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Document 52011AE0362

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik“ (KOM(2010) 471 endg. — 2010/0252 (COD)) und zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum“ (KOM(2010) 472 endg.)

ABl. C 107 vom 6.4.2011, p. 53–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.4.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/53


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik“

(KOM(2010) 471 endg. — 2010/0252 (COD))

und zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum“

(KOM(2010) 472 endg.)

2011/C 107/11

Berichterstatter: Thomas McDONOGH

Das Europäische Parlament und der Rat beschlossen am 7. Oktober 2010, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 114 und Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik

KOM(2010) 471 endg. — 2010/0252 (COD).

Die Europäische Kommission beschloss am 20. September 2010, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum

KOM(2010) 472 endg.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 2. Februar 2011 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 469. Plenartagung am 16./17. Februar 2011 (Sitzung vom 16. Februar) mit 108 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen

1.1   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beglückwünscht die Kommission zu allen drei Teilen dieses „Breitbandpakets“. Sie werden zum richtigen Zeitpunkt vorgelegt, sind gut durchdacht und haben einen umfassenden Anwendungsbereich.

1.2   Der Ausschuss unterstützt nachdrücklich das in der Digitalen Agenda formulierte Ziel, aus einem digitalen Binnenmarkt, der auf einem schnellen bis extrem schnellen Internet beruht, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu ziehen, und billigt uneingeschränkt das in diese Leitinitiative (1) aufgenommene ehrgeizige Breitbandziel. Der Ausschuss ist jedoch der Ansicht, dass in einigen Jahren noch ehrgeizigere Ziele für den Internetanschluss festgelegt werden müssen, damit Europa international auch weiterhin wettbewerbsfähig bleibt (2).

1.3   Der Ausschuss nimmt schockiert die steigende Arbeitslosigkeit, insbesondere bei jungen Menschen (unter 25-Jährige) (3), in Europa zur Kenntnis. Seiner Meinung nach ist die erfolgreiche Umsetzung des „Breitband-Pakets“ der Schlüssel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch die Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in Europa gemäß der Europa-2020-Strategie.

1.4   Der Ausschuss stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass die Regulierungsgrundsätze des Breitbandpakets mit dem überarbeiteten Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste (4) im Einklang stehen.

1.5   Der Ausschuss erachtet den Grundsatz der Netzneutralität (5) als äußerst wichtig für die Zukunft von Internetdiensten in Europa. Er hat den Bericht der Kommission über die öffentliche Konsultation zum Thema „Offenes Internet und Netzneutralität“ (6) zur Kenntnis genommen und begrüßt, dass sich Vizepräsidentin Nelly Kroes für diesen Grundsatz ausspricht (7). Allerdings ist er besorgt, dass für Diensteanbieter mit erheblicher Marktmacht wirtschaftliche Anreize bestehen, gegen den Grundsatz der Netzneutralität und die Interessen der Mehrheit der Bürger zu handeln. Seiner Auffassung nach bedürfen die Bestimmungen des Rechtsrahmens für die Telekommunikation (8) möglicherweise weiterer Änderungen, um die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden (NRB) zu stärken und auf diese Weise sicherzustellen, dass das Internet in ganz Europa offen bleibt und der Grundsatz der Netzneut ralität von den Diensteanbietern umfassend geachtet wird.

1.6   Der Ausschuss weist die Kommission auf zahlreiche frühere Stellungnahmen hin, in denen er seine Unterstützung für die Informationsgesellschaft die Europa-2020-Strategie und die Digitale Agenda betont hat, sowie auf die Stellungnahmen, in denen er darauf hingewiesen hat, dass hochwertige, schnelle Internetzugänge den Bürgern überall in der EU zur Verfügung stehen müssen und ein ausgewogenes Regulierungsumfeld für Kommunikationsdienste geschaffen werden muss, die Dienste in hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen bereitstellen (9).

