Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006XC0715(02)

Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 164 vom 15.7.2006, p. 15–24 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

15.7.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 164/15


Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden

(2006/C 164/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XS 55/04

Mitgliedstaat

Italien

Region

Emilia-Romagna

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Industrielle Forschungsprojekte und vorwettbewerbliche Entwicklung

Rechtsgrundlage

Delibera di Giunta n. 2823 del 30 dicembre 2003 — Bando per l'attuazione della misura 1, Azione A del programma Regionale della Ricerca Industriale, l'Innovazione e il Trasferimento tecnologico (PRRIITT) «Progetti di ricerca industriale e sviluppo precompetitivo»

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

30 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

20.1.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2005

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Regione Emilia — Romagna

Anschrift:

Via Aldo Moro 52

I-40127 Bologna

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

 

Nein


Nummer der Beihilfe

XS 74/04

Mitgliedstaat

Italien

Region

Kalabrien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Investitionsvertrag

Rechtsgrundlage

Legge regionale 2 maggio 2001, n. 7, art 31 quater;

Legge regionale 26 giugno 2003, n. 8, art 26;

Deliberazione di Giunta regionale 26 aprile 2004, n. 242.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr:

Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 25 Mio. EUR, wobei 10 Millionen für 2005 und 15 Millionen für 2006 vorgesehen sind

Darlehensbürgschaft:

Es werden keine Krediterleichterungen gewährt

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

Nein

Darlehensbürgschaft

Nein

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

2.8.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Nein

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche:

Ja

Bergbau

Nein

Gesamte verarbeitende Industrie

Ja: Textil, Schuhe, Informatik und Fremdenverkehr

oder

 

Stahlindustrie

Nein

Schiffbau

Nein

Kunstfaserindustrie

Nein

Kfz-Industrie

Nein

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

Nein

Sämtliche Dienstleistungen

Nein

oder

 

Verkehr

Nein

Finanzdienstleistungen

Nein

Sonstige Dienstleistungen

Nein

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Region Kalabrien

Anschrift:

Via Massara, n.2

I-88100 Catanzaro

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

 

Nein


Nummer der Beihilfe

XS 84/2005

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Region

Kohäsionsregionen NUTS II: Mähren/Schlesien, Mittelböhmen, Nordwesttschechien, Mittelmähren, Nordosttschechien, Südosttschechien, Südwesttschechien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Energieeinsparungen (Úspory energie)

Rechtsgrundlage

Zákon č. 47/2002 Sb., o podpoře malého a středního podnikání, par.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

15 Mio. EUR in den Jahren 2004-2006

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 1.4.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006 oder früher, je nach Förderungsnachfrage.

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Ja

Bergbau

Nein

Gesamte verarbeitende Industrie

Ja

oder

 

Stahlindustrie

Nein

 Schiffbau

Nein

Kunstfaserindustrie

Nein

Kraftfahrzeuge

Nein

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

Nein

Sämtliche Dienstleistungen

Nein

oder

 

Verkehr

Nein

Finanzdienstleistungen

Nein

sonstige Dienstleistungen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Industrie- und Handelsministerium

Anschrift:

Na Františku 32

CZ-110 15 Praha 1

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Schließt der Fonds die Gewährung von Beihilfen an Einzelunternehmen aus, die eine vorherige Anmeldung bei der Kommission erfordern würden.

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 85/2005

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Region

Kohäsionsregionen NUTS II: Mähren/Schlesien, Mittelböhmen, Nordwesttschechien, Mittelmähren, Nordosttschechien, Südosttschechien, Südwesttschechien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Obnovitelné zdroje energie (Erneuerbare Energiequellen)

Rechtsgrundlage

Zákon č. 47/2002 Sb., o podpoře malého a středního podnikání, par.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

15 Mio. EUR in den Jahren 2004 bis einschließlich 2006

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 1.4.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006 oder früher, je nach Förderungsnachfrage

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Ja

Bergbau

Nein

Gesamte verarbeitende Industrie

Ja

oder

 

Stahlindustrie

Nein

Schiffbau

Nein

 Kunstfaserindustrie

Nein

Kraftfahrzeuge

Nein

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

Nein

Sämtliche Dienstleistungen

Nein

oder

 

Verkehr

Nein

Finanzdienstleistungen

Nein

sonstige Dienstleistungen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Industrie- und Handelsministerium

Anschrift:

Na Františku 32

CZ-110 15 Praha 1

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

schließt der Fonds die Gewährung von Beihilfen an Einzelunternehmen aus, die eine vorherige Anmeldung bei der Kommission erfordern würden

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 102/04

Mitgliedstaat

Italien

Region

Venetien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Unterstützung des Systems der von der Region Venetien anerkannten Produktionsdistrikte

Rechtsgrundlage

Legge regionale del Veneto n. 8 del 4.4.2003, (in Bollettino ufficiale della Regione Veneto n. 36/2003): «Disciplina dei Distretti Produttivi ed Interventi di Politica Industriale locale».

