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Document 52010DC0752

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Erste Zwischenbewertung der gemeinsamen Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC

/* KOM/2010/0752 endg. */

52010DC0752

/* KOM/2010/0752 endg. */ BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Erste Zwischenbewertung der gemeinsamen Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 16.12.2010

KOM(2010) 752 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Erste Zwischenbewertung der gemeinsamen Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Erste Zwischenbewertung der gemeinsamen Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC

EINLEITUNG

Dieser Bericht enthält die Ergebnisse und Empfehlungen der ersten Zwischenbewertung von ARTEMIS und ENIAC. Dabei handelt es sich um zwei Gemeinsame Unternehmen, in deren Rahmen die gemeinsamen Technologieinitiativen in den Forschungsbereichen eingebettete Systeme und Nanoelektronik durchgeführt werden. In dem Bericht sind die erste Reaktion der Kommission auf die Empfehlungen der Bewertung beschrieben und Folgemaßnahmen festgelegt. Auf diese Weise erfüllt die Kommission ihre Verpflichtung, über die erste Zwischenbewertung von ARTEMIS und ENIAC Bericht zu erstatten, die in deren Gründungsakten[1] festgelegt ist. Darüber hinaus plant sie eine Mitteilung für das erste Halbjahr 2011, in der sie ihre allgemeinen Schlussfolgerungen über die Zwischenbewertungen aller gemeinsamen Technologieinitiativen und der öffentlich-privaten Partnerschaften des Konjunkturpakets darlegen wird.

HINTERGRUND

Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unterstützt die Europäische Union eine Reihe von gemeinsamen Technologieinitiativen. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wurden 2007 auf der Grundlage von Artikel 187 AEUV (vormals Artikel 171 EG-Vertrag) die gemeinsamen Technologieinitiativen ARTEMIS und ENIAC als Gemeinsame Unternehmen gegründet. Diese beiden Einrichtungen sind öffentlich-private Partnerschaften zwischen der Industrie, einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern sowie der Europäischen Union. Ihr Ziel ist die Durchführung eines von den europäischen Forschungsgemeinschaften (Industrie und Hochschul-/Forschungseinrichtungen) in ihren jeweiligen Bereichen festgelegten Forschungsplans durch von der EU und den teilnehmenden Mitgliedstaaten[2] bereitgestellte finanzielle Mittel. Auf diese Weise versuchen die gemeinsamen Technologieinitiativen, das künftige Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung in Europa zu stärken. Angesichts ihrer Ziele und ihrer Tragweite sowie des Umfangs der erforderlichen finanziellen und technischen Ressourcen und der Notwendigkeit, Ressourcen und Finanzierung wirksam zu koordinieren und Synergien zu erzielen, waren Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich.

Nach den ersten beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen haben ARTEMIS und ENIAC 25 bzw. 18 Projekte mit einer durchschnittlichen Laufzeit von drei Jahren eingeleitet. Die Mitgliedstaaten der EU und der gemeinsamen Technologieinitiativen haben bislang insgesamt 576 Mio. EUR für die beiden gemeinsamen Technologieinitiativen (2008-2010) bereitgestellt, zusätzlich zu den privaten FuE-Investitionen, die sich ungefähr auf das Doppelte dieses Betrags belaufen. Obwohl dies eine beträchtliche öffentliche Investition in zwei bedeutenden Technologiebereichen darstellt, liegt die derzeitige öffentliche Unterstützung weit hinter den im Vorschlag der Kommission zur Gründung der Gemeinsamen Unternehmen festgelegten ursprünglichen Zielen zurück (eine Gesamtsumme in Höhe von 900 Mio. EUR für beide Initiativen für die gleiche Laufzeit). Die gegenwärtigen Investitionen in die beiden gemeinsamen Technologieinitiativen erfüllen auch nicht die Erwartungen der Forschungsakteure, die Programme anstrebten, für die eine Finanzierung zwischen jeweils 2,5 und 3 Mrd. EUR erforderlich wäre (in Einklang mit dem Gesamtvorschlag der Kommission).

