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Document 52011DC0186
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Interim Evaluation of the Eurostars Joint Programme
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Zwischenbewertung des gemeinsamen Programms Eurostars
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Zwischenbewertung des gemeinsamen Programms Eurostars
/* KOM/2011/0186 endgültig */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Zwischenbewertung des gemeinsamen Programms Eurostars /* KOM/2011/0186 endgültig */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 8.4.2011 KOM(2011) 186 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Zwischenbewertung des gemeinsamen Programms Eurostars BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Zwischenbewertung des gemeinsamen Programms Eurostars HINTERGRUND Das gemeinsame Programm Eurostars dient der Unterstützung der Forschung und Entwicklung betreibenden KMU durch Kofinanzierung ihrer marktorientierten Forschungsprojekte und Bereitstellung des erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmens. Es beruht auf der groß angelegten europäischen Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten im Bereich der angewandten Forschung und Innovation in allen technologischen und industriellen Bereichen. Alle EU-Mitgliedstaaten[1] sowie sechs mit dem Siebten Rahmenprogramm assoziierte Länder[2] nehmen im Rahmen von Eureka, einer europäischen zwischenstaatlichen Organisation zur Unterstützung von marktnaher FuE[3], daran teil. Das Europäische Parlament und der Rat der EU beschlossen am 9. Juli 2008[4], sich im Zeitraum 2008-2013 mit einem Beitrag von höchstens einem Drittel der tatsächlichen Beiträge der Mitgliedstaaten und der anderen teilnehmenden Länder, mit einer Obergrenze von 100 Mio. EUR[5], an der Finanzierung von Eurostars zu beteiligen. Das Eureka-Sekretariat ist für die Umsetzung des Programms und für Empfang, Zuteilung und Überwachung des Finanzbeitrags der EU zuständig. Grundlage für die oben genannte Entscheidung (nachstehend „Eurostars-Entscheidung“) ist Artikel 185 AEUV (ehemals Artikel 169 EG-Vertrag), aufgrund dessen es möglich ist, bei der Umsetzung des mehrjährigen Rahmenprogramms nationale Forschungsprogramme im Wege eines freiwilligen Integrationsprozesses der Mitgliedstaaten in Bezug auf wissenschaftliche, managementbezogene und finanzielle Aspekte zu koordinieren. In der Eurostars-Entscheidung verweisen das Parlament und der Rat insbesondere auf die Bedeutung der KMU für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa, die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten und die Kommission, die Wirksamkeit und Komplementarität von nationalen und europäischen KMU-Förderprogrammen zu verbessern[6], die Bedeutung der Förderung industrieller Innovationen (einschließlich Verbindungen zu Eureka, speziell im Hinblick auf KMU) und die Bedeutung der Koordinierung nationaler Programme für die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums (EFR). In ihrer jüngsten Mitteilung zur Leitinitiative „Innovationsunion”[7], die sie im Rahmen der neuen Wachstumsstrategie der EU „Europa 2020“[8] verabschiedete, bekräftigte die Kommission die Bedeutung der KMU, insbesondere derer mit hohem Wachstumspotenzial, die in der Lage sind, Ergebnisse in neue Produkte und Dienstleistungen zu verwandeln. Diese sind der Rückhalt der europäischen Wirtschaft und leisten einen hohen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Es wurde ausdrücklich beschlossen, EU-Forschungs- und Innovationsprogramme zu entwickeln, die für KMU leicht zugänglich sind und eine stärkere Beteiligung der KMU sicherstellen. Um dies zu erreichen, sind nach Ansicht der Kommission auch