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Document 52011AE1852

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu Risikoteilungsinstrumenten für Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind“ KOM(2011) 655 endg. — 2011/0283 (COD)

ABl. C 43 vom 15.2.2012, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 43/13


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu Risikoteilungsinstrumenten für Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind“

KOM(2011) 655 endg. — 2011/0283 (COD)

2012/C 43/03

Hauptberichterstatter: Michael SMYTH

Der Rat beschloss am 8. November 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 177 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu Risikoteilungsinstrumenten für Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind

KOM(2011) 655 endg. — 2011/0283 (COD).

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt am 25. Oktober 2011 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 476. Plenartagung am 7./8. Dezember (Sitzung vom 8. Dezember) Michael SMYTH zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 128 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nimmt den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Artikel 14 und 36 der Verordnung Nr. 1083/2006 zur Kenntnis. Zum einen wird dadurch der Einsatz von Risikoteilungsinstrumenten im Rahmen der indirekten zentralen Mittelverwaltung ermöglicht, und zum anderen können Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind, einen Teil der Mittel, die ihnen im Rahmen der kohäsionspolitischen Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ zugewiesen wurden, für die Bildung von Rücklagen und die Kapitalzuweisung für Darlehen und Garantien zur Verfügung stellen, die direkt oder indirekt von der EIB und anderen internationalen Finanzinstitutionen an Projektträger bzw. öffentliche und private Partner vergeben werden. Die für die operationellen Programme des Programmplanungszeitraums 2007-2013 festgelegten Höchstbeträge für die Unterstützung bleiben von den vorgeschlagenen Änderungen unberührt.

1.2

Der EWSA befürwortet den Vorschlag.

2.   Begründung

2.1

Mit dem aktuellen Vorschlag würde die Genehmigung von Darlehen nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 für einen oder mehrere Schwerpunkte eines operationellen Programms durch die EIB oder durch andere internationale Finanzinstitutionen erleichtert, und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem solche Darlehen aufgrund der Herabstufung der öffentlichen und privaten Kreditwürdigkeit eines Staates bzw. von Finanzinstituten der Mitgliedstaaten nicht verfügbar sind.

2.2

Der Ausschuss teilt die Auffassung, dass einschlägige Projekte und die Erholung der Wirtschaft unbedingt unterstützt werden müssen und befürwortet daher die Kommissionsvorlage.

Brüssel, den 8. Dezember 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


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