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Document 52008DC0319

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

    /* KOM/2008/0319 endg. */

    52008DC0319

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum /* KOM/2008/0319 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 20.5.2008

    KOM(2008) 319 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum

    1. Alle Mittelmeerpartnerländer der EU haben enge historische und kulturelle Verbindungen zu Europa. Die Partnerschaft Europa-Mittelmeer stellt ein Instrument dar, mit dem viele für die Region wichtige strategische Fragen in Bereichen wie Sicherheit, Umweltschutz, Bewirtschaftung der maritimen Ressourcen, Wirtschaftsbeziehungen (Handel mit Waren und Dienstleistungen, Investitionen), Energielieferungen (Erzeuger- und Transitländer), Verkehr, Migrationsströme (Herkunfts- und Transitländer), Konvergenz im Regulierungsbereich, kulturelle und religiöse Vielfalt und gegenseitiges Verständnis angegangen werden können. Allerdings müssen die zentrale Bedeutung des Mittelmeerraums für Europa, die Wichtigkeit unserer Beziehungen, die Stärke der kulturellen und historischen Verbindungen sowie die Dringlichkeit der gemeinsamen strategischen Herausforderungen neu überdacht und politisch höher eingestuft werden.

    2. Der Europäische Rat billigte auf seiner Tagung vom 13. und 14. März 2008 grundsätzlich die Errichtung einer Union für den Mittelmeerraum und forderte die Kommission auf, Vorschläge zur Festlegung der Modalitäten für die künftige Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ zu unterbreiten.

    3. Die Kommission hat eine Analyse der Leistungen des Barcelona-Prozesses und seines Beitrags zu Dialog, Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Region vorgenommen, zu der die EU und einige ihrer engsten Partner gehören. Dabei wurde auch den Mängeln und Schwierigkeiten Rechnung getragen, die aufgetreten sind, seit die EU die multilaterale Zusammenarbeit im Jahr 1995 aufgenommen hat. In dieser Mitteilung werden die genannten Faktoren berücksichtigt und die Vorschläge der Kommission für die Gestaltung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ bilden.

    4. Die Kommission hat alle beteiligten Partner in der Europäischen Union und im Mittelmeerraum konsultiert, um sich ein klareres Bild von ihren Prioritäten zu verschaffen und zu ermitteln, wie dem Prozess in Politik und Praxis am besten neuer Elan verliehen werden kann.

    Mehr als ein Jahrzehnt Zusammenarbeit im Europa-Mittelmeerraum

    5. Die Mittelmeerregion ist politisch wie wirtschaftlich ein Gebiet von grundlegender strategischer Bedeutung für die Europäische Union. Seit 1995 ist der Barcelona-Prozess das zentrale Instrument für die Beziehungen Europa-Mittelmeer. Er stellt eine Partnerschaft zwischen 39 Regierungen und mehr als 700 Millionen Menschen dar und bietet die Grundlage für stetiges Engagement und kontinuierliche Entwicklung.

    6. Der Barcelona-Prozess stellt das einzige Forum für den Meinungsaustausch und konstruktiven Dialog zwischen allen Mittelmeerpartnern dar, und der politische Dialog ist ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Treffen der Minister und der hochrangigen Beamten aus dem Europa-Mittelmeerraum. Der Prozess ist Ausdruck eines starken Engagements für Stabilität und Demokratie in der Region durch regionale Zusammenarbeit und Integration und soll darauf aufbauen, damit der Weg zur politischen und sozioökonomischen Reform und Modernisierung fortzusetzen. Allerdings hat der anhaltende Konflikt im Nahen Osten die Partnerschaft an die Grenzen ihrer Fähigkeit gebracht, die Kanäle des Dialogs zwischen allen Partnern offenzuhalten.

    7. Die Partnerschaft begleitet auch die Bemühungen um die Stärkung der Demokratie und des politischen Pluralismus durch eine Verstärkung der Beteiligung am politischen Leben und fördert nach wie vor die Achtung sämtlicher Menschenrechte und Grundfreiheiten. Allerdings wurde das Ziel, die Reformen voranzutreiben und die Stärkung der Staatsführung und der partizipatorischen Demokratie entschlossener anzugehen, durch bestimmte Ereignisse in der Welt und in der Region beeinträchtigt.

    8. Positiv ist die Art und Weise zu verzeichnen, in der der Dialog mit verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Akteuren - Zivilgesellschaft, einschließlich Frauenorganisationen und Medien - im letzten Jahrzehnt immer stärker in den Mittelpunkt des Prozesses gerückt ist.

