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Document 52009IP0055

Lage der birmanischen Flüchtlinge in Thailand Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Lage der birmanischen Flüchtlinge in Thailand

ABl. C 67E vom 18.3.2010, p. 144–145 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 67/144


Lage der birmanischen Flüchtlinge in Thailand

P6_TA(2009)0055

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zur Lage der birmanischen Flüchtlinge in Thailand

(2010/C 67 E/18)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die UN-Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 sowie das ergänzende Protokoll von 1967,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Marine Berichten zufolge zwischen dem 18. und 30. Dezember 2008 in thailändischen Hoheitsgewässern rund 1 000 Bootsflüchtlinge der Rohingya entdeckt hatte, die dann ohne Navigationsausrüstung oder ausreichend Wasser und Nahrungsmittel in internationale Gewässer geschleppt wurden; in der Erwägung, dass viele von ihnen vermisst werden und dass zu befürchten steht, dass sie ertrunken sind, und dass einige von der indonesischen sowie der indischen Küstenwache gerettet wurden,

B.

in der Erwägung, dass die Rohingya, eine ethnische, vor allem moslemische Gemeinschaft in Westbirma, systematischen, anhaltenden und verbreiteten Menschenrechtsverstößen durch das herrschende Militärregime ausgesetzt sind, u. a. dadurch, dass ihnen ihre bürgerlichen Rechte vorenthalten werden und dass sie erheblichen Einschränkungen der Freizügigkeit und willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt sind,

C.

in der Erwägung, dass in den letzten Jahren Tausende von Birmesen vor der Repression und dem allenthalben herrschenden Hunger aus ihrem Heimatland geflohen sind und ihr Leben riskiert haben, um nach Thailand und in andere südostasiatische Länder zu gelangen; in der Erwägung, dass Thailand zunehmend zum Transitland für birmanische Flüchtlinge wird,

D.

in der Erwägung, dass die thailändischen Behörden die Anschuldigungen zurückgewiesen haben und dass Ministerpräsident Abhisit Vejjajiva eine vollständige Aufklärung der Vorfälle versprochen hat,

E.

in der Erwägung, dass das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen seine Besorgnis über die Berichte von Misshandlungen birmanischer Flüchtlinge geäußert hat und Zugang zu einigen der 126 Rohingya erhalten hat, die sich nach wie vor im Gewahrsam der thailändischen Behörden befinden,

F.

in der Erwägung, dass die thailändischen Behörden behaupten, die Migranten, die in thailändischen Gewässern aufgegriffen wurden, seien illegale Wirtschaftsmigranten,

1.

bedauert die Berichte über die unmenschliche Behandlung von Rohingya-Flüchtlingen und fordert die Regierung Thailands, das ein geachtetes Mitglied der Völkergemeinschaft und bekannt für seine Gastfreundschaft gegenüber Flüchtlingen ist, dringend auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das Leben der Rohingya nicht gefährdet ist und dass sie nach humanitären Standards behandelt werden;

2.

verurteilt nachdrücklich die anhaltende Verfolgung der Rohingya durch die birmanische Regierung, die in erster Linie für das Elend der Flüchtlinge verantwortlich ist; fordert, dass die Rohingya die birmanische Staatsangehörigkeit wiedererhalten, dass umgehend alle Einschränkungen ihres Rechts auf Freizügigkeit, Bildung und Eheschließung aufgehoben werden, dass die Verfolgung aus Gründen der Religion sowie die Zerstörung von Moscheen und anderen Orten des Gebets eingestellt werden und dass sämtliche Menschenrechtsverletzungen im gesamten Land sowie absichtliche Verarmung, willkürliche Besteuerung und Landbeschlagnahme aufhören;

3.

fordert die thailändische Regierung auf, die Rohingya-Flüchtlinge und -Asylsuchenden, einschließlich der Bootsflüchtlinge, nicht nach Birma zurückzuschicken, wo ihr Leben in Gefahr ist oder ihnen Folter droht;

4.

begrüßt, dass der thailändische Ministerpräsident Abhisit Vejjajiva erklärt hat, die Vorwürfe der Misshandlung von asylsuchenden Rohingya durch die Armee würden aufgeklärt werden, und fordert eine gründliche, objektive und vollkommen transparente Untersuchung, damit die Tatsachen ermittelt werden und angemessene Maßnahmen gegen jene ergriffen werden können, die für die Misshandlung der birmanischen Flüchtlinge verantwortlich sind;

5.

begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der thailändischen Regierung und dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge und fordert unverzüglichen ungehinderten Zugang zu den festgehaltenen Rohingya-Bootsflüchtlingen, damit festgestellt werden kann, welchen Schutz sie benötigen; fordert die thailändische Regierung gleichzeitig auf, die Flüchtlingskonvention und das Protokoll von 1967 zu unterzeichnen;

6.

betont, dass die Frage der Bootsflüchtlinge, die Thailand und andere Länder betrifft, ein regionales Problem darstellt; würdigt die Bemühungen der thailändischen Regierung um die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Nachbarn in der Region zur Lösung der Frage der Rohingya; begrüßt in diesem Zusammenhang das Treffen zwischen dem Ständigen Staatsminister Kasit Piromya und den Botschaftern Indiens, Indonesiens, Bangladeschs, Malaysias und Birmas, das am 23. Januar 2009 stattgefunden hat; fordert die Mitglieder der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN) und vor allem den thailändischen Vorsitz sowie einschlägige internationale Organisationen auf, sich für eine dauerhafte Lösung dieses seit langem bestehenden Problems einzusetzen;

7.

fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, in dem Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union, der im April 2009 bekräftigt werden soll, eine deutlichere Sprache zu sprechen und die unmenschliche Diskriminierung der Rohingya zu verurteilen;

8.

hält es angesichts der derzeit herrschenden Menschenrechtslage, die nach wie vor keine Verbesserungen aufweist, für sehr wichtig, dass eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Birma entsandt wird, und ist der Auffassung, dass der internationale Druck auf das Regime verstärkt werden muss;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung des Königreichs Thailand, der Regierung Birmas, dem Generalsekretär der Vereinigung Südostasiatischer Staaten, dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.


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