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Document 52010IR0106

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Umsetzung der europäischen Nachbarschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung der Initiative für eine östliche Partnerschaft: Modernisierung, Reformen und Verwaltungskapazität der Gebietskörperschaften der Republik Moldau“

    ABl. C 15 vom 18.1.2011, p. 46–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.1.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 15/46


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Umsetzung der europäischen Nachbarschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung der Initiative für eine östliche Partnerschaft: Modernisierung, Reformen und Verwaltungskapazität der Gebietskörperschaften der Republik Moldau“

    2011/C 15/09

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    begrüßt das ehrgeizige Reformprogramm, um Demokratie, Marktwirtschaft und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu konsolidieren, sowie die Aufnahme von Verhandlungen für ein neues Assoziierungsabkommen und eines Dialogs über Visumerleichterungen;

    merkt an, dass es zweckdienlich wäre, die Teilnahme des AdR auf die beiden übrigen Plattformen auszudehnen, da diese Tätigkeiten umfassen, für die eine direkte Teilhabe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erforderlich ist (insbesondere Plattform 2: Wirtschaftliche Integration und Annäherung an die sektorspezifischen Politiken der EU);

    empfiehlt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Verhandlungen über ein neues Assoziierungsabkommen beratend einzubinden, und zwar in die Konzipierung von Pilotvorhaben für die Regionalentwicklung sowie die Überwachung und Bewertung der Durchführung der Regionalentwicklungspolitik. Daher möchte der Ausschuss auch einen konstruktiven Beitrag zu den Verhandlungen und den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission und dem moldauischen Ministerium für Bauwesen und Regionalentwicklung leisten;

    betont, dass die Stärkung der Finanzautonomie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein grundlegender Faktor für die künftige Verwaltung der EU-Gelder und den Ausbau der regionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit ist;

    verweist auf die Bedeutung des kontinuierlichen Erfahrungsaustauschs mittels Partnerschaften (Twinning) zwischen Institutionen und Gemeinschaften, Lehrprogrammen, Studienbesuchen und der Teilnahme der Gebietskörperschaften der Republik Moldau an den Versammlungen der territorialen Gebietskörperschaften der EU (als Mitglieder oder Beobachter).

    Berichterstatter

    :

    Alin Adrian NICA (RO/ALDE), Bürgermeister von Dudeștii Noi

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    hält fest, dass die Republik Moldau infolge der vorgezogenen Parlamentswahlen im Juli 2009 und des Regierungswechsels ein ehrgeiziges Reformprogramm aufgelegt hat, um Demokratie, Marktwirtschaft und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu konsolidieren und mithin eine schrittweise Annäherung an die EU voranzubringen. Die neuen politischen Gegebenheiten und die Vision, die die moldauische Regierung dem Reformprozess zur Angleichung an die europäischen Normen voranstellt, eröffnen neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften der EU und denen der Republik Moldau;

    2.

    begrüßt die Aufnahme von Verhandlungen für ein neues Assoziierungsabkommen im Januar 2010, das von der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau zeugt und eine Annäherung der beiden Partner bringen wird. Dieses neue Abkommen enthält ehrgeizigere Ziele und geht über die bisherige Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau hinaus. Es wird außerdem zur Förderung des politischen Dialogs, zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Erhöhung des Wohlergehens der moldauischen Bürger beitragen. Das Assoziierungsabkommen beinhaltet die Errichtung einer umfassenden und vertieften Freihandelszone, die die wirtschaftliche Integration der Republik Moldau in den EU-Binnenmarkt durch die Intensivierung der Handelsbeziehungen und der Investitionstätigkeit ermöglichen wird. Auf diese Weise wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsakteuren auf lokaler und regionaler Ebene ausgebaut;

    3.

    begrüßt außerdem die Aufnahme eines Dialogs über Visumerleichterungen, die den moldauischen Bürgern langfristig eine visumfreie Einreise in den Schengen-Raum ermöglichen wird. Der Ausschuss erachtet außerdem die Unterzeichnung des Abkommens über den kleinen Grenzverkehr zwischen Rumänien und der Republik Moldau, das im März 2010 in Kraft getreten ist, als äußerst zweckdienlich, da die moldauischen Bürger, die bis zu 50 km von der moldauisch-rumänischen Grenze entfernt wohnen, visumfrei bis zur gleichen Entfernung nach Rumänien einreisen dürfen. Dies wird seiner Meinung nach zur Stärkung der Kontakte zwischen den Bürgern sowie der Verbindungen zwischen den lokalen Verwaltungen entlang der EU-Außengrenze mit der Republik Moldau beitragen. Darüber hinaus ist dies ein wichtiger Schritt zum Abbau der Verwaltungshürden für die Entwicklung grenzüberschreitender Partnerschaften;

    4.

    befürwortet das Programm „Rethink Moldova“, das am 24. März in Brüssel vorgestellt wurde. Dieses Programm enthält eine strategische Vision für die Reformen in den grundlegenden Sektoren der Republik Moldau und die mittelfristigen Entwicklungsprioritäten (2011-2013), die auf drei Säulen ruhen: verantwortungsvolle Regierungsführung, Wiederaufschwung und Wirtschaftsentwicklung sowie Investitionen in das Humankapital;

    5.

    merkt an, dass die Europäische Kommission den Ausschuss der Regionen zur Teilnahme an den im Rahmen von Plattform 1 (Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und Stabilität) und 4 (Direkte Kontakte zwischen den Menschen) durchgeführten Tätigkeiten eingeladen hat. Es wäre jedoch zweckdienlich, diese Konsultationen auf die beiden übrigen Plattformen auszudehnen, da diese Tätigkeiten umfassen, für die eine direkte Teilhabe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erforderlich ist. Als aussagekräftiges Beispiel sei hier die Zusammenarbeit mit der Republik Moldau in der Regionalpolitik genannt, die auf den bewährten Verfahren der EU-Kohäsionspolitik beruht (Plattform 2: Wirtschaftliche Integration und Annäherung an die sektorspezifischen Politiken der EU);

    6.

    hofft, dass diese Initiativstellungnahme zur Förderung der lokalen und regionalen Demokratie in der Republik Moldau beiträgt und den konkreten Bemühungen, die im Rahmen der Initiativen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und insbesondere der Initiative für eine Östliche Partnerschaft durchgeführt werden, neue Impulse verleiht. Gegenstand dieser Stellungnahme sind im Wesentlichen die Möglichkeiten, durch die Intensivierung der regionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften in der EU und in der Republik Moldau Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden;

    7.

    unterstreicht, dass die moldauischen Gebietskörperschaften im Vergleich zu den Gebietskörperschaften in anderen Ländern, die an der Östlichen Partnerschaft teilnehmen, aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zur EU, der Größe des Landes und der offenen Haltung der moldauischen Regierung gegenüber der europäischen territorialen Zusammenarbeit über Wettbewerbsvorteile in ihren Beziehungen zur EU verfügen. Nach der bisherigen Praxis bei der Umsetzung der verschiedenen Instrumente der Europäischen Nachbarschaftspolitik (z.B. das Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit Moldau/Rumänien/Ukraine 2007-2013) und angesichts seiner geringen Größe sind das Hoheitsgebiet der Republik Moldau insgesamt sowie alle moldauischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Durchführung von Vorhaben förderfähig, die im Rahmen grenzüberschreitender Partnerschaften finanziert werden. Selbstredend gilt diese Praxis weiter, auch für Initiativen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts entlang der EU-Außengrenze;

    8.

    stellt erfreut fest, dass die Dezentralisierung und die kommunale Selbstverwaltung als eine der fünf strategischen Prioritäten in das Arbeitsprogramm der moldauischen Regierung 2009-2013 mit dem Titel „Europäische Integration: Freiheit, Demokratie, Wohlergehen“ aufgenommen wurden, und hofft, dass die Dezentralisierung fester politischer Bestandteil des internen Reformprogramms der Republik Moldau wird;

