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Document 52011DC0274
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Strengthening victims' rights in the EU COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Strengthening victims' rights in the EU
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Opferrechte in der EU MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Opferrechte in der EU
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Opferrechte in der EU MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Opferrechte in der EU
/* KOM/2011/0274 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Opferrechte in der EU MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Opferrechte in der EU /* KOM/2011/0274 endg. */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Stärkung der Opferrechte in der EU
1.
Warum sind Opferrechte von Belang?
Straftaten können jeden von uns treffen. Jedes Jahr werden Millionen
Menschen in der Europäischen Union Opfer einer Straftat. Laut Angaben von
Eurostat werden jährlich etwa 30 Millionen Straftaten gegen
Personen oder Eigentum gemeldet und bei vielen Straftaten erfolgt keine
Anzeige. Oft gibt es bei einer Straftat mehr als ein Opfer und leiden indirekt
auch die dem Opfer Nahestehenden. Dies lässt den
Schluss zu, dass es pro Jahr wahrscheinlich über 75 Millionen direkte
Opfer einer Straftat gibt[1]. Und jedes Jahr kommen viele Menschen durch Verkehrsunfälle zu Schaden.
2010 kam es in der EU zu über 1 Million Verkehrsunfällen, bei denen
30 700 Menschen ihr Leben verloren. Fast 31 000 Menschen kommen
jährlich auf den Straßen ums Leben, darunter 850 Kinder unter
14 Jahren, während 250 000 Menschen schwere und 1,2 Millionen
Menschen leichtere Verletzungen erleiden[2]. Die Menschen in Europa reisen häufig in andere Mitgliedstaaten,
und das Risiko, Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls zu werden, ist
dabei genauso groß wie zuhause. 90 % der geschätzten 1,4 Mrd. Reisen, die
Europäer 2008 unternahmen, fanden in der EU statt[3]. Außerdem halten sich
11,3 Millionen Europäer ständig außerhalb ihres Herkunftslands auf,
10 % der Europäer haben eine Weile im Ausland gelebt und gearbeitet und
13 % haben sich zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken ins Ausland begeben[4]. Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig es ist, geeignete, wirksame
Maßnahmen für die Rechte derer zu gewährleisten, die in ihrem eigenen Land, auf
Reisen oder während eines längerfristigen Aufenthalts im Ausland zu Opfern von
Straftaten oder Verkehrsunfällen werden. Es handelt sich um ein sowohl
grenzüberschreitendes als auch nationales Problem, das ein Tätigwerden der EU
erforderlich macht. Das Thema Opferrechte hat auch eine geschlechtsspezifische Dimension.
Frauen sind versteckten, nicht erfassten Formen von Gewalt in besonderem Maße
ausgesetzt. Schätzungen des Europarates zufolge erleben 20-25 % der
europäischen Frauen als Erwachsene mindest einmal körperliche Gewalt,
12-15 % erleben häusliche Gewalt in ihrer Beziehung und über 10 %
erleiden sexuelle Gewalt[5]. Im Bemühen, den Raum der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts zu konsolidieren, hat die Kommission als strategische
Priorität[6]
auf der Grundlage des Stockholmer Programms und seines Aktionsplans[7] festgestellt, dass Maßnahmen
zur Stärkung der Rechte von Opfern von Straftaten sowie die Sicherstellung des
Schutzes der Opfer, ihrer Unterstützung und ihres Zugangs zum Recht
erforderlich sind. Die EU hat bereits eine Regelung zu den
Rechten von Opfern im Strafverfahren erlassen,[8]
und die meisten Mitgliedstaaten gewährleisten einen gewissen Opferschutz und
eine gewisse Unterstützung. Allerdings wird in der Regel noch immer nicht
ausreichend auf die Stellung und die Bedürfnisse der Opfer in Strafverfahren
eingegangen, und die Opferrechte sind innerhalb der EU weiterhin sehr
unterschiedlich ausgeprägt. Aus diesem Grund legt die Kommission ein
Vorschlagspaket vor, um die bestehenden nationalen Maßnahmen zu stärken und
dabei sicherzustellen, dass für Opfer von Straftaten unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsland überall in der EU ein
