EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52008DC0097

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof - Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen

/* KOM/2008/0097 endg. */

52008DC0097

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof - Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen /* KOM/2008/0097 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 19.2.2008

KOM(2008) 97 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN RECHNUNGSHOF

Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen

1. Die Kommission räumt ihrer Verpflichtung – Ausführung des Haushaltsplans nach Artikel 274 EG-Vertrag – höchste Priorität ein. Im Januar 2005 hat sie den Erhalt einer positiven Zuverlässigkeitserklärung (DAS) vom Europäischen Rechnungshof zu ihrem strategischen Ziel erklärt; zu diesem Zweck hat sie im Januar 2006 einen Aktionsplan für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen verabschiedet. Die Schlussfolgerungen des Rechnungshofes für das Jahr 2006 zeigen, dass der Anteil des Gemeinschaftshaushalts, der eine positive Zuverlässigkeitsbewertung erhalten hat, ansteigt. Allerdings ist nach den Feststellungen des Rechnungshofes im Bereich der Strukturmaßnahmen keine Verbesserung eingetreten. Dieser Bereich wird gemeinsam von der Kommission und den Mitgliedstaaten verwaltet.

Strukturmaßnahmen sind einer der Kernbereiche der EU-Solidaritätspolitik. Sie nehmen unter den Werten der Europäischen Union eine zentrale Stellung ein. Durch sie werden die wirtschaftliche Entwicklung und der soziale Zusammenhalt gefördert und damit der Wohlstand in der gesamten Union gesteigert. Im neuen Programmplanungszeitraum werden Wege aufgezeigt, wie sie an die neuen Anforderungen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung angepasst werden können. Es ist daher unabdingbar, dass die für Strukturmaßnahmen vorgesehenen Mittel bestmöglich eingesetzt werden und dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung strikt eingehalten wird.

2. Nach Artikel 53b der Haushaltsordnung[1] obliegt es in erster Linie den Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Mittel nach den geltenden Regeln und Grundsätzen verwendet und die finanziellen Interessen der Gemeinschaft geschützt werden.

Insbesondere sind die Mitgliedstaaten angehalten, ein effizientes und zweckmäßiges internes Kontrollsystem nach den Bestimmungen des Artikels 28a der Haushaltsordnung aufzubauen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten aufgrund sektorspezifischer Rechtsvorschriften dafür zuständig, Unregelmäßigkeiten vorzubeugen, aufzudecken und zu korrigieren sowie detaillierte Vorgaben für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme auszuarbeiten.

Die Zuständigkeiten der Kommission für den Gemeinschaftshaushalt sind nicht auf die unter ihrer direkten Verantwortung getätigten Ausgaben begrenzt. Die Kommission muss auch prüfen, dass die Mitgliedstaaten die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausführen. Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist, muss sie das verfügbare Instrumentarium einsetzen, um die Zahlungen auszusetzen und Finanzkorrekturen vorzunehmen.

3. Der Europäische Rechnungshof stellt in seinem Jahresbericht 2006 fest,

- dass zahlreiche von den Mitgliedstaaten gemeldeten und von der Kommission 2006 erstatteten Ausgaben fehlerhaft sind,

- dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten nicht wirksam oder nur bedingt wirksam sind und

- dass die Systeme der Kommission zur Minderung dieser Schwächen nur bedingt wirksam sind.

4. In den vergangenen fünf Jahren hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Wirksamkeit ihrer Aufsichtsfunktion im Rahmen von Strukturmaßnahmen zu verbessern. Ergriffen wurden u. a. Maßnahmen:

- zur zahlen- und deckungsmäßigen Erweiterung der Prüfungen, die 61 % der geplanten Ausgaben für den EFRE und 83 % für den ESF betrafen, sowie seit 2005 zur jährlichen Ausarbeitung einer gemeinsamen Prüfstrategie,

- zur Nutzung von Verfahren des „Aktionsplans“ bei der Überwachung der Abhilfemaßnahmen für Systemschwächen und der Durchführung von Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten,

- zur Aussetzung von Zwischenzahlungen und

- zur Annahme von Entscheidungen über Finanzkorrekturen.

Die Ergebnisse des Rechnungshofs belegen jedoch, dass diese Maßnahmen alleine noch keine messbare Wirkung auf die Zuverlässigkeit der der Kommission von den Mitgliedstaaten vorgelegten Ausgabenbescheinigungen haben. Der Rechnungshof hat erneut zahlreiche Fehler in den Ausgaben auf der Projektebene und Systemmängel insbesondere auf der primären Kontrollebene in den Mitgliedstaaten aufgedeckt.

5. Einige der vom Rechnungshof aufgedeckten Fehler können gegebenenfalls durch Wiedereinziehung und sonstige nachträglich, im Laufe der Programm- oder Projektausführung bzw. bei ihrem Abschluss ergriffene Maßnahmen behoben werden. Die Kommission weitet ihre Maßnahmen aus, um zuverlässige Angaben von den Mitgliedstaaten zu Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen zu gewährleisten. Sie ist bereit, nicht nur Zahlungen einzustellen, sondern auch andere Maßnahmen wie Vertragsverletzungsverfahren zu ergreifen, falls keine Fortschritte erzielt werden. Die Wiedereinziehung von Zahlungen mindert jedoch in keiner Weise die Bedeutung der Kontrollen im Nachhinein durch die Mitgliedstaaten. Daher arbeitet die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten auch daran, die Primärkontrollen auf einzelstaatlicher Ebene zu verbessern. Es ist in der Tat unannehmbar, dass der Rechnungshof derart viele Fehler bei Zwischenzahlungen aufdeckt.