    9. Die verschiedenen Kooperationsabkommen und Programme im Bereich allgemeine und berufliche Bildung haben zum Kapazitätsaufbau in den betreffenden Ländern beigetragen und stellen ein wichtiges Mittel für die Entwicklung des Humankapitals und die Förderung kultureller und gesellschaftlicher Werte in der Region dar. Die Anna-Lindh-Stiftung für den Dialog zwischen den Kulturen als einzige von allen Partnern finanzierte Einrichtung veranschaulicht das gemeinsame Engagement für den Dialog und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses in kulturellen Fragen und würdigt die wesentliche Rolle des interkulturellen Dialogs für die Förderung eines friedlichen Zusammenlebens.

    10. Die EU ist im Waren- und Dienstleistungshandel nach wie vor der wichtigste Partner der Mittelmeerländer. Bei der Errichtung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer bis zum Jahr 2010 wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Der schrittweise eingeführte Freihandel mit der EU hat Exporte und Investitionen gefördert, doch die Dienstleistungen und in geringerem Maß die Landwirtschaft, auf die zwei Drittel des BIP entfallen, werden erst jetzt in die Freihandelszone Europa-Mittelmeer aufgenommen. Langsame, aber stetige Fortschritte gab es bei der wirtschaftlichen Süd-Süd-Integration, die allerdings noch hinter ihrem Potenzial zurückbleibt. Die makroökonomische Stabilität wurde erhöht, wobei die Inflation innerhalb von 10 Jahren deutlich zurückgegangen ist, während sich die Indikatoren für die menschliche Entwicklung in Bezug auf die Gesundheit und die allgemeine Lebenserwartung verbessert haben.

    11. Allerdings bedarf es weiterer und rascherer Reformen, damit die Mittelmeerpartner der EU die Vorteile der Globalisierung und des Freihandels mit der EU und der regionalen Integration ausschöpfen können. Die Wirtschaftsreformen, die allmähliche Liberalisierung des Industriewarenhandels mit der EU und die Verbesserungen in der wirtschaftlichen Governance reichen noch nicht aus, um die in- und ausländischen Investitionen zu mobilisieren, die für die Erhöhung der Lebensstandards in der Region erforderlich sind. Das Wachstum war gut, aber unzureichend, und die Reformen waren ermutigend, wurden den ursprünglichen Erwartungen jedoch nicht gerecht. Der Freihandel mit der EU hat Exporte und Investitionen gefördert. Zusammen haben die Schwachstellen bewirkt, dass der Prozess langsamer verlief, als erwartet. Das unzureichende Wirtschaftswachstum und der anhaltende Bevölkerungszuwachs hatten zur Folge, dass sich das Wohlstandsgefälle zwischen der EU und den meisten Mittelmeerpartnerländern vergrößert hat und es keine wirkliche wirtschaftliche Konvergenz gibt. Die Formel Handel + Investitionen + Zusammenarbeit hat gegenüber 1995 an Gültigkeit nichts verloren. Auch wenn die EU noch mehr tun kann, um Handel, Investitionen und Zusammenarbeit in der Region zu fördern, besteht das dringendste Erfordernis darin, dass die Länder der Region die entsprechenden Chancen im Rahmen ihrer inländischen Wirtschaftspolitik ergreifen.

    12. Insgesamt wurden die multi- und bilateralen Beziehungen im Verlauf der Partnerschaft stark gefördert, doch nun ist ein qualitativer und quantitativer Wandel erforderlich, um Investitionen und Beschäftigung anzukurbeln und die Nutzung der Humanressourcen zu optimieren.

    13. Wenn die Partnerschaft multilaterale Unterstützung für gemeinsam festgelegte Strategien in der politischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen, sozialen, bildungspolitischen und kulturellen Zusammenarbeit bieten soll, muss eine Reihe von Mängeln behoben werden. Die zentrale Bedeutung des Mittelmeerraums muss auf der Agenda sämtlicher Beteiligten politisch bekräftigt werden. Der Eindruck, dass die Mittelmeerpartnerländer zu wenig Mitverantwortung übernehmen, wirft auf beiden Seiten Besorgnis auf. Handlungsbedarf besteht auch in Bezug auf das institutionelle Ungleichgewicht zwischen der EU einerseits und den Mittelmeerpartnerländern andererseits. Weitere Schwachstellen des Barcelona-Prozesses sind seine geringe Sichtbarkeit und der Eindruck der Bürger, dass nur wenig getan wird, um auf ihre täglichen Probleme und ihre wirklichen Bedürfnisse einzugehen. Es bedarf nun eines stärkeren Engagements und neuer Katalysatoren, um die Ziele der Barcelona-Erklärung zur greifbaren Realität zu machen.

    Reichweite und wichtigste Ziele

    14. Die Herausforderung einer neuen Initiative liegt darin, die multilateralen Beziehungen zu vertiefen, die Übernahme gemeinsamer Verantwortung für den Prozess zu verstärken und diesen für die Bürger besser sichtbar zu machen. Es ist an der Zeit, dem Barcelona-Prozess neuen Auftrieb zu verleihen.