Partnerschaften mit Einrichtungen der Mitgliedstaaten stärker zu nutzen, wobei speziell auf den Erfahrungen im Rahmen der Eureka-Eurostars-Initiative aufgebaut werden sollte. Der Europäische Rat hat mit Nachdruck dazu aufgerufen, die EU-Instrumente zur Forschungs- und Innovationsfinanzierung zu rationalisieren, auch diejenigen für KMU[9]. Die Unterstützung für KMU in Europa präsentiert sich sehr uneinheitlich, und die Kommission überdenkt derzeit das Gesamtkonzept. Der Europäische Rat erkannte die Bedeutung der KMU für den Ausbau der Innovation in der EU an und forderte die Kommission auf, die Durchführbarkeit eines Innovationsforschungsprogramms für Kleinunternehmen („Small Business Innovation Research“) im Rahmen einer allgemeinen Analyse zu prüfen, die die Deckung der Bedürfnisse rasch wachsender, innovativer Unternehmen im Rahmen eines marktgestützten Ansatzes im Blick hat. Im Rahmen der Haushaltsüberprüfung[10] wurde vorgeschlagen, sämtliche EU-Instrumente für Forschung und Innovation im Rahmen einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation[11] zusammenzufassen. Dieses Konzept hat der Europäische Rat unterstützt, mit dem Ziel, die Effizienz der Forschungs- und Innovationsförderung auf nationaler und auf EU-Ebene zu erhöhen und eine nahtlose Finanzierung des gesamten Innovationssystems sowie die Rationalisierung der Instrumente und die Vermeidung von Überschneidungen zu erreichen. Gemäß der Eurostars-Entscheidung ist zwei Jahre nach Anlaufen des Programms eine Zwischenbewertung vorgeschrieben. Diese Bewertung wurde von einer Gruppe unabhängiger Sachverständiger (die „Gruppe“) unter Vorsitz von Frau Laperrouze, ehemals Mitglied des Europäischen Parlaments und Vizepräsidentin des ITRE-Ausschusses, durchgeführt. Der Bericht über die Zwischenbewertung (nachstehend „der Bericht“) stützte sich auf ausführliche Unterlagen, Fallstudien, Länderberichte und Gespräche mit KMU und anderen Akteuren und enthielt eine Analyse der wichtigsten Aspekte des Eurostars-Programms (operative und strategische Aspekte) sowie kurzfristige und langfristige Empfehlungen. Die Gruppe prüfte insbesondere die Fortschritte im Hinblick auf die wichtigsten Ziele des Programms, nämlich die Unterstützung der Forschung und Entwicklung betreibenden KMU und die Abstimmung und Synchronisierung nationaler Forschungs- und Innovationsprogramme. Der vorliegende Bericht enthält die Anmerkungen der Kommission zu den wichtigsten Empfehlungen der Sachverständigen. ZWISCHENBEWERTUNG DER GRUPPE UNABHÄNGIGER SACHVERSTÄNDIGER: ANMERKUNGEN DER KOMMISSION Gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Eurostars-Entscheidung sollte die Zwischenbewertung die Fortschritte bei der Erreichung der in Anhang I genannten Ziele prüfen, Empfehlungen in Bezug auf die zweckmäßigsten Möglichkeiten einer weiteren Vertiefung der wissenschaftlichen, organisatorisch-administrativen und finanziellen Integration geben, die Möglichkeiten der FuE betreibenden KMU beurteilen, Zugang zum gemeinsamen Programm Eurostars zu erhalten , sowie die Qualität und Effizienz der Durchführung des Programms bewerten. Der Bericht der Gruppe behandelte all diese Aspekte und enthielt zahlreiche Fakten, Bemerkungen und Empfehlungen. Die Kommission betrachtet den Bericht[12] als Teil der in Artikel 13 Absatz 2 vorgesehenen Zwischenbewertung. Sie wird daher im Folgenden nur die Ergebnisse bzw. Empfehlungen hervorheben, die für die künftige Entwicklung am relevantesten sind und ihre Anmerkungen auf diese konzentrieren. Fortschritte des Eurostars-Programms im Hinblick auf seine Ziele Notwendigkeit des Eurostars-Programms Die Gruppe kam zu dem Ergebnis, dass die Zielgruppe – europäische KMU, die FuE betreiben – gemäß dem Hauptziel des Anhangs I der Eurostars-Entscheidung