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Document 52011AR0066
Opinion of the Committee of the Regions on ‘Developing the European dimension of sport’
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“
ABl. C 9 vom 11.1.2012, p. 74–79
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 9/74 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“
2012/C 9/14
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
— |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften seit jeher die erzieherische Wirkung des Sports anerkennen und nutzen, indem sie ihn in die Schulpolitiken und in die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität (auch in puncto Gesundheit) ihrer Bürgerinnen und Bürger einbinden; |
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begrüßt insbesondere, dass die Europäische Kommission bereits Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Sportbereich eingeleitet hat; |
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betont die ethischen Werte im Rahmen des Sports und insbesondere die Notwendigkeit, den Jugendlichen den Wert einer Niederlage und das Fairplay zu vermitteln; hierzu müssen in erster Linie die Trainer und Fachleute entsprechend geschult werden, da sie mit gutem Beispiel vorangehen müssen, um ungebührlichem und schlechtem Benehmen ein Ende zu setzen; |
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betont die gesellschaftliche Bedeutung von Sportinitiativen wie Special Olympics und Paraolympische Spiele, die zur sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen beitragen, da solche Veranstaltungen in unterschiedlichem Maße die individuelle Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern; |
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schlägt vor, im Rahmen des lebenslangen Lernens innovative Initiativen für den Schulsport zu unterstützen, insbesondere für Schüler zwischen vier und vierzehn Jahren; |
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spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten zur Förderung von Sportinfrastrukturen und Sportaktivitäten im Rahmen des EFRE und die Möglichkeiten zur Stärkung der Kompetenzen und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern im Bereich des Sports im Rahmen des ESF in vollem Umfang zu nutzen. |
Berichterstatter |
Roberto PELLA (IT/EVP), Mitglied des Gemeinderats von Valdengo, Beigeordneter von Biella |
Referenzdokument |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM(2011) 12 endg. |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeiner Kontext
1. |
begrüßt insgesamt die Mitteilung der Kommission „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (1), die an das Weißbuch Sport (2) anknüpft und in der Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der EU genannt wird. Die Mitteilung befasst sich mit 15 Prioritäten, die in vier thematischen Kapiteln zusammengefasst wurden: gesellschaftliche Rolle des Sports, wirtschaftliche Dimension des Sports, Organisation des Sports und Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen im Sportbereich; |
2. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission unter Verweis auf die bereits im Weißbuch Sport enthaltenen Grundsätze bekräftigt hat, dass, um den Erfolg der Strategie zu gewährleisten, die Maßnahmen im Bereich des Sports mit den Maßnahmen in den damit zusammenhängenden Bereichen koordiniert werden müssen: Gesundheit, Bildung, Ausbildung, Jugend, regionale Entwicklung und Zusammenhalt, soziale Integration, Beschäftigung, Unionsbürgerschaft, Justiz, Inneres, Forschung, Binnenmarkt und Wettbewerb; |
3. |
betont, dass in Artikel 165 AEUV auch auf Anreize zur Förderung des Sports verwiesen wird. Auf der Grundlage dieses Artikels hätte die Europäische Kommission im Rahmen der jetzigen Finanziellen Vorausschau eine neue Ausgabenstruktur vorschlagen können, beispielsweise ein auf zwei Jahre befristetes EU-Sportprogramm; |
4. |
bekräftigt in Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission die Anerkennung der Sonderstellung des Sports - die auch durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestätigt wird - durch Artikel 165 AEUV und spricht sich dafür aus, dass bei der Aufstellung und Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften die Sonderstellung des Sports berücksichtigt wird; |
5. |
