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Document 52011AR0215

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“

    ABl. C 259 vom 2.9.2011, p. 34–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 259/34


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“

    2011/C 259/07

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, quantitative nationale Ziele für alle Kernziele der Europa-2020-Strategie – insbesondere solche, die sich unmittelbar auf die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten beziehen – festzulegen, um für mehr Eigenverantwortung bei den nationalen Reformprogrammen zu sorgen, politischen Ehrgeiz hinsichtlich der laufenden Maßnahmen zu zeigen und eine transparente Beurteilung der politischen Wirksamkeit zu ermöglichen;

    setzt sich für ein Kompetenz- und Beschäftigungskonzept ein, das a) lokale/regionale Partner befähigt, Maßnahmen zu konzipieren und Ressourcen zu lenken, um den Bedürfnissen lokaler und regionaler Arbeitgeber Rechnung zu tragen und sich auf ermittelte Zielgruppen in der Erwerbsbevölkerung zu konzentrieren, und b) einen Rahmen für das Bündeln von Leistungen am Ort der Erbringung und für das Maßschneidern von Lösungen zur Bewältigung spezieller lokaler/regionaler Probleme schafft;

    verweist auf Artikel 174 AEUV über den territorialen Zusammenhalt und hebt das Erfordernis hervor, regionale Unterschiede in vollem Umfang zu berücksichtigen, da in der Europäischen Union erhebliche Disparitäten bestehen und die Regionen bei der Erreichung der Ziele von Europa 2020 auf ganz unterschiedliche Herausforderungen stoßen. Diese schwierigen Bedingungen wurden im Fünften Zwischenbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt deutlich dargelegt (Siehe Ziffer 6 auf Seite 3);

    fordert, den Zeitplan für das Auslaufen der derzeitigen, krisenbezogenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sorgfältiger zu durchdenken; ebenfalls bedacht werden müssen die Auswirkungen auf das Marktvertrauen, die öffentlichen Haushalte, die individuellen Beschäftigungsaussichten schutzbedürftiger Arbeitnehmer sowie die Langzeitarbeitslosigkeit insgesamt. Er ist der Auffassung, dass der Erfolg der Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten über kurz oder lang davon abhängt, wie effektiv und anhaltend die Krisenmaßnahmen dem Arbeitsmarkt durch die Wirtschaftskrise helfen. Als Richtschnur muss jedoch gelten, dass die krisenbezogenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bald wieder auslaufen müssen.

    Berichterstatter

    Henk KOOL (NL/SPE), Mitglied des Stadtrats von Den Haag

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung

    KOM(2010) 682 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    begrüßt die „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ als eine der sieben Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum; hält fest, dass sie von anderen Leitinitiativen ergänzt wird, und unterstreicht, dass die Agenda nur durch einen kohärenten, integrierten Ansatz der Umsetzung auf mehreren Ebenen verwirklicht werden wird;

    2.

    fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, quantitative nationale Ziele für alle Kernziele der Europa-2020-Strategie – insbesondere solche, die sich unmittelbar auf die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten beziehen – festzulegen, um für mehr Eigenverantwortung bei den nationalen Reformprogrammen zu sorgen, politischen Ehrgeiz hinsichtlich der laufenden Maßnahmen zu zeigen und eine transparente Beurteilung der politischen Wirksamkeit zu ermöglichen;

    3.

    begrüßt, dass die Kommission in der Leitinitiative auf einige regionale Aspekte Bezug nimmt. Er ist jedoch der Ansicht, dass die wesentliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Arbeitgeber, Dienstleister und Regulierungsbehörden für die Schaffung von Wachstum und Zusammenhalt und für die Koordinierung strategischer Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmensagenturen und Unternehmen in den jeweiligen Regionen noch viel deutlicher herauskommen sollte;

    4.

