EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52008DC0705

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Instrument für Heranführungshilfe (IPA) indikativer Mehrjahresfinanzrahmen 2010-2012

/* KOM/2008/0705 endg. */

52008DC0705

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Instrument für Heranführungshilfe (IPA) indikativer Mehrjahresfinanzrahmen 2010-2012 /* KOM/2008/0705 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 5.11.2008

KOM(2008) 705 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA) INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2010-2012

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGSHILFE (IPA) INDIKATIVER MEHRJAHRESFINANZRAHMEN 2010-2012

Einleitung

Der indikative Mehrjahresfinanzrahmen ( Multi-Annual Indicative Financial Framework – MIFF) für das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) soll Informationen über die vorläufige Aufschlüsselung des IPA-Gesamtfinanzrahmens liefern, den die Kommission nach Artikel 5 der IPA-Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 vorgeschlagen hat. Er dient als Bindeglied zwischen dem politischen Rahmen des Erweiterungspakets und dem Haushaltsverfahren. Die für jedes Empfängerland und für die Mehrempfängerprogramme erstellten indikativen Mehrjahresplanungsdokumente, auf deren Grundlage die Heranführungshilfe gewährt wird, tragen der im MIFF vorgeschlagenen vorläufigen Aufschlüsselung Rechnung.

Der MIFF basiert auf einem rollierenden dreijährigen Programmierungszyklus. In der Regel wird ein MIFF im letzten Quartal des Jahres n-2 für die Jahre n, n+1 und n+2 vorgelegt. Er ist Teil des Erweiterungspakets und enthält einen mit dem Finanzrahmen im Einklang stehenden Vorschlag für die finanzielle Umsetzung der im Paket selbst festgelegten politischen Prioritäten. Der vorliegende MIFF bezieht sich auf den Zeitraum 2010-2012. Er schlüsselt die Mittelzuweisungen für die Heranführungshilfe nach Ländern und Komponenten auf und enthält die für die Mehrempfängerprogramme und die Unterstützungsausgaben vorgesehenen Beträge.

Die allgemeinen politischen Prioritäten für die Heranführungshilfe sind in den Beitrittspartnerschaften und den Europäischen Partnerschaften, den jährlichen Fortschrittsberichten und dem Erweiterungsstrategiepapier festgelegt, die alle Teil des Erweiterungspakets sind, das dem Rat und dem Europäischen Parlament jedes Jahr vorgelegt wird.

Strategische Finanzplanung

1. Aufteilung der Mittel auf die Länder

Der Ausgangspunkt für die Zuweisungen im Jahr 2007 war die Zusage der Kommission, dass 2007 kein Empfängerland weniger als im Jahr 2006 erhalten sollte. Zudem sollten Bosnien und Herzegowina wie auch Albanien nicht weniger als den jährlichen Durchschnitt der Mittel erhalten, die ihnen in den Jahren 2004 bis 2006 gewährt worden waren. Die zweite Zusage hängt damit zusammen, dass die Mittel für diese beiden Länder bereits 2004 bereitgestellt worden waren. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden 2007 zu fast 100 % in Anspruch genommen (einschließlich der auf 2008 übertragenen Verpflichtungsermächtigungen, die vollständig gebunden wurden).

Die Zahlen für 2008 und die folgenden Jahre wurden anhand von Pro-Kopf-Zuweisungen berechnet, die in der Vergangenheit als Hilfsgrößen für den Bedarf und die Auswirkungen dienten. Während der Laufzeit des derzeitigen Finanzrahmens sollten die westlichen Balkanstaaten ihre Position gegenüber dem im Rahmen des Programms CARDS gewährten Pro-Kopf-Durchschnitt der Jahre 2004-2006 verbessern, der 23 EUR (in Preisen von 2004) betrug. Nach dem MIFF 2008-2010 sollte dieses Ziel für alle westlichen Balkanstaaten spätestens 2010 erreicht sein. Für 2011 und 2012 sind für diese Länder ebenfalls Beträge in entsprechender Höhe veranschlagt. Für Montenegro liegen die Pro-Kopf-Zuweisungen höher als für die übrigen potenziellen Kandidatenländer, da eine angemessene Verwaltung unabhängig von der Größe des Landes bestimmte Mindestbeträge erfordert. Die Aufschlüsselung der Mittel nach Ländern wurde insgesamt eingehalten, mit Ausnahme Kosovos, das neue Mittel erhielt, so dass sich die IPA-Mittel insgesamt erhöhten. 2008 gewährte die Haushaltsbehörde 60 Mio. EUR als Teil einer umfassenderen Bereitstellung neuer Mittel zur Unterstützung der Stabilität und Entwicklung Kosovos. Auch für 2009 sind im Anschluss an die Geberkonferenz vom Juli 2008 in einem Berichtigungsschreiben zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2009 zusätzliche Mittel (40 Mio. EUR) beantragt worden.

