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Document 52005DC0431

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Zweite eSafety-Mitteilung - Verbreitung des eCall-Systems under den Bürgern

/* KOM/2005/0431 endg. */

52005DC0431

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Zweite eSafety-Mitteilung - Verbreitung des eCall-Systems under den Bürgern /* KOM/2005/0431 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 14.9.2005

KOM(2005) 431 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Zweite eSafety-Mitteilung VERBREITUNG DES ECALL-SYSTEMS UNDER DEN BÜRGERN

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Zweite eSafety-Mitteilung VERBREITUNG DES ECALL-SYSTEMS UNDER DEN BÜRGERN

1. EINLEITUNG

In ihrer Mitteilung „ i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung “ hat die Kommission ihre Strategie für die Gestaltung der Informationsgesellschaft bis 2010 dargelegt. Die i2010-Initiative zeigt die besondere Bedeutung des Verkehrssektors, der 10 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts und der Beschäftigung ausmacht, und die enorme Bedeutung der IKT-Forschung und -Entwicklung. Schließlich sind sichere und effiziente Verkehrsmittel und Mobilitätsdienste eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der Lissabonner Ziele für Wachstum und Beschäftigung.

Damit weitere Fortschritte bei der Erfüllung dieser Ziele erreicht werden, wird die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen: Rechtsinstrumente im Bereich der Telekommunikation, Forschungsmittel und politische Initiativen. Zu diesem Zweck wird die Kommission im Rahmen ihrer i2010-Strategie [1] eine Leitinitiative „Intelligentes Fahrzeug“ ergreifen.

Die vorliegende Mitteilung, in der es um dringende praktische Maßnahmen zur Einführung des europaweiten bordeigenen Notrufsystems „eCall“ geht, ist der erste Baustein dieser neuen Initiative „Intelligentes Fahrzeug“[2].

Die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr ist sowohl aus menschlicher wie wirtschaftlicher Sicht notwendig. Im Jahr 2004 starben auf den Straßen der 25 EU-Mitgliedstaaten 43 000 Menschen. Werden jetzt nicht dringend Maßnahmen getroffen, so kann das ehrgeizige Ziel der Verringerung der Todesopfer im Straßenverkehr auf 25 000 bis zum Jahr 2010[3] nicht erreicht werden: die derzeitige Tragödie auf Europas Straßen würde andauern und weiter unfassbares menschliches Leid verursachen. Dies würde auch andauernd hohe Kosten für unsere Gesundheitssysteme bedeuten und die Volkswirtschaften wegen der Produktivitätsausfälle und der großen materiellen Schäden belasten.

Es gibt heute die Technik, die Menschenleben retten und die Schwere der Verletzungen mindern kann. In ihrer ersten eSafety-Mitteilung[4] schlug die Kommission Maßnahmen zur Entwicklung und Einführung intelligenter Fahrzeugsicherheitssysteme auf der Grundlage modernster Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) vor. Diese Systeme sind in der Lage, Unfälle ganz zu vermeiden, deren Folgen zu mindern und, falls es doch zum Unfall kommt, bei der Rettung zu helfen.

Seit der Verabschiedung der ersten eSafety-Mitteilung wurden beträchtliche Fortschritte gemacht, und viele Technologien, Systeme und Dienste zur Steigerung der Straßenverkehrssicherheit sind nun einsatzbereit. Eines dieser Systeme ist das europaweite bordeigene Notrufsystem eCall .

Bei einem Unfall setzt das im Fahrzeug eingebaute eCall-Gerät einen Notruf ab, der automatisch an die nächstgelegene Notrufzentrale übermittelt wird. Dieser Notruf kann zwar auch manuell ausgelöst werden, wird bei schweren Unfällen aber automatisch vom Fahrzeug gesendet. eCall hilft durch die Übermittlung präziser Informationen über den Unfallort, Leben zu retten, denn die Notdienste werden sofort verständigt und wissen genau, wohin sie fahren müssen. Dies führt zu einer enormen Verkürzung der Wartezeit bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte.

