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Document 52011AR0399

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: „Transeuropäische Telekommunikationsnetze“

ABl. C 225 vom 27.7.2012, p. 211–216 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 225/211


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: „Transeuropäische Telekommunikationsnetze“

2012/C 225/16

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Vorlage des Vorschlags für eine Verordnung über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze;

unterstreicht, dass die in diesem Dokument dargelegten Prioritäten – Hochgeschwindigkeitsnetze, grenzübergreifende öffentliche Dienste, Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors und mehrsprachigen Diensten, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie intelligente Energiedienstleistungen – allesamt Bereiche betreffen, in denen Städte und Regionen gleichzeitig Akteure sowie Anbieter und Nutzer von Dienstleistungen sind;

erkennt die Bedeutung der transeuropäischen Telekommunikationsnetze für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU und die nachhaltige Entwicklung an; hebt hervor, dass der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit anderen Regionen verstärkt werden sollte;

verweist darauf, dass der neue Finanzierungsrahmen über das Potenzial verfügt, einen erheblichen Beitrag zur Überbrückung der digitalen Kluft und zum Erreichen der Ziele der Europa-2020-Strategie zu leisten und gleichzeitig in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft eine Reihe wichtiger Bedürfnisse der Unionsbürger zu befriedigen;

betont, dass sichere und schnelle Internetverbindungen, wie auch die sie ergänzenden effizienten drahtlosen mobilen Dienstleistungsangebote, für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, die Zugänglichkeit und die Chancengleichheit der Menschen von großer Bedeutung sind und dass allen Bürgern unabhängig von ihrem Wohnort eine gut funktionierende informationsgesellschaftliche Infrastruktur zur Verfügung stehen sollte.

Berichterstatter

Alin-Adrian NICA (RO/ALDE), Bürgermeister von Dudeștii Noi

Referenzdokument

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG

COM(2011) 657 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Standpunkte des Ausschusses der Regionen

1.

begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Vorlage des Vorschlags für eine Verordnung über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze;

2.

unterstreicht, dass die in diesem Dokument dargelegten Prioritäten – Hochgeschwindigkeitsnetze, grenzübergreifende öffentliche Dienste, Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors und mehrsprachigen Diensten, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie intelligente Energiedienstleistungen – allesamt Bereiche betreffen, in denen Städte und Regionen gleichzeitig Akteure sowie Anbieter und Nutzer von Dienstleistungen sind;

3.

weist auf die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug darauf hin, einen sachkundigen Dialog mit den Bürgern zu fördern und für deren Anliegen auf bürgernahe Weise eine Lösung zu finden und eine engere Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Nutzern von IKT-Innovationen in den verschiedenen Bereichen der Regierungen und Verwaltungen zu erleichtern;

4.

betont die Relevanz der transeuropäischen Telekommunikationsnetze für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke sowie die Bedeutung von Forschungsinvestitionen zur Förderung einschlägiger Aktivitäten und zur Entwicklung künftiger Anwendungen zur Steigerung des Nutzens des Telekommunikationssektors;

5.

erkennt die Bedeutung der transeuropäischen Telekommunikationsnetze für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU und die nachhaltige Entwicklung an; hebt hervor, dass der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit anderen Regionen verstärkt werden sollte;

6.

weist auf die Bedeutung der Infrastruktur hin, die für die Verwaltung der ungeheuren Datenmenge erforderlich ist, die von den Telekommunikationsnetzen genutzt werden wird, und ruft dazu auf, öffentliche und private Investitionen in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten sowie den Gebieten in äußerster Randlage zu fördern;

7.

hält es für erforderlich, auf allen Ebenen Sicherheitsanforderungen aufzustellen, damit der größtmögliche Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sichergestellt werden kann und jedweder unerlaubte Zugriff auf persönliche Informationen und Profile einschl. der Einkaufspräferenzen, medizinischer Informationen, Krankenakten usw. verhindert wird;

8.

begrüßt, dass sich die Europäische Kommission Gedanken über ein neues Preissetzungsmodell macht, wodurch die Zugangspreise zu Kupfernetzen gesenkt würden, um so den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen zu erleichtern, wobei wichtig ist, dass die Netze verschiedenen Akteuren offenstehen;

9.

verweist darauf, dass der neue Finanzierungsrahmen über das Potenzial verfügt, einen erheblichen Beitrag zur Überbrückung der digitalen Kluft und zum Erreichen der Ziele der Europa-2020-Strategie zu leisten und gleichzeitig in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft eine Reihe wichtiger Bedürfnisse der Unionsbürger zu befriedigen;

10.

bekräftigt, dass zwischen dem Rahmenprogramm, den Strukturfonds und einzelstaatlichen Maßnahmen im Hinblick auf die übergeordneten EU-Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt Synergien geschaffen werden müssen;

11.

