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Document 52007DC0773

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Mobilität, ein Instrument für mehr und bessere Arbeitsplätze: der Europäische Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010)

    /* KOM/2007/0773 endg. */

    52007DC0773

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Mobilität, ein Instrument für mehr und bessere Arbeitsplätze: der Europäische Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010) /* KOM/2007/0773 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 6.12.2007

    KOM(2007) 773 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Mobilität, ein Instrument für mehr und bessere Arbeitsplätze: der Europäische Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010)

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Mobilität, ein Instrument für mehr und bessere Arbeitsplätze: der Europäische Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010)

    ALLGEMEINER KONTEXT

    In einem Europa ohne Binnengrenzen, das im Wettbewerb in einer globalen Wirtschaft steht, erfordern die sich wandelnden Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft und ein Arbeitsmarkt in ständiger Entwicklung eine sehr viel stärkere Mobilität. Die Mobilität der Arbeitnehmer ist eine Schlüsselvoraussetzung für ein wirksames Funktionieren des Binnenmarkts und von wesentlicher Bedeutung dafür, dass mehr Menschen bessere Arbeitsplätze finden – eines der Hauptziele der Lissabon-Strategie[1]. Durch die Erweiterung der EU in den Jahren 2004 und 2007 ergaben sich bessere Möglichkeiten sowohl für Arbeitnehmer, eine Stelle zu finden, als auch für Arbeitgeber, Arbeitsuchende einzustellen. Die meisten Mitgliedstaaten der EU der 15 haben ihre Beschränkungen für Bürger aus acht der 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten aufgehoben oder eingeschränkt, wodurch ein großes Arbeitskräftepotential geschaffen wurde, mit dessen Hilfe die Herausforderungen Alterung und Globalisierung angenommen werden können.

    Die Arbeitnehmer müssen stärker bereit sein, den Arbeitsplatz zu wechseln und auch in anderen Regionen und Mitgliedstaaten zu arbeiten. Man muss ihnen angemessene Qualifikationen vermitteln und Möglichkeiten verschaffen, häufig ihre Stelle zu wechseln und dabei in ihrer beruflichen Laufbahn voranzukommen. Hauptsächlich darauf zielen die gemeinsam vereinbarten Grundsätze der Flexicurity[2] ab; mithilfe dieses Konzepts kann man die Menschen dabei unterstützen, in Zeiten eines beschleunigten wirtschaftlichen Wandels Beschäftigungsübergänge besser zu bewältigen.

    Allerdings steht der Mobilität der Arbeitnehmer weiterhin eine Reihe von erheblichen Hürden entgegen. Nicht nur sind sich die Beschäftigten über die Vorteile der Mobilität nicht sicher, sondern sie haben mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen. Diese reichen möglicherweise von Hindernissen rechtlicher und administrativer Art über Probleme mit der Verfügbarkeit und den Kosten von Wohnraum, mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten für Ehe- und Lebenspartner, die fehlende Übertragbarkeit von Renten sowie Sprachbarrieren bis zur Frage der Anerkennung von Qualifikationen in anderen Mitgliedstaaten.

    Le HREN AUS DEM AKTIONSPLAN VON 2002 UND DEM EUROPÄISCHEN JAHR DER ARBEITSKRÄFTEMOBILITÄT 2006

    Die vorliegende Mitteilung stellt eine weitere, bedeutsame Unternehmung in einer langen Reihe von Initiativen zur Förderung der Mobilität dar. Auf der Grundlage eines Prozesses, der im Februar 2001 durch die Mitteilung der Kommission über die neuen europäischen Arbeitsmärkte[3], und dann durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm vom März 2001 und die Arbeit der Hochrangigen Task Force für Qualifikation und Mobilität eingeleitet worden war, nahm die Kommission im Februar 2002 einen Aktionsplan für Qualifikation und Mobilität an[4]. In dem am 25. Januar 2007 angenommenen Abschlussbericht über die Umsetzung des Aktionsplans[5] wurde das Fazit gezogen; für die weitere Arbeit wurden drei Hauptbereiche vorgeschlagen:

    - gezieltere Orientierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung am Arbeitsmarkt und Vorbereitung auf die Mobilität durch Erlernen von Sprachen;

    - Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse und Förderung der grenzübergreifenden Anerkennung von Qualifikationen und

    - Einrichtung eines zentralen Informationsportals für Fragen der Mobilität auf der Grundlage des Arbeitsplatzvermittlungssystems EURES.

