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Document 52007PC0803(01)
Recommendation for a Council Recommendation on the 2008 up-date of the broad guidelines for the economic policies of the Member States and the Community and on the implementation of Member States' employment policies
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zu den 2008 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zu den 2008 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten
/* KOM/2007/0803 endg. */
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zu den 2008 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten /* KOM/2007/0803 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 11.12.2007 KOM(2007) 803 endgültigTEIL I MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung: Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010) Das Tempo der Reformen beibehalten Das Tempo der Reformen beibehalten SEIT DER WIEDERBELEBUNG DES LISSABON-STRATEGIE IM JAHR 2005 UND IHRER NEUAUSRICHTUNG AUF WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG HAT EUROPA EINEN LANGEN WEG ZURÜCKGELEGT. IN DER ARBEITSWEISE DER UNION MACHT SICH EIN BEDEUTENDER UND DAUERHAFTER WANDEL BEMERKBAR. WIR SIND EINEN GROßEN SCHRITT VORANGEKOMMEN HIN ZU EINER ENGEN PARTNERSCHAFT UND EINER KLAREN AUFGABENTEILUNG ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN UND DER KOMMISSION. Die Ergebnisse sind bereits sichtbar. Der Wirtschaft geht es besser als 2005. Die Wachstumsraten sind gut. In den vergangenen beiden Jahren sind fast 6,5 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Bis 2009 dürften weitere 5 Millionen hinzukommen. Hinter diesen Zahlen verbergen sich Millionen Europäer, die aus leidvoller Arbeitslosigkeit herausgeholt wurden und deren Leben sich zum Besseren gewandelt hat. Natürlich ist der aktuelle Aufschwung zum Teil konjunkturbedingt. Doch auch die Strukturreformen der Mitgliedstaaten und der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie haben in den letzten Jahren einen spürbaren Beitrag geleistet; darüber hinaus bilden sie den besten Schutz gegen konjunkturelle Rückschläge. Die Lissabon-Strategie ist das Instrument, mit dem die EU den Wandel begleitet; sie ist ein wesentlicher Teil der Antwort der Union auf die Globalisierung, denn sie hilft den Europäern, die damit einhergehenden neuen Herausforderungen und Chancen anzugehen. Reformen können hart und manchmal unpopulär sein, aber in der heutigen Zeit sind sie eine notwendige, ja die einzige Lösung. Unser bisheriger Erfolg sollte uns anspornen, unsere Anstrengungen im nächsten Zyklus der Strategie fortzusetzen. Das heißt: Wir müssen das Tempo der Reformen beibehalten. Zu viele Europäer sind noch immer ohne Arbeit. Wie bieten noch nicht die besten Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wachstum. Europa ist immer noch ein Flickenteppich, wenn es um die Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung geht. Auch der private Beitrag ist noch unzureichend. Wir haben gerade erst begonnen, die EU in eine kohlenstoffarme Volkswirtschaft zu verwandeln. Eine weltweite Verlangsamung des Wirtschaftswachstums ist nicht ausgeschlossen. Es ist daher unerlässlich, die Reformen fortzuführen und die Widerstandsfähigkeit unserer Wirtschaften zu stärken. Die Lissabon-Strategie verlangt nach starker Führung. Wenn Europa diese Führung übernimmt, wird gehandelt. Die vom Europäischen Rat im Frühjahr 2006 vereinbarten vorrangigen Maßnahmen haben sich als echte Impulsgeber erwiesen. So ist es inzwischen in den meisten Mitgliedstaaten viel leichter, ein neues Unternehmen zu gründen. Auch haben wir uns auf ein gemeinsames Flexicurity-Konzept geeinigt. Dies wird uns frischen politischen Schwung geben. Wir müssen diesen Schwung nutzen und uns auf einige ehrgeizige neue Maßnahmen konzentrieren. Gemeinsam sollten wir beispielsweise - die Zahl der Schulabbrecher verringern, damit niemand im Zeitalter der Globalisierung zurückbleiben muss, - Europa mit einer neuen, „fünften Freiheit“ ausstatten, der Freizügigkeit des Wissens, damit es sein kreatives Potenzial ausschöpfen kann, - das Hochgeschwindigkeits-Internet ausbauen, um die Innovationstätigkeit zu stimulieren und Europa im Internet-Zeitalter auf dem neuesten Stand zu halten, - kleine und mittlere Unternehmen durch eine spezielle europäische Regelung für Kleinunternehmen unterstützen, - die Energieeffizienz unserer Immobilien substanziell verbessern und die umfangreichen Mittel für einschlägige öffentliche Aufträge nutzen, um die notwendigen Veränderungen voranzutreiben, - das Wissensdreieck Bildung-Forschung-Innovation u. a. durch das Europäische Innovations- und Technologieinstitut“ (ETI) und die gemeinsamen Technologieinitiativen stärken. Europa hat die einmalige Gelegenheit, sich auf der Grundlage eines starken Sozialmodells in eine kreative, moderne, innovationsfreundliche und emissionsarme Wirtschaft mit dynamischen Rahmenbedingungen für Unternehmen, hochqualifizierten Arbeitskräften und qualitativ hochwertigen Bildungssystemen zu verwandeln. Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung leistet ihren Beitrag, damit die Europäer in einer Gesellschaft der Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität leben können, in der wir von unserer Offenheit nach außen profitieren und die europäischen Werte gestaltend in die Globalisierung einbringen können. José Manuel Durão Barroso Brüssel, den 11. Dezember 2007 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 5 2. Während des ersten Programmzyklus (2005-2008) durchgeführte Strukturreformen 6 3. Vertiefung der Lissabon-Strategie im nächsten Programmzyklus 8 3.1 Reformen auf nationaler Ebene vorantreiben 8 3.2 Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung 8 3.3 Reformbedarf auf Gemeinschaftsebene unter Einschluss des Lissabon-Programms der Gemeinschaft 9 3.4 Gestaltung nach außen 10 3.5 Verbindung nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Handelns zu einer wirkungsvollen Politik 11 4. Massnahmen in den vier vorrangigen Bereichen 11 4.1 In Menschen investieren und Arbeitsmärkte modernisieren 11 4.2 Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von KMU 14 4.3 Investition in Wissen und Innovation 15 4.4 Energie und Klimawandel 17 5. Massnahmen im Anschluss an den Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates 2008 18 1. EINLEITUNG Mit der Neubelebung der Lissabon-Strategie 2005 verpflichteten sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf eine neue Partnerschaft für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung. Nach inzwischen fast drei Jahren