hält es für unbedingt erforderlich, rechtliche und verfahrenstechnische Lösungen zu den Finanz- und Wirtschaftsmaßnahmen aufzuzeigen, um zu einer intensiveren Nutzung bestehender Infrastrukturen anzuregen, in die Breitbandnetze mit dem Ziel integriert werden können, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kosten zu senken;

12.

befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine hochrangige Sachverständigengruppe einzusetzen, die eine Strategie für die transeuropäischen Telekommunikationsnetze entwickeln soll; ersucht die Kommission, von Anfang an über Entwicklungen im Zusammenhang mit dieser Gruppe sowie von ihr ausgehende Analysen und politischen Empfehlungen unterrichtet zu werden;

Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

13.

weist darauf hin, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die einer allen offenstehenden Informationsgesellschaft zu Grunde liegen, den Anforderungen aller Bürger gerecht werden sollten, einschl. Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind;

14.

bekräftigt, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die erforderlichen Voraussetzungen zur umfassenden und wirkungsvollen Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Durchführung der IKT-Initiativen schaffen sollten (1);

15.

empfiehlt, dass Europa sein Potenzial für die Entwicklung von IKT-Diensten im öffentlichen und privaten Sektor voll ausschöpfen und die IKT als Mittel zur Verbesserung der Dienstleistungen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, öffentliche Beschaffung, Sicherheit sowie Sozialleistungen einsetzen sollte;

16.

schlägt vor, eine Beobachtungsstelle für den Bau und Ausbau der Netze der nächsten Generation in Europa zu schaffen, die folgende Aufgaben wahrnehmen sollte: Erhebung und Sammlung von Informationen und statistischen Daten über öffentliche Infrastrukturen, die teilweise oder ganz für den Aufbau der Netze der nächsten Generation genutzt werden können, Verwaltung einer Datenbank zur Überwachung der oben genannten öffentlichen Infrastrukturen und zur Einführung eines europäischen Katasters für Telekommunikationsnetze, Förderung technischer Tätigkeiten und der Regulierung, Durchführung von Studien und Forschungsarbeiten und Anschaffung und Verbreitung von technischer Dokumentation und Daten;

17.

erinnert daran, dass die von der EU geförderten öffentlich-privaten Partnerschaften zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und kleinen und mittelständischen IKT-Unternehmen im Bereich der öffentlichen IKT-Dienste eine ausgezeichnete Grundlage für den lokalen Kompetenz- und Wissensaufbau in der gesamten EU bilden können (2);

18.

empfiehlt die Nutzung öffentlich-privater Partnerschaften für die Bereitstellung von Breitbanddiensten insbesondere in ländlichen Gebieten sowie das Vermeiden einer Verdrängung privater Investitionen;

19.

erinnert daran, dass die Behörden auf regionaler und lokaler Ebene über angemessene interne Kapazitäten und nachhaltige Finanzressourcen für die Digitalisierung verfügen müssen. Öffentlich-private Partnerschaften und die Entwicklung von Märkten für E-Learning bieten eine Alternative für die Finanzierung der Digitalisierung von Inhalten. Die Informationen des öffentlichen Sektors können ihrerseits nachhaltige Einkommensströme generieren, die wiederum der Datenproduktion und -digitalisierung zugute kommen können. Außerdem kommt auch den Netzen und interaktiven Gemeinschaften große Bedeutung zu, da sie Kostensenkungen ermöglichen, z.B. durch die Entwicklung quelloffener Software (Open-Source-Software) (3);

20.

ersucht die Kommission, darauf zu achten, dass eine Politik der Nichtdiskriminierung entwickelt und die Kluft zwischen etablierten Betreibern und ihren neueren Konkurrenten verringert wird, insbesondere wenn es darum geht, die Rentabilität des Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes in Europa zu steigern;

21.

macht darauf aufmerksam, dass die Durchführung der Fazilität „Connecting Europe“ den Zielen der Kohäsionspolitik nicht zuwiderlaufen darf, dass die praktische Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht zu mehr Bürokratie und Verwaltungslasten führen darf und dass weitere Informationen und Erläuterungen zum Einsatz des neuen Finanzinstruments und dessen Hebeleffekt sowie eine Prüfung seiner Wirksamkeit erforderlich sind; die Pflicht zur Haushaltsdisziplin, das Verschuldungsverbot und die Haushaltsklarheit dürfen nicht umgangen werden. Die Haftung der Union muss auf den ursprünglichen Beitrag begrenzt bleiben. Eventualverbindlichkeiten dürfen nicht entstehen;

22.

drängt auf einen Paradigmenwechsel, wonach beim Einsatz der Strukturfonds-Fördermittel durch die Regionen vor allem die Nachfrage nach Forschung und Innovation stimuliert und nutzergetriebene und offene Innovationen als regionales Potenzial gefördert werden (4);

23.

