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Document 52008PC0014

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

/* KOM/2008/0014 endg. */

52008PC0014

Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union /* KOM/2008/0014 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, 18.1.2008

KOM(2008) 14 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

( Vorlage der Kommission)

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ermöglicht es, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Solidaritätsfonds der Europäischen Union bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von einer Milliarde Euro bei Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken der Finanziellen Vorausschau in Anspruch zu nehmen. Die Voraussetzungen, die für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung aus dem Fonds erfüllt sein müssen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates[2] detailliert aufgeführt.

Auf der Grundlage eines Antrags auf finanzielle Unterstützung aus dem Fonds, den das Vereinigte Königreich gestellt hatte, da es im Juni und Juli 2007 von Überschwemmungen heimgesucht worden war, wurde der Gesamtschaden wie folgt geschätzt:

(in EUR)

Direktschaden | Vorgeschlagene Unterstützung |

Vereinigtes Königreich, Überschwemmungen im Juni/Juli 2007 | 4 612 000 000 | 162 387 985 |

Insgesamt | 4 612 000 000 | 162 387 985 |

Nach Prüfung dieses Antrags[3] und unter Berücksichtigung der maximal möglichen finanziellen Unterstützung aus dem Fonds und der Möglichkeit, Mittelumschichtungen innerhalb der Rubrik, in der ein Mehrbedarf entstanden ist, vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, einen Gesamtbetrag von 162 387 985 EUR aus dem Fonds zu mobilisieren und diesen Betrag bei der Rubrik 3b der Finanziellen Vorausschau einzusetzen.

Die Kommission wird einen Berichtigungshaushaltsplan (BH) vorlegen, um spezifische Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2008 einzusetzen, wie dies unter Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung[4], insbesondere Nummer 26 dieser Vereinbarung,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[5],

auf Vorschlag der Kommission[6],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.

(2) Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von einer Milliarde Euro in Anspruch genommen werden.

(3) In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds festgeschrieben.

(4) Das Vereinigte Königreich stellte infolge der Hochwasserkatastrophe, die im Juni und Juli 2007 stattgefunden hatte, einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, damit der Betrag von 162 387 985 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann.

Arti kel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am …

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

[3] Mitteilung an die Kommission über einen vom Vereinigten Königreich gestellten Antrag auf Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union infolge der Überschwemmungen im Juni und Juli 2007 mit Analyse der Anträge durch die Kommission.

[4] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[5] ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

[6] ABl. C […], […], S. […].

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