1.7   Breitbandstrategie

1.7.1   Der Ausschuss ist überzeugt, dass der wirksamen Umsetzung der EU-Breitbandstrategie für das künftige wirtschaftliche und soziale Wohlergehen aller Bürger eine sehr große Bedeutung zukommt. Da jedoch die Finanzlage noch auf Jahre hinaus schwierig sein wird, befürchtet der Ausschuss, dass das Erreichen der Breitbandziele Europa vor erhebliche Herausforderungen stellt. Der Ausschuss fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Verwirklichung der in der Digitalen Agenda formulierten Breitbandziele zu fördern.

1.7.2   Der Ausschuss hält den universellen Zugang zum Hochgeschwindigkeitsbreitband-Internet für ein Schlüsselinstrument zur Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts (10). Er begrüßt die Pläne, Mittel aus den Strukturfonds und dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums verstärkt für die Einführung einer wirtschaftlich tragfähigen Breitbandinfrastruktur einzusetzen. Ebenso wichtig ist es aber auch, dass die Bürger von diesen Investitionen profitieren, indem Dienste hoher Qualität erbracht und die Kosten für alle Endnutzer deutlich gesenkt werden. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ferner auf, kostenlose WiFi-Hotspots in öffentlichen Bereichen zur Förderung der Digitalen Agenda zur Verfügung zu stellen.

1.7.3   Der Ausschuss lenkt die Aufmerksamkeit der Kommission auf den Multiplikatoreffekt, den sinkende Kosten der Breitbandinfrastruktur-Bereitstellung in Europa auf die Wirtschaft und die Lebensqualität haben. Er fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, alle erdenklichen Anstrengungen zur Senkung dieser Kosten zu unternehmen.

1.7.4   Wenngleich die Maßnahmen zur Anregung und Förderung von Investitionen in die Breitbandinfrastruktur begrüßt werden, sollten nach Ansicht des Ausschusses sämtliche Investitionen so angelegt sein, dass sie der Stärkung des Wettbewerbs dienen. Der Ausschuss hätte Bedenken, wenn Fördermaßnahmen und -mittel so eingesetzt würden, dass Diensteanbieter mit erheblicher Marktmacht unverhältnismäßig bevorteilt werden.

1.7.5   Allerdings ist der Ausschuss enttäuscht über die bislang schleppende Inanspruchnahme der Breitband-Förderung durch die Mitgliedstaaten (11). Die angekündigten Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur schnelleren Programmumsetzung und zur Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel werden befürwortet.

1.8   Funkfrequenzpolitik

1.8.1   Der Ausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass im Programm für die Funkfrequenzpolitik rechtliche Regelungen getroffen werden, um die Zuweisung und Bereitstellung ausreichender und geeigneter Frequenzen für Versorgungs- und Kapazitätszwecke zu gewährleisten, damit drahtlose Breitbandtechnologien einen Beitrag zur Verwirklichung des für 2020 gesteckten Ziels leisten können, und dass die Breitbandentwicklung durch die Einführung des Frequenzhandels und Maßnahmen zur Vermeidung potenzieller Verzerrungen bei der Änderung bestehender Genehmigungen weiter vorangetrieben wird.

1.8.2   Der Ausschuss nimmt außerdem mit Genugtuung zur Kenntnis, dass im Programm für die Funkfrequenzpolitik die Freimachung des zur digitalen Dividende gehörenden 800-MHz-Bands für die Breitbandversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten bis 2013 ausdrücklich als Ziel festgelegt ist. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Bandbreite unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

1.8.3   Der Ausschuss nimmt ferner die geplante Nutzung eines erschwinglichen satellitengestützten Breitbandzugangs zur Versorgung entlegener Gebiete zur Kenntnis, die terrestrisch nicht erreicht werden können.

1.8.4   Der Ausschuss richtet ebenso wie die Kommission die Forderung an die Mitgliedstaaten, durch unverzügliches Ergreifen folgender Maßnahmen einen Beitrag zur schnellen Erreichung des Breitbandversorgungsziels zu leisten:

Bereitstellung genügend breiter Frequenzbänder (12);

rasche Gewährung von Nutzungsrechten;

Erhöhung der Flexibilität und Stärkung des Wettbewerbs;

Zulassung des Frequenzhandels zur Anpassung an Marktentwicklungen.