Mindestsockel an gleichen Rechten gilt. Dieses Paket umfasst einen neuen
Mechanismus der gegenseitigen Anerkennung, der gewährleisten soll, dass Opfer
oder potenzielle Opfer, für die in ihrem Aufenthaltsmitgliedstaat eine
Schutzmaßnahme angeordnet wurde, diesen Schutz behalten, wenn sie sich in einen
anderen Mitgliedstaat begeben. Mit diesem Paket trägt die EU dazu bei, dass
neben der Verfolgung der Täter und deren Bestrafung die Bedürfnisse der Opfer
in den Mittelpunkt der Justiz rücken. Entschädigung ist ein Grundbedürfnis der
Opfer. Bei Straßenverkehrsunfällen in einem anderen Mitgliedstaat können sich
allerdings wegen unterschiedlicher Ausschluss- und Verjährungsfristen
administrative und verfahrensrechtliche ergeben, wenn sich Opfer um
Entschädigung bemühen. Die Kommission wird dazu vorschlagen, die
Ausschlussfristen zu harmonisieren, damit Opfer nicht Gefahr laufen, ihr Recht
auf Entschädigung aus verfahrensrechtlichen Gründen zu verlieren. Zwischen Opferrechten und Verbrechensverhütung
besteht ein deutlicher Zusammenhang. Die Kommission setzt sich seit vielen
Jahren für die Verhütung von Straftaten und Gewalt und für die Förderung der
Sicherheit im Straßenverkehr ein.[9]
Die präventive Arbeit ist nicht nur für die kurz- und mittelfristige
Reduzierung von Straftaten und Unfällen, sondern auch für eine Änderung der
Verhaltensmuster gegenüber kriminellen oder rücksichtslosen Verhaltensweisen
von grundlegender Bedeutung und kann langfristig zu nachhaltigen, positiven
Ergebnissen führen.
2.
Warum brauchen wir auf EU-Ebene neue Maßnahmen für Opfer?
· Wir haben in Bezug auf die Anerkennung von Opfern schon viel erreicht,
aber es muss noch mehr getan werden. Dass die Opferrechte auf gleicher,
nichtdiskriminierender Grundlage zugänglich sein sollten, ist nicht neu. 1989
bestätigte der Gerichtshof, dass die Entschädigungsleistung, ein Kernbedürfnis
von Opfern, aus Gründen der Staatsangehörigkeit nicht eingeschränkt werden darf[10]. Seitdem hat die EU zur
Einführung allgemeiner Mindeststandards für Opfer, insbesondere mit dem
Rahmenbeschluss des Rates aus dem Jahr 2001[11],
sowie für spezifische Opfergruppen – Opfer von Menschenhandel, sexuell
ausgebeutete und missbrauchte Kinder, Opfer von Terrorismus –
Rechtsvorschriften[12]
erlassen. Die Kommission hat außerdem die Tätigkeit von staatlichen Agenturen
und Nichtregierungsorganisationen finanziell unterstützt, deren Arbeit mit
Opfern und für Opfer häufig von Freiwilligen geleistet wird[13]. Die 2001 im Rahmenbeschluss des Rates
festgelegten Standards wurden allerdings nicht zufriedenstellend umgesetzt.[14] Mit dem Lissabonner Vertrag
verfügt die EU jetzt über eine klare Rechtsgrundlage für die Festlegung von
Mindestvorschriften für die Rechte der Opfer von Straftaten, um die
gegenseitige Anerkennung von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen zu
erleichtern. Außerdem haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat
zu Maßnahmen in diesem Bereich aufgerufen[15].
Neben der Weiterentwicklung und Ergänzung der bestehenden Instrumente zielen
die Vorschläge der Kommission darauf ab, den rechtlichen Rahmen durch die
Einführung unmittelbar verbindlicher und ohne Weiteres anwendbarer Rechtsakte
zu stärken. · Stärkung des Vertrauens in die Justiz und Verbesserung der Qualität des
Rechtssystems Ein Ziel der Europäischen Union ist es, ihren
Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu bieten, in
dem ihre Freizügigkeit gewährleistet ist. Gegenseitiges Vertrauen ist ohne eine
wirksame, EU-weite Anwendung eines Mindestsockels an Opferrechten nicht
möglich. Die Justizbehörden sollten Vertrauen in das Justizsystem der anderen
Mitgliedstaaten haben, und die Unionsbürger sollten – auch wenn sie auf Reisen
sind oder im Ausland leben – darauf vertrauen können, dass für sie dieselben
Mindeststandards gelten. · Mindeststandards müssen in allen Mitgliedstaaten gelten Heute bieten die meisten Mitgliedstaaten
Opfern von Straftaten ein gewisses Maß an Schutz und Unterstützung. Der Rolle
und den Bedürfnissen von Opfern in Strafverfahren wird aber in den
einzelstaatlichen Rechtssystemen noch nicht vollständig Rechnung getragen.