    15. Die Initiative sollte auf den erfolgreichen Elementen des bisherigen Prozesses aufbauen und diese stärken. Daher bleibt die Erklärung von Barcelona mit den darin genannten Zielsetzungen und Kooperationsbereichen gültig und die drei „Kapitel der Zusammenarbeit“ (politischer Dialog, Wirtschaftszusammenarbeit und Freihandel sowie Dialog im menschlichen, sozialen und kulturellen Bereich) werden auch weiterhin das Fundament der Beziehungen Europa-Mittelmeer bilden. Das 2005 auf dem Gipfeltreffen von Barcelona verabschiedete Fünfjahresprogramm (einschließlich des zu diesem Zeitpunkt eingeführten vierten Kapitels der Zusammenarbeit über „Migration, soziale Integration, Justiz und Sicherheit“), das im November 2007 in Lissabon von den Außenministern angenommene Arbeitsprogramm für 2008 und die Schlussfolgerungen der sektoralen Ministertreffen behalten ihre Gültigkeit.

    16. Die Kommission teilt die Ansicht der meisten EU-Mitgliedstaaten und Mittelmeerpartner, dass die derzeitigen Strukturen des Barcelona-Prozesses, insbesondere die Treffen hochrangiger Beamter aus dem Europa-Mittelmeer-Raum, die Sitzungen des Europa-Mittelmeerausschusses und die Expertensitzungen, beibehalten und nach Möglichkeit verstärkt werden sollten. Der politische und der wirtschaftliche Dialog, die einen der wichtigsten Bestandteile der multilateralen Dimension der Beziehungen Europa-Mittelmeer ausmachen, sollten fortgesetzt werden.

    17. Die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ wird als multilaterale Partnerschaft gestaltet, die einen Schwerpunkt auf regionale und transnationale Projekte legt und so das Potenzial für die Förderung der Integration und des Zusammenhalts in der Region erhöht. Teilnehmer sollten neben allen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission die Mitglieder und Beobachter des Barcelona-Prozesses (Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Jordanien, Palästinensische Behörde, Israel, Libanon, Syrien, Türkei und Albanien) sowie die übrigen Mittelmeeranrainerstaaten (Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Monaco) sein.

    18. Die Initiative wird die bilateralen Beziehungen ergänzen, die die EU zu diesen Ländern unterhält und auf den bestehenden politischen Grundlagen, darunter die Europäische Nachbarschaftspolitik und im Fall Mauretaniens der AKP-Rahmen, fortsetzen wird. Sie wird außerdem die regionale Dimension der Erweiterungspolitik der EU ergänzen, zu der die Beitrittsverhandlungen und der Heranführungsprozess gehören. Ferner wird sie mit der EU-Afrika-Strategie im Einklang stehen und diese ergänzen.

    19. Die neue Initiative wird dem Prozess in mindestens dreifacher Hinsicht neuen Elan verleihen:

    - indem die Beziehungen zwischen der EU und den Mittelmeerpartnerländern auf ein höheres politisches Niveau gehoben werden,

    - indem mehr gemeinsame Verantwortung für die multilateralen Beziehungen übernommen wird und

    - indem diesen Beziehungen durch zusätzliche regionale und subregionale Projekte, die für die Bürger der Region von Bedeutung sind, ein konkreteres und besser sichtbares Profil verliehen wird.

    Alle Komponenten des Prozesses stehen sämtlichen Teilnehmern zu denselben Bedingungen offen.

    Aufwertung der Beziehungen

    20. Mit der Annahme des Vorschlags, alle zwei Jahre Gipfeltreffen der Regierungschefs abzuhalten, wird ein deutliches Signal für den Willen zur Aufwertung der Beziehungen gesetzt werden. Auf dem ersten dieser Gipfeltreffen, das am 13. Juli 2008 unter französischem Ratsvorsitz in Paris stattfinden soll, sollten die Regierungschefs die Einleitung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ förmlich beschließen und ihre Strukturen, Funktionsweise und wichtigsten Ziele festlegen. In die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens sollten eine politische Erklärung und möglicherweise eine Kurzliste konkreter regionaler Projekte für die Umsetzung aufgenommen werden. Die Schlussfolgerungen sollten einvernehmlich angenommen werden.

    21. Auf den anschließenden Gipfeltreffen wird nach demselben Muster verfahren; so sollten eine politische Erklärung zur Billigung eines breit angelegten Zweijahresarbeitsprogramms für die Initiative „Barcelona-Prozess - Union für den Mittelmeerraum“ angenommen und eine Einigung über eine Reihe konkreter regionaler Projekte erzielt werden. Zwischen den Gipfeltreffen werden auch Treffen der Außenminister stattfinden, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen der Gipfeltreffen zu überwachen und die nächsten Gipfel vorzubereiten.

