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Document 52005DC0425
Communication from the Commission to the Council, the European Parliament and the European Economic and Social Committee and the Comittee of the Regions - eAccessibility [SEC(2005)1095]
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eAccessibility [SEK(2005)1095]
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eAccessibility [SEK(2005)1095]
/* KOM/2005/0425 endg. */
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eAccessibility [SEK(2005)1095] /* KOM/2005/0425 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 13.9.2005 KOM(2005)425 endgültig . MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN eAccessibility[SEK(2005) 1095] MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN eAccessibility Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) werden dazu beitragen, die Lebensqualität behinderter Menschen entscheidend zu verbessern. Ungleiche Chancen beim Zugang zu IKT können demgegenüber zu Ausgrenzung führen. In dieser Mitteilung schlägt die Kommission eine Reihe politischer Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit im Bereich der IKT (eAccessibility) vor. Sie ruft alle Mitgliedstaaten und beteiligten Kreise auf, freiwillige positive Maßnahmen zu unterstützen, mit denen barrierefreie IKT-Produkte und -Dienstleistungen in Europa in einem wesentlich größeren Ausmaß verfügbar gemacht werden. Diese Mitteilung zur barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnik (eAccessibility) stellt einen Beitrag zur Umsetzung der vor kurzem gestarteten Initiative „ i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung “[1] dar, die einen neuen strategischen Rahmen und breit angelegte politische Orientierungen zur Förderung einer offenen und wettbewerbsorientierten digitalen Wirtschaft vorgibt, wobei ein Schwerpunkt auf der IKT als Motor für die gesellschaftliche Einbeziehung und zur Verbesserung der Lebensqualität gelegt wird. Die Kommission verfolgt das ehrgeizige Ziel, eine „Informationsgesellschaft für alle“ zu schaffen und zu diesem Zweck eine auf Einbeziehung ausgerichtete digitale Gesellschaft zu fördern, in der allen Menschen Chancen geboten und das Risiko einer Ausgrenzung so gering wie möglich gehalten werden. Einführung 15 % der europäischen Bevölkerung sind Menschen mit Behinderungen, von denen viele bei der Nutzung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen auf Hindernisse stoßen. Ältere Menschen haben in bestimmten Fällen ähnliche Probleme. Wegen des demographischen Wandels werden barrierefreie IKT-Produkte und -Dienstleistungen jetzt zu einer Priorität in Europa: Waren 1990 erst 18 % der Europäer älter als 60 Jahre, so dürfte der Anteil bis 2030 auf 30 % ansteigen.[2] Eine vor kurzem in den USA durchgeführte Studie[3] kam zu dem Ergebnis, dass 60 % aller Erwachsenen im Erwerbsalter von barrierefreien Technologien profitieren würden, da sie leichte Behinderungen oder Schwierigkeiten bei der Benutzung der modernen Technik hätten. Nach einer Studie aus dem Jahr 2002[4] sind mehr als 48 % aller Personen über 50 Jahre in Europa der Meinung, dass die Hersteller bei der Produktgestaltung keine ausreichende Rücksicht auf sie nähmen. 10 bis 12 Millionen dieser Menschen sind aber potenzielle Käufer neuer Mobilfunktelefone und Computer und potenzielle Kunden von Internetdiensten. Der Schluss liegt auf der Hand: Die Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnik der größtmöglichen Zahl von Menschen zugänglich zu machen ist eine gesellschaftliche, ethische und politische Verpflichtung. Außerdem werden dadurch auch wirtschaftlich immer wichtiger werdende Märkte geschaffen. Die Überwindung technischer Hindernisse und Schwierigkeiten, die behinderte Menschen und andere erfahren, wenn sie gleichberechtigt an der Informationsgesellschaft teilhaben wollen, wird als Barrierefreiheit („eAccessibility“) thematisiert. Dieser Aspekt ist Teil des umfassenderen Konzepts der Einbeziehung („eInclusion“), bei dem auch Hemmnisse anderer Art, etwa finanzielle, geographische oder bildungsbezogene Hindernisse, in die Betrachtung einfließen. Diese Mitteilung baut auf den vorangehenden Arbeiten zum Thema Barrierefreiheit im Rahmen der beiden eEurope-Aktionspläne und auf den Schlussfolgerungen und Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf. Ebenfalls einbezogen wurden die wesentlichen Ergebnisse einer Online-Konsultation [5], die Anfang 2005 stattfand und bei der eine eindeutige Unterstützung (mehr als 88 % aller Teilnehmer) für Initiativen der europäischen Institutionen zur Verbesserung einer Situation zum Ausdruck kam, die nach Auffassung der großen Mehrheit (mehr als 74 %) als mangelnde Kohärenz von barrierefreien IKT-Produkten und -Dienstleistungen in Europa empfunden wird. Eine breitere Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen wird ebenso für