    setzt sich für ein Kompetenz- und Beschäftigungskonzept ein, das a) lokale/regionale Partner befähigt, Maßnahmen zu konzipieren und Ressourcen zu lenken, um den Bedürfnissen lokaler und regionaler Arbeitgeber Rechnung zu tragen und sich auf ermittelte Zielgruppen in der Erwerbsbevölkerung zu konzentrieren, und b) einen Rahmen für das Bündeln von Leistungen am Ort der Erbringung und für das Maßschneidern von Lösungen zur Bewältigung spezieller lokaler/regionaler Probleme schafft;

    5.

    ist zudem der Auffassung, dass in der Leitinitiative eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen werden, die von einer stärkeren lokalen/regionalen Dimension profitieren würden, und fordert die Europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten zur Unterstützung folgender Maßnahmen auf: lokale Strategien für Kompetenzen; eine subnationale Dimension für das EU-Kompetenzpanorama; lokale Maßnahmen für die Integration jener Gruppen, die Schwierigkeiten haben, eine Beschäftigung zu finden wie z.B. Einwanderer; lokale Maßnahmen gegen einen vorzeitigen Schulabbruch; Strategien zur Verbesserung der Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten bei Erwachsenen und zum lebenslangen Lernen; Förderung günstiger Bedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen; sozialer Dialog auf lokaler/regionaler Ebene zur Arbeits- und Beschäftigungspolitik; regionale Exzellenzzentren für Arbeitsplätze von morgen sowie Maßnahmen zum Aufbau von Arbeitskräften in zentralen Branchen (z.B. Gesundheitswesen);

    6.

    verweist auf Artikel 174 AEUV über den territorialen Zusammenhalt und hebt das Erfordernis hervor, regionale Unterschiede in vollem Umfang zu berücksichtigen, da in der Europäischen Union erhebliche Disparitäten bestehen und die Regionen bei der Erreichung der Ziele von Europa 2020 auf ganz unterschiedliche Herausforderungen stoßen. Diese schwierigen Bedingungen wurden im Fünften Zwischenbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (1) deutlich dargelegt, insbesondere:

    (a)

    In weniger als jeder dritten Region wurde eine Beschäftigungsquote von 75 % erreicht; in beinahe jeder fünften Region liegt die Quote unter 65 %;

    (b)

    in über 20 % der Regionen haben mindestens 40 % der Bürger ein geringes Bildungsniveau;

    (c)

    in nicht einmal jeder sechsten Region wurde die Zielquote für den Anteil der Menschen mit Hochschulabschluss erreicht;

    (d)

    im Falle des lebenslangen Lernens schwanken die Teilnahmequoten erheblich: über 22 % der Regionen haben ein Quote von 5 % oder niedriger zu verzeichnen;

    (e)

    die Bevölkerungsalterung nimmt rasch zu und der Altersabhängigkeitsquotient gerät in die Schieflage.

    7.

    verweist auf die möglichen negativen Auswirkungen auf einige Regionen, die sich aus den Maßnahmen ergeben könnten, durch die EU-weite aggregierte Verbesserungen oder nationale Ziele unter allenfalls unzureichender Berücksichtigung der territorialen Dimension erreicht werden sollen. Er ersucht die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die Auswirkungen eines solchen Ansatzes gerade auch mit Blick auf besonders strukturschwache Regionen zu bedenken;

    8.

    weist auf die äußerst unterschiedlichen Teilnahmequoten im Bereich des lebenslangen Lernens und der Ausbildung auf regionaler Ebene in der gesamten Europäischen Union hin und stellt mit Besorgnis fest, dass es trotz der diesbezüglichen in vielen Jahren festgelegten unzähligen Ziele weitgehend versäumt wurde, die rückständigen Mitgliedstaaten und Regionen auf den EU-Durchschnitt zu bringen;

    9.

    bedauert, dass bei der Vorstellung der Leitinitiative „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ nicht gleichzeitig eine Bewertung der haushaltspolitischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen vorgelegt wurde;

    10.

