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Document 52007DC0642
Communication from the Commission to the Council and the European Parliament - Progress Report on the Sustainable Development Strategy 2007 {SEC(2007)1416}
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Fortschrittsbericht 2007 zur Strategie für nachhaltige Entwicklung {SEK(2007)1416}
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Fortschrittsbericht 2007 zur Strategie für nachhaltige Entwicklung {SEK(2007)1416}
/* KOM/2007/0642 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Fortschrittsbericht 2007 zur Strategie für nachhaltige Entwicklung {SEK(2007)1416} /* KOM/2007/0642 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 22.10.2007 KOM(2007) 642 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Fortschrittsbericht 2007 zur Strategie für nachhaltige Entwicklung {SEK(2007)1416} INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 3 2. Kohärenz mit anderen EU-Strategien und Partnerschaft der Akteure 4 3. Beurteilung der Fortschritte gegenüber den wichtigsten Herausforderungen 4 3.1 Klimaänderung und saubere Energie 4 3.2. Nachhaltiger Verkehr 5 3.3. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion 7 3.4. Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 8 3.5. Gesundheit 9 3.6. Soziale Eingliederung, Demografie und Migration 10 3.7. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut 11 4. Bereichsübergreifende Themen 12 4.1. Allgemeine und berufliche Bildung 12 4.2. Forschung und Entwicklung 13 4.3. Finanzierungs- und Wirtschaftsinstrumente 13 5. Partnerschaftliches Vorgehen 14 5.1. Kommunikation, Mobilisierung von Akteuren und Multiplikatoreffekte 14 5.2. Ergebnisse erzielen 15 6. Fazit 15 1. EINLEITUNG 2005 hat der Europäische Rat Grundsätze angenommen, die Europa auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung voranbringen sollen. Zu diesen Grundsätzen gehörten die Stärkung des wirtschaftlichen Wohlstands mittels einer innovativen, wettbewerbsfähigen und ökoeffizienten Volkswirtschaft sowie die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt in Solidarität mit der übrigen Welt. 2006 hat der Europäische Rat eine erneuerte EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung angenommen. Es handelt sich um eine einheitliche, kohärente Strategie zur konsequenteren Verwirklichung des übergeordneten, im Vertrag verankerten Ziels der nachhaltigen Entwicklung. In der Strategie für nachhaltige Entwicklung werden sieben zentrale Herausforderungen identifiziert, die gemeistert werden müssen, wenn Europa auf dem Pfad der Nachhaltigkeit voranschreiten und sein derzeitiges Wohlstands- und Wohlfahrtsniveau beibehalten will. Es wird ausdrücklich anerkannt, dass die Nachhaltigkeitsziele nur in enger Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten verwirklicht werden können, weshalb ein neuartiges Prüf- und Berichtsverfahren Kommission und Mitgliedstaaten gleichermaßen einbezieht. Bei dem hier vorliegenden Fortschrittsbericht handelt es sich um die erste Bestandsaufnahme auf der Grundlage dieser neuen Arbeitsmethode. Er listet die Fortschritte in Bezug auf die sieben zentralen Zielsetzungen sowie die politischen Maßnahmen auf, mit denen die EU und die Mitgliedstaaten zu diesen Fortschritten beigetragen haben. Da aussagekräftige Daten zu Tendenzen innerhalb nur eines Jahres nicht vorliegen können, wurde das Jahr 2000 zum Vergleichsmaßstab gewählt, an dem die Fortschritte gemessen werden. Dieser Bericht vermittelt lediglich einen ersten Eindruck vom Stand der Dinge[1] und lässt allenfalls bescheidene Fortschritte erkennen. Ermutigender ist das Bild der politischen Initiativen sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten. Klimawandel und nachhaltige Energie stehen inzwischen auf der innen- und der außenpolitischen Tagesordnung der EU an herausragender Stelle. Die weitreichenden politischen Fortschritte sollten in den kommenden Jahren auch praktische Ergebnisse nach sich ziehen. Die Übereinstimmung zwischen den Akteuren wächst: EU, Mitgliedstaaten, Bürger, NGO und Unternehmen rücken zunehmend die gleichen Themen ins Zentrum ihrer Tätigkeit und verfolgen die gleichen Ziele. Die Bestandsaufnahme soll die Grundlage für weitere Gespräche in den verschiedenen politischen Fachgremien im Gefolge des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung und im Rahmen der Koordinierung der Nachhaltigkeitsstrategie bilden, bei denen es um Korrekturen bei Richtung und Geschwindigkeit politischer Initiativen mit Blick auf eine längerfristige Anpassung der allgemeinen und konkreten Ziele gehen wird. 2. KOHÄRENZ MIT ANDEREN EU-STRATEGIEN UND PARTNERSCHAFT DER AKTEURE Mit der Strategie von 2006 sollten alle Akteure – EU, nationale, regionale und lokale Ebene der Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Unternehmen – partnerschaftlich auf die gleichen Ziele verpflichtet und Kohärenz über die verschiedenen Politikbereiche hinweg erreicht werden. Dabei handelt es sich um einen langfristigen Prozess, aber die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen, dass dieser Weg gangbar ist. Die Überprüfung hat gezeigt, dass eine ressortübergreifende Kohärenz auf allen Ebenen des staatlichen Handelns eine Herausforderung darstellt. Auf der EU-Ebene besteht die Herausforderung darin, Konvergenz zwischen dem übergeordneten langfristigen Ziel der nachhaltigen Entwicklung, in deren Zentrum Lebensqualität, ausgewogene Lastenverteilung zwischen den Generationen und langfristige Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaften stehen, und den mittelfristigen Lissabonner Zielen Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu erzielen. Die Vorhaben in den Bereichen Energie und Klimawandel bieten ein anschauliches Beispiel dafür, wie diese mittel- und längerfristigen Ziele ineinandergreifen. Ein anderes Beispiel ist der Binnenmarkt, der uns vor Augen führt, wie die Öffnung der Märkte Wachstum und Lebensqualität fördern kann, wenn sie mit sozial- und umweltpolitischen Maßnahmen einhergeht. Auch das EU-Programm für eine bessere Rechtsetzung hat mit der Auflage einer systematischen Prognose aller wirtschaftlichen, sozialen und Umweltfolgen bei allen wichtigen politischen Initiativen zu Kohärenz über die verschiedenen Politikfelder hinweg beigetragen. 