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Document 52005XC1022(01)

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    ABl. C 263 vom 22.10.2005, p. 2–6 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    22.10.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 263/2


    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

    Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    (2005/C 263/02)

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Apulien)

    Nr. der Beihilfe: N 469/2004

    Titel: Maßnahmen in den von Naturkatastrophen getroffenen Agrargebieten (sturzflutartige Regenfälle am 12. Juli 2004 in der Provinz Foggia)

    Zielsetzung: Ausgleich der Schäden, die Unwetter an der landwirtschaftlichen Erzeugung und an landwirtschaftlichen Einrichtungen verursacht haben

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 100 %

    Laufzeit: Maßnahme zur Durchführung einer von der Kommission genehmigten Beihilferegelung

    Andere Angaben: Maßnahme zur Durchführung der Regelung, die die Kommission im Rahmen der staatlichen Beihilfe NN 54/A/2004 genehmigt hat (Schreiben der Kommission C(2005)1622endg. vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Friaul-Julisch-Venetien)

    Beihilfe Nr.: N 470/2004

    Titel: Maßnahmen in den von Naturkatastrophen getroffenen Agrargebieten (Fröste in der Provinz Pordenone am 23. und 25. Mai 2004)

    Zielsetzung: Ausgleich der Schäden, die ungünstige Witterungsbedingungen an der landwirtschaftlichen Erzeugung verursacht haben

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 % der Schäden

    Laufzeit: Maßnahme zur Durchführung einer von der Kommission genehmigten Beihilferegelung

    Andere Angaben: Maßnahme zur Durchführung der Regelung, die die Kommission im Rahmen der staatlichen Beihilfe NN 54/A/2004 genehmigt hat (Schreiben der Kommission C(2005)1622endg. vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Kalabrien)

    Beihilfe Nr.: N 471/2004

    Titel: Beihilferegelung zugunsten der durch Naturkatastrophen geschädigten Anbaugebiete (Hagel am 17./18./19. Juni 2004)

    Zielsetzung: Ausgleich für Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Erzeugung und für Schäden an landwirtschaftlichen Einrichtungen aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 % der Schäden

    Laufzeit: Durchführungsmaßnahme zu einer von der Kommission genehmigten Regelung

    Andere Angaben: Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers NN 54/A/2004 genehmigten Regelung (Schreiben C (2005)1622endg. der Kommission vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Lombardei)

    Beihilfe Nr.: N 474/2004

    Titel: Beihilferegelung zugunsten der geschädigten Anbaugebiete (Hagel vom 20. August 2004, Provinz Bergamo)

    Zielsetzung: Ausgleich für Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Erzeugung aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 % der Schäden

    Laufzeit: Durchführungsmaßnahme zu einer von der Kommission genehmigten Regelung

    Andere Angaben: Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers NN 54/A/2004 genehmigten Regelung (Schreiben C (2005)1622endg. der Kommission vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Kampanien)

    Beihilfe Nr.: N 475/2004

    Titel: Interventionen in den von Naturkatastrophen (Hagelschlag vom 3. September 2004) betroffenen landwirtschaftlichen Gebieten

    Zielsetzung: Ausgleich für Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Erzeugung aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 % der Schäden

    Laufzeit: Durchführungsmaßnahme zu einer von der Kommission genehmigten Beihilferegelung

    Andere Angaben: Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers NN 54/A/2004 genehmigten Regelung (Schreiben C (2005)1622endg. der Kommission vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum der Annahme des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Marche)

    Beihilfe Nr.: N 482/2004

    Titel: Maßnahmen zur Förderung von Systemen der Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen des Agrar- und Lebensmittelsektors

    Zielsetzung: Maßnahmen zur Förderung von Qualitätserzeugnissen und zur Einführung von Systemen der Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen des Agrar- und Lebensmittelsektors:

    Rechtsgrundlage: Legge regionale 10 dicembre 2003, n. 23, articoli 2, 3, 4, 6, 7, 8 e 9