    fordert, den Zeitplan für das Auslaufen der derzeitigen, krisenbezogenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sorgfältiger zu durchdenken; ebenfalls bedacht werden müssen die Auswirkungen auf das Marktvertrauen, die öffentlichen Haushalte, die individuellen Beschäftigungsaussichten schutzbedürftiger Arbeitnehmer sowie die Langzeitarbeitslosigkeit insgesamt. Er ist der Auffassung, dass der Erfolg der Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten über kurz oder lang davon abhängt, wie effektiv und anhaltend die Krisenmaßnahmen dem Arbeitsmarkt durch die Wirtschaftskrise helfen. Als Richtschnur muss jedoch gelten, dass die krisenbezogenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bald wieder auslaufen müssen;

    11.

    fordert, auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten Mechanismen einzuführen, um die Anstrengungen zur Verwirklichung der Ziele der Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten und anderer Leitinitiativen, insbesondere „Jugend in Bewegung“ und „Plattform zur Bekämpfung der Armut“, zu koordinieren;

    Ein neuer Impuls für Flexicurity

    12.

    begrüßt, dass die Europäische Kommission anerkennt, dass in einem schwachen Arbeitsmarkt mit hoher strukturell bedingter Arbeitslosigkeit Maßnahmen zum Arbeitskräfteangebot alleine nicht ausreichen, um die Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen; sie müssen durch Maßnahmen flankiert werden, die bei der Nachfrage nach Arbeitskräften ansetzen. Der Ausschuss fordert eine größere Ausgewogenheit zwischen diesen beiden politischen Gestaltungsansätzen;

    13.

    akzeptiert die Notwendigkeit der Stärkung und Anpassung nationaler Flexicurity-Regelungen an neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Gegebenheiten und begrüßt die Berücksichtigung von Flexicurity-Leitlinien im Rahmen der Arbeit des Rates; erinnert die Kommission daran, dass die Sozialpartner immer einbezogen werden sollten, wenn Änderungen mit potenziellen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt beraten werden; ersucht die Kommission um eine ausführlichere Darstellung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Ausweitung unbefristeter vertraglicher Vereinbarungen auf die folgenden Aspekte: Arbeitsplatzsicherheit, bestehende Arbeitnehmerrechte, Arbeitszeitbestimmungen und Arten der Arbeitsorganisation;

    14.

    verweist darauf, dass die Europäische Union mit ihren früheren Richtlinien ein Katalysator des progressiven Wandels der nationalen Arbeitsrechtssysteme war, und hebt die Bedeutung der Aufrechthaltung dieser Standards hervor, hält jedoch fortgesetzte Anstrengungen und die Motivierung zu strukturellen Änderungen im Sinne der sozialen Stabilität für erforderlich;

    15.

    begrüßt, dass die Europäische Kommission den KMU eine entscheidende Rolle für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zumisst und verweist auf die Empfehlungen in seiner Stellungnahme zum „Small Business Act“ (2), insbesondere bezüglich des Zugangs zu Finanzmitteln und der Umsetzung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU in Europa“;

    16.

    weist darauf hin, dass die Umsetzung einiger bestehender EU-Beschäftigungsrichtlinien in einzelstaatliches Recht mit uneinheitlicher Geschwindigkeit vorangekommen ist und in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Auslegungen zu beobachten sind. Dies hat zur Folge, dass es keinen einheitlichen EU-Arbeitsmarkt gibt; stellt jedoch gleichzeitig fest, dass durch das Recht der Kommission auf Sachstandsberichte aus den Mitgliedstaaten über die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht sichergestellt wird, dass sich die nationalen Abweichungen in annehmbaren Grenzen halten. Um eine Vorstellung von der Größe der Unterschiede zu erhalten, wird eine vergleichende Analyse der Umsetzung einiger dieser Richtlinien in den Mitgliedstaaten angeregt;

    Bereitstellung der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

    17.