Die groß angelegte eCall-Einführung gehört zu den Schwerpunkten der eSafety-Initiative. Seit 2002 arbeiten alle Beteiligten zusammen und haben einen eCall-Einführungsplan ausgearbeitet. Die eCall-Einführung könnte sich jedoch beträchtlich verzögern, wenn nun die Mitgliedstaaten nicht dringend Maßnahmen ergreifen.

2. Aufbau des europaweiten bordeigenen Notrufdienstes (eCall)

Eine Hauptempfehlung der ersten eSafety-Mitteilung war die Einführung eines harmonisierten europaweiten bordeigenen Notrufdienstes (eCall) auf der Grundlage des einheitlichen europäischen Notrufs 112.

Jedes Jahr gibt es in Europa über 1,7 Millionen Verkehrsunfälle, bei denen ärztliche Hilfe erforderlich ist, und noch viel mehr Unfälle, bei denen andere Arten der Hilfe benötigt werden. Nach dem Unfall stehen die Menschen im Fahrzeug oft unter Schock, wissen nicht, wo sie sich befinden, können dies nicht mitteilen oder sind nicht in der Lage ein Mobiltelefon zu benutzen. In allen diesen Fällen hilft eCall, denn das System kann die Reaktionszeiten der Notdienste drastisch verkürzen, Menschenleben retten und die Folgen schwerer Verletzungen mindern helfen. Von der eCall-Einführung werden riesige soziale und wirtschaftliche Vorteile erwartet.

Auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung des eCall-Systems sind bereits wichtige Fortschritte erzielt worden. Die zur Vorbereitung dieser Einführung gebildete eCall Driving Group (eCall-Fördergruppe) hat 2009 als Zieltermin für die flächendeckende Einführung festgesetzt .

Zum Aufbau einer vollständigen Notdienstkette, wie sie für eCall erforderlich ist, müssen allerdings viele Behörden zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist bisher nur stockend angelaufen, und in vielen Mitgliedstaaten ist noch gar nichts unternommen worden. Die Notwendigkeit einer Modernisierung der Notdienste wird zwar eingeräumt, wegen fehlender Mittel oder aus organisatorischen Schwierigkeiten sind dem aber bisher kaum Taten gefolgt.

Die Kommission drängt die nationalen und regionalen Regierungen nachdrücklich, nun tätig zu werden und die Investitionen in die für eCall notwendigen Notdienstinfrastrukturen zu veranlassen, damit der europaweite Dienst im Jahr 2009 überall in Betrieb gehen kann.

2.1 Wie funktioniert eCall?

Der bordeigene eCall-Notruf wird entweder manuell von den Fahrzeuginsassen oder nach einem Unfall automatisch durch Aktivierung bestimmter Sensoren im Fahrzeug ausgelöst. Das bordeigene eCall-Gerät setzt nach seiner Auslösung einen Notruf mit direkter Sprach- und Datenverbindung zum nächstgelegenen Notdienst ab (in der Regel zur nächstgelegenen „112“-Notrufzentrale), siehe Abbildung 1. Über die Sprachverbindung können die Fahrzeuginsassen mit einem geschulten eCall-Mitarbeiter sprechen. Gleichzeitig werden bestimmte Mindestdaten an den eCall-Mitarbeiter, der den Anruf entgegennimmt, übermittelt.

Zu den Mindestdaten gehören Informationen über den Unfall wie Zeitpunkt, genauer Standort, Fahrzeugkennung und eCall-Status (zumindest die Angabe, ob der Notruf manuell oder automatisch ausgelöst wurde) sowie Angaben über einen möglichen Diensteanbieter.