Ebenso gibt es zwar in allen Mitgliedstaaten Verfahren für
Entschädigungsforderungen nach einem Unfall im Straßenverkehr, aber die Fristen
für die Anmeldung entsprechender Ansprüche sind unterschiedlich geregelt. Zur
Lösung dieses Problems müssen die Mitgliedstaaten Standards für die Opferrechte
festlegen, und die EU muss sicherstellen, dass für Opfer überall in der EU
gleiche Bedingungen herrschen. Ein in allen Mitgliedstaaten geltendes
Mindestmaß an Garantien und Standards erleichtert die justizielle
Zusammenarbeit, steigert die Qualität des Rechtssystems und stärkt zudem das
Vertrauen der Bürger in die Justiz. · Grundrechte müssen gewahrt werden Für die angemessene Behandlung von Opfern gilt
eine Reihe von in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (die
EU-Charta) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anerkannten
Grundrechten[16].
Die Anerkennung und Achtung der Opfer, insbesondere ihrer menschlichen Würde,
ihres Privat- und Familienlebens und ihres Eigentums, ist ebenso zu
gewährleisten wie die Grundrechte Anderer, z. B. der Angeklagten. Mit den
Maßnahmen der EU werden die Grundrechtestandards für alle an Strafverfahren
Beteiligten angehoben – seien sie Opfer, Angeklagte oder Inhaftierte – und es
wird sichergestellt, dass diese Rechte nur im Bedarfsfall und in angemessener
Weise eingeschränkt werden. · Die Befriedigung der Opferbedürfnisse trägt zur Reduzierung der
Gesamtkosten der Straftat bei Die Stärkung der Opferrechte wirkt sich auf
die Opfer und die Gesellschaft insgesamt positiv aus. Mit der Erfüllung der
Bedürfnisse, die Opfer vor, während und nach strafrechtlichen Verfahren haben,
lassen sich die Gesamtkosten der Straftat beträchtlich verringern[17]. Dabei geht es um materielle
Kosten in den Bereichen Wirtschaft und Gesundheit sowie Strafgerichtsbarkeit
und um immaterielle Kosten wie Schmerz, Leiden und geringere Lebensqualität des
Opfers. Opfer, die respektiert, unterstützt und geschützt werden, werden sich
körperlich und emotional rascher erholen, was ihnen eine schnellere Rückkehr in
ihr normales Leben ermöglicht. Das hält die Einkommensverluste und die
Abwesenheit von der Arbeit sowie die Notwendigkeit weiterer
Gesundheitsversorgung in Grenzen. Opfer, die gut behandelt werden, werden
wahrscheinlich auch aktiver an den Verfahren teilnehmen. Das erhöht die
Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Verfolgung und Verurteilung, womit
wiederum Wiederholungstaten und Straflosigkeit reduziert werden.
3.
Opfer von Straftaten im Brennpunkt – Was benötigen sie?
Viele Personen fallen in der EU einer Straftat
zum Opfer. Diese Opfer haben eine ganze Reihe von Bedürfnissen, denen
entsprochen werden sollte, damit sie die Folgen der Tat schneller überwinden
können: Anerkennung und respekt- und würdevolle Behandlung, Schutz
und Unterstützung, Zugang zum Recht sowie zu Entschädigung und
Schadensersatz. Das Legislativpaket der Kommission zielt im
Kern darauf ab, die Bedürfnisse der Opfer umfassend zu regeln. Die
Kommissionsvorschläge sind auf die Bedürfnisse unmittelbarer wie auch
mittelbarer Opfer von Straftaten wie Familienangehörigen gerichtet, die
ebenfalls unter den Folgen der Straftat leiden. Direkte Familienangehörige oder
von unmittelbaren Opfern abhängige Personen werden deshalb Unterstützung und
Schutz, wie im Legislativpaket vorgeschlagen, in Anspruch nehmen können. Das nachstehende Beispiel verdeutlicht die
schlechte Behandlung, die einem Opfer widerfahren kann, und zeigt, wie sein
Leben dadurch beeinträchtigt werden kann, dass seine individuellen Rechte
während und nach Anzeigen einer Straftat nicht angemessen berücksichtigt
werden. In den nachstehenden Abschnitten werden wir zeigen, wie dieselbe
Geschichte – in jeder Bedürfniskategorie – verliefe, wenn das Opfer und seine
Familie infolge der Anwendung der Kommissionsvorschläge angemessen behandelt
würden. Alex hatte mit seiner Familie eine
Ferienwohnung im Ausland gemietet, als eines Nachts dort eingebrochen wurde.