nötig gehalten (84 % aller Teilnehmer). Mit dieser Mitteilung wird hauptsächlich das Ziel verfolgt, auf freiwilliger Grundlage einen schlüssigen Ansatz bezüglich Initiativen im Bereich der Barrierefreiheit (eAccessibility) in den Mitgliedstaaten ebenso wie die Selbstregulierung der Wirtschaft zu fördern. PRAKTISCHE HERAUSFORDERUNGEN Neue Technologien haben Behinderten eindeutig geholfen und es ihnen ermöglicht, selbstständig Dinge zu tun, die sie zuvor nur mit der Hilfe anderer Personen verrichten konnten. Trotz der Bemühungen der Wirtschaft klagen Behinderte jedoch noch immer über viele Probleme bei der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen der Informationstechnik, beispielsweise: - Mangel an aufeinander abgestimmten Lösungen, z. B. besteht in vielen Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, die Notrufnummer 112 von Schreibtelefonen aus anzurufen; - Mangel an interoperablen Lösungen für eine barrierefreie IKT; - nicht mit Hilfsgeräten vereinbare Software: Bildschirmleser für Blinde sind nach einem Wechsel der Betriebssystemversion häufig nicht mehr nutzbar; - Interferenzen zwischen gängigen Produkten und Hilfsgeräten, z. B. Mobilfunktelefonen und Hörgeräten; - Fehlen europaweiter Normen; beispielsweise gibt es sieben verschiedene, untereinander unvereinbare Schreibtelefonsysteme für Taube und Schwerhörige; - Fehlen angepasster Dienste, so sind z. B. viele Internetseiten für Menschen mit kognitiven Behinderungen oder mit wenig Erfahrung zu kompliziert oder Sehbehinderte können sie nicht lesen und sich darin zurechtfinden; - Fehlen von Produkten und Dienstleistungen für bestimmte Gruppen, z. B. Telefonkommunikation für Nutzer von Gebärdensprache; - Schwierigkeiten bei der Nutzung wegen der physischen Gestaltung, z. B. Tastenfelder und Anzeigen bei vielen Geräten; - fehlende barrierefreie Inhalte; - eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bei elektronischen Kommunikationsdiensten, Qualität und Preis. Die meisten dieser Probleme ließen sich in technischer Hinsicht leicht lösen, bedürfen aber der Kooperation, Koordinierung und Entschlossenheit auf europäischer Ebene, da die Marktkräfte allein bis heute anscheinend nicht ausgereicht haben. In naher Zukunft sind beispielsweise bei folgenden neuen Techniken Aspekte der Barrierefreiheit frühzeitig zu bedenken: - digitales Fernsehen, z. B. hinsichtlich Normen und Kompatibilität sowie Gestaltung der Dienste und Geräte; - Mobilfunktelefone der dritten Generation, z. B. hinsichtlich der Gestaltung der Geräte und Software sowie der Dienste; - Breitbandkommunikation, z. B. Nutzung der Möglichkeiten multimedialer Präsentationen auf eine Weise, die Barrieren abbaut statt erhöht. Eine Behandlung dieser Themen, die bislang nur als für eine spezifische Zielgruppe in der Bevölkerung von Interesse galten, wird positive Auswirkungen für die Mehrzahl der Techniknutzer haben. Fragen des Marktes und der Wirtschaftlichkeit Für einige der geschilderten Herausforderungen haben die IKT-Forschung und der Markt innovative Lösungen gefunden. Ihrer breiten Verfügbarkeit stehen jedoch hauptsächlich folgende Hindernisse entgegen: - Bislang zielten sie auf einen kleinen Markt ab (im Wesentlichen definiert als Behinderte und in bestimmten Fälle ältere Menschen), der hauptsächlich von KMU auf nationaler oder regionaler Ebene bedient wurde. - Es gibt keine ausreichenden anwendbaren technischen Normen und Spezifikationen. - Die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften sehen erst seit kurzem ausdrücklich die Möglichkeit vor, Anforderungen zur Barrierefreiheit in die technischen Spezifikationen bei öffentlichen Ausschreibungen aufzunehmen. - Die von manchen Mitgliedstaaten entwickelten eigenen Lösungen unterscheiden sich stark. Aus diesen Gründen befindet sich der Markt für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienstleistungen in Europa noch im Entwicklungsstadium, er orientiert sich im Wesentlichen an den Nationalstaaten und es fehlen harmonisierte Rechtsvorschriften und anwendbare technische Normen. Dies trägt nicht zum Funktionieren des Binnenmarkts bei und stellt eine immer größere Belastung der Wirtschaft dar, die in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen erfüllen muss. Als Verbraucherzielgruppe werden zunehmend nicht mehr nur Behinderte und in manchen Fällen ältere Menschen, sondern die ganze Bevölkerung angesehen. Diese Erkenntnis führt zu einer Marktveränderung, deren Beginn wir soeben erst erleben, da die größeren europäischen Unternehmen sich diesem Marktsektor zuwenden, auch wenn sie noch ein Stück weit davon entfernt sind, ihr ganzes Gewicht darin einzubringen. Dies ist auch im Bereich der Telekommunikation der Fall. Die Allgegenwart von Telekommunikationsprodukten und -dienstleistungen ist mittlerweile so ausgeprägt, dass selbst diese (derzeit noch relativ kleine) Marktnische