    22. Grundsätzlich sollten die Gipfeltreffen abwechselnd in der EU und den Mittelmeerpartnerländern stattfinden. Die Gastgeber der Gipfeltreffen sollten alle an der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum” beteiligten Länder dazu einladen.

    23. Die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) hat sich als parlamentarische Komponente des Barcelona-Prozesses behauptet und bietet einen Rahmen für Debatten, offenen Dialog und freien Meinungsaustausch. Sie liefert der Partnerschaft Anstöße durch die Annahme von Entschließungen und Empfehlungen. Die PVEM wird die Rolle der legitimen parlamentarischen Vertretung der Union für den Mittelmeerraum übernehmen. Die Ausweitung der Rolle der PVEM in den Beziehungen zu den Mittelmeerpartnerländern wird von der Kommission stark befürwortet.

    Mehr gemeinsame Verantwortung

    24. Die von der Kommission durchgeführten Konsultationen und Gespräche ergaben eindeutig, dass alle Länder sich über die Notwendigkeit einer stärkeren Partnerschaft einig sind, die auf mehr gemeinsamer Verantwortung für die verschiedenen Prozesse beruht. Zwei Vorschläge werden von sämtlichen Partnern unterstützt: die Einführung eines gemeinsamen Vorsitzes und die Errichtung eines gemeinsamen Sekretariats.

    Gemeinsamer Vorsitz

    25. Die Einführung eines gemeinsamen Vorsitzes wird die Ausgewogenheit der Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung dafür stärken und verbessern. Von den beiden Kovorsitzenden der Partnerschaft wird einer aus der EU und der andere aus den Mittelmeerpartnerländern stammen.

    26. Die Errichtung des Kovorsitzes muss auf EU -Seite mit den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union über die Außenvertretung der Europäischen Union vereinbar sein. Den Vorsitz für die EU-Seite auf dem ersten Gipfeltreffen wird der amtierende EU-Ratspräsident führen. Ab Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon setzt sich der Vorsitz auf EU-Seite aus dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission (auf Ebene der Staats- und Regierungschefs) sowie dem Hohen Vertreter / Vizepräsidenten der Kommission (auf Ebene der Außenminister) zusammen.

    27. Angesichts des vielschichtigen regionalen Kontextes muss über die Auswahl eines Kovorsitzenden aufseiten der Mittelmeerpartnerländer Einvernehmen erzielt werden. Dieser Kovorsitzende sollte für jeweils zwei Jahre ernannt werden. Das Land, das den Kovorsitz für die Mittelmeerpartnerländer führt, kann das Gipfeltreffen der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ ausrichten.

    Institutionelle Steuerung und Sekretariat

    28. Ein verbessertes System der institutionellen Steuerung und die Einrichtung eines neuen Sekretariats stellen ein weiteres wichtiges Mittel zur Stärkung der gemeinsamen Verantwortung und zur Förderung einer ausgewogeneren Partnerschaft dar. Damit die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ sichtbarer und relevanter wird, muss sie stärker projektorientiert sein.

    29. Verbesserte institutionelle Steuerung: Eine verstärkte, ausgewogenere und verbesserte Steuerung wird durch die Einrichtung eines Ausschusses erreicht werden, der sich aus zu diesem Zweck ernannten Vertretern aller Mitgliedstaaten und Mittelmeerpartner sowie der Kommission zusammensetzt. Dieser Ausschuss mit Sitz in Brüssel wird die Bezeichnung „Gemischter Ständiger Ausschuss“ tragen und sich aus ständigen Vertretern der jeweiligen diplomatischen Vertretungen in Brüssel zusammensetzen.

    30. Gemischter Ständiger Ausschuss :

    - Den Vorsitz im Ausschuss würden die Vertreter des gemeinsamen Vorsitzes führen.

    - Der Ausschuss würde die Treffen hochrangiger Beamter und die Sitzungen des Europa-Mittelmeerausschusses vorbereiten und für angemessene Folgemaßnahmen sorgen.

    - Der Ausschuss würde den gemeinsamen Vorsitz bei der Vorbereitung der Gipfeltreffen und der Tagungen der Außenminister und Fachminister unterstützen.

    - Der Ausschuss könnte auch als Mechanismus dienen, der eine schnelle Reaktion gewährleistet, sollten in der Region Krisensituationen entstehen, die Konsultationen der Europa-Mittelmeer-Partner erfordern.

    - Die Zusammensetzung und der gemeinsame Vorsitz des Ständigen Ausschusses wären identisch mit denen der Gruppe hochrangiger Beamter und des Europa-Mittelmeerausschusses.