begrüßt nachdrücklich, dass der EU durch Artikel 6 und Artikel 165 AEUV die Zuständigkeit für Unterstützungs-, Koordinierungs- oder Ergänzungsmaßnahmen im Bereich des Sports zugewiesen wird, was der Entwicklung der europäischen Dimension des Sports neue Impulse verleiht. Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der Unabhängigkeit der Leitungsstrukturen des Sports bringen solche Maßnahmen den Sportinitiativen der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen europäischen Mehrwert, da sie für eine größere Wirkung der Maßnahmen im Sportbereich sorgen; |
6. |
betont, dass der Sport und die nationalen, europäischen und internationalen Organisationen, die für die Organisation und die Regulierung des Sports zuständig sind (IOK, Nationale Olympische Komitees sowie Organisationen für Behinderten- und Breitensport) zur Erreichung der langfristigen strategischen Ziele der EU, insbesondere der Europa-2020-Strategie, und zur Schaffung neuer Beschäftigungsaussichten insbesondere für Jugendliche einen wirksamen Beitrag leisten können; |
7. |
betont die Rolle des Sports für die Herausbildung einer europäischen Identität sowie für die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; |
8. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union („der Rat“) die Komplexität anerkannt und den Vorschlägen für gemeinsame Maßnahmen im Sportbereich sowie der informellen Zusammenarbeit Bedeutung beigemessen haben, die zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich ist, damit der stetige Austausch bewährter Verfahrensweisen und die Verbreitung von Ergebnissen sichergestellt werden können; |
9. |
zeigt sich erfreut darüber, dass die Europäische Kommission und der Rat (3) ihre Unterstützung für informelle Expertengruppen im Sportbereich bekräftigt haben, die die Mitgliedstaaten einsetzen wollen und die der Ratsarbeitsgruppe Sport berichten werden. Spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Teilnahme des AdR an solchen Gruppen aus; |
10. |
begrüßt es, dass die GD MARKT der Europäischen Kommission eine unabhängige Studie über die Finanzierung des Breitensports in Europa (z.B. über staatliche, regionale und lokale Finanzierungsquellen, die Beiträge der privaten Haushalte, durch ehrenamtliche Tätigkeit, Sponsoring, den Verkauf von Medienrechten und Einkünfte aus dem Glücksspiel, einschl. Online-Glücksspiel) in Auftrag gegeben hat, um die verschiedenen Finanzierungssysteme zu bewerten, und dass darüber hinaus unterschiedliche binnenmarktpolitische Maßnahmen untersucht werden, die sich direkt auf die vorgenannten Finanzierungssysteme auswirken. Fordert die Kommission auf, den Ausschuss der Regionen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an derzeitigen und künftigen Studienprojekten direkt zu beteiligen, da sie Träger der Fördermaßnahmen mit der größten Nähe zu den betroffenen Bürgern sind; |
Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
11. |
ist der Auffassung, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung der europäischen Dimension des Sports von wesentlicher Bedeutung ist, da die Gebietskörperschaften im Rahmen ihres institutionellen Auftrags dazu beitragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern Dienstleistungen im Sportbereich angeboten werden. Solche Dienstleistungen sind wiederum aus administrativer Sicht wichtig für die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung von Diskriminierung; |
12. |
betont ferner, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Bedeutung für die Bereitstellung der Finanzmittel für sportliche Aktivitäten und für die entsprechende Infrastruktur haben. Darüber hinaus spielen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen und gegebenenfalls den territorialen Strukturen der Nationalen Olympischen Komitees eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Bürger zum Sport zu motivieren; spricht sich außerdem dafür aus, in den Ländern, die noch nicht über solche Strukturen verfügen, regionale Strukturen für den Sport zu schaffen, die auf regionaler Ebene eine wichtige Rolle für die Aktivierung und Förderung des Sports spielen würden; |
13. |
verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen unabdingbaren Beitrag zur Koordinierung aller im Sportbereich tätigen Akteure vor Ort leisten, insbesondere durch ihre Unterstützung von Verbänden und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sport; |
14. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften seit jeher die erzieherische Wirkung des Sports anerkennen und nutzen, indem sie ihn in die Schulpolitiken und in die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität (auch in puncto Gesundheit) ihrer Bürgerinnen und Bürger einbinden; |
