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Document 52005TA1228(07)
Report on the annual accounts of the European Food Safety Authority for the financial year 2004 together with the Authority's replies
Bericht über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde
Bericht über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde
ABl. C 332 vom 28.12.2005, p. 45–52
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
28.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 332/45 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2004 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammen mit den Antworten der Behörde
(2005/C 332/07)
INHALT
1-2 |
EINLEITUNG |
3-6 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES |
7-12 |
BEMERKUNGEN |
Tabellen 1-4
Antworten der Behörde
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „Behörde“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Behörde ist die wissenschaftliche Beratung für die Rechtsetzung der Gemeinschaft sowie die Sammlung und Analyse von Daten, um die Beschreibung und Überwachung von Risiken zu ermöglichen und diesbezügliche unabhängige Informationen bereitzustellen. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben der Behörde zusammengefasste Darstellung ihrer Zuständigkeiten und Tätigkeiten. |
2. |
Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber eine zusammenfassende Übersicht über den Jahresabschluss der Behörde für das Haushaltsjahr 2004. |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES
3. |
Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt. Der Hof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung dieser Rechnung verpflichtet. |
4. |
Der Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 von seinem Exekutivdirektor erstellt und übermittelt. Der Rechnungshof hat einen Bestätigungsvermerk über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erteilen. |
5. |
Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese wurden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für den nachstehenden Bestätigungsvermerk. |
Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2004 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeMit Ausnahme der Bemerkungen in den Ziffern 9-11 sind die dem Jahresabschluss der Behörde zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.
BEMERKUNGEN
7. |
Die Bewertung der Übertragungsrate der zulasten der Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres zu verbuchenden Mittel stützt sich auf die Erklärungen der bevollmächtigten Anweisungsbefugten. Diese Erklärungen müssen so verfasst sein, dass der Rechnungsführer die tatsächlichen Ausgaben zulasten der Behörde bewerten kann, was nicht immer der Fall ist. |
8. |
Bei der Verwaltung der Anlagewerte traten erhebliche Schwachstellen zutage, insbesondere im Hinblick auf die Identifizierung der in das Bestandsverzeichnis einzutragenden Gegenstände (4). Darüber hinaus sind die für die körperliche Bestandsaufnahme angewandten Verfahren unzulänglich. |
9. |
Im Rahmen der Personaleinstellung werden Ablehnungsbescheide gegenüber den Bewerbern nicht begründet; die Abschlussberichte der Ausleseverfahren sind oft unvollständig oder bei Hilfskräften sogar inexistent. Das in den ersten Phasen der Bewerberauslese angewandte EDV-Programm gewährleistet nicht, dass die Daten vollständig erfasst werden. Oft ist die Entscheidung für die Einstufung der Bediensteten weder mit Gründen noch mit beweiskräftigen Belegen versehen. |
10. |
Hilfskräfte wurden ohne Ausleseverfahren eingestellt. Darüber hinaus wurden zugunsten bestimmter Bewerber Bescheinigungen von Personen ausgestellt, die selbst Mitglieder des betreffenden Ausleseausschusses waren. Zwei Personen wurde eine Bescheinigung über die beabsichtigte Einstellung als Zeitbedienstete ausgestellt, obwohl die Anstellungsbehörde keine diesbezügliche Entscheidung getroffen hatte. In einem Fall wurde ein erfolgreicher Bewerber unmittelbar auf einen anderen Posten ernannt. |
11. |
Ein Auftrag wurde auf der Grundlage von zwei Angeboten vergeben, obwohl nach der Finanzregelung mindestens drei Bieter für Aufträge in diesem Wert (5) erforderlich sind. Die Behörde hat den Betrag eines dieser Angebote nach unten korrigiert und dann den Zuschlag erteilt. In einem anderen Fall war der Vorsitzende des Bewertungsausschusses ein ehemaliger Angestellter der Firma, an die der Auftrag vergeben wurde. Dem Ausschuss gehörte auch ein dem Vorsitzenden unmittelbar untergeordneter Angestellter an. Der letzte Fall betrifft einen Auftrag, der freihändig vergeben wurde, ohne dass wenigstens eine der einschlägigen Bestimmungen erfüllt gewesen wäre (6). |
12. |
Die Behörde sollte alles daransetzen, im Rahmen der Personaleinstellung und Auftragsvergabe eine größere Transparenz der Entscheidungen zu gewährleisten, um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen sicherzustellen und einen Verdacht auf Parteilichkeit gar nicht erst aufkommen zu lassen. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seinen Sitzungen vom 5. Oktober und 7. Dezember 2005 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Hubert WEBER
Präsident
(1) ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) Der Jahresabschluss wurde am 1. August 2005 erstellt und ging beim Hof am 17. August 2005 ein.