    - Durch die Einrichtung eines regelmäßig tagenden ständigen Ausschusses ließe sich die Häufigkeit der Treffen hochrangiger Beamter bzw. der Sitzungen des Europa-Mittelmeerausschusses verringern.

    31. Sekretariat : Aus den verschiedenen Stellungnahmen zu diesem Thema zieht die Kommission den Schluss, dass das Sekretariat der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ damit beauftragt werden sollte, einerseits Vorschläge zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen und andererseits die wirksame Umsetzung projektbezogener Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs zu gewährleisten.

    32. Beim Sekretariat könnte es sich um eine autonome Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit handeln. Detaillierte Modalitäten werden den Außenministern Europa-Mittelmeer auf ihrer Tagung im November 2008 zur Annahme vorgelegt werden.

    - Aufgaben: Das Sekretariat sollte dafür zuständig sein, Projektinitiativen (aus verschiedenen Quellen wie Fachministertagungen, nationalen oder regionalen Behörden, regionalen Gruppierungen, Privatsektor, Zivilgesellschaft) zu sammeln und zu prüfen und dem Europa-Mittelmeerausschuss, der als Clearing-Stelle dient, Projekte vorzuschlagen. Nach Annahme der Projekte durch den Europa-Mittelmeerausschuss werden sie – über die Tagungen der Außenminister – dem Gipfel zur Annahme vorgelegt werden. Im Falle der Annahme wird der Gipfel das Sekretariat anweisen, die notwendigen Folgemaßnahmen zu ergreifen, d.h. die Umsetzung der Projekte einzuleiten und geeignete Durchführungspartner zu ermitteln. Die verschiedenen beteiligten Akteure werden die Projekte auf Einzelfallbasis nach ihren eigenen Verfahren finanzieren und durchführen. Das Sekretariat wird dem Europa-Mittelmeerausschuss Bericht erstatten.

    - Zusammensetzung: Das Sekretariat wird sich aus Beamten zusammensetzen, die von Teilnehmern des Prozesses abgeordnet werden. Ziel ist es, durch eine verstärkte Beteiligung der Mittelmeerpartner auch die gemeinsame Verantwortung und Teilhabe zu stärken. Die eine Seite wird den Generalsekretär stellen, die andere den Stellvertretenden Generalsekretär, wobei die Ernennung jeweils im Konsens erfolgen wird. Der Generalsekretär wird die Mitarbeiter des Sekretariats auf der Grundlage ihrer fachlichen Fähigkeiten unter Berücksichtung des notwendigen geographischen Gleichgewichts ernennen. Die Organisation des Sekretariats und die Zusammensetzung des Personals werden vom Europa-Mittelmeerausschuss genehmigt werden.

    - Finanzierung: Die abgeordneten Beamten werden von den jeweils entsendenden Verwaltungen finanziert werden. Die laufenden Kosten des Sekretariats (Unterstützungspersonal, Ausrüstungen usw.) werden zu gleichen Teilen von der EU und den Mittelmeerpartnern gedeckt werden.

    - Über den Sitz des Sekretariats wird im Konsens entschieden werden. Das Sitzland wird die Räumlichkeiten für das Sekretariat kostenlos zur Verfügung stellen.

    Projekte

    33. Die Projektdimension sollte das Kernstück der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ bilden. Die im Rahmen dieser Initiative entwickelten Programme sollten das Potenzial haben, einen wichtigen Beitrag zur Förderung des regionalen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Integration und zur Vernetzung von Infrastrukturen zu leisten. Es sollte sich dabei um für die Bürger der Region sichtbare und relevante Vorhaben handeln.

    34. Bei der Projektauswahl werden folgende Faktoren berücksichtigt werden:

    - der regionale, subregionale und transnationale Charakter der vorgeschlagenen Projekte einschließlich der Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen einer begrenzten Zahl von Ländern;

    - die Größe der Projekte und ihre Relevanz für alle Partner;

    - der potenzielle Beitrag der Projekte zur Förderung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung, der regionalen Integration, des regionalen Zusammenhalts und der regionalen Vernetzung;

    - die Finanzierbarkeit der Projekte einschließlich der Maximierung der finanziellen Beteiligung des Privatsektors; sowie

    - die Durchführungsreife der Projekte.

    35. Eine Reihe von Projektvorschlägen, die den Bedürfnissen der Region entsprechen und die oben genannten Kriterien erfüllen, sollte rechtzeitig zur Prüfung auf dem für 13. Juli angesetzten Gipfeltreffen vorliegen. Die Kommission hat vier solche Projekte ausgewählt, die ihres Erachtens einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung, regionalem Zusammenhalt und Nachhaltigkeit im Mittelmeerraum leisten könnten. Diese Projekte sind der vorliegenden Mitteilung im Anhang I beigefügt und werden den Partnern zur Prüfung vorgelegt.