DURCHFÜHRUNG DER BEWERTUNG

Ziel dieser Bewertung war es, die Qualität und Effizienz der Tätigkeit im Rahmen der gemeinsamen Technologieinitiativen sowie die Wahrscheinlichkeit, dass ARTEMIS und ENIAC in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung ihre Ziele erreichen werden, zu beurteilen. Zu diesem Zweck hat die Kommission eine Gruppe unabhängiger Experten[3] unter dem Vorsitz von Dr. Wulf Bernotat damit beauftragt, die Sachlage zu prüfen und die Akteure zu befragen[4].

Die Bewertungsgruppe legte ihren Bericht im Juli 2010 vor. Der vollständige Bericht kann auf der EUROPA-Website[5] abgerufen werden.

ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN DER BEWERTUNG

Der Bewertungsgruppe sind die Vorteile einer dreigliedrigen Struktur für die gemeinsamen Technologieinitiativen in diesen Bereichen bewusst, durch die Ressourcen aus Industrie, EU und Mitgliedstaaten gebündelt werden können:

Ihrem Bericht zufolge bringt eine gemeinsame Strategie im Rahmen einer gemeinsamen Durchführung Vorteile für die Industrie, die Mitgliedstaaten und für Europa. Des Weiteren gratulierte die Bewertungsgruppe allen Beteiligten für ihre beachtlichen Erfolge bei der Entwicklung und Umsetzung dieser neuen Instrumente.

Die Experten haben jedoch Bedenken darüber geäußert, dass ARTEMIS und ENIAC ihren europäischen strategischen Zielen nicht genügend aufmerksam schenken. Die Gruppe fordert eine Neuausrichtung der beiden gemeinsamen Technologieinitiativen, in die alle Akteure miteinbezogen werden und die sich einer wirklich gemeinsamen Anstrengung annähert. In diesem Zusammenhang fordern die Experten außerdem, dass die Industrie wieder die oberste Vordenker-Stellung in der Industrie, den Regierungen und der Wissenschaftsgemeinschaft einnimmt:

In ihrem Bericht führen sie an, dass die Industrie, die die Führung dieser gemeinsamen Technologieinitiativen gefordert und übernommen hat, ihre ursprüngliche Beteiligung in der strategischen Leitung und Verwaltung der gemeinsamen Technologieinitiativen für die Erreichung all ihrer Ziele jedoch nicht beibehalten hat und insbesondere nicht effektiv mit den Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Probleme in Kontakt tritt.

Die Bewertungsgruppe betrachtet den Mangel an Finanzmitteln als ernsthaftes Problem:

Laut ihrem Bericht liegen die finanziellen Zusagen der Mitgliedstaaten weit unter den Erwartungen, wodurch die Möglichkeit, eine kritische Masse an Forschungstätigkeiten zu erreichen, gefährdet und der Aufbau angemessener Projekte erheblich beeinträchtigt ist.

Dieser Mangel scheint zum Teil auch mit den zwischenstaatlichen EUREKA-Initiativen ITEA2 und CATRENE zusammenzuhängen, die parallel zu ARTEMIS und ENIAC durchgeführt werden und, sofern dadurch ein Mehrwert erzielt werden kann, schrittweise in die gemeinsamen Technologieinitiativen eingebunden werden sollen[6]. Die Position der Kommission zu diesem Problem ist in Abschnitt 6 dieses Berichts beschrieben.

In Bezug auf die Europäische Kommission hat die Bewertungsgruppe eine Reihe von Lektionen aufgezeigt, wie den Bedarf an mehr organisatorischer und finanzieller Flexibilität, die im Zuge der ersten Generation der gemeinsamen Technologieinitiativen gelernt wurden und bei der Einrichtung potenzieller künftiger öffentlich-privater Partnerschaften berücksichtigt werden sollten:

In ihrem Bericht kommt sie zu dem Schluss, dass die derzeitigen finanziellen Vorschriften und anderen administrativen Auflagen (wie Beschäftigungsbedingungen) eine zu große Einschränkung darstellen und die Verwirklichung der strategischen Ziele der gemeinsamen Technologieinitiativen mehr behindern als unterstützen.

Im Anhang ist eine Liste der Empfehlungen der Gruppe enthalten.

