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Document 52006DC0037

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Überprüfung der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste gemäß der Mitteilung der Kommission KOM(2004) 541 vom 30. Juli 2004

    /* KOM/2006/0037 endg. */

    52006DC0037

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Überprüfung der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste gemäß der Mitteilung der Kommission KOM(2004) 541 vom 30. Juli 2004 /* KOM/2006/0037 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 02.02.2006

    KOM(2006) 37 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    zur Überprüfung der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste gemäß der Mitteilung der Kommission KOM(2004) 541 vom 30. Juli 2004

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    zur Überprüfung der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste gemäß der Mitteilung der Kommission KOM(2004) 541 vom 30. Juli 2004

    ZUSAMMENFASSUNG

    Im Juli 2004 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der sie gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) ihren Standpunkt zur Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste erläuterte. In dieser Mitteilung kam die Kommission zu dem Schluss, dass es keine zwingenden Gründe dafür gab, Normen für das interaktive Fernsehen verbindlich vorzuschreiben, und sagte zu, dass sie diese Frage im Jahr 2005 erneut untersuchen werde. Darüber hinaus schlug die Kommission vor, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Markteinführung der MHP-Norm („mulimediale Heimplattform“) erarbeiten sollte.

    Die vorliegende Überprüfung baut auf der früheren Untersuchung auf und trägt den Marktentwicklungen seit Juli 2004 Rechnung. In den letzen 18 Monaten führte die Kommission mit den interessierten Kreisen des öffentlichen und privaten Sektors in der „MHP-Umsetzungsgruppe“ intensive Gespräche über die Interoperabilität des digitalen Fernsehens. Diese Gruppe, der auch Lageberichte aus zehn Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, diente als Forum für den Austausch von Ideen und bewährten Verfahren.

    Die Marktentwicklung hat insbesondere in Italien gezeigt, dass Interoperabilität durchaus erreicht werden kann, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten und ein gemeinsames Ziel, nämlich die Einführung einer technischen Norm wie MHP, verfolgen. Dies allein reicht allerdings nicht aus, um auch die Durchsetzung und Ausbreitung interaktiver digitaler Fernsehdienste zu gewährleisten. Vielmehr sind weitere geschäftliche und technische Entwicklungen notwendig.

    Die Kommission konzentriert sich nun – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – auf die erfolgreiche Umstellung auf das digitale Fernsehen als Voraussetzung für interaktive digitale Dienste, die Unterstützung offener Standards sowie die laufende Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und allen Beteiligten.

    Die Kommission möchte dafür sorgen, dass den Bürgern Europas die Vorteile des digitalen Fernsehens zugute kommen und ein immer breiteres Spektrum interaktiver digitaler Fernsehdienste über zahlreiche Übertragungsplattformen angeboten wird. Sie ist der Ansicht, dass dem Markt nach derzeitigem Kenntnisstand auch weiterhin durch freiwillige Normungsinitiativen der Branche am besten gedient ist.

    1. HINTERGRUND

    Im Mai 2005 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk[1], in der sie das Jahr 2012 als Termin vorschlägt, bis zu dem die Mitgliedstaaten den Übergang zum digitalen Fernsehen und die Abschaltung der analogen Fernsehübertragung vollziehen sollen. Einer der Vorteile des digitalen Fernsehens ist die Möglichkeit, vollständig interaktive Anwendungen anzubieten, bei denen der Zuschauer mit dem Fernsehanbieter über einen „Rückkanal“ in direkten Kontakt tritt. Interaktive Anwendungen erfordern ein Softwaremodul im Empfangsgerät, das auch als Anwendungsprogrammschnittstelle oder API bezeichnet wird.

    Am 30. Juli 2004 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung zur Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste[2]. Darin erläuterte sie im Einklang mit Artikel 18 Absatz 3 der Rahmenrichtlinie[3] ihren Standpunkt zur Frage der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste. Aufgrund des genannten Artikels kann die Kommission Maßnahmen ergreifen, um bestimmte Normen verbindlich vorzuschreiben, falls eine angemessene Interoperabilität beim interaktiven digitalen Fernsehen nicht erreicht worden ist. Sie erklärte in dieser Mitteilung, dass es zum damaligen Zeitpunkt keine zwingenden Gründe dafür gab, eine bestimmte API-Norm verbindlich vorzuschreiben, und dass sie diese Frage im Jahr 2005 erneut untersuchen werde. Bis dahin schlug sie eine Reihe von Maßnahmen zur Bekanntmachung und Förderung der Einführung interaktiver digitaler Dienste unter Verwendung der MHP-Norm (multimediale Heimplattform) vor, die zu dem Zeitpunkt die einzige, von den EU-Normungsgremien verabschiedete offene Norm für Anwendungsprogrammschnittstellen darstellte. Zu diesen Maßnahmen gehörten die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für die Umsetzung der MHP-Norm, die Bestätigung, dass die Mitgliedstaaten den Verbrauchern Beihilfen zum Kauf interaktiver Fernsehempfänger anbieten können, sofern diese im Einklang mit den Regeln über staatliche Beihilfen stehen, und die Beobachtung des Zugangs zu herstellereigenen Technologien.

    Die dem zugrunde liegenden Analysen waren in der beigefügten ausführlichen Folgenabschätzung (SEK(2004) 1028) enthalten. Aus diesen Analysen ging hervor, dass die Festlegung einer oder mehrerer verbindlicher Normen auf europäischer Ebene zwar zu mehr Rechtssicherheit für die verschiedenen Mitglieder der Wertschöpfungskette des interaktiven Fernsehens und gewisse Größeneinsparungen in Europa führen würde, andererseits aber auch Nachteile für bereits vorhandene Verbraucherendgeräte bringen, Innovationen behindern und neue Markteintrittsschranken schaffen würde.

    In der vorliegenden Mitteilung wird auf die Entwicklung des interaktiven digitalen Fernsehens seit Juli 2004 eingegangen.

    2. ENTWICKLUNGEN IM BETRACHTETEN ZEITRAUM (JULI 2004–DEZEMBER 2005)

    2.1. Schlussfolgerungen des Rates (Telekommunikation)

    Am 9. Dezember 2004 verabschiedete der Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie) seine Schlussfolgerungen, in denen er die Mitteilung der Kommission und die darin vorgeschlagenen Fördermaßnahmen würdigt sowie die Absicht der Kommission begrüßt, die Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste in der zweiten Jahreshälfte 2005 erneut zu überprüfen. Außerdem forderte er die Kommission auf, über MHP hinaus auch Maßnahmen in Bezug auf andere im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Rahmenrichtlinie aufgeführte Normen vorzuschlagen, um die Entwicklung des interaktiven digitalen Fernsehens voranzutreiben.

    2.2. Die MHP-Umsetzungsgruppe

    Die infolge der Mitteilung von 2004 gebildete MHP-Umsetzungsgruppe trat im November 2004 zu ihrer ersten Sitzung in Brüssel zusammen. Zweck der Gruppe waren der Informationsaustausch, die Berichterstattung über bewährte Verfahren und die Erleichterung von Kontakten zwischen allen am interaktiven Fernsehen Beteiligten. Dies sollte dazu beitragen, eine kritische Masse für MHP zu schaffen und Größenvorteile zu erzielen, damit das Fragmentierungsproblem, vor dem neue Rundfunkprodukte stehen, überwunden werden kann. Aufgrund der Schlussfolgerungen des Rates beschäftigte sich die Arbeitsgruppe auch mit allgemeinen Fragen des interaktiven digitalen Fernsehens, einschließlich der Verwendung anderer Normen als MHP.

    Die Gruppe trat zwischen November 2004 und September 2005 zu fünf Sitzungen zusammen. An den Arbeiten beteiligten sich Ministerien und Regulierungsbehörden, Rundfunkveranstalter, Netzbetreiber, Gerätehersteller, Industrieverbände und Forschungsprojekte. Es wurde die Lage in zehn Ländern vorgestellt (Italien, Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark, Ungarn, Niederlande, Spanien, Deutschland und Belgien). Weitere Vorträge aus der Branche machten deutlich, welch große Bedeutung diese Diskussion für den europäischen Rundfunk hat.

    Die Arbeit der MHP-Umsetzungsgruppe hat auch gezeigt, wie wichtig ein Forum für den Meinungsaustausch zwischen allen interessierten Seiten in einem so komplizierten Bereich wie der Interoperabilität interaktiver digitaler Fernsehdienste ist.

