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Document 52009AR0218

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Grünbuch — Reform der gemeinsamen Fischereipolitik“ und „Eine nachhaltige Zukunft für die Aquakultur“

    ABl. C 141 vom 29.5.2010, p. 37–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.5.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 141/37


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Grünbuch — Reform der gemeinsamen Fischereipolitik“ und „Eine nachhaltige Zukunft für die Aquakultur“

    2010/C 141/08

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    sieht ebenfalls die Notwendigkeit, den Beschlussfassungsprozess für die GFP aufzugliedern und die Regulierung und/oder Verwaltung einiger Fischereitätigkeiten den Mitgliedstaaten, den Regionen und der Branche selbst im Rahmen des Gemeinschaftsrechts zu überlassen;

    empfiehlt eine eingehendere Prüfung der Einführung übertragbarer Fischereirechte mit angemessenen Schutzbestimmungen und vertritt die Auffassung, dass über verwaltete individuelle Quoten nachgedacht werden könnte, dass jedoch übertragbare individuelle Quoten das Gleichgewicht der Branche gefährden würden;

    begrüßt den Vorschlag, eine andere Regelung für die handwerkliche Fischerei und den Fang von Meeresfrüchten aufzustellen, diesen Tätigkeiten weiterhin öffentliche Finanzhilfen zukommen zu lassen und eine speziell diesen Teil der Flotte betreffende Beschlussfassung auf regionaler Ebene zu erleichtern; der Begriff „handwerkliche Küstenfischerei“ sollte nicht an die Schiffslänge geknüpft, sondern es sollten außerdem andere Parameter herangezogen werden;

    empfiehlt, für jedes Fischereigebiet zu bewerten, welche Form der Fischereibewirtschaftung am besten zu dem Fischereigebiet, den befischten Arten und der Art der Flotte passt, und dringt auf die eingehendere Prüfung eines Bewirtschaftungssystems mit Quoten;

    empfiehlt, den Zugang zu öffentlichen Beihilfen in ähnlicher Weise zu gestalten wie in der Gemeinsamen Agrarpolitik, indem das Konzept der Auflagenbindung eingeführt wird;

    ist der Auffassung, dass die EU Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakultur ergreifen sollte, darunter einen Fahrplan für 2010 mit ausgewiesenen Wachstumsgrenzen nach Regionen, die Förderung ökologischer Methoden für die Fischzucht sowie Unterstützung der Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur (EATIP), und hebt die Bedeutung der Meeresraumplanung, von Programmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, Kennzeichnungsnormen sowie der Verwaltungsvereinfachung in dem Sektor hervor.

    Berichterstatter

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO (ES/EVP), Präsident der autonomen Region Murcia

    Referenzdokumente

    Grünbuch - Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

    KOM(2009) 163 endg.

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur“

    KOM(2009) 162 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    EINLEITUNG

    1.

    hält die Vision der Kommission für die europäische Fischerei bis 2020 für erreichbar und möchte umfassend zur Debatte über die Reformen beitragen, die zur Verwirklichung dieser Vision bei möglichst wenigen Unterbrechungen bei den Arbeitsprozessen und möglichst wenig Marktverzerrung notwendig sind. Die Überprüfung und Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bietet einzigartige Chancen, um nicht nur die Mängel der Vergangenheit zu beheben, sondern auch um Vertrauen und Sicherheit für die Zukunft aufzubauen. Durch eine umfassende Einbindung der Fischer wird es gelingen, die Bestände besser zu bewirtschaften, die Flotten besser den Ressourcen anzupassen, die Fischereitätigkeiten besser zu regeln und Erträge zu erwirtschaften, die eine langfristige Zukunftssicherung ermöglichen;

    2.

    ist der Auffassung, dass der Fischfang in vielen Regionen Europas ein Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts ist und die Grundstoffe für eine in hohem Maße davon abhängige Verarbeitungsindustrie liefert. Trotz der Reformen ist es der Gemeinsamen Fischereipolitik in all den Jahren ihres Bestehens nicht gelungen, die wachsenden Probleme dieses Wirtschaftszweiges zu beheben, der vor einer Reihe großer Herausforderungen steht: der Überfischung, den angesichts der verfügbaren Ressourcen und dem Ziel einer nachhaltigen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Entwicklung unangemessenen Fangkapazitäten, der notwendigen energiemäßigen Umstellung von Fischereifahrzeugen, dem schlechten Zustand vieler Bestände und einem hohen Maß an Subventionierung, das eine wirtschaftlich nicht standsichere Situation begünstigt hat. Zudem stellen die partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Entwicklungsländern in vielen Fällen eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit dieser Länder dar, da sie zur Überfischung beitragen und den Aufbau einer lokalen Fischwirtschaft verhindern;

    3.

