Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52010AR0223

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Beitrag der Kohäsionspolitik zur Europa-2020-Strategie“

ABl. C 15 vom 18.1.2011, p. 10–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 15/10


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Beitrag der Kohäsionspolitik zur Europa-2020-Strategie“

2011/C 15/03

SCHLUSSFOLGERUNGEN DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

Der Ausschuss der Regionen muss in einer strukturierten Form – auch unter Nutzung der Erkenntnisse der Europa-2020-Monitoringplattform – in die weitere Umsetzung der Europa-2020-Strategie eingebunden werden. Dazu sollte der Jahresbericht der Europäischen Kommission für den Frühjahrsgipfel ein festes Kapitel über die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Strategie vorsehen;

die Kohäsionspolitik muss sich auch in Zukunft an den Zielsetzungen des im EU-Vertrag verankerten wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ausrichten, insbesondere durch Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsrückstand der verschiedenen Regionen und des Rückstands der am stärksten benachteiligten Gebiete. Unter dieser Prämisse wird sie einen aktiven Beitrag für die Umsetzung der Europa-2020-Ziele leisten;

nur durch den horizontalen Ansatz der Kohäsionspolitik kann sichergestellt werden, dass alle Regionen in der Europäischen Union eine Chance haben, sich aktiv an der Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu beteiligen;

dies könnte durch einen Territorialen Pakt mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gelingen, der die Beteiligung der Gebietskörperschaften an der Umsetzung der Europa-2020-Strategie festlegt und eine Empfehlung für Territorialpakte gibt, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten die strukturierte Beteiligung der Gebietskörperschaften gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ermöglichen könnten.

Hauptberichterstatter

:

Michael Schneider, Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten,

Bevollmächtigter des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund (DE/EVP)

Referenzdokument

:

Befassung durch den belgischen Ratsvorsitz

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitende Bemerkungen

1.

stellt fest, dass mit der Vorlage der Mitteilung der Europäischen Kommission und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Europa-2020-Strategie wichtige Entscheidungen für die künftige Ausrichtung der EU-Politiken auf die Förderung von nachhaltigem Wachstum, Innovation und Beschäftigung getroffen wurden;

2.

unterstreicht, dass sich im weiteren Verlauf der Diskussionen die Europäischen Institutionen auf Kernziele und Handlungsschwerpunkte verständigt haben, die in den nächsten Monaten durch Leitinitiativen und Gesetzgebungsvorhaben untersetzt werden sollen;

3.

weist darauf hin, dass der Einbeziehung und aktiven Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der weiteren Ausgestaltung der Strategie und der Stärkung ihrer Rolle bei deren Umsetzung besondere Bedeutung zukommt;

4.

stellt in diesem Zusammenhang fest, dass ein Schlüssel zum Erfolg der Europa-2020-Strategie in der zielgerichteten Nutzung der Potenziale und Ressourcen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften liegt;

5.

hebt den bedeutenden Beitrag, den EU-Kohäsionspolitik zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie leisten kann, hervor;

6.

begrüßt daher, dass der belgische EU-Ratsvorsitz den Ausschuss der Regionen um eine Stellungnahme zur künftigen Rolle der Kohäsionspolitik zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie gebeten hat;

7.

ruft in Erinnerung, dass sich der Ausschuss der Regionen in den vergangenen Jahren intensiv mit der Ausrichtung der Lissabon-Strategie und der Beteiligung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an deren Umsetzung beschäftigt und sich auch zu der Frage der künftigen Ausrichtung der Europa-2020-Strategie eingebracht hat;

8.

weist in diesem Zusammenhang vor allem auf folgende Dokumente hin:

das Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-Level-Governance (1), in dem im Hinblick auf den territorialen Zusammenhalt die konsequente Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Sektorpolitiken der EU gefordert wurde,

die Stellungnahme zur „Zukunft der Lissabon-Strategie nach 2010“  (2), in der festgestellt wurde, dass die neue Strategie auf den vorhandenen Partnerschaftsstrukturen aufbauen sollte,

die Stellungnahme zur „Zukunft der Kohäsionspolitik“  (3), in der gefordert wird, dass die Kohäsionspolitik auch weiterhin ein zentraler Pfeiler des europäischen Integrationsprozesses bleiben muss;