    würdigt die von der Europäischen Kommission dargelegte prägnante Einschätzung der wichtigsten Herausforderungen für den Arbeitsmarkt der Europäischen Union; teilt die Auffassung, dass es an angemessenen Kompetenzen für künftige Arbeitsmarkterfordernisse mangelt, dass Angebot und Nachfrage von Ausbildungsmöglichkeiten auf bestimmten Kompetenzebenen unzureichend sind und dass die Koordinierung und Planung der Kompetenzen und Erfahrungen von Arbeitsmigranten verbessert werden müssen;

    18.

    gibt jedoch zu bedenken, dass die Europäische Kommission das Problem der Kompetenzen derzeit zu eng auslegt und offenbar folgende Herausforderungen unterschätzt: den Umgang mit der sich ändernden Branchenzusammensetzung der Wirtschaft und deren Folgen bezüglich Alter, Geschlecht und Menschen mit Behinderungen; die Anerkennung bisheriger Erfahrungen; die Formalisierung von Qualifikationen in wachsenden elementaren Beschäftigungsbereichen, wie den Hilfsberufen im Gesundheitswesen; den zunehmenden Anteil älterer Arbeitskräfte und die damit verbundenen Fragen ihrer kontinuierlichen Weiterqualifizierung; die Bewältigung der Arbeitslosenquote von Drittstaatsangehörigen, die in einzelnen Mitgliedstaaten mehr als doppelt so hoch wie die der eigenen Staatsangehörigen ist, sowie die Anerkennung des Erfordernisses spezieller Maßnahmen gegen die wachsende Zahl junger Erwachsener, die keine Schule besuchen, keine Arbeit haben und sich nicht in beruflicher Fortbildung befinden (Not in Education, Employment or Training, NEET);

    19.

    vertritt die Ansicht, dass die Europäische Kommission größeres Gewicht auf das Erfordernis legen sollte, die Diensterbringung und die strategische Planung hinsichtlich der Arbeitsmarktprofilierung, der Prognose und der industriepolitischen Gestaltung stärker lokalen Gegebenheiten anzupassen und die Konzeption und Planung direkter Interventionsmaßnahmen mit örtlichen Arbeitgebern, Sozialpartnern und Arbeitsvermittlungsdiensten individueller zu gestalten, insbesondere bei der Gewährung von Hilfen für Unternehmen und proaktiven Instrumenten zur Früherkennung des Weiterbildungsbedarfs von Arbeitnehmern in insolvenzgefährdeten Unternehmen;

    20.

    unterstützt das Konzept des EU-Kompetenzpanoramas, das für Arbeitsuchende, Arbeitnehmer, Unternehmen und/oder öffentliche Einrichtungen mehr Transparenz bieten soll; ist jedoch der Auffassung, dass dieses Instrument stärker auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten werden muss, um die auf nationaler Ebene erstellten Informationen zu ergänzen, insbesondere in Mitgliedstaaten mit einem sehr zentralisierten Verwaltungssystem. Gerade auf subnationaler Ebene sind die präzisesten und aktuellsten Informationen zu den regionalen Arbeitsmärkten zu finden, und hier können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine bedeutende Rolle spielen, indem sie Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ermitteln, angemessene Umschulungs- und Berufsbildungsprogramme anbieten und Investitionen entsprechend der örtlichen Nachfrage fördern;

    21.

    befürwortet den Aufbau engerer Beziehungen zwischen Unternehmen und Hochschulen und die Aufnahme von „anrechnungsfähigen“ Berufspraktika in allen Studienprogrammen, um die Fach-, Wirtschafts- und Sozialkompetenzen der Absolventen zu stärken und ihre Beschäftigungsfähigkeit auf dem modernen Arbeitsmarkt zu verbessern;

    22.

    ist der Ansicht, dass die digitale Kompetenz ein Schlüsselelement der Antizipierung und Kartierung künftiger Kompetenzen sein sollte und Investitionen in IKT-Infrastrukturen von entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Kompetenz der Arbeitskräfte, insbesondere der gering qualifizierten Arbeitnehmer, schutzbedürftigen Gruppen und Arbeitlosen, begleitet werden sollten;