für die Differenzierung und als Wachstumsgenerator von Bedeutung ist und das Interesse der größeren Marktakteure auf sich zieht. Somit sind Barrierefreiheit (eAccessibility) und damit im Zusammenhang stehende Produkte und Dienstleistungen unter Einsatz von Hilfsgerätetechniken jetzt auf dem „mittelfristigen Radar“ selbst der größeren Anbieter gängiger Technik, nicht nur in Europa, sondern auch in anderen Teilen der Welt, präsent. Rechtliche und politische Fragen Bei mehreren Gelegenheiten hat der Rat Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützt, beispielsweise als er die Mitgliedstaaten aufforderte und die Kommission ersuchte, „ das Potenzial der Informationsgesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu erschließen und insbesondere technische, rechtliche und andere Schranken für ihre wirkliche Beteiligung an der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft zu beseitigen “.[6] Diese Perspektive wird auch vom Europäischen Parlament unterstützt[7]. Politik und Rechtsvorschriften der Europäischen Union tragen der Tatsache Rechnung, dass Beschäftigung und Beruf ausschlaggebend sind, um gleiche Chancen für alle zu garantieren sowie zur umfassenden Teilhabe der Bürger am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und zur Verwirklichung ihres Potenzials beizutragen. Die potenziellen Auswirkungen einer breiteren Verfügbarkeit hochwertiger barrierefreier IKT-Produkte und -Dienstleistungen liegen auf der Hand. Dies wird mehr Möglichkeiten zur Einbeziehung in den Arbeitsmarkt und eine bessere gesellschaftliche Integration zur Folge haben und es den Menschen ermöglichen, ihr Leben länger selbstständig zu führen. Die Notwendigkeit, alle Europäer in die Informationsgesellschaft einzubeziehen, wurde von den europäischen Institutionen in unterschiedlichem Zusammenhang herausgestellt. Die Kommission hat Initiativen in den beiden eEurope-Aktionsplänen ergriffen, eine besser zugängliche Informationsgesellschaft zu schaffen. Der Aktionsplan 2002 umfasste eine eigene Maßnahme zu diesen Fragen. Darin wurde die Annahme der Leitlinien der Web-Zugangsinitiative (Web Accessibility Initiative, WAI)[8], die Entwicklung eines europäischen Curriculums des „Designs für alle“ (DFA) sowie die Unterstützung von Hilfsgerätetechniken und der DFA-Normung empfohlen. Mit dem eEurope-Aktionsplan 2005 wurde beabsichtigt, die Einbeziehung („eInclusion“) in allen Maßnahmen voll zur Geltung zu bringen. Ebenfalls vorgeschlagen wurde darin die Einführung von Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologie im öffentlichen Beschaffungswesen. Der Rat „Telekommunikation“ hat diese Arbeiten unterstützt und die Notwendigkeit ausgedrückt, die Barrierefreiheit (eAccessibility) in Europa zu verbessern[9]. Außerdem wird in der Ministererklärung[10] zu eInclusion vorgeschlagen, alle notwendigen Maßnahmen für eine offene, alle einbeziehende Wissensgesellschaft, die allen Bürgern zugänglich ist, zu treffen. In seiner Entschließung zu eAccessibility[11] aus dem Jahr 2003 hat auch der Rat „Soziales“ die Mitgliedstaaten aufgerufen, die Beseitigung technischer, rechtlicher und anderer Barrieren für die wirksame Teilhabe von Behinderten in der Wissenswirtschaft und -gesellschaft anzugehen. In Übereinstimmung damit bekräftigte das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur Zugänglichkeit des Internets[12] 2002 „ die Notwendigkeit, jede Form des Ausschlusses aus der Gesellschaft und somit aus der Informationsgesellschaft zu vermeiden, und fordert insbesondere die Integration behinderter und älterer Menschen “. In einer weiteren Entschließung wird die Verwendung der Gebärdensprache in der Telekommunikation in Europa[13] erwähnt. Allgemein stellt Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft die Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen, unter anderem aus Gründen einer Behinderung, dar. Auf der Grundlage dieses Artikels bezweckt die Richtlinie 2000/78/EG[14] des Rates vom 27. November 2000 ausdrücklich (siehe Artikel 1) die „ Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf “. In der Richtlinie heißt es insbesondere: „ Es sollten geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, d. h. wirksame und praktikable Maßnahmen, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten, z. B. durch eine entsprechende Gestaltung der Räumlichkeiten oder eine Anpassung des Arbeitsgeräts … “. Darüber hinaus weist eine Reihe europäischer Richtlinien im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft Bestimmungen auf, die auf die Einbeziehung von Behinderten und älteren Menschen verweisen. Dazu gehören die Richtlinien zur elektronischen Kommunikation, insbesondere die Rahmenrichtlinie[15] und die Universaldienstrichtlinie[16], die Richtlinie zu Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten[17], die Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge[18] und