sind die Ergebnisse dieser Partnerschaft eindeutig sichtbar. Das Wirtschaftswachstum hat von 1,8 % im Jahr 2005 auf 2,9 % im Jahr 2007 zugenommen und dürfte 2008 bei 2,4 % liegen. Der jüngste Aufschwung ist zwar größtenteils konjunkturell bedingt, aber die Strukturreformen in den Mitgliedstaaten haben ebenfalls dazu beigetragen. In den vergangenen beiden Jahren sind fast 6,5 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Bis 2009 dürften weitere 5 Millionen Arbeitsplätze entstehen. Die Arbeitslosenquote dürfte auf unter 7 % fallen, den niedrigsten Stand seit Mitte der 80er Jahre. Die Beschäftigungsquote hat sich viel enger an das Lissabon-Gesamtziel von 70 % angenähert und liegt momentan bei 66 %. Erstmals seit einem Jahrzehnt geht eine starke Beschäftigungszunahme mit einem robusten Produktivitätszuwachs einher. Der Lebensstandard in den vor kurzem der EU beigetretenen Mitgliedstaaten verbessert sich sichtlich. Allerdings sind nicht alle Mitgliedstaaten bei ihren Reformen mit der gleichen Entschlossenheit vorgegangen. In einigen Bereichen, etwa bei der Liberalisierung von Märkten und der Beseitigung des Gefälles auf dem Arbeitsmarkt, sind Verzögerungen aufgetreten. Wegen der Verlangsamung der weltweiten Wirtschaftstätigkeit, der Unruhen auf den Finanzmärkten und der höheren Rohstoffpreise verschlechtern sich jedoch inzwischen die Rahmenbedingungen. Auf der informellen Tagung des Europäischen Rates in Lissabon vom Oktober 2007 haben die Staats- und Regierungschefs die europäische Antwort auf die Globalisierung erörtert[1]. Dabei haben sie die zentrale Rolle der erneuerten Lissabon-Strategie bestätigt und für den nächsten Programmzyklus zu einer Vertiefung der beschlossenen Reformen aufgerufen. Darüber hinaus haben sie betont, dass die EU diese Strategie dazu nutzen sollte, bei der Gestaltung der Globalisierung ihre eigenen Werte und Interessen einzubringen. Das europäische Entwicklungsmodell, die Verbindung von Wettbewerbsfähigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit sowie die langjährige Erfahrung mit wirtschaftlicher Integration können im Zeitalter der Globalisierung wichtige Trümpfe darstellen. Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon wird die EU in eine neue Ära eintreten. Nach der Lösung der wesentlichen institutionellen Fragen kann sich die EU den Themen zuwenden, die den Alltag der Bürger direkt betreffen. Im ersten Teil dieser Mitteilung für die Frühjahrstagung 2008 des Europäischen Rates werden die Kommissionsvorschläge dargelegt, mit denen die Strategie vorangebracht werden soll. Neben der Betonung der Bedeutung der makroökonomischen Stabilität wird die Notwendigkeit hervorgehoben, ausstehende Reformen durchzuführen, um die Grundlagen für ein solides künftiges Wirtschaftswachstum und die Widerstandsfähigkeit der EU gegen ungünstige Entwicklungen in der Weltwirtschaft zu stärken. Im zweiten Teil werden die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten und der Eurozone) bei der Umsetzung der nationalen Reformprogramme (NRP) und der vom Rat angenommenen länderspezifischen Empfehlungen gewürdigt[2]. Den dritten Teil bildet ein Begleitdokument. Es enthält die ausführliche Würdigung der Fortschritte in den einzelnen Politikbereichen[3]. Zum Lissabon-Paket zählen des Weiteren folgende Dokumente: 1) ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Aktualisierung der länderspezifischen Empfehlungen und Schwerpunkte, 2) ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Bestätigung der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, 3) ein neues Lissabon-Programm der Gemeinschaft und 4) eine Analyse der Neuausrichtung der Strukturfonds auf Wachstums- und Beschäftigungsziele. 2. WÄHREND DES ERSTEN PROGRAMMZYKLUS (2005-2008) DURCHGEFÜHRTE STRUKTURREFORMEN Obwohl über die notwendigen Maßnahmen breiter Konsens herrscht, sind beim Vollzug unterschiedliche Geschwindigkeiten feststellbar. Sämtliche Mitgliedstaaten haben seit 2005 wesentliche Reformen durchgeführt, aber einige sind die Herausforderungen entschlossener angegangen als andere. In den letzten zwölf Monaten war eine gewisse „Reformmüdigkeit“ zu beobachten. Positiv zu vermerken sind der Rückgang der Haushaltsdefizite von 2,5 % des BIP im Jahr 2005 auf voraussichtlich 1,1 % im Jahr 2007 und der Schulden der öffentlichen Hand von 62,7 % auf knapp unter 60 % im gleichen Zeitraum. Insbesondere in der Eurozone wurde jedoch die Gelegenheit, das relativ starke Wachstum zur Reduzierung struktureller Defizite zu nutzen, nicht voll ergriffen. In einigen Mitgliedstaaten ging die Verbesserung der Wachstumsbedingungen einher mit dem allmählichen Entstehen von Ungleichgewichten, was an hohen Leistungsbilanzdefiziten mit Überhitzungssymptomen, einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit, höherer Verschuldung der Haushalte und schnell steigenden Immobilienpreisen abgelesen werden kann. Der Euro hat sich als Stabilitätsanker erwiesen. Er hat das Funktionieren des Binnenmarktes zum Vorteil der Eurozone und der EU insgesamt erleichtert. Die geschätzte potenzielle Wachstumsrate des BIP in der Eurozone ist seit 2005 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,25 % gestiegen, was zum Teil auf die Wirkung von Strukturreformen zurückzuführen ist. Die Produktivität nahm 2006 um 1,5 % zu. Zwischen 2000 und 2005 hatte die jährliche Wachstumsrate noch bei 1,2 % gelegen. Dennoch liegt Europa sowohl bei Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien als auch bei der Nutzung dieser Technologien für Produktivitätssteigerungen hinter anderen führenden Volkswirtschaften zurück. Die Liberalisierung der Netzindustrien und -dienstleistungen ging nur langsam vonstatten, und es gibt weiterhin erhebliche Marktzutrittsschranken. Einige Mitgliedstaaten sind mit der Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien in Rückstand. Auch die Bemühungen um einen besseren Rechtsrahmen für geistiges und gewerbliches Eigentum und um eine beschleunigte Standardisierung blieben bisher fruchtlos. Die EU-Agenda für bessere Rechtsetzung wird allmählich umgesetzt, auch wenn viele Mitgliedstaaten die erforderlichen Instrumente einschließlich der Folgenabschätzungen und der Methoden zur Messung und Verringerung der Verwaltungslasten noch einführen müssen. Es ist in fast allen Mitgliedstaaten inzwischen viel einfacher und billiger geworden, ein neues Unternehmen zu gründen. Europa insgesamt verfügt jedoch noch nicht über eine dynamische unternehmerische Kultur. Zu oft erfolgen Bemühungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Unternehmen nur bruchstückhaft und sind nicht Teil eines Gesamtkonzepts zur Förderung der KMU. Viele Mitgliedstaaten haben sich zwar auf eine beträchtliche Aufstockung ihrer FuE-Investitionen verpflichtet, die die EU an das für 2010 gesetzte Ziel von 3 % des BIP heranführen könnten, aber die Wirklichkeit hält mit den ehrgeizigen Ankündigungen bisher nicht Schritt. Der Beschäftigungszuwachs war beeindruckend, kam aber nicht allen Regionen und Gruppen gleichermaßen zugute. Viele Mitgliedstaaten haben mit der Reform ihrer Renten- und Vorruhestandssysteme begonnen. Das hat zu einem starken und nachhaltigen Anstieg der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer beigetragen, auch wenn das angestrebte Ziel von 50 % noch in einiger Ferne liegt. Die Beschäftigungsquote von Frauen ist erheblich angestiegen und nähert sich mit 57,2 % der angestrebten Zielmarke von 60 % an, auch wenn die Mitgliedstaaten noch weitere Schritte zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt tun sollten. Etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten hat auf dem Flexicurity-Konzept basierende Maßnahmen ergriffen oder steht kurz davor. Die politische Reaktion bleibt jedoch bruchstückhaft. Es ist eine deutlicher Trend von einer passiven hin zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik festzustellen. Die Mitgliedstaaten reformieren ihre Sozialversicherungssysteme insbesondere durch Änderungen bei Steuern und Sozialleistungen, um Rechte und Pflichten in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Flexiblere Beschäftigungsverträge für besondere Arbeitnehmerkategorien (z.B. Ersteinsteiger) wurden zwar eingeführt, wurden aber nicht in ausreichendem Umfang von Qualifizierungsangeboten begleitet, die den Menschen ein Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen würden. Der schwierigeren Aufgabe, die Regelungen für andere Vertragsarten zu reformieren, wurde bislang wenig Aufmerksamkeit zuteil. Deswegen bleibt die Segmentierung vieler Arbeitsmärkte in gut abgesicherte „Insider“ und gefährdete „Outsider“ in Arbeitsverhältnissen mit unsicheren Aussichten bestehen. Auch das lebenslange Lernen wird nicht in dem erforderlichen Ausmaß gefördert. Das betrifft insbesondere die gering Qualifizierten, die den größten Bedarf haben. Bildungs- und Ausbildungssysteme sind noch nicht ausreichend in der Lage, auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren. Die EU ist die ersten Schritte auf dem Weg zu einer Gesellschaft mit niedrigen Kohlenstoffemissionen gegangen. Bei den Bemühungen um ein Erreichen des EU-weiten Kyoto-Ziels sind Fortschritte erkennbar, und auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2007 hat sich die EU auf ehrgeizige Ziele beim Abbau von Treibhausgasen und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bis 2020 verpflichtet. Ein ausführlicher Bericht über die Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene kann Teil II dieser Mitteilung entnommen werden. 3. VERTIEFUNG DER LISSABON-STRATEGIE IM NÄCHSTEN PROGRAMMZYKLUS Obwohl die Wirtschaft der EU in einem besseren Zustand ist als 2005, wird der Beginn der neuen Lissabon-Phase von einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums und von Risiken aufgrund der Unruhen auf den Finanzmärkten und steigender Öl- und Rohstoffpreise überschattet. Jetzt ist der geeignete Zeitpunkt, die Strategie energischer umzusetzen, um das Vertrauen und die wirtschaftlichen Grundlagen zu stärken, um gegen einen etwaigen Abschwung gewappnet zu sein. 3.1 . Reformen auf nationaler Ebene vorantreiben Für die Mitgliedstaaten liegt die wichtigste Herausforderung in der nächsten Umsetzungsphase in der Durchführung der ausstehenden Reformen und insbesondere jener Reformen, die in den länderspezifischen Empfehlungen und als Schwerpunkte aufgeführt sind. Da es einige Zeit dauert, bis Reformen umgesetzt sind und Ergebnisse sichtbar werden, schlägt die Kommission vor, die bestehenden Empfehlungen weitgehend unverändert zu übernehmen und sie allenfalls im Lichte der seit ihrer Annahme im Frühjahr 2007 erzielten Fortschritte im Detail zu präzisieren. Im Interesse einer optimalen Auswirkung auf Wachstum und Beschäftigung sind in der neuen Generation der EU-Kohäsionsprogramme mehr als 60 % der Mittel[4] für die Unterstützung der nationalen Reformprogramme (NRP) zu binden. Für den Zeitraum 2007-2013 stehen in den Kohäsionsfonds 347 Mrd. EUR zur Verfügung. Hinzu kommen etwa 160 Mrd. EUR aus nationalen öffentlichen Mitteln oder von privaten Geldgebern. Insgesamt werden bis 2013 jährlich 70 Mrd. EUR aufgebracht, von denen der Großteil zur Unterstützung der NRP verwendet werden soll. Da die Programmplanungsphase inzwischen abgeschlossen ist, muss gewährleistet werden, dass die Ausgaben für die zugesagten Zwecke verwendet und nicht nachträglich auf weniger wichtige Bereiche umgelenkt werden. Lokale und regionale Behörden sind bereits über die Planung und Durchführung der einschlägigen Kohäsionsprogramme aktiv an der Durchführung der Lissabon-Strategie beteiligt. Es muss jedoch noch mehr unternommen werden, um die Basis der Beteiligten zu verbreitern und den Austausch von Erfahrungen, Ideen und bewährten Verfahren zu intensivieren, der bereits eine der wesentlichen Stärken der Strategie darstellt. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission das nachdrückliche Interesse des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, unter anderem darüber zu wachen, inwieweit die Stakeholder an dieser Strategie beteiligt werden. 3.2 . Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung Die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sind hochgradig voneinander abhängig. Der Nutzen ist groß, wenn alle sich in die gleiche Richtung bewegen und die Reformen zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Die Betonung des partnerschaftlichen Vorgehens von EU und Mitgliedstaaten in der neuen Lissabon-Strategie hat sich in diesem Zusammenhang als richtig erwiesen. Den integrierten Leitlinien kommt für eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung im Rahmen der erneuerten Strategie eine Schlüsselfunktion zu. Sie bieten einen allgemeinen Rahmen, innerhalb dessen Mitgliedstaaten in unterschiedlichen Entwicklungsstadien, mit unterschiedlichen Sozialsystemen und mit unterschiedlichem Institutionengefüge jeweils ihre eigene nationale Reformagenda verfolgen können, und sie lassen genügend Spielraum für Anpassungen an Veränderungen der Rahmenbedingungen. Es herrscht ein breiter Konsens unter den Mitgliedstaaten und Stakeholdern, dass die Leitlinien nicht geändert werden sollten und das Hauptaugenmerk weiterhin auf der Umsetzung liegen sollte[5]. Aus diesen Gründen schlägt die Kommission vor, die bestehenden Leitlinien für den nächsten Zeitraum zu bestätigen und lediglich die Begründung zu aktualisieren, in der die allgemeinen Zusammenhänge erklärt werden. Dazu gehört beispielsweise auch die stärkere Betonung von Maßnahmen zur Stärkung der Investitionen in Menschen und zur Modernisierung der Arbeitsmärkte. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Reformprogramme (NRP) überprüfen und gewährleisten, dass sie für die neuen Programmphase auf dem neuesten Stand sind, sowie ein möglichst breites Spektrum an Betroffenen an der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer NRP beteiligen. Die Erfahrungen der letzten drei Jahre haben gezeigt, dass die Reformen noch stärker koordiniert werden sollten. Daher schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Reaktionen auf die länderspezifischen Empfehlungen und Schwerpunkte im Rahmen des multilateralen Überwachungsverfahrens im Rat erörtern. Um dieser Erörterung eine Struktur zu geben, sollte jeder Mitgliedstaat in seinen Umsetzungsbericht einen Aktionsplan mit den Maßnahmen einfügen, mit denen er die Empfehlungen und die gesetzten Schwerpunkte aufzugreifen gedenkt. Ferner erscheint eine Koordinierung der Reformen in der Eurozone besonders ratsam. Der Bericht zum zehnjährigen Bestehen der WWU, den die Kommission vor dem Sommer 2008 vorlegen wird, soll Vorschläge für eine wirkungsvollere Koordinierung und Steuerung in der Eurozone enthalten. 3.3 . REFORMBEDARF AUF GEMEINSCHAFTSEBENE UNTER EINSCHLUSS DES LISSABON-PROGRAMMS DER GEMEINSCHAFT Mit ihrem neuen Lissabon-Programm leistet die Gemeinschaft ihren Beitrag zur erneuerten Lissabon-Strategie. Es bildet das Gegenstück zu den NRP und nennt die Maßnahmen, mit denen die Gemeinschaft die Reformen der Mitgliedstaaten am wirkungsvollsten unterstützen kann und die die stärksten Auswirkungen auf die Wachstums- und Beschäftigungsaussichten versprechen. Einige Maßnahmen des Programms erfordern lediglich eine Annahme durch die Kommission, die meisten hingegen müssen auch von Rat und Parlament angenommen werden und sollten dort vorrangig behandelt werden. Es bedarf eines gemeinsamen politischen Willens aller EU-Organe, um in der nächsten Phase Einigung über diese Maßnahmen zu erzielen, damit Wachstum und Beschäftigung belebt werden. Das vollständige Lissabon-Programm der Gemeinschaft wird in einer separaten Mitteilung vorgelegt. Auf Gemeinschaftsebene ist der Schließung der verbleibenden Lücken im Binnenmarkt insbesondere bei den Dienstleistungen besondere Bedeutung beizumessen, damit die nationalen Reformen größtmöglichen Nutzen bringen. Die Kommission hat vor kurzem ihre Vision des Binnenmarkts für das 21. Jahrhundert vorgestellt[6]. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen werden über das Lissabon-Programm der Gemeinschaft abgewickelt. Sie zielen auf eine Stärkung der Verbraucher und Kleinunternehmen sowie auf eine bessere Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften ab, etwa durch „Binnenmarktzentren“ in den Mitgliedstaaten und regelmäßige Beobachtung der Verbraucherpreise. Die Durchsetzung des Verbraucherrechts wird den Verbrauchern helfen, ihre Wahl unter den Produzenten zu treffen, und so die Wettbewerbsfähigkeit fördern. 3.4 . Gestaltung nach außen Die EU ist zwar gehalten, ihre Bürger, ihre Interessen und ihre Werte zu schützen, aber Protektionismus kann nicht die Lösung sein. Die EU ist als Handelsmacht und Investor weltweit führend, und ihre offene Wirtschaft ermöglicht kostengünstige Produktionsfaktoren, niedrigere Preise und eine größere Auswahl für die Verbraucher, Wettbewerbsanreize für Unternehmen sowie neue Investitionen. Da die Globalisierung die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Lissabon-Strategie vorgibt, ist sie bei der Umsetzung stärker einzubeziehen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen: - Die EU sollte mit allen ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten gewährleisten, dass ihre Offenheit erhalten bleibt und mit entsprechend erleichtertem Zugang ihrer Unternehmen zu Drittlandsmärkten vergolten wird. Multilaterale Verhandlungen und insbesondere die Doha-Runde sowie bestehende bilaterale Handelsvereinbarungen müssen dazu genutzt werden, neue Marktchancen zu eröffnen und Zoll- und andere Handelsschranken zu beseitigen[7]. Ferner sollten sie zur Verbreitung allgemeiner Regeln genutzt werden, die ein hohes Schutzniveau bei Sozial- und Umweltstandards fördern. Darüber hinaus wird die Kommission jährlich über den Marktzugang berichten und dabei Länder und Wirtschaftszweige nennen, in denen weiterhin erhebliche Schranken bestehen. Das sollte normalerweise zu Konsultationsgesprächen mit den betreffenden Ländern führen. Werden die Probleme nicht gelöst, wären der Einsatz handelspolitischer Instrumente der Gemeinschaft und/oder ein Einschalten der WTO zu erwägen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verbesserung des Zugangs zu Beschaffungsmärkten, die Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum, fairen Wettbewerb sowie die Marktzugangsmöglichkeiten für KMU zu richten sein. - Die EU sollte ihren strategischen Dialog mit wichtigen Drittländern intensivieren, um Lösungen zum gemeinsamen Nutzen zu entwickeln, höhere Standards zu fördern und eine größere Regelungskonvergenz zu erzielen. Dank ihrer Erfahrungen mit dem Binnenmarkt kann die EU einschlägige Expertise anbieten (z.B. zu Marktintegration, sozialer Sicherung, Beschäftigung und Arbeitnehmerrechten, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Wettbewerbsregeln, Zoll), die auch für ihre Partner von Vorteil sein könnten. Die Gespräche könnten auch Lösungen in Bereichen herbeiführen, in denen die EU strategische Interessen hat (z.B. Marktzugang, Energie, Klimawandel, technische Normen und Rechte am geistigen Eigentum, KMU-Politik). Hierfür sollten neue Konzepte entwickelt werden, die die Besonderheiten jedes einzelnen Partners berücksichtigen, wie der vor kurzem ins Leben gerufene Transatlantische Wirtschaftsrat. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Nachbarn der Union zuteil werden. 3.5 . Verbindung nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Handelns zu einer wirkungsvollen Politik Im Frühjahr 2006 hatte sich der Europäische Rat auf vier spezifische Bereiche für vorrangige Maßnahmen als Säulen der erneuerten Lissabon-Strategie geeinigt (Wissen und Innovation, Erschließung des Unternehmenspotenzials, Investitionen in Menschen und Modernisierung der Arbeitsmärkte, Energie/Klimawandel). Diese Bereiche sind miteinander verknüpft. Ein paralleles Vorgehen in allen vier Bereichen führt zu einem integrierten Gesamtansatz. Zu jedem einzelnen dieser vier Bereiche empfahl der Europäische Rat im Frühjahr 2006 eine begrenzte Zahl spezifischer, konkreter Maßnahmen, die bis Ende der ersten Programmphase ergriffen werden sollten. Die Erfolgsquote bei der Durchführung dieser Maßnahmen ist gut. Inzwischen ist es beispielsweise in fast allen Mitgliedstaaten möglich, dank zentraler Anlaufstellen für die Erledigung von Formalitäten ein neues Unternehmen innerhalb einer Woche zu gründen. Darüber hinaus wurden gemeinsame Flexicurity-Grundsätze vereinbart. Der Abbau der Verwaltungslasten hat nach einem Beschluss des Europäischen Rates, eine Verringerung um 25 % anzustreben, kräftig an Schwung gewonnen. Diese Beispiele zeigen, dass mit der Lissabon-Strategie unmittelbare und spürbare Vorteile für Unternehmer und Verbraucher erreicht werden können. Auf dieser soliden Grundlage kann der Europäische Rat der Umsetzung der Strategie einen neuen Impuls verleihen, indem er eine überschaubare Zahl weiterer Maßnahmen vereinbart, die bis 2010 umgesetzt werden sollen. Die erneuerte Strategie fußt auf dem Grundsatz der Partnerschaft, nach dem jede Ebene ihren Beitrag leisten muss, damit die gemeinsamen Herausforderungen bewältigt werden. In den vier vorrangigen Bereichen werden die unterschiedlichen Ebenen zusammengeführt. Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, sollten in die NRP aufgenommen werden; solche, die ein Tätigwerden der Gemeinschaft erfordern, sollten in das Lissabon-Programm der Gemeinschaft einfließen. Einige dieser Maßnahmen können nur verwirklicht werden, wenn sie durch eine vorausgreifende Außenpolitik abgefedert werden, durch die die EU die Globalisierung mitgestalten und von den durch sie gebotenen Chancen profitieren kann. 4. MASSNAHMEN IN DEN VIER VORRANGIGEN BEREICHEN 4.1 . In Menschen investieren und Arbeitsmärkte modernisieren Mit dem Konzept der ‚Flexicurity’ wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt erreicht. ‚Flexicurity’ soll allen Bürgern ein hohes Maß an Beschäftigungssicherheit in der Weise garantieren, dass sie in allen Phasen ihres Erwerbslebens problemlos einen guten Arbeitsplatz finden können. Dieses Konzept hilft Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Nach der Einigung der Sozialpartner liegen die von der Kommission vorgeschlagenen gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze dem Europäischen Rat zur Annahme vor[8]. Die Mitgliedstaaten sollten diese Grundsätze nun ihren eigenen Bedürfnissen entsprechend umsetzen. Verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, insbesondere durch eine aktive Integrationspolitik, sind unerlässlich. Mit Wachstum und Beschäftigung als Schwerpunkt und Maßnahmen, die auf Kompetenzvermittlung, auf Chancengleichheit, einen angemessenen Sozialschutz und qualitativ gute Arbeitsplätze ausgerichtet sind, ist die neue Lissabon-Strategie im Wesentlichen auf eine Verringerung der Armut angelegt. Gering qualifizierte Arbeitskräfte, Migranten und Behinderte müssen stärker unterstützt werden, insbesondere durch Förderung ihrer Fertigkeiten. Mehr Investitionen in eine lebenslange allgemeine und berufliche Bildung sind nicht nur für den Erfolg Europas im Zeitalter der Globalisierung entscheidend, sondern tragen auch höchst wirkungsvoll zur Bekämpfung von Ungleichheit und Armut bei. Kinder entwickeln schon sehr früh die für ihr weiteres Leben bestimmende Fähigkeit, sich Wissen anzueignen. In der Grund- und Sekundarschule ist eine gute Lesekompetenz Voraussetzung für den Schulerfolg. Unter den Fünfzehnjährigen in Europa kann jedoch einer von fünf nicht richtig lesen. In der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen hat jeder Sechste die Schule nur mit einem Abschluss der Sekundarstufe I verlassen. Dies macht es ihnen sehr schwer, in den Arbeitsmarkt einzutreten und dort weiterzukommen. Viele enden als Langzeitarbeitslose. In Bezug auf die Zielvorgaben in diesem Bereich hat Europa keine wesentlichen Fortschritte erzielt. Europa muss sich nachdrücklich dafür einsetzen, die Basisqualifikationen junger Menschen anzuheben und den Anteil der frühen Schulabgänger drastisch zu reduzieren. Wenn ein entscheidender Wandel herbeigeführt werden soll, müssen die Ressourcen einige Jahre lang auf diesen Bereich konzentriert werden. Von Studienaufenthalten im Ausland können wichtige Impulse für die Entfaltung der Persönlichkeit und den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen ausgehen. Das Programm ERASMUS hat fast zwei Millionen jungen Europäern ein Studium im Ausland ermöglicht. Mehr junge Leute sollten davon profitieren können, damit ein Auslandsaufenthalt mit der Zeit zu einem regulären Abschnitt des Hochschulstudiums wird. Wenn gewährleistet ist, dass am Arbeitsplatz erworbene Qualifikationen in ganz Europa anerkannt werden, ist der Anreiz für die Beschäftigten sehr viel größer, sich im Laufe ihres Erwerbslebens neue Fertigkeiten anzueignen. Der vor kurzem angenommene ‚Europäische Qualifikationsrahmen’ wird hierzu beitragen, sofern die Mitgliedstaaten rasch reagieren und ihre nationalen Qualifikationssysteme und –rahmen auf diesen europäischen Rahmen ausrichten. Fachliche Ausbildung und lebenslanges Lernen unterstützen Flexicurity, da sie die Flexibilität, Beschäftigungssicherheit und die Arbeitsplatzmobilität erhöhen. Um der Herausforderung einer immer älteren Erwerbsbevölkerung gerecht zu werden und zur Steigerung der Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit beizutragen, bedarf es einer konsequenteren und gezielteren Berufsbildungspolitik. Der Europäische Sozialfonds kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es sollte mehr getan werden, um den künftigen Bedarf an Kenntnissen und Fertigkeiten abzuschätzen und die Entwicklungen in diesem Bereich zu verfolgen. Europa muss angesichts des drängenden Arbeitskräftemangels und der Qualifikationsdefizite, die in immer mehr Wirtschaftssektoren spürbar werden, die regionale und nationale Arbeitskräftemobilität fördern und sich auf eine gemeinsame Zuwanderungspolitik verständigen. Eine solche Politik muss mit Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage von Zuwanderern einhergehen. Zusammen mit der Binnenmarkt-Mitteilung hat die Kommission ihre Vision von einer Gesellschaft der Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität dargelegt und eine Konsultation eingeleitet, um die Meinung der Öffentlichkeit zu diesen wegweisenden Fragen einzuholen. Mitte 2008 soll auf dieser Grundlage eine neue Sozialagenda angenommen