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Document 52008XC0320(04)

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 74 vom 20.3.2008, p. 72–75 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 74/72


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2008/C 74/21)

Diese Veröffentlichung berechtigt dazu, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Einsprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„KAINUUN RÖNTTÖNEN“

Nr. EG: FI/PGI/005/0099/23.06.1999

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung der wichtigsten Angaben der Spezifikation wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Maa- ja metsätalousministeriö

Anschrift:

PL 30, FI-00023 Valtioneuvosto

Tel.

(358-9) 1605 42 78

Fax

(358-9) 1605 34 00

E-Mail:

maija.heinonen@mmm.fi

2.   Vereinigung des Antragstellers:

Name:

Kainuun Leipomoliikkeen harjoittajat ry

Anschrift:

Kainuuntie 126

FI-88900 Kuhmo

Tel.

(358-020) 833 53 35

Fax

(358-8) 655 12 74

E-Mail:

kaesa@kaesankotileipomo.fi

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 2.4: Bäckerei-, Konditorei-, Süßspeisen- und Bisquitprodukte

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen von Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name: „Kainuun rönttönen“

4.2.   Beschreibung des Produkts: Kainuun rönttönen ist eine relativ kleine, runde, oben offene Pirogge mit Roggenkruste, deren Füllung aus gekochten Kartoffeln, Roggenmehl und Preiselbeeren besteht. Die in der Füllung befindlichen, mit Preiselbeeren gewürzten süßen Kartoffeln, haben eine rotbräunliche Farbe, die ihren Glanz durch die zerlassene Butter erhält. Die Herstellung des Kainuun rönttönen geschieht in drei Arbeitsphasen. Zuerst wird die Füllung erstellt, danach die Teigkruste und zum Schluss wird beides miteinander verbunden.

4.3.   Geografisches Gebiet: Die Region Kainuu befindet sich in der Provinz Oulu, der acht Gemeinden und zwei Städte angehören. Die Einwohnerzahl Kainuus beläuft sich auf 86 000 Menschen, was einer Einwohnerdichte von 4 Personen pro Quadratmeter entspricht. Die Fläche Kainuus beträgt 24 451 Quadratmeter, wovon 12 Prozent Gewässer sind. In Kainuu gibt es über 2 Millionen Hektar Wald und ein wesentlicher Teil der Landschaft besteht aus Reservaten, Wäldern, Gewässern und Sümpfen.

4.4.   Ursprungsnachweis: Die Produkte werden gemäß der gültigen Gesetzgebung erzeugt. Im Herstellungsprozess wird dem HACCP-Selbstkontrollsystem Folge geleistet. Die Entsprechung der Produktspezifikation wird von der staatlichen Lebensmittelbehörde überwacht.

Die Rückverfolgbarkeit des Produktes wird gesichert, indem der Name des Herstellers auf der Packung oder auf dem Produktetikett vermerkt wird, welches der Hersteller an der Produktverpackung anbringen muss. Der Produktionsort des Herstellers muss sich in dem für die Herstellung des Kainuu rönttönen festgelegten geografischen Gebiet befinden.

4.5.   Herstellungsverfahren: Die Herstellung des Kainuun rönttönen geschieht in drei verschiedenen Arbeitsphasen. Zuerst wird die Füllung erstellt, danach die Teigkruste und zum Schluss wird beides miteinander verbunden. Der Kainuun rönttönen wird hundertprozentig in Handarbeit erstellt, beginnend bei der Abmessung der Rohstoffe. Maschinen werden ausschließlich zur Unterstützung beim Kneten und Aurollen des Teiges und zum Kartoffelschälen verwendet.

Rohstoffe:

Krustenteig:

0,500 kg kaltes Wasser,

0,007 kg Salz,

0,300 kg Weizenmehl,

0,800 kg Roggenmehl,

0,050 kg Rübsensöl (Rapsöl).

Füllung:

2,000 kg Kartoffeln,

0,300 kg Roggenmehl,

0,400 kg Preiselbeerpüree,

0,100 kg Zucker,

0,007 kg Salz.

Herstellung des Herzstücks (beim Verzehr), folglich der Füllung:

Die Kartoffeln werden geschält, gar gekocht und püriert.

Mit dem leicht abgekühlten Kartoffelpüree wird das Roggenmehl vermengt.

Die Mischung wird bei Zimmertemperatur für 2-3 Stunden zum Entfalten der Süße beiseite gestellt, zwischenzeitlich wird umgerührt.

Die süß gewordene und abgekühlte Mischung wird mit dem gezuckerten Preiselbeerpüree und Salz vermischt.

Herstellung der Teigkruste:

Dem kalten, mit Salz gewürzten Wasser wird langsam Roggenmehl, etwas Weizenmehl sowie Schwarzbrotteig beigefügt. Der Teig wird vorbereitet. Es wird noch Rübsenöl (Rapsöl) hinzugefügt und vermengt.

Der Teig wird zu einer 2 mm dicken Scheibe ausgerollt, daraus werden mit einem Formschneider Rundungen ausgestochen, diese Stücke haben einen Durchmesser von 50-130 mm und werden mit einer üppigen Portion Füllung gefüllt. Zum Rand hin wird ab der Füllung ein Zentimeter Platz gelassen. Das Verhältnis von Teig und Kruste beträgt 1:1.

Schließen und Backen des Kainuun rönttönen:

Der Rand der Kruste wird über die Füllung gedreht und gewellt, folglich in Falten gelegt, gleichmäßig mit einer runden, nicht scharfen Forke. Die Rönttönen werden auf das Backblech gehoben.

Die Rönttönen werden im heißen Ofen knusprig und gar gebacken, bis sie eine schöne goldbraune Farbe erhalten, danach werden die Ränder mit heißer, zerlassener Butter bestrichen.