Zielstellungen: „Europa 2020“ und Kohäsion bedingen einander

9.

unterstreicht, dass Ausgangspunkt einer Bewertung der künftigen Rolle der Kohäsionspolitik für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie die vertraglichen Grundlagen und die Zielstellungen der verschiedenen EU-Politiken sein müssen;

10.

stellt in diesem Zusammenhang fest, dass sich der Beitrag der Kohäsionspolitik zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie im Rahmen der in Artikel 174 AEUV festgelegten Zielsetzung und des durch den Vertrag von Lissabon in Artikel 3 AEUV als Querschnittsziel ausgewiesenen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts bewegen muss;

11.

weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik darauf abzielt, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern und die Unterschiede in der Entwicklung der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern. Hierbei gilt besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den wirtschaftlich benachteiligten oder den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen; erinnert darüber hinaus an die in der Studie „Europa 2020“ aufgeführten Herausforderungen für die Regionen in der EU, darunter den Regionen an der Außengrenze der EU sowie den städtischen Gebieten, deren Randbezirke häufig von fortschreitendem Verfall und zunehmender sozialer und wirtschaftlicher Verarmung betroffen sind; ist weiterhin der Auffassung, dass bei der Umsetzung der Europa-2020-Strategie auch den Gebieten in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 des AEUV Rechnung zu tragen ist;

12.

stellt fest, dass die EU-Strukturfonds wesentlich zur Umsetzung der bisherigen Lissabon-Strategie beigetragen haben; bedauert jedoch die zu geringe Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diese Umsetzung;

13.

unterstützt daher die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, in denen dieser betont, wie wichtig es ist, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern sowie die Infrastruktur auszubauen, um zum Erfolg der Europa-2020-Strategie beizutragen; bedauert jedoch die mangelnde Berücksichtigung der Gebietskörperschaften in diesen Schlussfolgerungen;

14.

verweist auf die Schlussfolgerung aus dem Kok-Bericht über die fehlende Berücksichtigung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie und leitet daraus die Notwendigkeit ab, durch eine aktive Beteiligung der Gebietskörperschaften vor Ort, eine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu schaffen;

15.

sieht daher folgende Aspekte als besondere Erfolgsvoraussetzungen für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie an:

die Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften muss frühzeitig und umfassend sein, um eine Identifikation der Akteure mit den Zielen, Inhalten und Maßnahmen der Europa-2020-Strategie zu erreichen,

die Europa-2020-Strategie muss in der Lage sein, die Entwicklungspotenziale aller Gebietskörperschaften zu mobilisieren,

die eher thematisch aufgestellte Europa-2020-Strategie muss mit dem horizontalen Ansatz der Kohäsionspolitik verbunden werden, um eine umfassende Beteiligung und Wirkung in allen Gebietskörperschaften zu erzielen;

16.

warnt jedoch davor, die Kohäsionspolitik durch weitere Berichtspflichten, die über die bestehenden Verfahren hinausgehen, noch stärker administrativ zu belasten;

17.

unterstreicht, dass im Mittelpunkt der Kohäsionspolitik auch in Zukunft flexible lokal und regional angepasste Strategien stehen müssen, die zur Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie beitragen, indem sie Antworten auf die äußerst unterschiedlichen Entwicklungserfordernisse in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor Ort geben;

18.

spricht sich nochmals gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung vom 12. Mai 2010 über die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung aus, Zahlungen aus den Strukturfonds im Rahmen eines Verfahrens wegen übermäßigen Defizits einzufrieren, und verweist auf seine Entschließung vom 10. Juni 2010 (4);

19.