    vertritt die Ansicht, dass die neue GFP einem umfassenderen Ansatz folgen und dazu meeres- und umweltpolitische Maßnahmen zusammenführen sowie neue Instrumente bereithalten muss, um dem chronischen Problem der Flottenüberkapazität auf kostengünstigem Wege zu begegnen. Dazu ist ein politischer Rahmen aufzustellen, der sich auf ein System für die mittel- bis langfristige Beschlussfassung stützt und in dem bestimmte Aspekte dezentralisiert und die Ziele klar festgelegt sind. Darüber hinaus ist eine bessere Steuerung dieses Wirtschaftszweiges erforderlich, es sind Überwachungsverfahren zu definieren, die eine striktere Einhaltung der Vorschriften gewährleisten, und der Sektor muss zu mehr Engagement und Eigenverantwortung in der Verwaltung und Durchführung der GFP-Maßnahmen veranlasst werden;

    4.

    weist darauf hin, dass die Aquakultur die Möglichkeit bietet, gesunde, sichere, nachhaltige und unter strikter Einhaltung der Umweltschutzregeln hergestellte Qualitätserzeugnisse zu liefern, und in zahlreichen Gebieten Europas, die mehr oder weniger stark von der Fischerei abhängig sind, beschäftigungsstabilisierend wirkt. Die Europäische Union hat Initiativen zur Förderung der Aquakultur entwickelt, darunter strukturpolitische Finanzinstrumente (FIAF, EFF), und Strategien für ihre nachhaltige Entwicklung angestoßen und auf den Weg gebracht. Es gab zahlreiche Fortschritte, doch liegt das Produktionswachstum deutlich unter dem Weltdurchschnitt, und es bestehen heute Herausforderungen in vielen Bereichen: Integration der Aquakultur in die Meeres- und die Umweltpolitik, ihre Ausrichtung auf die Nutzung umweltfreundlicher Methoden im Rahmen einer nachhaltigen Fischereipolitik, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, integriertes Küstenzonenmanagement, bessere Verwaltung, verstärkte Gewährleistung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und des Tierschutzes analog zu dem in anderen Zweigen der Tierhaltung erreichten Niveau und rigoroser Verbraucherschutz;

    5.

    sieht in der Zunahme der Weltbevölkerung, den künftigen EU-Erweiterungen, der Verschmutzung der Meeres- und Binnengewässer und deren Auswirkungen auf die Küstenökosysteme sowie dem Klimawandel Aspekte, die mittelfristig Eingang in die GFP finden müssen, denn sie werden einen Richtungswandel in der Steuerung der Fisch- und Aquakulturproduktion mit sich bringen;

    GRÜNBUCH - REFORM DER GEMEINSAMEN FISCHEREIPOLITIK

    Allgemeine Bemerkungen

    6.

    begrüßt die frühzeitige Vorlage des Grünbuchs zur GFP-Reform (KOM(2009) 163 endg.) durch die Europäische Kommission, mit dem der Konsultationsprozess eröffnet wird, das selbstkritische Eingeständnis eines Fehlschlagens der GFP in bestimmten Aspekten, die Vorschläge für Verbesserungen der aktuellen GFP bis 2012 und die Überlegungen zu einer neuen GFP ab 2013;

    7.

    stimmt zu, dass es eine mangelnde Anpassung der Flottenkapazität gibt, die in einigen Segmenten stärker ausgeprägt ist, und unterstützt die Einführung von Mechanismen, die eine Größenanpassung der europäischen Fischereiflotten an die nutzbaren Ressourcen und einen nachhaltigeren sozioökonomischen Ansatz ermöglichen, wobei der Anpassungsmechanismus eine optimale Verwendung öffentlicher Finanzmittel gewährleisten muss, und sieht darin eine Grundvoraussetzung für die volle Entfaltung der GFP in anderen Aspekten;

    8.

    unterstreicht, dass eine maßgebliche Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Voraussetzung für eine erfolgreiche GFP ist, und schlägt insbesondere vor, die Rolle der regionalen Beiräte zu stärken;

    9.

    hält es für eine effektive Eingliederung der GFP in die integrierte Meerespolitik (IMP) der EU für unerlässlich, dass die regionalen und lokalen Akteure der Fischerei bereit sind, sich in diesem Bereich zu engagieren und einen wirksamen Beitrag zu leisten;

    10.

    befürwortet die Förderung einer engeren Kooperation zwischen den Küstenwachen der Mitgliedstaaten und begrüßt den Beschluss zur Ausarbeitung von Maßnahmen, die zur Errichtung eines besser integrierten Kontrollsystems führen;

    11.

    empfiehlt eine eingehendere Prüfung der Vor- und Nachteile einer Einführung übertragbarer Fischereirechte mit angemessenen Schutzbestimmungen sowohl für kollektive als auch individuelle Fischereirechte;

    12.

    sieht ebenfalls die Notwendigkeit, dass die künftigen Maßnahmen und Kompromisse, die im Rahmen der GFP zu fassen sein werden, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Verringerung der Fangmöglichkeiten zu beheben oder abzufedern, jederzeit mit der langfristigen ökologischen Nachhaltigkeit vereinbar sein müssen;

    13.

    dringt darauf, bestehende Fischereischutzgebiete beizubehalten und sogar noch auszudehnen;

    14.

