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Document 52010DC0640

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA) GEÄNDERTER INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2011-2013

/* KOM/2010/0640 endg. */

52010DC0640

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA) GEÄNDERTER INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2011-2013 /* KOM/2010/0640 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 10.11.2010

KOM(2010) 640 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA)GEÄNDERTER INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2011-2013

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA)GEÄNDERTER INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2011-2013

Einleitung

Der indikative Mehrjahresfinanzrahmen (Multi-Annual Indicative Financial Framework – MIFF) für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) soll Informationen über die vorläufige Aufschlüsselung des IPA-Gesamtfinanzrahmens liefern, den die Kommission nach Artikel 5 der IPA-Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 vorgeschlagen hat. Er dient als Bindeglied zwischen dem politischen Rahmen des Erweiterungspakets und dem Haushaltsverfahren. Die für jedes Empfängerland und für die Mehrempfängerprogramme erstellten indikativen Mehrjahresplanungsdokumente, auf deren Grundlage die Heranführungshilfe gewährt wird, tragen der im MIFF vorgeschlagenen vorläufigen Aufschlüsselung Rechnung. Erstmals wird es für den Zeitraum 2011-2013 auch ein separates Mehrjahresplanungsdokument (MIPD) für die grenzübergreifende Zusammenarbeit geben.

Der MIFF basiert auf einem rollierenden dreijährigen Programmierungszyklus. In der Regel wird der MIFF im letzten Quartal des Jahres n-2 für die Jahre n, n+1 und n+2 vorgelegt. Er ist Teil des Erweiterungspakets und enthält einen mit dem Finanzrahmen im Einklang stehenden Vorschlag für die finanzielle Umsetzung der im Paket selbst festgelegten politischen Prioritäten. Da 2013 das letzte Haushaltsjahr des IPA darstellt, deckt dieser MIFF denselben Zeitraum wie der vorherige MIFF ab, nämlich 2011-2013. Er schlüsselt die Mittelzuweisungen für die Heranführungshilfe nach Ländern und Komponenten auf und enthält die für die Mehrempfängerprogramme und die Unterstützungsausgaben vorgesehenen Beträge.

Wie in den Vorjahren geht der MIFF vom derzeitigen Status der betreffenden Länder aus und greift Entscheidungen des Rates über mit dem Erweiterungspaket vorgelegte Stellungnahmen oder den voraussichtlichen Zeitpunkt des Beitritts der Kandidatenländer in diesem Stadium nicht vor. Erstmals wird Island als Empfängerland[1] in den MIFF einbezogen. Falls solche Entscheidungen vor der nächsten jährlichen Veröffentlichung des MIFF im Herbst 2011 getroffen werden und wesentliche Änderungen an diesem MIFF erfordern, wird die Kommission zu gegebener Zeit eine geänderte Fassung veröffentlichen. Sobald ein Kandidatenland der EU beigetreten ist, steht die diesem Land vorläufig zugewiesene Heranführungshilfe dem neuen Mitgliedstaat ab dem Jahr des Beitritts nicht mehr zur Verfügung.

Die allgemeinen politischen Prioritäten für die Heranführungshilfe sind in den Beitrittspartnerschaften und den Europäischen Partnerschaften, den jährlichen Fortschrittsberichten und dem Erweiterungsstrategiepapier festgelegt, die alle Teil des Erweiterungspakets sind, das dem Rat und dem Europäischen Parlament jedes Jahr vorgelegt wird.

Strategische Finanzplanung

1. Aufteilung der Mittel auf die Länder

Ausgangspunkt für die Zuweisungen im Jahr 2007 war die Zusage der Kommission, dass 2007 kein Empfängerland weniger als im Jahr 2006 erhalten sollte. Zudem sollten Bosnien und Herzegowina wie auch Albanien nicht weniger als den jährlichen Durchschnitt der Mittel erhalten, die ihnen in den Jahren 2004 bis 2006 gewährt worden waren. Die zweite Zusage hängt damit zusammen, dass die Mittel für diese beiden Länder bereits 2004 bereitgestellt worden waren.