1.9   Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA)

1.9.1   Die Schaffung von NGA-Netzen verursacht enorme Kosten und ist mit erheblichen Risiken für die Investoren verbunden. Der Ausschuss stellt fest, dass diese Risiken in den Vorschlägen zur Kenntnis genommen werden und die Möglichkeit der Einrechnung eines Risikoaufschlags in die Kosten für den regulierten Zugang vorgesehen ist.

1.9.2   Der Ausschuss begrüßt das ideenreiche Konzept der Kommission zur massiven Förderung von Koinvestitionsvereinbarungen, wodurch das Risiko des einzelnen Unternehmens gesenkt werden kann.

1.9.3   Die erfolgreiche Durchsetzung der Rechtsvorschriften für den Zugang zu Netzen der nächsten Generation wird weitgehend von ihrer Anwendung durch die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) in den einzelnen Mitgliedstaaten abhängen. Der Ausschuss fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die NRB und das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in jeder Hinsicht zu unterstützen, damit sie ihre schwierige Aufgabe erfolgreich meistern können.

2.   Empfehlungen

2.1   Um den Bestand des offenen Internets und den Schutz der Netzneutralität sicherzustellen, sollten die Kommission und die NRB die von den Betreibern für das Management von Datenflüssen in ihren Netzen eingesetzten Verfahren und die potenziellen Folgen für die Praxis der Internetnutzer aufmerksam beobachten.

2.2   Im Lichte bisheriger Erfahrungen sollte die Kommission prüfen, ob der Rechtsrahmen für die Telekommunikation ausreicht, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bedrohung des offenen Internets und der Netzneutralität durch Diensteanbieter bewältigen zu können.

2.3   Die nationalen Breitbandpläne sollten alsbald durch die Aufnahme von Projektplänen für die Bereitstellung schneller und ultraschneller Breitbandzugänge aktualisiert werden.

2.4   Die nationalen Breitbandpläne sollten den üblichen bewährten Verfahren für Projektpläne entsprechen und genaue Angaben zu den erforderlichen Mitteln für die zu erreichenden Ziele und Etappen enthalten.

2.5   Die EU sollte die nationalen Breitbandpläne regelmäßig überprüfen, um Finanzierungslücken zu ermitteln und sonstige Planungsfragen zu erörtern.

2.6   Die nationalen Breitbandpläne sollten detaillierte Angaben zu sämtlichen direkten Regelungen öffentlicher Behörden sowie zu Investitionen in die Infrastruktur und zu Bauarbeiten enthalten, die die Verwirklichung der Ziele der Digitalen Agenda erleichtern würden.

2.7   Der Ausschuss fordert die Kommission auf, besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf den Wettbewerb in den Mitgliedstaaten zu legen und zu kontrollieren, wie Senkungen der Breitbandnetzkosten vollzogen werden.

2.8   Mithilfe geeigneter Mechanismen sollte die Kommission dafür Sorge tragen, dass die Preisbildung im Bereich der Funkfrequenzen stets auf einem angemessenen Niveau erfolgt, sodass sich die Bereitstellung wettbewerbsfähiger Dienste wirtschaftlich rechnet.

2.9   Als Anreiz für die digitale Wirtschaft sollten die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften die Einrichtung kostenloser WiFi-Hotspots in öffentlichen Bereichen fördern.

2.10   Bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten im Wege von Koinvestitionsvereinbarungen und öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) müssen die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften sorgfältig darauf achten, dass ein gesunder Wettbewerb auf dem Markt nicht beeinträchtigt wird (13).

2.11   Angesichts der fortschreitenden Entwicklung von Funktechnik und -diensten haben Belange der öffentlichen Gesundheit in Bezug auf etwaige gefährliche Wirkungen elektromagnetischer Felder absoluten Vorrang, und der Öffentlichkeit muss durch Maßnahmen zur Überwachung dieser Auswirkungen ein Gefühl der Sicherheit vermittelt werden.

