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Document 52010XC0724(03)

    Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Hauptpunkte der Spezifikation gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 202 vom 24.7.2010, p. 4–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.7.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 202/4


    Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Hauptpunkte der Spezifikation gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    2010/C 202/04

    ZUSAMMENFASSUNG

    VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES  (1)

    „ČESKOBUDĚJOVICKÉ PIVO“

    EG-Nr.: CZ/PGI/0005/0446-29.04.2004

    g. U. ( ) g.g.A. ( X )

    Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die Hauptpunkte der Produktspezifikation.

    1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

    Name:

    Úřad průmyslového vlastnictví

    Anschrift:

    Antonína Čermáka 2a

    168 00 Praha 6

    ČESKÁ REPUBLIKA

    Tel.

    +420 220383111

    Fax

    +420 224324718

    E-Mail:

    posta@upv.cz

    2.   Vereinigung:

    Name:

    Budějovický Budvar, národní podnik, Budweiser Budvar, National Corporation, Budweiser Budvar, Entreprise Nationale

    Anschrift:

    Karolíny Světlé 4

    370 21 České Budějovice

    ČESKÁ REPUBLIKA

    Tel.

    +420 387705111

    Fax

    E-Mail:

    budvar@budvar.cz

    Zusammensetzung:

    Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

    3.   Art des Erzeugnisses:

    Klasse 2.1

    Bier

    4.   Spezifikation:

    (Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

    4.1   Name:

    „Českobudějovické pivo“

    4.2   Beschreibung:

    Helles Bier mit charakteristischem Aroma durch das helle Malz und den aromatischen Saazer Hopfen mit einem Geschmack von geringerer Intensität und feiner bis mäßiger Bitterkeit, malzigem Beigeschmack, der auf den Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem erreichbaren Vergärungsgrad der Bierwürze zurückzuführen ist, und süffigem Geschmack, der auf dem in natürlicher Gärung entstandenen Kohlendioxid beruht.

    Beim Einschenken in das Glas hat das Bier eine typische goldgelbe Farbe und einen geschmeidigen, cremigen Schaum. Dank des hohen Polyphenolgehalts, den ihnen der feinaromatische Saazer Hopfen verleiht, sind alle Sorten „Českobudějovické pivo“ angenehme und beliebte Getränke.

    Das Bier lässt sich in fünf verschiedene Arten unterteilen, die eindeutig von einem gemeinsamen Ursprung abgeleitet sind.

    Helles Lagerbier

    Alkoholgehalt: 4,6-5,3 Vol.-%

    Stammwürze: 11,4-12,3 %

    Bitterkeit: 20-24 IBE

    Farbe (EBC): 9-13

    Geruch: mittel bis stark, ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen

    Geschmack: Mäßige bis mittlere Bitterkeit, feiner bis mäßig rauer Charakter, mittlere bis starke Geschmacksfülle mit malzigem Nachgeschmack, ausgeprägte Süffigkeit

    Helles Hefe-Lagerbier

    Alkoholgehalt: 4,6-5,3 Vol-%

    Stammwürze: 11,4-12,3 %

    Bitterkeit: 20-24 IBE

    Farbe (EBC): 9-13

    Geruch: Mittel bis stark, ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen

    Geschmack: Mäßige bis mittlere Bitterkeit, feiner bis mäßig rauer Charakter, starke bis sehr starke Geschmacksfülle mit malzigem Nachgeschmack, ausgeprägte Süffigkeit

    Helles Schankbier

    Alkoholgehalt: 3,5-4,5 Vol-%

    Stammwürze: 9,5-10,1 %

    Bitterkeit: 18-21 IBE

    Farbe (EBC): 8-12

    Geruch: Mittel bis stark, ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen

    Geschmack: Mäßige bis mittelstarke Bitterkeit, mäßig rauer Charakter, mittlere Geschmacksfülle mit malzigem Nachgeschmack, ausgeprägte Süffigkeit

    Spezialbier

    Alkoholgehalt: 7,4-8,2 Vol.-%

    Stammwürze: 16,0-17,0 %

    Bitterkeit: 24-28 IBE

    Farbe (EBC): 11-17

    Geruch: Mittel bis stark ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen

    Geschmack: Mittlere bis starke Bitterkeit, feiner bis mäßig rauer Charakter, starke bis sehr starke Vollmundigkeit mit malzigem Nachgeschmack, ausgeprägte Süffigkeit

    Alkoholfreies Bier

    Alkoholgehalt: 0,2-0,5 Vol.-%

    Stammwürze: 3-4 %

    Bitterkeit: 22-26 IBE

    Farbe (EBC): 5-7

    Geruch: Mittlere Intensität, ausgeprägter Geruch nach feinem, aromatischem Saazer Hopfen, mäßige Bierwürze-Note

    Geschmack: Mittelstarke Bitterkeit, mäßig rauer Charakter der Bitterkeit, schwache Vollmundigkeit, ausgeprägte Süffigkeit, leichter Bierwürze-Beigeschmack

    Die hauptsächlich verwendeten Rohstoffe für die Herstellung von „Českobudějovické pivo“ sind: Wasser, Malz und Hopfen unter Verwendung von untergäriger Bierhefe. Alle verwendeten Hauptrohstoffe stammen aus fest umrissenen geografischen Gebieten und haben die spezifizierten Eigenschaften.

    5.   Geografisches Gebiet:

    Herstellung, Verarbeitung und Aufbereitung des Erzeugnisses erfolgen im eingegrenzten geografischen Gebiet, in dem das Wasser aus dem unterirdischen See des Budweiser Beckens geschöpft werden kann.

    Die Anbaugebiete des Saazer Hopfens sind die Katastergebiete um Žatec mit den Kreisen Chomutov, Kladno, Louny, Plzeň-sever, Rakovník und Rokycany.