erreicht wird und eine von der Nachfrageseite aus gesehen dauerhafte Zielgruppe darstellt. Offensichtlich entspricht das Programm mit seinen besonderen Charakteristika einem echten Bedarf der FuE betreibenden KMU. Es ging eine hohe Anzahl von Anträgen ein, wobei die Zahl der förderfähigen Projekte so groß war, dass die ursprünglich zugewiesenen Mittel nicht ausreichten. Das Prinzip der „offenen Innovation“ wird zur gängigen Praxis und die Bedeutung von FuE für die Leistung der KMU ist anerkannt. Daher geht die Gruppe davon aus, dass der Wunsch der KMU, im Bereich FuE auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten, noch zunehmen dürfte. Daher schlägt die Gruppe vor, Eurostars über das Jahr 2013 hinaus fortzusetzen. Die Kommission solle für das nächste Eurostars-Programm einen Vorschlag zur Erweiterung der Mittelausstattung mittels Flexibilitätsklauseln formulieren, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden . Die Kommission begrüßt das große Interesse der KMU an Eurostars. Es wird zu beobachten sein, ob die Nachfrage weiterhin auf diesem Niveau bleibt und die Eurostars-Länder ihr entsprechen können. Ferner ist zu bemerken, dass die meisten der teilnehmenden KMU, wie unter Punkt 2.3 erläutert, bereits an internationaler Forschung beteiligt waren. Ob es sich bei diesen um die ursprünglich anvisierte Zielgruppe handelt, könnte hinterfragt werden. Erörterungen zur künftigen Mittelzuweisung für Eurostars sollten auf der Grundlage der Weiterentwicklung des Programms und letztendlich im Kontext der künftigen gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 stattfinden. Sozioökonomische Auswirkungen von „Eurostars“ Das Eurostars-Programm ist noch relativ jung, daher wurden bis heute erst einige wenige Projekte abgeschlossen. Die Gruppe stellte fest, dass es aufgrund des Fehlens konkreter Daten, von denen die meisten am Projektende erhoben werden, sehr schwierig sei, die qualitativen Auswirkungen durch Messung des zusätzlichen Projektnutzens (in Bezug auf Input, Output, Verhalten) einzuschätzen. Zur korrekten Einschätzung dieses zusätzlichen Nutzens müssen geeignete Methoden angewandt werden; hierfür sind spezifische Daten notwendig, die die Gruppe in ihren Empfehlungen genannt hat und die das Eureka-Sekretariat und die nationalen Finanzierungsstellen erheben sollen. Die Kommission begrüßt die Empfehlungen zu den Wirkungsindikatoren und zu den erforderlichen Daten, durch die eine bessere Beurteilung der Wirkung von Eurostars möglich sein dürfte. Sie fordert das Eureka-Sekretariat auf, solche Indikatoren zu entwickeln und die Daten zu erheben, ohne dass jedoch den KMU zu hohe Berichterstattungsauflagen gemacht werden. Die Kommission wird sie bei der Abschlussbewertung berücksichtigen, die entsprechend der Eurostars-Entscheidung 2013 stattfinden wird. Eine umfassende Beurteilung der Wirkung des Programms Eurostars für die teilnehmenden KMU wird zu diesem Zeitpunkt entscheidend sein. Finanzierung förderwürdiger Projekte Im Zusammenhang mit den im Zeitraum bis 2013 für Eurostars zur Verfügung stehenden Ressourcen stellte die Gruppe fest, dass die für die einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Mittel nicht ausreichten, um alle Projekte zu finanzieren, die bei der Bewertung erfolgreich waren. Die Gruppe empfiehlt der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, ausreichende Mittel bereitzustellen, um einen größeren Anteil an Projekten unterstützen zu können, die den Eurostars-Bewertungskriterien entsprechen . Die Kommission stimmt dieser Empfehlung insoweit zu, als sie die Finanzierung aller besteingestuften Projekte nach dem Prinzip des „gemeinsamen Budgets“ anstrebt. In der Eurostars-Entscheidung heißt es: „Die Zuteilung von Finanzmitteln aus dem Gemeinschaftsbeitrag und aus den nationalen Budgets, die für ausgewählte Eurostars-Projekte vorgesehen sind, erfolgt in der Reihenfolge der Rangliste.