Aufbewahrung des Kainuun rönttönen:

Die Kainuun rönttönen sind leicht abgekühlt als knuspriges Gebäck am schmackhaftesten.

Sie sind bei guter Zimmertemperatur mit einem Tuch abgedeckt oder in einer Papiertüte bis zum folgenden Tag haltbar. Im Kühlschrank bleiben sie bis zu einer Woche lang haltbar. Durch bloßes Erhitzen werden die Rönttönen wieder schmackhaft.

Die Rönttönen können roh oder fertiggestellt eingefroren werden, womit sich die Haltbarkeitsdauer beträchtlich verlängert. Roh eingefrorene Rönttönen werden je nach Bedarf kurz vor dem Verzehr gebacken.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Ursprung: Brot und Backwaren spielen bei Mahlzeiten in Kainuu eine wichtige Rolle. Götha und Reima Rannikko schreiben im Backbuch „Kainuun leipä“ folgendes: „Überall in Kainuu sind dieselben Grundbackwaren zu finden und außerdem gibt es Dutzende örtliche Spezialitäten. Das Ergebnis unserer fünfjährigen Arbeit besteht darin, dass es uns gelungen ist, fast genau einhundert verschiedene Grundbackwaren zu beschreiben. Die Menge vervielfacht sich, wenn auf alle Variationen und Nuancen hingewiesen werden würde. Diese Vielfalt ist zum Teil damit zu erklären, dass Kainuu der Treffpunkt der Kulturtraditionen von der Regionen Pohjoispohjala (Nordpohjala), Savo und Vienankarjala (Dvina-Karelien) ist.“

Die Geschichte besagt, dass vor langer Zeit, als es nicht genügend zu essen gab und der Bauer im Spätwinter zur Waldarbeit aufbrechen musste, die Hausfrau die letzten Preiselbeeren aus dem Preiselbeerkübel kratzte und vom Boden der Kiste die allerletzten Kartoffeln sammelte und das Püree daraus in Roggenkruste backte. So entstand der Rönttönen — eine große, nahrhafte Pirogge. Heutzutage werden die Rönttönen auch kleiner hergestellt, in der sog. Cocktailgröße.

Die Grundgeschmacksrichtungen des Menschen sind salzig, süß, sauer und bitter. Früher gab es keinen Zucker oder nur sehr wenig davon. Der Kainuun rönttönen entsprach dem Geschmack derjenigen, die den Zucker vermissten. Die Süße wurde durch das Süßwerden der Kartoffeln erreicht. Die Säuerung gab der Rinde die Porosität und einen saftigen Geschmack. Auf dem Rost des Backofens wurden die Rönttönen zu einzigartigem Knuspergebäck gebacken.

Der Rönttönen ist ausdrücklich und ausschließlich als Produkt aus Kainuu bekannt. Der Rönttönen ist die Gemeindespeise von Kuhmo. In Lehr- und Kochbüchern wird der Rönttönen automatisch mit Kainuu verbunden, zum Beispiel im Bakers á la carte-Buch (Manne Stenroos) geht das Rönttönenrezept auf den Produzenten aus Kainuu zurück, der diesen Antrag gestellt hat.

In Kainuu werden viele Piroggen produziert, aber ausdrücklich die mit diesem Rezept erzeugte offene Pirogge trägt den Namen „Rönttönen“. Die Verbindung zum Gebiet ist unter anderem im Rezeptbuch zu finden: „Suomalaisia leipäerikoisuuksia“ („Finnische Gebäckspezialitäten“, Leipätoimikunta (Bäckereikommission) 1988). Die gemeinsame Geschichte des Gebietes und des Produktes wird am besten im Buch von Götha und Reima Rannikko „Kainuun leipä“ („Gebäck aus Kainuu“) beschrieben (Otava 1978) Der Kainuun rönttönen steht als Beispiel für Gebäck aus Kainuu im Buch von Koch Jaakko Kolmonen „Suomen maakuntaleivät“ („Gebäck aus den Finnischen Provinzen“), worin Rezepte von fast 80 verschiedenen finnischen Backwaren zu finden sind. In belletristischen Werken, die das Leben in Kainuu beschreiben, wie in „Muina miehinä“ („Als anderer Mann“) von Veikko Huovinen, wird der Rönttönen ausdrücklich als Produkt aus Kainuu beschrieben. Der Kainuun rönttönen ist ein wesentlicher Bestandteil der Kulturveranstaltungen in Kainuu, wie beim jährlichen traditionellen Kammermusikfest von Kuhmo, wo sich Menschen aus aller Welt versammeln und regionale Spezialitäten genießen möchten. Der „Kainuun rönttönen“ wurde unter anderem auf dem Fest der Finnischen Esskultur in Helsinki 1998, auf der Provinzmesse von Helsinki 1994 und auf der Messe der Konditorei- und Bäckereibranche in Stuttgart 1996 vorgestellt und gehört zur Präsentation Kainuus auf der jährlichen Tourismusmesse in Helsinki.

Der Kainuun rönttönen wird auch heutzutage auf den Tisch gebracht, insbesondere als Beilage zu Suppengerichten. Er ist eine schmackhafte und nahrhafte Zwischenmahlzeit für Kinder und Erwachsene und muss je nach Geschmack mit nichts anderem als Butter bestrichen werden. Als Kaffeegebäck und Reiseproviant ist der Kainuun rönttönen unvergleichlich.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

Elintarviketurvallisuusvirasto Evira

Anschrift:

PL 28, FI-00581 Helsinki

Tel.

(358-020) 772 003

Fax

(358-020) 772 43 50

E-Mail:

kirjaamo@evira.fi

4.8.   Etikettierung: —


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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