    sieht ebenfalls die Notwendigkeit, den Beschlussfassungsprozess für die GFP aufzugliedern, indem in bestimmten Fällen das Ausschussverfahren angewandt wird und die Regulierung und/oder Verwaltung einiger Fischereitätigkeiten den Mitgliedstaaten, den Regionen und dem Sektor selbst im Rahmen des Gemeinschaftsrechts überlassen wird; fordert folglich eine nach Küstengebiet, Flussmündungsgebiet und Fischerei differenzierte Steuerung (ökosystemorientierter Ansatz);

    15.

    unterstützt den Vorschlag der Kommission, der Sektor solle mehr Verantwortung für die Durchführung der GFP übernehmen. Allein die Fischer, die ihre Verantwortung ordnungsgemäß wahrnehmen, dürfen Zugang zu den Fischbeständen erhalten, immer daran denkend, dass diese öffentliches Eigentum sind und dass die Kosten für die Bewirtschaftung dieser Ressourcen überwiegend von den Steuerzahlern getragen werden;

    16.

    befürwortet die Entwicklung einer Kultur der Rechtstreue; der Zugang der Mitgliedstaaten zur Gemeinschaftsfinanzierung sollte beschnitten werden, wenn diese ihren Pflichten im Bereich der Kontrolle und Erhaltung nicht nachkommen;

    17.

    unterstützt die Errichtung von Systemen der Echtzeitdatenerfassung, die aktuelle technische Informationen über die Fänge verfügbar machen;

    18.

    fordert die Kommission auf, im Einklang mit der europäischen Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage bei der Reform der GFP den speziellen Erfordernissen dieser Gebiete angesichts ihrer strukturellen und sozioökonomischen Bedingungen Rechnung zu tragen;

    19.

    fordert die Kommission auf, weltweit eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von Systemen für die Anpassung der Fischereipolitik und der Küstenzonenpolitik an den Klimawandel anzustreben;

    Bemerkungen zu der Initiative

    Eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei

    20.

    begrüßt den Vorschlag, eine andere Regelung für die handwerkliche Fischerei und den Fang von Meeresfrüchten aufzustellen, die für die kulturelle Identität vieler europäischer Regionen eine wichtige Rolle spielen und vielen Menschen in Kleinstbetrieben Arbeit bieten, und nimmt den Vorschlag positiv auf, diesen Tätigkeiten weiterhin öffentliche Finanzhilfen zukommen zu lassen;

    21.

    stellt sich uneingeschränkt hinter die Absicht der Kommission, in einem ökosystemorientierten Ansatz eine speziell diesen Teil der Flotte betreffende Beschlussfassung auf regionaler Ebene zu erleichtern, sofern dabei übergeordnete gemeinschaftliche Normen und Grundsätze beachtet werden;

    22.

    ist der Ansicht, dass das Engagement der vor Ort Beteiligten in den Strukturen der lokalen Partnerschaft entscheidend ist, um eine möglichst starke lokale Mitwirkung an der Ermittlung der spezifischen Potenziale und Nachteile in einem bestimmten Gebiet sowie eine den örtlichen Bedingungen entsprechende Durchführung sicherzustellen;

    23.

    empfiehlt, weitere Überlegungen über den Begriff „handwerkliche Küstenfischerei“ anzustellen und diesen nicht an die Schiffslänge zu knüpfen, sondern außerdem andere Parameter heranzuziehen, wie die enge wirtschaftliche und soziale Bindung der Tätigkeit an die Fischerorte, die Dauer der Fangfahrt, die Art des Fangs, die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem bestimmten Fischereiplan usw.;

    24.

    vertritt die Ansicht, dass der mit Überwachungsgeräten („Blue Boxes“) verbundene Wartungsaufwand für kleine Fischereifahrzeuge der handwerklichen Fischerei in Küstennähe zu kostspielig ist, weshalb die Kommission den Einsatz alternativer Geräte vorsehen sollte, die kostengünstiger sind;

    25.

    hebt hervor, dass diese nichtindustrielle Flotte unmittelbar unter den Verzerrungen leidet, die der globalisierte Markt hervorruft. In diesem Sinne sollte die Möglichkeit von Beihilfen für Neubauten erneut geprüft werden, und zwar im Rahmen der Anpassungsprogramme und unter Berücksichtigung des durch die technischen Verbesserungen möglichen höheren Fischereiaufwands, sodass eine wettbewerbsfähige Flotte entsteht, die den Fangmöglichkeiten gerecht wird, die ein Schiff haben kann, und die den Fischern angesichts der Schwierigkeiten beim Erreichen der Fanggebiete Sicherheit bietet; überdies wäre es sehr sinnvoll, wenn eine besondere Kennzeichnung der Produkte dieser Flotte vorgeschrieben würde, aus der die Herkunft des Produkts für den Verbraucher leicht ersichtlich wird;

    26.

    fordert die Kommission auf, eine gute Ausbildung der Seeleute zu fördern, damit sie in den Bereichen Betriebswirtschaft, Meereskunde, Umweltschutz und gute Hygienepraxis Kenntnisse erwerben, wodurch diese Humanressourcen in den von der Fischerei abhängigen Gebieten gehalten werden können und gleichzeitig ihre Diversifizierung in andere Tätigkeiten von gesellschaftlichem oder zivilem Interesse, wie zum Beispiel Bekämpfung der Meeresverschmutzung, Hilfe auf See usw. ermöglicht wird;