stellt fest, dass zwischen der Kohäsionspolitik und den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ein enger Zusammenhang besteht, da beide bereichsübergreifend sowohl zur Stärkung des Binnenmarktes als auch zu mehr Zusammenhalt in Europa beitragen; vertritt daher die Ansicht, dass die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse als maßgeblicher Faktor eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums gesondert in der Europa-2020-Strategie herausgestellt werden sollten; schließt sich den Empfehlungen des Monti-Berichts zu einer neuen Binnenmarkt-Strategie (Mai 2010) an, wonach insbesondere die Finanzierung des Angebots an Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie Dienste zur sozialen Integration als politische Ziele der künftigen Wachstumsstrategie der EU ausgewiesen werden sollten;

20.

erachtet es als zentrale Aufgabe und einen wesentlichen Mehrwert der Europa-2020-Strategie, die notwendigen Strukturreformen in Europa unter Einbeziehung der EU-Institutionen für eine Stärkung von nachhaltigem Wachstum, Innovation und Beschäftigung anzugehen. Diese Strukturreformen sind auch für den erfolgreichen Einsatz der Kohäsionspolitik von großer Bedeutung;

21.

lehnt Maßnahmen ab, die Schwerpunkte des Strukturfondseinsatzes auf die im Rahmen der Europa-2020-Strategie identifizierten strukturellen Engpässe zu begrenzen, wenn diese nicht gleichzeitig auch den kohäsionspolitischen Zielen entsprechen (inhaltliche Konditionalität);

22.

sieht jedoch Möglichkeiten, im Rahmen eines partnerschaftlichen Dialogs mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der frühzeitig vor der nächsten Programmierung der Strukturfonds beginnen muss, und gegebenenfalls auf einer vertraglichen Basis wie den vom Ausschuss der Regionen vorgeschlagenen Territorialen Pakten beruhen sollte, gemeinsame Ziele und Rahmenbedingungen für den künftigen Einsatz der Strukturfonds festzulegen, die dann ein hohes Maß an Verbindlichkeit für alle Beteiligten haben und auf diese Weise auch zur makroökonomischen Konditionalität beitragen könnten;

Beitrag der Kohäsionspolitik zur Umsetzung der drei Prioritäten: Intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum

23.

begrüßt die grundsätzliche Ausrichtung der Europa-2020-Strategie auf nachhaltiges Wachstum, Innovation und Beschäftigung und unterstützt die verstärkte Einbeziehung der sozialen und ökologischen Dimension;

24.

sieht darin einen Ausdruck für ein umfassendes Verständnis, wonach Wettbewerbsfähigkeit auf Nachhaltigkeit und verstärkten sozialen und territorialen Zusammenhalt aufbauen muss;

25.

stellt fest, dass die Kohäsionspolitik bereits in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum in der Europäischen Union geleistet hat, die nunmehr in der Europa-2020-Strategie eine zentrale Rolle spielen;

Beitrag der Kohäsionspolitik zur Umsetzung der Ziele

26.

unterstreicht, dass die Instrumente der Kohäsionspolitik - im Rahmen der vertraglichen kohäsionspolitischen Ziele - einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Europa-2020-Ziele leisten können; absolut erforderlich ist dabei der Erhalt des Gleichgewichts zwischen den traditionellen (immer noch aktuellen) Aufgaben dieser Politik und den neuen strategischen Herausforderungen, die sich der gesamten EU stellen. Ein solches Gleichgewicht kann unter anderem dadurch hergestellt werden, dass die besondere Stellung der Konvergenzregionen aufrechterhalten wird;

27.

weist darauf hin, dass die Ziele der künftigen Europa-2020-Strategie sich, insbesondere auch vor dem Hintergrund knapper werdender Finanzmittel, nicht vornehmlich an der quantitativen Verwendung von Haushaltsmitteln orientieren, und ist der Auffassung, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Europa-2020-Strategie erheblich von der Art und Qualität der eingesetzten Instrumente und ihrer Benutzerfreundlichkeit abhängen wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine größtmögliche Integration aller existierenden Finanzinstrumente der EU angestrebt werden sollte. Insbesondere betrifft dies Instrumente, die tatsächlich der Finanzierung ähnlich gelagerter Vorhaben dienen (zum Beispiel EFRE und ELER im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raumes);

28.