6. Die Kommission hat des Weiteren Maßnahmen ergriffen, um die im Rahmen der Finanzverwaltung früherer Strukturmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse im Programmplanungszeitraum 2007-2013 umzusetzen. Darunter fallen durch die neuen Vorschriften gestärkte Kontroll- und Prüfmaßnahmen, erhebliche Anstrengungen, den nationalen Stellen beratend zur Seite zu stehen, und die Prüfung zur Bestätigung, dass der Aufbau der Systeme für die neuen Programme den Anforderungen der internen Kontrolle voll entspricht. Diese Maßnahmen liefern eine zuverlässigere Grundlage für die Gewähr, dass die nationalen Systeme wirksam arbeiten.

7. Bis diese neuen Maßgaben ihre Wirkung entfalten, ist die Kommission entschlossen, mit ihren Bemühungen fortzufahren, um sicherzustellen, dass die ausstehenden Zahlungen bis zum Abschluss der Programme 2000-2006 im Jahr 2010 rechtmäßig und ordnungsgemäß geleistet werden. Das Programmabschlussverfahren muss die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben für den gesamten Zeitraum gewährleisten.

8. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2006 Empfehlungen formuliert, wie die Wirksamkeit der Aufsichtsfunktion der Kommission im Rahmen von Strukturmaßnahmen verbessert werden kann. Die Kommission nimmt den Aktionsplan im Anhang an, um diese Empfehlungen umzusetzen und

- um die Wirksamkeit der Aufsicht über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten durch die Kommission zu verbessern,

- um die Wirkung der Prüftätigkeit zu erhöhen,

- um sicherzustellen, dass die Berichterstattung über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen lückenlos, transparent, zuverlässig und kohärent ist,

- um die notwendigen Entscheidungen über die Aussetzung von Zahlungen und Finanzkorrekturen innerhalb eines klaren Zeitrahmens zu treffen.

9. Durch den Aktionsplan sollen die zahlreichen derzeitigen Prüfungen im Rahmen der gemeinsamen Prüfstrategie für die Strukturmaßnahmen ergänzt und sachdienliche Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen weitergeführt werden.

In diesem Aktionsplan werden 2008 in 10 Bereichen zu ergreifende gezielte Maßnahmen beschrieben, mit denen die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt sowie die Wirksamkeit und die Wirkung der Aufsicht über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten durch die Kommission verbessert werden sollen. Für jede Aktion sind ein Ergebnis und eine Frist festgelegt, so dass die Umsetzung verfolgt werden kann. Die Kommission wird die 2008 erzielten Fortschritte im Rahmen des Aktionsplans überwachen und bereit sein, einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

Eine Verringerung der vom Rechnungshof aufgedeckten Fehlerquote hängt von den gemeinsamen Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten in Richtung auf eine stetige Leistungsverbesserung der internen Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zur Fehlervermeidung ab. Der Beitrag der Kommission im Rahmen dieses Aktionsplans besteht in einer gestärkten Aufsicht, wirksameren Kontrollmechanismen und einer besseren Unterrichtung. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich damit echte Fortschritte in den Bemühungen um Verbesserungen und eine Verringerung des Risikos, dass in einigen Mitgliedstaaten weiterhin Mängel auftreten, erzielen lassen.

ANHANG

AKTIONSPLAN zur Stärkung der Überwachungsfunktion der Kommission im Bereich der Strukturmaßnahmen

1. Ziel des Aktionsplans

1.1. Ziel des Aktionsplans ist es, die Überwachungsfunktion der Kommission zu stärken und so die Mitgliedstaaten zu veranlassen, die Fehlerquote bei Auszahlungen zu reduzieren, die der Kommission gegenüber für eine Kofinanzierung im Rahmen von Strukturmaßnahmen geltend gemacht werden, oder, wenn dies nicht gelingt, durch Finanzkorrekturen Verluste für den Gemeinschaftshaushalt zu verhindern.

1.2. Zwar laufen die ursprünglich angesetzten Fristen Ende 2008 aus, doch werden einige Maßnahmen fortgesetzt. Daher muss der Aktionsplan Ende 2008 überarbeitet und aktualisiert werden. Die Ausführung des Aktionsplans wird in vierteljährlichen Abständen überprüft.

1.3. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament ab Ende März 2008 vierteljährlich Bericht erstatten.

2. Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs

2.1. Das Ziel soll durch die Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs erreicht werden, die dieser in seinem Jahresbericht 2006, seiner Stellungnahme Nr. 6/2007 und im Laufe des Entlastungsverfahrens festgelegt hat. Die Empfehlungen des Rechnungshofs lauten:

1. die Bereitstellung von vollständigen, transparenten und zuverlässigen Informationen über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen zu gewährleisten (Jahresbericht Ziffern 2.24 und 2.26),

2. die Qualität der Jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektionen zu verbessern (Jahresbericht Ziffer 2.37a),

3. die einschlägigen Maßnahmen im Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen umzusetzen (Jahresbericht Ziffer 2.37b),

4. die Wirksamkeit der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Kommission zu verbessern, um das Fehlerrisiko bei den Systemen der Mitgliedstaaten hinreichend einzudämmen (Jahresbericht Ziffer 2.37c),

5. für einen ordnungsgemäßen Abschluss des Programmplanungszeitraums 2000-2006 Sorge zu tragen (Jahresbericht Ziffer 3.18),

6. sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Ebene der Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten zu konzentrieren (Jahresbericht Ziffer 6.43),

7. die Feedback-Mechanismen im Kontrollsystem der Strukturfonds zu verstärken (Jahresbericht Ziffer 6.44),

8. die Anwendung der für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Vereinfachungen aktiv fördern und erleichtern (Jahresbericht Ziffer 6.45),

9. für die vollständige Umsetzung des Rechtsrahmens für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 zu sorgen (Anhörung im Rahmen des Entlastungsverfahrens, COCOBU 22.1.2008),

10. die Wirksamkeit der Prüftätigkeit der Kommission durch einen besseren Einsatz der Aussetzungen und Finanzkorrekturen zu steigern (Sitzung ECA und Kommission vom 1.2.2008),

11. die jährlichen Zusammenfassungen angemessen zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie kohärent, vergleichbar und nützlich sind (Stellungnahme Nr. 6/2007 Ziffer III).

2.2. Die Kommission wird zudem alle vom Rechnungshof festgestellten schwerwiegenden Fehler überprüfen, um sicherzustellen, dass angemessene Finanzkorrekturen durchgeführt wurden.

3. Maßnahmen zur Korrektur von Systemmängeln bei den Prüfstrategien der Generaldirektionen

Die Prüfarbeit der Kommission ist ein wesentliches Element ihrer Überwachungsfunktion. Die GD REGIO und die GD EMPL erbringen ihre Prüftätigkeit im Rahmen einer Dreijahres-Prüfstrategie, die jährlich aktualisiert wird, die Ziele und Prioritäten auf der Grundlage der ermittelten Risiken festlegt und die geplanten Prüfarbeiten erläutert.

Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 lag die Prüfungsquote für den EFRE Ende 2007 bei rund 61 % des Gesamtbetrags der von der Gemeinschaft für die Programme bereitgestellten Mittel, für den ESF bei 83 %.

Die von den zwei Generaldirektionen für 2008 geplanten Prüfarbeiten im Zusammenhang mit dem Programmplanungszeitraum 2000-2006 konzentrieren sich auf folgende Bereiche:

- Prüfungen von Verwaltungsbehörden mit hohem Risiko (40 EFRE; 15 ESF),

- Überprüfung der Abwicklungsstellen zwecks Vorbereitung des Abschlusses des Programms (30 EFRE; 6 ESF).

Die in den vergangenen Jahren im Lauf der Prüfungen festgestellten schwerwiegenden Systemmängel werden im Rahmen der von den betroffenen Mitgliedstaaten umzusetzenden Aktionspläne überprüft. Für den EFRE bestehen 10 Aktionspläne, die 80 Programme abdecken, für den ESF sind 17 Aktionspläne für 20 Programme vorgesehen. Bis Ende 2008 werden die Kommissionsdienststellen entweder zu dem Schluss gelangen, dass die Mitgliedstaaten die Aktionen erfolgreich abgeschlossen haben, oder aber es wird ein Verfahren für Finanzkorrekturen eingeleitet.

Was die laufenden Verfahren anbelangt, so wird das eine noch ausstehende Finanzkorrekturverfahren für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 im ersten Quartal 2008 abgeschlossen. Weitere 19 Verfahren zur Aussetzung von Zwischenzahlungen, die eine Finanzkorrektur nach sich ziehen, wurden eingeleitet (6 EFRE, 8 ESF, 5 KF). Diese Verfahren sollen bis Ende 2008 abgeschlossen werden.

4. Vorbereitung des Abschlusses der Programme

Das Follow-up der Ex-Post-Prüfungen des Abschlusses der Programme des Programmplanungszeitraums 1994-1999[2] ist fast beendet, und es werden Entscheidungen über Finanzkorrekturen in Höhe von nicht weniger als 500 Mio. EUR ergehen. Die Dienststellen der Kommission haben bereits mit den Vorbereitungen für den Abschluss der Programme 2000-2006 begonnen. Die Kommission hat die Leitlinien für die Mitgliedstaaten im Jahre 2006 verabschiedet. Die Generaldirektionen leiteten eine Prüfung der Abwicklungsstellen ein, die für die Ausstellung von Erklärungen über Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Jahre 2007 verantwortlich sind. Die Prüfungen von 19 Abwicklungsstellen wurden abgeschlossen. Daneben planen die Generaldirektionen folgende Maßnahmen:

- Erarbeitung interner Verfahren zur Gewährleistung einer strengen Prüfung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Abschlussunterlagen und der angemessenen Behandlung von Unregelmäßigkeiten;

- Abschluss der Prüfung der Abwicklungsstellen mittels der oben genannten 36 zusätzlichen Prüfungen;

- verstärkte Sensibilisierung der Mitgliedstaaten im Bereich der Vorbereitung des Abschlusses.

5. Durchführung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen

Die beiden Generaldirektionen beteiligten sich aktiv an der Durchführung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen.

2008 werden folgende Maßnahmen abgeschlossen:

Maßnahme 10 – Schätzung der Kontrollkosten für den EFRE – in 10 Mitgliedstaaten haben Besuche vor Ort stattgefunden, um die Plausibilität der übermittelten Daten zu überprüfen. Die Analyse wird zurzeit durchgeführt und Mai 2008 abgeschlossen. Im Oktober 2008 wird eine Mitteilung mit den Ergebnissen der Überprüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der Analyse des Restfehlerrisikos vorgelegt; die Generaldirektionen, für deren Politikbereiche der Rechnungshof eine negative ("rote") Bewertung abgegeben hat, müssen diese Ergebnisse in ihren jährlichen Tätigkeitsbericht 2007 einfließen lassen.