    27.

    fordert die Kommission auf, eine integrierte Initiative zur Entwicklung und Verbesserung der Infrastrukturen in Inselgebieten und Gebieten in Randlage zu fördern, die auf die kleine Küstenfischerei angewiesen sind;

    Optimale Nutzung unserer Fischereien

    28.

    steht hinter dem Ziel des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, auf dem die Mitgliedstaaten den „höchstmöglichen Dauerertrag“ (MSY) als ein Ziel akzeptierten, das bis 2015 erreicht werden muss. Dieses Ziel muss ein Leitprinzip der GFP sein. Auch die Politik zur Beendigung von Rückwürfen beurteilt er positiv; schlägt vor zu evaluieren, welche Auswirkungen die industrielle Fischerei zum Zweck der Erzeugung von Fischmehl als Futter für die Fischzucht auf die Ökosysteme hat;

    29.

    schlägt vor, den Mitgliedstaaten die Aufgabe zu übertragen, den Zugang von Fischereiflotten zu Gebieten von besonderem Schutzinteresse besser zu regulieren, mit dem Ziel der Erholung und Erhaltung dieser Schutzgebiete in einem guten Zustand;

    30.

    dringt auf die eingehendere Prüfung eines Bewirtschaftungssystems mit Quoten, die auf den tatsächlichen Fängen und auf eigenen, nachprüfbaren Unterlagen der Fischer basieren;

    31.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine andere Art des Fischereimanagements, die auf einer Beschränkung der Tage, die ein Schiff zum Fang auslaufen darf, basiert, oder die Anwendung des gegenwärtigen Systems für monospezifische Fischereien;

    32.

    empfiehlt, für jedes Fischereigebiet zu bewerten, welche Form der Fischereibewirtschaftung am besten zu dem Fischereigebiet, den befischten Arten und der Art der Flotte passt. Die Bewirtschaftungseinheit muss die Fischereizone mit der Gesamtheit der dort befischten Arten sein, außer wenn es um wandernde Arten geht;

    33.

    weist darauf hin, dass zur Lösung einiger Probleme notwendigerweise die Schaffung von Anreizen für den einzelnen Fischer und für Fischervereinigungen (gemeinsame Bewirtschaftung) gehört, die den Fischer veranlassen, eine verantwortungsvolle Fischerei zu betreiben;

    34.

    schlägt die Schaffung eines von einer externen Firma kontrollierten „Zertifikats für Qualitätsfischerei“ nach dem Vorbild der Meerespolitik vor, mit dem garantiert wird, dass sich die Fischereien strikt in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften entwickeln;

    35.

    hält es für notwendig, ein einheitliches System der Überwachung und Kontrolle der Fischereitätigkeit durch die Aufstellung von Standards nach ISO-Normen, wie z.B. ISO 17020, zu entwickeln;

    36.

    empfiehlt, die Sport- und Freizeitfischerei als Aspekte zu betrachten, die für das Fischereimanagement zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Diversifizierung der Fischereitätigkeit hin zum Fischereitourismus muss zu einer möglichen Alternative für die Fischer werden, indem sie mit ihrem Schiffsführerschein in einem verwandten Metier tätig sind, und würde das Arbeitsplatzangebot verbessern und den Fischereiaufwand verringern;

    Relative Stabilität und Zugang zu Küstenfischereien

    37.

    weist darauf hin, dass die Anwendung des Prinzips der relativen Stabilität vielfach dazu geführt haben könnte, dass die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) über die wissenschaftlichen Empfehlungen hinaus erhöht wurden, die Rückwürfe zugenommen haben und die Möglichkeiten einer rationellen Nutzung der Fischereiressourcen geschmälert wurden;

    38.

    stimmt der Kommission zu, dass der Grundsatz der relativen Stabilität keine Garantie dafür bietet, dass die Fangrechte so wirksam und effizient wie möglich genutzt werden. Es besteht eine Diskrepanz zwischen der Quotenzuteilung an die Mitgliedstaaten einerseits und dem tatsächlichen Bedarf der Flotten und der tatsächlichen Ausschöpfung der Quoten durch die einzelstaatlichen Flotten andererseits. Er empfiehlt daher eine Überarbeitung des Grundsatzes der relativen Stabilität und tritt dafür ein, dass sich die Anpassung des Quotenbedarfs der nationalen Fangflotten an der Verfügbarkeit von Fischereirechten orientiert;

    39.

    vertritt die Auffassung, dass in der Frage der übertragbaren Fangrechte über verwaltete individuelle Quoten nachgedacht werden könnte, dass hingegen übertragbare individuelle Quoten das Gleichgewicht der Branche gefährden würden. Ihre Hauptwirkung besteht darin, dass sie zu einer Konzentration der Fangkapazitäten in den Händen weniger großer Unternehmen führen und das Verschwinden der handwerklichen Fischerei beschleunigen. Es wäre außerdem vollkommen widersprüchlich, über eine andere Fischereiregelung zum Schutz der handwerklichen Küstenfischerei nachzudenken und gleichzeitig die Fischereirechte ausschließlich den Regeln des Marktes zu überlassen;