“ Aufgrund der Funktionsweise des derzeitigen, nicht zentralisierten Finanzierungsmechanismus dürfte es jedoch unwahrscheinlich sein, dass eine Budgeterhöhung eine entsprechende Zunahme der Anzahl finanzierter Projekte zur Folge hätte. Dies könnte nur erreicht werden, wenn die Eurostars-Länder ausreichende Vorkehrungen träfen, um alle bestplatzierten Projekte zu unterstützen. Außerdem weist die Kommission darauf hin, dass aus den derzeit verfügbaren Daten über die von den nationalen Finanzierungsstellen tatsächlich verwendeten Mittel hervorgeht, dass bisher nur ein kleiner Teil des Budgets verwendet wurde. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die aktuelle Finanzkrise sich in vielen Mitgliedstaaten ebenfalls auf die Verfügbarkeit von Finanzmitteln auswirken kann. Daher schlägt die Kommission vor, auch andere Lösungen in Erwägung zu ziehen, z. B. eine strengere Gestaltung der Projektbewertungskriterien, wie sie die Gruppe vorgeschlagen hat, oder eine Umverteilung von ursprünglich für künftige Aufforderungen vorgesehenen Mitteln auf laufende Aufforderungen mit der Möglichkeit, nicht ausgegebene Mittel jeweils auf das nächste Jahr zu übertragen. Weiterer Ausbau der wissenschaftlichen, administrativen und finanziellen Integration Die Gruppe stellte fest, dass Eurostars durch die Einrichtung der wichtigsten in der Entscheidung genannten Gremien und Verfahren bei den nationalen Programmen grundsätzlich einen hohen Integrationsgrad in allen drei Bereichen (Wissenschaft, Management, Finanzen) erreicht hat. Weitere Verbesserungen sind jedoch notwendig, wenn auch auf der Ebene der Durchführung die gewünschte Integration erreicht werden soll, insbesondere in folgenden Bereichen: Harmonisierung der nationalen Finanzierungssätze und -vorschriften, Angleichung und Verkürzung der Vertragsschließungsfristen und Harmonisierung der Berichterstattungspraxis. Diese Aspekte, die eher die Umsetzung bzw. konkrete Durchführung des Eurostars-Programms betreffen, werden unter Punkt 2.4 behandelt. Die Gruppe empfiehlt, diese wichtigen Fragen durch die Erstellung eines Fahrplans mit messbaren Zwischenzielen anzugehen, um die Umsetzung und Überwachung des Integrationsprozesses zu erleichtern, sowie durch die Einsetzung einer ständigen Arbeitsgruppe für den Austausch bewährter Verfahren . Die Kommission stimmt den Empfehlungen der Gruppe im Hinblick auf eine weitere Beschleunigung des Integrationsprozesses zu. Sie fordert die Eurostars-Länder auf, dem Integrationsziel des gemeinsamen Programms Eurostars durch eine stärkere Harmonisierung und Vereinfachung der Regeln für die Förderwürdigkeit und die Angleichung der Finanzierungs- und Zahlungspraktiken Rechnung zu tragen. Ferner ermittelte die Gruppe die nachstehend aufgeführten „verbesserungsbedürftigen Bereiche“ und äußerte sich dazu. Die Kommission hält diese Punkte für wesentlich für den vollen, längerfristigen Erfolg des Programms, da es sich um zentrale Aspekte des Eurostars-Aufbaus handelt. Einhaltung der Eurostars-Vorschriften: Gemeinsame Kriterien für die Förderwürdigkeit und bilaterale Vereinbarungen Die Gruppe geht nicht auf einzelne Länder ein, weist jedoch darauf hin, dass die Eurostars-Kriterien für die Förderwürdigkeit in allen teilnehmenden Ländern gleichermaßen angewendet werden sollten. Kein Land dürfe die Möglichkeit haben, Bedingungen aufzuerlegen, die über die Eurostars-Kriterien hinausgehen. Ferner wird empfohlen, dass alle nationalen Finanzierungsstellen bilaterale Vereinbarungen mit dem Eureka-Sekretariat unterzeichnen [13]. Die Kommission unterstützt die