Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007SC1454

    Berichtigungsschreiben nr. 2 zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2008 - Einnahmenübersicht - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III – Kommission

    /* SEK/2007/1454 endg. */

    52007SC1454

    Berichtigungsschreiben nr. 2 zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2008 - Einnahmenübersicht - Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen - Einzelplan III – Kommission /* SEK/2007/1454 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 26.10.2007

    SEK(2007) 1454 endgültig

    BERICHTIGUNGSSCHREIBEN NR. 2 ZUM VORENTWURF DES HAUSHALTSPLANS FÜR 2008

    EINNAHMENÜBERSICHT EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission

    (von der Kommission vorgelegt)

    BERICHTIGUNGSSCHREIBEN NR. 2 ZUM VORENTWURF DES HAUSHALTSPLANS FÜR 2008

    EINNAHMENÜBERSICHT EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission

    Gestützt auf

    - den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272,

    - den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

    - die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates[2] insbesondere auf Artikel 34,

    unterbreitet die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde aus den nachstehend dargelegten Gründen das Berichtigungsschreiben Nr. 2 zum Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans 2008.

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Einleitung 4

    2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 5

    2.1. Übersichtstabelle 5

    2.2. Agrarausgaben (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen) 5

    2.2.1. Gesamtübersicht 5

    2.2.2. Euro/Dollar-Parität 6

    2.2.3. Die Bemerkungen im Einzelnen 6

    2.3. Internationale Fischereiabkommen 11

    2.4. Änderungen im Eingliederungsplan und bei den Erläuterungen 12

    ÜBERSICHT – NACH RUBRIKEN DES FINANZRAHMENS 13

    EINNAHMENÜBERSICHT

    EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

    Die Einnahmenübersicht sowie die Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen werden getrennt über SEI-BUD übermittelt. Eine englische Fassung der Einnahmenübersicht sowie der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen ist informationshalber als technischer Anhang beigefügt.

    1. EINLEITUNG

    Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Anhang II, Teil B)[3] „[kann] die Kommission […], sofern sie es für notwendig hält, die beiden Teile der Haushaltsbehörde mit einem Ad-hoc- Berichtigungsschreiben befassen, um die bei der Schätzung der Agrarausgaben im Vorentwurf des Haushaltsplans zugrunde gelegten Angaben zu aktualisieren und/oder um auf der Grundlage der letztverfügbaren Informationen über die am 1. Januar des betreffenden Haushaltsjahres in Kraft befindlichen Fischereiabkommen die Beträge und die Aufteilung der bei den operativen Linien für die internationalen Fischereiabkommen eingesetzten und der in die Reserve eingestellten Mittel zu korrigieren.“ Dieses Berichtigungsschreiben ist der Haushaltsbehörde bis Ende Oktober zu übermitteln.

    Die Kommission legt hiermit das Ad-hoc- Berichtigungsschreiben (BS Nr. 2/2008) zum Haushaltsvorentwurf für 2008 vor, das bei allen Linien des Agrarhaushalts eine erschöpfende Aktualisierung der Ausgabenveranschlagung enthält. Neben den sich ändernden Marktfaktoren werden in diesem Berichtigungsschreiben auch die aktualisierten Mittelansätze für Direktzahlungen, die seit der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs (HVE) ergangenen Legislativbeschlüsse im Agrarbereich, sowie entsprechende Vorschläge berücksichtigt, die im kommenden Haushaltsjahr Auswirkungen zeigen dürften. Das Berichtigungsschreiben (BS) enthält auch eine Aktualisierung der internationalen Fischereiabkommen.

    Wie dem HVE so liegt auch dem BS der Bedarf der gesamten Gemeinschaft zugrunde. Für die marktbezogenen Maßnahmen steht keine Aufschlüsselung der Mittelanforderungen nach Mitgliedstaaten zur Verfügung. Außerdem ist hervorzuheben, dass diese Mittelanforderungen als Prognosen und nicht als Ausgabenziele zu verstehen sind. Die effektiven Ausgaben werden insbesondere von den tatsächlichen Marktbedingungen, dem aktuellen Euro/Dollar-Kurs und dem Rhythmus der Zahlungen durch die Mitgliedstaaten abhängen. Da es sich um obligatorische Ausgaben handelt, müssen alle Beträge, die ein Mitgliedstaat gemäß den europäischen Rechtsvorschriften – innerhalb der Obergrenzen des Finanzrahmens – zahlen muss, diesem in voller Höhe erstattet werden.

