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Document 52009DP0001

Mitgliederzahl der Ausschüsse Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. Juli 2009 über die Mitgliederzahl der Ausschüsse

ABl. C 224E vom 19.8.2010, p. 34–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 224/34


Mittwoch, 15. Juli 2009
Mitgliederzahl der Ausschüsse

P7_TA(2009)0001

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. Juli 2009 über die Mitgliederzahl der Ausschüsse

2010/C 224 E/10

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Konferenz der Präsidenten,

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 6. Mai 2009 über die Zuständigkeiten der ständigen Ausschüsse (1),

gestützt auf Artikel 183 seiner Geschäftsordnung,

1.

beschließt folgende Mitgliederzahl der Ausschüsse:

I.

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten: 76 Mitglieder

II.

Entwicklungsausschuss: 30 Mitglieder

III.

Ausschuss für internationalen Handel: 29 Mitglieder

IV.

Haushaltsausschuss: 44 Mitglieder

V.

Haushaltskontrollausschuss: 29 Mitglieder

VI.

Ausschuss für Wirtschaft und Währung: 48 Mitglieder

VII.

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: 50 Mitglieder

VIII.

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit: 64 Mitglieder

IX.

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie: 55 Mitglieder

X.

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: 39 Mitglieder

XI.

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr: 45 Mitglieder

XII.

Ausschuss für regionale Entwicklung: 49 Mitglieder

XIII.

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung: 45 Mitglieder

XIV.

Fischereiausschuss: 24 Mitglieder

XV.

Ausschuss für Kultur und Bildung: 32 Mitglieder

XVI.

Rechtsausschuss: 25 Mitglieder

XVII.

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres: 55 Mitglieder

XVIII.

Ausschuss für konstitutionelle Fragen: 25 Mitglieder

XIX.

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter: 35 Mitglieder

XX.

Petitionsausschuss: 35 Mitglieder

Unterausschuss Menschenrechte: 30 Mitglieder

Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: 30 Mitglieder;

2.

beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 9. Juli 2009 über die Zusammensetzung der Vorstände der Ausschüsse, dass den Vorständen der Ausschüsse bis zu vier stellvertretende Vorsitze angehören können;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0348.


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