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Document 52006PC0112

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck

/* KOM/2006/0112 endg. - AVC 2006/0035 */

52006PC0112

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck /* KOM/2006/0112 endg. - AVC 2006/0035 */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 13.03.2006

KOM(2006) 112 endgültig

2006/0035(AVC)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

ALLGEMEINES

Durch den Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 wurde die EG am 24. März 1998 Vertragspartei des Geänderten Übereinkommens von 1958 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE). Dieser Beschluss trat am 24. März 1998 in Kraft.

Artikel 4 des Beschlusses 97/836/EG bestimmt u. a., dass ein den zuständigen Gremien der UN/ECE zur Abstimmung vorgelegter Regelungsentwurf vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments gebilligt werden muss, ehe die Gemeinschaft seine Annahme befürworten kann.

Die Tagesordnung einer künftigen Sitzung des UN/ECE-Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge sieht insbesondere die Abstimmung über einen (neuen) Regelungsentwurf für Trennsysteme für Personenkraftwagen vor.

Mit dem Regelungsentwurf sollen insbesondere technische Hindernisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragsparteien beseitigt und zugleich ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden.

Der Standpunkt der EG zum Zeitpunkt der Abstimmung gründet auf Unterlagen, die in den Amtssprachen der UN/ECE (Englisch und Französisch) vorliegen. Da die EG Vertragspartei des geänderten Übereinkommens der UN/ECE von 1958 ist, ist sie verpflichtet, die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Verfahren einzuhalten.

Gemäß Artikel 4 Absatz 5 des Beschlusses 97/836/EG wird die Regelung vor ihrem Inkrafttreten in allen Amtssprachen der Gemeinschaft im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

INHALT DES VORSCHLAGS FÜR EINEN BESCHLUSS

Mit diesem Vorschlag für einen Beschluss soll es dem Vertreter der Kommission ermöglicht werden, in einer künftigen Sitzung UN/ECE-Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge im Namen der Kommission über den Regelungsentwurf abzustimmen.

2006/0035(AVC)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck

(Text von Bedeutung für den EWR)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Gemeinschaft zum Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)[1], insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich,

auf Vorschlag der Kommission[2],

mit Zustimmung des Europäischen Parlaments[3],

in Erwägung nachstehender Gründe:

1. Mit dem Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck sollen technische Hindernisse für den Handel mit Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragsparteien beseitigt und zugleich ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau gewährleistet werden.

2. Es ist angebracht, den Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf festzulegen und die rechtliche Grundlage für ihre befürwortende Stellungnahme dazu zu schaffen.

3. Da der Regelungsentwurf Nachrüstteile betrifft, sollte er nicht in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der im Dokument TRANS/WP.29/2005/88 enthaltene Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck wird gebilligt.

Artikel

Die Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, gibt in einer künftigen Sitzung des UN/ECE-Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge eine befürwortende Stellungnahme zu der in Artikel 1 genannten Regelung ab.

Artikel 3

Die UN/ECE-Regelung für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck wird nicht in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert.

Brüssel, den

Im Namen des Rates

Der Präsident

[1] ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.

[2] ABl. C vom , S. .

[3] ABl. C vom , S. .

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