Als er die Einbrecher stellen wollte, griffen sie ihn im Beisein seiner Familie
tätlich an. Er meldete die Straftat bei der örtlichen Polizei, konnte aber
nicht alle Einzelheiten nennen, da er sich nicht verständlich machen konnte. In
den Wochen danach erhielt er keinerlei Informationen über den Fall und fühlte
sich immer stärker frustriert, weil mehrfach durch verschiedene Polizisten
routinemäßige Befragungen vorgenommen wurden. Sehr störend war für ihn, dass
sogar seine Kinder wiederholt befragt wurden. Nach seiner Rückkehr nach Hause benötigte Alex
wegen seiner Verletzungen verschiedene Operationen und war einige Wochen nicht
arbeitsfähig. Von der Polizei hörte er nichts, bis er eines Tages vorgeladen
wurde, um bei dem im Ausland stattfindenden Prozess von zwei Tatverdächtigen
als Zeuge aufzutreten. Es war für ihn schwierig, der Verhandlung zu folgen, da
ihm niemand das fremde Verfahren erklärte und er aufgrund der Konfrontation mit
den Angeklagten vor dem Gerichtssaal eingeschüchtert war. Nach Abschluss des Prozesses hörte Alex nichts
mehr über den Fall oder den Ausgang für die Beschuldigten. Aber er und seine
Familie lebten viele Jahre nach dem Angriff mit den emotionalen, körperlichen
und finanziellen Folgen der Straftat. Obwohl die Straftat sich an einem anderen
Ort und in einem anderen Land ereignet hatte, fühlten sie sich nirgendwo mehr
sicher, selbst in ihrem eigenen Haus nicht[18].
3.1. Anerkennung und respektvolle
Behandlung Die Würde des Menschen ist ein Grundrecht, das
im Mittelpunkt dessen steht, was wir unter einer gerechten Gesellschaft
verstehen, und das Fundament für die angemessene Behandlung von Opfern bildet.
Wer eine Straftat erlitten hat, erwartet, als Opfer anerkannt zu werden, die
Anerkennung seines Leidens zu erfahren und sensibel und professionell behandelt
zu werden. Opfer sind Individuen und ihre Bedürfnisse sollten anerkannt werden.
Oft jedoch mangelt es den Fachleuten in Europa, die in regelmäßigem Kontakt zu
Opfern von Straftaten stehen, an entsprechender Schulung, um diese Bedürfnisse
erkennen oder mittels einer individuellen Bewertung feststellen können. Alex wurde während seines Urlaubs im Ausland
im Beisein seiner Familie angegriffen. Als er die Straftat meldete,
organisierte die Polizei einen Dolmetscher, so dass er über das Geschehen
detailliert berichten konnte. Die Polizei stellte die Verbindung zu einer
Opferhilfeorganisation her und informierte ihn über seine Rechte und seinen
Anspruch auf Entschädigung. In den anschließenden Wochen hielt ihn eine Kontaktperson
bei der Polizei über die Ermittlungen auf dem Laufenden. 3.2. Schutz Während des Strafverfahrens leiden Opfer
möglicherweise unter der Art und Weise, wie das System funktioniert. Um
Schädigungen aufgrund unangemessener Verfahrensweisen, wie wiederholter,
unsensibler Befragungen, zu vermeiden, ist es wichtig, dass während
strafrechtlicher Ermittlungen und Gerichtsverfahren Opferschutz gewährleistet
ist. Dies ist für besonders schutzbedürftige Opfer, wie Kinder, von
wesentlicher Bedeutung. Auch nach einer Straftat sind Opfer anfällig
für weitere Schädigungen, Einschüchterungen oder Repressalien vonseiten des
Täters. Bei ca. 40 % der gemeldeten Straftaten handelt es sich um
Wiederholungstaten gegen dasselbe Opfer, die innerhalb eines Jahres begangen
werden[19].
Für die Vermeidung weiterer Vorfälle kann entscheidend sein, dass
Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass die verstärkte
Mobilität in Europa dazu führt, dass immer mehr Opfer ins Ausland umziehen oder
reisen. Jenseits der Grenzen verlieren sie aber möglicherweise jeglichen
Schutz. Zum Schutz der Personen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch
machen, schlägt die Kommission zum ersten Mal die gegenseitige Anerkennung von
Schutzmaßnahmen vor. Als Alex den Überfall meldete, fragte ihn die
Polizei, ob er während des Verfahrens Schutz oder Unterstützung benötige.