3. BEURTEILUNG DER FORTSCHRITTE GEGENÜBER DEN WICHTIGSTEN HERAUSFORDERUNGEN Nachfolgend wird der aktuelle Stand in jedem der sieben in der Nachhaltigkeitsstrategie als zentrale Herausforderung identifizierten Bereiche wiedergegeben. Erwähnt werden sowohl die Maßnahmen der EU als auch die der Mitgliedstaaten. Da die Herausforderungen miteinander verknüpft sind, entfalten auch die Lösungsansätze über den eigentlichen Gegenstand hinaus ihre Wirkung und stützen sich gegenseitig. 3.1 Klimaänderung und saubere Energie Die EU macht Fortschritte bei der Verringerung der Treibhausgase. Sie wird den Vorausschätzungen zufolge ihr Kyoto-Ziel erreichen, sofern die Mitgliedstaaten die geplanten zusätzlichen Maßnahmen einführen, während die EU-Wirtschaft wächst. 2005 hatten die Treibhausgasemissionen in der EU-15 gegenüber dem Kyoto-Ausgangsjahr um 2% abgenommen. Um die Kyoto-Ziele zu erreichen, muss stärker auf erneuerbare Energien zurückgegriffen werden. Ihr Verbrauch nahm in der EU-27 insgesamt während der 90er Jahre durchschnittlich um 3,2% und zwischen 2000 und 2005 um 4,1% pro Jahr zu. Trotz dieses Anstiegs erreichte der Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch insgesamt wegen der relativ hohen Zunahme des Bruttoinlandsendverbrauchs 2005 nur 8,5%. Die durchschnittliche jährliche Zunahme reicht nicht aus, um den für 2010 anvisierten Anteil von 12% am Gesamtverbrauch zu erreichen. Der Biokraftstoff-Anteil machte in der EU-27 im Jahr 2005 nur 1,08% aus und liegt damit weit unter den für 2010 angestrebten 5,75%. Auf EU-Ebene sind einige bedeutende zukunftsgerichtete politische Entwicklungen zu verzeichnen. An erster Stelle wäre die im März 2007 auf dem Europäischen Rat beschlossene neue Integrierte Klimawandel- und Energiepolitik zu nennen, in der für 2020 ehrgeizige, verbindliche Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie für erneuerbare Energien und Biokraftstoffe festgelegt werden. Daneben verdienen der Aktionsplan Energieeffizienz (Oktober 2006) und die Arbeiten über CO2-Abtrennung und –Speicherung Erwähnung[2]. Fast alle Mitgliedstaaten haben inzwischen nationale Klimaschutzstrategien entweder separat oder als Teil eines nationalen energiepolitischen Maßnahmenbündels beschlossen. Einige Länder haben Ämter und wissenschaftliche Räte eingerichtet, die sich eigens mit dem Klimawandel befassen (UK, SE), oder steuerliche Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2007 wurden 23 nationale Zuteilungspläne auf der Grundlage der Emissionshandel-Richtlinie angenommen, mit denen die Emissionen auf 1903,43 Mt anstelle der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen 2101,64 Mt reduziert wurden. Eine Fortsetzung dieser Anstrengungen ist notwendig, wenn die Vorgaben in Bezug auf Klimawandel und Energie innerhalb der vereinbarten Fristen erreicht werden sollen. Deswegen ist weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die Emissionshandel-Regelung ein Erfolg wird, erneuerbare Energien und die nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen gefördert und weitere Strategien und Pläne zur Anpassung an den Klimawandel konzipiert werden. 3.2. Nachhaltiger Verkehr Europa ist noch nicht auf dem Weg zu einem nachhaltigen Verkehr. Der Energieverbrauch im Verkehrswesen, an dem die Nachfrage gemessen wird, wuchs in der EU-27 zwischen 2000 und 2005 jährlich um durchschnittlich 1,3% und damit nur wenig langsamer als das BIP (1,7%), so dass nicht wirklich von einer Entkopplung die Rede sein kann. Der verkehrsbedingte Treibhausgasausstoß nimmt weiter zu. Zwischen 2000 und 2005 betrug der Anstieg in der EU-27 im Jahresdurchschnitt 1,2%. In der EU-15 entfielen 2004 21% der Treibhausgasemissionen auf den inländischen Verkehr. Dort war zwischen 1990 und 2004 ein Zuwachs von 26% zu verzeichnen, während die Emissionen in den meisten anderen Breichen im gleichen Zeitraum abnahmen. Der durchschnittliche CO2-Ausstoß eines neuen Pkw pro Kilometer nahm in der EU-15 von 2000 bis 2004 stetig um durchschnittlich 1,3%/Jahr ab. Dieser Wert liegt aber unter dem des vorhergehenden Jahrzehnts und reicht nicht aus, um die Zielvorgaben von 140 Gramm je Kilometer bis 2008/09 bzw. 120 gr/km für 2012 zu erreichen. Das angestrebte Ziel, einen ausgewogenen Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu bewerkstelligen, wurde nicht erreicht. Der Anteil des Straßengüterverkehrs am Binnengüterverkehr insgesamt ist nach 2000 weiter, wenn auch langsam, gewachsen und hat 2005 76,5% erreicht. Die Personenkilometer pro Kraftfahrzeug in der EU-15 sind mehr oder weniger stabil geblieben, erreichten 2004 aber immer noch einen Anteil von 84,8% am gesamten Binnen-Personenverkehr. Die Behinderungen im Straßenverkehr haben zugenommen. Positiv zu erwähnen sind die Fortschritte bei der Reduzierung schädlicher Emissionen im Verkehr, die zwischen 2000 und 2004 bei Ozon-Vorläufern um durchschnittlich 4,4%/Jahr und bei um Partikeln 4,2%/Jahr abgenommen haben. Auch die Zahl der Straßenverkehrstoten ging trotz des höheren Verkehrsaufkommens sowohl in der EU-27 als auch in der EU-15 stetig zurück. Die alten Mitgliedstaaten sind auf einem guten Weg zur angestrebten Halbierung der Verkehrstotenzahlen von 2000 bis 2010; die EU insgesamt hinkt in dieser Hinsicht leicht hinterher. Zu den wichtigen politischen Entwicklungen auf EU-Ebene zählen die Halbzeitbilanz der Kommission zum Verkehrs-Weißbuch, das Grünbuch über Mobilität in der Stadt, die (als Euro 5 und Euro 6 bekannten) Verordnungen mit strengeren Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Richtlinie über Kraftstoffqualität und der Richtlinie 2003/96 in Bezug auf die Mindestabgaben für im Straßenverkehr verwendete Dieselkraftstoffe sowie zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel in der EU. Außerdem wurde ein Maßnahmenpaket zur Liberalisierung des Schienenverkehrs vorgeschlagen und der Rechtsrahmen für öffentliche Verkehrsleistungen einer Überprüfung unterzogen. Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern, aber nur wenige Mitgliedstaaten (FI) verfügen über eine Verkehrsstrategie. Andere haben nachhaltigen Verkehr als einen Bestandteil in andere Strategien aufgenommen (beispielsweise Raumplanung, Finanzierung (IE, IT)). Andere Initiativen reichen von einer Lkw-Maut (AT) bis hin zur Modernisierung der Straßeninfrastruktur und des Besteuerungssystems (BG). Einige Mitgliedstaaten sind zur steuerlichen Förderung kleinerer, kraftstoffärmerer Fahrzeuge (DK, BE), alternativer Kraftstoffe (RO) und von Biokraftstoffen (AT, BG) übergegangen oder sehen Verbrauchsteuerbefreiungen (DK), Steuerzuschüsse (HU) oder andere finanzielle Anreize (IT) vor, um den Abbau von Treibhausgasen zu stimulieren. Einige Mitgliedstaaten haben örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen und Park-and-ride-Systeme eingeführt (AT, MA). Viele Länder fördern den Umstieg auf umweltfreundliche multimodale Beförderungsmethoden (DK, HU) sowohl im Personen- (CZ) als auch im Güterverkehr (NL). Zu den verkehrspolitischen Initiativen der öffentlichen Hand zählen ferner Investitionen ins (urbane, regionale und landesweite) Schienennetz oder die gezielte Unterstützung der Benutzung von Fahrrädern (AT, BG, DK, FR, IT, UK). Im Bereich der Straßenverkehrssicherheit haben einige Länder nationale Sicherheitspläne verabschiedet (CZ, GR), andere die Kfz-Inspektionen verbessert (z.B. BG) oder strenge Geschwindigkeitskontrollen eingeführt (FR). Weitere Schritte sind möglich, beispielsweise die Förderung von Technologien für Kraftstoffeffizienz, umweltfreundlichere Antriebssysteme, weniger umweltschädliche und energieintensive Verkehrsmittel, strengere Emissionsnormen und Abgaswerte für alle Verkehrsmittel, Weiterentwicklung der Lärmkarten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrslärm an der Quelle, Maßnahmen für urbane Mobilität, Optimierung der Logistik und Entwicklung von Methoden zur Besteuerung von Infrastruktur. 3.3. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion Die Nachhaltigkeit von Konsum und Produktion lässt sich nur schwer verlässlich auf breiter Grundlage messen. Ungeachtet dessen kann festgestellt werden, dass der Leitindikator „Ressourcenproduktivität“ eine Abkopplung des Materialverbrauchs vom Wirtschaftswachstum ausweist. Mehr Unternehmen berichten überdies über ihre Umweltbilanz, und die Zahl nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt nimmt rapide zu. Trotz dieser Fortschritte bleibt manches Potenzial noch unerschlossen. In der EU liegt die durchschnittliche Materialintensität etwa bei rund 1 kg/EUR und damit leicht unter der in den USA, ist aber doppelt so hoch wie in Japan[3]. Die EU könnte mindestens 20% ihres derzeitigen Energieverbrauchs durch größere Kosteneffizienz einsparen. Das entspräche etwa 60 Mrd. EUR/Jahr oder dem derzeitigen Energieverbrauch von Deutschland und Finnland. Die EU hat eine Reihe von Initiativen in die Wege geleitet, um die Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch zu überprüfen, anzuregen und zu beschleunigen: die Umsetzung der Richtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte, den Aktionsplan für Umwelttechnologie[4] sowie die Weiterführung der Arbeiten an einem System für die Erprobung von Umwelttechnologien. Die EU bemüht sich mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten weiterhin um Verbesserungen beim Umweltzeichen und bei Umweltüberwachungssystemen. Trotzdem führt nach wie vor nur eine geringe Anzahl von Produkten das Umweltzeichen, und nur wenige Unternehmen – aktuell 5000 von rund 29 Millionen Unternehmen in der EU – sind eingetragene Verwender des EMAS. Eine ganze Reihe von Strategien und Aktionsplänen der Mitgliedstaaten behandelt Aspekte des nachhaltigen Konsums und der nachhaltigen Produktion. Mehrere Werbekampagnen und –maßnahmen sollen den nachhaltigen Verbrauch fördern, beispielsweise der „Guide to greener living“ und die „Every action counts“-Kampagne im Vereinigten Königreich, Schulwettbewerbe (AT) oder die Kampagne zur Stärkung des Umweltbewusstseins (DK). In der gesamten EU ist die öffentliche Hand bemüht, die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen zu fördern und zu stärken (Corporate Social Responsibility – CSR). In den Niederlanden wurde mit CSR Netherlands eine Stiftung gegründet, die den Wissens- und Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet erleichtern soll. An der französischen Börse notierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, in ihre Jahresberichte soziale und umweltpolitische Informationen aufzunehmen. Zehn Mitgliedstaaten haben nationale Aktionspläne für ein umweltgerechtes Auftragswesen verabschiedet; einige haben einschlägige innerstaatliche Zielvorgaben erlassen. In den Niederlanden soll das öffentliche Auftragswesen bis 2010 zu 100% dem Kriterium der Nachhaltigkeit entsprechen. Im UK wurde ein Plan für ein nachhaltiges Auftragswesen beschlossen. Der schwedische Rat für Umweltmanagement, ein Gemeinschaftsunternehmen von Staat, Gemeinden und dem schwedischen Unternehmensverband, bietet Expertise, Weiterbildung sowie ein Web-Instrument für öffentliche Auftraggeber an, die Umweltaspekte in ihre technischen Spezifizierungen einfließen lassen wollen. Die Mitgliedstaaten fördern aktiv die Innovationstätigkeiten von Unternehmen und die Verwendung von Umwelttechnologie. Gemeinsame Einrichtungen von Staat und Wirtschaft sollen unternehmerische Entwicklungsmöglichkeiten und die Entwicklung von Umwelttechnologien fördern (SE, UK). Einige Mitgliedstaaten bieten verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für Umwelttechnologien, darunter finanzielle Anreize (UK) und die Vergabe von Innovationspreisen an Unternehmen (IT). Sl hat ein Zentrum für Umwelttechnologie-Exzellenz gegründet. 21 Mitgliedstaaten haben Terminpläne zur Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologie fertig gestellt. Auch hier sind weitere Fortschritte möglich. Zu den anstehenden Maßnahmen zählen die Durchführung der integrierten Produktpolitik, die Stärkung des ökologischen öffentlichen Auftragswesens, die Überarbeitung der EMAS- und Umweltkennzeichen-Vorschriften und die Intensivierung der Forschung nach ressourcenschonenden Produkten und Produktionsverfahren. 3.4. Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Unter dieser Rubrik wurden eine Reihe verschiedener Bereiche zusammengefasst. Fortschritte bei der Verringerung des Verbrauchs nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen werden mittels des Inlandsmaterialverbrauchs (DMC) gemessen. Dieser hat zwischen 2000 und 2004 jährlich um durchschnittlich 0,8% abgenommen, womit sich der frühere Trend zwischen 1990 und 2000 (langsames Wachstum von 0,1%/Jahr) umgekehrt hat[5]. Die Ressourcenproduktivität hat zwischen 2000 und 2004 um 2,3% zugenommen. Einige Bereiche, so z.B. Ressourceneffizienz, Forstwirtschaft und Abfallerzeugung, entwickeln sich relativ stabil. Bestimmte Unterindikatoren für die Biovielfalt wie die Entwicklung der Fischbestände geben jedoch Anlass zu beträchtlicher Sorge. Die Lage bei einzelnen Ressourcen wie Wasser, Luft und Boden sowie in Bezug auf die Artenvielfalt und die Fischerei ist sehr unterschiedlich und komplex, wobei vollständige Daten für die EU-27 oftmals fehlen. Von 2000 bis 2003 haben die meisten Mitgliedstaaten, für die Zahlen erhältlich sind, den Druck auf ihre Wasserressourcen augenscheinlich mildern können, indem sie die Entnahme von Grundwasser verringern konnten. Bei Oberflächenwasser ist die Lage nicht so eindeutig. Bei der Verbesserung der Luftqualität sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Verkehrsindizierte Schadstoffemissionen – Ozon-Vorläufer, säurebildende Stoffe und Feinstaub – sind zwischen 1990 und 2004 zurückgegangen. Die Bodenqualität verschlechtert sich weiter, wobei der Klimawandel sowohl den Treibhausgasausstoß aus dem Boden als auch schädliche Phänomene wie Erosion, Erdrutsche, Versalzung und Verluste organischer Substanzen verschärft. Problematisch bleibt auch die Erschöpfung der Fischbestände. Ein beträchtlicher Anteil der Fischfangmengen in EU-bewirtschafteten Gewässern, stammt aus Beständen außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Das gilt insbesondere für die wertvollsten Arten (Weißfisch). Die Trends bei demersalen und benthischen Arten (wie Kabeljau, Scholle und Seezunge) bleiben besorgniserregend. Während es bei den meisten Vogelarten zu einer Stabilisierung zu kommen scheint, stuft eine neue Studie 15% der europäischen Säugetierarten als bedroht und weitere 9% als nahezu bedroht ein. Bei 27% der europäischen Säugetierarten nimmt die Population ab, nur bei 8% nimmt sie zu. Unter den wichtigen EU-Initiativen zur Bewahrung von Ressourcen und Artenvielfalt zählen die noch nicht abgeschlossene Umsetzung der Rahmenrichtlinien über Luft- und Wasserqualität und der Vogel- und Habitatrichtlinien, die Einrichtung des neuen europäischen Fischereifonds, die spezifische Bodenschutzstrategie und der Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ (FLEGT). Die meisten Mitgliedstaaten haben Anstrengungen unternommen, um die Bewirtschaftung ihrer erneuerbaren natürlichen Ressourcen zu verbessern und Raubbau zu vermeiden. Dies gilt vor allem für die Land- und Forstwirtschaft, den Fischereisektor, die Förderung der Artenvielfalt, die Wasserwirtschaft und die Abfallwirtschaft. Sämtliche Mitgliedstaaten setzen die Rahmenrichtlinien für Abfallbehandlung, Luftqualität und Wasserwirtschaft aktiv um, wobei sie naturgemäß unterschiedliche Schwerpunkte setzen. In den neuen Mitgliedstaaten spielt beispielsweise die Abwasserbehandlung eine größere Rolle. Einige Länder (AT, DE) verfügen über Rohstoffaktionspläne, mit denen die Ressourceneffizienz verbessert werden soll. Die meisten Länder haben Maßnahmen ergriffen, um dem Verlust an Artenvielfalt Einhalt zu gebieten, und Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Die Erfolge bei der Verwirklichung der Artenvielfalt-Ziele und der Ausweisung von NATURA-Gebieten sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Die Zielvorgaben der Habitat-Richtlinie sind dennoch inzwischen in der EU-15 zu 93% und in der EU-25 zu 82% erreicht worden, und viele Mitgliedstaaten haben nach eigenen Angaben ihr Netz vervollständigt oder stehen kurz davor. Zu den künftig anstehenden Maßnahmen zählen die stärkere Integration von Artenvielfalts-Folgenabschätzungen in politische Maßnahmen und Programme (einschl. GAP-Generalüberprüfung), die kontinuierliche Verfolgung der Umsetzung der Rahmenrichtlinien für Abfallbehandlung, Luftqualität und Wasserwirtschaft, die Vollendung des NATURA 2000-Netzes geschützter Gebiete zu Lande und zu Wasser sowie eine wirkungsvolle Betreuung und Finanzierung des Netzes und die Stärkung der internationalen Anstrengungen zur Wahrung der Biovielfalt. Das EU-Ziel, bis 2010 den Verlust an Artenvielfalt aufzuhalten und zur deutlichen Verlangsamung dieses Trends im weltweiten Maßstab beizutragen, kann nur mit beträchtlichen zusätzlichen Anstrengungen erreicht werden. Den Mitgliedstaaten obliegt eine besondere Verantwortung, durch bessere Planung Bedürfnisse der Flächennutzung und –entwicklung mit der Bewahrung der Artenvielfalt und dem Fortbestand von Ökosystemleistungen in Einklang zu bringen. 3.5. Gesundheit Die Europäer leben nicht nur länger, sondern auch einen längeren Teil ihres Lebens ohne ernsthafte gesundheitliche Beschwerden. Weniger Menschen sterben an chronischen Krankheiten. Die Zahl schwerer Unfälle am Arbeitsplatz nimmt kontinuierlich ab. Leider werden Wohlstandskrankheiten wie Adipositas und psychische Leiden zu einem immer größeren Problem. Je nach Land waren 2003 zwischen 30 und 64% der Männer und zwischen 12 und 47% der Frauen im Alter zwischen 25 und 34 übergewichtig oder fettleibig. Bei den über 65-jährigen liegt dieser Anteil sogar zwischen 62 und 80%. Adipositas erhöht die Gefahr von Diabetes Typ II, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bestimmten Krebsarten sowie von Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Depression. Die direkten Adipositas-Kosten in der EU reichten in den 90er Jahren von 1% der Gesundheitsaufwendungen (NL) über 3,1-4,2% (DE) bis zu 6% (BE). Das Rauchen bleibt ein Gesundheitsproblem. 26% der Europäer rauchten 2003 regelmäßig – 32% der Männer und 21% der Frauen[6]. Was die psychische Gesundheit anbetrifft, so geht die Selbstmordrate insgesamt zurück, liegt aber mit 60 000 pro Jahr über der Zahl der Verkehrstoten. Etwa 11,5% der Europäer leiden unter psychischen Störungen. Psychische Probleme verursachen derzeit in der EU Kosten von mindestens 3-4% des BIP. Depressionen werden nach einer Prognose der WHO 2020 nach Herzerkrankungen die zweithäufigste Krankheitsform sein. Gesundheitliche Ungleichheiten lassen sich an Unterschieden in der Lebenserwartung sozialer Gruppen ablesen. Sie betragen von 4 - 6 Jahre bei Männern und 2 - 4 Jahre bei Frauen. In einigen Ländern ist der Unterschied noch sehr viel größer (10 Jahre), wobei sich der Abstand in vielen Staaten in den letzten 3 Jahrzehnten noch vergrößert zu haben scheint. Die Mehrheit der Staaten, die der EU seit Mai 2004 beigetreten sind, weist beträchtlich schlechtere Gesundheitsindikatoren auf als die älteren EU-Mitglieder. Zwar werden die meisten politischen Maßnahmen auf einzelstaatlicher oder lokaler Ebene getroffen, aber auch die EU hat einige Initiativen ergriffen, die für die öffentliche Gesundheit von unmittelbarem Belang sind. Dazu gehören eine Prüfung der Optionen für die allgemeine Nahrungs- und Lebensmittelkennzeichnung, ein Weißbuch „Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa“, ein Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/AIDS in der EU und ihren Nachbarländern, ein Richtlinienvorschlag über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und eine neue Strategie für Tiergesundheit für den Zeitraum 2007-2013. Die Mitgliedstaaten haben Initiativen gegen Wohlstandskrankheiten, zur Vorbeugung von Seuchen und zur Verbesserung des Umgangs mit Chemikalien ergriffen. Zu ihren Tätigkeiten in Bezug auf die Nahrungs- und Futtermittelgesetzgebung, Tiergesundheit, die geistige Gesundheit oder die Verringerung von gesundheitlichen Ungleichheiten haben sie keine ausführlichen Angaben gemacht. Für eine gute interministerielle und sektorenübergreifende Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen gibt es nur wenige Anhaltspunkte. Generell müssen die EU und die Mitgliedstaaten weiter gegen die derzeitige Zunahme von Wohlstandskrankheiten vorgehen. Weiterhin gebührt dem Zusammenhang von Gesundheit und Umwelt große Aufmerksamkeit (Folgen von Verschmutzungen durch Chemikalien, von Luftverschmutzung). Die anhaltenden gesundheitlichen Ungleichheiten in Europa sollten weiter auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten aufgegriffen werden. 