Im Zeitrahmen zu jeder Empfehlung ist angegeben, ob Maßnahmen unter dem derzeitigen Rechtsrahmen getroffen werden können, oder die bestehenden Verordnungen über Gemeinsame Unternehmen bzw. die Haushaltsordnung geändert werden müssen. Da Änderungen des Rechtsrahmens ein ressourcenaufwändiges Verfahren sind, werden diese Empfehlungen im Rahmen der Diskussion über öffentlich-private Partnerschaften der nächsten Generation behandelt.

VORGESEHENE FOLGEMASSNAHMEN

Die Kommission begrüßt den Zwischenbewertungsbericht und nimmt die Empfehlungen der Bewertungsgruppe zur Kenntnis. Sie ist entschlossen, ihrem Teil der Empfehlungen Rechnung zu tragen und die Industrie, die Mitgliedstaaten und die Gemeinsamen Unternehmen bei ihren Teilen zu unterstützen. In Einklang mit dem im Bericht vorgeschlagenen Zeitrahmen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters von ARTEMIS and ENIAC, nämlich die Mitgliedstaaten direkt einzubinden, wird die Kommission folgende Maßnahmen ergreifen:

1) Sofortmaßnahmen für die bestehenden Gemeinsamen Unternehmen (d. h. die gemeinsamen Technologieinitiativen im Zeitraum 2011-2013), die durch deren Verwaltungsstrukturen weiterverfolgt werden sollen und

2) längerfristige Maßnahmen für die potenziellen öffentlich-privaten Partnerschaften der nächsten Generation auf diesen Gebieten im Rahmen der Leitinitiativen „Innovationsunion“[7] und „Digitale Agenda für Europa“[8], die zur Erreichung der Strategie Europa 2020[9] eingeleitet wurden.

Die Antwort der Kommission auf die Empfehlungen der Expertengruppe ist unten zusammengefasst.

i) Allgemeine Empfehlung

Trotz der derzeit ziemlich geringen gemeinsamen finanziellen Gesamtzusagen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die bestehenden Gemeinsamen Unternehmen, wodurch die europäische Finanzierung[10] direkt beeinträchtigt wird, und der offensichtlichen Komplexität teilt die Kommission die Auffassung, dass das dreigliedrige Modell bedeutende Vorteile bringen kann, wenn alle Parteien auf starke gemeinsame strategische Ziele hinarbeiten. Neben einer Führungsrolle der Industrie bei der Entwicklung der Strategie bietet dieses Modell eine einzigartige Möglichkeit für die Abstimmung der nationalen Politiken auf die gemeinsamen europäischen Herausforderungen. Gleichzeitig teilt die Kommission die Meinung, dass die gemeinsamen Technologieinitiativen von einer möglichst schnellen erneuten Zusage der Partner für das dreigliedrige Modell und den europäischen strategischen Plan profitieren würden. Sie wird mit der Industrie und den Mitgliedstaaten in Kontakt treten, um zu ermitteln, wie dies am besten erreicht werden kann. Das ist besonders wichtig, da die gemeinsamen Technologieinitiativen auf Gebieten tätig sind, die als Schlüsseltechnologien für Europa[11] gelten.

Unbeschadet künftiger Beschlüsse über den Aufbau des 8. Rahmenprogramms, schießt die Kommission nicht aus, dass Tätigkeiten in den unter ARTEMIS und ENIAC fallenden Bereichen künftig von einer einzigen gemeinsamen Technologieinitiative behandelt werden. Dies kann sogar einen größeren Teil der Wertschöpfungskette umfassen und sich mit dem brennenden Thema einer Abstimmung zwischen Hardware und Software und einem Gleichgewicht zwischen den Prioritäten von Technologievorschub und Anwenderbedarf auseinandersetzen. Das würde außerdem dazu beitragen, den operativen Aufbau effizienter zu gestalten.