Die Zahlen für 2008 und die folgenden Jahre wurden anhand von Pro-Kopf-Zuweisungen berechnet, die in der Vergangenheit als Hilfsgrößen für den Bedarf und die Auswirkungen dienten. Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die westlichen Balkanstaaten unter den potenziellen Kandidatenländern steigen während der Laufzeit des derzeitigen Finanzrahmens über den im Rahmen des Programms CARDS gewährten Pro-Kopf-Durchschnitt der Jahre 2004-2006, der 23 EUR (in Preisen von 2004) betrug. Für Montenegro liegen die Pro-Kopf-Zuweisungen höher als für die übrigen potenziellen Kandidatenländer, da eine angemessene Verwaltung unabhängig von der Größe des Landes bestimmte Mindestbeträge erfordert. Die Aufschlüsselung der Mittel nach Ländern wurde insgesamt eingehalten, mit Ausnahme des Kosovos[2], das höhere IPA-Mittel erhielt. 2008 gewährte die Haushaltsbehörde 60 Mio. EUR als Teil einer umfassenderen Bereitstellung neuer Mittel zur Unterstützung der Stabilität und Entwicklung Kosovos. Diese wurden durch die Übertragung von weiteren 60 Mio. EUR aus nicht verwendeten Makro-Finanzhilfemitteln ergänzt. 2009 wurden im Anschluss an die Geberkonferenz vom Juli 2008 zusätzlich 40 Mio. EUR gebunden.

Für die Kandidatenländer Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien wird ein Betrag von über 30 EUR pro Kopf (in Preisen von 2004) zugewiesen. Für Kroatien wird dieses Finanzierungsniveau über den gesamten Zeitraum beibehalten. Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien steigen dagegen weiter, da der Aufbau einer angemessenen Verwaltung unabhängig von der Größe des Landes bestimmte Mindestbeträge erfordert.

Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die Türkei werden im Zeitraum 2007-2013 schrittweise erhöht, um der Größe und Absorptionskapazität des Landes Rechnung zu tragen.

2. Aufteilung der Mittel auf die Komponenten

IPA setzt sich aus fünf Komponenten zusammen: I – Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau, II – Grenzübergreifende Zusammenarbeit, III – Regionale Entwicklung, IV – Entwicklung der Humanressourcen und V – Entwicklung des ländlichen Raums.

Unter Komponente I (Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau) fallen alle Maßnahmen zum Institutionenaufbau und die Investitionen im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand ; sie unterstützt die begünstigten Länder beim Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz und fördert je nach Priorität Kooperationsmaßnahmen, die nicht ausdrücklich von den anderen Komponenten abgedeckt werden.

Im Rahmen der Komponente II (Grenzübergreifende Zusammenarbeit) werden grenzübergreifende Maßnahmen unterstützt, an denen entweder nur begünstigte Länder oder aber begünstigte Länder und Mitgliedstaaten beteiligt sind; sie umfasst auch die Teilnahme IPA-begünstigter Länder an den transnationalen und den interregionalen EFRE-Programmen sowie gegebenenfalls an den ENPI-Programmen für den Schwarzmeer- und den Mittelmeerraum.

Komponente III und IV, die von den Kandidatenländern in Anspruch genommen werden können, zielen darauf ab, diese Länder bis zu ihrem Beitritt auf Programmierung, Umsetzung und Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds vorzubereiten, indem eine bestmögliche Annäherung an die Verfahren der Strukturfonds nach den Vorschriften für die Außenhilfe ermöglicht wird. Insbesondere Komponente III (Regionale Entwicklung) lehnt sich weitestgehend an den EFRE und den Kohäsionsfonds an. Komponente IV (Entwicklung der Humanressourcen) dient der Vorbereitung der Kandidatenländer auf den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie. Komponente V (Entwicklung des ländlichen Raums) hilft den Kandidatenländern dabei, sich auf die nach dem Beitritt umzusetzenden gemeinschaftsfinanzierten Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums vorzubereiten, indem sie die Heranführungshilfe nach Systemen verwalten, die den nach dem Beitritt erforderlichen Systemen so ähnlich wie möglich sind.