2.12   Der Ausschuss ist der Auffassung, dass lokale Gebietskörperschaften bei der Erteilung von Genehmigungen für die Einführung drahtloser Netze das einschlägige Umwelt- und Gesundheitsrecht durchsetzen müssen, damit Dienste, die diese Vorschriften erfüllen, schnell und kostenwirksam bereitgestellt werden können.

2.13   Um zu gewährleisten, dass die Rechtsvorschriften über NGA-Netze europaweit einheitlich angewendet werden, und um etwaige Finanzierungsprobleme zu ermitteln, sollte die Kommission vorschlagen, dass sich die NRB regelmäßigen Prüfungen unterziehen. Gegebenenfalls könnten diese Prüfungen in Peer-Review-Form unter Aufsicht des GEREK durchgeführt werden.

2.14   Die EU sollte die Bereitstellung von Mitteln für das GEREK für folgende Zwecke prüfen:

Bildung eines Expertenpools, der fachliche Zuarbeit zur NRB auf Ad-hoc-Basis leistet;

Finanzierung eines Programms für die berufliche Weiterbildung der NRB-Mitarbeiter;

Finanzierung eines Referats für Prüfungen und bewährte Verfahren, das zur Gewährleistung einer europaweit einheitlichen und bestmöglichen Anwendung der Rechtsvorschriften beiträgt.

3.   Hintergrund

3.1   Die Entwicklung von Hochgeschwindigkeitskommunikationsnetzen hat heute die gleiche revolutionäre Wirkung wie vor einem Jahrhundert das Aufkommen der Stromversorgungs- und Verkehrsnetze. Obwohl Europa zu den Regionen mit der höchsten Vernetzung in der Welt gehört (14), werden viele Teile der Union noch nicht mit grundlegenden Internetdiensten versorgt, und selbst in Städten haben Hochgeschwindigkeitsverbindungen Seltenheitswert.

3.2   Privatpersonen und Unternehmen in aller Welt fragen aber in immer höherem Maß viel schnellere Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA-Netze) nach. In dieser Hinsicht ist Europa gegenüber einigen seiner wichtigsten internationalen Partner noch im Rückstand: Noch immer haben 30 % der Europäer noch nie das Internet genutzt; Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetze haben in Europa einen Verbreitungsgrad von 1 %, während es in Japan 12 % und in Südkorea 15 % sind.

3.3   In der Digitalen Agenda (15), einer der Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie (16) für eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft, werden für Europa im Bereich der Breitbandanschlüsse ehrgeizige Ziele festgelegt: Bis 2020 sollen alle Europäer über einen Internetzugang mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 30 Megabits/Sekunde (Mbit/s) verfügen, und in mindestens 50 % der europäischen Haushalte soll die Übertragungsgeschwindigkeit über 100 Mbit/s liegen. In der Digitalen Agenda findet sich auch das Ziel des Europäischen Rates wieder, bis 2013 die Breitbandgrundversorgung aller europäischen Bürger zu gewährleisten. Um diese ehrgeizigen Ziele erreichen zu können, muss eine umfassende Strategie entwickelt werden, die sich auf einen Technologie-Mix stützt, und die Fortschritte sind anschließend aufmerksam zu verfolgen (17).

3.4   Das „Breitbandpaket“, das Gegenstand dieser Stellungnahme ist, umfasst Kommissionsdokumente, mit denen die in der Digitalen Agenda festgelegten Ziele für die Breitband-Anbindung verwirklicht werden sollen. Dazu gehören:

Vorschläge zu den Planungs- und Finanzierungsanforderungen, die für die Umsetzung der Ziele für die Breitband-Anbindung erfüllt sein müssen – „Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum“ (KOM(2010) 472 endg.);

ein Legislativvorschlag zur Aufstellung des ersten frequenzpolitischen Programms zur Regulierung und Harmonisierung der Drahtlosinfrastruktur als Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Europa-2020-Strategie – „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik“ (KOM(2010) 471 endg.);

eine Empfehlung zu der Art und Weise, wie die NRB in der EU den Zugang zu den NGA-Netzen regeln sollten, ohne die die schnellen und ultraschnellen Breitbandverbindungen, wie sie in der Digitalen Agenda vorgesehen sind, nicht eingerichtet werden können - K(2010) 6223/3.