(4) Artikel 103 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1).
(5) Auftragswert: 8 400 Euro. Artikel 129 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan (ABl. L 357 vom 31.12.2002).
(6) Artikel 126 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan (ABl. L 357 vom 31.12.2002).
Tabelle 1
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)
Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002) |
Verwaltungsaufbau (Gouvernance) |
Der Behörde 2004 zur Verfügung gestellte Mittel (Daten für 2003) |
Lieferungen und Leistungen im Jahr 2004 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Freizügigkeit der Lebensmittel und Futtermittel (Artikel 37 des Vertrags) Beitrag zu einem hohen Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der auf wissenschaftlichen Ergebnissen gestützten neuen Entwicklungen (Artikel 95 des Vertrags) Gemeinsame Handelspolitik (Artikel 133 des Vertrags) Gesundheitswesen (Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b des Vertrags) |
Ziele
|
Aufgaben
|
(1) Verwaltungsrat Zusammensetzung 14 vom Rat benannte Mitglieder (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) und ein Vertreter der Kommission Aufgabe Annahme des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung (2) Geschäftsführender Direktor Nach Anhörung des EP Ernennung vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer Bewerberliste, die von der Kommission vorgeschlagen wird (3) Beirat Zusammensetzung Ein Vertreter pro Mitgliedstaat Aufgabe Beratung des Direktors (4) Wissenschaftlicher Ausschuss und wissenschaftliche Gremien Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde (5) Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof (6) Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates |
Endgültiger Haushaltsplan: 29,1 Millionen Euro (12,6 Millionen Euro), davon 100 % (100 %) Gemeinschaftszuschuss Personalbestand am 31. Dezember 2004: 138 im Stellenplan vorgesehene Planstellen (49) davon besetzt:102 (27) + 37 (36) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte) Personalbestand insgesamt: 139 (63) davon:
|
158 Stellungnahmen wurden angenommen und veröffentlicht; sie behandeln viele Themen und u. a. Aromastoffe, genetisch veränderte Organismen (GMO), bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) und transmissible spongiforme Enzephalopathie (TSE); Organisation von zwei wissenschaftlichen Kolloquien über spezifische Themen: Aufbau des internen wissenschaftlichen Sachverstands, Ermittlung von Risiken sowie Vernetzung und Sammlung von wissenschaftlichen Daten; Der Beirat trat vier Mal zusammen, um über ein Netzwerk mit nationalen Einrichtungen spezifische Themen, z. B. die Koordinierung im Krisenfall, zu behandeln. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Quelle: Angaben der Behörde. |
Tabelle 2
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit — Ausführung des Haushaltsplans 2004
(1000 Euro) |
||||||||||||||||
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||||||||||
Herkunft der Einnahmen |
Im festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen |
Eingezogene Einnahmen |
Zuweisung der Ausgaben |
Mittel des festgestellten Haushaltsplans |
Aus dem Vorjahr übertragene Mittel |
Verfügbare Mittel (Haushaltsplan 2003 und Übertrag vom Haushaltsjahr 2002) |
||||||||||
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen (1) |
annulliert |
ausgewiesen |
ausgezahlt |
annulliert |
ausgewiesen |
gebunden |
ausgezahlt |
übertragen |
annulliert |
||||
Zuschüsse der Gemeinschaft |
29 092 |
18 000 |
Titel I Personal |
