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Document 52006XC1014(05)

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 der Kommission vom 12. Dezember 2002 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 248 vom 14.10.2006, p. 18–19 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/18


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 der Kommission vom 12. Dezember 2002 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen gewährt werden

(2006/C 248/08)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XE 19/06

Mitgliedstaat

Republik Ungarn

Region

Ganz Ungarn

Bezeichnung der Beihilferegelung

Gemeinschaftsinitiative EQUAL

Rechtsgrundlage

Az EQUAL Közösségi Kezdeményezés fejezeti kezelésű előirányzat felhasználásával kapcsolatos szabályokról szóló 33/2004. (XII. 23.) FMM rendelet

Jährliches Beihilfevolumen

Gesamtbetrag pro Jahr

Für 2005: 13 649 200 EUR (1)

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

Werden benachteiligte Arbeitnehmer eingestellt, so übersteigt die Bruttointensität der gesamten Beihilfe für die Beschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer nicht 50 % der für sie anfallenden jährlichen Lohnkosten. Werden behinderte Arbeitnehmer eingestellt, so übersteigt die Bruttointensität der gesamten Beihilfe für die Beschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer nicht 60 % der für sie anfallenden jährlichen Lohnkosten.

Entstehen durch die Beschäftigung eines behinderten Arbeitnehmers Mehrkosten, so kann dem Unternehmen, das die behinderte Person beschäftigt, eine Beschäftigungsbeihilfe bis zu 100 % der Mehrkosten gewährt werden

Inkrafttreten der Regelung

Beginn der Beihilferegelung 1. Januar 2005

Laufzeit der Regelung

Ende der Beihilferegelung 31. Dezember 2006

Zweck der Beihilfe

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL zielt darauf ab, innovative Modelle zu entwickeln, mit denen unter Einbeziehung der Wirtschaftsakteure, zu denen auch die Unternehmen zählen, über die Einrichtungen der Entwicklungspartnerschaft Diskriminierungen und Ungleichheiten am Arbeitsmarkt beseitigt werden. Bei der Erreichung dieses Ziel spielen Förderungen für die Einstellung und Beschäftigung benachteiligter und behinderter Arbeitnehmer eine wichtige Rolle

EQUAL trägt zur Durchführung der Beschäftigungsstrategie der EU bei

Betroffene Wirtschaftssektoren

Sämtliche Wirtschaftssektoren (2), in denen Beschäftigungsbeihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Foglalkoztatáspolitikai és Munkaügyi Minisztérium Humánerőforrás-fejlesztési Operatív Program és EQUAL Program Irányító Hatóság

Alkotmány u. 3

H-1054 Budapest


Nummer der Beihilfe

XE 21/06

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Galicia

Bezeichnung der Beihilferegelung

Beihilfen zur Einstellung von Beschäftigten in der Land- und Ernährungswirtschaft

Rechtsgrundlage

Orden de la Conselleria do Medio Rural por la que se convocan ayudas a empresas para la promoción y mejora de la comercialización de productos agrarios y agroalimentarios gallegos en el año 2006 (DOG 75, 19.4.2006)

Jährliches Beihilfevolumen

Gesamtbetrag pro Jahr

0,3 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

Im Einklang mit Artikel 4 Absätzen 2 bis 6 und Artikeln 5 und 6 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 19.5.2006

Laufzeit der Regelung

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Artikel 4, Schaffung von Arbeitsplätzen

Ja

Artikel 5, Einstellung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer

Nein

Artikel 6, Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer

Nein

Betroffene Wirtschaftssektoren

Sämtliche EU-Wirtschaftssektoren (3), in denen Beschäftigungsbeihilfen gewährt werden dürfen

Nein

Die gesamte verarbeitende Industrie (3)

Nein

Das gesamte Dienstleistungsgewerbe (3)

Nein

Sonstige Landwirtschaft

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Conselleria do Medio Rural

San Caetano s/n

Santiago de Compostela

E-A Coruña

Anmeldungspflicht

In Einklang mit Artikel 9 der Verordnung

Ja

 


(1)  Die Daten enthalten das Gesamtbudget des EQUAL-Programms für 2005. Das Budget enthält auch Mittel, die keine staatliche Beihilfe darstellen. (Zum Wechselkurs von 250 HUF = 1 EUR berechnet.)

(2)  Schiffbau und andere Sektoren ausgenommen, für die Verordnungen und Richtlinien beihilferechtliche Sondervorschriften vorsehen.

(3)  Schiffbau und andere Sektoren ausgenommen, für die Verordnungen und Richtlinien beihilferechtliche Sondervorschriften vorsehen.


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