15. |
hält es für unerlässlich, dass die Europäische Kommission die Unabhängigkeit der Leitungsstrukturen des Sports als ein grundlegendes Organisationsprinzip achtet und entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip auch die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet respektiert; |
16. |
hält es für ebenso unerlässlich, Herausforderungen wie etwa Gewalt und Intoleranz bei Sportveranstaltungen und transnationale Probleme wie Sportbetrug, Spielabsprachen oder Doping wirkungsvoll und mit rechtlichen Mitteln anzugehen; |
17. |
ersucht die Europäische Kommission, dem Ausschuss der Regionen, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den nationalen Sportorganisationen und gegebenenfalls den territorialen Strukturen der Nationalen Olympischen Komitees sowohl in der Planungs- als auch in der Umsetzungsphase sportpolitischer Maßnahmen einen größeren Stellenwert einzuräumen; |
18. |
betont, dass der Sport zur Schaffung von Beziehungen zwischen öffentlichen Einrichtungen, Vereinigungen, Verbänden, Klubs und anderen Organisationen beiträgt, und hält es für notwendig, Netze zu errichten, die den Austausch von Kenntnissen über den Sport und seine Wirkung in der Gesellschaft erleichtern und beschleunigen. In diesem Zusammenhang würde eine Vernetzung öffentlicher Einrichtungen, die auf lokaler Ebene tätig sind, einen großen Fortschritt beim Ausbau der Rolle der Gemeinden bei der Ausweitung der gesellschaftlichen Wirkung des Sports bedeuten und ihnen die Möglichkeit geben, zur Verbesserung des Sports auf europäischer Ebene beizutragen; |
19. |
ersucht die Europäische Kommission, den Ausschuss der Regionen bei der Fortsetzung der Fördermaßnahmen zur Unterstützung von Projekten im Sportbereich bzw. im Rahmen bestehender Programme in verschiedenen Gebieten (z.B. Bildung, lebenslanges Lernen, öffentliche Gesundheit, Jugend, Unionsbürgerschaft, Forschung, soziale Integration, Gleichstellung von Frauen und Männern, Bekämpfung des Rassismus) an den Diskussionen über die Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens aktiv zu beteiligen; |
20. |
hält es für wesentlich, dass die Europäische Kommission den Ausschuss der Regionen in Bezug auf die einschlägigen Vorschläge von Anfang an an allen laufenden und zukünftigen Vorbereitungsmaßnahmen sowie an den vorgeschlagenen spezifischen Veranstaltungen beteiligt; |
21. |
empfiehlt der Europäischen Kommission, spezifische Maßnahmen für Projekte zur Unterstützung und zum Anwerben ehrenamtlicher Mitarbeiter im Sport zu fördern, die direkt von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, nationalen Sportorganisationen und gegebenenfalls den territorialen Strukturen der Nationalen Olympischen Komitees, Service-Klubs oder Sportfördereinrichtungen vorgeschlagen werden; |
Die gesellschaftliche Rolle des Sports
22. |
begrüßt, dass die Europäische Kommission auf die notwendige Eindämmung des Dopingproblems verweist, das eine echte Gefahr für die Gesundheit darstellt, und zwar nicht nur im Leistungs-, sondern auch im Freizeitsport, wo das Problem zunehmend verbreitet ist; |
23. |
ist der Auffassung, dass eine wirksame Maßnahme darin bestünde, mehr Wissen über die Ausbreitung von Dopingpraktiken im Freizeitsport zusammenzutragen und auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse in erster Linie systematische Kontrollen einzuführen und strategische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung verbotener Wirkstoffe und Dopingsubstanzen im Bereich des Freizeitsports einzudämmen, und dann, in einem zweiten Schritt, die Strafen zu verschärfen, so wie es bei Drogen gehandhabt wird. Diese Maßnahmen sollten aufeinander abgestimmt sein und dazu beitragen, dass alle betroffenen Akteure gemeinsame bewährte Verfahrensweisen bei Anti-Doping-Strategien anwenden. Fordert in Bezug auf den Handel mit Dopingsubstanzen den Beitritt der EU zum europäischen Anti-Doping-Übereinkommen, in dem die internationale Rolle der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) anerkannt wird; |
24. |
macht auf das Problem der unterschiedlichen Bearbeitungszeiten in Sport- und ordentlichen Gerichten aufmerksam und ist der Auffassung, dass die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang geeignete legislative Maßnahmen ergreifen und das Strafrecht gegen den Handel mit Dopingmitteln verschärfen muss; |
25. |
