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Document 52008XG0607(01)

Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zu interkulturellen Kompetenzen

ABl. C 141 vom 7.6.2008, p. 14–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/14


Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zu interkulturellen Kompetenzen

(2008/C 141/09)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

1.

unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) (1);

2.

unter Hinweis auf das Unesco-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen;

3.

gestützt auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (2) und auf die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda (3);

4.

unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (4);

5.

unter Verweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. November 2007 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung,

IN DER ERWÄGUNG, dass:

interkultureller Dialog ein wichtiges Instrument ist, um einige der größten Herausforderungen zu meistern, denen sich Europa derzeit gegenübersieht; er ist eines der drei strategischen Ziele der europäischen Kulturagenda, die mittels dreijähriger Arbeitspläne zu verwirklichen sind,

die Bürger Europas, wenn die Gesellschaft auf der Grundlage europäischer Grundwerte offen und integrativ werden und sich aktiver Bürgersinn entwickeln soll, über interkulturelle Kompetenzen verfügen müssen, die entscheidende Faktoren für einen verstärkten interkulturellen Dialog sind,

die für interkulturelle Kompetenzen besonders wichtigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen mit folgenden Schlüsselkompetenzen zusammenhängen: fremdsprachliche Kompetenz, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz sowie Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit (5).

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass:

zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen in der Gesellschaft ein nachhaltiges bereichsübergreifendes Konzept für den interkulturellen Dialog entwickelt werden muss. Im Rahmen dieses Konzepts sollten möglichst folgende einschlägige Initiativen in den nachstehend aufgeführten Bereichen einbezogen und unterstützt werden:

A.

KULTUR, darunter entsprechend dem Arbeitsplan des Rates für den Zeitraum 2008-2010 insbesondere:

Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs als Mittel zur Unterstützung offener und integrativer Gesellschaften,

Förderung einer aktiven Teilhabe aller am kulturellen Leben und des Zugangs aller zur Kultur und zum kulturellen Erbe in ihrer ganzen Vielfalt, unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit geringeren Zugangsmöglichkeiten,

Verbesserung der Bedingungen für die Mobilität von Künstlern und Kunstwerken,

Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kultur und formaler Bildung und Ausbildung wie auch zwischen Kultur und informellem und nicht formalem Lernen auf dem Gebiet des Kulturbewusstseins und der künstlerischen Bildung,

Förderung von Sprachkenntnissen und von Übersetzungen, um den Zugang zu künstlerischen Ausdrucksformen in verschiedenen Sprachen zu erleichtern.

B.

BILDUNG:

die Entwicklung einer Perspektive für lebenslanges Lernen, die unter anderem beinhaltet, dass alle Bürger die Schlüsselkompetenzen erwerben, die für die interkulturellen Kompetenzen am wichtigsten sind und am ehesten zu einer Wertschätzung der kulturellen Vielfalt als Grundwert beitragen, wie beispielsweise Sprachkenntnisse, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz sowie Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit,

Entwicklung von auf Grundsätzen der Chancengleichheit basierenden Strategien zur Einbeziehung von Kindern mit unterschiedlichem sozialen und kulturellen Hintergrund in die regulären Bildungs- und Ausbildungswege ohne jede Diskriminierung,

im Rahmen einer kohärenten Strategie für Mehrsprachigkeit aktive Förderung des Spracherwerbs in der Weise, dass auf die Bereitstellung eines breiten Spektrums von Möglichkeiten zum Spracherwerb, auch unter Nutzung von IKT und Fernunterricht, im formalen, nicht formalen und informellen Umfeld hingewirkt wird,

Förderung von Mobilitätsprogrammen für Lernende, Lehrer und andere Lehrkräfte als ein wirksames Instrument zur Förderung des interkulturellen Dialogs,

während der gesamten beruflichen Laufbahn Entwicklung von Fähigkeiten, die die Lehrer in die Lage versetzen, besser mit kultureller Vielfalt umzugehen, und die Entwicklung interkultureller Kompetenzen erleichtern und damit wirksam zur Schaffung integrativer Lerngemeinschaften beitragen.

C.