Die Aufteilung der Mittel auf die Komponenten erfolgte entsprechend der Leistungsfähigkeit der für die Durchführung der Komponenten III, IV und V in den derzeitigen Kandidatenländern erforderlichen dezentralen Verwaltungssysteme; ferner wurde berücksichtigt, dass die Dotierung der Komponente II, soweit sie sich auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten bezieht, der betreffenden EFRE-Dotierung aus Rubrik 1b entsprechen muss.

3. Sonstige Zuweisungen

Unterstützungsausgaben

Dieser Finanzrahmen deckt die direkt mit der Anwendung des IPA zusammenhängenden Verwaltungskosten ab.

Zuweisungen für die Mehrempfängerprogramme

Die Mehrempfängerprogramme im Rahmen der Komponente I sollen die Länderprogramme ergänzen und die multilateralen Beziehungen zwischen den westlichen Balkanstaaten und der Türkei intensivieren. Die Strategie konzentriert sich auf die Bereiche, die für die europäische Integration und die Stabilität in der Region von entscheidender Bedeutung sind und behandelt die Bereiche, in denen die Länder zusammenarbeiten müssen. Programme, die ihre Wirkung auf regionaler Ebene entfalten und/oder mit denen bei horizontaler Durchführung in mehreren begünstigten Ländern Größen- oder Verbundvorteile erzielt werden können, werden aus diesem Finanzrahmen finanziert.

Mit Mehrempfängerprogrammen werden unter anderem die Regionale Schule für öffentliche Verwaltung, das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA), der Regionale Kooperationsrat (RCC), die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, ERASMUS-Stipendien und die Hochschulbildung unterstützt. Darüber hinaus bilden diese Programme die Grundlage für die Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft, die ihre Mittel sowohl aus den Länder- als auch aus den Mehrempfängerprogrammen im Rahmen von IPA bezieht. Der Institutionenaufbau für die westlichen Balkanstaaten, die Türkei und Island wird mit dem Instrument TAIEX unterstützt, und es werden Mittel für die Prüfung und Evaluierung regionaler und einzelstaatlicher Programme sowie für Maßnahmen im Bereich Information und Kommunikation bereitgestellt. Die notwendigen Investitionen in KMU, Energieeffizienz und Infrastrukturausbau, bei denen eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen stattfindet, werden weiter mit einem erheblichen Teil der regionalen und horizontalen Zuweisung unterstützt. Diese Unterstützung wird durch den Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten koordiniert, der Ende 2009 eingerichtet wurde, um die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den aktiv in den westlichen Balkanstaaten engagierten Gebern und internationalen Finanzinstitutionen zu fördern. Ab 2010 wird auch ein Teil der Komponente II, nämlich die Teilnahme von Ländern an den transnationalen EFRE-Programmen „Mittelmeerraum“ und „Südosteuropa“, auf Mehrempfängerbasis durchgeführt, um die Umsetzung zu erleichtern.

Darstellung der Zahlen

In der nachstehenden Tabelle sind die genannten Zahlen in jeweiligen Preisen und in Euro angegeben. Die Zuweisungen sind nach Ländern und Komponenten, nach Mehrempfängerprogrammen und nach Unterstützungsausgaben aufgeschlüsselt. Zur besseren Übersicht sind auch die Zahlen für die Verpflichtungen für die vorherigen Jahre sowie die aktualisierten Zahlen für 2010 angegeben.

Geänderter indikativer Mehrjahresfinanzrahmen: Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen des Finanzrahmens 2011-2013 für das Instrument für Heranführungshilfe nach Land und Komponente

KOMPONENTE | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |

KROATIEN |

HILFE BEIM ÜBERGANG UND INSTITUTIONEN-AUFBAU | 49 611 775 | 45 374 274 | 45 601 430 | 39 483 458 | 39 959 128 | 40 872 310 | 38 513 885 |

GRENZÜBER-GREIFENDE ZUSAMMENARBEIT | 9 688 225 | 14 725 726 | 15 898 570 | 15 601 136 | 15 869 158 | 16 142 542 | 16 698 384 |

