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Document 52008AR0022

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union

    ABl. C 172 vom 5.7.2008, p. 34–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.7.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 172/34


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“

    (2008/C 172/07)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    stellt zu seinem Bedauern fest, dass wesentliche Aspekte, wie etwa allgemeine und berufliche Bildung betreffend den maritimen Bereich, Einrichtung europäischer Fonds für Küstengebiete und Schutz des Meeresbodens, außer Acht gelassen wurden;

    bedauert, dass die Nutzung und der Schutz des Meeresbodens außen vor bleibt, und vertritt die Auffassung, dass diese Politik auch allgemeine strategische Vorschriften für den Bereich der Verklappung sowie die Verlegung und Verwendung von Pipelines und Kabeln auf dem Meeresboden umfassen sollte;

    bekräftigt seine in seiner Stellungnahme über die künftige Meerespolitik der Europäischen Union erhobene Forderung, die Möglichkeit zu untersuchen, das EU-Finanzierungssystem zu überarbeiten und zu einem einzigen, vereinfachten System für alle oder doch die meisten maritimen Themen innerhalb eines Europäischen Küsten- und Inselfonds umzugestalten;

    erwartet von der Kommission, dass sie einen „Fahrplan“ der wichtigsten mittel- und langfristigen Ziele vorlegt, die in der europäischen Meerespolitik bis 2015 bzw. 2020 verwirklicht werden sollen;

    vermisst noch immer eindeutige Bezüge zwischen dem Blaubuch über eine Meerespolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und bittet deshalb die Kommission, diese Bezüge zu klären und sich mit beiden Themenkomplexen näher zu befassen;

    regt erneut eine europäische Meeresplattform unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der maßgeblichen Akteure als Instrument zur Bündelung des Sachverstandes und zum Austausch bewährter Praktiken an.

    Berichterstatterin

    :

    Frau KALEV (EE/UEN-EA), Bürgermeisterin von Jõgeva

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“

    KOM(2007) 575 endg.

    Politische Empfehlungen

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission zum Thema „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“. Der Ausschuss stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass nun der Versuch unternommen wird, für diesen grundlegenden Fragenkomplex einen ganzheitlichen Ansatz zu finden, der sämtliche Aspekte der Beziehungen des Menschen zu den Meeren und Ozeanen abdeckt. Dies wird einen kohärenten politischen Rahmen abwerfen, der eine bestmögliche nachhaltige Entwicklung sämtlicher meeresbezogener Aktivitäten ermöglicht;

    2.

    erkennt die Beteiligung zahlreicher Interessenträger an dem Konsultationsprozess an, ist jedoch darüber besorgt, dass so wesentlichen Aspekten, wie etwa allgemeiner und beruflicher Bildung betreffend den maritimen Bereich, Einrichtung europäischer Fonds für Küstengebiete und Schutz des Meeresbodens, keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde;

    3.

    teilt die Auffassung, dass alle Fragen, die die Ozeane und Meere betreffen, miteinander zusammenhängen und auf koordinierte Weise gelöst werden müssen. Um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, müssen die Informationen über den Fortgang aller Aktionen koordiniert zugänglich gemacht werden (z.B. auf einer Website). Jede verbindliche Maßnahme/Verordnung muss auf wissenschaftlichen Fakten und Bewertungen beruhen, die die lokale Schwankungsbreite der Ökosysteme und die regionalen Unterschiede bei der Nutzung der Meeresressourcen durch die Menschen berücksichtigen;

    4.

    ist davon überzeugt, dass die EU-Meerespolitik langfristig zu einer sehr wichtigen Politik wird, denn mehr als 50 % der EU-Fläche ist von Wasser mit all seinen biologischen, physischen und geologischen Ressourcen bedeckt;

    5.

    macht darauf aufmerksam, dass eine wesentliche Komponente der Meeresumwelt, nämlich der Fragenkomplex Nutzung und Schutz des Meeresbodens, der in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, in der Mitteilung über die integrierte Meerespolitik nicht angesprochen wird. Nach Auffassung des Ausschusses sollte diese Politik gerade auch allgemeine strategische Vorschriften für den Bereich der Verklappung sowie die Verlegung und Verwendung von Pipelines und Kabeln auf dem Meeresboden umfassen;

    6.

    hebt hervor, dass die Meerespolitik in ihrer Wirkung über die einzelstaatlichen Grenzen hinausreicht und einen vielschichtigen Ansatz und eine effiziente Verwaltung auf mehreren Ebenen erfordert;

    7.

    befürwortet das integrierte, sektorübergreifende Konzept, dessen Umsetzung die Zusammenarbeit und Koordinierung aller meeresbezogenen Maßnahmen auf den einzelnen Entscheidungsebenen erfordert. Dabei muss Ausgewogenheit zwischen den Aspekten Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz gefunden werden;

    8.

    ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der Politik sowie bei der Schaffung rechtlicher Vorgaben spielen und bei der Integrierung bereichsbezogener politischer Maßnahmen und der Aufklärung der Bürger über das Potenzial der Meere und die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Meeresumwelt eindeutig eine Funktion zu erfüllen haben;

    9.

    weist darauf hin, dass es für die erfolgreiche Konzipierung und Umsetzung der integrierten EU-Meerespolitik unabdingbar ist, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiterhin zum Engagement auf diesem Gebiet bereit sind und diesbezüglich einen echten Beitrag leisten;

    10.

    teilt die Ansicht der Kommission, dass der Ausschuss der Regionen diesem Prozess einen Mehrwert verleihen kann. Der Ausschuss will ein Konzept beisteuern, das darauf hinwirkt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an diesem Prozess beteiligt werden und einen wirksamen Beitrag leisten;

    11.

    überlegt, wie er den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Ausarbeitung der Umsetzungsstrategie und bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen behilflich sein kann, und zwar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten und bestimmter maritimer Regionen, die eine verstärkte Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Inseln, Archipele und Gebiete in äußerster Randlage verlangen, sowie der internationalen Dimension;

    12.

    empfiehlt, die unterschiedlichen Kapazitäten der Regionen sowie die verschiedenen im Konsultationsprozess vertretenen Standpunkte zu berücksichtigen;

    13.

    teilt die in der Mitteilung vertretene Auffassung, dass jede durch die Meerespolitik hervorgerufene Änderung vor allem Auswirkungen auf die Küstengebiete, die mit ihnen verbundenen Binnengewässer und Flussmündungen haben werden;

    14.

    empfiehlt weiterhin Anstrengungen zum Ausbau der Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um eine verbindliche Mittelverfügbarkeit zu sichern, und zu diesem Zweck die Einrichtung eines europäischen Fonds für die Küstengebiete und Inseln; bekräftigt seine in seiner Stellungnahme über die künftige Meerespolitik der Europäischen Union erhobene Forderung, die Möglichkeit zu untersuchen, das EU-Finanzierungssystem zu überarbeiten und zu einem einzigen, vereinfachten System für alle oder doch die meisten maritimen Themen innerhalb eines Europäischen Küsten- und Inselfonds umzugestalten. Die Mittel müssen in einer Weise verwendet werden, die vorteilhaft für die umweltmäßige und ökologische Situation der Meere ist;

    15.

    bleibt bei dem in der Stellungnahme CdR 84/2005 vertretenen Standpunkt, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, Innovationen und die Entwicklung von Unternehmen zu fördern, besonders im Hinblick auf die Entwicklung neuer Meerestechnologien;

    16.

    teilt die Auffassung, dass eine integrierte Meerespolitik dazu beitragen wird, die Probleme im Zusammenhang mit der Globalisierung und der Wettbewerbsfähigkeit, dem Klimawandel, der Gefährdung der Meeresumwelt, der Seeverkehrssicherheit sowie der Energieversorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit zu lösen;

    17.

    hält es ebenfalls für notwendig, dass diese Politik auf Spitzenleistung in meereswissenschaftlicher Forschung, Technologie und Innovation, auf der Lissabon-Agenda für Beschäftigung sowie der Göteborg-Agenda für Nachhaltigkeit beruhen muss;

    18.

    teilt die Auffassung der Kommission zur Frage des Mehrwerts, die der Ausschuss in seiner Stellungnahme CdR 258/2006 aufgeworfen hat, dass nämlich ein integrierter Ansatz dazu beiträgt, Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, Synergien zu schaffen und einen sachlichen Informationsaustausch mit den Bürgern und Nachbarregionen zu gewährleisten;

    19.

