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Document 52006DC0087

    Mitteilung der Kommission - EU-Entwicklungszusammenarbeit : Mehr, besser und schneller helfen

    /* KOM/2006/0087 endg. */

    52006DC0087

    Mitteilung der Kommission - EU-Entwicklungszusammenarbeit : Mehr, besser und schneller helfen /* KOM/2006/0087 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 02.03.2006

    KOM(2006) 87 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen

    EINLEITUNG

    Im Vorfeld des VN-Gipfels vom September 2005 verpflichtete sich die Gebergemeinschaft auf dem Hochrangigen Forum im März 2005 in Paris, ihr Vorgehen von Grund auf zu ändern, um die Wirkung ihrer Maßnahmen zu erhöhen und so zu verbessern, dass die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden können. Daraufhin verständigte sich die Europäische Union (d.h. die Mitgliedstaaten und die Kommission einschließlich der neuen Mitgliedstaaten als zukünftige Geberländer) ihrerseits auf ehrgeizige Ziele, die jeder EU-Partner für sich und alle gemeinsam erreichen wollen. Die EU ist fest entschlossen, die internationale Entwicklungsagenda voranzubringen und ihr Teil dazu beizutragen; sie hat daher ihre eigene Entwicklungshilfestrategie darauf ausgerichtet, die Wirksamkeit ihrer Hilfe zu steigern, und diesbezüglich auch konkrete Zusagen gemacht.

    Diese Beschlüsse bilden eine vollständige Liste der konkreten Maßnahmen, die bis 2010 auszuarbeiten und umzusetzen sind. Sie stützen sich auf bisherige Erfahrungen in der Praxis und vorbildliche Vorgehensweisen und tragen den Erwartungen der Partnerländer Rechnung; zudem beruhen sie auf den in der Pariser Erklärung verankerten Grundsätzen – Harmonisierung, Eigenverantwortung der Empfängerländer, Angleichung und ergebnisorientierte Verwaltung. Den Zusagen müssen nun konkrete Maßnahmen folgen; die EU muss sich daher verstärkt mit der praktischen Durchführung vor Ort befassen, wobei den besonderen Gegebenheiten in den jeweiligen Empfängerländern Rechnung zu tragen ist.

    In Teil I des vorliegenden Aktionsplans sind die neun zeitlichen Zielvorgaben, die nun von der EU gemeinsam erreicht werden müssen, noch einmal zur Erinnerung in einem einzigen Dokument zusammengefasst.

    In Teil II wird dargelegt, welche vier Zielvorgaben kurzfristig zu erreichen sind; entsprechende Maßnahmen wurden bereits ausgearbeitet und könnten umgehend angenommen und in einigen ausgewählten Partnerländern umgesetzt werden.

    In Teil III werden die fünf restlichen Zielvorgaben beschrieben; entsprechende Maßnahmen sind im Verlauf dieses Jahres auszuarbeiten und bis 2010 vor Ort umzusetzen.

    Übrigens sind zwei der kurzfristig zu erreichenden Zielvorgaben dieses Aktionsplans Gegenstand gesonderter Mitteilungen (nämlich der Mitteilung über die Entwicklungsfinanzierung und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und der Mitteilung über einen gemeinsamen Programmierungsrahmen). Alle drei Dokumente werden dem Rat und dem Parlament als „Paket zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ zugeleitet.

    Tabelle 1: Übersicht

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    TEIL I UNSERE ZUSAGEN

    Unsere Zusagen in Bezug auf die Wirksamkeit unserer Entwicklungszusammenarbeit lassen sich in drei miteinander zusammenhängende Schwerpunktbereiche einteilen:

    1. Transparente und faktengestützte Kartographierung und Überwachung unserer Maßnahmen;

    2. Umsetzung unserer gemeinsamen Zusagen im Rahmen der Pariser Erklärung zur Harmonisierung und Angleichung;

    3. mehr Wirksamkeit gemäß der neuen EU-Entwicklungsstrategie, wie sie in der neuen Erklärung zur Entwicklungspolitik (sog. „Europäischer Konsens“) und der EU-Strategie für Afrika festgelegt ist.

    SCHWERPUNKT 1: KRITISCHE PRÜFUNG DER EU-ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

    Wir sollten unsere Maßnahmen ständig überprüfen, denn nur so können wir eine faktengestützte Analyse unserer Erfolge und Misserfolge vornehmen, die es uns gestattet, unsere Maßnahmen und Vorgehensweisen zu rationalisieren und zu optimieren. Eine sorgfältige Überprüfung unserer Entwicklungszusammenarbeit ist nicht nur ein Gebot der Transparenz gegenüber unseren Wählern und der Öffentlichkeit, sondern auch unabdingbare Voraussetzung dafür, dass wir strategisch vorgehen können.

