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Document 52008XG0607(01)
Council conclusions of 22 May 2008 on Intercultural Competences
Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zu interkulturellen Kompetenzen
Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zu interkulturellen Kompetenzen
ABl. C 141 vom 7.6.2008, p. 14–16
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 141/14 |
Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zu interkulturellen Kompetenzen
(2008/C 141/09)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
1. |
unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) (1); |
2. |
unter Hinweis auf das Unesco-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen; |
3. |
gestützt auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (2) und auf die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda (3); |
4. |
unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (4); |
5. |
unter Verweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. November 2007 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung, |
IN DER ERWÄGUNG, dass:
— |
interkultureller Dialog ein wichtiges Instrument ist, um einige der größten Herausforderungen zu meistern, denen sich Europa derzeit gegenübersieht; er ist eines der drei strategischen Ziele der europäischen Kulturagenda, die mittels dreijähriger Arbeitspläne zu verwirklichen sind, |
— |
die Bürger Europas, wenn die Gesellschaft auf der Grundlage europäischer Grundwerte offen und integrativ werden und sich aktiver Bürgersinn entwickeln soll, über interkulturelle Kompetenzen verfügen müssen, die entscheidende Faktoren für einen verstärkten interkulturellen Dialog sind, |
— |
die für interkulturelle Kompetenzen besonders wichtigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen mit folgenden Schlüsselkompetenzen zusammenhängen: fremdsprachliche Kompetenz, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz sowie Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit (5). |
IN DEM BEWUSSTSEIN, dass:
zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen in der Gesellschaft ein nachhaltiges bereichsübergreifendes Konzept für den interkulturellen Dialog entwickelt werden muss. Im Rahmen dieses Konzepts sollten möglichst folgende einschlägige Initiativen in den nachstehend aufgeführten Bereichen einbezogen und unterstützt werden:
A. |
KULTUR, darunter entsprechend dem Arbeitsplan des Rates für den Zeitraum 2008-2010 insbesondere:
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B. |
BILDUNG:
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C. |
JUGEND:
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D. |
AUDIOVISUELLE MEDIEN:
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FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE:
— |
interkulturelle Kompetenzen durch die bestehenden Instrumente und Initiativen in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und audiovisuelle Politik zu fördern, indem sie insbesondere prüfen, wie diese Maßnahmen im Sinne einer Förderung des interkulturellen Dialogs weiter vertieft und ausgebaut werden könnten, |
— |
mehr Synergien zwischen diesen Bereichen zu schaffen, um interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln, indem beispielsweise gemeinsame Initiativen ins Auge gefasst werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Bürger ihre eigene Kultur und die Kultur anderer sowie die kulturelle Vielfalt im Allgemeinen verstehen und respektieren, in einem kulturell vielfältigen Umfeld kommunizieren, gemeinsame Werte der Demokratie und Grundrechte erkennen und aktiv an der Förderung und Weiterentwicklung dieser Werte mitwirken müssen, |
— |
Gelegenheiten für einen Dialog auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene zu schaffen, und zwar durch eine stärkere Förderung der Entwicklung interkultureller Kompetenzen im Rahmen der bestehenden Programme in der Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Medienpolitik, |
— |
ein günstiges Umfeld für Kreativität und Innovation zu fördern und so ihren vollen Beitrag zur Ausgestaltung der interkulturellen Kompetenzen und zur Verbesserung des interkulturellen Dialogs zu leisten, |
— |
bewährte Verfahren zur Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu ermitteln und gemeinsam zu nutzen, und dabei insbesondere — als Folgemaßnahme — den im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs auf einzelstaatlicher und EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen Rechnung zu tragen, |
— |
das Konzept des interkulturellen Dialogs in allen anderen relevanten Politikbereichen sowohl in der EU als auch im Rahmen ihrer Außenbeziehungen auszubauen und voranzubringen. |
(1) ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 44.
(2) Dok. 9496/07 und ADD 1.
(3) ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1.
(4) ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
(5) Schlüsselkompetenzen, die in der Empfehlung 2006/962/EG.
(6) ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 27.
(7) Im Englischen häufig als „community media“ bezeichnet, im Französischen als „médias associatifs“.