    36. Die im regionalen Richtprogramm genannten Prioritäten gelten weiterhin und die Finanzierung etwaiger EG-Beiträge zu den neuen in Anhang I dargelegten regionalen Projekten wird nicht zu Lasten der bestehenden bilateralen Mittelzuweisungen im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments bzw. des Instruments für Heranführungshilfe (oder – im Falle Mauretaniens – des Europäischen Entwicklungsfonds) gehen.

    Finanzierung

    37. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen bereits erhebliche Finanzmittel für den Mittelmeerraum bereit (für weitere Einzelheiten siehe Anhang II). Um gegenüber dem bisherigen Kooperationsrahmen einen Mehrwert zu erzielen, sollte die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ so gestaltet werden, dass vor allem im Rahmen regionaler Projekte zusätzliche Mittel für die Region mobilisiert werden. Der Mehrwert wird in hohem Maße davon abhängen, ob es gelingt, mehr finanzielle Ressourcen für regionale Projekte zu mobilisieren.

    38. Zwar kann es keine vorherige Zweckbindung von EU-Mitteln geben, doch können bestimmte Projekte, die mit den Zielen der regionalen Programme der EU im Einklang stehen, für eine Finanzierung in Betracht gezogen werden. Was die Finanzierung aus Mitteln des EU-Haushalts betrifft, so gelten weiterhin die üblichen Auswahl- und Verfahrensregeln.

    39. Die Kommission ist der Auffassung, dass die zusätzlichen Mittel für regionale Projekte und Maßnahmen vor allem aus folgenden Quellen stammen sollten:

    - Beteiligung der Privatwirtschaft,

    - bilaterale Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten,

    - Beiträge der Mittelmeerpartner,

    - Beiträge internationaler Finanzinstitutionen, regionaler Banken und sonstiger bilateraler Fonds,

    - Die Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer wurde 2002 als Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums im Mittelmeerraum durch Entwicklung des Privatsektors ins Leben gerufen. Im Rahmen der Fazilität werden Darlehen der EIB mit Haushaltsmitteln der EU kombiniert, um technische Hilfe zu leisten, Risikokapital bereitzustellen und Zinssubventionen zu gewähren. Nach einer Überprüfung wurde die Fazilität 2005 weiter ausgebaut.

    - ENPI (ca. 50 Mio. EUR pro Jahr im Zeitraum 2007-2010 bereits programmiert), Nachbarschafts-Investitionsfazilität und Instrument für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des ENPI sowie weitere Instrumente, die für die an dieser Initiative teilnehmenden Länder gelten.

    Schlussfolgerungen und nächste Schritte

    40. Die Kommission ersucht den Europäischen Rat, auf seiner Tagung im Juni 2008 die in dieser Mitteilung enthaltenen Vorschläge zu erörtern und zu billigen. Diese Vorschläge können dann den vereinten Standpunkt der EU bilden, der auf der Eröffnungstagung der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum" am 13. Juli 2008 in Paris vorgelegt werden soll. Die Kommission wird das Europäische Parlament und die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer in vollem Umfang in die laufenden Diskussionen zu dieser neuen Initiative einbeziehen.

    * * *

    ANHANG I PROJEKTVORSCHLÄGE

    Barcelonaprozess: Union für den Mittelmeerraum

    Beispiele für Inititativen

    Die Kommission hat vier Beispiele für Initiativen ausgewählt, die die Anforderungen der Mitteilung erfüllen. Es handelt sich um eine vorläufige, nicht erschöpfende Liste, die für andere Anregungen und Vorschläge offen bleibt. Die Initiativen entsprechen dem Erfordernis, eine intensivere Zusammenarbeit auf regionaler und subregionaler Ebene sicherzustellen, weisen echtes Potenzial für regionale Integration auf und sind weder ausgrenzend noch diskriminierend. Ihre Kohärenz und Komplementarität zu dem weiten Spektrum von Maßnahmen und Programmen, die die Kommission auf regionaler und bilateraler Ebene im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer durchführt, ist gewährleistet. Alle Projekte außer einem (Zivilschutz) haben großes Potenzial für die Mobilisierung von Finanzmitteln verschiedener IFI, die Förderung der Gründung privat-öffentlicher Partnerschaften und die Anziehung von Investitionen des Privatsektors.