REGIONALE ENTWICKLUNG | 45 050 000 | 47 600 000 | 49 700 000 | 56 800 000 | 58 200 000 | 59 348 000 | 62 000 000 |

ENTWICKLUNG DER HUMANRESSOURCEN | 11 377 000 | 12 700 000 | 14 200 000 | 15 700 000 | 16 000 000 | 16 040 000 | 18 000 000 |

LÄNDLICHE ENTWICKLUNG | 25 500 000 | 25 600 000 | 25 800 000 | 26 000 000 | 26 500 000 | 27 268 000 | 27 700 000 |

INSGESAMT | 141 227 000 | 146 000 000 | 151 200 000 | 153 584 594 | 156,528,286 | 159,670,852 | 162,912,269 |

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN |

HILFE BEIM ÜBERGANG UND INSTITUTIONEN-AUFBAU | 41 641 613 | 41 122 001 | 39 310 500 | 36 917 068 | 28,803,410 | 28,207,479 | 27,941,228 |

GRENZÜBER-GREIFENDE ZUSAMMENARBEIT | 4 158 387 | 4 077 999 | 4 371 501 | 4 467 526 | 5 124 876 | 5 183 373 | 5 243 041 |

REGIONALE ENTWICKLUNG | 7 400 000 | 12 300 000 | 20 800 000 | 29 400 000 | 39 300 000 | 42 300 000 | 51 800 000 |

ENTWICKLUNG DER HUMANRESSOURCEN | 3 200 000 | 6 000 000 | 7 100 000 | 8 400 000 | 8 800 000 | 10 380 000 | 11 200 000 |

LÄNDLICHE ENTWICKLUNG | 2 100 000 | 6 700 000 | 10 200 000 | 12 500 000 | 16 000 000 | 19 000 000 | 21 028 000 |

INSGESAMT | 58 500 000 | 70 200 000 | 81 782 001 | 91 684 594 | 98 028 286 | 105 070 852 | 117 212 269 |

KOMPONENTE | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |

ISLAND |

HILFE BEIM ÜBERGANG UND INSTITUTIONEN-AUFBAU | 10 000 000 | 12 000 000 | 6 000 000 |

INSGESAMT | 10 000 000 | 12 000 000 | 6 000 000 |

ΤÜRKEI |

HILFE BEIM ÜBERGANG UND INSTITUTIONEN-AUFBAU | 256 702 720 | 256 125 297 | 239 550 810 | 217 809 826 | 228 620 919 | 233 900 336 | 238 325 843 |

GRENZÜBER-GREIFENDE ZUSAMMENARBEIT | 2 097 280 | 2 874 709 | 3 049 190 | 3 090 174 | 9 779 081 | 9 974 664 | 10 174 157 |

REGIONALE ENTWICKLUNG | 167 500 000 | 173 800 000 | 182 700 000 | 238 100 000 | 293 400 000 | 367 805 000 | 378 000 000 |

ENTWICKLUNG DER HUMANRESSOURCEN | 50 200 000 | 52 900 000 | 55 600 000 | 63 400 000 | 77 600 000 | 89 930 000 | 96 000 000 |

LÄNDLICHE ENTWICKLUNG | 20 700 000 | 53 000 000 | 85 500 000 | 131 300 000 | 172 500 000 | 197 890 000 | 213 000 000 |

INSGESAMT | 497 200 000 | 538 700 006 | 566 400 000 | 653 700 000 | 781 900 000 | 899 500 000 | 935 500 000 |

ALBANIEN |

HILFE BEIM ÜBERGANG UND INSTITUTIONEN-AUFBAU | 54 318 790 | 65 237 756[3] | 71 360 000 | 84 200 000[4] | 84 301 650 | 85 987 683 | 87 446 037 |

GRENZÜBER-GREIFENDE ZUSAMMENARBEIT | 6 681 210 | 8 582 244 | 9 822 921 | 9 973 173 | 10 126 636 | 10 283 169 | 10 666 232 |

INSGESAMT | 61 000 000 | 73 820 000 | 81 182 921 | 94 173 173 | 94 428 286 | 96 270 852 | 98 112 269 |

BOSNIEN UND HERZEGOWINA |

HILFE BEIM ÜBERGANG UND INSTITUTIONEN-AUFBAU | 58 136 394 | 69 854 783 | 83 900 000 | 100 688 099 | 102 681 861 | 104 673 499 | 106 870 228 |