werden. Mehr in die Menschen investieren durch einen lebenszyklusorientierten Ansatz in den Bereichen Beschäftigung und Bildung , die Arbeitsmärkte modernisieren und die soziale Integration verstärken Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene: - unter Berücksichtigung der neuen sozialen Realität Europas wird die Kommission bis Mitte 2008 eine neue Sozialagenda vorschlagen, die sich an einer Gesellschaft der Chancen, der Zugangsmöglichkeiten und der Solidarität orientiert und sich unter anderem mit Themen wie Jugend, Bildung, Migration und Demografie auseinander setzt; - die Kommission wird Vorschläge dazu unterbreiten, wie Qualifikationsdefizite durch bessere Vorausschätzung und Beobachtung des künftigen Qualifikations- und Kompetenzbedarfs in Europa behoben werden können; - die Kommission wird 2008 Vorschläge für eine gemeinsame Migrationspolitik unterbreiten. Die Mitgliedstaaten sollten: - die gemeinsamen Grundsätze für den Flexicurity -Ansatz durch Festlegung nationaler Maßnahmen in ihren NRP bis Ende 2008 umsetzen; - im Einklang mit ihren eigenen Zielvorgaben und denen der Gemeinschaft mehr bezahlbare Kinderbetreuung von hoher Qualität anbieten; - Aktionspläne erstellen und Zielvorgaben festlegen, um die Zahl der frühen Schulabgänger deutlich zu senken und die Grundkompetenz im Lesen zu verbessern; - nationale und regionale Programme mit dem Programm Erasmus verknüpfen, damit mehr Studenten an einem internationalen Austausch teilnehmen; - bis 2010 einen am europäischen Rahmen orientierten nationalen Qualifikationsrahmen entwerfen. 4.2 . Erschließung des Unternehmenspotenzials, insbesondere von KMU Die Rahmenbedingungen für Unternehmen haben sich in Europa verbessert, seitdem die Beschlüsse des Europäischen Rats vom Frühjahr 2006 zur Einführung von zentralen Anlaufstellen und zur Reduzierung des Zeitaufwands für Unternehmensgründungen auf eine Woche oder weniger in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die EU muss auf diesem Weg weitergehen und sich auf eine integrierte Strategie einigen, die bei den Hindernissen ansetzt, mit denen KMU in allen Phasen ihrer Entwicklung konfrontiert sind, und die eine größere Zahl von Kleinunternehmen in die Lage versetzt zu expandieren und im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu bestehen. Diese Strategie könnte ihren Niederschlag in einer speziellen Regelung für kleine Unternehmen finden, in der sowohl Grundsätze als auch konkrete Maßnahmen zur Förderung von KMU während ihres gesamten Lebenszyklus festgelegt sind. Für die Europäische Union hat die Schließung der großen Lücken im Binnenmarkt, insbesondere bei den Dienstleistungen, eindeutig Vorrang, damit aus den nationalen Reformen größtmöglicher Nutzen gezogen werden kann. Mit der vollständigen Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie entsteht nicht nur ein echter Binnenmarkt für Dienstleistungen, sondern diese Richtlinie bietet auch eine günstige Gelegenheit, die Verfahren zu vereinfachen, den Bürokratieaufwand zu verringern, den Marktzugang zu erleichtern und die Einführung interoperabler elektronischer Behördendienste zu beschleunigen. Europas Strategie für eine bessere Rechtsetzung trägt erste Früchte. Der Verwaltungsaufwand soll auf EU-Ebene um 25 % gesenkt werden. Die Mitgliedstaaten haben auf nationaler Ebene gleichermaßen ehrgeizige Ziele vorgegeben. Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Einsatz interoperabler IKT, hat einen wichtigen Anteil an der Verbesserung des Unternehmensumfelds für KMU und sollte als Innovationsquelle nicht unterschätzt werden. Viele Behörden haben sich im Rahmen der Agenda für bessere Rechtsetzung bereits auf die höheren Erwartungen eingestellt: Sie behandeln Unternehmen und Bürger wie Kunden, nutzen neue Technologien, fördern soziale, innovative Lösungen und ändern ihre Organisation, um transparente, berechenbare Leistungen sowie wirksame Beschwerdemöglichkeiten anzubieten. Die Kommission wird den Austausch von Best Practice fördern. Erschließung des Unternehmenspotenzials Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene: - Verabschiedung einer speziellen EU-Regelung für kleine Unternehmen mit einer integrierten Strategie zur Freisetzung des Wachstumspotenzials in allen Lebensphasen eines KMU ; - Annäherung an die Zielvorgabe, den EU-bedingten Verwaltungsaufwand bis 2012 um 25 % zu reduzieren, und Umsetzung eines ambitionierten Vereinfachungsprogramms ; - Stärkung des Binnenmarkts , Steigerung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor und Fortführung der Arbeiten zur Integration der Finanzdienstleistungsmärkte. Die Mitgliedstaaten sollten: - nachhaltige, kohärente Anstrengungen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bis Ende 2009 unternehmen; die Überprüfung und Bewertung der einzelstaatlichen Regelungen bis Ende 2008 abschließen und parallel dazu einheitliche Ansprechstellen und elektronische Behördendienste einrichten und ein effizientes System für die grenzübergreifende Verwaltungszusammenarbeit einführen; - nationale Zielvorgaben für die Verringerung der Verwaltungslasten bis zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 festlegen und mitteilen; - die Möglichkeiten der Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Agenda für bessere Rechtsetzung voll ausschöpfen, um die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung weiter voranzubringen. 4.3. Investition in Wissen und Innovation Nach den Beschlüssen des Europäischen Rates vom Frühjahr 2006 haben sich die Mitgliedstaaten Ziele gesetzt und Schritte unternommen, um die Investitionen in Forschung und Entwicklung zu erhöhen. Auf der Grundlage von Kommissionsvorschlägen wurden der Europäische Forschungsrat und mehrere gemeinsame Technologieinitiativen ins Leben gerufen. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (ETI) wird seine Arbeit voraussichtlich 2009 aufnehmen. Für Investitionen in Wissen und Innovation werden im Rahmen der neuen Kohäsionsprogramme mehr als 85 Mrd. EUR bereitgestellt. Dies sind solide erste Schritte, aber es muss noch sehr viel mehr getan werden, wenn Europa seine ehrgeizigen Vorhaben verwirklichen will. Die Mitgliedstaaten sollten zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um ihre FuE-Investitionsziele für 2010 zu erreichen. Dies ist umso dringender, als die FuE-Investitionsquote in der EU infolge des stärkeren BIP-Wachstums, mit dem die FuE-Investitionen nicht mithalten konnten, 2006 leicht zurückgegangen ist. Im Zuge der Globalisierung werden FuE-Aktivitäten zunehmend in andere Teile der Welt verlagert. In Europa sind die Kosten für den Schutz von Innovationen und die Durchsetzung der Schutzrechte nach wie vor zu hoch. Verbreitungsrechte sind immer noch national geprägt. Die Verfahren zur Festlegung interoperabler Normen dauern viel zu lange. Das Frequenzspektrum wird nach wie vor nicht länderübergreifend verwaltet, was die Entwicklung von neuen High-Tech-Produkten und grenzüberschreitenden Diensten hemmt. Zu viele Schranken – auch rechtlicher Art – stehen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten, Unternehmen und Forschern entgegen. Dies wirkt sich auch nachteilig auf eine der traditionellen Stärken Europas aus, nämlich auf die Kreativität und den Erfindungsgeist seiner Menschen. Um diesen Trend umzukehren, braucht Europa als Ergänzung zu den vier Grundfreiheiten (freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr) eine „fünfte Freiheit“, den freien Wissensverkehr. Diese „fünfte Freiheit“ soll den Übergang der EU zu einer innovativen, kreativen Wissensgesellschaft beschleunigen: - Eine Dimension dieser fünften Freiheit ist ein echter europäischer Forschungsraum, in dem nicht nur die Rahmenbedingungen stimmen, um Innovation zu fördern und zu honorieren, sondern in dem die EU- und die nationalen FuE-Programme einander ergänzen, in dem Ressourcen im Wettbewerb und mit Blick auf Spitzenleistung vergeben werden, in dem Hochschulen und Unternehmen problemlos zusammenarbeiten können, in dem Diplome vorbehaltlos anerkannt werden und in dem sich Studenten, Dozenten, Forscher und Fachkräfte frei bewegen und mit der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft zusammenarbeiten können. - Europa muss seine Ressourcen für eine neue Generation von Großforschungseinrichtungen bündeln, die unabdingbar sind, um in den nächsten Jahrzehnten bei der Grundlagenforschung nicht den Anschluss zu verlieren. Es wurde eine gemeinsame Agenda für prioritäre Forschungsprojekte vereinbart, die von Lasern, Teleskopen und Meerestechnik bis hin zu Datenbanken für die Krebsforschung reichen. Da die hierfür benötigten Ressourcen die Mittel eines einzelnen Mitgliedstaats übersteigen, muss jetzt auf nationaler Ebene beschlossen werden, wie hier gemeinsam vorzugehen ist. - Informations- und Kommunikationstechnologien auf der Basis des Hochgeschwindigkeitsinternets leisten einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Produktivität und zur Förderung von Innovationen in Europa. Zu viele kleine Unternehmen und Bürger sind noch nicht an das Hochgeschwindigkeitsinternet angeschlossen, was das Entwicklungs- und Innovationspotenzial einschränkt. Neben der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte sind Strategien auf einzelstaatlicher Ebene erforderlich, um bis 2010 sicherzustellen, dass 30 % der europäischen Bevölkerung das Hochgeschwindigkeitsinternet nutzen. Den freien Wissensverkehr als „fünfte Freiheit“ Wirklichkeit werden lassen Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene: - Verbesserung der grundlegenden Rahmenbedingungen für Innovation durch ein integriertes Patentrechtsschutzsystem und ein einheitliches, kostengünstiges Gemeinschaftspatent sowie Harmonisierung der derzeit uneinheitlichen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere im Hinblick auf eine leichtere Verbreitung von Inhalten, auf die Beschleunigung der Einführung interoperabler Normen und Hinwendung zu einer gemeinsamen Verwaltung des Frequenzspektrums sowie Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital; - Beseitigung der Hindernisse für die grenzübergreifende Mobilität der Forscher mit Hilfe eines europäischen „Forscherpasses“; - Zusammenlegung der FuE-Ressourcen der EU und der Mitgliedstaaten im Interesse einer effizienteren Mittelverwendung durch Vereinbarung von Investitionsbereichen für gemeinsame Programme bis 2008 und durch gemeinsame Ausschreibungen bis Ende 2010; - Start einer neuen Generation von Forschungseinrichtungen von Weltrang durch Erstellung von Fahrplänen bis 2009 für die Auflage von 35 gemeinsam vereinbarten Projekten[9]; Aufnahme von Gesprächen über Projekte von weltweiter Bedeutung mit interessierten internationalen Partnern 2008; - Verbesserung des Wettbewerbs beim Hochgeschwindigkeitsinternet mittels Überprüfung der Telekommunikationsmärkte bis Mai 2009. Die Mitgliedstaaten sollten: - die Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen besser koordinieren; - angeben, wie die nationalen FuE-Investitionsziele für 2010 erreicht werden sollen und in welcher Form die nationalen FuE-Strategien zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beitragen; - die Hindernisse für die Mobilität der Forscher zwischen öffentlichen und privaten Forschungszentren beseitigen; - bis Ende 2008 nationale Strategien für eine neue Generation von Forschungseinrichtungen von Weltrang ausarbeiten, an denen sie sich beteiligen werden; - in ihren NRP nationale Zielvorgaben für die Nutzung von Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten festlegen[10], um bis 2010 auf EU-Ebene einen Versorgungsgrad von 30 % und einen Internet-Zugang für alle Schulen zu erreichen. 4.4. Energie und Klimawandel Auf seiner Frühjahrstagung 2007 verpflichtete sich der Europäische Rat, aus Europa einen Wirtschaftsraum mit niedrigem Kohlenstoffeinsatz und einer sicheren, nachhaltigen und wettbewerbfähigen Energieversorgung zu machen. Er verständigte sich auf das ehrgeizige Ziel, bis 2020 die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Die Herausforderung im nächsten Zyklus wird darin bestehen, den Rahmen und die Instrumente zu schaffen, damit dieses Ziel realisiert werden kann, und auf internationaler Ebene darauf hinzuarbeiten, dass im Rahmen der Vereinten Nationen ähnlich ehrgeizige Ziele vereinbart werden. Um diese hoch gesteckten Ziele zu erreichen, wird die gesamte Wirtschaft aufs Tempo drücken müssen. Marktbasierte Instrumente wie der Emissionshandel liefern den Wirtschaftsteilnehmern Anreize, um ihren Schadstoffausstoß auf möglichst kostengünstige Weise zu verringern. Die Ausweitung des Emissionshandels sollte durch Maßnahmen ergänzt werden, die zu rechtlich verbindlichen nationalen Zielen bei Treibhausgasen und erneuerbaren Energien führen: Hierzu wird eine Mischung aus gezielter Regulierung, effektiver Nutzung von wirtschaftspolitischen Instrumenten wie Subventionen, Steueranreizen oder Vergabe öffentlicher Aufträge und Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz wie Etikettierung oder Erstellung von Ökobilanzen erforderlich sein. Erfolge lassen sich am schnellsten im Bereich der Energieeffizienz erzielen, wo von den Regierungen eine Initialzündung ausgehen kann. Dem Kommissionsvorschlag