JUGEND:

Engagement junger Menschen als Beitrag zum interkulturellen Dialog in offenen und pluralistischen Gesellschaften,

Förderung, Entwicklung und Anerkennung der interkulturellen Kompetenzen von jungen Menschen durch nicht formales und informelles Lernen,

Schaffung von Gelegenheiten für junge Menschen zum frühestmöglichen Erwerb interkultureller Kompetenzen durch unterschiedliche Formen aktiver Teilhabe an der Gesellschaft, darunter Freiwilligentätigkeit, und durch verstärkte Mobilität als Weg zum Erleben der Vielfalt der Kulturen und der Mehrsprachigkeit,

Förderung des Zugangs zu und der Rolle von Kultur, Kunst, Musik und Sport für den Prozess der Selbstfindung junger Menschen und das gegenseitige Verständnis,

Förderung, Entwicklung und Anerkennung der interkulturellen Kompetenzen von Jugendbetreuern und Jugendleitern durch Erleichterung ihrer Mobilität und ihres Zugangs zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten,

Förderung der Rolle der organisierten Zivilgesellschaft, insbesondere der Einbeziehung von Jugendorganisationen.

D.

AUDIOVISUELLE MEDIEN:

Förderung der Medienkompetenz im Sinne der von der Kommission am 20. Dezember 2007 vorgelegten Mitteilung mit dem Titel „Ein europäisches Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld“ und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vom 11. Dezember 2007 (6), die unter anderem auf die kulturelle Vielfalt sowohl bei linearen als auch nichtlinearen Mediendiensten abstellt, damit der Einzelne besser gerüstet ist, um

Medieninhalte, die sich auf andere Kulturen beziehen oder dort ihren Ursprung haben, erkennen, nachvollziehen und einschätzen zu können, und

mit Hilfe neuer technologischer Instrumente (Software und Hardware) eigene kulturelle Medieninhalte erstellen und bereitstellen zu können,

Förderung von Medieninhalten und audiovisuellen Inhalten, die kulturell reichhaltig und vielfältig sind und für jeden Einzelnen hohen Informationswert haben, unter anderem mit folgenden Mitteln:

Förderung von Koproduktionen auf europäischer, einzelstaatlicher und regionaler Ebene,

Förderung von Bürgermedien ohne Erwerbszweck (7), so dass die Möglichkeiten, die sich durch die Digitaltechnik eröffnen, besser genutzt werden,

Förderung der Digitalisierung kultureller Bestände und Inhalte, um den Weg für neue Mediendienste, d. h. sowohl Onlinedienste als auch mobile Dienste, zu bereiten und hiermit einen Beitrag zur besseren Erschließung der kulturellen Vielfalt zu leisten.

FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE:

interkulturelle Kompetenzen durch die bestehenden Instrumente und Initiativen in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und audiovisuelle Politik zu fördern, indem sie insbesondere prüfen, wie diese Maßnahmen im Sinne einer Förderung des interkulturellen Dialogs weiter vertieft und ausgebaut werden könnten,

mehr Synergien zwischen diesen Bereichen zu schaffen, um interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln, indem beispielsweise gemeinsame Initiativen ins Auge gefasst werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Bürger ihre eigene Kultur und die Kultur anderer sowie die kulturelle Vielfalt im Allgemeinen verstehen und respektieren, in einem kulturell vielfältigen Umfeld kommunizieren, gemeinsame Werte der Demokratie und Grundrechte erkennen und aktiv an der Förderung und Weiterentwicklung dieser Werte mitwirken müssen,

Gelegenheiten für einen Dialog auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene zu schaffen, und zwar durch eine stärkere Förderung der Entwicklung interkultureller Kompetenzen im Rahmen der bestehenden Programme in der Kultur-, Bildungs-, Jugend- und Medienpolitik,

ein günstiges Umfeld für Kreativität und Innovation zu fördern und so ihren vollen Beitrag zur Ausgestaltung der interkulturellen Kompetenzen und zur Verbesserung des interkulturellen Dialogs zu leisten,

bewährte Verfahren zur Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu ermitteln und gemeinsam zu nutzen, und dabei insbesondere — als Folgemaßnahme — den im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs auf einzelstaatlicher und EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen Rechnung zu tragen,

das Konzept des interkulturellen Dialogs in allen anderen relevanten Politikbereichen sowohl in der EU als auch im Rahmen ihrer Außenbeziehungen auszubauen und voranzubringen.


(1)  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 44.

(2)  Dok. 9496/07 und ADD 1.

(3)  ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1.

(4)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(5)  Schlüsselkompetenzen, die in der Empfehlung 2006/962/EG.

(6)  ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 27.

(7)  Im Englischen häufig als „community media“ bezeichnet, im Französischen als „médias associatifs“.


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