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Document 52010PC0452

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/023 PT/Qimonda, Portugal)

/* COM/2010/0452 final */

52010PC0452

/* COM/2010/0452 final */ Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/023 PT/Qimonda, Portugal)


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 2.9.2010

KOM(2010) 452 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/023 PT/Qimonda, Portugal)

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 17. Dezember 2009 stellte Portugal den Antrag EGF/2009/023 PT/Qimonda auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Qimonda Portugal S.A.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten:

EGF-Referenznummer EGF/2009/023

Mitgliedstaat Portugal

Artikel 2 a

Betroffenes Unternehmen Qimonda Portugal S.A.

Zulieferer / nachgeschaltete Hersteller 0

Bezugszeitraum 8.6.2009 bis 8.10.2009

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen 1.12.2009

Datum der Antragstellung 17.12.2009

Entlassungen im Bezugszeitraum:

-- insgesamt 519

-- im Hauptunternehmen 519

-- bei den Zulieferern / nachgeschalteten Herstellern 0

Entlassungen vor/nach dem Bezugszeitraum 395

Entlassungen insgesamt 914

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist 839

Personalisierte Dienstleistungen: Haushaltsmittel in EUR 3 494 532

Kosten für die Durchführung des EGF[3]: Haushaltsmittel in EUR 206 500

Kosten für die Durchführung des EGF in % 5,6

Gesamtkosten in EUR 3 701 032

EGF-Beitrag in EUR (65 %) 2 405 671

1. Der Antrag wurde der Kommission am 17. Dezember 2009 vorgelegt und bis zum 28. April 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise verweist Portugal auf die Insolvenz des deutschen multinationalen Konzerns Qimonda AG im Januar 2009. Ende März 2009 meldete Qimonda Portugal mit Sitz in Vila do Conde (Region Norte) ebenfalls Insolvenz an. Grund dafür war der vollständige Produktionsstopp im deutschen Qimonda-Werk, das dem Werk in Vila do Conde die Rohstoffe lieferte, sowie die Tatsache, dass es nicht gelungen war, sich mit potenziellen Investoren zu einigen, die die Produktion in Portugal fortgesetzt hätten.

4. Die Insolvenz des deutschen Multis Qimonda AG war zurückzuführen auf (a) die Finanzkrise, die einen Einbruch der Weltwirtschaft zur Folge hatte und im Falle von Qimonda zusätzlich die Fähigkeit der Firma zu Investitionen in Innovation und Produktionsmittel verringerte; (b) den schwierigen Zugang zu Finanzierungsmitteln auf den Kapital- und Investmentmärkten als Folge der Krise; (c) die Überkapazitäten auf dem DRAM-Markt (DRAM = Dynamic Random Access Memory, dynamischer Speicher mit wahlfreiem Zugriff), die zu einem enormen Preisdruck führten und verschiedene Unternehmen zu Produktionssenkungen und verstärkter Bestandskontrolle zwangen, sowie (d) den hohen Investitionsbedarf für die Entwicklung neuer Produktionstechnologien.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

5. Portugal beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind; dazu werden auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern gezählt.

6. Der Antrag betrifft 519 Entlassungen bei Qimonda im viermonatigen Bezugszeitraum vom 8. Juni 2009 bis zum 8. Oktober 2009. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

7. Die portugiesischen Behörden machen geltend, dass es unmöglich war, die Schwere der weltweiten Kreditkrise und ihre Auswirkungen auf die Finanzmärkte vorherzusehen. Die Qimonda AG mit Hauptsitz in München und Fabriken in verschiedenen Ländern der Welt war der weltweit führende Hersteller von DRAMs, die in Computern, Servern und einer Vielzahl digitaler Lesegeräte (MP3-Player, Mobiltelefone, Fotokameras, Spielkonsolen usw.) eingesetzt werden. Der Tätigkeitsbereich des portugiesischen Werks in Vila do Conde mit 1700 Beschäftigten im Jahr 2007 bestand aus Produktion und entsprechenden Ingenieurdienstleistungen im Halbleiterbereich, insbesondere Zusammenbau und Tests von DRAM-Produkten. Die Insolvenz der Qimonda AG im Januar 2009 kam völlig überraschend, da das Unternehmen gerade kurz davor stand, eine neue Technologie auf den Markt zu bringen.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer

8. Der Antrag betrifft insgesamt 519 Entlassungen bei Qimonda im Bezugszeitraum von vier Monaten. Weitere 395 Beschäftigte wurden bei Qimonda vor und nach dem Bezugszeitraum entlassen. Von diesen insgesamt 914 Arbeitnehmern sollen 839 gezielt unterstützt werden. Die restlichen 75 Arbeitnehmer haben bereits eine neue Stelle gefunden, haben sich selbständig gemacht, sind in den Ruhestand getreten, sind emigriert oder kommen aus anderen Gründen nicht für eine Unterstützung in Frage.

9. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitnehmer:

Gruppe Anzahl Prozent

Männer 498 59,4

Frauen 341 40,6

EU-Bürger 834 99,4

Nicht-EU-Bürger 5 0,6

15 bis 24 Jahre alt 203 24,2

25 bis 54 Jahre alt 627 74,7

Über 54 Jahre alt 9 1,1

Es sei darauf hingewiesen, dass 36,6 % der Arbeitnehmer nur über Elementarschulbildung verfügen (maximal neun Jahre Schulzeit) und lediglich 10,7 % über postsekundäre oder Hochschulbildung. Ein Arbeitnehmer leidet unter einem langfristigen gesundheitlichen Problem bzw. einer Behinderung.

10. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe Anzahl Prozent

Leitende Angestellte 1 0,1

Physiker, Mathematiker und Ingenieurwissenschaftler 59 7,0

Sonstige akademische Berufe 1 0,1

Technische Fachkräfte 115 13,7

Sonstige Fachkräfte 5 0,6

Bürokräfte 3 0,4

kaufmännische Angestellte 1 0,1

Modelle, Verkäufer und Vorführer 1 0,1

Metallarbeiter, Mechaniker und verwandte Berufe 5 0,6

Bediener stationärer und verwandter Anlagen 1 0,1

Maschinenbediener und Montierer 642 76,5

Hilfsarbeiter im Bergbau, Baugewerbe,verarbeitenden Gewerbe und Transportwesen 5 0,6

Insgesamt 839 100,0

11. Portugal hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

12. Qimonda hatte seinen Sitz in Vila do Conde in der NUTS-II-Region Norte und der NUTS-III-Region Grande Porto. Norte ist die am dichtesten besiedelte und am stärksten industrialisierte Region des Landes, mit einem starken Übergewicht traditioneller Industriezweige (Textil, Bekleidung, Schuhe, Holz und Kork) neben Landwirtschaft (Milch und Portwein) und neu aufkommenden Wirtschaftszweigen wie Gesundheitstechnologie. In all diesen Branchen dominieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Region leidet nach wie vor unter einem niedrigen Bildungsniveau, insbesondere der älteren Generation, und unter Langzeitarbeitslosigkeit.

13. Im betroffenen Gebiet ist die wichtigste Behörde das Instituto do Emprego e Formação Profissional (IEFP, I.P.) mit sieben Jobcentern, die die betroffenen Arbeitnehmer betreuen. Das wichtigste unter ihnen ist das Jobcenter in Vila do Conde selbst, wo 446 der entlassenen Arbeitnehmer gemeldet sind. Als weitere Akteure werden die Sozialpartner, die Gemeindeverwaltungen und -verbände sowie mehrere Universitäten und Berufsbildungseinrichtungen genannt.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

14. Portugal macht geltend, dass die Region Norte unter höheren Arbeitslosenzahlen leidet als das Land als Ganzes und dass die Arbeitslosenquote beträchtlich gestiegen ist, nämlich von 9,1 % im dritten Quartal 2008 auf 11,6 % im gleichen Quartal 2009. Gleichzeitig macht inzwischen die Langzeitarbeitslosigkeit 49 % der Gesamtarbeitslosigkeit in der Region Norte aus. Von Januar bis Oktober 2009 waren bei den Jobcentern durchschnittlich 22 000 Arbeitslose im Monat gemeldet; das ist der höchste Stand des ganzen Landes, der gegenüber 2008 (17 600) deutlich angestiegen ist.

Für die Region Norte wurde bereits einem früheren Antrag auf einen EGF-Beitrag stattgegeben, nämlich dem Antrag EGF/2009/001 PT/Norte-Centro.

15. Bezogen auf das Jobcenter Povoa do Varzim / Vila do Conde (wo die Hälfte der zu unterstützenden Arbeitnehmer gemeldet sind) stieg die amtlich erfasste Arbeitslosigkeit von Januar bis Oktober 2009 um 20,8 %, was 1631 Personen entspricht.