3.6. Soziale Eingliederung, Demografie und Migration Ein nachhaltiges Europa muss Solidarität zwischen den und innerhalb der Generationen schaffen, damit die Lebensqualität steigt. Besorgniserregende 16% der EU-Bevölkerung sind akut von Armut bedroht, wobei Kinder, Alleinerziehende und Ältere besonders gefährdet sind. Die Integration stellt weiterhin für viele Mitgliedstaaten eine Herausforderung dar; in einigen Ländern bleibt die Arbeitslosigkeit unter der zugewanderten Bevölkerung hoch. Auf einem hohen Niveau verharrt auch die Jugendarbeitslosigkeit, und die hohe Zahl von Schulabgängern stellt manche Mitgliedstaaten vor ein Problem. Positiv zu bewerten sind der allgemeine Rückgang der Beschäftigungslosigkeit und bescheidene Fortschritte beim sozialen und territorialen Zusammenhalt, auch wenn das Wohlstandsgefälle zwischen den reichsten und dem ärmsten Regionen der EU beträchtlich ist. Die Sozialsysteme werden modernisiert, um dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen. Immer mehr Frauen nehmen am Erwerbsleben teil, und das durchschnittliche Renteneinstiegsalter nimmt zu. Die Mitgliedstaaten reformieren ihre Alters- und Gesundheitsversorgung. Die offene Koordinierung ist das wichtigste politische Instrument der EU beim Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Armut. Zu den jüngsten Initiativen zählen neue Rahmenvorgaben des Rates für sozialen Schutz und soziale Eingliederung, ein neuer Fahrplan 2006-2010 für die Gleichheit von Frauen und Männern sowie eine Mitteilung zur demographischen Zukunft Europas. Die legale Migration ist Gegenstand eines umfassenden, für 2007-2009 vorgesehenen Gesetzgebungsvorhabens (mit einer Rahmenrichtlinie und vier Einzelrichtlinien). Sämtliche Mitgliedstaaten haben Strategien zum sozialen Schutz und zur sozialen Eingliederung 2006-2008 vorgelegt, die alle drei Bereiche abdecken. Umfang und zeitliche Planung der Maßnahmen zur Bevölkerungsentwicklung unterscheiden sich erheblich von Land zu Land, ebenso wie die politischen Konzepte. Künftig sollte der Schwerpunkt auf der nachhaltigen Anpassung der Sozialleistungen sowie der Gesundheits- und Altersvorsorge an die demographische Entwicklung liegen. Im Rahmen breiter angelegter Arbeitsmarktstrategien werden die Mitgliedstaaten nicht umhin können, die Beteiligung von Frauen, älteren und jüngeren Arbeitnehmern sowie von Migranten mit weiteren Maßnahmen zu fördern. Der Flexicurity-Ansatz mit seiner ausgewogenen Balance zwischen flexiblen Arbeitsverträgen und angemessener Unterstützung des Einzelnen ist Teil der Antwort der Mitgliedstaaten auf diese Herausforderungen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten ihre Arbeiten an umfassenden Strategien für lebenslanges Lernen, effizienten Arbeitsmarkt-Mechanismen und modernen Sozialversicherungssystemen fortsetzen. 3.7. Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut Bei der Verfolgung der Millenniums-Entwicklungsziele sind einige ermutigende Entwicklungen zu verzeichnen. Weltweit ging die Armut seit 2000 um fast 4% zurück, d.h. 134 Millionen Menschen konnten aus Armutsverhältnissen befreit werden. Die Quote der Primärschulabgänger ist von 78% im Jahr 2000 auf 83% im Jahr 2005 gestiegen. Qualität und Wirksamkeit von Hilfsmaßnahmen haben zugenommen. Der Druck auf die umweltpolitische Nachhaltigkeit bleibt hoch, insbesondere was den Zugang zu wichtigen Ressourcen wie Wasser, Wald oder Ackerland und seine möglichen dramatischen Folgen für das Leben der Ärmsten sowie sein Konfliktpotenzial angeht. Auf der anderen Seite leben immer noch eine Milliarde Menschen in extremer Armut. Sämtliche Entwicklungsgebiete verfehlen die Zielvorgaben zur Verringerung der Kindersterblichkeit, und ein Drittel aller Kinder in Entwicklungsländern leiden unter Untergewicht oder gebremstem Wachstum. Die Hälfte der Menschen in Entwicklungsländern hat keinen Zugang zu besseren sanitären Anlagen. Nach einem Tiefstand um das Jahr 2000 ist die Entwicklungshilfe der EU-15-Länder im Verhältnis zum Bruttoinlandseinkommen zwischen 2000 und 2005 von 0,32% auf 0,44% gestiegen. Das Wachstum kam allerdings 2006 zum Stillstand. Die ODA-Quote sank geringfügig auf 0,43%, und die EU geriet bei ihren Zwischenzielen für 2010 leicht in Verzug. Allerdings sind auf EU-Ebene politische Fortschritte zu verzeichnen. Im Dezember 2005 einigten sich die EU-Organe auf den „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“, der die Beseitigung der Armut ins Zentrum der EU-Entwicklungspolitik stellt. Die EU ist der größte Geldgeber weltweit, und ihre Afrika-Strategie weist der Zusammenarbeit mit Afrika Priorität zu (Gemeinsame Strategie EU-Afrika 2007). Die EU ist auch im Mittelmeerraum - durch ihre Nachbarschaftspolitik – sowie in der Zusammenarbeit mit Lateinamerika und Asien sehr aktiv. Viele neue politische Initiativen wurden ergriffen, um Koordinierung und Kohärenz der EU-Hilfen zu verbessern. Fünf Jahre nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung ist bei der Verwirklichung der damaligen Zielvorgaben nur ein bescheidener Fortschritt erzielt worden. Die EU und die Mitgliedstaaten sind gewillt, die nachhaltige Entwicklung weltweit aktiv zu unterstützen und zu gewährleisten, dass Innen- und Außenpolitik der EU mit der weltweiten nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind. Es handelt sich um ein sehr breit angelegtes Ziel, und die Mitgliedstaaten setzen dabei in den ihnen besonders wichtigen Themen oder geographischen Gebieten eigene Schwerpunkte. Was die Höhe der Entwicklungshilfe anbelangt, ist es immer noch möglich, dass für 2010 anvisierte Zwischenziel von 0,56% des Brutto-Inlandeinkommens und das Millennium-Ziel von 0,7% bis 2015 zu erreichen. Allerdings sind hierfür erhebliche weitere Anstrengungen vonnöten. Viele Herausforderungen bleiben bestehen, darunter der stärkere Rückgriff auf