    23.

    empfiehlt angesichts der Tatsache, dass 2011 das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit ist, in der Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten den Wert der Freiwilligentätigkeit für die Erweiterung der Bandbreite an Kompetenzen einer Person zu berücksichtigen; fordert des Weiteren, die bestehenden Bescheinigungssysteme zur Anerkennung von Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen, die im Rahmen der Freiwilligentätigkeit erworben wurden, mit dem Europass-Lebenslauf zu verknüpfen, um die EU-weite Anerkennung relevanter Erfahrungen aus der Freiwilligenarbeit und die Beschäftigungsfähigkeit zu erleichtern;

    24.

    ist der Überzeugung, dass die bereits von vielen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angebotenen Dienste in den Bereichen Betreuung und Beratung, Motivierung und Unterstützung von Unternehmen, insbesondere von KMU, ausdrücklich anerkannt werden müssen und ihre Rolle bei der Kofinanzierung und Förderung von Verknüpfungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft hervorgehoben und weiter unterstützt werden muss;

    Die EU-Agenda zur Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte

    25.

    verweist darauf, dass lediglich 15 % der Mobilität der Arbeitskräfte auf den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU zurückzuführen ist und der Anteil der Einwanderer im erwerbsfähigen Alter aus Drittländern doppelt so hoch ist wie der der Migranten aus anderen Mitgliedstaaten. Er vertritt die Auffassung, dass eine Erfassung der Kompetenzprofile von Drittstaatsangehörigen, wie sie die Europäische Kommission vorschlägt, zu begrüßen ist, befürwortet jedoch, hierbei den Schwerpunkt auf Fragen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration und die Einbeziehung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden zu legen. Im Falle einer solchen Erfassung muss allerdings sehr umsichtig vorgegangen und die persönliche Integrität gewährleistet werden;

    26.

    begrüßt, dass die Europäische Kommission die Mobilität der Arbeitskräfte als Anpassungsmechanismus für interregionale Marktungleichgewichte unterstützt, sieht aber auch die Auswirkungen auf den Grundsatz des territorialen Zusammenhalts; drängt auf eine stärkere Berücksichtigung des Abwanderungseffekts Hochqualifizierter und der gegensätzlichen Auswirkungen der Arbeitskräftemobilität auf die Herkunfts- und Aufnahmeregionen, da eine solche Politik die Gefahr birgt, dass die kurzfristige Zunahme der Gesamtbeschäftigung in der EU auf längere Sicht in einigen Randregionen Kosten auslösen wird. Letztlich ruft er zu einer umfassenden Debatte über die Erfahrungen der Mitgliedstaaten und der Regionen im Bereich Migration und deren Auswirkungen auf das langfristige Wachstumspotenzial einzelner Regionen auf;

    Verbesserung der Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen

    27.

    begrüßt den Vorschlag einer ausführlichen Evaluierung des bestehenden rechtlichen „Acquis“ zur Qualität der Arbeit und zu den Arbeitsbedingungen, fordert die Europäische Kommission indes auf, auch den derzeit uneinheitlichen Umsetzungsstand der EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten ins Auge zu fassen;

    28.

    macht auf die derzeitigen umfassenden Rationalisierungsprogramme und Haushaltskürzungen in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften etlicher EU-Mitgliedstaaten aufmerksam und verweist auf die möglichen Schwierigkeiten der Gebietskörperschaften, daneben noch eine progressive arbeitnehmerfreundliche Politik durchzuführen. Es ist zu befürchten, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem Bestreben, das Niveau der wichtigsten Dienstleistungen für die Bürger mit weniger Mitteln und Personal zu halten, möglicherweise schwierige Gratwanderungen zur Einhaltung der Arbeitszeitrichtlinie machen müssen. Produktivitätssteigerungen allein dürften nicht ausreichen, um die Dienstleistungsziele vollumfänglich zu erfüllen, und so wird es wohl unausweichlich Druck auf das noch verbleibende Personal geben, länger zu arbeiten. Wenn realistische Produktivitätszuwächse erreicht worden sind, wird sich das Verhältnis zwischen weniger Personal und dem erbringbaren Dienstleistungsumfang wieder in einer Mittellage einpendeln. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind in ihrer Vorbildfunktion hinsichtlich der Einhaltung des Arbeitsrechts zu unterstützen und werden sich realistische Ziele für ihre Dienstleistungserbringung setzen müssen;