    Haushaltsmittel: Geschätzte jährliche Haushaltszuweisung ca. 2 Millionen EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe: Je nach Maßnahme variabel

    Laufzeit: Maßnahmen A und C: 7 Jahre. Maßnahme B: unbegrenzt

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Emilia-Romagna)

    Beihilfe Nr.: N 484/2004

    Titel: Beihilferegelung zugunsten der geschädigten Anbaugebiete (Hagel im Sommer 2004 in den Provinzen Bergamo Forlí-Cesena, Piacenza, Ravenna, Ferrara und Modena)

    Zielsetzung: Ausgleich für Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Erzeugung und für Schäden an landwirtschaftlichen Einrichtungen aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen (Hagel in den Provinzen Forlì (27.7.2004), Piacenza (20.6.2004), Ravenna (27.7.2004), Ferrara (2.6.2004 und 3.8.2004), Modena (2.6.2004, 24.7.2004 und 3.8.2004)

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: 50 884,37 EUR, zu finanzieren aus den im Rahmen der Beihilferegelung NN 54/A/04 genehmigten Haushaltsmitteln

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 80 % der Schäden

    Laufzeit: Durchführungsmaßnahme zu einer von der Kommission genehmigten Regelung

    Andere Angaben: Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers NN 54/A/2004 genehmigten Regelung (Schreiben C (2005)1622endg. der Kommission vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Friaul–Julisch Venetien)

    Beihilfe Nr.: N 488/2004

    Titel: Interventionen in den geschädigten landwirtschaftlichen Gebieten (Hagelschlag und Wirbelsturm in den Provinzen Triest, Pordenone und Udine in den Sommern 2003 und 2004)

    Zielsetzung: Ausgleich für die Schäden an der landwirtschaftlichen Erzeugung und den Agrarstrukturen aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen (Hagelschlag in der Provinz Pordenone am 13.7.2003 und der Provinz Triest am 27.6.2004, Wirbelsturm in der Provinz Udine am 26.8.2004)

    Rechtsgrundlage: Legge n. 185/1992 e Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigten Regelungen (C 12/b/1995 und NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 % der Schäden

    Laufzeit: Durchführungsmaßnahme zu von der Kommission genehmigten Beihilferegelungen.

    Andere Angaben: Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers C 12/b/1995 genehmigten Regelung (Entscheidung 2004/307/EG der Kommission vom 16. Dezember 2003 und NN 54/A/2004 (Schreiben C(2005)1622 endg. der Kommission vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Sizilien)

    Nr. der Beihilfe: N 490/2004

    Titel: Maßnahmen in den von Naturkatastrophen getroffenen Agrargebieten (Sturmböen in der Provinz Palermo im April und Mai 2004)

    Zielsetzung: Ausgleich der Schäden, die Unwetter an der landwirtschaftlichen Erzeugung und an landwirtschaftlichen Einrichtungen verursacht haben

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 100 %

    Laufzeit: Maßnahme zur Durchführung einer von der Kommission genehmigten Beihilferegelung

    Andere Angaben: Maßnahme zur Durchführung der Regelung, die die Kommission im Rahmen der staatlichen Beihilfe NN 54/A/2004 genehmigt hat (Schreiben der Kommission C(2005)1622endg. vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Apulien)

    Beihilfe Nr.: N 495/2004

    Titel: Beihilferegelung zugunsten der durch Naturkatastrophen geschädigten Anbaugebiete (Hagel am 26. Juli 2004 in der Provinz Brindisi)

    Zielsetzung: Ausgleich für Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Erzeugung und für Schäden an landwirtschaftlichen Einrichtungen aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 %

    Laufzeit: Durchführungsmaßnahme zu einer von der Kommission genehmigten Regelung

    Andere Angaben: Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers NN 54/A/2004 genehmigten Regelung (Schreiben C (2005)1622endg. der Kommission vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Kampanien)

    Beihilfe Nr.: N 512/2004

    Titel: Interventionen in den von Naturkatastrophen betroffenen landwirtschaftlichen Gebieten (Hagelschlag in den Provinzen Neapel uund Benevento am 1., 2., 3., 6. und 25. September 2004)