sieht die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung von innovativen Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der Kohäsionspolitik, wie beispielsweise der revolvierenden Fonds, um so auch die Hebelwirkung der Kohäsionspolitik zur Umsetzung der Ziele der Europa-2020-Strategie weiter zu verbessern;

29.

verweist im Hinblick auf das Beschäftigungsziel (Erhöhung der Beschäftigungsquote auf 75 % der 20- bis 64-Jährigen in der Europäischen Union) auf die Tatsache, dass im Rahmen der laufenden Strukturfondsprogramme rund 14 Mrd. EUR der Mittel für die Stärkung der Fähigkeit der Unternehmen und Arbeitnehmer bereitgestellt werden, um den Wandel zu antizipieren und zu bewältigen. Von diesem Betrag sind ungefähr 9,4 Mrd. EUR dafür vorgesehen, den Unternehmen dabei zu helfen, wirksame Maßnahmen zur Mitarbeiterentwicklung einzuführen;

30.

betont dabei die Notwendigkeit für das stärkere Zusammenwirken der Fonds mit territorialem Bezug, insbesondere des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. durch Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen;

31.

unterstützt daher den Vorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Strategierahmens, der den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (EFRE) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) umfasst; fordert die Europäische Kommission daher auf, dieses Zusammenwirken von EFRE und ESF auch in der nächsten Förderperiode durch eine gemeinsame Rahmenverordnung für die Kohäsionspolitik sicherzustellen;

32.

unterstreicht mit Verweis auf das Forschungsziel (Erhöhung der FuE-Ausgaben in der Union auf 3 % des BIP) die Tatsache, dass in der laufenden Förderperiode nach Angaben der Kommission 86 Mrd. EUR oder 25 % der Kohäsionsmittel für FuE und Innovation verwendet werden und damit in den Auf- und Ausbau der Forschungslandschaft in den europäischen Regionen fließen;

33.

weist darauf hin, dass eine auf regionale und kommunale Gebietskörperschaften ausgerichtete Förderpolitik, wie sie in der Kohäsionspolitik angelegt ist, ergänzend zur europäischen Exzellenzförderung sicherstellen kann, dass eine europäische Forschungs- und Innovationspolitik die nötige Breitenwirkung entfaltet, um die Europa-2020-Strategie zum Erfolg zu führen;

34.

ist der Auffassung, dass im Hinblick auf das Klima- und Energieziel (Verringerung der Treibhausgasemissionen, Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz um jeweils 20 %) die Verbesserung der Umweltqualität in den Strukturfonds-Programmen in allen Mitgliedstaaten eine Priorität bleiben muss, und stellt fest, dass in der laufenden Förderperiode rund ein Drittel der gesamten Kohäsionsmittel (105 Mrd. EUR) aufgewendet werden; gibt darüber hinaus zu bedenken, dass die Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente im Bereich der Klimapolitik auf internationaler Ebene nicht zu einer Beschneidung der Mittel für die Kohäsionspolitik führen darf, und erneuert zugleich seine Forderung, dass die Investitionsbilanz keine zusätzlichen Treibhausgasemissionen verursachen soll;

35.

stellt fest, dass von diesen Mitteln rund 48 Mrd. EUR für Maßnahmen in verschiedenen Bereichen beitragen, die sich mit den Herausforderungen des Klimawandels befassen, wie Schutz- und Anpassungsmaßnahmen. Dazu zählen auch Investitionen wie die Förderung energieeffizienter und erneuerbarer Energieträger (9 Mrd. EUR), sowie indirekte Maßnahmen, wie nachhaltige Projekte für den Stadtverkehr (6,2 Mrd. EUR);

36.

weist im Hinblick auf das Bildungsziel (Reduzierung der Schulabbrecherquote und Erhöhung des Anteils der Bevölkerung zwischen 30 und 34 Jahren mit einer Hochschulbildung bzw. eines entsprechenden Qualifikationsniveaus auf 40 %) darauf hin, dass die Kohäsionspolitik bereits in der laufenden Förderperiode in vielen Operationellen Programmen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Schulabbrecherquote. Dabei sind die besonderen Herausforderungen zur Erreichbarkeit und Aufrechterhaltung von Bildungseinrichtungen in dünn besiedelten Gebieten zu berücksichtigen;