    Genauere Kartographierung unserer Entwicklungszusammenarbeit

    Die erste Ausgabe des EU-Geberatlanten belegte zwei Trends: (i) eine Konzentration der Hilfen auf gewisse „attraktive“ Länder und Sektoren unter Vernachlässigung anderer Länder und Sektoren und (ii) eine übermäßige Streuung der Maßnahmen in diesen bevorzugten Ländern/Sektoren und eine zu große Anzahl von Akteuren und Kleinprojekten.

    Damit wir aus der Analyse des Geberatlanten Rückschlüsse ziehen können, wo wir unser Vorgehen und unsere Arbeitsteilung konkret verbessern können, müssen wir die Kartographierung unserer Hilfsmaßnahmen so verfeinern, dass eine präzisere und spezifischere Bewertung möglich ist; dies sollte jedoch nicht auf Kosten der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gehen.

    Überprüfung der EU-Entwicklungshilferegelungen

    Durch die internationale Agenda für eine Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit sehen sich die Entwicklungsakteure veranlasst, zunehmend gemeinsame Maßnahmen durchzuführen und Synergien anzustreben.

    Daher geht es bei der Überprüfung der Entwicklungshilferegelungen vorrangig darum, unseren Partnerländern und den anderen Entwicklungsakteuren einen leicht verständlichen Überblick über alle geltenden Vorschriften und Verfahren der Mitgliedstaaten zu geben. Die Vergaberichtlinien der EU-Mitgliedstaaten sollen in mehreren Leitfäden zusammengefasst werden. Sie sind als umfassende und praxisorientierte Anleitung für die jeweiligen Akteure (z.B. offizielle Partnerländer, KMU oder NRO) gedacht, die unsere Vorschriften kennen müssen. Sie geben zudem Aufschluss über die verschiedenen Bausteine der Entwicklungszusammenarbeit und könnten somit dazu beitragen, dass bei der Harmonisierung und Vereinfachung weitere Fortschritte erzielt werden.

    Überwachungsmechanismus

    In der Pariser Erklärung haben Geber- und Partnerländer vereinbart, einen Überwachungsmechanismus einzuführen, wobei jedoch kein paralleler „Überwachungsapparat“ entstehen soll. Damit die Reformen weiter vorangetrieben und die Zusagen zügig eingelöst werden, hat sich die EU entschieden für einen strenge, aber realistische Überwachung ausgesprochen, und zwar sowohl (i) auf internationaler Ebene, was die von der Gebergemeinschaft vereinbarten Ziele betrifft, als auch (ii) auf EU-Ebene, was unsere zusätzlichen Zusagen betrifft.

    SCHWERPUNKT 2: DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

    Unser gemeinsamer Beitrag zum Millenniums-Gipfel der Vereinten Nationen im September 2005 war ein wichtiger Beitrag zu den internationalen Bemühungen der letzten beiden Jahre um eine Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit; er wurde mit der Pariser Erklärung zur Harmonisierung und Angleichung im Februar 2005 offiziell angenommen. Diese Zusagen der EU basiert auf den ursprünglichen Empfehlungen der Ad-hoc-Gruppe „Harmonisierung“, deren Bericht der Rat „Allgemeine Angelegenheiten" in seinen Schlussfolgerungen vom November 2004 förmlich gebilligt hatte.

    Unterstützung lokaler Koordinierungsprozesse

    Im „Fahrplan“ werden (aus einer vorgegebenen Maßnahmenliste) die konkreten Harmonisierungsschritte ausgewählt, die von allen EU-Gebern in einem bestimmten Land jeweils vorgenommen werden müssen. Die Fahrpläne sind nicht als Ersatz für die Harmonisierungs- und Anpassungspläne der Länder gedacht, sondern als Instrument, mit dessen Hilfe ermittelt werden kann, in welchen Bereichen die EU-Geber dazu beitragen können, bereits laufende Prozesse auf lokaler Ebene, die etwa von Regierungen oder Gebern eingeleitet wurden, zu verstärken bzw. neue Prozesse anstoßen können.