4.   Bemerkungen

4.1   Breitbandstrategie

4.1.1   Die in der Europa-2020-Strategie und in der Digitalen Agenda formulierten ehrgeizigen Ziele können nur verwirklicht werden, wenn die Mitgliedstaaten effektive nationale Breitbandpläne ausarbeiten und umsetzen. Obwohl inzwischen alle Mitgliedstaaten über Breitbandstrategien verfügen, müssen diese demnächst durch Aufnahme von Plänen für Ultrahochgeschwindigkeitsnetze mit konkreten Zielvorgaben und Umsetzungsmaßnahmen aktualisiert werden.

4.1.2   Das Gelingen hängt maßgeblich von der Planung und Ausführung der nationalen Breitbandstrategien ab. Ebenso wichtig ist es, dass die Mitgliedstaaten den Ausbau der NGA-Netze so gestalten, dass keine Region in der EU ins Hintertreffen gerät; anderenfalls beginnt sich die digitale Kluft erneut zu öffnen und die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete, die dadurch von der aufkommenden digitalen Wirtschaft ausgeschlossen sind, gerät ins Stocken.

4.1.3   Zudem wäre es für die Bewertung der Durchführbarkeit der nationalen Breitbandpläne hilfreich, wenn darin die für die Ausführung erforderliche (personelle und sonstige) Ausstattung beziffert und die wichtigsten Zwischenziele für die Projekte genannt werden. Die Ausführung dieser Projektpläne muss anschließend überwacht werden, und die Pläne müssen ständig aktualisiert werden.

4.1.4   Die Netzqualität, die Kosten der Netzbereitstellung und wettbewerbsfähige Endnutzerpreise sind wichtige Managementkriterien gut durchdachter Programme. Da 80 % der Kosten für die Netzinfrastruktur auf Bauarbeiten entfallen, müssen sich die nationalen und lokalen Behörden bemühen, durch eine effiziente Koordinierung der Infrastrukturvorhaben für eine erhebliche Verminderung der Kosten zu sorgen.

4.1.5   Durch eine zuverlässige Informationspolitik werden gute Planung und gutes Management erleichtert. Die nationalen Breitbandpläne sollten Angaben zu sämtlichen direkten Regelungen öffentlicher Behörden und zu geplanten Investitionen, einschließlich Bauarbeiten, enthalten, was den Ausbau der Infrastruktur voranbringen würde.

4.1.6   Die NRB müssen das Problem geschickt angehen, damit die beherrschende Stellung von Diensteanbietern mit erheblicher Marktmacht nicht die Entwicklung des Wettbewerbs und die Einführung der Infrastruktur beeinträchtigt.

4.1.7   Zusammenarbeit und gemeinsame Nutzung durch private Infrastrukturanbieter haben wesentlichen Einfluss auf Aspekte wie Effizienz, Tempo der Umsetzung, Umweltverträglichkeit und Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Preise für Endnutzer.

4.1.8   Leider ist es so, dass Wettbewerber ungern zusammenarbeiten, es sei denn, sie werden dazu verpflichtet. Der Ausschuss stellt mit Befriedigung fest, dass das „Breitbandpaket“ für private Infrastrukturanbieter die Pflicht vorsieht, zuverlässige Informationen über bestehende und geplante Infrastruktureinrichtungen zu veröffentlichen, was eine gute Planung und den effizienten Mitteleinsatz begünstigt.

4.1.9   Die Kosten der Kommunikationsdienste und Preistransparenz spielen eine wichtige Rolle, wenn die Bürger von den Investitionen der EU, der Mitgliedstaaten und der regionalen Gebietskörperschaften in die Breitbandinfrastruktur profitieren sollen.

4.1.10   Der Ausschuss ist beeindruckt vom Umfang und der Vielfalt der Finanzhilfen, mit denen die Verwirklichung der in der Digitalen Agenda formulierten Ziele der universellen Breitbandversorgung unterstützt werden können. Des Weiteren begrüßt der Ausschuss die geplante Aufnahme neuer Finanzinstrumente in den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen.