den Gesamthaushalt als Entwicklungshilfeinstrument, die Bewältigung der zunehmenden Herausforderung durch Umweltmigranten und Binnenflüchtlinge, die Stärkung des Engagements der Mitgliedstaaten bei den Wasser- und Forstwirtschaftsinitiativen, die ausreichende Berücksichtigung des Umweltaspekts der nachhaltigen Entwicklung bei der Zuteilung von Entwicklungshilfe, die Verwirklichung einer internationalen Umweltpolitik, die für nachhaltige Entwicklung sorgt, und die Gewährleistung einer Handelspolitik, die zur Nachhaltigkeit beiträgt. Von wesentlicher Bedeutung ist ganz eindeutig die weitere Zusammenarbeit und Koordinierung in der Entwicklungshilfe, wenn die EU einen spürbaren Beitrag zur Verwirklichung der Millenniumsziele leisten will. 4. BEREICHSÜBERGREIFENDE THEMEN 4.1. Allgemeine und berufliche Bildung Allgemeine und berufliche Bildung sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die Kompetenzen vermittelt werden, die für die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung erforderlich sind Das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ bildet den politischen Rahmen für europäische Aktionen, innerhalb dessen sich die Mitgliedstaaten auf fünf Leitziele verständigt haben, die bis 2010 erreicht werden sollen. Dazu zählt die Verringerung der Zahl der Schulabbrecher, die Verbesserung der Lese- und Schreibfähigkeit bei den 15-jährigen und die drastische Erhöhung des Abiturientenanteils. Mit dem Programm sollen die Qualität von Bildung und Ausbildung und der Zugang aller verbessert werden. Die Mitgliedstaaten greifen diese Herausforderungen in zunehmendem Maße auf und beziehen Anliegen der nachhaltigen Entwicklung in ihre Bildungssysteme ein. Die Zunahme des lebenslangen Lernens in der EU-25 von 7,5% im Jahr 2000 auf 9,6% im Jahr 2006 stimmt optimistisch, dass die Zielvorgabe von Barcelona (12% bis 2010) erreicht werden kann. 4.2. Forschung und Entwicklung Forschung und technologische Entwicklung sind von wesentlicher Bedeutung für innovative, zukunftsfähige Konzepte, wie sie für echte Fortschritte gegenüber den genannten sieben zentralen Herausforderungen benötigt werden. Eurostat-Daten zufolge stagnierte der BIP-Anteil der FuE-Investitionen zwischen 2000 und 2005 und lag 2005 mit 1,9% in der EU-15 und 1,4% in der EU-25 weit unter dem EU-Ziel für 2010 von 3%. Eines der wichtigsten Ziele des im Januar 2007 angelaufenen siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung ist die Mobilisierung der europäischen Forschung für nachhaltige Entwicklung[7]. Im ersten Vollzugsjahr (2007) wiesen 40% der beantragten Kooperationsvorhaben einen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang zu den in der Nachhaltigkeitsstrategie benannten Herausforderungen auf. Mit „Clean Sky“[8] und „Brennstoffzellen und Wasserstoff“[9] wurden zwei gemeinsame Technologieinitiativen vorgeschlagen. Fünfzehn Technologieplattformen und vierzehn ERANET-Netze befassen sich ebenfalls unmittelbar mit Themen der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Kommission hat Leitlinien für die Nutzung von steuerlichen Anreizen und des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung von Forschungsinvestitionen in der privaten Wirtschaft entwickelt und ihre Leitlinien für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation überarbeitet. Den Berichten der Mitgliedstaaten zufolge stellen die meisten Länder ihre nationale FuE-Politik in den Dienst der sieben zentralen Herausforderungen der Nachhaltigkeitsstrategie, wie es einem europäischen Forschungsraum angemessen ist. Die Kommission wird ihre Bemühungen um eine Nutzung von FuE für die nachhaltige Entwicklung fortsetzen, um Synergien zwischen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der Nachhaltigkeitsstrategie zu erzielen. 4.3. Finanzierungs- und Wirtschaftsinstrumente Viele marktbasierte Instrumente (wie Steuern oder das Emissionshandelssystem) sowie spezifische Anreize für die Märkte (finanzielle Unterstützung von FuE, Innovation und Demonstration in bestimmten Fachgebieten) auf europäischer und auf nationaler Ebene sollen die nachhaltige Entwicklung unterstützen. Der Spielraum für den Einsatz marktbasierter Instrumente ist noch nicht ausgeschöpft. Im März 2007 hat die Kommission ein Grünbuch über den Einsatz marktbasierter Instrumente als Bestandteil umwelt- und energiepolitischer Strategien angenommen, und 2008 wird sie die Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen[10] überarbeiten und damit beginnen zu prüfen, wie umweltschädliche Subventionen erkannt und zum Auslaufen gebracht werden können. Vorschläge zur Umstrukturierung der Besteuerung von Personenkraftwagen[11] und zur Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl[12] hat die Kommission bereits vorgelegt. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds bieten für 2007-2013 beträchtliche finanzielle Unterstützung für wichtige Bereiche der Nachhaltigkeitsstrategie wie Klimawandel (9 Mrd. EUR) und nachhaltigen Verkehr (36 Mrd. EUR). Die Kohäsionspolitik soll durch Anwendung der Nachhaltigkeitsgrundsätze Bürgerbeteiligung und Kohärenz der Politik und Politikgestaltung die Beteiligten auf allen Ebenen staatlichen Handelns einbeziehen und eine sektorenübergreifend kohärente Politikgestaltung fördern. 