schlägt die Einführung eines einheitlichen Antidoping-Systems in den EU-Mitgliedstaaten vor, und zwar auch mithilfe einer vorgeschriebenen Mindestzahl an Kontrollen während und außerhalb der Wettkämpfe; |
26. |
betont, dass das Problem illegaler Sportwetten, die die soziale und erzieherische Funktion des Sports untergraben, dringend eingedämmt werden muss, und begrüßt, dass sich die Europäische Kommission diesem Phänomen bereits annimmt; |
27. |
begrüßt insbesondere, dass die Europäische Kommission bereits Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Sportbereich eingeleitet hat, indem sie diese zu den Tätigkeiten zählt, die unter den Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor fallen, und für 2011 ein umfangreicheres Antikorruptionspaket vorgesehen hat; |
28. |
unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Europäische Kommission Partnerschaften unterstützt, die sich für die Entwicklung von Frühwarnsystemen zur Vorbeugung von Betrug und Skandalen im Zusammenhang mit Spielabsprachen sowie zur Vorbeugung etwaiger organisierter Kriminalität im Sportbereich einsetzen, indem sie die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, gegen Betrugsdelikte im Sportbereich mit drastischen Mitteln vorzugehen und die einschlägigen Sanktionen zu vereinheitlichen; |
29. |
betont die ethischen Werte im Rahmen des Sports und insbesondere die Notwendigkeit, den Jugendlichen den Wert einer Niederlage und das Fairplay zu vermitteln; hierzu müssen in erster Linie die Trainer und Fachleute entsprechend geschult werden, da sie mit gutem Beispiel vorangehen müssen, um ungebührlichem und schlechtem Benehmen, zu dem es nach einigen Sportveranstaltungen bisweilen leider kommt, ein Ende zu setzen; |
30. |
hält es in Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission für unerlässlich, die Verbindung zwischen Sport und Bildung zu fördern, um die Vorteile des Sports für ein besseres Wohlbefinden des Menschen durch Vorbeugung gegen auch pathologische Gesundheitsprobleme, in erster Linie Übergewicht oder Herz-Kreislaufprobleme, zu nutzen, und so langfristig zum Abbau der Kosten im Gesundheitswesen beizutragen, die in den regionalen Budgets einem Fass ohne Boden gleichen; |
31. |
betont, dass es wichtig ist, allen Altersgruppen – Kindern, Erwachsenen und älteren Menschen – die Bedeutung einer täglichen sportlichen Betätigung zu vermitteln, und hält es für ausgesprochen wichtig, das Konzept „Sport für alle“ zu verwirklichen und regelmäßige körperliche Bewegung immer populärer zu machen; |
32. |
betont, dass in Anbetracht der Bedeutung integrativer sportlicher Betätigung die Möglichkeiten dafür zu schaffen sind, dass SportlerInnen und SchülerInnen mit Behinderungen sowohl in der Schule als auch außerhalb täglich Sport treiben können und die Unterstützung sowie Entwicklung des Behindertensports auch ausreichend im Zuge von Fördermöglichkeiten berücksichtigt werden; |
33. |
ruft deshalb die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, durch die Bereitstellung angemessener Infrastrukturen die tägliche kostenfreie sportliche Betätigung an allen Schulen zu fördern; |
34. |
spricht sich für Maßnahmen zur Stärkung der Dimension des Sports im Bildungskanon von Kindergärten und Schulen aus; |
35. |
fordert, dass mit der Bewegungserziehung schon im Kindergarten begonnen wird und dass die Mitgliedstaaten günstige Voraussetzungen für den Sportunterricht in der Schule schaffen, der die pädagogischen, physischen und psychischen Voraussetzungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt; ist darüber hinaus der Ansicht, dass Sportunterricht ein zentrales Anliegen ganzheitlicher Bildung ist; |
36. |
empfiehlt die Notwendigkeit einer „parallelen“ beruflichen Bildung für junge Athletinnen und Athleten anzuerkennen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Sportlerinnen und Sportler; dazu bedarf es einer strengen und regelmäßigen Kontrolle der Bildung, so dass ihre Qualität gewährleistet werden kann; ist ferner der Ansicht, dass dabei auch moralische, erzieherische und für den Berufssport wichtige Werte vermittelt werden; |
37. |
spricht sich für eine größere Mobilität von Arbeitnehmern, Ausbildern und Trainern im Sportbereich aus, und zwar auf der Grundlage gemeinsamer Standards, die von den Regionen und Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden; |
38. |
schlägt vor, auch die Rolle europäischer Sportbotschafter für Spitzensportler während oder nach Abschluss ihrer Profisportkarriere zu fördern und zu etablieren; |
