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Document 52008IP0314

Iran: Hinrichtung jugendlicher Straftäter Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zum Iran und zur Hinrichtung jugendlicher Straftäter

ABl. C 286E vom 27.11.2009, p. 54–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 286/54


Donnerstag, 19. Juni 2008
Iran: Hinrichtung jugendlicher Straftäter

P6_TA(2008)0314

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zum Iran und zur Hinrichtung jugendlicher Straftäter

2009/C 286 E/14

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran, insbesondere die Entschließungen betreffend die Menschenrechte,

unter Hinweis auf die Erklärungen des EU-Vorsitzes vom 4. Juni 2008 und vom 10. Juni 2008 zur bevorstehenden Hinrichtung jugendlicher Straftäter in Iran,

unter Hinweis auf die vom Vorsitz am 13. Juni 2008 im Namen der Europäischen Union abgegebene Erklärung zur Hinrichtung von Mohammed Hassanzadeh,

unter Hinweis auf die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, insbesondere auf die Resolution 62/168 vom 18. Dezember 2007 zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran und die Resolution 62/149 vom 18. Dezember 2007 zu einem Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die allesamt von Iran unterzeichnet wurden,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass sich die allgemeine Menschenrechtslage in Iran seit 2005 weiter verschlechtert hat und dass allein die Zahl der Hinrichtungen sich 2007 fast verdoppelt hat,

B.

in der Erwägung, dass Iran und einige andere Länder immer noch Jugendliche hinrichten, dass bekannt ist, dass Iran mehr jugendliche Straftäter hingerichtet hat als jedes andere Land der Welt und dass Berichten zufolge mehr als 100 Personen in Iran für Verbrechen in der Todeszelle sitzen, die sie angeblich im Alter von unter 18 Jahren begangen haben,

C.

in der Erwägung, dass Mohammed Hassanzadeh, ein jugendlicher Straftäter, der am 10. Juni 2008 hingerichtet wurde, zum Zeitpunkt der Hinrichtung unter 18 Jahre alt war,

D.

in der Erwägung, dass mindestens vier weiteren jugendlichen Straftätern, und zwar Behnoud Shojaee, Mohammed Fedaei, Saeed Jazee und Behnam Zaare die unmittelbare Hinrichtung droht, dass jedoch die iranischen Behörden eine einmonatige Aussetzung der Hinrichtung für Behnoud Shojaee und Mohammed Fedaei angeordnet haben,

E.

in der Erwägung, dass der UN-Hochkommissar für Menschenrechte die iranischen Behörden am 10. Juni 2008 an das absolute Verbot der Vollstreckung der Todesstrafe an jugendlichen Straftätern gemäß dem Völkerrecht erinnert hat,

F.

in der Erwägung, dass zu den jugendlichen Straftätern in Iran auch Personen gehören, die gleichgeschlechtlicher Beziehungen beschuldigt werden, worauf die Todesstrafe steht,

1.

verurteilt nachdrücklich die Todesstrafen und Hinrichtungen in Iran, insbesondere diejenigen, die gegen jugendliche Straftäter und Minderjährige verhängt oder an ihnen vollstreckt wurden, und dringt bei den iranischen Behörden darauf, die international anerkannten rechtlichen Garantien im Hinblick auf Minderjährige zu respektieren;

2.

betont, dass die Todesstrafe für Jugendliche in direktem Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen und Vereinbarungen steht, die die Islamische Republik Iran unterzeichnet hat, wie sie insbesondere in dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Übereinkommen über die Rechte des Kindes dargelegt werden, in denen eindeutig die Hinrichtung Minderjähriger oder von Personen untersagt wird, die wegen Straftaten verurteilt wurden, die sie als Minderjährige begangen haben;

3.

verurteilt mit äußerstem Nachdruck die Hinrichtung von Mohammed Hassanzadeh, der bei seiner Hinrichtung unter 18 Jahre alt war;

4.

dringt bei den iranischen Behörden darauf, auf die Hinrichtung von Behnoud Shojaee, Mohammed Fedaei, Saeed Jazee, Behnam Zaare und aller anderen zum Tode verurteilten jugendlichen Straftäter zu verzichten;

5.

fordert die Mitglieder des neu gewählten iranischen Parlaments (Majlis) auf, umgehend die anhängige Reform des iranischen Strafgesetzbuchs insbesondere mit dem Ziel zu verabschieden, Steinigungen und Hinrichtungen von Straftätern im Kindesalter abzuschaffen, auf ein Moratorium für die Todesstrafe hinzuwirken und die iranische Gesetzgebung mit internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte in Einklang zu bringen;

6.

fordert eine Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen in Iran;

7.

dringt bei den Mitgliedstaaten darauf, die Ausweisung von Personen nach Iran auszusetzen, denen Hinrichtung oder Folter drohen;

8.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem UN-Menschenrechtsrat, dem Obersten Richter in Iran sowie der Regierung und dem Parlament der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.


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