Während der anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen beschränkte sich die
Befragung von Alex und seiner Frau auf ein Mindestmaß. Sie wurde immer von
demselben Polizisten vorgenommen, und seine Kinder wurden nur einmal von einem
speziellen Beamten befragt, um sie nicht unnötig zu belasten. Als der Fall vor
Gericht kam, wurde Alex aufgefordert, als Zeuge aufzutreten. Bei Betreten des
Gerichts fühlte er sich sicher, da er in einem gesonderten Raum für Opfer
warten konnte und damit vermieden wurde, dass er außerhalb des Gerichtssaals
mit den Tätern konfrontiert wurde. 3.3. Unterstützung Straftaten können eine verheerende,
invalidisierende Wirkung auf Opfer haben, die infolge der Straftat
traumatisiert oder unfähig sein können, praktische Angelegenheiten zu regeln.
Nach der Strafanzeige muss das Opfer seinen Weg durch das komplexe Rechtssystem
finden. Rechtzeitige, geeignete Unterstützung ist deshalb erforderlich, um
Opfern zu helfen, emotionale, praktische, administrative und juristische Hürden
zu überwinden und wieder Fuß zu fassen. Trotz der Arbeit bestehender
Opferhilfedienste steht eine entsprechende Unterstützung nicht immer ohne
Weiteres zur Verfügung. Die Polizei brachte Alex in Kontakt zu einer
Opferhilfeorganisation. Sie unterstützte ihn und seine Familie bei der
emotionalen Bewältigung der Tatfolgen. Er erhielt auch praktische Hilfe, wie
medizinische Behandlung und Hilfe bei der Bearbeitung von Unterlagen. Die
Opferhilfeorganisation klärte ihn über die Strafverfahren sowie seine Rechte
und Stellung im Verfahren auf. Er erhielt die Kontaktangaben einer
Opferhilfeorganisation in seinem Herkunftsland, an die er sich auch nach
Abschluss des Verfahrens regelmäßig wandte. Ihre Unterstützung ermöglichte ihm
und seiner Familie, das Geschehene hinter sich zu lassen und ihr normales Leben
wieder aufzunehmen. 3.4. Zugang zum Recht Opfer haben ein legitimes Interesse daran zu
erfahren, dass dem Recht Geltung verschafft wird. Sie sollten wirksamen
Rechtschutz erhalten. Das kann wesentlich zur Bewältigung der Tatfolgen
beitragen. Die Aufklärung der Opfer über ihre Rechte, die Information über
wichtige Termine und Entscheidungen ist ein entscheidender Aspekt für die
Teilnahme am Verfahren und sollte in einer Art und Weise erfolgen, die das
Verständnis der Opfer gewährleistet. Opfer sollten auch am Prozess teilnehmen
und ihre Rechtssache vollständig verfolgen können. Tatsächlich haben Opfer in
der EU nicht immer Zugang zu diesen elementaren Rechten. Die Polizei kontaktierte Alex, um ihm
mitzuteilen, dass zwei Männer festgenommen und unter Anklage gestellt worden
waren. Er war auch über Zeitpunkt und Ort des Prozesses unterrichtet und
wusste, dass er vor Gericht als Zeuge auszusagen hatte. Während der Verhandlung
half ihm ein Dolmetscher, die Fragen und andere Vorgänge des Verfahrens zu
verstehen. 3.5. Entschädigung und
Schadensersatz Wer durch die Handlungen anderer Schaden
erlitten hat, erwartet oft eine finanzielle Entschädigung vom Staat oder vom
Täter. Eine Entschädigung soll sofort und längerfristig für finanzielle Schäden
aufkommen. Sie kann über einen symbolischen Betrag auch eine Art Anerkennung
darstellen. Als relativ neues Konzept in Strafverfahren
geht der Täter-Opfer-Ausgleich über die rein finanzielle Entschädigung hinaus
und legt den Schwerpunkt auf die Folgenbewältigung aus der Sicht des Opfers.
Als Alternative zur formalen Justiz oder in Verbindung mit dieser zielt er
darauf ab, Opfer wieder in den Stand vor der Straftat zu bringen, indem er
ihnen auf ihren Wunsch hin Gelegenheit zu einer direkten Konfrontation mit den
Tätern bietet und den Tätern ermöglicht, die Verantwortung für ihre Handlung zu
übernehmen. Alex konnte eine in seinem Herkunftsland für
Entschädigungen zuständige Behörde kontaktieren und die erforderlichen
Unterlagen in seiner eigenen Sprache ausfüllen, bevor er sie an das Land
schickte, in dem der Überfall stattgefunden hatte. Mit dem Geld konnte er für
die infolge des Überfalls entstandenen Extrakosten, einschließlich der
Operationskosten, aufkommen.
4.