für einen Strategieplan für Energietechnologie zufolge sollen diese Bemühungen durch nachhaltige Investitionen in Forschung und Entwicklung und den konkreten Einsatz neuer Technologien flankiert werden[11]. Ein stärker integrierter Energiebinnenmarkt mit ausgeprägterem Wettbewerb wird maßgeblich dazu beitragen, die Union mit sicherer, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Energie zu versorgen. Hierzu bedarf es neuer Investitionen in die Infrastruktureinrichtungen und den Netzverbund, einer verbesserten Vorratsbewirtschaftung, Solidarregelungen und einer stärkeren Diversifizierung des Energiemixes. Zugleich müssen sich alle Politikfelder auf den Klimawandel und seine Auswirkungen einstellen. Auch wenn sich der Klimawandel durch entschlossenes weltweites Vorgehen in zumutbaren Grenzen halten lässt - ganz verhindert werden kann er nicht. Die Politik muss dieser Tatsache Rechnung tragen und die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen so weit wie nur irgend möglich reduzieren und gleichzeitig das Potenzial neuer Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft nutzen. Übergang zu einer kohlenstoffarmen und energieeffizienten Wirtschaft Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene: - Verabschiedung von Legislativvorschlägen zur Vollendung der Strom- und Gasbinnenmärkte und des Maßnahmenpakets zum Klimawandel, mit dem die Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen, um bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 20 % zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 % zu steigern; - Förderung einer Industriepolitik, die stärker auf nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch setzt und den Schwerpunkt deshalb auf erneuerbare Energien sowie kohlenstoffarme und Ressourcen schonende Produkte, Dienstleistungen und Technologien legt; - Überprüfung der Richtlinie zur Energiebesteuerung auf ihre Konformität mit den energie- und umweltpolitischen Zielen der EU; - Erhöhung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in der entsprechenden Richtlinie. Die Mitgliedstaaten sollten: - ihre wirtschaftspolitischen Instrumente (Steuern, Abgaben und Subventionen) daraufhin überprüfen , ob sie in kostengünstiger Weise zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen; - die Vergabestellen dringend auffordern, das Kriterium der Energieeffizienz systematisch als Zuschlagskriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verwenden; - obligatorische Energieeinsparziele für öffentliche Gebäude festsetzen; - die Zusammenführung von Energienetzen verbessern. 5. MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DEN FRÜHJAHRSGIPFEL DES EUROPÄISCHEN RATES 2008 Die neue Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung trägt bereits Früchte. Europa verfügt heutzutage über eine umfassende gemeinsame Agenda, verschiedene Instrumente, um die gemeinsamen Herausforderungen partnerschaftlich anzugehen, sowie eine jährliche Bestandsaufnahme der Fortschritte durch den Frühjahrsgipfel. Die Voraussetzungen sind somit vorhanden, damit der Europäische Rat im Frühjahr 2008 einen weiteren Programmzyklus mit weit gesteckten Zielen auf den Weg bringen kann . Zu diesem Zweck sollte er - sich auf Maßnahmen in den unter Punkt 4 genannten vier vorrangigen Bereichen einigen - die Gültigkeit der Integrierten Leitlinien für die nächsten drei Jahre bestätigen - die Vorschläge der Kommission für länderspezifische Empfehlungen und Schwerpunkte unterstützen - die Mitgliedstaaten ersuchen, die in ihren nationalen Reformprogrammen angekündigten, aber noch ausstehenden Reformen umzusetzen und ihre Programme für den neuen Dreijahreszyklus gegebenenfalls auf den neuesten Stand zu bringen sowie als Teil ihrer jährlichen Umsetzungsberichte dem Rat und der Kommission konkrete Aktionspläne vorzulegen, in denen sie ausführen, wie und in welchem Zeitrahmen sie den länderspezifischen Empfehlungen nachkommen und auf die sensiblen Punkte eingehen wollen - das neue Lissabon-Programm der Gemeinschaft unterstützen - die Mitgliedstaaten auffordern, gemeinsam mit den nationalen und regionalen Parlamenten jährliche Debatten über die Umsetzung der nationalen Reformprogramme und länderspezifischen Empfehlungen zu veranstalten - die Mitgliedstaaten auffordern sicherzustellen, dass die Kohäsionsfonds im Einklang mit den Zweckbindungsvorschriften verwendet werden, damit mit ihnen eine größtmögliche Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung erzielt wird - die nationalen Koordinatoren für die Lissabon-Strategie darin bestärken, ihren Erfahrungsaustausch über Reformen vor allem in den vier vorrangigen Bereichen fortzusetzen und betroffene Kreise stärker miteinzubeziehen - das Europäische Parlament auffordern, sich aktiv in den nächsten Programmzyklus einzubringen, unter anderem im Wege seines Dialogs mit den nationalen Parlamenten. [1] „Das europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“ - KOM(2007) 581. [2] Empfehlung 2007/209/EG vom 27. März 2007 (ABl. L 92 vom 3.4.2007). [3] Der Teil über die Beschäftigung dient auch als Grundlage für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht. Ferner enthält das Dokument eine Zusammenfassung der Halbzeitbeurteilung der Wachstumsinitiative. [4] Auf die entsprechenden Kategorien müssen in den Gebieten mit Entwicklungsrückstand, die mit den Konvergenzprogrammen gefördert werden können, mindestens 60% und in den vergleichsweise wohlhabenden Gebieten, die mit den Wettbewerbsfähigkeits- und Beschäftigungsprogrammen gefördert werden können, 75% der Mittel entfallen. Für die der Union nach Mai 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten gelten diese Untergrenzen auf freiwilliger Grundlage. [5] Evaluation of the Integrated Guideline Package for Growth and Jobs, Draft Final Report, Oktober 2007, Eureval and Rambøll Management + Schlussfolgerungen des Ecofin-Rates vom 13.11.2007. [6] „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ - KOM(2007) 724. [7] „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt - Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ - KOM(2006) 567. [8] „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ - KOM(2007) 359. [9] Europäisches Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI), Europäischer Fahrplan für Forschungsinfrastrukturen, Bericht 2006 und Schlussfolgerungen des Rates vom 21./22.5.2007. [10] Die Kommission wird die Entwicklung der EU-Internetwirtschaft mit Hilfe eines Breitbandversorgungsindex ab 2008 beobachten. [11] „Auf dem Weg zu einem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie“ - KOM(2006) 847.