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Document 52007DC0295

Mitteilung der Kommission an den Rat - Fangmöglichkeiten 2008 : Absichtserklärung der Europäischen Kommission

/* KOM/2007/0295 endg. */

52007DC0295

Mitteilung der Kommission an den Rat - Fangmöglichkeiten 2008 : Absichtserklärung der Europäischen Kommission /* KOM/2007/0295 endg. */


DE

Brüssel, den 6.6.2007

KOM(2007) 295 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

Fangmöglichkeiten 2008

Absichtserklärung der Europäischen Kommission

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

Fangmöglichkeiten 2008

Absichtserklärung der Europäischen Kommission

INHALT

1. Einleitung (...)3

2. Bestandsaufnahme (...)4

2.1. GFP-Reform (...)4

2.2. Wissenschaftliche Gutachten und TAC-Beschlüsse 2003-2007 (...)4

2.3. Wirtschaftliche Aspekte (...)6

2.4. Fischereiaufwand (...)6

2.5. Ergebnisse (...)8

3. Weitere Planungen (...)8

3.1. TAC für Bestände ohne quantitative Prognose in Bezug auf Vorsorgegrenzwerte (...)9

3.1.1. Bestände mit wissenschaftlichem Gutachten (...)9

3.1.2. Bestände ohne wissenschaftliches Gutachten (...)10

3.2. TAC für Bestände außerhalb biologisch sicherer Grenzen (...)10

3.3. TAC für Kabeljau im Rahmen des Bestandserholungsplans (...)11

3.4. Steuerung des Fischereiaufwands (...)11

4. Technische Maßnahmen (...)12

5. Sonstige Fragen (...)12

6. Schluss (...)13

1. Einleitung

In der Mitteilung der Kommission "Verbesserte Konsultationen über das Fischereimanagement der Gemeinschaft" (KOM(2006) 246) wurde eine neue Arbeitsmethode zur Entscheidungsfindung über die jährlichen Fangmöglichkeiten vorgestellt. Dem entsprechend legt die Kommission in der vorliegenden Absichtserklärung ihre Einschätzungen zu den Fangmöglichkeiten für 2008 vor. Wie bisher stehen die Fangmöglichkeiten im Nordost-Atlantik und in der Ostsee im Mittelpunkt.

Die Kommission hat sich zu einer Bestandsbewirtschaftung im Rahmen langfristiger Pläne verpflichtet. Neue Pläne werden entwickelt, bestehende Pläne durchgeführt und überarbeitet. Für Bestände ohne langfristige Bewirtschaftungspläne werden generelle Regeln aufgestellt. Ferner hat die Kommission 2006 eine Mitteilung zur "Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags" vorgelegt [1]. Im laufenden Jahr wird sie zur Bestandsbewirtschaftung die Wirtschaft konsultieren und wissenschaftlichen Rat einholen mit dem Ziel, Kostensenkungen, höhere Fänge und verbesserte Einkommen zu ermöglichen. Dieses Konzept wird bei der Aufstellung künftiger langfristiger Pläne zugrunde gelegt.

Wenn nun langfristige Pläne mit höchstmöglichem Dauerertrag aufgestellt werden, sollten die Fangmöglichkeiten entweder der Erhaltung der Bestände innerhalb dieser biologisch sicheren Grenzen oder ihrer (auch schrittweisen) Zurückführung auf oder in solche Grenzen entsprechen, nicht aber eine Verschlechterung der Lage bewirken, bei der sich die Bestände von sicheren Grenzen entfernen. Es dürfen also keine Fangmöglichkeiten festgesetzt werden, die über den höchstmöglichen Dauerertrag hinausgehen.

