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Document 52008TA1205(010)
Report on the annual accounts of the European Environment Agency for the financial year 2007 together with the Agency's replies
Bericht über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
ABl. C 311 vom 5.12.2008, p. 64–70
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.12.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/64 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2007 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2008/C 311/10)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG |
7-10 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Agentur
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) gegründet. Aufgabe der Agentur ist die Einführung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, den Mitgliedstaaten und der allgemeinen Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen es insbesondere der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ermöglichen, Umweltschutzmaßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten. |
2. |
In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2007. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss. |
4. |
Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2007 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 von ihrem Exekutivdirektor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt. |
5. |
Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie den Internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC (4) durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung: Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2007 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN
7. |
Die Prüfung von zwei Einstellungsverfahren hat eine Reihe von Schwachstellen deutlich gemacht: Obwohl Bewerber die Einstellungskriterien nicht erfüllten, wurden sie zur anschließenden Bewertungsphase zugelassen, und die Kriterien für die Auswahl der besten, zu Gesprächen einzuladenden Bewerber waren nicht dokumentiert. Mit dieser Vorgehensweise konnten keine transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren sichergestellt werden. |
8. |
Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren wurden in drei Fällen folgende Unregelmäßigkeiten festgestellt: direkte Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Missachtung der Vorgaben der Finanzregelung (5) und Vergabe eines spezifischen Dienstleistungsauftrags, der nicht mit den Bedingungen des Rahmenvertrags in Einklang stand (6). Durch diese Schwachstellen wird die Transparenz der Verfahren beeinträchtigt. |
9. |
Im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unterzeichnete die Agentur Finanzhilfevereinbarungen mit Konsortien aus Partnern (Europäische themenspezifische Ansprechstellen — European Topic Centres) im Hinblick auf die Durchführung bestimmter Aufgaben zu spezifischen Umweltthemen auf Jahresbasis (7). Die von der Agentur an diese Zentren getätigten Zwischenzahlungen und endgültigen Zahlungen werden auf der Grundlage von Erklärungen über die tatsächlichen Kosten vorgenommen. Wichtigster Ausgabenposten sind die Personalkosten. Die Kontrollen der Agentur beschränkten sich auf die Überprüfung der von den Zentren bereitgestellten Unterlagen, und es wurden keine angemessenen Verfahren eingerichtet, um die Erstattungsfähigkeit der gemeldeten Ausgaben sicherzustellen. |
10. |
Diese Finanzhilfevereinbarungen mit den Zentren sehen zudem einen Pauschaltarif von 20 % der direkten Ausgaben für ihre indirekten Kosten (Gemeinkosten) vor, während dieser Satz in den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan auf 7 % begrenzt wird. Gemäß diesen Durchführungsbestimmungen darf diese Obergrenze nur nach einer begründeten Entscheidung überschritten werden; die Agentur hat aber keine entsprechende Entscheidung getroffen. Hätte die Obergrenze von 7 % Anwendung gefunden, wäre der im Jahr 2007 gezahlte Betrag um 0,3 Millionen Euro niedriger gewesen. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 18. September 2008 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 22. Mai 2008 erstellt und ging beim Hof am 30. Juni 2008 ein.
(4) ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).
(5) Zwei Fälle im Gesamtwert von rund 26 000 Euro.
(6) Ein Fall im Betrag von etwa 215 000 Euro.
(7) Es gibt fünf Europäische themenspezifische Ansprechstellen, und die betreffenden Verpflichtungsermächtigungen beliefen sich im Jahr 2007 auf insgesamt 6 Millionen Euro.
Tabelle 1
Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)
Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates) |
Leitungsstruktur |
Der Agentur für 2007 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2006) |
Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2007 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umweltpolitik Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip (…). Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik (…) berücksichtigt die Gemeinschaft die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten (…). (Artikel 174 des Vertrags) |
Ziele Einführung eines europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes und Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie
|
Aufgaben
|
1. Verwaltungsrat Zusammensetzung
Aufgaben Verabschiedung des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung. 2. Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. 3. Konsultationsforum Je ein Vertreter der Mitgliedstaaten; berät den Exekutivdirektor. 4. Wissenschaftlicher Beirat Besteht aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern. 5. Externe Kontrolle Rechnungshof. 6. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. |