    In dem Aktionsplan von 2002 war auch vorgeschlagen worden, 2006 zum Europäischen Jahr der Arbeitskräftemobilität auszurufen. Aus der in diesem Europäischen Jahr geführten Debatte ging – auch unterstützt durch Wirtschaftsuntersuchungen[6] – eindeutig hervor, wie vielfältig und wirksam die verbleibenden Hindernisse für die Mobilität innerhalb der EU sind. Es wurde auch nachdrücklich hervorgehoben, dass man ein mobilitätsfreundliches Umfeld schaffen müsse, wenn Mobilität zu einem normalen Bestandteil der beruflichen Laufbahn werden solle.

    Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse und angesichts der engen Verbindung zwischen der Thematik Arbeitskräftemobilität und einer Reihe laufender Strategiedebatten, wie zum Beispiel der Debatten über Flexicurity, lebenslanges Lernen, Mehrsprachigkeit und demografischen Wandel, legt die Kommission mit dieser Mitteilung einen Aktionsplan für berufliche Mobilität für 2007-2010 vor. Mit dem Aktionsplan werden folgende Ziele verfolgt:

    - Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Arbeitskräftemobilität;

    - Gewährleistung einer strategischen Unterstützung der Mobilität durch staatliche Stellen auf allen Ebenen;

    - Ausbau von EURES als des zentralen Instruments zur Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen;

    - Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Möglichkeiten und Vorteile der Mobilität.

    VERSTÄRKUNG DER MOBILITÄTSBEREITSCHAFT

    In der EU ist weiterhin eine verhältnismäßig geringe Arbeitskräftemobilität festzustellen, wobei allerdings statistische Angaben zu Mobilitätsströmen oder den zugrunde liegenden Motiven verbesserungsbedürftig sind. Etwa 2 % der Bürger im erwerbsfähigen Alter aus den 27 EU-Mitgliedstaaten leben und arbeiten zurzeit in einem anderen Mitgliedstaat. Im Vergleich dazu ist der entsprechende Anteil von Drittstaatsangehörigen, die sich in der EU aufhalten, fast doppelt so hoch. Allerdings ist es wohl in den letzten Jahren doch zu einer allmählichen Zunahme der Mobilität gekommen. Die Zahl der mobilen Arbeitnehmer in der EU der 15 ist von etwa 470 000 im Jahre 2000 auf ungefähr 610 000 im Jahre 2005 gestiegen (Erhebung der Gemeinschaft über Arbeitskräfte)[7]. Dazu kommt, dass möglicherweise mit einer – häufig in den nationalen Angaben gar nicht enthaltenen – beträchtlichen Zahl von Saisonarbeitern und Grenzgängern (einschließlich von Jugendlichen in Sommerferienjobs) zu rechnen ist, was den Gesamtprozentsatz von EU-Wanderarbeitnehmern weiter erhöhen würde[8].

    Aus jüngsten Umfragen über die Einstellungen der Europäer zur Mobilität geht ebenfalls hervor, dass man sich der Bedeutung der Arbeitskräftemobilität bewusst wird. Laut einer Eurobarometer-Umfrage von 2006 vertreten 57 % der Auskunftgebenden die Ansicht, dass Mobilität zwischen Regionen oder Ländern von Vorteil für die europäische Integration ist, 46 % glauben, dass sie nützlich für die Arbeitsmärkte und für den Einzelnen, und 40 %, dass sie gut für die Wirtschaft ist. Darüber hinaus geben 5,5 % der Bürger aus der EU der 10 an, dass sie in den nächsten fünf Jahren wahrscheinlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat umziehen werden. In allen Mitgliedstaaten lässt sich in unterschiedlichem Ausmaß verstärkt die Absicht feststellen, sich in Zukunft innerhalb Europas mobil zu verhalten[9].