Die Kommission hat sich auch verpflichtet, die Wirtschaft und die Mitgliedstaaten zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten anzuhören. Dabei wird es um die langfristigen Methoden und Regeln gehen, neben einer Prüfung der voraussichtlichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Ansatzes einschließlich wirtschaftlicher und sozialer Aspekte. Die erste Absichtserklärung 2006 wurde zu spät veröffentlicht, als dass eine effektive Konsultation vor der Fischereiratstagung im Dezember hätte stattfinden können. Die Kommission hat bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge jedoch die Leitlinien und Vorgaben aus der Erklärung zugrunde gelegt, und die entsprechenden Zahlen fanden bei den Mitgliedstaaten im Fischereirat weitgehende Akzeptanz. Die diesjährige Erklärung wird erheblich früher vorgelegt, und die Kommission erwartet eine konstruktive Debatte mit der Wirtschaft und den Mitgliedstaaten über die Methoden zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten auf Basis solider wissenschaftlicher Erkenntnisse unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen.

Die Kommission wird wissenschaftlichen Rat über die langfristigen Auswirkungen der Umsetzung der Vorgaben der Absichtserklärung einholen. Sie kann ihr Konzept aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der Beiträge der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft ändern. Wenn die wissenschaftlichen Gutachten für 2008 keine gravierenden und unerwarteten neuen Gesichtspunkte ergeben, wird die Kommission bei ihrem Vorschlag jedoch den vereinbarten langfristigen Ansätzen folgen.

Die Vorgaben der Absichtserklärung sollten mit anderen Gemeinschaftsmaßnahmen wie dem Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Fischerei und der vorgeschlagenen Meeresstrategie im Einklang stehen. Letztere ist noch in Beratung, doch wird davon ausgegangen, dass hier ähnliche Ziele verfolgt werden.

2. Bestandsaufnahme

2.1. GFP-Reform

Bei der Vorbereitung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik von 2002 stellte die Kommission fest [2], dass viele Bestände sich außerhalb biologisch sicherer Grenzen bewegten, überfischt waren oder zu wenig ausgewachsene Fische aufwiesen. Dies war größtenteils darauf zurückzuführen, dass die jährlichen Fangmöglichkeiten über den auf Basis wissenschaftlicher Gutachten vorgeschlagenen Mengen festgesetzt wurden und die Flottenbewirtschaftungspläne hinter den Erfordernissen zurückblieben. Durch die mangelhafte Durchsetzung geltender Regelungen wurde diese Entwicklung noch verschärft, die sich in einer Verschlechterung der Situation des Fischereisektors mit sinkender Rentabilität niederschlug. Die Wirtschaft wurde nicht genügend an der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik beteiligt. Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) allein erwiesen sich als ungenügendes Instrument zur Bestandserhaltung, da sie durch Rückwürfe und illegale Anlandungen ausgehöhlt wurden. Mängel gab es auch bei wissenschaftlichen Informationen über die Ökosysteme, Datenerfassung und Stichproben, öffentlichen Forschungsmitteln und Analysen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung. Die wirtschaftliche und soziale Dimension wurden zunehmend mit Sorge betrachtet.

Mit der Reform von 2002 wurden grundlegende Änderungen vorgenommen. Die Regionalbeiräte wurden eingesetzt. Die Kommission intensivierte die Gespräche mit der Wirtschaft und nahm deren Empfehlungen zum großen Teil in ihre Vorschläge auf. Für weitere Bestände wurden langfristige Bewirtschaftungspläne aufgestellt. Die Steuerung des Fischereiaufwands wurde verstärkt als zusätzliches Instrument zur Bestandserhaltung eingesetzt. Die Kommission nahm eine wichtige Forderung der Wirtschaft - Begrenzung der Änderungen der TAC auf 15% - in ihre Planungen auf. Im Ministerrat wurden die Ansichten der Mitgliedstaaten gebührend berücksichtigt und Fangmöglichkeiten nur sehr selten ohne Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats beschlossen. Einige Mitgliedstaaten haben ihre Systeme zur Überwachung und Kontrolle deutlich verbessert.