weist erneut darauf hin, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Bereichen, in denen sich z.B. die Marktmechanismen allein als unzureichend erweisen, eine Schlüsselrolle und große Verantwortung bei der Gewährleistung eines gleichberechtigten und erschwinglichen Breitbandzugangs, bei Pilotprojekten zur Überwindung der digitalen Kluft sowie bei der Konzipierung neuer, auf die Bürger ausgerichteter elektronischer Behördendienste zukommt (5);

24.

bekräftigt, dass finanzielle und andere Unterstützungsmaßnahmen auf die Schaffung öffentlich zugänglicher Breitband-Netzwerke mit einer horizontalen Netzwerkarchitektur ausgerichtet sein sollten; unterstreicht das Erfordernis eines diesbezüglichen Geschäftsmodells, bei dem der physische Zugang zum Netzwerk von der Bereitstellung von Dienstleistungen getrennt ist (6);

25.

betont, dass sichere und schnelle Internetverbindungen, wie auch die sie ergänzenden effizienten drahtlosen mobilen Dienstleistungsangebote, für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, die Zugänglichkeit und die Chancengleichheit der Menschen von großer Bedeutung sind und dass allen Bürgern unabhängig von ihrem Wohnort eine gut funktionierende informationsgesellschaftliche Infrastruktur zur Verfügung stehen sollte (7);

26.

erachtet eine gezieltere Informationspolitik auf lokaler und regionaler Ebene sowie einen planvollen Ausbau der Infrastruktur als notwendige Voraussetzung für die Entwicklung und Umsetzung von transeuropäischen Telekommunikationsnetzen;

27.

unterstreicht das Erfordernis öffentlicher Investitionen in die Zuführungsinfrastruktur, die Verbindungen zwischen Netzknoten in mittelgroßen und in Kleinstädten oder ländlichen Gemeinden schaffen und als Katalysator für Investitionen in die Modernisierung des Zugangsnetzes wirken;

28.

weist darauf hin, dass ein hochwertiger und erschwinglicher Breitbandanschluss dazu beitragen kann, die Zugänglichkeit und Qualität der von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erbrachten Dienstleistungen zu erhöhen, und ihnen gleichzeitig das Angebot ihrer Produkte auf dem Markt erleichtern kann (8);

29.

verweist auf die Bedeutung und die Notwendigkeit gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Weiterverwendung und Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, um sicherzustellen, dass sämtliche Akteure des europäischen Informationsmarkts die gleichen Ausgangsbedingungen vorfinden, die Bedingungen für die Weiterverwendung derartiger Informationen transparenter sind und Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt verhindert werden (9);

30.

betont, dass die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors durch eine engere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend zum Tragen gebracht und dadurch ein erheblicher Beitrag zur Förderung der Weiterverwendung öffentlicher Informationen im Hinblick auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet werden kann (10);

31.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, eine breit angelegte Zusammenarbeit einzugehen, um die Interoperabilität zwischen Behörden und somit die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern (11);

32.

unterstreicht, dass die Regionen im Rahmen ihrer Forschungspolitik durch unterstützende programmatische, strukturelle und legislative Rahmenbedingungen in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit von grundlegender Bedeutung sind;

33.

vertritt die Auffassung, dass die in dem Vorschlag für eine Verordnung geplanten Maßnahmen in der vorliegenden Form in Bezug auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit keine Probleme aufwerfen dürften.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

Präambel

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

(21)

Um den Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung zu tragen, sollte der Kommission gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten – auch auf Expertenebene – angemessene Konsultationen durchführt. Mit dieser Befugnisübertragung soll neuen Technologie- und Marktentwicklungen, neuen politischen Prioritäten oder der Nutzung möglicher Synergien zwischen unterschiedlichen Infrastrukturen, auch im Verkehrs- und Energiebereich, Rechnung getragen werden. Der Umfang der Befugnisübertragung ist beschränkt auf die Änderung der Beschreibungen der Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die Aufnahme neuer Vorhaben von gemeinsamem Interesse und die Streichung hinfälliger Vorhaben von gemeinsamem Interesse nach zuvor festgelegten, eindeutigen und transparenten Kriterien.

(21)

Um den Entwicklungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung zu tragen, sollte der Kommission gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten – auch auf Expertenebene – angemessene Konsultationen durchführt. Mit dieser Befugnisübertragung soll neuen Technologie- und Marktentwicklungen, neuen politischen Prioritäten oder der Nutzung möglicher Synergien zwischen unterschiedlichen Infrastrukturen, auch im Verkehrs- und Energiebereich, Rechnung getragen werden. Der Umfang der Befugnisübertragung ist beschränkt auf die Änderung der Beschreibungen der Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die Aufnahme neuer Vorhaben von gemeinsamem Interesse und die Streichung hinfälliger Vorhaben von gemeinsamem Interesse nach zuvor festgelegten, eindeutigen und transparenten Kriterien.