die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[19]. Der Aktionsplan[20] der Kommission vom Dezember 2003 im Nachgang zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen befasst sich in einem seiner vier Themenbereiche mit dem Zugang zu neuen Techniken und deren Nutzung und legt Maßnahmen dar, mit denen der Zugang zur Informationsgesellschaft durch den Einsatz von Instrumenten auf EU-Ebene verbessert wird. Maßnahmen auf EU-Ebene haben einen zusätzlichen Nutzen, da mehrere Mitgliedstaaten dabei sind, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen oder Leitlinien auszuarbeiten, um diese Fragen auf einzelstaatlicher Ebene anzugehen. Diese Aktivitäten führen zu ähnlichen, aber doch unterschiedlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, wodurch die europäische Wirtschaft einem hohen Risiko ausgesetzt ist, da sie sich in einem fragmentierten Markt mit einem dadurch bedingten Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und Effektivität betätigen muss. Das Risiko für die Verbraucher ist noch größer, besonders für Behinderte und ältere Menschen: Ein fragmentierter Markt bedeutet höhere Preise, mehr ungewohnte und nicht miteinander kompatible Produkte, größere Schwierigkeiten bei der grenzübergreifenden Einholung oder Übermittlung von Informationen usw. EU-Maßnahmen tragen auch internationalen Erfahrungen Rechnung, etwa in den USA und Kanada, mit denen die Europäische Kommission einen Dialog eingeleitet hat, bei dem es besonders um die Nutzung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der öffentlichen Beschaffung als wirkungsvoller Hebel geht. Somit sind die Grundvoraussetzungen für auf EU-Ebene zu ergreifende Maßnahmen erfüllt – in diesem Sinne äußerte sich auch die überwältigende Mehrheit der Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation (84 %). Laufende Aktivitäten auf EU-Ebene Mehrere Maßnahmen sind auf EU-Ebene bereits angelaufen und werden verstärkt fortgesetzt. Anforderungen und Normen für die Barrierefreiheit Normen sind ein strategisches Instrument für die Wirtschaft und den öffentlichen Sektor und stellen auch ein Schlüsselelement zur Erschließung neuer Marktchancen dar. Wenn auch die Ausarbeitung und Umsetzung von Normen freiwillig sind, sind sie doch ein wichtiges Instrument, mit dem die Umsetzung politischer Maßnahmen unterstützt werden kann. Europäische Normen zur Barrierefreiheit (eAccessibility) würden zum ordnungsgemäßen Funktionieren des europäischen Binnenmarkts beitragen und dadurch die Entwicklung neuer Märkte, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung fördern. Die Kommission wird daher weiterhin Finanzhilfen für spezifische Tätigkeiten der europäischen Normungsgremien im Rahmen des Aktionsplans zur europäischen Normung oder durch die Erteilung von Mandaten an die europäischen Normungsgremien fördern[21]. Anforderungen an die Barrierefreiheit in der IKT, die durch Normen festgelegt sind, müssen den Bedürfnissen der Wirtschaft, Konstrukteure und Anbieter von Produkten und Dienstleistungen entsprechen, um zu vermeiden, dass Kreativität und Innovationsfähigkeit beeinträchtigt werden. Gleichzeitig müssen Normen auch die Bedürfnisse der Nutzer erfüllen. Die Einbeziehung der Nutzer in die Normungsarbeit ist deshalb ganz wesentlich, und dabei muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen dem kommerziellen und dem öffentlichen Interesse. Die Normen sollten eine einfache Durchsetzbarkeit und Bezugnahme in Rechts- und Verwaltungsvorschriften und anderen Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit erlauben. . Frei oder kostengünstig verfügbare Normen würden die Normeinführung erleichtern, besonders durch KMU mit beschränkten Ressourcen für den Erwerb von Normen, und auch die Nutzer könnten leichter Kenntnis nehmen. Bei der Förderung der Interoperabilität sollte darauf geachtet werden, dass patentierte Technologien ohne angemessene und nichtdiskriminierende Lizenzvergabe (RAND Reasonable And Non-Discrimatory) nicht als Standardlösungen gefördert werden. Design für alle (DFA) Bei der DFA-Methodik geht es darum, Produkte und Dienstleistungen so zu konzipieren, dass sie einer möglichst großen Bandbreite von Nutzern zugänglich sind[22]. DFA hat sich mittlerweile etabliert, auch wenn es noch nicht umfassend praktiziert wird. Maßnahmen, mit denen Bewusstsein für DFA geschaffen und DFA in Europa gefördert wird, sind daher unbedingt fortzusetzen. Zu diesem Zweck hat die Kommission ein Netz von Exzellenzzentren namens EDEAN[23] eingerichtet, das über einhundert Mitglieder umfasst. DFA ermöglicht nicht nur eine sorgfältige Berücksichtigung von Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Konzeption eines Produkts oder einer Dienstleistung , sondern führt auch zu erheblichen Einsparungen durch Vermeidung einer kostenträchtigen Umgestaltung oder technischer Behelfslösungen nach ihrer Einführung. Die grundlegende Struktur eines europäischen DFA-Curriculums für Ingenieure und Konstrukteure wurde ausgearbeitet, und verschiedene Pilot-Lehrgänge wurden in Mitgliedstaaten angeboten. Sein verstärkter Einsatz in der Hochschulausbildung und fachlichen Weiterbildung ist ein Weg, um die Barrierefreiheit der künftigen Informationsgesellschaft sicherzustellen[24]. Die Benennung eines Beauftragten für Barrierefreiheit, der für DFA in entsprechenden Organisationen zuständig ist, könnte eine Methode sein, das Thema Barrierefreiheit (eAccessibility) auf eine professionelle Basis zu stellen. Barrierefreiheit des Internets Auf eine Mitteilung der Kommission im Jahr 2001 über den Zugang zu öffentlichen Webseiten[25] folgten im Jahr 2002 Entschließungen des Rates und des Europäischen Parlaments. Aufgrund dessen haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre öffentlichen Webseiten gemäß internationalen Leitlinien[26] zugänglich zu machen. Im Sachverständigengremium zur Barrierefreiheit (eAccessibility Expert Group) beobachtet die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten neuere Entwicklungen, einschließlich neuer Evaluierungsmethoden[27] und Verfahren, Leistungsvergleiche, die Datensammlung und die Ermittlung vorbildlicher Praktiken. Die Barrierefreiheit des Internets macht barrierefreie Onlinedienste von öffentlichem Interesse möglich. Um diesen Prozess zu erleichtern, ist es wichtig, auf die Entwicklung von Autorenwerkzeugen hinzuwirken, die der Barrierefreiheit Rechnung tragen[28]. Da mehrere Mitgliedstaaten verbindliche Rechtsvorschriften erlassen haben, die die Barrierefreiheit vorschreiben, und für die deshalb die Bewertung der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften nötig ist, hat sich die Notwendigkeit von Zertifizierungsregelungen zur Barrierefreiheit ergeben. In einem Workshop des Europäischen Komitees für Normung (CEN)[29] werden derzeit angemessene Lösungen hierfür geprüft. Leistungsvergleiche und Beobachtung Mehrere Mitgliedstaaten führen Leistungsvergleiche (Benchmarking) für die Barrierefreiheit und Beobachtungen (monitoring) ihrer einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ein. Auf EU-Ebene wurde die Beobachtung der Barrierefreiheit des Internets vom Rat und dem Europäischen Parlament gefordert. Das Parlament hat auch die Beobachtung der Untertitelung und Audiobeschreibung beim digitalen Fernsehen gefordert. Um eine angemessene europäische Politik in Fragen der Barrierefreiheit weiterentwickeln zu können, sind europäische Daten, die für alle Mitgliedstaaten vergleichbar sind, unabdingbar . Die Kommission wird auf den laufenden europäischen Beobachtungstätigkeiten aufbauen und dabei den revidierten Ansatz von Lissabon berücksichtigen. Die Kommission führt einen Dialog mit Statistikämtern, um relevante Indikatoren zu erarbeiten und zu verbessern und besonders auch Fragen der Barrierefreiheit in bestehenden Indikatoren zur Geltung zu bringen. Forschung Die Forschung und technologische Entwicklung (FTE) ist ein grundlegendes Element bei der Schaffung einer barrierefreien Informationsgesellschaft. Fast 200 europäische FTE-Vorhaben seit 1991, die von der EG mit rund 200 Mio. € mitfinanziert wurden[30], haben bereits zu einer größeren Barrierefreiheit durch eine bessere Kenntnis der Zugangsprobleme und entsprechende Lösungsvorschläge beigetragen. Spezifische Ergebnisse haben mögliche Lösungen aufgezeigt, etwa barrierefreie Dienste für die Fernbetreuung älterer Menschen daheim (u. a. Alarm- und Notfalldienste). Es wurden Lösungen entwickelt, um den Zugriff auf digitale Informationen durch Blinde und Sehbehinderte zu erleichtern (Text, Grafik, dreidimensionale Darstellungen, kodierte Musik, Fernsehprogramme). Systeme für Menschen mit motorischen Behinderungen, die die Mobilität, Handhabungsfähigkeit und Steuerung verbessern, wurden ebenso vorgeführt wie Dienste zur Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten Hörbehinderter einschließlich der Generierung von Gebärdensprache und Lippenbewegungen. Andere Beispiele sind Computerumgebungen, die die integrierte Unterrichtung behinderter Kinder oder die Beschäftigung behinderter Erwachsener erleichtern sowie Beiträge zur Politikgestaltung (eEurope, d. h. Barrierefreiheit des Internets, Design für alle). In vielen Fällen wurden die Ergebnisse von Gemeinschaftsprojekten erfolgreich weiterentwickelt und haben zu marktreifen Produkten geführt oder dank der gewonnenen Erkenntnisse zur Verbesserung der Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen beigetragen. In dem Maße, wie die technologische Entwicklung fortschreitet und neue technische Lösungen bietet, erlangen Forschungsinvestitionen Bedeutung, um das erhebliche Potenzial, das diese Technologien für Behinderte und ältere Menschen bietet, nutzbar zu machen. Im derzeitigen Vorschlag für das 7. Rahmenprogramm findet