39. |
verweist darauf, dass in der Kommissionsmitteilung nicht direkt auf die ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sport - das wahre gesellschaftliche Potenzial des Sports – eingegangen wird; |
40. |
ruft deshalb sowohl die Europäische Kommission als auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport stets einen großen Stellenwert einzuräumen, da sie die Bildung auf allen Ebenen wirksam unterstützen kann, die Lehrpläne bereichert und ein nützliches Instrument für das lebenslange Lernens bereitstellt. Gleichzeitig kann sie die regionalen und lokalen Behörden und den Sportvereinen maßgeblich bei der Durchführung von Veranstaltungen unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, die Bürger für den Sport zu gewinnen - und dies in jenem Geiste, der stets die gemeinnützige Tätigkeit der Freiwilligen auszeichnet; |
41. |
betont, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sport den Grundsatz der Solidarität fördern und sich folglich deutlich vom hochbezahlten Profisport unterscheiden müssen; |
42. |
bringt im Namen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Wunsch zum Ausdruck, den gesellschaftlichen Wert des Sports zu steigern. Dazu sollten ganz im Sinne der Europäischen Kommission die vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, nämlich die Inanspruchnahme der für den Sport vorgesehenen Strukturfondsmittel bzw. die Unterstützung des Projekts „Europäische Städte der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport“; hält es für zweckmäßig, den Sport als wertvolles Mittel zur Verhütung sozialer Spannungen und zur Förderung der sozialen Integration einzusetzen, beispielsweise durch die Errichtung kleiner Sportanlagen zur freien Nutzung (Minisportplätze), insbesondere in sozial oder geografisch benachteiligten Gebieten mit besonderer Berücksichtigung kleiner und abgelegener Dörfer; |
43. |
betont die gesellschaftliche Bedeutung von Sportinitiativen wie Special Olympics und Paraolympische Spiele, die zur sozialen Integration von Menschen mit Behinderungen beitragen, da solche Veranstaltungen in unterschiedlichem Maße die individuelle Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen fördern und sie zu Akteuren machen, die aktiv an der Gesellschaft teilhaben; |
44. |
bekräftigt, dass auch die tägliche sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderungen gefördert werden muss, z.B. durch Beihilfen an Sportverbände, die sich für den Sport von Menschen mit körperlichen, geistigen oder sensorischen Behinderungen stark machen, für Mittel für den Erwerb bzw. für den Ersatz von speziellen Geräten, die für eine solche Betätigung erforderlich sind, sowie für die endgültige Beseitigung der architektonischen Hindernisse, damit Menschen mit Behinderungen die Sportanlagen, aber auch die Austragungsorte wichtiger Veranstaltungen ungehindert nutzen können; insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sollten Sportanlagen und -angebote zunehmend auch auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet werden; |
45. |
fordert, den Frauensport durch Chancengleichheit beim Zugang zu allen Einzel- und Mannschaftsdisziplinen, durch die Ausarbeitung von Regelungen und durch die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Finanzierung für den Frauensport sowie einer gleichberechtigten Medienberichterstattung über Frauensportveranstaltungen für alle Altersklassen zu fördern und die von Frauen in den verschiedenen Sportarten erzielten Erfolge in der gleichen Art und Weise anzuerkennen wie die von Männern erzielten Erfolge; betont die Notwendigkeit nicht diskriminierender Regelungen für Sportwettkämpfe durch die Festlegung gleichwertiger Preisgelder für Frauen und Männer; |
46. |
empfiehlt der Europäischen Kommission, die wesentliche Rolle von Hochschulen, Verbänden und Jugendklubs nicht zu vernachlässigen, die im Hinblick auf eine angemessene Aufwertung des Sports eingebunden werden müssen; |
Die wirtschaftliche Dimension des Sports
47. |
verweist darauf, dass rund 2 % des weltweiten BIP im Sportsektor erwirtschaftet wird, und betont, dass der Sport, die Sportindustrie und der Sporttourismus sowie die Ausrichtung großer Sportveranstaltungen positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere auf den Tourismus und die Beschäftigung haben; betont ferner, dass diese Elemente für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wertschöpfung kleiner und mittlerer Unternehmen von großer Bedeutung sind; |