Maßnahme 11N - Zuverlässigkeit der nationalen Überwachungs- und Berichtssysteme – Der im Oktober 2007 veröffentlichte Jahresbericht 2006 über die Strukturfonds enthielt zum ersten Mal einen Anhang über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen mit einer Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten über wieder eingezogene und gestrichene Mittel. Zur Kontrolle der Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden bei einer Reihe von Mitgliedstaaten Prüfungen durchgeführt.

Maßnahme 15- Vertrauenspakte – Nach dem Vereinigten Königreich (Wales) und Österreich wurden 2008 weitere Vertrauenspakte mit Dänemark, Portugal, Slowenien und Estland unterzeichnet. Die Generaldirektionen werden sich auch künftig bemühen, Vertrauenspakte mit den Mitgliedstaaten abzuschließen, die die Voraussetzungen erfüllen. So stehen im Herbst zwei weitere Entscheidungen über Vertrauenspakte an. Die Pakte beziehen sich auf den Programmplanungszeitraum 2000-2006. Das grundlegende Konzept des Vertrauenspaktes ist Bestandteil der EU-Rechtsvorschriften für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 der Strukturfonds.

Daneben laufen derzeit folgende weiteren Maßnahmen:

Maßnahme 9 – Koordinierung und Austausch von Prüf- und Kontrollergebnissen – Die Datenbank der für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Strukturfonds zuständigen gemeinsamen Gremien wurde 2007 mit der Aufnahme der Abwicklungsstellen vervollständigt. Diese Datenbank wird genutzt, um die Ergebnisse der Untersuchung über die Prüfung der Arbeit der Abwicklungsstellen im Jahre 2008 auszutauschen.

Maßnahme 14b – Leitlinien für die Mitgliedstaaten – 2007 wurden sechs Leitfäden mit den Mitgliedstaaten erörtert. Die beiden Leitfäden für die Prüfbehörden werden 2008 fertig gestellt, und zwei weitere Leitfäden über Verwaltungsprüfungen und die Bescheinigungsfunktion werden überarbeitet, um den neuen Verordnungen Rechnung zu tragen.

Maßnahme 16 – Koordinierung von Prüfungsstandards – Die derzeit laufende Aktualisierung des Prüfungshandbuchs für die Strukturfonds wird 2008 abgeschlossen; die Leitfäden zur Stichprobenziehung und zu den Methoden zur Systembewertung werden fertig gestellt.

6. Präventivmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 für die Strukturfonds

Für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 ergriffen die Kommissionsdienststellen 2007 Maßnahmen, um den Mitgliedstaaten detaillierte Leitlinien an die Hand zu geben, was die wichtigsten Aspekte des Verfahrens zur Beurteilung der Konformität und die Genehmigung der Prüfstrategie anbelangt. Die Kommissionsdienststellen sorgten für zusätzliche Anleitungen und Schulungen für die Prüfstellen im Bereich der Systemprüfungen und Projektprüfungen. 2008 werden die Kommissionsdienststellen für eine wirksame Kontrolle der Unterlagen zu Konformitätsbewertung und Prüfstrategie sorgen, wobei sie die gemeinsamen Verfahren und Checklisten anwenden werden, die eingeführt wurden, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten angemessene Verwaltungs- und Kontrollsysteme eingerichtet haben. Die Kommissionsdienststellen werden, wie unter Ziffer 5 erwähnt, weitere Leitfäden ausarbeiten, insbesondere:

- das Prüfungshandbuch für die Strukturfonds,

- Leitlinien über Kontrollmaßnahmen der 1. Stufe durch Verwaltungsbehörden,

- Leitlinien über die Bescheinigungsfunktion.

Ferner werden sie Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der in den Gemeinschaftsverordnungen vorgesehenen vereinfachten Verfahren zu fördern und klare Leitlinien zu Fragen der Zuschussfähigkeit bereitzustellen.

7. Weitere neue Maßnahmen

Seit der Veröffentlichung des Jahresberichts 2006 des Europäischen Rechnungshofs haben die Kommissionsdienststellen eine Reihe von weiteren Maßnahmen ergriffen, um den Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen; diese Maßnahmen werden 2008 abgeschlossen sein. Es handelt sich dabei insbesondere um Maßnahmen für eine schnellere Annahme von Entscheidungen über die Aussetzung von Zahlungen und Finanzkorrekturen nach der Feststellung von schwerwiegenden Systemmängeln, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Berichten über Einziehungen und Finanzkorrekturen auf Initiative sowohl der Kommission als auch der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Berichterstattung in den jährlichen Tätigkeitsberichten sowie Maßnahmen zur optimalen Nutzung der jährlichen Zusammenfassungen, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 53b Absatz 3 der Haushaltsordnung vorlegen müssen.

8. Auswirkungen des Aktionsplans

8.1. Die Kommission hat diesen Aktionsplan ausgearbeitet, um auf systematische Weise auf die 11 Empfehlungen des Rechnungshofs einzugehen. Der Aktionsplan umfasst die oben aufgeführten Maßnahmen einschließlich der zusätzlichen neuen Maßnahmen und legt Ergebnisse und Indikatoren sowie entsprechende Ausführungsfristen fest, so dass seine Durchführung überwacht werden kann.