    Den Statistiken sind auch neue Trends bei den Mobilitätsmustern zu entnehmen. Bei jungen und höher qualifizierten Arbeitskräften wird die „Multi-Mobilität“ häufiger – dabei handelt es sich um kurze Mobilitätszeiträume, die spezifischen Karrierebedürfnissen entsprechen; diese Tendenz veranschaulicht, dass Mobilität zunehmend Teil der Berufsperspektiven und mit dem Konzept des lebenslangen Lernens verknüpft ist. Der Eurobarometer-Umfrage ist zu entnehmen, dass eine eindeutige Mehrheit der jungen Arbeitnehmer – über 70 % – sich heute darüber im Klaren sind, dass in ihrer beruflichen Laufbahn Mobilität in der einen oder anderen Form erforderlich sein wird.

    Trotz der niedrigen Mobilitätsquote der Arbeitnehmer gibt es immer mehr Hinweise darauf, dass die Bürger mobilitätsbereiter sind als früher. Somit sind anscheinend günstige Voraussetzungen dafür vorhanden, die Lehren zu nutzen und sich verstärkt mit den Hindernissen auseinanderzusetzen, die der Mobilität entgegenstehen. Aus den bisherigen Erfahrungen ging deutlich hervor, dass sich Hindernisse für die geografische Mobilität auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene negativ auswirken. Außer durch rechtliche und administrative Barrieren, zum Beispiel bei der sozialen Sicherheit, wird Mobilität durch praktische Hindernisse in Bereichen wie Wohnraum, Sprachkenntnisse, Beschäftigung von Ehe- und Lebenspartnern erschwert. Weitere Nachteile für die einzelnen Arbeitnehmer entstehen zum Beispiel dadurch, dass die Mobilitätserfahrungen für die berufliche Laufbahn nicht anerkannt werden, insbesondere in KMU. Die zugrunde liegenden Probleme müssen auf unterschiedlichen Ebenen in Angriff genommen werden, lokal, regional, national und EU-weit. In diesem Aktionsplan werden spezifische Aktionen vorgeschlagen, mit denen man dazu beitragen will, Hindernisse auf der europäischen Ebene zu beseitigen, und die entsprechenden staatlichen Stellen dazu anhalten möchte, sich mit den Hindernissen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu befassen.

    HERAUSFORDERUNGEN ANNEHMEN: DER AKTIONSPLAN FÜR BERUFLICHE MOBILITÄT 2007-2010

    In der Lissabon-Strategie und der Europäischen Beschäftigungsstrategie ist herausgestellt worden, dass eine verstärkte geografische und Arbeitsplatzmobilität von Bedeutung sind, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen und die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer der EU angesichts sich rasch verändernder Arbeitsmärkte zu entwickeln. In dieser Mitteilung wird ein Aktionsplan mit vier Bereichen vorgestellt, womit gewährleistet werden soll, dass die Kommission auf den bisherigen einschlägigen Erfahrungen aufbaut. Die Aktionen ergänzen andere wichtige Rechtsetzungsvorhaben und Initiativen auf Gemeinschaftsebene[10].

    Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren

    Ein wichtiges Instrument zur Förderung der Arbeitskräftemobilität in der EU ist das Gemeinschaftsrecht im Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, das zurzeit in der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71[11] und der Verordnung über ihre Durchführung (EWG) Nr. 574/72[12] niedergelegt ist. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass EU-Wanderarbeitnehmer, die vom Gemeinschaftsrecht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, ihren Sozialschutz nicht verlieren.