    erkennt die Bemühungen der Kommission an, mit der vorliegenden Mitteilung die Grundlage für den Entscheidungsfindungsrahmen und für die sektorübergreifenden Instrumente, die für eine integrierte EU-Meerespolitik notwendig sind, zu schaffen sowie die wichtigsten Maßnahmen vorzustellen, die die amtierende Kommission in dieser Amtszeit einzuleiten gedenkt, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass in der Jährlichen Strategieplanung für 2009 der Kommission (KOM(2008) 72 endg.) die Meerespolitik als eine der politischen Prioritäten der Kommission bekräftigt wird; bedauert allerdings, dass für diesen Bereich 2009 über die Umschichtung von 6 Mio. EUR aus dem für den Politikbereich „Fischerei“ zur Verfügung stehenden Haushalt nur ein geringer Betrag bereitgestellt wird;

    20.

    begrüßt, dass die Kommission sich bei diesen Maßnahmen von den Grundsätzen der Subsidiarität und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit, dem ökosystemgerechten Ansatz und dem Gebot der Beteiligung der Interessenträger leiten lassen möchte;

    21.

    erwartet aus den vorgenannten Gründen von der Kommission, dass sie einen „Fahrplan“ der wichtigsten mittel- und langfristigen Ziele vorlegt, die in der europäischen Meerespolitik bis 2015 bzw. 2020 verwirklicht werden sollen;

    22.

    vertritt die Ansicht, dass ein Dokument zu einer Thematik von derart großer Bedeutung wie der integrierten EU-Meerespolitik eine Planung für einen weitaus größeren Zeithorizont vorsehen sollte, die über das Mandat der Kommission hinausreicht;

    23.

    hält es für außerordentlich wichtig, mit den regionalen und bereichsbezogenen Arbeitsgruppen und Organisationen, die im EU-Rahmen in den Regionen des Atlantiks, des Nordpolarmeers, des Mittelmeers, des Schwarzen Meeres, der Ostsee und der Nordsee aktiv sind, zusammenzuarbeiten, sie zu konsultieren und ihre Tätigkeiten zu unterstützen, und fordert die Kommission auf, die Umsetzung der integrierten Meerespolitik in den vorgenannten Gebieten zu organisieren;

    24.

    weist darauf hin, dass für den integrierten Ansatz noch die Abgrenzung der die Zuständigkeiten in Bezug auf den integrierten Absatz vorgenommen werden mussklar festgelegt sind. Die EU muss daher unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips auf die Zuständigkeiten zurückgreifen, die im EG-Vertrag für Maßnahmen in den einschlägigen Bereichen wie Umwelt, Verkehr, Fischerei, Regional- und Industriepolitik vorgesehen sind;

    25.

    unterstützt den Aufruf der Kommission an die Mitgliedstaaten, in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern, insbesondere den Küstenregionen, nationale integrierte meerespolitische Leitlinien zu entwickeln, und hofft auf Orientierungshilfen der Kommission zu diesem Thema und zur Anhörung der Interessenträger, in denen die besonderen Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf eine integrierte Meerespolitik anerkannt werden;

    26.

    hält die Entscheidungen, im Jahre 2008 eine Reihe von Leitlinien zur Ausarbeitung dieser nationalen integrierten Meerespolitiken vorzuschlagen und ab 2009 Jahresberichte über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorzulegen, für äußerst wichtig;

    27.

    empfiehlt zusätzliche Anleitungen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Leitlinien für eine gute Governance auf nationaler und regionaler Ebene als Grundsätze in Betracht zu ziehen: Vorschläge für wichtige meerespolitische Ziele, Verfahren, wie diese Ziele in einem integrierten Ansatz verwirklicht werden können, konkrete Fristen für die Verwirklichung der Ziele;

    28.

    ist der Ansicht, dass die Integration durch die vorgesehene Koordinierung nicht gewährleistet wird, dass die Leitlinien unterschiedlich ausgelegt werden könnten und dass die Konsultationsstrukturen noch keine Strukturen zur Entscheidungsfindung sind;

    29.

    schlägt vor, für die Regionen eine übersichtliche Zusammenfassung und Auflistung bewährter Praktiken zu erstellen;

    30.

