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Document 52009AP0007

    Seeverkehrsabkommen EG/China * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (08127/2009 – 13698/2008 – C7-0030/2009 – 2008/0133(CNS))

    ABl. C 224E vom 19.8.2010, p. 43–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 224/43


    Dienstag, 15. September 2009
    Seeverkehrsabkommen EG/China *

    P7_TA(2009)0007

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (08127/2009 – 13698/2008 – C7-0030/2009 – 2008/0133(CNS))

    2010/C 224 E/16

    (Verfahren der Konsultation)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0405),

    in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (08127/2009),

    in Kenntnis des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (13698/2008),

    in Kenntnis des Artikels 80 Absatz 2 und des Artikels 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,

    gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0030/2009),

    gestützt auf Artikel 55, Artikel 90 Absatz 8 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0002/2009),

    1.

    stimmt dem Abschluss des Protokolls zur Änderung des Abkommens zu;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China zu übermitteln.


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