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Document 52008AP0627

    Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (KOM(2008)0179 — C6-0163/2008 — 2008/0069(COD))
    P6_TC1-COD(2008)0069 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Dezember 2008 im Hinblick auf den Erlass der Empfehlung 2009/…/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

    ABl. C 45E vom 23.2.2010, p. 183–183 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.2.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 45/183


    Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung ***I

    P6_TA(2008)0627

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (KOM(2008)0179 — C6-0163/2008 — 2008/0069(COD))

    (2010/C 45 E/55)

    (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0179),

    gestützt auf Artikel 251 Absatz 2, Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0163/2008),

    gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschuss für Kultur und Bildung (A6-0438/2008),

    1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

    2.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    P6_TC1-COD(2008)0069

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Dezember 2008 im Hinblick auf den Erlass der Empfehlung 2009/…/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Empfehlung 209/C 155/01 vom 18. Juni 2009.)


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