    Bei der Erreichung dieses Ziels haben sich die Verordnungen als geeignete Instrumente erwiesen. Allerdings können neue Formen der Mobilität (kürzere Zeiträume, wechselnder Beschäftigungsstatus, Multi-Mobilität) ihre Anwendung problematisch machen. So hätte zum Beispiel ein mobiler Arbeitnehmer, der häufig im Rahmen kurzfristiger Verträge in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig ist, möglicherweise mit einer Reihe unterschiedlicher Systeme der sozialen Sicherheit zu tun[13]. Es ist daher an der Zeit, zu prüfen, ob neue Instrumente konzipiert werden müssen, die besser an die Bedürfnisse mobiler Arbeitnehmer und der sie beschäftigenden Unternehmen angepasst sind. Diese Instrumente sind auch als wichtige Bestandteile einer sich herausbildenden Agenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität zu sehen[14].

    Die Kommission wird der Frage nachgehen, ob gemeinschaftliche Rechtsvorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die auf ihrer Grundlage entwickelten Verwaltungsverfahren angepasst werden müssen. Im Anschluss an eine Bestandsaufnahme der Probleme, die sich im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften ergeben können[15], soll Anfang 2008 eine Konsultation interessierter Kreise[16], eine systematische Untersuchung über Umfang und Merkmale der neuen Mobilitätsmuster durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Konsultationsprozesses wird die Kommission in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 eine Entscheidung darüber treffen, ob Verwaltungsverfahren oder die Vorschriften selber angepasst werden müssen, wobei eine gründliche Folgenabschätzung damit einhergehen soll.

    Diese Untersuchung soll im Rahmen von TRESS (Training and Reporting in European Social Security – Netz für Schulung und Berichterstattung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit) durchgeführt werden, einem von der Kommission finanzierten Netz nationaler Experten für Fragen der sozialen Sicherheit. Die Kommission beabsichtigt, den Status und die Analysekapazität des TRESS-Netzes aufzuwerten bzw. zu verstärken, indem sie vorschlägt, eine spezielle Bestimmung in die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 aufzunehmen. Damit würden die Aktivitäten des Netzes auf drei Hauptaufgaben konzentriert:

    - den Wissensstand bezüglich der Gemeinschaftsvorschriften bei spezifischen interessierten Kreisen zu erhöhen (Beamte, Rechtsanwälte, Richter, Gewerkschaftsmitglieder);

    - regelmäßig Berichte zu veröffentlichen, die die Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten behandeln und

    - fachkundige Auskünfte über die Entwicklung der bestehenden Vorschriften und Verfahren zu erteilen, um den sich wandelnden Bedürfnissen der EU-Wanderarbeitnehmer gerecht zu werden.

    Auch der Schutz von Ansprüchen auf Zusatzrenten kann sich ganz erheblich auf Arbeitnehmerentscheidungen zur Mobilität auswirken. 2005 legte die Kommission einen Richtlinienvorschlag vor, der darauf abzielte, der Mobilität entgegenstehende Hindernisse durch eine Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen abzubauen[17]. Nach einer Debatte über Inhalt und Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Richtlinie im Rat und im Europäischen Parlament legte die Kommission einen geänderten Vorschlag vor, der Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen in den Mittelpunkt stellte und eine Verpflichtung enthält, die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen regelmäßig zu überprüfen[18].

    Darüber hinaus wird die Kommission die Straffung der Verwaltungsverfahren und der Verwaltungszusammenarbeit zwischen nationalen Trägern und Behörden vorantreiben. Im Jahre 2009, wenn die neue Verordnung (EG) Nr. 883/2004 voraussichtlich zur Anwendung kommt[19], sollte der Austausch administrativer Daten zwischen den nationalen für die Koordinierung im Bereich der sozialen Sicherheit zuständigen Trägern auf ausschließlich elektronische Übermittlung umgestellt werden[20]. Damit werden eine Konsultierung und ein Informationsaustausch online möglich sowie auch die Einführung einer elektronischen Europäischen Krankenversicherungskarte [21], wodurch sich der Zeitaufwand für die Bearbeitung der Sozialversicherungsansprüche von EU-Wanderarbeitnehmern erheblich verringern lässt.