    empfiehlt die Schaffung eines klaren Systems, durch das gewährleistet wird, dass die Regionen kontinuierlich einen effizienten und wirksamen Beitrag leisten und dass mögliche Konflikte zwischen den Regionen gerecht beigelegt werden;

    31.

    hebt hervor, dass zu diesem Zweck Umsetzungsstrategien für die Regionen erarbeitet werden müssen;

    32.

    empfiehlt, die Entscheidungsprozesse in Meeresfragen im Dialog mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu beschleunigen. Der AdR weist darauf hin, dass auch die Mitgliedstaaten genau wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar an der Ausarbeitung der Umsetzungsstrategie beteiligt werden müssen. Die Ziele der Strategie sollten gemeinsam mit ihnen festgelegt werden, wodurch bekräftigt wird, dass alle Tätigkeiten die bereichsübergreifende Integration fördern. Auf gleiche Weise könnten auch die Aufgaben festgelegt und die Fragen der Finanzressourcen behandelt werden;

    33.

    unterstützt die Forderung nach einer besseren Zusammenarbeit der Küstenwachen der Mitgliedstaaten sowie den Entschluss, Maßnahmen zur Einrichtung eines stärker interoperablen Überwachungssystems einzuleiten, um bestehende Schiffsüberwachungs- und -verfolgungssysteme zusammenzuführen, die für die Sicherheit auf See, zum Schutz der Meeresumwelt, zur Vermeidung von Meeresverschmutzung, in der Fischereikontrolle, bei der Kontrolle der Außengrenzen sowie für weitere Rechtsvollzugstätigkeiten auf See eingesetzt werden. Die Kommission sollte ein Pilotprojekt im Mittelmeer starten, das anschließend in ganz Europa Anwendung findet;

    34.

    begrüßt den Beschluss der Kommission, im Jahre 2008 einen Fahrplan vorzulegen, um den Mitgliedstaaten die Entwicklung ihrer jeweiligen maritimen Raumplanung zu erleichtern;

    35.

    hält es für notwendig, dass die Kommission im Jahre 2008 Maßnahmen im Hinblick auf die Errichtung eines europäischen maritimen Beobachtungs- und Datennetzwerks einleitet und den Bedarf an einer multidimensionalen Kartierung der Gewässer der Mitgliedstaaten prüft, um den Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten zu erleichtern. Die Kommission sollte ein Pilotprojekt in der Nordsee starten, das anschließend in ganz Europa Anwendung findet;

    Aktionsbereiche für eine integrierte EU-Meerespolitik

    Optimale Nachhaltigkeit bei der Nutzung der Ozeane und Meere

    36.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass zur Effizienzsteigerung des Seeverkehrs in Europa und zur Gewährleistung seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam mit den übrigen Akteuren des Verkehrswesens ein europäischer Seeverkehrsraum ohne Hindernisse geschaffen werden muss;

    37.

    befürwortet die Vorbereitung einer umfassenden Seeverkehrsstrategie für 2008-2018, die die Schaffung von Hochgeschwindigkeitsseewegen und den Kurzstreckenseeverkehr beinhalten sollte. Diese Strategie sollte neben dem Netz der europäischen Großhäfen, das an die transeuropäischen Verkehrsnetze angebunden ist, speziell auch kleine und mittelgroße Häfen berücksichtigen, da sie für die Randregionen und Inseln von großer Bedeutung sind und ferner dazu beitragen, Verkehrsengpässe in Großhäfen und auf Straßen zu vermeiden;

    38.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Häfen zu stärken, um (a) die Beförderung des größtmöglichen Frachtvolumens innerhalb der EU per Schiff als umweltfreundlichste Option einschl. Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie (b) die Kosten- und Ökoeffizienz des Seegüterverkehrs insbesondere im Hinblick auf die prognostizierte Zunahme des Güterverkehrs zu fördern;

    39.

    nimmt die im Zuge des Konsultationsprozesses erhaltene Antwort auf die den maßgeblichen Akteuren gestellte Frage zur Kenntnis, wie die Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (1) und der Vorschlag für eine Meeresstrategie-Richtlinie (2) in die künftige gemeinsame Meerespolitik integriert werden sollen, zumal die Kommission sie als Bestandteile der integrierten Strategie bezeichnet;

    40.