    Ausarbeitung eines Gemeinsamen Rahmens für die mehrjährige Programmierung

    Mit dem Gemeinsamen Rahmen für die mehrjährige Programmierung soll ein Mechanismus eingeführt werden, der sich mit den vorhandenen Länderstrategiepapieren und Programmierungszyklen vereinbaren lässt, anderen Gebern offen steht und einen Rahmen für eine Zusammenfassung identischer Entwicklungshilfemaßnahmen mehrerer Mitgliedstaaten und somit für eine Verringerung der Transaktionskosten bietet. Der Rahmen würde u.a. eine Beschreibung des jeweiligen Länderprofils, eine gemeinsame Analyse der Lage, ein Geberverzeichnis und eine Darstellung des politischen Instrumentariums der EU umfassen. Er sollte den Gebern mittelfristig ermöglichen, eine gemeinsame Strategie für die Lösung der in der gemeinsamen Länderanalyse ermittelten Probleme festzulegen, und längerfristig den Weg für eine gemeinsame Programmplanung ebenen. Über einen solchen Gemeinsamen Rahmen wird bereits seit geraumer Zeit nachgedacht. So hat der Rat schon im November 2004 sowie im April und im November 2005 Grundsätze und Inhalt des Rahmens sowie einen Zeitplan für seine Verwirklichung festgelegt.

    Förderung Gemeinsamer Lokaler Vereinbarungen

    Mit diesen Vereinbarungen – die in den Schlussfolgerungen des Rates als gemeinsame Finanzierungsvereinbarungen bezeichnet werden – soll erreicht werden, dass Dialog, Mittelauszahlung und Berichterstattung einheitlich auf Länderebene erfolgen. Es handelt sich um Dokumente, die von der Gebergemeinschaft und dem jeweiligen Partnerland förmlich angenommen werden. Hierfür gibt es bereits einige interessante Beispiele, z.B. in Sambia und Mosambik, bei denen es in erster Linie um Budgethilfen und sektorumspannende Maßnahmen geht. Diese schon bestehenden Instrumente haben sich als äußerst wirksam erwiesen in Bezug auf (a) die Verringerung der Transaktionskosten und der Belastung der Partnerländer, (b) die Schaffung guter und tragfähiger Arbeitsbeziehungen zwischen den Gebern sowie (c) die Förderung der Arbeitsteilung. Angestrebt wird eine gemeinsame Mustervereinbarung, die den jeweiligen besonderen Gegebenheiten der Länder anzupassen ist.

    SCHWERPUNKT 3: VERSTÄRKUNG DES EUROPÄISCHEN KONSENSES

    In der neuen Erklärung zur Entwicklungspolitik – dem sog. „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“ – vom Dezember 2005 wird hervorgehoben, dass die Wirksamkeit der EU-Entwicklungshilfe ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Entwicklungsvision ist. In der vom Europäischen Rat gebilligten EU-Strategie für Afrika wird zudem eine schnelle und konsequente Umsetzung der Agenda für die Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika verlangt. Dieser neue politische Rahmen sieht insbesondere Folgendes vor:

    (i) eine bessere Arbeitsteilung – mit der eine stärkere Komplementarität erreicht und eine Mindestpräsenz der EU insbesondere in den Krisenländern und den bislang vernachlässigten Ländern gewährleistet werden soll;

    (ii) mehr gemeinsame Maßnahmen durch stärkeren Rückgriff auf Kofinanzierung – wobei die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten genutzt und gleichzeitig ihre allmähliche Wandlung zu Geberländern unterstützt werden sollen;

    (iii) einen größeren Einsatz und Einfluss der EU, entsprechend den Grundsätzen und Themen, die im Europäischen Konsens genannt werden;

    Förderung der Arbeitsteilung

    Die allzu breite Streuung der Entwicklungshilfe hat zu Verzettelung, Doppelarbeit und sogar zu widersprüchlichen Hilfsmaßnahmen geführt; dies hat unnötige Verwaltungskosten und eine verstärkte Belastung der Partnerländer zur Folge und schmälert die Wirkung der Hilfe. Um die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, müssen wir die Komplementarität unserer Maßnahmen unbedingt verstärken. In der Pariser Erklärung haben die Geber vereinbart, sich mit ihren jeweiligen Vorteilen voll einzubringen und dabei gleichzeitig den Grundsatz der Eigenverantwortung der Partnerländer für eine stärkere Komplementarität der Maßnahmen zu beachten.