Für die Kandidatenländer Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist bis 2008 ein Betrag von über 30 EUR pro Kopf (in Preisen von 2004) geplant. Für Kroatien soll dieses Finanzierungsniveau in den Jahren 2009 bis 2012 beibehalten werden. Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien steigen dagegen weiter, da eine angemessene Verwaltung unabhängig von der Größe des Landes bestimmte Mindestbeträge erfordert.

Die Pro-Kopf-Zuweisungen für die Türkei werden im Zeitraum 2007-2012 schrittweise erhöht, um der Größe und Absorptionskapazität des Landes Rechnung zu tragen.

2. Aufteilung der Mittel auf die Komponenten

IPA setzt sich aus fünf Komponenten zusammen: I – Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau, II – Grenzübergreifende Zusammenarbeit, III – Regionale Entwicklung, IV – Entwicklung der Humanressourcen und V – Entwicklung des ländlichen Raums.

Unter Komponente I (Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau) fallen alle Maßnahmen zum Institutionenaufbau und die Investitionen im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand; sie unterstützt die begünstigten Länder beim Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz und fördert je nach Priorität Kooperationsmaßnahmen, die nicht ausdrücklich unter den anderen Komponenten behandelt werden.

Im Rahmen der Komponente II (Grenzübergreifende Zusammenarbeit) werden grenzübergreifende Maßnahmen unterstützt, an denen entweder nur begünstigte Länder oder aber begünstigte Länder und Mitgliedstaaten beteiligt sind; sie umfasst auch die Teilnahme IPA-begünstigter Länder an den länderübergreifenden und überregionalen EFRE-Programmen sowie (gegebenenfalls) an den ENPI-Programmen für den Schwarzmeer- und Mittelmeerraum.

Komponente III (Regionale Entwicklung), die von den Kandidatenländern in Anspruch genommen werden kann, lehnt sich weitestgehend an den EFRE und den Kohäsionsfonds an, um den begünstigten Ländern eine bestmögliche Annäherung an die Verfahren der Strukturfonds nach den Bestimmungen für die Außenhilfe zu ermöglichen.

Komponente IV (Entwicklung der Humanressourcen), die ebenfalls den Kandidatenländern zur Verfügung steht, dient deren Vorbereitung auf die Programmierung, die Verwaltung und den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie.

Komponente V (Entwicklung des ländlichen Raums) hilft den Kandidatenländern dabei, sich auf die nach dem Beitritt umzusetzenden gemeinschaftsfinanzierten Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums vorzubereiten, indem sie die Heranführungshilfe nach Systemen verwalten, die den nach dem Beitritt erforderlichen Systemen so ähnlich wie möglich sind.

Die Aufteilung der Mittel auf die Komponenten erfolgte entsprechend der Leistungsfähigkeit der für die Durchführung der Komponenten III, IV und V in den derzeitigen Kandidatenländern erforderlichen dezentralen Verwaltungssysteme; ferner wurde berücksichtigt, dass die Dotierung der Komponente II, soweit sie sich auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten bezieht, der betreffenden EFRE-Dotierung aus Rubrik 1b entsprechen muss.

3. Sonstige Zuweisungen

Unterstützungsausgaben

Dieser Finanzrahmen deckt die direkt mit der Anwendung des Instruments IPA zusammenhängenden Verwaltungskosten ab. 2007 und 2008 deckt er darüber hinaus die Verwaltungskosten für die Auslaufphase der bisherigen Heranführungshilfe und somit auch der Bulgarien und Rumänien gewährten Heranführungshilfe ab.