    hebt hervor, dass die genannten Strategien den umweltpolitischen Unterbau der integrierten Meerespolitik bilden, da sie einen Ökosystemansatz verfolgen, der darauf abzielt, ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen gleichermaßen zu behandeln. Dabei ist die ökologische Komponente auch an zeitliche Vorgaben gebunden (Erreichung eines guten Umweltzustandes bis 2021);

    41.

    in dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Meeresstrategie ist festgehalten, dass Regionen, in denen der Meereszustand kritisch ist, ihre Maßnahmen schneller vorbereiten und durchführen müssen, um einen guten Umweltzustand zu erreichen. In diesen Regionen muss die Kommmission unbedingt die verschiedenen betroffenen Bereiche, Programme und Strategien koordinieren und ausreichende Mittel zur Verfügung stellen. Für die Verwirklichung einer echten integrierten Meerespolitik müssen landseitige Tätigkeiten wie Landwirtschaft, Abwasserbehandlung, Verkehr und Energieerzeugung ebenfalls berücksichtigt werden. Diese Regionen können als Pilotregionen für eine echte und voll integrierte Meerespolitik dienen;

    42.

    vermisst noch immer eindeutige Bezüge zwischen dem Blaubuch über eine Meerespolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und bittet deshalb die Kommission, diese Bezüge zu klären, sich mit beiden Themenkomplexen näher zu befassen und damit Doppelarbeit bei den genannten Bemühungen zu vermeiden;

    43.

    fordert die Kommission auf, einen Vorschlag über den Aufbau eines Netzes zwischen den einzelnen Natura 2000-Meeresschutzgebieten in der EU vorzulegen;

    44.

    vertritt die Ansicht, dass das integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) auf einem wohldurchdachten Konzept beruht, das zur Erarbeitung der Meerespolitik eine Reihe von wertvollen und bewährten Verfahrensweisen beisteuern kann, und schlägt vor, zusätzlich die Erfahrungen der Regionen und Kommunen, insbesondere der bestehenden lokalen Küstenpartnerschaften, die von lokalen Gebietskörperschaften und wichtigen Beteiligten zum Zweck eines kostengünstigen und basisbezogenen IKZM eingegangen werden, auf dem Gebiet der integrierten Nutzung der Küstengebiete zu untersuchen und festzustellen, wie das integrierte Küstenzonenmanagement und die Meerespolitik in Einklang zu bringen sind;

    45.

    empfiehlt, zur Förderung der Zusammenarbeit im technischen Bereich und in administrativen Führungsfragen enge Kontakte mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufzubauen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in der Gewässerpolitik umsetzen. Dadurch soll bis 2015 von der Küste bis in ein Kilometer Entfernung ein guter ökologischer Zustand der Oberflächengewässer erreicht werden (3);

    46.

    verweist für eine detaillierte Erläuterung seines Standpunktes zur europäischen Hafenpolitik auf seine Stellungnahme CdR 237/2007 zur Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik (KOM(2007) 616 endg.);

    47.

    schließt sich dem Vorschlag an, eine neue Hafenpolitik vorzuschlagen, die die Multifunktionalität der Häfen vor dem Hintergrund der Logistik in Europa insgesamt berücksichtigt;

    48.

    empfiehlt, Fördermittel aus den Strukturfonds dazu zu nutzen, Investitionen in die regionalen Hafenstrukturen und andere einschlägige Projekte zu erleichtern;

    49.

    befürwortet den Vorschlag zur Reduzierung der durch Schiffe verursachten Emissionen in Häfen, die insbesondere den Abbau bestehender steuerlicher Nachteile für die Landstromversorgung betreffen, und zur Entwicklung und Unterstützung von EU- oder weltweiten technischen Normen für die Überleitung von elektrischer Energie von der Landseite auf Schiffe betreffen;

    50.

    hält es gleichfalls für notwendig, Leitlinien über die Anwendung der einschlägigen gemeinschaftlichen Umweltvorschriften beim Ausbau von Häfen vorzulegen;

    51.

    betont des Weiteren, dass eine nachhaltige Energieversorgung in der Zukunft sichergestellt werden muss und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, systematisch alle sauberen erneuerbaren maritimen Energieträger wie Wind, Wellen, Gezeiten und Meeresströmung insbesondere durch die Priorisierung und systematische Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie über finanzielle Ansätze wie ausreichende Einspeisungsförderungen voranzubringen. Außerdem sollten Verwaltungshürden, die die Entwicklung maritimer erneuerbarer Energieträger hemmen, abgebaut werden;