die Notwendigkeit einer Weiterführung und Ausweitung der FTE zur Barrierefreiheit (eAccessibility) Berücksichtigung, um die europäische Hilfsgerätebranche voranzubringen[31] und um die Barrierefreiheit zu einer alltäglichen Angelegenheit der Wirtschaft allgemein zu machen. Verbesserung der Barrierefreiheit (eAccessibility) von IKT-Produkten und -Dienstleistungen in Europa – drei neue Ansätze Zusätzlich zu den genannten laufenden Maßnahmen wird die Kommission auch drei Ansätze fördern, die bislang in Europa noch nicht in nennenswertem Ausmaß verfolgt wurden: (i) Anforderungen an die Barrierefreiheit im öffentlichen Beschaffungswesen, (ii) Zertifizierung der Barrierefreiheit und (iii) bessere Nutzung geltender Rechtsvorschriften. Zwei Jahre nach Veröffentlichung dieser Mitteilung wird die Kommission das Ergebnis dieser Maßnahmen bewerten. Gemäß dem Grundsatz der „besseren Rechtsetzung“[32] wird die Kommission einen Meinungsaustausch mit den Mitgliedstaaten führen und vorbehaltlich einer umfassenden Folgenabschätzung möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erwägen, wozu nötigenfalls auch Rechtsvorschriften gehören können. 1. Öffentliches Beschaffungswesen Öffentliche Aufträge machen in Europa rund 16 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Staatliche Stellen auf allen Ebenen können Anforderungen an die Barrierefreiheit der von ihnen eingekauften Güter und Dienstleistungen vorgeben. Die europäischen Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge führen ausdrücklich die Möglichkeit an, DFA und Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Ausschreibungsbedingungen (technische Spezifikationen) festzulegen. Dies bedeutet ein eindeutiges Engagement für eine Politik der Einbeziehung, bei der die Produkte und Dienstleistungen mehr Nutzern, Bürgern und Beschäftigten zugänglich gemacht werden . Unternehmen der Branche werden dadurch motiviert, die Barrierefreiheit als integriertes Merkmal ihrer Produkte zu verwirklichen, wodurch ein größerer Markt für eine barrierefreie IKT entsteht. Solche Auswirkungen haben sich in den USA gezeigt, wo durch Rechtsvorschriften[33] geregelt ist, dass bei Beschaffungen des Bundes Anforderungen an die Barrierefreiheit festzulegen sind. In der Online-Konsultation haben sich mehr als 90 % der Teilnehmer für den Grundsatz ausgesprochen, dass öffentliche Stellen bei den von ihnen beschafften IKT-Produkten und -Dienstleistungen die Barrierefreiheit vorschreiben. Einige Mitgliedstaaten haben in ihrem öffentlichen Beschaffungswesen bereits Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt. Gemeinsame Anforderungen an die Barrierefreiheit auf EU-Ebene könnten die Marktfragmentierung verringern und die Interoperabilität stärken. Es besteht die dringende Notwendigkeit, die Anforderungen an die Barrierefreiheit im öffentlichen Beschaffungswesen in Europa kohärent zu gestalten. Zu diesem Zweck bereitet die Kommission ein Mandat an die europäischen Normungsgremien vor, europäische Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Produkte und Dienstleistungen im IKT-Bereich auszuarbeiten. Das Mandat liegt derzeit den Mitgliedstaaten zur Konsultation vor. Es soll den europäischen Normungsgremien vor Ende 2005 erteilt werden. Die Kommission wird Erörterungen mit den Mitgliedstaaten zu diesem Thema im Rahmen der Sachverständigengruppe zur Barrierefreiheit (eAccessibility Expert Group)[34] anregen. Sie wird weiterhin Erfahrungsberichte aus Europa sammeln und den internationalen Dialog, besonders mit den USA im Rahmen der Transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft (TEP), über die Harmonisierung von Anforderungen an die Barrierefreiheit bei öffentlichen Aufträgen fördern. 2. Zertifizierung Beim Kauf von IKT-Produkten ist nicht immer klar ersichtlich, welche Anforderungen sie erfüllen. Besonders wichtig ist dies aber beim Kauf von barrierefreien IKT-Produkten. Einige Normen zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen gibt es bereits oder sind in Ausarbeitung. Derzeit gibt es aber keine verlässlichen Mittel, anhand deren die Konformität von Produkten mit diesen Normen beurteilt werden könnte. Geeignete Zertifizierungsregelungen für die Barrierefreiheit von Produkten, Organisationsprozessen und Dienstleistungen (auf der Grundlage des europäischen Normenkonformitätszeichens „Key Mark“[35] und Europäischer Normen) könnten den Kunden, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen wünschen, zur Orientierung dienen und stellten eine gebührende Anerkennung der Bemühungen von Herstellern und Dienstleistern dar. Ebenso würde die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die die Barrierefreiheit vorschreiben, vereinfacht. In seiner Entschließung zu eAccessibility vom Januar 2003 forderte der Rat eine entsprechende Kennzeichnung von Gütern und Dienstleistungen. In der Ministererklärung zu eInclusion