    Der Euro/Dollar-Kurs, der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik herangezogen wird, basiert auf dem zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2007 verzeichneten Durchschnittskurs. Er beträgt 1,37 (1 EUR = 1,37 USD) und hat zur Folge, dass sich der Mittelbedarf um circa 17 Mio. EUR gegenüber dem HVE erhöht.

    Einige Erläuterungen wurden aktualisiert und klarer formuliert.

    Bei der Rubrik 2 wird der gesamte Mittelbedarf auf 55.305,5 Mio. EUR veranschlagt. Somit verbleibt bei den Verpflichtungsermächtigungen ein Spielraum von 3.494,5 Mio. EUR unter der Obergrenze des Finanzrahmens.

    Der Mittelbedarf bei den Agrarausgaben (einschließlich Veterinärausgaben und Fischereiausgaben, die aus dem EGFL finanziert werden) beträgt 41.166,5 Mio. EUR und liegt damit um 1.332,5 Mio. EUR unter dem Ansatz im HVE für 2008.

    Die Änderungen bei den Internationalen Fischereiabkommen ergeben sich durch die Ausgleichszahlungen für zusätzliche Fangmengen in den partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Grönland und Guinea-Conakry. Insgesamt wird der vorgesehene Gesamtbetrag für Fischereiabkommen durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht verändert.

    2. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN

    2.1. Übersichtstabelle

    HVE 2008 | BS Nr. 2/2008 | Differenz |

    in Mio. EUR | (a) | (b) | (c)=(b)-(a) |

    VE | ZE | VE | ZE | VE | ZE |

    Mittel der Rubrik 2 insgesamt | 56.275,8 | 54.770,5 | 55.305,5 | 53.439,2 | -970,3 | -1.331,3 |

    Finanzrahmen | 58.800 | 58.800 | - |

    Spielraum | 2.524,2 | 3.494,5 | 970,3 |

    Davon für |

    Agrarausgaben (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen)[4] | 42.499,0 | 42.447,1 | 41.166,5 | 41.115,6 | -1.332,5 | -1.331,5 |

    Entwicklung des ländlichen Raumes | 12.570,7 | 11.382,9 | 12.932,7 | 11.382,9 | 362,0 | - |

    Internationale Fischereiabkommen | 193,2 | 195,2 | 193,2 | 195,2 | 0 | 0 |

    davon: - Operative Haushaltslinie | 154,4 | 156,4 | 155,1 | 157,1 | 0,7 | 0,7 |

    - Reserve | 38,8 | 38,8 | 38,1 | 38,1 | -0,7 | -0,7 |

    2.2. Agrarausgaben (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen)

    2.2.1. Gesamtübersicht

    Ziel des Berichtigungsschreibens Nr. 2/2008 ist es, den Agrarhaushalt auf der Grundlage der neuesten Wirtschaftsdaten und der aktuellsten Legislativbeschlüsse aufzustellen. Im Monat September liegen der Kommission erste Angaben zum Produktionsniveau (Erntevolumen) für 2007 vor, die die Basis für jede verlässliche Veranschlagung des Mittelbedarfs für 2008 darstellen.

    Wie in der Vergangenheit hat die Kommission bei den einzelnen Haushaltslinien eine erschöpfende Aktualisierung ihrer Veranschlagung der Agrarausgaben vorgenommen. Neben den Marktfaktoren werden im Berichtigungsschreiben auch die seit der Aufstellung des HVE ergangenen Legislativbeschlüsse für den Agrarbereich sowie entsprechende Vorschläge berücksichtigt.

    Der Gesamtbedarf für Agrarausgaben (EGFL)[5] beträgt 41.166,5 Mio. EUR und fällt niedriger aus als im HVE 2008 veranschlagt (- 1.332,5 Mio. EUR). Die Einsparungen sind auf eine Korrektur nach unten bei dem Mittelbedarf für Interventionen auf den Agrarmärkten (Kapitel 05 02 – 659 Mio. EUR) zurückzuführen, da optimistischere Prognosen für die Agrarmärkte vorliegen, auf eine Übertragung von 362 Mio. EUR von den Direktbeihilfen auf die Entwicklung des ländlichen Raums wegen der vom VK beantragten fakultativen Modulation und schließlich auf eine Korrektur nach oben bei den zweckgebundenen Einnahmen aus der Zusatzabgabe für Milch (+ 64 Mio. EUR) und aus zusätzlichen aus dem Jahr 2007 übertragenen Einnahmen (+ 248 Mio. EUR).