    Die Anbaugebiete der Malzgerste befinden sich in der Region Mähren.

    5.1   Ursprungsnachweis:

    In České Budějovice wird seit der Stadtgründung im Jahr 1265 Bier gebraut, das immer nach seinem Ursprungsort benannt wurde.

    Der Begriff „Českobudějovické pivo“ erlangte so großes Ansehen, das er im Jahr 1967 auf Basis der nationalen Eintragung mit der Registriernummer 49 unter den Namen „Českobudějovické pivo/Budweiser Bier/Biére de České Budějovice/Budweis Beer“ in das WIPO-Register der Ursprungsbezeichnungen eingetragen wurde. Gleichzeitig wurde der Schutz in einem bilateralen Abkommen mit Portugal verankert.

    Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses führt eine Kontrolleinrichtung die Hersteller der geografischen Bezeichnung in ihrem Registriersystem der kontrollierten Personen; dieses enthält Informationen über den Hersteller, den Beginn der Herstellung und die Ergebnisse der Kontrollen, die angeordneten Maßnahmen usw. Die Kontrolleinrichtung führt Kontrollen durch, um zu prüfen, ob die Hersteller, die die geografische Bezeichnung verwenden, die Bedingungen der Spezifikation erfüllen.

    5.2   Herstellungsverfahren:

    Alle Herstellungsstufen von der Bearbeitung der Rohstoffe bis zur Aufbereitung von „Českobudějovické pivo“ erfolgen ausschließlich im eingegrenzten geografischen Gebiet.

    Die Bierwürze für „Českobudějovické pivo“ wird ausschließlich nach dem Dekoktionsverfahren mit zwei Maischvorgängen mit offenem Filtern der Maische und Kochen unter atmosphärischem Druck hergestellt.

    Für die Gärung wird ein untergäriger Hefestamm verwendet, der in der Brauerei isoliert wurde und derzeit direkt dort vermehrt und aufbewahrt wird. Die Gärung erfolgt in vertikalen zylindrisch-konischen Tanks bei einer kontrollierten Temperatur von 6-11 °C, gleichzeitig erfolgt die Reifung gesondert von der Gärung ausschließlich in horizontalen Tanks (zweistufiges Herstellungsverfahren). Die Reifungsdauer entspricht den Grundsätzen der lang anhaltenden kalten Nachgärung bei einer Temperatur von höchstens 3 °C. Nach Abschluss der Nachgärung wird das Bier gefiltert und in Verpackungen für den Endverbrauch oder den Transport gefüllt.

    Die Verfahren und die Ausstattung zur Herstellung dieses Biers beruhen auf den fachtechnischen Erfahrungen und den praktischen Fertigkeiten, die über Generationen von den Brauern erworben und im Einklang mit den neuzeitlichen Erkenntnissen des Brauereigewerbes weiterentwickelt wurden. Die Bierherstellung war zuerst das Vorrecht Einzelner, später wurden Manufakturen gegründet, was zu einer Konzentration der Bierherstellung in České Budějovice, also zur Entstehung des Budweiser Brauereiwesens, geführt hat. Diese Brauereitradition dauert bis heute fort.

    5.3   Zusammenhang:

    Dank der ständig gestiegenen Beliebtheit und der gleichbleibenden Qualität hat „Českobudějovické pivo“ auch in jüngerer Zeit einen festen Platz auf den ausländischen Märkten in mehr als 50 Staaten weltweit. Dank seines Rufs gehört es weltweit zu den führenden Getränkemarken.

    Die sensorischen Eigenschaften von „Českobudějovické pivo“ beruhen insbesondere auf der Mineralzusammensetzung des Wassers aus der örtlichen Quelle, ergänzt durch den kombinierten Einfluss der typischen Hauptrohstoffe, des eigenen Bierhefestamms, der geometrischen Form der bei der Herstellung verwendeten Gefäße und des zeitlichen Ablaufs der wichtigsten Verfahrensschritte.

    Die Herstellung von „Českobudějovické pivo“ ist ein untrennbarer Bestandteil der Stadt České Budějovice. In den meisten hiesigen und ausländischen Enzyklopädien wird die Stadt mit der Herstellung des gleichnamigen Biers in Verbindung gebracht.

    Die Tradition ist für den Verbraucher einer der wesentlichsten Maßstäbe für Qualität, denn sie stellt für ihn einen bestimmten Mehrwert, eine Garantie für Qualität dar. Von den Bieren mit Ursprung in České Budějovice wird erwartet, dass sie die spezifischen Eigenschaften der Biere haben, die in diesem Gebiet hergestellt wurden.

    Die Verbraucher bringen České Budějovice seit Urzeiten mit der Herstellung von hochwertigem Bier in Verbindung, das sich durch seine sensorischen Eigenschaften von Bier aus anderen Herstellungsgebieten abhebt.

    5.4   Kontrolleinrichtung:

    Name:

    Státní zemědělská a potravinářská inspekce, inspektorát v Táboře

    Anschrift:

    Purkyňova 2533

    390 02 Tábor

    ČESKÁ REPUBLIKA

    Tel.

    +420 381257111

    Fax

    E-Mail:

    5.5   Etikettierung:

    „Českobudějovické pivo“ wird im Einklang mit den Vorschriften für geografische Bezeichnungen im Allgemeinen, den Regeln für die Benutzung des Gemeinschaftssymbols für geschützte geografische Angaben im Besonderen sowie mit anderen EU-Etikettierungsanforderungen etikettiert. Außerdem werden bei der Etikettierung die Bestimmungen des Beitrittsvertrags berücksichtigt.


    (1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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