aus dem Jahr 2002 hieß es, dass ein europäisches Kennzeichen für die Zugänglichkeit von Internetseiten, das die Einhaltung von Leitlinien der W3C WAI [36] bescheinigt, zur Vermeidung der Marktfragmentierung in Betracht gezogen werden könnte. Die Kommission wird gemeinsam mit den maßgebenden interessierten Kreisen Möglichkeiten für die Entwicklung, Einführung und Umsetzung von Zertifizierungsregelungen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen prüfen, einschließlich der Festlegung von Kriterien, Prüf- und Bewertungsmethoden. Die Möglichkeit der Eigenerklärung oder Zertifizierung durch Dritte wird ebenfalls geprüft werden, und die verschiedenen Optionen werden bezüglich ihrer Wirksamkeit verglichen[37]. Die Kommission wird eine Studie zu dieser Frage im letzten Vierteljahr 2005 in Auftrag geben[38]. 3. Bessere Nutzung bestehender Rechtsvorschriften Mehrere Richtlinien enthalten Bestimmungen, die zur Durchsetzung der Barrierefreiheit genutzt werden können (etwa die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[39], die Richtlinie zu Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten und die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge). Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist wichtig, um einen praktikablen Weg zur Nutzung dieser Richtlinien im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu finden. Besonders die Umsetzung der Empfehlungen der Inclusive Communications Group (INCOM)[40] würde einige Schwierigkeiten in Europa beheben. Empfohlen wurde beispielsweise, die einheitliche europäische Notrufnummer 112 auch für Behinderte nutzbar zu machen, die Frequenzen für funkgestützte Hilfsgeräte europaweit zu harmonisieren, Text- und Gebärdensprachkommunikation in Echtzeit über die Grenzen von Mitgliedstaaten hinaus zu ermöglichen und die Beschaffung barrierefreier Produkte durch öffentliche Stellen zu erleichtern. Eventuelle Schwierigkeiten bei der Anwendung bestehender Rechtsvorschriften in der Praxis sollten thematisiert werden. Die Kommission wird in ihrem Dialog zur audiovisuellen Politik einheitliche oder interoperable Lösungen, etwa im Bereich des verbesserten Zugangs zu digitalen Fernsehprogrammen, fördern. Solche einheitlichen Lösungen werden es ermöglichen, Größenvorteile zu nutzen. Das „eAccessibility-Potenzial“ bestehender europäischer Rechtsvorschriften muss voll ausgeschöpft werden. Die Kommission wird 2005 eine Studie[41] zur Ermittlung vorbildlicher Praktiken in Auftrag geben und in einen Dialog mit den Mitgliedstaaten und maßgebenden interessierten Kreisen in den einschlägigen Gruppen, die mit der Umsetzung der Richtlinien befasst sind, eintreten. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND WEITERES VORGEHEN Diese Mitteilung und die Ergebnisse der Online-Konsultation belegen und stützen die Entschlossenheit der Europäischen Kommission, Fragen der Barrierefreiheit (eAccessibility) anzugehen und Lösungen zu finden, die (i) den Mitgliedstaaten die dringende Notwendigkeit deutlich machen, gemeinsam auf einen kohärenten Ansatz zur eAccessibility hinzuarbeiten; (ii) die Wirtschaft motivieren, barrierefreie Lösungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen zu entwickeln; (iii) Nutzern mit Behinderungen gegenüber das aktive Engagement belegen, die Barrierefreiheit in der Informationsgesellschaft zu verbessern. In den kommenden beiden Jahren (2005-2007) wird die Kommission weiterhin das Bewusstsein für dieses Thema stärken, die Nutzung der vorgeschlagenen Instrumente fördern, Erfahrungsberichte sammeln und die Konsultation der Beteiligten fortsetzen, um fundierte Entscheidungen im Bereich eAccessibility treffen zu können. Zu diesem Zweck plant die Kommission die Vergabe einer Studie im letzten Vierteljahr 2005, die die Messung der Fortschritte im Bereich eAccessibility in Europa zum Gegenstand hat und politische Optionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ermitteln und bewerten soll. Die ersten Ergebnisse dieser Studie werden Anfang 2007 vorliegen. Folgemassnahmen, die sich mit dem Stand der Barrierefreiheit befassen, werden zwei Jahre nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Dazu gehört eine Bewertung der Ergebnisse der hier vorgeschlagenen Ansätze. Gemäß dem Grundsatz der besseren Rechtsetzung[42] und vorbehaltlich einer umfassenden Folgenabschätzung kann die Kommission möglicherweise zusätzliche Maßnahmen in Erwägung ziehen, falls nötig auch neue Rechtsvorschriften. Diese Arbeiten im Bereich eAccessibility werden wiederum zu der bereits für 2008 angekündigten europäischen Initiative zum Thema eInclusion[43] beitragen. [1] KOM(2005) 229 endg. vom 1. Juni 2005. [2] UN-Weltbevölkerungsprognose (Ausgabe 2002) und demographische Projektion von Eurostat. [3] The Wide Range of Abilities and Its Impact on Computer Technology – Forrester Research Inc., 2003. [4] Seniorwatch IST-1999-29086 www.seniorwatch.de [5] Ergebnisse abrufbar unter: http://europa.eu.int/information_society/policy/accessibility/com_ea_2005/a_documents/com_consult_res.html#_Toc97028181 [6] Entschließung des Rates zu „eAccessibility – Verbesserung des Zugangs der Behinderten zur Wissensgesellschaft“, 2.