Empfehlung bezüglich des Eureka-Sekretariats und der Eurostars-Länder voll und ganz. Die Unterzeichnung sämtlicher noch nicht unterzeichneter bilateraler Vereinbarungen ist ein vorrangiges Ziel. Es sollte sichergestellt sein, dass die Einhaltung der Eurostars-Kriterien für die Förderwürdigkeit in allen teilnehmenden Ländern für die Finanzierung teilnehmender Projekte die notwendige und ausreichende Voraussetzung ist. Die Einhaltung der Eurostars-Vorschriften ist die Grundlage für die vollständige Realisierung des Potenzials des Programms, sie unterstützt dessen längerfristige Glaubwürdigkeit und erleichtert den Integrationsprozess. Gemäß der Eurostars-Entscheidung sind bei der Finanzierung ausgewählter Projekte einer gemeinsamen Rangliste in der entsprechenden Reihenfolge gemeinsame Kriterien und Vorschriften einzuhalten. Die Kommission unterstreicht, dass die vollständige Einhaltung dieser Verpflichtung für den langfristigen Erfolg des Programms wesentlich ist. Das „virtuelle gemeinsame Budget“ Das Finanzierungsprinzip des Eurostars-Programms war zunächst ein „virtuelles gemeinsames Budget“, demzufolge die Länder und Regionen auf der Grundlage der nationalen Vorschriften und nach dem Grundsatz des „angemessenen Mittelrückflusses“ für ihre eigenen Teilnehmer zahlten. Entsprechend der Übertragungsvereinbarung soll jedoch das Sekretariat nach der Hälfte der Programmlaufzeit im Rahmen des finanztechnischen Integrationsprozesses konkrete Maßnahmen zur Umstellung auf ein „echtes gemeinsames Budget“ vorschlagen. Nach Ansicht der Gruppe war ein „virtuelles gemeinsames Budget“ bisher ein angemessenes Finanzierungsprinzip für das Eurostars-Programm. Sie stellte jedoch auch fest, dass in den Fällen, in denen die hierfür vorgesehenen Mittel eines teilnehmenden Landes nicht ausreichen, alle folgenden Projekte auf der Rangliste, deren Teilnehmer von diesem Land zu finanzieren sind, benachteiligt sein können. Die Gruppe empfiehlt, weiterhin das Prinzip des „virtuellen gemeinsamen Budgets“ zugrunde zu legen. Sie empfiehlt jedoch auch, das Eurostars solle mit dem Vorschlag experimentieren, 10 % der gesamten für Eurostars vorgesehenen Mittel in ein „echtes gemeinsames Budget“ einzuzahlen; diese Mittel sollten dann für die Finanzierung hoch eingestufter Projekte verwendet werden, bei denen das Risiko besteht, dass für sie aufgrund länderspezifischer Komplikationen keine Finanzmittel mehr vorhanden sind . Die Kommission erkennt an, dass bis zur jetzigen Phase des Eurostars-Programms das Prinzip des „virtuellen gemeinsamen Budgets“ gute Dienste geleistet hat. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass die weitere Anwendung dieses Finanzierungsprinzips dazu führen könnte, dass die Erfolgsraten der Eurostars-Länder je nach Verfügbarkeit von Mitteln auf nationaler Ebene unterschiedlich ausfallen könnten. Das Programm sollte jedoch KMU in allen Ländern gleichberechtigte Bedingungen bieten und ausschließlich das Exzellenzprinzip zugrunde legen. Wie bereits anlässlich der Verabschiedung des von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramms für die Ostsee (BONUS) auf der Grundlage des Artikels 185 AEUV (Ex-Artikel 169 EG-Vertrag) klar zum Ausdruck gebracht wurde, handelt es sich bei einem „echten gemeinsamen Budget“ zwar nicht um ein Ziel an sich, jedoch sehr wohl um ein Mittel zur Gewährleistung der Exzellenz und des finanziellen Engagements der Mitgliedstaaten bei allen Initiativen mit grenzübergreifender Finanzierung auf der Basis der Zusammenarbeit, das für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums nach wie vor wesentlich ist. Daher stimmt die Kommission der Empfehlung zu, bis 2013 ein Konzept zu testen, bei dem das „echte gemeinsame Budget“ teilweise verwirklicht