2.2 Warum brauchen wir überhaupt eCall?

Das von der Kommission geförderte Projekt E-MERGE[5] kam in einer Analyse zu dem Ergebnis, dass ein eCall-System, das präzise Angaben über den Unfallort an die Notrufzentrale und die Notdienste übermittelt, zur Verringerung der Reaktionszeit nach dem Unfall um 50 % in ländlichen Gebieten und um bis zu 40 % in städtischen Gebieten führt. Durch eine schnellere medizinische Versorgung der Verletzten nach dem Unfall kann die Sterberate und die Schwere der Verletzungstraumata ganz erheblich gesenkt werden. In der Unfallmedizin spricht man von der entscheidenden „ersten Stunde“.

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Abbildung 1: Funktionsprinzip von eCall

Nach den vom Projekt E-MERGE und der SEiSS-Studie[6] durchgeführten Kosten-Nutzen-Schätzungen könnten in den 25 EU-Staaten bis zu 2 500 Menschleben pro Jahr gerettet und die Schwere der Unfallfolgen um bis zu 15 % verringert werden . Diese Schätzungen beruhen auf der CARE-Unfalldatenbank[7] von 2002.

Nach Unfällen im Straßenverkehr kommt es auch zu Staus und möglicherweise zu Folgeunfällen. Durch die kürzere Reaktionszeit kann eCall dadurch auch zur Stauverringerung beitragen. Den oben genannten Untersuchungen zufolge kann diese Verringerung bis zu 20 % ausmachen. Außerdem können andere Verkehrsteilnehmer schneller über den Unfall informiert werden.

Nach einer Schätzung der Gesamtauswirkungen von eCall in der SEiSS-Studie belaufen sich die jährlichen Unfallkosteneinsparungen auf bis zu 22 Milliarden € und die jährlichen Staukosteneinsparungen auf bis zu 4 Milliarden €, was einen Gesamtnutzen von bis zu 26 Milliarden € ergibt. Angesichts dieses Nutzens sind die erforderlichen Investitionen recht gering: 150 € pro Fahrzeug und bis zu 50 000 € für die Ausrüstung einer Notrufzentrale[8]. Auf der Grundlage dieser Anfangsinvestition pro Notrufzentrale würden sich – einschließlich der Kosten für Personalschulung und sprachliche Unterstützung sowie einschließlich der Fahrzeuggeräte – die jährlichen Gesamtkosten auf 4,55 Milliarden € in der gesamten EU-25 belaufen. Bei dieser Berechnung wurde davon ausgegangen, dass in der EU-25 durchschnittlich eine Notrufzentrale mit 60 Mitarbeitern pro 31 000 Einwohner erforderlich ist.

Wie diese Zahlen belegen, hat eCall ein äußerst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis . Selbst wenn man von einer niedrigeren Erfolgsrate und höheren Kosten ausginge, bliebe das Kosten-Nutzen-Verhältnis noch positiv, was die Solidität der Investitionen in den eCall-Dienst unterstreicht.

2.3 Warum basiert der eCall-Dienst auf dem Notruf 112?

Ziel des eCall-Projekts ist die Einführung eines europaweiten Notdienstes, der für alle Fahrzeuge in Europa zur Verfügung steht , unabhängig von deren Ausführung, Zulassungsland und Standort. Die Europäer verreisen immer häufiger mit ihrem Kraftfahrzeug ins Ausland. Deshalb ist ein europaweit interoperabler Dienst die Voraussetzung für eCall.

Der einheitliche europäische Notruf 112 wurde durch eine Entscheidung des Rates von 1991[9] für eben diese Art von Notrufdiensten geschaffen. Anrufe an dieser Nummer werden in den verschiedenen europäischen Ländern stets an die nächstgelegene Notrufzentrale weitergeleitet. Solche Anrufe sind von jedem Telefon aus gebührenfrei und werden normalerweise vorrangig vermittelt.

Ein immer größerer Teil der jährlich 180 Millionen Anrufe bei den Notdiensten werden von Mobiltelefonen aus getätigt (derzeit 60–70 %). Bei etwa 15 % dieser Anrufe kann der Standort des Anrufers nicht genau bestimmt werden , was zu erheblichen Verzögerungen bei der Entsendung der Einsatzkräfte führt oder die Hilfe sogar unmöglich macht.