    2.2.2. Euro/Dollar-Parität

    Artikel 21 der Verordnung Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügt, dass für das Berichtigungsschreiben der Euro/Dollar-Kurs heranzuziehen ist, der der durchschnittlichen Marktparität des letzten Quartals entspricht. Für das vorliegende Berichtigungsschreiben ist dies das Quartal vom 1. Juli bis zum 30. September 2007. Festgestellt wurde eine Durchschnittsparität von 1 EUR = 1,37 USD, ein Wert, der über der bei der Aufstellung des HVE verwendeten Parität von 1 EUR = 1,31 USD liegt. Aufgrund dieser Änderung erhöht sich der Bedarf um circa 17 Mio. EUR (+ 6 Mio. EUR bei marktbezogenen Maßnahmen für Getreide, + 11 Mio. EUR für Zuckererstattungen).

    2.2.3. Die Bemerkungen im Einzelnen

    05 02 - Marktbezogene Maßnahmen (Mittelbedarf – 971 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 5.003 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 4.032 Mio. EUR

    Die günstigen Aussichten für die meisten Agrarmärkte können als Grund dafür angeführt werden, dass sich der Mittelbedarf um 971 Mio. EUR verringert, insbesondere für Getreide (- 288 Mio. EUR), für die Erstattungen bei den nicht unter Anhang 1 fallenden Erzeugnissen (- 48 Mio. EUR) und für Milchprodukte (- 239 Mio. EUR). Ein verringerter Mittelbedarf wird auch für Obst und Gemüse (- 597 Mio. EUR) verzeichnet, der sich aus dem nach unten korrigierten Bedarf bei Zahlungen an Betriebsfonds für Erzeugergemeinschaften und bei Produktionsbeihilfen für Verarbeitungserzeugnisse aus Tomaten (- 161 Mio. EUR)ergibt; eine weitere Verringerung des Mittelbedarfs um 467 Mio. EUR ist zu verzeichnen, da dieser Betrag von zweckgebundenen Einnahmen diesem Artikel zugewiesen wurde.

    Dagegen ist in einer Reihe von Sektoren ein Mehrbedarf zu registrieren. Der Bedarf für Zucker steigt von 441 Mio. EUR auf 576 Mio. EUR (+ 135 Mio. EUR). Besonders für die Ausfuhrerstattungen werden mehr Mittel benötigt als im HVE 2008 vorgesehen, da die Prognosen für die Weltmarktpreise nach unten korrigiert wurden und die Euro-Dollar-Parität sich geändert hat. Für den Weinsektor wird mit einem Mehrbedarf von 35 Mio. EUR gerechnet, da Ausgaben, die für 2007 erwartet worden waren, aufgrund von geänderten Zahlungsplänen der Mitgliedstaaten – besonders für Destillation und für die endgültige Stilllegung von Weinbauflächen – teilweise auf den Haushalt 2008 verlagert wurden. Zusätzlich wurden die Mittel für Nahrungsmittelhilfeprogramme (+ 6 Mio. EUR), Fördermaßnahmen (+ 7 Mio. EUR), POSEI (+ 7 Mio. EUR), Rind- und Kalbfleisch (+ 4 Mio. EUR) sowie für Eier und Geflügel (+ 9 Mio. EUR) nach oben korrigiert.

    Im Folgenden werden für einige Sektoren die wichtigsten Unterschiede zwischen den Mittelansätzen des HVE und denen des Berichtigungsschreibens erläutert.