ii) Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

Angesichts der engen Verknüpfung des europäischen Beitrags mit den nationalen Beiträgen (siehe Fußnote 10) bestätigt die Kommission, dass die finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten erhöht werden müssen, um die in den Verordnungen[12] festgelegten übergeordneten finanziellen Ziele zu erreichen. Außerdem könnten sich die nationalen Mittel, nach dem Vorbild des mehrjährigen Strategieplans der Industrie, auf einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken, um eine längerfristige Perspektive zu schaffen. Die Kommission wird vorschlagen, dass sich die Mitgliedstaaten auf einen mehrjährigen finanziellen Beitrag für die restliche Laufzeit der Gemeinsamen Unternehmen mit dem Ziel einigen, die ursprünglichen Ziele der gemeinsamen Technologieinitiativen zu erreichen. Dies stellt einen Teil der erneuten strategischen Zusagen dar, die die Kommission von ihren Partnern erwartet.

Die Mitgliedstaaten haben der erforderlichen Abstimmung ihrer Maßnahmen[13] bislang wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die Kommission wird darauf dringen, dass nationale Praktiken in Einklang mit den Bestimmungen der geltenden Verordnungen und Verwaltungsvereinbarungen angenommen werden, damit sie den gemeinsamen Praktiken entsprechen. Außerdem wird sie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe im Vergabebeirat vorschlagen, die sich mit der vergleichenden Bewertung der nationalen Praktiken befassen soll, um die Verwaltungsabläufe und nationalen Finanzierungssätze besser zu harmonisieren. In diesem Zusammenhang sollte den Fördervorschriften für Hochschul-/Forschungseinrichtungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Die Kommission teilt die Auffassung, dass eine bessere Bekanntmachung der nationalen Unterstützung für bestimmte Themen im Jahresarbeitsprogramm Vorteile bringen kann. Der europäische Charakter der gemeinsamen Technologieinitiativen sollte jedoch keine Sammlung rein nationaler Interessen sein. Die Kommission wird im Vergabebeirat vorschlagen, einen einfachen Weg zur Einbeziehung von Aspekten der nationalen Unterstützung in das Jahresarbeitsprogramm in hinreichend ausführlicher Weise zu ermitteln.

iii) Empfehlungen an Industrieverbände

Die Kommission teilt die Ansicht, dass angemessene Verfahren und Instrumente zur Überwachung und Analyse der strategischen Ergebnisse der gemeinsamen Technologieinitiativen eingerichtet werden sollten. Sie wird messbare Indikatoren vorschlagen und die Industrieverbände auffordern, regelmäßig eine strategische Analyse der Ergebnisse und der Auswirkungen jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchzuführen. Generell wird die Kommission der Industrie vorschlagen, dass strategische Forschungspläne rechtzeitig aktualisiert und geprüft sowie auf hoher Ebene in den beteiligten Unternehmen, der Kommission und den Mitgliedstaaten angenommen werden.

Die Kommission pflichtet der Auffassung bei, dass Industrieverbände eine Schlüsselrolle beim Übergang der gemeinsamen Technologieinitiativen zu einem Innovationsökosystem übernehmen sollten. Die Partner aus der Industrie sollten die Entwicklung eines konkreten Plans mit greifbaren Zielen lenken, den die Gemeinsamen Unternehmen in der Folge umsetzen müssten, wie Förderung der Teilnahme von KMU, Bündelung von Tätigkeiten sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Darüber hinaus sollten die Industrieverbände ihren Mitgliedern mehr Gegenwert für ihr Geld bieten, was zu einer umfangreicheren Vertretung der Akteure und einer größeren Mitgliedschaft mit einem besonderen Schwerpunkt auf KMU führen sollte. Die Kommission wird außerdem die potenziellen und rechtlichen Auswirkungen einer geringeren administrativen Beteiligung einiger Teilnehmer in den Projekten analysieren, z. B. das Konzept von „assoziierten Partnern“ für KMU, um ihren Verwaltungsaufwand und ihre finanzielle Belastung zu verringern.