ist. Die Kommission fordert das Eureka-Sekretariat auf, in diesem Zusammenhang weitere relevante Maßnahmen vorzuschlagen. Dies entspricht dem Grundsatz, dass für jede Initiative nach Artikel 185 das volle finanzielle und politische Engagement der Mitgliedstaaten erforderlich und unabdingbare Voraussetzung für die Zahlung von EU-Mitteln ist. Zugang der FuE betreibenden KMU zu Eurostars Ausgehend von einer eingehenden Analyse insbesondere der Daten der Erhebung bei den für Eurostars registrierten Unternehmen[14] und der Daten der Innovationserhebung der EU[15] kam die Gruppe zu dem Schluss, dass das Programm leicht zugänglich ist und seine Regeln für die Antragsteller gut verständlich sind. Die Kosten der Antragstellung sind vertretbar und die verfügbaren Instrumente e anzuwenden. An dem Programm scheinen vor allem KMU interessiert zu sein, die bereits an internationaler Zusammenarbeit beteiligt sind. Das Programm hat offensichtlich ein hohes Potenzial bei der Erleichterung internationaler Forschungszusammenarbeit, die auf früheren Aktivitäten aufbaut. Es gibt jedoch kaum Hinweise auf neue Forschungsbeziehungen. Die Wirkung in Bezug auf die Initiierung neuer Partnerschaften ist somit begrenzt. Die Gruppe empfiehlt dem Eureka-Sekretariat und den nationalen Eureka-Programmkoordinatoren, sich bis 2013 darum zu bemühen, KMU stärker zu interessieren, die nicht bereits über internationale Verbindungen verfügen . Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu. Aufgabe von Eurostars ist die Ergänzung der Möglichkeiten, die den KMU bereits durch bestehende Instrumente im Hinblick auf internationale Forschungsarbeit zur Verfügung stehen, und das Prinzip der Transparenz ist ein zentraler Faktor für den Erfolg des Programms und sollte unbedingt respektiert werden. Die Kommission fordert das Eureka-Sekretariat und die Eurostars-Länder auf, dieses Problem anzugehen und Wege zu finden, noch nicht beteiligte KMU zu interessieren, indem sie das Programm noch leichter zugänglich und transparenter gestalten. In Zukunft sollte es auch vor allem darum gehen, KMU mit dem erforderlichen Profil anzusprechen, anstatt nur die Anzahl der KMU-Teilnehmer zu erhöhen. Die Kommission wird sich darum bemühen, die Interaktion und Synergien mit anderen EU-Initiativen zu erleichtern, die der Vernetzung der potenziellen Interessenten dienen, auch der KMU, die noch keine Forschung auf internationaler Ebene betreiben. Qualität und Effizienz der Durchführung des Programms Eurostars Wie es einer „indirekten zentralen Verwaltung“ entspricht, ist das Eureka-Sekretariat als spezielle Durchführungsstelle für die gesamte Verwaltung des Programms und die operative/finanzielle Durchführung verantwortlich. In ihrer Analyse der einzelnen Tätigkeiten zur Programmdurchführung (Aufforderungen, Bewertung, Finanzierung, Projektmanagement, Überwachung) kommt die Gruppe zu dem Schluss, dass diese relativ problemlos ablaufen. Es werden jedoch einige verbesserungswürdige Bereiche genannt, hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Bewertungsprozess. Die Gruppe ermittelte sowohl bei der Zuweisung nationaler Finanzmittel zu den Projekten als auch bei den Vertragsverhandlungen zwischen erfolgreichen Antragstellern und den nationalen Finanzierungsstellen offensichtliche Komplikationen. Das zentrale Bewertungsverfahren Die Bewertung umfasst zwei Stufen: eine erste Bewertung durch die technischen Sachverständigen und eine zweite Bewertung durch das unabhängige Bewertungsgremium, das auch die Rangliste der Vorschläge erstellt . Im Zusammenhang mit den technischen Sachverständigen empfiehlt die Gruppe, das Eureka-Sekretariat solle die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit sich deren Zahl bis 2013 erhöht. Dabei solle