GRENZÜBER-GREIFENDE ZUSAMMENARBEIT | 3 963 606 | 4 945 217 | 5 207 746 | 4 696 495 | 4 746 425 | 4 797 353 | 4 942 041 |

INSGESAMT | 62 100 000 | 74 800 000 | 89 107 746 | 105 384 594 | 107 428 286 | 109 470 852 | 111 812 269 |

Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |

MONTENEGRO |

Hilfe beim Übergang und Institutionen-aufbau | 27 490 504 | 28 112 552 | 29 832 179[5] | 29 838 823 | 29 843 599 | 30 446 471 | 30 996 035 |

Grenzüber-greifende Zusammenarbeit | 3 909 496 | 4 487 448 | 4 667 821 | 3 682 690 | 4 310 344 | 4 338 551 | 4 418 687 |

INSGESAMT | 31 400 000 | 32 600 000 | 34 500 000 | 33 521 513 | 34 153 943 | 34 785 022 | 35 414 722 |

SERBIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionen-aufbau | 181 496 352 | 179 441 314 | 182 551 643 | 186 206 679 | 189 956 810 | 193 801 948 | 203 101 005 |

Grenzüber-greifende Zusammenarbeit | 8 203 648 | 11 458 686 | 12 248 357 | 11 751 753 | 11 922 790 | 12 097 244 | 11 630 694 |

INSGESAMT | 189 700 000 | 190 900 000 | 194 800 000 | 197 958 432 | 201 879 600 | 205 899 192 | 214 731 699 |

KOSOVO |

Hilfe beim Übergang und Institutionen-aufbau | 68 300 000 | 184 700 000 | 106 100 000 | 66 100 000 | 65 828 286 | 67 070 852 | 70 712 269 |

Grenzüber-greifende Zusammenarbeit | 0 | 0 | 0 | 1 200 000 | 2 871 714 | 2 929 148 | 2 987 731 |

INSGESAMT | 68 300 000 | 184 700 000 | 106 100 000 | 67 300 000 | 68 700 000 | 70 000 000 | 73 700 000 |

Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |

LÄNDERPROGRAMME INSGESAMT |

1 109 427 000 | 1 311 720 006 | 1 305 072 668 | 1 397 306 900 | 1 553 046 687 | 1 692 667 622 | 1 755 395 497 |

MEHREMPFÄNGERPROGRAMME |

Hilfe beim Übergang und Institutionen-aufbau | 129 571 000[6] | 137 736 644[7] | 188 867 536[8] | 141 706 551[9] | 182 269 100 | 162 860 000 | 174 845 477 |

Grenzüber-greifende Zusammenarbeit | 0 | 0 | 0 | 4 921 679 | 5 293 313 | 5 672 378 | 6 059 026 |

UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN |

44 793 000 | 51 950 000 | 47 648 000 | 47 393 000 | 52 183 900 | 80 500 000 | 84 500 000 |

GESAMTBETRAG |

1 263 200 000 | 1 501 406 650 | 1 541 588 204 | 1 591 328 130 | 1 796 793 000 | 1 935 700 000 | 2 023 800 000 |

Angaben in Euro und in jeweiligen Preisen

[1] Verordnung (EU) Nr. 540/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)

[2] Für das Kosovo gilt die Resolution 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

[3] Einschließlich 3,12 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[4] Einschließlich 1,5 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[5] Einschließlich 1,2 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[6] Einschließlich 20,6 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[7] Einschließlich 2,0 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[8] Einschließlich 22,8 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

[9] Einschließlich einer Verringerung der Fazilität für Ernährungssicherheit um 29 Mio. EUR, die 2011 (14 Mio. EUR), 2012 (6 Mio. EUR) und 2013 (9 Mio. EUR) zurückgezahlt werden. Die in diesen Jahren zurückgezahlten Mittel werden für die Zuweisung für Island verwendet werden; einschließlich 2,7 Mio. EUR zusätzlicher Mittel aus früheren Programmen.

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