Endgültiger Haushaltsplan: 35,1 Millionen Euro (37,1 Millionen Euro) Gemeinschaftszuschuss: 82 % (75 %) Personalbestand am 31. Dezember 2007: Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 116 (115), davon besetzt: 111 (110) plus 55 (47) sonstige Planstellen (Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige) Personalbestand insgesamt: 116 (115), davon entfallen auf operationelle Tätigkeiten: 73 (72), administrative Tätigkeiten: 42 (42), sonstige Tätigkeiten: 1 (1). |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Agentur. |
Tabelle 2
Europäische Umweltagentur (Kopenhagen) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(1000 Euro) |
|||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen |
Erhobene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des endgültigen Haushaltsplans |
Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel |
||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
verfügbar |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Gemeinschaftszuschuss |
28 950 |
28 950 |
Titel I Personal |
18 050 |
18 022 |
17 814 |
169 |
67 |
308 |
308 |
187 |
0 |
121 |
Sonstige Zuschüsse |
4 857 |
5 007 |
Titel II Sachausgaben |
2 820 |
2 806 |
2 466 |
338 |
15 |
283 |
283 |
265 |
0 |
18 |
Sonstige Einnahmen |
1 327 |
3 822 |
Titel III Operationelle Ausgaben |
12 974 |
12 963 |
8 572 |
4 387 |
16 |
5 290 |
5 290 |
4 881 |
0 |
409 |
Sonstige zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
348 |
Zweckgebundene Einnahmen |
1 290 |
935 |
303 |
987 |
0 |
4 965 |
3 958 |
1 838 |
2 678 |
449 |
Insgesamt |
35 134 |
38 127 |
Insgesamt |
35 134 |
34 726 |
29 155 |
5 881 |
98 |
10 846 |
9 839 |
7 171 |
2 678 |
997 |
Quelle: Angaben der Agentur. In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt. |
Tabelle 3
Europäische Umweltagentur (Kopenhagen) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für die Haushaltsjahre 2007 und 2006
(1000 Euro) |
||
|
2007 |
2006 |
Betriebliche Erträge |
||
Gemeinschaftszuschuss |
28 950 |
27 650 |
Sonstige Zuschüsse und Einnahmen |
7 753 |
7 951 |
Insgesamt (a) |
36 073 |
35 601 |
Betriebliche Aufwendungen |
||
Personalaufwand |
16 483 |
14 500 |
Sachaufwand |
866 |
795 |
Sonstige Verwaltungsaufwendungen |
4 940 |
4 843 |
Betriebliche Aufwendungen |
13 446 |
15 000 |
Insgesamt (b) |
35 735 |
35 138 |
Überschüsse/Verluste aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b) |
338 |
462 |
Erträge aus Finanztransaktionen (e) |
46 |
72 |
Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f) |
–7 |
–7 |
Überschüsse/Verluste aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f) |
39 |
66 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres (h = c + g) |
377 |
528 |
Quelle: Angaben der Agentur. In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt. |
Tabelle 4
Europäische Umweltagentur (Kopenhagen) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2007 und zum 31. Dezember 2006
(1000 Euro) |
||
|
2007 |
2006 |
Anlagevermögen |
||
Immaterielle Anlagewerte |
330 |
330 |
Sachanlagen |
1 555 |
1 866 |
Langfristige Forderungen |
500 |
494 |
Umlaufvermögen |
||
Kurzfristige Vorfinanzierungen |
217 |
1 151 |
Kurzfristige Forderungen |
2 180 |
2 611 |
Barmittel und Barmitteläquivalente |
7 799 |
6 097 |
Gesamtvermögen |
12 581 |
12 548 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
||
Abrechnungsverbindlichkeiten |
7 434 |
7 779 |
Gesamtverbindlichkeiten |
7 434 |
7 779 |
Nettovermögen |
5 147 |
4 770 |
Reserve |
||
Kumulierte Überschüsse/Verluste |
4 770 |
4 242 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
377 |
528 |
Nettokapital |
5 147 |
4 770 |
Quelle: Angaben der Agentur. In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt. |
ANTWORTEN DER AGENTUR
7. |
Um mehr Bewerber im Auswahlverfahren zu haben, beschloss der Auswahlausschuss, auch Bewerber mit aufzunehmen, die den in der Stellenausschreibung festgelegten Kriterien am nächsten kamen. Die Agentur wird künftig in einer ähnlichen Situation die Stelle erneut ausschreiben. Die zum Gespräch eingeladenen Bewerber erfüllten die in der Stellenausschreibung festgelegten Auswahlkriterien. Die Agentur wird die Auswahl der in die engere Wahl kommenden Bewerber in künftigen Einstellungsverfahren besser dokumentieren. |
8. |
Zur direkten Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Der Anweisungsbefugte genehmigte sie wegen der in Aussicht stehenden beträchtlichen Gewinne der Agentur. Es wird davon ausgegangen, dass die Einzigartigkeit des Kurses hinreichend dokumentiert war, um den gewählten Ansatz zu erläutern. Die Agentur wird derartige Fälle künftig unter vollständiger Berücksichtigung der Finanzregelung regeln. Zur Vergabe eines spezifischen Dienstleistungsauftrags: Die Speicher- und Serverkapazität des Systems musste weiter erhöht werden; im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung geschah dies, indem der ursprüngliche Auftrag verlängert wurde. Beim nächsten Upgrade des Speicher- und Serversystems der EUA im Jahr 2008 wurde der Markt erneut konsultiert. Die Agentur wird dies künftig für jede bedeutende IT-Anschaffung tun. |
9. |
Die Agentur hat bereits neue Verfahren für neue themenspezifische Ansprechstellen im Einklang mit der Finanzregelung eingeführt. Unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Hofes umfassen diese Verfahren Kontrollbesuche bei Leitungsorganisationen europäischer themenspezifischer Ansprechstellen und ausgewählten Partnern sowie andere detaillierte Kontrollen vor Abschlusszahlungen. Im Frühjahr 2008 wurden bei drei Leitungsorganisationen und einem Partner Kontrollbesuche zu den Zuschüssen des Jahres 2007 durchgeführt. Diese neuen Verfahren sind Teil der ständigen Bemühungen der Agentur, die Angemessenheit und Effektivität bestehender Kontrollen sicherzustellen und zu verbessern. |
10. |
Die Gemeinkostenpauschale wurde vor ihrer Annahme umfassend geprüft und bei der Abfassung der Aufgabenbeschreibung von der Agentur ausdrücklich berücksichtigt. Die Agentur hält 20 % für eine vernünftige Gemeinkostenpauschale. Gleichwohl wird eingeräumt, dass es zwar keine „begründete Entscheidung“ gibt, der Verwaltungsrat eine solche jedoch für künftige Ausschreibungen treffen wird. |