Begründung

Eine Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Konsultationsprozess wäre ganz besonders zweckmäßig, da sie am Politikgestaltungsprozess mitwirken und Bindeglieder zwischen der zentralen staatlichen Verwaltung, den Bürgern und Privatunternehmen bilden.

Änderungsvorschlag 2

Artikel 4 Buchstabe a)

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

a)

Aufbau von ultraschnellen Breitbandnetzen, die eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s gewährleisten;

a)

Aufbau von ultraschnellen Breitbandnetzen, die eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s gewährleisten;

Begründung

Investitionen in ultraschnelle Breitbandnetze sind mit einem hohen Risiko behaftet. Statistische Angaben zeigen, dass die Nutzung des Hochgeschwindigkeitsinternets der tatsächlichen Breitbandversorgung enorm hinterherhinkt. Bei der Auswahl der Technologie und der zu fördernden Vorhaben sollte daher die tatsächliche Nachfrage nach einem Breitbandanschluss berücksichtigt werden.

Änderungsvorschlag 3

Artikel 4 Buchstabe b)

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

b)

Aufbau von Breitbandnetzen zur Anbindung von Inseln, eingeschlossenen und am Rande gelegenen Gebieten an die zentralen Gebieten der Union, die in diesen Gebieten Datenübertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten, die Breitbandverbindungen von mindestens 30 Mbit/s ermöglichen;

b)

Aufbau von Breitbandnetzen zur Anbindung von Inseln, eingeschlossenen und am Rande gelegenen Gebieten an die zentralen Gebieten der Union, die in diesen Gebieten Datenübertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten, die Breitbandverbindungen von mindestens 30 Mbit/s ermöglichen;

Begründung

Siehe oben.

Änderungsvorschlag 4

Artikel 5 Absatz 3

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

3)   Die Mitgliedstaaten und/oder andere Stellen, die mit der Durchführung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse betraut oder an ihrer Durchführung beteiligt sind, treffen die notwendigen rechtlichen, verwaltungsmäßigen, technischen und finanziellen Maßnahmen im Einklang mit den jeweiligen Vorgaben dieser Verordnung.

3)   Die Mitgliedstaaten und/oder andere Stellen, die mit der Durchführung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse betraut oder an ihrer Durchführung beteiligt sind, treffen die notwendigen rechtlichen, verwaltungsmäßigen, technischen und finanziellen Maßnahmen im Einklang mit den jeweiligen Vorgaben dieser Verordnung.

Begründung

Die Erwähnung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wäre aus den oben genannten Gründen sinnvoll.

Änderungsvorschlag 5

Artikel 5 Absatz 8 Buchstabe c)

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

8 c)

es weist einen europäischen Mehrwert auf.

8 c)

es weist einen europäischen Mehrwert auf.

Begründung

Eine Machbarkeitsstudie wäre das beste Instrument, um den Mehrwert zu belegen.

Änderungsvorschlag 6

Artikel 7 Absatz 4

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

(4)   In diesen Berichten beurteilt die Kommission auch, ob die Gegenstände der Vorhaben von gemeinsamem Interesse noch den politischen Prioritäten, den technologischen Entwicklungen oder der Situation auf den betreffenden Märkten entsprechen. Bei Großvorhaben enthalten diese Berichte auch eine Analyse der Umweltauswirkungen unter Berücksichtung einer notwendigen Anpassung an den Klimawandel, notwendiger Abschwächungsmaßnahmen sowie der Ausfallsicherheit. Eine solche Überprüfung kann auch sonst jederzeit durchgeführt werden, falls dies für notwendig erachtet wird.

(4)   In diesen Berichten beurteilt die Kommission auch, ob die Gegenstände der Vorhaben von gemeinsamem Interesse noch den politischen Prioritäten, den technologischen Entwicklungen der Situation auf den betreffenden Märkten entsprechen. Bei Großvorhaben enthalten diese Berichte auch eine Analyse der Umweltauswirkungen unter Berücksichtung einer notwendigen Anpassung an den Klimawandel, notwendiger Abschwächungsmaßnahmen sowie der Ausfallsicherheit. Eine solche Überprüfung kann auch sonst jederzeit durchgeführt werden, falls dies für notwendig erachtet wird.

   

Begründung

Siehe oben.

Brüssel, den 4. Mai 2012

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 283/2008 fin.

(2)  CdR 156/2009 fin.

(3)  CdR 247/2009 fin.

(4)  CdR 263/2007 fin.

(5)  CdR 5/2008 fin.

(6)  CdR 104/2010 fin.

(7)  CdR 104/2010 fin.

(8)  CdR 252/2005 fin.

(9)  CdR 247/2009 fin.

(10)  CdR 247/2009 fin.

(11)  CdR 10/2009 fin.


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