    29.

    erkennt an, dass die legislative Durchsetzung derartiger Schutzbestimmungen weiterhin Sache der Mitgliedstaaten ist, regt jedoch an, dass die Europäische Union ein Instrument zum Abgleich und zur Verbreitung von Informationen insbesondere über die Anwendung von Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen schafft – ein solcher „Arbeitsschutzmonitor“ würde den Informationsaustausch über Abweichungen bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten ermöglichen;

    30.

    stellt fest, dass die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten zwar auf das Phänomen „Armut trotz Beschäftigung“ Bezug nimmt, aber keine konkreten Vorschläge betreffend qualitativ anspruchsvolle Arbeit, nachhaltige Beschäftigung und angemessenes Einkommen enthält, um dieses anhaltende Problem unmittelbar anzugehen;

    Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

    31.

    teilt die Sicht, dass die KMU Motoren des künftigen Beschäftigungswachstums sein werden und die Wirtschaft in der EU stärker durch unternehmerische Aktivität geprägt sein muss, um mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter aufzunehmen und die hohe Abhängigkeit von ausländischen Direktinvestitionen in manchen Regionen zu senken. Der Ausschuss fordert jedoch einen umfassenderen Ansatz in der Unternehmerausbildung und Anpassung an die neue Branchenzusammensetzung der Wirtschaft. Dem Unternehmergeist ist in den Bildungssystemen ein höherer Stellenwert zu geben, er muss aber auch bei der Schulung und Umschulung älterer Arbeitnehmer - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich - stärker durchkommen, um das Innovationspotenzial der vorhandenen Arbeitsplätze zu erhöhen;

    32.

    begrüßt, dass vom Grundsatz her stärker an kleine Unternehmen gedacht werden soll („think small first“), was in sämtlichen Pfeilern der Leitinitiative durchgängig zu berücksichtigen ist; betont außerdem, dass im Interesse der langfristigen Zukunftsfähigkeit aller Unternehmen nicht nur Existenzgründungen, neue KMU und Hightech-Unternehmen, sondern auch in Entwicklung und Umstrukturierung befindliche Unternehmen unterstützt werden sollten;

    33.

    ist ebenfalls der Ansicht, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine Verlagerung der Arbeitsplätze von der Schattenwirtschaft in die reguläre Wirtschaft zu bewerkstelligen. Der Ausschuss weist darauf hin, dass bestimmte häusliche und pflegerische Tätigkeiten einer Regulierung bedürfen, damit dieses Ziel erreicht werden kann, und fordert einen Vorschlag seitens der Kommission über Einzelheiten zur Art der Anreize, um diesbezüglich schnellstmöglich Fortschritte zu erzielen;

    34.

    ist der Ansicht, dass Behörden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch einen Beitrag dazu leisten können, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen und Praktikanten zu einer Anstellung zu verhelfen. So könnten sie in ihren Ausschreibungstexten festlegen, dass das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, einen gewissen Prozentsatz des Auftragswerts dazu nutzen muss, Menschen aus diesen Zielgruppen zu beschäftigen. Die bestehenden Möglichkeiten werden zurzeit nicht vollständig ausgeschöpft. Daher empfiehlt der Ausschuss im Einklang mit seiner Stellungnahme zur Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge EU-weit soziale Kriterien stärker zu berücksichtigen und den Einsatz von Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen und Praktikanten bei der Durchführung öffentlicher Aufträge zu fördern;

    EU-Finanzinstrumente für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten

    35.

