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Document 52008PC0548

    Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen des gemeinsamen Standpunktes des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft änderung des Vorschlags der Kommission gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag

    /* KOM/2008/0548 endg. - COD 2006/0304 */

    52008PC0548

    Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen des gemeinsamen Standpunktes des Rates betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft änderung des Vorschlags der Kommission gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag /* KOM/2008/0548 endg. - COD 2006/0304 */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 18.9.2008

    KOM(2008) 548 endgültig

    2006/0304 (COD)

    STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen des gemeinsamen Standpunktes des Rates betreffend den Vorschlag für eine

    RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft

    ÄNDERUNG DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag

    2006/0304 (COD)

    STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen des gemeinsamen Standpunktes des Rates betreffend den Vorschlag für eine

    RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1. HINTERGRUND

    Verfahren

    Am 20. Dezember 2006 unterbreitete die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme im Mitentscheidungsverfahren gemäß Artikel 251 EG-Vertrag den Vorschlag für eine Richtlinie zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss nahm am 31. Mai 2007 Stellung.

    Der Ausschuss der Regionen nahm am 10. Oktober 2007 Stellung.

    Das Europäische Parlament nahm am 13. November 2007 seinen Standpunkt in erster Lesung an.

    Der Rat nahm am 18. April 2008 seinen gemeinsamen Standpunkt an.

    Das Europäische Parlament nahm am 8. Juli 2008 seinen Standpunkt in zweiter Lesung an.

    2. ZIEL DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION

    Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, den zunehmenden Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima zu begegnen, indem der Luftverkehr in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft einbezogen wird. Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Konzepts zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs, das im Dokument KOM (2005)459 endg. vom 27. September 2005 dargestellt ist.

    3. BEMERKUNGEN DER KOMMISSION

    3.1 Allgemeines

    Das Europäische Parlament nahm in seiner Plenarsitzung vom 8. Juli 2008 ein Kompromisspaket mit 30 Abänderungen an, die mit dem Rat im Hinblick auf eine Zustimmung in zweiter Lesung vereinbart worden waren.

    Die wichtigsten Abänderungen betreffen:

    - die Gesamtmenge an Zertifikaten für den Luftverkehr;

    - den prozentualen Anteil der zu versteigernden Zertifikate;

    - die Verwendung der Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten;

    - die Verwaltung der Sonderreserve für schnell wachsende Fluggesellschaften;

    - Zeitpunkt und Inhalt der Überprüfung der Bestimmungen der Richtlinien;

    - die Ausschlüsse aus der Regelung, insbesondere die De-minimis-Freistellung.

    Die Kommission akzeptiert alle Abänderungen, da sie mit dem Gesamtziel des Vorschlags und seiner allgemeinen Ausrichtung in Einklang stehen. Die Kommission nimmt die Einigung zwischen Rat und Parlament über die Möglichkeit, den Anteil der zu versteigernden Zertifikate ab 2013 im Rahmen der Überprüfung des EHS zu erhöhen, zur Kenntnis. Der diesbezügliche Standpunkt der Kommission ist in KOM(2008) 16 dargestellt. Die Kommission ist weiterhin der Auffassung, dass der Anteil der im Luftverkehr zu versteigernden Zertifikate im Jahr 2013 bei 20% liegen sollte.

    3.2 Geänderter Vorschlag

    Die Kommission ändert ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag wie oben dargestellt ab.

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