Zuweisung für die Mehrempfängerprogramme

Die Mehrempfängerprogramme sollen die Länderprogramme ergänzen und die multilateralen Beziehungen zwischen den westlichen Balkanstaaten und der Türkei intensivieren. Die Strategie konzentriert sich auf die Bereiche, die für die europäische Integration und die Stabilität in der Region von entscheidender Bedeutung sind. Programme, die ihre Wirkung auf regionaler Ebene entfalten und/oder mit denen bei horizontaler Durchführung in mehreren begünstigten Ländern Größen- oder Verbundvorteile erzielt werden können, werden aus dieser Zuweisung finanziert.

Aus diesem Finanzrahmen werden unter anderem die Regionale Schule für öffentliche Verwaltung, das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA), der Regionale Kooperationsrat (RCC) und die neue Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft unterstützt. Der Institutionenaufbau wird mit dem Instrument TAIEX unterstützt, und es werden Mittel für die Prüfung und Evaluierung regionaler und einzelstaatlicher Programme sowie für Maßnahmen im Bereich Information und Kommunikation bereitgestellt. Die Bereiche Investitionsbedarf von KMU, Energieeffizienz und Ausbau der Infrastruktur, in denen eng mit der Europäischen Investitionsbank und anderen internationalen Finanzinstitutionen zusammengearbeitet wird, werden weiter mit einem erheblichen Teil der regionalen und horizontalen Zuweisung unterstützt. Diese Unterstützung wird an das Ergebnis der Beratungen über die Infrastrukturinitiative im Zusammenhang mit dem neuen Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten angepasst, dessen Ziel die Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Initiativen ist, die von den aktiv in den westlichen Balkanstaaten engagierten Gebern und internationalen Finanzinstitutionen gefördert werden. Eine weitere Priorität ist der Bildungsbereich, in dem die Zuweisung für Stipendien erhöht wird.

Darstellung der Zahlen

In der nachstehenden Tabelle sind die genannten Zahlen in jeweiligen Preisen und in Euro angegeben. Die Zuweisungen sind nach Ländern und Komponenten, nach Mehrempfängerprogrammen und nach Unterstützungsausgaben aufgeschlüsselt. Zur besseren Übersicht sind auch die Zahlen für 2007 und die aktualisierten Zahlen für die Jahre 2008 und 2009 angegeben.

Indikativer Mehrjahresfinanzrahmen: Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen des Finanzrahmens 2010-2012 für das Instrument für Heranführungshilfe nach Land und Komponente

Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |

KROATIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 49 611 775 | 45 374 274 | 45 601 430 | 39 483 458 | 39 959 128 | 40 872 310 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 9 688 225 | 14 725 726 | 15 898 570 | 16 216 542 | 16 540 872 | 16 871 690 |

Regionale Entwicklung | 45 050 000 | 47 600 000 | 49 700 000 | 56 800 000 | 58 200 000 | 59 348 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 11 377 000 | 12 700 000 | 14 200 000 | 15 700 000 | 16 000 000 | 16 040 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 25 500 000 | 25 600 000 | 25 800 000 | 26 000 000 | 26 500 000 | 27 268 000 |

INSGESAMT | 141 227 000 | 146 000 000 | 151 200 000 | 154 200 000 | 157 200 000 | 160 400 000 |

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 41 641 613 | 41 122 001 | 38 128 499 | 36 317 068 | 34 503 410 | 32 979 479 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 4 158 387 | 4 077 999 | 5 571 501 | 5 682 932 | 5 796 590 | 5 912 521 |

Regionale Entwicklung | 7 400 000 | 12 300 000 | 20 800 000 | 29 400 000 | 35 000 000 | 39 400 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 3 200 000 | 6 000 000 | 7 100 000 | 8 400 000 | 9 400 000 | 10 580 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 2 100 000 | 6 700 000 | 10 200 000 | 12 500 000 | 14 000 000 | 16 928 000 |

INSGESAMT | 58 500 000 | 70 200 000 | 81 800 000 | 92 300 000 | 98 700 000 | 105 800 000 |

TÜRKEI |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 256 702 720 | 256 125 297 | 233 200 653 | 211 312 664 | 230 620 919 | 250 900 336 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 2 097 280 | 2 874 703 | 9 399 347 | 9 587 336 | 9 779 081 | 9 974 664 |

Regionale Entwicklung | 167 500 000 | 173 800 000 | 182 700 000 | 238 100 000 | 291 400 000 | 350 805 000 |

