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Document 52004TA1230(15)

    Bericht über den Jahresabschluss 2003 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zusammen mit den Antworten des Amts

    ABl. C 324 vom 30.12.2004, p. 106–112 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 324/106


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2003 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zusammen mit den Antworten des Amts

    (2004/C 324/15)

    INHALT

    1

    EINLEITUNG

    2-5

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

    6-10

    BEMERKUNGEN

    Tabellen 1-4

    Antworten des Amts

    EINLEITUNG

    1.

    Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend das Amt) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amtes ist die Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt. Tabelle 1 enthält eine anhand der Angaben des Amts zusammengefasste Darstellung seiner Zuständigkeiten und Tätigkeiten.

    BESTÄTIGUNGSVERMERK DES HOFES

    2.

    Dieser Bestätigungsvermerk wird dem Haushaltsausschuss des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt gemäß Artikel 137 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 vorgelegt.

    3.

    Der Hof hat den Jahresabschluss des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Gemäß den Vorschriften nach Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 40/94 vorgesehenen internen Finanzvorschriften auch für die Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses (2) zuständig ist. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung dieser Rechnung verpflichtet.

    4.

    Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof prüfte die Buchungsunterlagen und wandte die in diesem Zusammenhang für notwendig erachteten Prüfungsverfahren an.

    5.

    Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2003 abgeschlossene Haushaltsjahr zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die folgenden Bemerkungen stellen den Bestätigungsvermerk des Hofes in diesem Bericht nicht infrage.

    BEMERKUNGEN

    6.

    Die Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2003 und der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel ist in Tabelle 2 dargestellt. Die Tabellen 3 und 4 enthalten eine Zusammenfassung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Vermögensübersicht des Amts für das Haushaltsjahr 2003.

    7.

    Der Gesamtbetrag der Mittelübertragungen beläuft sich auf 18,3 Millionen Euro. Die Notwendigkeit von Mittelübertragungen sollte genauer überprüft werden. Bei Tests im Rahmen einer Stichprobe im Volumen von 35 % dieses Betrags wurden nicht begründete Mittelübertragungen in Höhe von 586 000 Euro (350 000 Euro für Rechercheberichte und 236 000 Euro für Maßnahmen der beruflichen Fortbildung) festgestellt.

    8.

    Die Mittelübertragungen betreffen im Wesentlichen vorläufige Mittelbindungen, deren fortbestehender Restbetrag auch dann am Jahresende in vollem Ufang übertragen wird, wenn der Betrag ganz oder teilweise nicht durch ordnungsgemäß eingegangene Verpflichtungen gedeckt ist. Diese Vorgehensweise ist vorschriftswidrig.

    9.

    EDV-Lizenzen und -Programme wurden entgegen der Verordnung über das Bestandsverzeichnis (3) nicht als Anlagewerte aufgenommen. Ihr Wert wurde am 31. Dezember 2003 mit einem Schätzbetrag von rund 700 000 Euro ausgewiesen.

    10.

    Trotz früherer Bemerkungen des Hofes (4) hat das Amt sein Bestandsaufnahmesystem nicht überprüft: Die Festlegung der Zuständigkeiten ist nach wie vor vage und die Schulung des Personals noch unzulänglich. Daher kann eine korrekte Bestandsaufnahme kaum gewährleistet werden. In der Rechnungsführung wurden EDV-Material und Mobiliar mit einem Gesamtwert von rund 500 000 Euro ausgewiesen, die aber bei der physischen Bestandsaufnahme nicht lokalisiert werden konnten.

    Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. und 30. September 2004 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Juan Manuel FABRA VALLÉS

    Präsident


    (1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994.

    (2)  In Anwendung von Artikel 137 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates wurde die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben des Amts für das Haushaltsjahr 2003 am 28. Februar 2004 erstellt und anschließend dem Rechnungshof zugeleitet, bei dem dieser Jahresabschluss am 24. September 2004 einging. Die Tabellen im Anhang zu diesem Bericht geben den Jahresabschluss in gekürzter Form wieder.

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 2909/2000 der Kommission vom 29. Dezember 2000 (ABl. L 336 vom 30.12.2000, S. 75).

    (4)  Ziffer 13 des Berichts zum Haushaltsjahr 2002 (ABl. C 319 vom 30.12.2003, S. 84).