    Aktionen Die Kommission wird: 1. untersuchen, ob die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, ihre Durchführungsverordnung und relevante Verwaltungsverfahren angepasst werden müssen, um den sich wandelnden Mustern der Arbeitnehmermobilität Rechnung zu tragen; 2. vorschlagen, eine neue Bestimmung in die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 aufzunehmen, mit der Status und Analysekapazität des TRESS-Netzes unabhängiger Experten förmlich anerkannt werden, um das vorhandene Fachwissen bezüglich der Koordinierung im Bereich der sozialen Sicherheit auf europäischer Ebene zu erweitern; 3. die Straffung der nationalen Verwaltungsverfahren und der Verwaltungszusammenarbeit voranbringen, insbesondere über Konsultierung und Informationsaustausch auf elektronischem Wege, und die Einführung einer elektronischen Europäischen Krankenversicherungskarte betreiben; 4. Nacharbeiten zu ihrem Vorschlag von 2005 und ihrem geänderten Vorschlag von 2007 für eine Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen leisten. |

    Gewährleistung einer strategischen Unterstützung der Mobilität durch staatliche Stellen auf allen Ebenen

    Den Mitgliedstaaten kommt eine wichtige Rolle dabei zu, die Vorteile der geografischen und der Arbeitsplatzmobilität für die einzelnen Menschen und die Wirtschaft insgesamt greifbar zu machen. Eine derartige Mobilität ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Lissabon-Strategie, wozu insbesondere erforderlich ist, dass ein Ansatz zur Bewältigung der Herausforderungen des modernen Arbeitsmarkts entwickelt wird, der auf dem Flexicurity-Konzept beruht.

    Die Mobilität sollte durch nationale Beschäftigungsstrategien und Systeme des lebenslangen Lernens vorangebracht werden, die unter anderem berufliche Fähigkeiten sowie auch sprachliche und interkulturelle Kompetenzen fördern. Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, den Europäischen Qualifikationsrahmen anzuwenden und den Europass weiterzuentwickeln[22], wodurch Qualifikationen für Arbeitgeber leichter verständlich werden und so die berufliche Mobilität gefördert wird. Die praktischen Hindernisse, die der Mobilität entgegenstehen, sollte man mit abgestimmten Aktionen im Verein mit den Sozialpartnern, lokalen und regionalen staatlichen Stellen, Lern- und Ausbildungszentren sowie der Zivilgesellschaft angehen. Dabei sollte das Konzept einer Mobilität unter „fairen“ Bedingungen hochgehalten werden, insbesondere die Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Sozialdumpings, damit gewährleistet wird, dass Arbeitsnormen und gesetzliche Anforderungen stets uneingeschränkt beachtet werden. Zu diesem Zweck wird die Kommission – auf der Grundlage erfolgreicher Initiativen im Rahmen des Europäischen Jahres 2006 – eine Bestandsaufnahme bestehender Mobilitätsprogramme auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene vornehmen. Sie wird die Mitgliedstaaten dazu anhalten, derartige Programme in ihre Pläne zur Gestaltung der Kohäsionspolitik aufzunehmen, um eine grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten und gemeinsamen Infrastrukturen anzuregen. Desgleichen wird sie auch der Möglichkeit nachgehen, angemessene Mechanismen zur Ermutigung der Arbeitskräftemobilität zu entwickeln, die auf positiven Erfahrungen mit bestehenden europäischen Programmen beruhen, wie zum Beispiel den Programmen Leonardo da Vinci und Marie Curie.

    Aktionen Die Kommission wird: 5. die Mitgliedstaaten dazu anhalten, die geografische und die Arbeitsplatzmobilität in ihre nationalen Strategien für Beschäftigung und lebenslanges Lernen als prioritäre Komponenten aufzunehmen; 6. regionale und lokale staatliche Stellen und andere relevante Akteure dazu anhalten, noch bestehende praktische Hindernisse, die der Mobilität entgegenstehen, zu beseitigen und das Konzept einer Mobilität unter „fairen“ Bedingungen voranzubringen, und zwar durch die Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Sozialdumpings; 7. die Mitgliedstaaten anregen, sich bewährte Verfahren mithilfe von Programmen des gegenseitigen Lernens für die Mobilitätsaktionen zunutze zu machen, die über die EU-Kohäsionspolitik finanziert werden, insbesondere mittels der durch den Europäischen Sozialfonds ermöglichten Programme, und eine Bestandsaufnahme bestehender Finanzhilfeprogramme vornehmen sowie der Möglichkeit nachgehen, europäische Mobilitätsprogramme zu entwickeln; 8. die Anwendung des Europäischen Qualifikationsrahmens unterstützen, den Europass weiterentwickeln und vorgeschlagenen Initiativen hinsichtlich des Anrechnungs- und Übertragungssystems für die berufliche Bildung (ECVET) in angemessener Weise nachgehen. |