    Meeresautobahnen: Der Verkehrssektor wurde als eine der Prioritäten der Partnerschaft Europa-Mittelmeer ausgewählt. Das Konzept der Meeresautobahnen meint im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer eine Kombination integrierter Dienstleistungen für den Warentransport auf den großen Verkehrsachsen, einschließlich einer Seestrecke , und zielt darauf ab, den transmediterranen Handel reibungsloser zu gestalten. Die Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ würde es ermöglichen, den Prozess zu beschleunigen, die Mobilisierung von Akteuren und Finanzmitteln zu erleichtern und die Entwicklung neuer Achsen/Verbindungen/Häfen/Märkte einzuleiten. In diesem Zusammenhang sollten die für Verkehr zuständigen Europa-Mittelmeer-Arbeitsgruppen „Meeresautobahnen“ und „Infrastrukturen“ unterstützt werden, damit sie die Arbeiten zur Ermittlung der vorrangig zu errichtenden Häfen fortsetzen können. Wenn die Häfen ausgewählt worden sind, müssen die notwendigen Finanzmittel für ihre Errichtung mobilisiert werden (Kombination aus nationalen, multilateralen und privaten Mitteln sowie Gemeinschaftsmitteln, vor allem Nachbarschaftsinvestitionsfonds). Errichtung der Autobahn des arabischen Maghreb (AMA): Die Verwirklichung der Autobahn des arabischen Maghreb ist eine der wichtigsten Infrastrukturinitiativen der Union des Arabischen Maghreb (UMA). Dadurch soll eine Zone regionaler Wirtschaftsintegration zwischen den fünf Mitgliedstaaten der UMA (Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen) geschaffen werden. Drei dieser Länder (Marokko, Algerien, Tunesien) haben ihre Errichtung auf nationaler Ebene bereits erheblich vorangetrieben. Um das Vorhaben zum Abschluss zu bringen und ihm die nötige Tragweite und Bedeutung zu verleihen, müssen diese drei Länder über die Verbindung ihrer jeweiligen Streckennetze auf einer bereits festgelegten Route entscheiden. Allerdings kann der Bau dieser internationalen Verbindungen das Ziel, den Waren- und Personenverkehr zu erleichtern, nur dann erreichen, wenn gleichzeitig staatliche Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels und zur Aufhebung der nichttarifären Handelsschranken ergriffen werden. Die Möglichkeit der Einführung einer Konzessionsregelung könnte von erheblichem Interesse für den Privatsektor sein.

    Umweltsanierung im Mittelmeerraum und tragfähiges Umweltmanagement: Die Umweltqualität im Mittelmeerraum wird zunehmend durch den Mangel an nachhaltiger Entwicklung beeinträchtigt. Die Umweltminister des Europa-Mittelmeerraums beschlossen 2006 die Einleitung der Initiative „Horizont 2020“ und nahmen einen entsprechenden Zeitplan für die Jahre 2007-2013 an. Hauptziel ist es, die laufenden Initiativen zur Umweltsanierung im Mittelmeerraum zu beschleunigen. Drei Hauptkomponenten sollten entwickelt werden: Unterstützung für die Umsetzung der Initiative „Horizont 2020“ und Förderung des tragfähigen Umweltmanagements, Unterstützung für Investitionen in die Umweltsanierung und Einführung eines gemeinsamen Umweltinformationssystems für den Mittelmeerraum. Im Rahmen des ENPI werden mehrere regionale und bilaterale Programme vorbereitet oder bereits durchgeführt, die unmittelbar zu den Zielen der Umweltsanierung im Mittelmeerraum beitragen werden. In diesem Zusammenhang erbringt der „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ einen doppelten Mehrwert: erstens eine Stärkung der politischen Dimension der Umweltsanierung im Mittelmeerraum und zweitens eine Erleichterung der Mobilisierung von Finanzmitteln für Umweltsanierungsinvestitionen und Projekte des Kapazitätsaufbaus.

    Zivilschutz: Auf europäischer Ebene wurde 2001 ein Gemeinschaftsmechanismus (MIC, Monitoring and Information Center) eingeführt, der auf die Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Zivilschutzeinsätzen abzielt. Die Verstärkung dieser Zusammenarbeit im Mittelmeerraum ist sehr wichtig, weil das Mittelmeerbecken - vor allem aufgrund des Auswirkungen des Klimawandels - einem erhöhten Katastrophenrisiko ausgesetzt ist. Besonders zu beachten sind in diesem Kontext die Sicherheit des Seeverkehrs und die Rolle der Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA). Auf regionaler Ebene zielt das Europa-Mittelmeer-Programm für Katastrophenvorbeugung, -vorsorge und -bewältigung auf die Erlangung eingehender Kenntnisse über die Katastrophenrisiken und die Reaktionskapazitäten in der Region, die Verstärkung der internationalen, nationalen und lokalen Risikoschutzmaßnahmen und den Ausbau der Reaktionskapazitäten der betreffenden Akteure ab. Damit soll das Programm die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Akteuren des Zivilschutzes verstärken und die Mittelmeerpartnerländer schrittweise an das MIC heranführen. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Gemeinschaftsmechanismus für den Katastrophenschutz beinhalten und Synergien mit Maßnahmen der Kommission, des Europarats und der UNO anstreben. Folglich handelt es sich um eine Maßnahme zur politischen Stärkung der Partnerschaft Europa-Mittelmeer mit echtem regionalem Mehrwert, die politisch einigend wirkt, für die Bürger sichtbar ist und das Potenzial hat, die subregionale Integration zu fördern. Der neue politische Impuls, der vom „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ ausgeht, wird die Tragweite dieses Programms erheblich verstärken und gegebenenfalls zusätzliche Mittel mobilisieren.