2.2. Wissenschaftliche Gutachten und TAC-Beschlüsse 2003-2007

Bevor die Entscheidungen für 2008 näher betrachtet werden, ist ein Rückblick auf die Entwicklung der letzten Jahre angebracht. Die langfristigen Bewirtschaftungsmaßnahmen für nördlichen Seehecht, Seezunge in der Biskaya, Nordsee-Schellfisch, Makrelen und Seelachs kamen der Wirtschaft und der Bestandserhaltung zugute.

Die nördlichen Seehechtbestände haben sich offenbar erholt und bewegen sich wieder in biologisch sicheren Grenzen. Die TAC für Seezunge in der Biskaya und im westlichen Ärmelkanal konnten erhöht werden, während die fischereiliche Mortalität weiter zurückging. Dagegen haben die Maßnahmen und der Bestandserholungsplan für Kabeljau nicht die erwarteten Verbesserungen gebracht.

Die Kommission hat die wissenschaftlichen Gutachten und die Beschlüsse seit 2002 zusammengestellt:

Wissenschaftliche Gutachten und TAC-Beschlüsse seit 2002 [3]

(...PICT...)

Die Tabelle veranschaulicht einige neuere Entwicklungen. So stützen sich z. B. die wissenschaftlichen Empfehlungen immer weniger auf kurzfristige Prognosen.

Die Zahl der Prognosen ging von 40 auf 29 zurück, während etwa gleich viele Empfehlungen über Fangmengen abgegeben wurden. Dies kann entweder aus schlechteren Daten oder einer besseren Kenntnis ihrer Einschränkungen resultieren. Die Gutachten stützen sich nun auf einfachere Grundsätze, z. B. dass von einer höheren Befischung eines Bestands abgeraten wird, wenn nicht bekannt ist, ob diese nachhaltig zu vertreten wäre. Dies entspricht dem Vorsorgeprinzip, das in die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik aufgenommen wurde, und dient als Basis für die TAC-Vorschläge.

Die Zahl gefährdeter Bestände hat weder zu- noch abgenommen. Etwa vier fünftel der Bestände befinden sich immer noch außerhalb bekannter biologisch sicherer Grenzen. Die Zahl der Bestände, bei denen ein Fangverbot empfohlen wurde, blieb mit etwa 13 weitgehend unverändert [4]. Die beschlossenen TAC lagen insgesamt erheblich über den empfohlenen jährlichen Fangmengen, allerdings mit Unterschieden bei den einzelnen Beständen. Die Folgen der Fischerei haben sich kaum verringert. Nur drei Bestände mit TAC (Nordsee-Schellfisch, Nordsee-Seelachs, Butte im Golf von Biskaya) werden nach den Empfehlungen über den höchstmöglichen Dauerertrag des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung von 2002 in Johannesburg bewirtschaftet. Durch die kontinuierliche Festsetzung der TAC weit über den empfohlenen Mengen wurden hohe Risiken bei der Fischerei in Kauf genommen, um so mehr, als viele TAC wegen unzulänglicher Überwachung deutlich überschritten werden.

2.3. Wirtschaftliche Aspekte

Die wirtschaftliche Situation der Fischerei hat sich ebenfalls verändert. Bei einigen Fischereierzeugnissen wurden 2006 nominal höhere Preise erzielt. Die Preise für wichtige Arten blieben insgesamt gleich oder rückläufig, allerdings mit beachtlichen kurzfristigen Schwankungen auf dem EU-Markt.

Bei der wirtschaftlichen Leistung der Fischerei in der EU gab es unterschiedliche Entwicklungen zwischen Flottensegmenten, Ländern und Regionen, je nach Nettobilanz der Preisentwicklung, Anlandungen, Betriebskosten (besonders Treibstoffe), Festkosten und Gesamtproduktivität. Diese wirtschaftlichen Ungleichheiten erklären sich durch unterschiedliche Kapitalintensität, Wirtschaftsstruktur, Tätigkeitsbereiche und örtliche Marktgegebenheiten.

Die Trawlerflotte, die einen hohen Treibstoffverbrauch hat, litt wegen steigender Energiepreise am meisten unter der wirtschaftlichen Verschlechterung in den letzten Jahren, während Schiffe mit geringerem Verbrauch ihre Bilanz verbessern konnten.