    05 02 01 – Getreide (Mittelbedarf: - 288 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 279 Mio. EUR

    Mittel nach BS: - 9 Mio. EUR

    Der stark verringerte Mittelbedarf für Getreide ist darauf zurückzuführen, dass die völlig neuen Marktentwicklungen, die 2007 begonnen haben, sich seit Beginn des Wirtschaftsjahres 2007/2008 noch verstärkt haben. Als wichtigstes Element ist der Rückgang der Interventionsbestände an Getreide (- 213 Mio. EUR) zu nennen. Im Wirtschaftsjahr 2007/2008 wird der weltweite Getreideverbrauch wahrscheinlich die Produktion überschreiten, was zu einer Verringerung der weltweiten Lagerbestände und zu einem Rekordpreis für Getreide führen wird. Besondere klimatische Bedingungen sind dafür verantwortlich, dass innerhalb der EU die Getreideerzeugung entgegen den Erwartungen um 25 Mio. Tonnen niedriger ausfallen dürfte. Es werden keine Interventionskäufe von Getreide vorgesehen, und die verbleibenden Interventionsbestände an Weizen und Mais werden im Binnenmarkt zu hohen Preisen verkauft. Unter Berücksichtigung der geringeren Anfangsbestände zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2007/2008 werden die Interventionsbestände dadurch auf Null reduziert. Verkäufe aus den Interventionsbeständen zu Preisen, die weit über dem Ankaufspreis liegen, werden sogar zu einem Gewinn von 88 Mio. EUR bei den Interventionsbeständen an Getreide führen.

    Diese besondere Marktsituation führt auch zu einem geringeren Mittelbedarf bei Ausfuhrerstattungen für Getreide (- 45 Mio. EUR). Es wird davon ausgegangen, dass während des Wirtschaftsjahres 2007/2008 keine Erstattungen für Grundgetreide zu zahlen sind, und für verarbeitete Erzeugnisse und Kartoffelstärke sind nur begrenzte Ausfuhrerstattungen von jeweils 10 Mio. EUR bzw. 7 Mio. EUR vorgesehen.

    Wie bereits erwähnt, beziffern sich die Folgen der Euro-Aufwertung im Getreidesektor auf 6 Mio. EUR.

    In der nachstehenden Übersicht werden die derzeitigen Interventionsbestände an Getreide den im HVE zugrunde gelegten Mengen gegenübergestellt:

    HVE (in Mio. t) | BS (in Mio. t) |

    Anfangsbestände Ankäufe Verkäufe Endbestände Durchschnitts-Bestände | 4.3 3.5 2.4 5.4 5.9 | 1.3 0 1.3 0 0.2 |

    Nach den jüngsten Daten über die Ausführung des Haushaltsplans 2007 dürften die Ausgaben für die Produktionserstattungen für Stärke gegenüber den Mittelansätzen des HVE 2008 um 30 Mio. EUR fallen.

    05 02 05 – Zucker (Mittelbedarf: + 135 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 441 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 576 Mio. EUR

    Der Mittelbedarf für den Zuckersektor steigt von 441 Mio. EUR im HVE auf 567 Mio. EUR im BS. Dieser Nettomehrbedarf ist auf einige marktbezogene Bedingungen zurückzuführen, wobei hervorzuheben ist, dass das Ungleichgewicht im Zuckersektor nach wie vor besteht.

    Der Anstieg der Ausfuhrerstattungen (+ 279 Mio. EUR) ist auf den Verfall der Weltmarktpreise für Zucker und den höheren Euro-Dollar-Wechselkurs zurückzuführen. Da sich die Erstattungszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 verzögern, erhöht sich gegenüber dem HVE der Teil der Erstattungen, der zu Lasten des Haushaltsplans 2008 geht.

    Lagerhaltung von Zucker (- 144 Mio. EUR). Im HVE wurde unterstellt, dass es keine Bewegungen in den Lagerbeständen gäbe und dass die Menge an Weißzucker am 1. Oktober 2007 Null Tonnen betrage. Die aktuelle Statistik weist in den Lagerbeständen 638.100 Tonnen zu Beginn des Verkaufszeitraums aus, und es wird davon ausgegangen, dass der Großteil des Zuckers während des Wirtschaftsjahres verkauft wird. Diese Verkäufe bringen einige Einnahmen, was den niedrigeren Mittelbedarf erklärt.

    05 02 08 – Obst und Gemüse (Mittelbedarf: - 597 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 1.325 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 728 Mio. EUR

    Der geschätzte Mittelbedarf für Obst und Gemüse verringert sich im Vergleich zum HVE um 130 Mio. EUR. Zu diesem verringerten Mittelbedarf kommen 467 Mio. EUR, die aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, weshalb sich für das BS Nr. 2/2008 eine Gesamtverringerung um 597 Mio. EUR ergibt.