Nach der im Jahr 2002 erlassenen Universaldienstrichtlinie[10] sind die Betreiber öffentlicher Netze verpflichtet, den Notdiensten bei allen Anrufen den Anruferstandort zu übermitteln , soweit dies technisch möglich ist[11]. Die 112-Anrufe mit Standortangabe werden als „E112“-Anrufe bezeichnet.

Die Einbeziehung der Standortübermittlung in die Verarbeitung der E112-Anrufe zu den Notrufzentralen kommt auch dem eCall-System zugute. Nachdem diese Investitionen erst einmal getätigt wurden, sind die Kosten für die Anpassung der Notrufzentralen an die eCall-Anforderungen vergleichsweise gering. Durch die Nutzung des Notrufs 112 ist es möglich, mit relativ geringen Mitteln einen eCall-Dienst aufzubauen, der tatsächlich europaweit funktioniert und auf den geltenden Richtlinien beruht.

Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation[12] enthält Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten und zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Es wird aber davon ausgegangen, dass in echten Notfällen die Hilfeleistung Vorrang vor dem Datenschutz hat. Die Richtlinie erlaubt daher die Verarbeitung von Standortangaben und anderen personenbezogenen Daten durch Einrichtungen, die mit der Abwicklung von Notrufen betraut sind.

2.4 Fahrplan für eine flächendeckende Einführung bis 2009

Die eCall Driving Group wurde gebildet, um eine Rahmenarchitektur und ein Geschäftsmodell für das eCall-System auszuarbeiten und die Rollen der verschiedenen öffentlichen und privaten Beteiligten zu bestimmten. Dazu zählen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, Telekommunikationsbetreiber, Betreiber der Notrufzentralen, Automobilhersteller, Ausrüstungsanbieter, Straßenverwaltungen, Automobilclubs, das Versicherungsgewerbe und Dienstleister.

Die eCall Driving Group hat eine gemeinsame Absichtserklärung[13] über die eCall-Einführung vorgelegt. Durch diese Absichtserklärung soll vor allem sichergestellt werden, dass e Call später auch in allen EU-Mitgliedstaaten funktionieren wird. Diese Absichtserklärung bindet alle Beteiligten bei der Einführung des eCall-Systems auf der Grundlage gemeinsam verabschiedeter Spezifikationen für Architektur und Schnittstellen sowie die zu übermittelnden Mindestdaten. Die Absichtserklärung („MoU“) wurde im August 2004 von der Europäischen Kommission, von der ACEA im Namen der Automobilindustrie und von der branchenübergreifenden Partnerschaft ERTICO im Namen ihrer Partner unterzeichnet. Sie hat heute über 50 Unterzeichner.

Die eSafety-Partner haben einen Fahrplan für die eCall-Einführung vereinbart , der in Abbildung 2 dargestellt wird. Die wichtigsten Meilensteine sind:

a) Vereinbarung eines Plans für die eCall-Einführung, eines Geschäftsmodells und der Normen bis Ende 2005;

b) vollständige Spezifizierung des bordeigenen eCall-Systems und Beginn der Entwicklung ab Mitte 2006;

c) groß angelegte Praxiserprobung mit Erstanwendern im Jahr 2007;

d) Einführung von eCall als Standardausstattung aller Fahrzeugen, die nach September 2009 in Verkehr gebracht werden.

Damit das e Call-System funktionieren kann, müssen die Notdienste in den Mitgliedstaaten ihre Notrufzentralen entsprechend aus- bzw. aufrüsten, so dass sie die e Call-Standortangaben spätestens ab 2007 auch verarbeiten können.