iv) Empfehlungen an die Europäische Kommission

Die Bewertungsgruppe fordert die Kommission auf, für potenzielle öffentlich-private Partnerschaften weder die allgemeine Haushaltsordnung noch das Beamten-Statut anzuwenden. Das entspricht auch weitgehend den Empfehlungen der GTI-Sherpa-Gruppe[14]. In diesem Zusammenhang hat die Kommission in der alle drei Jahre stattfindenden Überarbeitung der Haushaltsordnung[15] zwei zusätzliche Optionen für die Durchführung öffentlich-privater Partnerschaften vorgeschlagen: eine gemischte öffentlich-private Einrichtung auf der Grundlage von Artikel 185a der Haushaltsordnung und eine privatrechtliche Einrichtung auf der Grundlage von Artikel 53 Absatz 1 Ziffer 2 Buchstabe g. Sollte dieser Vorschlag vom Gesetzgeber angenommen werden, würde er den Rahmen für die Umsetzung dieser Empfehlung schaffen.

Die Kommission wird die Zweckmäßigkeit einer Ausweitung der operativen Tätigkeiten potenzieller künftiger öffentlich-privater Partnerschaften prüfen, so dass sie auch Begleitmaßnahmen wie Koordinierung, Unterstützung, Infrastruktur und umfangreiche Demonstrationsmaßnahmen einschließen. Sie wird mit Unterstützung der Mitgliedstaaten, der Industrie und anderer potenzieller Beitragender auch Möglichkeiten untersuchen, um eine Finanzierung aus verschiedenen Quellen zu kombinieren. Die Kommission wird gleichfalls Möglichkeiten ermitteln, wie Tätigkeiten finanziell unterstützt werden können, die entscheidend sind, um die europäischen strategischen Ziele der gemeinsamen Technologieinitiativen zu erreichen, jedoch im Rahmen der gegenwärtigen Zusammensetzung der gemeinsamen Technologieinitiativen nicht unterstützt werden können, z. B. Infrastruktur- oder Innovationsprojekte, die keine FuE-Tätigkeiten im engeren Sinne darstellen.

Die Kommission betrachtet den Beitrag der Industrieverbände zu den laufenden Kosten der Gemeinsamen Unternehmen als einen wichtigen Anreiz für sie, um eine verantwortungsvolle Verwaltung der Gemeinsamen Unternehmen sicherzustellen. Sie nimmt auch die Schwierigkeiten der Verbände bei der Einhebung von angemessenen Mitgliedsbeiträgen zur Kenntnis. Ein künftiges Modell, in dem jeder Begünstigte einen Beitrag an die Gemeinsamen Unternehmen zahlen würde, müsste sorgfältig geprüft werden.

Die Kommission erkennt auch die große Bedeutung einer Datenerhebung an, die die Auswirkungen der Arbeit der gemeinsamen Technologieinitiativen zeigt und in künftigen Bewertungen genutzt werden würde. Diesbezüglich wird sie mit Unterstützung der Experten Indikatoren zur Bewertung der Ergebnisse der gemeinsamen Technologieinitiativen im Vergleich zu den in ihren Gründungsakten[16] und in den mehrjährigen Strategieplänen festgelegten Zielen festsetzen. Die daraus resultierenden Daten werden in der Folge jährlich analysiert.

v) Empfehlungen an die Gemeinsamen Unternehmen

Der Kommission sind die Schwierigkeiten der Industrieverbände bei der Erzielung von Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen oder anderen Tätigkeiten bekannt, da keine Pflichtbeiträge von allen Begünstigten der Projekte vorgesehen sind. Andererseits ist sie der Auffassung, dass die Industrieverbände zusätzliche Einnahmen erzielen können, indem sie ihren Mitgliedern umfassendere Dienste anbieten. Die geringen Einnahmen der Industrieverbände gehen auch auf das geringere Programmvolumen zurück, da die Beiträge der Mitgliedstaaten niedriger als ursprünglich erwarteten ausfielen. Zusätzlich zu ihren Bemühungen, das Engagement der Akteure wiederzubeleben und die Akteure zu bestärken, ihre Tätigkeiten und ihre Mitgliedschaft auszubauen und zu erweitern, wird die Kommission die Schritte der Gemeinsamen Unternehmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation unterstützen.

Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Übereinstimmung zwischen den unterstützten Projekten und den strategischen europäischen Ziele des Programms verbessert werden muss. Daher wird sie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Prüfung der derzeitigen Bewertungskriterien vorschlagen, um besser beurteilen zu können, auf welche Weise die Projekte zu den allgemeinen europäischen Zielen der gemeinsamen Technologieinitiativen und zur Bereicherung des Innovationsökosystems beitragen.

Außerdem wird die Kommission die Einrichtung offener und transparenter Verfahren durch die jeweiligen Akteure unterstützen, um den Antragstellern frühe, deutlichere und konstruktive Rückmeldungen über die Aussichten auf Unterstützung von den Mitgliedstaaten zu geben.

DIE POSITION DER KOMMISSION ZU EUREKA UND DAS PROBLEM UNZUREICHENDER INVESTITIONEN

Die Kommission teilt die Auffassung, dass der parallele Verlauf der EUREKA-Cluster (CATRENE und ITEA2[17]) und der gemeinsamen Technologieinitiativen in den Bereichen Nanoelektronik und eingebettete IKT-Systeme den Europäischen Forschungsraum noch komplexer macht, für Verwirrung unter den Forschungsgemeinschaften sorgt und grundsätzlich ineffizient ist. Außerdem hat der Rat eine schrittweise Integration dieser beiden Finanzierungsinstrumente gefordert.

Die Kommission unterstützt uneingeschränkt die Beibehaltung einer strategischen, gesamteuropäischen und technologischen „Top-down“-Rolle der gemeinsamen Technologieinitiativen, einschließlich der Finanzierung der Durchführung ihrer Programme. Gleichzeitig erkennt sie allerdings auch den Nutzen eines ergänzenden, kürzeren wirtschafts- und marktorientierten „Bottom-up“-Programms, das die Zusammenarbeit einiger Unternehmen einschließt und zur Durchführung spezifischer Projekte finanziert wird. Die Kommission ist dennoch der Ansicht, dass beide Konzepte im Rahmen einer einzigen öffentlich-privaten Partnerschaft durchgeführt werden können, womit ferner erhebliche Einsparungen bei der Durchführung der Tätigkeiten erzielt werden könnten. Alle Akteure haben bislang große Anstrengungen unternommen, um Möglichkeiten zur Abgrenzung der beiden Programmtypen zu finden. Die sich daraus ergebende Lage ist suboptimal. Erfahrungsmäßig ist es sehr schwierig, Themen aus einem bzw. dem anderen Programm auszuschließen, wenn detaillierte Optionen über große Grundsätze hinaus untersucht werden. Eine hohe Zahl von Forschungsthemen wird in der Tat von beiden Programmen verfolgt (sowohl im Anwendungs- als auch Technologiebereich). Darüber darf man sich angesichts der Tatsache, dass beide Seiten großteils dieselben privaten Gründungspartner haben, nicht wundern. Ein gleichzeitiges Fortbestehen würde weder die Koordinierung und Synchronisierung der beiden unabhängigen Initiativen gewährleisten, noch den Mitgliedstaaten finanzielle Flexibilität geben, wenn sie den verschiedenen Programmen ihre Ressourcen zuweisen (dies gilt für die Mitgliedstaaten, die an beiden Programmen beteiligt sind, d. h. für die größten Beitragenden).

Aus diesem Grund ist die Kommission der Auffassung, dass das gleichzeitige Bestehen der EUREKA-Cluster und der gemeinsamen Technologieinitiativen zu dem gegenwärtigen Mangel der Beitragszahlungen an die gemeinsamen Technologieinitiativen und EUREKA-Cluster seitens der Mitgliedstaaten beiträgt, da die Finanzierung beider Instrumente oft aus einer einzigen Quelle auf nationaler Ebene stammt. Dieses wichtige Thema wird in dem Bericht nicht behandelt. Der Rat hat dieser Situation allerdings bei der Annahme der Verordnungen zur Gründung der gemeinsamen Technologieinitiativen Rechnung getragen, insbesondere durch seine Forderung einer schrittweisen Zusammenführung der beiden Finanzierungsinstrumente. Beide Konzepte unter einem Dach zu vereinen, würde die Umsetzung einer einheitlichen Strategie für Europa vereinfachen, ausreichende Ressourcen zur Erreichung einer kritischen Masse gewährleisten und den beteiligten Partner ermöglichen, die richtige Kombination von Instrumenten für ihre Ziele auszuwählen, d. h. durch eine flexible Nutzung der „Top-down“- und „Bottom-up“-Mechanismen.

Der Expertengruppe zufolge soll die operative Einbindung zwar nur langfristig und noch nicht für den Zeitraum ab 2014 in Betracht gezogen werden, die Kommission strebt allerdings an, weiterhin eine schrittweise Integration dieser beiden Finanzierungsinstrumente zu verfolgen. Sie wird sich aktiv an den beiden bestehenden Strukturen (gemeinsame Technologieinitiativen und EUREKA) und Arbeitsgruppen beteiligen, um weitere Fortschritte bei der Differenzierung und Koordinierung der Tätigkeiten zu erzielen, und wird die genauen Bedingungen untersuchen, unter denen eine schrittweise Einbindung der EUREKA-Cluster in die Tätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen einen Mehrwert schaffen würde.

ANHANG – Liste der Empfehlungen der Bewertungsgruppe

Nr. | Zusammenfassung der Empfehlungen | Zeitrahmen |

1 | Beibehaltung des dreigliedrigen Modells für künftige gemeinsame Technologieinitiativen auf diesen Gebieten | gemeinsame Technologie-initiativen d. nächst. Gen. |

Empfehlungen an die Mitgliedstaaten |

2 | Mehrjährige Mittelbindungen | Sofort |

3 | Einhaltung der Verordnungen des Rates über die gemeinsamen Technologieinitiativen | Sofort |

4 | Durchführung von vergleichenden Bewertungen und Untersuchung der Anpassungsmöglichkeiten der nationale Praktiken | Sofort |

5 | Frühe jährliche Angabe der Unterstützung spezifischer Themen | Sofort |

Empfehlungen an Industrieverbände |

6 | Leitende Rolle bei der Einrichtung von Verfahren zur Überwachung der Fortschritte in Hinblick auf die Ziele der gemeinsamen Technologieinitiativen | Sofort |

7 | Leitende Rolle bei der Vorbereitung der Aktionspläne zur Verwirklichung der Ziele des Innovationsökosystems | Sofort |

8 | Bessere Verzahnung mit den Akteuren der gemeinsamen Technologieinitiativen | Sofort |

Empfehlungen an die Europäische Kommission |

9 | Leitende Rolle bei der Erarbeitung von Entwürfen neuer Verordnungen des Rates mit alternativen Finanzregelungen und Beschäftigungsbedingungen | gemeinsame Technologie-initiativen d. nächst. Gen. |

10 | Vorschriften sollten den gemeinsamen Technologieinitiativen eine Unterstützung anderer innovationsbezogener Tätigkeiten als im Bereich FuE ermöglichen | gemeinsame Technologie-initiativen d. nächst. Gen. |

11 | Vorschriften sollten es den gemeinsamen Technologieinitiativen ermöglichen, Finanzmittel von anderen Quellen anzunehmen | gemeinsame Technologie-initiativen d. nächst. Gen. |

12 | Vorschriften sollten es der EU ermöglichen, zusätzliche finanzielle Beiträge für strategische Zwecke zu leisten | gemeinsame Technologie-initiativen d. nächst. Gen. |

13 | Vorschriften sollten es den Gemeinsamen Unternehmen ermöglichen, einen Teil ihrer operativen Kosten von Nichtmitgliedern einzufordern | gemeinsame Technologie-initiativen d. nächst. Gen. |

14 | Die Kommission sollte eine Datenerhebung einführen, um die Bewertung der Vorteile dieser gemeinsamen Technologieinitiativen zu unterstützen | Sofort |

Empfehlungen an die Gemeinsamen Unternehmen |

15 | Einrichtung eines Mechanismus zur Rückforderung eines Teils ihrer operativen Kosten von Begünstigten der gemeinsamen Technologieinitiativen, die keine Mitglieder sind | gemeinsame Technologie-initiativen d. nächst. Gen. |

16 | Stärkerer Schwerpunkt auf den strategischen europäischen Zielen bei der Bewertung der Vorschläge und Auswahlverfahren | Sofort |

17 | Einrichtung eines Verfahrens für eine frühe Rückmeldung an Antragsteller | Sofort |

Empfehlung für die Koordinierung von gemeinsamen Technologieinitiativen und EUREKA |

18 | ARTEMIS und ENIAC sollten ihre Initiativen für eine Differenzierung zu ITEA2 und CATRENE bzw. eine Koordinierung mit ihnen fortsetzen | Sofort |

[1] Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 74/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme.Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 72/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ENIAC.