    Der Hauptgrund für den verringerten Mittelbedarf sind Einsparungen bei der Haushaltslinie 05 02 08 03 Betriebsfonds für Erzeugergemeinschaften, wo nach den jüngsten Informationen der Mitgliedstaaten von einem verringerten Mittelbedarf von 123 Mio. EUR auszugehen ist.

    Der Mittelbedarf für die Haushaltslinie 05 02 08 06 Produktionsbeihilfen für Verarbeitungserzeugnisse aus Tomaten verringert sich ebenfalls, da weniger Mengen als vorgesehen verarbeitet werden (10,3 Mio. Tonnen im HVE, 9 Mio. Tonnen im BS).

    Diese Einsparungen werden teilweise ausgeglichen, da ein erhöhter Mittelbedarf für die Haushaltslinien 05 02 08 01 Exporterstattungen für Obst und Gemüse und 05 02 08 01 Finanzieller Ausgleich für Rücknahmen und Ankäufe zu verzeichnen ist, der insbesondere auf im HVE nicht vorhersehbare Zahlungsverzögerungen zurückzuführen ist.

    05 02 09 – Weinbauerzeugnisse (Mittelbedarf: + 35 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 1.377 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 1.412 Mio. EUR

    Im Vergleich zum HVE 2008 hat sich der aktualisierte Mittelbedarf für Weindestillation (+ 14 Mio. EUR) und Maßnahmen im Zusammenhang mit der endgültigen Stilllegung von Weinanbauflächen (+ 30 Mio. EUR) erhöht. Der zusätzliche Mittelbedarf für Weindestillation ergibt sich hauptsächlich aus der freiwilligen Destillation von Wein zu trinkbarem Alkohol, für welche einige Mitgliedstaaten um zusätzliche Verarbeitungszeiträume ersucht haben, da ihre Destillationskapazitäten beschränkt sind. Dies führt dazu, dass ein Teil der ursprünglich im Haushaltsplan 2007 vorgesehenen Ausgaben aus dem Haushaltsplan 2008 finanziert wird. Was die endgültige Flächenstilllegung betrifft, lassen aktualisierte Zahlen aus den Mitgliedstaaten vermuten, dass für einen höheren Prozentsatz als ursprünglich im HVE vorgesehen im Haushaltsjahr 2008 Zahlungen getätigt werden. Andererseits dürften Ausfuhrerstattungen und Maßnahmen in Zusammenhang mit der Lagerung von Alkohol weniger Kosten verursachen als ursprünglich angenommen (Ausfuhrerstattungen: - 8 Mio. EUR; Lagerung von Alkohol: - 1 Mio. EUR).

    05 02 11 04 – POSEI (ausgenommen Direktbeihilfen und Artikel 11 02 03 des Titels Fischerei) (Mittelbedarf: + 7 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 213 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 220 Mio. EUR

    Der erhöhte Mittelbedarf bei dieser Haushaltslinie (+ 7 Mio. EUR) ist darauf zurückzuführen, dass für den speziellen Liefervertrag für die Kanarischen Inseln, der auf der Basis der jüngsten Daten zum Haushaltsvollzug 2007 geändert wurde, mehr Mittel benötigt werden. Diese Haushaltslinie muss auch in Zusammenhang mit der Haushaltslinie 05 03 02 50 gesehen werden, bei der eine bessere Unterscheidung zwischen marktbezogenen Ausgaben und Direktbeihilfen zu einer Umschichtung von 4 Mio. EUR von den Direktbeihilfen (05 03 02 50) auf marktbezogene Ausgaben (05 02 11 04) geführt hat.

    05 02 12 – Milch und Milcherzeugnisse (Mittelbedarf: - 239 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 406 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 167 Mio. EUR

    Die aktualisierten Marktprognosen für den Sektor Milch und Milcherzeugnisse bestätigen die dem HVE 2008 zugrunde liegende Analyse, der zufolge gute Marktaussichten für Milcherzeugnisse bestehen. Insbesondere konnten aufgrund der hohen Preise für fast alle Milcherzeugnisse auf dem Binnenmarkt und dem Weltmarkt die Ausfuhrerstattungen auf Null reduziert werden (- 249 Mio. EUR). Allerdings wird erwartet, dass die Ausgaben für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Interventionsbeständen von Butterfett (+ 7 Mio. EUR) und Schulmilch (+ 3 Mio. EUR) etwas höher sein werden. Für Schulmilch hat der Rat beschlossen, den Beihilfesatz zu harmonisieren und den Geltungsbereich dieser Beihilfe auf weitere Erzeugnisse auszudehnen.