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Abbildung 2: Fahrplan für die eCall-Einführung

3. Maßnahmen zur Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern bis 2009

Mit der Unterstützung der Beteiligten aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor kann das eCall-System verwirklicht werden. Die Hersteller sind bereit, ab den Modellen, die nach September 2009 auf den Markt kommen, alle Neufahrzeuge mit eCall-Geräten auszustatten . Ohne die umfassende Unterstützung der Mitgliedstaaten wird die Automobilindustrie allerdings keinerlei Investitionen tätigen. Alle Beteiligten müssen gemeinsam vorgehen , um eCall in den nationalen und internationalen Gremien voranzubringen, namentlich im eSafety-Forum.

3.1 Maßnahmen der Mitgliedstaaten

1. Alle Mitgliedstaaten sollten die eCall-Absichtserklärung unterzeichnen. Die Mitgliedstaaten sollten unverzüglich die gemeinsame Absichtserklärung über eCall auf geeigneter Ebene unterzeichnen und sich zur Einführung des europaweiten eCall-Systems verpflichten. Die Absichtserklärung hat bereits über 50 Unterzeichner, darunter befinden sich aber nur zwei Mitgliedstaaten (Finnland und Schweden) sowie die Schweiz. Durch die ausbleibende Unterzeichnung, insbesondere durch die Mitgliedstaaten, könnte die eCall-Einführung verzögert und das Engagement der Privatwirtschaft geschwächt werden. 2. Die Mitgliedstaaten sollten den Notruf 112 und E112 fördern. Die einheitliche europäische Notrufnummer 112 wird in 24 Mitgliedstaaten verwendet[14]. Sie wird jedoch parallel zu nationalen Rufnummern verwendet, lediglich in Dänemark und den Niederlanden ist sie die einzige Notrufnummer. Die meisten Mitgliedstaaten ermuntern ihre Betreiber öffentlicher Funknetze auch nur recht zögerlich zur Bereitstellung von Standortangaben (E112). Da eCall auf dem Notruf 112 und E112 beruht, sollten die Mitgliedstaaten die Verwendung des Notrufs 112 fördern und Schritte zur beschleunigten Einführung der Übermittlung von Standortangaben in ihren öffentlichen Funknetzen einleiten. 3. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Notrufzentralen für die Verarbeitung der um Standortangaben erweiterten E112-Notrufe und der eCall-Notrufe aufrüsten. Die Mitgliedstaaten sollten zusagen, dass sie bis spätestens Ende 2007 für die Schaffung geeigneter Programme zur Aufrüstung der Infrastruktur in den Notrufzentralen sorgen werden, damit der Anruferstandort und andere Angaben von eCall-Notrufen aus Fahrzeugen verarbeitet werden können. Zunächst sollten die Mitgliedstaaten zur Anpassung an die E112-Anforderungen ihre Notrufzentralen für die Verarbeitung der Standortangaben von E112-Anrufen ausrüsten und dann danach weiter für die Verarbeitung der eCall-Notrufe entsprechend den von der ETSI entwickelten Normen aufrüsten. 4. Die Mitgliedstaaten sollten ausreichende standortbezogene Notrufdienste und deren sprachliche Unterstützung gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre Notrufzentralen eCall-Notrufe aus Fahrzeugen verarbeiten können, dass das Personal dafür entsprechend geschult wird und dass dies in den notwendigen Sprachen erfolgen kann. Sie sollten außerdem ihre gesamte Notdienstkette mit den geeigneten IKT modernisieren (Notrufzentrale, Koordinierung, Einsatzfahrzeuge, Krankenhaus-Notaufnahme), um eine schnelle und zuverlässige Hilfe bei Verkehrsunfällen zu gewährleisten und die von den bordeigenen eCall-Geräten gelieferten Informationen vollständig nutzen zu können. Das Projekt RESCUE[15] entwickelt gegenwärtig ein Dienstkonzept für die gesamte Notdienstkette. |

3.2 Förderung von eCall in nationalen und internationalen Gremien

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten nachdrücklich die Schaffung nationaler Plattformen für die eCall-Förderung. Daran sollten sich die zuständigen Ministerien (Verkehr, Telekommunikation und Inneres), die für die Notdienste zuständigen Behörden sowie die Privatwirtschaft und die Dienstleister beteiligen. Zur Unterstützung der nationalen Aktivitäten wird die Kommission eine Werbekampagne für die Notrufe 112, E112 und eCall sowie Konferenzen zum Austausch der bewährten Praxis durchführen.

Ferner wird die Kommission im Ausschuss für Katastrophenschutz die Bildung einer Untergruppe für Notrufe , 112, E112 und eCall vorschlagen. Die Mitgliedstaaten sollten die Arbeit dieser Untergruppe unterstützen, damit die verbleibenden Probleme in Bezug auf die notwendigen Investitionen in den interoperablen europaweiten E112-Notruf und den eCall-Dienst in allen Ländern zügig gelöst werden.

Alle eSafety-Beteiligten sollten die Arbeit der eCall Driving Group unterstützen und dieses Forum für die Lösung der verbleibenden Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des europaweiten eCall-Systems bis 2009 unterstützen. Dazu gehört auch die Vereinbarung der Spezifikationen für das bordeigene System, die Vereinbarung des eCall-Geschäftsmodells und die Organisation der Praxiserprobung.

Das eSafety-Forum ist ein wichtiges europäisches Gremium für die Weiterführung des Dialogs über die beschleunigte Entwicklung, Einführung und Nutzung intelligenter Fahrzeugsicherheitssysteme in Europa. Die Kommission wird regelmäßig hochrangige Sitzungen und Vollversammlungen des Forums organisieren. Dadurch erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, die Fortschritte bei der eCall-Einführung zu verfolgen und die ggf. notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Das eCall-System muss in allen GSM- und 3G-Netzen in Europa funktionieren. Voraussetzung dafür ist die Normung der eCall-Transaktions- und Datenübertragungsprotokolle zwischen den bordeignen eCall-Endgeräten und den Notrufzentralen. Die Kommission hat ETSI gebeten, die eCall-Normung zu beschleunigen und – soweit notwendig – dazu mit CEN zusammenzuarbeiten. ETSI dürfte seine Normenentwürfe für eCall Ende 2005 vorlegen.

4. EINE SICHERERE ZUKUNFT MIT ESAFETY UND ANDEREN KOMMISSIONSINITIATIVEN

Die eSafety-Initiative ist Teil der umfassenden Kommissionsstrategie zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und der Effizienz des Straßenverkehrs in Europa.

Im Bereich der Straßenverkehrssicherheit wird die eSafety-Initiative weltweit geschätzt. Das eCall-System ist ein eSafety-Schwerpunkt, der nun ausgereift ist. Innerhalb des eSafety-Forums wurden elf Arbeitsgruppen gebildet, die nun – nicht nur in Bezug auf eCall – nach und nach ihre Ergebnisse vorlegen. Darüber ist die Kommission auch regulierend tätig und fördert die Straßenverkehrssicherheit in gemeinsamen Initiativen.

Als Ergebnis der eSafety-Initiative und der von der Gemeinschaft geförderten Forschungsprogramme stehen aktive Sicherheitssysteme und fortgeschrittene Fahrerunterstützungssysteme wie ESP, ACC, Warnung bei Verlassen der Fahrspur und Kollisionsminderung nun für eine breite Markteinführung zur Verfügung. Die Kommission wird verstärkt auf den freiwilligen Einbau solcher Systeme drängen.