    9.

    erachtet es als wichtig, dass die Kommunalwahlen im Sommer 2011 entsprechend den europäischen Grundsätzen der lokalen Demokratie abgehalten werden, um eine schrittweise und messbare Verbesserung des Verhaltens der Regierung und der Wahlbehörden im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2007 sicherzustellen, die von der internationalen Gemeinschaft zwar als frei, nicht jedoch ohne Verstöße erachtet wurden;

    Der Entscheidungsprozess und die zentralen Prioritäten für die lokale und regionale Ebene

    10.

    anerkennt, dass die Regierung der Republik Moldau umfassende Überlegungen zum Modernisierungs- und Reformbedarf in Bezug auf die kommunale und regionale Selbstverwaltung angestoßen hat. Ziel ist es, eine echte Verwaltungs- und Steuerdezentralisierung zu erreichen, die politischen Maßnahmen zur Gleichgewichtung in Bezug auf Finanzen und Ressourcenzuteilung auf lokaler und regionaler Ebene zu optimieren, die Steuergrundlage der lokalen Gebietskörperschaften auszuweiten, öffentlich-private Partnerschaften zur Entwicklung öffentlicher Dienstleistungen zu fördern und die Verwaltungskapazitäten der nachgeordneten Ebenen zu konsolidieren;

    11.

    empfiehlt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angesichts der jüngsten Entwicklung in Bezug auf die EU in die Verhandlungen über ein neues Assoziierungsabkommen zwischen der Republik Moldau und der EU zumindest beratend oder in einem institutionalisierten Rahmen einzubinden. Diese Konsultation könnte in Form eines nichthierarchischen, strukturierten und dauerhaften Dialogs mit den Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Verhandlungen über diejenigen Kapitel des künftigen Assoziierungsabkommens stattfinden, die eine direkte Einbindung der lokalen Ebene der öffentlichen Verwaltung erfordern (innerstaatliche Reform, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Erziehung, Bildung und Jugend, grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit, Konsolidierung der institutionellen Kapazitäten usw.). Derzeit sind weder die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften noch deren Verbände auf der gemeinsam von den beiden Vertragsparteien erstellten Liste der Institutionen zu finden, die an den Verhandlungen teilnehmen;

    12.

    begrüßt die Einrichtung eines parlamentarischen Sonderausschusses am 20. Mai 2010 zur Überarbeitung und Ergänzung des Rechtsrahmens für die Dezentralisierung und die Konsolidierung der kommunalen Selbstverwaltung. Dieser Sonderausschuss wurde insbesondere damit beauftragt, die Fortführung der Maßnahmen sicherzustellen, die eine wirksame Anwendung der verfassungsrechtlichen Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung und der Dezentralisierung der öffentlichen Dienste unter strikter Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ermöglichen. Der Ausschuss begrüßt außerdem die Absicht dieses Sonderausschusses, eine umfassende Bewertung des Rechtsrahmens in Bezug auf sämtliche Aspekte der Arbeit der Gebietskörperschaften durchzuführen. Dies wird auch in den einzelnen Sektoren eine integrierte Umsetzung der Dezentralisierung ermöglichen, in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sozialschutz, Umwelt, öffentliche Ordnung usw. Er bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Reformmaßnahmen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung rechtzeitig umgesetzt werden, damit alle Durchführungsmechanismen bis zu den Kommunalwahlen im Sommer 2011 einsatzbereit sind;

    13.