    05 02 13 – Rind- und Kalbfleisch (Mittelbedarf: + 4 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 57 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 61 Mio. EUR

    Die Marktlage im Rindfleisch- und Kalbfleischsektor ist nach wie vor geprägt von hoher Nachfrage und stabilen Preisen, was zu einer weiteren Verringerung des Mittelbedarfs für Ausfuhrerstattungen führt (- 7 Mio. EUR). Jedoch werden bei der Haushaltslinie für außergewöhnliche Marktstützungsmaßnahmen (Beihilferegelung für das Schlachten von Rindern, die älter als 30 Monate sind, sowie sonstige im Zusammenhang mit der BSE-Krise getroffene Maßnahmen zur Beseitigung alter Tiere) auf der Grundlage der jüngsten Erhebungen zusätzliche Ausgaben (+ 11 Mio. EUR) gegenüber dem HVE 2008 erwartet.

    05 02 15 – Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse ( Mittelbedarf + 9 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 140 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 149 Mio. EUR

    Im BS werden gegenüber dem HVE 2008 zusätzliche Ausgaben für Ausfuhrerstattungen für Eier (+ 1 Mio. EUR) und Geflügel (+ 8 Mio. EUR) vorgeschlagen, was die aktuellste Situation bei den Erstattungsbeträgen widerspiegelt.

    05 03 Direktbeihilfen (Mittelbedarf - 381 Mio.)

    Mittel im HVE: 37.213 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 36.832 Mio. EUR

    Der Mittelbedarf für dieses Kapitel wird um 381 Mio. EUR nach unten korrigiert. Die veranschlagten Mittel bleiben jedoch ungefähr auf dem im HVE angegebenen Niveau. Die Korrektur nach unten ist vor allem auf die fakultative Modulation (362 Mio. EUR) zurückzuführen, die auf die Entwicklung des ländlichen Raumes übertragen wird, wodurch die Verpflichtungsermächtigungen für Posten 05 04 05 01 um denselben Betrag ansteigen.

    05 03 01 – Entkoppelte Direktbeihilfen (Mittelbedarf: - 376 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 30.870 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 30.494 Mio. EUR

    Für die Betriebsprämienregelung (SPS) wird die dem HVE zugrunde liegende Annahme aufrechterhalten, wonach die Mitgliedstaaten die Haushaltsmittel bis zu 99% der Obergrenze ausführen werden. Daher wurde nur eine Übertragung auf die Haushaltslinie 05 03 02 51 durchgeführt (siehe Anmerkungen zu POSEI) und (nach Modulation) der Betrag von 358,6 Mio. EUR wegen der durch das VK angewendeten fakultativen Modulation abgezogen. Bei der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung (SAPS) wurden die jährlichen Finanzrahmen reduziert[6] (- 7 Mio. EUR), und zwar um die Beträge für die spezielle Zahlung für Zucker (gemäß Artikel 143ba der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003) für Rumänien und die Tschechische Republik. Diese Beträge wurden auf die Haushaltslinie 05 03 01 03 übertragen.

    Daher beträgt der geänderte Mittelbedarf 31.964 Mio. EUR; wird der erwartete Beitrag von zweckgebundenen Einnahmen bei dieser Haushaltslinie mit berücksichtigt (1.470 Mio. EUR), betragen die Mittel für diesen Artikel 30.494 Mio. EUR.

    05 03 02 – Sonstige Direktbeihilfen (Mittelbedarf: - 5 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 5.780 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 5.775 Mio. EUR

    Der Mittelbedarf hat sich etwas verringert (- 5 Mio. EUR), was auf geringfügige Erhöhungen und Einsparungen zurückzuführen.

    Insbesondere sind Einsparungen bei der Haushaltslinie 05 03 02 40 Flächenbeihilfen für Baumwolle (- 6 Mio. EUR) und bei der Haushaltslinie 05 03 02 25 Prämie für Eiweißpflanzen (- 5 Mio. EUR) vorgesehen.

    POSEI – Gemeinschaftliche Förderprogramme – Haushaltslinie 05 03 02 50 – siehe Bemerkungen zur Haushaltslinie 05 02 11 04.