8.2. Die Verringerung der Fehlerquote auf der Ebene der Zwischenzahlungen für Rückerstattungen wird nur über einen langwierigen Prozess zu erreichen sein. Erst wenn die Systeme der Mitgliedstaaten sich bei Vermeidung von Fehlern noch vor der Bescheinigung der Ausgaben gegenüber der Kommission als durchweg effizient erweisen, wird sich die Zahl der vom Rechnungshof festgestellten Fehler verringern. Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 werden die bereits erfolgten Fehler sich noch auf die bis 2010 getätigten Zahlungen auswirken. Die Korrektur dieser Fehler hängt von der Effizienz der nachträglichen Kontrollen ab, zu denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sowie von der Kontrolle und Prüfarbeit der Kommission. Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen sollen die Wirksamkeit dieser Ex-Post-Kontrollen erhöhen, insbesondere für die Systeme der Mitgliedstaaten, die sich bereits als mangelhaft erwiesen haben, und bessere Kontrollindikatoren bereitstellen. Für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 soll der Aktionsplan gewährleisten, dass die Systeme der Mitgliedstaaten von Beginn der Durchführung des Programms an effizient funktionieren oder, sollte dies nicht der Fall sein, dass Mängel frühzeitig erkannt werden, damit entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können.

Aktionsplan

.

Aktion | Aufgegriffene Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs | Ziel | Feder-führung | Ergebnis/Indikator | Frist |

1. Aktionen im Rahmen der gemeinsamen Prüfstrategie im Bereich der Strukturmaßnahmen für den Zeitraum 2000-2006 |

1.1. | Durchführung gezielter Kontrollen bei Verwaltungsstellen mit hohem Risiko (2000-2006) | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Die Audit-Ressourcen auf Stellen mit hohem Risiko konzentrieren, um ein mögliches Restrisiko zu verringern | GD REGIO GD EMPL | Durchführung von geplanten Kontrollbesuchen: EFRE/KF 40: BE, BG, CZ, ES (2), F (3), FI, GR (3), IRL (2), IT (6), LT, LV, NL, PL (2), PT (2), RO, SK (2), UK (2), INTERREG (8) ESF 15: AT, DE, ES (3), HU, IT, LV, PT (3), SI, SK, UK (2) Prüfergebnisse binnen 3 Monaten nach Kontrollbesuch Effektives Ergebnis – solide Grundlage für Korrekturmaßnahme oder hinreichende Gewähr, dass keine Maßnahme erforderlich ist | 31.12.2008 |

1.2. | Abschluss des Follow-up der Umsetzung von derzeit 27 laufenden Aktionsplänen der betroffenen Mitgliedstaaten zur Behebung von schwerwiegenden Mängeln bei den Verwaltungs- und Kontrollsystemen | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Hinreichende Gewähr erlangen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wirksam funktionieren und den Gemeinschaftshaushalt schützen | GD REGIO GD EMPL | 27 Aktionspläne (EFRE 10/ESF 17) in 16 Mitgliedstaaten mit effektivem Ergebnis EFRE: ES, FI, IT, NL, PL, PT, UK (2), INTERREG (2) ESF: AT (2), BE, DE (3), ES (2), F (3), IT (2), LV, NL, SK, UK | 31.12.2008 |

1.3. | Abschluss der 20 für den Zeitraum 2000-2006 noch laufenden Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren sowie der 34 Finanzkorrekturverfahren im Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen für den Zeitraum 1994-1999 | Die Wirksamkeit der Prüftätigkeit der Kommission durch einen besseren Einsatz der Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren steigern | Hinreichende Gewähr erlangen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wirksam funktionieren und den Gemeinschaftshaushalt schützen | GD REGIO GD EMPL | Abschluss der Aussetzungs-/Finanz-korrekturverfahren im Wege von vom betreffenden Mitgliedstaat angenommenen Berichtigungen oder einer Kommissionsent-scheidung innerhalb der 24-Monats-Frist (siehe 8.2) ERDF 32 Programme: ES (23), IT, PT (3), INTERREG (3), UK (2) ESF 12 Programme: DE, ES (2), F (2), IT (2), LU (2), LV, NL, UK KF 60 Projekte: BG (3), ES (14), GR (37), PT (3), LT (3) | 31.12.2008 |

1.4. | Follow-up der einzelnen Fälle von schwerwiegenden Fehlern im Hinblick auf die DAS 2006, einschließlich aller systemischen Auswirkungen | Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Gewähr erhalten, dass die erforderlichen Berichtigungen zum Schutz des Gemeinschaftshaushalts vorgenommen wurden | GD REGIO GD EMPL | Endgültige Stellungnahme der DGs in 73 Fällen In den Fällen, in denen die betroffenen Mitgliedstaaten die erforderliche Berichtigung nicht vorgenommen haben, wurde ein Finanzkorrektur-verfahren eingeleitet | 30.9.2008 |

2. Wichtigste laufende Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen |

2.1. | Maßnahme 9 – Ausarbeitung wirksamer Mittel für den Austausch von Prüf- und Kontrollergebnissen sowie Förderung des Ansatzes der „Einzigen Prüfung“ | Die Feedback-Mechanismen in den Kontrollsystemen der Strukturfonds verstärken | Die Prüf- und Kontrolltätigkeit im Hinblick auf größtmögliche Wirksamkeit koordinieren | GD REGIO GD EMPL | Austausch von Prüfergebnissen, die Gegenstand von Ermittlungen sind, zwecks Überprüfung der Tätigkeit der Stellen, die für den Abschlussvermerk zuständig sind (siehe 3.1) | 31.12.2008 |