37.

unterstreicht aber auch, dass die Unionskompetenzen in diesem Bereich begrenzt sind und dass die Mitgliedstaaten die ausreichende Finanzierung und Entscheidungskompetenz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gewährleisten und ihre nationalen Ziele entsprechend ihrer jeweiligen Ausgangslage und ihren nationalen Gegebenheiten unter Berücksichtigung dieser Kernziele festlegen müssen;

38.

ist im Hinblick auf das Armutsziel (Reduzierung der in Armut befindlichen bzw. von Armut bedrohten Menschen um 20 Millionen in der Europäischen Union) der Meinung, dass die Kohäsionspolitik im Rahmen ihrer Ausrichtung auf Wachstum und Beschäftigung insbesondere durch die Förderung lokaler und regionaler Eingliederungs- und Beschäftigungsprojekte einen Beitrag zur Bekämpfung der Armut in der Europäischen Union leisten kann. In den neuen Programmen werden rund 19 Mrd. EUR bereitgestellt, um Beschäftigungshindernisse, insbesondere für Frauen, junge Menschen, ältere Menschen oder gering qualifizierte Arbeitnehmer, zu beseitigen;

39.

weist darauf hin, dass nach Angaben der Europäischen Kommission die laufenden ESF-Programme 2007 und 2008 bereits fast 6 Millionen Menschen erreicht haben, davon 52 % Frauen. Etwa ein Drittel der Maßnahmen zielte auf die Unterstützung von Arbeitnehmern. Weitere Maßnahmen richteten sich an Arbeitslose (33 % der Empfänger, davon 7 % Langzeitarbeitslose) sowie an besonders gefährdete Gruppen wie Migranten und Minderheiten (13 %);

40.

stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Europäische Union gemäß Artikel 153 AEUV die Tätigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich lediglich unterstützt und ergänzt;

41.

unterstreicht das Erfordernis, eine Nutzung der Strukturfonds zu ermöglichen, die zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit beiträgt;

Beitrag der Kohäsionspolitik zur Umsetzung der Leitinitiativen

42.

stellt fest, dass die im Rahmen der Europa-2020-Strategie vorgesehenen Leitinitiativen im Wesentlichen thematische bzw. sektorale Ziele verfolgen, die aber auch weite Teile der Kohäsionspolitik abdecken;

43.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission für die Umsetzung der meisten Leitinitiativen bereits auf den Beitrag der Strukturfonds hingewiesen hat und die Kohäsionspolitik und die Strukturfonds als wichtige Katalysatoren für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU ansieht;

44.

weist auf die Notwendigkeit hin, die im Rahmen der Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie genannten Maßnahmen mit bereits bestehenden Prozessen und Maßnahmen abzustimmen, um die Übersichtlichkeit zu wahren sowie Doppelungen der Prozesse und Berichtspflichten zu vermeiden;

45.

fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der Weiterentwicklung der Leitinitiativen einen integrierten Ansatz zwischen verschiedenen europäischen Förderinstrumenten zu verfolgen und sicherzustellen, dass dabei der dezentrale Ansatz der Kohäsionspolitik berücksichtigt und - wo möglich und nötig - weiter ausgebaut wird;

46.

bekräftigt seine bereits in der Stellungnahme zur Zukunft der Kohäsionspolitik aufgestellte Forderung, dass die vorgeschlagenen Leitinitiativen nicht zu einer Einengung der europäischen Kohäsionspolitik führen dürfen. Die Strukturfonds müssen zu einer integrierten Problemlösung auf regionaler Ebene fähig bleiben und dürfen nicht auf die Erfüllung sektoraler Vorgaben reduziert werden;

47.

stellt im Hinblick auf die Leitinitiative zur „Digitalen Agenda“ fest, dass insbesondere bezüglich des flächendeckenden Zugangs zu Breitbandnetzen in ländlichen Räumen oder bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen zur Bewältigung des demografischen Wandels enge Bezugspunkte zwischen der Digitalen Agenda und dem Einsatz der Kohäsionspolitik liegen;