Die jüngsten wirtschaftlichen Daten deuten daraufhin, dass sich die Produktivität in einigen Flottensegmenten erholt. Zusammen mit einer günstigeren Preisentwicklung auf bestimmten Märkten könnte dies neue Impulse geben und die Wirtschaftsleistung insgesamt verbessern. Diese Entwicklungen werden bei den verschiedenen Flottensegmenten, Ländern und Regionen im einzelnen zu prüfen sein.

2.4. Fischereiaufwand

Seit der Reform wurde der Fischereiaufwand in den Westlichen Gewässern [5], für Tiefseearten [6] und bei wiederherzustellenden Beständen [7] begrenzt.

Nach den Angaben der Mitgliedstaaten im Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF) hat der Fischereiaufwand von 2000 bis 2005 insgesamt im Kattegat um 15%, in der Nordsee, im Skagerrak und im östlichen Ärmelkanal um rund 20%, in der Irischen See und westlich von Schottland um etwa 35% abgenommen. Beim Fanggerät ging der Einsatz von großmaschigen Schleppnetzen (über 100mm) zugunsten kleinmaschigerer Schleppnetze (70-99mm) zurück (s. Schaubilder).

Fischereiaufwand (kW x Tage auf See) nach Fanggerätegruppen

oben links: Kattegat, rechts: Nordsee und Skagerrak;

unten links: Irische See, rechts: westlich von Schottland (Quelle: STECF)

(...PICT...)

(...PICT...)

(...PICT...)

(...PICT...)

Während der Fischereiaufwand insgesamt zurückging, hat der Einsatz von kleinmaschigerem Fanggerät (70-89mm) zugenommen. Dadurch wurde möglicherweise mehr kleinmaßiger Kabeljau gefangen. Zu dieser Frage wird ein wissenschaftliches Gutachten eingeholt.

Der Rückgang im Fischereiaufwand ist offenbar nicht direkt auf die Begrenzung der Tage auf See in Anhang II der Verordnung über die Fangmöglichkeiten zurückzuführen, denn er hat bereits früher begonnen und sich mit Einführung der Regelung auch nicht verstärkt. Außerdem betrug nach den Angaben der Mitgliedstaaten der tatsächliche Fischereiaufwand 2006 nur 72% des zugelassenen Aufwands, was darauf hindeutet, dass die Tätigkeit der Flotte insgesamt durch die Regelung nicht eingeschränkt wurde.

Dies zeigt, dass die Begrenzung der Tage auf See zur Bestandserholung noch nicht ausreicht. Überdies hat sich die Durchführung der Regelung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission als schwierig erwiesen. Sie wurde als zu kompliziert, nicht transparent und schwer überwachbar kritisiert. Es gibt auch Überschneidungen mit anderen Aufwandsregelungen.

Mit der Steuerung des Fischereiaufwands wurde jedoch die Tätigkeit der Fischereiflotten besser begriffen. Dies hat mitunter zum Einsatz von selektiverem Fanggerät geführt und kann als Grundlage für weitere Verbesserungen dienen.

2.5. Ergebnisse

seit 2002:

· Die Bestände zeigen insgesamt keine Erholung oder Zunahme innerhalb sicherer biologischer Grenzen - die Fischwirtschaft bewegt sich weiter in einer Situation hohen Risikos. Die Lage ist noch schlechter bei demersalen Beständen und etwas besser bei kleinen pelagischen Beständen.

· Während sich die wirtschaftliche Leistung in den letzten Jahren verschlechtert hat, sind gewisse Verbesserungen der Produktivität und bei den Preisen für bestimmte Arten als ermutigend zu betrachten.

· Die Regelung der Tage auf See hat oft kaum eine Einschränkung des Gesamtaufwands bewirkt. Die Schwierigkeiten und Kosten der Durchführung erscheinen unverhältnismäßig.