    Tabelle 1

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

    Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

    Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993)

    Verwaltungs- und Entscheidungsstruktur (governance)

    Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

    (Angaben für 2002)

    Lieferungen und Leistungen im Jahr 2003

    Freier Warenverkehr

    Die Verbote oder Beschränkungen, die aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen. (Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags)

    Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind verboten. (Auszüge aus Artikel 49 des Vertrags)

    Ziele

    Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt

    Aufgaben

    Empfang und Anmeldung der Eintragungsanträge

    Prüfung der Vorgaben für die Anmeldung und der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

    Recherche bei der Behörde über den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer Anmeldungen nationaler Marken

    Veröffentlichung der Anmeldung

    Prüfung des (eventuellen) Widerspruchs von Dritten

    Eintragung oder Zurückweisung der Anmeldung

    Prüfung der Anmeldung auf Verfall und Nichtigkeit

    Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen

    1

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    ein Vertreter jedes Mitgliedstaats

    ein Vertreter der Kommission

    Aufgabe

    Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amtes und Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 120 — Präsident, Vizepräsident, Präsidenten und Mitglieder der Beschwerdekammern

    2

    Präsident des Amtes

    Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt

    3

    Haushaltsausschuss

    Zusammensetzung

    ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter

    Aufgabe

    Feststellung des Haushaltsplans und Annahme der Finanzregelung, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte

    4

    Entscheidungen im Zusammenhang mit den Verfahren

    Dafür sind zuständig:

    a)

    die Prüfer

    b)

    die Widerspruchsabteilungen

    c)

    die Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung

    d)

    die Nichtigkeitsabteilungen

    e)

    die Beschwerdekammern

    5

    Externe Kontrolle

    Rechnungshof

    6

    Entlastungsbehörde

    Haushaltsausschuss des Amts

    Endgültiger Haushaltsplan

    157 Millionen Euro (155 Millionen Euro) davon Zuschuss der Gemeinschaft: 0 % (0 %)

    Personalbestand am 31. Dezember 2003

    675 (675) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

    davon besetzt: 650 (633)

    +31 (*) sonstige Dienstposten (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

    Personalbestand insgesamt: 681 (*)

    davon:

    operative Tätigkeiten: 423 (*)

    administrative Tätigkeiten: 245 (*)

    sonstige Tätigkeiten: 13 (*)

    (*): Angaben für 2002 nicht verfügbar

    Marken

    Anzahl der Anmeldungen: 57 637

    Anzahl der Eintragungen: 34 290

    Anzahl der eingegangenen Widersprüche: 9 929

    davon 9 396 abgeschlossen

    Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 719

    Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung einer Eintragung (ohne Widerspruch und Beschwerde):

    bis zur Veröffentlichung: 12 Monate

    nach Veröffentlichung und bis zur Eintragung: 6 Monate

    Modelle und Muster

    Eingegangene Muster: 37 084

    Eingetragene Muster: 24 801

    Quelle:Angaben des Amts.


    Tabelle 2

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt — Ausführung des Haushaltsplans 2003

    (Millionen Euro)

    Einnahmen

    Ausgaben

    Herkunft der Einnahmen

    Im endgültig festgestellten Haushaltsplan des Haushaltsjahres ausgewiesene Einnahmen

    Eingezogene Einnahmen

    Zuweisung der Ausgaben

    Mittel des endgültig festgestellten Haushaltsplans

    Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

    Verfügbare Mittel

    (Haushaltsplan 2003 und Haushaltsjahr 2002)

    ausgewiesen

    gebunden

    ausgezahlt

    übertragen

    annulliert

    fortbestehende Mittelbindungen

    ausgezahlt

    annulliert

    Mittel

    gebunden

    ausgezahlt

    übertragen

    annulliert

    Gebühren

    101,4

    105,6

    Titel I

    Personal

    52,4

    48,6

    47,4

    1,2

    3,8

    0,9

    0,7

    0,2

    53,3

    49,5

    48,1

    1,2

    4,0

    Sonstige Einnahmen

    4,3

    4,9

    Titel II

    Verwaltung

    26,1

    24,3

    16,4

    7,9

    1,8

    9,7

    9,3

    0,4

    35,8

    34,0

    25,7

    7,9

    2,2

    Ergebnis des Vorjahres

    51,7

    55,4

    Titel III

    Operative Tätigkeiten

    27,2

    23,4

    14,1

    9,3

    3,8

    8,7

    7,8

    0,9

    35,9

    32,1

    21,9

    9,3

    4,7

    Titel X

    Rückstellung

    51,7

    0,0

    0,0

    0,0

    51,7

    0,0

    0,0

    0,0

    51,7

    0,0

    0,0

    0,0

    51,7

    Insgesamt

    157,4

    165,9

    Insgesamt

    157,4

    96,3

    77,9

    18,4

    61,1

    19,3

    17,8

    1,5

    176,7

    115,6

    95,7

    18,4

    62,6

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle: Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


    Tabelle 3

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt — Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die Haushaltsjahre 2003 und 2002

    (1000 Euro)

     

    2003

    2002

    Einnahmen

    Eigenmittel

    107 056

    97 329

    Finanzielle Erträge

    3 460

    3 141

    Einnahmen insgesamt (a)

    110 516

    100 470

    Ausgaben des Haushaltsjahres

    Personal — Titel I des Haushaltsplans

    Zahlungen

    47 416

    46 106

    Übertragene Mittel

    1 168

    934

    Verwaltung — Titel II des Haushaltsplans

    Zahlungen

    16 366

    15 095

    Übertragene Mittel

    7 891

    9 718

    Operative Tätigkeiten — Titel III des Haushaltsplans

    Zahlungen

    14 137

    16 431

    Übertragene Mittel

    9 262

    8 651

    Ausgaben insgesamt (b)