11 509 |
8 641 |
8 251 |
390 |
2 868 |
149 |
140 |
9 |
11 658 |
8 790 |
8 391 |
390 |
2 876 |
Sonstige Zuschüsse |
0 |
0 |
Titel II Verwaltung |
5 633 |
5 094 |
3 617 |
1 477 |
539 |
1 189 |
1 058 |
130 |
6 822 |
6 283 |
4 676 |
1 477 |
669 |
Sosntige Einnahmen |
0 |
0 |
Titel III Operative Tätigkeiten |
11 950 |
7 517 |
4 051 |
3 818 |
4 081 |
2 894 |
2 019 |
875 |
14 844 |
10 411 |
6 071 |
3 818 |
4 956 |
Insgesamt |
29 092 |
18 000 |
Insgesamt |
29 092 |
21 252 |
15 919 |
5 684 |
7 488 |
4 233 |
3 219 |
1 014 |
33 325 |
25 485 |
19 139 |
5 684 |
8 502 |
NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle: Angaben der Behörde. Diese Tabelle ergibt eine zusammenfassende Darstellung der von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben. |
Tabelle 3
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit — Betriebswirtschaftliche Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und 2003
(1000 Euro) |
||
|
2004 |
2003 (2) |
Betriebseinnahmen |
20 591 |
10 171 |
Betriebseinnahmen insgesamt |
20 591 |
10 171 |
Verwaltungsausgaben |
||
Personalausgaben |
–7 564 |
–3 213 |
Gebäude und entsprechende Ausgaben |
–4 192 |
– 781 |
Sonstige Ausgaben |
–1 263 |
– 536 |
Abschreibungen und Wertminderungen von konsolidierten Stellen |
– 333 |
– 204 |
Operative Ausgaben |
–6 431 |
–2 159 |
Betriebsaufwendungen insgesamt |
–19 783 |
–6 894 |
Gewinn/(Verlust) aus dem Geschäftsbetrieb |
808 |
3 277 |
Einnahmen aus Finanzgeschäften |
0 |
1 |
Kosten von Finanzgeschäften |
–7 |
–3 |
Gewinn/(Verlust) aus dem Geschäftsbetrieb |
–6 |
–2 |
Laufender Gewinn/(Verlust) |
802 |
3 275 |
Außergewöhnliche Gewinne |
|
402 |
Außergewöhnliche Verluste |
–27 |
|
Aussergewöhnlicher Gewinn/(Verlust) |
–27 |
402 |
Ergebnis des haushaltsjahres |
775 |
3 677 |
NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle: Angaben der Behörde. Diese Tabelle ergibt eine zusammenfassende Darstellung der von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben. |
Tabelle 4
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2004 und zum 31. Dezember 2003
(1000 Euro) |
|||||
Aktiva |
2004 |
2003 |
Passiva |
2004 |
2003 (3) |
A. Anlagevermögen |
|
|
A. Eigenkapital |
|
|
Anlagevermögen |
|
|
Übertragener Saldo |
3 677 |
|
EDV-Programme |
423 |
362 |
Saldo des Haushaltsjahres |
775 |
3 677 |
Sachanlagen |
|
|
Insgesamt |
4 452 |
3 677 |
EDV-Material |
1 035 |
701 |
C. Verbindlichkeiten |
|
|
Anlagen und Mobiliar |
151 |
106 |
Laufende Verbindlichkeiten |
|
|
Abschreibungen |
– 537 |
– 204 |
Personalgehälter |
13 |
8 |
|
|
|
Steuern und Sozialversicherungen |
77 |
|
Insgesamt |
1 071 |
965 |
Konsolidierte Stellen (EG) (4) |
2 069 |
146 |
B. Umlaufvermögen |
|
|
Transitorische und antizipative Passiva |
2 686 |
1 535 |
Bestand |
|
|
|
|
|
Kurzfristige Forderungen |
|
|
|
|
|
Vorauszahlungen |
323 |
|
|
|
|
Personal |
50 |
|
|
|
|
Laufende Forderungen |
1 |
1 |
|
|
|
Sonstige Forderungen |
36 |
40 |
|
|
|
Konsolidierte Stellen (EG) (4) |
4 568 |
|
|
|
|
Transitorische und antizipative Aktiva |
47 |
2 |
|
|
|
Verfügbare Mittel |
|
|
|
|
|
Banken |
3 202 |
4 342 |
|
|
|
Zahlstelle |
|
15 |
|
|
|
Insgesamt |
8 226 |
4 400 |
Insgesamt |
4 845 |
1 688 |
Aktiva insgesamt |
9 297 |
5 365 |
Passiva insgesamt |
9 297 |
5 365 |
NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben. Quelle: Angaben der Behörde. Diese Tabelle ergibt eine zusammenfassende Darstellung der von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben. |
(1) Einschließlich nichtautomatische Mittelübertragungen (siehe Beschluss des Verwaltungsrats vom 18. Januar 2005).
NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.
Quelle: Angaben der Behörde. Diese Tabelle ergibt eine zusammenfassende Darstellung der von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben.
(2) Die Daten des Haushaltsjahres 2003 wurden zur Abstimmung auf die periodengerechte Buchführung überarbeitet.
NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.
Quelle: Angaben der Behörde. Diese Tabelle ergibt eine zusammenfassende Darstellung der von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben.
(3) Die Daten des Haushaltsjahres 2003 wurden zur Abstimmung auf die periodengerechte Buchführung überarbeitet.
(4) Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft.
NB: Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.
Quelle: Angaben der Behörde. Diese Tabelle ergibt eine zusammenfassende Darstellung der von der Behörde in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Angaben.
ANTWORTEN DER BEHÖRDE
7. |
Die Behörde wird darauf achten, dass das eingerichtete System, das der Information des Rechnungsführers über die Aufwendungen des Haushaltsjahres dient, genauere und zuverlässigere Angaben liefert. |
8. |
Im November 2005 wird die Behörde nach Abschluss des Umzugs nach Parma eine vollständige Überprüfung ihres Bestandes vornehmen. Die verwendete Methode sieht die Eintragung der Güter in das Bestandsverzeichnis nach dem Erhalt oder spätestens nach der Bezahlung derselben vor. |
9. |
Die Ausleseverfahren wurden vervollkommnet, um ihre Transparenz sowie die Transparenz der Entscheidungen über Einstellungen zu verbessern. Die vom Hof festgestellten Unzulänglichkeiten waren darauf zurückzuführen, dass es notwendig war, die Behörde sehr schnell einzurichten. Das vom Hof erwähnte EDV-Programm wird nur noch als Datenbank eingesetzt. |
10. |
Seit September 2004 erfolgen die Auswahl und die Einstellung von Hilfskräften nach einem vereinfachten Verfahren. Die Mitglieder des Ausleseausschusses sind verpflichtet, bei den Auswahlgesprächen kundzutun, ob ihnen ein Bewerber bekannt ist. Die Behörde prüft Maßnahmen, um das Risiko zu mindern, dass die Unparteilichkeit des Ausleseausschusses in Frage gestellt wird. Eine Bescheinigung über die Einstellung als Bediensteter auf Zeit wurde für zwei erfolgreiche Bewerber für Stellen ausgestellt, die nach Maßgabe des Haushaltsplans, d. h. spätestens innerhalb von 6 Monaten, zu besetzen waren. |
11. |
In dem Bemühen um eine bessere Einhaltung der für die Vergabe von Aufträgen anzuwendenden Vorschriften hat die Behörde verschiedene Maßnahmen ergriffen und ein internes Netz mit dem Ziel eingerichtet, das Verständnis für die geltenden Vorschriften zu vertiefen und die betreffenden Mitarbeiter weiterzubilden. Hinsichtlich der vom Hof aufgeführten Fälle ist festzustellen, dass die Zusammensetzung der Bewertungsausschüsse von der EFSA gemäß den allgemein angewandten Grundsätzen und in Abhängigkeit von der Anzahl der Mitarbeiter festgelegt wird, die über die Fähigkeit zur technischen Bewertung verfügen, denn deren Anzahl ist in einer kleineren Einrichtung begrenzt. Die freihändige Vergabe eines Auftrages für eine punktuelle Leistung war auf Schwierigkeiten bei der Planung zurückzuführen; daraufhin war diese Leistung Gegenstand eines Ausschreibungsverfahrens. |
12. |
Die Behörde bemüht sich immer um die Einhaltung der geltenden Vorschriften und wird ihre Anstrengungen im Hinblick auf Gleichbehandlung und Transparenz sowohl in der Einstellungspolitik als auch in Bezug auf die Ausschreibungspolitik fortsetzen. |