    2.3. Entwicklung des digitalen Fernsehens

    Die Umstellung vom analogen auf das digitale Fernsehen ist die Voraussetzung für die Einführung interaktiver digitaler Fernsehdienste. Das digitale terrestrische Fernsehen hat in Europa bereits mehrere Fehlstarts hinter sich, nun aber entstehen tragfähige Geschäftsmodelle, und die Umstellung gewinnt an Schwung.

    Tabelle 1 zeigt die Situation des digitalen Fernsehens in der EU Ende Juni 2005.

    Digitales Fernsehen |

    Abonnenten (in Tausend) | Verbreitung in % |

    |Kabel |Satellit |Terrestrisch |DSL | Gesamt | | |Österreich |60 |228 |0 |0 |288 | 8,8 % | | Belgien |146 |0 |10 |3 |159 | 3,7 % | | Zypern |0 |12 |0 |4 |16 | 6,5 % | | Tschechische Republik |0 |90 |0 |0 |90 | 2,2 % | | Dänemark |140 |337 |0 |0 |477 | 19,2 % | | Estland |0 |8 |1 |0 |9 | 1,5 % | | Finnland |129 |48 |516 |0 |693 | 28,6 % | | Frankreich |1022 |4402 |490 |750 |6664 | 25,3 % | | Deutschland |2038 |2440 |2200 |0 |6678 | 17,1 % | | Griechenland |0 |218 |0 |0 |218 | 5,6 % | | Ungarn |0 |150 |4 |0 |154 | 3,9 % | | Irland |170 |363 |0 |0 |533 | 38,1 % | | Italien |0 |3318 |2500 |221 |6039 | 26,9 % | | Lettland |10 |8 |0 |0 |18 | 2,0 % | | Litauen |0 |8 |0 |0 |8 | 0,6 % | | Luxemburg |1 |0 |0 |0 |1 | 0,6 % | | Malta |2 |0 |0 |0 |2 | 1,5 % | | Niederlande |190 |555 |128 |0 |873 | 12,4 % | | Polen |45 |1230 |0 |0 |1275 | 9,3 % | | Portugal |380 |389 |0 |0 |769 | 15,1 % | | Slowakei |0 |15 |0 |0 |15 | 0,8 % | | Slowenien |2 |0 |0 |5 |7 | 1,0 % | | Spanien |665 |1776 |0 |57 |2498 | 17,3 % | | Schweden |230 |608 |450 |12 |1300 | 28,9 % | | Vereinigtes Königreich |2600 |7913 |5178 |26 |15713 | 63,5 % | |GESAMT EU-25 | 7826 |24116 |11477 |982 |44497 | 23,7 % | | Quelle: Dataxis

    2.4. MHP – Marktentwicklung

    Die tatsächliche Nachfrage nach interaktiven Fernsehanwendungen ist hinter den vor einigen Jahren geweckten Erwartungen zurückgeblieben. Der geschäftliche Erfolg des interaktiven Fernsehens hält sich ebenfalls in Grenzen. Den größten Erfolg hatten solche Anwendungen bisher in Quizshows, Sportsendungen, Glücksspielen und im Reality-Fernsehen. Die Behörden haben bisher noch keinen Weg gefunden, um diese Technik erfolgreich für die Kommunikation mit den Bürgern einzusetzen.

    Die weiteste Verbreitung haben interaktive Set-top-Boxen, die mit der MHP-Norm arbeiten, bislang in Italien gefunden. Die erfolgreiche MHP-Einführung in Italien hängt jedoch eng mit den Subventionen zusammen, die den Verbrauchern dort gewährt werden. Der Kauf eines Decoders mit interaktiven Funktionen und Rückkanal wird dort nämlich von der Regierung subventioniert. Diese Zuschüsse dienen dem Ausgleich der Preisdifferenz zwischen MHP-Produkten und billigeren Geräten, bei denen interaktive Funktionen fehlen. Dadurch wird der Decodermarkt nun klar von MHP-Produkten beherrscht. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage und des Angebotswettbewerbs sind die Preise für MHP-Produkte daher beträchtlich zurückgegangen. Dank dieser Nachfrage konnte für MHP-Geräte die notwendige kritische Masse erreicht werden, die Größenvorteile und damit erhebliche Preissenkungen erlaubt.