    Ausbau von EURES

    1993 eingerichtet, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu erleichtern, ist EURES (European Employment Services) zu einem wichtigen Instrument zur Stärkung der Arbeitsmarktinfrastruktur auf nationaler und EU-Ebene geworden[23]. Durch seine Konzeption als zentrale Anlaufstelle zur Stimulierung der Mobilität von Arbeitskräften und ihren Familien ist EURES ein einzigartiger Gemeinschaftsdienst, der ein Netz von 750 hoch qualifizierten Beratern mit einem leistungsstarken Internetportal verbindet, das den Zugang zu mehr als einer Million Stellenangeboten ermöglicht. Seit 2006 sind auf dem EURES-Portal sämtliche Stellenangebote der nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen aus der EU und dem EWR in 25 europäischen Sprachen zugänglich. Und das Netz der EURES-Berater bietet EU-Wanderarbeitnehmern und ihren Familien persönliche Hilfe in allen Fragen rund um ihre Mobilitätserfahrung. EURES arbeitet mit anderen Gemeinschaftsdiensten zusammen, darunter allgemeinen und spezifischen Informations- and Problemlösungsdiensten für Bürger und Unternehmen; dazu zählen EUlisses (EU Links and Information on Social Security) im Bereich soziale Sicherheit, das PLOTEUS-Portal für Lernangebote, Eurodesk, ERYICA, Europe Direct, Europa für Sie, der Wegweiserdienst für die Bürger, der Europass, nationale Kontaktstellen für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen, ERA-MORE, das Mobilitätsportal für europäische Forscher und SOLVIT usw.

    Mithilfe des dritten Bereichs des Aktionsplans für berufliche Mobilität 2007-2010 will man die Dienstleistungen von EURES beträchtlich ausbauen, wobei drei neue Ziele verfolgt werden sollen[24]:

    - Weiterentwicklung der strategischen Dimension von EURES durch Stärkung seiner Fähigkeiten zur Analyse der Mobilitätsströme und der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt;

    - Erweiterung des Umfangs und Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen durch die Unterstützung von mobilen EU-Arbeitskräften und ihren Familien bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihrer Mobilitätserfahrung;

    - Erweiterung seines operationellen Einzugsbereichs durch Ausbau seiner Beziehungen zu anderen, insbesondere privaten, Anbietern ähnlicher Dienstleistungen und, im Einklang mit dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung, allmähliche Öffnung seines Dienstleistungsangebots für Arbeitskräfte aus Drittländern, insbesondere den Kandidatenländern[25].

    Aktionen EURES wird: 9. über sein Portal und mithilfe der Berater das Informationsangebot erheblich verbessern und für den Grundsatz der Gleichbehandlung sowie die Einhaltung der Arbeitsnormen auf den europäischen Arbeitsmärkten sensibilisieren; 10. seine Dienstleistungen erweitern, um den Bedürfnissen spezifischer Arbeitnehmerkategorien zu entsprechen (Langzeitarbeitslose, junge Arbeitnehmer[26], ältere Arbeitnehmer, Frauen, Forscher, Selbständige, Saisonarbeiter), wobei die Betreffenden durch das Netz bei der Erstellung einer vollständigen Laufbahnplanung unterstützt werden sollen, die auch ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt einschließt; 11. die Erhebung strategischer Informationen, insbesondere über Mobilitätsströme, beträchtlich ausbauen; Synergien mit anderen Netzen und Informationslieferanten sollen verstärkt und grenzübergreifende Kooperationssysteme aufgebaut werden, auch hinsichtlich neuer Aktivitäten und Partnerschaften von Mitgliedstaaten; 12. gegebenenfalls zugunsten von Drittstaatsangehörigen erweitert werden, darunter solchen, denen die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten noch nicht zuerkannt worden ist. Zunächst sollen Informationen über die Vorschriften und Verfahren für den Eintritt in den EU-Arbeitsmarkt und Daten über den Bedarf an bestimmten Arbeitnehmerkategorien auf den einzelnen Arbeitsmärkten angeboten werden. |

