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Document 52006SC0083

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie - Frühwarnsystem Nr. 12/2005

/* SEK/2006/0083 endg. */

52006SC0083

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie - Frühwarnsystem Nr. 12/2005 /* SEK/2006/0083 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 20.1.2006

SEK(2006) 83 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie Frühwarnsystem Nr. 12/2005

INHALTSVERZEICHNIS

1. VORLÄUFIGER MITTELVERBRAUCH 3

2. ANMERKUNGEN ZUM HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2005 3

3. FAZIT 5

1. VORLÄUFIGER MITTELVERBRAUCH

Der Mittelverbrauch für die Rubrik 1 des Haushaltsplans beläuft sich auf 48 888,2 Mio. EUR oder 98,4% der Haushaltsmittel. Hierbei handelt es sich um einen Nettobetrag nach Abzug der Beträge, die durch die aufgrund der Finanzkorrekturen beim Rechnungsabschluss des EAGFL-Garantie wiedereingezogenen Beträge und durch die im Laufe des Haushaltsjahres vorgenommenen Aussetzungen und Kürzungen von Vorschüssen bedingt sind.

Aus der Tabelle im Anhang ist der vorläufige Verbrauch der Haushaltsmittel für 2005 im Zeitraum 16. Oktober 2004 bis 15. Oktober 2005 ersichtlich. Die endgültigen Angaben zum Haushaltsvollzug werden erst nach dem 31. Dezember 2005 vorliegen, da die Kommission bis dahin noch immer Direktzahlungen vornehmen kann. Im Vergleich zu den ursprünglichen Mittelansätzen weist die Mittelausführung insgesamt einen Minderverbrauch von rund –788,4 Mio. EUR auf, die sich wie folgt aufgliedern:

- Für die Teilrubrik1a beträgt der Minderverbrauch –725,9 Mio. EUR.

- Für die Teilrubrik1b beträgt der Minderverbrauch –62,6 Mio. EUR.

2. ANMERKUNGEN ZUM HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2005

Im Folgenden sind für die wichtigsten Artikel die Faktoren aufgeführt, die sich den vorläufigen Angaben zufolge auf den Haushaltsvollzug 2005 ausgewirkt haben (Hinweis: In Klammern stehen die Angaben zum Mehrverbrauch (+) bzw. Minderverbrauch (–)).

2.1. Währungsfaktoren

Euro-Dollar-Parität

Bei den im vorgenannten Zeitraum getätigten Ausgaben ist die Entwicklung der Euro-Dollar-Parität berücksichtigt. Bei einem großen Teil der Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere für Getreide und Zucker, sowie bei bestimmten internen Beihilfen wie der Baumwollbeihilfe werden die Ausgaben vom Dollarkurs beeinflusst.

Der von der Haushaltsbehörde verabschiedete Haushaltsplan stützte sich auf die Mittel, die im HVE 2005 vorgeschlagen worden waren, dem eine durchschnittliche Parität von 1 EUR = 1,25 USD zugrunde lag. Im Zeitraum vom 1. August 2004 bis zum 31. Juli 2005 betrug die durchschnittliche Parität 1 EUR = 1,27 USD und lag somit um rund 2% über dem Kurs, der bei Erstellung des HVE 2005 zugrunde gelegt worden war.

2.2. Teilrubrik 1a – Marktfaktoren

In der Teilrubrik 1a war beim Sektor tierische Erzeugnisse ein Minderverbrauch an Haushaltsmitteln zu verzeichnen, während im Sektor pflanzliche Erzeugnisse die vorgesehenen Mittel überschritten wurden:

- pflanzliche Erzeugnisse: Mehrverbrauch von 335,7 Mio. EUR, vor allem in den Sektoren Getreide, Ackerkulturen, Textilpflanzen und horizontale Direktbeihilfen;

- tierische Erzeugnisse: Minderverbrauch von –795,3 Mio. EUR, vor allem im Milch- und Schweinefleischsektor.

Die Ausführung verlief in diesen beiden Sektoren jedoch nicht einheitlich. Vor allem bei folgenden Artikeln war ein Mehr- bzw. Minderverbrauch festzustellen:

2.2.1. Marktbezogene Maßnahmen bei Getreide (+270,6 Mio. EUR)

Dieser Mehrverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass im Wirtschaftsjahr 2004/05 wegen der überdurchschnittlichen Ernteergebnisse der öffentlichen Lagerhaltung höhere Getreidemengen zugeführt wurden, und zwar ungefähr 13,9 Mio. Tonnen Getreide statt der angenommenen 2,6 Mio. Tonnen, für die die Haushaltsbehörde Mittel zur Verfügung gestellt hatte.

2.2.2. Direktzahlungen für Ackerkulturen (+173,5 Mio. EUR)

Grund für diesen Mehrverbrauch ist, dass die von den Mitgliedstaaten getätigten Zahlungen von Flächenbeihilfen für Getreide die von der Haushaltsbehörde bewilligten Mittel überschritten haben. Diese hatte zum Zeitpunkt der Annahme des Haushaltsplans die von der Kommission für diese Maßnahme geforderten Mittel gekürzt.