Spezifische Opfergruppen
· Terrorismusopfer Terrorismusopfer haben, was sie von allen
anderen Opfergruppen unterscheidet, Angriffe erlitten, die eigentlich darauf
abzielten, der Gesellschaft insgesamt zu schaden. Sie benötigen weitgehend
denselben Schutz und dieselbe Unterstützung wie Opfer anderer schwerwiegender
krimineller Handlungen mit Gewaltanwendung. Diese Bedürfnisse müssen befriedigt
und die Opfer und ihre Familien müssen entsprechend unterstützt werden[20]. Terrorismusopfer stehen
allerdings möglicherweise wegen der Art des Angriffs viel stärker im Blickpunkt
der Öffentlichkeit und benötigen weit mehr soziale Anerkennung und respektvolle
Behandlung von allen Seiten, sei es von der Justiz, den Medien oder einzelnen
Personen. Diesen Opfern kommt zugute, dass in den Kommissionsvorschlägen das
Gewicht auf Anerkennung und respektvolle Behandlung gelegt wird. · Opfer von Verkehrsunfällen Opfer von Unfällen im Straßenverkehr haben oft
den Eindruck, dass die Gesellschaft ihren Opferstatus nicht ausreichend
anerkennt. Naturgemäß geht es bei den Unfallermittlungen als Erstes um Ursachen
und Umstände eines Unfalls, die Bedürfnisse der Opfer stehen nicht im
Vordergrund. Die Opfer wollen aber natürlich sehen, dass der Unfall ordnungsgemäß
untersucht wird und, wenn es sich um eine Straftat handelt, dass der Schuldige
zur Verantwortung gezogen wird. Wer mit derartigen Fällen zu tun hat, muss
eindeutig dafür geschult sein, diese Bedürfnisse zu verstehen und anzuerkennen.
Opfer von Verkehrsunfällen sind möglicherweise
berechtigt, Schadensersatzforderungen zu stellen. Bei Verkehrsunfällen mit
grenzüberschreitender Dimension stellt sich Opfern oft das Problem, dass in der
EU sehr unterschiedliche Fristen für Schadenersatzansprüche gelten und Opfern
nicht immer bekannt ist, welche nationalen Bestimmungen in ihrem Fall anwendbar
sind. Das kann dazu führen, dass Opfer aufgrund besonders kurzer Ausschluss-
oder Verjährungsfristen in dem Mitgliedstaat, in dem sich der Unfall ereignet
hat, keinerlei Entschädigung erhalten. In derartigen Fällen kommt Opfern die
Überarbeitung der geltenden EU-Kollisionsnormen[21] zugute, die es ihnen
ermöglichen, sich auf die Fristen ihres Herkunftslandes zu berufen. · Besonders schutzbedürftige Opfer Einige Opfer laufen mehr als andere Gefahr,
während des Strafverfahrens zusätzliche Schädigungen zu erleiden. Ihrem
besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarf muss nachgekommen werden. Im
Einklang mit bestehenden internationalen und nationalen Konzepten stellt die Kommission
deshalb auf der Grundlage der Bewertung der individuellen Bedürfnisse zum
ersten Mal sowohl Kategorien schutzbedürftiger Opfer als auch Mechanismen für
die Identifizierung anderer Risikogruppen fest. Die Kategorien schutzbedürftiger Opfer umfassen
Kinder, Personen mit Behinderungen und Opfer von sexueller Gewalt und
Menschenhandel. Außerdem können Opfer aus anderen Gründen schutzbedürftig sein,
die mit ihren persönlichen Merkmalen (z.B. niedrige Angst- und
Belastungsschwelle, Gefahr von Einschüchterung oder wiederholter Gewalt, oder
auch eine persönliche, soziale oder wirtschaftliche Situation, die es dem Opfer
schwer macht, die Folgen der Straftat zu verarbeiten oder dem Gerichtsverfahren
zu folgen) und/oder dem Wesen und der Art der Straftat (z. B.
Terrorismus, organisierte Kriminalität, Vorurteilskriminalität oder
geschlechtsbedingte Gewalt) in Verbindung stehen. So laufen beispielsweise
Opfer der organisierten Kriminalität in besonderem Maße Gefahr, durch die
Gewalttäter eingeschüchtert und wiederholt gewalttätig bedroht zu werden, und
benötigen möglicherweise besondere Schutzmaßnahmen. Das Konzept der
Kommission entspricht den Bestimmungen des neuen Richtlinienvorschlags über sexuellen
Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie und
der neuen Richtlinie zum Menschenhandel[22].
In beiden Richtlinien wird auf die besonderen Bedürfnisse dieser
schutzbedürftigen Opfer eingegangen. Kinder haben nach
der EU-Charta und der UN-Kinderrechtskonvention das im Vertrag über die Europäische
Union anerkannte Grundrecht auf Berücksichtigung ihrer Interessen in allen
nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und Politiken, einschließlich
gerichtlicher Verfahren. Wegen ihrer Schutzbedürftigkeit fördert die Kommission
für an Strafverfahren beteiligte Kinder aktiv das Konzept der
„kinderfreundlichen Justiz“[23].