5. PARTNERSCHAFTLICHES VORGEHEN 5.1. Kommunikation, Mobilisierung von Akteuren und Multiplikatoreffekte Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie kann nur effizient funktionieren und Wirkung entfalten, wenn sie angemessen vermittelt und auf allen Ebenen der Gesellschaft unter Einbeziehung von Bürgern, Unternehmen und Staat umgesetzt wird. Die EU und die Mitgliedstaaten haben Veranstaltungen und Konferenzen zu Themen wie Klimawandel, Verkehr und Gesundheitswesen durchgeführt, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Die Anregungen von Bürgern (und NGO) leisten einen kritischen und konstruktiven Beitrag bei der Umsetzung der Strategie. Ansätze wie die Lokale Agenda 21 und die „Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden“ mögen als Beispiel dienen. Am Forum des EWSA vom Mai 2007[13] beteiligten sich Vertreter der Zivilgesellschaft, um zu beraten, wie die Zivilgesellschaft zu konstruktiven Lösungen im Bereich des Klimawandels beitragen kann. Unternehmen und Wirtschaftsvertreter beginnen zu verstehen, welchen Wettbewerbsvorteil die Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitsansatz schöpfen können. Der Dow Jones-Nachhaltigkeitsindex[14] zeigt, dass dort aufgeführte Unternehmen regelmäßig besser abschneiden als andere Unternehmen. Die Wirtschaftsführer ergreifen neue Initiativen – zu erwähnen wären u.a. die European Corporate Leaders Group und das Europäische Bündnis für soziale Verantwortung der Unternehmen – zur Verbesserung der ökologischen und sozialen Leistungen der Wirtschaft. 5.2. Ergebnisse erzielen Mit der Nachhaltigkeitsstrategie von 2006 wurde eine neue Leitungsstruktur geschaffen. Im vergangenen Jahr hat jeder Mitgliedstaat einen nationalen Ansprechpartner ernannt, und die Kommission hat für diese eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die auch mit dem europäischen Netz für nachhaltige Entwicklung zusammenarbeitet. Eurostat hat mit einer umfassenden Palette an Nachhaltigkeitsindikatoren zum Überwachungsprozess beigetragen, die inzwischen besser auf die Prioritäten und Ziele der neuen Nachhaltigkeitsstrategie abgestimmt sind[15]. Diese Indikatoren werden mit Eurostat regelmäßig erörtert. In der EU-Nachhaltigkeitsstrategie wurde die systematische gegenseitige Begutachtung nationaler Strategien für nachhaltige Entwicklung vorgeschlagen, um die Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken in einem gegenseitigen Lernprozess zu fördern. Die Kommission hat ein Handbuch ausgearbeitet und in diesem Jahr die Begutachtung der niederländischen Strategie mitfinanziert. Diese Begutachtung konnte wesentliche Beiträge zur Überarbeitung der niederländischen Nachhaltigkeitsstrategie leisten und hatte sichtbare politische Folgen. 2008 sind weitere Begutachtungen geplant. Der EWSA hat im September 2006 eine Beobachtungsstelle für nachhaltige Entwicklung eingerichtet[16], die eine Stellungnahme zum am 11. Juli 2007 angenommenen zweijährlichen Fortschrittsbericht zur Strategie für nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet hat. Der AdR hat eine Stellungnahme zur Förderung nachhaltiger Entwicklung im Bildungswesen ausgearbeitet, die im Herbst 2007 angenommen werden soll. Die Mitgliedstaaten sind im Begriff, ihre nationalen Strategien zu aktualisieren und an die EU-Strategie anzupassen. 6. FAZIT Mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2006 wurde der Beginn einer neuen Partnerschaft von EU, Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Unternehmen bei der Verfolgung der Nachhaltigkeitsziele eingeläutet. Dieser Fortschrittsbericht zeigt, dass die konkreten Fortschritte bescheiden ausfallen, die politische Entwicklung in der EU und den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen jedoch beträchtlich vorangekommen ist, insbesondere was Klimawandel und saubere Energien betrifft. Die im Juni 2006 vereinbarten Prioritäten bleiben gültig. Wie die vielen Beispiele in diesem Bericht und dem ihn begleitenden Anhang zeigen, ist der Umsetzung in allen als vorrangig eingestuften Bereichen weiterhin Aufmerksamkeit zu widmen. [1] Die Analyse der Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie stützt sich, wie vom Rat verlangt, auf unterschiedliche Quellen: die Berichte der nationalen Ansprechpartner, den auf den Indikatoren für nachhaltige Entwicklung mit Ausgangsjahr 2000 fußenden Überwachungsbericht für nachhaltige Entwicklung von Eurostat, ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen sowie eine unabhängige Studie. [2] Mitteilung vom 10. Januar „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius – Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus“ und „Eine Energiepolitik für Europa“. [3] EEA Report, Sustainable use and management of natural resources, 9/2005. [4] http://ec.europa.eu/environment/etap/pdfs/comm_pdf_com_2007_0162_f_de_acte.pdf [5] EUROSTAT-Überwachungsbericht 2007 [6] Laut EUROSTAT-Überwachungsbericht 2007 sowie weiterer Dienststellen der Kommission und internationaler Quellen wie der WHO. [7] Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013), Randnummer 29 und Anhang I. [8] KOM(2007)315 endgültig. [9] KOM(2007)571 endgültig. [10] Richtlinie 2003/96/EG des Rates. [11] KOM(2005)261. [12] KOM(2007)52. [13] http://www.eesc.europa.eu/stakeholders_forum/index_en.asp [14] Der 1999 ins Leben gerufene „Dow Jones Sustainability Index“ ist der erste weltweite Index, der die Börsenentwicklung der führenden nach Nachhaltigkeitskriterien ausgewählten Unternehmen misst. [15] Eine Liste der überarbeiteten Indikatoren ist in einem Anhang des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen zur Nachhaltigkeitsstrategie enthalten. [16] http://www.eesc.europa.eu/sections/sdo/index_en.asp