    52.

    ist davon überzeugt, dass nicht gewinnorientierte Häfen in lokaler Hand vor dem Verfall bewahrt werden sollten, da sie einen sozialen, Freizeit- und Tourismuswert für die umliegenden Gemeinden haben, der über seine ursprüngliche wirtschaftliche Funktion hinausreicht;

    53.

    begrüßt die positive Haltung der Kommission hinsichtlich der Unterstützung für die Herausbildung von sektorübergreifenden Clustern und regionalen maritimen Spitzenzentren sowie der Förderung eines Europäischen Netzwerks maritimer Cluster;

    54.

    ersucht in diesem Zusammenhang, die Strukturen und Formen der zu schaffenden Einheiten zu klären und darzulegen, welchen politischen Beitrag eine jede dieser Strukturen leisten soll und welche Rolle der Kommission und dem Ausschuss der Regionen zugedacht ist;

    55.

    unterstützt den Beschluss, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die für die maritime Wirtschaft geltenden Ausnahmeregelungen in der EU-Arbeitsgesetzgebung erneut zu überprüfen;

    56.

    vertritt die Auffassung, dass den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Sicherheit in den maritimen Berufen eine große Verantwortung zukommt, da sie internationale Übereinkommen wie das konsolidierte IAO-Übereinkommen über Mindestarbeitsnormen im Seeverkehr von Februar 2006 oder das IAO-Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor von Juni 2007 ratifizieren müssen;

    57.

    begrüßt den Beschluss, ein „Certificate of Maritime Excellence“ zu fördern;

    58.

    empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der maritimen Ausbildung, so dass die betreffende Berufsausbildung international anerkannt wird und es Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung gibt, sodass genügend Fachkräfte mit den erforderlichen Qualifikationen verfügbar sind;

    59.

    ist davon überzeugt, dass die Küstenregionen als erste unter dem Klimawandel leiden werden, und empfiehlt deshalb vorrangige Maßnahmen wie Senkung der Emissionen von Schiffen, Entwicklung und Verbreitung von erneuerbaren Meeresenergien, Stopp der Zerstörung der biologischen Vielfalt der Meere, Küstenschutz und begrüßt folglich den Beschluss der Kommission, Pilotmaßnahmen einzuleiten, um die Auswirkungen des Klimawandels in den Küstengebieten zu mindern und die Anpassung an den Klimawandel zu gewährleisten;

    60.

    bittet um eine Erklärung, wie die Kommission diesen Bedarf auch für andere Regionen als Küstengebiete einschätzt;

    61.

    pflichtet der Auffassung bei, dass die internationalen Bestrebungen zur Verminderung der durch Schiffe verursachten Ölverschmutzung zu unterstützen sind;

    62.

    unterstützt den Beschluss, die internationalen Bestrebungen zur Verminderung der durch Schiffe verursachten Treibhausgasemissionen aktiv zu unterstützen;

    63.

    fordert, die Richtlinie zur Energiebesteuerung dahingehend zu ändern, das eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vorgesehen wird, Strom für Schiffe in Häfen nicht höher als Bunkeröl zu besteuern, da die geltenden Vorschriften einen Anreiz zur Luftverschmutzung bieten, die in Hafenstädten zu 80 % von Schiffen durch die Verbrennung von Bunkeröl verursacht wird;

    64.

    begrüßt die Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Senkung der SO2- und NOx-Werte und der Feinstaub-Emissionen von Schiffen in EU-Gewässern und vor allem in Häfen. Da dies langfristig nicht ausreicht, fordert der Ausschuss der Regionen eine weitere Verringerung und ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Emissionen von Schiffen bis spätestens 2030 auf dasselbe Niveau wie bei Kraftfahrzeugen zu senken;

    65.

    fordert die Einbeziehung der Emissionen von Schiffen in das EU-Emissionshandelssystem;

    66.

    begrüßt den Beschluss der Kommission, unter gebührender Berücksichtigung der auf internationaler Ebene laufenden Arbeiten Vorschläge für die effiziente, sichere und umweltfreundliche Abwrackung von Altschiffen zu unterbreiten;

    67.