    40.

    unterstützt die Initiative, die Einschränkungen der Fangmöglichkeiten in der Zwölfmeilenzone beizubehalten;

    Handel und Märkte

    41.

    befürwortet den Vorschlag, dass garantiert sein muss, dass alle auf den Gemeinschaftsmarkt gelangenden Fischereierzeugnisse einschließlich Importe aus Fischereien stammen, die auf nachhaltige Weise bewirtschaftet werden, um so Chancengleichheit im EU-Binnenmarkt herzustellen; schlägt vor, vor der Erteilung einer Fanglizenz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen;

    42.

    spricht sich für Initiativen aus, die den Ursprung der Fischereierzeugnisse garantieren und dazu eine Verpackung von Frischware fördern, die die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses erlaubt und seine Herkunft ersichtlich macht;

    43.

    vertritt die Auffassung, dass die „Zertifikate für Qualitätsfischerei“ auf Erzeugungs- und Vermarktungsebene gefördert werden sollten, da sie dem Verbraucher eine Garantie des schonenden Umgangs mit der Ressource bieten;

    44.

    sieht ebenfalls die Notwendigkeit, dass den Erzeugerorganisationen mehr Zuständigkeiten für das Fischereimanagement übertragen werden;

    45.

    spricht sich für die Förderung der Fortbildung und die Ermittlung des entsprechenden Bedarfs in den Erzeugerorganisationen als Schlüsselelement für die Verbesserung der Fischereimärkte aus;

    Einbindung der GFP in die allgemeine Meerespolitik

    46.

    schließt sich der Ansicht der Kommission an, dass es einer integrierten Meerespolitik (IMP) als Schlüsselelement bedarf, um maritime Angelegenheiten, die für andere Sektorpolitiken - insbesondere die GFP - von großer Relevanz sind, voranzubringen, natürlich aus dem Blickwinkel der nachhaltigen Entwicklung der Küstenregionen und unter besonderer Berücksichtigung einer nachhaltigen Zukunft der Fischerei und der Anpassung an den Klimawandel;

    47.

    ist der Meinung, dass im Einklang mit dem Grundsatz des territorialen Zusammenhalts die Zukunftsfähigkeit der Gemeinwesen in Küstengebieten von der Diversifizierung und der Schaffung einer nachhaltigen Wirtschaftsgrundlage abhängen wird, die jungen Leuten eine breite Palette von Chancen zur Entfaltung ihrer Talente bietet, so dass sie sich nicht gezwungen sehen, auf der Suche nach einer höheren Lebensqualität in größere Städte abzuwandern;

    48.

    empfiehlt, dem Fischereisektor im Rahmen der IMP die Mitwirkung an der Konzipierung und Entwicklung anderer Tätigkeiten, die ergänzend zum Fischfang hinzutreten können, zu ermöglichen, und denkt dabei z.B. an den Fischereitourismus (etwa Sportfischerei und Walbeobachtung), Umweltschutzmaßnahmen, Rettungsaufgaben oder die Meeresbodensäuberung;

    49.

    ersucht die Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Regionen geographische Informationssysteme (GIS) zu erarbeiten, die eine Küstenraumplanung ermöglichen;

    50.

    ist insbesondere der Meinung, dass lokale Küstenpartnerschaften, in denen lokale Gebietskörperschaften und einschlägige Interessenträger zusammenarbeiten, maßgeblich dazu beitragen können, ein effizientes integriertes Küstenzonenmanagement nach dem Bottom-up-Ansatz sicherzustellen;

    51.

    fordert die Kommission auf, die Entwicklung polyvalenter und europaweit gültiger Führerscheine für Fischereifahrzeuge zu fördern, die eine Diversifizierung der Fischereitätigkeit erleichtern und sie mit anderen beruflichen Tätigkeiten kompatibel machen;

    Wissensgrundlage für die Politik

    52.

    begrüßt die Initiativen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern, namentlich dem Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur und den regionalen Beiräten;

    53.

    weist darauf hin, dass sich die Beschlussfassungsverfahren auf gesicherte und verlässliche Daten und Erkenntnisse stützen müssen, und erklärt sein Einverständnis mit den Schritten, die die Kommission in dieser Hinsicht unternehmen will;

    54.

    empfiehlt die Bildung eines fischereibezogenen, wissensgestützten Clusters, durch den eine dynamische, transparente öffentliche Struktur entstehen kann, die mit der Zeit zu einem Portal für die Verbreitung von Wissen über die Fischereien in der EU wird;

    Strukturpolitik und Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

    55.

    hat ebenfalls den Eindruck, dass die Strukturpolitik unerwünschte Wirkungen auf den Fischereisektor gehabt und in einigen Fällen Strukturprobleme eher zementiert als zu ihrer Beseitigung beitragen hat. Er teilt ebenfalls den Standpunkt, dass die Reform dafür sorgen muss, dass die strukturellen Schwächen der Fischereiwirtschaft beseitigt werden, und gleichzeitig einen Schutz gegen unerwünschte oder der GFP zuwiderlaufende Wirkungen bieten muss;