    Die Mittel für die Haushaltslinie 05 03 02 51 – POSEI - Sonstige direkte Beihilfen und frühere Regelungen werden um 19 Mio. EUR erhöht, da Portugal beschlossen hat, die Milchzahlungen auf den Azoren von der Betriebsprämienregelung auszuschließen. Daher handelt es sich eigentlich nicht um eine Erhöhung, sondern um eine Übertragung von der Betriebsprämienregelung auf"Sonstige direkte Beihilfen unter Posei" (05 03 02 51).

    05 02 05 – Entwicklung des ländlichen Raums (Mittelbedarf: + 362 Mio. EUR)

    Mittel im HVE: 12.565 Mio. EUR

    Mittel nach BS: 12.927 Mio. EUR

    Die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen (+ 362 Mio. EUR) ergibt sich aus der fakultativen Modulation des VK, die das VK gemäß der Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates beantragt hat.

    2.3. Internationale Fischereiabkommen

    Die Kommission schlägt folgende Änderung des Haushaltsvorentwurfs 2008 vor:

    Artikel 11 03 01 - Internationale Fischereiabkommen: 155,1 Mio. EUR bei Verpflichtungsermächtigungen und 157,1 Mio. EUR bei Zahlungsermächtigungen für seit 1. Januar 2008 geltende Abkommen (+ 0,7 Mio. EUR verglichen mit 154,4 Mio. EUR für Verpflichtungsermächtigungen und 156,4 Mio. EUR für Zahlungsermächtigungen im HVE 2008).

    Haushaltsposten 40 02 41 02 – Getrennte Mittel (obligatorische Ausgaben) in Kapitel 40 02 – Reserven für Finanzinterventionen: Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 38,1 Mio. EUR für internationale Fischereiabkommen (- 7 Mio. EUR verglichen mit dem im HVE 2008 ursprünglich veranschlagten Betrag von 38,8 Mio. EUR).

    Dadurch entstehen insgesamt keine finanziellen Auswirkungen. Die Änderung ergibt sich aus den Ausgleichszahlungen für zusätzliche Fangmengen, die für das Abkommen mit Grönland nach oben (+ 1,5 Mio. EUR) und für das Abkommen mit Guinea-Conakry nach unten (- 0,8 Mio. EUR) korrigiert wurden.

    2.4. Änderungen im Eingliederungsplan und bei den Erläuterungen

    Ausgaben |

    Haushaltslinie | Vorgang | Mittel BS Nr. 2/2008 |

    Verpflichtungsermächtigungen | Zahlungsermächtigungen |

    05 02 16 Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie | Davon: |

    05 02 16 01 Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie | p.m. | p.m. |

    05 02 16 02 Rechnungs- und Konformitätsabschluss betreffend den Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie | p.m. | p.m. |

    Einnahmen |

    6 8 0 3 Rechnungs- und Konformitätsabschluss betreffend den befristeten Umstrukturierungsfonds – Zweckgebundene Einnahmen | Neue Haushaltslinie | p.m. |

    Neben diesen Änderungen des Eingliederungsplans sind die Erläuterungen der folgenden Haushaltslinien neu und/oder werden aktualisiert:

    Kapitel 05 02 – Interventionen auf Agrarmärkten (Zahlen für zweckgebundene Einnahmen)

    Kapitel 05 03 – Direktbeihilfen (Zahlen für zweckgebundene Einnahmen)

    Posten 05 02 16 01 - Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie (neuer Posten)

    Posten 05 02 16 02 – Rechnungs- und Konformitätsabschluss betreffend den Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie (neuer Posten)

    Posten 05 03 02 51 – POSEI – Sonstige direkte Beihilfen und frühere Regelungen

    Posten 05 04 05 01 – Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

    Artikel 11.03.01 – Internationale Fischereiabkommen (nur Tabelle)

    Posten 6 7 0 1 – Rechnungsabschluss EGFL – Zweckgebundene Einnahmen (Zahlen für zweckgebundene Einnahmen)

    Posten 6 7 0 2 – Unregelmäßigkeiten EGFL – Zweckgebundene Einnahmen (Zahlen für zweckgebundene Einnahmen)

    Posten 6 7 0 3 – Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger – Zweckgebundene Einnahmen (Zahlen für zweckgebundene Einnahmen)