4.1 eSafety

Ein anderer eSafety-Schwerpunkt ist die Mensch-Maschine-Interaktion (MMI) . Die MMI-Arbeitsgruppe (HMI Working Group) wurde 2003 gebildet, um den Stand der Umsetzung des so genannten Europäischen Grundsatzkatalogs [16] zur Mensch-Maschine-Schnittstelle zu untersuchen. Diese Analyse erfolgte auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Berichte. Dabei konzentrierte sich die Arbeitsgruppe auf Problembereiche der MMI wie die Einführung mobiler Geräte und die rasant zunehmende Komplexität neuer bordeigener Systeme. Die Arbeitsgruppe veröffentlichte ihren Abschlussbericht im Februar 2005. Die Kommission hat die Absicht, auf der Grundlage dieses Berichts eine Empfehlung über die Mensch-Maschine-Interaktion einschließlich eines überarbeiteten Europäischen Grundsatzkatalogs zu veröffentlichen.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die Echtzeit-Verkehrs- und Reiseinformationsdienste (VRI) . Ziel der zuständigen Arbeitsgruppe „RTTI“ (Real-Time Traffic and Travel Information) des eSafety-Forums ist die Feststellung und Beseitigung der Hindernisse, die einer europaweiten Einführung solcher Echtzeit-VRI-Dienste entgegenstehen, z. B. die begrenzte Verfügbarkeit aktueller Verkehrsinformationen, Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Rolle des öffentlichen und privaten Sektors, Verfügbarkeit von Rundfunkübertragungskapazitäten und Probleme mit geeigneten Geschäftsmodellen. Bei diesen Arbeiten ist die Empfehlung der Kommission über VRI-Dienste in Europa[17] zu berücksichtigen. Die RTTI-Arbeitsgruppe will erreichen, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten darauf verständigen, die Einrichtungen der Informationskette, die für Echtzeit-Verkehrs- und Reiseinformationen notwendig sind, auszubauen, damit 80 % der EU-Bevölkerung bis 2010 mit VRI-Standarddiensten versorgt werden können. Die Gruppe wird ihren Abschlussbericht Ende 2005 veröffentlichen.

Die User Outreach Working Group des eSafety-Forums (Arbeitsgruppe für Anwenderfragen) beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Vermittlung der Vorteile von eSafety-Systeme unter den Nutzern, um diese bei den Nutzern besser bekannt zu machen. Dies ist unbedingt erforderlich, um die Nachfrage der Nutzer nach solchen Systemen zu steigern und die Geschäftsaussichten der Anbieter zu verbessern. Dazu hat die Arbeitsgruppe die bewährte Praxis und die Erfahrungen aus früheren Kampagnen und Anwendersensibilisierungsprogrammen sowie die Verbreitungswege früherer Systeme untersucht. Sie schlägt die Einrichtung einer „Kommunikationsplattform“ für alle Beteiligten und die Schaffung eines eSafety-Siegels vor. Dieser Vorschlag war im ersten Zwischenbericht von Mai 2005 enthalten und wird gegenwärtig in den anderen eSafety-Arbeitsgruppen erörtert, darunter in der Gruppe für die Einführungspläne.

4.2 Andere Kommissionsinitiativen

Die Kommission hat 2005 eine hochrangige Gruppe für eine wettbewerbsfähige EU-Automobilindustrie eingesetzt. Diese Gruppe mit der Bezeichnung „CARS 21“ besteht aus der Europäischen Kommission, führenden Vertretern der Automobilindustrie, dem Europäischen Parlament, Gewerkschaften, NRO und Anwendern. Sie wird eine integrierte Strategie für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Branche ausarbeiten, die bestmöglichen Regelungskonzepte festlegen und die notwendigen Bedingungen für die Innovation bestimmen.

Die Kommission wird außerdem im Jahr 2005 eine Halbzeitbilanz des Europäischen Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit vorlegen. Darin wird sie eine Einschätzung des Gesamtfortschritts bei der Erreichung des Ziels, die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 zu halbieren, vornehmen.

5. Schlussfolgerungen

Es gibt heute die Technik und Systeme, die Menschenleben retten und die Schwere der Verletzungen nach Verkehrsunfällen mindern können. Dank der eSafety-Initiative stehen solche Systeme, die auf der Anwendung modernster IKT basieren, den Teilnehmern am Straßenverkehr vermehrt zur Verfügung. Das erste solche System ist eCall: nach seiner vollständigen Einführung könnte es bis zu 2500 Menschenleben pro Jahr retten helfen und einen erheblichen sozioökonomischen Nutzen entfalten. Es dient direkt der Verbesserung der Lebensqualität aller 454 Millionen europäischen Bürger.