    56.

    empfiehlt, den Zugang zu öffentlichen Beihilfen in ähnlicher Weise zu gestalten wie in der Gemeinsamen Agrarpolitik, indem das Konzept der Auflagenbindung eingeführt wird. Die Erfüllung der festgelegten Auflagen sollte notwendige Bedingung für den Erhalt der Beihilfen sein, wobei gleichzeitig auch Strafgelder und Rückzahlungen geregelt werden müssten;

    57.

    empfiehlt die Einführung selektiverer und umweltschonenderer Fangtechniken. Schritte zu einer Lösung dieser Probleme müssen allerdings den regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen;

    Die externe Dimension

    58.

    vertritt die Ansicht, dass das Hauptziel der externen Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik das Knüpfen wirtschaftlicher Beziehungen und die Zusammenarbeit mit Drittländern sein sollte, und zwar frei von Diskriminierung, zum gegenseitigen Nutzen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes einer nachhaltigen, verantwortungsbewussten Ausübung der Fischerei;

    59.

    pflichtet der Kommission in ihrer Einschätzung bei, dass die Aufrechterhaltung der Präsenz einer EU-Flotte auf den Weltmeeren weniger wichtig geworden ist;

    60.

    begrüßt die Abkehr der Kommission von dem Grundsatz „Bezahlen, fischen und wegfahren“ und ihre Hinwendung zu partnerschaftlichen Fischereiabkommen (PFA), die auf einem umfassenderen Ansatz beruhen, der kooperationsfördernd ist und das globale fischereipolitische Handeln und die Rechtssicherheit für europäische Investitionen außerhalb der EU verbessert. Fischereiabkommen mit Drittstaaten sind als Instrument zur Gestaltung der Anpassung des Fischereisektors beizubehalten, und die Aquakultur, Investitionen und die Zusammenarbeit sind als Mittel der Entwicklung darin aufzunehmen;

    61.

    begrüßt den Vorschlag, die Einführung regionaler Formen der Zusammenarbeit gerade jetzt, da die regionale Integration als Entwicklungsinstrument gefördert wird, zu untersuchen;

    62.

    hebt hervor, dass regionale Fischereiorganisationen (RFO) ein gutes Instrument für die Steuerung des Sektors sind, und dringt auf eine stärkere Vertretung und auf mehr Gewicht in der Beschlussfassung dieser Organisationen, und zwar nach definierten Kriterien, wie Bevölkerung oder Zahl der EU-Staaten;

    63.

    sieht die Notwendigkeit des Abschlusses internationaler Übereinkommen über die Verwaltung und die Kontrolle der Fischerei im Mittelmeer, in der Ostsee und in anderen Meeresgebieten mit anderen als nur EU-Anrainerstaaten, die eine ausgewogene Nutzung der Fischereiressourcen in einem Ökosystem erlauben, das durch eine hohe Artenvielfalt und eine offenkundige Fragilität gekennzeichnet ist;

    64.

    befürwortet die Festlegung von Maßnahmen zur Schaffung eines stärker integrierten Kontrollsystems, das die bestehenden Überwachungs- und Beobachtungssysteme miteinander verbindet, insbesondere im Mittelmeerraum. Er fordert die Kommission in dieser Hinsicht auf, ein erstes Pilotprojekt in diesem Gebiet auf den Weg zu bringen, das später europaweit ausgedehnt werden könnte;

    65.

    ruft zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen der Mitgliedstaaten und der nichtgemeinschaftlichen Küstenstaaten auf;

    MITTEILUNG „AUF DEM WEG ZU EINER NACHHALTIGEN ZUKUNFT FÜR DIE AQUAKULTUR“

    Allgemeine Bemerkungen

    66.

    begrüßt die Mitteilung „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur“ (KOM(2009) 162 endg.), mit der der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“ (KOM(2002) 511 endg.) neuer Schwung gegeben werden soll, um die Herausforderungen einer Steuerung der kräftigen Entwicklung, die dieser Wirtschaftszweig nehmen kann, insbesondere im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit der Produktion und die Qualität und Sicherheit ihrer Erzeugnisse anzugehen;

    67.

    vertritt die Auffassung, dass die gemeinschaftliche Aquakultur zur Versorgung des Gemeinschaftsmarktes mit Fischereierzeugnissen beiträgt und dort ein zunehmendes Defizit ausgleicht, das aus dem schrumpfenden Anteil des Fischfangs und dem Anstieg der Nachfrage erwächst;

    68.

    ist sich der sozioökonomischen Bedeutung der Aquakultur in einigen Regionen bewusst, denn sie bietet rund 65 000 Menschen Arbeit und erzielt einen Umsatz von mehr als 3 Mrd. EUR;

    69.

    stimmt zu, dass die Aquakultur weiterhin gefördert wird, und dankt der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament für ihre Initiativen zur Förderung des Wachstums des Aquakultursektors im Rahmen der GFP;

    70.