    Solarprogramm für den Mittelmeerraum: Die Energieminister des Europa-Mittelmeerraums bekräftigten 2007 die allgemeinen Ziele der Zusammenarbeit, d. h. die Vertiefung der Integration der Energiemärkte und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung, auch im Bereich der Solarenergie. Die Ausarbeitung und Umsetzung eines Solarprogramms im Mittelmeerraum muss sich in diesen Rahmen einfügen. Die aktive Förderung der Solarenergie in der Region liegt im Interesse aller Beteiligten. Die EU ist führend in der entsprechenden Technologie und bemüht, diese weiterzuentwickeln. Auf längere Sicht wird die EU möglicherweise Strom aus Solarenergie importieren. Das Solarprogramm sollte zunächst mit Hilfe einer regionalen Konferenz die Mobilisierung der politischen Entscheidungsträger auf höchster Ebene sowie der multilateralen Einrichtungen und Finanzinstitutionen sicherstellen. Die Europäische Kommission könnte zur Ausarbeitung des Programms beitragen und einen Rahmen bieten, in dem zum einen der erforderliche Dialog über die Energiepolitik und die Sektorstrategien geführt wird und zum anderen die Weiterverfolgung und Umsetzung des Programms gewährleistet werden. Diese Arbeiten könnten gemeinsam mit dem Sekretariat des „Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum“ durchgeführt werden, indem beispielsweise Mittel aus dem Technische-Hilfe-Projekt MED-EMIP[1] eingesetzt werden. Auch andere Beteiligungen wären denkbar.

    ***

    ANHANG II Finanzielle Unterstützung der EU für den Barcelona-Prozess

    Zwischen 2000 und 2006 unterstützte die EG den Barcelona-Prozess mit Mitteln der MEDA-Haushaltslinie. Seit 2007 wird diese Unterstützung aus der ENPI-Haushaltslinie für die Mittelmeerpartnerländer finanziert geleistet.

    Zwischen 2000 und 2006 stellte die Kommission im Rahmen bilateraler und regionaler Kooperationsprogramme insgesamt 4,6 Mrd. EUR für die acht Partnerländer des Barcelona-Prozesses* bereit. 2007 stellte die Kommission im Rahmen des ENPI 1,3 Mrd. EUR für zehn Partnerländer** bereit.

    Zwischen 2000 und 2007 belief sich damit die finanzielle Unterstützung auf insgesamt 5,9 Mrd. EUR.

    Aufschlüsselung nach Ländern:

    [pic]

    * Algerien, Westjordanland und Gazastreifen, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien.

    ** Israel und Libyen erhalten bilaterale Hilfe seit 2007.

    [pic]

    Unterstützung der Palästinenser

    Neben der finanziellen Unterstützung im Rahmen von MEDA und ENPI erhalten die Palästinenser Hilfe aus verschiedenen anderen Haushaltslinien, darunter den Haushaltslinien für den Friedensprozess, UNRWA (Bereitstellung von sozialen Diensten für 4,5 Mio. Flüchtlinge), ECHO (humanitäre Hilfe) sowie Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit.

    Aus diesen verschiedenen Haushaltslinien wurden zwischen 2000 und 2007 insgesamt 2,4 Mrd. EUR, d.h. 300 Mio. EUR pro Jahr, bereitgestellt .

    Aufgrund des wachsenden Bedarfs und der politischen Lage vor Ort hat die finanzielle Unterstützung der Palästinenser in den letzten Jahren erheblich zugenommen.

    Lag die Unterstützung der EG zwischen 2000 und 2004 bei durchschnittlich 245 Mio. EU pro Jahr, stieg sie 2005 auf 280 Mio. EUR, 2006 auf 340 Mio. EUR und 2007 auf 550 Mio. EUR. Auch die Mitgliedstaaten sind wichtige Geber: Sie stellten 2005 315 Mio. EUR, 2006 385 Mio. EUR und 2007 405 Mio. EUR für Palästina bereit.

    Damit belief sich die Unterstützung der EU für die Palästinenser 2007 auf insgesamt 955 Mio. EUR (gegenüber 725 Mio. EUR 2006 und 595 Mio. EUR 2005).

    [1] „Euro-Mediterranean Energy Market Integration Project“, finanziert aus MEDA-Mitteln und 2008 angelaufen.

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