    erachtet es als notwendig, für einen Konsens zwischen allen Interessenträgern über den richtigen Weg für die Zukunft einen offenen und systematischen Dialog mit den nationalen Verbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzurichten. Er begrüßt die jüngsten Anstrengungen zur Versammlung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unter dem Dach eines einzigen parteiunabhängigen nationalen Verbandes, der die örtlichen und regionalen Gemeinwesen in ihren Beziehungen mit den zentralen Verwaltungsbehörden vertreten soll. Der Ausschuss fordert die moldauischen Behörden auf, die Möglichkeit zu prüfen, den Gebietskörperschaften das Initiativrecht für Gesetzgebungsvorschläge einzuräumen. Er empfiehlt, dass die zentralen Verwaltungsbehörden und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ihre Reformbemühungen aufeinander abstimmen. Dies wäre auch eine günstige Gelegenheit, um darüber zu entscheiden, welche Zuständigkeiten bei der Zentralregierung verbleiben sollen und welche Zuständigkeiten - gekoppelt an die dazugehörigen Mittel - den Gebietskörperschaften übertragen oder bei Verfügbarkeit der erforderlichen Verwaltungskapazitäten vollständig abgetreten werden können;

    14.

    stellt fest, dass unter der fehlenden systematischen und soliden unabhängigen Verwaltung ihrer eigenen Finanzen unweigerlich die Fähigkeit der Gebietskörperschaften leidet, ihren Aufgaben zur Verwaltung von EU-Geldern in vollem Umfang nachzukommen, denn dies erfordert angemessene Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und strategische Planung sowie ausreichende Mittel, um den finanziellen Eigenbeitrag der Gebietskörperschaften aufbringen zu können. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Programme für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an den EU-Außengrenzen ist die Stärkung der Finanzautonomie der lokalen Behörden ein grundlegender Faktor, um über die regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften in der EU und in der Republik Moldau Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden;

    15.

    sieht der Einrichtung eines transparenten, ausgewogenen und glaubwürdigen Systems für die Verwaltung der lokalen öffentlichen Finanzen mit Interesse entgegen, das folgende Elemente umfasst: Abschaffung starrer Praktiken und der Günstlingswirtschaft, d.h. eines unausgewogenen und willkürlichen Systems zur Verteilung der Haushaltsmittel zwischen den lokalen Gemeinschaften; Abschaffung der Einflussmöglichkeiten auf die Struktur der Einnahmen anderer Verwaltungsebenen; größere Unabhängigkeit des kommunalen Haushaltsverfahrens, indem dieser Verwaltungsebene geeignete Einnahmequellen gesichert und die Erhebung eigener Abgaben zugestanden wird - auf diese Weise wird eine unabhängige Verwaltung der Eigenmittel und somit auch die Gestaltung einer eigenen lokalen Wirtschaftspolitik ermöglicht; Gewährleistung der Ausübung der den lokalen Gebietskörperschaften von der Zentralregierung übertragenen Befugnisse durch Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel; Umwandlung der Verfahren des Finanzausgleichs in echte Förderinstrumente für benachteiligten Gemeinschaften; transparente Mittelgewährung, die allen lokalen Gebietskörperschaften eine vorausschauende Haushaltsführung ermöglicht; Schutz der kommunalen Finanzautonomie gegenüber Eingriffen von Behörden anderer Ebenen;

    16.

    betont, dass das Fehlen einer klaren Abgrenzung der Befugnisse der lokalen und zentralen Behörden den Dezentralisierungsprozess behindert und die Überschneidung der Zuständigkeiten auf den verschiedenen Verwaltungsebenen die Qualität der öffentlichen Dienste beeinträchtigt. Der Ausschuss hofft, dass mit den diesbezüglichen Reformen eine den übertragenen Befugnisse angemessene Mittelausstattung gewährleistet wird. Er verweist darauf, dass die Übertragung von Befugnissen an die lokalen Gebietskörperschaften nur in einem Rahmen möglich ist, in dem alle Parteien gleichgestellt, die Kosten umfassend gedeckt und die kommunale Selbstverwaltung rechtlich verankert sind. Seiner Ansicht nach darf die verwaltungsmäßige Kontrolle der Ausübung der von der Zentralregierung an die lokalen Gebietskörperschaften übertragenen Befugnisse keinesfalls in eine Überwachung der lokalen Gebietskörperschaften durch die Zentralregierung ausarten;

    Grenzübergreifende und regionale Zusammenarbeit

    17.