    Posten 6 8 0 1 – Befristete Umstrukturierungsbeträge – Zweckgebundene Einnahmen (Zahlen für zweckgebundene Einnahmen)

    Posten 6 8 0 2 – Unregelmäßigkeiten betreffend den befristeten Umstrukturierungsfonds – Zweckgebundene Einnahmen (Zahlen für zweckgebundene Einnahmen)

    Posten 6 8 0 3 – Rechnungs- und Konformitätsabschluss betreffend den befristeten Umstrukturierungsfonds – Zweckgebundene Einnahmen (neuer Posten)

    ÜBERSICHT – NACH RUBRIKEN DES FINANZRAHMENS

    Finanzrahmen Rubrik/Teilrubrik | Finanzrahmen 2008 | HVE 2008 + BS 1/2008 | BS Nr. 2/2008 | HVE 2008 + BS 1+2/2008 |

    |VE |ZE |VE |ZE |VE |ZE |VE |ZE | | 1. NACHHALTIGES WACHSTUM [7] | | | | | | | | | | 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |9 847 000 000 | |10 270 429 000 |9 538 679 600 | | |10 270 429 000 |9 538 679 600 | |1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung |46 889 000 000 | |46 877 941 445 |40 622 714 507 | | |46 877 941 445 |40 622 714 507 | | Insgesamt | 56 736 000 000 | |57 148 370 445 | 50 161 394 107 | | |57 148 370 445 | 50 161 394 107 | | Spielraum | | |87 629 555 | | | |87 629 555 | | | 2. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN | | | | | | | | | | Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |46 217 000 000 | |42 498 990 000 |42 447 050 500 |-1 332 500 000 |-1 331 450 000 |41 166 490 000 |41 115 600 500 | | Insgesamt | 58 800 000 000 | |56 275 831 496 | 54 770 478 053 | -970 350 000 | -1 331 300 000 | 55 305 481 496 | 53 439 178 053 | | Spielraum | | |2 524 168 504 | | | |3 494 518 504 | | | 3. UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT | | | | | | | | | | 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht |747 000 000 | |691 034 000 |496 446 000 | | |691 034 000 |496 446 000 | |3b. Unionsbürgerschaft |615 000 000 | |598 493 000 |694 383 006 | | |598 493 000 |694 383 006 | | Insgesamt | 1 362 000 000 | |1 289 527 000 | 1 190 829 006 | | |1 289 527 000 | 1 190 829 006 | | Spielraum | | |72 473 000 | | | |72 473 000 | | | 4. EU ALS GLOBALER PARTNER[8] |7 002 000 000 | | 7 173 414 000 | 8 061 743 400 | | |7 173 414 000 | 8 061 743 400 | | Spielraum | | | 67 804 000 | | | | 67 804 000 | | | 5. VERWALTUNG[9] |7 380 000 000 | |7 286 417 754 | 7 286 977 754 | | |7 286 417 754 | 7 286 977 754 | | Spielraum | | | 170 582 246 | | | | 170 582 246 | | | 6. AUSGLEICHSZAHLUNGEN | 207 000 000 | |206 636 292 | 206 636 292 | | |206 636 292 | 206 636 292 | | Spielraum | | |363 708 | | | |363 708 | | | INSGESAMT | 131 487 000 000 | 129 481 000 000 | 129 380 196 987 | 121 678 058 612 |-970 350 000 |-1 331 300 000 | 128 409 846 987 | 120 346 758 612 | | Spielraum | | |2 923 021 013 | 8 119 159 388 | | |3 893 371 013 | 9 450 459 388 | |

    [1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    [2] ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.

    [3] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [4] Ausgaben aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) einschließlich 30 Mio. EUR unter Titel 11 Fischerei und maritime Angelegenheiten und 274 Mio. EUR unter Titel 17 Gesundheitswesen und Verbraucherschutz.

    [5] Ausgaben aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EFGL).

    [6] Anhänge IV und V der Verordnung (EG) Nr. 552/2007 der Kommission vom 22. Mai 2007.

    [7] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 1 (Teilrubrik 1a) verbleibenden Spielraums wurden die Mittel für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (500 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

    [8] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums für 2008 wurden die Mittel für die Soforthilfereserve (239,2 Mio. EUR) nicht berücksichtigt.

    [9] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 5 verbleibenden Spielraums wurde ein Betrag von 77 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).

    Top