48. |
begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, die wirtschaftliche Bedeutung des Sports im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mithilfe eines Satellitenkontos zu messen, das in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen alle sportrelevanten Aktivitäten herausfiltert und so die durch den Sport und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten erzielte Wertschöpfung ermitteln könnte; |
49. |
empfiehlt der Europäischen Kommission, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Einrichtung des vorgenannten Satellitenkontos zu beteiligen, da sie in der Lage sind, die Sportindustrie ebenso wie nationale und europäische Behörden und die Hochschulen direkt einzubinden; |
50. |
hält es für unabdingbar, dass die Maßnahmen im Bereich des Sports aus europäischen Programmen wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), den bestehenden sportbezogenen EU-Rahmenprogrammen und einem vorgeschlagenen EU-Rahmenprogramm für Sport finanziert werden, das im nächsten EU-Haushaltszeitraum aufgestellt werden soll; und spricht sich daher dafür aus, die Möglichkeiten zur Förderung von Sportinfrastrukturen und Sportaktivitäten im Rahmen des EFRE und die Möglichkeiten zur Stärkung der Kompetenzen und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern im Bereich des Sports im Rahmen des ESF in vollem Umfang zu nutzen; |
51. |
begrüßt und unterstützt die an die Sportverbände gerichtete Empfehlung der Europäischen Kommission, Mechanismen zur zentralen Vermarktung von Medienrechten einzuführen, um bei voller Einhaltung des EU-Rechts und gleichzeitiger Wahrung des Rechts der Öffentlichkeit auf Information mithilfe von finanziellen Solidaritätsmechanismen eine angemessene Verteilung der Einkünfte sicherzustellen und die Kluft zwischen „Reichensport“ und „Armensport“ zu schließen; |
Die Organisation des Sports
52. |
spricht sich für die Ausrufung und die Unterstützung von Initiativen mit direkter Auswirkung auf alle Unionsbürger aus, unabhängig davon, ob sie schon sportlich aktiv sind oder nicht. Denkbar wären z.B. ein Europäisches Jahr des Sports, die Veranstaltung dezentraler europäischer Sportfeste und ein Europäischer Tag des Sports. Solche Initiativen würden einen Beitrag zur Gestaltung der europäischen Sportpolitik bilden; |
53. |
teilt die Auffassung, dass es notwendig ist, die Europäische Sporthauptstadt, die 1991 erstmals ausgerufen wurde, seitdem von Bürgern verwaltet wird und kontinuierlich an Einfluss und Sichtbarkeit in Europa gewinnt, mit spezifischen EU-Finanzmitteln zu fördern, damit sie künftig auf Unterstützung durch die EU zählen kann, welche die Weiterentwicklung dieser Initiative und die Begleitung durch die Europäische Kommission ermöglicht. Ähnliches geschieht bereits für die Europäische Kulturhauptstadt, die Grüne Hauptstadt Europas und die Europäische Hauptstadt der Jugend; |
54. |
spricht sich dafür aus, in Zusammenarbeit mit großen Sportlern aus unterschiedlichen Epochen Werbekampagnen und/oder Sportveranstaltungen zur Förderung wichtiger sozialer Themen durchzuführen (z.B. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Ausbeutung von Minderjährigen, Straffälligkeit von Jugendlichen und Kampf gegen alle Formen der organisierten Kriminalität sowie wichtige Menschenrechtsthemen), bei denen der Sport zur Förderung der gemeinsamen Werte der Europäischen Union beitragen kann; |
55. |
verweist auf die Wirksamkeit eines Systems der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten, das sich in Bezug auf den Schutz der öffentlichen Ordnung bei großen Sportveranstaltungen bereits bewährt hat; |
56. |
betont, dass eine solche Zusammenarbeit der Polizeidienste wirksam und obligatorisch für größere Sportveranstaltungen in der gesamten EU gewährleistet werden muss, auch wenn daran nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch Beitrittskandidaten, Bewerberländer oder Drittstaaten beteiligt sind; |
57. |
begrüßt die Einführung von Maßnahmen durch einige europäische Sportorganisationen, mit denen das finanzielle Fairplay im europäischen Fußball verbessert werden soll und die verstärkt den Binnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften entsprechen müssen; |
58. |
fordert die Europäische Kommission und den Rat auf, die Faktoren zu beleuchten, die zu einer Lösung des Problems der Spielabsprachen bei Sportveranstaltungen beitragen könnten; |
59. |