    Voraussetzung für das erfolgreiche Anlaufen interaktiver Dienste ist die hinreichende Verbreitung dafür geeigneter Geräte. In Italien gibt zwar es mehr als 2 Millionen MHP-Decoder, aber die interaktiven Dienste haben sich dennoch nur schleppend entwickelt. Eine Schwierigkeit ist dabei das Zögern der Verbraucher, ihre interaktiven Decoder auch an die Telefonleitung anzuschließen und den Rückkanal tatsächlich zu nutzen. Als Grund dafür wird gemeinhin angeführt, dass die Fernsehgeräte zu Hause oft zu weit von einer Telefonsteckdose entfernt seien[4]. Überdies sind die italienischen MHP-Decoder dem terrestrischen Fernsehen zuzuordnen. In der Übergangsphase mit gleichzeitiger analoger und digitaler Übertragung sind diese Frequenzen extrem knapp, was natürlich die Einführung interaktiver Dienste behindert, da diese ebenfalls freie Frequenzen benötigen. Dennoch plant die italienische Regierung, das interaktive Fernsehen zur Hauptplattform für die an die Öffentlichkeit gerichteten Dienste zu machen.

    Der heiß umkämpfte Set-top-Boxen-Markt in Italien hat die Preise der MHP-Decoder zwar auf unter 100 € fallen lassen, dies hat sich jedoch kaum auf andere, weniger wettbewerbsbestimmte Märkte ausgewirkt, auf denen die Preise für MHP-Geräte weiterhin relativ geblieben hoch sind. In Nordeuropa (Finnland, Schweden, Dänemark und Norwegen) und in Deutschland haben die großen Preisunterschiede zwischen MHP-Decodern und anderen einfacheren Digitaldecodern dazu geführt, dass sich die meisten Verbraucher letztlich gegen die MHP-Produkte entscheiden.

    Selbst eine einzige Norm wie MHP kann mit einer Vielzahl unterschiedlicher Spezifikationen ausgelegt werden. Deshalb haben sich die italienischen Rundfunkveranstalter zusammengesetzt und gemeinsame Auslegungsspezifikationen ausgearbeitet. Die erfolgreiche Einführung der MHP-Norm in Italien ist auf das Zusammentreffen folgender Umstände zurückzuführen:

    1) freiwillige Vereinbarung der italienischen Rundfunkveranstalter, MHP zu verwenden,

    2) Subventionierung interaktiver Decoder durch die italienische Regierung,

    3) Festlegung gemeinsamer Anwendungsspezifikationen.

    Die Entwicklung des digitalen Fernsehens in Italien zeigt, wie eine effektive Interoperabilität durch das flexible und einvernehmliche Vorgehen der Marktteilnehmer erreicht werden kann.

    In den nordeuropäischen Ländern hat MHP nie eine große Verbreitung gefunden, obwohl rund um die NorDig-Abkommen ein breiter Konsens zwischen Rundfunkveranstaltern und Behörden besteht. Der Hauptgrund dafür liegt im großen Preisunterschied gegenüber den sog. „Zapping-Boxen“, d. h. einfachen Set-top-Boxen ohne interaktive Fernseh- oder sonstige Zusatzfunktionen. Den nordeuropäischen Ländern geht es zwar wirtschaftlich gut, sie stellen aber relativ kleine Märkte da. Angesichts fehlender Subventionsregelungen erwiesen sich diese Preisunterschiede als das Haupthindernis für eine erfolgreiche MHP-Einführung.

    In Deutschland wurde die MHP-Unterstützung zwar von Kabelnetzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angekündigt, es gab aber keine umfassende Koordinierung zwischen allen Beteiligten wie in Italien. Private Rundfunkveranstalter und Bezahlfernsehanbieter waren zurückhaltender mit ihren Investitionen in das interaktive Fernsehen, da es auch weder tragfähige Geschäftsmodelle noch allgemeine Subventionen für die Verbraucher gab.

    In der belgischen Region Flandern verläuft der MHP-Start im Kabelnetz sehr vielversprechend. Das Kabel ist im Grunde das ideale Medium für die beidseitige Interaktion, bei der der Nutzer wirklich Vorteile von interaktiven Diensten hat und diese zu schätzen lernt. Darüber hinaus sind die Kabelnetzbetreiber Partnerschaften mit Rundfunkveranstaltern und Inhaltsanbietern eingegangen.