2.2. | Maßnahme 10 – Durchführung einer ersten Schätzung und Analyse der Kontrollkosten für den EFRE | Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen entsprechend der Stellungnahme des Rechnungshofs Nr. 2/2004 | Schaffung einer Grundlage zur Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen der Kontrollen | GD REGIO | Bericht über die Analyse der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten | 31.5.2008 |

2.3. | Maßnahme 11N – Prüfung der Zuverlässigkeit der nationalen Monitoring- und Berichtssysteme in puncto Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen | Gewährleisten, dass umfassende, transparente und zuverlässige Informationen über Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen übermittelt werden | Verbesserung der Übermittlung von Informationen über Finanzkorrekturen (siehe Maßnahme 6) | GD REGIO GD EMPL | Überprüfungen in 10 Mitgliedstaaten, die nach Analyse der bis zum 31.3.2008 vorzulegenden Daten ausgewählt werden (5 MS im ersten Halbjahr) Effektives Ergebnis – bessere Beurteilung durch den Rechnungshof | 31.12.2008 |

2.4. | Maßnahme 14b – Erstellen von Leitlinien für die Begünstigten und/oder die zwischengeschalteten Ebenen über die Kontrollen und die Zuständigkeiten in der Kontrollkette | Die Anwendung der für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Vereinfachungen fördern und erleichtern | Fehler vermeiden und Risiken für den Gemeinschaftshaushalt verringern (siehe Aktionen 4 und 5.2) | GD REGIO GD EMPL | Aktualisierte Leitfäden zu folgenden Themen: Verwaltungs-prüfungen Bescheinigungs-funktion | 30.6.2008 |

2.5. | Maßnahme 15 – Förderung der Vertrauenspakt-Initiative für die Strukturfonds (die die Kommission in die Lage versetzt, sich auf die nationale Prüftätigkeit für den Zeitraum 2000-2006 zu verlassen und die eine Grundlage für eine vergleichbare Zusammenarbeit im Zeitraum 2007-2013 schafft) | Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Die Koordinierung der Prüftätigkeit verbessern, damit Gewähr für die Arbeit der nationalen Prüfstellen gegeben ist | GD REGIO | Ziel – Unterzeichnung von Vertrauenspakten mit 2 weiteren nachweislich geeigneten Mitgliedstaaten (Unterzeichnung von 6 Pakten am 19. Februar 2008 für den EFRE und den Kohäsionsfonds) | 30.9.2008 |

2.6. | Maßnahme 16 – Koordinierung der Prüfgrundsätze, der Fehlerquotenmeldung usw. für die Strukturfonds | Die Wirksamkeit der Überwachungskontrollen durch die Kommission erhöhen, um das Risiko von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen zu mindern | Den Integrierten Internen Kontrollrahmen durch Standardisierung der Prüfverfahren verbessern | GD REGIO GD EMPL | Leitfaden für Stichprobenverfahren Methodik für die Systembewertung Fertigstellung des überarbeiteten Prüfungshandbuchs für die Strukturfonds | 30.4.2008 30.4.2008 31.12.2008 |

3. Präventivmaßnahmen im Hinblick auf den Abschluss der Programme und Projekte des Zeitraums 2000-2006 |

3.1. | Abschluss der Untersuchung über die Prüfung der Tätigkeit der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen (2000-2006) | Ordnungsgemäße Abschlussverfahren gewährleisten | Präventive Kontrolle, um sicherzustellen, dass das Abschlussverfahren bei der Ermittlung von vorschriftswidrigen Ausgaben wirksam funktioniert | GD REGIO GD EMPL | Durchführung von geplanten Kontrollbesuchen: EFRE/KF 30: BE, BG, CY, CZ (2), DE (5), ES (2), FI, GR (2), HU, IT (6), LT, NL, PL (2), RO, UK (3)[3] ESF 6: EE, FI, HU, IRL, PT, SV Effektives Ergebnis – solide Grundlage für Korrekturmaßnahme oder hinreichende Gewähr, dass keine Maßnahme erforderlich ist | 31.12.2008 |

3.2. | Endgültige Festlegung der internen Verfahren im Hinblick auf eine strenge Prüfung der Abschlussunterlagen | Ordnungsgemäße Abschlussverfahren gewährleisten | Eine angemessene Vorbereitung für den Abschluss der Programme in den Kommissionsdienststellen gewährleisten | GD REGIO GD EMPL | Endgültige Festlegung der neuen Verfahren | 30.6.2008 |

3.3. | Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für die Abschlussleitlinien, die von der Kommission 2006 herausgegeben wurden | Ordnungsgemäße Abschlussverfahren gewährleisten | Eine angemessene Vorbereitung für den Abschluss der Programme in den Mitgliedstaaten gewährleisten | GD REGIO | Seminar für Verwaltungsbehörden Tagesordnungspunkt der jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden | 30.6.2008 31.12.2008 |

4. Präventivmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 |

4.1. | Überprüfung der Berichte und Stellungnahmen zur Beurteilung der Konformität | Dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 in vollem Umfang umgesetzt werden | Sicherstellen, dass wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme frühzeitig in der Programmlaufzeit vorhanden sind | GD REGIO GD EMPL | Sekundärprüfung für etwa 250 Systeme, gegebenenfalls mit Informationsbesuchen Effektives Ergebnis – geringe Fehlerquote bei den nachträglich eingereichten Anträgen auf Zwischenzahlung | 31.12.2008 |