weiterhin ein hohes Maß an Sachverstand bei einem ausgewogeneren Verhältnis technischer und marktbezogener Kenntnisse gewährleistet sein, außerdem eine ausgewogenere geografische Verteilung der Sachverständigen im Hinblick auf die teilnehmenden Länder . Im Zusammenhang mit dem unabhängigen Bewertungsgremium empfiehlt die Gruppe, dass die Gremiumsmitglieder über mehr Zeit verfügen sollten, damit sie die einzustufenden Vorschläge zuverlässiger analysieren können, und dass die Antragsteller und die technischen Sachverständigen genauere und systematischere Rückmeldungen erhalten sollten . Wie in dem Bericht zu Recht hervorgehoben wird, ist der Erfolg von Eurostars von der Glaubwürdigkeit des Bewertungsprozesses insgesamt abhängig. Drei Aspekte sind hier besonders hervorzuheben: Objektivität, Qualität und rechtzeitiger Abschluss. Die Kommission stimmt diesen Empfehlungen in vollem Umfang zu. Die Sachverständigen müssen insbesondere über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um auch die sozioökonomische Wirkung der Projekte beurteilen zu können, eines der besonderen Merkmale von Eurostars. Die Kommission erinnert daran, dass die Transparenz des gesamten Verfahrens einen der zentralen Grundsätze der Eurostars-Entscheidung darstellt. Daher stimmt sie der Forderung der Gruppe unbedingt zu, die Qualität der Rückmeldungen der Bewerter an die Antragsteller zu erhöhen. Die Kommission fordert das Eureka-Sekretariat auf, die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Bewertungen zu ergreifen und dabei bei der Auswahl und Einstellung der Sachverständigen zu beginnen (indem z. B. auf der öffentlichen Website von Eurostars ein nutzerfreundlicherer Link zum Bewerbungs-Tool für Sachverständige eingesetzt wird) und die nationalen Eureka-Programmkoordinatoren für diese Aufgaben zu mobilisieren. Dezentrale Finanzierung – Vertragsschließungsfristen Ein zweiter Teil operativer Empfehlungen, die bis 2013 umgesetzt werden sollen, bezieht sich auf die Finanzierung. Hier sind die Hauptakteure in den Mitgliedstaaten bzw. teilnehmenden Ländern angesiedelt. Die Gruppe stellt bei der Umsetzung große Unterschiede von einem Land zum anderen fest. Für Eurostars ist es wichtig, dass die Finanzierung in allen Ländern so einheitlich wie möglich gehandhabt wird, damit die operative Umsetzung des Programms homogen ist und seine Gesamteffizienz gesteigert wird. Wenn ein Vorschlag für die Förderung ausgewählt wurde, beginnt die Phase der Verhandlungen zwischen dem Antragsteller und der jeweiligen nationalen Finanzierungsstelle. Die Gruppe stellte fest, dass diese Phase am kompliziertesten ist. Nach Ansicht der Gruppe sollte die Verkürzung der Vertragsschließungsfristen (definiert als der Zeitraum zwischen der Einreichungsfrist der Aufforderung und dem Datum der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung) weiterhin eine der wichtigsten Prioritäten aller Akteure des Eurostars-Programms sein. Die teilnehmenden Länder werden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen . Die Gruppe macht Vorschläge für Maßnahmen zur Verkürzung der Vertragsschließungsfristen: frühzeitigere finanzielle Analyse auf nationaler Ebene, Überwachung der Situation durch das Sekretariat und Erörterung der Frage mit Ländern mit längeren Fristen, für alle geltende, strenger angewandte Fristen für die Unterzeichnung der Konsortialvereinbarungen und der Finanzhilfevereinbarungen. Die Kommission stimmt diesen Empfehlungen zu und fordert die Eurostars-Länder auf, die Verfahren ihrer Verwaltungen so weit wie möglich zu beschleunigen. Wie in der Übertragungsvereinbarung[16] zwischen der Europäischen Kommission und dem Eureka-Sekretariat vorgesehen, war das ursprüngliche Ziel, die einzelnen Finanzhilfevereinbarungen mit