    2.5. Andere Normen für das interaktive digitale Fernsehen

    In ihrer Mitteilung von Juli 2004 gab die die Kommission ihre Absicht bekannt, zwei weitere Normen für das digitale Fernsehen, nämlich MHEG-5[5] und WTVML[6], vorbehaltlich ihrer Verabschiedung durch ESTI, auf die Normenliste zu setzen, die gemäß Artikel 17 der Rahmenrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Nachdem diese Normen nun von ETSI verabschiedet wurden, hat die Kommission das Verfahren zur entsprechenden Änderung der Normenliste eingeleitet[7]. Diese Normen haben in der Praxis bereits eine weite Verbreitung gefunden.

    Weitere Normen, die sich aus dem im Auftrag M331 festgelegten Arbeitsprogramm zur Normung ergeben, wie das Format für portierbare Inhalte Portable Content Format (PCF)[8], kommen für die Aufnahme ins Normenverzeichnis in Frage, sobald sie verfügbar sind. PCF verbessert die Interoperabilität, weil Inhaltsanbieter damit ihre Inhalte nur einmal erstellen müssen und dann auf verschiedenen API-Plattformen laufen lassen können. 80 % der Anwendungen des interaktiven Fernsehens könnten durch PCF abgedeckt werden. PCF und andere Ergebnisse aus dem Normungsauftrag M331 haben das Potential, nicht nur die Entwicklung interaktiver Inhalte zu erleichtern, sondern auch zur Verbesserung der Interoperabilität beizutragen.

    In Bezug auf herstellereigene Standards müssen sich die Mitgliedstaaten nach der Rahmenrichtlinie dafür einsetzen, dass die API-Eigentümer alle Informationen, die es den Anbietern von digitalen interaktiven Fernsehdiensten ermöglichen, ihre API-unterstützten Dienste voll funktionsfähig anzubieten, auf faire, angemessene und nichtdiskriminierende Weise und gegen angemessene Vergütung zur Verfügung stellen. Die Kommission hat die Situation hinsichtlich der Lizenzierung solcher Technologien durch die Hersteller beobachtet und hat keine Beschwerden hinsichtlich der Lizenzbestimmungen erhalten.

    2.6. Fahrplan für die technische Interoperabilität des hochauflösenden Fernsehens (HDTV)

    Wegen der Bedenken über eine mögliche Marktfragmentierung aufgrund unterschiedlicher – obgleich genormter – technischer HDTV-Varianten organisierten die Dienststellen der Kommission am 21. Januar 2005 in Brüssel ein Seminar über HDTV-Interoperabilität. Daran nahmen europäische öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter, Gerätehersteller, Infrastrukturbetreiber und Diensteanbieter sowie nationale und europäische HDTV-Planungsgremien teil.

    Vereinbart wurde ein Kennzeichnungssystem für Bildschirme, demzufolge Unterhaltungselektronikgeräte, die mit dem „HD ready“-Logo versehen werden, beide international üblichen Hauptformate für die Zeilenabtastung beherrschen müssen, nämlich 720 Zeilen in stufenloser Abtastung (progressiv) und 1080 Zeilen im Zeilensprungverfahren (Interlaced) . Darüber hinaus ist langfristig auch die Verwendung des teureren, aber sehr hochwertigen 1080/50-Formats mit stufenloser Abtastung vorgesehen. Auf dem Seminar wurde ebenfalls bekräftigt, dass alle HD-Empfangsgeräte sowohl das MPEG-2-Format als auch das neue, hochmoderne Komprimierungsverfahren MPEG-4 AVC[9] unterstützen werden. Auf diese Weise haben die Rundfunkveranstalter im Rahmen der für „HD ready“-Geräte geltenden Vorgaben die freie Wahl der Abtast- und Komprimierungssysteme.