4.2. | Überprüfung der nationalen Prüfstrategien | Dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 in vollem Umfang umgesetzt werden | Sicherstellen, dass die Prüfstrategien der Mitgliedstaaten mit den Verordnungen in Einklang stehen | GD REGIO GD EMPL | Sekundärprüfung von etwa 200 Prüfstrategien | 31.12.2008 |

4.3. | Aktionen im Hinblick auf die Vereinfachung: | Die Anwendung der für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Vereinfachungen fördern und erleichtern | Fehler vermeiden und Risiken für den Gemeinschaftshaushalt verringern |

a) Vermerk zum Teilabschluss nach Artikel 88 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit Follow-up in den jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden | GD REGIO GD EMPL | Orientierungsvermerk und Follow-up-Sitzungen Effektives Ergebnis – die Mehrzahl der Mitgliedstaaten nutzt die Möglichkeit des Teilabschlusses | 31.12.2008 |

b) Vermerk zur Festlegung von Pauschalsätzen für die indirekten Kosten (betrifft nur den ESF) mit Follow-up in den jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden | GD EMPL | Orientierungsvermerk und Follow-up-Sitzungen Effektives Ergebnis – die Mehrzahl der Mitgliedstaaten (18 von 27) legt Pauschalsätze zugrunde – Verringerung von Fehlern | 31.12.2008 (Endg. Fassung des Vermerks: 9.2007) |

4.4. | Überprüfung und Präzisierung von Aspekten der Förderfähigkeit im Zeitraum 2007-2013: | Dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 in vollem Umfang umgesetzt werden | Sicherstellen, dass die Verordnungen für die nationalen Behörden, die sie anwenden, und für die Begünstigten eindeutig sind |

a) Zusammenfassung der Gemeinschaftsvorschriften zur Förderfähigkeit im Zeitraum 2007-2013 in einer einzigen Broschüre | GD REGIO GD EMPL | Broschüre | 30.9.2008 |

b) Vermerk zur Anwendung von Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 – Einnahmenschaffende Projekte | GD REGIO GD EMPL | Orientierungsvermerk Effektives Ergebnis – Verringerung von Fehlern bei einnahmenschaffenden Projekten | 30.6.2008 |

c) Vermerk zur Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen | GD REGIO GD EMPL | Orientierungsvermerk Effektives Ergebnis – Verringerung von Fehlern in Zusammenhang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen | 30.6.2008 |

4.5. | Sensibilisierung für die Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren | Einschlägige Fehler bei der Anwendung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds vermeiden | GD REGIO GD EMPL | Organisation von 2 Workshops für die Behörden der Mitgliedstaaten, um sie für die Anwendung der Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen auf die Strukturmaßnahmen zu sensibilisieren | 31.12.2008 |

5. Aktionen zur Verbesserung der Primärkontrollen auf nationaler Ebene |

5.1. | Veranstaltung eines Seminars für die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden sowie Follow-up in den jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren | Den Risiken unzulänglicher Primärkontrollen begegnen | GD REGIO GD EMPL | Seminar für ca. 300 nationale Teilnehmer | 30.6.2008 |

5.2. | Aktualisierung der Leitlinien zu bewährten Verfahren für die Primärkontrollen und die Bescheinigungsfunktion für den Zeitraum 2007-2013 | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren Stärkung der Feedback-Mechanismen bei den Kontrollsystemen | Den Risiken unzulänglicher Primärkontrollen begegnen sowie die Bescheinigungsfunktion präzisieren | GD REGIO GD EMPL | Fertigstellung und Verteilung von Orientierungs-unterlagen (siehe 2.4) | 30.6.2008 |

5.3. | Bereitstellung von Selbstbewertungsinstrumenten für die Verwaltungsbehörden in Bezug auf die Konformität | Sich auf die Verbesserung der Primärkontrollen auf Verwaltungsebene in den Mitgliedstaaten konzentrieren | Den Risiken unzulänglicher Primärkontrollen begegnen | GD REGIO GD EMPL | Übermittlung der Anwendung zur Selbstbeurteilung | 30.6.2008 |

6. Aktionen für eine verbesserte Berichterstattung über Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten |

6.1. | Follow-up der übermittelten Daten, um Lücken zu schließen und Ungenauigkeiten zu beheben | Die Übermittlung von umfassenden, transparenten und verlässlichen Informationen über die Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen verbessern | Die Berichterstattung über Finanzkontrollen und Wiedereinziehungen verbessern | GD REGIO GD EMPL | Analyse der bis zum 31. März 2008 eingegangenen Informationen und Zusendung eines Schreibens über Folgemaßnahmen Bessere Beurteilung durch den Rechnungshof | 30.6.2008 |

6.2. | Vor-Ort-Überprüfungen einer Stichprobe von Daten der Mitgliedstaaten | Die Übermittlung von umfassenden, transparenten und verlässlichen Informationen über die Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen verbessern | Die Genauigkeit der übermittelten Daten überprüfen | GD REGIO GD EMPL | Überprüfungen in 10 Mitgliedstaaten, die nach Analyse der bis zum 31.3.2008 vorzulegenden Daten ausgewählt werden (5 MS im ersten Halbjahr) (siehe 2.3) Bessere Beurteilung durch den Rechnungshof | 31.12.2008 |

7. Aktionen für eine verbesserte Berichterstattung durch die Kommission zu den Auswirkungen der Prüftätigkeit |

7.1. | Verbesserung der Verfahren zur Erfassung und Übermittlung von Informationen über das Follow-up zu den Audit-Empfehlungen | Effizientere Überwachungskontrollen durch die Kommission zwecks Minderung des Risikos von Mängeln in den einzelstaatlichen Systemen Stärkung der Feedback-Mechanismen bei den Kontrollsystemen | Die Monitoringverfahren verbessern und den Austausch von Prüfergebnissen erleichtern | GD REGIO GD EMPL | Änderung der IT-Anwendungen und -Verfahren: SYSAUDIT in der GD REGIO; vollständige Umsetzung von A-REP in der GD EMPL Bessere Beurteilung durch den Rechnungshof | 30.9.2008 31.3.2008 |

7.2. | Verbesserung der Verfahren zur Erfassung und Übermittlung von Informationen über Korrekturen infolge der Kontroll- und Prüftätigkeit der Kommission | Die Übermittlung von umfassenden, transparenten und verlässlichen Informationen über die Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen verbessern | Die Informationen über Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen als Teilindikator für die Auswirkungen der Prüftätigkeit der Kommission verbessern | GD REGIO GD EMPL | Änderung der IT-Anwendungen und -Verfahren Vierteljährliche Berichterstattung an die GD BUDG Bessere Beurteilung durch den Rechnungshof | 30.9.2008 |

8. Aktionen für eine Steigerung der Auswirkungen der Prüftätigkeit der Kommission |

8.1 | Festlegung und Umsetzung einer Strategie mit dem Ziel, die Zahlungen durch eine Kommissionsentscheidung so schnell wie möglich nach Aufdecken gravierender Mängel bei den nationalen Systemen auszusetzen | Die Wirksamkeit der Prüftätigkeit der Kommission durch einen besseren Einsatz der Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren steigern | Hinreichende Gewähr erlangen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wirksam funktionieren und den Gemeinschaftshaushalt schützen | GD REGIO GD EMPL | Anweisungen der Generaldirektoren, überarbeitete Verfahren und Monitoring-Bericht Effektives Ergebnis: Zielvorgabe: Aussetzungs-entscheidung binnen 6 Monaten nach der endgültigen Stellungnahme zu den Prüfergebnissen | 30.4.2008 |

8.2. | Änderung der internen Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren zwecks Beschleunigung | Die Wirksamkeit der Prüftätigkeit der Kommission durch einen besseren Einsatz der Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren steigern | Hinreichende Gewähr erlangen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wirksam funktionieren und den Gemeinschaftshaushalt schützen | GD REGIO GD EMPL | Überarbeitete Verfahren und Monitoring-Bericht Effektives Ergebnis – Erreichen der Vorgabe: 24 Monate ab Prüfung bis zur Finanzkorrektur-entscheidung, in den Fällen, wo eine solche erforderlich ist | 30.4.2008 |

9. Maßnahmen für eine erhöhte Zuverlässigkeit der jährlichen Tätigkeitsberichte |

9.1. | Durchführung folgender Aktionen in Zusammenhang mit der Vorbereitung der jährlichen Tätigkeitsberichte: | Verbesserung der Qualität des jährlichen Tätigkeitsberichts der GDs | Transparentere und stetigere Berichterstattung über die Beurteilung der nationalen Systeme im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Fortschritte | GD REGIO GD EMPL | Jährlicher Tätigkeitsbericht 2007 Bessere Beurteilung durch den Rechnungshof | 31.3.2008 |

a) Bereitstellung von Informationen über die Folgemaßnahmen betreffend alle Systeme, bei denen 2006 erhebliche systemische Unzulänglichkeiten aufgezeigt wurden |

b) Berichterstattung über die Durchführung der Aktionspläne der Mitgliedstaaten zur Behebung von Unzulänglichkeiten |

c) Berichterstattung über Entscheidungen zur Aussetzung von Zwischenzahlungen, sonstige vom NBAB in Bezug auf die Zwischenzahlungen ergriffene vorbeugende Maßnahmen, von den Mitgliedstaaten auf Ersuchen der Kommission vorgenommene Finanzkorrekturen und Finanzkorrekturentscheidungen der Kommission |

d) Detaillierte Begründung, warum kein Vorbehalt im Fall von aufgezeigten erheblichen systemischen Mängeln formuliert wurde |

e) Berichterstattung über Folgemaßnahmen zu früheren Empfehlungen des Rechnungshofs |

10. | Maßnahmen zur optimalen Nutzung der jährlichen Zusammenfassungen nach Artikel 53b der Haushaltsordnung |

Analyse der unterbreiteten Zusammenfassungen, Einbeziehung der Ergebnisse in den jährlichen Tätigkeitsbericht und Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die den Verpflichtungen nicht gerecht werden | Angemessene Überwachung der jährlichen Zusammenfassungen, um sicherzustellen, dass sie kohärent, vergleichbar und nützlich sind | Erhöhung der von den Mitgliedstaaten gelieferten Zuverlässigkeitsgewähr | GD REGIO GD EMPL | Im jährlichen Tätigkeitsbericht festgehaltene Ergebnisse Wirksame Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen | 31.3.2008 31.12.2008 |

[1] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

[2] Die Frist für die Einreichung der Anträge auf Abschlusszahlungen war der 31. März 2003.

[3] 8 Kontrollbesuche werden mit Besuchen im Rahmen von Maßnahme 1.1 kombiniert.

Top