    Sensibilisierung für die Vorteile der Mobilität

    Eine echte Mobilitätsstrategie für Arbeitnehmer in der EU lässt sich nur dann wirksam entwickeln, wenn alle Betroffenen sie aktiv unterstützen. So mancher Bürger muss noch besser über seine Freizügigkeitsrechte informiert und von den Vorteilen der Mobilität für die berufliche Laufbahn überzeugt werden. Im vierten Aktionsbereich der Mitteilung geht es um die Förderung innovativer Sensibilisierungsmaßnahmen sowie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren.

    Aktionen Die Kommission wird: 13. jährlich „European Job Days“ organisieren, um die Öffentlichkeit stärker für die Arbeitnehmerrechte und die Vorteile der Mobilität zu sensibilisieren, und den Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahren unter allen Akteuren stimulieren; 14. die Initiative „Europäische Partnerschaft für berufliche Mobilität“ ins Leben rufen, ein Netz einschlägiger Akteure, die sich in der Entwicklung der beruflichen Mobilität in der EU engagieren; 15. im Programm PROGRESS Mittel zuweisen für die Finanzierung von Pilotvorhaben, den Austausch bewährter Verfahren, die Verbreitung der Ergebnisse von Neuentwicklungen und die Entwicklung innovativer Programme. |

    SCHLUSSFOLGERUNG

    Die Arbeitsmarktmobilität, also Mobilität hinsichtlich der Arbeitsplätze oder der Mitgliedstaaten bzw. der Regionen, gehört zu den wesentlichen Zielsetzungen von Lissabon. Sie macht einen wesentlichen Teil der Reaktion Europas auf den demografischen Wandel und die Globalisierung aus. In dieser Mitteilung handelt es sich darum, eine stärker integrierte Vorgehensweise bei der Mobilität der Arbeitnehmer zu empfehlen, sowohl um Arbeitsplätze zu schaffen, als auch, um die einzelnen Menschen bei ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Die Mitteilung soll daran erinnern, dass EU-Bürger ein Grundrecht auf Freizügigkeit im EWR zwecks Arbeitsaufnahme besitzen, und die relevanten Akteure werden angehalten, sicherzustellen, dass die Menschen sich dieses Rechts bewusst sind und es unter angemessenen Bedingungen ausüben können.

    Will man Entscheidungen für die Mobilität und die Hindernisse, mit denen die einzelnen Menschen konfrontiert sind, besser verstehen, muss die Kommission auch unbedingt ihr Faktenwissen über die Mobilität erweitern, was die Erhebung von Daten einschließt. Besondere Aufmerksamkeit wird die Kommission ebenfalls der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt widmen, um ihrem Engagement und ihren Verpflichtungen aus den Beitrittsverträgen von 2003 und 2005 gerecht zu werden.

    Welche Fortschritte bei den in dieser Mitteilung dargestellten Aktionen erreicht werden, wird die Kommission mithilfe von Studien und Erhebungen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene verfolgen, wozu auch Eurobarometer-Umfragen zur Entwicklung der Einstellungen und Verhaltensweisen der Bürger hinsichtlich der beruflichen Mobilität gehören. 2009 soll ein Zwischenbericht über die Umsetzung dieser Mitteilung veröffentlicht werden.

    [1] Siehe Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008). Leitlinie Nr. 20.

    [2] Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit – KOM(2007) 359 vom 27.6.2007.