3. Weitere Planungen

Der Erhaltungszustand der europäischen Fischbestände hat sich noch nicht in dem erforderlichen Maß verbessert. Um die Bestände in biologisch sichere Grenzen zu bringen und die wirtschaftlichen Perspektiven langfristig zu verbessern, bedarf es weiterer ernsthafter Anstrengungen sowohl bei den TAC wie bei der Regelung des Fischereiaufwands. Die Bestimmungen zur Aufwandssteuerung müssen vereinfacht und in Bezug auf die Kontrolle der Fangtätigkeit effizienter gemacht werden. Diese Verbesserungen sollten durch eine Strategie der Zusammenarbeit erreicht werden, wobei die Anhörung der Wirtschaft ebenso wichtig ist wie eine bessere Einhaltung der Verordnungen über die Fangmöglichkeiten.

Diese Strategie soll auch sicherstellen, dass die vom Rat getroffenen Maßnahmen die besonderen Situationen der Fischwirtschaft in den verschiedenen Teilen der EU gebührend berücksichtigen.

Weitere langfristige Bestandserholungs- und Bewirtschaftungspläne sind nötig, und bestehende Pläne für Fischbestände, die in biologisch sichere Grenzen zurückzuführen bzw. innerhalb dieser Grenzen zu erhalten sind, müssen gegebenenfalls überarbeitet werden. Es ist stärker darauf zu achten, dass wissenschaftliche Gutachten rechtzeitig vorliegen und als zuverlässige Basis für die Entscheidungen im Rahmen der GFP dienen.

Die Kommission verpflichtet sich, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der zu treffenden Maßnahmen besser zu beurteilen. Dazu soll die Anhörung der Wirtschaft beitragen. Die Kommission wird zur Unterstützung ihrer endgültigen Vorschläge auch wissenschaftlichen Rat über die sozio-ökonomischen Aspekte einholen.

Für die Fangmöglichkeiten 2008 hat die Kommission zwei Verordnungsvorschläge geplant: im September 2007 für die Bestände in der Ostsee, und im November 2007 für die Bestände in den anderen Gebieten.

Für Tiefseebestände ist kein neuer Vorschlag geplant, da die Verordnung (EG) Nr. 2015/2006 über die Fangmöglichkeiten für Tiefseearten bis einschließlich 2008 gilt.

Die Grundsätze für die Vorschläge über die Fangmöglichkeiten wurden bereits in der letzten Absichtserklärung der Kommission dargelegt. Die Grundsätze und Vorgaben, die bei der Ausarbeitung des Vorschlags für die Fangmöglichkeiten 2007 angewandt wurden, bleiben auch für 2008 gültig. Jedoch sind einige zusätzliche Fragen mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft zu erörtern. Diese sind nachstehend ausgeführt.

3.1. TAC für Bestände ohne quantitative Prognose in Bezug auf Vorsorgegrenzwerte

3.1.1. Bestände mit wissenschaftlichem Gutachten

Wissenschaftliche Gremien geben mitunter Gutachten anhand von Vorsorgekriterien mit Formulierungen wie "der Fischereiaufwand sollte substanziell reduziert werden" ohne nähere quantitative Angaben ab. Solche Gutachten stützen sich auf die Entwicklung der Daten und die Ergebnisse von Modellrechnungen, auch wenn diese nicht vorgelegt wurden. Sie müssen ebenso ernst genommen werden wie Gutachten, bei denen die Ergebnisse eines mathematischen Modells den Entscheidungsträgern vorgelegt werden. Sonst würden die Empfehlungen der Wissenschaft ungebührend eingeschränkt: Es wäre unvernünftig, von den Wissenschaftlern zu verlangen, dass sie ein mathematisches Modell vorlegen, um ihre Empfehlungen ernst nehmen zu können. Ohnedies müssen gültige, jedoch nicht quantifizierte Aussagen zum Zustand eines Fischbestands in praktische Maßnahmen umgesetzt werden. Aufgrund dieser Erwägungen sollten nach Auffassung der Kommission folgende Grundsätze gelten:

a) Alle Empfehlungen des STECF zur Begrenzung der Fänge auf ein bestimmtes Niveau sollten gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob eine Aufstellung mit Fangprognosen beigefügt ist. Es gilt die Regel, die TAC in Schritten von höchstens 15% pro Jahr an das empfohlene Fangvolumen anzupassen.