    Ziel ist daher eine verstärkte Arbeitsteilung – sowohl auf (i) Länder- als auch auf (ii) länderübergreifender/regionaler Ebene. Hieraus ergeben sich vielfältige Herausforderungen – politischer Druck, mangelnde Sichtbarkeit und Einschränkung der Möglichkeiten – die mit Umsicht angegangen werden müssen. Besondere Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang auch die neuen Mitgliedstaaten in ihrer Rolle als künftige Geberländer.

    Mehr gemeinsame Maßnahmen der EU

    Die EU hat sich darauf verständigt, mehr gemeinsame Maßnahmen durchzuführen. Dabei strebt sie eine Kofinanzierungsstrategie an, bei der ein erheblicher Teil der Gemeinschaftsmittel dazu dienen soll, mehr gemeinsame EU-Maßnahmen anzustoßen. Überdies wird die geplante Aufstockung der Entwicklungshilfe in den nächsten Jahren in erster Linie über eine Zunahme der bilateralen Hilfen erreicht werden. Dies stellt die Mitgliedstaaten vor eine Reihe verwaltungstechnischer Herausforderungen. Es muss unbedingt vermieden werden, dass unnötige zusätzliche Verwaltungsstrukturen geschaffen werden.

    Neben einem sog. „aktiven EG-Angebot“ (Einsatz von Gemeinschaftsmitteln zur Kofinanzierung gemeinsamer Maßnahmen) sollte es auch ein „passives EG-Angebot“ geben, was bedeutet, dass nationale Entwicklungshilfemittel über die Kommission verwaltungstechnisch gebündelt werden, damit sie zur Kofinanzierung von Maßnahmen eingesetzt werden können, die von einzelnen Mitgliedstaaten unter eigener Regie durchgeführt werden. Außerdem sind auch die neuen Mitgliedstaaten mehr und mehr im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig. Der vorgeschlagene strukturierte Kofinanzierungsansatz dürfte sie in ihrem zunehmenden Engagement unterstützen.

    Stärkung des gemeinsamen Entwicklungsvision

    Die politische und ideelle Wirkung der finanziellen Beiträge der EU im Bereich der Entwicklungshilfe wird immer noch unterschätzt und zu wenig genutzt. Deshalb sollte die politische und analytische Rolle der EU durch konkrete Maßnahmen gestärkt werden. Insbesondere sollten eine europäische Debatte über die Entwicklungshilfe angeregt und vorbildliche Verfahren gefördert werden. Die EU könnte als Ideengeberin fungieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gemeinsamkeiten hervorgehoben werden und die EU verstärkt als eigene Gebergemeinschaft wahrgenommen wird.

    2006: DIE STUNDE DER WAHRHEIT

    Wir müssen unsere Versprechen rasch einlösen und sollten bis zum Jahr 2010 Erfolge vorweisen können. Zudem hat sich die EU – wie andere Geber auch – damit einverstanden erklärt, dass ihre Fortschritte bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Beiträge zur Harmonisierungsagenda auf der dritten Tagung des Hochrangigen Forums im Jahr 2008 in Ghana bewertet werden. Bis dahin sollte eine kritische Masse von Ergebnissen erreicht sein. Damit wir den Versprechen und den Erwartungen, die wir mit ihnen geweckt haben, gerecht werden können, werden in diesem Aktionsplan – für jede der neun Zielvorgaben – indikative, pragmatische und realistische Ergebnisse für 2010 und Zwischenergebnisse für 2008 festgelegt.

    Einen weiteren Pilotprozess einzuleiten hieße nur wieder nach einer Entschuldigung suchen, um die Agenda nicht vorantreiben zu müssen. Allerdings müssen die weltweiten Prozesse realistisch und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort umgesetzt werden. Im Aktionsplan wird daher vorgeschlagen, die Verwirklichung der einschlägigen Zielvorgaben in einer begrenzten, aber nicht allzu kleinen Anzahl von Ländern zu fördern und zu überwachen, damit wir die Fortschritte bei der Einlösung unserer Verpflichtungen an konkreten Beispielen festmachen zu können.

    TEIL II UNMITTELBARE MASSNAHMEN

    In diesem zweiten Teil des Aktionsplans geht es um die vier Zielvorgaben, die sofort, d.h. schon 2006, erreicht werden könnten. Sie entsprechen den Vorschlägen, die dem Rat und dem Parlament im Frühjahr 2006 vorgelegt werden sollen. Daher soll hier nicht auf ihren Inhalt im Einzelnen eingegangen werden; vielmehr werden im Folgenden die Zwischenziele für die schrittweise Umsetzung beschrieben.