    [3] Neue europäische Arbeitsmärkte – offen und zugänglich für alle – KOM(2001) 116 vom 28.2.2001.

    [4] Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität – KOM(2002) 72 vom 13.2.2002.

    [5] Abschlussbericht über die Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für Qualifikation und Mobilität KOM(2002) 72 endgültig – KOM(2007) 24 vom 25.1.2007.

    [6] OECD Economic Survey 2007 – European Union, Kapitel 8: „Removing obstacles to geographical labour mobility“.

    [7] Mit den Auswirkungen des Beitritts neuer Mitgliedstaaten beschäftigt sich die Kommission auch in dem „Bericht über die Anwendung der im Beitrittsvertrag 2003 festgelegten Übergangsregelungen (Zeitraum 1. Mai 2004 – 30. April 2006)“, KOM(2006) 48 vom 8.2.2006.

    [8] Arbeitnehmer, die Grenzen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums überschreiten.

    [9] Siehe „Long-distance mobility in Europe: Getting the balance right“, Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (2006) (http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2006/36/en/1/ef0636en.pdf ).

    [10] Z.B.: Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die bis zum 20.10.2007 umzusetzen ist, die Überprüfung der Binnenmarktpolitik, die Durchführung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, die bis Ende 2009 umzusetzen ist; der E-Government-Aktionsplan KOM(2006) 173 über den Einsatz von IKT zur Modernisierung der Behördendienste, auch hinsichtlich ihrer transnationalen Dimension; die derzeitige Umsetzung der „Richtlinie 2005/71/EG des Rates über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

    [11] ABl. L 149 vom 5.7.1971, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1992/2006 (ABl. L 392 vom 30.12.2006).

    [12] ABl. L 74 vom 27.3.1972, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 311/2007 vom 19.3.2007 (ABl. L 82 vom 23.3.2007).

    [13] Vorausgesetzt, dass es sich nicht um einen entsandten Arbeitnehmer handelt; dann würde er nämlich weiterhin den nationalen Vorschriften für die soziale Sicherheit im Beschäftigungsmitgliedstaat unterliegen. Eine weitere Gruppe, die besondere Aufmerksamkeit verdient, sind Arbeitnehmer im internationalen Straßen- und Luftverkehr.

    [14] KOM(2006) 211 vom 10.5.2006: „Eine bürgernahe Agenda: konkrete Ergebnisse für Europa“. KOM(2007) 726 vom 20.11.2007: „Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität: eine neue gesellschaftliche Vision für das Europa des 21. Jahrhunderts“.

    [15] Erstellt anhand eines Fragebogens, der im Juni 2007 an alle interessierten Kreise (Träger und Sozialpartner) versandt worden war.

    [16] Einschließlich der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und der Beratenden Ausschüsse für soziale Sicherheit bzw. Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

    [17] Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen – KOM(2005) 507 vom 30.11.2005.

    [18] Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung der Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen , KOM(2007) 603 vom 9.10.2007.

    [19] Diese Verordnung wird die derzeitig gültige Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ersetzen.

    [20] Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen, die die Mitgliedstaten möglicherweise im Rat vereinbaren.

    [21] Die Einführung soll schrittweise und flexibel vor sich gehen. Siehe KOM(2003) 73 vom 2.2.2003.

    [22] Bei dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) handelt es sich um einen auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit beruhenden Bezugsrahmen. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, bis 2010 ihre Qualifikationssysteme daran auszurichten und ab 2012 auf Qualifikationen einen EQR-Hinweis anzubringen.

    [23] Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 205 vom 6.8.2005).

    [24] Alle auf diesem Gebiet vorgesehenen Entwicklungen stehen im Einklang mit den EURES-Leitlinien für 2007-2010, die im Juni 2006 angenommen wurden.

    [25] KOM(2005) 669 vom 21.12.2005; geplant ist ein Zuwanderungsportal für Staatsangehörige von Drittländern http://ec.europa.eu/justice_home/funding/tenders/2007_S158_196406/specifications_en.pdf.

    [26] Vorschlag in KOM(2007) 498 vom 5.9.2007 zum Thema „Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft“.

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