    teilt die Meinung, dass die Republik Moldau die jüngsten Debatten über die europäische Raumentwicklungspolitik aufmerksam verfolgen sollte, die sich aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ergibt und sich ausdrücklich auf ein neues Konzept des territorialen Zusammenhalts stützt. Diese Politik, eine Symbiose zwischen Raum- und Kohäsionspolitik der EU, wird nach 2013 konkrete Auswirkungen auf die Partnerländer haben und zu einer Vertiefung der über die Binnengrenzen hinausgehenden Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik beitragen;

    18.

    stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass die Republik Moldau vor Kurzem die Schaffung des für die Regionalentwicklung erforderlichen institutionellen und rechtlichen Rahmens abgeschlossen hat, der demjenigen in den EU-Mitgliedstaaten gleicht, und begrüßt die Einrichtung von Entwicklungsregionen, d.h. funktionellen Gebietseinheiten, die den Rahmen für die Planung, Bewertung und Durchführung der regionalen Entwicklungspolitik gemäß der Nomenklatur der statistischen Gebietseinheiten der EU (NUTS-Regionen) bilden, sowie eines Nationalen Rates zur Koordinierung der Regionalentwicklung und eines Nationalen Fonds für Regionalentwicklung auf nationaler Ebene, deren Jahreshaushalt 1 % der Staatseinnahmen (2010: ca. 8 Mio. EUR) beträgt. Nach Auffassung des Ausschusses muss die Mittelgewährung auf einem transparenten und nachhaltigen Mechanismus zur Finanzierung der Regionalentwicklung beruhen;

    19.

    sieht mit Interesse der Rolle entgegen, die die vor Kurzem eingerichteten regionalen Entwicklungsagenturen in den Entwicklungsregionen spielen werden. Sie sollen die Entwicklungsbemühungen in den Regionen koordinieren und Regionalentwicklungsprojekte durchführen, die auf ein nachhaltiges regionales Wirtschaftswachstum ausgerichtet sind. Der Ausschuss empfiehlt, die operationellen Kapazitäten der regionalen Entwicklungsräte zu verstärken, die auf dem Grundsatz der Parität zwischen den Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einerseits und des Privatsektors sowie der Zivilgesellschaft andererseits beruhen, und betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die Überwachung und Bewertung der Durchführung der Regionalentwicklungspolitik eingebunden werden müssen;

    20.

    empfiehlt, die Konzipierung von Pilotvorhaben für die Regionalentwicklung, da die Republik Moldau bereits über den für die Regionalentwicklung erforderlichen Mechanismus und institutionellen Rahmen verfügt, der den europäischen Normen entspricht. Diese Pilotvorhaben sollten vorrangig auf die Verbindung der Energie- und Verkehrsnetze einschl. dem Schienenverkehrsnetz mit den Netzen der EU sowie auf die Infrastrukturbedürfnisse vor Ort, das Humankapital und die KMU ausgerichtet sein und der EU-Kohäsionspolitik entsprechen. Der Ausschuss betont, dass diese Vorhaben in erster Linie auf die benachteiligten Gebiete und diejenigen Regionen abzielen sollten, die den größten Entwicklungsrückstand und das geringste Wirtschaftswachstum aufweisen;

    21.

    empfiehlt, da die für die Durchführung der Regionalpolitik erforderlichen Institutionen bereits operationell sind, die Finanzhilfen, die die EU der Republik Moldau 2010 für die Entwicklung des ländlichen Raums gewähren wird, an die Bedingung zu knüpfen, dass ein Teil dieser Mittel dem Nationalen Fonds für Regionalentwicklung zugewiesen wird;

    22.