4.2   Funkfrequenzpolitik

4.2.1   Die große Bedeutung des Programms für die Funkfrequenzpolitik ergibt sich aus dem hohen Stellenwert der drahtlosen Kommunikation für das in der Europa-2020-Strategie vorgestellte Konzept einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft. Neben der Kommunikation zwischen den Menschen und der Internetnutzung ist die Drahtlostechnik eine der grundlegenden Technologien, die künftige Anwendungen in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglichen werden; dies reicht von der intelligenten Energieverbrauchsmessung über intelligente Verkehrssysteme bis hin zum Internet der Dinge.

4.2.2   Der Ausschuss verweist insbesondere auf die Bedeutung des frequenzpolitischen Programms für die Realisierung intelligenter europaweiter Netze, die eine wichtige Rolle bei der Erreichung nachhaltigen Wachstums spielen werden.

4.2.3   Der Ausschuss merkt an, dass die höchste Wachstumsrate im Breitbandmarkt der EU im Bereich der Mobilfunk-Breitbandanschlüsse zu verzeichnen ist, deren Zahl sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt hat. Drahtlostechnologien sind daher von immer größerer Bedeutung für die Deckung des Bedarfs an Breitbandkommunikationsdiensten.

4.2.4   Elektromagnetische Felder stellen eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit der Bürger dar. Der Ausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Notwendigkeit einer fortlaufenden Überwachung der Auswirkungen der Frequenznutzung auf die Gesundheit in dem frequenzpolitischen Programm anerkannt wird.

4.3   Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA)

4.3.1   In den Vorschlägen, die den regulierten Zugang zu den NGA-Netzen betreffen, zeigt sich der jahrelange Lernprozess der Kommission beim Austarieren zwischen Förderung von Netzinvestitionen und Schutz des durch Wettbewerb geprägten Umfelds. Zudem bieten die Vorschläge der Kommunikationsbranche die so dringend erforderliche Klarheit rund um die Rechtsvorschriften, die ihre Investitionsentscheidungen und Planungen im Bereich NGA-Netze beeinflussen werden.

4.3.2   Einige NRB verfügen möglicherweise nicht über die Fachkompetenz oder die Kapazitäten für die zu leistende Arbeit. Daher sollten sie bei der Erledigung ihrer komplizierten Aufgabe durch einen zentralen Expertenpool unterstützt werden, der vom GEREK eingerichtet und verwaltet wird.

4.3.3   Die Fachkompetenz und die Kapazitäten der NRB könnten durch das GEREK verbessert bzw. erweitert werden, indem für die Mitglieder des Gremiums ein Programm für berufliche Weiterbildung aufgelegt wird und diese in allen Belangen rund um das Thema „bewährte Verfahren“ unterstützt werden.

Brüssel, den 16. Februar 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  KOM(2010) 245 endg./2: Bis 2020 sollen alle Europäer Zugang zu viel höheren Internetgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s haben; mindestens 50 % der europäischen Haushalte sollen über Internetzugänge mit über 100 Mbit/s verfügen. In der Digitalen Agenda wird auch das vom Europäischen Rat unterstützte Ziel aufgegriffen, bis 2013 die Breitbandgrundversorgung aller Europäer zu gewährleisten.

(2)  Südkorea hat einen nationalen Plan für die flächendeckende Durchsetzung von 1,000 Mbps-Übertragungsraten bis 2012 aufgelegt. Die Regierung halt die Wirtschaft dazu an, 34 Mrd. Won (23 Mio. EUR) bereitzustellen, um den Plan zu verwirklichen. Zum Vergleich: Dieser Betrag entspricht ungefähr dem jährlichen Bildungshaushalt des Landes (siehe http://news.bbc.co.uk/2/hi/programmes/click_online/9093991.stm).