48.

sieht im Hinblick auf die Leitinitiative „Innovationsunion“ die Möglichkeit, eine bessere Arbeits- und Aufgabenverteilung zwischen der auf Exzellenz ausgerichteten Förderung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung auf europäischer Ebene und der Innovationsförderung auf dezentraler Ebene zu erreichen, um so die notwendige Breitenwirkung zu entfalten;

49.

verweist in diesem Zusammenhang auf die Maßnahmen der Kohäsionspolitik zum Aufbau regionaler Innovationssysteme, der Instrumente zur territorialen Zusammenarbeit, die Bereitstellung von Risikokapital und Maßnahmen zur schnelleren Einführung innovativer Produkte und zur Vernetzung der betroffenen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung;

50.

fordert die Stärkung der komplementären Rollenverteilung zwischen den EU-Instrumenten bei dezentralen Maßnahmen zur Innovationsförderung, zumal die Innovationsförderung bereits heute ein zentraler Baustein der EU-Strukturfondsprogramme ist;

51.

begrüßt im Hinblick auf die Leitinitiative „Ressourcenschonung“ das Ziel, künftig den Ressourcenverbrauch vom Wachstum abzukoppeln und weist darauf hin, dass es insbesondere für die energetische Sanierung, alternative Energiequellen, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung nachhaltiger Verkehrskonzepte angemessen wäre, ein dezentrales politisches Konzept mit einem verstärkten Einsatz der Strukturfonds zu wählen, wodurch diese Initiative an Wirksamkeit gewinnen würde;

52.

macht deutlich, dass bei den vielfältigen Einzelmaßnahmen in diesem Bereich eine sorgfältige Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erfolgen müssen. Darüber hinaus muss verstärkt auf die Effizienz der vielfältig eingesetzten Maßnahmen geachtet werden;

53.

unterstreicht im Hinblick auf die Leitinitiative zur „Industriepolitik für die Ära der Globalisierung“, dass die Kohäsionspolitik einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Erschließung der Potenziale für industrielle Entwicklung insbesondere in schwächeren Regionen, durch die Förderung von Cluster-Initiativen, Maßnahmen zur Förderung von KMU, durch den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur oder die Unterstützung bei der Diversifizierung von Industriestandorten leistet;

54.

begrüßt im Hinblick auf die „Leitinitiative für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ die Bestrebungen der Kommission zur Unterstützung der jüngeren Generation in der Ausbildungs- und Arbeitswelt und befürwortet die Förderung der Mobilität von Studierenden und Auszubildenden sowie Unterstützungsmaßnahmen für die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt;

55.

weist auf die großen Überlappungen mit den Einsatzfeldern des Europäischen Sozialfonds hin und unterstützt das Anliegen der besseren Verknüpfung dieser Ziele mit den entsprechenden europäischen Finanzierungsinstrumenten;

Das Governance-System der Kohäsionspolitik kann einen wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Europa-2020-Strategie leisten

56.

stellt fest, dass das über die letzten Jahre erfolgreich entwickelte Mehrebenensystem der Strukturpolitik unter maßgeblicher Einbeziehung lokaler und regionaler Akteure und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Europa-2020-Strategie leisten kann;

57.

unterstreicht, dass dafür die folgenden Elemente der Kohäsionspolitik erhalten bzw. ausgebaut werden müssen:

mehrjährige Programmierung,

geteilte Mittelverwaltung und Kofinanzierung,

flächendeckender Einsatz der Strukturpolitik in allen Regionen der Europäischen Union,

Programmierung und Evaluierung der Programme anhand von Indikatoren über das BIP hinaus, unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften,

dezentrale Umsetzung,

Einbindung der Akteure vor Ort gemäß dem Partnerschaftsprinzip der Strukturfonds,

flexible Anwendung europaweiter Prioritäten in den Regionen,

territoriale Zusammenarbeit;

58.

sieht sich in der Auffassung bestärkt, dass die bisherige Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf Wachstum und Beschäftigung in die richtige Richtung zeigt und sieht daher keinen Bedarf, das bestehende „earmarking“ für die Strukturfonds noch weiter zu verschärfen. Dabei müssen an die lokalen und regionalen Gegebenheiten angepasste Strategien, die dem unterschiedlichen Entwicklungsbedarf Rechnung tragen, auch weiterhin die Grundlage für die Kohäsionspolitik bilden;

59.

fordert die europäischen Institutionen auf, bei der raschen Umsetzung der Europa-2020-Strategie und ihrer Bezüge zur Kohäsionspolitik die Möglichkeiten für eine demokratische und adäquate Beteiligung der zuständigen Stellen zu gewährleisten, indem beispielsweise genügend Zeit für Beratungen und Meinungsbildungen auf allen Ebenen eingeräumt wird und die Entscheidungsprozesse transparent und nachvollziehbar bleiben;

Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Hinblick auf die Umsetzung der Europa-2020-Strategie

60.

weist darauf hin, dass der im Vertrag verankerte territoriale Zusammenhalt für die Durchführung der Europa-2020-Strategie genauso wie für andere EU-Politiken das Leitprinzip sein sollte. Der Grundsatz der Multi-Level-Governance muss in allen Phasen der Durchführung der Strategie berücksichtigt werden;

61.

sieht aber auch die Notwendigkeit, die administrativen Kapazitäten in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erforderlichenfalls zu stärken, damit diese ihre wichtige Rolle im Rahmen der Europa-2020-Strategie auch wahrnehmen können;

62.

fordert daher die europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten auf, im Rahmen eines Territorialen Paktes mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften deren Beteiligung an der Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu vereinbaren und darin auch die Rolle von Leitinitiativen vor Ort zu beschreiben; eine Empfehlung für Territorialpakte soll auf der Ebene der Mitgliedstaaten die strukturierte Beteiligung der Gebietskörperschaften gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips ermöglichen;

63.

schlägt vor, die europäische Kohäsionspolitik als ein zentrales Instrument der Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Umsetzung der Europa-2020-Strategie im Sinne dieses Territorialen Paktes zu nutzen. In allen Fördergebieten der europäischen Kohäsionspolitik sollte es ermöglicht werden, durch Territoriale Pakte die maßgeblichen Akteure vor Ort zur Erreichung der Prioritäten und Kernziele der Europa-2020-Strategie zu mobilisieren;

64.

spricht sich dafür aus, hierfür im Rahmen der Ziele der Kohäsionspolitik ergänzende Regelungen vorzusehen, die den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer operationellen Programme einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Wachstumsprioritäten und Kernziele der Europa-2020-Strategie ermöglichen;

65.

schlägt vor, im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ den Erfahrungsaustausch und die Netzwerkbildung zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Erreichung der Prioritäten und Kernziele der Europa-2020-Strategie zu organisieren und dabei gegebenenfalls auch das Instrument des Europäischen Verbunds für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) zu nutzen. Der Aktionsbereich der transnationalen Zusammenarbeit könnte zusätzliche Schwerpunkte für die Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Leitinitiativen der Europäischen Kommission vorsehen;

66.

regt an, die Berichterstattung über die Durchführung der Interventionen der Europäischen Fonds an die Europäische Kommission für die Erfassung der Ergebnisse der Anstrengungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu nutzten. Dadurch würden neue bürokratische Strukturen und Berichtspflichten vermieden. Es bedürfte weder neuer Institutionen noch zusätzlicher Mittel;

67.

fordert die Europäische Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Ausschuss der Regionen auf der Grundlage der vorgenannten Berichte regelmäßig über die Durchführung der Territorialen Pakte zur Europa-2020-Strategie im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU zu berichten und strategische Anpassungen zu diskutieren;

68.

fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen des Fünften Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ihre Vorstellungen über die künftigen Bezüge zwischen der Kohäsionspolitik und der Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu beschreiben;

69.

ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung des Fünften Kohäsionsberichts Anfang November 2010 den Startschuss für eine EU-weite Diskussion über die künftigen Leitlinien der Kohäsionspolitik im Lichte der Europa-2020-Strategie unter Einbindung der lokalen und regionalen Ebenegeben muss, um diese dann nach einer Phase der Konsultation und Kooperation rechtzeitig vor Beginn der neuen Förderperiode zu verabschieden;

70.

sieht darüber hinaus die Notwendigkeit für eine strukturierte Einbindung des Ausschusses der Regionen in die weitere Umsetzung der Europa-2020-Strategie und schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass in dem Jahresbericht der Europäischen Kommission für den Frühjahrsgipfel ein festes Kapitel über die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Strategie vorgesehen sein sollte;

71.

hebt den territorialen Sachverstand hervor, den die Europa-2020-Monitoringplattform für die Analyse der Umsetzung der Europa-2020-Strategie und die Arbeiten des Ausschusses der Regionen bereitstellt;

kommt daher zu folgenden Schlussfolgerungen:

72.

Die Kohäsionspolitik muss sich auch in Zukunft an den Zielsetzungen des im EU-Vertrag verankerten wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ausrichten, indem das Gefälle beim Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und der Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete verringert werden.

73.

Unter dieser Prämisse wird sie einen aktiven Beitrag für die Umsetzung der Europa-2020-Ziele leisten.

74.

Dies kann aber nur gelingen, wenn sich auch in Zukunft die Kohäsionspolitik an alle Regionen in der Europäischen Union richtet.

75.

Nur durch den horizontalen Ansatz der Kohäsionspolitik kann sichergestellt werden, dass alle Regionen in der Europäischen Union eine Chance haben, sich aktiv an der Umsetzung der Europa-2020-Strategie zu beteiligen.

76.

Dies könnte durch einen Territorialen Pakt mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gelingen, der die Beteiligung der Gebietskörperschaften an der Umsetzung der Europa-2020-Strategie festlegt und eine Empfehlung für Territorialpakte gibt, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten die strukturierte Beteiligung der Gebietskörperschaften gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ermöglichen könnten.

77.

Dabei muss auch weiterhin der Schwerpunkt der Förderung der Kohäsionspolitik auf den schwächsten und problembeladensten Regionen liegen und für die nach 2013 aus der Höchstförderung ausscheidenden Regionen (einschließlich der vom sog. statistischen Effekt betroffenen Regionen) müssen angesichts der fortbestehenden Schwächen angemessene und gerechte Übergangsregelungen gefunden werden, um die Erhaltung des Erreichten für die aus der Förderung Herausfallenden zur Sicherung der Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

78.

Gleichzeitig müssen auch weiterhin die Regionen gefördert werden, die schon heute einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten. Ferner gibt es in den wirtschaftsstärkeren Regionen auch strukturschwächere Teilräume, die ebenfalls der Unterstützung bedürfen.

79.

Die territoriale Zusammenarbeit kann einen wichtigen Beitrag im Rahmen der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit für die Umsetzung der Europa-2020-Strategie leisten.

80.

Auch in Zukunft muss der Europäische Sozialfonds in der Kohäsionspolitik verbleiben und dies muss durch eine gemeinsame Rahmenverordnung sichergestellt werden.

81.

Der Ausschuss der Regionen muss in einer strukturierten Form – auch unter Nutzung der Erkenntnisse der Europa-2020-Monitoringplattform – in die weitere Umsetzung der Europa-2020-Strategie eingebunden werden. Dazu sollte der Jahresbericht der Europäischen Kommission für den Frühjahrsgipfel ein festes Kapitel über die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung der Strategie vorsehen.

82.

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union sind bereit, im Rahmen der Umsetzung der künftigen Kohäsionspolitik in Europa, ihren Beitrag zum Erfolg der Europa-2020-Strategie zu leisten.

Brüssel, den 5. Oktober 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-Level-Governance, CdR 89/2009 fin.

(2)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Zukunft der Lissabon-Strategie nach 2010“, CdR 25/2009 fin.

(3)  Prospektivstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Zukunft der Kohäsionspolitik“, CdR 210/2009 fin.

(4)  Position des Ausschusses der Regionen in dessen Entschließung vom 10. Juni 2010 (CdR 175/2010, Ziffer 12).


Top