b) Bei Empfehlungen zur Reduzierung des Fischereiaufwands sollte der STECF gebeten werden, den tatsächlichen Aufwand zu ermitteln und das angemessene Aufwandsniveau zu bestimmen. Während diese Untersuchungen durchgeführt werden, sind die TAC um bis zu 15% zu senken.

c) Bei nicht quantifizierten Angaben, dass ein Bestand durch zufriedenstellende Rekrutierung zunimmt, kann die TAC um 15% angehoben werden. Umgekehrt ist bei nicht quantifizierten Aussagen, dass ein Bestand wegen schwacher Rekrutierung stark gefährdet ist oder zurückgeht, die TAC um bis zu 15% zu senken.

d) Bei sehr eindeutigen, jedoch nicht quantifizierten Aussagen, dass ein Bestand erschöpft ist und die Einstellung oder möglichst weitgehende Begrenzung des Fangs angezeigt ist, wird die Kommission die Reduzierung der TAC in einer Höhe vorschlagen, die mit Rücksicht auf gemischte Fischereien und unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten vertretbar ist. Wenn ein Bestandserholungsplan in Kraft ist, wird die bestmögliche Annäherung an dessen Vorgaben unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse vorgeschlagen. In jedem Fall ist eine Reduzierung in einer Höhe vorzuschlagen, die den oben ausgeführten Grundsätzen entspricht.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft auf, die Daten über die von ihnen bewirtschafteten Bestände und über die wirtschaftlichen Leistungen zu verbessern, und ihre Meinung zur Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen nach den obigen Grundsätzen zu äußern.

3.1.2. Bestände ohne wissenschaftliches Gutachten

Für verschiedene Bestände gibt es keine biologischen Gutachten oder Informationen vom STECF. In diesen Fällen kann das in die Gemeinsame Fischereipolitik aufgenommene Vorsorgeprinzip [8] ohne Bezugnahme auf wissenschaftliche Empfehlungen angewandt werden. Dabei ist als Leitsatz zugrunde zu legen, dass keine Ausweitung der Fischerei zugelassen wird, da keine wissenschaftlichen Daten vorliegen, wonach eine Ausweitung nachhaltig zu vertreten wäre. Liegen die geltenden TAC erheblich über den aktuellen Fangmengen, so werden sie in Raten von 15% pro Jahr an diese angepasst.

3.2. TAC für Bestände außerhalb biologisch sicherer Grenzen

Die jüngsten Erfahrungen zeigen (s. 2.5), dass die Festsetzung der Fangmöglichkeiten nach Anhörung der Wirtschaft insgesamt nicht zu einer Verbesserung des Zustands der Bestände mit Bezug auf die vorsorglichen Referenzwerte geführt hat. Die Fischwirtschaft bewegt sich weiter in einer Situation mit hohem Risiko bei vielen Beständen.

Die Begrenzung der TAC-Reduzierungen auf 15% kann in manchen Fällen problematisch sein. So hätte der Rückgang des Kabeljaubestands westlich von Schottland nicht verhindert werden können, wenn die TAC nur um 15% reduziert worden wäre.

Dieser Bestand befand sich seit 1985 außerhalb biologisch sicherer Grenzen und ging jedes Jahr um etwa 10% zurück. Wenn die TAC in dem Zeitraum um 15% jährlich gesenkt worden wäre, hätte die fischereiliche Mortalität nur um jeweils 5% abgenommen. Dies ist zu wenig, um die nachhaltige Erholung eines Bestands zu sichern. In solchen Fällen sind die TAC sicherlich um mehr als 15% jährlich herabzusetzen, wenn signifikante Verbesserungen in der Fischerei erreicht werden sollen.