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

17 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

Höchstgrenze des Beitrags: bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die Ausgabenhöchstgrenzen liegen zwischen 150 000 und 1 000 000 EUR je nach Art der in der Bekanntmachung vorgesehenen Vorhaben

 

Bewilligungszeitpunkt

20.10.2004

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis August 2007

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

Unterstützung der Entwicklung des von der Region Venetien offiziell anerkannten und in Distrikte gegliederten regionalen Produktionssystems

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

mit Ausnahme bestimmter in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr tätiger Unternehmen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Regione Veneto — Giunta Regionale

Anschrift:

Palazzo Balbi

Dorsoduro 3901

I-30100 Venezia

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

(Artikel nicht anwendbar, da die Beihilfe für Produktionsdistrikte bestimmt ist)

 

Sonstige Auskünfte:

Alternativ kann für die Anwendung der „De-minimis“-Regelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 69/2001 optiert werden

 

 


Nummer der Beihilfe

XS111/05

Mitgliedstaat

Bundesrepublik Deutschland

Region

Freistaat Thüringen

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen an KMU mit einem maximalen Fremdleistungsanteil von bis zu 70 % der beihilfefähigen Gesamtausgaben des FuE-Vorhabens (sogenannter „Forschungsscheck“)

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 (ABl. L 161 vom 26.6.1999) sowie Operationelles Programm des Freistaates Thüringen

Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 (ABl. L 63 vom 28.02.2004) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 (ABl. L 10 vom 13.1.2001)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

5 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 5a-c der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Antragseingang ab 20.6.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

20.6.2005 bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit (TMWTA)

Anschrift:

Max-Reger-Str. 4-8

D-99096 Erfurt

Sonstige Auskünfte:

TMWTA

Referatsleiter Technologieförderung

Herr Dr. Michael Kummer

Tel.: 0361/37 97 480

Fax: 0361/37 97 409

E-Mail: Michael.Kummer@th-thueringen.de

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 und 6a der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS129/05

Mitgliedstaat

Bundesrepublik Deutschland

Region

Beihilfemaßnahme erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

ERP-Innovationsprogramm

Anmerkung: Diese Kurzbeschreibung gemäß der KMU-Freistellungsverordnung bezieht sich nur auf Programmteil II (Markteinführungsphase) des ERP-Innovationsprogramms, der auf KMU gemäß der Gemeinschaftsdefinition beschränkt ist

Programmteil I (FuE-Phase) wird separat gemäß dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung und Entwicklung notifiziert

Rechtsgrundlage

Beschluss der Bundesregierung vom 17.3.2005 zur Modifizierung des ERP-Innovationsprogramms

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

Anmerkung: Der Betrag bezieht sich auf das gesamte Programm, also die Programmteile I und II. Die Verteilung der Mittel auf beide Programmteile wird je nach Beanspruchung der Programmteile festgelegt und kann daher nicht vorab ermittelt werden

50 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab 1.10.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Folgende Unternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen:

Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

 

Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse i.S. von Anhang 1 des EG-Vertrages, in der Fischerei tätig sind

 

Die Vorschriften in den sensiblen Sektoren (Stahlindustrie, Kunstfaserindustrie, Verkehr und Schiffbau) werden beachtet

 

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

KfW Bankengruppe

Anschrift:

Palmengartenstraße 5-9

D-60325 Frankfurt

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 176/05

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Freistaat Sachsen

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Ergänzungsrichtlinien zu den Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung — Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit — „Regionale Kooperationen“ vom 13.9.2005

Rechtsgrundlage

§§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung — SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

1,9. Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

15.9.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Sächsische Aufbaubank — Förderbank

Anschrift:

Pirnaische Strasse 9

D-01069 Dresden

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 202/05

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Freistaat Sachsen

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Rechtsgrundlage

§§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung — SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

2005: 2,8 Mio. EUR

2006: 8,3 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Inkrafttreten der Regelung

29.9.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

bis 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Ja

Gesamte verarbeitende Industrie

 Ja

sonstige Dienstleistungen

 Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Sächsische Aufbaubank — Förderbank -

Anschrift:

Pirnaische Straße 9

D-01069 Dresden

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 211/05

Mitgliedstaat

Bundesrepublik Deutschland

Region

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

HI Hamburg International

Luftverkehrsgesellschaft mbh & Co. KG

Oberhauptstraße 3

D-22335 Hamburg

Rechtsgrundlage

Einzelfallentscheidung der Kreditkommission gemäß dem Gesetz über die Kreditkommission

(Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1997, Nr. 18, Seite 133)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilfe-Regelung

Gesamtbetrag pro Jahr

 

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

110 775 EUR

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja 7,5%

 

Bewilligungszeitpunkt

2.12.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis 31.12.2006..

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Ja

Verkehr

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Wirtschaft und Arbeit

Referat Finanzierungshilfen

Anschrift:

Alter Steinweg 4

D-20459 Hamburg

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XS 215/05

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Land Berlin

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Zinsvergünstigte Förderdarlehen für Investitionen auf Basis des KfW-Unternehmerkredits an KMUs („Berlin Kredit“)

Rechtsgrundlage

Investitionsbankgesetz vom 25. Mai 2004

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

58,8 Mio Euro

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe: Es wird mit ca. 400 Anträgen/Jahr gerechnet und einem durchschnittlichen Einzelengagement vom 147 000 EUR

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2) — (6) und Artikel 5 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

1.1.2006

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Unbegrenzt bzw. für die Dauer der Geltung dieser Freistellungsverordnung (31.12.2006)

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

 

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Name:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

Anschrift.

Referat III D

Martin-Luther- Str. 105

D-10820 Berlin

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja

 


Top