16. Die Schließung von Qimonda hatte den Effekt, dass auf einen Schlag nahezu 1000 Arbeitnehmer zu den Arbeitsuchenden in dieser schon wirtschaftlich schwachen Region hinzukamen. Der Verlust von Qimonda wirkt sich auch auf die Zukunftsaussichten der Region aus, in der die Präsenz dieses Unternehmens als Erfolgsgeschichte ihrer Bemühungen um Innovation, technische Entwicklung und Internationalisierung angesehen wurde. Qimonda hatte höher qualifizierte Beschäftigte angezogen, die der Region verloren gehen könnten, wenn sie nicht sofort bei der Suche nach interessanten neuen Arbeitsmöglichkeiten unterstützt werden.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

17. Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Wegen der Unterschiedlichkeit der Gruppe werden zunächst die Profile aller Arbeitslosen (839) in den Jobcentern erstellt, worauf 400 von ihnen für Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und sonstige Maßnahmen an andere Stellen weiterverwiesen werden.

18. Anerkennung, Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen : Dies ist für 150 Personen vorgesehen. Mit Hilfe anerkannter „Zentren für neue Chancen“ werden die Arbeitnehmer ermitteln, welche Kenntnisse und Kompetenzen sie in ihrem Leben formell und informell erworben haben. Gemeinsam mit den Ausbildern werden sie dann einen auf sie zugeschnittenen Ausbildungsweg unterschiedlicher Dauer festlegen, dessen Ziel die Validierung einer Sekundarschulbildung ist.

19. Berufsbildung : Die Arbeitnehmer werden an denjenigen Schulungsmaßnahmen teilnehmen, die am besten ihrem Bildungsstand und ihren Kompetenzen entsprechen; so sollen sie dabei unterstützt werden, sich an Veränderungen und neue Bedingungen anzupassen und sich gegebenenfalls selbständig zu machen. Ein Teil dieser Schulung wird auf modularer Basis angeboten, ein Teil als Erwachsenenbildung mit dem Ziel neuer Berufsqualifikationen und ein Teil als auf den individuellen Bedarf zugeschnittene Berufsbildung. Portugal beabsichtigt, rund 250 Arbeitnehmer in diese Maßnahmen einzubeziehen. Die Kurse werden von verschiedenen Ausbildungszentren durchgeführt, u. a. auch – im Falle branchenspezifischer Schulungen – von Branchenorganisationen. Zuschüsse für Kurse, Verpflegung, Transport, Unfallversicherung und Unterkunft werden streng begrenzt und unter strikten Bedingungen gewährt.

20. Zuschuss für Ausbildungsmaßnahmen auf persönliche Initiative : Damit soll den Betroffenen die Teilnahme an geeigneten Schulungen ermöglicht werden, die mit ihnen als Teil ihres persönlichen Beschäftigungsplans vereinbart wurden und von zugelassenen Ausbildungseinrichtungen angeboten werden. Man geht davon aus, dass rund 50 Arbeitnehmer diese Maßnahme in Anspruch nehmen werden.

21. Unterstützung bei der eigenständigen Arbeitsuche : Dieser Zuschuss wird Arbeitnehmern gewährt, die während der Durchführung des EGF-Maßnahmenpakets selbst eine neue Arbeitsstelle finden, entweder unbefristet oder für mindestens sechs Monate. Die Höhe variiert je nach Dauer des angebotenen Vertrags, und der Zuschuss kann erhöht werden, wenn der Arbeitsplatz mehr als 100 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt ist. Es wird erwartet, dass dieser Zuschuss rund 80 Arbeitnehmern gewährt wird.

22. Einstellungsanreiz : Zur Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze kann Arbeitgebern ein Zuschuss gewährt werden, wenn sie mit einem vom EGF unterstützten Arbeitnehmer einen Vollzeitvertrag schließen, der eine effektive Zunahme der Beschäftigung in dem betreffenden Unternehmen bewirkt. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf Monate; Arbeitgeber, die unbefristete Verträge abschließen, erhalten einen höheren Zuschuss. Man geht davon aus, dass 100 Arbeitnehmer von diesem Einstellungsanreiz profitieren werden.

23. Schulungen für angehende Unternehmer und technische Unterstützung : Für Arbeitnehmer, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen, werden Schulungen zum Erwerb bestimmter Kenntnisse und Kompetenzen organisiert, die für die Gründung und Führung kleiner Unternehmen notwendig sind. Programminhalte und Zeitpläne werden flexibel auf die Bedürfnisse der Begünstigten zugeschnitten. Die Teilnahme an einer solchen Schulung ist Voraussetzung für die Unterstützung bei der Unternehmensgründung, außer in Fällen, in denen eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung nachgewiesen wird. Die technische Unterstützung für die Unternehmensgründung umfasst Maßnahmen zur Entwicklung der Geschäftsidee, die Ausarbeitung des Geschäftsplans, die Gesellschaftsgründung und die Begleitung des Projekts während des ersten Betriebsjahrs. Es werden sich schätzungsweise 40 Arbeitnehmer für diese Maßnahme entscheiden.

24. Unterstützung bei der Unternehmensgründung : Nach Abschluss der Schulung für angehende Unternehmer und der Vorarbeiten wird der Arbeitnehmer mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 20 000 EUR für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz (maximal drei) einschließlich desjenigen des Gründers unterstützt. Bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen sollte es sich um Vollzeitarbeitsplätze für mindestens zwei Jahre handeln, die mit anderen EGF-Begünstigten oder mit Arbeitslosen, die in den Jobcentern der Region gemeldet sind, besetzt werden. Es wird geschätzt, dass die 40 Arbeitnehmer, die die Schulungen für angehende Unternehmer absolvieren, diese Maßnahme in Anspruch nehmen werden.

25. Praktika : Diese Maßnahme dient dazu, EGF-Begünstigten Praktika ermöglichen, nachdem sie ein neues Qualifikationsniveau erreicht oder Kompetenzen für einen neuen Beruf erworben haben. Die Praktika sollen zwischen drei und neun Monate dauern. Die Begünstigten erhalten eine monatliche Beihilfe, deren Höhe von ihrem Qualifikationsniveau abhängt, dazu Zuschüsse für Verpflegung, Transport und Versicherung. Es ist davon auszugehen, dass sich 80 Arbeitnehmer für diese Möglichkeit entscheiden werden.

26. Eingliederungsplan : Mit dem Eingliederungsplan erhalten etwa 50 Arbeitnehmer die Gelegenheit, in einem Zeitraum von bis zu zwölf Monaten praktische Arbeitserfahrung von mindestens 30 Stunden pro Woche zu sammeln. Das Programm zielt darauf ab, sicherzustellen, dass diese Arbeitnehmer nicht den Kontakt zu anderen Arbeitnehmern verlieren, sie vor Isolation und Demotivierung zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit im Anschluss an die Eingliederungsphase zu verbessern. Die Arbeitnehmer werden für einen begrenzten Zeitraum bei gemeinnützigen Arbeitgebern beschäftigt; damit haben sie Anrecht auf Zuschüsse für Verpflegung und Transport, auf Versicherung und Lohnersatzzahlung.

27. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

28. Die von den portugiesischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die portugiesischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 3 494 532 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 206 500 EUR (= 5,6 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 405 671 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitnehmer | Veranschlagte Kosten je zu unterstützenden Arbeitnehmer (in EUR) | Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR) |

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Informations-, Beratungs- und Vermittlungsmaßnahmen | 400 | 419,22 | 167 688 |

Anerkennung, Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen | 150 | 800,00 | 120 000 |

Berufsbildung | 250 | 2 800,00 | 700 000 |

Zuschuss für Ausbildung auf persönliche Initiative | 50 | 6 000,00 | 300 000 |

Unterstützung bei der eigenständigen Arbeitsuche | 80 | 1 700,00 | 136 000 |

Einstellungsanreiz | 100 | 3 500,00 | 350 000 |

Schulungen für angehende Unternehmer und technische Unterstützung | 40 | 2 096,10 | 83 844 |

Unterstützung bei der Unternehmensgründung | 40 | 30 000,00 | 1 200 000 |

Praktika | 80 | 3 900,00 | 312 000 |

Eingliederungsplan | 50 | 2 500,00 | 125 000 |

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 3 494 532 |

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) |

Vorarbeiten | 3 500 |

Verwaltungsmaßnahmen | 197 000 |

Informations- und Werbemaßnahmen | 3 000 |

Kontrolltätigkeiten | 3 000 |

Zwischensumme für die Durchführung des EGF | 206 500 |

Veranschlagte Gesamtkosten | 3 701 032 |

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 2 405 671 |

29. Portugal bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind. Portugal stellt darüber hinaus einen klar nachvollziehbaren Prüfpfad für die aus dem EGF finanzierten Maßnahmen sicher und bestätigt, dass für diese keine anderen EU-Mittel beantragt oder verwendet werden.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

30. Portugal begann am 1. Dezember 2009 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

31. Der EGF-Antrag wurde am 17. Dezember 2009 auf der Sitzung des Verwaltungsrats des IEFP, I.P., vorgestellt. Das IEFP, I.P., das auch als Verwaltungsbehörde und Zahlstelle für den EGF in Portugal fungiert, ist selbst tripartistisch zusammengesetzt. Die Sozialpartner sind außerdem aktiv an der Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung der Qimonda-Beschäftigten beteiligt.