-3. Dezember 2002, http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/lsa/73890.pdf [7] Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission „eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten“ (P5_TA(2002)0325). [8] „eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten“, KOM(2001) 529 endg., http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2001/com2001_0529de01.pdf [9] Entschließung des Rates zum eEurope-Aktionsplan 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten, ABl. C 86 vom 10.4.2002. [10] Ministererklärung zu eInclusion, 11. April 2003, http://www.eu2003.gr/en/articles/2003/4/11/2502/ [11] Entschließung des Rates 14892/02. [12] Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission „eEurope 2002: Zugang zu öffentlichen Webseiten und deren Inhalten“ (2002 (0325)). [13] Entschließung des Europäischen Parlaments zur Gebärdensprache, Entschließung B4-0985/98. [14] Abrufbar im Internet unter http://europa.eu.int/comm/employment_social/fundamental_rights/pdf/legisln/2000_78_de.pdf [15] Richtlinie 2002/21/EG. [16] Richtlinie 2002/22/EG. [17] Richtlinie 1999/5/EG. [18] Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG. [19] Richtlinie 2000/78/EG. [20] Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan,KOM(2003) 650 endg. [21] Dieses Verfahren unterliegt der Richtlinie 98/34. http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_204/l_20419980721de00370048.pdf [22] Es gibt im Wesentlichen drei Strategien für DFA: 1) Design für die meisten Nutzer ohne Änderungen, 2) Design zur leichten Anpassbarkeit an verschiedene Nutzer (z. B. durch anpassbare Schnittstellen), 3) Design im Hinblick auf die reibungslose Verbindung zu Hilfsgeräten. [23] European Design for All e-Accessibility Network, EDEAN-Internetseite http://www.e-accessibility.org/ [24] Bericht zum DFA-Curriculum des IDCnet-Projekts. [25] KOM(2001) 529 endg. [26] Die in Vorbereitung befindlichen Leitlinien (W3C/WAI/WCAG1.0 Web Content Accessibility Guidelines 1.0. Version 2) werden der inzwischen erfolgten Weiterentwicklung bei Web-Technologien Rechnung tragen und die Prüfung der Einhaltung vereinfachen. [27] Web Accessibility Benchmarking (WAB). [28] W3C/WAI/ATAG Authorising Tools Accessibility Guidelines (ATAG). [29] http://www.cenorm.be/cenorm/businessdomains/businessdomains/isss/activity/ws-wac.asp [30] Beispiele von Vorhaben siehe http://www.cordis.lu/ist/so/einclusion/home.html und http://www.cordis.lu/ist/directorate_f/einclusion/previous-research.htm [31] „Access to Assistive Technology in the EU“ (Zugang zu Hilfstechnologien in der EU), Bericht der GD EMPL, CE-V/5-03-003-EN-C. [32] Europäische Kommission, „Europäisches Regieren – Ein Weißbuch“, KOM(2001) 428 endg. [33] Paragraph 508 des Rehabilitation Act, geändert durch den Workforce Investment Act von 1998. [34] Diese Gruppe koordiniert Sachverständige aus den Mitgliedstaaten, die die Umsetzung des eEurope-Aktionsplans unterstützen. [35] http://www.cenorm.be/conf_assess/keymark/keymarktext.htm [36] World Wide Web Consortium (W3C) Web Accessibility Initiative (WAI). [37] Bei der Online-Konsultation sprach sich die Mehrheit der Teilnehmer (über 72 %) für die Zertifizierung und Kennzeichnung barrierefreier IKT-Produkte und Dienstleistungen aus, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Zielgruppen bestanden (nur 61,4 % Zustimmung in der Gruppe Hersteller, Dienstleister oder Anbieter von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ). Unter denjenigen, die sich für die Produktzertifizierung und -kennzeichnung aussprachen, befürworten die Gruppen Privatpersonen mit Behinderung und Öffentliche Stellen eindeutig verpflichtende Regelungen, während die Gruppe Hersteller, Dienstleister oder Anbieter von barrierefreien Produkten und Dienstleistungen freiwillige Verfahren bevorzugt und die übrigen Gruppen Standpunkte dazwischen einnehmen. [38] Siehe Abschnitt „Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen“. [39] Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 untersagt die Diskriminierung von Behinderten unter anderem am Arbeitsplatz und sieht eine zumutbare Anpassung, auch der Informations- und Kommunikationstechnik, vor. [40] Diese Gruppe wurde 2003 eingerichtet und umfasst Vertreter von Mitgliedstaaten, Telekommunikationsbetreibern, Nutzerverbänden und Normungsgremien. [41] Siehe Abschnitt „Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen“. [42] Europäische Kommission, „Europäisches Regieren – Ein Weißbuch“, KOM(2001) 428 endg. [43] KOM(205) 229, „i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“.