    befürwortet ein energisches Eintreten für die Beendigung der Praxis der Rückwürfe und der zerstörerischen Fangpraktiken, etwa der Grundschleppnetzfischerei in sensiblen Fanggründen auf hoher See; dabei muss das Zusammenwirken der einzelnen Länder in der Überfischungsproblematik unter die Lupe genommen werden;

    68.

    begrüßt ein scharfes Vorgehen gegen den illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fischfang in Regionen, in denen Fakten und Forschungsergebnisse einen diesbezüglichen Handlungsbedarf belegen;

    69.

    anerkennt die Notwendigkeit, die Methoden der handwerklichen Fischerei, die in den europäischen Meeren eine große Tradition haben und selektiver und umweltfreundlicher sind, mit entsprechenden Anreizen zu fördern;

    70.

    erbittet die Meinung der Kommission, wie zu den beiden letztgenannten Themen eine integrierte Politik effizienter als bisher umgesetzt werden kann;

    71.

    befürwortet, dass die Entwicklung eines umweltgerechten Aquakultursektors in Europa vorangetrieben werden soll;

    Aufbau einer Wissens- und Informationsgrundlage für die Meerespolitik

    72.

    begrüßt die Absicht der Kommission, 2008 eine grundlegende europäische Strategie für die meereswissenschaftliche und -technische Forschung vorzulegen;

    73.

    fordert die Kommission auf, das Konzept eines „Netzes der europäischen Meeresforschungsinstitute“ im Rahmen der neuen Meeresforschungsstrategie in Betracht zu ziehen;

    74.

    hält es ebenfalls für erforderlich, im Rahmen des Siebten Forschungs-Rahmenprogramms gemeinsame, sektorübergreifende Ausschreibungen zu veröffentlichen, um ein integriertes Konzept zu fördern und zu einem besseren Verständnis der maritimen Angelegenheiten Auswirkungen von horizontalen Aspekten auf den maritimen Bereich, wie die Folgen des klimawandelbedingten Meeresspiegelanstiegs und der sich ändernden Wettermuster auf die Nutzbarkeit von Häfen und die Schifffahrt im Allgemeinen, beizutragen;

    75.

    begrüßt die Förderung von Forschungen zur Vorhersage und Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels auf die maritimen Tätigkeiten, die Meeresumwelt, die Küstengebiete und die Inseln sowie zur Anpassung an diese Auswirkungen und fordert die Kommission auf, eine europäische Strategie für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in Küstenregionen auf der Grundlage einer soliden Folgenabschätzung der steigenden Kosten dieser Anpassung zu konzipieren, die mit verhindern kann, dass diese Kosten zu einem Bremsklotz für Wirtschaftswachstum in den Küstenregionen werden;

    76.

    befürwortet den Beschluss, die Einrichtung einer europäischen Partnerschaft in der Meereswissenschaft zu fördern, damit ein konzertierter Dialog zwischen Wissenschaft, Industrie und Politikgestaltung stattfinden kann;

    77.

    fragt sich, ob und in welchem Maße die Kommission diese Partnerschaft unterstützt, wie diese Unterstützung zum Ausdruck kommt, wie diese mit der von der Kommission angeregten Konsultationsstruktur im Zusammenhang steht und wie sie sich von letzterer unterscheidet;

    78.

    unterstreicht die Bedeutung regionaler Daten und ihre Auswertung unter interregionalem Blickwinkel;

    79.

    hält einen Vergleich der Statistiken für erforderlich, um die branchenspezifische Wettbewerbsfähigkeit und die Reformtätigkeit zu fördern (was in der Stellungnahme des Ausschusses CdR 258/2006 angesprochen, im „Blaubuch“ aber nicht beachtet wurde);

    80.

    bittet um Informationen darüber, inwieweit die Regionen Einfluss auf Pilotprojekte und auf Ausschreibungen für Wissenschafts- und Entwicklungsprojekte sowie beispielhafte Projekte nehmen können;

    81.

    regt erneut eine europäische Meeresplattform unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der maßgeblichen Akteure als Instrument zur Bündelung des Sachverstandes und zum Austausch bewährter Praktiken an; schlägt vor, für die Regionen möglichst bald und eventuell auf der Grundlage bereits vorhandener europäischer Verzeichnisse von regional bewährten Verfahrensweisen für die Meerespolitik eine laufende Auflistung bewährter Praktiken zu erstellen, insbesondere solcher für die Festlegung allgemeiner meerespolitischer Ziele, gute Governance, sektorale Politiken und ihre Integration und Pläne für regionale maritime Maßnahmen;