    vertritt die Auffassung, dass die Initiativen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine wichtige Finanzierungsquelle für Regionalentwicklungsvorhaben sind, sowohl im Rahmen der Instrumente der Europäischen Nachbarschaftspolitik (Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit Republik Moldau/Rumänien/Ukraine 2007-2013, Gemeinsames operatives Programm für den Schwarzmeerraum 2007-2013) als auch der Zusammenarbeit in den Euregios, an denen die Republik Moldau beteiligt ist: Untere Donau (Rumänien/Republik Moldau/Ukraine), Siret-Prut-Dnjestr (Rumänien/Republik Moldau), Oberer Prut (Rumänien/Republik Moldau/Ukraine). Zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens wurde vor Kurzem eine Initiative zur Einrichtung einer Euregio Dnjestr (Republik Moldau/Ukraine) ins Leben gerufen, die auch die lokalen Gebietskörperschaften am linken Dnjestr-Ufer umfassen wird, d.h. Gebiete, die nicht von der moldauischen Zentralregierung kontrolliert werden. Bis auf einige Ausnahmen entsprechen die Entwicklungsregionen Zentrum, Nord und Süd den Gebietseinheiten der Republik Moldau, die den drei Euregios angehören. Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Partnerschaften muss vor allem den Problemen in Bezug auf die Verwaltungshürden (Steuerrecht, Visaregelung) und den beschränkten Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Auswahl und Entwicklung qualitativ hochwertiger Vorhaben besonderes Augenmerk gewidmet werden;

    23.

    ist der Meinung, dass der kurzfristige Fahrplan für die Verwaltungsreformen auf lokaler und regionaler Ebene durch einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch ergänzt werden muss, damit die bewährten Verfahren der Gebietskörperschaften in der EU übernommen werden können. Die Intensivierung der Kontakte sollte unterstützt werden, um den Wissenstransfer mittels spezifischer Formen der Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu fördern: Partnerschaften (Twinning) zwischen Institutionen oder Gemeinschaften, Lehrprogramme, Studienbesuche, Teilnahme der nationalen Verbände der lokalen und regionalen Gebietkörperschaften der Republik Moldau an den Versammlungen der Vertreter der territorialen Gebietskörperschaften der EU als Mitglieder oder Beobachter. Auch wenn derartige Maßnahmen bereits seit Kurzem auf Ad-hoc-Basis durchgeführt werden, so müssen diese doch in einem umfassenden Programm zur Konsolidierung der institutionellen Kapazitäten und Übernahme bewährter Verfahren seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur ständigen Übung gemacht werden. Gleichzeitig ist die Initiative zur Schaffung eines Rahmenübereinkommens für die Zusammenarbeit zwischen den moldauischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und denen der EU-Mitgliedstaaten zu begrüßen, das auf den Bestimmungen des neuen Assoziierungsabkommens beruht;

    24.

    unterstützt die Verhandlungen und den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission und der für die Regionalentwicklungspolitik zuständigen moldauischen Behörde, namentlich dem Ministerium für Bauwesen und Regionalentwicklung, zu leisten, um den Dialog über die Regionalpolitik zu fördern und die regionale Zusammenarbeit (im Rahmen der Östlichen Partnerschaft) sowie die Verwaltungskapazitäten im Bereich Regionalentwicklung auf nationaler und regionaler Ebene zu stärken;

    25.

    befürwortet die Konsolidierung der institutionellen Kapazitäten und die Entwicklung eines institutionellen Twinning-Programms zwischen den regionalen Entwicklungsagenturen, die vor Kurzem in der Republik Moldau eingerichtet wurden, und vergleichbaren Agenturen in der EU, aber auch innerhalb von Nichtregierungsstrukturen (wie der Vereinigung regionaler Entwicklungsagenturen EURADA) und Verbänden von Gebietskörperschaften wie der neu gegründete Kongress der lokalen Gebietskörperschaften der Republik Moldau (CALM - Congress of Local Authorities from Moldova). Der Ausschuss schlägt vor, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, den Gebietskörperschaften der Republik Moldau den Status eines Beobachters in den EU-Institutionen zuzuerkennen, die sich mit der Regionalpolitik beschäftigen (Ausschuss der Regionen, Europäische Wirtschaft- und Sozialausschuss).

    Brüssel, den 6. Oktober 2010

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


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