    Zielvorgabe 1 – Geberatlas

    Die Überarbeitung des EU-Geberatlas soll in fünf Schritten erfolgen:

    (i) EU-Jahresbericht

    Um die Öffentlichkeit auf die EU-Entwicklungshilfe aufmerksam zu machen, wird in diesem EU-Jahresbericht dargelegt, was die gemeinsamen Herausforderungen sind und welche gemeinsamen und/oder individuellen, aber abgestimmten Maßnahmen wir ergriffen haben. Die Projekte aller EU-Geber (Mitgliedstaaten und die Kommission) sollen positiv herausgestellt werden. Der Bericht soll von 2006 an jährlich veröffentlicht werden.

    (ii) Verbesserter Geberatlas

    Bis Mitte 2006 wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe (OECD/DAC) eine überarbeitete und aktualisierte Fassung des bereits bestehenden Atlanten als Band I erstellt.

    (iii) Zusätzlicher regionaler Schwerpunkt

    Dem Atlas wird – entsprechend der EU-Strategie für Afrika – als erster regionaler Schwerpunkt ein Band II über Westafrika angefügt. Dieser Band wird hinreichend detailliert sein, damit auf seiner Grundlage eine echte Debatte über Arbeitsteilung geführt und eine eingehendere und genauere Analyse der neuen regionalen Prozesse vorgenommen werden kann. Alle sechs Monate soll ein Band mit einem weiteren regionalen Schwerpunkt hinzukommen, so dass mittelfristig sämtliche Entwicklungsländer der Welt abgedeckt werden.

    (iv) Kartographierung auf Länderebene

    Die Hilfe sollte auch auf Länderebene kartographiert werden, um sämtliche Geber, die sich in einem bestimmten Land engagieren, zu erfassen. Hierfür wurden in drei der vier EU-Pilotländer Modelle entwickelt: Federführung durch das Partnerland in Nicaragua, Federführung durch die Geber in Mosambik sowie Federführung seitens der EU in Vietnam. Diese Verfahren sollen bis 2008 auf alle Unterzeichner der Pariser Erklärung ausgedehnt werden.

    (v) Neue Geber

    Das Auftreten neuer Akteure hat Rückwirkungen auf die traditionelle Gebergemeinschaft. Eine laufende Studie befasst sich mit den Maßnahmen der wichtigsten neuen Geberländer (die sog. BRICS – d.h. Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika). Die Kommission schlägt vor, dass die EU 2006 in einen Entwicklungsdialog mit diesen Ländern eintritt.

    Zielvorgabe 2 – Überwachung des EU- und des DAC-Prozesses

    Es gilt, die Einhaltung von zwei Gruppen von Zusagen zu überwachen: Erstens, die internationalen Ziele und Zwischenziele, denen alle Teilnehmer, d.h. Geber und Empfänger, in Paris zugestimmt haben, einschließlich der ehrgeizigeren zusätzlichen Ziele, zu denen sich die EU selbst verpflichtet hat[1], und zweitens die EU-Beiträge in Form der konkreten EU-Zusagen.

    (i) Erste Gruppe von Zusagen

    Die Einhaltung dieser Versprechen wird mit den Mechanismen überwacht, die derzeit von der Arbeitsgemeinschaft „Monitoring“ des OECD/DAC eingerichtet werden. Die Überwachung erstreckt sich auf alle Geber- und Partnerländer und wird sich auf von den Ländern eigenverantwortlich durchgeführte Untersuchungen stützen, in denen Fortschritte anhand der Pariser Erklärung gemessen werden. Die hierbei zu verwendenden Indikatoren werden 2006 in Kambodscha, Ghana, Nicaragua, Senegal, Südafrika und Uganda getestet. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, muss die EU auf eine zügige und konsequente Umsetzung der Pariser Erklärung dringen.

    (ii) Zweite Gruppe von Zusagen

    Ab 2006 wird die Erfüllung der konkreten Zusagen der EU im Rahmen eines Jahresberichts über die Folgemaßnahmen nach dem Gipfel von Monterrey überprüft, in dem bilanziert wird, inwieweit die EU ihre Versprechen – sowohl im Hinblick auf den Umfang als auch die Wirksamkeit der Hilfe – gehalten halt.

    Diese Zielvorgabe ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung und eines Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen, die dem Rat und der Parlament parallel zum Aktionsplan übermittelt werden sollen.