32. Die portugiesischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

33. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der portugiesischen Behörden folgende Angaben:

34. Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

35. es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

36. es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten.

37. Qimonda Portugal hat früher bereits Zuschüsse aus dem EFRE und dem ESF erhalten. Diese Zuschüsse laufen getrennt über die entsprechenden Kanäle weiter. Der EGF-Beitrag aufgrund des vorliegenden Vorschlags betrifft in keiner Weise das Unternehmen, das seinerseits nicht an der Durchführung des EGF beteiligt ist. Der EGF-Beitrag, der hier vorgeschlagen wird, dient ausschließlich dazu, den ehemaligen Qimonda-Mitarbeitern dabei zu helfen, so bald wie möglich wieder eine Arbeitsstelle zu finden.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

38. Portugal hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag des EGF von der öffentlichen Arbeitsverwaltung Instituto do Emprego e Formação Profissional, I.P., verwaltet und kontrolliert wird. Für das allgemeine technische und administrative Management ist die Abteilung für Beschäftigung in Gestalt des Ausschusses für EGF-Koordinierung zuständig, in dem die Abteilung Berufsbildung, die Abteilung Finanz- und Verwaltungskontrolle sowie die regionalen Büros für die Region Norte vertreten sind. Für die allgemeine finanzielle Verwaltung ist die Abteilung Finanz- und Verwaltungskontrolle zuständig. Genehmigung und Auszahlung von Beihilfen obliegen den Regionalbüros für die Region Norte. Die Jobcenter und Partnereinrichtungen der am stärksten betroffenen Gemeinden werden den Großteil der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen durchführen. Portugal hat bekräftigt, dass der Grundsatz der Aufgabentrennung sowohl zwischen den als auch innerhalb der relevanten Einrichtungen eingehalten wird.

Das Institut für die Verwaltung des Europäischen Sozialfonds (Instituto de Gestão do Fundo Social Europeu, IGFSE, I.P.) wird beim vorliegenden EGF-Antrag für Prüfung und Kontrolle zuständig sein.

Finanzierung

39. Auf der Grundlage des Antrags Portugals wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen auf 2 405 671 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Portugals.

40. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

41. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar.

42. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

43. Parallel zu dem vorliegenden Beschluss legt die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, eine Mittelübertragung vor, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

44. Nach dem gegenwärtigen Stand der Mittelausführung ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Haushaltslinie 01 04 05 „Abschluss des Programms für Unternehmen: Verbesserung des finanziellen Umfelds für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ für 2010 verfügbaren Mittel für Zahlungen in diesem Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

45. Je nach Bedarf werden Mittel für Zahlungen auf Treuhandkonten übertragen, um sicherzustellen, dass der Europäische Investitionsfonds (EIF) jederzeit in der Lage ist, Zahlungen an die Finanzmittler zu leisten.

46. Die Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen auf das Auszahlungsprofil der Finanzinstrumente, insbesondere im Bereich Risikokapital. Nach Aussagen der Europäischen Risikokapitalvereinigung (EVCA) haben sich Investitionen und Veräußerungen (Verkäufe) zwischen 2007 und 2009 im Vergleich zur Situation vor der Krise um mehr als die Hälfte verringert.[4] Diese Entwicklungen wirkten sich auch sehr stark auf die Auszahlungsvorausschätzungen für 2010 aus.

47. Aus den oben angeführten Gründen werden dieses Jahr nicht alle im Haushalt 2010 vorgesehenen Mittel (35 Mio. EUR für den MAP) für Zahlungen benötigt. Daher kann ein Betrag von 2 405 671 EUR für die Mittelübertragung zur Verfügung gestellt werden.

48. Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/023 PT/Qimonda, Portugal)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[6], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[7],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4) Portugal hat am 17. Dezember 2009 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Qimonda Portugal S.A. gestellt und diesen Antrag bis zum 28. April 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 405 671 EUR bereitzustellen.

(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 405 671 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu … am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[4] Risikokapitalinvestitionen und -veräußerungen: 13,1 Mrd. EUR im Jahr 2007, 9,8 Mrd. EUR im Jahr 2008, 5,8 Mrd. EUR im Jahr 2009 (Quelle: EVCA/PEREP_Analytics für die Jahre 2007-2009; Marktstatistiken EVCA/Thomson Reuters/PwC für die vorhergehenden Jahre).

[5] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[6] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[7] ABl. C […] vom […], S. […].

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