    96 240

    96 934

    Ergebnis des Haushaltsjahres (a – b)

    14 276

    3 536

    Sonstige Ausgaben/Rückstellungen des Jahres

    Rückstellungen für Verfahrensausgaben

    1 094

    –1 363

    Zwischensumme

    1 094

    –1 363

    Aus dem Vorjahr übertragener Saldo

    55 368

    51 349

    Aus dem Vorjahr übertragene und annullierte Mittel

    1 506

    1 817

    Wiederverwendung der im Vorjahr nicht verwendeten Mittel

    115

    11

    Rückstellungen für Verfahrensausgaben der Vorjahre

    0

    0

    Wechselkursdifferenzen und außerordentliche Einnahmen

    –6

    17

    Saldo des Haushaltsjahres

    72 353

    55 368

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle:Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


    Tabelle 4

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2002

    (1000 Euro)

    Aktiva

    2003

    2002

    Passiva

    2003

    2002

    Anlagewerte

     

     

    Dauerkapital

     

     

    Gebäude

    26 747

    26 286

    Eigenkapital

    27 921

    28 065

    Anlagen und Mobiliar

    3 828

    3 783

    Saldo des Haushaltsjahres

    72 353

    55 368

    Transportmaterial

    115

    111

    Zwischensumme

    100 274

    83 433

    EDV-Material

    11 241

    9 636

    Langfristige Verbindlichkeiten

     

     

    Sachanlagen

    24

    24

    Langfristige Gläubiger

    24

    23

    Abschreibungen

    –14 035

    –11 775

    Zwischensumme

    24

    23

    Zwischensumme

    27 920

    28 065

    Kurzfristige Verbindlichkeiten

     

     

    Kurzfristige Forderungen

     

     

    Automatische Mittelübertragungen

    18 322

    19 303

    Lieferanten und Dienstreisen

    200

    167

    Anzahlungen von Kunden

    29 395

    22 289

    Sonstige Schuldner

    107

    89

    Einzuziehende Beträge

    51

    14

    Zwischensumme

    307

    256

    Verschiedene Gläubiger

    757

    664

    Kassenkonten

     

     

    Rückstellung für Verfahrensausgaben

    13 644

    14 738

    Banken

    134 239

    112 256

    Zwischensumme

    62 169

    57 008

    Kasse

    1

    2

    Rechnungsabgrenzung

     

     

    Zwischensumme

    134 240

    112 258

    Wiederzuverwendende Einnahmen

    0

    115

     

     

     

    Zwischensumme

    0

    115

    Insgesamt

    162 467

    140 579

    Insgesamt

    162 467

    140 579

    NB:Wegen der gerundeten Beträge können sich bei den Summen Divergenzen ergeben.

    Quelle:Angaben des Amts — In dieser Tabelle sind die vom Amt in seinem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.


    ANTWORTEN DES AMTS

    7.

    Bezüglich der Recherchenberichte werden die Verbesserung der zu ihrer Verwaltung eingesetzten IT-Anwendungen, der Wegfall der jährlichen Anpassung ab dem 1. Januar 2004 sowie der Abschluss von speziellen Vereinbarungen mit allen betroffenen nationalen Ämtern zu einer besseren Einschätzung der zu übertragenden Mittel beitragen. Was den Bereich der beruflichen Fortbildung anbelangt, so werden die erforderlichen Mittelbindungen ab 2004 Gegenstand zweier Analysen sein, die im August und Dezember stattfinden werden. Bereits jetzt erfolgen die Mittelbindungen im Rhythmus der durchgeführten Maßnahmen.

    8.

    Das Amt nimmt diese Bemerkung des Hofs zur Kenntnis und wird Maßnahmen ergreifen, um die Mittelübertragungen zu reduzieren, die vorläufige Mittelbindungen betreffen.

    9.

    Das Amt wird alle betroffenen Verträge überprüfen, um den genauen Betrag bestimmen zu können, der in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2909/2000 der Kommission als immaterielle Anlagewerte auszuweisen ist.

    10.

    Seit 2003 hat das Amt Maßnahmen ergriffen, um die Führung seines Bestandsverzeichnisses zu verbessern, dies betrifft insbesondere die Zusammenlegung der Bestandsverwaltung in einer einzigen Dienststelle, die Anpassung der Nomenklatur an die der Kommission, die Überprüfung der Etikettierung und die Abschreibung von Gütern. In Bezug auf die Festlegung der Zuständigkeiten und die Schulung des Personals überprüft das Amt derzeit die Vorschriften für die Bestandsverwaltung und die zugrunde liegenden Verfahren und erstellt schriftliche Vorschriften zur Durchführung der physischen Überprüfung.


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