    Zielvorgabe 3: Fahrpläne

    Die bestehenden Fahrpläne decken die einschlägigen Entwicklungsländer ab. Sie sind sehr unterschiedlich, zeugen jedoch mehrheitlich von großem Elan und hohen Erwartungen. Die betreffenden Länder lassen sich in folgende vier Gruppen einteilen:

    4. Länder, in denen ein Fahrplan keinen zusätzlichen Nutzen bringen würde,

    5. Länder, für die noch kein Fahrplan angenommen wurde,

    6. Länder, für die ein lokaler Prozess und/oder ein EU-Fahrplan beschlossen wurde,

    7. Länder, in denen bereits ein lokaler Prozess und/oder die Umsetzung eines EU-Fahrplans in Angriff genommen wurden.

    Eine erste Analyse hat gezeigt, dass mehrere Prozesse verstärkt werden müssen. Wir müssen schnell Überlegungen darüber anstellen, wie – gemeinsam mit den Partnerstaaten und anderen Gebern - die Umsetzung der Fahrpläne beschleunigt, die Verpflichtungen für die Überwachung verstärkt und geteilt und die zunehmende ODA auf regionaler Ebene bewältigt werden können. 2006 sollten die Fahrpläne endgültig stehen. Die darin festgelegten Ziele sollten bis 2010 erreicht werden.

    Daher wird vorgeschlagen, ab 2006 regelmäßig technische Seminare zur Bewertung der Fortschritte zu veranstalten, eine Arbeitsteilung bei den konkreten Folgemaßnahmen vorzunehmen und qualitative Zwischenziele für die Umsetzung festzulegen. Zudem sollte ein System der kontinuierlichen Unterstützung und Überwachung in den 12 Ländern eingeführt werden, für die es bereits feststehende Fahrpläne gibt oder demnächst beschlossen werden (d.h. für Bangladesch, Burkina Faso, Äthiopien, Ghana, Indien, Jordanien, Kenia, Mali, Mosambik, Nicaragua, Südafrika und Vietnam).

    Diese Zusage ist Gegenstand eines gesonderten Berichts.

    Zielvorgabe 4 – Gemeinsamer Programmierungsrahmen (GPR)

    In einer ersten Studie wurde eine Sammlung von nationalen Programmierungsdokumenten untersucht, um Überschneidungen und Gemeinsamkeiten zu ermitteln. In einer zweiten Studie wurde untersucht, welche Lehren aus den konkreten Erfahrungen vor Ort insbesondere mit der Gemeinsamen Hilfsstrategie zugunsten von Uganda, Tansania und Sambia zu ziehen sind. In einer dritten Studie wird die laufende Programmierung in Uganda beschrieben und am Beispiel dieses Landes erläutert, wie ein künftiger gemeinsamer Programmierungsrahmen (GPR) aussehen könnte. Dabei wurden die möglichen Ergebnisse und Vorteile dargelegt, ohne die landesspezifischen Probleme und Gegebenheiten aus den Augen zu verlieren. Die Ergebnisse dieser Studien wurden den Mitgliedstaaten 2005 mitgeteilt und mit ihnen erörtert und dienten anschließend als Grundlage für einen Vorschlag der Kommission über einen Rahmen für eine gemeinsame Mehrjahresprogrammierung.

    Dieser Rahmen sollte bis Mitte 2006 angenommen werden, wobei bei seiner Umsetzung pragmatisch, schrittweise und realistisch verfahren werden sollte. Derzeit bietet sich nämlich eine einmalige Chance, weil die Programmierungszyklen der zwölf Geber in Mosambik gerade zeitlich zusammenfallen. Daher schlagen wir vor, dass die Union zwar an einem weltweiten Ansatz festhält, sich aber auf eine begrenzte Anzahl von Ländern konzentriert, die unter folgenden Kriterien ausgewählt werden:

    8. Länder mit einer nationalen Strategie für Armutsbekämpfung;

    9. Länder, in denen mindestens zwei EU-Geber im Zeitraum 2006/2007 mit einer neuen Programmierung beginnen;

    10. Länder, über ausreichende lokale Koordinierungskapazitäten verfügen;

    Damit würde sich eine vorläufige Liste von Ländern (d.h. Äthiopien, Bangladesch, Burkina Faso, Ghana, Haiti, Mali, Mosambik, Nicaragua, Ruanda, Sambia, Senegal, Südafrika, Tansania, Uganda und Vietnam) ergeben, in denen bis 2008 mit der Umsetzung des gemeinsamen Programmierungsrahmens begonnen werden könnte. Bei 11 Ländern handelt es sich um afrikanische Länder; die Forderung der EU-Strategie für Afrika nach einer unverzüglichen Umsetzung der Agenda für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika wäre somit erfüllt. Haiti wird als zusätzliches Land vorgeschlagen, um auch einen instabilen Staat in diesen Prozess einzubeziehen. In den Ländern, in denen bereits mit der Umsetzung einer gemeinsamen Hilfsstrategie der Geber begonnen wurde (Tansania, Uganda und Sambia) ist es wichtig, dass sich der gemeinsame Programmierungsrahmen einfügt und die laufenden Prozesse unterstützt. Bis 2010 sollte der GPR dann auf die übrigen AKP-Länder sowie auf alle anderen Länder, die die Pariser Erklärung unterzeichnet haben, ausgedehnt werden.

    Diese Zielvorgabe ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung, die dem Rat und der Parlament parallel zum Aktionsplan übermittelt werden soll.

    TEIL III ERGÄNZUNG DER AGENDA

    Der dritte Teil dieses Aktionsplans befasst sich mit den fünf restlichen Zielvorgaben, die bis Ende 2006 weiter auszuarbeiten sind.

    Zielvorgabe 5 – Komplementarität

    Im Bericht der Ad-hoc-Gruppe „Harmonisierung“ wurden Leitlinien in Form eines Stufenplans für die Entwicklung einer operativen EU-Strategie für mehr Komplementarität vorgegeben. Die Kommission schlägt vor, dass der Rat bis Mitte 2006 auf Grundlage der Erfahrungen mit dem überarbeiteten Geberatlas einige Leitlinien für eine solche operative Strategie billigt. Anschließend könnte die Kommission dem Rat ein Bündel von pragmatischen Grundsätzen für die Förderung der Arbeitsteilung vorschlagen, die bis Ende 2006 angenommen werden könnten.

    Danach könnten diese Grundsätze im Zusammenhang mit den künftigen regionalen Kapiteln des überarbeiteten Geberatlanten fortgeschrieben werden, so dass alle sechs Monate eine weitere Region hinzukäme, bis im Jahr 2010 alle Regionen der Welt abgedeckt wären.

    Diese Zielvorgabe ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung, die dem Rat und dem Parlament noch übermittelt werden soll.

    Zielvorgabe 6 – Mehr gemeinsame Maßnahmen: Kofinanzierung der EG als Katalysator

    Die Kommission wird vor Ende 2006 einen strukturierten Kofinanzierungsmechanismus für die EG-Mittel vorschlagen. In einem zweigeteilten Vorschlag für ein „aktives“ und ein „passives“ Angebot werden die Grundsätze, Kriterien und Modalitäten für einen strukturierten Kofinanzierungsmechanismus dargelegt. Es wird angestrebt, dass die Mitgliedstaaten bis 2010 entsprechende Kofinanzierungsmaßnahmen ausarbeiten.

    Wohlgemerkt kann diese Zielvorgabe nur erreicht werden, wenn die Überarbeitung aller geltenden EG-Bestimmungen, die die Kofinanzierung behindern, abgeschlossen ist. Dies umfasst neben einer Änderung der Finanzierungsverordnungen und von Anhang IV des Abkommens von Cotonou auch die Aufnahme aktualisierter Bestimmungen in alle künftigen Verordnungen, die die Kommission dem Rat zur Billigung unterbreitet. Bis 2008 müssen alle Hindernisse beseitigt sein.

    Diese Zielvorgabe ist Gegenstand einer gesonderten Mitteilung, die dem Rat und dem Parlament noch übermittelt werden soll.

    Zielvorgabe 7 – Stärkung der EU-Vision

    Im „Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik“ wurde mit Blick auf den Aufbau eines EU-Wissenschaftszentrums für Entwicklungsfragen dargelegt, welche Möglichkeiten für gemeinsame Analysen und Debatten auf europäischer Ebene bestehen. Die folgenden Elemente könnten zum Aufbau eines solchen Zentrums beitragen:

    (i) Netz von Zentren für Entwicklungsforschung

    Die europäischen wissenschaftlichen Zentren auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe haben zwar fundierte akademische Beiträge hervorgebracht, sie arbeiten aber weitgehend isoliert voneinander. Diese mangelnde Bündelung der europäischen Forschung und Wissenschaft mindert unseren Einfluss auf die allgemeine Debatte in diesem Bereich. Daher sollten die Zentren in einem flexiblen Netz proaktiv miteinander verbunden werden. Dieses Netz sollte bis 2006 eingerichtet werden, damit es wissenschaftliche Studien durchführen kann, auf die wir uns bei unseren internen Beratungen und in der globalen Debatte stützen können. Bis 2008 sollte das Netz dafür sorgen, dass die EU über eine umfassende prospektive und analytische Kapazität verfügt, mit der sie ihre Vision, die sie im Europäischen Konsens entworfen hat, untermauern kann.