den Projektteilnehmern spätestens 6 Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist (zur Halbzeit des Programms) zu unterzeichnen. Die Kommission stimmt der Gruppe unbedingt zu und fordert das Sekretariat auf, seine Überwachung der Vertragsschließungsfristen und die Ermittlung bester Praktiken fortzusetzen. FAZIT Eurostars hat in den ersten Jahren seiner Existenz sein Potenzial als ein Programm bewiesen, das für Forschung und Entwicklung betreibende KMU interessant ist und sie bei der Innovation unterstützt. Die Kommission wird daher das Programm wie geplant bis 2013 weiter unterstützen. Das Programm besteht seit 2008 und muss in Bezug auf seine operative Umsetzung noch verbessert werden. Der wichtigste Maßstab für solche Verbesserungen sind beträchtlich verkürzte Vertragsschließungsfristen. Generell sollte der Prozess der Integration der teilnehmenden nationalen Programme intensiviert werden. Daher sollten sich das Eureka-Sekretariat und die Eurostars-Länder stärker bemühen, die Angleichung der nationalen Vorschriften zu beschleunigen, wobei sie den gemeinsamen Eurostars-Kriterien und -Verfahren im Zusammenhang mit Zulässigkeit und Bewertung vollständig Rechnung tragen. Schließlich wird die Kommission – ohne der Vorbereitung der gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation und des mehrjährige Finanzrahmens der EU vorgreifen zu wollen und unter Berücksichtigung des allgemeinen politischen Rahmens (Leitinitiative „Innovationsunion” und Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011) – im Hinblick auf den nächsten Planungszeitraum Gespräche über mögliche Folgemaßnahmen zum derzeitigen Eurostars-Programm aufnehmen. [1] An Eurostars nahmen ursprünglich 26 Mitgliedstaaten teil. Seit dem Beitritt Maltas zu Eurostars im Oktober 2010 beteiligen sich nun alle Mitgliedstaaten. [2] Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1). Bei den assoziierten Ländern handelt es sich um Island, Israel, Kroatien, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. [3] EUREKA wurde anlässlich einer Konferenz von Ministern aus 17 Ländern und Mitgliedern der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 17. Juli 1985 in Paris ins Leben gerufen. [4] Entscheidung Nr. 743/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben (ABl. L 201 vom 30.7.2008, S. 58). [5] Der EU-Beitrag stammt aus den Mitteln des RP7, die im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ der „Forschung zugunsten von KMU“ zugewiesen wurden. [6] Schlussfolgerungen des Rates vom 25./26. November 2004. [7] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 6.10.2010, „Leitinitiative der Strategie Europa 2020 –Innovationsunion“, KOM(2010) 546 endg. [8] Mitteilung der Kommission vom 3.3.2010, „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“, KOM(2010) 2020 endg. [9] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011. [10] Überprüfung des EU-Haushalts, KOM(2010) 700. [11] Grünbuch „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“, KOM(2011) 48. [12] Veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/research/evaluations/index_en.cfm?pg=fp7-evidence unter „Other FP7 Panel Evaluations“. [13] Sieben Vereinbarungen sind noch nicht unterzeichnet. [14] Das Eureka-Sekretariat leitete diese Erhebung (Eurostars Registrant Survey) im Mai 2010 ein. Sie richtete sich an 3182 im Zeitraum zwischen den Fristen 1 und 3 registrierte Unternehmen. Es gingen 442 Antworten ein. Die Ergebnisse der Erhebung wurden der Sachverständigengruppe zur Verfügung gestellt. [15] Die Gruppe prüfte mehrere Erhebungswellen. [16] Übertragungsvereinbarung des gemeinsamen Programms Eurostars (30-CE-0270684/00-14) vom 19.6.2009 zwischen der Europäischen Kommission und dem Eureka Secretariat AISBL.