Für Kinder kann eine strafrechtliche Ermittlung, insbesondere, wenn sie Opfer
von sexuellem Missbrauch waren, ein traumatisches Erlebnis darstellen. Zu ihrem
Schutz sollten deshalb besondere Maßnahmen vorgesehen sein. Opfer sexueller Gewalt – die weitaus meisten sind Frauen – benötigen Schutz vor weiterer
Gewalt und besondere Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung der
vielfältigen Folgen derartiger Gewalt, um sich ein neues Leben aufbauen zu
können. Wegen der mit derartigen Straftaten verbundenen Scham- und
Schuldgefühle und der Tatsache, dass das Opfer oft in enger Beziehung zu dem
Täter steht, zögern diese Opfer in besonderem Maße, die Straftat anzuzeigen. Da
Opfer von sexueller Gewalt in besonderem Maße ärztliche und psychologische
Hilfe, u.a. eine sofortige gerichtsmedizinische Untersuchung, benötigen, sollte
die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht von der Anzeige der Straftat
abhängen. Die Gewährleistung von Sicherheit und Schutz
der Personen, die wiederholter Gewalt vonseiten desselben Täters ausgesetzt
sind, ist von größter Bedeutung. Schutz ist entscheidend für die Vorbeugung und
Beschränkung des weiteren Schadensrisikos und sollte auch Anordnungen und
Verfügungen einschließen, die weiteren Kontakt des Täters mit dem Opfer
unterbinden. Dieser Schutz sollte in einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragbar
sein, wenn das Opfer dorthin umzieht oder reist. Neben der Sicherstellung des Zugangs des
Opfers zu angemessener Unterstützung und geeignetem Schutz muss zuallererst
dafür gesorgt werden, dass Gewalt verhindert wird. Frauen sind den
verschiedenen Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, vor allem
in ihren Familien und in engen Beziehungen, ganz besonders ausgesetzt. Deshalb
wird sich die Kommission weiter dafür einsetzen, der Gewalt gegenüber Frauen in
Europa vorzubeugen und sie zu bekämpfen und Opfer und Risikogruppen zu
unterstützen und zu schützen[24].
5.
Die Antwort der Kommission – Zeit zum Handeln
Die Kommission
schlägt das nachstehende Legislativpaket vor, um den oben beschriebenen
Bedürfnissen zu entsprechen und sicherzustellen, dass Opfer in Europa ein
Mindestniveau an Rechten, Schutz, Unterstützung, Rechtschutz und Schadenersatz
erhalten. Die Kommission schlägt Folgendes vor: · Eine Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe, die an die Stelle des Rahmenbeschlusses von 2001 tritt: Die Richtlinie soll gewährleisten, dass Opfer respektvoll behandelt werden und den besonderen Bedürfnissen schutzbedürftiger Opfer in geeigneter Weise Rechnung getragen wird. Sie soll ferner sicherstellen, dass Opfer die benötigte Unterstützung erhalten, an den Verfahren teilnehmen und einschlägige Informationen erhalten und verstehen können und während der strafrechtlichen Ermittlungen und den gerichtlichen Verfahren geschützt werden. · Eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen, die zur Verhinderung weiterer Schäden und Gewalt beitragen und gewährleisten soll, dass Opfer (z. B. Opfer häuslicher Gewalt), die in einem Mitgliedstaat Schutz erhalten haben, diesen Schutz auch in einem anderen Mitgliedstaat genießen, in den sie möglicherweise umziehen oder reisen. Dieser Schutz sollte gewährt werden, ohne dass das Opfer zusätzliche Verfahren anstrengen muss. Diese Maßnahme stellt eine Ergänzung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung[25] dar, die im September 2009 von einer Gruppe von Mitgliedstaaten initiiert wurde und derzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert wird. Das vorliegende
Legislativpaket ist die erste Initiative eines größeren Vorhabens, das darauf
ausgerichtet ist, den Opferschutz in den Mittelpunkt der EU-Agenda zur
Strafjustiz zu stellen. Als nächsten Schritt plant die Kommission im Bereich
der Opferrechte eine Überarbeitung der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung
der Opfer von Straftaten sowie der Verordnung „Rom II“ (in Bezug auf das auf
Verjährungsfristen für grenzüberschreitende Verkehrsunfälle anwendbare Recht).