(3)  Eurostat Pressemitteilung - EuroIndikatoren - 5/2011, 7. Januar 2011: Die Jugendarbeitslosenquote (unter 25-Jährige) lag im November 2010 im Euroraum bei 20,7 % und in der EU-27 bei 21,0 %. Im November 2009 hatte sie 20,1 % bzw. 20,5 % betragen.

(4)  Richtlinie 2009/140/EG und Richtlinie 2009/136/EG.

(5)  Netzneutralität steht für den Grundsatz, wonach es unzulässig ist, dass Internetdiensteanbieter und Staaten Einschränkungen mit Blick auf den Inhalt, die Internetseiten, Plattformen, die Art der gegebenenfalls zugehörigen technischen Ausrüstung und die Art und Weise der zulässigen Kommunikation vornehmen. Bezahlt ein Nutzer für ein bestimmtes Niveau des Internetzugangs und ein anderer Nutzer für dasselbe Zugangsniveau, muss es beiden Nutzern möglich sein, miteinander auf dem Zugangsniveau in Verbindung zu treten, für das sie angemeldet sind. Sorge bereitet die Möglichkeit, dass Breitbandanbieter ihre lokale Infrastruktur dazu nutzen, um Internetanwendungen und -inhalte zu sperren (z.B. Internetseiten, Dienste, Protokolle), insbesondere diejenigen von Wettbewerbern, oder ihr Geschäftsmodell zu ändern, um die Qualität und den Umfang des Zugangs verschiedener Nutzer einzuschränken. Derartige Änderungen in Geschäftsmodellen könnten zu unfairer Diskriminierung bei Preis und Dienstleistungsqualität führen. Die Möglichkeit, Rechtsvorschriften zu erlassen, die der Sicherstellung der Neutralität dienen, war Gegenstand heftiger Debatten.

(6)  Siehe http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/doc/library/public_consult/net_neutrality/report.pdf.

(7)  SPEECH/10/643 auf dem Gipfel der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zum Thema „Das offene Internet und Netzneutralität in Europa“.

(8)  Richtlinie 2009/140/EG und Richtlinie 2009/136/EG.

(9)  Siehe ABl. C 120 vom 20.5.2005, S. 22; ABl. C 28 vom 3.2.2006, S. 88; ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 222; ABl. C 97 vom 28.4.2007, S. 27; ABl. C 324 vom 30.12.2006, S. 42; ABl. C 151 vom 17.6.2008, S. 25; ABl. C 44 vom 16.2.2008, S. 50; ABl. C 224 vom 30.8.2008, S. 50; ABl. C 77 vom 31.3.2009, S. 60; ABl. C 175 vom 28.7.2009, S. 87; ABl. C 175 vom 28.7.2009, S. 8; ABl. C 182 vom 4.8.2009, S. 56; ABl. C 218 vom 11.9.2009, S. 41; ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 103; ABl. C 255 vom 22.9.2010, S. 116; ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 178; ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 58.

(10)  ABl. C 175 vom 28.7.2009, S. 8.

(11)  Im September 2009 betrug die Mittelbindungsquote bei den für 2007-2013 geplanten Ausgaben gerade einmal 18 %.

(12)  Zugewiesene Frequenzen müssen effektiv zur Verfügung stehen. Dies muss sowohl durch die Verfügbarmachung neuer Frequenzen (z.B. 2,6 GHz und 800 MHz) als auch durch die Freigabe der Nutzung bestehender Frequenzen (z.B. des 900-/1 800-MHz-Bandes - siehe überarbeitete GSM-Richtlinie und 900-/1 800-MHz-Beschluss) geschehen.

(13)  ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 72.

(14)  Weltwirtschaftsforum - Global Information Technology Report 2009-2010, http://www.networkedreadiness.com/gitr/.

(15)  „Eine Digitale Agenda für Europa“, KOM(2010) 245 endg./2.

(16)  „EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“, KOM(2010) 2020 endg.

(17)  So wäre etwa zu erwarten, dass - wenn das Ziel für die 100-Mbit/s-Anschlüsse erreicht werden soll - 2015 etwa 15 % der europäischen Haushalte über einen Zugang mit dieser Datenübertragungsrate verfügen müssen.


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