[2] ARTEMIS-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Vereinigtes Königreich.ENIAC-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Schweden, Vereinigtes Königreich.

[3] Die Expertengruppe bestand aus den folgenden Mitgliedern: Dr. Wulf H. Bernotat (Vorsitzender) — vormals E.ON AG; Elke Eckstein — OSRAM Opto Semiconductors; Luke Georghiou — University of Manchester, Manchester Institute for Innovation Research; Terttu Luukkonen — Forschungsinstitut der finnischen Wirtschaft; Bob Malcolm (Berichterstatter) — Ideo ltd; Dominique Potier, Pôle Systématique und vormals Thales; Christian de Prost, ATMEL; Alberto Sangiovanni-Vincentelli, University of California/Berkeley.

[4] Die faktische Grundlage für diese Bewertung umfasste die rechtlichen und andere Dokumente zur Einrichtung von ARTEMIS und ENIAC, finanzielle Informationen, Beteiligungsstatistiken und Projektangaben. Befragt wurden Vertreter der Gemeinsamen Unternehmen und der Kommission, die Behörden der Mitgliedstaaten sowie Wirtschafts- und Forschungsgemeinschaften, einschließlich KMU.

[5] http://ec.europa.eu/dgs/information_society/evaluation/rtd/jti/index_en.htm.

[6] Artikel 2 Buchstabe d der Verordnungen (EG) Nr. 72/2008 und 74/2008 des Rates.

[7] KOM(2010) 546, http://ec.europa.eu/research/innovation-union.

[8] KOM(2010) 245, http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda.

[9] KOM(2010) 2020, http://ec.europa.eu/europe2020.

[10] In Artikel 13 Absatz 4 der Satzungen der Gemeinsamen Unternehmen (im Anhang der Verordnungen Nr. 72/2008 und Nr. 74/2008 des Rates) ist festgelegt, dass sich der Beitrag eines Gemeinsamen Unternehmens (das EU-Beiträge nutzt) zu den Gesamtmitteln einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf 55 % des von den Mitgliedstaaten insgesamt bereitgestellten Betrags belaufen muss.

[11] „Vorbereitung für unsere Zukunft: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“, KOM(2009) 512.

[12] In Artikel 11 Absatz 6 der Satzungen der Gemeinsamen Unternehmen (im Anhang der Verordnungen Nr. 72/2008 und Nr. 74/2008 des Rates) ist eine öffentliche Finanzierung in Höhe von 440 Mio. EUR + 792 Mio. EUR für ENIAC und 410 Mio. EUR + 738 Mio. EUR für ARTEMIS festgelegt.

[13] In Artikel 13 Absatz 6 Buchstabe b der Satzungen der Gemeinsamen Unternehmen (im Anhang der Verordnungen Nr. 72/2008 und Nr. 74/2008 des Rates) ist Folgendes festgelegt: „Die […] Mitgliedstaaten sorgen nach Kräften für abgestimmte Bedingungen und eine abgestimmte Ausarbeitung der Finanzhilfevereinbarungen und fristgerechte Zahlung ihrer Finanzbeiträge.“

[14] „Designing together the 'ideal house' for public-private partnerships in European research“, Abschlussbericht der GTI-Sherpa-Gruppe, Januar 2010, http://cordis.europa.eu/fp7/jtis/.

[15] KOM(2010) 260, http://ec.europa.eu/budget/documents/financial_regulation_de.htm.

[16] Artikel 2 der Verordnungen (EG) Nr. 72/2008 und Nr. 74/2008 des Rates.

[17] Siehe: http://www.catrene.org und http://www.itea2.org.

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