Damit solche Bestände sich wieder in biologisch sicheren Grenzen bewegen können, sind Fangmöglichkeiten festzusetzen, die die fischereiliche Mortalität reduzieren. Dies kann bedeuten, dass die TAC um mehr als 15% gesenkt werden müssen. Während die Absichtserklärung für 2007 keine Fangmöglichkeiten vorsah, durch die sich der Zustand der Bestände weiter verschlechtert, bedarf es nun eines positiveren Ansatzes, der eine verhältnismäßig rasche Rückkehr zu biologisch sicheren Grenzen erlaubt.

Entsprechend den Grundsätzen der Gemeinsamen Fischereipolitik soll der Vorschlag der Kommission über die Fangmöglichkeiten die Zahl der Bestände verringern, die sich außerhalb der Vorsorgegrenzwerte bewegen. Daher müssen hier Fangmöglichkeiten festgesetzt werden, die die fischereiliche Mortalität auf diese Grenzwerte hin reduzieren.

Die Kommission bittet die Wirtschaft um ihre Meinung zur Reduzierung der langfristigen Risiken durch alternative Methoden bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten, um insbesondere eine raschere Erholung der Bestände zu ermöglichen, die sich außerhalb biologisch sicherer Grenzen befinden, deren Zahl zu verringern und die fischereiliche Mortalität zu reduzieren, soweit diese über die Vorsorgewerte hinausgeht.

3.3. TAC für Kabeljau im Rahmen des Bestandserholungsplans

Die Kommission wird Fangmöglichkeiten für Kabeljau vorschlagen, die den Vorgaben des Bestandserholungsplans entsprechen, sofern der STECF nähere Angaben zur Bestandsgröße und zur fischereilichen Mortalität vorlegen kann, die eine unmittelbare Anwendung des Plans ermöglichen.

Im Jahr 2006 wurde in den meisten Gebieten weder ein nennenswerter Rückgang der Mortalität von Kabeljau noch eine wesentliche Bestandserholung festgestellt. Da die Bewirtschaftungsmaßnahmen seit 2004 weitgehend unverändert blieben, sind für 2007 ähnliche Ergebnisse zu erwarten. Die Erhaltungsmaßnahmen für Kabeljau werden dieses Jahr überprüft. Eine neue Verordnung zur Wiederherstellung der Kabeljaubestände ist erst im nächsten Jahr geplant, doch die Ergebnisse der Überprüfung sollen beim Vorschlag über die Kabeljau-Fangmöglichkeiten für 2008 berücksichtigt werden.

Der Kabeljaubestand der Keltischen See soll in die Verordnung zur Bestandserholung aufgenommen werden. Bis dahin werden für diesen Bestand ähnliche Erhaltungsmaßnahmen wie für die anderen Kabeljaubestände vorgeschlagen.

Über die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kabeljaubestände werden besondere Konsultationen durchgeführt, ausgehend von den Ergebnissen des Symposiums vom März 2007 in Edinburgh. Die diesbezüglichen Erkenntnisse werden beim Vorschlag über die Fangmöglichkeiten für 2008 im Rahmen des bestehenden Plans sowie bei seiner künftigen Überarbeitung zugrunde gelegt.

3.4. Steuerung des Fischereiaufwands

Die Kommission wird Anpassungen des zulässigen Aufwandsniveaus entsprechend den langfristigen Bewirtschaftungs- und Bestandserholungsplänen vorschlagen.

Im laufenden Jahr will die Kommission mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft prüfen, wie sich die bestehenden Aufwandsregelungen vereinfachen, verbessern und konsolidieren lassen. Unter Berücksichtigung des Symposiums zur Wiederherstellung der Kabeljaubestände werden zunächst die Indikatoren für Aufwand und Kapazität (KOM(2007) 39) erörtert. Die Kommission wird die Ergebnisse bei der Aufstellung gemeinsamer Regeln für die bestehenden Aufwandsregelungen berücksichtigen. So sollen die Maßnahmen wirksamer und besser durchsetzbar werden und die Erholung der Kabeljaubestände unterstützen. Die Diskussion wird auch der Vorbereitung von Vorschlägen zu etwaigen Übergangsmaßnahmen für 2008 dienen.

