstarbeitszeit von 42 Stunden pro
Woche. Diese Anhebung der Arbeitszeit wird dazu beitragen, die 5 %ige
Personalkürzung auszugleichen. ·
Anpassung der Berechnung des Reisekostenzuschusses. Im Hinblick auf die Agenturen möchte die
Kommission ebenfalls einige Änderungen der das Personal betreffenden
Bestimmungen vorschlagen, die den Besonderheiten der Agenturen besser Rechnung
tragen, und damit eine kohärentere, reibungslosere Umsetzung des Statuts
ermöglichen. Entsprechend den Schlussfolgerungen der interinstitutionellen
Arbeitsgruppe "Agenturen" könnten in Zukunft zusätzliche Maßnahmen
vorgeschlagen werden, die zu weiteren Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben
der Agenturen führen könnten und in der entsprechenden EU-Haushaltslinie zu
berücksichtigen wären. Die Kommission wird vorschlagen, dass diese
Maßnahmen ab 2013, d.h. vor dem Planungszeitraum 2014-2020, umgesetzt werden. Vorgeschlagene Mittelausstattung 2014-2020 Zahlen in konstanten Preisen von 2011. Verwaltung davon || 62,6 Mrd. EUR · Rentenausgaben und Europäische Schulen || 12,2 Mrd. EUR · Verwaltungsausgaben der Organe || 50,45 Mrd. EUR [1] KOM(2010) 600 endg. – 26. Oktober 2010. [2] KOM(2009) 82 endg., Schlussfolgerungen des Rates
vom 30.11.2009 zu einem Gemeinschaftsrahmen für die Katastrophenverhütung in
der EU und Schlussfolgerungen des Rates vom 14.11.2008 zu europäischen
Schulungsmaßnahmen im Bereich der Katastrophenbewältigung. [3] KOM(2011) 112 endg.: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen
CO2-armen Wirtschaft bis 2050 vom 8. März 2011. [4] Auf der Grundlage der Folgenabschätzung zum Fahrplan bis
2050. [5] Ausgehend von den Erfahrungen des „NER-300-Programms“,
das im Zeitraum 2011-2015 voraussichtlich etwa 10 Mrd. EUR (davon 4-5 Mrd.
EUR aus Einkünften aus der Versteigerung von Zertifikaten) für die Förderung
der CO2-Abscheidung und –Speicherung und von Demonstrationsprojekten
erneuerbarer Energien mobilisieren wird. [6] KOM(2010) 614. [7] KOM (2010) 642. [8] Eurostat-Bericht über Arbeitlosigkeit vom 10. Mai
2011 und Eurostat-Angaben zu den Indikatoren für Europa 2020 vom 20. Mai
2011. [9] Der gemeinsame strategische Rahmen bezieht den ESF, den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, den Europäischer
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den
Europäischen See- und Fischereifonds ein. [10] Die bisherigen Erfahrungen lassen vermuten, dass die
Reintegrationsrate nach 12 Monaten bei etwa 40 % liegen wird und sich über
einen längeren Zeitraum weitere positive Auswirkungen beobachten lassen. [11] Gemäß der Haushaltsordnung bedürfen diese Maßnahmen keines
besonderen Rechtsaktes für ihre Durchführung. Die jährliche Mittelausstattung
wird von der Haushaltsbehörde festgelegt. [12] Zu den vorgeschlagenen Merkmalen des Teilprogramms
Klimapolitik siehe gesonderte Beschreibung der Klimapolitik. [13] Umweltaktionspläne sind Pläne oder Programme für die
Durchführung spezieller umweltpolitischer Vorschriften gemäß den
EU-Umweltrichtlinien (z. B. ein prioritärer Aktionsrahmen unter der
Habitat-Richtlinie, ein Bewirtschaftungsplan für Flusseinzugsgebiete unter der
Wasser-Rahmenrichtlinie, ein Plan zur Abfallminimierung unter der
Abfallrahmenrichtlinie, ein Plan zur Verminderung der Luftverschmutzung zur
Erfüllung der Anforderungen des Programms „Saubere Luft für Europa“ usw.) bzw.
von den Behörden gemäß den EU-Empfehlungen entwickelte Pläne oder Programme
(z. B. ein Plan für eine nachhaltige Stadtentwicklung, Pläne für das
integrierte Küstenzonenmanagement usw.). [14] KOM(2011) 244. [15] Russland wird weiterhin von der Unterstützung im Rahmen
der grenzübergreifenden und der regionalen Zusammenarbeit des ENI profitieren. [16] 20 % Treibhausgasminderung, 20 %-Anteil
erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in der EU und 20 %–ige
Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020. [17] Im Falle von Verkehrsprojekten werden die
Kofinanzierungsanteile bei den einzelnen Verkehrsträgern von der Verfügbarkeit
von Projektmitteln abhängen. Bei grenzübergreifenden Projekten werden höhere
Kofinanzierungsanteile angestrebt. In Konvergenz-Regionen richten sich die
Kofinanzierungsanteile nach den Kofinanzierungsanteilen für Investitionen auf
der Grundlage der neuen Verordnungen für den Kohäsionsfonds und die
Strukturfonds. [18] Ausgehend von den Erfahrungen mit dem Europäischen
Konjunkturprogramm dürfte in der Regel ein Kofinanzierungsanteil von bis zu
30 % erforderlich sein, um letztlich eine Investitionsentscheidung
herbeizuführen und die schwierigen grenzübergreifenden Projekte auf den Weg zu
bringen. Wenn ein Projekt wirtschaftlich nicht rentabel ist, aber dazu dient,
die Versorgungssicherheit zu verbessern oder bestimmten Mitgliedstaaten aus der
Isolation zu verhelfen, könnte der erforderliche Kofinanzierungsanteil sogar
noch höher sein (bis zu 80 %).