2.2.3. Textilpflanzen (+59,6 Mio. EUR)

Dieser Mehrverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass die von den Mitgliedstaaten aufgrund der größeren Baumwollmengen gezahlten Beihilfen über den von der Haushaltsbehörde bewilligten Mitteln lagen. Diese hatte zum Zeitpunkt der Annahme des Haushaltsplans die von der Kommission für diese Maßnahme geforderten Mittel gekürzt.

2.2.4. Obst und Gemüse (–65,6 Mio. EUR)

Der Minderverbrauch ist dadurch bedingt, dass dank günstiger Marktbedingungen im Sektor Obst und Gemüse weniger umfangreiche Marktrücknahmen gegenüber den im Haushaltsplan zugrunde gelegten Mengen anfielen und aufgrund der höheren Marktpreise für Bananen die Beihilfesätze gegenüber dem Haushaltsplan entsprechend niedriger lagen.

2.2.5. Sonstige pflanzliche Erzeugnisse und Maßnahmen (–136,0 Mio. EUR)

Dieser Minderverbrauch ist darauf zurückzuführen, dass die Beihilfen für Trockenfutter langsamer gezahlt wurden und die Mitgliedstaaten für die verschiedenen POSEI-Programme geringere Zahlungen getätigt haben.

2.2.6. Horizontale Direktbeihilfen (+65,0 Mio. EUR)

Der Mehrverbrauch betrifft das System der einheitlichen Flächenzahlungen (SAPS), an dem acht der zehn neuen Mitgliedstaaten beteiligt sind, und ist auf die Auswirkung des doppelten Umrechnungskurses zurückzuführen, wenn in Mitgliedstaaten, die nicht an der gemeinsamen Währung teilnehmen, Beihilfen in Landeswährung gezahlt werden, die gegenüber dem Euro aufgewertet hat.

2.2.7. Milch und Milcherzeugnisse (–1049,3 Mio. EUR)

Dieser Minderverbrauch resultiert aus den geringeren Ausgaben für die verschiedenen Maßnahmen dank der günstigen Bedingungen auf dem gemeinschaftlichen und internationalen Markt im Milchsektor. Aufgrund dieser guten Bedingungen konnte die Kommission die Sätze der Ausfuhrerstattungen und Binnenmarktbeihilfen für den Absatz der Produkte dieses Sektors gegenüber den im Haushaltsplan zugrunde gelegten Sätzen kürzen. Außerdem wurde die zusätzliche Abgabe für eine gesamte Überschussmenge von mehr als 1 Mio. Tonne Milch gegenüber der im Haushaltsplan vorgesehenen Menge von 0,25 Mio. Tonnen erhoben, was zu weiteren Einsparungen in diesem Bereich führte.

2.2.8. Rindfleisch (+288,1 Mio. EUR)

Dieser Mehrverbrauch ergibt sich daraus, dass die Mitgliedstaaten mehr Rinderprämien für 2004 ausgezahlt haben, als im Haushaltsplan zugrunde gelegt worden war.

2.2.9. Konformitätsabschluss (–169,9 Mio. EUR)

Dieser Betrag wird als Einnahme betrachtet. Seine Zunahme ist darauf zurückzuführen, dass sich die von den Mitgliedstaaten wiedererlangten Beträge aufgrund der im Laufe des Haushaltsjahres von der Kommission getroffenen Konformitätsentscheidungen erhöht haben.

2.3. Teilrubrik 1b – Entwicklung des ländlichen Raums (–62,6 Mio. EUR)

Für 2005 wurden die Verpflichtungsermächtigungen für die Entwicklung des ländlichen Raums (EU-15) und für das Übergangsinstrument für die neuen Mitgliedstaaten auf den Höchstbetrag dieser Rubrik festgesetzt.

Zur Zeit der Erstellung des vorliegenden Berichts waren die Mittel, die für das im Wege getrennter Mittel ausgeführte Übergangsinstrument vorgesehen waren, vollständig gebunden und nahezu alle in den Haushaltsplan aufgenommenen Zahlungsermächtigungen ausgezahlt worden.

Der derzeit zu verzeichnende Minderverbrauch betrifft die Verpflichtungsermächtigungen des EAGFL-Garantie für die Entwicklung des ländlichen Raums für EU-15 und erklärt sich daraus, dass bei bestimmten Beihilferegelungen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Vorruhestand (neue Regelung), Agrarumweltmaßnahmen (neue Regelung) und Forstwirtschaft (neue Regelung)) die Mittelansätze nicht im vorgesehenen Umfang ausgeführt wurden.

3. FAZIT

Angesichts des oben beschriebenen Minderverbrauchs von –725,9 Mio. EUR für Teilrubrik 1a hat die Kommission der Haushaltsbehörde mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt Nr. 8/2005 vorgeschlagen, die Mittel des EAGFL-Garantie für diese Teilrubrik um 650,0 Mio. EUR zu kürzen. Das Europäische Parlament hat diesen Nachtragshaushalt in seiner Plenarsitzung im Dezember 2005 genehmigt.

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