    sieht ebenso wie die Kommission die Faktoren, die dem weiteren Wachstum der europäischen Aquakultur Grenzen setzen, wie Zugang zu den für ihre Entfaltung nötigen Flächen, schwieriger Erwerb der Lizenzen, Fragmentierung des immer noch kaum organisierten Sektors, zahlreiche Erschwernisse im Kapitalzugang und die strikten EU-Vorschriften, die es ihr schwermachen, sich im Wettbewerb mit Erzeugern aus Asien und Südamerika zu behaupten;

    71.

    würdigt die finanziellen Anstrengungen, die die EU mit ihrer Strukturpolitik zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur unternommen hat, und schlägt die Definition einer Auflagenbindung (cross-compliance) für den Fischereisektor und die Festlegung entsprechender spezifischer Kriterien wie Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz usw. vor. Werden diese Kriterien bzw. Auflagen nicht eingehalten, sollten öffentliche Hilfen nur beschränkt und/oder gar nicht gewährt werden dürfen;

    Bemerkungen zu der Initiative

    Eine nachhaltige Zukunft für die Aquakultur

    72.

    schließt sich der Ansicht an, dass die EU eine Reihe von Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors ergreifen sollte, damit die steigende Nachfrage nach Fisch gedeckt werden kann, was nicht allein durch Wildfänge möglich sein wird;

    73.

    ist ebenfalls der Ansicht, dass die EU Vorreiter in der „blauen Revolution“ sein muss, sowohl in der Fischproduktion als auch im Bereich der Technologie und Innovation, und dass auf europäischer Ebene Zertifizierungsorgane geschaffen werden müssen, die die „Qualität der Aquakulturerzeugung in der EU“ garantieren; vertritt die Auffassung, dass die EU in der Entwicklung ökologischer Methoden für die Fischzucht die Führerschaft übernehmen und die Aquakultur nur an Standorten fördern sollte, an denen sie auf eine ökologisch nachhaltige Weise betrieben werden kann, so dass gewährleistet ist, dass die Meeresumwelt für künftige Generationen bewahrt wird;

    74.

    begrüßt die Initiative der Kommission, einen geeigneten Politik- und Handlungsrahmen für die Entwicklung der Aquakultur aufzustellen, der die Beseitigung von Hindernissen auf der Ebene der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften erleichtert, insbesondere im Hinblick auf die Etablierung der Aquakultur als ein Gewerbe, das gegenüber anderen Tätigkeiten in Küstengebieten gleichberechtigt ist, und bezüglich der Erteilung der entsprechenden Genehmigungen, und der der weiteren Entfaltung dieses strategischen Sektors den Weg ebnet;

    75.

    fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten einen Fahrplan für 2010 auszuarbeiten, in dem die Grenzen für das Wachstum der europäischen Aquakultur genannt und nach Regionen ausgewiesen werden, wobei die Schaffung einer fachlichen Berichterstattung im Rahmen der IMP, der Räume für die Entfaltung der Aquakultur und der notwendigen Hafeninfrastrukturen zu unterstützen ist;

    76.

    spricht sich dafür aus, den Zugang zu Versicherungsverträgen zu erleichtern, die den oft finanzschwachen Erzeugern Sicherheit geben und keinen wirtschaftlichen Aderlass für sie bedeuten;

    Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion

    77.

    hält die Einrichtung der Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur (EATIP) für sinnvoll, die es der Branche ermöglichen soll, ihre weltweite Vormachtstellung zu behaupten, und die dem Sektor strategische FuE-Leitlinien geben wird, um die Entwicklung von nachhaltigen Fischerei- und Aquakulturmethoden zu fördern;

    78.

    spricht sich dafür aus, dass die EATIP als Forum für die Förderung von Forschung und Entwicklung zu dem Zweck, Methoden einer nachhaltigen Fischerei und einer nachhaltigen Aquakultur hervorzubringen, auftritt und ein Netz mit einzelstaatlichen Plattformen für Aquakultur, Fischerei und Meereswissenschaften bildet, um so die FuE-Interessen von unten nach oben weiterzuleiten und Innovationen und neue Technologien von oben nach unten zu verbreiten;

    79.

    hebt die Bedeutung der Meeresraumplanung für die Bereitstellung von Standorten und die Aufstellung von Leitlinien für die Ansiedlung dieses Wirtschaftszweiges hervor. Eine gute Standortplanung ermöglicht es, das Wachstum der Aquakultur zu lenken, ihr Produktionspotenzial zu bestimmen, Konflikte mit anderen Nutzern des Küstenraumes oder des Hinterlandes zu vermeiden und unter dem Gesichtspunkt einer ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und marktorientierten Nachhaltigkeit Synergien zwischen Tätigkeiten und Umfeldern in den am stärksten von dieser Art von Gewerbe abhängigen Gebieten zu fördern;

    80.

    unterstützt die Ausarbeitung und Verbreitung von Normen für die Qualitätskennzeichnung und für auf dem Etikett enthaltene Informationen innerhalb Europas sowie die internationale Zusammenarbeit in Kennzeichnungs- und Zertifizierungsfragen;

    81.

    sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer stärkeren Akzentuierung der internationalen Dimension der europäischen Aquakultur und der Schaffung der Grundlagen für Krankheitskontrollpläne, die die tierzüchterische Unbedenklichkeit der Produktion gewährleisten;