    Dem liegt die Absicht der auf dem Seminar anwesenden Vertreter der europäischen Industrie zugrunde, die Flexibilität zu erhöhen und die Interoperabilität zwischen den HDTV-Spezifikationen herzustellen. Diese Vereinbarung ist freiwillig und offen für alle Marktteilnehmer. Sie schafft mehr Sicherheit für Verbraucher, die HDTV-Geräte kaufen wollen, denn ein großflächiger Bildschirm stellt für die Verbraucher eine bedeutende Anschaffung dar. Dank des „HD ready“-Logos können die Verbraucher leicht zwischen Bildschirmen mit Standardauflösung und hoher Auflösung unterscheiden. Der Fahrplan wurde dem Kommunikationsausschuss (COCOM) zugeleitet und kann im COCOM-Register für öffentliche Dokumente[10] eingesehen werden.

    3. STANDPUNKT DER KOMMISSION ZUR INTEROPERABILITÄT DES INTERAKTIVEN DIGITALEN FERNSEHENS

    Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Rahmenrichtlinie kann die Kommission, falls eine angemessene Interoperabilität nicht erreicht worden ist, das Verfahren gemäß Artikel 17 einleiten und bestimmte Normen verbindlich vorschreiben. In ihrer Mitteilung von Juli 2004 legte die Kommission die verschiedenen Aspekte des Begriffs der Interoperabilität entsprechend der Richtlinie dar und stellte fest, dass es für die Kommission in Wirklichkeit weniger um die Frage ging, ob nun Interoperabilität erreicht wurde oder nicht, sondern vielmehr darum, ob es gute Gründe dafür gab, eine oder mehrere API-Normen für ein oder mehrere Marktsegmente verbindlich vorzuschreiben.

    Anhand der erweiterten Folgenabschätzung in der Arbeitsunterlage SEK(2004) 1028 kam die Kommission zu dem Schluss, dass es zum damaligen Zeitpunkt keine zwingenden Gründe dafür gab, Normen verbindlich vorzuschreiben, dass diese Frage aber im Jahr 2005 erneut zu untersuchen wäre. Eineinhalb Jahre später steht die Kommission nun erneut vor der gleichen Frage, allerdings haben sich durch die zwischenzeitliche Marktentwicklung und die ausführlichen Gespräche mit den Beteiligten eine Reihe weiterer Aspekte ergeben:

    - Eine Norm wie MHP ist eine komplizierte Spezifikation mit vielfältigen Anwendungsvarianten. Der Erfolg der MHP-Norm in Italien beruht unter anderem darauf, dass sich die Rundfunkveranstalter kollektiv auf gemeinsame technische Auslegungsspezifikationen für MHP verständigten und geeignete Testvorrichtungen entwickelten, um deren Einhaltung zu überprüfen und die Interoperabilität zwischen Geräten unterschiedlicher Hersteller sicherzustellen.Diese Erfahrung verdeutlicht, dass Interoperabilität nicht einfach durch das Vorschreiben einer Norm wie MHP garantiert werden kann. Interoperabilität kann nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, um das gemeinsame Ziel, nämlich die Gewährleistung der Interoperabilität, zu verwirklichen.

    - Ein wichtiges Argument zugunsten einer gemeinsamen Norm ist die Tatsache, dass die Hersteller dadurch Größenvorteile realisieren können und somit die Gerätepreise sinken. Die Erfahrungen der letzten Jahre (z. B. beim Vergleich der in Italien und Deutschland für ähnliche MHP-Produkte verlangten Preise) belegen, dass die Gerätepreise weitgehend von den Marktbedingungen abhängen und sich niedrige Preise in einem Land nicht unmittelbar auch in andere Länder „ausbreiten“.

    - Die Verbreitung interaktiver Dienste geht langsamer vonstatten als erwartet. Die Geschäftsmodelle müssen sich noch weiterentwickeln, bevor eine groß angelegte Ausbreitung elektronischer Behördendienste ins Auge gefasst werden kann.

    - Das neue, einvernehmliche Herangehen und die Zusammenarbeit in Fragen der technischen Interoperabilität, das sich im Bereich des hochauflösenden Fernsehens herausgebildet hat, erscheint als vielversprechendes Vorbild für die Lösung der Interoperabilitätsprobleme auch in anderen Bereichen.

    Nach Ansicht der Kommission bestätigen diese Entwicklungen ihre bisherige Analyse und ihre Schlussfolgerungen, insbesondere, dass eine verbindliche Einführung EU-weiter Normen gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Rahmenrichtlinie nicht nennenswert zum Wachstum des interaktiven digitalen Fernsehens in Europa beitragen würde und sogar beachtliche negative Folgen haben könnte.