    Zielsetzung: Ausgleich für die Schäden an der landwirtschaftlichen Erzeugung und den Agrarstrukturen aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 % der Schäden

    Laufzeit: Durchführungsmaßnahme zu einer von der Kommission genehmigten Beihilferegelung

    Andere Angaben: Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers NN 54/A/2004 genehmigten Regelung (Schreiben C(2005)1622 endg. der Kommission vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum der Annahme des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Sizilien)

    Beihilfe-Nr.: N 513/2004

    Bezeichnung: Beihilferegelung zugunsten der durch Naturkatastrophen geschädigten Anbaugebiete (Hagel, Windhose und starke Regenfälle am 17. Juni 2004 in den Provinzen Catania und Trapani)

    Ziel: Ausgleich für Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Erzeugung und für Schäden an landwirtschaftlichen Einrichtungen aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004

    Haushaltsmittel: 22 353 000 EUR, zu finanzieren aus den im Rahmen der Beihilferegelung NN 54/A/04 genehmigten Haushaltsmitteln

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 100 %

    Laufzeit: Durchführungsmaßnahme zu einer von der Kommission genehmigten Regelung

    Andere Angaben: Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers NN 54/A/2004 genehmigten Regelung (Schreiben C (2005)1622endg. der Kommission vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum der Annahme des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Niederlande (Flevoland)

    Beihilfe Nr.: N 516/2003

    Titel: Schulobst-Projekt Flevoland

    Zielsetzung: Die Beihilfemaßnahme soll den Konsum von Obst (Äpfeln) an Grund- und weiterbildenden Schulen in der niederländischen Provinz Flevoland fördern

    Rechtsgrundlage:

    Decentralisatie-overeenkomst van de Staat der Nederlanden en de provincie Flevoland met betrekking tot het Enkelvoudig Programmeringsdocument (EPD) 2000-2006. (PME 000320/08, 24.1.2001)

    EPD-overeenkomst tussen de provincie Flevoland en Stichting schoolfruit Flevoland

    Haushaltsmittel:

    Investitionsbeihilfe: 155 000 EUR

    Technische Unterstützung: 144 000 EUR

    Beihilfe für Werbung/Absatzförderung: 12 500 EUR

    Beihilfeintensität oder -höhe:

    Für Investitionskosten: 38 %

    Für technische Unterstützung: 48 %

    Für Werbung: 25 %

    Laufzeit:

    Investitionsbeihilfe: einmalig

    Beihilfe für technische Unterstützung und Werbung: 2005-2007

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

    Datum des Beschlusses:

    Mitgliedstaat: Italien (Friaul-Julisch-Venetien)

    Beihilfe Nr.: N 525/04

    Titel: Decreto legislativo n. 102/2004: Maßnahmen in den von Naturkatastrophen getroffenen Agrargebieten (Hagelschlag in den Provinzen Udine und Pordenone am 19. und 20. Juni 2004)

    Zielsetzung: Bereitstellung der meteorologischen Daten zu den Unwettern, die die Schäden verursacht haben, für die im Rahmen der unter der Beihilfenummer NN 54/A/04 genehmigten Regelung ein Ausgleich gewährt werden soll

    Rechtsgrundlage: Decreto legislativo n. 102/2004 („Nuova disciplina del Fondo di solidarietà nazionale“)

    Haushaltsmittel: Der noch festzulegende Beihilfebetrag wird aus der Gesamtmittelausstattung der genehmigten Beihilferegelung (NN54/A/04) n in Höhe von 200 Mio. EUR bereitgestellt

    Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 100 %

    Laufzeit: Einmalig

    Andere Angaben: Maßnahme zur Durchführung der Regelung, die die Kommission im Rahmen der staatlichen Beihilfe NN 54/A/2004 genehmigt hat (Schreiben der Kommission C(2005)1622endg. vom 7. Juni 2005)

    Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

    http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/


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