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Document 52006XX1213(18)
Opinion of the Advisory Committee on restrictive practices and dominant positions at its meeting on given at its 408th meeting on 28 April 2006 concerning a draft decision relating to Case COMP/C.38.620 Hydrogen Peroxide and Perborate
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 408. Sitzung vom 28. April 2006 über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.620 — Wasserstoffperoxid und Perborat
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 408. Sitzung vom 28. April 2006 über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.620 — Wasserstoffperoxid und Perborat
ABl. C 303 vom 13.12.2006, p. 26–26
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
13.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 303/26 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der 408. Sitzung vom 28. April 2006 über den Entwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.620 — Wasserstoffperoxid und Perborat
(2006/C 303/19)
(1) |
Der Beratende Ausschuss ist hinsichtlich der Geldbußengrundbeträge mit der Europäischen Kommission einverstanden. |
(2) |
Der Beratende Ausschuss stimmt in Bezug auf die Erhöhung des Geldbußengrundbetrags wegen erschwerender Umstände mit der Europäischen Kommission überein. |
(3) |
Der Beratende Ausschuss stimmt in Bezug auf die Ermäßigung des Geldbußengrundbetrags wegen mildernder Umstände mit der Europäischen Kommission überein. |
(4) |
Der Beratende Ausschuss stimmt in Bezug auf den Umfang der Ermäßigung der Geldbuße gemäß der Mitteilung der Kommission von 2002 über die Nichtfestsetzung oder niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen mit der Europäischen Kommission überein. |
(5) |
Der Beratende Ausschuss stimmt hinsichtlich der Geldbußenendbeträge mit der Europäischen Kommission überein. |
(6) |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |