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Document 52004XC1007(02)
Commission notice pursuant to Article 4(1)(a) of Council Regulation (EEC) No 2408/92 — Amendment of public service obligations imposed on certain scheduled air services within Portugal (Text with EEA relevance)
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates — Geänderte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für bestimmte Linienflüge in Portugal (Text von Bedeutung für den EWR)
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates — Geänderte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für bestimmte Linienflüge in Portugal (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 248 vom 7.10.2004, p. 6–13
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
7.10.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 248/6 |
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates
Geänderte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für bestimmte Linienflüge in Portugal
(2004/C 248/06)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 vom 23. Juli 1992 hat die portugiesische Regierung beschlossen, ab dem 1. Januar 2005 für die Dauer von einem Jahr im Linienflugverkehr für folgende Strecken geänderte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aufzuerlegen:
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2. |
Angaben zu den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen: Beförderungskapazität und Kontinuität Die jeweils auf einer Strecke von allen Luftfahrtunternehmen bereitgestellte Gesamtbeförderungskapazität im Linienflugverkehr (Personen- und Frachtverkehr) muss mindestens den in Anhang I genannten Beförderungskapazitäten entsprechen. Die vorgesehenen Flugdienste müssen mindestens für das Jahr 2005 sichergestellt werden und dürfen im Falle der nachstehenden Ausnahmen nur nach sechsmonatiger Vorankündigung unterbrochen werden. Verringerungen der Beförderungskapazität bedürfen der Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörde (Instituto Nacional de Aviação Civil) und dürfen frühestens nach sechs Monaten erfolgen, wenn hierdurch die im ersten Absatz erwähnten Schwellenwerte für die Gesamtbeförderungskapazität unterschritten werden. Das Instituto Nacional de Aviação Civil muss dem Betreiber innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung antworten. Abgesehen von Fällen höherer Gewalt darf die Anzahl der Flüge, die in dem Zeitraum aus vom Luftfahrtunternehmen unmittelbar zu verantwortenden Gründen ausfallen, 2 % der vorgesehenen Flüge nicht übersteigen, wobei unter „Ausfall“ die Nichtdurchführung eines planmäßigen Fluges, für den mindestens eine Buchung vorlag, zu verstehen ist. Werden die Flüge zeitweilig aus unvorhergesehenen Gründen (höhere Gewalt oder andere Gründe) unterbrochen, muss ab dem Zeitpunkt, zu dem der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, die vorgesehene Kapazität um mindestens 60 % erhöht werden, bis der durch die Unterbrechung des Betriebs entstandene Stau von nicht beförderten Fluggästen vollständig abgebaut ist. Pünktlichkeit Abgesehen von Fällen höherer Gewalt dürfen Verspätungen von mehr als 15 Minuten, für die das Luftfahrtunternehmen unmittelbar verantwortlich ist, höchstens 15 % der Flüge betreffen. Fluggerät und Betriebsbedingungen Einzusetzen sind ordnungsgemäß zertifizierte Luftfahrzeuge mit Turbostrahltriebwerk und mindestens 90 Sitzplätzen. Der Betrieb auf den Flughäfen Horta und Pico muss die in „Aeronautical Information of Portugal“ (AIP) veröffentlichten Bedingungen erfüllen. Mindestanzahl der Frequenzen:
Sofern die von dem/den Luftfahrtunternehmen vorgelegten Flugpläne mehr als einen Hin- und Rückflug pro Tag vorsehen, sind die Flüge zwischen 6.30 Uhr Ortszeit am Abflugort und 00.30 Uhr Ortszeit am Ankunftsort durchzuführen, wobei zumindest eine tägliche Verbindung zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr sowie an mindestens drei Tagen pro Woche eine dieser Verbindungen bis 14.00 Uhr durchgeführt werden muss. Sofern die von dem/den Luftfahrtunternehmen vorgelegten Flugpläne auf den Strecken Funchal/Ponta Delgada/Funchal, Lissabon/Santa Maria/Lissabon und Lissabon/Pico/Lissabon mehr als einen Hin- und Rückflug pro Woche vorsehen, müssen diese an unterschiedlichen Tagen durchgeführt werden. Auf den Strecken Lissabon/Terceira/Lissabon, Lissabon/Horta/Lissabon und Porto/Ponta Delgada/Porto müssen die Flüge gleichmäßig auf die ganze Woche verteilt werden. Werden auf einer Strecke von allen Luftfahrtunternehmen zusammen wöchentlich mehr als sechs Verbindungen durchgeführt, so ist pro Tag mindestens eine Verbindung anzubieten. Tarife
Vertrieb Die Flüge müssen über mindestens ein Computerreservierungssystem vertrieben werden. Transferbedingungen Falls die genannten Strecken von verschiedenen Luftfahrtunternehmen betrieben werden, treffen diese untereinander Vereinbarungen, die es den Ansässigen und Studenten auf der Reise von oder nach einem Flughafen der Autonomen Region der Azoren ermöglichen, Teilstrecken ihrer Reise mit unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen zurückzulegen. Fracht und Postdienste Pro Flug müssen mindestens zwei Tonnen Fracht und Post befördert werden können, wobei die von dem Luftfahrtunternehmen vorgesehene Beförderungskapazität gleichmäßig auf die ganze Woche verteilt werden muss und folgende Mindestkapazitäten anzubieten sind:
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3. |
Aufgrund der Bedeutung und Besonderheit der betreffenden Strecken und der besonderen Anforderungen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Flugdienste werden die Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft auf folgende Punkte hingewiesen:
Darüber hinaus sind schriftliche Angaben zu den Tarifen und diesbezüglichen Bestimmungen vorzulegen. Außerdem müssen die Luftfahrtunternehmen einen zusammenfassenden Wirtschafts- und Finanzplan vorlegen, der eine detaillierte Schätzung der Betriebskosten zur Berechnung der Betriebsgarantie in Form einer Bankgarantie enthalten muss.
2005 findet eine obligatorische Überprüfung der vorliegenden Verpflichtungen statt. |
ANHANG I
Mindestsitzplatzkapazitäten
Strecke |
Sommer IATA |
Winter IATA |
Lissabon/Ponta Delgada/Lissabon |
240 000 |
111 900 |
Lissabon/S. Maria/Lissabon |
8 100 |
5 500 |
Lissabon/Terceira/Lissabon |
140 000 |
64 600 |
Lissabon/Horta/Lissabon |
60 000 |
28 000 |
Lissabon/Pico/Lissabon |
8 100 |
5 500 |
Porto/Ponta Delgada/Porto |
55 000 |
22 500 |
P. Delgada/Funchal/P. Delgada |
17 000 |
5 600 |
Mindestfrachtkapazitäten
(in Tonnen) |
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Strecke |
Sommer IATA |
Winter IATA |
zusätzliche Kapazität während der Hochsaison |
Lissabon/Ponta Delgada/Lissabon |
14 000 |
7 500 |
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Lissabon/S. Maria/Lissabon |
|
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Lissabon/Terceira/Lissabon |
8 000 |
4 400 |
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Lissabon/Horta/Lissabon |
1 000 |
500 |
40 |
Lissabon/Pico/Lissabon |
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Porto/Ponta Delgada/Porto |
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P. Delgada/Funchal/P. Delgada |
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ANHANG II
Höchstzulässige Frachttarife
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Lissabon und Porto/Azoren |
Funchal/Azoren |
Mindestbetrag |
8,23 EUR |
8,23 EUR |
Normal |
0,99 EUR/kg |
0,80 EUR/kg |
Große Mengen |
0,88 EUR/kg |
0,60 EUR/kg |
Verderbliche Ware in großer Menge |
0,61 EUR/kg |
0,52 EUR/kg |
Besondere Produkte |
0,78 EUR/kg |
0,57 EUR/kg |
Besondere Produkte in großer Menge |
0,71 EUR/kg |
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