    4. SCHLUSSFOLGERUNG

    Die Kommission setzt sich folgende Prioritäten:

    - Gemeinsame Anstrengungen mit den Mitgliedstaaten für den erfolgreichen Übergang zum digitalen Fernsehen als Voraussetzung für interaktive digitale Dienste

    Die Kommission wird die weitere Entwicklung nach ihrer Mitteilung von Mai 2005 beobachten und die Fortschritte in den Mitgliedstaaten genau verfolgen. Informationen über die Umstellungspläne der Mitgliedstaaten werden regelmäßig auf der Europa-Website[11] veröffentlicht.

    - Förderung offener Standards und der Interoperabilität

    Im Zusammenhang mit der Digitalumstellung und der Interoperabilität digitaler Fernsehdienste und -technologien wird sich die Kommission auch weiterhin für offene Normen und Standards einsetzen, die von europäischen Normenorganisationen entwickelt werden.

    - Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und allen Beteiligten

    Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch weiterhin zur Mitarbeit in der Untergruppe „Rundfunk“ des Kommunikationsausschusses als Forum für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich des digitalen Fernsehens im Allgemeinen und des interaktiven digitalen Fernsehens im Besonderen einladen.

    Die MHP-Umsetzungsgruppe hat gezeigt, wie wichtig ein Forum für den Meinungsaustausch zwischen allen interessierten Seiten ist. Gleichzeitig wird die Branche eine Initiative zur weiteren Koordinierung aller Beteiligten ergreifen. Ausgangspunkt dafür ist das Beispiel HDTV, bei dem EBU (Europäische Rundfunkunion) und DIF (Forum für digitale Interoperabilität) ein Europäisches HDTV-Forum geschaffen haben.

    Die Kommission unterstützt solche von der Branche ausgehenden Initiativen und wird gegebenenfalls für die Koordinierung dieser beiden Aktivitäten sorgen.

    - Förderung der internationalen Zusammenarbeit für offene Standards und Interoperabilität beim digitalen Fernsehen

    Das digitale Fernsehen kann einen wichtigen Beitrag zur digitalen Integration und zum sozialen Zusammenhalt leisten. Die Kommission wird auch weiterhin offene, interoperable Normen und Standards für das digitale Fernsehen fördern, damit Inhalte weltweit ausgetauscht werden können. Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ins Leben gerufen und finanziert, um die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Normung zum digitalen Fernsehen voranzubringen. Diese Unterstützung könnte auf die internationale Zusammenarbeit bei der Einführung und Produktion des digitalen Fernsehens ausgeweitet werden.

    - Beobachtung der Verwendung herstellereigener Technologien

    Die Verwendung herstellereigener Technologien wird weiterhin der wettbewerbsrechtlichen Überprüfung unterworfen.

    [1] KOM(2005) 204.

    [2] KOM(2004) 541.

    [3] Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.

    [4] Dies könnte sich mit der Einführung neuer Heimnetzsysteme ändern.

    [5] MHEG-5 ist Teil einer internationalen Norm, die von der Multimedia and Hypermedia Experts Group (MHEG) ausgearbeitet wurde. MHEG-5 ist einfacher als MHP. Es wird davon ausgegangen, dass MHEG-5 in mehr als 5 Millionen Set-top-Boxen verwendet wird.

    [6] WTVML ist eine Erweiterung der Wireless Mark-up Language (WML) für das Fernsehen. Es handelt sich dabei um einen Mikrobrowser für interaktive Fernsehanwendungen. Es wird davon ausgegangen, dass WTVML in mehr als 7 Millionen Set-top-Boxen verwendet wird.

    [7] Dazu gehört auch die Einholung der Stellungnahmen der Mitgliedstaaten im Kommunikationsausschuss.

    [8] Siehe SEK(2004) 346, S. 19.

    [9] Die Unterstützung der VC1-Komprimierung könnte ebenfalls vorgesehen werden, sobald es zur europäischen Norm wird.

    [10] COCOM05-37, erhältlich unter: http://forum.europa.eu.int/Public/irc/infso/cocom1/library.

    [11] http://europa.eu.int/information_society/policy/ecomm/todays_framework/digital_broadcasting /switchover/national_swo_plans/

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