Vor uns steht nun die Aufgabe, die groß angelegte Einführung des eCall-Systems in Europa zu meistern. Die entsprechende Technik ist ausgereift, und die Industrie ist bereit. Die Mitgliedstaaten müssen nun ihre Unterstützung bekunden und die erforderlichen Investitionen in die Infrastrukturen ihrer Notdienste zusagen.

Die Aufrüstung der Notdienste ist zwar mit Kosten verbunden, diese weisen aber ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Sobald die Investitionen erst einmal getätigt sind, werden sich zusätzliche Vorteile einstellen. Die Kommission drängt die Mitgliedstaaten, die in dieser Mitteilung enthaltenen Empfehlungen unverzüglich umzusetzen. Die Kommission wird die Fortschritte genau beobachten und weitere Maßnahmen erwägen, falls es zu Verzögerungen in Bezug auf den hier vorgestellten Fahrplan kommen sollte.

[1] Mitteilung der Kommission: i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung, KOM(2005) 229 endg., 1.6.2005.

[2] Im Zusammenhang mit der i2010-Mitteilung schließt der Begriff „Fahrzeug“ sowohl Personen- und Lastkraftwagen als auch Busse und Motorräder ein.

[3] Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: Eine gemeinsame Aufgabe, KOM(2003) 311 endg., 2.6.2003.

[4] Informations- und Kommunikationstechnologien für sichere und intelligente Fahrzeuge, KOM(2003) 542 endg., 15.9.2003.

[5] Siehe http://www.gstforum.org/en/subprojects/rescue/.

[6] Exploratory Study on the potential socio-economic impact of the introduction of Intelligent Safety Systems in Road Vehicles (Forschungsstudie über potenzielle sozioökonomische Auswirkungen der Einführung intelligenter Sicherheitssysteme in Straßenfahrzeugen), siehe http://europa.eu.int/information_society/activities/esafety/call_4/index_en.htm.

[7] http://europa.eu.int/comm/transport/care/index_en.htm

[8] Die Schätzungen der SEiSS-Studie beruhen auf einer Großserienproduktion des Fahrzeuggerätes und der Aufrüstung von Notrufzentralen, die bereits in der Lage sind, Standortangaben von E112-Notrufen zu verarbeiten.

[9] Entscheidung des Rates vom 29. Juli 1991 zur Einführung einer einheitlichen europäischen Notrufnummer (91/396/EWG), veröffentlicht im Amtsblatt L 217 vom 6.8.1991, S. 31.

[10] Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie), ABl. L 108 vom 24.4.2002.

[11] Bei allen Notrufen unter der Nummer 112 übermittelt der Netzbetreiber den Anruferstandort entweder von sich aus („Push“) oder macht die Standortangabe auf Nachfrage verfügbar („Pull“). Dieses Funktionsmerkmal ist nun in etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten eingerichtet worden und wird auch als erweiterter 112-Notruf oder „E112“ bezeichnet. Dabei ist die Standortangabe meistens der Standort der Funkzelle (sog. Funkzellen-Identifikationsnummer).

[12] Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37.

[13] Memorandum of Understanding for Realisation of Interoperable In-Vehicle eCall (Gemeinsame Absichtserklärung über ein interoperables, bordeigenes eCall-System), siehe www.eScope.info.

[14] Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wurde im März 2005 eingeleitet.

[15] RESCUE ist Teil des integrierten Projekts GST, siehe http://www.gstforum.org/en/7_sub-projects/rescue_rsq/.

[16] Empfehlung der Kommission vom 21. Dezember 1999 über sichere und effiziente On-board-Informations- und Kommunikationssysteme: Europäischer Grundsatzkatalog zur Mensch-Maschine-Schnittstelle, ABl. L 19 vom 25.1.2000.

[17] Empfehlung 2001/551/EG der Kommission, ABl. L 199 vom 24.7.2001, S. 20.

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