fordert, im Rahmen der bevorstehenden Anhörung der Europäischen Kommission über Online-Glücksspiele konsultiert zu werden; |
60. |
spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Probleme im Zusammenhang mit den Transferbestimmungen für Sportagenten wirkungsvoll und energisch anzugehen; |
61. |
fordert, die Folgen etwaiger Bestimmungen für in einheimischen Schulungslagern ausgebildete Spieler für Mannschaftssportarten vor dem Hintergrund der anerkannten Besonderheit der Regeln des Sports positiv zu bewerten; |
Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen
62. |
schlägt vor, die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit im Sportbereich genauer zu prüfen und dabei das Hauptaugenmerk auf die Mitgliedstaaten, die Beitrittskandidaten und die möglichen Bewerberländer der Europäischen Union sowie die Mitgliedstaaten des Europarates zu richten; |
63. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die bereits unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit und der Partnerschaft mit den vorgenannten Akteuren unterhalten, bei der Stärkung der Zusammenarbeit eine vorrangige Rolle übernehmen und sich dabei auf im Laufe der Zeit gefestigte Beziehungen stützen können; |
Schlussfolgerungen
64. |
betont die notwendige stärkere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage einer gemeinsamen Agenda mit der Europäischen Kommission, dem Rat und den für Sport zuständigen nationalen Behörden; |
65. |
begrüßt den in der Mitteilung enthaltenen Verweis auf die regionale und lokale Dimension und auf die Förderung von Sportinfrastrukturen und nachhaltigen sportlichen Tätigkeiten; |
66. |
hebt den ökologischen Aspekt des Sports hervor, mit anderen Worten die Notwendigkeit europäischer und regionaler Maßnahmen zur Förderung einer angemessen Einfügung von Sportanlagen in die Landschaft und Umwelt, und zwar mithilfe von umweltfreundlichen Bautechniken und -materialien und unter Einhaltung strengerer Energiesparvorschriften; schlägt vor, Anreize für Sportinitiativen zu schaffen, die möglichst umweltfreundlich gestaltet sind, und die nachhaltige Mobilität zu fördern, insbesondere die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und muskelkraftbetriebenen Fortbewegungsmitteln, sowie Ausgleichsmöglichkeiten vorzusehen, um die durch große Menschenaufkommen bedingten Umweltauswirkungen zu reduzieren bzw. ganz abzubauen; |
67. |
spricht sich dafür aus, dass im Rahmen der Strukturfonds Programme und Initiativen im Sportbereich unterstützt werden können, sofern sie in engem Zusammenhang mit den Zielen von Europa 2020 (intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) stehen. Damit kann der Wert des Sports als Instrument für die lokale und regionale Entwicklung, die Stadterneuerung, die ländliche Entwicklung, die soziale Inklusion, die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen voll genutzt werden. Deshalb sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die bei der Finanzierung des Sports und beim Zugang zum Sport eine entscheidende Rolle spielen, umfassender in die entsprechenden Diskussionen auf EU-Ebene eingebunden werden; |
68. |
schlägt vor, mithilfe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein Hochschulnetz zur Förderung der Sportpolitik zu unterstützen; |
69. |
schlägt vor, im Rahmen des lebenslangen Lernens innovative Initiativen für den Schulsport zu unterstützen, insbesondere für Schüler zwischen vier und vierzehn Jahren; |
70. |
spricht sich dafür aus, bei der Durchführung einer Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen von Sportveranstaltungen die direkte Mitwirkung von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sicherzustellen und eine Monitoringfunktion und Datenbank einzurichten, um die Daten zu den verschiedenen Veranstaltungen zu erfassen und zu analysieren; |
71. |
fordert die Europäische Kommission auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die territorialen Strukturen der nationalen Sportorganisationen und gegebenenfalls die regionalen Strukturen der Nationalen Olympischen Komitees umfassender an der Organisation des EU-Sportforums bzw. an den jährlichen Treffen zu beteiligen, da sie als Basis für die durchgängige Berücksichtigung sportbezogener Maßnahmen in den entsprechenden Fonds, Programmen und Initiativen der EU gedient haben. |
Brüssel, den 12. Oktober 2011
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) KOM(2011) 12 endg.
(2) KOM(2011) 391 endg.
(3) Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2011-2014).