    82.

    dringt auf ein finanzielles Engagement, das den Herausforderungen für die Aquakultur in der EU und den Erwartungen, die sich an diesen Wirtschaftszweig knüpfen, gerecht wird;

    83.

    ersucht um eine Untersuchung der Situation im Bereich der nautisch-fischereitechnischen und aquakulturtechnischen Ausbildung sowie eine Einschätzung des mittelfristigen Bedarfs. Er spricht sich in dieser Hinsicht dafür aus, einen Leitfaden für die Mitgliedstaaten innerhalb eines europäischen Rahmens der Freizügigkeit der Angehörigen dieses Berufszweigs aufzustellen, der eine Anhebung des Qualifikationsstandes dieser Branche und eine Popularisierung der Aquakultur in Europa ermöglicht;

    Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur

    84.

    unterstützt die EU darin, dass die Vereinbarkeit der Aquakultur mit der Umwelt gewährleistet sein muss, so dass gesunde, sichere Qualitätslebensmittel erzeugt werden, und dass dazu Schutzmaßnahmen für die Produktionszonen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, innerhalb vorgeschriebener Fristen Verbesserungen ihrer aquatischen Umwelt herbeizuführen, und der integrierten Meerespolitik einzurichten sowie Maßnahmen zu ergreifen sind, mit welchen die Entwicklung entwichener Tiere kontrolliert werden kann;

    85.

    vertritt die Auffassung, dass für ein nachhaltiges Wachstum der Tierproduktion in Aquakultur Maßnahmen auf dem Gebiet der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Verfügbarkeit neuer Tierarzneimittel für die Aquakultur und von hochwertigem, ökologisch verantwortbarem Fischfutter notwendig sind;

    86.

    spricht sich dafür aus, den Stand der Umsetzung der Richtlinie 2006/88/EG mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten zu ermitteln und ein geographisches Informationssystem (GIS) für das weltweite Auftreten von Krankheiten in der Aquakultur einzurichten;

    87.

    dringt darauf, Rechtsvorschriften über die Einrichtung eines Registers für Aquakulturproduktionen zu erlassen, aus dem den Behörden die genaue Situation der Kulturen, der zugelassene Besatz und seine Herkunft, die Besatzdichte sowie die jeweils laufenden Gesundheitsprogramme ersichtlich sind;

    88.

    hält es für notwendig, Formblätter und Protokolle für die Beantragung und Genehmigung der Ausbringung von Fischbrut, die Meldung von Krankheiten und des Entweichens von Tieren, die Information über die Kulturen und die Bewertung der Umweltkontrollpläne sowie die veterinärmedizinische Kontrolle und Dokumentation des Verbringens von Fischen per Lkw und per Schiff zu entwerfen, wie es auch für andere zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere geschehen ist;

    89.

    hält bedeutende finanzielle Aufwendungen in folgenden Bereichen für nötig: die Umweltkontrolle in Aquakulturfarmen, die Entwicklung von Programmen zur Verbesserung der Tiergesundheit, die Anpassung der Aquakulturproduktion an den Tierschutz, die Erforschung von Tierarzneimitteln und des Einsatzes alternativer Rohstoffe für die Fischfutterherstellung;

    90.

    unterstützt die Aussage, dass der Schutz der Verbrauchergesundheit garantiert und der gesundheitliche Nutzen aquatischer Nahrungsmittel anerkannt werden muss;

    Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors

    91.

    unterstützt die Initiative, die Verwaltung des Aquakultursektors als Mittel zur Verbesserung seines Images zu stärken und gleiche Bedingungen innerhalb der EU zu schaffen, die zu seiner nachhaltigen Entwicklung beitragen. Er ersucht in dieser Hinsicht die Kommission um Ausarbeitung eines Leitfadens für die Verbesserung der Verwaltung des Aquakultur- und des Fischereisektors;

    92.

    hält den Vorschlag für richtig, für eine ausgewogene Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zu sorgen, ihre Instrumente bekanntzumachen und zu verbreiten und zu erkunden, wo es Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung und der Reduzierung des Verwaltungsaufwands gibt;

    93.

    pflichtet der Kommission darin bei, dass eine angemessene Überwachung des Aquakultursektors mittels zuverlässiger statistischer Daten und allgemeiner und harmonisierter Indikatoren sowie eines öffentlichen Informationsnetzes über Marktpreise erforderlich ist;

    94.

    schlägt der Kommission vor, in der Europäischen Agentur für Fischereikontrolle ein Referat für die Evaluierung und Kontrolle der Aquakulturproduktionen einzurichten:

    95.

    unterstreicht erneut die Wichtigkeit der Professionalisierung und Berufsbildung für die Erreichung einer guten Verwaltung;

    96.

    bietet sich als Vermittler für die Verbreitung und als Garant für die Mitwirkung und Unterrichtung der Öffentlichkeit über mit der Aquakultur zusammenhängende Aspekte an, um gemeinsam mit der Kommission zu einer verantwortungsvolleren Verwaltung der Aquakulturwirtschaft beizutragen.

    Brüssel, den 4. Dezember 2009

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


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