Ferner werden weitere Studien und Maßnahmen für Opfer durchgeführt,
insbesondere für spezifische Opfergruppen wie Opfer von Terrorismus,
organisierter Kriminalität und geschlechtsbedingter Gewalt, darunter auch
Genitalverstümmelungen von Frauen und Mädchen, um die Situation dieser Opfer zu
verbessern. Zusätzlich wird die Kommission parallel dazu
eine Reihe begleitender Maßnahmen umsetzen, die von entscheidender Bedeutung
dafür sind, dass Opfer ihre Rechte in der Praxis wirksam geltend machen können,
auch wenn sie nicht an strafrechtlichen Verfahren beteiligt sind. Hierzu zählen
Schulung und Kapazitätsaufbau, Austausch bewährter Praktiken, Prävention von
Straftaten und Gewalt (wie Bewusstseinsbildung und Information), Datenerfassung
und Forschung. Außerdem werden aus den bestehenden Finanzierungsprogrammen
weiterhin Themenbereiche finanziell unterstützt, die für die Rechte und
Bedürfnisse von Opfern von Belang sind. Alle diese Bemühungen werden den auf
nationaler und auf EU-Ebene bereits erzielten Erfolgen noch mehr Substanz
verleihen. Auf ihrer Grundlage wird die EU Opferrechte und -bedürfnisse zu
einem zentralen Bestandteil der Justiz machen können. Es ist Aufgabe der EU,
dafür zu sorgen, dass Opfer angemessen anerkannt und ihre Rechte ohne jede Form
der Diskriminierung in der gesamten EU gewahrt werden. [1] Eurostat: Statistik
kurz gefasst 36/2009; Schätzungen aufgrund einer Analyse des „EU International
Crime Survey“ in „The Burden of Crime in the EU“
(www.europeansafetyobservatory.eu) und der Annahme, dass 60 % der
Straftaten nicht gemeldet werden und Opfer durchschnittlich drei enge
Familienangehörige haben. Diese Statistik bezieht geringfügige Delikte nicht
ein. [2] Datenbank CARE der Europäischen Kommission. [3] KOM(2010) 352, Quelle: Eurostat, Tourismusstatistik
2008. [4] Eurostat: Statistik kurz gefasst 94/2009; Eurobarometer
337 (2010). [5] Europarat,
Bestandsaufnahme der Gewalt gegen Frauen, 2006. [6] KOM(2010) 623. [7] ABl. C 115 vom 4.5.2010, S. 1; KOM(2010) 171. [8] Rahmenbeschluss des Rates 2001/220/JI über die Stellung
des Opfers im Strafverfahren; Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung
der Opfer von Straftaten. [9] z.B. Programme Daphne III; Prävention,
Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und
anderen Sicherheitsrisiken; Kriminalprävention
und Kriminalitätsbekämpfung; Europäisches
Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit – 2011-2020. [10] Rs. 186/87, Ian William Cowan gegen Trésor public, Urteil
vom 2. Februar 1989. [11] Siehe Fußnote 8. [12] Richtlinie
2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie
zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates;
Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI; Rahmenbeschluss 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung. [13] Über 20 000 Freiwillige arbeiten in Europa für
Opferhilfeorganisationen (Victim Support Europe 2010). [14] Durchführungsbericht der Kommission, KOM(2009)166. [15] EP-Entschließung vom 7.Mai 2009 zur Entwicklung eines
Raums der Strafgerichtsbarkeit (INI/2009/2012); „Stockholmer Programm“ (ABl. C
115 vom 4.5.2010, S.1). [16] Die wichtigsten Rechte sind: Würde des Menschen, Recht auf
Leben, Recht auf Unversehrtheit, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Achtung des
Privat- und Familienlebens, Schutz der personenbezogenen Daten, Recht auf
Eigentum, Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt, Gleichheit vor dem
Gesetz, Rechte des Kindes, Rechte älterer Menschen, Integration von Menschen
mit Behinderungen und Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. [17] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
SEK(2011) 580, S. 14. [18] Die auf reale Probleme gestützte Geschichte ist frei
erfunden. [19] International Crime Victims Survey 2000. [20] Wie in Art. 10 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur
Terrorismusbekämpfung anerkannt. [21] Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf
außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II). [22] Siehe Fußnote 12. [23] Mitteilung der Kommission „Eine EU-Agenda für die Rechte
des Kindes“ – KOM(2011) 60. [24] Siehe Erklärung 19 im Anhang der Schlussakte der
Regierungskonferenz, die den Vertrag von Lissabon angenommen hat
(ABl. C 83 vom 30.3.2010, S. 345). [25] ABl. C 69 vom 18.3.2010, S. 5.