    würde mehr Klarheit hinsichtlich der Frage begrüßen, wie die Ziele der Leitinitiative für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten in den einschlägigen EU-Programmen im laufenden Planungszeitraum angegangen werden sollen, warnt aber gleichzeitig in dieser Phase der Umsetzung vor einschneidenden Veränderungen in den operationellen Programmen;

    36.

    unterstützt den Ruf nach einer besseren Nutzung der EU-Fonds und nach mehr Synergien zwischen ihnen, wie dies im Zusammenhang mit der Überprüfung des EU-Haushalts (3) vorgeschlagen wird, um die Ziele der Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen; vertritt allerdings die Ansicht, dass dies am besten durch Folgendes erreicht werden könnte:

    ortsbezogene Ansätze: bessere Koordinierung zwischen sektoralen und territorialen Politiken mithilfe eines Multifonds-Konzepts (gemeinsamer strategischer Rahmen) und insbesondere eine stärkere Gebietsorientiertheit des ESF (der nur in einigen Mitgliedstaaten durch umfassende nationale Programme umgesetzt wird). Mitgliedstaaten und Regionen sollten einen ausreichenden Ermessensspielraum behalten, um eigene Prioritäten definieren und eine eigene Mischung geeigneter politischer Antworten auf nationale bzw. regionale Besonderheiten formulieren zu können;

    einen Mehrebenenansatz: Dieser Ansatz muss dafür sorgen, dass Europa 2020 und Kohäsionspolitik von ihren Zielsetzungen her stärker auf einer Linie liegen; der Abschluss von Vereinbarungen über Entwicklungs- und Investitionspartnerschaften ist zu begrüßen. Diese Vereinbarungen sollten in Verbindung mit allen Regierungsebenen entwickelt werden um sicherzustellen, dass die Regionalprogramme nicht nur ein von nationalen Prioritäten geprägtes Werkzeug werden;

    ein ergebnisorientierter Ansatz: Überwachung des Fortschritts durch quantitative und qualitative Indikatoren zur Unterstützung von Bewertung und Politikgestaltung. Dies würde einen Beitrag dazu leisten, Aktionen stärker an Prioritäten auszurichten und eine Verbindung zu den Länderempfehlungen im Rahmen von Europa 2020 schaffen (Artikel 148 AEUV). Um dies zu erreichen, ist die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmens zur Folgenabschätzung auf EU-Ebene erforderlich;

    37.

    würde es begrüßen, wenn die Berichterstattungspflichten im Rahmen von Europa 2020 und den nationalen Reformprogrammen und jene für die Kohäsionspolitik stärker miteinander verknüpft würden, um Doppelarbeit zu vermeiden und effizientere Ergebnisse zu erzielen;

    38.

    erkennt die Notwendigkeit einer besseren Nutzung von EU-Fonds für die Durchführung von Reformen in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung an, lehnt aber Vorschläge ab, für Finanzierungen eine vertraglich verbindliche „Konditionalität“ anzuwenden, denn es darf keinen sanktionsgestützten Zusammenhang zwischen dem Anspruch einer Region auf Kohäsionsmittel und der Effektivität von Behörden der Mitgliedstaaten und ihrer makroökonomischen Politik geben;

    39.

    weist darauf hin, dass ausgehend von den Erfahrungen mit der Umsetzung einiger Fonds, darunter des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), eine bessere Koordinierung zwischen allen EU-Fonds, die thematisch auf Kompetenz und Beschäftigung ausgelegt sind, erforderlich ist.

    40.

    möchte die Europäische Kommission bei der Überwachung der Umsetzung der Europa-2020-Strategie und ihrer Leitinitiativen durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit Hilfe seiner Europa-2020-Monitoring-Plattform unterstützen.

    Brüssel, den 1. Juli 2011

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  KOM(2010) 642 vom 9.11.2010.

    (2)  CdR 246/2008 fin.

    (3)  KOM(2010) 700 vom 19.10.2010.


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