    (ii) Europäische Entwicklungshilfetage

    Bislang gibt es kein Ereignis oder keinen Zeitpunkt, der den analytischen Beitrag der EU zur entwicklungspolitischen Diskussion symbolisiert, oder ein Ereignis oder einen Zeitpunkt, zu dem sich alle EU-Akteure versammeln. Die meisten politischen Parteien, Gewerkschaften oder Organisationen haben eine bestimmte Veranstaltung, auf der sie Geschlossenheit demonstrieren und prospektive Analysen betreiben, beispielsweise „Sommeruniversitäten“ oder „Wochen“ zu einem ihrer Kernthemen. Solche Ereignisse oder Veranstaltungen können Denkanstöße geben und die Diskussion anregen und sie können dazu beitragen, dass sich unterschiedliche Akteure der Gemeinschaft zu einer gemeinsamen Agenda zusammenfinden.

    Daher wird vorgeschlagen, ab 2006 einmal im Jahr “ Europäische Tage der Entwicklungszusammenarbeit ” abzuhalten, um unseren gemeinsamen Beitrag zur Geltung zu bringen und die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zu verstärken.

    (iii) Mehr gemeinsame Ausbildungsgänge

    Der „Europäische Konsens“ betonte überdies die Notwendigkeit gemeinsamer operativer Ziele und Verfahren für die Praxis. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben Ausbildungsprogramme für Personen entwickelt, die in der Entwicklungshilfe tätig sind. Daher wird vorgeschlagen, einen europäischen Ausbildungsatlas auszuarbeiten, in dem alle einschlägigen Ausbildungsinstrumente der Kommission und der Mitgliedstaaten verzeichnet sind und der künftig allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wird. Dieses System sollte bei den ersten Europäischen Tagen der Entwicklungszusammenarbeit 2006 getestet und bis Ende 2008 weiter ausgebaut werden.

    Zielvorgabe 8 – Gemeinsame lokale Vereinbarungen

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten umgehend flexible gemeinsame lokale Vereinbarungen, die eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten erlauben, ausarbeiten und noch vor Jahresende annehmen.

    Bis 2008 sollten für alle 14 Ländern, die die Erklärung von Rom über die Harmonisierung der Geberpraktiken unterzeichnet haben (d.h. Bangladesch, Bolivien, Kambodscha, Äthiopien, Fidschi, Kirgisische Republik, Marokko, Mosambik, Nicaragua, Niger, Senegal, Tansania, Vietnam und Sambia), solche Vereinbarungen vorgeschlagen werden; diese Länder wurden 2004 einer DAC-Überprüfung unterzogen und verfügen daher, was die Harmonisierung betrifft, über eine solide Ausgangsbasis.

    Zielvorgabe 9 – Überprüfung der EU-Vorschriften für die Entwicklungszusammenarbeit: Leitfäden

    Die vier folgenden Leitfäden sollen erstellt werden:

    11. EU-Vorschriften für die Programmierung;

    12. EU-Vorschriften für die Auftragsvergaben;

    13. EU-Vorschriften und –Grundsätze für NRO;

    14. EU-Vorschriften über Beihilfen;

    Diese Leitfäden sollen bis Ende 2006 fertiggestellt sein. Im Jahr 2008 sollen sie unter Berücksichtigung der bis dahin erfolgten weiteren Vereinfachung und Harmonisierung der Vorschriften überarbeitet werden.

    [1] (i) Bereitstellung von Hilfe für den Kapazitätsaufbau ausschließlich durch koordinierte Programme, die in zunehmendem Maße im Rahmen von Vereinbarungen zwischen mehreren Gebern durchgeführt werden sollen; (ii) Zuteilung von 50% der den Regierungen zur Verfügung gestellten Unterstützung nach dem „Country-Systems-Ansatz“ (Anwendung der rechtlichen Standards der Partnerländer), unter Steigerung des Prozentsatzes der in Form von Budgethilfe oder sektorbezogenen Hilfe geleisteten Unterstützung; (iii) Vermeidung der Schaffung neuer Durchführungsstellen; (iv) Reduzierung der nicht koordinierten Missionen um 50%.

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