    Gewährleistung einer optimalen Lebensqualität in den Küstenregionen

    82.

    hält es für wesentlich, im Rahmen der angekündigten Tourismusinitiative einen nachhaltigen Küsten- und Meerestourismus zu fördern;

    83.

    erbittet die Kommission um Klärung, auf welche Weise die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die Küstenregionen nach Ansicht der Kommission dazu beitragen können, eine optimale Lebensqualität in den Küstengebieten zu gewährleisten, welche Synergien beispielsweise mit anderen Politikbereichen der EU möglich wären;

    84.

    würde die umgehende Einrichtung einer Datenbank seitens der Kommission begrüßen, in der als Grundlage für die Verbreitung bewährter Verfahren alle über die Regionalpolitik von der EU finanzierten Vorhaben erfasst sind, die in den Bereich der Meerespolitik fallen. Diese Datenbank sollte auch Transparenz in Bezug auf die für meeresbezogene Projekte und Küstenregionen verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten aus Gemeinschaftsmitteln schaffen;

    85.

    unterstützt den Vorschlag einer gemeinschaftlichen Katastrophenschutzstrategie, durch die insbesondere Gefahren für Küstenregionen aufgezeigt werden und in der unter anderem Schutzhäfen ausgewiesen werden, die von in Not geratenen Öltankern und Schiffen mit sonstigen gefährlichen Ladungen angelaufen werden können. Bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Seeverkehrssicherheit sind auch die besonderen Aspekte des winterlichen Seeverkehrs zu berücksichtigen;

    86.

    hält den Beschluss der Kommission für wesentlich, durch Fördermaßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Regionen in äußerster Randlage und die Inseln ihr Potenzial entfalten können. Für die besonderen Probleme der entlegenen Küsten- und Inselgebiete müssen Lösungen durch gemeinsame Anstrengungen im Rahmen der Meerespolitik und anderer politischer Maßnahmen der EU-Ebene gefunden werden;

    Ausbau der Führungsposition Europas im internationalen maritimen Bereich

    87.

    begrüßt den Beschluss, sich für die Zusammenarbeit im Rahmen der Erweiterungspolitik und der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie der Nördlichen Dimension einzusetzen;

    88.

    begrüßt den Beschluss, eine Strategie für die externe Projektion der EU-Meerespolitik mit Hilfe eines strukturierten Dialogs mit den wichtigsten Partnern vorzuschlagen;

    89.

    bittet um Klärung, wie das in gewissem Maße regionalisierte Sachverständigenwissen (Beispiel: Helsinki-Kommission (HELCOM) zum Schutz der Ostsee) am besten systematisch in den Außenbeziehungen genutzt werden kann;

    Mehr Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa

    90.

    hält es genau wie die Europäische Kommission für erforderlich, die Erarbeitung eines Europäischen Atlasses der Meere in Angriff zu nehmen;

    91.

    unterstützt den Vorschlag, ab 2008 jährlich einen Europäischen Tag der Meere zu begehen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die maßgeblichen Akteure und ihre Sachkenntnisse von Anfang an in dieses Unterfangen einzubeziehen;

    92.

    regt an, durch das Bildungssystem, die Medien, das Internet und andere Informationskanäle die Öffentlichkeitsarbeit zu allen das Meer betreffenden Fragestellungen beträchtlich zu intensivieren und zu unterstützen;

    93.

    ist der Überzeugung, dass Meeres-Nationalparks sowohl zur Sensibilisierung der Bevölkerung als auch zum Schutz empfindlicher Meeresbereiche dienen könnten;

    94.

    schlägt vor, ein umfassendes Maßnahmenpakt zur Steigerung der Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa zu erarbeiten, in dem insbesondere dem maritimen Erbe Rechnung getragen wird.

    Brüssel, den 9. April 2008

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Luc VAN DEN BRANDE


    (1)  KOM(2005) 504 endg.

    (2)  KOM(2005) 505 endg.

    (3)  Richtlinie 2000/60/EG.


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