Mitgliedstaaten und Wirtschaft werden aufgefordert, sich an dieser Diskussion aktiv zu beteiligen.

4. Technische Maßnahmen

Ein Teil der technischen Maßnahmen wird aus der jährlichen Verordnung über die Fangmöglichkeiten ausgegliedert und in drei andere Verordnungen aufgenommen.

Eine Verordnung über Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen im NAFO-Bereich ist im Mai 2007 vom Rat zu erlassen. Die technischen Maßnahmen für die Fischerei im Atlantik werden derzeit überarbeitet, und ein Vorschlag zur Revision der Verordnung (EG) Nr. 850/98 wird im Herbst 2007 vorgelegt. Im ersten Halbjahr 2007 wird die Kommission eine Verordnung mit technischen Maßnahmen vorschlagen, die von der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) empfohlen wurden.

Im Rahmen der generellen Überprüfung der technischen Maßnahmen werden auch die Bestimmungen über Tiefsee-Kiemennetze überarbeitet. Gegebenenfalls werden Übergangsmaßnahmen für 2008 in Anhang III vorgeschlagen.

Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft die Durchführung von Bewirtschaftungsmaßnahmen im Mittelmeer erörtern. Wenn deren rasche Einführung befürwortet wird, könnte die Kommission solche Maßnahmen in Anhang III vorschlagen.

Die Einschränkung von Rückwürfen wird in einer getrennten Mitteilung eingehend behandelt [9]. Gegebenenfalls können erste Maßnahmen zur Reduzierung der Rückwürfe ebenfalls in Anhang III vorgeschlagen werden.

5. Sonstige Fragen

Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, im laufenden Jahr Daten über die Fänge von Dornhai vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission zum Schutz dieses erschöpften Bestands eine oder mehrere TAC und Quoten für die Mitgliedstaaten vorschlagen.

Die Kommission wird 2007 einen langfristigen Plan für den nördlichen Seehecht-Bestand einschließlich Folgenabschätzung unter Anhörung der Wirtschaft ausarbeiten. Der Plan soll mit dem Beschluss des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung von 2002 über den höchstmöglichen Dauerertrag in Einklang stehen.

Nach Anhörung der Mitgliedstaaten wird die Kommission ebenfalls in diesem Jahr der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik eine Empfehlung über Heringshai unterbreiten. Entsprechende Maßnahmen werden als Teil der Fangmöglichkeiten für 2008 vorgeschlagen.

6. Schluss

Die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft werden aufgefordert, die oben dargelegten Fragen eingehend zu prüfen. Damit die Ergebnisse der Konsultationen rechtzeitig berücksichtigt werden können, sollten entsprechende Beiträge bis 31. Juli 2007 vorliegen.

[1] Umsetzung der Verpflichtungen der Gemeinschaft beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002 - KOM(2006) 360.

[2] Die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik: Grünbuch. Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2001. 51 S. ISBN 92-894-0902-9.

[3] Die technische Basis für diese Tabelle ist auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich.

[4] Ohne Bestände, bei denen im Jahr 2002 die Einstellung der Fangtätigkeit auf Basis der gemischten Fischerei empfohlen wurde, und ohne Berücksichtigung der neuen Gutachten von 2006 über erschöpfte Bestände von Hai und Rochen.

[5] Verordnung (EG) Nr. 1954/2003.

[6] Verordnung (EG) Nr. 2340/2002 und nachfolgende Änderungen.

[7] Jährliche Verordnungen über TAC und Quoten seit 2003, Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 für 2007.

[8] Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59).

[9] Eine Politik zur Einschränkung von unerwünschten Beifängen und zur Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei - KOM(2007) 136.

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