Entwicklung der Humanressourcen | 50 200 000 | 52 900 000 | 55 600 000 | 63 400 000 | 77 600 000 | 89 930 000 |

Entwicklung des ländlichen Raums | 20 700 000 | 53 000 000 | 85 500 000 | 131 300 000 | 172 500 000 | 197 890 000 |

INSGESAMT | 497 200 000 | 538 700 000 | 566 400 000 | 653 700 000 | 781 900 000 | 899 500 000 |

Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |

ALBANIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 54 318 790 | 62 117 756 | 70 917 079 | 82 711 421 | 84 301 650 | 85 987 683 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 6 681 210 | 8 582 244 | 10 282 921 | 10 488 579 | 10 698 350 | 10 912 317 |

INSGESAMT | 61 000 000 | 70 700 000 | 81 200 000 | 93 200 000 | 95 000 000 | 96 900 000 |

BOSNIEN UND HERZEGOWINA |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 58 136 394 | 69 854 783 | 83 892 254 | 100 688 099 | 102 681 861 | 104 700 000 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 3 963 606 | 4 945 217 | 5 207 746 | 5 311 901 | 5 418 139 | 5 526 501 |

INSGESAMT | 62 100 000 | 74 800 000 | 89 100 000 | 106 000 000 | 108 100 000 | 110 200 000 |

MONTENEGRO |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 27 490 504 | 28 112 552 | 28 632 179 | 29 238 823 | 29 843 599 | 30 446 471 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 3 909 496 | 4 487 448 | 4 667 821 | 4 761 177 | 4 856 401 | 4 953 529 |

INSGESAMT | 31 400 000 | 32 600 000 | 33 300 000 | 34 000 000 | 34 700 000 | 35 400 000 |

SERBIEN |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau | 181 496 352 | 179 441 314 | 182 551 643 | 186 206 679 | 189 956 810 | 193 801 948 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 8 203 648 | 11 458 686 | 12 248 357 | 12 493 321 | 12 743 190 | 12 998 052 |

INSGESAMT | 189 700 000 | 190 900 000 | 194 800 000 | 198 700 000 | 202 700 000 | 206 800 000 |

KOSOVO[1] |

Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau[2] | 68 300 000 | 184 700 000 | 103 339 798 | 64 484 594 | 65 828 286 | 67 070 852 |

Grenzübergreifende Zusammenarbeit | 0 | 0 | 2 760 202 | 2 815 406 | 2 871 714 | 2 929 148 |

INSGESAMT | 68 300 000 | 184 700 000 | 106 100 000 | 67 300 000 | 68 700 000 | 70 000 000 |

LÄNDERPROGRAMME INSGESAMT |

1 109 427 000 | 1 308 600 000 | 1 303 900 000 | 1 399 400 000 | 1 547 000 000 | 1 685 000 000 |

2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |

LÄNDERPROGRAMME INSGESAMT |

1 109 427 000 | 1 308 600 000 | 1 303 900 000 | 1 399 400 000 | 1 547 000 000 | 1 685 000 000 |

REGIONALE UND HORIZONTALE PROGRAMME |

108 980 000 | 135 700 000 | 160 000 000 | 157 700 000 | 160 800 000 | 164 200 000 |

UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN |

44 793 000 | 54 000 000 | 56 500 000 | 64 600 000 | 75 000 000 | 80 500 000 |

GESAMTBETRAG |

1 263 200 000 | 1 498 300 000 | 1 520 400 000 | 1 621 700 000 | 1 782 800 000 | 1 929 700 000 |

Angaben in Euro und in jeweiligen Preisen

[1] Nach der Resolution 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

[2] Die Kommission hat in ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2009 als Teil einer umfassenderen Bereitstellung neuer Mittel zur Unterstützung der Stabilität und Entwicklung Kosovos vorgeschlagen, die IPA-Mittel für Kosovo 2009 um 40 Mio. EUR zu erhöhen. Ferner plant die Kommission, 60 Mio. EUR, die ursprünglich als Makro-Finanzhilfe für Kosovo gedacht waren, von Kapitel 1 des Haushaltsplan auf Kapitel 22 (IPA) zu übertragen. Beide Beträge sind vorläufig in den Zuweisungen für Komponente I für Kosovo in dieser Tabelle enthalten.

Top